1875 / 5 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 07 Jan 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Glasgow, 5. Januar, Nachmittags. (W. T. B.)

Roheisen. Mixed numbers warrants 76 sh.

Mancehester, 5, Jannar, Nachmittags. (W. T, B)

12r Water Armitage 7}, 12r Water Taylor 94, 2?0r Water Micholls 104, 30r Water Gidlow 11}, 30r Water Clayton 13}, 40r Mule Mayoll 11#, 40r Medio Wilkinzon 134, 36r Warpcops Qualität Rowland 12}, 40r Doublo Weston 133, G0r Double Weston 16, Printers 18/4 #/5o. 8}pfd, 117, Mässiges Geschäft, Preise anziehend,

Uu, 5, Januar. (W. T. B, j f

Getreidemarkt. In Weizen von feuchter Beschaffenkheit träges Geschäft zu unveränderten Preisen.

Paris, 5. Januar, Nachmittags. (W. T. B) :

Produktenmarkt. (Schlussbericht.) Weizen : ruhig, pr. Januar und pr. Februar 2550, pr. März-April 25,75, „Pr. Mai- August 26,90. Mehl fest, pr. Januar und pr. Februar 53,50, pr. März-April 53,75, pr. Mai-Augast 56,00. Rübö] ruhig, pr. Januar 75,00, pr. März-April 76,50 pr. Mai-August 78,! 0, pr. Soptemter- Dezember 79,50, Spiritus matt, pr. Januar 52,25, pr. Mai-August 99,90,

Ga H O 5. Januar, Abenás 6 Uhx (F. T. B.? 5

C ee Et. Banmwolle in New-York 148, do, iun Now-

Orlasne 141 Patrclenza in New-York 124, do. in Philadelphia 123.

Mehl 5 D. 15 C. Rother Frübjahreweizen 1 D. 243 C. Mais (old mixed) 99 C. Zucker (Yair refining Muscovados) 27, Katfoe (Rio-) 184. Schmalz (Marke Wilcox) 14} C. Speck (short clear} 108 C.

Getreidefracht 1184.

F Einzelnen, :

Posen-Creuzburger Eisoubahn, Die rückständigen 20% bis zm 15, Februar; s. Ius, in heutiger Nummer.

Anuszahlumzen.

Krakan - Obersohlesisohs Eisenbahn, Der Jannar- Coupon, sowie die verloosten Obligationen vom 2. bis 15. Januar boi E. Hei- mann in Breslau; s. Ins, in Nr. 3.

Stärko-Zuoker-Fabrik, Aktien - Gesellsohaft, vorm. C. A, Köhlmann & Co, 6% Dividende für 1873/74: s. Ins. in Nr. 3.

Branerel Eönigstadt, Aktlon-Gesellsohaft. 11% Dividende für 1873/74 mit 3 M. 75 De von jetzt ab bei der Deutschen Ge- nossens‘haftsbank von Sörgel, Parrisius & Co, in Berlin.

Cuxhafoner Eisenbabn-, Dampfsohifff- und Hafen - Akilen- Gesellsohaft. 18 M: Zinsen für das II. Semester 1874 für die volleingezahlten Iuterinsscheine und Aktien, 10,8 M. fär die 604 Interimescheine von jetzt ab bei F. Mart. Magnus in Berlin,

Generai-Verazummiungyez.

14. Januar. Grimme, Natalls & Co ,_Kommanditgosellsohast ánf T E E D T A E As R

| M I A E E N irc SES D C Dic IL E ¿E Os D R E I S A

Aktion, Ausserordentl. Gen.-Vers, zu Braunschweig s

s. Ins. in Nr. 3. Preussisohs Portland - Cement - Fabrik Bolsohan. Ordent]l. Gen. - Vers. zu Danzig. Iiseder Hütte. Ausserordentl. Gen -Vers, zu Ilsede. Bayrisch Brauhans, Akilen - Gesclüschaft, Ord. Gen, -Vers, zu Dresden.

_Kündigungen und Verleoozungen.

Lübeck - Entiner Eisoubahn. Prioritäts - Obligationen, zum 1. Juli gekündigt; s. Ins. in Nr. 3. : SäohsIso0he Vioh - VersIohernungs - Bank, Bankschuldscheine Litt. Á., zum 2. Januar gekündigt; s. Ins, in Nr. 3, | Ausreichung von Aktien.

Cotthus-Grossenhainer Eisonbahz. Umtausch der Interims- scheine gegen Stamm- und Stamm-Prioritäts-Aktien Litt, B; s, Ins.

