1830 / 362 p. 47 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

T. Ausland.

Edictal -

Citation ea

verschollener und ausgetretener Personen, Behufs deren Todeserklärung oder Vermögens-Confiscation s0 wie auch Vorladungen unbekannter Prätendenten. |

Name des - |

Landes. | Name des Citaten.

Meklenburg- | Die unbekannten Gläubiger an das Streliß. Vermögen des Amtmanns Herz- berg zu Lawen.

(ari, ried R E Bri ats Sd R O R R s EEO n R E U Fri U S S E EER E CELEE A, é Ñ —TF erem ai i | Lest E e E e ai Name des Gerichts. Siftir. - Blatt , wo das Weitere

Termin. | zu ersehen.

Großherzogl. Mel. 8.Nov.30| Stettiner Intell. - Blatt Justiz - Kanzlei zu Neu-Sttelis.

Bekanntma Qu del

Vom dem Königl. Preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen, werden auf Ansuchen der Geschwister von Klinkowstrôm, ihr seit vielen Jahren abwesender Bruder, der Gustav Carl von Klinkow- firóôm., Sohn. des verstorbenen Königl. Hofgerichts - Assessors Gustav von Klinkowstrom, der im October 1789 in Greiféwald geboren, und von dessen Leben oder Tode seit Januar 1808 da er unter der Ersten Compagnie des zweiten Bataillons der Königl. Wallonischen Garde in Barcellona stand keine weitere Nachricht eingegangen ist, oder dessen Erben, oder wer sonst etwa an dem zurückgelassenen Vermögen desselben Ansprüche ¿zu haben vermeint, hierdurch. vor- geladen , daß sie in termiuo

am 18. October 1831, Morgens 10 Uhr, sih melden, "ihre Ansprüche vorbringen, auch das etwa zu ihrer Legitimation Nöthige beschaffen, im widrigen dur die am l. De- eember desselben Jahres zu erlassende Prâclustv - Erkenntniß der Verschollene für todt, etwanige sonstige Prätendenten für yläclu- dirt und über den Nachlaß, gesezlicher Bestimmung gemäß, zum Vortheil der nächsten Verwandten werde verfügt werder.

Datum Greiföwald, den £14. September 1830:

Königl. Preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen.

von Möller, Director

Mr T4

Auf Ansuchen der Wittwe des verstorbenen Müller - Meisters eidtmann zu Neuenkirchen, ‘t Maria Voigt, als Testaments- rbin der ¿zu Neuenkirchen verstorbenen Wittwe Wendt, geb. Do-

rothea Lampe, werden alle diejenigen, welche aus irgend einem

Grunde, an den Nachlaß der verstorb. Wittwe Wendt, Forderungen

und Ansprüche haben , geladen , daß ste solche entweder: am 7. oder 21. September, oder 6. October d. J--

Morgens 9 Uhr, vor dem hiesigen Königl. Kreisgerichte anmelden und bewahrheiten, bei Strafe, daß“ sie sons| damit nicht weiter werden gehört , sondern durch die in dem lezten Termine ¿u erlas- sende Präclusiv-Erkenntuiß, werden ausgeschlossen werden:

i Datum Greifêöwald, den 17. August 1830.

Königl. Kreisgericht hierselbft. Dr. Ï. P. F. Eichstädt.

ELietal-TiUratisn.

“Nachdem über das sätnmtliche Vermögen des Kaustmanns Peter Driediger und“ dessen Ehefrau Sara, geborne Wienf hierselbös, unter der Handlungs - Firma: Julius Wienß Erben, durch die Verfügung vom 6. hujus, der Concurs eröffnet, und der ofene Arrest verhängt worden, so werden die Gläubiger derselben, hier- durch aufgefordert, in dem auf

