1875 / 3 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 05 Jan 1875 18:00:01 GMT) scan diff

bereits wieder aufgenommen und E ehen au zn Be olgen. ie „Times“

_ beiter in den übrigen Gruben diesem Beispiele betrachtet darum den Strike {hon als beendigt. Verkehrs-Anstalten. Altenburg, 5. Januar. Das Amts- und Nachr.-Blatt: ver- öffentliht Folgendes: Bekanntmachung. Nachdem die Eisenbahn- gesellschaft Erfurt-Hof-Eger in ihrer am 27. Juni vorigen Jahres ap tenen Generalversammlung ihre Auflösung beschlossen haf, die- ser Beschluß auch von Sr. Hoheit dem Herzog landesherrlich geneh- migt worden ist, so hat-sich hierdurch die dieser Gesellschaft unter dem 14. Juni 1873 ertheilte Konzession erledigt. Altenburq, den 2. anuar 1875. Herzoglich sächsis{es Ministerium, Abtheilung des

nern. v. Gerf*enberg. Plymouth, 4. Januar. (W. T. B.) Der Dampfer „Frisia“ von der Hamburg-Amerikanischen Gesellschaft ist hier eingetroffen.

Die neue Liñie der rumänischen Eisenbahn von Pitesti nach Virciorova ift vom 4. Januar ab voy der Regierung mit Zinsen" E übernommen und wird am 5. Januar dem Verkehr über- geben.

Es liegt nunmehr der von dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten in Rom veröffentlichte Ausweis über die Erträgnisse der italienischen Eisenbahnen im Oktober v. J. vor. Wir thei- len aus demselben im Vergleich zu demselbey Monate des Vorjahres folgende Hauptziffern mit. Die Einnahmen waren bei den einzelnen Bahngesellshaften nah Abzug der Steuer des Zehntels folgende:

Erwerbungen des Königlichen landwirthschaftlichen Museums im 4. Quartal 1874.

I. Angekauft. 1) Modell eines transportablen Mahlganges. Von der Äktiengesellhaft H. F Edckert. Berlin. 2) Modell ver- schiedener Drains. Von I. Schröder. Darmstadt. 3) Lieferung 42 des naturgetreuen Obstkabinets von H. Arnoldi in Gotha.

IT, Geschenke. 1) Eine holländische Hake. Vom Baumschul- besißer Lorberg. Benin. 2) Ein Modell eines Futterkorbes für Kaninchen. Vom Rittergutsbesiter von Jäkel auf Nennhausen. 3) Zwei Modelle von Scheidenringen für Rindvieh und Schafe 2c. Vom Kreisthierarzt Sauberg in Cleve. (Durch das K. Ministerium für die dandwirthschaftlichen Angelegenheiten). 4) Eine Kollektion von Gewürzsalzen und Gewürz - Extrakten. Von Dr. L, Naumann. Dresden. 5) Eine kleine Sammlung von Sämereien und Modellen landwirthschaftliher Geräthe aus Serbien. Vom- Professor G. von Radic in Pozarewaß. 6) Diverse kleinere Gegenstände, Samen, Holz- proben, Broschüren 2c. von Vilmorin, Andrieux & Cd. Paris, D-. Demler in Kappeln, Dr, Magnus in Berlin, Professor Hartmann in Berlin, Direktor Schober in vers A.

IIT, Leihweise aufgestellt. Modell einer Vieh- und diverser Von Alex. Bernstein & Co. in Berlin.

Theater.

Im Königlichen Opernhause trat am Sonntag Frl. Bertha Linda in der Nolle der Stummen von Portici zum ersten Mal auf und hatte sih des lebhaftesten Beifalls zu erfreuen.

In dem gestrigen Berichte über die Sylvester-Vorstellung des Königlichen Schauspielhauses ist die Anordnung der Be- sprechungen im Saße verstellt und die leßteren dadurch zum Theil unverständlih geworden. Die Reihenfolge der Stücke war: 1) „Jhr guie Engel erwartet Sie!“ 2) „Vom Stamm der Asra.“ 3) „Am Fenster.“

_— Das Wallnertheater hat seit Kurzem eine ältere Originalposse „Kläffer“ von H. Wilken und A. LArronge wieder aufgenommen, die, mit neven Kouplets von Bial aus-

estattet, wieder ihre frühere Anziehungskraft bewährt. Hr.

elmerding als Lieferant Haase, Hr. Wi ken als Reitknecht Eisenbarkt, xl. Wegner als Kammermädcheor und Hr. Meißner als Werkführèr Kremnißer tragen dur ihre unwiderstehliche Komik den Preis des Beifalls davon. Dagegen erwerben fih Hr. Formes in der Rolle des Grafen Hugo von Bärenhorst und Frl. (Larlsen in der Partie der ee Else von Ilsenburg die Sympathien des Puktlikums. Aristo- ratie und Handelstand zeigen sih in dem Stü in den ersprießlichsten Beziehungen zu einander; Edelmuth und Ehrenhaftigkeit auf der einen, Hochherzigkeit und Rechtschaffenheit auf der anderen Seite, während die Kläffer, die niedrigen Verleumder, sich selbft eine Falle stellen. Der Posse ist demnach auch in ethisher Beziehung ein gewisser Werth unit abzusprechen. Für das Lied von des Königs Grenadieren wird Hrn. Wilken stets eine besonders warme Anerkennunz zu Theil.

anderer Wagen.

Die Direktion des Friedri - Wilhelmstädtischen :

Theaters hat dem Fräul-in Helene Meinhardt, welches si in der Doppelrolle der „Giroflé-Girofla* täglih mehr in der Gunst des Publikums befestigt, die heutige 14. Vorstellung dieser Operette zum Benefiz bewilligt. Fräul. Franziska Re i hardt, zuleßt am Fried- rih-Wilhelmstädtischen Theater für Salondamen engagirt, wird am Donnerstag im Königlihen Schauspielhause die Königin Anna in Scribe’s Glas Wasser als erste Debütrolle spielen.