10 M D,

20. °

29, " 25. R

Eilzenhalnm-Einnahnaeznr, Ostpreussiso0he Südbahn. Im Dezember v. J. 171,677 Thlr. (+72,157 Thlr.) Oesterreizohische Staatsbahn,

118,259 FI C

Am L 04 2. Jonust

Königliche Schzuspiele. ten und Lama's, Donmn-+rstag, den 7. Januar. Opernhaus. (6. Vor- | stellung.) x Satanella. Ballei in 3 Akten und 4 Bildern von P. ui Mufik von Pugni und ertel. Anfang halb V a aoitleata (6. Vorstellung.) Das Glas Wasser oder: Urfachen und Wirkungen. Lust- spiel in 5 Abtheil1- ngen von Scribe. Königin Anna: Frl, Reichardt, vom Friedri - Wilhelmnstädtischen Theater, als Gast. Anfang 7 Uhr. Freitag, den 8. Januar. Opernhaus. (7. Vor- stellung.) Die Hugenotten. Over in 5 Abthei- lungen nach Scribe. Musik von Meyerbeer. Ballet von P. Taglioni. Margarethe: Frl. Lehmann.

4 und 7 Uhr.

lerinnen und Künstler. Vorführung und Reiten der | besten Schulpferde. 15 Clowns und August. Anfang 7 Uhr. t Sonntag, den 10. Januar: 2 Vorstellungen, von

Circus Salamonsky. Markthallen Karlstraße.

Täglih Borstellung um 7 Soun- und Festtags 2 Borst., um 4 u. 7 Uhr.

Auftreten der vorzüglichsten Künst-

Morgen Vorstellung.

E. Renz, Direktor.

A. S Direktor. A ate vaile ait banda ca nubaleakinis suchung eröffnet worden.

Valentine: Fr. v. Voggenhuber. St. Bris: Hr. | == Salomon. Nevers: Hr. Schmidt. Siaoul: Hr. Niemann. Marcel: Hr. Frie. Anfarg halb 7 Uhr.

Schauspielhaus. (7. Vorstellung.) König Richard der Dritte. Trauerspiel in 5 Abtheilungen von Shakespeare. Anfang halb 7 Uhr.

Die in den Königlichen Theatern gefundenen Gegenstände können von den Eigenthümern inner-} _ halb 4 Wochen bei den Hauspolizei-Jnspektoren Schewe (Opernhaus) und Hoffmeister (Schauspiel- haus in Empfang genommen werden. Erfolgt die Zurückforderung der betreffenden Sachen in der an- gegebenen Frist niht, so werden dieselben den Fin- dern ohne Weitercs ausgehändigt.

Wallner Theater. Donnerstag: Zum 211. Male: burger. e : Freitag: Dieselbe Vorstellung.

Victoria-Theater,

Donnerstag : Z. 96. Male u. folg. Tage: Die sieben Raben. Romantisches Zaubermärchen in 4 Akten, mit Gesang und Ballets von Emil Pohl. Musik von G. Lehn- hardt. Die dekorativen Arrangements und Maschinerien erfunden und ausgeführt von Carl Brandt. Die Deko- rationen, mit theilweiser Benußung der Schwind'schen : Fresken, gemalt von den Gebrüdern Brückner, Hof- Detorationsmaleru in Coburg. Ballets fomponirt und arrangirt von Justamant, Balletmeister der großen Oper in Paris. Kostüme entworfen und an- gefertigt unter Leitung des ODber-Garderobiers Happel. | Elektrishe Beleuchtung vom Inspektor Krämer, Jn Scene geseßt von Emil Hahn.

Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater.

Donnerstag: Giroflé-Girofla. Freitag u. vie folg. Tage: Dieselbe Vorstel.

Woltersdorfl-Theater. |

Donnerstag, den 7. Januar und folgende Tage: !

Ga ftspiel der Fr. Morwit-Cottrelly. In Freud? und Leid. Anf. 7 Uhr.

1529, 1590. 1742.

Die Motten-

zeigen.

Berliner Stadttheater. L Donnerstag, den 7. Januar. Erziehnug matht den Menschen. Freitag: Dieselbe Borstellung. | Sonnabend: Medea. Auftreten von Mathilde Veneta.

National-Theater. Dounerstag, den 7. Januar: Das Geufer Kreuz, oder: Patriotismus und Liebe. Freitag: Dieselbe Vorstellung.

Residenz-Theater.

Donnerstag: Zum 2. Male: Der Sohn der ersten Frau. Schauspiel in 3 Akten nah dem Französi- hen von Dr. A. Förster. Zum Schluß: Der Kam- merdieuer, Schwank in 2 Akten von P. A. Wolff.

Belle-Alliance-Theater. Donnerstag: Erstes Gastspiel des Herrn Bene- manu vom Thalia-Theater zu Breslau. Die Räuber. Trauerspiel in 5 Akten von Fr. v. Schiller. /Frei-

hei Cöslin,

Archäologie

(Funchal).

Deutscher Personal-Kalender. Poter V Jakob Andreä +7. Christian Garve *,

1812. Sigismund Thalberg *, a Familien-Nachrichten.

Meine Verlobung mit Fr. Auguste Herrmaun, ältesten Tochter des Kaufmanns Herrn B.

und Freunden ergebenst an. Zehden, im Januar 1875.

Meine Verlobung mit Fräulein Anna Haebler, Tochter des General-Lands.aftsrath H aebler, zeige ih hierdurch ergebenst an.

Königsberg i./Pr.

Nauen, den 4. Januar 1875. Königlicher Kreis-Kassen-Rendant.

