1875 / 3 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 05 Jan 1875 18:00:01 GMT) scan diff

iber 1874 ein Durch Seichnun

rrihtung für troŒene Gasmesser,

D Jahre, 5 fang des Pemclisne Staats ertheilt worden.

E Das dem - Injenieur Herren. A dolph Ernsi zu Berlin Unter dem 21. Mai 1873 auf die Dauer von drei Jahren für den ganzen Umfang des preußishen Staates ertheilte Patent auf einen Maischkühlapparat in der durch Zeihnung und Be- ganzen Zusammensezung und ohne

schreibung nachgewiesenen Jem i;

anden .in der Anwendung bekannter Theile desselben zu beshränken, ift aufgehoben.

Woqhen-= Uebersicht der Preußischen E ew 31. Dezember 1874, tiva.

1) Geprägtes Geld und Barren . Zhlr. 203,511,000 2) Kassen- Anweisungen, Privat- Banknoten

und Darlehnskassenshene . . . 3,907,000 3) Wechsel-Beftände . ; 125,078,000 4) Lombard-Bestäande. . . . .. 22,727,000 9) Staatspapiere, verschiedene Forderungen

L 9,453,000

Passiva. i

6) Banknoten im Umlauf... ,, Thlr. 279,474,000 7) Déepósiten-Kapitalen 32,633,000 8) Guthaben der Staatskassen, Institute und

Privatpersonen, mit Einshluß des Giro- E e 13,484,000

Berlin, den 5. Januar 1875.

Königlich Preußisches Haupt-Bank-Direktorium. von Dechend. Boese. Rotth. Gallenkamp. Herrmann. Koch. von Koenen.

Nichtamlliches.

Deutsches Neiecp.

Preußen. Berlin, 5. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute militärishe Meldungen in Gegenwart Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen August von Württemberg, des Gouverneurs und des Kommandanten, sowie die Vorträge des Polizei-Präfidenten, des Generals v. Albedyll und des Ministers des Innern Grafen zu Eulenburg entgegen.

Se. Kaiserliche und Königlihe Hoheit der Kronprinz nahm gestern um 111/, Uhr militärishe Meldun- 4d Une 12 6 begaben Sih die Höchsten H

m r begaben Si ie Höchsten Herrschaften zum Konzert nah dem Königlichen Schloffe, | E y

Von 7 Uhr Abends ab wohnten Höchstdieselben der Vor-

ftelung im Wallner-Theater bei.

Se. Majestät der Kaiser und König haben der Bau- kasse des Comités für das Arndt - Denkmal die Summe von 1000 Thlrn. überweisen lassen.

Der Bundesrath, die vereinigten Ausschüsse dessel- ben für das Seewesen und für Handel und Verkehr, sowie der Aus\huß für Handel und Verkehr hielten heute Sizungen.

Die Abwickelung der bei Ablösung der Hauptverwaltung der Darlehnskassen aus 1870 noch rüdckständig gebliebenen Geschäfte ist nunmehr völlig beendet. Die Einnahmen stellten fich auf 30,598,995 Thlr. 3 Sgr. 6 Pf. An die Königlich preußische Kontrole der Staatspapiere waren zur Deckung der ge- lieferten Darlehnskassen\cheine zurügegeben worden 29,651,000 Thlr. An Unkosten sind verausgabt worden 106,583 Thlr. 31 Sgr. 4 Pf., abzüglih der ae Wiederverkauf des Inven- tariums der hiesigen Darlehnskassen gewonnenen 3196 Thlr. 7 Pf., noch 103,387 Thlr. 12 Sgr. 9 Pf. An vorshußweise verauslagten Prozeßkosten mußten 8 Thlr. 27 Sgr. 6 Pf., so wie an noh ausfstehenda Darlehnen 302 Thlr. 25 Sgr. 6 Pf, zusammen 311 Trr. 23 Sgr. wegen fruchtlos ausgefallener Exekution gegen die Schuldner resp. wegen des gerin- gen Erlöses der bei der Auktion erstandenen Unter- pfänder niedergeshlagen werden. Die Ausgabe beträgt demnach 29,754,699 Thlr. 5 Sgr. 9 Pf. Mithin i} ein Reingewinn von im Ganzen 844,295 Thlr. 27 Sgr. 9 Pf. erzielt. Dieser Reingewinn, welcher gemäß §. 16 des Gesetzes vom 21. Juli 1870 der Bundeskasse (und zwar zu Gunsten der Staaten des vormaligen Norddeutschen Bundes) gebührt, ist von- der leßteren eingezogen worden und find davon 250 Thlr. zu aus Billigkeitsrücksihhten gewährten Ersagleistungen für falsche Dar- lehnsfafsensheine, und ferner 1619 Thlr. 26 Sgr. 6 Pf. an Kosten für Ermittelung \ der Verfertiger der Falsifikate solcher Darlehnskassenscheine, überhaupt also 1869 Thlr. 26 Sgr. 6 Pf. verwendet worden, so daß für die Reichs-Hauptkasse ein Rein- ertrag von 842,426 Thlr. 1 Sgr. 3 Pf. verblieben ift,

Durch die Vorschrift in §. 59 alin. 5 des Betriebs- Reglements is es den Eisenbahnverwaltungen vorbehal- ten, überall dort, wo sie es für angemessen erahten, zum An- und Abfahren der Güter innerhalb des Stationsortes oder von und nah S belegenen Ortschaften besondere Rollfuhr- Unternehmer zu bestellen, für welche fie wie für ihre Leute haften. Das Reihhs-Cisenbahn-Amt hat nach einer Cirkular- verfügung vom 22. v. Mt. u. I. die Wahrnehmung gemacht, daß das Bestehen derartiger Rollfuhreinrihtungen und insbeson- dere, daß es vermittelst derselben mögli ift, die Güter aus der Behausung abholen zu lassen, dem großen Publikum viel zu wenig bekannt ift, indem nit selten Klagen darüber laut wer- den daß die gegenwärtigen Einrichtungen bedingen, entweder sich der Vermittelung eines Spediteurs zu bedienen oder unter Aufwendung nicht urbedeutender Kosten die Güter selbst nadh den oft entfernt von der Stadt belegenen Bahnhöfen zu \{haffen. Das N eahnSint empfiehlt deshalb in der gedachten Verfügung, überall dort, wo Rollfuhren eingerichtet find und solhe au die Anfuhr. von Gütern bewirken, durch periodische Bekanntmachungen o er kurze Notizen in den Lokalblättern auf die Art und Weise, wie Eisenbahn-Versandtgüter zur Abholung aus der Behausung der Absender anzumelden sind, hinzuweisen.