: den 18 November 1830 Pans angesezten Liquidations-Termine, entweder in Person oder ur gesezlich zulässige Bevollmächtigte zu erscheinen, den Betrag und die Art ihrer Forderungen anzuzeigen, und die Dokumente, Briefschafren und sonstigen Beweismittel darüber vorzulegen, im Entgegengesezten Falle aber zu gewärtigen, daß sie mir allen ihren

ederungen an die Masse, präcludirt, und ihnen deshalb gegen die

brigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden (oll Zugleich wird denjenigen, welwe! durch allzu wette rana oder andere legale Ehehaften , an der persönlichen. Erscheinung ge- Bua! werden, und denen es hierselbst an Bekanntschaft fehlt,

er. Justiz-Commissarius von Duisburg in Marienburg, in Vor- {lag gebracht, an den sie ih wenden, und denselben mit Jufor- mation und Vollmacht versehen konnen.

Tiégenhof, den 26. Juli 1830.

Königl. Preuß, Land- und Stadtgericht.

Edictal - Citatt-04. Die beiden Gebrüder Cordavau von hier, nemlich:

Ludwig Cordavau, geboren den 24. August 1760, welcher als Buch- binder angeblich nach London gegangen, und von da aus: im Aahre 1797, die leute Nachricht von sich gegeben hat, und

C; c vi

Fsaac Cordavau geboren den 8. August 1763, welcher seit dem Jahre 1803, wo er sich von Landéhut aus nach Hamburs, um daselbsi zu Schiffe zu gehen, begeben hat, in unbekannter Ab-

geen lebt, ieh Î werden auf Antrag ihres Curators, des Justiz - Commissarius Bo- selli hierselbst, und des Major v. Seidlschen T fo diee Srocutra, Regierungs-Secretair Münster in Liegniß, nebst ihren etwa zurük- gelassenen unbekaunten Erben, hierdurch öfentlich aufgefordert, sich innerhalb neun Monaten, spätestens aber in dem, vor dem Depu- tirten, Herrn Landgerichts-Rath Model , auf i den 19. Februar 1831, Morgens 10 Uhr, in dem Locale des unterzeichneten Landgerichts angesezten Termine, personlich oder schriftlich zu melden, und weitere Anweisung. ¿u erwarten, widrigenfalls sie für todt erflärt, und deren in 1034 Thl. bestehendes Vermögen, den sich bereits gemeldeten Erben, nach ge- führter Legitimation überwiesen werden soli.

Halle, den 23. Märi 1539.

Sonigliches Preuß. Landgericht. Ger!lad:

Johant Carl Gustav Badestein aus Bergen gebürtig, welcher 1808’ nach Braunschweig gegangen, und dort in Westphälische Kriegs- dienste getreten seyn soll, seitdem aber keine Nachricht von sich ge- geben hat, oder dessen etwanige Leibeéerben, werden hierdurch auf- gefordert, innerhalb Jahresfrist sich hierselb zu melden, und über ihren Aufenthaltéort Auskunft zu geben, widrigenfalls der J. C. G. Badestzin im Termine den 1. Julius 1831, für todt wird er- klärt, {eine etwanigei Leibeserben aber in diesem Termine werden präcludirt, und das Vermögen des verschollenen Badestein dert mäch|en Jntestat-Erben wird ausgeliefert werden.

Datura L0oiß, den 5. Junius 1830.

Bürgermeifer und Rath hierselb fi.

Zufolge Verfügung des Königl. Hochlöbl. Stadtgerichts vot 29. Juli d. J., i zur Erwählung vou General - Bevollmächtigren ¡zum Betriebe der Rechts - Angelegenheiten des Königsstädtschen Theater - Actien - Vereins, so wie zur Negulirung der Vermögens- Angelegenheiten desselben und zur Einleitung der Vertheilung die- (es Vermögens, eine General-Versammlung sämmtlicher Actionairs des Königsstädtschen Theater - Actien - Vereins auf _ den 21- October d. J., Vormittags um 10 Uhr, im Conferenz-Zimmer des Königsstädtschen Theater-Gebäudes, an- gesetzt worden. Inden der Unterzeichnete die Herrn Actionairs zu dieser General - Versammlung einladet, bemerkt derselbe :

