1875 / 8 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 11 Jan 1875 18:00:01 GMT) scan diff

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ts. Arzt vom 2. Garde-Drag. Regt, mit Wahrnehmung waer Funktionen bei der 2. Garde-Inf. Div. beauf- x. Weiß, Affffist. Arzt 2. Kl. der Res. vom Res. Landw. . Nr. 38, Conrad, Assist. Arzt 2. Kl. der Res. vom Ref. Landw. Bat. Nr. 33, beide als Assist. Aerzte 2. Kl,, ersterer mit einem Patent vom 19. Juli 1873 F. 1. bei dem Feld-Art. Regt Nr. 21, leßterer mit seinem Patent vom 30, September 1874 M. bei dem eld-Art. Nr. 1, Dr. Groppe, Assist. Arzt 2. Kl. der Res. vom Res Landw. Bat. Nr. 40, als Asfist. Arzt 2. Kl. mit seinem Patent vom 12. Nov. 1874 bei dem Inf. Regt. Nr. 13, im aktiven San, Corps angestellt. Dr. Melchior, Stabs- u. Bats. Arzt v. Füs. Bat. Gren. Regts. Nr. 110, mit Penfion. Dr. Mischner, Stabs-Arzt der Landw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 6, mit der Unif. des Sanitäts-Corps. Dr. Funk, Dr. Sachs, Stabsärzte der Landw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 45, Dr. Boeck, Stabsarzt der Landw. v. Nes. Landw. Bat. Nr. 36, Dr. Junge, Dr. Voß, Stabsärzte der Landw. vom Ref. Landw. Bat. Nr. 39, Dr. Perna- ez ynsfi, Stabsarzt der Landw. vom 1. Bat. Landw. Regt. Nr. 19, Dr. Rheinstädter, Stabsarzt der Landw. vom Res. Landw. Bat. Nr. 40, Dr. Köppel, Stabsarzt der Landw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 53, Dr. d l 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 53, Dr. Lubenau, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom 1. Bat. Laudw. Regts, Nr. 3, Dr. Maximilian, Assist. Arzt 1, Kl. der Landw. vom Res. Landw. Bat. Nr. 36, Or. Engels, \ Assist. Arzt 2. Kl. der Landw. vom Ref. Landw. Bat. Nr. 40, der Abschied bewilligt. Dr. Gille, Assist. Arzt 2. Kl. vom Inf. Regt. Nr. 45 ausgeschieden und zu den Aerzten der Res. des Landw. Bats. Saargemünd übergetreten.

Königlich bayerishe Armee, Offiziere, Portepee - Fähnriche 2c. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im stehenden Heere. i Se. Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen haben entfprehend. dem Vorschlage Sr. Majestät des Königs durch Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 22. Dezember 1874 zu er- nennen geruht: ; Zum Kommandanten der Festung Ulm: den bisher. Commdr. der 4. Inf. Brigade, Gen. Major Hebb erling; / zum Artillerie-Offizier vom Platz für diese Festung: den Major Hausmann, bereits in dieser Eigenschaft verwendet ; zum Plaßmajor der Festung Ulm (rechtes Donau-Ufer): den Hauptm. Hahn vom 14. Juf. Regt. Durch Kriegs-Ministerial-Reskript. München, 28. Dezember. Mayr, Pr. Lt. vom 2. Feld-Art. Regt. Brodeßer, als Regts. Adjutant bestätigt. München, 30. Dezember. Schreyer, Pr. Lt. vom 4. Feld- Art. Regt. König, als Regts. Adjutant bestätigt.

Abschiedsbewilligungen, Im stehenden Heere. / Durch Allerhöchste Verfügung.

München, 19. Dezember. Kolb, Hauptm. vom 2. Jäger- Bat., mit s{lichtem Abschied entlassen.

ünchen, 29. Dezember. Psöhlmann, Hauptm. vom 2. Jäger-Bat,, mit Pension zur Disp. gestellt.

München, 31. Dezember. Graßmann, Pr. Lt. vom 2. Inf. Regt., Riegler, Pr. Lt. vom 6. Chevauleg. Regt. Wufkag, Pr. Lt. vom 2. Train-Bat. mit Pension verabschiedet.

Int der Veslerve und Landweßx. Durch Allerhöchste Verfügung.

München, 25. Dezember. Fikentsher, Landw. Sec. Lt. vom 3. Inf. Regt., bei eingetretener gänzliher Dienstunbrauchbarkeit verabschiedet.

Neichstags - Angelegenheiten.

Berlin, 11. Januar. In der Sißung des Deutschen Reichstags vom 9. d. M. leitete der Bundeskommissar, Ge- heimer Ober-Regierungs-Rath Dr. v. Mö[l er die Berathung des Gesezentwurfs wegen Abänderung des Geseßes vom 8. Zuli fakt betreffend die franzöfische Kriegskostenentshädigung, wie olgt ein:

Meine Herren, der gegenwärtige Gefeßeutwurf bezweckt eine Ab- änderung des Geseßes vom 8. Zuli 1872 wegen Verwendung der franzöfischen Kriegskostenentschädigung. Eine solche Abänderung hat ih als ein Bedürfniß dadurch herausgestellt, daß die in jenem Ge- eße von 1872 für den Aushau der Festungen von Elsaß-Lothringen bewilligte Summe sich als unzureichend ergeben hat. Es wird jeßt beantragt, diese Summe von 19,000,000 Thalern auf den Betrag von 21,730,000 Thaler zu erhöhen. Als der Entwurf dem Hause am 5. Dezember 1874 vorgelegt wurde, war dasselbe bereiis in

