i R S E S E E D T A Q: a: A S T I
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E S R e T L
[310] Bekanntmachuug. e Aufertigung und Aufstellung
des Unterzeichneten, Unter den Linden Nr. 73, bis Sonnabend, den 23. Iaunar cr., B 11 Uhr entgegengenommen. ; Die Bedingungen und Zeichnungen liegen eben- daselbst in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr täglih zur Einsicht offen. i Berlin, den 13. Januar 1875. Der Königliche Bauiuspektor. Emmerich.
__ Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \. 1w. von öffentlichen Papieren.
Avffkündigung vou ausgeloosten „Neuten- bricfen der Provinz Sthlesien. Bei der heute in Gemäßheit der Bestimmungen §8. 41 u, folg. des Rentenbaukgeseßes vom 2. März 1850 im Bei- sein der Abgeordneten der Provinzialvertretung und eines Notars stattgehabten Verloosung der nach Maßgabe des Tilgungsplan3 zum 1. April 1875 einzulösenden Rentenbriefe der Provinz Schlesien, find nachstehende Nummern im Werthe von 194,075 Thlrn. gezogen worden und zwar: 158 Stück Litt. A. à 1000 Thlr. Nr. 283. 288. 297. 304, 746. 921. 1250. 1490. 1708. 1909. 1977 20LT ©2059. 2106, 2366; 2493. 2606. 2819. 2849 92900. 83315. 3442. 3983. 4276. 4310. 4335. 4406. 4702. 4886. 5427. 5472. 5567. 5635, 5831. 5843. 5951. 6366. 6672. 6707. 6840. 6927. 7142. 7460. 7496. 7875. 8296. 8349, 8704. 8781. 8798. 8912. 9134. 9431. 9432. 9530. 9626. 9750. 9856. 9977. 10026. 10064. 10591. 10890. 11661. 11154. 11386. 11528. 11588. 11589. 11783. 11854. 11891, 11906. 12500. 12557. 13062. 13070. 13083, 13206. 13286. 13462. 13513. 13526. 13689. 13767, 13778, 13794. 13876. 13924. 14152. 14208. 14219. 14675. 14859. 15188. 15525. 15665. 15741. 16380, 16615 - 16842. 16905. 17210. 17376. 17571. 17716. 17729. 17882. 18089, 18096. 18502. 18542. 18627. 19259, 19476. 19657, 19789. 20072. 20291. 20389. 20587. 20690. 20825. 20843. 21330. 21368. 21420. 22076. 22136. 22292. 22592. 22673. 22683. 22790. 23003. 23210. 23420. 23612. 23738. 23798. 23927. 24208. 24258. 24405. 24715. 24765. 24922 29089 26159. 25174: 25625. 25732. 29760: 25775. (25778. 25822. 26015. 26202. 39 Stück Ltt. B. à 500 Thkr. Nr. 121. 260. 481. 916. 1165. 1389. 1596. 1809. 2172. 2268. 2731. 2806. 2847. 2975. 3191. 3200. 3275. 3349. 9393. 3805. 4077, 4115. 4225. 4467. 4560. 4659.
4665. 4679. 4685. 4893. 5009, 5225. 5743. 5914.
6150. 6173. 6181. 6199. 6204. 139 Stüdck Lätt. C. à 100 Thlr. Nr. 215. 525. 590. 902. 1158. 1247. 1469. 1658. 1692, 1717. 1768. 1779. 2040, 2223. 2232. 2289. 2544. 2670. 2698. 2864. 3023. 3486. 3624. 3683. 3907. 3962. 4066. 4142. 4302. 4327. 4350. 4472. 4486. 4710. 4744. 5175. 5294. 5333. 5472, 5745. 90879. 5921. 6028. 6186. 6796. 6849. 6889. 6995. 7130. 7179. 7698." 8147. 8156. 8493. 9109, 9181. 9281. 9634. 9644. 10032, 10448. 10605. 10652 10726. 10778. 10503. 11658. 11864. 12073. 12163. 12709 12789. 12789 12877, 12928. 19930. 13054. 13210. 13256. 13441, 13539, 13666. 13869. 14042. 14199. 14572. 14656. 14671, 14701. 14740. 14997. 15611. 15733. 15755. 15853, 15939. 16079, 16110. 16556. 16584. 16720. 16754. 16803. 16869. 16923. 16962. 17214. 17328. 17512. 17556. 17699. 17708. 17749. 17802. 17823. 17824. 17844. 17908. 18125. 18326. 18455. 18558. 18730. 18884. 19132. 19636. 19903. 20259. 20459, 20770, 20809. 21146. 21428. 21460. 21589. 21831. „22039. 22220, 22490. 107 Stück Läitt. D. à 25 Thlr. Nr: 43, 188. 3602, 391. 850; 877, 1262. 1337. 1421. 1694. 1777. 1883, 2129. 2185. 2218. 2436. 2483. 2529, 2756. 3194. 3251. 3262. 3476. 3705. 3796. 4099. 4172, 4279. 4956. 5042. 5361. 5508, 9817. 5959, 6100. 6106. 6116. 6855. 7077. 7381. 7931. 7811. 7828, 8000. 8276. 8410, 8418. 8537. 8680. 8779. 8969, 8990. 9187. 9231. 9473. 9823, 9914 9987 9990: 10402; 10546. 10636, T0660 11162 11288. 11628; 11757 12191 12378. 12590. 12606. 12788, 12797. 12900. T 10179 19984 13602, 13667. 13718, 13849, 13957. 14379. 14578. 14701. 14736. 14985. 14996. 15239. 15252. 15573. 15682, 15841. ‘15912. 15991. 16155. 16250. 16285. 16423. 16475. 16624. 16638. 16673. 16698. 16914. 17056. 17371. SFn- dem wir die nachstehend bezeichneten Rentenbriefe zum 1. April 1875 hiermit kündigen, werden die Inhaber derselben aufgefordert, den Nennwerth ge- gen Zurücklicferung der Rentenbriefe nebst den dazu gehörigen Zinscoupons Serie 1V. Nr. 2 bis 16 und Talons, so wie gegen F tinng in term, den 1. April 1875 und die folgenNn Tage, mit Aus\{luß der Sonn- und Festtage, bei unserer Kasse — Sandstraße Nr. 10 hierselbsst — in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr baar in Empfang zu nehmen. Die Empfangnahme der Valuta kann, nach Maß- abe der Bestände unserer Kasse, au chon früher, und zwar s{on von jeßt ab gesehen; in diesem Falle jedoch nur mit Gewährung der Zinsen bis zum Zahlungstage der Valuta, worauf die Inhaber der verloosten Rentenbriefe hiermit be- sonders aufmerksam gemacht werden. Bei der Prä- sentation mehrerer Nentenbriefe zugleich sind solche nach den verschtedenen Apoints und nah der Num- meifolge geordnet, mit einem besondern Verzeichniß vorzulegen. Auch ift es bis auf Weiteres gestattet, die Rentenbriefe unsrer Kasse mit der Post, aber frankirt und unter Beifügung einer gehörigen Quit- tung auf besonderem Blatte über den Empfang der Valuta einzusenden und die Uebersendung der letz- teren auf gleichem Wege, nalürlih auf Gefahr und Kosten des Empfängers zu beantragen. Vom 1. April
