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nig zu hoffen wäre.’ Hr. Laffitte erklärte Zierauj: ¡Als dec
erzog v. Ragusa zu uns äußerte, er hofe aichts von diejem
chritte, so fonnte dies offenbar kecizen Bezug auf Herrn von Polignac haben, von dem noch gar nicht die Rede gewesen war. Die Bejorgniy des Marschalls, daß sein Schritt feinen Erfolg haben werde, bezog sich auf an- dere Personen, als auf Herrn von Polignac. Als der Her- zog von Ragusa aus dem Zimmer des Fürsten v. Polignac trat, habe ih weder in dem Ausdrucke seines Gesichts , noch) in seiner Sprache eine Veränderung bemerft, die uns auf die Vermuchung hätte bringen können, er habe ein Hinder- niß von Seiten des Fürsten erfahron!— Die Aussage des Herrn Casimir Périer betraf ebenfalls nur die Unterredung
mic dem Marschall, ohne darüber neue Details zu erge- |
ben. — Von eben so geringem Interesse war die Aus}age des. Bataillons - Chefs von Guise, Adjutanten des Herzogs von Ragusa. Der einzige dabei zu erwáhnende Umstand t, daß sie den Fürsten von Polignac zu der Bemerkung ver- aniaßte, es habe in den Julitagen zwischen dem Mar- {all und den Ministern keine amtliche Korrejpondenz statt gefunden ; der Marschall habe dem Könige -direkten Bericht úber die Ereignisse erstattet ; er jeinerseits habe nur zweimal
an den König geschrieben, einmal nah dem Besuche der De- |
putirten. im Hauptquartier, das andere Mal, um dem König Úber die Ereignisse, die er vernommen, Angaben mitzuthel- len. — Ein zweiter Adjutaut. des Herzogs von Ragu]a, Herr v. Komierowsky, sagte Folgendes aus: „Am 26. Juli hatte ich in Sr. Cloud’ den Dienst beim Marschall ; ein Garde», Offizier unterrichtete mich beim Frühstück vom Erschrin:n der Ver- ordnungen; ih theilte dieje Nachricht dem Marschall mix, der ste für unmöglich hielt; er schickte mich zum Herzoge von Duras und ließ um den Moniteur bitten; diejer erwiederte, daß mit Ausnahme des Königs noch Niemand ein Excmplar
desselben habe. Gegen Mittag fuhr der Marschall nach Pa- ris und kehrte erst Abends wieder nah St. Cloud ur; | Gegen 11 Uhr
der König war in Rambouillet gewesen. A wurde der Marschall zum Könige berufen; worauf wir nach Paris - fuhren und uns zum - Fürsten v. Polignac begaben, bei welchem der Marschall einige Augenblicke verweiite. Von da verfügten wir uns nach dem Lokal des Generalstabes, wo wir erfuhren, daß 200 Personen gegen Bagatelle anzôgen, um den Herzog von Bordeaux zu entführen. Auf Besehl des Marschalls ritt ih mit 60 Lanciers nach diesem Schlosse, wo ih aber Niemand mehr traf.‘ Der Herzog von Bordeaux war nach St. Cloud gefahren. Am Mittwoch früh schickce
mich der Marschall zum Polizei- Präfekten, um ihn aufzu--
zufordern, Proclamationen an das Volk zu erlasseu ; diejer erwiederte, er werde es sogleih thun. Der Adjutant be- schloß seine Aussage mit der aus dem Berichte des Grafen Bastard bekannten Erzählung seiner Fahrt nach St. Eloud, wo er dem Könige das Schreiben des Herzogs von Ragusa überreichte. — Einen Auszug aus den Aussagen des Gendar- merie - Obersten Foucauld und des Professors Arago behal- ten wir uns ‘auf morgen vor. — Aus der Aussage des Marquis von Sémonville geben wir nur den zweî- ten Theil, da der erste ganz eben so lautet, als die Er- flärung, die Herr von Sémonville vor der