die Berathung des Reichshaushaltsetats pro 1875 eínge- treten. Die verbündeten Regierungen glaubten deshalb damals, daß es thunlich sein werde, noch im Verlaufe der Etatsberathung die Zahlbarmachung derjenigen Summe, welhe von dem Erhöhungs- quantum im Jahre 1875 für den bezeichneten Zweck aufgewendet werden soll, durch den Etat zu regeln. Bis zu dem Zeitpunkte des Shlusses der Etatsberathung ist es indessen nicht angängig gewesen, Den gegenwärtigen Entwurf ebenfalls hier im Hause zur Berathung zu stellen, und fo hat denn jene Zahlbarmachung dur den Etat pro 1875 nicht erfolgen können. Bei dieser Sachlage bedarf der Geseßz- entwurf, wie er Ihnen vorliegt, nothwendig einer Ergänzung, indem der gegenwärtige einzige Paragraph desselben ledigli die Bewilligung und Zweckbestimmung der geforderten Summe im Allgemeinen ausfpricht, aber einer Vorschrift darüber entbehrt, daß der Reichskanzler ermächtigt fein soll, eine gewisse Quote der fraglichen Summe im Jahre 1875 zn verausgaben. Ju den Motiven zu dem Entwurfe und zwar auf der leßten Seite waren die Absichten der Reichöregiecung. in Betreff der Verwendung der geforderten Summe bereits dargelegt; es war dort ausgesprochen, daß im Jahre 1875 einmal der Erlss einer verkauf- ten Bahnhofslünette bei Meß im Betrage von 46,648 Thlr. 22 Sgr. D Pf. und außerdem ein Betrag vou 3,600,000 Mark zur Ausgabe gelangen sollen. Der Rest, der von der begehrten Neubewilligung dann noch übrig bleibt, joll im Jahre 1876 zur Verwendung kom- men, und darüber nähere Bestimmung zu treffen, wird dem. Reichs- Haushaltsetat „pro 1876 vorbehalten werden können, Für das Jahr 1875 aber ergiebt fich aus dem, was ih vorher darzulegen mir erlaubt habe, die Nothwendigkeit, für die Zahlbarmachung noch durch einen besonderen , Geseßesparagraphen Vorsorge zu treffen, und wenn ein hierauf gerichteter Antrag im Hause gestellt werden ollte, so bin ih ermächtigt, zu erklären, daß die verbündeten Regierungen fi zu dem- felben zustimmend verhalten würden.

Der Entwurf eines Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Ebeshließung (S. Nr. 6' d. Bl.) lautet weiter:

Sechster Abschnitt, Beurkundung des Personenstandes der auf See befindlichen Personen.

8:60; Geburten und Sterbefälle, welhe sich auf Seeschiffen während der Reise ereignen, sind nah den Vorschriften dieses Geseßzes Pi estens am nächstfolgenden Tage nah der Geburt oder dem Todes-

all von dem Schiffer, unter Zuziehung von zwei Schiffsoffizieren oder anderen glaubhaften Perjonen, -in dem Tagebuch zu beurkunden. Bei Sterbefällen ist ugleih die muthmaßtlihe Ürsache des Todes zu Maas Der Sthiffer 6 J. 61. Der Schiffer Hat zwei von ihm beglaubigte Abschriften der Urkunden demjenigen Seemannsamte, bei dem es zuerst ges chehen kann, zu übergeben. ine dieser Abschriften ist bei dem Seemanns- amte aufzubewahren, die andere ist demjenigen Standesbeamten, in dessen Bezirk die Eltern des Kindes, be j faueiwaie der Verstorbene ihxen Wohnsiß haben oder zuleßt gehabt haben, behufs der Eintrg- gung in das Register zuzufertigen,

Davidis, Stabsarzt der Landw. vom

8, 62. Jst der Schiffer verstorben oder verhindert, so hat der Steuermann die in den §5. 60 und 61 dem Schiffer auferlegten Verp ungen zu erfüllen. E :

S. 63. Sobald das Schiff in den inländischen Hafen eingelaufen ist, in welchem es seine Fahrt beendet, ist das Tagebuch der für den SLGe Men des Hafenorts zuständigen Aufsichtsbehörde vor- ulegen.

G Diese hat beglaubigke Abschrift der in das Tagebuch eingetra- genen Standesu:kunde dem Standesbeamten, in dessen Register der Hall gehört (§. 61), behufs Kontrolirung der Eintragungen zuzustellen.

Siebentér Abschnitt. Berichtigung der Standes-

: LE0iNeE

S. 64. Die Berichtigung einer Eintragung in dem Standes- ae kann nur auf Grund gerichtlicher Anordnung erfolgen. Sie geshieht durch Beischceibung eines Vermerks am Rande der zu berichtigenden Eintragung.

S. 65. Für das Berichti ungêverfahren gelten, insoweit die Lan- desgeseße nicht ein Anderes be timmen, die nachsteßenden Borschriften.

Die Aufsichtsbehörde hat, wenn ein Antrag auf Berichtigung ge- stellt wird, oder wenn sie eine solche von Amtswegen für erforderlich erachtet, die Betheiligten zu hören und geeignetenf.lls eine Aufforde- rung durch ein ôöffentlihes Blatt zu erlaffen. Die abgeschlossenen Verhandlungen hat fie demnächst dem Gerichte erster Instanz vorzu- legen. Dieses kann noch weitere thatsächliche Aufklärungen veran- ait und geeignetenfalls den Antragsteller auf den Prozeßweg ver- weisen.

Im Uebrigen finden die für Sachen der nicht streitigen Gerichts-

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barkeit geltenden Borschriften Anwendung.

Achter Abschnitt. Scchlußbestimmungen.

S. 66. Ein Geistliher oder anderer Religionêsdiener, welcher zu den religiösen Seierlihkeiten einer Eheschließung \hreitet, bevor ihm naGgewiesen worden ist, daß die Ehe vor dem Standesbeamten geschlofsen sei, wird mit Geldbuße bis zu dreihundert Mark oder mit Gefängniß bis zu drei Monaten bestraft.

F. 64. Wer den in den S8. 16 bis 19, 21 bis 23, 95 bis 57 vorgeschriebenen Anzeigepflichten niht nachkommt, wird mit Geld- strafe bis zu ecinhundertfunfzig Mark oder mit Haft bestraft. Die Strafverfolgung tritt nicht ein, wenn die Anzeige, obwohl niht von den zunächst Verpflichteten doch rechtzeitig gemacht worden ist.

ie bezeichnete Strafe trifft auch den Schiffer oder Steuermann, welcher den Vorschriften der S8. 60 bis 63 zuwiderhandelt.

Die Standesbeamten find außerdem befugt, die zu Anzeigen oder zu fonstigen Handlungen auf Grund dieses Gejeßes Verpflichteten hierzu durch Geldstrafen anzuhalten, welche für jeden einzelnen Fall den Betrag von fünfzehn Mark nicht übersteigen dürfen,

#22 Ein Standesbeamter, welcher unter Außerachtlassung der in diesem Geseße gegebenen Beorschriften eine Ehe vollzieht, wird mit Geldstrafe bis au sech8hundert Mark bestraft.