Um der nur noch kurzen Saison unter der jeßigen Leitung so viel als möglich Interesse zu verleihen, ist die Direktion des Woltersdorff-Theaters unablässig bemüht, Gäste von Ruf zu erwerben. Frl. Anna Schramm wird vor ihrem Scheiden aus Berlin noch im Frühjahr einen. längeren Gastspielcyklus an genannter Bühne eröffnen, wozu eigens ein Stück geschrieben wird. Die Posse „In Freud? und Leid“ erwirbt sich täglich wachsenden Beifall. __— Im Residenztheater gelangt heute eine nah dem Fran- zöfischen des E. Cadol von Dr. A. Förster in Wien bearbeitete Schauspiel-Novität zur ersten Aufführung, „der S9hn der ersten gas betitelt. Am Wiener Burgtheater hat das Stück vor Kurzem

rfolg gehabt,

Der am 30. v. M. verstorbene ehemalige Königliche Hof- chauspieler Ludwig Dessoir war am 15. Dezember 1810 zu osen geboren und hat als vierzehnjähriger Knabe zuerst die dortige Zühne betreten, In Berlin is Dessoir 1847 zuerst in der Rolle ais Hamlet aufgetreten und ward, nach Hoppé's Tode, von - Hrn. von Küstner in die freigewordene Stellung berufen. Vom 1. Oktober

9 an War er eine Zierde der Königlihen Hofbühne. Ein s{weres Nervenleiden, das ihn im Jahr 1867 traf, hat ihm die leßten Jahre seiner fünstlerishen Thätigkeit vexbittert. Am 1. Oktober 1872 wurde er „penfionirt , Talbot in Schillers „Jungfrau von Orleans“, eine seiner am eigenthümlichsten angelegten und ausgeführten Rollen, war am 10. Juni 1872 seine leßte Leistung auf der Bühne. Außerdem spielte er den Othello, Geßler, Verrina, Marin-lli und Alba, aus welchen Gestalten er zum Theil traditionelle Typen ge- schaffen hat. :

Am Sonnabend, den 2. Januar, wurde de' Dahingeschiedene auf dem Matthäi-Kirhhof zur Ruhe bestattet. Unter den Leittragenden befand sich der Sohn des Verstorbenen, Mitglied des Dresdener Hof- theaters, der General-Intendant von Hülsen und einige Mitglieder des Königlichen und des Wallner- und Refidenz-Theaters. rediger Sydow hielt die Leichenrede, in welcher er das Drama des Lebens mit dem der Bühne verglih und den Hinübergeschiedenen -als einen der bevor- ugtesten Interpreten der Gestalten dramatischer Meis‘erwerke und als

ann von energischer Thatkraft schilderte.

Erwin von Steinbach.

Die Reihe der diesjährigen, vom wissenschaftlichen Verein in der Singakademie veranstalteten Vorlesungen eröffnete am vergangenen Si der Professor Adler mit einem Vortrage über Erwin von

einbach. /

Das Münster zu Straßburg, einft der Stolz aller deutschen Gauen, war vor hundert Jahren aus der Erinnerung unseres Volkes fast verschwunden. No xagte zwar sein funftvoller Thurmbau als Wahrzeichen des OLerrheines hoh in die Lüfte, noch umdrängte, einem himmlis®ca Heerbanne gleich, eine Reihe von Heiligenstatuen das Aeußere, aber es war doch nicht mehr das alte Münster,

L 1874 gegen 1873: Oktober: “let E 1,321,408 136,774 7,858,369 434 484 2,269,991 205,808 2,083,906 96,476 89,959 10,309 20,618 20,618 30,727 6,196 n A 394 Zusammen 15,686,239 718,107 Rechnet man zu diesen Ziffern die Erträgnisse während der brei ersten Quartale 1874 und vergleiht man dieselben mit jenen in den ersten zehn Monaten 1873, \o ergeben fih für die Zeitperiode vom 1. Januar bis 31. Oktober v. J. vie nachstehenden Ziffern: 1873:

Vom 1. Januar bis 31, Oktober: gegen

Lire Lire Staatsbahnen . 10,817,173 364,865 Oberitalienische .

65,872,082 Römische . 21,293,332 Südliche

: 17,739,022 Sardinische 798,549 Cremona-Mantua 45,611 Turin-Ciriè 288,605 Turin-Rivoli . 101,626 5,902

Zusammen 116,956,000 4,941,818 welches Straßburgs freie Bürgerschaft Gott zur Ehre und sich zum

Staatsbahnen . Oberitalienische Seide Südlité. Sardinische . c Cremona-Mantua Turin-Ciriè. . Turin-Rtvoli .

916,761 421,008 114,989 45,611 378

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¡ Ruhme gebaut hatte. Da war es ein deutscher Dichterjüngling, dessen

Herz mit den giganti-chen Steinmassen des Münsters sprach und den fast verflungenen Namen: Erwin von Steinbach darin weckte. Mit seinem Aufsatze „Von deutscher Baukunst“ suchte Goethe zunächst ein ästhe- tisches Bedürfniß für fich selbft zu befriedigen; denno hat er in jenen wenigen Seiten unbewußt eine nationale That gethan. Jndem er das imposante Bauwerk als ein vaterländisches reklamirte, lenkte er die

Augen seiner Zeitgenossen zuerst wieder auf die deutsche Vergangen- heit und ihre monumentalen Urkunden. Für Schlegel, Görres, Boisserée war das Münster Gegenstand hoher Bewunderung. Seitdem war oft der Ton shmerzlicher Sehnsucht nah dem verloren gegangenen Kinde des alten Vaterhauses erklungen. Auch "1ach Erroins Grabe hat Goethe geforsht, ohne es finden zu können. Ebensowenig ‘wußte man bisher von Erwin und seiner Familie. Für ihn jelbst beschränkte es sich auf 3 Inschriften; von seiner Familie kennen wir seine Frau Gertrud und seine “Söhne Johannes und Eberlin. Das Dotationsbuch des Münster- werkes, d. h. das Verzeichniß aller Wohlthäter der Bau- fasse, erwähnt Erwins ebenfalls nur kurz. So würden die Quellen sehr gering sein, wenn niht Steine reden, wo Menschen- zungen s{chweigen. Wenn wir an das Münster selbs die frage rihten, was, wann und wie hat Erwin daran gebaut, so ist auf Grund genauester, wissenshaftliher Forschung ermittelt, daß Erwin von 1276 bis 1298 die weltberühmte Front bis über die Mitte der großen Rose hinaus erbaut hat. Ein \{recklich:s Feuer vernichtete halb Straßburg und verbrannte im Münster die ganze innere Ein- richtung nebst den Bauhütten; eine neue Aufgabe, die Erbauung des Langhauses, fiel damit dem Meister zu, die er in gleih genialer Weise gelöst hat. Auch die St. Johanneskapelle an der Nordostseite des Chores hat Erwin gebaut, in ihr ruht Bischof Conrad von Lichten- berg, der den Dem zu eincrx Ruhmeshalle für sih und seine Nach- folger schaffen wollte. An ihrem Aeußeren wählte Ecwin den Be- grabniuplag für sih und seine“ Familie; wie Beide, Bauherr und tnstler, im Leben eng verbunden waren, so schlafen sie hier seit mehr als 500 Jahrea eng neben einander.

