1830 / 354 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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licher Griechen angeordnet hat, die in Folge der Revolution Sflaven geworden sind. Der genannte Courrier theilt dieses Aftensiúck, das ihm durch den Königl. Niederländi- chen Konsul, Herrn van Lennep, mitgetheilt worden ist, in einer Französischen Ueberseßung mit. Nachrichten aus Alexandrien vom 14. Oft. zufolge, welche dasselbe Blatt enthält, war die Aegyptische Flotte, welche die erste Abrhei- lung der Expeditions-Truppen nach Kandien gebracht hatte, seit einigen Tagen zurückgekehrt und schickte sich an, die zweite Abtheilung an Bord zu nehmen. *

E 4 Umb ie.u.

Folgendes is die (in Nr. 350 der Staats - Zeitung er- wähnte) Proclamation Bölivar’'s an tie Columbier :

„Das. allgemein herrschende Unglück, das Columbien in einen Zustand der Anarchie verseßte,. zwingt mich, die Ruhe meiner Zurückgezogenheit zu verlassen und meine Pflichten als Bürger und Soldat zu erfüllen. Viele von Euch fordern mich zum Beistand auf, um die Nation der schrecklihen Lage zu entreißen , von der sie bedroht wird. Von der aufrichtigsten Dankbarkeit durchdrungen, ver- spreche ih, nah meinen besten Kräften das Zutrauen, mit dem Jhr mich beehrt, zu rechtfertigen. Jch biete Euch mei- nen ganzen Eifer dar, um mit Euch zusammen an der Wie- dervereinigung aller Columbier zu arbeiten. Columbien ist dermalen in den Schrecken cines Bürgerkrieges versunken ; Eure Sache ist es, Euer Vaterland zu retten und Euch an die Regierung zu schließen, die unsere gemeinschaftliche Ge- fahr an Eure Spigze gestellt hat. Vergeßr, ich bitte Euch dringend darum, Eure Leidenschaften, denn ohne dieses hel- denmüthige Opfer hört Columbien auf, zu seyn! Jhr werdet sonst das unrühmliche Beispiel liefern, daß eine Nation, die sich selbst nicht achtete, ihren Ruhm, ihre Freiheit und ihr Daseyn zum Opfer brachte. Doch nein, Columbier, Jhr ge- horcht der Stimme Eurer Religion und Eures Vateriandes. ZFhr achtet die Obrigkeit. Jhr werdet den Geseßen Gehor- jam leisten ‘und auf diese Weise Columbien retten.

/ s O5 Bolivar.‘

Iul an d.

Berlin, 20. Dez. Die Achener Zeitung enthält eine Bekanntmachung des Regierungs-Chef-Präsidenten, Herrn v. Reiman, worin derselbe die Namen derjenigen Persouen zur öf- fentlichen Kenntniß bringt, denen in Folge der Allerhöchsten Ka- binets-Ordre vom 20. v. M. *) die für die auegezeichnete Thä- tigkeit bei der Dämpfung der am 30. Aug. in Achen ausge- brochenen Unruhen bewilligten Orden von den betressenden Detaschements zuerkannc worden sind; es sind folgende: der Advokat-Anwalt Hr. Joseph Müller, der Kupfershmidt Hr. Johann Leonard Neumann, der Schlossermeister Hr. Franz Peter Delonge, der Polizei- Inspektor Hr. Joseph Guisez, der Polizei: Commissair Hr. Hauptmann Nikolas Brenda- mour,, der Kreis - Wundarzt Dr. med. Hr. Vitus Meß, der Angestellte bei der dasigen Bank, Hr. Joseph Dumesuil, der Haupt-Zollamts-Assistent Herr Ludwig von Othegraven, we!- che hiernach sämmtlih den Rothen Adler-Orden vierter Klasse erhalten haben ; von den Allerhöchst bewilligten Allgeraeinen Ehrenzeichen ist eines dem Karrenbinder-Meisier bei dem

aupt-Zollamte, Franz Wolter, zu Theil geworden, hinsicht- lih des zweiten jener Ehrenzeichen hat eine definitive Zuer- kennung noch nicht stattgefunden, indem bei der ersten Ab- stimmung der Gendarme Jacobs und der Kreisbote Csser ges viel Stimmen erhielten, der Gendarm aber gerade im ienste von Achen abioesend war.