Nah einer anderen Verfügung des Reichs-Eis envahn- Amts vom 18. v. M. u. I. sind überall behufs Ausführung der Bestimmung im è: 17 des Betriebs - B für die Eisenbahnen Deutschlands hinsihtlich des Ausrufens der Namen der Stationen und der Dauer des Aufenthalts

auf denselben entsprechende Anordnungen getroffen. Gleichwohl

IAulius Shül[fe zu Berlin ist unter dem und Beschreikung nagewiesene enem Tage an pater pu und für den Um-

werde noch immer Beschwerde darüber geführt, daß diese Vor- {Geist niht gehörig s Ausrufen ganz unterbleibe und dadurch dem reisen

Publikum häufig die ernstesten Unannehmlichkeiten bereitet wür- den. Das Reihhs-Eisenbahn-Amt mat in der gedachten Ver- fügung darauf aufmerksam, daß die bezeihnete Reglements-Vor- schrift eine obligatorische ift, deren Ausführung mit der gebüh- renden Rückfichinahme auf die Nachtruhe der Reisenden schr wohl vereinigt werden kann, wenn die Ra fih gewöhnen deutlih aber nicht überlaut und wieder

entlang gehend, Stations-Namen und Aufenthalt anzukündigen. Die Eisenbahnverwaltungen find angewiesen worden, hiernach wegen sorgfältiger Instruirung und Ueberwachung das Erfor- derliche zu veranlassen.

In der Woche vom 13. bis 19. Dezember 1874 find ge- prägt worden an Goldmünzen: 1,074,100 Mark 20 - Mark- stückde, 1,568,730 Mark 10 - Markstücke; an Silb ermünzen: 939,425 Mark 5-Markstüke, 7 13,532 Mark 1-Markstüte, 176,760 Mark 60 Pf. 20-Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 80,352 Mark 90 Pf. 10-Pfennigstücke, 72,121 Mark 50 Pf. 5- Pfennigstücke ; an Kupfermünzen: 50,486 Mark 32 Pf. 2-Pfennigstüe, 27,125 Mark 80 Pf. 1-Pfennigstücke. Vorher waren geprägt: an Goldmünzen: 880,278,940 Mark 20-Markstücke, 221,802,890 Mark 10-Markstüe; an Silbermünzen: 2,991,295 Mark 5-Mark- ftücke, 32,010,659 Mark 1-Markstüe, 9,495,204 Mark 20 Pf. 20-Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 4,688,673 Mark 60 Pf, 10-Pfennigftüde, 1,406,222 Mark 70 Pf. 5 - Pfennigstücke; an Kupfermünzen : 1,735,581 Mark 59 Pf. 2-Pfennigstüce, 677,990 Mark 38 Pf. 1-Pfennigftüe. Mithin find im Ganzen geprägt: an Goldmünzen: 881,353,040 Mark 20-Markstücke, 223,371,620 Mark 10-Markstücke; an Silbermünzen : 3,930,720 Mark 5-Mark- flüde, 32,724,191 Mark 1-Markstücke, 9,671,964 Mark 80 Pf. 20-Pfennigstüe; an_Nickelmünzen: 4,769,026 Mark 50 Pf. 10-Pfennigstücke, 1,478,344 Mark 20 Pf. 5-Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 1,786,067 Mark 91 Pf. 2-Pfennigstücke, 705,116 Mark 18 Pf. 1-Pfennigstüe. Gesammtausprägung: an Gold- münzen: 1,104,724,660 Mark; an Silbermünzen: 46,326,875 Mark 80 Pf. ; an Nickelmünzen: 6,247,370 Mark 70 Pf.; an Kupfermünzen 2,491,184 Mark 9 Pf.

Nach einer in der gestrigen Nummer des Central-Han- dels-Registers veröffentlichten Bekanntmachung hat das Handels- gericht der freien Hansestadt beck beshlossen, vom 1. Januar 1875 ab sämmtliche Eintragungen in das dortige Handelsregister im Central-Handels-Register für das Deutsche Reich zu publiziren. Es werden demna in diesem Blatte von jeßt ab

sämmtliche Eintragungen x. in die Handelsregister folgender deutschen Staaten veröffentliht: Preußen, Lauenburg, Sachsen, Sachsen-Weimar-Eisenach, Oldenburg, Braunschweig, SaHsen-Coburg, Anhalt, Schwarzburg-Rudolstadt und Sonders- hausen, Waldeck, Reuß jüngere Linie, Schaumburg-Lippe, Lippe, Lübeck, Bremen, Hamburg;

ebenso sämmtliche Eintragungen 2c. aus mehreren hessi- schen, mecklenburgishen und sahsen-altenburgishen Geri:ts- bezirken, sowie vom Kaiserlichen Landgericht zu Mez ; alle Eintragungen, welche Handelsgesellschaften betreffen, aus dem Herzogthum Sahsen-Gotha; endlih alle wihtigeren Eintragungen aus den anderen Gerichtsbezirken der vorstehend genannten und der übrigen deut- \chen Bundes aaten.

Die Gefammtbevölkerung: zérjenigen Bundesstaaten, welche sämmtlihe Eintragungen im C.-H.-R. publiziren, beträgt 29,322,709, umfaßt somit mehr als 73,g Prozent der Gesammt- bevölkerung des Deutschen Reichs.

Im verflossenen Jahre betrug die Zahl ‘der im Central-Han- dels-Register veröffentlichten Eintragungen 2c. bereits mehr als 24,000, obgleich die Betheiligung erst allmählih im Laufe des Jahres zugenommen hat. Nach mäßiger Veranschlagung dürfte h lehtere Ziffer im laufenden Jahre bis auf 30,000 fteigern, eine Zahl, welche die Bedeutung und Nothwendigkeit eines Cen- tralórgans ret erkennen läßt.