__ Sollte aber ein Künstler, wie Erwin, in und bei Straßburg nichts weiter erbaut haben, als das Münster? Kunstgeschichtliche" Fors{chungen haben ergeben, daß auch die Kirche des Benediktiner- Stiftes St. Florentius zu Haslah in den Vogesen von Erwin her- rührt. Unwillkürlich drängt sich aber auch die.Frage auf, wie kam der Meister zu einer so hohen Vertrauensstellung, zu einem Auftrage von solchem Umfange und solcher Kostbarkeit, wie ihn Straßburgs Front darstellt? Die Frage 1öfte Redner dadurch, indem er au der Hand eines im Publikum vertheilten Planes mit den architektoni- hen Ansichten nahwies, daß Erwin von Steinbach, ehe ers im Straßburger Münster sein Hauptwerk geschaffen, die Dome zu Freiburg im Breisgau und zu Regensburg, wie die Stiftskirchen zu Haslach und und Wimpfen i. Th. erbaut habe. Die harmonische Komposition der Bauten, die Großartigkeit ihres Maßstabes, die Kühnheit der Thurm- strukturen, ja der ganze äußere Eindruck der Kirchen verrathen die kundige Hand eines Meisters; auch läßt die damalige Weltlage es leiht erflären, daß ein Mann in Städten, die nah dem Maßstabe unserer Vorfahren weit auseinanderliegen, seine Werke aufthürmen konnte, die kunstsinnigen Bischöfe der genannten Städte kannten si und eine: empfahl den Meister dem andern. Seine Ausbildung hat Erwin in Frankreich erlangt, wo die Kapelle St. Urbain in Troyes, die Kirchen von Paris, Rheims, St. Germain in ihrer Schönheit mächtig- auf ihn wirkten. Seine Wanderjahre find nahweislich in die Jahre 1260 bis 1264 zu ver- legenz hieraus folgt, nach den damaligen strengen Regeln, daß seine Lehrzeit in die Jahre 1254 1259, seine Geburt in das Jahr 1240 fällt. Seine Heimath ist noch n'cht erforscht, da es am Rhein sehr viele „Steinbah* giebt. Unsterbliches hat Erwin seinem Volke geleistet; in seinen herrlihen Schöpfungen nur vom genialen Erbauer des Côlner Domes übertoffen, pflegte er wie Michel Angelo und Schlüter mehrere Künste zuglcich und hat in seinen zahlreichen Skulpturen eine besondere Vorliebe für die Thier- welt offenbart. Der Ruhm Erwins verbreitete sich schnell über das ganze Balerland und sein Name gilt noch heute als einer der edelsten Repräsentanten jener Kunst, deren Aufgabe es ist, das freie Schaffen der Phantasie “mit der strengen Regel des Gefeßes zu gestaltvoller Wirklichkeit zu vereinen.

Das Berliner Gepäck-Postamt in der Weihnachts zeit.

Das Kaiferliße Gepä&-Postamt für Berlin, in engster Verbin- dung mit der vis-à-yis in dex Oranienburgerstraße Nr. 35 gelegenen Posthalterei, hat, seitdem die leßtere seit } Jahren nicht mehr an einen Privyat-Unternehmer verpachtet ist, sondern vom Pofitfiskus selb- ständig verwaltet wird, cine Organisation erhalten, deren Großartig- keit zumal während der vierfachen Frequenz auf diesem Gebiete in der Weihnachtszeit, einer Ewähnung werth \{chcint. Das Gepäck Postamt fungirt ohne Zusammenhang mit den 51 Stadt-Postämtern. Für jenes ift das gesammte Postgehiet des S Berlin in 160 Reviere eingetheilt, in welchen bei täglich vier Bestellungszeiten täglich 1100 Fahrten mit den Gepäckstücken gémacht werden. Vom 17. De- zember bis zum 25. Dezember ab wurden neue Tableaux für die Stadteintheilung aufgestellt, mit nur 70 Revieren, nux 2 Bestellungs- zeiten (um 8 Uhr Morgens und 1 Uhr Mittags), aber mit 1700 täg- lihen Fahrten und mit bedeutend größern Fuhrwerken, von denen jedes einzelne die 3- bis 4 fache Last, ungefähr gegen 200 Kollis, aufzuneh- men im Stade ist. Zu diesem Zweckde waren zu den 600 Wagen, B zwei Dritt. ln einspännigen, zu einem Drittel zweispännigen, welche ür gewöhnlich der Posthaltereï zur Verfügung stehen, 250 Hülfs- fuhrwerke gemiethet worden, die dazu dienen mußten, die Güter von deu Bahnhöfen nach der Ee zu _ Zrdern. Diese Wagen und 200 Refervepferde, welhe während der Festzeit regel- mäßig auf den verschiedenen Bahnhöfen stationiren sind, um bei Zug- verspätungen und ardern außerordentlichen Zwischenfällen mit ein- greifen zu können, damit nirgends die Weiterbeförderung in das Stocken gerathe, haben natürlich ihr P Db eunngopefotal behalten. Für die anderweiten gesteigerten Ansprüche an die Päckerei- Wapedition sind 150 Hülfspostbeamten engagirt gewesen, zuteist Soldaten und Unteroffiziere der hiesigen Garnison, mögli{hst gleich- mäßig von allen Regimentern eninommen, die eine tägliche Re-

3,073 060-

__ Was endlih die Einnahmen pro Kilometer anbetrifft, so waren dieselben in den ersten zehn Monaten 1874 folgende:

Vom 1, Jauuar bis 31. Oktober: 1874 gegen 18783:

Lire Lire Staatsbahnen . 10,043 124 Oberitalienische . 24,825 750 Römische . ;

13,275 214 Südliche

he. 12,761 84 Sardinische . ; 5,022 525 Cremona-Mantua . 4,146 Turin-Ciriè . 13,743 18 Turin-Rivoli . 8,468 491

282

Im Durchschnitte 16,884

Am 24. Oktober wurde die sechsundvierzig Kilometer lange Linie Sestri-Levante-Spezia der Staatsbahnen eröffnet. Rechnet man hierzu die in den ersten drei Quartalen v. J, dem öffentlichen Verkehre

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+|+"

übergebenen Linien, so wurden bisher im Jahre 1874 (1. Januar bis

13. Oktober) 418 Kilometer neuer Bahnen eröffnet.

New-York, 4. Januar. (W. T. B.) Der Dampfer „Suevia* von der Hamburg - Amerikanischen Gesellshaft ist heute früh ‘10 Uhr hier eingetroffen.