§. 69. Gebühren und Geldstrafen, welche in Gemäßheit dieses

Geseßes zur Erhebung gelaugen, Cen, infoweit die Landesgeseße nit ein Anderes bestimmen, den emeinden zu, welche die sächlihen Kosten der Standesämter (SS. 7, 8) zu tragen haben. SOTO. Sli welcher Weise die Verrichtungen der Standesbeamten in Bezug auf solche Militärpersonen wahrzunehmen sind, welche ihr Standquartier nit innerhalb des Deutschen Reichs, oder dasselbe nach eingetretener Mobilmachung verlassen haben, oder welche fich auf den in Dienst gestellten Schiffen oder anderen Fahrzeugen der Marine befinden, wird durch Kaiserliche Verordnung bestimmt.

9. (1. Für die Landesherren und die Mttglieder der landes- herrlichen Familien, sowie der Sürstlihen Familie Hohenzollern exr- folgt die Ernennung des Standesbeamten und die Bestimmung über die Art der Führung und Aufbewahrung der Standesregister durch Anordnung des Landesherrn.

In Betreff der Stellvertretung der Verlobten und in Betreff des Aufgebots entscheidet die Observanz.

__Im Uebrigen werden in Ansehung der Mitglieder dieser Häuser die auf Hausgeseßen oder Obsfervanz beruhenden Bestimmungen über die Erfordernisse der Eheschließung und über die Gerichtsbarkeit in Ehesachen nicht berührt.

„„ 9. (2. Den mit der Führung der Staudesregister oder Kirchen- bücher bisher betraut gewesenen. Behörden und Beamten verbleibt die Berechtigung und Verpflichlung, über die bis zur Wirksamkeit dieses i C S GEAAENEn Geburten, Heirathen und Sterbefälle Zeugnisse zu ertheilen.

9. 78. Unberührt bleiben die landesgeseßlihen Vo welche 1) Geistlichen und Kirchendienern aus Anlaß der Einführung der bürgerlichen Standesregister und der bürgerlihen Form der Ehe- \chließung einen Anspru auf Entschädigung gewähren; 2) bestimm- n Ns die Pflicht zu Anzeigen von Geburts- und Todesfällen auferlegen.

Wo die Zulässigkeit der Ehe nah den bestehenden Landesgeseßtzen von einem Aufgebote abhängig ist, welches durch andere bürgerliche Beamte als die Standesbeamten vollzogen wird, vertritt dieses die Stelle des von den Standesbeamten anzuordnenden Aufgebots.

§. 74, Innerhalb folcher Grenzpfarreien, deren Bezirk si in das Ausland erstreckt, bleibt das bestehende Recht für die Beurkun- dung derjenigen Geburten und Sterbefälle, sowie für die Sorm und Beurkundung derjenigen Eheschließungen maßgebend, sür welche cin Standesbeamter nach den Vorschriften dieses Geseßes nicht zuständig, agegen na dem bestehenden Recht die Zuständigkeit des Geistlichen

egründet ift. Im Geltungsgebiet des preußischen Geseß:8 vom 9. März 1874 ist unter dem bejiehenden Recht dasjenige Recht zu verstehen, welches vor dem Inkrafttreten jenes Geseßes maßgebend war.

179/705 Ih streitigen Ehe- und Verlöbnißsachen sind die bürger- lichen Gerichte ausfcließlich zuständig. Eine geisllihe oder eine dur die Zugehörigkeit zu einem Glaubensbekenntniß bedingte Ge- rihtsbarkeit Me nit statt.

8. 76. enn nach dem bisherigen Rechte auf beständige Tren- nung der Ehegatten voi Tisch und Bett zu erkennen sein würde, ist fortan die Auflösung des Bandes der Ehe auszusprechen.

Ist vor dem Tage, an welchem dieses Gesetz ín Gellung tritt, auf beständige Trennung von Tisch und Bett erkannt worden, so er- langt, wenn fich die getrennten Ehegatten inzwischen nicht wieder ver- einigt haben, das Eereintniß mit jenem Tage die Kraft einer das Band der Ehe auflösenden Entscheidung.

__— Dem Reichsrath ist folgendes Gesetz, bh etreffend die Erwerbung von zwei in Berlin gelegenen Grun d- stücken für das Reich, vorgelegt worden;

Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König

von Preußen 2c. E A A e; verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustim- mung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

S. 1. Der Reichskanzler wird ermächtigt, zum Ankauf der zu Berlin in der Wilhelmstraße Nr. 77 und in der Königgrätzer Straße Nr. 134d. gelegenen Grundstücke für das Reich den Betrag von fech3 Millionen “Si verwenden,

menen Zinsen zu entnehmen. Urkundlich 2c. Gegeben 2c.

_ Die Motive lauten: Die fortschreitende Entwickelung der Einrichtungen des Reichs und der wachsende Umfang der Aufgaben, welche seiner Verwaltung gestellt sind, bedingt mit Nothwen- digkeit von Zeit zu Zeit eine Erweiterung der Centralbehörden und die Ja affung neuer Geschäftsräume für dieselben. Seit 1868 ist Fein Jahr verflossen, in welchem nicht entweder durch den Etat oder dur ein besonderes Gefeß zur Erwerbung von Grundstücken oder zur Her- stellung von Gebäuden für eine der obersten Reichsbehörden Geld- mittel bewilligt worden wären. Das Bedü der Vergrößerung

des Grundeigenthums, welhes das Reich in Berlin besißt, wird sich |

Zahl der Grundstück-, welche sich nach ihrer Lage und sonstigen Be- shaffeuheit zur Errichtung von Dienstgebäuden für die obersten Reichs- behörden eignen, eine sehr beschränkte ift, so erscheint es E MaR wenn ein allen Anforderungen völlig entsprechendes Privatbefit;thum zum Verkauf gestellt wird, dasselbe-für das Reich zu erwerben, auch läßt augenblicklich cin Berwendungszweck sich noch nicht bestimmcn