Der Messager des Chambres vom 14. Dez. und ee, ihm einige andere Pariser Blätter theilen ihren beferu nachstehendes Privat - Schreiben aus Luxemburg vom 6ten d. M. mit: „Jch erhalte so eben Nachrichten vou der ‘Preu- gischen Gränze. Jn Königsberg haben die Bürger sich em- pört wes sind mit ‘dem Militair handgemein geworden: von beiden- Seiten sind 300 Personen theils getödtet, theils ver- wundet worden-‘/ Wir föônnen es nur bedauern, daß die

ariser Zeitungs - Redactionen sich jeßt ‘auch {hon von ihren

remburger Korrespondenten mystifiziren lassen. Uns ist hier wenigstens nichts davon bekannt, daß die Ruhe in Kö- | nigsherg auch nur im Entferntesten gestört worden wäre; noch mehr aber wird man sich dort über diese Luxemburg - Pariser Neuigkeit wundern.

*) Siehe Nr. 346 dex Staats-Zeitung.

Die Dússeldorfer Zeitung melder aus Wer- den vom 15. Dez. „Gestern Nachmittag um 4 Uhr ‘haben mehrere Gefangene im hiesigen Zardinte auszubrechen ver- sucht, woran sie jedoch durch die getroffenen Vorkehrungen zeitig verhindert worden sind. Da einige von ihnen auf wie- derholte Aufforderung von ihrem Beginnen nicht abließen, ist von den Waffen Gebrauch gemacht und sind dabei drei erschossen und zwei verwundet worden. Hierdurch ist die Ruhe und Sicherheit vollkommen wiederhergestellt, und-es ist keiner. der Gefangenen entfommèên.“‘

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Wissenschaftlihe und Kunst - Nachrichten.

Die Statue Sr. Majestät des Kaisers von Ruß- land, Königs vou Polen, Nikolas 1, von dem Professor Wichmann d. Aelt.

Herr Professor Wichmann d. Aelt. hat das Thon-Modell zu einer Statue Sr. Majestät des Kaisers von Rußland vollendet, eine Arbeit, deren wir um so mehr Erwähnung zu thun haben, als dieselbe nicht zur Ausstellung gebracht werden fonnte. Die Aufgabe, welche sich der Künstler hier- bei gestellt hat, war, einen fürstlichen Helden unserer Zeit in dem cdelsten Style des klassischen Alterthums darzustelien. Auf das glücklichste wurde Herr Wichmann hierbei durch die fráftige hohe Gestalt des Kaisers, so wie durch die s{chöô- nen griechischen Formen seines Kopfes unterstüßt. Der Kai- ser, etwas mehr als lebensgroß, sißt auf einem antiken Lehn- sessel , mit reichgefaltetem Mantel bekleidet; das würdevolle Haupt shmückr ein reicher Lorbeerkranz; beide Hände rußen auf dem Schwert. Die Entschlossenheit, Sicherheit und Ruhe des Selbstherrschers sind nicht nur in den charaftervollen und zugleich shdnen Gesichtszügen, sondern auch in der gan- zen Körperhaltung vortrefslich ausgedrückt. Wir glauben, nicht zu viel zu sagen, wenn wir behaupten , daß, wenn die Ausführung in Marmor, wie nicht zu bezweifeln ist, in glei- cher Weise, wie die der Statue der Kaiserin gelingt, dieses Kunstwerk den Vergleich mit jeder Portrait- Statue des Al- terthums aushalten dürfte. F.-F.

Königliche Schauspiele. : Dienstag, 21. Dez. Im Schauspielhause: Der Mann meiner Frau, Lustspiel in 3 Abtheilungen, von C. Stawinsky. Hierauf: Der Nasenstúber, Possenspiel in Z Abtheilungen, von E. Raupach. Zu dieser Schauspielhaus. Vorftellung werden Billets ver- fauft, welche mit Mittwoch bezeichnet scyn werden.

Königstädti)ches Theater.

Dienstag, 21. Dez. - Liebe kann Alles, Lustspiel in 4 Af- ten, von Holbein, (Dlle. Lemlé, vom Hof-Theater zu Kassel : Franzisfa, als erste Gastrolle. ) Hierauf: Staberl als Frei- \chÚßs, Parodie mit Gesang, in 3 Akten.

Berliner Börse. Den 20. Dezember 1830.

Amt]. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Preufs. Cour.)