muneration von 27 bis 3 Mark erhalten. Der sonstige Gepäck abfertigungs-Saal is in der Weihnachtszeit nur dem Anmelde- Geschäft vorbehalten, das darin besteht, daß jedes eingelieferte Poststück nach Nummer und Aufgabeort eingetragen und verlesen wird, bis fich zu jedem einzelnen die, mit den Briefposten und Courier- zügen vorausgegangenen Packetadressen wieder gefunden haben. Ein anderer großer Naum des fiskalishen Grundstückes, in welchem sonst 400 Wagen untergebracht find, dient während dieser Zeit als eigent- licher Abfertigungssaal. _ Derselbe ist dann für sede der täglichen Beftellungszeiten in zwei Hauptabtheilungen gesondert, und in jéder von ihnen befinden fich 70 Unterabtheilungen für die städtischen Be- stellungsreviere. Die drei Tage des 22., 23. und 24. Dezember gelten als diejenigen, an waelchen - die Kraft des Postorga- nismus am s{ärfsten in Anspruch genommen wird. An jedem dieser Tage werden durchschnittlich 25,000 Packete an ibre. Adressen

befördert. Eine besondere Telegraphenleitung vermittelt die Ver- '

bindung der Centralstelle mit sämmtlichen Bahnkbcfen. Auf dem Hof der Posthalterei find jederzeit 433 Pferde in 30 Ställen unter- gebracht, zu denen 320, jeßt fkasernirte und militärisch disziplinirte Postillione gehören. In der Weihnachtszeit ist außer der gewöhn- lihen, von acht Mann bedienten Schmiede noch eine Feldschmiede Tag und Nacht in Thätigkeit. Der Gesundheitszustand der Pferde ist gegenwärtig ein vortrefflicher und scit vier Monaten keine andere Krankheit vorgekommen, als vorübergehende Huflahmheit bei dur(- s{nittlich 20 bis 30 Pferden. Jedes ein- und ausgehende Fuhrwerk unterliegt einer steten Kontrole der Nuwmer des Wagens und dem Namen des Führers nach, \o daß bei etwaigen Unglü@Æsfällen es ge- nügt, die Nummer des Wagens sich zu merken, dessen Führer cine Verschuldung trifft.

Die 250 Hülfsfuhrwerke kosten während der aht Haupttage allein an Miethe 36,000 Mark, die ganze Weihnachtszeit, inklusive der nicht unbedeutenden Miethe für den Siecke'schen Holzplaß in der Artillerie- straße, woselbst die aus ihrer Remise entfernten 400 Postwagen einst- weilige Aufstellung finden, macht eine Mehrausgabe von circa 240,0(0 Mark nothwendig, - allein für den Postbezirk Berlin. In Frank- reih und England findet - bekanntlih eine amtliche geregelte Packet- beförderung nicht statt, au in Berlin gab es früher mannigfache Unregelmäßigkeiten seit Uebernahme der Posthalterei durch den Poftfiskus ist auch diesen Uebelständen ein Ende gemacht worden.

Von dem General - Postdirektor Dr. Stephan ist den „Dresd. Nachr.“ der nachfolgende Brief zugegangen:

Berlin W,, 31. Dezember 1874. Geehrte Redaktion! Von Dresden wird mir soeben unter Band die Nr. 363 der „Dresdner Nachrichten“ zugesandt, deren Leitautikel sich mit den Deutscben Ausdrücken der neuenPostordnung beschäftigt. Der Verfasser sagt darin, indem er anscheinend für die Beibehaltuyg der ersetzten gremdwörter sich erklärt: , Alle Sprachen der Kulturvölker besißen die Ausdrücke poste restante, recommandirt , expre 88.‘ Dies is ein Jrrthum. In England und Amerika heißt es ftatt recòómnmandirt übereinstimmend: registered (d. i. eingeschrieben), in den Niederlanden aageteekend, in Dänemark und Norwegen anbefalet, in Frankreih und Belgien charg6ó, in Spanien, Peru, Chili u. #. w. certificado, în Portugal und Brasilien registada. (eingeschrieben), in Ungarn ajánlás (d. i. Anempfehlung). Im Ita- lienischen heißt es, wie Jhnen bekannt, racammandato. Das bei uns bisher üblich gewesene recommandirt ift eine aus franzöfisher Vor- silbe, italienishem oder, wenn Sie wollen, lateinishem Stamm- und deutscher Endfilbe gebildete Zusammenseßung, die ih nur ein barba- rishes Gemisch nennen kann. Soll Deutschland dasselbe beibehalten, während die überwiegende Mehrzahl dr anderen Nationen es keines- wegs aufgenommen hat, wie der Verfasser des Artikels irrthümlich be-

- hauptet? Der Ausdruck „empfohlen“ empfiehlt sich gar nicht, weil

man nicht gut sagen kann „unter Empfehlung zu versenden“ oder gar „Empfehlungsgebühr.“ Außerdem betrachtet die Post einen {eden Brief als einen solchen, der ihrer Sorge anbefohlen ist. Jedenfalls find die Ausdrücke: «Eingeschrieben, Einschreibung und Einschreibegebühr vorzu- ziehen und bezeihnen genau die Sache. Kommen wir nuu zu poste restante, Jn England und Amerika heißt es to be called for, in Däne- marê und Norwegen til afhenting (zur Abholung), in Spanien und Portugal lista; ja in’ Jtalien kommt dieser Ausdruck eben so wenig vor, denn es heißt dort ferma in posta! Der in der Postordnuna ge- wählte Ausdruck „postlagernd" bezeihnet genau die Sache, und „Lagerbriefe" ist {edenfalls kürzer als der jeßige Ausdruck: „Pp08te restante adressirte Briefe“, Bei den Expreßbriefen läßt sih ein eben so umfassender Vergleih nicht durchführen, weil die meisten Staaten die Einrichtung der Eilbriefe niht haben. Das britifche Postwesen kennt zwar Spätbriefe (lato kee letters), aber keine Expreßbriefe. In den Niederlanden, wo die deutsche Einrich- tung eingeführt ift, heißt der Vermerk keineswegs „per Erpressen zu bestellen“, sondern „buitengewone bestelling“ und. in Stalien sagt man urgente, aber Teineswegs espresso, Die in det neuen Postord- nung gewählte Bezeichnung „Eilbriefe" oder „Durch Eilboten“ dürfte kÉlar und furz sein. Die geehrte Redaktion wolle hieraus gefälligst entnehmen, daß, so R die Idee einer gemeinsamen Brief- oder wenigstens Postkarten)prahe für den Völkeryerkehr ist, nicht anzu- nehmen ist, daß sie mit Hülfe jener Aisdrück- erreicht werden wird, die lediglich Abfälle früherer Zeiten und Gewohnheiten sind. Sließlich erlaube ih mir zu beinerken, daß die Deutschen Ausdrücke der neuen Postordnungen keineswegs, wie es nah Ihrem Artikel den Anschein haben könnte, nah einer Laune des General-Postdirektors gewählt find, sondern daß die Feststellung derselben erst nah sehr gründlichen, gemeinsamen Berathungen im General-Postamte, wobei unter Anderen auf den gesammten Wortvorrath der Deutschen Sprache wiederholt speziell zurückgegangen worden ist, stattgefunden hat. Bei dem fehr dankenswerthen Interesse, welches Ihr geshäßtes Blatt diesem Ge- genstande zugewendet hat, der übrigens, wie zahlreiche mir zugehende Zuschriften aus allen Theilen U beweisen, in weiten Krei- sen freudige Theilnahme findet, darf ih hoffen, daß die geehrte Re- daction dèm gegenwärtigen Briefe einen Plaß in einer der nächsten Nummern gewähren wird. Hochachtuagsvoll und ganz ergebenst Dr. Stephan.“

Berin Redacteur: F. Prehm. * Verlag der Expedition (Kessel), Druck: W. Elsner. Drei Beilagen - (einf{chließlich Börsen-Beilage).

zum Deutschen Reichs-An S. ;

Deâatsches Ne i ch Elsaß-Lothringen.