Schließlich bemerken wir, daß die heutige Nummer zum ersten Male die wöchentliche Zusammenstellung der Eintragungen im Königreih Sachsen unter Leipzig, nah Ortsnamen alphabetish geordnet, enthält. Dieselbe wird regelmäßig in der Dienstagsnummer veröffentliht werden. : Ebenso erscheint heute die erste Liste der Eintragungen in das Handelsregister der freien Hansestadt Lüb eck.

Nah einem Cirkularerlaß des Ministers des Innern vom 29. v. M. u. I. ift 10 des Gesezes vom 9. März: 1874, die Beurkundung des Personenstandes betreffend, nach welhem die Standesregister f\ofort nah Ablauf des Kalenderjahres abzuschließen find, dahin zu verstehen, daß jedes JIahresregister die sämmtlihen, in dem be- treffenden Kalenderjahre vorgekommenen Standes akte zusammen- zu fassen hat. Als Standesakte sind aber niht Geburts- und Sterbefälle als solche, sondern die über solhe Fälle von dem Standesbeamten aufzunehmenden Anzeigeverhand- lungen zu betrahten. Das entgegengeseßzte Verfahren würde überdies dahin führen können, daß Geburts- und Sterbefälle aus dem neuen Kalenderjahre in die Register des vorhergehen- den Jahres eingetragen würden.

Das Handbuch über den preußischen Hof und Staat für 1875 gelangt seit gestern zur Verfendung an die hiesigen Behörden; unmittelbar daran wird sih die Expedition nach auswärts \{chließen. Die neue Ausgabe hat gegen die des Jahres 1873 manche Verbesserungen und Erweiterungen er- fahren. Auf die Rechtschreibung der Namen, die Vollständigkeit der Ordensaufführungen, die genauere Bezeichnung der Ressort- beziehungen, die Richtigkeit und Ausführlichkeit der Rogister ist erneute Sorgfalt verwandt; Fehler, Unrihtigkeit, Irrthümer und Lücken sind nah Möglichkeit beseitigt, Wenn gleihwohl solche noh hier und da entgegentreten, \o wird ein billiges Urtheil dies in dem großen Umfange des Buches, sowie mit den sehr ungleichen Angaben ents{chuldigen, und einen Ausgleich dafür in dem vielfah Neuen und Verbesserten finden. Zu dem Ersteren ge- hôrt die Beschreibung der Königlichen Titel und Wappen, welche dem eigentlihen Text vorangeht ; ferner erscheinen zum ersten Male im Staatshandbuh das Bureau für die Landestriangu- lation, der Gerichtshof für kirchliche Angelegenheiten, die Kom- mission für phc :maazeutische Angelegenheiten, das geodätische In- stitut für die Zwecke der europäischen Gradmessung, die geologische Landes-Anftalt, die neugebildete 5. Abtheilung des Handels- Ministeriums, das Departement für das Invalidenwesen, die Inspektion für das Militär-Veterinärwesen, die Eentral-Land- schaften für die Perul ven Staaten, das neue brandenbur ische Kredit-Institut, die Verwaltungsgerihte im. Bereiche der Kreis- ordnung vom 13. Dezember 1872, der fatholishe Bischof

Dr, Reinckens für die inzwischen entstandenen oder weiter aus-

beahtet werde, insbesondere zur Nachtzeit

¡ behörden, die Verwaltungsgerichte olt an den Wagen y :

ebildeten provinzialständische Institute und die auf Grund des : Allerböchsten Erlasses vom 30 April 1873 errichteten Eisenbahn- Kommisfionen. Als Verbesseru\g und Erweiterung wird ferner anerkannt werden, daß dur den \nzelnen Behörden zugefügte er- lâuternde Noten die Geschäftsthitigkeit, der Verwaltungskreis und die Ressortbeziehungen gen4ux angegeben find. In dieser Beziehung kann auf die die Gerich# behörden, die landschaftlihen Kredit-Institute, die verschiedenen Ninisterien, die Eisenbahn- hort ic tfommunal- und provin- zialständischen Verwaltungen betrefferden Abschnitte hingewiesen werden. In Folge aller dieser Umsände hat es sich bei dem regsten Bemühen, überall für die Nod die möglihst knappste Fassung zu erzielen und den Druck ihst zusammenzudrän- gen, niht- vermeiden lassen, daß der U fang des Buches um “ar it Bogen gewachsen und die Her ellungskosten fih ver- mehrt haben, was in der Erhöhung de Subskriptionspreises um 1 Mk. zum Ausgleich zu bringen gesuht ist.

Unter Hinweis auf die im amtliche) Theile publizirten Ernennungen der Mitglieder der zu vers amnelnden Provinzial- synoden theilen wir vorläufig mit, daß ded Evan gelische Ober-Kirchenrath unterm 23. Dezember 184 eine Zweite Nachtragsinstruktion zur Kirch engemeiñde- und Sy- nodalordnung vom 10. September 1873, \övie eine Ge- \shäftsordnung für die Provinzialsynoden der Pro- vinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Cilefien und Sachsen erlassen und ein zur Vorlage an die Provinialsynoden bestimmtes Proponendum, betreffend die Aufhebung der Stolgebühren, aufgestellt hat. Wir werden morgen das legztere im Wortlaut und aus der Instruktion wie ver Ge- \{häftssrdnung die wesentlihsten Bestimmungen mittheilen

Durch den Grundsaß der relativen Rechtskraft des erst- instanzlihen Urtheils (Artikel 101 des Geseßes vom 3. Mai 1853) wird nah einem Erkenntniß des Ober- Tribuna\s vom 10. Dezember cr. für den Verurtheilten nur das Recht be- gründet, daß auf seine Appellation nicht eine höhere Strafe gegen ihn erkannt werden kann, dagegen wird durch diesen Grundsaß kein Anspruch auf Anwendung des individuel- len Strafgeseßes, welhes der erste Richter bezeihnet hat, erworben. In demselben Erkenntniß entschied ferner das Ober-Tribunal, daß eine Person, welche im Au ftrage einer anderen beleidigende Aeußerungen an einen Dritten richtet, die nah §. 185 des Str.G.B. mit Strafe bedroht sind, nicht wegen Theilnahme an einer Beleidigung, sondern als Thâter und der Auftraggeber als Anstifter der Beleidigung zu verurtheilen sind.