Jnstructions- Kommission des Pairs-Hofes abgegeben hat, und die wir zu seiner Zeit ausführlih mitgetheilt haben. „„Der Marquis“, bemerkte der Präsident nach jenem ersten Theile der Aus- sage, berührt so wenig jeßt, als damals, das Gespräch, das er mit dem Könige gehabt hat. Jch muß ihm indeß be- merklih machen, daß das Zartgefühl, welches ihn hierüber schweigen läßt, mit dem Eide nicht durhaus vereinbar ist, den er so eben geleistet hat und der ihm gebietet, nicht nur die Wahrheit , sondern die ganze Wahrheit zu sagen. Es
läßt sich nicht annehmen, daß ihm ein so wichtiges Ge]präch-
entfallen seyn sollte. Jch fräge ihn daher, ob er in demsel- ben wahrgenommen hat, daß der König in einem verderbli- chen Jrrthume befangen war und etwa unter dem Einflusse seiner Minister stand.“/ — Hr. v. Semonville:
„Fch glaube und habe immex geglaubt, daß die Entschlie- ßungen des Königs - die ih bei dem Eintritte in sein Kabinet bekämpfen wollte, thm persönlich angehörten und das Resultat eines zugleich politischen und religidsen Systems waren. Hâtte ich hierüber noch irgend einen Zweifel hegen können, so wäre er durch jene fchmerzlihe Unterredung vollends verscheucht wor- den. JFedesmal, daß ih auf das System des Monarchen zu sprechen kam, wurde ih durch seine unerschütterliche- Festigkeit
zurüctgewiesen; er hielt das Gemälde, das ich ihm von dent |
Vorfällen în der- Hauptstadt entwarf, für übertrieben und laubte nicht an das Gewitter, das sich Über seinem Haupte und
ciner Dynastie ¡usammenzog, Erst, nachdem ich alle Ueberre- |
dungskunst erschöpft und ihn selbsi für das Loos verantwortlich gemacht hatte, das erx vielleicht der Dauphine bereite, erst nach-
' indirekt, von Staatsstreichen gesprochen
| dem i ihn geziungen, aus meinem Munde zu hôren, daß den | Leben dieser Prinzessin Gefahr drohe, wenn man dic Vorfälle in Pa- "ris zufällig auf dem Wege erfahre, den sie auf ibrer Reisezu berühren
habe, erst nachdem ich thm frei erklärt, daß er allein der Dauphine ein: Unglück bereite, das fle bis dahin noch nicht gekannt , nämlich die Beschimpfung eines aufgeregten Volkes, — „gelang es ‘mir, scinen Entschluß wankend zu machen. Thränen traten ihm in die Augen, sein Kopf neigte sich auf die Bruft, und er sprach mit leiser tiefvewegter Stimme: „Fh will meitem Sohne sagen, daf er schrcibe und den Minister-Rath versammle.// — Ueber den Fürsten v. Polignac äußerte der Marquis v. Scmonville sich folgendermaßen: „Aus den Unterredungen - die ich mit dem Fürsten gchabt, “ergab sich nichts weiter, als verwirrte Verwaltungs - Pläne, die derselbe aus England mit herüber ge- bracht hatte und die mir auf unseren gesellschaftlichen Zustand nicht anwendbar zu seyn schienen. Fch füge hinzu, daß mir nie etwas Geschricbenes über diese Pläne zu Gesicht gekommen ist- und daß fie immer nur der Gegenstand einer flüchtigen Unter-
| haltung waren. Von einer Abschaffung der Wahlkammer ist da-
vei nie die Rede gewesen, sondern nur von einer Erweiterung der Verrichtungen und Würden der Pairs-Kammer. Hr. v. Po- lignac unterließ es dabei nie, mich zu fragen , wie diese Kammcr sich wohl in der nächsten Session benehmen würde. Jch ant-
" woricte ihm, daß, ihrem Mandate treu, nichts sle jemals bewegetm werde, von der Bahn der Verfassung abzuweichen, und daß er.