1) daß die aus dem Stamm - Negister ersichtlichen Actien - Inha- ber, dur ein besonderes Cirkular von dem-Zweck der ange- seten General-Versammlung und von den darin zu Berathung fommenden Gegenstände, speciell in Kenntniß gesezt werden;

2) daß diejenigen Actien - Inhaber, welche im Stamm- Register noch nicht eingetragen sind, sich gefälligst, vom 7. October an- in den Stunden von 10 bis 2 Uhr, mit Ausnahme des Sonn- rags und des Mittwochs, unter Vorzeigung der Actien und der Ankaufs -Nota bei dem Unterzeichneten zur Eintragung in das Stamm - Negister, melden wollen ;

3) daß zum Behuf der defiaitiven Legitimation der bei der Auf- lósung des Vereins concurirenden Actionairs in der General- Versammlung, die Original-Actien produzirt werden müssen;

p. 2200.

4) daß die in dieser Versammlung ausbleibenden Actionairs nach dem Geseze und dem Grund - Vertrage durch die Stimmen- mehrheit, dem Erschienenen verpflichtet werden.

Berlin, am 10. September 1830.

Kunowski,

Königl, Justiz-Commissions-Rath ‘und Syndikus des Königsstädtschen Theater-Actien-Vereins.

Nachdem derx früher in der vierten Compagauie des ehemaligen Ostpreußischen Jáger-Bataillons gestandene Jäger, Iohann Christian Augustin, aus Friedrichéd®rf bei Friedland in Oftpreußen geburtig, in der Reihefolge, der nächste zur Ererbung eines in der gedachten Compagnie erledigten eisernen Kreuzes geworden, über dessen Auf- enthalts-Ort aber nichrs bekannt ist; so wird derselbe hierdurch auf- gefordert: innerhalb ¡wei Monaten, spätestens aber bis zum

L E: T8 9, / dem Unterzeichneten von [rinem Aufenthalts-Orte Nachricht zu ge- ben, und gleichzeitig das ihm ausgefertigte Erbberechtigungs - Zeug- niß, so_wie ein ihm von seiner jeßt vorgesezten Behörde ausge- selltes Führungs-Attes einzusenden, widrigenfalls er zu gewärtigen hat, daß er bei dem diesmaligen Vorschlage übergangen, iverden wird.

Nach den diesseitigen Lien ist Moritten bei Labiau, der lebte Aufenthalts - Ort des 2c. Augustin gewesen, und soll derselbe, nach den Abgangslisten der zur Forstversorgung berechtigten Individuen, im Jahr 1826 verstorben seyn, ohne daß es indeß möglich gewesen wárê, das Nähere daruber zu ermitteln. Sollten daher die Ange- hörigen des 2c. Augustin, oder irgend eine Behörde hierüber Aus- funft zu geben im Stande seyn, so wird dieselbe hierdurch uuter poxtofreier Rubrik, erbeten.

Greifswald, den 13. September 1830,

v. Kl af; Major und Commandeur der lsten und 2ten Jäger - Abtheilung.

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Beklanntmachunsg-.

Es sollen die im Greifswaldischen Kreise belegenen Güter Ranzin und Oldenburg, von Trinitatis 1831 an, anderweitig auf eine angemessene Reihe von Jahren verpachtet werden, und auf Ansuchen des BA Kammerherrn von Horn, isi mir von Seiten des Königl. Hochlobsamen Hofgerichtes der specielle Auftrag geworden, diese Verpachtung unter zu hoffender Genehmigung der von Horn- {hen Gläubiger, mir welchen hiernächst besonders verhandelt wer- den wird, im Wege einer öffentlichen Licitation, zum Stande zu bringen. In Folge desseu sind die Aufbots-Terimine auf ;

