1875 / 1 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 02 Jan 1875 18:00:01 GMT) scan diff

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er Reichs-Anzeiger

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

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; für das Vierteljahr.

Berlin,

Se. Majestät der König haben Allerznädiagst geruht:

Dem bisherigen Geheimen expedirenden Sekretär und Kassen- Controleur bei dec General - Ordens - Kommission, Geheimen Rechnungs-Rath Dr. Lehmann, den Rotgen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Eisenbahn-Bau-Direktor Lanz zu Hannover, dem Kreisgerihts-Sekretär Bach stein zu Eilenburg und dem Amtsgerichté-Sekretär von Löwenstein zu Marburg den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Nen- danten an der Haupt-Pfarrkirh- 1nd am Hospital zu St. Bern- hardin in Breslau, Johann i;riedrich Wilhelm Claus, uny dem Fabrikbesißer Friß Kühnemann zu Berlin den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; dem Lehrer und Küsier Neumann zu Mandelkow, im Kreise Randow, den Adler der Inhaber des Königlichen Haus-Drdens von Hohenzollern; dem Thorcontroleur Bux zu Glaß und dem Thorwärter Mimiceh ebendaselbst das Allgemeiñe Ely:enzeichen; sowie dem Unteroffizier Knoblock im Pommerschen Füsilier - Regiment Nr. 34 die Rettungs-Medaille am Bände zu verleihen,

Deutsches Neich.

Veränderungen in Marine-Bau-Ingenieurpersonal: Dede, Marine-Schiffbau-Ingenieur, zum Marine-Schiffbau- OberIngenieur; Lindemann, Marine-Schiffbau-Unter-Ingenieur, zuin Marine-Schiffbau-Ingenieur; Hoff ert, Marine-Maschinen- bau- Unter -Ingenicur, zum Marine-Maschinenbau- Ingenieur; Kas\ch, Marine-Schiffbau-Ingenieur-Aspirant, zum WMarine- Schiffbau-ünter-Sngenieur; Thomsen, Marine-Maschinenbau- Ingenieur-Aspirant, zum Marine-Maschinenbau-Unter-Ingenieur ernanni.

Beim Reich8-Eisenbahn-Amte ist der Bureau - Assistent und bisherige Eisenbahn - Betriebs- Sekretär Otto de Terra als Geheimer expedirender Sekretär und Kalkulator und der Kanzlei-Diätarius August Orth als Geheimer Kanzlei-Sekretär angestellt worden.

Dêt Heutigen Nummer des Reihs- und Staats-Anzeigers legt das Postblatt Nr. 1 bei.

Dasselbe enthält eine Uebersicht der in der Reihsmark- währung zur Erhebung gelangenden Portosätße für die frankirten Briefe, Drucksahen und Waarenproben nach \ämmt- tihen Ländern der Erde mit Angabe der verschiedenen Beförderungswege.

Elsaß-Lothringen.

Geseh, betreffend die Feststellung des Landeshaushalts - Etats von Elsaß - Lothringen für das Jahr 1875. Vom 2. Dezember 1874.

Wir Wilhelm von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König

von Preußen 2c. verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgtec Zustimmung d:8 Bundesraths und des Reichêtags, für Elsaß-Lothringen was folgt:

8. 1, Der diefem Gesetze als Anlage A. beigefügte Landeéshaus- halts-Etat von Elsaß-Lothringen für das Jahr 1875 wird bierdur _ in Ausgabe auf 48,761,067 Franken 50 C-utimen (39,008,854 Mark), nämlich auf 35,174,607 Franken 50 Centimen (28,139,686 Mark) an fortdauerden, und 13,586,460 Franken (10,869,168 Mark) an einmaligen und außerordentlichen Ausgaben,

in Einnahme auf 48,761,067 Franken 50 Centimen (39,008,854 Mark) festgestellt.

_§. 2. 1) Die direkten Staatssteuern werden im Jahre 1875 in Prinzipale und Zuschlägen nach Maßgabe der als Anlage B. beige- fügten Uebersicht den Bestimmungen der Geseße gemäß erboben. 2) Die Kontingente der Bezirke zu dem Prinzipale der Grundsteuer, der Personal- und Mobiliarsteuer und der Thür- und Fenstersteuer find in der Anlage C. festgeseßt,

§8. 3. Für Rechnung der Bezirke, Gemeinden, öffentlichen An- stalten und sonst berechtigten Korporationen können im Jahre 1875 1) die nah der bestehenden Geseßgebung gestatieten Zuschläge zu den direkten Staatssteuern innerhalb der danach zulässigen Grenzen, 2) die in §. 3 Nr. 2 des Gesehes, betreffend die Feststellung des Landeshaushalts - Etats von Elsaß-Lothringen für das Jahr 1872, vom 10. Juni 1872 (Geseßblatt S. 177) bezeihneten besonderen Ab- gaben und Gefälle erhoben werden.