1875 ab findet eine weitere Verzinsung der hiermit
gekündigten Rentenbriefe nicht statt und der Werth
der etwa nicht mit eingelieferten Coupons Serie IV. Nr. 2 bis 16 wird bei der Auszahlung vom Nennwerthe der Rentenbriefe in Abzug gebracht, Die ausgeloosten Rentenbriefe PENT Een nach S. 44
ärz 1850 binnen Zehn Jahren. Zugleih wird darauf aufmerksam gemacht, daß die, die Liste aller gekündigten, resp. noch rüdckständigen Rentenbriefe enthaltende Nummer S Verloosungs - Tabelle, von der Re- daktion des Königlich Preußischen Staats-Anzeigers zu Berlin für den Preis von 24 Sgr., jederzeit be- ) Breslau, den 20. November 874. Tie Direktion der Reutenbank
des Rentenbank-Gesetzes vom 2.
der Allgemeinen
ogen werden kann.
für die Provinz Schlesien,
D von Akten- | [280] Repositorien für den Bau des Ministeriums des | Innern soll in öffentlicher Submission vergeben wer- | den, und werden die bezüglichen Offerten im Bureau '
1
i
Auf diese . L R 0 E in Anrechnung, welche die Deutsche Bank hier am 25, Juni 1874 auszahlte, so daß jeßt noch . . 147 % oder
Allgemeine Depositen-Bank » Liquidation.
Nachdem die Kontroll-Kommission den per 15, Dezember 1874 aufgestellten Status der Allgemeinen Depositen - Bank / nach Einsicht der Bücher und Beläge geprüft und genehmigt hat, find wir zu einer Absch{lagszahlung von ormiîtags |24è % = 109 Thaler oder 327 Mark pr. Aktie ermächtigt. gs : . , , 544 % oder 109 Thaler
v
29 Thaler = 87 Mark
pr. Aktie zur Ausschüttung ‘gelangen. Dieselben können bei der Deutschen Bank hier, Burgstraße Nr. 29, vom 18. dieses Monats ab gegen Abstempelung der Stücke in Empfang genommen werden.
Der gedruckte Status steht ebendaselbst zur Verfügung der Herren Aktionäre.
Berlin, den 12. Januar 1875. H. Wallich.
Die Liquidatoren der Allgemeinen Depositen - Bauk.
(E. 1153) R. Ko ch
[322]
bracht, daß die pro 1871, 1872 und 1873 ausge- loosten Provinzial-Hülfskafsen-Obligatiouen nebst den zugehörigen Coupons und Talons wieder einge- zogen und durch Feuer vernichtet find. Königsberg, den 24. Dezember 1874. Direktion der Provinzial - Hülfsfkasse für Preußen. A. Richter.
Die Ausgabe der Ux. Serie Zinscoupons unserer durch Allerhôöchstes Privilegium vom 10. Sep- tember 1869 autorisfirten 42 prozentigen Stadtobli- gationen erfolgt vom18. d. M. ab im Lokal der Stadt- kämmerei hierselb während der Dienststunden gegen Ablieferung der darauf lautenden Talons.
Von auswärtigen Besißern der 4X prozentigen Stadtobligationen ist mit den Talons ein geordnetes Verzeichniß derselben und eine Quittung über den Empfang der T1. Serie Coupous zu übersenden, worauf umgehend die neuen Zinscoupons mit der Deklaration, unter welcher die Talons eingingen, übersandt werden.
Mühlhausen, den 12. Januur 1875,
[326] Der Magistrat.
Engelhart.
[319)Coblenzer Stadt-Obligationen.
Bei der am 12. vor. Mts. von der städtischen Anleihe - Kommission vorgenommenen Ausloosung derjenigen Stadt-Oktligationen I. und IL. Emission, welche nach Vorschrift der Allerhöchsten Privilegien vom 6. Mai 1871, beziehungsweise vom 4. Januar 1873 am 1. Juli 1875 zur Amortisation gelangen, find von den Obligationen T. Emission folgende Nummern gezogen worden: 583, 24, 92, 360, 412, 497, 525, 587 und 209, sowie von den Obligationen IL. Emission die Nummern 105, 152 und 162 Die Inhaber dieser Obligationen werden ersucht, dieselben am 1. oder 2. Juli dieses Iahres bei der hiesigen Stadtkasse zur Rück- zahlung des Darlehns zu präsentiren. Die Aus- zahlung des Nominalbetrages erfolgt an diesem Tage an den Vorzeiger der Obligationen gegen Auslieferung derselben, sowie der für die fernere Zeit beigegebenen Zinscoupons und Talons.
Die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen hôrt mit dem 1. Juli 1875 auf. ,
Gleichzeitig wird der Inhaber der zur Einlösung int vorigen Jahre \. Z. ausgeloosten aber nicht zur Einlösung gelangten Obligation 1. Emission Nr. 137 gemäß §. 10 des Allerhöchsten Privilegiums vom 6. Mai 1871 wiederholt an die Einlösung derselben erinnert, da seit dem 1. Juli vor. Js. cine Verzin- sung dieser Obligationen nicht mehx erfolgt. Cobleuz, den 14, Januar 1875.
