1875 / 8 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 11 Jan 1875 18:00:01 GMT) scan diff

ui Zau:

U P L C E

A B M e Bo e

sammiwerthe von 142,100 Rubel, mithin zusammen 177,304 Stück im Gesammtwerthe von 2,112,782 Ruvel. Verschiedene Fälschungs- arten siod bei alten Falsififaten 145, bei neuen 78 éntdeckt worden.“

Ueber den Handel Jtaliens wird der „Deutschen Zeitung“ in Wien aus Genua geschrieben: „Seit der Vereinigung sämmtlicher Staaten Italiens hat der Handel und dic Schiffahrt derselben einen nie geahnten Aufschwung genommen. Die früher in so viele Theile getheilten Kräfte der italtenishea Handelswelt können jeßt vereint wirken, und die Haupthafenstädte Jtaliens: Venedig, Ancona, Neapel, Palermo, Neapel, Livorno und Cagliari, von denen früher jede einzelne eine andere Handelsgeseßgebung hatte, kennen jeßt nur ein Handelsrecht und Wechselrecht. Die italienische Geschäftêwelt handelt über Genua nach Spanien, Portugal, Nord- und Westafrika und Südamerika “und über Venedig und Brindisi nach Ost- und Westasien und Australien. Jn Japan sind wir nach den- Eng- ländern und Franzosen die. dritte europäische Handelsuation und in Chir.a, mit dem unsere Handelsverbindungen noch nicht fo stark find, wie mit Japan, kommen wir gleich nah Deutschland, das dort zu Wasser nur von den Engländern und Franzosen übertroffen wird. Auch mit Australien treibea wir heute s{on einen ausgedehnten Handel, namextli{ch mit den Inseln des indishen Archipelagus, um dasclbst Rohprodukte einzutaushen. Spricht man doch heute {on davon, daß es bald nothwendig sein werde, für die italicezische Handels- marxine, vielle‘ht au für die Kriegsmarine, eine Schiffsftation im Rothen Meere anzukaufen. So hat dur die Einheit Italiens auch dessen Handel ungemein gewonnen,

Verkehrs-Anstalten.

Nach der Zeitung des V. D. Eisenbahnverwaltungen sind im Deutschen Reich im 1V. Quartal 1874 folgende neueBahnstrecken dem Verkehre übergeben worden: Wattenscheid-Bochum (Rhein. E.) 7,42 Kilom., für Güterverkehr: Essen-Wattenscheid-Bochum-Herne (Bergisch- Märkische Eiscnbahn) 25,50 Kilom., Cronverger Eisenbahn 9,68 Kilom., Eilenburg-Leipzig (Halle-Sorau-Gubener Eisenbahn) 23,63 Kilom., für Güter-, am 15. November für Personenverkehr: Neuhaldens- leben-Oebisfelde (Magdeburg-Halberstädter E.) 34,90 Kilom., für Per- fonenverkchr, die für den Güterverkehr bereits am 21. September c. er- ¿ffnete Strecke Wactha-Glaß der Oberschlesischen Eisenbahn 11,17 Kilom.,

Plauen-Oelsnißz (20 Kilom.) und Eberêba{-Seifhennersdorf (15Kilom.), (Sächsische Staatsbahnen) 35 Kilom., Troisdorf-Speldorf (Rheinische E.) 80,81 Kilom., Bochum: Dortmund (Rheinische E.) 19,17 Kilom., Bruchsal-Reinsheim (bei Germershéim) (Badishe Staatsbahn) 21,0 Kilom, füc Güterverkehr: Dortmund-Lünen (Dortimund-Gronau- Eascheder Eisenb-hn) 15,0 Kilom., für den Güter- und Depeschen- verkehr Enscherbahnsirecke Herire Castrop (Stadt) der Cöln-Mindener Eitsenbahn-Gefellschaft 6,375 Kilom., für Gütezverkehr Ebenhausen- Meiuingen (Bayerishe Staatsbahn) 64,27 Kilom., Camenz-Gieß- maunnsdorf (Oberschl. Eisenbahn) 29 Kilom. , Hißacker- Buchholz (Linie Wittenberge-Lüneburg-Buchholz der Berlin-Hambarger Eisen- bahn) 85,9 Kilom, Summa 468,825 Kilom.

Im Verlage der-Königl chén Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (R. von Dercker) ist eine neue Ausgabe des Posibuchs für das korrespondirende Publikum Berlins für 1875 erschienen, welche außer den Nachrichten für. das Publikum über die biesigen Post- einrichtuugen die vollständigen -Portotaxen für Brief-, Packet-, Geld- fendungen, Poftanweisungen u. \. w. nach der neuen Münzwährung und die wichtigsten Bestimmungen der neuen Post ordnung enthält.

Der „St. A. f. W.* theilt mit, daß die direkte Tele- grayhenleitung von Stuttgart nach Berlin via Hof nun- mehr vollendet und seit dem 7. d. M. Abz?nds mit gutem Erfolg in Betrieb genominen ist. Die Depeschen zwischen Stuttgart und Berlîn erleiden daher künftig keine Umtelegraphirung mehr unterwegs, finden vielmehr ganz direkte rascheste Beförderung.

Für die Prioritäts-Stammoaktien der Saalbhahn, die am 1. Mai eröffnet worden ist, werden für 1874 nit die vollen Zinsen aus dem Baufonds gezablt werden, fondern es follen solche mit 1F Thlr. uur bis zum Tage der Betriebseröffnung gezahlt werden. Der Verkehr hat vom 1. Mai bis 31. Oktober 41,800 Thlr. leber- {uß gewährt und wird vorauë sichtlich bis zum Jahress{lusse 15 pCt. Netto Ertrag refultiren. Die Gesammt-Dividende würde sich dann auf 34 pCt. stellen.

