1875 / 17 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 20 Jan 1875 18:00:01 GMT) scan diff

T E E E E

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S T L D E A

firafmittel, und genehmigte dasselbe nah einer kurzen Debatte zu §. 6 zwischen den Abgg. Frhr. von Schorlemer-Alft, Franßen und Windthorst, den C E Kriegs-Minister von Kameke, General-Major von Voigts-Rhet. Ï

Die Entwürfe über die Einführung des Quartier- leistungs-Geseßes in Württemberg und Bayern wur- den hierauf nach einem einleitenden Vortrage des Referenten Dr. Weigel ohne Diskussion in zweiter Berathung genehmigt.

Es’ folgte die dritte Berathung des Geseßentwurfs, betreffend die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden.

Die Berathung wurde jedoch, nachdem der Präsident des Reichskanzler-Amtes Staats-Minister Delbrü (\. unter Reichs- tagsangelegenheiten) die Erklärung abgegeben hatte, daß §. 9 in der jeßigen Fassung für die Regierungen unannehmbar sei, abgebrohen und das Geseß zur \{chleunigen mündlihen Be- rihterstattung an die Kommission zurückverwiesen. Schluß 5t Uhr.

In der heutigen (48.) Sizung des Deutschen Reichs- tags, welher der Präsident des Reichskanzler-Amts Staats- Minister Dr. Delbrück und der Präsident des Reichseisenbahn- Amts Maybah beiwohnten, stand als erster Gegenstand auf der Tagesordnung: Bericht der Kommission für Petitionen über die Petitionen des Vorstandes des Clubs der Landwirthe zu Frankfurt a. M., des Papierfabri- fanten Marggraff und Genossen von Wolfswinkel bei Neustadt- Eberswalde und dés Vorstandes des Vereins für die bergbau- lichen Interessen im Ober-Bergamtsbezirk Dortmund; und in Verbindung damit der mündliche Bericht der Kommission für Petitionen über Petitionen, betreffend die Eisenbahntarife. Der Vorstand des Clubs der Landwirthe zu Frankfurt a. M. beantragt, eine Kommission von je 5 Mitgliedern der Landwirth- schaft, der Industrie und des Handels mit Hinzuziehung von 5 Eisenbahnbeamten als niht stimmberehtigten Beiräthen einzuberufen, welche die Aufgabe erhält, das von dem Reichseisenbahn - Amte, resp. vom Bundesrathe pro- jektirte E isenbahntarif - System einer genauen Prü- fung zu unterwerfen, resp. geeignete Vorschläge zur Ver- besserung desselben zu mahen. Der Vorstand des Vereins für die bergbaulichen Interessen im Ober-Bergamtsbezirk Dortmund bittet in Betreff der Erhöhung der Frachtsäße für Kohlen und die gleichtarifirten Artikel auf den Rheinish-Westfälischen Eisen- bahnen das Folgende: /

Der Hohe Reichstag wolle seinen Einfluß dahin geltend machen, daß nunmehr, nachdem auf sämmtlichen Staatsbahnen und den meisten Privatbahnen die Güterfrahtsäße auf Grund des Bundesrathsbeschlusses erhöht sind, Seitens der Ausfsichts- behörden unter Zuziehung von Interessenten eine sorgfältige Erhebung darüber veranstaltet werde, ob Seitens der Bahn- verwaltungen bei ihren Erhöhungen ein verständiges Maß ein- gehalten worden ist, und ob namentlich bei der Tarifirung derjenigen Artikel, für welche in der Reichsverfassung der Einpfennig-Tarif pro Centner und Meile vorgesehen ist, die wirthschaftlichen Interessen des Landes die gebührende Berücksichtigung gefunden haben.

Papierfabrikant Marggraff und Genoffen bitten: :

Hoher Reichstag wolle sich mit aller Entschiedenheit der Gisen- bahnfraht-Tariferhöhung widerseßen, dagegen eine Herabseßung des Tarifs, vor Allem für nasses Holz und Strohstoff, wie solcher für die Papierfabrikation gebraucht wird, dringlich1t beim Bundesrathe beantragen.