Der Ober-Bürgermeister. Lettuer.
[1081] Rheinische Eisenbahn.
Mortifikation ciner abhanden gekommenen Obligation.
Von den unterm 19. Juli 1871 Allerhöch| privi- ligirten 5% igen Prioritäts-Obligationen 11. Emis- sion unserer Gesellschaft à 200 Thlr. ist die Obliga- tion Nr 108,514 dem Eigenthümer angeblih gb- handen gekommen.
Unter Bezugnahme auf §, 6 des bezogenen Pn ergeht daher hiermit die offentliche Auf- orderung, die vorbezeichnete Obligation einzuliefern oder die etwaigen Rechte an dieselbe bei uns geltend zu machen, unter dem Präjudiz, daß, wenn dieser Aufforderung nach_ zweimaliger Wiederholung der- selben und einer ferneren Frist von vier Monaten nicht Folge geleistet ist, wir bei dem Königlichen Landgerichtehiersel bst die Annullirung der bezeichneten Obligation beantragen und an deren Stelle ein neues Dokument ausfertigen werden.
Cöln, den 10. September 1874.
Die Direktion.
j Es wird hiermit zur öffentlißen Kenntniß ge- !
Induftrielle Etablissements, Fabriken und Großhandel. *
Privilegirter Hoflieferant
[5837]
Ihrer Kalserlieh Königl. MWoheit
der Frau Kronprinzessin des deut-
schen Reiches und von Freusseza Nodewaaren-Aussztellung m
Quadrant Flouse T4 Regent Street. W. London.
Für dia Wintersaizon erlaubt sich der ergebenst Unterzeichnete einen hoben Adel und die faeshionaßl» Welt Deutsrhlands, in vorzüglichster Weise auf sein Lager emgfiseher, eclottiseher und îirischer Fabrikate auf- merksam zu machen, das an Auswahl und Preis- würdigkeit der Waaren von Keimem anderen Etablissement Londons und der Provinz übertroffen wird, England ist repräsentirt durch seine reichen Seidenstofe, Satine, moirés antiques, Sammt- stoffe, Braut-, Ball- und Hófroben, Costüme, Shawls, Opernmäntel, Umschlagtücher und Lederwaaren ; Schottland durch seine Seide, Sammt, Woll- Waaren und Plaids in den Farben der verschiedenen Clans, vollständigen Nationalcestiime für Herren und Damen, und Spitzen; Trlamnmd durch seine vortref- liehen Leinwandwaaren und Spitzen,
Grosse Vorräthe cngliseh-schot- tischer und irizscher „Homeaspuns“,
Alle Aufträge werden prompt und sorgfältig aus- geführt werden.
August AlIhorn.
Deutsche Besucher Lomdoms, welche im West-Emd&e ihren Wohnsitz zu nehmen ge- denken, können, mit Ausnahme von Geldbriefen- ihre sämmtlichen Briefschaften an August AlbIbhoerm, 24 RegemtStreciW. Londonm, adressiren lassen; eine Annehmlichkeit, welche bei der beträchtlichen Entfernung des Hauptpost-Gé- bäudes schon öfters, insbesondere von Seiten der Damenwelt, in anerkennendster Weise gewürdigt wurde.
von ihm zu bezichen. Dresden, im Januar 1875.
Verschiedeue Bekanutmachungen.
[90 Oeffentliche Haudels-Lehranfstalt : : der Dresduer Kaufmanuschaft, Am 2. April beginnt ein nenes (das 21.) Schuljahr. — Das Reifezenguiß ertheilt die Berechtigung zum einjährig Freiwilligendienst im Deutshen Heere. — Nähere Auskunft ertheilt der Unterzeichnete, und Prospekte, sowie Organisationspläne sind
(à Cto. 65/1. I) Dr. A. Benser, Direktor.
zum Gesellschaftsblatte bestimmt. Magdeburg, den 7. Januar 1875.
Für den Verwaltungsrath: Große.
[298] Magdeburger Allgemeine Versficherungs-Actien-Gefellscaft.
Nachdem der Magdeburger Correspondent eingegangen ift, hat der Verwaltungsrath an dessen Stelle auf Grund des §. 46 unsercs Gesellschafts-Statuts den seit dem 1. Juli 1874 erscheinenden j eMagdeburger Anzeiger,“ Amtliches Organ für die Stadt und den Kreis Magdeburg,“
Magdeburger Allgemeine Bersicherungs-Actien-Gesellschaft.
Der Generak-Director:
Fx. Ko ch.
[325] Bekanutmachuung.
Für das Amt Finkeuwalde bei Stettin foll ein Amtsdiener mit einem jährlichen Gehalte von 300 Thlr. angestellt werden; civilanstellungsberec}- tigte Personen, die die geschäftlihe Qualifikation
eines Gensd'armes haben, mithin fahgemäße schrift-
lihe Berichte zu erstatten im Stande sind, mögen sich bei dem Unterzeichneten binnen vier Wochen melden. Fiukenwalde, 14, Januar 1875. Der Amtsvorsteher:
Brose.
Ein
[304] Burcauvorsteher
sucht, geftüßt auf gute Zeugnisse, sofort oder zum 1. April cr. Stellung. Adr. unter H. 5159 dur ch Haaseustein & Bogler in Magdeburg erbeten.
81] Vermögens - Nebersicht der Ostpreußischen landschaftlichen Darlehns-Kafse
am 31, Dezember 1874.
A. Aciiva.
Iu: Kassenanweisungen 6,540 Goldmünzen 710 Silber-Courant und kleine Münze 5,386 Coupons 90 Stempel-u.Postfreimarken-Fonds 175 Contocorrent-Conto À 25,079 Effekten-Conto 457,184 Lombard-Conto A. 158,520 Conto pro Diverse 10,961 Utensilien-Conto 2,799 Hypotheken-Vorschuß-Conto . . . 385,170 Wechsel-Conto 279,392
E. Passîiva. 300,000 172,996 181,788 | 145,190 ; «T 77,200 Contocorrent-Conto À..… ..... 16,359 Lombard-Conto B 45,200 Conto pro Diverse 102,003 Contocorrent-Conto B 247,027 Hypotheken-Tilgungskassen-Conto 16,384
Königsberg, den 6. Januär 1875. Der Verwaltungsrath der Ostpreußischen landschaftlichen
Darlehns-Kafsse. Kani.