Die unbefugte Aufhebung eines durŸ Anle- gung eines Siegels bewirkten amtlihen Verschlusses (S. 136 des Str. G. B.) is nah einem Erkenntniß des Ober- Tribunals vom 26. November v. I. auch dann ftrafbar, wenn der Vershluß, ohne irgend eine Beschädigung des amtlichen Siegels, anfgehoben worden.

Der Vorstand. des Brandenburgishen Städte- tages hielt, wie die „Nat. Ztg.“ mittheilt, hier vor Kurzem eine Zusammenkunft ab, um über die Ausführung der Beschlüsse des am 7. September zu Landsberg a. W. abgehaltenen zweiten Städtetages zu berathen. Es wurden die Petitionen in Betreff des gewerblihen Krankenwesens, sowie in Betreff der Erhöhung des Servises und der Natural-Verpflegungs-Entschädigung für die bewaffnete Macht im Frieden gegenüber den zu niedrig be- messenen Sägen der bezüglichen Geseßesvorlagen an den Reichstag

festgestellt und sind legierei nunüeyr bereits übergeben worden.

Auch eine an den preußischen Landtag zu rihtende Petition über die gesezlihe Regelung der Fürsorgepfliht für die höheren wissenshaftlidben Lehranstalten kam zur Berathung und soll in der nächsten Landtagss\ession eingereiht werden.

Die Bundesraths-Bevollmächtigten Königlich bayerischer Ministerial-Rath Loë, Königlich \ächsisher Geheimer Jusftiz-Kath Held, Großherzogli \ächsisher Geheimer Finanz-Rath Dr. Heerwart, Großherzoglich oldenburgischer Geheimer Ober-Re- gierungs-Rath Selkmann und Herzoglih \achsen-altenbur- gischer Regierungs-Rath Schlippe sind in Berlin eingetroffen.

Der General-Major von Hartmann, Abtheilungs- Chef im Kriegs-Ministerium, is zum Inspecteur der Kriegs- \{hulen ernannt worden,

Der Kaiserlich deutsche General-Konsul zu Pest von Waecker-Gotter ist mit Urlaub hier eingetroffen.

Der Kreisthierarzt Kotel mann zu Oletko ist aus dem Kreise Oletko in den Kreis Rybnik verseßt worden.

Der Thierarzt erster Klasse Friedrih Theodor Muntckel in Stralsund is} - zum kommissarischen Kreisthierarzt des aus dem Stadtkreise Stralsund und dem Kreise Franzburg bestehenden kreisthierärztlichen Bezirk ernannt worden.

Bayern. München, 4. Ianuar. (W. T. B.) Aus Bamberg wird den hiesigen Beitungen gemeldet, daß der Erzbischof Deinlein am Morgen des 2. Ianuar von einem Schlaganfalle betroffen worden ist, der ihn der Sprache beraubte.

Hessen. Darmstadt, 2, Januar. Der Prinz Gustav von Wasa ist heure Nahmiitag hier eingetroffen und bei dem Prinzen Carl abgestiegen.

Der Aus\{uß der Zweiten Kammer für die Kirchen gesehe hat heute eine Sißung gehalten, in welcher übér die von derx Beschlußfassung der Zweiten Kammer abweichenden Beschlüsse der Ersten Kammer, in Gegenwart der Vertreter der Großherzog- lihen Regierung, berathen wurde. Dem Vernehmen der yDarmst. Ztg.“ nah wird der Aus\{huß hinsihtlih einer Reihe von Differenzpunkten, die theilweise eine erheblihe Bedeutung haben, auf Beitritt zu den Beschlüssen der Erften Kammer an- tragen, bei anderen Punkten dagegen, die ebenfalls von größerem Belang find, das Beharren auf den Beschlüssen der Zweiten Kammer empfehlen.

Die Einführung der Reihsmarkwährung hat den An- stoß zu einer völligen Neuregelung der Gebühren der Zeugen, Sachverständigen, Parteien und Geschworenen gegeben, welche in Gestalt einer Verardnung im Regierungsblatt vom 31. Dezember erschienen is und vom 1. Januar an gleihmäßig im ganzen Großherzogthum ihre Wirksamkeit begonnen hat. Jeder vor einer Behörde erscheinende Zeuge, welcher das 12. Lebensjahr vollendet hat, erhält dana auf Verlangen seine nah der Zeitdauer bemessene E für die ihm verursachte Zeitversäum- niß, welhe fich bei allen Privatsachen, gerichtlihen wie nit gerihtlihen, insbesondere für Privatklagen bei Beleidigungen um ein Viertel ihres Betrags erhöht. Zeugen, welche über 5 Kilometer von dem Ort der Vernehmung entfernt wohnen, erhalten außerdem nah der Entfernung Reiseentschädigung.

Sachverständige erhalten neben der ZSeugengebühr noch Honorar

i bs

für das Gutachten im Betrag von 1 bis 20 Mark und etwaige Auslagen ersezt. Kann eine Partei vom unterliegenden Geguer Entschädigung für das Erscheinen vor einer Behörde verlangen, \o erhält fie Gebühren wie ein Zeuge. Geshworene erhalten für jeden Kilometer der Hin- und Rückreise eine Entschädigung von

20 Pfennigen.

Meelenburg. Am 20. Dezember is den „Zt. N.“ zu- folge, der Erbgroßherzog von Medcklenburg-Schwerin mit seinem Adjutantcn Baron von der Schulenburg, einem Arzte, einem Sekretär und drei Bedienten in Tunis eingetroffen. Er wurde vom Bey in feierliher Audienz empfangen und mit dem Großen Bande des Tunesishen Hausordens geschmüdckt. Se. Königliche Hoheit gedenkt von Tunis ih über Sizilien und Malta nah Cairo zu begeben.