Heute Abend 19 Uhr ents{lief nach achtlägigem Leiden unser guter Vater, Schwieger- und Großvater, der Buchhändler Fr. Ernst aus Neustadt E./W., welches tief betrübt avzeigen

Verlobt: Frl. Anna Bergmann mit Hrn. Premier- | Lieutenant und Brigade-Adjutant Wittstein (Mün- ster). Frl. Anna Häbler mit Hrn. Prof. Dr. Naunyn (Königsberg). Frl. Margarethe v. Berge mit Hrn. Walzwerke-Direktor (Lauban in Schl.—Burbach a. Saar). Frl. Helene Matthiae mit Hrn. Seconde-Lieutenant Bernhard Herford (Altenberg). Frl. . Weyrach mit Hrn. Premier-Lieutenant Curt v. Werder (Stolzenhagen). haupt mit Hrn. Georg Sombart T\chirschky mit Hrn. Rittmeister und Escadronchef Graf Victor v. Wartensleben (Liegniß—Ohlau), Geboren: Ein Sohn: Hrn. Appellations-Rath Just (Zwickau). Hrn. Ingenieur-Hauptmann Otten (Berlin). Hrn. Medizinal-Rath Prof. Dr, C. Schoenborn (Königsberg i. Pr.). Hrn. Kreisrichter Karnaß (Woldenberg). Eine Tochter: Hrn. Pfarrer Ernst Richert (Alt-Belz

Gestorben: Hr. Geh. Regicrungs-Rath F. W.

Otto (Stralsund). Hr. außerord. Professor der Dr. Friedri Maß (Be: lin). Verw. Frau Oberst y. Radecke, geb. v. Bro- husen (Halle a. S.). Hr. Majoratsherr Graf Ludwig August v. Kospoth (Dresden). Hr. Gerichts-Assesjor Edmund Freiherr v. Thermann

7. Januar. ischer +, L

geseßten Stunde pers

Dr. Julius Peyfer, prakt. Arzt.

Professor Naunvn.,

Liman, ‘von beehre ich mich, statt

wSriß Shwwarzkopf,

die Hinterbliebenen,

gegen ihn verfahren werden.

Königliches Kreisgericht.

zeihneten Gerichts vom heutigen Tage die Unter-

1875, Vormittags 12 Uhr, im Sibungszimmer wandert Nr. 1 des unterzeihtieten Gerichts welchem die obengenannten Angeklagten zur fests önlih zu ersheinen und die zu ihrer Vertheidigring dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem Gericht so zeitig vor dem Termine anzuzeigen haben, daß fie noch dazu herbeigeschafft werden können. Anéêbleibens der Angeklagten wird mit der Unter- Herr- | suhung und Entscheidung in contumatiam gegen

i ießz, zeige i bierd erwandten | dieselben verfahren werden. Cüstrin; den 20, No- E ge ay Verdi) Ber | vember 1874. Königliches Kreisgericht I. Abtheilung.

Auf den Antrag der Königlichen Staatsanwalt- N A u 4s Cts 1874 Dee den Carl Wilhelm Schulze, geboren am 20. Fc- Ó v ; “h, G i bruar 1852 hierselbst, auf Brun 8. 140 des Reicht- Todeserklärung etwaige Crb- und Nachfolgebereh- ¡ Strafgeseßbuchs, die Untersuchung eröffnet, weil sich | derselbe seit dem Jahre 1872 bis 1874 dem Ein- tritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der S Slotte dadurch entzogen hat, daß er ohne Erlaubniß

Die beute früh erfolgte glücklihe Entbindung | das Bundfksgebiet verlassen meiner lieben Frau Anuaga, geb. einem kräftigen Mädchen, befonderer Meldung, hierdurch ganz ergebenst anzu-

und nach erreichtem militärpflihtigen Alter sich außerhalb des Bundes- gebietes aufhält, und ein Termin zum mündlichen Verfahren auf den 15. April 1875, Mittags Uhr, im Sißungssaale des unterzcihneten Ge- richts anberaumt worden. Der Angeklagte wird zu demselben mit der Auflage vorgeladen, zur festgeseß- ten Stunde entweder persönlich zu erscheinen, oder | sich durch einen zulässigen Bevollmächtigten vertreten | zu lassen, auch die zu seiner Vertheidigung dienenden ! Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche uns so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben Herbeigeshaft werden können. Im Falle der Angeklagte nicht erscheint, wird mit der Untersuhung und Entscheidung in contumaciam

Spremberg, den 30. November 1874. frist 4 % I. Abtheilung.

biese, 7) Friedrih Wilhelm Reese, geboren am 1. | ihn dgs Berfahren auf Berschwender-Erklärung September 1851 zu Haelse, 8) Fleis&ergeselle Theo: dor Alexander Heller, geboren am 20. Februar 1852 | ihm ausgestellte, girirte oder acceptirte Wech- zu Zellin, 9) Schuhmachergeselle G helm Kaebelmann, geboren am 15. November 1851 / res Datum als den 15, Januar 1875 tragen. zu Zellin, werden angeklagt, dem Eintritte in den | Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte "ih cadurch entzogen zu haben, daß sie ohne Erlaubniß | das Bundesgebiet verlassen haben resp. nah erreich- | tem militärpflichtigem Alter fich außerhalb des Buns- i [2798] A E S M 140 s |

|\ Strafgeseßbuches für das Deutsche Reich) und ist ; He Mena deshalb gegen dieselben durch Beschluß des unter- |

e¿ngeleitet. Es wird Iedermaun gewarnt, von

eorg Emil Wil- | sel zu erwerben, selbst wenn folche ein spâte- Berlin, den 4. Januar- 1875. Königliches Stadtgeriät.