Allgemeine Verloosungs-Tabelle
Des Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers.
Zusammengestellt in Folge amtlicher Veranlassung der Königlichen Haupt - Bank zu Berlin, welche nur Hinsichts derjenigen von ihr in Verwahrung und Verwaltung genommenen Papiere die Zichungs- und Verloosungslisten nachsehen läßt, deren Veröffent- lichung durch den Deutschen Reichs- uud Kö- niglichPreußischenStaats-Anzeiger erfolgt.
Die Allgemeine Verloosungs - Tabelle des Deut- {hen Reichs- und Königlich Preußischen Staats- Anzeigers, welche die Ziehungs- und Restanten listen sämmtlicher an der Berliner Börse gangbaren Staats-, Kommunal-, Eisenbahn-, Bank- und Jndustrie-Pa- piere enthält, erscheint wöchentlich einmal und ist zum Abonnementspreis von 1 Mark 50 Pf. (15 Sgr.) vierteljährlih, durch alle Post-Anstalten, sowie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, 8W., Königgräßerstr. 109 und alle Buchhandlungen zu bezies hen, in Berlin auch bei der Expedition Wilhelm- straße 32. Einzelne Nummern 25 Pf. (24 Sgr.)
Die neueste, am 9. Januar c. erschienene Nr. (2) der Allgemeinen Verloosungs-Tabelle ent- hâlt die Ziehungslisten folgender Papiere: Bam - berger mechanische Baumwoll-Spinnerei, Prioritäts- Obligationen. Berliner jüdische Gemeinde, Par- tial - Schuldverschreibungen. Berlin-Potsdam- Magdeburger Eisenbahn-Prioritäts-Obligationen., Birnbaumer, Bomster, Camminer, Flas- tower, Freistadt i. Schl, Heilsberger, Königsberg N./M., Kulmer, Marienwerder- he, Ratiborer, Ueckermünder, Walden- burg i. Schl, Wanzlebener Kreis-Obligationen. Braunschweigisces Prämien-Anlehen. Burg- \che, Döbelner, Hannoversche, Spandauer, Stettiner, Stralsunder Stadt-Obligationen. Deutsche Hypothekenbank Meiningen, Prämien- Pfandbriefe. Don au-Régulirungs-Anleihe deo 1870. Eutin-Lübecker Eijerlbahn-Prioritäts-Obligatio- nen. Galizische Bodenkredit-Vereins-Pfandbriefe. Gotheuburger Güter-Hypotheken-Vereins-Pfand- briefe. Gömörer Eisenbahn-Pfandbrief-Anlehen. Hamburger Hypothekenbank-Rentenbricefe. Fun 8- brucker Prämien-Anleihe. Jtalienische Staats- \chuldscheine de 1863. Krakauer Prämien-Anleihe. Kreis Lübbecke, Gewässer-Regulirungs-Verband- Obligationen, Lübeck - Büchener Eisenbahn- Prioritäts-Obligationen. Lü beckische Staats-Än- leihe de 1850. Mailand-Como-Eisenbahn- Rentenscheine. Mailänder Prämien-Anleihe do 1861. Mecklenburg - Shwerinsche Boden- kredit-Pfandbriefe, Norwegishe 4% Staats- Anleihen de 1848 und 1851. Oer ebro-Hypotheken- Vereins-Pfandbriefe. Oesterreich i#\che Allgemeine Bodenkredit - Anstalt, Kommunal - Obligationen. Oesterrei Li che Central-Bodenkredit-Pfandbriefe. Oesterreichische Kredit-Loose de 1858. Oesters- reihische Staats-Domänen-Pfandbriefe. O est er« reihisches Staats-Prämien-Anlehen de 1854. Pester Straßen-Eisenbahn-Aktien. Pest-Ofner Kettenbrücken-Prioritäts-Obligationen. Pommer- \che Hypotheken -Aftien-Bank, Hypotheken-Briefe. Posener Provinzial-Obligationen, N euß-Greizer Staatsschuldscheine. Rumänische 8% Anleihe de 1867. Rumänif {e Pensions-Obligationen. Rus- h ch e Staatsbahn-Aktien und Obligationen. Sa ch-
en-Weimarische Staats - Anleihen de 1842, 1848 und 1869. Sächsische Viehversicherungs- Bank, Bankschuldscheine, Sch aerbecker Prämien- Anleihe, Schwedis\che Bergwerks-Besißer-Hypo- theken-Auleihe de 1835. Schwedische Reichs- Peel ank-Pfandbriefe de 1864. Sieben-
Urgische Grundentlastungs-Obligationen. S ma- land Güter-Hypotheken- Vereins - Prämien - Pfand- briefe. Triester Prämien-Anleihe de 1860. Un- garische Weinzehent-Ablösungs- (Staats-) Obli- gationen. Unstrut-Regulirungs-Sozietäts-Obliga- tionen Bretleben bis Nebra und Ante bis Merxleben. Venediger Prämien-Anleihe de 1869. Wiener Prämien-Anlehen de 1874, Wien- Gloggnißtzer Eisenbahn-Schuldverschreibungen.
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zum Deulschen Reichs-
Je 12.
eitem besonderen Blatt unter dem Titel
Central-Handels-Register
Zweite Beilage
Anzeiger und Königlich Preußische
Berlin, Freitag, den 15, Januar
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im §. 6 des Geseßes über den Markenshuß, vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint aúch in
Das Central - Handels - Register für das Deutsche Reich kann dur alle Post-Anstalten des In- und Auslandes , sowie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, S§W., Königgrä erstraße 109, und alle Buchhandlungen, für Berlin auch dur die Expedition: 8W. Wilhelmstraße 32, bezogen werden.
u Slaals-Anzeiger.
1875.
für das Deutsche Neich. (Nr. 12.)