Zur Registrirung der Schnelligkeit eines Eifers bahnzuges und der von ihm durchlaufenen Strecke ist, den Jnzustrie- blättern zufolge, in Indiana guf der: Vandalia Railroad eine sehr finnreiche neue Erfindung erprobt wordea. Der Apparat bestcht in einer eifernen Büchse, welche auf einer Wagenwand angebracht ist und

ein Uhrwerk enthält, das in stetem und regelmäßigem Gange eine leihte Tromm?l dreht, um welche fich ein bandförmiger Streifen Papier, auf dem an bestimn.ten Stellen die Namen dér Stationen eingezeichnet find, aufwickelt, Ueber dem Papierstreifen bewegt sich, in ciner zu der Fläche desselben vertikalen Ebene ein direkt über der Mittellinie angebrachtex Bleistift nah Art eines Pendels hin und her, fobald ihn der Lauf der Räder mittelst eines dem gegenwärtig bei der Marine verschiedener Länder üblichen Sillo- meter ähnlichen Mechanismus in Bewegung seßt. In Folge dieser doppelten Bewegung, nämlich des Papieres und des Stiftes, wird auf ersteres eine Zickzacklinie gezeichnet, deren Winkel um so spitzer werden, je schneller der Bahnzug läuft. Sobald der Zug still hält, steht auch der Bleistift fest uud zeichnet nun auf dein sih fortbe- wegenden Papierbande eine leßteres in zwei Hälften theilende gerade Linie, an deren größerer oder geringerer Ausdehnung man die Dauer des Stillstandes bis auf die Sekunde ebenso abmessen kaun, wie an jener Zizactlinie, resp. an der Größe ihrer Winkel, die Geschwindig- keit, welche der im Laufe gewesene Zug an jeder beliebigen Bahn- strecke gchabt hat. Die Normallinie wird bei Ing:brauchnahme jedes einzelnen Jnftrumentes mit Zubhülfenahme ciner Uhr ein für alle Mal für bestimmte Strecken und Geschwindigkeiten dur eine erste Fahrt festgestellt, es bildet somit dieser Apparat eine ausgezeichnete Kontrole, inden eine nicht gestattete allzugroze Schnelligkeit oder Langsamkeit si) selbst, so zu jagen, in das Kontrolbuch ciuschreibt. (Indusirie-B!ätter).

Aus dem Wolff'schen Telegraphen-Vuúreau.

Kiel, Montag 11. Januar, Vormittags. (W. T. B) Die beiden deutshen Kanonenboote „Albatros“ und „Nautilus“ sind nach Santander zurückbeordert worden. Der „Albatros“ war auf der Rückreise in Christiansand eingetroffen, wo ihn die telegraphische Ordre erreichte, in Folge deren er nah Santander zurückging. Er befindet sih augenblicklich noch auf dem Wege dorthin. Der „Nautilus“ war auf dem Wege nah Westindien in Madeira angelangt, erhielt dort am 31. Dezember seine Ordre, ging am 2. Januar nah Santander ab und is bereits dort ein- getroffen.

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Theater.

Königliche Schauspiele. In Scribes Komödie: „Da Glas Wasser oder Ursachen und Wirkungen“ trat am Donnerstag, den 7. Januar in der Rolle ter Königin Anna Frl, Reichardt vom Friedrih-Wilhelmftädtischen Theater als Gast auf. Mit einer einnehmenden Erscheinung vereint die junge Schauspiclerin e'‘ne natürlibe Anmuth der Bewegung, ihr Organ ist angenehm uud nicht ohne Fülle. Die Künstlerin, von der man bei weiterer Entwickelung sich Gutes versprechen darf, fand Seitens des Publikums wohlwol- lende Anerkennung.

Im Wallnertheater findet am Mittwoch das Benefiz des Hrn. Ernst Formes statt. Der Künstler hat dazu „Die Mottenburger“ gewählt. Bei der großen Beliebtheit sowohl des Benefizianten, als auch des genannten Stückes steht wohl zu er- warten, daß das Publikum an diesem Abende dem Hrn. Formes durch zablreihes Erscheinen für so» manche heitere Stunde seinen Dank bethätigen werde. Direktor Lebrun hat dem Central- Comité zur Errichtung eines Krieger-Denkmals für die im hiesigen V. Distrikte in den drei leßten Kriegen Gefallenen sein Theater zu ciner Vorstellung am 14. d. M. bewilligt. Auch bei dieser Gelegenheit werden „Die Mottenburger“ zur Aufführung Tommen.

Im Victoria-Theater findet heute die hundertste pn ev des glänzenden Ausftattungsstüks: „Die sieben RNa- en“ statt.

Wegen Unwohlseins des Frl. Staub er hat das l)eutige Repertoir des Friedrih-Wilhelmstädtischen Theaters wiederum eine Abänderung erfahren, indem nicht „die Fledermaus“, fondern „die {hne Helena“ zur Ausführung gelangt. Dagegen bleibt für morgen die Wie- deraufnahme der Operette „Giroflé-Girofla“ in Ausficht genommen.

Der vergangene Sonnabend brachte auf dem Repertoir des Stadt-Theater s das Grillparzer’she Drama „Medea“, mit BVe- seßung der Hauptrolle durch die Direktorin Frl. Mathilde Veneta. Die Künstlerin hien den bedeutenden Anforderuxgen, welche diese schwierige Partie an sie stellte, in hohem Grade gewachsen. Die in thren Grundzügen dämonish angelegte Natur Medea's, welche den Fluch auf ihr eigenes, durch Verbrechen heladenes Haupt herabbe- jchwört, brachle Frl. Veneta zur wirksamsten Geltung, indem sie die- felbe in tem düsteren Rahmen einer titanenhaften, von ihrem Gatten nicht allein unerwiderten, sondern fogar verabscheutcn Leidenschaft entrollte. Fast zu stürmisch jedoch und in zu potenzirten Maße brach diese Leidenschaft bei ihr hervor, im zweiten Akt, wo Medea, die s{chwesterlihen, Versöhnung zwischen beiden Gatten anstrebenden Bemühungen Kreusa's mißdeutend, von den Qualen einer glühenden Eifersucht exfaßt wird. Aus diesem Grunde gelang es ihr nicht im dritten Akte, wo durch die thatsächlich gewor- dene Verbidung zwischen Kreusa und ihrem Gemahl, ihr Gattenrecht, ihre Frauenehre am empfindlichsten verleßt, am tiefsten herabgewürdigt erscheinen müßte, eine der Situation angemessene natürliche Steige- rung ihrer Leidenschaft zu entwickeln. Dagegen war im vierten Akte der Uebergang von Medea zum Weibe und dann wiederum vom Weibe zur Medea ein in seiner Wirkung ungemein dramatischer Endlich gestaltete fih die Darstellung der Scene, in der Medea, An- gesihts ihres entseßlihen Vorhabens, beim Anblick ihrer \chlafenden unschuldigen Kleinen durch ihr s{chuldbeladenes, mahnendes Gewissen zu Boden geshmettert, den fürhterlichsten Kampf in ihrem Innern auskämpft, durch Frl. Veneta zu einer Leistung von wahrhaft künst- lerischem Werthe. :

Unter der Zahl der übrigen Schauspieler ist Frl. Western als Kreusa Lob zu spenden. Durch ihre anmuthige Erscheinung, sowie dur die zarte eigenartige Weise, in der sie die Rolle der Kreuja er- faßte und durhführte, wirkte sie auf die Zuhörer in hohem Grade anregend und belebend, Dagegen erschien Hr. Rösicke für den Jason weniger geeignet. Hr. Pätsh verstand es, die Würde des Königs, den leidenschaftlichen Angriffen Medeas gegenüber, vortrefflih zu wahren; jedoch wäre es“ angemessener gewesen, wenn er im Schluß- akte, wo nah dem Tode Kreusa's der verhaßte Anblick der blutigen Mèsrderin seines geliebten Kindes ihm unmittelbar vor Augen tritt, in dem Gefühl eines tödtlich getroffenen Vaterherzens, die Königliche Würde dem menschlihen Schmerze mehr untergeordnet hätte.