Die Petitionskommission unterbreitete dem Hause den

Antrag: Diese Petitionen dem Herrn Reichskanzler mit der Aufforderung

zu überweisen: die Frage der Eisenbahn-Tarifreform einer eingehen- den Prüfung und Begutachtung durch Delegirte der Landwirthschaft, des Handels, der Industrie und der Eisenbahnverwaltungen unter- ziehen zu laffen. î

Der Berichterstatter der Kommission, Abg. Frhr. Nor-

ded zur Rabenau empfahl dem H%ause die Annahme dieses Antrages ; der Abg. Pr. Struckmann bat, densel- ben Beschluß auch bezüglih der ferner noch eingegangenen Petitionen, betreffend die Eisenbahntarife zu fassen, nämli der Petitionen des Kommerzien-Raths G. L. Meyer zu Celle, im Auftrage des Verwaltungsraths des Georg- Marien - Berg- werks- und Hüttenvereins und a. m. und der Handels- fammer zu Eupen. Zu dem Antrage der Kommission wurden mehrere Abänderungsanträge vorgelegt und zwar von den Abgg. v. Minnigerode, Berger, v. Benda, Dr. Schroeder (Friedberg), Dr. Oppenheim, v. Saucken-Tarputschen und Kisker. Der Bundesbevollmächtigte Präsident des Reichseisenbahn-Amts Maybach erklärte: Die Verhältnisse der Eisenbahnen haben unter dem Drucke der Werthverminderung des Geldes erheblich gelitten und die sehr ungünstigen Betriebsabshlü}se für das Jahr 1872 und 1873 haben die im Besiß von Staatsbahnen befindlihen Bundes- regierungen veranlaßt, an die Frage heranzutreten, ob die Eisen- bahnen noch ihrer Aufgabe würden genügen können, ohne eine Erhöhung der Tarife. Auch die Privatbahnen haben an die Landes-Aufsihtsbehörden den Antrag geftellt, ihnen die Ermäch- tigung zux Vornahme einer allgemeinen Tariferhöhung zu ertheilen. Die Königlih preußishe Regierung irug Bedenken, die Tariferhöhung auf die unter dem Schutze des Art. 45 der Reichsverfassung stehenden Artikel ohne Zustimmung des Reiches auszudehnen. Dies sei die Veranlassung gewesen, daß die Reichsgewalt mit der Angelegenheit befaßt worden i}. Der Bundesrath habe demnächst in seiner Sihung vom 11. Juni d. I. beschlossen: daß vom Standpunkte des Reichs aus gegen eine mäßige, im Durchschnitt den Betrag von 20 pCt. niht übershreitende Erhöhung der Eisenbahnfrachttarife unter der Voraussezung nihts zu erinnern sei, daß die Eisenbahn- verwaltungen zu einer Tarifreform die Hand bôten und daß interimistish eine Erhöhung der bestehenden Güter- tarife durch einen Zushlag von höchstens 20 Prozent herbeigeführt werden dürfe. Inzwischen Haben die Eisen- bahnen von der Erhöhung um 20 Prozent zum Theil Gebrauch gemaht. Das Reichseisenbahn-Amt habe dann dem Reichskanzler eine Denkschrift vorgelegt und ih in derselben für eine Verlängerung des Provisoriums und für Bildung einer Enquete bezüglih der Frage über Ein- führung eines neuen Tarifsystems ausgesprohen und eine allgemeine Tariferhöhung befürwortet. Die Denkschrift ge- langte hierauf an den Bundesrath; in demselben seien die Berathungen über diese Fragen noch nicht zum Abschluß ge- langt. Das bisherige Ergebniß derselben berehtige aber zu der Hoffnung, daß die verbündeten Regierungen sich im Wesent- lichen in der Richtung bewegen werden, welche in der Denkschrift des Reicheisenbahn-Amts bezeichnet is. Der Bundesbevollmäh- tigte bat das Haus, mit seinen Beschlüssen das, was die Reichs- regierung als richtig erkannt hat, zu unterstüßen. Bei Schluß des Blatts sprach der Abg. Berger für seinen Antrag, weier folgendermaßen lautet:

„Die Petitionen, betreffend die Gisenbahntarife, dem Herrn NReichs-

“term 18. Januar zu Contre-Admirälen ernannt worden.