Gesé t, betreffend Einführung der Maß- und Gewichtsordnung vom 14 August 1868 in Elsaß-Lothringen.

Vom 19, Dezember 1874.

Wir Wilhem, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preufén 2c. :

verordnen im Yamen, des Deutschen Reihs, nach erfolgter Zu-

stimmung des Sundesraths und des Reichstags, W E

8. 1, zum Reichêgesez erklärte Maß- und Gewichtsord- nung für den-Norddeutschen Bund vom 17. August 1868 tritt in der aus der Ankge sich ergebenden Fassung am 1. Zuli 1875 in Elsaß- Lothringen 1 Kraft.

Die Anwendung der derselben entsprechenden Maße, Gewichte und Mefwerkzeuge ist vom Tage der Verkündung dieses Geseßes an uläffig.

s e dem gleichen Zeitpunkte ab ist den Eichungsämtern (§8. 3) einscheßlich der Faßeihung8ämter (§8. 8) gestattet, Eichungen nah Mafaabe der Maß- und Gewichtsordnung vorzunehmen.

8. 2, Außer der durch die Maß- und Gewichtsordnung vorge- geschriebenen (ersten) Eichung findet eine periodische Nacheichung statt. Die Bestimmung, zu welcher Zeit die Nacheihung vorzunehmen ist, bei welchen Gewerbtreibenden die Maße, Gewichte und Meßwerk- zeuge der Nacheihung zu unterziehen sind, und mit welcher Zahl und Art von Maßen, Gewihten und Meßwerkzeugen tse Gewerhb- treibenden versehen sein müssen, welche Gebühren für die Nacheichung und für die dabei vorkommenden Berichtigungsarbeiten zu entrichten find, trifft der Ober-Präsident. Für Behörden und öffentliche An- stalten erfolgr die Nacheichung gebührenfrei. "Eer E R R

8. 3. Die Eichungsämter (Artikel 15 der Maß- und Gewichts- R sind staatliche Anstalten. Denselben liegt au die Nach- eihung ob. nit

Jedes Eichungsamt wird mit einem oder, wo der Geshäftsum- fang es erfordert, mit zwei Gichmeistern beseßt

Die Eichmeister müssen ihre Befähigung durch eine Prüfung nachgewiesen haben. Der Ober-Präfident trifft die näheren Bestim- mungen über diese Prüfung; er jeßt die Bezirke der Eichungsärter fest und ernennt die Eichmeister. Die Leßteren haben vor Ueber- nahme des Dienstes den durch §. 1 des die Vereidigung der Staats- beamten betreffenden Geseßes vom 20. September 1871 (Geseßbl. für Elsaß-Lothringen S. 339) vorgeschriebenen Diensteid vor dem Landgericht ihres Dienstwohnorts zu leisten. Wird ein Eichmeister in den Bezirk eines anderen Landgerichts versetzt, fo ist auf der Ge- richts\chreiberei des leßteren eine Ausfertigung des Vereidigungs- protokolls zu hinterlegen. : :

8. 4. Den Eichmeistern liegt außer dem Eichungsgeschäft ob, in- nerhalb ihres Bezirks die Beachtung der anf die Maße, Gewichte und Inne bezüglichen Vorschriften zu überwachen und wegen Zuwiderhandlungen die strafgerihtlihe Verfolgung zu veranlassen. In Ansübung dieser Thätigkeit sind die Eichmeister Hülfsbeamte der gerichtlichen Polizei und der Staatsanwaltschaft unterstellt. Vor Ge- riht machen die wegen Zuwiderhandlungen der bezeichneten Art von ihnen innerbalb vierundzwanzig Stunden nach der Entdeckung errich- teten und eigenhändig geschriebenen Protokolle für die darin bekun- deten Thatsachen Beweis bis zur Exbringung des Gegenbeweises. Die Eichmeister find befugt, die den geseßlichen Bestimmungen nicht entsprechenden Maße, Gewichte und Meßwerkzeuge, welche sie im öffentlichen Verkehr antreffen, mit Beschlag zu belegen.

Behufs Vornahme der Nacheihung dürfen sie in der Wohnung der Eichungspflichtigen nur am Tage, die von den Gewerbtreibenden benußten Verkaufsstätten jedoch so lange eintreten, als leßtere dem Publikum geöffnet sind. i

8. 5. Die Eichungsäinter sind in technischer Bezichung der Eichungsinspektion (8. 7), im Uebrigen den Bezirkspräsidenten un- mittelbar untergeordnet, unbeschadet fedoG des im §, 4 vorgeschenen Aufsichtsrehts der Staatsanwaltschaft. Die näheren Bestimmungen über die Geschäftsführung der Eihungsämter und deren Beauffichti- gung werden von dem Oberpräsidenten erlassen.

&. 6. Die Gebühren für die Geschäfte der Eichungsämter wer- den für Rechnung des Landes dur die Steuerempfänger erhoben. Für die Erhebung der Gebühren und die Erledigung der dagegen genen Beschwerden sind die auf die direkten Steuern bezüglichen

3orschriften maßgebend. Die weitere Regelung des Verfahrens er- folgt durch den Dbexr-Präsidenten.

8. 7. Die Aufsicht über die technische Geschäftsführung der Eichungsämter, sowie die Fürsorge für eine periodish wiederkehrende Vergleichung der im Gebrauche der Eichungsämter befindlichen Eichungsnormale mit den Normalmaßen und Gewichten (Artikel 17 der Maß- und Gewichtsordnung) liegt der Eichungsinspektion ob, welche ihren Siß in Straßburg hat. Dieselbe ist in technischer Beziehung der Normal-Eichungskommisfion (Artikel 18 der Maß- und Ge- wichtsordnung), im Uebrigen dem Ober-Präsidenten unmittelbar unter- geordnet, welhe ihre Geschäftsführung regelt. Die Mitglieder der Eichungsinspektion werden von dem Ober-Präsidenten im Einver- nehmen mit der Normal-Eichungskommission ernannt.