Heu'e Abend tritt Frl. Veneta als Fr. v. d. Straß in Laube's Böse Zungen“ auf; später wird die Künstlerin auch in „Onkel Sam“ von Victorien Sardou eine Hauptrolle übernehmen.

Im National-Theater bewähren die Vorstellungen des Schauspiels: „Das Genfer Kreuz“ mit jedem Tage eine so er- höh:e Anziehungskraft, daß die Direktion sich veranlaßt sieht, dasselbe ius noch heute und an den folgenden Tagen in Scene gehen zu assen.

Die JIuristishe Gesellschaft

wählte in ihrer leßten Sitzung am- vergangenen Sonnabend zunächst die Preisrichter für die eingegangenen Arbeiten zur Lösung der von der Gesellschaft ausgeschriebenen Preisaufgabe: „Entwurf eines Ge- seBes Uber das deutsche Erbrecht nebs Motivèn und vergleichender zusammenstellung der erbrechtlichen Bestimmungen aus den wesent- lichsten der in Deutschland gegenwärtig geltenden Geseßgebungen.“ Die Wahl fiel auf die Ober-Tribunals-Räthe Struckmann und Vier- haus, den Justiz Rath Dorn und die Professoren Dr. Gneist und Dr. Bruhns.

Justiz-Rath Dorn hielt alsdann über die Grundzüge der zu er- O Anwaltsordnung einen Vortrag, dem wir Nachstehendes ent-

n:

Einzelne Bestimmungen der drei großén Justizgeseß-Entwürfe deuten bereits auf eine neue Anwaltordnung hin. Indessen hat der Bundesrath geglaubt, diefe Materie den einzelnen Regierungen über-

lassen zu können; eine zu große Verschiedenheit in der Ausarbeitung ist indessen \ckwerlich zu erwarten, da bei dem Uebergewichte Preußen sich die meisten Staaten dem Entwurfe des Justiz-Mi- nisters Dr. Leonhardt anschließen werden.

Der Staat muß nun in seinex Sorge für eine gute Justizpflege nicht allein danach streben, tüchtige Richter zu erhalten, er auch auf ein geordnetes Verfahren halten, welches nur denkbar ist, wenn die Parteien ihre Anträge in oxrdnungsmäßger Weise einbringen, wozu in den meisten Fällen geeignete Vertreter herangezogen werden. Man hat nun getagt, ein Vertreter sei lediglich eine Vertrauensperson und die Wahl derselben müsse dem Publikum überlassen bleiben, es sei auh hier eine Gewerbefreiheit zu etabliren ohne Rüksicht auf die Borbildung. Dech wird diese Idee wenig Anklang finden z der Rich- ter kann feiner Auf„abe nicht genügen, wenn ibm in stetem Wechsel Personen iu den Weg treten, welche ihm keine Garantieen geben, daß sie fih in die Praxis einleben und dadur die Sache mehr hindern als fördern. Im Jahre 1793 war ein derartiges Geseß in Frank- reich eingeführt, doch trat bald ein unerträglicher Zustand ein. Ge- wisse Desiderata sind somit nothwendig, die an einen Anwalt gestellt werden müssen, und“ es handelt fich hierbei hauptsäch- lich um die Auswahl der Personen. Hierbei giebt es zwei Wege. Der Staat kann entweder eine gewisse Anzahl crnen- nen, oder er kann eine gewisse Freiheit in dieser Beziehung gelten lassen, so daß Jeder, der gewissen Forderungen geuügt, Anwalt wer- den kann. Der erste Weg, der bei uns noch herrscht, führt gewisse Uebelstände mit fi, die beim zweiten fortfallen. Durch die Ernen- uung glaubt Jeder ein jus quaesitam zu haben, es giebt Reklamatio- nen, da das Bedürfniß vielleicht niht da gewesen ist, und über lebte- res ein Urtheil zu fällen, wird für Behörden oft fehr {wer sein. Die volle Freiheit der Wahl ift dagegen vorzuziehen. Hängt die Anstellung von der Behörde ab, so kann der Fall eintreten, daß der- entge, der den meiften Beruf in sich fühlt, möglicher Weise nie dazu gelangen wird, ihn auszuüben. Auch die Würde des Richters wird durh die freie Advokatur erhöht. Gr wird in Zeiten der Konflikte sein Urtheil ruhiger fällen können, wenn er weiß, daß er stets Anwalt werden kann. Weder in Frank- reih, noch in dex Rheinprovinz hat man gefunden, daß die freie Advokatur hade. Man glaubte an cinen großen Andrang, unter dem das Publikum leiden würde. Doch sind diese Zeiten vorüber, da Oeffentlichkeit und Mündlichkeit egoistisher Absichten der Advo- katur wirksam hinderlich sind; derjenige Anwait, der das Publikum zum Klagen anregen würde, verliert sicher bald seine Praxis. Es werden allerdings an jedem größeren Orte Anwälte sein, die nicht genügende Beschäftigung haben, und will man ihnen derartige Ab- fichten unterschieben, so liegt das Korrektiv in der Disciplin, und zwar în der Selbftdisciplin. Es muß alio Jeder, der die Befähigung zum Richter hat, fich an jedem Gerichte als Anwait uiederlassen können. Um auch hierin ein Korr-ktiy zu finden, müßte die Beschränkung ge- schaffen werden, daß er sih nur an einem Gerichte niederlassen und nur in bestimmten Fällen bei anderen Gerichten plädiren darf. Es wüznde dies die Lokalisirung der Anwaltschaft sein, welche für die Entwickelung ciner gewissen Gerichtépraris fehr förderlich ist. Die formelle Zulassung kann bestchen bleiben, fobald die Zulassung nur versagt werden kann, wenn die Vorbedingungen feßlén oder der Be- treffende bereits ftrafrechtlih verfolgt ist. Bei der Frage, wie die Disziplin zu handhaben ist, is es ein Haupterforderniß, daß die An- wälte diese Angelegenheit wesentlich unter sih abmachen, wie es iebt bereits der Fall ist. Die Ehrenräthe müssen eine größere Selbstän- digkeit erhalten, die das Standesgefühl stärkt und belebt. Die An- wälte eines Sprengels würden zu einer Korporation vereinigt, der fie eo ipso angehören, die freie Wahl des Ehrenrathes würden ihnen zustehen. Eine zweite Instanz, die jeßt das Ober-Tribunal ist, würde entbehrlich werden, und nur bei absoluten Formfehlern würde Appellation stattfinden. Ist es doch ein Widerspruch, in erster Fn- stanz, die Entscheidung in die Hände von Fachgenossen zu legen, und sich ‘damn an das Gericht zu wenden, das auf einem anderen Stand- punkte stehen muß, als der Ehrenrath. Gestatte man freie Advokatur, seße man die Lokalisicung der Anwaltschaft fest, und {hae man einen ordentlichen Ehrenraih, so werde ein tüchtiger Anwalt, wie bisher auch ferner sein ein vir prohbus, dicendi peritus.