Das Central - Handels - Register für das Deutsche Reich érschéïnt-in der Regel täglich. — Das Abonnement beträgt 14 50 S für das Vierteljahr, — Einzelne - Nummern fosten 20 S — Insertionspreis für den Raum einer Drudzeile 30 5,
Rechtsgrundsäze des Reichs-Ober-Handels-
gerihts,*)
Das Handelsgewerbe der Kommanditgesell- {haft wird zwar für Rehnung aller Gesellschafter, sowohl des (oder der) persönlih haftenden Gefell- ]chaftsgenossen — Komplementars —, als auch der- jenigen, welche lediglich mit ihren Vermögenseinlagen betheiligt sind — Kommanditisten —, betrieben, die Gesellschaft wird aber nah außen von dem Komple- mentar — im Falle mehrerer Komplementare nah den Grundsäßen der offenen Handelsgesellschaft — in allen Richtungen vertreten. Der Komplementar ist das geseßliche Organ, welches die Geschäfte in voller Selbständigkeit ohne Rüecksiht auf etwaigen Widerspruch der Kommanditisten führt. Seine Stellung läßt sich keineswegs analog der eines Pro- kuristen oder Handelsbevollmächtigten auffassen. Diese über nur abgeleitete Befugnisse, neben welchen die Verfügungsgewalt des Prinzipals unbeschränkt fortbesteht. Der Komplementar ist dagegen aus- schließlicher Vertreter der Gesellschaft. Demgemäß hat auch nur er die Eide der Gesellschaft in deren Prozessen zu leisten.
— Der Schadenersaß nach §. 3, Nr. 1 des Reichs-Haftpflihtgeseßes vom 7. Juni 1871 muß geleistet werden, wenngleich Personen vorhanden find, welchen nah bürgerlihem Recht die Pflicht zur Alimentirung der Angehörigen des Getödteten obliegt. Die Freisprechung des Eisenbahnbeamten, welchem die Verschuldung des Unfalls zur Last ge- legt wird, von der Anklage fahrlässiger Tödtung be- seitigt nicht die Alimentationsverpflichtung des Eisen- bahnunternehmers, ist vielmehr für das civilrechtliche Verfahren unerheblich. Von der Wittwe des Ge- tödteten können nur Alimente für die Zeit zwischen dem Unfall und dem Zeitpunkte, zu welchem das Leben des Mannes naturgemäß geendet haben würde, gefordert werden. Die Beftimmung dieses Zeit- raumes unterliegt dem Ermessen des Richters nach den Umständen und Erfahrungen.
— Die Frage: ob, wenn an einem andern Orte, als an dem des Domizils beziehentlich) am Sitze des Inhabers eines Handels8geschäftes eine, zu diesem in Beziehung stehende, Anstalt errichtet wird, diese letz- tere als „Zweigniederlassung“ im Sinne des Geseßes anzusehen? ist nach den Umständen zu ent- scheiden. Das Hauptkriterium der Zweignieder- lassung besteht darin, daß mit ihr nit blos die Vermittelung, sondern die Abschließung von Ge- shäften an ihrem Orte bezweckt ist, und zwar von solhen Geschäften, welche nicht blos als nebensäch- liche, unterstüßende oder erleichternde, sondern als wesentliche, zu dem eigentlichen Geschäftsganzen der Hauptniederlassung gehörige Geschäfte sich darstellen, und welche nicht lediglich uach bestimmten Anwei- jungen der Hauptniederlassung oder nach bestimmten Schematen der leßtern — wie z. B. die von den Eisenbahnstationen durch den Billetverkauf oder die Annahme von Frachtgütern abzuschließenden Ver- träge —, sondern mit einer gewissen Freiheit und Selbständigkeit der Entschließung abzuschließen sind. Die Anstalt einer Versicherungsgesellschaft, an deren Spiße eine „Subdirektion“ steht, ist präsumtiv eiue Zweigniederlassung.
— Wenn zwei Personen einen Wechsel unter- \hreiben und. die eine von ihnen im Regreßwege zum Besiße des Wechsels gelangt, so kann fi: den Mit- unterzeichner auf die ganze Wechselsumme belangen. Die Ausgleichung - des Valutenverhältnisses unter mehreren Wechselausstellezzhat nicht in dem Wechsel- rechte, sondern in den, das Verhältniß der Parteien unter sich betreffenden, civilrechtlihen Prinzipien ihren rehtlichen Grund, und kann im Wechselprozesse nur mittels besonderer Einrede, nämlich der exceptio doli (dem Einwaüde der Arglist) geltend gemacht werden. Der im Wechselprozesse verklagte Mits- unterzeichner des Wechsels muß daher beweisen, daß zwischen ihm und dem Kläger ein Rechtsverhäitniß besteht, welchem gemäß der Kläger nux einen Theil der Wechsclsumme zu fordern hat und nur zu dieser Forderung wechselmäßig dur die Wechselunterzeich- nung berechtigt worden ist.
— Die in den „Policebedingungen“ der Feuer- versiherungsgesellshaften häufig vorkom- mende Bestimmung: die Verpflichtung des Versiche- rers erlôösche, „wenn ein Wechsel des Eigenthümers oder des Besißers stattfinde“, ift nicht von dem Falle: wenn zwar der Eigenthümer, welcher Ver- sicherung genommen hat, Eigenthümer bleibt, die versicherte Sache aber in den Besiß eines andern kommt — ober von dem Falle: wenn der Besitzer, welcher Versicherung genommen hat, die Sache be- hält, aber cin neuer Eigenthümer an die Stelle des bisherigen tritt, zu verstehen, sondern kaun nur so verstanden werden: „wenn ein Wechsel des Eigen- thümers, der Versicherung genommen, stattfindet“, ebenso: „wenn ein Wechsel des Besißers, welcher
“Versicherung genommen hat, stattfindet.“
,— Daraus, daß nach Art. 42 der Wechsclordnung die Aufforderung, keinen Protest erheben zu lassen, uiht als ein Erlaß der Pflicht zur rechtzeitigen Präsentation gilt, folgt keineswegs die Ungültigkeit diefes Erlasses. Besteht zwischen dem wechslberech- tigten Nachmanne und wechselverpflichteten Vor- manne eine Geschäftsverbindung, fo erfordert es je- doch das Prinzip von Treu und Glauben im Han- delsverkehr, daß Ersterer, wenn er von dem Erlasse der Präsentation und des Protestes Gebrau macht, hiervon unter sofortiger Remission des Wechsels dem
*) Nach Vereinbarung mit der Verlagshandlung aus der „Deutschen Allgemeinen Zeitung.“ Nach- druck verboten. Geseß vom 11. Juni 1870.