den 2, 16. und 30. November dieses Jahres,

bestimmr, und es werden daher alle diejenigen, die diese Güter zu vachten Genüge finden, hiemittel| eingeladen , sich an den be- stimmten Tagen, Morgens um 10 Uhr, hierselbst in dem Engelschen Hause, Baderstraße Nr. 3, einzufinden, ihren Bot zu Protocoll abzugeben und dem Befinden nach das Weitere zu erwarten. Die Pacht-Bedingungen werden in dem ersten Termine vorgelegt und danáchst zur beliebigen Einsicht sowohl in dem Engelschen Hause, als auf dem Hofe zu Ranzin niedergelegt werden. Wer die Guter in Augenschein zu nehmen wünscht, hat sich dazu mit einer s{rift- lichen Erlaubniß des Herr Dr. von Gagern, als Geschäftsführer des Herrn Kammerherrn von Horn, zu versehen.

Greiséwald, am 30. September 1830. -

Syndicus Dr. C. Gesterding-

Verkauf eines Ritterguts.

Ein Allodial-Rittergut im Regierungs-Bezirk Magdeburg, zwei Meilen vom rechten Elb-Ufer belegen, : von circa 1900 Morgen Akerland mit voliständigem Jn- ventarium, mit Wiesen, Gärten, bedeutenden Holzungen, Teichen , Torfmooren , einer Ziegelei, Braueret, eigener Jagdgerechtigkeit und Jurisdiction, so_ wie auch ric dem dazu gehörigen Wohn - und Wirthschafts - Gebäude, soll aus freier Hand verkauft werden. , 7 : Kauflustigen werde ih mit Vergnugen darüber nahere Aus- Funft geben, und die betreffenden Anschläge gegen Bezahlung der Kopialien mittheilen. s : Halberstadt, den 1. October 1830.

Der Commissionair Boh me.

Aufforderung.

Der Geh- Rath und Domprobst, Herr Hans Ernst Knoch, hat in seinem, am 13. July 1704 errichteten estamente, zwei Stépendien für arme Studirende adelichen Geschlechts edes zu funfzig Tha- ler alliährlih gestiftet und verordnet, daß seine aus dem Knoch-

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schen und Ponickauschen Geschlecht herstammenden Verwandten väterlicher und mütterliher Seits vorzugsweise vor Fremden ¿umi Genuß der gedachten Stipendien £cclassen werden sollen.

Da nach den-Resultaten der in andern Rechtéverhaltnissen an- gestellten Erörterungen, verwandte Prätendenten nichr existiren fön- nen, so habe ih, vermöge des mir als dem Besizer: der -Knoch- schen Fideicommisgüter zustehenden Collatur - Rechts, das einr? der gedachten Stipendien auf die Zeit von Ostern 1829 bis Ostern 1832, und das andere auf die Zeit von Ostern 1830 bís Ostern 1834 au Fremde vergeben. In Folge eineé von E. hohen Kirchenrathe und Ober - Consistorio zu Dreéden mir ertheilten Bescheids und- in Ge- mäßheit der unterm 27. September 1825 abgeschlossenen Conven- tion Art. 1V. sub 7b, so wie der unterm 5. November 1828 er- gangenen Verordnung E. hohen Königl. Sachs. Kirchenraths - wird jedoch die zu Ostern 1829 und zu Ostern 1830 eingetretene Erle- digung der bemeldeten Stipendien zur allgemeinen Kenntniß ge- bracht; auch werden diejenigen, welche auf den Genuß diejer Sti- pendien vermoge der angezogenen Stiftungs - Urkunde besondere An- sprüche ¿u haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, fih- bis ¿um

funfzehnten December 1330 bei mir zu melden, und ihre Legitimation zu bewirken Sign. Dreéden, am 4. September 1830.

Johann Heinrich Wilhelm Gustav von Hart ian, genannt Kno ch.

BVortheilhaftes Verkaufs-Angrbieten.