Abtheilung für Bormundschaftssachen.

Edictalladung behufs Todeserklärung. Heinrih Wilhelm Brüne aus Dahansen, ge- | boren am 15, Mai 1837, Sohn des Colonus Bern-

der Ü L Volmer, welcher in jeinem 19. Lebensjahre nah Nordamerika ausge- und über dessen Leben seit länger als zehn Jahren keine glaubwürdige Nachricht eingegan- gen 1st, wird auf den begründet befundenen Antrag scines genannten Vaters hierdurch aufgefordert, sich bis allerspätestens am Mittwo@z, den 1. September 1875,

: Morgens 11 Uhr, dahier zu melden, und zwar unter dem Rechtsnach- theile, daß er im Nichtanmelduugsfalle für todt er- flärt und sein Vermögen den nächsten bekannten Erben oder Nachfolgern überwiesen werden soll.

Gleichzeitig werden alle Persouien, welche über das GSortleben des verschollenen Heinrich Wilhelm Brüne auês Dahausen Kunde geben können, zu deren Mit- theilung, und zugleich für den Gall der demnächstigen

anberaumt, in }

Im Falle des

tigte zur Anmeldung ihrer Ansprüche unter der Vexr- warnung aufgefordert, daß bei der Ueberweisung des Vermögens des Verschollenen auf sie keine Rücksicht genommen werden soll, Iburg, den 29. Juni 1874. Königliches Amtsgericht. Abtheilung IT. Wedekind.

__ Verloosung, Amortisatien, Zinszahlung u. #. w. von öffentlichen Papieren.

[117] Depositen-Verkehr.

Bis auf Weiteres werden für Depositen-Einlagen vergütet : : é acchttägiger Kündigungsfrist % j bei einmouatlicher Kündigungs- | Zinsen pro / Jahr franco

bei dreimonatlicher Küudigungs- A aller Spesen.

frist 43%

Siegfried Blau

Marie j £109]

Regierungs-Assessor Dr. jor. (Berlin), Frl, Marie v.

[105]

mester 1874

in Hambur in London

tag: Zweites Gast)piel der Fr. Meyssel-Galster. Der Königslieutenaut. Sonnabend: Steffen Langer aus Glogau.

Böttchers Soiréen für instruktive Unterhaltung im Saaltheater des Schauspielhauses. Donnerstag, den 7., Abends 7—9 Uhr: * 1) Ober-Italiens Ene und Laudschafts- pra) Malerishe Wanderung von Venedig nach Rom. #) Die Souue, ihre Beschaffenheit, nah den Re- sultaten der E ae / 3) Soirée fantastique, Sarben-Magie. / Me 20, Parquet 15, Loge 10 und 5 Sgr. in Meyers Konditorei, Charlottenstr. 56 und an ‘der Kasse. Kinder: Wowtentags die Hälfte. Täglich Vorstellungen.

Steckbrief.

reguliren.

Cireus Renz. Friedrihs\traße Nr. 141a. Donnerstag, den 7. Januar 1875: Erstes Auftreten des Indianers :

Iohn Roggers : in seinen an n hier noch nie gesehenen Lei- ungen,

Sueewitthen, Pantomime in 5 Tableaux. Eine Jagd auf lebeade Giraffen, Strauße, Elephan- -

[5855]

Stebriefe und Untersuchungs - Sachen.

von ‘hier ift am 29. Dezember pr. unter Mitnahme von ca. 1200 Thlr. verschwunden, ohne seine am Jahres\{chluß fällig gewesenen Verbindlichkeiten zu Derselve ist zu verhaften die er- bei si füïct, abzunehmen. B11] Barteustein O.-Pr., den 4. Januar 1875. Königliches Kreisgericht.

Steckbrief hinter dem, seit dem 2. d. mit Ge- \{häftsgeldern flüchtigen, Handlungsreisenden Ioseph Charváât aus Podels (Böhmen), 19 J. alt, - klein, \chwarz gelockt, kurzsichtig. Derselbe trägt modefar- bigen Ueberzieher, hellhraunen Buxkin - Rock und führt einen Musterkasten mit Spirituosen, auch eine shwarze lederne Geldtasche. nuar 1875. Der Untersuchungsrichter.