Die Gelegenheit zu einer solchen Erwerbung ist gegenwärtig da- durch geboten, daß die Besitzer der beiden an einander grenzenden Grundftücke Wilhelmstraße r. 77 und Königgrätzerstraße Nr. 134b. dieselben zu veräußern beabsihtigen. Das erstere gehört den Erben der verstorbenen Fürsten Wilhelm und Boguslaw Radziwill; E tere ist Eigenthum der Fürsten Anton und Ferdinand Radziwill. Mit diefen ist am 9. Dezember 1874 Namens des Reichs ein nota- rieller Vertrag abges{chlofsen worden, durch welchen sie sich verpflichtet haben, das Eigenthum «an den gedahten Grundstüten und deren - unbeweglichem Zubehör für einen Kaufpreis von ses Millionen Mark an „das Reih zu übertragen und be- züglich des Grundstüæs Wilhelmstraße Nr. 77 die Einwilligung ihrer Miterben hierzu binnen längstens acht Wochen zu beschaffen, andern- falls aber eine Kouventionalstrafe von 600,000 Mark an das Reich zu zahlen. Eigenthum, Nußungen und Lasten sollen auf das leßtere mit der gerichtlichen Auflassung übergehen, bei welcher auch das Kauf- geld zu bezahlen ist. Das Grundstück Vilhelmstraße Nr. 77 ift \chuldenfrei, das Grundftück Königgräßerstraße Nr. 134. dagegen

othekenshulden belastet. Diese sollen nach. ihm in Anrechnung auf das Kauf- T Verkäufern auf deren Kosten zur Löschung gebracht werden; im leßteren Falle ist das Neich be- rechtigt, den Betrag der Hypotheken bis zur Löschung vom Kaufgelde gegen fünf Prozent jährlicher, in OQuartalsraten postnumerando zahlbarer Zinsen zurückzubehalten. Die Kosten und Stempel des Kaufvertrages sind vom Reich2z zu tragen. Die Genehmigung desfelben durch den Bundesrath und den Reichstag ist mit der Maßgabe vorbehalten, daß die Verkaufsofferten als erloschen und wirkungslos gelten, wenn diese Genehmigung bis zum 1. Februar 1875 einschließlich nit ertheilt ift.

Die beiden Grundstücke, deren Flächeninhalt zusammen 25,350,49 Quadratmeter beträgt, find mit den darauf befindlichen Gebäuden im August 1874 von zwei gerihtlihen Sachverständigen auf einen Werth von 4,927,528,80 Mark geshäßt worden. Der ießt beanspruchte Kaufpreis übersteigt allerdings diese Taxe um etwas mehr als eine Million Mark, da indessen eine Ermäßigung desselben niht zu er- reichen gewesen ist, da ferner die beiden Grundstücke wegen ihrer Lage neben dem Terrain des Auswärkigen Amts und in der Nähe des Sitzes anderer Centralbehörden fich ganz vorzugsweise zur Verwen- dung für Reichszwecke eignen werden, da endli der Uebergang dieser Immobilien in andere Hände deren spätere Erwerbung für das Reich entweder unmöglich machen oder sehr vertheuern würde, so dürften überwiegende Gründe dafür \prechen, die jeßt sich darbietende Ge- legenheit zum Ankauf nit unbenußt zu laffen.

Die Geldmittel zur Deckung des LAMIPES und der Kosten des Kaufgeschäfts einschließli der Stempelabgabe werden zweckmäßig aus dem verfügbaren Bestande der von Frankrei gezahlten Kriegs- kostenentshädigung zu entnehmen sein. In den Motiven zu dem Entwurf eines Geseßes wegen Abänderung des Geseßes vom 8. Juli 1872 (Drucksachen des Reichstags Nr. 98) ist dieser Bestand au 4,047,981 Thlr. angegeben, wel{her Betrag möglicher Weise dur noch unerledigte Liquidationsposten sich einigermaßen vermindert. Hiervon sollen nah jenem Entwurfe zu militärischen Bauten 2c. in Elsaß - Lothringen 2,730,000 Thlr. verwendet werden; es bleiben also verfügbar Pp. p. 1,317,981 Thlr. = 3,953,943 Mark. Der Restbedarf von p. p. 2,046,057 Mark fann nebst den Kosten des Kaufgeschäfts aus den disponiblen Zinsen der Kriegskostenents{ä- digung gedeckt werden,

Die. Bänukg eseß-Kommission begann am Sonnabend ihre Berathungen, der „N. L. C.“ zufolge, mit 8. 28, welcher den Beamten der Reichsbank die Rechte und Pflichten der Reichsbeamten beilegt und ihre Besoldungen, Pensionen u. \. w. auf die Reichsbank anweist. Hier beantragte Abg. Lasker: „Der Besolduugs- und Pen- sionsetat wird jährlich durch den Reichshaushalts-Etat festgeseßt (statt „vom Kaiser im Einvernehmen mit dem Bundesrath auf den Antrag des Reichskanzlers“). Dieser Antrag- wurde mit 11 gegen 9 Stimmen angenommen. Der gestern vorbehaltene Antrag Parisius zu 8. 27: „Es (das Bank-Direktorium) besteht für jeßt aus einem Präsidenten uud sech8 Mitgliedern, ard darauf abgelehnt; es bleibt also bei dem unbestimmten Ausdruck verforderlihe Anzahl von Mitgliedern. * S. 29 lautet: „die Rechnungen der Reichsbank unterliegen, behufs Prüfung der nah 8. 24 Ziffer 3 vorgenommenen Beststellung des dem Reiche zufallenden Antheils an dem Reingewinn, der Revision durch den Rechnungshof des Deutschen Reiches. Die Form, in welcher die jährliche Rechnungslegung zu erfolgen hat, wird durch den Reichskanzler bestimmt. Auf Antrag des Abg. Lasker wurden die Worte „Behufs . . . bis Reingewinn“ gestrichen und in Absaß 2 die Worte hinzugefügt: „Die hierüber erlassenen Bestimmungen sind dem Rechnungshof mitzutheilen. * 8. 30 ward einstimmig angenommen. 8. 31 handelt von der Zusammenseßung und den Versammlungen des Centralqauss{chusses. Derselbe foll aus 15 Mitgliedern bestehen, welche von der Generalverfammlung „aus der Zahl der im Besiße von mindestens je 9 auf ihren Namen lau- tenden Antheilsheinen befindlichen Antheilseigner“ gewählt wer- den, Sämmtliche Mi'glieder müssen im Reichs8gebict Und wenig- stens 9 derselben in Berlin ihren Wohnsiß haben. Abg. Parisius stellt den Antrag, die Worte „im Besiße bs befindlichen“ zu strei- chen. Abg. Lasker beanlragte, 9 Stellvertreter zu wählen, von denen 6 in Berlin zu wohnen haben, und die Einberufung der Stellvertreter durch die _Geschäfis8anweisung in Bezug auf Be- hinderungs8gründe und Reihenfolge zu regeln, die leßten Worte des Paragraphen aber (Kooptation in dringenden Fällen) zu streichen. Abg. Schröder beantragte, die Zahl der Mitglieder, welche in Berlin ihren Wohnsiß haben müssen, von 9 auf 7 herabzuseßen. Die An- träge Parisius und Lasker wurden angenommen, der Antrag Schröder abgelehnt. §8. 32 bestimmt die Befugnisse des Centralausschusses. Abg. Lasker beantragte, aub d. („insbesondere ist der Centralaus- \chuß gutachtlich zu hören : d. über den Höchstbetrag, bis zu welhem die Fonds der Bank zum Ankauf von Effekten und zu Lombarddarlehen verwendet werden können“) die Worke „zum An- kauf von Effekten“ zu streihen und statt derselben nach dem Ab- saß 2 einen besonderen Absaß folgenden Inhalts aufzunehmen : eDer Ankauf von Effekten für Rechnung der Bank kann nur erfol- gen, nachdem die Höhe des Betrags, bis 2u welchem die Fonds der Bank zu diesem Zwecke verwendet werden können, zuvor mit Zustim- mung des Centralaus\chusses festgeseßt ist,“ Abgeordneter Bamberger beantragte zu Absatz 2 eine neue Lit. £ : insbesondere ist der Central- aus\{chuß gutachtlih zu hören: „f) über Vereinbarungen mit ander:n deutschen Banken (§. 19), sowie über die in den Geschäftsbeziehungen zu denselben zu beobachtenden Grundsaße.“ Beide Anträge wurden mit Mehrheit, und sodann der fo veränderte Paragraph einstimmig angenommen. Die §8. 33 und 34 gelangten mit geringen redaftio- nellen Aenderungen zur Annahme. §- 99, bestimmt: „Geschäfte mit den Finanz-Verwaltungen des Reichs oder deutscher Bundesstaaten müssen, wenn dabei innerhalb dex Bestimmungen des Bankstatuts andere als die allgemein geltendeu Bedingungen des Bankverkehrs in Anwendung kommen sollen, zuvor zur Kenntniß der Deputirten ge- bracht und, wenn auch nur Einer derselben darauf anträgt, dem Cen- tralaus\{chuß vorgelegt werden.“ Abgeordneter Lasker beantragte hinter undesstaaten“ wie folgt zu sagen: „Dürfen nur innerhalb der Bestimmnngen dieses Geseßes und des Bankstatuts gemacht werden und müssen, wenn andere als die allgemein geltenden Bedingungen des Bankverkehrs“ u. #. w. Dieser Antrag ward angenommen. In