( Polignac ) die Meinung der Majorität in dieser Beziehung ken- nen müsse. Hr. v. Polignac hat mir niemals, weder direkt noch ndive! i Vielmehr bemühte er fich immer, mich in dieser Beziehung zu beruhigen, wo=- vei ex jedoch mehrmals mein Mißtcauen bemerft ha- ben muß. Als ih im Monat Juni ins Bad reisen wollte, sah ih noch einmal Hrn. v. Volignae. /, „Was ver- chen Sie denn eigentlich//‘// fragte ich ihn damals, //,/,Unter dem Geiste der Pairs-Kammer? Erélären Sie sich deutlicher
| Über den Beisiand, den Sie von dieser Kammer erwarten. /// | Herr v. Polignac erwiederte: „Wäre es wohl möglich, daß die
Pairs-Kammer unter gewissen Umständen das Budget verweigert fönnte, vorgusgescht, daß sich das Heil der Krone an die Bewil- ligung desselben knüyfte?/// „Ohne Zweifel////, entgegnete ich, „und schon haven sh zwei Meinungen hierüber in der Patrs- Kammer tm voraus schr bestimmt ausgesprochen. Wollte- man z. B. irgend cin Geseß_ in der Form eines Budgets heimlich ein- führen, so würde dasselbe gewiß verworfen werden. Fn einem solchen Falle woûrde es selbsi nichts fruchten, wenn die Regié- rung 150 neue Pairs ereiren wollte. Nie wird die erbliche Kam- mer ihre Befugnisse überschreiten, um irgend cine Bahn zu be- treten, wo Jedermann berechtigt wäre, ihr den Gehorsam. zu verweigerir.//// Nachdem die Verordnungen erschienen waren, ¿t=- innerte ih Herrn von Polignac, bei einem Spaziergange auf dem Trocadero, an diese Erklärung. Er sah damals den Ab- arund, den er sih bereitet hatte, cin und äußerte ge- gen mich: /,/,„Sie sind an allem Unglücke. shuld!//// Dlese unvorsichtigen Worte wurden von mir lebhaft zurückgewie- sen ////-Ste haben////, fügte er hinzu, ///-die Pairs - Kammer nicht umstimmen wollen.//// Ohne Zweifel bedauerte er es, daß er scinem System, von dem ex viel erwartete, keinen Eingang hatte verschaffen können. Fch wiederhole Übrigens, daß Hr. von Polignac nie ein Wort gegen mich geäußert hat, wonach ich zu dem Glauben hätte ermächtigt werden können, daß er einen Staatsstreich im Sinne führe. Fch habe mich in dieser Bezie- hung bîs zum leßten Augenblicke getäuscht. — Herr von P 09- lignac: Die weitläuftigen Aussagen, die Sie so eben vernom- men haben, veranlassen mich zu folgenden Erklärungen. Jch bitte den Gerichtshof, die Lage zu berücksichtigen, worin ich mich scit 5 bis 6 Monaten befinde. Was mich beruhigt, ist die Ueber- zeugung, daß, wenn Sie mit der einen Hand das Racheschwerdt der Gesellschaft führen, Sie am andern Arme auch den Schild tragen, der die Unschuld beschüßen sol. — Jch erkläre zu- vörderst, daf Über die Unfälle, die die Hauptstadt betroffen haben , zwischen meinen Kollegen und mir nie eine Meinungt- Verschiedenheit geheërsht hat: wir haben sie ‘alle aufrichtig be- flagt. Hu. v. Semonville und noch ein anderer Pair, den ich nicht nennen mag, da er Richter in diesem Prozesse ist, kamen allerdings nach den Tuilerieen. Gleich nach der ersten Unterre- dung, die ih mit Beiden hatte, überzeugte ich mich, daß es für das Land ersprießlih wäre, wenn ich sofort meinen Adschted nähme. Schon 15 oder 16 Tage vor der Unterzeichnung der Verordnungen hatte ih den König um meine Entlassung gebe- ten. Ein Gefühl dexr Achtung, das tch niemals verläugnen werde, hindert mich, die Gründe anzugeben, die mich noch ferner im Ministerium zurüchielten. Fch muß bevorworten, daß in dem Augenblicke, dessen Hr. v. Semonville erwähnt, kein Mini- îler-Rath gchalten wurde, sondern daß wir bloß versammelt wa- ren. Wir theilten uns unsere Ansichten mit und erfagnnten, daß es Zeit scy „ alles Mögliche zu thun, um die Verordnungen zurücknehmen- zu lassen. Was unsere längs angebotene Ett- lassung betraf, so schnte unser Hetz sich- immex noch danach. Wir fuhren sämmtlich nach St. Cloud in der Absicht , den Kd- nig zu bewegen , daß er die Verordnungen zarücknehme. Wenn Hr. v. Semonville indessen behauptet, daß zwischen der Zeit , wo