Tarifreform einer eingehenden Prüfung und Begutachtung durch eine aus Mitgliedern des Bundesraths und des Reichstags gleihmäßig gebildeten Kommission, welche zur Vernehmung von Sachverständigen und Interessenten der Landwirthschaft, des Handels, der Jndustrie und der Eisenbahnverwaltungen befugt sein muß, unterziehen zu lassen.“

Der allgemeine, dem Abschnitt 14 des Strafgeseßbuchs zu Grunde liegende Begriff der Beleidigung set als Ob- jekt derselben stets einen Menschen voraus und deshalb ist nah einem Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 15. De- zember 1874 in einer Aeußerung, in welcher die Beleidigung einer Vehörde gefunden wurde, eine strafbare Handlung nur dann enthalten, wenn sie geeignet ist, als Kundgebung der Gering- \häßung oder Verachtung den Personen der jene Behörde bil- denden Beamten gegenüber zu bilden. „Daß die Personen der Beleidigten genannt oder bestimmter bezeihnet sein müssen, als unter den Kollektivnamen der sie umfassenden Behörde, is jedo als zum Thatbestande der Beleidigung einer Behörde im Sinne des §. 196 cit. erforderlih niht zu betraten.

Die Eröffnungstermine für die bevorstehen- den Provinzial-Synoden find für die Provinzial -Synode der Provinz Schlesien auf den 23., für die Provinzial-Synode der Provinz Brandenburg auf den 26., für die Provinzial- Synode der Provinz Pommern auf den 27., für die Provin- zial-Synode der Provinz Posen auf den 27., für die Provin- zial Synode der Provinz Sachsen auf den 29. und für die Provinzial-Synode der Provinz Preußen auf den 30. Januar festgeseßt. Die Versammlungen finden am Sitze des Konsisto- riums ftatt.

Se. Großherzogliche Hoheit der Prinz Wilhelm von Baden hat sih heute früh nah Carlsruhe zurückbegeben.

Se. Durchlaucht der Fürst zu Waldeck und Pyr- mont, General-Lieutenant à la suite der Armee, is unterm 14. Januar zum Chef des 3. Hessishen Infanterie - Regiments Nr. 83 ernannt und Se. Königliche Hoheit der Prinz Wil- helm von Württemberg, Major und Führer des Garde- Husaren-Regiments, unterm 18. Januar zum Oberst-Lieutenant befördert worden.

Die Kapitäne zur See Werner und Bat#\ch find un-

—SM S Atiadne? i an 17 Januar (x. Nähe mittags in Hongkong angekommen und hat Befehl erhalten, da- selbs weitere Ordres abzuwarten, um ev. nah Bangkok zu gehen.

S. M. S. „Elisabeth“ hat am 18. des. Mts. Vor- mittags Hongkong auf der Reise nah der Heimath verlassen. An Bord Alles wohl.

Wiesbaden, 18. Januar. Nachdem, wie bereits gemeldet, gestern Mittag die feierlihe Eröffnung des 7. Kommunal- Landtages des Regierungsbezirks Wiesbaden stattgefunden hatte, war für heute die erste Plenarsißung anberaumt, auf deren Tagesordnung die Wahl der Schriftführer, Mittheilung der Vor- lagen der Staatsregierung und Beschlußfassung über die ge- \châftlihe Behandlung derselben stand.

Nach Vornahme der Wahlen der Schriftführer und nah- dem der Vorsitzende dem Landtage Mittheilung von den einge- tretenen Pérsonalveränderungen, sowie von den eingegangenen Gesuchen gemacht hatte, wurden die drei Vorlagen der Regierung verlesen und sodann die Bildung von 4 Ausschüssen, einen Aus- \chuß für Eingaben, einen Finanzaus\{huß, einen dergleichen für den Wegebau und einen Rehnungsaus\{chuß beschlossen. Die Sißung wurde hierauf geschlossen und die nächste auf heute Nachmittag 5 Uhr anberaumt. Tagesordnung: Wahl der Aus- \hußmitglieder.

Sachsen. Dresden, 18. Januar. Der Herzog Georg von Sachsen-Meiningen is heute Mittag nah Meiningen zurückgereist.

