1875 / 7 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Jan 1875 18:00:01 GMT) scan diff

verwaltung ein \o billiger Saß oxtroyirt, daß fie erheblich dabei einbüßten. Der Bundesbevollmäigtigte, General-Major v. Voigts- Rhet, erwiderte hierauf: i

Meine Herren! Der von dem Herrn Vorredner hier jur Sea ebrachte Uebelstand möchte si so qualifiziren, daß einmal niht au ür die Kantonnements ein gleich Hoher Vezpflegungssaß erhoben werde, als bei Marschquartieren, und zweitens dem Wirthe nicht die Freiheit zu lassen sei, die Verpflegung des Mannes gegen diesen ge- wünshten höheren Saß selbs zu übernehmen. y

Die Militärverwaltung kann fich den Ausführungen und Wün- {en des Herrn Vorredners nicht anschließen und zwar zunächst aus finanziellen Gründen. : j

Die Magazinverpflegung, die in Kantonnements geleistet wird, ift erheblih billiger, als die verabredcte, in einem späteren ara- graphen vorkommende von 1 Mark pro Mann und Tag. Sollten wir also für die Kantonnements diesen höheren Saß bezahlen, so würde eine ganz erhebliche finanzielle Mehrbelastung dadurch ent- stehen. Ï A O e Den zweiten Punkt, die Inkonvenienzen, die für die Quartierz geber entstehen, will ich nicht in Abrede stellen, sie find aber geseßlich durch das Quartierleistungêgeseß auferlegt und müssen deshalb eben geiragen werden. Wir können von vornherein nicht darauf verzichten, die Verpflegung der Truppen bei den Uebungen und Kantonnements felbst zu übernehmen, weil die Heeresverwaltung ein ganz erhebliches Interesse daran hat, durch die Militär-Juntendantur mittelst Lieferanten oder in anderer Weise abzuschließen, um auf einem gewissen Punkte eine größere Masse von Lebenêmitteln zu konzentriren, um große Truppenmassen in angemessener Weise zu verpflegen. Zweitens aber muß der Soldat auch Gewandtheit im Kochen fich aneignen, die er do später im Felde gebraucht. Es ist gesagt worden, daß der Quartiergeber in eine sehr üble Lage käme dadur, daß er deu geringen Betrag, der dem Soldaten zur Disposition steht, und den dieser ihm anbietet, von ihm in Empfang uehmen müsse, und daß er ihn lieber als Gast freiwillig bewirthet, Wenn dies ein freiwilliger Aft ist, fo wäre nichts dagegen zu sagen; ih wuß aber hervorheben, daß dies als ein Recht nicht gefordert werden kann und, wenn es geschehen, dies mißbräuchlich geschehen ist. Die Bestimmungen sehen es vor, daß das Geld an die Gemeinde bezahlt wird, und daß die Gemeinde es dem Einzelnen auszahlt, Will der Quartiergeber im Wege gütlichen Abkommens was allerdings vielfach geschehen ist dem Soldaten ein Benefiz zu Theil werden lassen, so geschieht dies wohl in der Art, daß durch den Gemeindevorstand den Leuten der kleine Betrag zurückgezahlt wird, wenn die Quartiergeber fich das Vergnügen ge- macht haben, dem Soldaten beim Fortgehen das Einquartierungs- bislet zurückzugeben. So wurde er Gast des Wirthes.

Wir können nur auf dem Standpunkte stehen bleiben, zu bean- tragen, daß der Paragraph wie er von Ihrer Kommission vor- geschlagen angeno1nmen werden möge.

8§. 9, in welchem die Grundsäße der für die Leistung zu erstattenden Vergütung geregelt und die einzelnen Säße der Vergütung aufgestellt werden, hat von der Kommission in mehr- faher Beziehung Abänderungen erfahren. Wie der Referent ausführt, sind erfilih die im Kriegsleistungsgeseße enthaltenen Entschädigungsgrundsäße, auf welche die Regierungsvorlage ein- fah verwiesen hatte, in ihrem Wortlaute so weit hierher ge- hôrig reproduzirt worden. Die Vergütungêësäße sind aber auch gegen die ursprünglihe Vorlage, wie folgt, erhöht.

Der Bundeskommissar Geh. Ober-Reg?erungs-Rath Starke erklärte hierüber:

Meine Herren! Ih möchte Sie bitten, bezüglich der Vergütungs- Jäße für die Naturalverpflegung den Beschlüssen Ihrer Kommission Ihre Zustimmung nicht zu geben und auf die Regierungsvorlage zurückzugehen. Einer der schwierigsten durch dieses Geseß zu regeln- den Punkte ist gewiß die Feststellung angemessener Vergütungssäße für die Naturalverpflegrig. Es handelt sch{ch hier darum, nach zwei Seiten das richtige Maß zu finden. Es ist einerseits den Leistungspflichtigen möglichst das zu gewähren, was den Werth der Leistung repräsentirt, auf der anderen Seite aber darf die Gesammt- heit der Steuerzahler niht dadurch überbelastet werden, daß man in

Das Centralcomité für das V. deutsche Bundesschießen versandte unter dem 7 Januar an die Schüßenvereine und Schüßen- gilden im Deutschen Reich folgenden Aufruf an die Schüßen des Deutschen Reiches: |

Deutsche Shüßen! Wir kommen mit herzlihem Bruder- gruß Euch zu erinnern, daß der Sommer des neu beginnenden Fahres die fünfte Wiederkehr des großen deutschen Bundeëschießens bringen soll, und daß unser geliebtes Stuttgart diesmal der Festort sein wird.