ich mich in das Zimmer des Königs begab, und derjenigen, wo
ih ihn dorthin berufen ließ, nur 5 bis 6 Minuten verflossen,- #9 hat ihn sein Gedächtniß verlassen. Gleich nah meiner Ankunft
' în St. Cloud ging ih, begleitet von dem Grafen v. Peyronnekt-
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zum Kdnige und erstattete ihm einen Bericht über Alles, was ich gehdrt haite. Jch machte ihm die im Vorzimner befindlichen Personen nahmhaft und fügte hinzu, daß ih es für wichtig und nn-mgänglich ndthig hielte, nicht nnr die Verordnungen zurück- zunehmen, sondern auch das Ministerium zu verändern. Nichts auf der Welt, sagte ich, soll mich bewegen, länger im Ministe- rium zu bleiben. Die Unterredung, die der König mit Hrn. von Semonville hatte, konnte ihn nur in dem Entschlusse bestärken,- den ih ihn eben hatte nehmen lassen, nämlich: die Verordnun- gen zurtickzunchmen und das Ministerium zu verändern. — Jh ersuche den Gerichtshof, mir nur noch einen Augenblick seine Aufmerksamkeit zu schenken. Einer der Herren Kommissarien. der Deputirten - Kammer äußerte gestern, daß es thm nur um die Érgründung der Wahrheit, sowohl in dem Fnteresse der Verthet- digung, als in dem der Anklage, zu thun sey. Einé solche Sprache ziemt sowohl seinem persönlichen Charakter, als demie- nigen, den er in diesem Augenblice bekleidet. Lassen Sie mich daher die Wahrheit untersuchen, wte sie sich aus den bisherigen Debatten ergiebt. Befragen Sie Jhr Gewissen - ob man wohl mit Recht von mir bchaupten kann, daß ich mich geweigert, dem Blutvergießen Einhalt zu thun; es wtrd Jhnen antworten. daß es mir unmöglich war, anders zu handeln, und daß eîne höhere Gewalt mich wider meinen Willen fortriß. Wenn ich einerseits die Gefahr niemals gescheut habe, so scheue ich anderersetts den oloßen Schein einer Unredlichkeit. Es blicb mir, sobald ich dei ernsten Lauf der Ereignisse kennen lernte, nichts übrig, als darüber an denKd- nig zu berichten; ich beeilte mich, solches zu thun und ihmzu erklären, daß ich nicht länger am Staatsruder bleiben fönnte, und daß die RYerordnungen zurückgenommen werden müßten. — Edle Pairs, vor denen ih von meinen Handlungen Rechenschaft ablegen muß, hâtte die Charte mix niht Sie gls diejenigen Richter bezeichnet, vor deten ih zu erscheinen habe, so würde ich mich nicht gescheut haben, mich jener Pariser Einwohnerschaft gegenüberzusiellen, die 3 Tage lang bloß gus Kriegern bestanden hat; auch mitten unter Leidenschaften und der Aufregung, die von politischen Ereignissen unzertrennlich sind, würde die Wahrheit den Sieg davongetkra- gen haben. Jch glaube mein Land hinlänglich zu fennen, um mich Überzeugt zu halten, daß kein Franzose als Richter sich von den Leidenschaften des Volkes jemals würde beherrschen laßen, und daß er als Soldat keinen andern Fetnd kennt, als denjeni- gen, der ihm auf dem Schlachtfelde entgegentritt.‘/ |
An: Schlusse der Sitzung wurde noch Herr Mauguin als lekter Zeuge eingeführt. Er erflärte indeß, daß, da er [ciner Zeit ein. Mitglied der “Jnstructions-Kommission der Depu- tirten-Kammer gewesen sey, auch den Bericht diejer Kom- mission abgestattet habe, er ais Zeuge nux vernommen wer- den tônne, wenn die Angeklagten es besonders verlangten, indem es sonst geselzwidrig sey, einen Jnstructions - Richter als Zeugen zu vernehmen. Auf die Bemerkung des Vicomte von Martignac, daß die Angeklagten seine Vernehmung nicht verlgngten, wurde er wieder abgeführt. Der Präli- dent befragte hierauf die Kommissarien der Kaminer, die An- geflagten und ihre Vertheidiger , ob sie vielleiht vor dem Schlusse des Verhôrs noch irgend eine Frage an einen der Zeugen zu richten hätten. Nachdem solches verneint worden, kúndigte er der Versammlung an, daß sonach am folgenden Tage der Kömmissar der Deputirten-Kammer und die De- fensoren sich vernehmen lassen würden. Die S ißung wurde
um 45 Uhr aufgehoben.