An der sih hieran anschließenden Debatte betheiligten sich Justiz- Rath Lesse, Ober-Tribunals-Rath Struckmann, Rech‘sanwalt Jacobi, Professor Dr, Baron, denen Justiz-Rath Dorn die gewünschten Auf-

\chlüsse gab.

» «_— Am 3, d. M. fänd in dan „Hotel du Nord“ zit Franks furt a, M, eine Sißung des Ausschusses des „Vereins für Socialpolitik“ statt. Es wurde beschlossen, auf die Tagesordnung der diesjährigen Verhandlung einstweilen nur ¿wei Fragen, die Personaal- Besteuerung und das Lehrlingswesen; zu seßen, gleihwohl aber für die Verhandlungen dies- mal drei Tage in Aussicht zu nehmen. Ferner soll der schon früher angeregte Versuch, zeitgemäße Angelegenheiten nicht eigentlich zur Ver- handlung zu bringen, aber Jemanden einen Vortrag über dieselben alten zu lassen, zur Ausführung gebraht werden, und zwar in der Weise, daß über die in Aussicht genommene neue Gewerbe-Geseßz- gebung in der Schweiz und in Oesterreih vor Eintreten in die Ver- handlungen über das Lehrlingswesen berihtet werden soll, Es schien dies um fo zweckmäßiger, als das leßtere do-þ niht verhandelt werden kann, ohne auf die Frage gewerbliher Organisationen näher einzu- gehen. Schulwesen und Bankfrage, sowie die Betheiligung dir Arbeiter am Reingewinn, wurden theils für ungeeignet erachtet, O sollen diefe Angelegenheiten späterer Verhandlung vorlbehalten eiben.

Die „Nordd. Allg. Ztg." s{hreibt: „Von Rügen ist beèreits gemeldet, daß Se. Majestät der Kaiser zur Vollendung des Arndi- Denkmals auf dem Rugard 3000 M. bewilligt hat. Die Er- richtung dieses Denkmals, eines thurmartigen Baues, auf dem schönsten Ausêsichtspunkte der Insel Rügen, welches bei der 100jährigen Gebuitsfeier E. M. Arndts begonnen war, ist durch den Krieg von 1870 ins Stocken gerathen, Nach der Beendigung des Krieges wurde die öffentliche Theilnahme dur die Samnlungen füx Denkmäler, welche auf die neuesten Ercignisse Bezug habrn, vorwie- gend in Anspruch genommen und dadurch des werkthätige Juteresse an der Weiterführung fenes Baues becinträchtigt. Das Comité hat neuerdings einen Aufruf zu Beiträgen erlassen und sich damit auch an die deutschen Regenten gewandt. Ge- wiß verdient es gerade E. M. Arndt, daß in der Zeit der Erfüllvng dessen, was er angestrebt und in dem deutschen Volke mächtig ange- regt hat, sciner niht vergessen wird. Se. Majestät der Kaiser hat bei dem ersten Empfange, dec ihm bei der Rückehr aus Frankreich am Rhein bereitet wurde, ausdrücklih darauf hingewiesen, daß dur den leßten Krieg das prophetische Wort Arndts: „Der Rhein Deutsch- lands Strom, nicht Deutschlands Grenze“ exfüllt worden fei. Jn solcher Erwägung hat der Kaiser auc bereitwillig den erwähnten Bei- trag zur Vollendung des Denkmals gewährt, Es ist zu wüuschen, daß diese Bewilligung als Anregung zu weiteren Beiträgen aus der Bevölkerung diene. /

Die Kaiserliche Universitäts- und Landes-Biblio- thek in Straßburgbat auch im Verwaltungsjahre 1874 einen reichcu Zuwachs in allen Fächern der Wissensÿaft erhalten. Derselbe be- ziert sich, der „Straßb. Ztg.“ zufolge, auf die hohe Summe von 44,532 Bänden. Hiervon wurden 32,901 Bände käuflich erworben, während ihr in 773 Schenkungen 11,631 Bände zukamen, Nimmt man an, daß der jährliche Zuwachs anderer größerer Bibliotheken durchschnittlich 5000 Bände beträgt, so hat obige Bibliothek - in diesem einen Jahrè eine Vergrößerung erhalten, welcve dem nahezu neunjährigen Zuwachse der anderen Bibliotheken - entspridt. Beim Beginne des Jahres 1874 umfaßte die Bibliothek ca. 300,000 Bände, sie s demnach bis 1, Januar 1875 auf rund 344,000 Bände ange- wachsen.

Prozeß Ofenheim.

Wien, 9. Januar. Das Generalverhör des Angeklagten wurde heute fortgeseßt und erstreckte fich über den Anklagepurkt, betreffend die bauliche Ausführung der beiden Linien Lemberg - Czernowiß und Czernowiß-Süczawa. Ofenheim suchte nahzuwe1sen, daß die Bahnen bei ihrer Eröffnung sih in gutem baulichen Zustande befunden hätten und berief sich zu diesem Zwecke auf den amtlichen Befund der Kollau- dirung#-Kommission im Jahre 1267, so wie auf den Umstand, daf seine Rechnungen nicht beanstandet worden seien. Der An- geflagte führte ferner zu seinen Gunsten an, daß die Bahn im Jahre 1867 wegen der beabsichtigten Reife der Kaiserin von Rußland nach Livadia auh von einer russischen Kom- mission einer Prüfung unterzogen sei und bezog sich aub auf den eben zur Veröffentlichung gelangten Geschäftsbericht des Seque- ters Ofenheim widerspräh insbesondere den Angaben über den \chlechten Zustand der Bahngebäude und gab an, daß er an Brassey für die Arbeiten zur leßten Vollendung der Bahn 155,582 Fl. ge zahlt habe, die betreffende Vereinbarung sei vom Verwalturgsrathe ihrem vollen Jnhalte nach bestätigt. Der Vorsitzende ließ darauf das ersterwähnte Kollaudirungsprotokoll verlesen, aus welchem sih ergiebt, daß die Bahn damals vielfach unfertig war und daher nur der Ver- kehr am Tage gestattet werden konate. Der Angeklagte mußte diesen Umstand zugeben, bemerkte aber dabei, daß keine Bahn bei ihrer Er- öffnung v-llkommen fertig sei, auch man des Krieges wegen die Er- öffnung möglichst beeilt habe, Die noch unfertigen Baulichkeiten seien in der Zeit vom 1. bis zum 15. Seotember 1866 vollendet worden.