Die Eichungsinspektion versieht für den Eichungsbezirk, in wel- chem sie ihren Siß hat, zugleich die Geschäfte des Eihungsamtes.

S. 8. Gemeinden, wel{e die exforderlihen Einrichtungen be- schaffen, ist die Errichtung eines Fafßteichungsamtes als Gemeinde- anstalt gestattet.

Die Eichungsbeamten solcher Anstalten (Faßeihmeister) werden von dem Kreisdirektor im Einvernehmen mit der Eichungsinspektion ernannt und vor Uebernahme des Dienstes auf treue und gewissen- hafte Pflichterfüllung von dem Kreisdirektor vereidigt.

__ Die Faßeichungsämter sind hinsichtlih ihrer t echnishen Geschäfts- führung in glei{her Weise wie die Eichungsämter der Eichungsinspek- tion unterstellt. Die Gebühren für die Geschäfte derselben werden für Rechnung der Gemeinden erhoben. Die Erhebung dieser Gebühren wird durch den Ober-Präsideuten geregelt.

§. 9. Vom 1. Juli 1875 an werden Maße, Gewichte und Meß- werkzeuge, welche den Vorschriften der Maß- und Gewichtsordnung nicht entsprechen, zur (ersten) Eihung niht mehr zugelassen. Zu der ersten Nacheichung, welhe nach dem 1. Juli 1875 an einem Orte vorgenommen wird, sind Maße, Gewichte und Meßwerkzeuge, welche den bisherigen Vorschriften entsprechen und bereits im öffentlichen Verkebx benutzt werden, zuzulassen. Nur sofern ihre Nacheihung zu dem bezeichneten Zeitpunkte stattgefunden hat, dürfen dieselben ferner im öffentlihen Verkehr benußt werden, und sind sie zu späteren Nach- eichungen zuzulassen.

§. 10. Dis das Maß- und Gewichtswesen betreffenden Gesetze vom 18 Germinal IIT, vom 19 Frimaire VIIT und vom 4. Zuli 1837, fowie die Königlichen Ordonnanzen vom 17. April und 16. Juni 1839 treten mit dem 1. Juli 1875 außer Kraft, soweit sie mit den Bestimmungen in §. 1 Absaß 2 und 3 dieses Gesetzes unver einbar find, {hon mit dessen Verkündung. i

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und Eeigebrulftem Kaiserlithen-Insict,. igenhändig nterschrift

Eegzeben Berlin , den 19, Dezember 1874. (L. 8.) W ilhelm.

Erste Beilage

Berlin, Dienstag, deu“ 5. Januar

Verordnung, betreffend die Einführung der [Reihsmarkrechnung. Vom 31. Dezember 1874, i L Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. / verordnen im Namen des Deutschen Reichs, auf Grund des Artikels 1 des durch Gesez vom 15. November 1874 (Geseßbl, S. 39) in Cl Lothringen eingeführten Münzgeseßes vom 9, Juli 1873, für Elsaß-Lothringen was folgt: Die Reich 8markrechnung wird für den Verkehr bei den öffent- lichen Kassen und für den allgemeinen Verkehr hierdurch eingeführt. f Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiferlichen Jnsfitegel. Gegeben Berlin, den 31. Dezember 1874. (L 8), Wilh elm. Fürst v. Bismar ck.

Königreich Preußen, Dr nia egium wegen Ausgabe von 16,350,000 Mark Reichswährung

rioritäté-Obligationen oer Bretlau-Schweidnißz-Freiburger Eisenbahn-

j Gesellschaft,

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Nachdem Wir durch das Privilegium vom 6. April 1872 dem Verwaltungsrath der Breslau-Schweidniß-Freiburger Eisenbahngefell- schaft gestattet haben, zur Herstellung der durch die Generalversamm- lung threr Aktionäre vom 10. November 1871 bes{chlossenen Erweite- rungen des Unternehmens, sowie zu Veränderungen, Vergrößerungen und Vervollständigungen der Anlagen und Betriebsmittel auf den im Betriebe befindlichen Bahnstrecken der Gesellschaft vorläufig eine An- leihe von 4,250,900 Thlrn. aufzunehmen, wollen Wix auf fernerwei- ten Antrag des genannten Verwaltungsrathes demselben dur gegen- wärtiges Privilegium auf Grund des Geseßes vom 17. Juni 1833 Unsere landesherrliche Genehmigung zur Aufnahme einer Anleihe von Nt Mark Reichêwährung unter nachstehenden Bedingungen ertheilen :

8. 1. Die zu emittirenden Obligationen, auf deren Rüdckseite ein Abdruck dieses Privilegiums beigefügt wird, werden unter der Bezeichnung: : E i

„Prioritäts-Obligationen Litt. K, der Breslgu-Schweidnißz-Frei-

burger Eisenbahngesellschaft" nach dem beigefügten Shema A. in Stüccken von 3000, 600 und 300 Mark unter fortlaufenden Nummern ausgefertigt.

Dieselben zerfallen in 1500 Stück zu 3000 Mark von Nr. 1 bis 1500, 15,000 Stück zu 600 Mark von Nr. 1501 bis 16,500; 9500 Stück zu 300 Mark von Nr. 16,501 bis 26,000. |

Jeder Obligation werden Zinscoupons für fünf Jahre und ein Talon zur Crhebung fernerer Coupons nah Ablauf von fünf Jahren gemäß der weiter beigefügten Schemas B. und C. beigegeben. iese Coupons und der Talon werden nah je fünf Jahren auf besonders zu erlassende Bekanntmachung erneuert. Die Obligationen, Zinscoupons und Talons werden mit Facsimile-Unterschriften von 2 Mitgliedern des Direktorii und des Haupt-Rendanten versehen.

8. 2. Die Obligationen werden mit 4x Prozent jährlich ver- zinst und die Zinsen in halbjährlichen Raten am 1. Januar und 1. Juli jeden Jahres in Breslau bei der Gefellschafts-Hauptkasse oder an anderen, durch das Direktorium zu bezeichnenden Zahlungsstellen ausgezahlt. Zinsen, deren Erhebung «innerhalb 4 Jahren, von dem in dem betreffenden Coupon bezeichneten Zahlungstage an nit erfolgt ist, verfallen zum Vortheil der Gesellschaft.

