1895 / 26 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 29 Jan 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs-Anzeiger

Königlich Pre

und

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für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition

8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

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Der Seztigspreis beträgt vierteljährliÞ 4 4 50 §8.

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M 26.

Berlin, Dienstag, den 29. Januar, Abends.

Su eR R Cu

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

_dem Geheimen Medizinal-Rath, ordentlichen Professor der Chirurgie an der Unioersität zu Kiel und General-Arzt erster Klasse à la suite des. Ganitätsforps mit dem Range als General-Major Dr. von Esmar ch! den Stern zum König- lihen Kronen-Orden zweiter Klasse,

dem Geheimen Rechnungs - Rath Bütow im Reichs- Marineamt den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse,

dem Geheimen Regierungs-Rath, Professor Dr. jur. et hil. von Kaufmann zu Berlin ‘und dem praktischen Arzt Es zu Cassel den Königlichen Kronen - Orden dritter

e,

dem Kanzlei-Sekretär beim Reichstag Hermann Ristow den Königlichen Kronen-Orden vierter (ase,

dem evangelischen Lehrer Schnur zu Welsede im Kreise Rinteln den Adler der Jnhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern, fowie

dem herrschaftlichen Gärtner und Organisten Emil Polenski zu Sienno im Kreise Bromberg das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigft geruht:

Seine Majestäi der König haben Allergnädigst gerußt: dem Uhrmacher Friedrich Schwenfkau zu Potsdam das Prädikat eines Königlichen Hof- Uhrmachers, dem Goldarbeiter und Juwelier Martin Pencts L en zu Kiel das Prädikat eines Königlichen Hof- uweliers, und dem Kaufmann und Antiquitätenhändler Julius Böhler zu München das Prädikat eines Königlichen Hof - Antiquars zu verleihen.

Ministerium der geistlihen, Unterricht3- und Medizinal-Angelegenheiten.

Dem Jnspektor am Königlichen Waisenhause zu Bunzlau, Oberlehrer Dr. Gustav Karbaum is das Prädikat „Pro- fessor“ beigelegt worden. 4 |

Dein wissenschaftlichen Hilfslehrer am Progymnasium zu Boppard Heinrich Hubert Mönch ist das Prädikat „Ober- lehrer“ verliehen worden.

Ministerium des Jnnern.

Dem Ober- Verwaltungsgerichts -Rath Ludwig Richter in Berlin ist bei seinem am.1. Oktober v. J. erfolgten: Aus-

dem Zeremonienmeister von Roeder die Erlaubniß zur Anlegung des: ihm verliehenen Großkomthurkreuzes des Groß- herzoglich medcklenburg - shwerinshen Greifen - Ordens zu er- n.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

den Marine - Bauxath und Schiffbau - Beiriebsdirektor Rudloff zu Wilhelmshaven unterm 2. Januar. d. J. zum Marine-Ober-Baurath und Schissbau-Direktor zu ernennen.

Jn Bremen wird am 2. Februar d. J. mit einer Seeschiffer-Prüfung für große Fahrt begonnen werden.

Auf Grund des V des Krankenverficherungsgescßes in der fung des Geseßes vom 10. April 1892 (Reichs- GSesegbl. S. 379) ist folgenden Krankenkassen:

1) dem Krankenunterstüßungs - Verein in Groß - Saara und Umgegend (E. H.), 2) der Zentral-Kranken- und Begräbnißkasse für Frauen s b in Deutschland (E. H.) zu Offen- a. M. von neuem die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, vor- behaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des 8 75 des Krankenversiherungsgeseßes genügen. lin, den 28. Januar 1895. Der Reichskanzler, Im Auftrage : von Rottenburg.

Beranntmahmun g

Jm Anschluß an meine Bekanntmachung im Amisblatt Nr.-28 vom 2. Juli 1894 bestimme ih für den Grenz- übergang Woycin außer dem ersten Montag und Mittwoch jeden Monats noch den zweiten Montag im Monat als Unter- Fiändita bezw. Revisionstag der im sogenannten kleinen Grenz: verkehr benußten Pferde. i

romberg, den 14. Januar 1895. Der Regierungs- Präsident.