6 u. ff, wurden auf Antrag Harnier die Ausdrücke „Reichsbank- comptoir” in „Reichsbank hauptstelle“ und «Kommandite* in „Bank- telle“ verwandelt, ferner die Worte „und wenigstens 3 Antheilschein-

noh auf längere Zeit immer von Neuem geltend niachen, und da die besißenden“ gestrichen, die 88. 36 und 37 aber hierauf angenomme n,

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Inserate für den Deutschen Reichs- u. Kgl. Dra | das Central-Handelsregister und das pedition nzeigers und Königlich

Staats-Anzeigec,

Postblatt nimmt des Deutschen Reichs-A

an: die Iusecraten - Ex

Preußischen Âtaats-Anzrigers:

Berlin, 8.

W. Wilhelm-Straße Nr, 32.

. Steckbriefe und Untersu - Subhastationen, Aufg u. dergl.

Deffentlicher Anzeiger.

dungê«Sachen. ebote, Vorladungen

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submisfionen 2c. - Verloosung, Amertisatien, Zinszahlung u. f w.

Stecbriefe uud Untersuchun

Steckbriefs - Erneuerung. Kanfmann Bernhard Ludwig

wegen betrüglihen Ba jeßt 24 de. 1864 rep. erlaffene Stebrief wir bracht. Berlin, den

lihes Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungs- Kommission I1. für Voruntersuchungen.

fachen.

Steckbriefs-Erueucrung. Der hinter den Kausf- utanu Elieser Amulißfki wegen betrüglichen Ban- kerutis in den Akten A. 76, jeßt 64 de 1864, rep. unter dem 28. Juli 1864 erlassene Steckbrief wird hierdurch in Erinnerung gebracht.

Dezember 1874. Köni lung für Untersuchung Voruntersuchungen.

Steckbrief. Gegen

Veiter is die gerichtlihe Haft wegen Unterschlagung in den Akten V. 8 de 1875 beschlossen worden. Die

Verhaftung hat nit wird ersucht, den 2c. V

zunchmen nund mit allen bei ihm ih vorfindenden Gegenständen und Geldern an die Königliche Stadt-

voigtei- Direktion hierfe

8. Januar 1875. Königliches Stadtgericht. Abthei- lung für Untersuchungssachen. Kommission Ix. für Voruntersuchungen. Beschreibung. Alter: 17 Jahre, geboren am 13. November 1857. Geburtsort: Berlin.

Größe: 4 Fuß 10 Zoll. blau. Augenbrauen : gewöhnlich. Mund:

sund. Zähne: unvollständig. Gestalt : schlank. Sprache :

deutsch. Besondere Ken am fleinen Finger der

Ediktal-Citation.

lichen Staatsanwaltschaft hierselbst vom 28. Sie tember 1874 ist mittelst Beschlusses des unterzei neten Gerihts vom 30. Oktober 1874 gegen 1) den

Tuchmachergesellen u

Schilke, 2) den Tuchmachergesellen Heinrich Otto

Laube, 3) den Tuchma

Gustav Julius Oswald Folte, 4) den Spinnmeister- sohn Albert Julius Gottlieb Knappe, 5) den Tuch-

machersohn Fürchtegott

6) den Tuchmachersohn Karl Friedrih Oscar Heinrich Hoppe, 1—b aus Sommerfeld, wegen unerlaubter Aus- wanderung aus F. 140 des Reichs - Strafgeseßbuchs

und §8. 3 resp. 8 des

die Untersuchung eröffnet und zum mündlichen Ver- fahren ein Termin auf den 20, Februar 1875,

Bormittags 9 Uhr,

des unterzeichneten Gerichts angeseßt worden. Die ihrem Aufenthalte nah nicht zu ermitteln gewesenen Angeklagten werden zu obigem Termine hierdarch

edictaliter mit der

festgeseßten Stunde zu erscheinen und die ‘zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle

zu bringen, oder folcch

jo zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch

zu dems.lben herbeig Falle des Ausbleibens Untersuchung und Ent fahren werden. 3

Königliches Krei

Edictal-Citation.

lichen Staatsanwaltschaft hierselbst vom 7. Oftober 1874 ist mittelst Beschlusses des unterzeichneten Ge-

richts vom 30. Ofktob

Karl Berthold Reisner aus Sommerfeld wegen un- erlaubter Auswanderung aus §. 140 des Reichs- Strafgeseßbuchs und den 88. 3 resp. 8 des Gesetzes

vom 10. März 1856 zum mündlichen Ver

#0, Februar 1875, | j Sitzungszimmer Nr. 10 des unterzeichneten Gerichts Der seinem Aufenthalt nah nicht u e.mitteln gewesene Angeklagte wird zu obigen ermin hierdurch edictaliter mit der Aufforderung vorgeladen, zur festgeseßten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Bewei3mittel Y mit zur Stelle zu bringen oder folche dem unter- h zeichneten Gerichte so j zeigen, daß sie noch

angeseßt worden.

werden können. Jm Angeklagten wird mi eidung in contumac Sorau, den 30, O Königliches Kre

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen n. dergl.