Die Militärpflichtigen: 1) Heinrih Theodor Roch- 9) A liß, geboren den 27. November 1851 zu Neu-Blessin, ) 2) Barbier Julius Ottomar R geboren am 5. Februar 1852 zu Tamsel, 3) / gebox?n am 15. Dezember 1851 zu Damm, 4) Fried- rich Wilzelm Kanne, geboren am 12. 1854 zu Guestebiese, 5) Johann geboren am 22, März 1851 zu Guestebiese, 6) Franz duard Taege, geb. am 7. Fehrugr 1854 zu

Subhastationen, Aufgebote, Vors ladungen n. dergl.

Bekanntmachung.

1 1 Der bei uns bevormundete Husar Paul Cor-

&rl. Anna Weis- | nand im 3. (Zietheuschen) Husaren-Regimeut, geboren den 16. Iauuar 1854, „Hat mehrere

Blauko-Accepte ausgegeben und if {ett gegen

Cuxhaveuer Eisenbahu-, Dampfschiff- und Hafen-

bei sechsmonatlicher Kündigungs- r f

frist 5 % Norddeutsche Grund-Credit-Bauk.

Bcechren-Str. Nr. 7a.

Aktiengesellschaft.

Vom 2. Zannar 1875 ab werden für die volleingezahlten Interimsscheine und Aktien und für die bis auf 60 Prozent eingezahlten Interimsscheine unserer Gejellschaft die Zinsen für IT. Se-

in Berlin bei F. Mart. Magnus,

bei Paul Mendelssohn-Bartholdy. i C. I, Haubro & Son.

während der üblichen Geschäftsstunden bezahlt, und zwar auf: | - N 9 vol euRit Interimsscheine oder Aktien mit Thlr. 6. = 18 Rm.,

60 prozentige Jnterimescheine mit Thlr 3.

Die Interimsscheine find mit arithmetis

die Zinszahlung durch Abstempelung auf denselben vermerkt. Berlin, den 2. Januar 1875.

18 Sgr. = 108 N.

Der Vorstand.

- T 4 | hard Heinrih Brüne zu Dahausen bei Dissen und? Zur mündlichen Verhand- | A S D D lung bierüber ist cin Termin auf den 10, März | der Frau Anne Elisabeth, geb.

ch geordnetem Nummernverzeichniß einzureichen, und wird

Der Kaufmann Isidor Simou

und Gelder,

L. Abtheilung.

Hanau, den 5. Ja-

arl Friedrich Schäfer,

November riedrich Steffen,

ueste-

Verschiedene Bekanntmachungen.

(Grimme, Natalis & Co0., Commandit-Gesellschaft auf Aktien.

Braunschweig.

In Folge des mit dem persönlih haftenden Gesellschafter, Herrn E. Nienstädt, vereinbarten Aus=4 scheidens desselben, wird damit auf Grund des §. 24 der Statuten eine außerordentliche

Generalversammlung de Comnanditiften auf den 14. d. M., Morgens 11 Uhr,

nach dem Lokale der hiesigen Bahuhofs-Restauration

i Sordnung berufen : O G S pft 8 s der Statuten durch Streichung der Worte: „4. der Kaufmann ienstädt“

R r ber Ernennung eines persönlich haftenden Gesellschafters an dessen Stelle abs zusehen, und den über dessen Ausscheiden geschlossenen Vertrag zu genehmigen. Die Legitimation zur Theilnahme an der Generalversammlun

Aktien am Comptoir der M (Kastanien-Allee Nx. 45) oder im en Kredit-Anstalt, bis zum x 18 Brauuschweig, den 2. Januar 1875.

M., Abends 5 Uhr (§. 25 der Statuten).

Der Aufsichtsrath.

O. Haeusaler.

erfolgt durch Niederlegung der fffektenbureau der Braunihrooighs

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

-

oniglich Preußischer Staats-Anzeiger.

| Das Abonnement beträgt 4 M. 30 S für das Vierteljahr. j Insertionspreis

- E

| Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen |

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Berlin,

Se. Majeftät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Geheimen Ober-JIustiz-Rath Dr. Schering zu Berlin den Stern zum Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichen- laub; dem Forstmeister von der Decken zu Breslau und dem Landrath und Kammerherrn von Eicke zu Ohlau den Rotben Adler-Orden vierter Klasse; dem Ober-Förster Hahn zu Peisterwiß im Kreise Ohlau, dem Kreis-Sekretär Bojak zu ris und ®den Bürgermeister Breuer daselbst den König- lihen Kronen-Orden vierter Klasse; dem Schullehrer und Or- ganisten Sn ay zu Tarnowig den Adler der Inhaber des: König- lihen Haus-Ordens von Hohenzollern; sowie dem Chausseegeld- Erheber Böge zu Schellhorn im Kreise Plön, dem penfionirten Steuer-Aufseher Elsner zu Neu-Collin im Kreise Hoyers- werda und dem seitherigen Kirchenvorsteher, ?Altsigzer SFriedrich Milbradt zu Zebbin im Kreise Cammin das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

__ Dem Major Freiherrn von Stein im Westfälischen Kürassier-Regiment Nr. 4 die Etlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Ehren-Ritterkreuzes erfler Klasse des Großherzoglich oldenburgischen Haus- und Verdienst-Ordens des Herzogs Peter

Friedrih Ludwig zu ertheilen.