Wir sind stolz auf diese Ehrenwahl und freuen uns, den \{snen Pflichten zu genügen, die sie uns auflegt; wir freuen uns, Euch lieben deutschen Brüdern in dem freundlichen Rund unserer Rebenberge eine heimische Stätte zu bereiten, wo es Euch recht von Herzen wohl werde z wir freuen uns, Euch zu beweisen, daß Jhr bei ächten deutschen Männern, daß Ihr bei den Schwaben zu Gaste seid, die, wie sie dereinst in den alten Zeiten deutsher Größe den Vorstritt in den Schlachten des Reichs als ihr heiliges Recht in Anspru nahmen, so auch nun, im neuaufgerihteten Reiche, keinem anderen Stamme den Vorrang lassen in freudiger Hingebung an das große Ganze und in- niger Liebe zum Vaterland,

Schon rühren sih in unserer Mitte, von der fröhlichen Botschaft erregt, allenthalben die Hände zum würdigen Empfang so wert!er Gäste, und, heiterer Hoffnungen voll, \{chweifen unsere Gedanken voraus in die festlihen Tage des kommenden Sommers; s\chon sehen wir im Geiste die munteren Schaaren der wehrhaften Männer zu unserem Thale gezogen kommen, {hon glauben wir das lustige Knat- tern der Büchsen, den wonnigen Jubel der Festlust zu vernehmen und aus dem bunten Wogeu der Tausende, dié von Fern und Nah her- beigeströmt, das herzerhebende Bild eines freien Und männlichen Volkes sih gestalten zu sehen, das, gehoben von dem Bewußtsein großer Thaten und unverglei{liher Erfolge, in würdigem Stolz dieser Darstellung der eigenen Kraft und Stärke \ich freut, aber zugleich in deutshem Ernste dexr geistigen und sittlihen Auf- gaben gedenkt, die ihm im Kreise der Völker gestellt 41d.

__ Liebe deutshe Männer, wir möchien Euch ein s{chönes Fest be- reiten. Vor Alters, wenn das Völk zu ähnlichen Zwecken zusammen- kam, da wurde wohl ein Gottesfriede ausgerufen über den geheiligten Bezirk des Festes, und die zuvor mit einander in blutiger Fehde ge- Ligen, die sah man nun, den Eigenwillen beugend vor dem stilleu Walten der höheren Macht, v reint und friedlich durch die Tage des Festes gehen. Dieser auch den Widerstrebenden hinreißende Geist einer hohen und herzlichen Einigkeit, der, in {weigender Hochachtung vor der Würde der Nation, dahinten läßt, was sonst die Einen wider die Anderen erbittern mag, und sich einmal ganz nur dem \{önen Triebe des Herzens hingiebt, der tief im Grunde Alle mit Allen zu- zusammenschließt, dieser erhabene Geist soll der Leben8odem unseres Feites sein, wie beim fröhlichen Wettkampyf des sicheren Bliecks, der festen Hand, der geübten Kunst, a auch im wechselseitigen Verkehr der Rede und im freien Austaush der Gedanken und Meinungen, auf daß unser Fest eiwas werde zu Ehre des deutschen Namens, und I‘eder, der dabei gewesen, das herrliche Bewußtsein nah Hause nehme, Veï einem Feste seiner Nation gewesen zu fein.

__ Darum kommet, kommt Jhr Alle, die Jhr Hand und Auge übt im friedli. hen Dienst der Waffe, kommt aus allen Stämmen und Gauen des’ weiten großen Vaterlandes, damit es in der Mannichfal- tigkeit der Versammelten sih glänzend erweise, welhe Fülle der edel- sten Säfte «Us den gottgegebenen Wurzeln deutscher Stammeseigen- Ee zu dem goldenen Lichte deutscher Gesammtart empor- steigt; Tommt 1uit der guten Büchse, kommt mit der heiteren Festes- luft, kommt mit dem s{önsten Schüßenzeichen, mit dem heiligen Bilde des Vaterlandes in treu empfindender Mannesbrust !

Far E E E ür den Gesamzutauss{chuß des V, deutshen Bundes\chießens. Das Central-Comité: ih 8

Eugen, Herzog von Württemberg, Ehren - Präsident. Dr.

dieser Gewährung über das eben bezeihnete Maß hinausgeht. Der Feststellung des Satzes, der in den Jhnen vorgelegten Regierungs- entwurf aufgenommen ist, sind umfassende Erwägungen vorangegangen. Diese haben zu der Ueberzeuzung geführt, e man ersteus unbedingt an einem Einheitssaße festhalten müsse, sowie daß man zweitens diesen Einheitsfaß uiht anders werde bemessen können, als es in der Vorlage geschehen ist. Jch kann im Allgemeinen, was die Bemessung dieses Saßes betrifft, auf die Auëführungen Bezug neh- men, die des näheren in den Motiven gegeben sind. Jch muß zwar anerkennen, daß dieser Einheitssaß uicht für alle Fälle eine wirkli voll- ständige Vergütung gewährt, aber er leidet eben damit an den Mängeln, an denen überhaupt jeder Durchschnittssaß leidet. Ein Durchschnittsfaß fann eben nicht fo bemessen werden, daß er unter allen Umständen das wirklih Ausreichende gewährt, sondern er foll nur in dex großen Mehrzahl der Fälle ausreichen, Jch glaube, von diesem Gesichts- punkte aus den Ihnen vorgeschlagenen Saß entschieden als ausreichend bezeihnen zu müssen. Faß: man namentlich die Verhältnisse auf dem platten Lande ins Auge, und diese kommen ja in der großen Mehrzahl der Fälle in Betracht, in denen Einquartierung auf Märschen und bei Kantonirungen verlangt wird, so wird zugegeben werden müssen, daß der Quartiergeber mit dem Saße von 75 Pfennigen für die volle Tageskost vollständig abgefunden ist. Jch bitte Sie deshalb, auf diesen Sab zurückzugehen.

8. 11 der Kommissionsbeshlüsse lautet:

Wenn kultivirte Grundstücke zu Truppenübungen benußt werden sollen, so find davon zuvor die S Ortsvorstände zu benach- richtigen, damit die vorzugsweise zu |{chonenden Ländereien durch War- nungszeichen kenu tlih gemacht werden fönnen. Ausgeschlossen von {e- der Benußung bei Truppenübungen bleiben Gebäude, Wirtlhschafts- nnd Hofräume, Gärten, Parkanlagen, Holzschonungen, Dünenanpflan- zungen, Hopfengärten und Weinberge, sowie die Versuchsfelder land- und forstwirthschaftliher Lehranstalten und Versuchsftatioaen.

Hierzu beantragte v. Schorlemer-Alst: hinter dem Wort „Parkanlagen“ hinzuzufügen „Kunstwiesen“.