Zj. [Brtef.| Geld. [Z7. [Brief Cel. U E A E S H AA E Er B E Si ARVIBRK E E S G ZIWRTHIAETSACZAR i 22U I Bib

St.-Schuld-Scli. &43 | 844 JOstpr. Pfandbrt. 91 Pr. Engl. Anl, 18 965 | Pomm. Pfandbrf. —- Pr. Eng! Anl. 22 941 | |JKur- u.Newn. do.| 4 |1003 Pr. Eng]. Obl. 30 76 [753 ISchlesische do. _—— Kurm.OVb.m.1.C. 833 | 835 IRkst. C.d.K.-n.N. 58 Neum Int.Sch.d. 832 | 831 IZ.-Sch.d.K.- u.N. 59 Berl. Stadt - Ob. J 885

Königsbg. do. Elbinger do. Danz. do. in Th. VVestpr. Pfdb. Grosshz.Pos. do.

| HHolL vollw. Duk.| 18

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A | R

Auswärtige Börsen. Frankfurt a. M., 16. Dezember. : Spreoc. Wetalliq. 874. 87. A4proc. T6i. T6f. ee 458, {proc. 1925. Brief. Bank-Actien 1199. 1197. Part. -Oblig. 1145. 114. Loose zu 100 FI. 164. 1633. Poln. Loose 435. 43. -

| BUDERUR: 18 Dezember. i; Wiener Bank-Actien 940. Engl. Russ. Anleihe 813. Russ. Anleihe Hamb. Cert. 805. Dän. 54. Poln. pr. 34. Dez. 80. Wien, 15. Dezember.

5proc. Metall. 898. Aproc. 79. t1proc. —. Fl. 165. Part.-Oblig. 1154. Bank-Actien 1004f.

Loose zu 100

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Gedruckt bei A. W. Hayn.

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Redacteur John. Mitredacteur Cottel.

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Preußische Staats-Zeitung.

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7 354.

Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages,

Seine Königliche Majestät haben den Geheimen Ober- Tribunals: Rath Stelber zum Präsidenten des Ober - Lan- desgerichts in Hamm Allergnädigst zu ernennen geruht.

Des Königs Majestär haben den Ober-Bibliothekar und Professoc Dr. Wilken hierselbst zum Geheimen Regierungs- rath zu ernennen und das für ihn ausgefertigte Patent AllerhdchstSelbst zu vollziehen geruht. / E

Se. Majestät der König haben dem bei dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten angestellten Hofrath Bever den Charakter als Geheimer Hofrath Allergnädigst beizulegen und das darúber ausgefertigte Patent AllerhöchstSelbst zu vollziehen geruht.

Der ehemalige Raths - Syndikus und Stadtschreiber Erns| Gustav Helling zu Stolberg is zum Justiz- Kommissarius bei den Gräflichen Gerichten in der Gräfschaft Stolberg und bèé den Untergerichten im Bezirk des Landge richts zu Eisleben, mit Ausschluß des Landgerichts selbst, un- ter Anweisung seines Wohnsißes in Rosla, bestellt roorden.

Jn Folge der Bekanntmachung Seitens des Königlichen Minîsteriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-An- elegenheiten vom 25. Oft. d. J. und mit Bezug auf das hiernächst in Numero 19. der diesjährigen Geseß - Sammlung publizirte Regulativ über die Organisatión eines Kuratoriums für die Krankenhaus - Angelegenheiten de dato Berlin den 7, Sept. 1830. bringe ih hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß das Kuratorium in seiner doppelten Bestimmung:

1) die Oberaufsicht und Leitung der Angelegenheiten des Charité - Krankenhauses zu Berlin in administrativer Hinsicht zu führen und |

2) eine begutachtende und rathgebende Behörde in allen Angelegenheiten des Kranfen - und Hospitalwesens der gânzen Monarchie zu bilden, _

am 1. Jan. f. J. in ‘amtliche Wirksamkeit treten werde, und daß sonach von diesem Tage an alle hierauf Bezug ha- denden Schreiben, so wie alle bisher an das hiesige Königliche

Polizei-Präsidium, als zeitherige vorgesebte Behörde des Cha-

rité - Krankenhauses, gerichteten Gesuche wegen Aufnahme von Kranken in dasselbe micht mehr an das Polizei-Präsidium, sondern an das Königliche Kuratorium zu richten sind.

Die Charité-Administration und die Charité-Kasse behal- ten ihren bisherigen Wirfkungsfreis und sind nur vom l. Jan. 1831 ab nicht mehr dem Königlichen Polizei-Präsidium, son- dern dem Königlichen Kuratorium untergeordnet.

Das Geschäfts-Lokal des Kuratoriums befindet sich Fran- zósische Straße Nr. 42 eine Treppe- hoch.

Berlin, den 21. November 1830. Der Präsident des Königlichen Kuratoriums für die Kran-

fenhaus- Angelegenheiten. Russ. t Bekanntmachung.