Deutsches Nei.

Der Kaiserliche Vize-Konsul Schibsby zu Caen is auf seinen Antrag von seinem Amte entbunden worden.

Königreih Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnödigst geruht :

Dem Legations-Kanzlisten bei der Gesandtschaft in Ham- burg, Geheimen expedirenden Sekretär Gustav Franke den Charakter als Hofrath;

Den Kataster-Jnspektoren Ulri ch zu Hannover, Pastorff zu Breslau und“ KosaX zu Hannover den Charakter als Steuer-Rath; fowie

Den Kreis-Steuer-Einnehmern Kohts in Danzig, Kreidel in Ostrowo, Tarnogrocki in Oppeln, Grünert in Nord- hausen, sowie den Steuer - Empfängern Marks in Brakel, Schil dknecht in Wal’au, Deichmann in Hanau, Rehbock in Wennigsen, Mo!ï in Lebach und von Ziemießtz ki in Xanten den Charakter als Rechnungs-Rath zu verleihen ;

Den zeitigen Beigeordneten und Syndikus Mertens zu Tilsit, in Folge der von de: Stadtvecordnetenversammlung zu Prenzlau getroffenen Wahl, als Vürgermeister der Stadt Prenzlau für die geseßlihe zwölfjährige Amtsdauer; und

Den Kalkulator und Expedienten der Cöln-Mindener Eisen- bahn-Gesellshaft Bernhard Zimmermann zu Cöln, der von der Stadtverordnetenversammlung zu Düren getroffenen Wahl gemäß, als besoldeten Beigeordneten der Stadt Düren für die geseßliche zwölfjährige Amtsdauer zu bestätigen.

Verordnung wegen Einberufung der beiden Häuser des Landtages der Monarchie.

Vom 5. Januar 1875.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, in Gemäßheit des Art. 51 der Verfassungs-Urkunde vom 31. Januar 1850, auf den Antrag Unseres Staats-Mini- steriums, was folgt:

Die beiden Häuser des Landtages der Monarchie, das Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten, werden auf den E d, M. in Unsere Haupt- und Residenzstadt Berlin zusammen-

erufen.

Das Staats-Ministerium wird mit der Ausführung dieser Verordnung beauftragt. :

Urkundlih unte? Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 5. Januar 1875.

(L. 8.) Wilhe lur.

Fürst v. Bismarck. Camphausen. Graf zu Eulenburg. Leonhardt. Falk, o. Kameke. Achenbach. Friedenthal.

Finanz - Ministerium.

Bei der heute beendigten SBiehung der 1. Klasse 151. Königl. Preuß. Klassen - Lotterie sind folgende Gewinne gefallen:

1 Gewinn- zu §000 4 auf Nr. 94,455, 1 Gewinn zu 1500 é auf Nr. 75,238 und 2 Gewinne zu 300 # auf Nr. 72,893 und 78,290.

Berlin, den 7. Januax 1875,

Königliche General-Lotterie-Direktion.

Ministerium der geisilihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten, Dem Dr. phü, Hinzpeter hierselbst| ist der Professortitel verliehen worden.

a 2

Donnerstag,

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der Vorsizende der Königlichen Direktion der Neieder- \chlefisch-Märkischen Eisenbahn, Geheimer Regierungs-Rath von Schmerfeld ist in gleicher Eigenschaft an die Königliche Eisen- bahn-Direktion zu Hannover, untd

Der Borsigende der Königlichen Direktion der Main-Weser- Bahn, Regierungs-Rath Ionas, in gleiher Eigenschaft an die Königliche Direktion der Niederschlefis{ch-Märkischen Eisenbahn verseßt worden;

Dem Regierungs-A®*e}sor Dr. Hedemann find die bislang tfommifsarish verwalteten Geschäfte eines Mitgliedes der König- lihen Direktion der Berliner Stadt-Eisenbahngesellschaft definitiv Übertragen worden.

Justiz-Ministerium. Dem bei dem Kreisgerichte zu Essen angestellten Rechts- anwalt und Notar Lex in Steele ist die Verlegung feines Wohnsißes nah Efsen gestattet worden.

Nichtamtliches. Deutsches Neie.

Preußen. Berlin, 7. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König arbeiteten gestern nah der Spazierfahrt allein und fonferirten vor dem Diner mit dem Staats-Sekretär von Bülow.

Heute nahmen Se. Majestät im Beisein des Gouverneurs Generals von Stülpnagel und des Kommandanten General Majors von Neumann militärische Meldungen entgegen und hörten die Vorträge des Kriegs-Ministers General-Lieut: nants von Kameke, und des Chefs des Militär-Kabinets General- Majors von Albedyll. Um 1x Uhr empfingen Se. Majestät den Prinzen Wilhelm von Baden.

Ihre Majestät die Kaiserin-Königin einpfing heute den Afrika-Reisenden Dr. Schweiäfurth vok seiner Abreise nah Aegypten.

Sé. Kaiserliche und Königlihe Hoheit der Kronprinz nahm vorgestern um 12 Uhr Mittags militärische Meldungen entgegen.