Der Bundesbevollmächtigte, General-Major v. Voigts- Rhetz bemerkte hierüber: :

Meine Herren! Es ist allerdings richtig, daß ein verbrieftes Geseß nit vorhanden if, welches ausdrücklich es ausspriht, daß sämmtlicher Grundbesiß ohne Weiteres vom Soldaten im Dienst be- treten werden darf. Weil aber der faktische Zustand, der auch nicht veräudert werden kann, wenn die Ausbildung der Trupgen nicht ganz außerordentlich geschädigt werden foll, einmal besteht, fo konnte von Seiten der Bundesregierungen der §8. 11 so im ersten Alinea nur gefaßt werden, wie geschehen. Dies würde jedenfalls die wünshens- werthere Fassung sein, die auch heute als folhe von deu Bundes- regierungen noch anerkannt wird. Sie haben aber mit Rücksicht darauf, daß ín den thatsächlihen Verhältnissen nichts Wesentliches geändert wird, mit Auênahme der Einschränkungen, welche im folgenden Alinea ausgesprochen sind sih damit einverstanden erklärt, daß der Pa- ragraph abgeändert werden könne, wie dies Ihre Kommission in dem vorgeschlagenen §. 11 gethan hat.

Was den anderen zur Sprache gebrachten Punkt anbetrifft, bezüg- lich der Kunstwicsen, so muß ih bemerken, daß mix und auch meinen Kollegen über die Art der Anlage dieser Wiesen und die Gefahr, die ihnen droht, wenn fie bei Truppenübungen betreten werden, eine nähere Kenntniß nicht zur Seite steht; ebenso wenig, in welcher Ausdehnung solche Kunftwiesen in einzelnen Gegenden bestehen. Es ist aber mit Bestimmtheit anzunehmen, daß diejenigen Truppen, die in Gegenden dislozirt find, wo solhe Wiesen existiren, auch gemessene Befehle erhalten werden, sie zu sonen, wenn wirklich dadurch ein so erheblicher und theuer zu bezahlender Schade entstehen würde. Sollten nun aber diese Kunstwiesen in sol- cher Ausdehnung bestehen, wie in anderen Gegenden die gewöhnlichen Wiesen, so würde man es immerhin dem Ermessen des Truppen- führers überlassen müssen, ob hin und wieder im Laufe einer Uebung eine solche Wiese betreten werden nuß “der nicht. Er würde immer verantwortlich sein, und der entstandene Schaden würde jedenfalls ver- gütet werden müssen.

So lange also eine weitere Aufklärung über den Bestand der Wiesen nicht erfolgt, so bin ih auch nichr in dexr Lage, mich zustim-

Hack, Obver-Vürgermeister, Vorsizerder. Eduard Föhr; Schüßzen- meister, Stellvertreter des Vorsißenden. Eduard von Hallber- ger, Komn'erzien-Rath. Julius Klaiber, Professor. von st&- lin, Ober-Tribunals-Rath. nant, Ober-Schüßenmeister. von Tritschler, Baurath. Walcher,

Gemeinderath und Rechtsanwalt. Wolff, Stadtbaurath.

ZU Ende des vorigen Jahrhunderts, als der früher so rege Kunslfinn dem Erlöschen nahe schien, war es in Nürnberg der Markt- vorsteher Paul Wolfgang Merkel, welcher die Kunsischäße einer früheren Periode dem Verfall zu entreißen bestrebt war, zu welchem Zweck er eine sehr werthvolle Privatsammlung anlegte, Merkel wendete sein Augenmerk auf alle Zweige der Kunst und Wissenschaft, er erwarb eine bedeutende Anzahl Dürerscher Kupferstiche und Holz- schnitte, er kaufte die Welsersche Bibliothek, die Panzersche Portrait- sammlung, vermehrte seine Sammlung durch kunstvolle Oelgemälde und Skulpturen, und als im Jahre 1806 die von Geldnöthen hart bedrängte Stadt Nürnberg den in ihrem Besiße befindlichen sil- bernen Tafelaufsaß von Wenzel Jamnißtzer veräußerte, da war es Merkel, welcher dieses unerreichte Meisterwerk der Gold- shmiedekunst des 16. Jahrhunderts erwarb, um es vor dem Scchmelztiegel zu retten. Nach dem Tode Merkels wurden die der Sammlung angehörenden Kunstgegenstände unter seine Söhne vertheilt, welche fie jedoch gemeinsam im väterlichen Hause aufbewahrten. Im Jahre 1857 erklärten die Söhne die Samm- lung als eine offentliche, zu Ehren des Andenkens ihres Vaters be- stehende. Nah dem damals aufgestellten Allerhöch# sanktionirten Stiftungsstatut soll die Sammlung zwar in erster Reihe den Mit- gliedern der Familie, in weiterer Linie jedoch auch dem Gesammt- publikum zum Genusse und zur Belehrung dienen und eine Beschrän- kung der Zugänglichkeit nur soweit gestattet sein, ais es die Rücksicht auf die Erhaltung erfordert. Das Statut überträgt die Aufsicht über die Ausführung der Stiftung dem Fami- lienrathe, dem die Bestellung eines entsprechenden Lokales so lange freigegeben ist, als die Stiftung kein eigenes Haus besißt, Nachdem nun in Folge eingetretener bekannter Umstände das bisher benußte Lokal in Frage gekommen ift, ist der Familienrath mit der Verwaltung des germanischen Museums în Unterhandlung ge- treten, um statutengemäß in einem besonderen Lokale des germani- hen Museums die Sammlung unterzubringen. Nackdem diese Ver- handlungen zu einem befriedigenden Resultate geführt haben, ift der Verwaltung des germanischen Museums gestattet worden, den Jam- nißerschen Tafelaufsaß, um denselben dem Publikum zugänglither zu machen, in denjenigen Räumen, welche dem Publikum permanent offen stehen, zur Aufstellung zu bringen. Die Ueberführung der Samm- lung hat begonnen und der Tafelaufsaß is bereits im Museum auf- gestellt.