Wechselverpflichteten Nachricht giebt. Thut er dies nicht, so haftet er für den Schaden aus der Präju- dizirung des Wechsels, wird also insoweit des Ér- folges seines Regreßrechtes verlustig.
Nach § 308 der Konkurs-Ordnung is die Be- friedigung eines einzelnen Gläubigers nah erfolgter Zahlungseinstellung strafbai. Diese Bestimmung jeßt in einèm Erkenntniß des Obertribunals yom 10. Dezember v. J, weder voraus, daß zur Zeit der rèchtswidrigen Befriedigung eines einzelnen Gläu- bigers der KonkurSbereits eröffnet war, noch au, daß derselbe wenigstens nahher wirklih eröffnet wurde, vielmehr genügt nah allgemeinen Nechté- grundsäßen das Bewußtsein des Gemeinschuldners von der Zahlungseinstellung und der objektiven Be- naGtheiligung seiner Gläubiger dur die Begünsti- gung eines einzelnen derselben. — Der Handelsmann J. zu B., welcher sich in mißlichen Geschäftsverhält- nissen befand, übergab mehreren seiner Gläubiger, die, das Schlirnmste befürhtend, ihu wegen ihrer Besriedigung bedrängten, seine ausstehenden Forde- rungen und fast seine ganzen Waarenvorräthe nebst Ladeneinrichtung au Zahlungsstatt. Auf Grund des § 308 der Konkursordnung wegen rechtswidriger Be- friedigung eines einzelnen Gläubigers angeklagt, wurde derselbe in zweiter Instanz verurtheilt. Fn der dagegen eingelegten Nichtigkeitsbeschwerde machte der Angeklagte geltend, daß über sein Vermögen der Konkurs gar vicht eröffnet worden, ja daß es nicht einmal zur Konkursanmeldung gekommen fei. Auch sei es nicht festgestellt, daß er nach erfolgter Zahs- lungseinstellung einen Gläubiger befriedigt oder be- günstigt habe, weil daraus, daß er den ihn drän- genden Gläubigern, soweit“ sein Vermögen reichte, Zahlung geleistet habe, nicht Folge, daß er dieselben nach erfolgter Zahlungseinstellung befriedigt habe. Das Obextribunal erkannte jedoch diese Behauptung als nicht gegründet an und wies die Nichtigkeitsbe- shwerde zurück. „Der § 308 der Konkursordnung jeßt, wie das Erkenntniß des Obertribunals aus- führt, weder voraus, daß zur Zeit der rechtswidrigen Befriedigung eines einzelnen Gläubigers dec Kon- furs bereits eröffnet war, noch auch, “daß derselbe wenigstens naher wirklich eröffnet wurde. Dicses folgt sowohl aus dem Wortlaute des Gesetzes, wel- hes nur die erfolgte Zahlungseinstellung als Be- griffswerkmal hinstellt, wie auch aus dem Zwecke, welcher dahin geht, die Gläubiger vor einfeitigen Dispositionenzahlungsunfähiger Schuldner zu schüßen, und welcher nur erreicht wird, wenn derartige Dis- positionen von dem Augenblicke der Zahlungseinftel- lung an mit Strafe bedroht find, ohne Rücfsicht darauf, ob der Konkurs nachher formell eröffnet wird oder nicht. Was den Einwand des Angeklagten aber betrifft, daß eine einseitige Befriedigung meh- rerer Gläubiger nah der Zahlungseinstellung nicht festgestellt sei, fo steht dieser Behauptung die Schiuß- feststellung des Appellatiousrichters gegenüber, daß der Angeklagte nach erfolgter Zahlungseinstellung | einzelne seiner Gläubiger zum Nachtheile der übrigen Gläubiger befriedigt habe, und die Gründe, auf denen diese Feststellung beruht, lassen einen Nechts- irrthum nit erkennen. Insbesondere wird der Be- griff der Zahlungseinstellung im Sinne des § 119 der Konkursordnung nicht verkannt, wenn der Appel- lationsrichter deshalb, weil der Angeklagte den an- drängenden Gläubigern seine ausstehenden Forde: rungen und fast seine ganzen Waarenvorräthe nebst Ladeneinrichtung an Zahlungsstatt übergab, das Vorhandensein von Umständen annahm, aus welchen erhellt, daß der Angeklagte“ in dem Zustande der Zahlungsunfähigkeit fich derzeit befand.
Werth der Ein- und Ausfuhr des deutschen Zollgebiets ia den Iahren 1872 uud 1873. Das Kaiserlich statistische Amt vei öffentlicht in
dem eben ausgegebenen Band X. der Statistik des Deutschen Reichs u. a. eine vergleichende Ueber- sicht der Mengeund des geshäßten Werths der Waaren-Ein-, Aus- und Durchfuhr des deutsheu Zollgebiets für das Ichr 1873. In dem geshäßten Werthe der Waaren ent- hâlt dieselbe cinen gemeinsamen Maßstab, nach wel- chem alle Waaren, mögen ihre Gattungen, Verwen- dungszwecke und die Art des Nachweises ihrer Menge noch so verschieden fein, untereinander verglichen wer- den können. Wenn diese Werthstatistik deshalb ein hervorragendes Juteresse in Anspruh nimmt, so erscheint es umsomehr angezeigt, auf die Mängel aufmerksam zu machen, von welchen die Nachweise nach den Vorbemerkungen der publizirenden Behörde selbst nicht frei sind.