Sachsen-Weimar-Eisenah. Das Gesam mt-Ober- Appellationsgericht in Jena, der oberste Gerichtshof für die sämmelichen thüringishen Staaten und das Herzogthum Anhalt, hat in den legten Jahren durhch Versezung und Tod manche Veränderungen erfahren. Ortloff, der Präsident, Heim- bach, der Vize-Präsident des genannten Tribunales, sind hon vor längerer Zeit gestorben, der Ober-Appellations-Rath Dr. v. Hahn ist an das Reihs-Oberhandelsgeriht nah Leipzig[verseßt worden und im vorigen Sommer is auch der Ober-Appellations-Rath Dr. Schüler mit Tode abgegangen. Ießtt haben fih diebetheiligten Staats- regierungen ents{chlossen, wenigstens die eine dieser Stellen bis zum Abschluß der Reichs-Justizorganisation neu zu besegen. Auf Vorschlag des weimarishen Hofes i der Appellations=- Rath Dr. Vollert in Eisenach zum Ober-Appellations-Rathe ernannt worden. Derselbe ist bekannt als Herausgeber des „Neuen Pitaval“ und der bei Fr. Frommann erscheinenden „Blätter für Rechtspflege in Thüringen und Anhalt“. An die durch Vollerts Ausscheiden aus dem Appellationsgerihte in Eisenach erledigte Stelle tritt der Kreisgerichts-Rath Jungherr daselbst.

Lübeck, 2. Januar. In heutiger feierlicher Sißzung des Senates räumte der bisherige dirigirende Bürgermeister, Dr. Curtius, anden für die Jahre 1875 und 1876 gewählten Bür- germeistcr, Senator Dr. Behn, mit einer entsprehenden Anrede den Bürgermeistersit ein.

Desterreich-Ungarn. Pe st, 4. Januar. „Pesti Naplo“ meldet: Der Finanzausweis bis November 1874 ergiebt gegen das Vorjakr eine Mehreinnahme von 1,690,000 Gulden aus den direkten und von 3,000,000 aus den indirekten Steuern. Unter Berücksihtigung des Resultats pro Dezember wird sich das Ergebniß des leßten Quartals noh günstiger stellen. Von den Anlehen sind unter Abzug der Zahlungen pro Januar noch 38,000,000 Gulden disponibel. Die Mittheilungen über eine beabsichtigte Auflösung des Reichstages werden vom „Pesti Naplo“” als unbegründet bezeihnet ; hon wegen der großen An- zahl der Vorlagen sei vor Mai d. I. nicht an den Schluß der Session zu denken.?z #5

Großbritannien und Jrland. London, 2, Januar. (A. A. C.) Prinz Leopold, der jüngste Sohn der Königin, ist seit Anfang leßter Woche dur einen Fieberanfall an sein Bett gefesselt, aber sein Befinden macht dem „Court-Circular“ zufolge nun günstige Fortschritte. Sein Bruder, der Herzog von Connaught (Prinz Arthur) wird seine Reise nah Aegypten erst am 9. d. M. antreten.

Der Herzog von Montrose ist in Cannes (im Süden von Frankreih), wohin er fi{ch zur Stärkung seiner Gesundheit begeben, am 30. ult. im Alter von 75 Jahren gestorben. Der Verblichene bekleidete untex Lord Derbys erster Administration den Posten eines Lord Oberhofmeisters des Königlihen Hauses, von Februar bis De- zember 1852 den eines Kanzlers des Herzogthums Lancaster, und von 1866—68 unter Lord Derbys leztem Kabinet den eines General-Postmeistèrs. Er war, mit Ausnahme des Lord Strat- ford de Redcliffe, das älteste Mitglied des Geheimen Stx.ats- rathes, Ritter des Thiftle-Ordens und General-Major der Royal Archers, der Königlichen Leibgarde in Schottland. Im Jahre Tod wurde er zum Lordkanzler der Universität von Glasgow gewählt.

Für Dienste in Verbindung mit der Abtretung ter Fidshi-Inseln an Großbritannien hat Sir Hercules Robin- son das Großkreuz des Michagel- und Georgs-Ordens und Herr I. G. I. Innes, der Generalanwalt von Neu Süd-Wales, die Ritterwürde erhalten.

Dr. Ball, der neue Lordkanzler von &rland, leistete gestern in Dublin seinen Amtseid.

Die Herren Samuda Brothers find im Begriff, zwei neue Panzerschiffe für die türkishe Marine zu bauen. Jedes Fahrzeug wird einen Thurm für vier 25 Tonnen \chwere Armstrongshe Kanonen erhalten.

Frankreich. Paris, 4. Januar. (W. T. B.) Wie in Depu-

/ | tirtenkreisen verlautet, wird Batbie morgen den Antrag stellen, die

Gesehvorlage über Errichtung eines Senates auf die Tages- ordnung zu segen. Man nimmt an, daß der Antrag keinem Widerspru begegnet und daß vielleicht nur ein Zusaß zu der Vorlage hinzugefügt wird, wonach dieselbe ers dann Geseßzes- kraft erlangt, wenn auch die übrigen konstitutionellen Vor- lagen von der Nationalversammlung bes{hlossen sein werden. Demnah würde zunähst der Gesetzentwurf in Betreff der Ca- dres der Armee durhberathen werden und die Vorlage über den Senat_erst im Februar an die Reihe kommen.

Die Beerdigung Ledru - Rollins hat unter sehr großem Menschenandrang, aber ohne jeden Zwischenfall statt- gefunden.

Spanien, Madrid, 4. Ianuar. (W. T. B.) Die Armee

| von Guipuzcoa und das dazu gehörige Slottengeshwader

hat \ih ebenfalls für Don Alfons als König von Spanien ausgesprohen. Es heißt, daß der Herzog von Sesto den Ober- befehl über die Nordarmee erhalten würde.

Der „Kölnischen Zeitung“ wird aus Bayonne vom 4. Januar telegraphirt: Marschall Serrano wurde bei seiner Ankunft auf dem Bahnhofe vom Unterpräfekten, vom General Pourcet und vom \panischen Konsul empfangen. Derselbe wird in Biarriy seinen Aufenthalt nehmen und fih von den politischen Angelegenheiten fern halten. In San Sebastian wurde die Proklamirung des Prinzen Alfons zum König den Truppen

| dur die Obristen mitgetheilt. Die Generale Loma und. Blanco

hielten fich abseits. Die Bevölkerung verhielt ih gleichgültig. Dem klerikalen Pariser „Monde“ zufolge, hatDo n Alfonso lediglih aus Anlaß des Jahreswesels ein Glückwunsch\schreiben an den Pa ps ‘als seinen Pathen gerihtet, das von dem Leh- teren in eben dieser Eigenschaft telegraphish beantwortet worden ist; irgend eine weitere Korrespondenz habe nicht stattgefunden.