Auszug der Kreisblatt-Bekanntmachung, d betreffend Einfuhr von Magervieh in die Quarantäneanstalt in Hvidding.

Jch bestimme hierdurch, daß vom 15. Februar d. J. ab Magervich in die Quarantäneanstalt zu Hoidding nur an den Tagen Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag jeder Woche, und zwar bis Mittags 2 Uhr eingeführt werden darf.

Hadersleben, den 18. Januar 1895.

Der Königliche Landrath.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Domherrn bei der Kathedralkirhe in Paderborn, Proféssor Dr. Wilhelm Schneider zum Dompropst bei derselden Kirehe zu ernénnen.

scheiden aus dem Staatsdienst Allerhöchsten Orts der Charakter als Wirkliher G-heimer Ober - Regierungs - Rath mit dem Rang eines Raths erster Klasse verliehen worden.

Bekanntmachung.

Nach dem Statut der Louis Boissonnet-Stiftung. für Architekten und Bauingenieure ist ‘für das Jahr 18% ein Stipendium von Á- zum Zweck - einer ößeren Studienreise an einen Architekten zu vergeben. Als L Aufgabe ist die nachstehende genehmigt “worden:

„Die bisher wenig bekannte gothishe Baukunst auf der Insel Cypern soll in ihren Hauptwerken besucht und geprüft *und an einem ihrer hervorragendsten Denkmäler durch Heraus-

abe einer baugeshichtlihen Monographie näher veranschau- iht werden. Dazu ist das zwischen der Hauptstadi Nicosia und Kerynia belegene Kloster Delapais, welhes Hugo. T. von Lusignan erbaut hat, bestimmt.

Die Aufnahme muß sowohl von der Kirche, wie von dem Kreuzgange und den Klosterräumen die kunsthistorishen und fonstruftiv tehnishen Gesichtspunkte, sowie die wichtigsten Detailformen zur Darstellung bringen.

Der- Text soll neben der Beschreibung aller Bautheile eine auf den besten historishen Materialien beruhende bau- geshihtlihe Charakteristik des Denkmals liefern. Zu diesem

Zwece is es wünschenswerth, daß die in den benach- barten Städten Nicosia und Famagusta noch erhal- nämlich in.

tenen - gothishen Kirchen ed, Moscheen, der ersteren: S. Domenico, S. Sophia, S. Nicolas, S. Kathe- rina und die Armenische Kirche, in der leßteren: S. Nicolas, S. Croce und S. Peter und Paul näher untersucht werden und das gewonnene Material in einem gedrängten Text nebst illustrierenden Skizzen zur Darstellung gelange. An Zeichnungen werden verlangt: 1) ein Lageplan des Klosters im Maßstabe von 1 : 500, 2) die erforderlihen Grundrisse im Maßstabe von 1 : 200, 3) die erforderlichen Ansichten und Durchschnitte im Maß- stabe von 1 : 100, ; 4) die wichtigsten Details in passenden, vom Verfasser zu wählenden Maßstäben.“ u Die Bewerber um dieses Stipendium haben an den unter- zeihneten Rektor (Adresse: Technishe Hochschule Charlotten- burg) eine Beschreibung ihres Lebenslaufs und die über ihren Studiengang und- über ihre praktische Gand sprechenden O A A einzureichen. Außerdem haben die Bewerber durch Beibringung von scrift- lichen Arbeiten, architektonishen Entwürfen, Zeichnungen nahzu- weisen, daß sie die zur Aufnahme monumentaler Bauwerke erforderlihe Vorübung besizen. Die Bewerber müssen einen wesentlichen Theil ihrer Ausbildung auf der früheren Bau- Akademie oder auf der Technishen Hochschule in Berlin (Ab- theilung für Architektur) erlangt haben. Sie haben sih- zu verpflichten, die Arbeit so ju fördern, daß ihre Ereig bis zum 1. April 1896 ao gen kann. Was er Rektor der Königlichen U Hochschule zu Berlin.

aby, Geheimer Regierungs-Rath.

Feige, betreffend die von der Landes-Aufnahme veröffentlichte n Meßtischblätter im Maßstab 1: 25 000.