Die „A, A. C." meldet: Der Bischof von Winchester weihte am 7. d. M. eine neue Kanzel in der Pfarrkirhe von Sandown Insel Wight), woselbst bekanntlih während des Sommers Ihre

aisexlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprin- zessin geweilt hatten, ein. Bei einem Dejeuner, das \ich der Feier anschloß, machte der Pfarrer von Sandown die freudig aufgenom- mene Anzeige, daß er einen Brief empfangen hätte, worin mitgetheilt werde, daß Jhre Kaiserliche Hoheit die Kronprinzessin beab- sichtige, der Kirche ein gemaltes Glasfenster für die neue Kanzel zum Geschenk zu machen,

Am Donnerstag, den 14. Januar, Abents 7x Uhr, veran- staltet Hr. Gustav Holländer im Saale der Sing-Akademie ein Konzert mit Orchester, unter Mitwirkung der Fr. Professor Schulgen-Asten, des Pianisten Hrn. Otto Neißzel und der Berliner Sinfonie-Kapelle unter Leitung des Hrn. Professor v. Brenner. Zur

von Spißemberg, General - Lieute-“

mend zur Annahme des Antrags zu erklären, wogegen die beiden an- deren von Jhrer Kommission vorgeschlagenen Erweiterungen anstands- los von den Bundesregierungen angenommen sind, weil einmal das volkswirthschaftliche Interesse darauf hinwies und anerkannt werden mußte, daß bei der geringeren Ausdehnung solher Anlagen das mili- tärische Interesse nicht erbeblid ges{chädigt werden würde.

Zu 8§. 15 (Verpflihtung der Eisenbahnen zur Trans- portbeförderung) theilte der Berichterstatter Dr. Weigel mit, daß ihm eine Petition des „Vereins der Privateisenbahnen in Deuts{ch- land” zugegangen sei, über die fich die Kommission noch nicht habe \chlü}fig mahen können. Der genannte Verein verlange die Aufnahme einer Bestimmung in das Gefeß des Inhalts, daß der Bundesrath verpflichtet sein solle, vor Festseßung der Verglitungs\säße die Eisenbahnverwaltungen mit ihrem Gutachten zu hören. | :

Hierauf erklärte der Bundeskommifsär, Geheimer Ober-Re= gierungs-Rath Starke: :

Meine Herren! Jch kann die Erklärung abgeben, daß cs keinem Bedenken unterliegen wird, vor der Feststellung der Tarife, die vom Bundesrathe vorzunehmen ist, in eine Kommunikation mit dem Or- gane des Vereins der Privateisenbahngefellschasten zu treten. Diesem Organe oder gar den einzelnen Eisenbahnen eine Berechtigung einzuräumen, bei der Feststellung des Tarifs mitzuwirken, würde da- gegen über das Maß desseu hinausgchen, was zugestanden werden kann.

Vereinswesen.

Berlin. Jhré Königliche Hoheit die Prinzessin Carl beehrte am Donnerstag das unter dem Protektorate Höchstderselben stehende St. Elisabeth-Siechenhaus für Frauen, Schönhauser Allee 144, nahm dasselbe in allen seinen Theilen eingehend in Augen- schein, erfreute die Pfleglinge durch Ansprachen, versuhte au die Mittagskost und sprach in sehr anerkennender Weise ihre Befriedigung über die Einrichtung des Hauses und die Sauberkeit in demselben aus. Das gegenwärtige Kuratorium der Anstalt stattete Jhrer Königlichen Hoheit seinen Dank für ein Geschenk von 1000 Thlrn., welches mit zu dem durch Durchlegung der Straße 53 nothwendig werdenden Neubau des Siechenhauses verwendet werden foll, fowie für das reihe Geschenk zur Weihnachtsbescheerung ab. |

Der Gesammtvorstand der Kaitiser-Wilhelms- Stiftung für deutsche Invaliden tritt am 15. Januar c. Abends 77 Uhr im Gebäude des Deutschen Reichstags zu einer öffent- lichen Sißung zusammen.

Verkehrs-Anstalten.

Die Nr. 1 der „Zeitung des Vereins DeutscGer Eisenbahn-Verwaltungen"“ hat folgenden Inhalt: Verein Deutscher Eisenbahn-Berwaltungen: Sächsische Staatsbahn (Halte- stellen Scharfenstein, Mosel, Shöna und Niedergrund). Das Sta- tistishe Bureau in der Eisenbahn-Verwaltung. Vereinégebiet: Verein Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen (eröffnete Bahnstreen im IY. Quartal 1874). Berlin-Hamburger Eisenbahn (Hitzacker-Buchholz er- öffnet), Magdeburg- Halberstädter Eisenbahn (Station Rätlingen). Elsaß-Lothringishe Eisenbahnen (Eisenbahn-Aus\{ust-Delegirte der Handelskammern) 2c. y

Die Eröffnung der Zweigbahn von Saal nach Kelheim, 4,57 Kilometer lang, 1 auf den 15. Februar festgeseßt worden.

Triest, 9. Januar. (W. T. B.) Der-Lloyddampfer Ceres“ ist heute früh 5 Uhr mit der ostindisch-chinesischen Ueberlandpost aus Alexandrien hier eingetroffen.

New-York, s. Januar. Der Dampfer der Hamburger Adler- linie „Goethe“ und der norddeutsche Lloyddampfer „Hohen st aufen“ find hier eingetroffen.

Aus dem Wolff’ schen Telegraphen-Bureau.

Dresden, Sonnabend 9. Ianuar, Vormittags. Der apostolische Vikar für das Königreih Sachsen, Forwerk, Bischof von Leontopolis, if gestern Abend gestorben.

Aufführung kommen u. A. ein Konzert für Violine von Bruch (Hr. Holländer), Orgel-Fantasie und Fuge G-mo]1 von Bach-Lißt (Hr. Neißzel), ein Spinnerlied für Violine von G. Holländer und das Kon- zert D-moll Nr. 9 für Violine von Spohr (vom Konzertgeber).

Prozeß Ofenheim.

Wien, 8. Januar, Bei der heutigen Fortseßung des Ge- neralverhôörs stellte der Angeklagte die \{chlechte Beschaffenheit der Eisenbahnschwellen in Abrede und hob hervor, daß er felbst eine Schwellenlieferung gar nicht übernommen habe. Es sei von ihm nux diejenige Lieferungsofferte ausgesucht worden, die ihm als die verläß- lichste erschienen sei, und der Verwaltungsrath habe um das Alles ge- wußt. - Der Gerichtsvorsißende konstatirt, daß die Aussagen der Ver- waltungsrathsmitglieder Über diesen Punkt einander widerspreheude seien. Der Angeklagte bezieht sich sodann auch noch auf den bezüg- lien günstigen Bericht des Hof:-Rath Weber, sowie darauf, daß der damalige Minister-Präsident Potecki ihm gegenüber seine besondere Zufriedenheit über die gelieferten Schwellen ausge- drüdt habe. Was die Schwellenlieferung für die Strecke Czernowiß- Suczawa anbetreffe, so sei er dakei ganz unbetheiligt gewesen. Es wird hiernächst das Kollaudirungsprotokoll verlesen, das sich über die Beschaffenheit der Schwellen ungünstig ausspriht. Der Angeklagte weist darauf hin, daß die Aussagen der Sachverständigen Ponfikl und Stradiot lediglih zu feinen Gunsten lauteten, und su4t auf Grund einer von ihm avngefertigten statistishen Zusammenstellung nachzuweisen, daß bei der Lemberg-Czernowißer Bahn ein bei Wei- tem geringerer Prozentsaß von Schwellen umgewehselt werden mußte, als bei allen übrigen Bahnen. Die heutige Verhandlung {loß mit der Verlesung mehrerer Briefe von Schwellenlieferanten, in welchen diese sämmtlih behaupteten, nur gutes Material geliefert zu haben.