Von mehreren Pariser Abendblättern vom 4. d. M, werden Anzeichen mitgetheilt, aus denen sich auf Neigung der car listi- \chen Truppen zum Abfall shließen läßt; bis jeßt liegt indeß keine positiv bestätigende, direkte bezügliche Meldung vor.

Italien. Rom, 31. Dezember. (It. N.) Se. Majestät der König machte vorgestern der Kaiserin von Rußland seine Aufwartung in S. Remo, besuchte die Herzogin von Aofta und reiste Nahmittags 2 Uhr wieder nah Rom ab. Er fand den Zustand der Gemahlin des Prinzen Amadeus bedeu- tend besser, als bei seinem leßten Besuche.

Dieser Tage haben unter dem Vorsigze des Prinzen Humbert die Berathungen über die Befestigung Roms

begonnen.

Jtalienische Blätter theilen nachträglich die Rede mit, in welhexr der Kriegs-Minister Ricotti die Motive feiner Novelle zum Rekrutirungsgeseß entwickelt.

General Ricotti berechnet die aus der Durhführung des Gesetzes resultirende Ziffer der italienischen Heeresmacht auf nahezu zwei Mil- lionen Mann, wovon jedoch die größere Hälfte auf den Landsturm, die „Territorialmiliz“ entfällt. Die von ihm angegebenen Zahlen sind: stehendes Heer 550,000 Mann, mobile Miliz oder Landwehr 240,000 Mann, Territorialmiliz oder Landsturm 1,190,000 Mann, usammen 1,980,000 Mann. Der Minister bezeichnet jedoch diese

iffern selbst nur als annähernde und die angegebene Heeresftärke als auf dem Papier, a ruolo, stehend. „Diese Gesammtstärke auf dem Papier fährt er fort würde man ükerdies erst in 20 Jah- ren erreichen, nachdem eben so viele Altersklassen dem vorgeschlage- nen Geseße gemäß zur Aushebung gelangt wären. Um die volle Wirksamkeit des Gesetzes aber nit auf so lange Zeit hinauszuschie- ben, so {lage ih vor, seinen Bestimmungen eine rückwirkende Kraft bis zur Altersklasse von 1842, der ersten, die in dem geeinigten Kö: nigreiche ausgehoben wurde, zu geben. Wir erhalten damit sofort zwölf Jahresklassen des Landsturms in der Gesammtstärke von 400,000 Mann.“

Bisher war es im italienischen Heere gestattet, gegen Erlag einer

Taxe von 600 Lire si gleih nah der Loosziehung aus der „ersten Kategorie in die zweite“, das heißt aus dem stehenden Heer in die Landwehr ver)eßen zu lassen. Diese Taxen flossen in die Militär- fasse und dienten zur Aufbesserung der Bezüge der Unteroffiziere und Reengagirten. In dem neuen Geseße wird der fakultative Uebertritt aus dem stehenden Heere in die Landwehr aufgehoben, Jeder hat bei der Heeresfategorie zu verbleiben, der ihn das Loos zuweist. Um aber die Militärkafse für den Entgang der oben erwähnten Taxen zu ent- \{chädigen, sollcn jeßt Alle, die bei der Aushebung durch das Loos oder aus Familienrücksichten glei der Landwehr oder dem Landsturme zugetheilt werden, eine ers noch geseßlich feftzustellende Summe an die Militärkasse bezahlen, damit diese leßtere die Prämien für die Reengagirten und die Soldzulagen für die Unteroffiziere bestreiten könne, ohne den Staatsshaß mit neuen Ausgaben zu helasten. Diese Tare seßte der Minister erläuternd bei be teht bereits in der Schweiz und trifft mit sehr wenigen Ausnahmen jeden Bür- ger, der den Militärdienst nicht yersöulih leistet. Es ist auch nur gerecht, daß derjenige, welher, obschon diensttüchtig, in Friedenszeiten niht bei der Fahne zu sein braut, wenigstens durch eine Geld- leistung zu den Kosten der Landesvertheidigung beitrage“.

Türkei. Konstantinopel, 4. Januar. (W. T. B.) Die kaiserlihe Bank hat auf 4,600,000 Pfd. der neuen Rente optirt und die Option auf 7,400,000 Pfd. in Suspenso be- lassen. Die Bank hat auch der Regierung eine Million auf 3 Monate unter Bedingungen vorgeschossen, welche einer Ver- zinsung von 16 Prozent entsprechen. Der Bericht der Unter- suhungskommission in der Podgoriza- Angelegenheit ist hier cingetroffen. Nach demselbcn sind mehrere der Betheiligten zum Tode verurtheilt.

Asien. Jndien. vom 1. ds. telegraphirt:

„Shir Ali hat die Remonstration des Vicekönigs beantwortet. Er sagt, daß die politishe Situation in Afghanistan sowie Yacubs rebellifces Benehmen dessen Einsperrung nothwendig machten. Er shließt mit Betheuerungen großer Freundschart für die britische Re- gierung. Der Maharadschah von Travancora wird Calcutta in Kurzem besuchen. Die Birmanische Gesandtschaft wird am Sonnabend“ erx- wartet. Die in Cawnpore geführte Untersuchung über die Identität des angeblichen Nana Sahib ist beendigt und der Bericht darüber veröfféntliht worden. Darnach heißt der Gefangene Jumna Daß und ift angeblih aus Benares gebürtig. Die Aussagen von 27 Zeu- gen sowie die Abwesenheit von Merkmalen, der Altersunterschied und überhaupt die ganze Erscheinung beweisen klar, daß er nicht der Nana ist. Scindia urtheilte nah dem Umstande, daß der Gefangene eines Säbels erwähnt, den ihm der Nana vor dem Ausbruch der Meuterei geschenkt. Er scheint nun zuzugebea, daß er irregeführt worden sein mag.“

Aus Calcutta wird der „Times“

Die Nr. 1 des ‘, Central-Blatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichskanzler-Amt (Berlin, Carl Heymanns Verlag), hat folgenden Inhalt : 1) Allgemeine Verwaltungs fachen : Verwei- fungen von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 2) Münzwesen: Ueber- sicht über die Ausprägung von Reichsmünzen. 3) Handels- und Ge- werbewesen: Dispensation von ärzlliher Prüfung. 4) Zoll- und Steuerwesen: Aenderungen in dem Stande und den Befugnissen preu- Fischer und bayerischer Zoll- und Steuerstellen ; Bekanntmachung, betr. die Ein- und Ausfuhr von Spielkarten in Bayern. 5) Marine und Schiffahrt: Qucrantaine-Vorschriften. 6) Postwesen : Postordnung vom 18. Dezember 1875; Erläuterungen zur neuen Postordnung ; Be- kanntmachungen, betr. : Umrechnung dex Padcketporto-Tarife in die Reichsmarkwährung; Eröffnung der Eisenbahn Meiningen: Ebenhausen (Schweinfart). 7) Eisenbahnwesen: Ausrufen der Stationsnamen und der Aufenthaltsdauer; An- und Abfahren der Versandtgüter. 8) Konsulatwesen: Exequatur - Ertheilung. 9) Personal - Verände- rungen 2c : Ernennung.