Es wird ein Schreiben des Betriebsdirektors Ziffer verlesen, in welchem derselbe dena Bahnkörper als überaus mangelhaft gebaut be- zeichnet. Ebenso hätten Vorräthe an Baumaterial durchaus gefehlt und die vorgefundenen Baufehler seien geradezu irreparable gewesen. Der Angeklagte erwidert, er habe Ziffec beauftragt, sofort alles Er- forderliche auf Kosten der Bauunternehmer zu veranlassen. Auf die Frage, weshalb die vom Bauunternehmer Brasscy hinterlegte Kaution demselben 6 Wocben vor dem Fälligkeitötermine zurückgestellt worden sei, erklärt der Angeklagte, die Ge- sellschaft fei Brassey ohnehin eine halbe Million \{uldig gewesen. Betreffs der Bauarbeiteu an der Strecke Czernowiß-Suczawa, die hierauf zur Erörterung gelangten, bemerkte Ofenheim, die Kom- mission habe diese Strecke folid gebaut gefunden und die Jnbetrieb- seßung derselben gestattet. Die Vollendungsarbeiten, welche fich später als nothwendig herausgestellt hätten, feien auf seine spezielle Anweisung ausgeführt worden. Die Aben dsißung füllten die Verhandlungen über den s{chlechten Bauzustand der Bahn, über die vorzeitige Uebernahme derselben von der Bauleitung, sowie über die vorgekommenen Verkehrsstörungen aus.

Redacteur: F. Prehm. Verlag der Expedition (Kessel). Dru: W. Elsner.

Drei Beilagen (einschließlich" Börsen-Beilage.)

Berlin:

2 D 7.

Allerhöchster Erlaß wegen Abänderung der dem Kreise Lebus unterm 5. April 1869, 15. Januar 1870 und 15. März 1873 er- theilten Privilegien zur Ausgabe auf den Inhaber lautender fünf- prozentiger Kreis-Obligationen zum Gesammtbetrage yon 450,000 Thalern.

Vom 24. Dezember 1874.

Wir Wilhelm, von Goites Gnaden König von Preußen 2c.

_ Nachdem der Seel: hu des Kreises Lebus in Folge des Beschlusses des Kreistages vom 3. Juni d. J. darauf angetragen hat, die auf Grund der Pcivilegien vom 5. April 18€9, 15. Januar 1870 und 15. März 1873 (Geseß-Sammlung pro 1869, S. 567, resp. pro 1870, S. 101 und pro 1873, S. 190 lfd. Nr. 3) ausgestellten fünf- prozentigen Kreis-Obligationen, soweit dieselben bis jeßt noch nicht zur Ausloosung gekommen find, im Betrage von 191,400 Thlr. Obli- gationen vom Jahre 1869, 193,700 Thlr. Obligationen vom Jahre 1870 und 49,500 Thlr, Obligationen vom Jahre 1873, zusammen 434,600 Thlr. durch Abstempelung in zu 45 (vier und einhalb) Pro- zent verzinsliche mit der Maßgabe umwandeln zu dürfen, daß die- selben nah der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung vom 1, Juli 1875 ab nach einem neu aufgestellten Amortisatiousplane mit wenigstens jährlich 1 (einem) Prozent des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen zu amortisiren find, ertheilen Wir in Gemäßheit des §. 2 des Geseßes vom 17, Juni 1833 wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungsv-rpflich- tung an jeden Inhaber enthalten, zu dieser Abänderung der vorer- wähnten Privilegien hiermit Unsere landesherrlihe Genehmigung, ohne jedoch auch hierdurch den Inhabern der Obligationen. in An- [uns rer Befriedigung eine Gewährleistung Seitens des Staates zu bewilligen. E S a

Urkundlich unter Mee Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Instiegel. Gegeben Berlin, den 24, Dezember 1874. (L: S.) Wilheim. Camphausen. Gr. Eulenburg. Dr. Achenbach.

Privilegium wegen Ausgabe auf den Junhaber lautender Obligationen der Stadt Bochum im Betrage von 1,500,000 Mark. Vom 4. Dezember 1874, :

Wir Wi lh elm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. ertheilen, nachdem der Magistrat und die Stadtverordnetenversamm- lung zu Bochum darauf angetragen haben, zum Zwecke der Erweite- rung der städtischen Gas- und Wasserwerke, sowie zur Bestreitung sonstiger gemeinnüßiger Ausgaben ihnen zur Aufnahme eines Dar- lens von 1,500,000 Mark, geschrieben „Eine Million Fünfhun- dert Tausend Mark“ gegen Ausstellung auf den Jnhaber lau- tender und mit Zinscoupons versehener Obligationen Unsere landes- herrliche Genehmigung zu ertheilen, und bei“diesem Antrage iun Inter- esse der Stadtgemeinde sowohl, als der Gläubiger sich I E zu er- innern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Geseßes vom 17. Juni 1833, wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungs- verpflichtung an jeden Jnhaber enthalten, durch gegenwärtiges Privi- legium Unsere tr vage Genehmigung zur Ausgabe der gedach- ten Obligationen unter nachstehenden Bedingungen:

8. 1. Es werden ausgegeben :

A. 600 Obligationen à 500 Mark

B. 600 x A 1000 5 600,000 ,„

C. 400 s & 1500. =ck 600000, i

Die Obligationen werden mit vier ein halb vom Hundert jähr- li verzinset und die Zinsen in halbjährigen Terminen am 2. Januar und 1. Juli von der städtischen Schuldentilgungskasse zu Bochum gegen Rüdckgabe der ausgefertigten Zinscoupons bezahlt. i

Zur Tilgung der Schuld wird mindestens jährlich ein und ein halbes Prozent von dem Kapitalbetrage der ausgegebenen Obligationen nebst den Zinsen der eingelösten Obligationen verwendet, so daß \spä- testens in zwei und dreißig Jahren die sämmtlichen Obligationen ein- gelöst sein werden. / 4

Der Stadtgemeinde bleibt vorbehalten, größere Beträge zurük- zuzahlen und dadur die Abtragung der Schuld zu beschleunigen. Snsbesondere sollen, außer der Verwendung von ein und ein halb Prozent des ganzen Anleihekapitals und der Zinsersparnisse zur Til- gung der Anleihe, behufs Amortisation der von dem Anleihekapital zur Errichtung und Erweiterung der Gasanstalt und der Wasser- leitung bestimmten Summe auch die den Bedarf zur Verzinsung und jährlichen ein und ein halb Prozent Tilgung dieses Kapitals übersteigenden künftigen Ertragsübershüsse dieser Anlagen verwendet werden, soweit sie nicht etwa zu wirthshaftlich zweckmäßigen Meliora- tionen oder Erweiterungen derselben gebraucht werden.

