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gerichtliche Niederlegung der von der Haupt-Verwaltung der Staats-Schulden im Jahre 1829, fúr den Amortisations - Fonds eingelóseten Staats-Schuld- Verschreibungen betreffend. | E” OOUUUODDTDTTUTTT D
j Zufolge Verfügung des Königlichen Kammergerichts |
vom heutigen Tage, ist die, úber die gerichtliche Depo- “sition der von der Königlichen Haupt- Verwaltung der Staats-Schulden, im Jahre 1829. aus dem Staats- Schulden-Tilgungs-Fonds eingelöseten Staats-Schuld- Verschreibungen, am 14ten d. M. aufgenommene Verhandlung, nebst der darin allegirren Autorisation der gedachten Haupt - Verwaltung auf den Königlichen Geheimen Justizrath Beeliß und den Geheimen
Ober - Regierungsrath v. Rochow, von demselben
Tage, so wie der Autorisation des hiesigen Magistrats auf die Stadträthe Weisse und Lenke, vom 31sten Juli c., wélche nachstehendermaßen lauten :
Aclina, Berlin den 14, August 1830,
Durch die Königliche Allerhöchste Verordnung vom 17ten Januar 1820,, wegen der künftigen Behandlung des ge- sammten Staats -Schulden- Wesens, ist bestimmt worden: daß eine Deputation des hiesigen Magistrats, mit der durch die gedächte Verordnung eingeführten Königlichen Staats-
_Shhulden- Verwaltungs - Behörde, die nah Maaßgabe eben dieses Geseßes eingekauften und resp. eingelöseten Staäats- Schulden-Dokumente alljährlich nah erfolgtem Rechnungs- Abschlusse in gemeinfchaftlichen Verschluß nehmen, und für
deren abgesonderte und sichere Aufbewahrung in dem Depo-
fitorio des Kbniglichen Kammergerichts Sorge tragen soll. Der Bestimmung der Verordnung vom 17ten Januar 4820. gemäß, soll dieser Deposition die Rechnungslegung “ vorangehen, Da jedoch die Rechnungs -: Abschlüsse durch die Abrechnung mit den Regierungs- Hauptkassen eine unver- meidliche Zögerung erleiden, so haben des Königs Majestät durch die Allerhöchste Kabinets - Ordre vom 23sten Juli 4822. zu bestimmen geruhet, daß die Deposition der im Laufe “jeden Jahres éeingelóseten Staats - Schuld - Scheine, ohne Rücksicht auf die erfolgte Rechnungslegung, vorläufig erfol: gen fann. s | Behufs der Deprsition der pro 1829. eingelbseten Staats- Schulden- Documente steht heute Termin an. In demselben fanden sich ein: / : L. Seitens der Königlichen Haupt - Verwaltung der Staats- Schulden: | A, 1) der Königliche Geheime Justizrath und Stadtgerichts- Direktor Herr Beeliß, E 2) der Königliche Geheime Ober «Regierungsrath Herr von Rochow, : N von denen der erstere die anliegende fúr beide Herren Compa- renten ausgestellce Autorisation der Haupt - Verwaltung der
Staats-Schulden vom 14, August 1830, , zur Abwartung des
heutigen Termins übergab. (e IL, ¿Namens des hiesigen Magistrats: 1) ‘der Stadtrath Herr Weisse, 2) der Stadtrath Herr Lenke, |
welche sich zu ihrer Legitimation auf die bereits in den Atten
befindliche Autorisation vom -31. Juli d, F. bezogen. -
Die'ad I. genannten Deputirten 'der Haupt - Verwaltung der Staats - Schulden lieferten nachstehende in den anliegen- den Verzeichnissen speziell aufgeführten eingelöseten Staats- Papiere éin, als: Gie :
A. an englischen Obligationen aus der Anleihe bei dem fandlungöhause N. M. v. Rothschild vom 31, Máârz
13 Stúck Lit. A. Àà 1000 £ Sterl. ..13,000 £ Seerl, 87: 6 ar Bi % 600
: - 2
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S224 D, -
641 Stúck, zusammen über 100,650 € Sterl.
._ wobei bemerkt wird, daß 19 ScúckE Obligationen, zusammen
Úber 2350 £ Sterl. außerdem fehlen, welche nachträglich eingeliefert werden sollen.
B, Frankfurter Partial - Obligationen
Anleihe bei. M. A. v. Rothschild: - f
288 Stúck à 1000 Flor... 288,000 k
Ge T O N +6) :)::106,000 Be
- 500 - coeree ee eoaen0e2) 0) :106,000 - 712 Stúck, zusammen über... 500,000 Flor,
wobei bemerkt wird, daß die im Protofoll vom 23, Mai v. J, als fehlend notirten 13,500 Fl, heute nachträgl ich deponirt sind.
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aus der
C. 19 Stück Kurmärksche alte Landschaftliche Obligationen,
im Gesammtbetrage von 50,000 Rehlr. , d. i. Sunfzig Tausend Thaler Cour., inc]. 12,000 Rthlr. Dukaten und 13,200 Réhlr. Friedrichsd'or.
D. 73 Stü inen - i i G tan Io Dem À 1000 Mete, im Drei und Sicbenzig Tausend Thaler.
E,-15,004 Scúdck -Schuld- j j l O R 16 U Rd Scheins, im Gesammetbe- Eine Million, Acht Hundert Ein und Vierzig Tausend, Ein Hundert Thaler.
Außerdem 2 Staats-Schuld-Scheine, jeder à 100 Rtlr.,
auf die im Prôtokoll vom 23, Mai v. J, als rüdckstän- dig aufgeführten 450 Rthlr., so daß noch 250 Rthlr,
künftig nachzuliefern sind, :
F. C 1 e Ú Z S À j i j j Gesammébetrage von 138,62 nue Obligationen, im Ein Hundert Acht und Dreißig Tausend, Sechs Hundert Fünf und Achtzig Thaler Cour., incl, 2920 Réhlr. in Friedrichsd'or.
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°* n N Beit, L Inrims- Sein, im Betrag Vier und Dreißig Tausend, Drei undert Fú und Siebenzig Thaler Courant. - Y Sunf
H. 953 Stud Provinzial: Staats - Schuld: Verschreibungen, im Gesammtbetrage von 470,306 Rthlr. 8 sgr. 5 pf., d. i. Vier Hundert Siebenzig Taufend, Drei Hundert und Sechs Thaler Acht Silbergr. Fünf Pfennige Courant, incl. 37,305 Rthlr. in Friedr.d’or und 315,400 Rehlr. 5-Sgr. 3 Pf. in Konvent. Gelde, nach ‘den in dem Verzeichnisse U. speziell verzeichneten
. Váhrungen, und nach dem von. der Haupt - Verwaltung der Staats: Schulden angegebenen Werthe dieser Wäh- rungen. : e E
Alle diese: Staats Schuld - Dokumente betragen hiernach
im Nominalwecthe in Preußischem Courant:
3,980,482 Rthlr. 10 Sgr. 6° Pf, ‘incl. 53,425 Rthlr, in Friedrichsd)or und 12,000 Rthlr. in Dukaten, und 315,460 Rthlr. 5 gGr. 3 Pf. Konventionsgeld,, d, i, Dréi Millionen, Fúnf Hundert Achtzig Tausend, Vier Hundert Zwei und Achtzig Thaler Courant, Zehn Silbergroschen, Sechs F Pfennige, Drei Hundert Funfzehn Tausend, Vier Hundere Thaler, Sünf-Groschen, Drei Pfenn, Konventionsgeld,
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