Zunächst mag kurz darauf hiùgewiesen werden, daß die Waarendurhfuhr fih von der Einfuhr und Ausfuhr nux bei solchen Artikeln, welche beim Ein- gang in das deutsche Zollgebiet einer Abgabe unter- liegen, vollständig trennen läßt, bei allen zollfreien Waaren aber in der Regel mit jenen beiden Ver- kehrsrihtungen vermengt erscheint. Außerdem ist zu beachten, daß die Zollbehörden, welchen die Samm- lung des Materials in erster Hand obliegt, den Waarenausgang niht mit derselben Zuverlässigkeit, wie die Einfuhr zu erfassen in der Lage sind. Bei leßterer Verkehrsrichtung gebietet das fiskalische In- teresse eine forgfältige Prüfung der Waaren, bei der Ausfuhr dagegen besteht, namentlich scitdem mit 1, Oktober 1873 der leßte Ausgangszoll weggefallen ist, ein folhes Junteresse nicht, Für die Aus- schreibung dieser Verkehrsrichtung müssen in der Regel die von dem Waarenführer zu evrlangenden, häufig sehr mangelhaften Angaben ausreichen. Die mit den Staatsposten ausgehenden Waaren gelangen über-
haupt nicht zur Darstellung, was sich insbesondere
bei feineren Artikeln, welche im Verhältniß zu ihrem Volumen und Gewicht einen höheren Werth reprä- sentiren, in stôörender Weise fühlbar macht. Ueber die Methode der Wertlsermittelungen wird bemerkt, daß das statistishe Amt sich behufs Feststellung der für die einzelnen Waarengattungen, welche bald in größerer Spezialisirung, bald in umfassenderen Gruppen zur Darstellung gelangen, anzunehmenden Durchschnittêwerthe mit einer größeren Anzahl deut- scher Handelskammern in Verbindung geseßt hat, und daß mit ihrer Unterstüßung, sowie unter gleich- zeitiger Benußung der in den Handelsstatistiken von Bremen und Hamburg nachgewiesenen Waarenwerthe, welhe auf Grund von De- flarationen der Kaufleute festgestellt werden, die erforderlichen Anhaltspunkte für diese Werths- berechnung gefunden worden sind. Es liegt aber in der Natur der Sache, daß auch bei der denkbar um- fassendsten Beherrschung des ganzen Stoffes ‘ein un- trügliches Mittel, den wirklihen Werih des Han- delsverkehrs zu konstatiren, nit existirt, wenn dem Handelsstande des deutschen Zollgebiets nicht in ähn- licher Weise, wie dies in Bremen und Hamburg geschieht,“ die allgemeine Verpflichtung zur Deklara- tion des Werths der bezogenen oder versendeten Waaren zugemuthet werden soll. Endlich sei noch besonders darauf hingewiesen, daß der internationale Geldverkehx sih beinahe jeder Kontrole der die Sta- tistik des Waarenverkehrs behandelnden Organe ent- zieht, und daß die von diefen nachgewiesenen Mün- zen und Edelmetalle lediglih als zufällige Größen anzusehen find.
Aus allen diesen Gründen gewähren die Werths- nachweise keine sichere Unterlage, um auf Grund derselben eine B ilanz des deutschen Ein- und Aus- fuhrhandels zu ziehen. Gleichwohl kann es feinem Zweifel unterliegen, daß dieselben das zuverlässigste Material find, welches zur Beurtheilung handels- politisher Fragen des deutschen Zollgebiets über- haupt existirt, und es darf im Allgemeinen wohl auch angenommen werden, daß alle Abirrungen von der Wirklichkeit in ihrer Summe nicht so {wer wiegen, um den _allgemeinen Charakter des Bildes von dem Werthe der Waarenbewegung wesentli zu alteriren. Der Umstand freilih, daß die Ausfuhr vermuthlich nicht so vollständig wie die Einfuhr nachgewiesen wird, darf niht außer Betracht gelassen werden.
Wir geben im Folgenden auf Grund der vorlie- genden amtlihen Materialien eine kurze vergleichende Darstellung der- in den Jahren 1872 und 1873 in der Richtung des Eingangs und Ausgangs gehandel- ten Waarenwerthe in Millionen Thaler:
Einfuhr. Ausfuhr.
1872, «1873. 1872. 1873. Getreide und Mahl-
E 081 198,0 T7 * 880 Gegohrene Getränfe. 166 24, 135 16,2 Zucker, Kaffee, Gewürze,
Mo O42 7859 137 131 Tabak und Tabaksfag-
bride E 29s 833 7,5 Sämereien, Früchte,
Gee oe Al O Thiere und animalische
Nahrungsmittel. . 76,9 106,4 57,8 Dünger ünd Abfälle. 144 14,6 6,7 DIONINE o 26/254 924 Erden, Erze, rohe U. roh
bearbeitete Steine. 23,0 293 299 Stein, Thou- und
Glaswaaren. .. 5,9 78 ITS R 407 499 06 Roh bearbeiteteMetalle
(Halbfabrikate) . . S L Méetallivaären 112 175 Droguen, Chemikalien,
Zünd- und Farbe-
l L E: 96,4 Harze, Fette, Dele,
Aether und Seifen 64,1 Filzstoffe, Haare, Fe-
dern, Häute, Leder . d 6509 Leder-, Rauch- und Filz-
waaren “N, 5 9,6 Sn E 207,7 Ga N 64,5 Seiler-, Webe- und
Wirkwaaren auch
fertige Kleider ._. 60,4 Kautschuck- und Wachs-
A e 2,4 Papier- und Papp-
waaren, Tapeten . 2,3 Bau- und Nußholz, und
andere Schniß\stoffe 99,0 103,8 8386 833, Holz-, Schniß- und
Saa. 34 55 106 91 Maschinen, Fahrzeuge
Und Aale 164 267 2783. Ws6 Schmuck- und Kunst-
gege... 4,7 471 248 18,8 Manuscripte, Drudck-
[Ae S 00 L Lo og Ta Diverse Waarn .. — — 0,6 1,0
‘Susammen 1087,4 1252,0 773,5 767,2 Einfuhc. Ausfuhr.