Deputirten - Kammer. Jn den Sißungen vom {6ten und 17. Dezember schritten die Berathungen über den Geseb- Entwurf in Betreff der Organisation der Mational- Garde ohne irgend eine erhebliche Debatte vom 8ten bis zum 19ten Artikel vor. Wir geben diese Artikel hier vorlánu- fig bis zum 13teu inkl. (da der Moniteur die übrigen 6 noch nicht enthält) iu der Abfassung, , worin sie sc{hließlich geneh- migt wurden, nachdem wir ihnen noch die am Schlusse der Sißung vom lten angenommenen Artikel 5. 6. 7., wovon der erstere, bloß behufs einer neuen Redaction, noch einmal an die Kommission verwiesen worden wak, voranschicken :
„Art. 5. Jene Organisation is permanent; doch fann der König die National - Garde an bestimmten Örten suspendiren oder auflösen. — Jun beiden Fällen muß die National - Garde binnen Jahresfrist, von dem Tage der Suspendirung oder Aufldsung an gerehnet, aufs neue in Aktivität geseßt odèr reorganisirt werden, es sey denn, daß ein Geseß diese Frist verlängert. — Jn dem Falle, wo die National-Garde den geseblichen Reguisitionen der Civilbehörde kein Gehör geben will, oder sih in die
Verfügungen der Munizipal, administrativen oder richter-
lichen Behörden einmengt, kann der Präfekt sie proviso- risch suspendiren. — Diese Suspension ist aber nur für 2 Monate gültig, wenn sie binnen dieser Zeit nicht bestä- tigt wird, oder der König die Auflösung des betreffenden Corps verfügt.“‘
Der Vorschlag des Herrn Lemercier, daß bei der Auf- |
lôsung einer Kommunal- oder Kantonal-Garde die betreffende
| gen, ja sogar des Abends bei Licht.‘ ‘‘
Königl. Verordnung die Grü de dau angebe, w !rde,"als un- politi\ch, verworfen. 4
„Art. 6. Die National-Garden stehen unter der Au- torität der Maires, der Unter-Präfefte, der Präfefte und des Ministers des Jnnern. — Wird die National-Garde ganz oder theilweise am Hauptorte des Kantons oder in ciner andern Gemeinde als der Hauptort des Kantons zu- sammengezogen, so steht sie unter der Autorität des Maire der- jenigen Gemeinde, wo ihre Zusamimenziehung, nah den Be- fehlen des -Unter-Präfekten oder Präseften, statt findet. — Ausgenommen hiervon sind die geseßlich" bestimmten Fälle, wo die National-Garden zu einem aftiven Militair-Dienste in ihrer Gemeinde oder ihrem Kanton berufen werden und zu diesem Behufe von der Civil-Behöôrde unter die Befehle der Militair-Behörde gestellt worden sind.‘
“¿Ar t. 7. Die Bürger dürfen weder die Waffen er- greifen, noch als National-Gardisien zusammentreten, went sie niht den Befehl dazu von ihren unmittelbaren Chefs erhalten haben; eben so wenig dürfen diese einen solchen Befehl ohne eine gesekliche Requisition Seitens der Civil- Behörde, wovon dem versammelten Corps Mittheilung zu machen ist, ertheilen.‘
„Art. 8. Doch können die Chefs, ohne vorherige Requisition, und nachdem sie die Munizipal-Behörde davon benachrichtigt haben, alle erforderlichen Dispositionen tref- fen und Befehle ertheilen, die sich auf den gewöhnlichen Dienst, auf die Musterungen und Uebungen beziehen. — Das auf den gewöhnlichen Dienst, auf die Musterungen und Uebungen bezügliche Reglement muß zuvor, nach den Vorschlägen des Kommandeurs, von dem Maire geneh- migt und von dem Unter-Präfekten bestätige werden.“