8. 4. Der nah Maßgabe des Reichsgeseßes, betreffend die Ausgabe von Reichs - Kassenscheinen, vom 30. April 1874 (Reichs- Geseßblatt S. 40) auf Elsaß - Lothringen entfallende Betrag au Reichs - Kassenscheinen is zu außerordentlichen Ausgaben für die Universität Straßburg und bis zum Betrage von 150,060 Mark für die Universitäts- und Landesbibliothek zu Straßburg, nah der dur den „Tandeêhaushalts-Etat zu treffenden näheren Bestimmung zu ver- wenden.

Er wird bis zur Verwendung als besonderer Fonds verwaltet, Die demselben überwiesenen Geldbeträge sind zinsbar anzulegen. Die

Zinsen wachsen dem Fonds zu.

Die Anlegung darf nur erfolgen in verzinslihßen Schul dver-

{chreibungen, welche

a. auf den Inhaber lauten, oder auf den Jnhaäber jederzeit um- rc werden können und Seitens des Gläubigers unkündbar nd, un

b. einer der nachstehend verzeichneten Gattungen angehören:

1) mit geseßlicher Ermächtigung ausgestellte Schuldverschreibungen des Reichs oder eines deutshen Bundesstaats; 2) Sculdverschrei- bungen, deren Verzinsung vom Reiche oder von einem Bundesstaate gFeßlih garantirt ist; 3) Rentenbriefe der zur Vermittelung der Ab- lêung von Reateu in Deutschland bestehenden Rentenbanken; 4)

Das Abonnement beträgt fl Thlr. 15 Sgr,

Alle Post- Anstalten des In- und Auslandes nehmen Bestellung an; für Kerlin außer den Post-&nfstalten

an die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32. a

für den Raum eizer Druckzeile 3 Sgr,

Schuldverschreibungen deutsher ?ommunaler Korporaticnen (Pro- vinzen, Bezirké, Kretse, Gemeindén u. j. w.), welche einer regelmäßizen Amortisation unterliegen; 5) Prioritäts-Obligationen deutscher Eisen- bahngejsellshaften.

Bis zum Betcage von einer Bilsion Mark können die Bestände des Fonds bei einem Bankiastituie, uater Vorbehalt einer drei Mo nate nit übersteigenden Kündigungsfcist für die Rückzahlung, zinsbar angelegt werden. Die näheren Bestimmungeu über die Verwaltung trifit der Reichskanzler.

__§. 9. Zur Bestreitung der außerordentlichen Ausgaben: 1) für die Erfüllung der durch die Zusaß-Konvention zu dem am 10. Mai 1871 abgeschlossenen Friedensvertrage zwischen Deutschland und Frank- rei vom 11. Dezember 1871 (Geseßblatt für 1872 S. 7) begrün- deten Verpflichtungen bis zum Betrage von 7,988,750 Franken (6,391,000 Mark); 2) für die Mosel-Kanalisation, den Bau eines zweiten Hafenbassins in Mülhausen und des Breisacher Zweigkanals des Rhe1n-Rhone-Kanals bis zum Betrage von 1,792,000 Franken (1,433,600 Mart); 3) zur Beschaffung eines Betriebsfonds für die Landes-Kassenverwaltung im Betrage von 2,500,000 Franken (2,000,000 Mark), zusammen bis zur Höhe von zwölf Millionen zweihundert- achtzigtausend siebenhundertfünfzig Franken (neun Millionen achthun- dertvierundzwanzigtausend sechshundert Maxk) sind die erforderlichen Geldmittel durh Ausgabe ven Schaßzaniyeisungen zu beschaffen, welche nah Maßgabe des Bedarfes allmählih auszugeben find.