1872, 1878, 1872 1878 Ferner sind nachge- wiesen : Münzen und Edel- Ma c B86 167,7 980. G00 Der Werth der im J. 1873 in den freien Ver- kehr des deutschen Zollgebiets eingegangenen Waaren
wird danach auf 1252 Millionen Thlr. geshägt, während diese Einfuhr im Vorjahre auf 1087,4 Millionen Thlr. berechnet worden war. Der Werth der Waarenausfuhr aus dem freien Verkehr wird auf 767,2 Millionen Thlr., gegen 773,5 Millionen Thlr. im J. 1872, angegeben. Die Ausfuhr -von 1873 ist somit ihrem Werthe nach derjenigen des Jahres 1872 annähernd gleich geblieben, doch ist eine Abnahme derselben bei vershiedenen Erzeug- nissen unserer cinheimischen Industrie zu konstatiren oder wenigstens zu vermuthen, die seitheë " unter den Exportartiikeln stets eine hervorragende Stelle eingenommen haben, fo namentlich bei Zeugwaaren und Kleidern um 15 Mill. Thlr.,-bei Shmuck- und Kunftgegenständea um 6 Mill. Thlr., bei Kautschuck- und Wachswaaren um 3,3 Mill. Thlr., bei Metall- waaren um 3 Mill, Thir., bei Leter-, Raucb- und Filzwaaren um 1,7 Mill. Thlr., bei Garnen um 1,5 Mil. Thlr. Eine Zunahme der Exportwerthe er- scheint dagegen bei: Getréide und Mahlfabrikaten um 11, Mill. Thlr., Thieren und animalischen Nahrungsmitteln um 10,8 Mill, Thlr., Droguen und Chemikalien um 3,2 Mill. Thlr., gegohrenen Geträn- ken um 2,7 Mill. Thlr.
Fast turhgängig und theilweise in sehr erheblicher Weise ist der Werth der Einfuhr gestiegen. Ins- besondere zeigt sich diese Zunahme bei: Getreide und Mahlfabrikaten um 44,9 Mill. Thlr., gegohre- nen Getränken um 8,1 Mill. Thlr., Kolonialwaaren 2c. um 9,7 Mill. Thlr, Sämereien, Früchten, Ge- wächsen um 11,1 Mill. Thlr., Thieren und anima- lischen Nahrungsmitteln um 29,5 Mill. Thlr., roh bearbeiteten Metallen um 9,1 Mill. Thlr, Spinn- stoffen um 11,4 Mill. Thlr., Maschinen um 10,3 Mill. Thlr. Hierbei ist zu beachten, daß bei meh- reren sehr bedeutenden Handelsartikeln, wie nament- li bei den meisten animalischen und vegetabilischen Nahrungsmitteln und bei einem Theile der Kolo- nialwaaren von 1872 auf 1873 Preissteigerungen stattgefunden haben, auf welche bei der Werthsbe- rechnung zu rücksichtigen gewesen ist.
SDanDeis- Register.
Aachen. Unter Nr. 1229 des Gesellschafts- registers wurde heute eingetragen die Handelsgesell- schaft unter der Firma Breunemann & Overlack, welche in Aachen ihren Siß, am 1. d. M. begonnen hat und von jedem ihrer beiden Theilhaber, Philipp Jakob Brennemann, Kaufmann in Aachen, und Heinrich Overlack, Kaufmann daselbst, vertreten wer- den kann. g Aachen, den 9; Januar 1875, Königliches Handelsgerichts-Sekretariat.
Aachen. Unter Nr. 1230 des Gesellschafts- registers wurde heute eingetragen die Aktiengesellschaft unter der Firma Aktien-Metbgerei für Aachen und Burtscheid, welche fich auf Grund des Gefell- \haftsvertrages vom 5. Januar 1875 konstituirt und ihren Siß in Aachen hat.
Ziveck der Gejellschaft ist der Ankauf von Schlacht- vieh und die Verwerthung desselben, sei es durch Aus\scchlachten und Verkauf des Schlachtprodukts, oder auch durch Wiederverkauf lebender Stücke.
Das Gesellschaftskapital beträgt 75,000 Reichs- mark und zerfällt in 250 Aktien zu 300 Reichsmark jede; die Aktien lauten auf den Namen des Be- fißers.
E Vorstand bestcht aus 5 Mitgliedern und unterzeichnet im Namen der Gesellschaft. Leßtere wird verpflichtet durch Zeichnung der Gesellschafts- Firma mit der eigenhändigen Unterschrift zweier Vorstandsmitglieder. Es bleibt dem Vorstande überlassen, für bestimmte Geschäftszwecke zweien Angestellten eine Kollektiv-Prokura zu ertheilen oder au einen Angestellten zu ermächtigen, in Gemein- schaft mit einem Vorstandsmitgliede für die Gefsell- schaft zu zeichnen. L /
Die Berufung der Aktionäre erfolgt durch die Aachener Zeitung und - das Echo der Gegenwart. Auch alle sonstigen im Statute vorgeschriebenen Be- kanntmachungen und Mittheilungen der Gesellshafts- Organe an die Aktionäre gelten als gehörig ge- schehen, wenn sie in den beiden gerannten Blättern unter der Firma der Gesellshaft und mit der Unter- {rift „Der Vorstand“ resp. „Der Auffichtsrath * er lassen werden. e
Die zeitigen Vorstandsmitglieder sind:
1) Friedrich Niederheitmann, Tuchfabrikant,
2) Hugo Heusch, Kratzenfabrikant,
3) Heinrih Butenberg, Renner,
4) Alexander Clofset, Rentner, diese vier in Aachen,
und l 5) Nikolaus Konerß, Bauunternehmer, zu® Burts
scheid wohnhaft,
Aachen, den 11. Januar 1875.
Königliches Handelsgerichts-Sekretarigt.
Aachen Die Handelsgesellschaft sub Firma Watremez & Kloth, mit dem Sigße in Aachen, ist seit dem 1. Januar 1875 aufgelöst, und find deren Aktiven und Pa'siven mit der Firma auf den einen der beiden Theilhaber, den zu Aachen wohnenden Kaufmann Aloys Kloth, übergegangen;
gedachte Firma wurde daher heute Nr. 45 des Gesellschaftsregisters gelöscht. : i
Sodann wurde unter Nr. 3375 des Firmenregisters eingetragen die Firma Watremez & Kloth, welche in Aachen ihre Niederlassung hat, und deren Jn- haber der vorgenannte Aloys Kloth ist: ;
ferner wurde unter Nr. 751 des Prokurenregisters eingetragen die Prokura, welche dem zu Aachen woh-