Sachsen-WWeimar-Eisenach. Weimar, 19. Januar. Die „Weimarische Ztg.“ schreibt: Das „Volksschulgeseß für das Großherzogthum Sachsen“ hat, wie in Deutschland felbst, so auch jenseit der Grenzen unseres Vaterlandes die wohlverdiente Würdigung gefunden. So hat der Vorsißende des belgishen Lehrervereins eine Uebersezung des Gesetzes in französischer Sprache veranstaltet; der Verein hat dieselbe in dreitausend Eremplaren vervielfältigen lassen und an alle Mit- glieder der belgishen Kammern, an die Gemeinderäthe der größeren belgischen Städte, sowie an hervorragende Männer in Europa und Amerika gesendet, welche geneigt scheinen, das weimarische Volks\chulgeseß zum Muster zu nehmen.

efierrei- Unaarm. Wien, 18. Januar. Gestern fand in Pest unter dem Präsidium des Kaisers ein einftündi- ger Ministerrath statt, in welhem das Vorgehen der Regie- rung in der Budgetdebatte festgestellt wurde.

Der Feldmarschall-Lieutenant und Kämmerer v. Ham- merst ein ist gestorben. :

Pest, 18. Januar. Das Iournal „Közerdek“ meldet die bevorstehende Hieherkunft des Banus Mazuranics behufs Besprehung mit dem Minister - Präsidenten über die allgemeine Regierungsaktion angesihts der gegenwärtigen parlamentarischen Lage. : In der heutigen Abendsißung des Finanz-Aus\schus#s\es übernahm Baron Béla Lipthay das Referat, worauf der Aus- \chuß den von Szell hon ausgearbeiteten Bericht authentizirte.

Niederlande. Haag, 13. Jan. Jm Namen des Königs der Niederlande wird sih eine außerordentliche Gesandt- schaft nach Brüssel begeben, um denselben bei der Vermäh- lung der Tochter des Königs der Belgier zu repräsentiren. Wie verlautet, ist ein Gesetzentwurf für Revision des Gesetzes über die nationale Miliz nunmehr an den Staatsrath gelangt. Sobald er dieses Stadium durchlaufen, wird er den Generalstaaten vorgelegt werden. Der neu ernannte General- gouverneur von Niederländish-Dstindien, Hr. van Lansberge, wird von Brüssel, wohin er nach den durch seine Berufung auf diesen Posten veranlaßten Besprehungen mit dem Ministerium zurückgekehrt war, alsbald wieder im Haag erwartet. Er wird daselbst noch einen Monat vor seiner Abreise nach Indien zubringen.

Aus Amsterdam wird berichtet, daß dem Befehls- haber der zweiten Expedition nah Atchin, dem General van Swieten, heute im Parksaale eine feierlihe Kundgebung nationaler Anerkennung für die von ihm in Jndien auch bei diesem Feldzuge geleisteten großen Dienste zu Theil ward. Es wurde ihm in öffentlicher Versammlung einer großen Anzahl notabler Patrioten ein sehr kostbarer, mit sinuvollen Emblemen

und zwischen diesen die Worte „Parcere subjectis Debellare superbos“ fich befinden. Die für dieses Geschenk, ein höchst werthvolles Kunstwerk, erforderlich gewesene bedeutende Geld- summe war nicht dur eine öffentliche Subskription, sondern durch Beiträge von mehr als 350 Personen aus allen Theilen des Landes beschaf}ffl worden.

Auf die Darbringung dieser Widmung antwortete van Swieten in herzliher Weise, und es

folgte dann ein spendides Banket.

Großbritannien und Jrland. London, 20. Januar. (W. T. B.) In der Krankheit des Prinzen Leopold is ein Rückfall eingetreten, und sind die Kräfte in Folge dessen ge- \{chwäht. Im Uebrigen i} der Krankheitszustand des Prinzen unverändert.

Frankreich. Paris, 20. Januar. (W. T. B.) Die Fraktion der Rechten hält dem Vernehmen nah daran fest, die Vertagung der Berathung der konstitutionellen Geseßÿ- entwürfe bis nah der Rekonstruktion des Ministeriums zu beantragen.