Um 7 Uhr Abends begaben Sich Ihre Kaiserlichen und Königlihen Hoheiten der Kronprinz wnd die Kronprinzessin nah dem Opernhause.

Das Staats-Ministerium trat gestern Mittag 1 Uhr zu einer Sitzung zusammen.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Eisenbahn, Post und Telegraphen und für JIustizwesen traten heute zu einer Sißung zusammen.

In der heutigen (38.), nah 14 Uhr eröffneten Sihung des Deutschen Reichstags, welher am Tische des Bundes- raths der Präsident des Reichskanzler-Amts, Staats-Minister Dr. Delbrück, der Staats- und Kriegs-Minister v. Kameke, der Wirk- lihe Geheime Rath und- Direktor im Auswärtigen Amt v. Phi- lipsborn, der General-Major v. Voigts-Rheß und mehrere Bun- des-Kommissarien beiwohnten, wurde ein Schreiben des Abg. v. Puttkamer (Lyck) verlesen, Inhalts dessen derselbe wegen seiner Ernennung zum Bezirks-Präfidenten von Lothringen fein Mandat niederlegt, und hierauf, bei Schluß des Blatts, die Konvention zwischen Deutshland und Rußland über die Regulirung von Hinterlassenshaften in dritter Berathung genehmigt.

Fn dem Cirkularerlae des Ministers des Innern vom 3. Juni 1874 ist vorgeschrieben, daß die Stand esbücher durhweg und ohne Nusnahme in deutscher Sprache zu führen sind, und daß in Landestheilen mit gemischter Bevölkerung an jedem Sigze eines Standesbeamten, welcher niht beider in Be- traht kommenden Sprahen mächtig if, ein bei dem nächsten Gerichte zu vereidigender Dolmetscher angestellt werden \oll, Mit Rülsiht auf die Schwierigkeiten, welche der Ausführung dieser Bestimmung hin und wieder entgegentreten, hat der Minister des Innern in Uebereinstimmung mit dem Justiz-Minister dur einen Cirkularreskript vom 30. v. M. u. I. genehmigt, daß zum Zweccke der Wahrnehmung der Dolmetschergeschäfte bei der Führung der Standesregister Personen vereidigt werden, welche beide in Betracht kommenden Sprachen sprechen, auch wenn sie im übrigen nicht die für gerihtlich e Dolmetscher vorgeschrieben? Qualifiration besien. Die Vereidigung sfolcher Personen wird in den Landgemeinden dem Landrathe, in den Städten (erforderlihen Falles) dem Magistratsdirigenten zu übertragen und in allen Fällen auf ihre Thätigkeit a1s Dol- metscher bei den Standesämtern zu beshränken sein. Als Eides- formel wird die in der Verordnung vom 24. Juni 1867 §8. 35 und in der Verordnung vom 25. Juni 1867 für die damals erworbenen Landestheile eingeführte Formel des Dolmets\chereides, „daß sie die Vebersezung unparteiisch und gewissenhaft abgeben werden,“ anzuwenden fein.

Nach §. 39 des Geseyes voin 9. März d. Is. is jeder

Sterbefall spätestens am nächstfolgenden Tage dem Standes- beamten anzuzeigen, und nah §. 43 a. a. O. darf ohne

j e. TOANE - Bestellung: an; für Berlin außer den Post-Anstalten |

z O den 7. Januar, Abends.

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au die Expedition : Wilhelmstr. Nr. 32,

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Genehmigung der Orts-Polizeibehörde keine Beerdigung vor der Eintragung des Sterbefalles in das Sterberegister stattfinden. Es ergiebt \ich hieraus nah einem Cirkularreskript des Ministers des Innern vom 28. v. M. u. I. von selbst, daß die Fristbeftimmung des S. 39 cit, nach der Ah- sich des Gesetzgebers eine unbedingt maßgebende hat sein sollen, und. es ist daher dem Anzeigepflihtigen nit gestattet, bei dem Eintritte eines oder gar mehrerer aufeinander folgender Sonn- und Feiertage, die Anzeige uüi ben so viel Tage zu verschieben. Daraus folge dann weiter, daß die Standesbeamten unbedingt auch an Sonn- und Feiertagen eine nah den örtlihen Verhältnissen angemessen zu bestimmende Geschäftsstunde abhalten müssen. Letzteres empfehle fi übrigens auh abgesehen von dem vorstehend Hervorgehobenen, da es unter allen Umständen wünschenswerth erscheine, den Betheiligten zur Erledigung eilbedürftiger Angelegenheiten auch an Sonn- und Festtagen Gelegenheit zu geben. i