9, Januar. Das Generalverhör des Angeklagten wurde heute fortgeseßt und es erstreckte sich über den Anklagepunkt, betreffend die bauliche Ausführung der beiden Linien Lemberg - Czernowiß und Czernowiß - Suczawa. Ofenheim suchte nachzuweisen, daß die Bahnen bei ihrer Eröffnung sich in gutem baulichen Zustande befunden hätten und berief sch zu diesem Zwecke auf den amtlichen Befund der Kollaudirungskommission im Jahre 1867 sowie auf den Umstand, daß seine Rechnungen nicht beanstandet worden seien. Der Angeklagte führte ferner zu seinen Gunsten an, daß die Bahn im Jahre 1867 wegen der beabfichtigten Reise der Kaiserin von Rußland nach Livadia auch von einer russischen Kommission einer Prüfung unterzogen sei Und bezog ih auch auf den eben zur Veröffentlichung gelangten Geschäftsberichte des Sequesters. Ofenheim widersprach insbesondere den Angaben über den schlechten Zustand der Bahngebäude und gab an, daß er an Brassey für die Arbeiten zur leßten Vollendung der Bahn 155,582 Gulden gezahlt habe, die betreffende Vereinbarung fei von dem Ver- waltungsrathe ihrem vollen Inhalte nach bestätigt. Der Vorsitzende ns darauf das ersterwähnte Kollaudirungsprotokoll verlesen, aus welchem si ergiebt, daß die Bahn damals vielfa unfertig war und daher nur der Verkehr am Tage gestattet werden konnte. Der Angeklagte mußte diesen Umstand zugeben, bemerkte aber dabei, daß keine Bahn bei ihrer Eröffnung vollkommen fertig fei, auch man des Krieges wegen die Eröffnung möglichst beeilt habe, Die noch unfertigen Bau- lihfeiten seien in der Zeit vom 1, bis zum 15. September 1866 vollendet worden.

Bèxlia: Redacteur: F. Prehm,

Vier Beilagen (einsließlich Börsen-Beilage)]

Verlag der Expedition (Kessel), Dru: W. Elsner.

AZ 7.

Erste Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, dea 9. Januar

Staats-Anzeiger, das Central-Handelsregister und das

PSuserate für den Deutschen Reichs- : Kgl. Preuß, | Deffentlicher Anzeiger.

Postblatt nimmt an: Preußischen Staats-Anzeigers:

Berlin, 8. W. Wilhelm-Straße Nr. 32.

die Inseraten - Expedition des Dentshen Reichs-Anzeigers und Königlich a

Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen U. dergl. . Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u.\ w.

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

Steckbriefs-Er1euerung. Der unterm 17. Sep- tember 1873 hinter den Maurergescllen Iohaun Christian Mund aus Weißensee erlassene Steckbrief wird hierdurch erneuert. Berlin, den 28. Dezember 1874. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungsfachen. Deputation T. für Schwurze- rihtssachen.

Steckbrief. Gegen den unten näher bezeichneten Tischlergesellen Robert Kerber aus Langenbielau ist die gerihtlihe Haft wegen Diebstahls aus F. 242 des Strafgeseßbuchs beschlossen worden. Es wird ersucht, auf den 2c. Kerber zu achten, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sih vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an unsere Gefängniß-Inspektion abzu- liefern. Potsdam, den 31. Dezember 1874. Ksö- nigliches Kreisgericht, Abtheilung 1. Signalemenut: Der Tischlergeselle Robert Kerber ift etwa 20 Jahr alt, katholisher Religion, 5 Fuß 4 Zoll groß, hat chwarzes gekräuseltes Haar, rasirten Bart, lange

ase, gewöhnlichen Mund, länglihe Gesichtsbildung, blafse Gesichtsfarbe, ist \{chwächlichzer Gestalt, spricht die deutshe Sprache, und hat als besondere Kenn- zeichen: doppelte Knöchel an den Füßen. Befklei- dung: dunkelblau abgetragener Rock, dunkelgraue Hosen, desgl. Weste, blauseidenes Halstuch, \{warz- seidene Müße, leinenes Hemde, gez. F. G. 6. Das gedachte Hemde ist das gestohlene, möglicherweise ift er auch mit dem gestohlenen Double-Ueberzieher be- kleidet.

Steckbrief. Gegen den Dachdecker Iulius Nicolai aus Oschaß in Sachsen, 22 Jahr alt, der sich hier Ausgangs November d. I. aufhielt, und fich am 30, November 1874 heimlich von hier entfernt hat, ist die gerichtliche Haft wegen Diebstahls aus §. 2.2 des Strafgeseßbuchs beschlossen worden. Es wird ersucht, auf denselben zu achten, ihn im Betretungs- falle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vor- findenden Gegenständen und Geldern mittelst Trans-

orts an nent Gefängniß-Inspektion abzuliefern. Mösglicherweise führt er von den gestohlenen Sachen 1 schwarzen Tuchrock, 1 Paar braun gestrei{ten Hosen, 1 Oberhemde, 1 roth-, grün- und \{chwarzgestreiften Umschlagetuÿß und 1 grünen Kalabreser Hut mit schwarzem Bande, noch einen Theil bei sich.

Potsdam, den 31, Dezember 1874.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.