Der neue Munizipalrath in Marseille is aus Veranlaffung einer Diskussion gegen die von der National- versammlung bewilligte städtishe Anleihe suspendirt worden. Versailles, 19. Januar. (W. T. B.) Die National versammlung führte heute die Berathung des Gesetzes über dic Cadres der Armee von Art. 8 bis zum Art. 27 fort. Ein Antrag von Langlois, dem Kriegs-Minister die Befugniß zu ertheilen, ebenso wie die übrigen Offiziere auch die Generale nach Erreihung des 65. Lebensjahres in den Ruhestand zu verseßen, wurde abgelehnt. Art. 12 wurde an die Kommission zurüverwiesen und die Berathung über Art. 14 ausgeseßt. Die übrigen Artikel wurden angenommen.

Spanien. Madrid, 19. Januar. (W. T. B.) König Alfons if heute nah Saragossa abgereist, um sich von dort zur Nordarmee zu begeben und an den militärishen Operationen, deren Aufnahme unmittelbar bevorsteht, theilzu- nehmen. Dem Vernehmen nah wird den zu Don Carlos. über- getretenen Offizieren, welche vor Wiederbeginn der Feindselig- feiten in die Königliche Armee wieder eintreten, von der Re- gierung vollkommene Amnestie zugesichert werden, und sollen ihnen s\elb|st ihre Ordensdekorationen belassen werden. Aus Veranlassung der von den Carlisten begangenen vielfachen Gewaltthätigkeiten gegen die Eisenbahnbeamten hat die Regierung, wie verlautet, den Beshluß gefaßt, jeden Carlisten, der in der Nähe einer Eisenbahn mit den Waffen in der Hand ergriffen wird, erschießen zu lassen. Der König hat den spanischen Diplomaten, welhe aus Veranlassung des Regierungs- wehsels um ihre Entlassung gebeten haben, dieselbe nunmehr

ertheilt.

Italien. Rom, 12. Januar. (It. N.) Vorgestern haben in verschiedenen Kollegien, in denen in Folge von Doppelwahlen Nachwahlen nöthig waren, dieselben stattgefunden. In Rom müssen wieder Stichwahlen vorgenommen werden, weil die Kan- didaten der Rechten und Linken gleich viele Stimmen, aber feiner die genügende Anzahl erhalten hat. In Bologna, San Giovanni, Persiceto, Parma, Pisa, Brindisi, Marostica, Oneglia, Spezia und Anagni wurden neun Kandidaten der Rechten, in Palermo und Cittanova zwei Oppositionskandidaten gewählt.

Am nämlichen Tage fand im Quirinal ‘ein diplo- matisches Diner statt, an dem der König, Prinz Humbert, die Prinzessin Margarethe und die Chefs der fremden Gesandt- haften Theil nahmen. Nur der Marquis de Noailles und Hr. Rancés fehlten.

Der Gemeinderath von S. Remo hat beschlossen, der Kaiserin von Rußland zum Andenken an ihren Aufenthalt daselbst ein Album zu verehren.

Die nach Rom zurückgekehrten Min ister bereiten. si, wie der „Nazione“/ von hier gemeldet wird, auf die Parlaments- verhandlungen über ihre Budgets vor. Da bereits mehrere Interpellationen angekündigt sind und andere noch in Ausficht stehen, \o will dice Regierung gleich nah dem Wiederbeginn der Kammersißzungen die Mitglieder der Majorität zu einer Ver- sammlung berufen und ihnen den Vorschlag machen, die Beant- wortung aller Interpellationen bis zur Verhandlung der betref- fenden Budgets auszuseßen.

Die Turiner „Gazzetta Nuova“ berichtet, daß das erste Bersaglieri - Regiment, welches daselbst in Garnison liegt, mit einem neuen Repetirgewehr nah Weiterli's System versehen werden soll, einer Verbesserung desselben hinsichtlih der Einfach- heit und Leichtigkeit in der Auseinanderlegung vermittelst einer Erfindung, die ein ausgezeichneter italienischer Artillerie-Dffizier gemacht hat, welche auh bereits bei den Hinterladern an- gebracht worden ist. Es sind mit diesen Gewehren bereits sehr zufriedenstellende Versuche angestellt worden. Um fie aber in größerem Maßstabe zu wiederholen, soll das obenerwähnte Re- giment damit versehen werden, und wenn sih befriedigende Re- sultate dabei herausstellen, soll dies Gewehr dann bei allen Ber- saglieri-Regimentern und bei den Alpenjäger-Compagnien einges- führt werden, indem nur die Linien-Infanterie das alte Wetterli- gewehr behält. .