Den Inhabern der Obligationen steht kein Kündigringsrecht ge- gen die Stadtgemeinde zu. j .

8.2, Zur Leitung der Geschäfte, welche die Auëstellung, Verzinsung und Tilgung der auszugebenden Obligationen betreffen, wird eine beson- dere Schuldentilgungs-Kommission gewählt, welche für die treue Be- folgung der gegenwärtigen Bes! immungen verantwortlih is und zu dem Ende von der Regierung zu Arnsberg in Eid und Pflicht ge- nommen wird. / i

Dieselbe soll aus drei Mitgliedern bestehen, von denen eines aus dem Magistrate, eines aus der Stadtyerordnetenversammlung und eines aus der Bürgerschaft zu wählen ist; das erstgedachhte Mitglied wird vom Bürgermeister ernannt, die beiden anderen Mitglieder wer- den von der Stadtvero: dnetenversammlung gewählt.

8 3. Die Obligationen werden in jeder Abtheilung unter fort- laufenden Nummern und zwar: ; E

IV. Littr, A. von Eins bis sechshundert im Betrage von Fünf- hundert Mark, :

IV. Litt, B. von Eins bis fechshundert im Betrage von Tausend Mark, j : :

IV, Litt. C. von Eins bis vierhundert im Betrage von Fünf- zehnhundert Mark, : i

nah dem angehängten Schema ausgestellt, von dem Bürgermeister und den Mitgliedern der Schuldentilgungs Kommission unterzeichnet und von dem Rendanten der städtischen Schuldentilgungs-Kasse kontra- signirt. Denselben ist ein Abdruck dieses Privilegiums Mo

8. 4, Den Obligationen werden für die nächsten fünf Jahre zehn Zinscoupons und zwar für Abtheilung A. jeder zu Eilf Mark Fünfundzwanzig Pfennigen, für Abtheilung B. jeder zu Zweiund- zwanzig Mark Fünfzig Pfennigen und für Abtheilung C. jeder zu Dreiunddreißig Mark Fünfundsiebenzig Pfennigen in den darin be- stimmten halbjährigen Terminen zahlbar, nach dem angehängten Schema beigegeben. i:

Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons-Serie erfolgt nach vor- heriger öffentlicher Aa Gg im §. 7) bei der Schulden- tilgungs-Kasse zu Bochum gegen Ablieferung des der älteren Zins- coupons-Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons er- {0e die Aushändigung der neuen Zinscoupens-Serie an den In- g pr e Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig ge-

ehen ist, :

Die Coupons und die Talons werden mit dem Facsimile der Unterschriften des Bürgermeisters und der Schuldentilgungs-Kommis- sion versehen und von dem Rendanten unterschrieben. |

& 5. Vom Verfalltage ab wird gegen Auslieferung der Zins- Coupons der Betrag derselben an den Vorzeiger dur die städtische Schuldentilgungskasse gezahlt. Auch werden die fälligen Zinscoupons

300,000 Mark,

zum Deutschen Reichs-A 8, y

Erste Beilage

Berlin, Montag, den 11. Januar

__§: 6. Die Zinscoupons werden ungültig und werthlos, wenn fie

nit binnen vier Jahren nah Ablauf des Kalenderjahres, in welchem

fie fällig geworden, zur Zahlung präséntirt werden, die dafür aus-

geseßten Fonds verf alien zum Vortheile der städtishen Armenkasse

zu Bochum.

8. 7. Die nah §8. 1 zu tilgenden Obligationen werden fährlich

durch das Loos bestimmt und unter Bezeihnung der Buchstaben,

Nummern und Beträge (8. 3), sowie des Termins, an welchem die

Rückzahlung erfolgen soll, wenigstens drei Monate vor diesem Ter-

mine ôffentlih bekannt gemacht, und zwar durch das Bochumer Kreis-

blatt, durch das Amtsblatt der Regierung zu Arnsberg, durch die

Kölnische Zeitung und durch den Deutschen Reichs- und Königlich

Preußischen Staats-Anzeiger. In derselben Weise werden außer

den ausgeloosten und gekündigten Obligationen auch die Buchstaben,

Nummern und Beträge der Seitens der Stadt angekauften, öffentlich

bekannt gemacht.

Im Fall des Eingehens eines dieser Blätter bestimmt der Ma-

gistrat zu Bochum mit Genehmigung der Regierung ftatt dessen ein

anderes und macht die getroffene Wahl in den übrig gebliebenen

Blättern bekannt.

_§. 8. Die Verloosung geschieht unter dem Vorsiße des Bürger-

meisters durch die Schuldentilgungs-Kommission in einem vierzehn

Tage vorher durch die im §. 7 bezeichneten Blätter zur öffentlichen

Kenntniß zu bringenden Termine, zu welchem dem Publikum der Zu-

tritt gestattet ist. Ueber die Verloosung wird ein von dem Bürger-

meister und den Mitgliedern der Kommission zu unterzeichnendes

Protokoll aufgenommen.

8, 9. Die Auszahlung der ausgeloosten Obligationen erfolgt an den dazu bestimmten Tagen nach dem Nominalwerthe durch die ftädtishe Schuldentilgungskasse an den Vorzeiger der Obligation gegen Auslieferung derselben.

6 Mit E Tage hört die Verzinsung der ausgeloosten Obliga- ionen auf.

Mit leßterem sind zugleich die ausgereihten, nach deren Zah- lungstermine fälligen Zinscoupons einzuliefern; geschieht dies nicht, so wird der Betrag der fehlenden Zinscoupons von dem Kapitale ge- kürzt und zur Einlösung dieser Coupons verwendet. /

8. 10, Die Kapitalbeträge derjenigen ausgeloosten Obligationen, welche nicht binnen drei Monaten nach dem Zahlungstermine zur Einlösung vorgezeigt werden, sollen der Verwaltung der städti]hen Sparkasse als zinsf:eies Depositum überwiesen werden. Die solcher- gestalt deponirten Kapitalbeträge dürfen nur auf eine von der Schul- dentilgungs-Kommission kontrasignirte Anweisung des Bürgermeisters zu bestimmung8mäßiger Verwendung an den Rendanten der Schul- dentilgungs- Kasse verabfolgt werden, Die deponirten Kapitalbeträge find den Inhabern jener Obligationen längstens in 8 Tagen nah Vorzeigung der Obligationen bei der Schuldentilgungs - Kasse dur diese auszuzahlen.