Subhastations-Patent.

Das dem Glasermeister Carl Assel zu Berlin,

[225]

osmarin - Str. Nr.

Deutsch Nixdorf an der Straße „unter den Akfazien“ belegene, im Grundbuche von Deutsch Rixdorf Band VIL. Bl. Nr. 41 verzeichnete Gruud- stück nebst Zubehör, \oll :

den 17, März 1875, Bormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstra e Nr. 25, Zim- i; Wege der ncthwendigen Sub

tion öffentli an den Meistbietenden versteigert, und

gnäcst das Urtheil | tg

den 20. März 1875, Vormittags 11 Uhr,

Ÿ ebenda verkündet werd Das zu versteigernde Grundstück is zur Grund- Fuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt-

mer Nr. 16, im

lächenmaß von 11

von 0,26 Thlrn. veranlagt. } Auszug aus der Steuerrolle, und Hypotheken- schein, ingleichen etwaige Abschäßungen, andere das Grundstück betreffende 9 ahweisungen und besondere

ap edingungen sind chen.

lle Diejenigen, wel

zur Wirksamkeit geg ch

das Hypothekenbu

zen den Kouditorlehrling Max

linken Hand zwei Glieder.

Sorau, den 30. Oktober 1874.

Der hinter den Lesser von hier nkerutts in den Akten L. 100, unter dem 23. Februar 1264 d hierdurch in Erinnerung ge- 31, Dezember 1874. König-

Berkin, den 31, gliches Stadtgericht. Abthei-

sfachen. Kommission 11. für

ausgeführt werden können. Es etter im Betretungsfalle fest-

lbt abzuliefern. Berlin, den

Haare: dunkelblond. Augen: blond. Kinn: oval. Nase: gewöhnlih. Gesichtsfarbe: ge-

nzeichen: Dem 2c. Vetter fehlen

Auf die Anklage der König-

nd Barbier Karl Heinrich

chergesellen, jeßigen BulWhhalter

Leberecht Hermann Rhein und

Gefeßes vom 10, März 1856

im Sißungszimmer Nr. 10

[ufforderung vorgeladen, zur

e dem unterzeichneten Gericht

eschaft werden können, Jm der Angeklagten wird mit der {eidung in contumaciam ver-

8geriht. L. Abtheilung.

Auf die Anklage der König-

er 1874 gegen den Haushälter

die Untersuchung eröffnet und fahren ein Termin auf den Vormittags 9 Uhr, im

zeitig vor dem Termine anzu- zu demselben herbcigeschafft Falle des Ausbleibens des t der Untersuchung und Ent- iam verfahren werden.

ftober 1874. ,

isgeriht. 1. Abtheilung,

4 wohnhaft, gehörige, in

hasta- über die Ertheilung des Zu-

en.

Aren mit einem Reinertrag

in unserem Bureau Y. eîin-

che Eigenthum oder anderweite en Dritte der Eintragung in

gs - Sachen

ene Realrechte geltend zu ma

Die von der Wittwe de Ernestine, geb. Henkel, zu Caff

dahier ausgestellte

und danach auf Adolph von M

Urkunde ein Recht zu haben ver! solches binnen 4 Monaten machen, widrigenfalls die Urki

Caffel, am 2. Januar 1875.

[2914] Gegen folgende, seit länger a schollene ist der Antrag gestellt, klären:

selbst Wilhelm Gabriel und seiner nestine, geb. Schulz; derselbe 1853 mit seiner Mutter und sei

trägt gegen 409 Thlr. ;

Sriedrih Wilhelm Drewlow,

meisters Friedrich Drewlow und Renate, geb. Kettner, Beide in soll im Jahre 1838 nah Ame jein Vermögen besteht in etwa

Erben laden wir zum

in unser Richterzimmer Nr. 1 daß, falls die Verschollenen we

aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklu- sion spätestens im Versteigerungstermin anzumelden, Berlin, den 24. Dezember 1874.

Königliches Kreisgericht.

Der Subhastationsricter.

23. Juni 1871 unter Berpfändung ihrer Immobilien a Schuldvershreibung über 750 Thlr. zu Gunsten des Justizraths Heinrich Henkel dahier (später durch C-sfion übergegangen auf dessen Sohn den Lehrer Dr. Wilhelm Henkel

lih abhanden gefkouimen, und werden auf ge- stellten Antrag Diejenigen, welche an oder aus jener

erklärt wird. Weitere Bekanntmachung erfolgt nur durch Anschlag am Gerichtsbreit.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung. Schultheis.

1) dea Gustav Robert Gabriel, geboren am 1. September 1838, Sohn des am 30. Juli 1839 hier- verstorbenen Schuhmachermeisters

Schuhmacher Bottroff, nah Adelaide in Australien begeben haben; sein hier befindliches Vermögen be-

2) den am 15. November 1815 in Zirke geborcnen

Diese zwei Verschollenen und ihre unbekannten

6, Mai 1875, Bormittags 11 Uhr,

Termine sich \chriftlich oder persönlich melden, sie für todt erklärt und ihr Nachlaß den nächsten erb- berechtigten Verwandten verabfolgt werden wird. Birnbaum, den 8. Juli 1874. ) Königliches Kreisgericht. Erfte Abtheilung.

von öffentlihen Papieren.

Cöln, D

5. Industrielle Etabliffements, Fabrifen u.Großhantek, 6, Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Literarische Anzeigen.