Oeffentliche Borladuug. Auf Grund des An- trages der hiefigen Königlichen Polizei-Anwaltschaft vom 16. Dezember d. J. is wider den Wehrmann Alfred Löôwy aus Neustadt a/S. wegen Auswande- rung ohne Erlaubniß aus den Königlich preußischen

* Landen als beurlaubter Wehrmann die Untersuchung

eröffnet worden. §. 360 ad 3 des Straftgeseßbuchs. Da der Aufenthalt des Angeklagten zur Zeit unbe- kannt ist, so wird derselbe zu dem am 22. April 1875, Bormittags 97 Uhr, zum öffentlichen münd- lichen Verfahren an hiesiger Gerichts\ftelle, Logen- ftraße 6, Zimmer Nr. 30, anberaumten Termine mit der Aufforderung vorgeladen, in demselben zur festgeseßten Stunde zu erscheinen und die zu feiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle u bringen, oder aber solhe dem unterzeichneten Gericht unter genauer Angabe der zu erweisenden Thatsachen so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß fle noch zu demselben herbeigeschafft werden konnen. Im Fall des Ausbleibens wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam- yer- fahren werden. Fraukfurt a. O., den 22. Dezember 1874. * Königliches Kreisgeriht. Komissarius für Uebertretungen.

Oeffentliche Bekanutmahung. Nachstehende beurlaubte Reservisten oder Wehrmänner der Land- wehr: 1) der Reservist Stellmacher Cdmund Beyer aus Liegnitz, 2) der Reservist Kaufmann Karl Gustav Edmund Bienwald aus Liegnitz, 3) der Gefreite Kürschner Gustav Fendrih aus Liegniß, 4) der Oekonomie-Handwerker Schneider Theodor Geisler aus Liegniß, 5) der Gefreite Kaufmann Adolf Heinrich Ludwig Brueckner aus Liegnitz sind angeklagt, ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, Es is deshalb gegen dieselben auf Grund des 8. 360 Nr. 3 des Strafgeseßbuches und der S. 10. 11. 4 bis 7 und 9 des Geseßes vom 10.

ârz 1856 die Untersuchung eröffnet und Termin zur mündlihen Verhandlung auf den 26, April 1875, Bormittags 11 Uhr, im hiesigen Gerichts- gebäude, Saal Nr. 15, anberaumt worden, wozu die Angeklagten mit der Aufforderung vorgeladen werden, zur festgeseßten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem unter- zeihneten Gericht dergestalt zeitig vor dem Termin anzuzeigen, daß fie noch zu demselben herbeiges{afft werden können, Im Falle des Ausbleibens wird mit der Verhandlung und Entscheidung in contu- maciam verfahren werden. Lieguiß, den 24. De- zember 1874, Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

Der Kommissar für Uebertretungen.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- adungen u. dergl.

[184 Subhastations-Patent.

Das dem früheren Holzhändler, jeßigem Rentier, Theodor Ferdinand Krahmann, zu Treptow bei Mo- sish wohnhaft, gehörige, in Stralau belegene und 1m Grundbuche von diesem Dorfe Band 1, Nr. 2

von öffentlichen Papieren.

1875.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken u.Großhandel, 6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7, Literarische Anzeigen.

8. Familien-Nachrichten.

9. Central» Handels - Register (eins{l. Konkurse).

urg i.

[254 Inserate nehmen an: die autorisirte Annoncen-E edition von Rudolf Mosse in Berlin, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S,, am urs, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß-

Breslau, Chemnigz,

Stottgart, Wien, Zürich und deren Agenten,

sowie alle übrigen größeren Annoncen - Bureaus.

2

Erscheint iu separater Beilage.

verzeichnete Fischergut nebst Zubehör, sowie das zu diesem Gute gehörige ideelle Miteigenthum an der 4 Morgen 6 Quad.-Ruthen großen, am Markgrafen- damm belegene, im Grundbuche des Königl. Stadt- gerichts von den Umgebungen, Band 78 Nr. 3967, verzeichneten Wiese soll

den 3. Februar 1875, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße Nr. 25, Zim- mer Nr. 12, im Wege der nothwendigen Subhasta- tion ôffentlich an den Meistbietenden versteigert, und M UMffE das Urtheil über die Ertheilung des Zu- lags

den 6. Februar 1875, Vormittags 11 Uhr, ebenda verkündet werden.

Das zu versteigernde Vol, I. Nr. 2 deê Grund- buchs von Stralau verzeichnete Grundstück ist zur Grundsteuer, bei einem derselben unterliegenden Ge- sammt - Flächenmaß von 4 Hektaren 95 Aren 10 Duadrat“- Metern mit einem Reinertrag von 101,42 Thlrn. und zur Gebäudesteuer mit einem jährlichen Nußungswerth von 158 Thlrn., die ganze Wiese am Markgrafenzamm , bei einem Flächeninhalt von 1,0162 Hektaren nur zur Grundfteuer mit einem Rein- ertrage von 15,92 Thlrn. veranlagt.

Auszug aus der Steuerrolle, und begl. Abschrift der Grundbuhblätter, ingleichen etwaige Abschäßun- gen, andere das Grundstü betreffende Nachweisungen und besondere Kaufbedingungen sind in unferem Bureau V. einzusehen. ;

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder anderweite zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht eingetra- gene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklu- fion spätestens im Versteigerungstermin anzumelden,

Berlin, den 23. Oktober 1874.

Königliches Kreisgericht. Der Subhastationsrichter.

p , 03711] Subhastations-Patent.

Die dem Kaufmann Johann Ernst Wiähelm Schulz, alleinigen Inhaber der Firma Müller et Schulz hierselbst gehörigen, in Stegliß an der mit der Berliner Chaussee parallel laufenden resp. an der neuen Straße belegenen, im Grundbuch von Steglihz Band X. Nr. 345 und 346 verzeichneten Grundstücke nebst Zubehör jollen

den 20. Iauuar 1875, Bormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße 25, Zimmer Nr. 12, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert, und dem- nächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags

5eun 23. Ianuar 1875, Bormittags 11 Uhr, ebenda verkündet werden.

Die zu versteigernden Grundstücke sind zur Grund- steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt- Flächenmaß von 6,09 resp. 4,45 Aren mit einem Rein- ertrag von 0,29 resp. 0,24 Thalern veranlagt. Auszüge aus den vorläufigen Grundsteuer - Fortschreibungs- Verhandlungen und Hypothekenscheine, ingleichen et- waige Abshäßungen, andere das Grundstück hetref- fende Nachweisungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserm Bureau V. einzusehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder anderweite, zur Wüifksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu Tnachen haben, werden aufge- fordert, diejelben zur Vermeidung der Präklufion spätestens im Versteigerungstermin anzumelden.