19 Sund (L B) Wie die talt meidet, ist die Kündigung des Handelsvert!rags mit Frank- reich bereits nah Paris abgegangen. An die Regierungen von Oesterreih und der Schweiz wurde die Anfrage gerichtet, ob sie {hon jeßt vor Ablauf der Handelsverträge auf eine Revision derselben eingehen wollten. Falls Desterreih und die Schweiz hierzu bereit wären, könnte gleichzeitig eine Revision aller drei Verträge vorgenommen werden.

(W D B) Il d Deputirtenkammer wurde heute von dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten Vis- conti-Venosta der Vertrag mit der französischen Regierung, be- treffend die Regelung der Grenze am Mont Cenis, vor- gelegt.

Numänien. Bukareft, 19. Januar. (W. T. B.) Der Finanz-Minister Mavrogeni hat seine Demission ein- gereiht, um über den Inhalt des im Prozeß Ofenheim ver- lesenen Schreibens von Herz, soweit dasselbe ihn betrifft, ohne Rücksiht auf seine amtliche Stellung sich äußern zu können, Der Fürst Carl hat die Demission angenommen. Zum Finanz- Minister is der bisherige Minister für öffentlihe Arbeiten, Cantacuzene und an Stelle des Leßteren Theodor Rosetti zum Arbeits-M inister ernannt worden,

Amerika. New-York, 19, Januar. (W. T. B.) Auf Befehl des Generals Emory i der ungeseglich gewählte Sherif von Vicksburg durch Bundestruppen aus seinem Amte entfernt worden. Der oberste Gerichtshof genehmigte das Verfahren des Generals und hat den von der republikgnischen

reich verzierter goldener Pokal überreicht, auf dessen Deckel die

kanzler mit der Aufforderung zu überweisen: die Frage der Eisenbahn -

Aufschrift „Atjeh“ (Atchin), die Jahreszahlen 1873 und 1874

Partei gewählten Sherif wieder eingeseßt.

S Oas - Angelegenheiten. erlin, 20. Januar. In der gestrigen Sißzung des Deutschen Reichstags antwortete auf u Anfra des Abg. Herz in der Berathung des Gesehentwurfs, betreffend die Beurkundung des Personenstandes, der Königlih bayerische Saat MaMUÜgte, Staats-Minister der Justiz Dr. von Der Hr. Abg. Herz hat an die bayerische Regie i von Anfrage gerichtet. Die bayerische Ie S O desrathe ‘auf den 1. Januar 1876 festgestellten Einführungstermin beigepflichtet, weil verschiedene Bundesregierungen eine solche Er- streckung der Zeit der Einführung gewünscht haten. Ein prinzipiel- les Bedenken gegen den Antrag des Hrn. Abg. Dr. Marquardsen und Dr. von Schulte habe ih niht. Ob aber die bayerische Regierung von der durch den Antrag der Herren Abgg. Dr. Marquardsen und Dr. M DAGE S Fakultät wird Gebraudh machen können oder ; zu erkläre Mo è Ü in i SBPIAE TBE n Ia as in dem Momente zu übersehen, bin ich

Zu 8§. 79 (Die kirhlihen Verpflihtungen in Beziehung auf Taufe und Trauung werden dur dieses Gesez nicht be- L C E S elg Bundesbevollmächtigte,

- Sjelretar Dr. Friedberg na ter- mayer das Wort: e s __ Nach der Ausführung, welchbe der Herr Abgeordnete Dr. von Schulte über den Inhalt und die Bedeutung des A Rede stehenden Paragraphen eben dem Hause gegeben hat, würden die verbündeten Regierungen glauben, sih des Wortes enthalten zu dürfen, da im Wesentlichen die Ausführungen, die eben gegeben sind, ganz die leitenden für die Bundesregierungen waren, als sie den Paragraphen aufstellten. Jndessen ist jeßt von der anderen Seite doch ein Angriff gegen den Paragraphen gemacht worden, der e rathsam erscheinen läßt, jene Worte nicht unerwidert zu lassen.