Die Nr. 1 des Armee - Verordnungs - Blattes (her- auêgegeben vom Kriegs-Ministerium) enthält: Ausführung der durch den Reichs-Militär-Etat für 1875 genehmigten Etatserhöhungeu. Schreiber der Inspektion der Infanterie-Schulen. Unterrichtsgelder für Unteroffiziere und Soldaten. a L bei den Festungs- Gefängnissen. Wagen für die Geistlichen bei Leichenbegängnissen. Tagegelder-Kompetenz der Auditeure bei Dienstreisen innerhalb ihres Geschäfts-Bezirks, Fonds zur Unterstüßung für obere Roß- ärzte und zu Aushülfen für den HaelGe Unterhaltungskoften- Beiträge für die Divifions-Bibliotheken. Arzneigelder für Soldaten- Frauen und Kinder.

Die Nrn. 25. u. 26 der „Hydrographishen Mitthei- lungen“ haben folgenden Inhalt: Die Expedition S. M. S. „Ga- zella®. Von den Kap Verdischen Jnfeln bis zur Kapstadt. (Mit einer Karte.) Hydrographische Notizen über einige Häfen und

lußmündungen o der Küste von Brasilien. Die Häfen von

aceio und Pernambuco und Ségelanweisung esa die Navigirung an der Ostküste von Brasilien und von Pernambuco bis Para. Age: Die Teifune in den Monaten Zuli, E und September 1874 bei Japan und China. Hafen Mto Mtwgrara in der Mikandani Bucht. Beschreibung des Hafens Villa Nueva y O Ostküste von Spanien. Kleinere hydrographis.he Notizen. er leßten E ist der Titel und das Juhaltsverzeichniß für 1874 bei- gégeben.

Statistische Nachrichten. Bei den 13 Standesämtern Berlins wurden im Monat November v. J. 3664 Geburten, 1282 Aufgebote, 1270 Eheschlie- ßungen und 2138 Todesfälle registrirt, zusammen 8357 Akte, also für jedes Standesamt 643 Akte oder tägl: 22 Fälle. Am meisten be- schäftigt waren die Stantesämter Nr. 9, 6 und 7, welche tägli durchscnittlih 39, resp. 32 und 36 Fälle zu registriren hatten.

In Beugalen fivd während des leßten Jahres 7227 Per- souen an Schlangenbissen gestorben. E

Kunst, Wissenschaft und Lit«ratur.

Berlin. Die äußere Aus\chmückung des Rathhauses soll nunmehr in Angriff genommen werden. Der Bildhauer Calandrelli ut mit der Anfertigung folgender Portraits betraut wordeu : für die Balkonbrüstung in der Jüdenstraße die der beiden Oberbürgermeister und Stadtverordneten - Vorsteher, unter deren Amtsführung der Bau des Rathhauses beschlossen resp. beendet worden ifi, d, h. die Ober- Bürgermeister Krausnick und Seydel und Stadtverordneten-Vorsteher Fähndrich und Kochhann; ¡ür die Risalite die Porträts von Fichte, Hegel, Schadow, Rauch, Cornelius, Schlüter, Schinkel, Felix Men- delssohn, Alexander und Wilhelm v. Humboldt, v. Wrangel, y. Hin- ckeldey, Böckh, Schleiermacher, Gebrüder Grimm, Heim und Gräfe; für die Balkonbrüstung in der Königsstraße die Porträts von Jahn, Jffland, Beuth, Spener, Diesterweg, Moses Mendelssohn, Borsig, Chodorieczki, Kornmesser, Streit, Hollmann, Bärwald, Schindler, Wadczeck, Goß*kowsky, Lenné und Häcker, und für die Rathhausftraße Matthias, -Buchholzer, Steinbrc cher und Reinbeck.

Wie telegraphis{ gemeldet wird, ift der Afrikareisende, Haupt- mann Alexander v. Homeyer, am Montag, den 28. Dezember, nah schwerer Ueberfahrt wohlbehalten in Lissabon eingetroffen.

In der Nacht vom 1. zum 2. d. M. starb {nell und un- Se der Professor der alten Sprachen Hofrath Nipperdey in ena.