8. Familien-Nachrichten.

9. Central - Handels-Regifter (einschl. Konkurse),

EN winne Inserate nehmen an: die autorisirte Annoncen-Expedition von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Gh

emnig,

resden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S,

H Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß- urg 1. E., S | sowie alle übrigen größeren Annoncen - Bureaus.

gart, Wien, Zürich und deren Agenten, 53

Erscheint iu separater Beilage.

hen haben, werden

S8 Raths Henkel, el unterm 22. bezw.

eyenfeld) ift angeb-

neinen, aufgefordert, dahier geltend zu inde für mortificirt

7227]

ls zehn Fahren Ver- sie für todt zu er-

Johann Frau Auguste Er- oll fich im Jahre nem Sticfvater, dem

Sohn des Fleischer- seiner Frau Johanne Zirke verstorben; er rika entwichen sein; 120 Thlr.

mit der Warnung, der vor noch in dem

Submissione

[221]

mission verdungen werden.

Offerten zu entnehmen.

frankirt, versiegelt und mit der

die Berbindungsbahn

geben, woselbst zur bezeichnete der eingegangenen Offerten in

[194]

ahres 1875 eintretende Gummiplatten, Zu mit und ohne Spirale x, (Tus), Packungsgarn von schafft werden.

waaren 2c. bis zu dem am

Behörde anberaumten Termin Die Lieferungs-Bedingungen

schriftli mitgetheilt werden, l eichneten Werft zur Einsicht a : Kiel, den 20. Dezember 18

a

i222] Es soll die Lieferung von: b. 1,290,000 mission verdungen werden.

Moutag, deu 1, Vormittags

edürfende, aber nicht eingetra-

anberaumten Termine und u

Verkäufe, Verpachtungen,

Königlich Niederschlesisch: Méérkische Eisenbahu. ] Submission.

Die Anufuhr von Mauersteineu und Auliefe- rung vou sKalkböruchsteinen, gelöshtem Kalk, Cement und Mauersand zu denjenigen Bauwerken der Fortführungsstreck der Berliner Verbindungs- bahn, welche im Laufe des Jahres 1875 zur Aus- führung kommen, soll im Wege öffentlicher Suhb-

Die Submissionsbedingungen liegen werktäglich von 9 bis 1 Uhx in dem Baubureau bierfelbst, Mühlenstraße Nr. 49/50, aus und sind daselbst auch die Formulare zur Aufstellung der Subniissions-

Dieselben sind mit den dazu gehörigen Proben

Submission auf Aufuhr von Mauerstcinen resp, Lieferung von Mauermatertal für

bis spätestens Donnersiag, den 28. Januar cr,, 11 Uhr Vormittags, und unter Beifügung von den verlangten Proben in dem genannten Bureau abzu-

erschienenen Submittenten erfolgen wird. Berlin, den 8. Januar 1875. Königliche Direktion,

Bekauntmachung.

Für die Kaiserlihe Werft oll der im Laufe des Bedarf an diversen ummiwaaren, als Dichtungsringe von Gummi, Gummischeiben,

Lieferungs-Offerten sind versiegelt mit der Auf- schrift „Submission auf Lieferung von Gummis-

Mittags 12 Uhr, im Bureau der unterzeichneten

freie Anträge gegen Erstattung der Kopialien ab-

ren Bedarfsangaben in der Registratur der unter-

erliche Werft, Bekauntmachuug.

unovershe Staatsbahn.

a. 5,965,509 H g E E Mir. ewalzter eiserner Bahnschienen un

1,290, Klgr. our t R A Mtr. Bahnschienen aus Bessemer S ahl,

in 6 Loose getheilt, im Wege der öffentlichen Sub-

ebruar cr.,

Die Offerten müssen bis j dem auf 1 Uhr,

n 2c

Aufschrift ;

1 Zeit die Eröffnung Gegenwart der etwa

Gummischläuche Packuungsschnuüren Baumwolle 2e, be-

25, Ianunar 1875,

e einzureichen. , welche auf porto-

iegen nebst den nähe-

us. 74.

schrift versehen, an das bantechnis{che Bureau der unterzeichneten Behörde hierselbst, welches den Ter- min abhalten wirè, eingesandt werden. Die Lieferungsbedingungen liegen in dem ge- naunten Bureau zur Einsichi aus und können au von dort auf portofreien Antrag gegen Erstattung von 50 Pf. Reichswährung pro Exemplar bezogen werden. Hannover, den 5. Januar 1875.

Königliche Eiseubahn-Direktion.,

s Berloosung, Amortisation, Zinszahlung u, \. w. von öffentlichen Papieren.

/ Berig§ti A In der in Ne 22 Bl. -abgedruckten Bekaunt- machung der Direktion der Lübeck-Büchener Eisen- bahn-Gesellschaft vom 2. d. Mts., betr. Fündi- gung ansgelooster Prioritäts - Obligationen, muß es stait Nr. 1868 ri{chtig 1068 heißen.

Herrn Reehtsanwalt Maunoke!l stattgefunden. Es wurden verloost;

No. 99 203 505.

27 Stiel 2 50 No. 43 413 1044 1372 1601 1691 1714

27 Stüek à 25 No. 992 1236 1313 1554 1698 1650 1755

190. 20 110, 22

für 25:50:

2Tt, 55, ausgezahlt werden, Berlin, den 22, Dezember 1874.

[6363] m L s

D By Pothekenbriese,

erste pupillarisch sichere TEypothek. 10% Amortisationsentschädigung.

Verloosnngs-Anzeige. Die laut §8, 27 des durch allerhöchsten Erlass vom 21, Dezember 1868 bestätigten Statuts vorzunehmende Verloosung unserer 5 % Hypothekenbriefe hat am heutigen Tage in Gegenwart des stell- vertretenden fungirenden Rathes Herrn Georg Beer, des Direktors Herrn Ferdinand Herrmann, des Prokuristen Herrn Theodor Benolft, des Syndikus der Bank Herrn Justiz-Rath Wolf und des Notars

3 Steck à 1000 Thlr, Kit. A.

S Stiel à 590 Thlr, Lit. EB, No, 137 178 796 873 1008 1226 2254 3757.

13 Stück à 200 Thlr». Lit ©. No, 507 833 926 1499 1619 2209 2459 2719 2753 3305 5157 5293 6039.

57 Stück à 100 Thlr. Lit. D. No, 378 538 964 1809 3497 3859 3944 4546 9124 5332 5539 6588 7110 7222 7259 7490 895C9 9099 9734 9923 10060 10065 10094 10616 10656 10686 11217 11245 11298 11543 11795 12128 12637 12793 13285 13355 13401 13419 13851 13872 14475 14530 14753 15275 15483 15627 16984 17411 18506 18777 19806 20047 20412 21098 21652 23440 23802.