In einer freundlicben, mit mannigfoltigen Naturschönheiten begabten Gegend des Königreichs Sachsen , soll , Familien-Verhält: nisse wegen, ein Grundstück für 20000 Thl. verkauft werden, zu welchem circa 112 Morgen der besten Felder und Wiesen, und 10 Morgen Waldungen gehören. Ein vortreflicher Mineral-Brunnet, der warm hervorqueliend, fast gleiche Eigenschaften wie die beruhn- ten Töpliter besitzt, und dessen Ruf und Heilkraft während eines Zeitraums von mehr als 400 Jahren , hinkfnalich begründet œurde, so wie die damit verbundene, sehr besuchte Badeanstalt, Bast - und Schenkgerechtigfeir, Steuerfreie Brauerei und Brennerei 2c. tc., versyrechen den Besitzer dieses Grundstückes schon eine reine Zin nahme von jährlich 1000 Thl., die durh den vortheilhaftei Ruf, welchen das Bad in der Umgegend hat , so wie durch eine dicht vorbeiführende, sehr frequente Kunftstraße , die Nahe mehre- rer Städte, deren Bewohner dasselbe sehr häufig besuchen 2c., für ervige Zeiten gesichert wird. : ;

Kauflustige haben ch durch Portofreie Briefe zu wenden: an den Königl. Sächsis. Oberförster Pernigsch in Wolkenstein, im

Sächsischen Erzgebirge.

¡Mittrelteut sche Lebensversiherungs- Anstalt.

Dieselbe beruht auf Gegenseitigkeit und Oeffentlichkeit , iber nimmt Versicherungen auf Summen von 100 6900 Guiden, ((pâ- ter auch höher) und- steht allen Individuen jedes Standes, in den Alter vom 15. —75 Jahre ofen. Der ausführliche Plan ift dahier bei dem Ausschusse unentgeltlich zu haben. A

Das Charakteristische unserer Anstalt vor thren Schwestern is:

i) Die ftrengste Gleichstellung der Versicherten gE- aen einander, wodurch insbesondere die zungeren Jndivi- duen weit niedrigere Beiträge zu entrichten haben.

2} Die Zahlung der Beiträge in vierteljährlichen allge- mein festgesezten Zielen, wodur nicht nur den Ver- sicherten dieselbe erleichtert, sondern auch eine hohere Benugung der Gelder bezweckt, und die Nerwaltung

ungemein vereinfacht wird.

3) Die Ausfchließung der früher Verstorbenei (oder vielmehr deren Erben) von dem Antheil an den si ch ergebenden Uebershüssen, um nicht die länger Lebenden in Nachtheil zu bringen. Da nämlich die fcúher Sterbenden jedenfalls bedeutenden Gewinn aus ihrer Versiche- rung ziehen, so hat man denselben nicht noch zum Nachtheil der länger Lebenden vermehren wollen, sondern durch eine verhältnißmäßige Zahl von Beiträgen die Ansprüche auf Ueber- (chuß bedingt. ?

Das Verzeichniß der Agenten, kann erst (päter bekannt getiache werden; man bittet daher, die Anmeldungen riftlich unter der Adresse: des Aus\chusses der mittelteutschen Lebensvere siherungs- Anstalt in Gießeu, portofrei abzusenden. Eine personliche Meldung dahier oder bei einem Agenten is erst nach dem Zusammentritte von 500 Theilnehmern bei Aushändigung der Urkunden nöthig. Dieser Zeitpunkt möchte sich indessen aus dem dahier sihtbaren Interesse zu (ließen, nicht lange hinausscieben, und die si Meldenden habea den Vortheil , daß die Beiträge ihrem derzeitigen Alter gemäß bestimmt werden.

Giesen, den 21. Juli 1830.

Der Ausschuß der mittelteutshen Lebensuer- sicherungs- Anftalt.

| G. F. Heyer, Vater. Knorr, Geh. Reg. - Rath. I. Nicker-

G. H. Schirmer. Dr. F- Schmitthenner, Prof.

L L. G V E E E E I T T I E var auern en mene neen