Die Naturwissenschaft kennt {on seit längerer Zeit Pflan- zen, welche sich von thierischen Körpern nähren d. h. solche, die thierische Stoffe als Nahrungsmittel in sich aufzunehmen vermö- . gen. Die deutschen Botaniker B. Stein und E. Cohn haben Beob- achtungen über zwei Wasserpflanzen dieser Art, die in Deutschland heimisch find, angestellt, von denen die eine utricularia vulgaris eine besonders merkwürdige Organisation hat. Es ist, wie wir einem Ar- tikel der „Köln. Ztg." entnehmen, ein Pppiges, kleines Gewächs, welches an den Blättern kleine Schläuche oder Blasen bis zur Erbsen- größe trägt. Den Zweck dieser Blasen wußte man früher nit zu deuten; man glaubte, daß sie höchstens als gelegentlid:e Schwimm- apparate dienten; es hat fih durch Cohns Untersuchungen herausge- stellt daß fie Fangapparate, und zwar Fangapparate von höchst merk- würdiger Konstruktion sind. Jede Blase besißt eine große, centrale, mit Wasser gefüllte Höhle die Magenhöhle und an ihr eine fleinere, nah vorn und außen mündende Mundhshle. Nach unten ist diese Mundhöhle durch einea hufe:senförmigen Wulst, die Kinnlade, begrenzt. Von oben hängt gegen die Kinnlade eine Art von Vorbana herab, welcher unten einen halbkreisförmigen Saum hat; er würde dem Gaumensegel eines menschlichen Mundes entsprehen. Die Wände der Blase sind leiht gespannt und üken auf das in ihr enthaltene Wasser einen Dru aus, und dieser Dru preßt das Gaumensegel gegen die Kinnlade, so daß es wie ein Ventil wirkt. Von außen nah innen kann man daffelbe leiht aufheben, um in die Mundhöhle einzudrin- gen; denkt man fih aber, daß Jemand von innen dagegen drüdckt, fo legt es sich nur immer fester gegen die Kinnlade und öffnet fih nicht. Kleine Kolbenhaare kleiden die Mundhöhle aus; ihre Scheitelzell:n lôsen sich zu einem Schleim auf, und es scheint, daß dieser Schleim einen Köder bildet, welcher die kleinen Wasserthiere anlockt, das Gaumensegel aufzuheben und in die Höhle einzudringen. Einmal eingetreten, find fie hoffnungslos gefangen. Sie kreisen in der Magen- böhle umher ohne sie veelafien zu können, bis zu ihrem Tode, Kul- tivirt man eine Utrikularia in thierfreiem Wasser, fo trägt sie nur leere Blasen; seßt man sie dann in ein Wasser, welches von den allverbreiteten kleinen Organismen, Wasserflöhen, Anguillula, Mücken- larven, Räderthierhen, rothen Naiden, Jnfusorien 2c. bevölfert ift, so findet man nah einigen Stunden in den meisten Blasen ein oder mehrere Exemplare derjelben, es verirren sih sogar nicht blos Thiere, sondern auch Algen hinein, kleine Pflanzen, welche zeitweilig odec während ihres ganzen Lebens selbständige Bewegung besißen. Ob die Pflanze alle diese lebenden Wesen frißt, ist noch nicht genügend festgestellt; aber es ist um so wahrscheinlicher, daß fie es thut, weil die Utrikularia eben so wie die Aldrovanda gar keine Wurzeln be- ißt, also von vorn herein auf außergewöhnliche Ernährungsweisen- angewiesen ist.

Getverbe und Handel.

Laut Beschluß der Sachverständigen-Kommission der Berliner Börse werden folgende Effekten fortan mit Dividendenscheinen gehan- delt: Albrechts8bahn vom 1. Januar 1875. Aussig-Teplig vom 1. Januar 1875 mit Dividendenschein per 1874. Böhmische Westbahn vom 1. Januar 1875 mit Juli-Coupon 1875. Bre st - Grajewo vom 1. Januar 1875 mit Dividendenschein per 1875. Brést-Kiew vom 1. Januar 1875 mit Dividendenschein per 1874, Dux-Bodenbach vom 1. Januar 1875 mit Dividendenschein resp. Zinscoupon per 1. Juli 1875. Elisabeth-Westbahn vom E Januar 1875 mit Dividendenschein resp. Zinscoupon per 1, Juli 1875. Franz-Joseph- vom 1. Januar 1875 mit Dividenden- schein resp. Zinscoupon per 1. Juli 1875. Galizier vom 1. Ja- nuar 1875 mit Dividendenschein resp. Zinscoupon per 1. Juli 1875. Kaschau-Oderberg vom 1. Januar 1875 mit Dividendenschein resp. Zinscoupon per 1. Juli 1875. Kronprinz-Rudolf- vom 1, Januar 1875 mit Dividendenschein resp. Zinscoupons per 1. Juli 1875. Oester. Staatsbahn vom 1. Januar 18795 mit Dis- videndenschein per 1. Juli 1875. Oesterr. Nordwest Lit. A vom 1. Januar 1875 mit Coupon per 1. Juli 1875. Desterr. Nordwe st Lit. B. vom 1. Juli 1874 mit Dividendenschein pro 1, Juli 1875. Schweizer Union vom 1, Januar 1875 ohne Dividendenscheine. Schweizer West- vom 1. Fanuar 1875 mit. Dividendenschein Nr. 4. Turnau‘Prag vom 1. Januar 1575 mit Dividendenschein Nr. 4. Warscchau-Terespol vom 1. Oktober 1874 mit Coupon per 1. April 1875, aber excl. Sup.-Divid. per 1874. Englische Wechslerbank, 3 Pfd. Sterl. vom 1. Januar 1875 mit Dividendenschein Nr. 3. Oesterreichische Kredit vom 1. Ja- nuar 1875 mit Super-Dividendenschein pro 1874. Petersburger Discontobank vom 1, Januar 1875 m't Super-Dividenschein pro 1854. Petersburger Intern. Bank vom 1. Januar 1875 excl. Abschlagsdividende, aber incl. Superdividende pro 1874, War- schauer Cmmerzbank, 1. Januar 1875 mit Dvidendenschein pro 1874. Warschauer Discontobank, 1. Januar 1875 mit ab- gestemp. Dividendenschein pro 1874. Wiener Unionbank, 1. Ja- nuar 1875 mit nbgestemp, Dividendenschein pro 1874.

Die Vaterländishe Lebensversicherungs-Aktien Gesellschaft zu Elberfeld hat vom 1. Januar d. J. an thren Versicherten wesentlihe Erleichterungen gewährt, die in dem betreffen- den, in dem heutigen U fan Anzeiger dieser Zeitung abgedruck- ten Inserate zusammengestellt find. ; é i

Für den Wechselverkehr mit Deatschland hat die Wiener Börsenkammer angeordnet: Die Notirung im Cours- blatte gilt vom 2. Januar an für 100 Mark deutsche Reichswährung für Berlin, Breslau und Frankfurt, Wechsel auf deuts e Pläge, mit Ausnahme Bayerns und Württembergs, haben als NReichôm zu lauten. Für lehtere können Wesel in Reichsmark oder füd- deutschen Gulden, davon 7 = 12 Reichsmark, ausgestellt sein, und gilt die Coursnotiz für Fl. 100 #. W, E

London, 4. Januar. (W. T. B.) Der Strike der Ezuben- arbeiter im südlihen Wales hat nit die Dimennronic is “E nommen, welche die erfte Meldung vom 2. d. erwarten ließ.

zwei der bedeutenderen Kohlengruben in Süd-Wales is die Arbeit