Die Königl. Akademie der Künste bringt hierdurch zur dffentlichen Kenntniß, daß die von ihr zu veranstaltende Preis- Bewerbung für Architekten am 31. Januar 1831 wieder er- dffnet werden wird. Der Preis besteht in “einem Reije- Stipendium von jährlih 500 Rthlrn. auf vier Jahre, wofern die Leistungen des Prämürten in den ersten zwei Jahren den Forderungen der Akademie entsprechen. Zulässig sind die Eleven der Akademie der Künste, welche eniwcder das zweite Examen bei der Ober - Bau - Deputation ehrenvoll bestanden haben, oder durch Zeugnisse der architefktonischen Lehrer ; so- wohl der Akademie der Künste als- der Bau-Akademie, nach-

Berlin, Mittwoch den 22am Dezember

m —_—— __——

1820.

weisen, daß sie alle vorgeschriebenen theoretischen Studien ihrer Kunst mit Erfolg vollendet und auch- im Praktischen durch wirkliche Führung eines bedeutenden Baues bereits et- was nicht Alltägliches gelcistet haben ; der sittliche Ruf muß unbescholten seyn. Ausländer können zwar an der Bewer- bung Theil nehmen und Ehrenpreise erhalten, gelangen jedoch niht zum Genuß des Stipendiums. Die Meldungen zur Konkurrenz müssen bis zum 18. Januar k. J. bei dem un- terzeichneten Direftor der Akademie der Künste geschehen seyn und die erforderlihen Zeugnisse über die gemachten Studien sofort beigebracht werden. Die Zuerkennung des Preises erfolgt am 3. August 1831 in dffentlicher Sißung der Akademie. : Berlin, den 21, Dezember 1830. : G. Schadow, Direktor. 26

Angekommen: Se. Excellenz der General-Posttneister und Gesandte am Deutschen Bundestage, von Nagler, von Frankfurt a. M. O R

Abgereist: Der Kaiserl. Russische hiloss-

phow, als Courier, nach St. Peters

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Zeitungs-Nachrichte u s A

F rankrei.

Die Pairs: Kammer hielt am 13. Dezember eine außerordentliche Sibung in der großen Gallerie des Pa- lastes Luxembourg, worin sich gegenwärtig die Gemälde- Ausstellung befindet, deren Ertrag den in der leßten Re- volution Verwundeten bestimmt ist. Das gewöhnliche Siz- zungs-Lokal fonnte nämlih nicht benußt werden, da bereits die erforderlichen Vorbereitungen zu den am 15ten beginnen- den Verhandlungen in dem Prozesse der ehemaligen Minister getroffen werden. Die Sihung dauerte nur 15 Stunden. Zunächst bestieg der Präsident des Minister-Rathes die Rednerbühne, um der Versammlung den von der Depu- tirten-Kammer bereits angenommenen. Geseh - Entwurf wegen der Einziehung des gemeinsamen Emigranten-Entschädigungs- Fonds vorzulegen. Der Minister bemerkte dabei, daß die Kammer sich nicht sofort damit zu beschäftigen brauche, und daß es ‘hinreichend sey, wenn das Geseß am 1. Januar -pro- mulgirt werden könne. Es wurde sofort eine Kommission zur Prüfung desselben ernannt; sie besteht aus dem Marquis von Malleville und den Grafen Mollien, Chaptal, v. Pontécoulant und v. St. Priest. Hiernächst ergriff der See-Minister tas Wort und legte der Kammer einen aus 17 Artifeln be- stehenden neuen Geseß - Entwurf úber die Unterdrückung des Séflavenhandels vor. Nachstehendes ‘ist der wesentliche Jn- halt desselben. Wer ein Schiff zum Sklavenhandel ausrüstet,

| foll, wenn dasselbe noch“ nicht ausgelaufen ist, mit 2—5jäh-

riger Hast, und wenn das Schiff auf offffnem Meere betrof- fen wird, mit 10 Wjähriger Zwangs: Arbeit bestraft werden, vorausgeseßt, daß sich noch feine Schwarzen am: Bord befin- den. Zst leßteres der Fall, so trifft auch den Capitain und den Superkargo, die sonst nur eine Strafe von 5—10jähri- ger Zwangs - Arbeit zu erleiden haben, ebenfalls eine solche von -10—20 Jahren. Schiff und Ladung werden fonfiscirt und die Schuldigen überdies zu einer Geldbuße verurtheilt, die jedo den doppelten Werth des Schiffes und der Ladung niht übersteigen, eben so wenig aber geringer als der einfache, Werth desselben seyn darf. Als ein - gekauf- ter Schwarzer soll jeder angesehen werden, der inner-

halb zwei Jahren nach der Bekanntmachung des gegen- wärtigen Geseßbes aus Afrika nach irgend einer Kolouie