Trr. Lit E. 1924 2255 2398 2808 3021 3699 3806 3881 4047

4331 4736 4754 5037 5245 5701 6243 6249 6523 6575 6583. ;

Thlr. Lit. F. 1880 2039 2120 2365 2586 3003 3389 37925 3862

4019 4282 4750 4860 5176 5908 5271 5313 9907 5584 6098 welche am 1. Juli 1875 zablbar sind und mit 10% Amortisationsentschädigung zur Auszahlung gelangen, Die ausgeloosten Stücke werden schon jetzt eingelöst, und zwar s6e, dass

1000 Thlr. 1100 Thlr,

0. 500. 0, 550.

Preussische Boden-Credit-Actien-Bank,

[230]

T

Berlin-Potsdam-Ma

Littr, D, unserer Gesellschaft, welhe durch unsere Be

c

vom 1. Juli 1872 ab gekündigt

Obligationen nicht mehr verzinslich sind. Berlin, 4. Januar 1875.

ad

A

gdeburger Eisenbahn.

Die Inhaber der noch nit zur Einlösung präsentirten fünfprozentigen Prioritäts-Obligationen

kanntmachung vom 28. März 1872 zur Rückzahlung

ind, fordern wir hiermit auf, dieselben mit Coupons vom 1. Juli 1872

ab bei unserer Hauptkasse hier Behufs Empfangnahme der Zahlung einzureichen. j | Wir machen hierbei wiederholt darauf aufmerksam, daß vom 1. Juli 1872 ab die gedachten

Das Directoriuur.

[226]

In Gemäßheit des §. 8 des Statuts un desselben fordern wir die Aktionäre unserer Gesellschaft die dritte Eiüzahlung von 5%. .

zu leisten. i 7 Mengede, den 8. Januar 1875. 7 Die Di

[216] Bekauntmachung,

die ausgeloosten Kreis - Obligationen des Königsberger Landkreises betreffend?

In der auf Grund der Privilegien vom 26. No- vember 1864 und 31. Mai 1865 stattgefundenen Auslcosung der im Umlauf befindlichen Obliga- tionen des Königsberger Landkreises T. Emission find folgende Nummern gezogen wozden:

. Von den Obligationen für den Bau der Chaussee Shmeckenkrug-Schaaken, Wange, Goerken : Littr, A, über 1000 Thlr, Nr. 5. 13. 15. 16. Littr. B, über 500 Thlr. Nr. 3, 11. 17. 34. 36.

44. 47.

Littr. C. über 100 Thlr. Nr. 219. 215. 216. 218. 238. 239. 242. 250. 253. 255. 258. 260, 279. 281. 293.

Littr, D. über 50 Thlr. Nr. 23. 80. 84. 90.

Littr, V. über 25 Thlr. Nr. 2. 16. 23. 26.“ 27. 31. 32, 34. 39, 46. 51. 54. 55. 56. 57. 60. 74 94. 107. 115. 123. 127. 131. 143 145. 147, 157. 164. 174. 182. 190. 194. | N

B, Von den Kreis-Obligationen für die Grund- Erwerbung zum Bau der Östpreußischen Südbahn :

Littr, B, über 100 Thlr. Nr. 10. 15. 17. 23. 27. 37. 45. 94. 56, 66, 73, 92. 93, 97. 98, 99, 100. 141. 145, 147.

Littr. C, über 50 Thlr. Nr. 1. 6. 11. 23, 34. 42. 47. 51. 56. 57. 59, 63, 66. 71. 74. 79. 80. 88. 89. 92. 93. 97. 99, j

Dieselben werden den Inhabern mit dem Be- merken gekündigt, daß i:

1) die in den ausgeloosten Nummein ausgeshrie-

benen Kapitalbeträge gegen Rückgabe der Obli- tionen, Talons und den noch nicht fälligen

|

nit entsprechender Auf-

abzüglih 6% Zinsen für das Jahr 1874 auf die beiden Einzahlungen von D =

zuzüglih 6% Zinsen vom 1. Januar bis 13. Februar cr.

Mengeder Bergwerk s-Aktiengefellfchaft.

d unter Hinweis guf die Bestimmungen des 8 9 hierdurch auf, in der Zeit vom 8.—13. Februar d. F. . Mark t

: Mart T. R E S v 0/15 mithin für jede Altie Markt 21,15

in Berlin bei der Direktion der Diskonto- Gesellschaft, in Cöln bei den Herren Sal. Oppenheim jun & Co,

reÉtion.

A (Iägerhofstraße Nr, 84.) abzubeben fin

2) mit dem 1. Juli 1875 die Verzinsung der aus- geloosten Obligatiozen aufhört, 3) füc etwa fehlende Zinscoupons der betreffende

Betrag vom Kapital abgezogen werden wird,

4) die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb 30 Jahren nach dem Rückzahlungstermin nicht erhoben werden, fowie die innerhalb 4 Jahren niht erhobenen Zinsen zu Gunsten des Kreises verjähren.

Königsberg, den 31. Dezember 1874.

Für den Kreisausschuß des Kreises Königsberg. Der Landrath. Baron von Huellessem.

Altona-Kieler Eiseubahn-Gesellschaft, In der am 2. Januar d. J. stattgehabten fünften Ausloosung 42 proz. Scleswigsher Prioritäts- Obligationen sind folgende Nummern 92zogen

worden: L

Nr. 216. 218. 346. 445. 839. 1115. 1147. 1164. 1449. 1494. 1835. 1910.

18 Stüdck Litr. B. à 500 Thlr.

Nr. 2241, 2332, 2578. 2586. 2704. 2996. 3163. 3406. 3501. 3516. 3517. 8872. 3887. 4355. 4615. 4616. 4696. 4778. :

30 Stü Lite. ©. à 200 Thlr.

Nr. 5188. 5358. 5380. 5577. 5824. 5848. 5881. 6150. 6182. 6197. 6375. 6851. 7116. 7201. 7226. 7263. 7435. 7444. 8027. 8048. 8162. 8500. 8595. 9426. 9707. 9711. 9731. 9784. 9882. 9891,

30 Stück Liter. D. à 100 Thlr,

Nr. 10272. 10285. 10293. 10804. 10925. 10929.

11020. 11021. 11197. 11488. 11637. 11708. 11791,

a Zinscoupons am 1. Iuli 1875 in den Vor- mittagsstunden auf dex hiesigen Kreis-Kommu-

12090, 12506, 12811. 12812. 13378, 13507, 13556,