Im Anschluß an die diesseitige Anzeige vom 26. Oktober 1894 «vird ait La gemacht, T olaente Blätter erschienen sind :

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 4, Juserate nimmt au; die Königliche Expedition

ußischer Staats-Anzeiger.

des Deutschen Reichs-Anzeigers und Köuiglich Preußischen Staats-Anzeigers Berlin §W., Wilhelmstraße Nr. 32.

1895.

i 2. Aufnahme 1892, Nr. 2412. Schlichtingsheim, 2430. Marl,

2557. Polkwiß, 2576. Essen, 2577. Bochum, 2645. KaldenkirWen, 2649. Kettwig, 2650. Velbert, 2719, Mettmann, 2722. Radevormwald ; b. Aufnahme 1893.

Nr. 2775. Birgelen, 2905. Jülich, 3032. Vettweiß, 3090. Herbesthal, 3096. Rheinbach, 3152. Schleiden,

3207. Elsenborn , und 3318. Kaifenheim. Der Vertrieb erfolgt dur die Verlagsbuhhandlung von R. Gisen- {midt hierselbst, Neustädtische Kirchstraße Nr. 4/5. : Der Preis eines jeden Blattes beträgt 1 4 Berlin, den 24. Januar 1895. L

Königliche Landes- Aufnahme. Kartographishe Abtheilung. von Usedom, General - Major.

Bekanntmachung.

Des Königs Majestät haben durch Allerhölßsten Erlaß vom 12. d. M. die Einberufung des 21. Provinzial-La nd- tags der Provinz Brandenburg

zum-17. Februar d. J. zu bestimmen greaaE h 4

Die Mitglieder desselben sind infolge dessen eingeladen worden, sich an dem gedahten Tage Mittags 12 Uhr im Landeshause zu Berlin zur Eröffnungssißzung zu versammeln. Den Herren Abgeordneten wird wie früher Gelegen- heit geboten sein, gemeinfam an dem Sonntags-Goöttesdienfte in der Dom-Jnterimskirhe im Schloß Monbijou-Garten- theile zunehmen.

Potsdam, den 24. Januar 1895. Der Ober-Präsident der Provinz Brandenburg, Staats-Minister Achenbach.

Angekommen: Seine Excellenz der General der Jnfanterie Graf Fin Gn Fincken stein, kommandierender General des T. Armee- orps.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 29. Januar.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten im Laufe des heutigen Vormittags die Vorträge des Ministers der öffentlihen Arbeiten Thielen, sowie des Chefs des Militär- fabinets, Generals der Jnfanterie und General-Adjutanten n Hahnke und nahmen hierauf militärishe Meldungen entgegen. y

Seine Majestät der König von Sahsen ift gestern edit 6 Uhr 5 Minuten von hier nah Dresden zurück- gereist.

n oiner Besonderen Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staats-Anzeigers“ wird der Bundesraths- beschluß vom 25. d. M., betreffend Ausnahmen von dem Verbot der Beschäftigung von Arbeitern in gewerb- lihen Anlagen an Sonn- und Festtagen, veröffentlicht.

Der dem Bundesrath zur Beshlußnahme vorliegende

des Geseßes über die Erwerbs- und Wirthschaf ts- enossen haften vom 1. Mai 1889, iat Vlgenden

ortlaut :

Artikel 1.

des Gesetzes, betreffend die Erwerbs- und Mirsbsßaftbgenaßasibaften L Mea 1889 (Reichs-Geseßbl. S. 55)

erhält folgende Fassung: _, f z lmäßi i Geschäfts. 1 Ziffer 5) dürfen im regelmä O an Mie Mitglieder oder deren extreter ver-

Buen, : Artikel 2. Hinter § 30 und 8 145 werden folgende Bestimmungen ein- geschaltet :

y S 30a.

ü umvereine, welche einen offenen Laden haben, hat der E die Beobachtung der Bestimmung des § 8 Abs. 4 u sichern, Anweisung darüber zu erlassen, auf welche Weise sich die Pereinsmitglieder oder deren Vertreter den Waarzenverkäufern gegen- Abschrift der Anweisung hat er der

über zu legitimieren haben.

Entwurf eines Geseßes, betreffend die Abänderung

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