Die Ausreichung feder neuen Serie von Zinscoupons erfolgt an den Präsentanten des Talons, durh dessen Rückgabe zugleih über den Empfang der neuen Zinscoupos nebst Talons quittirt wird, sofern nicht vorher dagegen von dem Inhaber der Obligation unter Präsen- tation derselben bei dem Geséllshafts-Direktorium schriftlich Wider- spruch erhoben worden ist. , /

Im Falle eines solchen Widerspruchs oder wenn der Talon inner- halb Jahresfrist vom Lage der Fälligkeit niht beigebraht wird, erfolgt die Ausreichung an den Jnhaber der Obligation. :

8. 3. Die Obligationen unterliegen der Amortisation, die mit dem Jahre 1881 beginnt und dur alljährlihe Verwendung von einem halben Prozent des Nominalbetrages der emittirten Obligatio- nen und der auf die eingelösten Prioritäts - Obligationen entfallenden Zinsen ausgeführt wird. Die Nummern der für ein Jahr zu amor- tifirenden Prioritäts-Obligationen werden alljährlich im Monat April, zuerst im April 1881, durch das Loos bestimmt und sofort öffentlich bekannt gemacht. : i K i

Die Ausloosung erfolgt in der Weise, daß zunächst sämmtliche Nummern aller drei vershiedenen Appoints zusammengeworfen und sodann alljährlih so lange und so viel Nummern gezogen werden, als sich aus der für das betreffende Jahr zur Amortisation ee ten Summe überhaupt nur irgendwie tilgen lassen. Wenn daher bei einer Ziehung die Amortisationssumme des betreffenden Jahres durch die inzwischen gezogenen Nummern auch bereits“ soweit absorbirt ift, daß mit dem noch disponiblen Reste zwar keine bligation der höheren Appoints, wohl aber noch eine oder mehrere der zur Zeit validirenden Obligationen anderer Appoints : getilgt wer- den fônnen, so wird dennoch mit der Ausloosung fortge- fahren und zwar so lange, bis der disponible Rest dex Amortisationssumme nit einmal mehr ausreicht, um wenigstens eine der noch validirenden Obligationen der niedrigsten Appoints zu tilgen. Diejenigen Nummern höherer Appoints, welche hierbei zwar gezogen find, aber wegen Mangels an Amortisationsmitteln nicht haben getilgt werden können, werden für nicht gezogen erachtet, bleiben daher bei der Amortisation des betreffenden Jahres unberücksichtigt und werden sofort nach Schluß der Ziehung wieder zurückgeworfen.

Der Generalversammlung der Eisenbahngesellshaft bleibt das Recht vorbehalten, mit Genehmigung der Staatsregierung sowohl den Amortisationsfond zu verstärken und hierdurch die Tilgung der Obli- gationen zu beschleunigcn, als auch sämmtliche Obligationen dur die offentlichen Blätter nit sechsmonatliher Frist zu kündigen und durch Zohlung des Nennwerthes einzulösen. a :

Ueber die Ausführung der Tilgung wird dem Königlichen Eisen- bahnkommissariat alljährlich ein Nachweis vorgelegt.

. 4. Die Ausloosung der zu amortisirenden Obligationen ge- \chicht Seitens des Direktoriums der Gesellschaft jedesmal im Monat April in Gegenwart eines öffentlihen Notars in einem 14 Tage vor- 2 zur öffentlichen Kenntniß zu bringenden Termine, zu welchem den

nhabern der Obligationen der Zutritt 'gestattet ist, und erfolgt die Auszahlung des Nominalbetrages der amortisirten Obligationen am 1. Juli jeden Jahres bei der Gesellschafts-Hauptkafse in Breslau oder anderen dur das Direktorium zu bezeichnenden und gehörig u publizirenden Zahlstellen an die Vorzeiger der betreffenden Bbligationen gegen Aushändigung der leßteren und der nicht fälligen Mechen die Coupons nit mitabgeliefert, so wird der Betrag der fehlenden von dem Kapiiai gekürzt und zur Einlöfung der Coupons verwendet. Jm Uebrigen cdlisht die Verbindlichkeit der Gesellschaft zur Verzinsung einer jeden Prioritäts-Obligation mit dem 1, Juli des Jahres, in welchem dieselbe Eee und die- er- olgte Ausloosung bekannt gemacht worden ist. Die im Wege der mortisation eingelösten Obligationen werden in Gegenwart eines Notars verbrannt, und es wirdz daß dies gesehen, durch die öffent- lichen Blätter bekannt gemacht. e

8. 5. Do bligationen, welhe ausgeloost oder gekündigt

find und der Bekanntmahung durch die öffentlichen Blätter unge-

Zinscoupons.

Fürst v. Bismarck,

achtet nit re{tzeitig zur Realisirung eingehen, werden während der

zeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

1875.

nächsten fünf Jahre vom Gesellschafts-Direktorium einmal öffentlich ales, gehen sie aber troßdem nicht spätestens binnen Jahres- frist na dem legten öffentlichen Aufruf zur Realisation ein, so er- lischt jeder Anspruch aus denselben an das Gefellshaftsvermögen, was unter Angabe der Nummern der werthlos gewordenen Obliga- tionen vom Direktorium öffentlih bekannt zu machen ist, :

Die Gesellschaft hat wegen solcher Obligationen keinerlei Ver- pflihtungen mehr, doch kann sie deren gänzliche oder theilweise Bes ahlung vermiitels eines Beschlusses der Generalversammlung aus Billigkeitsrücksichten gewähren. e

Sind Obligationen, Zinscoupons oder Talons beschädigt oder unbrauchbar gemacht worden, jedo in ihren maten Theilen dergestalt erhalte, daß über ihre Richtigkeit kein Zweife obwaltet, so ist das Direktorium ermächtigt, gegen Annahme der beschädigten d Pi auf Koften des Junhabers neue Meiharige Papiere auszu- ertigen und auszureihen. Außer diesem Falle ist die Anfertigung und Ausreichung neuer Obligationen an Stelle angeblich vernihteter oder verloren gegangener nur zulässig nach gerihtliher Me-tifizirung derselben, die im Domizil der Gesellschaft bei dem dortigen Gericht erster Instanz nachzusuchen ift. Ï

Zinscoupons und Talons können weder aufgeboten noch morti- fizirt werden. Es wird jedoch demjenigen, welcher den Verlust der Zinscoupons vor Ablauf der Verjährungsfrist (§8. 2) bei dem Gesellschafts-Direktorium anmeldet und den stattgehabten Besiß glaub- haft darthut, nah Abla::f der Verjährungsfrist der Betrag der an- gemeldeten und bis dahin niht zum Vorschein gekommenen Zins- Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden.