Z. 6, Die Bestimmung des Zinssaßes dieser Schaßanweisungen, welche auf die Landeskafse von. Elsaß-Lothringen durch den Ober- Präsidenten auszufertigen sind, undder Dauer der Umlaufszeit, welche den Zeitraum eines Jahres, jedenfalls aber den 30. Juni 1876 nicht überschreiten darf, wird dem Reichskanzler überlassen. Jnuerhalb dieses Zeitraumes kann nach Anordnung des Reichskanzlers der Be- trag der Schaßanweisungen wiederholt, jedoch nur zur Deckung der in Verkehr geseßten Schaßanweisungen. auêgegeben werden.

. 7. Die zur Verzinsung und Einlösung der Schaßanweisungen erforderlichen Beträge find aus den bereitesten Einkünften von Elsaß- Lothringen zur Verfügung zu tellen,

§. 8. Die Zinsen der Schaßanweisungen verjähren binnen vier Jahreg, die verschriebenen Kapitalbeträge binnen dreißig Jahren nach E des in jeder Schaßanweisung auszadrückenden Fälligkeits- ermins, y F

8. 9, Ueber die weiteren Ausführungen dex Vorschriften der S8. 0—8, insbesondere bie Ausgabe der Sbaßaymesunzen und deren Eixlöfung, triffi der Reichskanzler Besthramnng.

__§. 10. Zur Deckung Eis zum Ablaufe des Jahres 1874 fälligen, zur Erfüllung vok Verpflichtungen aus der Zusaß-Konven- tion vom 11, Dezember “1874 dicnenden Zahlungen, soweit diese Deckung nicht aus den Eitkliüften des Jahres 1874 und der Vorjahre bestritten werden kann, Lf ein Betrag von höchstens 3,500,000 ranken (2,800,000 Mark) aus dem Ertrage der Schaßanweisungen (§. 5) verwendet werden. '

__ Urkundlich unter Unferer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 25. Dezember 1874.

(L. S.) Wilhelm. Fürst von Bismark.

Das 16. Stü des Gesehblattes für Elsaß-Lothringen, wel- ches heute ausgegeben wird, enthält üniec Nr. 226 das Gesetz, betreffend die Feststellung des Landes- haushalts-Etats von Elsaß-Lothringen für das Jahr 1875. Vom 29, Dezember 1874. Berlin, den 31. Dezember 1874. Kaiserlihes Post-Zeitungs-Amt.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Präsider.ten des Appellationsgerichts in Halberstadt, Dr. von Schelling, zum Vize-Präsidenten bei dem Ober- Tribunal zu ernennen; und Dem Landrentmeister Samuel Decker in Königsberg i. P. bei seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienste den Charakter als Geheimer Rehnungs-Rath beizulegen.

Staats-Ministerium.

Bei der General-Ordens-Kommission is der bisherige Ge- heime Registrator Hensel zum Geheimen expedirenden Sekretär und Kassen-Controleur, der bisherige Geheime Kanzlei-Sekretär Werner zum Geheimen Registrator ernannt und der bisherige Kanzlei-Diätar Jansen als Geheimer Kanzlei-Sekretär an- gestellt worden.

Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten. Universität zu Berlin.

Das im Druck erschienene amtlihe Verzeichniß des Personals und der Studirenden hiesiger Universität pro Winter-Semefster 1874/75 wird im Bureau des Universitäts-Gerichts dos Exemplar für 73 Sgr. verkauft.

Berlin, den 24. Dezember 1874.

Der Rektor und der Richter der Königlichen Universität.

In Vertretung: Mommsen. Schulz.

In Gemäßheit des §. 11 der Instruktion über die Erhebung der gestundeten Honorare vom 9. Oktober 1850 werden die zah- lungsfähigen Schuldner %vn Honoraren für die auf der hiesigen Königlichen Universität gehörten Vorlesungen hierdurch auf-

Sonnabend, V den 2. Januar, Abends. 1875.

gefordert, den Schuldbeträg baldmöglichst an die Quästur der Königlichen Universität portofrei einzusenden. Berlin, den 2. I-nuar 1875. Der Reftor und der Richter hiéfiger Königlichen Friedricz- Wilhelms-Univerfität. In Vertretung: Mommsen. Schulz. Akademie der Kün fte. Bekanntmachung

Mit Bezug auf die Bekanntmachung vonc 19. August 1874, betreffend eine außerordentliche Preisbewerbung im Fach der Ge= \{hichtsmalerei, wird hierdurch kund gegeben, daß fechs Bewerber: an derselben Theil genommen, und daß der Preis, bestehend in einem Stipendium zu einer Studienreise nah Italien auf zwei: auf einander folgende Jahre, im Betraze von 1009 Thalern für jedes derselben, dem Maler Hermann Wilhelm Johannes Knacfuß, geboren zu Wissen an der Sieg, gebildet auf der Akademie zu Düfseldorf, zuerkannt worden ift.