8. 11. Die Buchstaben, Nummern und Beträge der ausgeloosten nicht zur Einlösung vorgezeigten Obligationen find in den nach der Bestimmung unter §. 7 jährlich zu erlassenen Bekanntmachungen wieder in Erinnerung zu bringen. Werden die Obligationen dieser wiederholten Bekanntmachungen ungeachtet nicht binnen dreißig Jah- ren nach dem Zahlungstermine zur Einlösung vorgezeigt, auch nit, der Bestimmung unter §. 13 gemäß als verloren oder vernichtet zum Behufe der Ertheilung neuer Obligationen binnen dieser Frist ange- meldet, so sollen nach deren Ablauf die Obligationen als getilgt an- gesehen werden, und die dafür deponirten Kapitalbeträge der städtischen Armenkasse anheimfallen. / :

8. 12. Für die Verzinsung und Tilgung der Schuld haftet die Stadt Bochum mit ihrem gesammten Vermögen und ihren sämmt- lichen Einkünften, und kann die Stadt, wenn die Zinsen oder die aus- geloosten Obligationen nicht zur rechten Zeit gezahlt werden, auf Zahlung derselben durch die Gläubiger gerihtlich verklagt werden.

8. 13, In Ansehung der verlorenen oder vernichteten Obliga- tionen oder Zinscoupons finden- die auf die Staatsschuldscheine und deren Zinscoupons Bezug habenden Vorschriften der Verordnung vom 16. Juni 1819 wegen des Aufgebots und der Amortisation verlorener oder vernichteter Staatspapiere §8. 1 bis 13 mit nahstehenden nähe- ren Bestimmungen Anwendung: : / i

a, Die im §. 1 jener Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß der städtischen Schuldentilgungs - Kommission gemaht werden. Dieser werden alle diejenigen Geschäfte und Befugnisse beigelegt, welche nach der angeführten Verordnung dem Schaß-Ministerium zu- kommen ; gegen die Verfügungen der Kommission findet jedo der Rekurs an die Regierung zu Arnsberg statt. ;

þ. Das in §. 5 der Verordnung gedachte Aufgebot erfolgt bei dem Kreisgerichte zu Bochum. S

c. Die in den 88. 6, 9 und 12 vorgeschriebenen Bekanntmachun- gen sollen ns die unter §. 7 dieses Privilegiums angeführten Blätter geschehen. ; N :

Zu Urkund dieses und zur Sicherheit der Gläubiger haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedech dadurch den Juhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staats zu bewilligen odex Rechten Dritter zu präjudiziren.

Gegeben Berlin, den 4. Dezember 1874.

Wilhelm. Camphausen. Graf Eulenburg. Dr. Achenbach.

ovinz Westfalen. Regierungsbezirk Arnsberg. F : Obligation der Stadt Bochum. (Stadt-Wappen.) E

IV. Littr, —— Nx. ———— Mark / 1000, 1500, über

Mark Courant. E Die Endesunterzeichneten, durch das Allerhöchste Privilegium vom 4. Dezember 1874 hierzu ausdrücklih ermächtigt, beurkunden und be- kennen hiermit, daß der Juhaber dieser Obligation ein dargeliehenes Kapital von deten Empfang sie bescheinigen, von der

Stadt Bochum zu fordern hat, e | Die R: vier ein halb Prozent jährlih festgeseßten Zinsen find am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres fällig, werden aber nur egen Rückgabe der ausgefertigten halbjährigen Zinscoupons gezahlt. Das Kapital wird durch Amortisation getilgt werden, weshalb eine Kündigung von Seiten des Gläubigers nicht zulässig ift. Die näheren Bestimmungen find in dem nachstehend abgedruckten Privilegium enthalten.

n, ba M s N E (Trocktener Stempel.)

Der Bürgermeister. Die städtishe Schuldentilgungs-Kommission. : Der Rendant der Schuldentilgungs-Kasse.

Beigefügt sind die Coupons-Serie T. Nr, 1 bis 10 nebft Talon.

Die folgenden Serien-Zinscoupons werden gegen Einlieferung

der Talons bei der Schuldeutil gungs-Kasse verabreicht.

(Rüdckseite.) der Stadt Bochum im Betrage von 1,500,690 Mark.

Provinz Westfalen.

nzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

1S7S5.

Regierungsbezirk Arnsberg. ; / 11 Mark 25 Pf.

Serie 1 {2 „007 P

S O

__ Zinscoupon zur Obligation eer Stadt Bochum UDer 500 1000 è Mark. 1500 M, N e

Inhaber empfängt am . .ten . an fälligen

Zinsen aus der Schuldentilgungs-Kasse

ark da Pfennige. (Trockener Stempel.) ; E Der Bürgermeister. Die städtishe Schuldentilgungs-Kommission.

Der Rendant der Schuldentilgungs-Kasse. Dieser Coupon wird ungültig und werthlos, wenn dessen Betrag

Bochum, den . ten

in vier Jahren nah Ablauf des Jahres, in welchem er fällig gewor- den, nicht erhoben ist.

Taton Inhaber dieses empfängt gegen dessen Rückgabe bei der Schul-

dentilgungs-Kasse zu Bochum zu der Obligation der Stadt Bochum üb Mar N

f I1V.: Littr Nr die (zweite) Serie Zinscoupons für die fünf Jahre von

b sofern dagegen bei der unterzeihneten

18 städtischen Sculdentianngt-Mmuees fein Widerspruch eingeht.

Bochum, den . . ten S (Trockener Stempel.) : Der Bürgermeister. Die städtishe Schuldentilgungs-Kommission. Der Rendant der Schuldentilgungs-Kafse.

Corps-Arzt des VI. Armee-Corps, zum T bauer, Ober-Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt vom Füs. Regt. Nr. 80, zum Ober-Stabsarzt 1. Kl,, Dr. Saro, Ober-Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt vom Ulan. Regt. Nr. 8, zum Ober-Stabsarzt

Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obligationen

Persoual-Verändernngen.

Königlich Preußische Armee. Im Hanitäts-Corps.