§. 7. Die Inhaber der Prioritäts-Obligationen sind in Höhe der darin verschriebenen Beträge und der dafür zu zahlenden Zinsen Gläubiger der Breëlau-Schweidnißz-Freiburger Eisenbahngesellschaft. Sie haben in diefer Eigenschaft an dem Gesellshaftsvermögen ein unbedingtes Vorzugsrecht vor allen Stammaktien nebst deren Zinsen und Dividenden. S M

So lange nicht die gegenwärtig kreirten Prioritäts-Obligationen eingelöst sind, oder der zur Einlösung erforderlihe Geldbetrag gericht» lih deponirt ift, darf die Gesellschaft keins ihrer Grundstücke, inso- weit dafselbe zum Bahnkörper oder zum vollständigen Transport- betriebe auf den Bahnhöfen erforderli ift, veräußern. ;

Der Verkauf oder die dauernde Ueberlassung einzelner Theile der Bahn an den Staat, an Gemeinden, Korporationen oder Individuen zu solchen Aulagen und Einrichtungen, welche zu öffentlißen Zwecken dienen, als zum Post- und Telegraphenbetriebe, zu polizeilichen und steuerlichen Einrichtungen, zu Anlagen von Packhöfen und Waagren- Niederlagen, oder sonstigen zum Nußen des“ Bahnbetriebes und, ohne diesen zu gefährden, den Vortheil der Gesellschaft erzielenden Ein- richtungen, worüber im Zweifel das Königliche Eisenbahn-Kommissa- riat endgültig entscheidet, gehört nicht zu diesen untersagten Veräuße- rungen, auch bleibt der Gesellschaft freie Disposition über diejenigen ihr gehörigen Grundstücke vorbehalten, welche nach der Entscheidung des Königlichen. Eisenbahn-Kommissariats zum Transportbetriebe nicht nothwendig sind. E L i

Vor den neu auszufertigenden Prioritäts-Obligationen bleibt das Vorzugêrecht für Kapital und Zinsen ausdrücklich vorbehalten den bis zum Jahre 1868 im Gesammtbetrage von 8,500,000 Thalern ausgegebenen Prioritäts-Aktien und Obligationen, nämlich:

1) den auf Grund des ersten Allerhöchst am 16. Februar 1844 (Gesez-Sammlung für 1844 S. 61) bestätigten Nachtrags zum Ge- ellshafts-Statut vom 11. Dezember 1843 ausgêgebenen 2000 Stück

rioritäts-Aftien im Betrage von 400,000 Thlr. ; i

2) den auf Grund des vierten Nachtrages zum Gesellschafts- statut mit Allerhöchster Genehmigung vom 21. Juli 1851 (Geseb- Sammlung für 1851 S. 584) ausgegebenen 7000 Stück Prioritäts- Obligationen Litt. A, im Betrage von 700,000 Thlr. ; s

3) den auf Grund des fünften Nachtrages zum Gefellschafts- V Allerhöchst bestätigt am 14. Februar 1853 (Gesez-Sammlung ür 1853 S. 48) ausgegebenen 8000 StückX Prioritäts-Obligationen Litt, B. im Betrage von 800,000 Thlr.;

4) den auf Grund des Allerhöch am 19. August 1854 (Geseß- Sammlung für 1854 S. 517) bestätigten sechsten Nachtrages zum Gescllschaftsstatut ausgegebenen 6000 Stück Prioritäts-Obligationen Litk, C. im Betrage von 600,000 Thlr;

5) den auf Grund des Allerhöchften Privilegiums vom 2. August 1858 (Geseß-Sammlung für 1858 S. 437) ausgegebenen 3800 SiüÆ Prioritäts-Obligationen Litt, D, im Betrage von 700,000 Thlr;

6) den auf Grund des Allerhö{chsten Privilegiums vom 3. Juni 1861 (Gesecß-Sammlung für 1861 S. 346) ausgegebenen 3200 Stüæk Prioritäts-Obligationen Tätt. B. im Betrage von 800,000 Thlx.;

7) den auf Grund des Allerh{hsten Privilegiums vom 12. März 1866 (Geseß-Sammlung für 1866 S. 133 ff.) ausgegebenen 7600 Stü , nto G E Litt, F. im Betrage von 1,400,000 Thlr. ; sowie A /

/ 8) den auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 11. Juli 1868 (Ges. Samml. für 1868 S. 744 f.) ausgegebenen 12,700 Stück Prioritäts-Obligationen (Litt, G.) im Betrage von 3,100,000 Thaler. i: i

, Mit den auf Gruazd des Allerhöch{sten Privilegiums vom 6. S 1872 (Ges. Samml. für 1872 S. 389 f.) ausgegebenen 20, Stü Prioritäts-Obligationen (Litt. L.) im BeEe von 4,250,000 Thaler, sowie mit den auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 27. Oktober 1873 (Ges. Sazraml. für 1873 S. 482 ff.) aus- gegebenen 9600 Stück Prioritäts-Obligationen (Lit. J.) im Betrage von 1,800,000 S N die neu auszufertigenden Prioritäts» Obligationen gleiche Berechtigung. i :

Fine weitere Vermehrung des Gesellschaftskapitals dur Emis- fion von Stammaktien darf hiernächst nur erfolgen, wenn den auf Grund des gegenwärtigen Privilegiums emittirten Prioritäts-Obliga- tionen nebst Zinsen das Sat eingeräumt wird.

Sofern jedo die Aufbringung der nach dem Beschlusse der Generalversammlung der Aktionäre der Breslau-Schweidniß-Freibur- ger Eisenbahngesellschaft vom 10. November 1871 zur Ausführung der im zehnten Nachtrage des dig meb ar: bezeichneten Zwecke noch erforderlichen Geldmittel durch fernere Emission von Prioritäts- Obligationen erfolgen sollte, kann denselben bis zum Betrage von 18,000,000 Mark Reichswährung die Gleichberehtigung mit diefer Emission eingeräumt werden. : :

8. 8. Die Junhabcc der S sind nicht befugt, die Zahlung der darin verschriebenen Kapitalbeträge anders, als nah Maßgabe des im §. 3 gedachten Amortisationsplaus zu fordern, aus-

enommen : J y 5 a. wenn ein Zins-Zahlungstermin dur Verschulden der Eisen» bahnverwaltung länger als drei Monate unberichtigt bleibt ;

b. wenn durch Vershulden der Eisenbahnverwaltung der Trans» pertbetrieb auf e Eisenbahn länger als sechs Monate gänzlich ein- eftellt gewesen ift ; E : Î gest [N ass die im §. 4 festgeseßte Amortisation niht einge» balten wird. ; i

In den Fällen zu a. und b. bedarf es einer Kündigungsfrist nicht, ondern das Kapital kann von dem Tage ab, an em einer ieser Fälle eintritt, zurückgefordert werden und zwar:

zu a, bis zur 3a! lung dés betreffenden Zinêcoupons;

zu | b, bis zur Wiederherstelluag des unterbrochenen Transport} betriecbes.

Jn dem zu c. gedaGten Falle ist eine dreimonatliche Küadigungs- frist zu beobachten, auch kann der Jnhaber Ee ESblitation