Aus der Haftung des Steuer-Einnehmers dem Fiskus gegenüber für seinen Gehülfen folgt nah einem Er- kenntniß dis Ober-Tribunals vom 23. November cr. noch nicht, daß der Dritte, von welchem der Gehülfe eine Zahlung unbefugt in Empfang nimmt, durch \olhe 2ahlung dem Fiskus gegenüber liberirt wird. Ein dadurch entstehendes Manko kann daher, falls der betreffende Gehülfe nicht zu: erreichen ift, zunächst nur durch nohmalige Einziehung der fehlenden Summe von derjenigen Person, welche dem Gehülfen gezahlt hat, gedeckt, Und erst in zweiter Linie dur Defektenbeshluß der Einnehmer genöthigt werden, die fehlende Summe zu erstatten. Der Rendant der Kreis-Steuerkasse zu K., Steuereinnehmer G., hielt fih mit genereller Genehmigung der Königlichen Regierung einen Gehülfen. Dieser nahm im dritten Quartal 1869 von ver- schiedenen Personen eingezahlte Nothstands-Darlehne und Zinsen davon in Empfang, buchte dieselben auch in dem betreffenden Konto, führte sie aber nicht zur Kasse ab, sondern entfloh nah Entdeckung des Manko. In Folge dessen wurde der Steuer- einnehmer G. auf Grund der Verordnung vom 24, Januar 1844 von der Königlichen Regierung zu K. durch Defekten-Be- \chluß genöthigt, den Defekt (unter Zurehnung der Zinsen) mit 244 Thlr. 13 Sgr. 8 Pf. zu decken. G. beschritt hierauf den Rechtsweg und beantragte, unter Aufhebung des De- fetten-Beschlufses den verklagten Fiskus zu verurtheilen, \ofort an ihn den von ihm zur Deckung des Defekts eingezahlten Be- trag von 244 Thlr. 13 Sgr. 8 Pf. mit Zinsen zurückzuzahlen. In erster Instanz wurde G. mit seinem Aritrage zurückgewiesen, dagegen wurde in zweiter Instanz der Fiskus verurtheilt, die be- zeichnete Summe dem Kläger zu zahlen, weil Kläger den ftrei- tigen Defekt nah §. 91 Thl. 1l. Tit. 10 des A. L. R. nur als- dann zu vertreten habe, wenn kein anderes gesezmäßiges Mittel, wodurh den nachtheiligen Folgen des Versehens abgeholfen werden kann, mehr übrig ist, im vorliegenden Falle aber ein solches anderes gesezmäßiges Mittel dem Verklagten noch übrig ist, indem den Einzahlern der von: Lemmel untershlagenen Be- träge durch die Bekanntmachungen in den Kreis- und Amts- blättern bekannt sein mußte, daß nur an den Kläger gültig Zahlung geleistet werden dürfe, auch von ihnen aus den ertheil- ten Quittungen sofort ersehen werden konnte, daß der Aussteller zur Empfangnahme nicht berehtigt sei, weshalb sie durch ihre Zahlungen nicht liberirt, sondern vom Verklagten wegen nodh- maliger Schfüüg in Anspruh zu nehmen seien. In der da- gegen eingelegten Nichtigkeitsbeshwerde der Regierung zu K. als Vertreterin des Fiskus machte dieselbe den Einwand, daß nach der für den Kläger maßgebenden Geschäftsanweisung vom 28. Februar 1856 der Kläger als Kreis-Steuereinnehmer für jede dritte im Kafsenlokal anwesende Person, also auch für den von ihm an- genommenen Privatgehülfen ein zustehen hat und daher die Ein- zahler der unterschlagenen Beträge durch die im Kassenlokal ge- [eisteten Zahlungen liberirt seien. Das Ober-Tribunal erklärte jedo diesen Einwand für niht begründet und wies demgemäß die Nichtigkeitsbeshwerde zurück, indem es ausführte: „Selbst wenn der Einnehmer dem Fiskus gegenüber für feine Gehülfen haften sollte, so würde daraus 1cch nit folgen, daß der Dritte, von welchem der Gehülfe eine Zah ag unbefugt in Empfang nimmt, dur solche Zahlung dem Fiskus gegenüber liberirt wird. Das bloße Haften des Einnehmers für seinen Gehülfen begründet keine Ermächtiz gung des Leßteren, den Fiskus durh Empfangnahme der Zah- lung zu verpflichten, der Fiskus würde vielmehr auch in \folhem Falle seinen Anspruch gegen den Dritten behalten, und es würde dies die Natur der Haftung des Einnehmers nit alteriren. Dies wird namentli bestätigt durch §. 12 der angezogenen Ge- shäftsanweisung, wonach jede Quittung an den Kreis-Steuer=- Einnehmer oder bei dessen zeitweiliger Verhinderung von seinem (nach §. 6 von der vorgeseßten Behörde ernannten) Stellver= treter vollzogen sein muß. Dies heißt do zugleich, daß die von einer anderen Person (also auh die von einem bloßen Ge- hülfen) vollzogene Quittung dem Fiskus gegenüber eine gültige Zahlung zur Kasse nicht beweist. :

Das Mitführen der eigenen Kinder (unter 14 Jahren) bei dem Gewerbebetrieb im Umherziehen ist nah einem Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 19. Dezember 1874 unbedingt statthaft, falls die Kinder für den Ge- werbebetrieb niht in Anspruch genommen werden. In gleicher Weise i| einem Hausirer gestattet, seine Ehefrau zu wirth- shaftlihen 3wecken mit sih zu führ