Berlin, den 31. Oktober 1874.

Königliches Kreisgericht. Der Subhastations-Richter.

[198] Subhastations-Patent.

_Das der Handelsgesellschaft Tiedemann, Runge & Comp. zu Charlottenburg gehörige, ia Charlotten- burg belegene, im Grundbuch von Charlottenburg Band 41 Nr. 1848 Blatt 129 verzeichnete Fabrik- grundstück nebst Zubehör foll

den 20, März 1875, Bormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichts\telle, Zimmer Nr. 16, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert, und demnächst das Urtheil Über die Ertheilung des Zuschlags Ó

den 23. März 1875, Mittags 12 Uhr,

ebendaselbst, Zimmer Nr. 16, verkündet werden.

Das zu versteigernde Grundstück hat ein Gesammt- Flächeumaß von 1 Hekt. 64 Are 54 Qu, - M. und find die auf demselben befindlichen Fabrikgebäude u. \. w. zur Grundsteuer noch nicht veranlagt. Aus- zug aus der Steuerrolle und Hypothekenschein, in- gleichen etwaige Abschäßungen, andere das Grund- sttüd betreffende Nachweisungen und besondere Kauf- bedingungen find in unserm Bureau B. einzusehen,

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder anderweite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das

ypothekenbuch bedürfende, aber nicht eingetragene

ealrehte geltend zu machen haben, werden aufge- fordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion pätestens im Versteigerungstermin anzumelden.

Charlottenburg, den 22. Dezember 1874.

Königliche Kreisgerichts-Deputation. Der Subhastations-Richter.

[5354]

Der Fuhrmann Heinrich Theodor Mönth von hier hat gegen seine Ehefrau Christine Friederike Caroline, geb. Siewert, unter der Behauptung, daß dieselbe im Dezember 1868 ohne sein Wissen und

Willen nah Amerika ausgewandert sei, wegen bs8s- williger- Verlafsung geklagt. Zur Klagebeantwortung

und mündlichen Verhandlung der Sache ist ein Ter- min guf

den 1. März 1875, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsftelle hier anberaumt, zu welchem die Beklagte hiermit geladen wird unter der Verwar- nung, daß, falls sie bis zu dem Termin nicht zurück- kehren und in der Zeit vor demselben die Klage nicht beantworten sollte, sie der vom Kläger behaup- teten böslichen Verlassung für geständig erachtet und was Rechtens ist, erkannt werden wird.

Greifswald, den 28. Oktober 1874. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

Der Preis für 50 Kilogramm oder 1 Ctr. Nuß- kohlen und für 50 Kilogramm oder 1 Ctr. Förder- fohlea der fiskalischen Königsgrube wird vom 15. Januar d. J. ab für den Detailverkauf auf 40 Rchspf. festgeseßt. Königshütte, den 6. Fanuar 1875, Königliche Berginspektiou.

Rehmer Mutterlaugen-: Badesalz. Die alleinige Produktion und der Verkauf des sogenannten Rehmer Badesalzes von der Königlichen Saline Neusalzwerk wird fortan ausshlicßlich von der kombinirten Könizlihen Bade- und Salinen - Ver- waltung ausgehen. Bad Oeynhausen, im Januar 1875. Königliches Salzamt.

[8 Königliche Ostbahn.

Für die Königliche Ostbahn soll die Anfertigung

und Lieferung von

a, 8 Stück vierrädrigen Personenwagen I. Klasse davon 4 Stück mit Bremse und Schaff- nersißb (2. Gattung)

b, 20 Stück vierrädrigen Personenwagen I1. Klasse E 10 Stück mit Bremse und Schaff- nernß

c. 60 Stü vierrädrigen Personenwagen Ul. Klasse davon 30 Stück mit Bremse und Schaff- nerfiß und

d. 35 Stüd vierrädrigen Personenwagen IV. Klasse davon 18 Stück mit Bremse und Schaff-

i nersiß im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden.

Offerten hierauf sind portofrei, versiegelt und mit der Aufschrift:

„Submission auf Lieferung vou Personen- wagen für die Königliche Ostbahn“ versehen, bis zu dem auf Moutag, den 18.Iauuar 1875, Vormittags 11 Uhr in unserem Centralbureau hierselbst anberaumten Termine an uns einzureichen.

Die Eröffnung der eingegangenen Offerten erfolgt zur bezeichneten Terminsftunde in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten.

Die Submisfions- und Vertragsbedingungen, \o- wie die Zeichnungen werden von unserem Maschinen- tehnishen-Bureau hierselb in welchem dieselben auch zur Einsicht ausliegen, auf portofreie Anträge unentgeltlih mitgetheilt. Auch wird dasselbe über sonstige die Lieferung betreffende Anfragen Auskunft ertheilen.

Bromberg, den 31, Dezember 1874.

Königliche Direktion der Ostbahn. N Cto. 19/1)

[82] Bekanntmachung.

Das "unterzeichnete Artillerie - Depot wird am 22 Januar 1875, Bormittags 10 Uhr, in sei- nem Bureau

7232, Kilo schwarzes Pech in 197 Kübeln auf dem Wege der öffentlichen Submission an den Meistbietenden verkaufen.

Kauflustige wollen ihre versiegelten, mit der Auf- shrift: „Submission auf Ankauf von Pech“ ver- O Dfferten franko bis zur Terminsstunde ein- enden, zu welcher Zeit die Eröffnung derselben im Beisein der etwa erschienenen Käufer erfolgt.

Das Angebot erfolgt pro 50 Kilo Pech in Mark und Pfennigen.

Die Bedingungen liegen im Bureau des Artillerie Depots zur Einsicht aus, können auch abschriftlich gegen Erstattung der Kopialien mitgetheilt werden.

Artillerie-Depot zu Torgau.

[194] Bekanutmachung.

Für die Kaiserliche Werft soll der im Laufe des Jahres 1875 eintretende Bedarf an diversen Gummiwaaren, als Dichtungsringe von Gummi, Gummiplatten, Gummischeiben, Gummischläuche mit und ohne Spirale 2c., Packungsshnüren (Tucks), Packungsgarn von Baumwolle 2e. be- schafft werden.

Lieferungs-Offerten sind verfiegelt mit der Auf- schrift „Submission auf Lieferung von Gummi- waaren 2c. bis zu dem am 25, Januar 1875, Mittags 12 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine einzureichen.