„Art. 9. Wenn die National-Garden in Kantonal- Batatlione oder Legionen organisirt werden, so fann der Práfekt 5 Tage im Jahre bestimmen, wo diese Ba- taillone oder Legionen, an einem von ihm näher zu bezeich- nenden Orte zujammentreten sollen, um das Marschiren und die militairischen Evolutionen zu erlernen. — Dex Präfekt fann die jährlichen Uebungen in den Gemeinden -und Kän- tonen scines Departements suspendireun , unter der Bedin- gung, daß er sofort den Minister des Jnnern davon be: nachrichtige.‘/
Der General Demarecay äußerte sich über diesen Ar- tikel folgeudermaßen: „Jch gehöre nicht zu denen, die ein Vorurtheil gegen die Errichtung der National-Garde hegen ; ih halre diescibe vielmehr fär unumgänglih nöthig. Weil ih aber wúnschè, daß die Bürger niemals dieser Jnstitution überdrússig werden, verlange ih, daß ihnen der Dienst mög- lich erleichtert werde , und daß man sie nicht allzusehr mit Uebungen placfe. Man wird mir vielleicht antworten : „,,„Seht, was sich um uns her zuträgt; die Bürger treten von selbst zusammen , nicht blos an Sonn- sondern auch an Werkelta- Dies beweist aber nichts weitcr als den guten Geist und das gesunde Urtheil des. Volkes, das die Wichtigkeit der Zeitumstände richtig zu würdigen weiß; vielleicht will es auch blos ein wenig die Mode mitmachen. Und man erwiedere mir ja nicht, daß diese leßtere Betrachtung von keinem Gewichte sey: Alles Neue ist \chóôn. Wollt Jhr aber, daß die Bürger stets denselben Diensteifer zeigen, so geht mit den Opfern, die Jhr ihnen geseßlih auflegen wollt, karg zu Werke; ‘denn, beim Lichte betrachtet, sind es immer Opfer, die Jhr von ihnen verlangt: die Verläugnung ihres Willens , ihrer Pläne, ja, wenn man ivill, ihrer Vergnügungen. Jch glaube, daß der 9te Artifel des Gesch - Entwurses zú weit geht.“ — Dieser Artikel, wonach während 5 Monate.im Jahre, alle Sonntage die National: Garden zum Exerciren sollten versammelt werden dürfen, wurde hierauf in obiger Weise modificirt. :
„Art. 10. Kein Offizier der National-Garde darf im gewöhnlichen Dienste Patronen unter die bewaffneten Bürger vertheilen lassen, es sey denn, daß er eine bestimmte Aufforderung dieserhalb erhalten hat; im entgegengeseßten Falle bleibt er für die Ereignisse verantwortlich.“ i
„Art. 11. Alle Franzosen in dem Alter von 20 bis 60 Jahren werden an dem Orte ihres wirklichen Domiciis zum Dienste bei der National - Garde berufen. — Dieser Dienst ist obligatorisch und persönlich, mit Vorbehalt der weiter unten bestimmten Ausnahmen.“
Zu diesem Artikel waren nicht weniger als 11 Amende- ments gemacht worden, wovon sich die einen auf das Alter, die andern auf das Domicil und die dritten aufdie Person der zum Dienste zu Verpflichtenden bezogen. Herr v, S gt- vandy z. B. verlangte, daß man das Alter von 18 bis 60 Jahren annehme ; diesem widerseßte sich Herr Berryer mil dem Betnerken, daß die jungen Leute dadurch alljusehr n