Berlin, 29. Dezember. Dr. Prot, Gen. Arzt 2. Kl. und : L en. Arzt 1. Kl, Dr. Neu-

1. Kl, Dr. Rosenbaum, Stabs- und Abtheil. Arzt von der 2. Ab- theil. Feld-Art. Regts. Nr. 16, zum Ober-Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des Inf. Regts. Nr. 44, Dr. Redecker, Stabs- und Bats. Arzt vom Jäger-Bat. Nr. 9, zum Ober-Stabsarzt 2, Klasse und Regiments-Arzt des 4. Garde-Grenadier-Regiments Königin, Dr. Ju derfurth, Assist. Arzt 1. Klasse der Landw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 65, Dr. Vonderbank, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 28, Dr. Reuter, Asfist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom 2. Bat Landw. Regts. Nr. 24, Dr. Hirschfeld, Dr. Hilliges, Assist. Aerzte 1. Kl, der Landw. vom Ref. Landw. Bat. Nr. 35, Dr. Meye, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 31, Dr. Michelsen, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 8, Dr, Walter, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 87, Dr, Schrick, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom Landw. Bat. Meß, Dr. Gleitsmann, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom Ref. Landw. Bataillon Nr. 35, Dr. Liese, Assistenz-Arzt 1. Klasse der Landwehr vom 2. Bataillon Landwehr - Regiments Nr. 16, Dr. Giefe, Assistenz-Arzt 1. Klasse der Landwehr vom 2. Bataillon Landw. Regts. Nr. 64, Dr König, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 1, Dr. Salomon, Asfist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom 2. Bat. Landw. Rezts. Nr. 29, Dr. Benne- wiß, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 65, Dr. Hachtmann, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom k. Bat. Landw. Regts. Nr. 72, Dr. Borges, Asfist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 29, Dr. Wiesen er, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom Ref. Landw. Bat. Nr. 80, Dr. S a n- der, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom Res. Landw. Bat. Nr. 35, Dr. Kremser, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom 2. Bat, Landw. Regts. Nr. 62, zu Stabsärzten der Landw. befördert. Pr. Lommer, Ober - Stabsarzt 2. Klasse von der Militär- Mediz!nal - Abtheilung des Kriegs - Minist., der Char. als Ober-Stabsarzt 1. Kl. verlichen. Dr, Braune, Dr. Boehx, Dr. Martini, Marine-Assist. Aerzte 1. Kl., zu Marine-Stabsärzten, vorläufig ohne Patent, Dr. Didolff, Unterarzt vom Jäger-Bat. Nr. 8, Meifinger, Unterarzt vom Inf. Regt. Nr. 81, Dr. Ulrich, Unterarzt vom Inf. Regt. Nr. 25, Dr. Wolff, Unterarzt vom Inf. Regt. Nr. 74, dieser unter gleichzeitiger Verseßung zum Juf. Regt. Nr. 114, zu Assistenzärzten 2. Kl.,, Grunau, Unterarzt der Res. v. Res. Landw. Bat. Nr. 53, Dr. Semon, Unterarzt der Ref. v. Ref. Landw. Bat. Nr. 35, Dr. Ruickoldt, Unterarzt der Ref. v. 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 94, Dr. Loh maun, Unterarzt der Res. v. 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 15, Dr. v. Rutkowski, Unterarzt der Res. v. 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 18, Dr. West hoff, Unterarzt der Ref. v. 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 13, Dr. Boesensell, Unter- arzt der Reserve vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 53, Dr. Euteneuer, Unterarzt der Ref. v. Res. Landw. Bat. Nr. 40, Dr. Wolff, Unterarzt der Ref. v. 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 81, Dr. Sebold, Unterarzt der Ref. v. 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 83, Dr. Töôlfen, Unterarzt der Res. v. Landw. Bat., zu Afffsistenz-Aerzten 9, Klasse der Reserve befördert. Dr. Becker, Ober-Stabsarzt 1. Kt. und Garnisonarzt von Erfurt,_ als Regts. Arzt vom Feld-Art. Regt. Nr. 19, Dr. Förster, Oder S SLEE 2. Kl. und Regts. Arzt vom eld-Art. Regt. Nr. 19, zum 2. Feld-Art. Regt. Nr. 22, Dr. ah r, ber-Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt vom Inf. Regt. Nr. 44, zum Gren. Regt. Nr. 11, Dr. Schmidt, Stabsarzt u. Garnisonarzt von Graudenz, als Abtheilungsarzt zur 2. Abtheilung des Feld-Art. Regts. Nr. 16, Dr. v. Linstow, Stabs- und Bat. Arzt vom üs. Bataillon Infanterie - Regiments Nr. 75, zum Jäger - Bataillon Nr. 9, Dr. Weiß, Stabs- und Garnifonarzt von Minden, als Bat. Arzt zum Füs. Bat. Inf. Regts. Nr. 75. Dr. H ib \ ch, Stabs- und Bat. Arzt v. 2. Bat. Füs. Regts. Nr. 38, zum Füs. Bat. Gren. Regts. Nr. 110, Dr. Rosenzweig, Stabs- u. Gar- nison-Arzt von Cosel, als Bat. Arzt zum 2. Bat. üs. Regt. Nx. 38, Dr. Becker, Stabs- u. Bat. Arzt vom Pion, Bat. Nr: 9, als Abtheil. Arzt zur 2. Abtheil. des Feld-Art. Regts. Nr. 30, Dr. Stehmann, Stahs- u. Garnison-Arzt von DOaA als Bat. Arzt zum Pion. Bat. Nr. 9, Dr. Jahn, Stabs- und btheil. Arzt von der 2. Abtheil. Feld-Art. Regt. Nr. 30, als Bats. Arzt zum Füs. Bat. Gren. Regts. Nr. 9, Dr. Ses Assist. Arzt 2. Kl. vom Feld-Art. Regt. Nr. 15, zur Art. chießschu è, Dr. Thilo, Assist, Arzt 2. Kl. vom Inf. Regt. Nx. 30, zur Unteroff. Schule in Biebrich, Dr. Ko ch, Assist, Arzt 2, Kl. vom Juf egt. Nr. 54, zum Feld-Art. Nr. 18, Dr. Hoffmann, Assist. Arzt 2. Kl. vom Snfanterie - Regiment Nr. 115, - zum Train - Bataillon Nr. 3, Dr. Curße, Stabs- und Bataillons + Arzt vom 2. Bataillon Landw. Regts. Nr. 72, zum 1. Bat, dieses Regts., Dr. Thurn, Stabs- und Bats, Arzt vom. 1. Bai. Inf. Regts. Nr. 117, zum Füs.

bei. allen Zahlungen an die Gemeindekasse, namentli bei Enirich- tung der Kommunalsteuern in Zahlung angenommen.

Bat, dieses Regts,, verseßt, Dr, Valentini, Ober-Stahs-Arzt 1.