Die Lieferungs-Bedingungen, welche auf porto- freie Anträge gegen Erstattung der Kopialien ab- \chriftlih mitgetheilt werden, liegen nebst den nähe- ren Bedarfsangaben in der Registratur der unter- zeihneten Werft zur Einsicht aus.

Kiel, den 30, Dezembeer 1874.

[121] Bekauntmachung.

Hannoversche Staatsbahn.

Die Herstellung eines Theils des Planums für den neuen Werkstättenbaynhof bei Herrenhausen unweit Haunover, macht die Bewegung von 500,000 Kubikmetern Boden erforderlih, und if zum Vers ding dieser Arbeit in öffentlicher Submission ein Termin auf Dienstag, den 26, Ianuar 1875, Bormittags 12 Uhr, im Bureau des Eisenbahu- Baumeisters A. Claudius zu Entenfang bei Hanno- ver anbéraumt worden,

Die Submissionsbedingungen sind daselbst wäh- rend der Dienststunden von: 8 bis 3 Uhr einzusehen und können auch auf frankirte Anfragen gegen Er- stattung_ der Kopialien von dort bezogen werden.

Die Offerten find portofrei und versiegelt mit der Aufschrift :

„Submission auf Ausführung von Erd- arbeiten auf dem Werkstättenbahnhofe bei

_ Hannover“ bis zum genannten Termine bei oben genanntem Beamten einzureichen, wo dieselben in Gegenwart der etwa ershienenen Submittenten eröffnet werden.

Hannover, den 30, Dezember 1874.

Königliche Eisenbahn-Direktion.

Königliche Fraukfurt-Bebraer 1) Eisenbahu.

S

f

Die Herstellung eines dreimaligen Oelanstrichs der äußeren Flächen des Verwaltungsgebäudes auf dem neuen Bahnhofe zu Sachsenhausen, soll im öffentlihen Sub missionswege vergeben werden und ist hierzu Termin auf Samstag,

den 30. Iauuar 1875, Bormittags 11 Uhr, in meinem Bureau, Mühlenbrucstr. Nr. 18, anberaumt worden.

Unternehmungslustige wollen daher ihre Offerten, versiegelt und mit der Aufschrift:

„Submission auf die Ausführung des drei- maligen Oelanstrichs am Verwaltuugsge- E auf dem neuen Bahnhofe zu Sawseu- ausen“ bis zur Terminsstunde portofrei an mi einsenden. Später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt.

Bedingungen 2c. können auf meinem Bureau ein- gesehen, auch gegen Erstattung der Kopialien (30 Reichspfennige) von mir bezogen werden.

Sachseuhausen, den 2. Januar 1875.

Der Eisenbahn-Baumeister. Eggert.

__ Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \. w. von öffentlichen Papieren.

Bei der in Folge unserer Bekanntmachung vom 27. Oktober cr. am heutigen Tage stattgefundenen öffentlihen Verloosung von Reutenbriefen der Veovinz Brandenburg sind folgende Apoints ge- zogen worden: Lätt. A. zu 1000 Thlr. = 3000 Mark 58 Stück, und zwar die Nummern: 33. 185. 205. 214. 240, 281. 527. 799. 801. 819. 835. 1081. 1168, 1206. 1283. 1449. 2019. 2818. 3079. 3762. 3812. 3842. 4001. 4102. 4269. 4332. 4357. 5012. 9205. 5207. 5215. 5369. 5397. 5478. 5588. 6466. 6486. 6571. 6605. 6626. 6669. 6711. 6781. 6788. 6814. 6859. 7284. 7650. 7811. 7938. 8215. 8220. 8307, 8418. 8452. 8563. 8612. 8642. Läütt, B. zu 900 Thlr. = 1500 Mark 25 Stück, und zwar die Nummern: 64, 170. 189. 231. 569. 870. 883. 1295. 1316. 1360. 1386. 1725. 1943. 2076. 2425. 2731. 2792. 3081. 3115. 3171. 3209. 3323. 3328. 3497. 3646. Lätt. ©. zu 100 Thlr. = 300 Mark 62 Stück, und zwar die Nummern: 56. 87. 364. 681. 1135. 1181. 1250. 1661. 1963. 1997. 2260, 2411: 2734. 2782. 2938. 3162, 3354. 3516. 3608. 3637. 3876. 4206. 4255. 4416. 4616. 5031. 5221. 5341. 9401, 5552. 5680. 5754, 5795, 5796. 5880. 5898. 6161. 6192. 6323. 6415. 6419, 6597. 6938. 7070. 7163. 7346. 7486. 7508. 7647, 7751. 7906. 7915. 7964. 8049. 8070. 8210. 8457. 8521. 8569. 8836. 9018. 9034. Ltt. D, zu 25 Thlr. = 75 Mark 48 Stúck, und zwar die Nummern: 13. 108. 286. 379, TT1; 1019: 1025. 1055, 1097, 1101: A 1651. 1789. 1864. 1990. 2125.- 2217. 2569. 2865. 2929. 3348. 3384. 3395. 3406. 3431, 3466. 3503. 3723, 3833. 4141. 4224. 4278. 4554. 4562. 4628. 4792. 4852. 5221. 5393. 5565. 5619. 5891. 6140. 6421. 6540. 72561. 7333. 7339. Die Mee der vorbezeihneten Rentenbriefe werden aufgefordert, gegen Quittung und Einlieferung der Rentenbriefe in coursfähigem Zustande und der Wi gehörigen Coupons Serie IV. Nr. 2—16 nebst Talons den Nenuwerth der Ersteren bei der hiesigen Renten- bank-Kasse, Unterwasserstraße Nx. 5, vom 1. April k. I. ab an den Wochentagen von 9 bis 1 Uhr in Empfang zu nehmen. Vom 1. April k. J. ab hört die Verzinsung der vorbezeichneten Rentenbriefe auf. Diese selbst verjähren mit dem Schlusse des Jahres 1885 zum Vortheil der Anstalt. Den Inhabern von ausgelooseten und gekündigten Rentenbriefen ist ge- stattet, die zu realisirenden Rentenbriefe mit der Post an die Rentenbank-Kasse portofrei einzusenden und zu verlangen, daß die Uebermittelung des Geld-

Kaiserliche Werft,

betrages auf gleichem Wege und foweit solcher die Summe von 0 Thlrn. nid übersteigt, durch Post-