Einen zweiten Preis von 750 Thalern zu einer einjährigen: Studienreise nach Italien hat Se. Excellenz der Herr Minister- der geistlichen 2c. Angelegenheiten bewilligt, und is derselbe dem Maler Albert T\chaut#sch aus Seelow bei Küstxin, früheren Schüler der hiesigen Akademie, zu Theil geworden.

Berlin, den 30. Dezember 1874.

Direktorium und Senat der Königlichen Æademie der Künste. Im Auftrag: Ed. Daege. O. F. Gruppe.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der konzessionirte Markscheider KirchHhoff zu Halberstadt ist zum Ober-Bergamts-Markscheider bei dem Ober- Bergamte zu Halle a./S. ernannt worden.

Iustiz-Minifterium.

Zu Kreisrihtern find ernannt: der Gerichts-Afefsor Feige bei dem Kreisgeriht in Trebniß; der Gerihts-Asefsor von Heyden bei dem Kreisgerichi zu Rosenberg in Oberschlefien ;. - der Gerihts-Ussessor nger bei dem Kreisgeriht in Brom- berg, mit der Funktion als Gerihts-Kommissarius in Polni} H- Crone, und der Gerichts-Afsessor Mudra ck bei dem Kreisgecicht in Pr. Stargardt, mit der Funktion bei der Gerichts-Kommission- in Schöneck,

Dem Rechtsanwalt und Notar Lindinger in Margonin: ist die Verlegung seines Wohnfißes nah Schneidemühl gestattet.

Der Rechtsanwalt und Notar Geißler zu Kosten ist in gleicher Eigenschaft an das Stadtgeriht zu Breslau mit An- weisung seines Wohnsißes daselbs verseßt worden.

Preußische Bank.

BEeTanunimaqun g; die Ausgabe von Noten der Preußischen Bank zuwæ 100 Mark betreffend.

Vom 1. Januar 1875 ab werden zunächst bei der Haupt- bank Noten der Preußischen Bank zu 100 Mark ausgegeben werden, deren Beschreibung wir nachstehend zur öffentlichen. Kenntniß bringen.

Berlin, den 29. Dezember 1874.

Königlih Preußisches Haupt-Bank-Direktorium. von Dechend. Boese. Rotth. Gallenkamp. Herrmann. Koch. von Koenen. Beschreibung der Noten der Preußischen Bank zu 100 Mark.

Die Noten sind 10,55 ecm. hoh 16 ecm. breit und bestehen aut Hanfpapier mit dem Wasserzeichen: „100“ oben und den Buch= staben „H. B, D.“ unten.

Dex unter: Theil des Textes, die Nummern und Namens= unterschriften sind mittelst Buhdrucks hergestellt, die übrigen Theile mittelst Kupferdrucks in blauer Farbe.

Die Schauseite zeigt auf hellem reih gemuftertem Unter= druck, welcher in drei Felder getheilt und von einem dunkel er=- scheinenden Rande eingefaßt ist:

1) in der Mitte die guillohirte Werthzahl „100“ mit der

in Reliefmanier ausgeführten Umschrift „Ein Uundert Mark Reichswäbrung“, umgeben von Merturfstäben in vier halbkreisförmigen Zwikeln und folgendem Text: Preussische Banknote. Ein Hundert Mark, zahlt die Haupt-Bank-Kasse in Berlin ohne Legiti- mations-Prüfung dem EFinlieferer dieser Banknote. Berlin, den 1, Mai 1874. Haupt-Bank-Direktorium. v. Dechend. Boese. Rotth. Gallenkamp. Herrmann. Koch. v. Koenen, 2) links das große Preußische Wappen, 3) rechtis den Kopf der Minerva in Reliefmanier umgeben von Lorbeer- und Eichenzweigen, darüber Schilder mit der Bezeihnung „100 Mark 100“, darunter längliche guillohirte Rosetten mit der weiß

erscheinenden Zahl „10066, 4) als Rahmen ein Flechtband mit dem Worte „Banknuots“ als Randverzierung die Zahl „100“ in vielfacher Wieder«