| ZuUvörderst muß bestritten werden, daß dieses Geseß überhaupt mit dem betiebten Stichwort der Konfessionélosigkeit bezeichnet werden darf; es ist eben ein weltlihes, cin bürgerliches Geseß und will einen konfessionellen Charakter weder nach der einen noch nach der anderen Jichtung hin zu erkennen geben oder ihn negiren; darum ist es keines- weg3 ein Geseß, welches irgend einer Konfession zu nahe tritt, \on- dern wir meinen, daß jede Konfession mit den Saßtungen dieses Ges E sich zurechtfinden kann, ohne im Gewissen dadurch bedrängt zu

en. :

_. Wenn der Herr Abgeordnete Westermayer gemeint hat, dieses Gefeß sei der Ausdruck dex „Reue*, der von Setten der E Regierung dem „Aufschrei der protestantischen Geistlichen“ gegenüber = 1010 ja wohl der Ausdruck gewesen —, si kund giebt, fo darf ih das bestreiten. Dieses Gesetz is nicht der „Ausdruck der Reue“

Über das, was die preuf

: i zishe Regierung mit ihrem Geseß vom März 1874 gethan hat, sondern es ist der Versuch, eut A O was Unverstand und böser Wille in dieses Geseß hineingelegt haben.

Vas Geseß vom März 1874 hatte nie daran denken können und wollen, „die“ geheiligten Institutionen der Taufe und der Trauung irgendwie beeinträchtigen zu wollen; aber böser Wille und vielleicht vielfach mangelnde Einsicht hat dies Gesetz so ausgelegt, als ob da- durch ein Eingriff in jene geheiligten Institutionen beabsichtigt würde und um nun diese traurige Erfahrung, welche die preußische Regie- rung allerdings gemacht hat, nußbar zu machen für die Reichsregie- rung, darum hat man im Kreise der verbündeten Regierungen es füx zweckmäßig gehalten, ganz auédrücklich den Ausspruch in das Gesetz hineinzunehmen, daß jene Deutungen, die das preußische Gesetz erfah- ren hat, eine Mißdeutung fei, und daß diesem Gesetz gegenüber im Ne i che eine gleiche Deutung nicht aufkommen dürfe. Ich meine, hier in diesem

Hohen Hause wird man gewiß Anlaß haben, einer der ‘größten ver- laumdeten Regierungen die Hand zu reichen, wenn fie aus Anlaß einer Erfahrung, die fie auf dem hier behandelten Gebiet gemacht hat, die anderen Reichsregierungen vor gleichen Erfahrungen {hüten will.

Wenn Sie, meine Herren, wie gewünsht wird, und wie ich

Namens der preußischen Regierung ganz ausdrücklich erbitte, diesem Paragraphen Ihre Zustimmung geben, dann wird, wenn auch gegen das Reichsgeseß derartige Insinuationen erfolgen sollten, Niemand sein der derartige Verdächtigungen im guten Glauben vernehmen könnte. und darum, meine Herren, bitte ih, nehmen Sie den Paragraphen an.

Zu §. 80 erklärte derselbe Bundesbevollmächtigte nah dem Abg. Grafen Frankenberg:

___ Ih darf wohl Namens der verbündeten Regierungen dem Herrn

Grafen Srankenberg den Dank dafür aussprechen, daß er die Güte gehabt hat, durch seine Mittheilungen und Ausführungen die verbün- deten Regierungen auf Mißstände aufmerksam zu machen, die bei Ausführung des Reichsgeseßes zu vermeiden sein möchten. Die ange- führten Thatsachen beziehen si auf Verfügungen, die bisher in einem Partikularstaate des Deutschen Reichs getroffen sind, und es ist hier

utcht der Ort, diese Berfügungen zu rechtfertigen oder zu ents{uldigen.

Vas aber darf ih hier aussprechen, daß bei Erlaß der Ausführungs-

verordnung, welche der §. 80 dem Bundesrath vorbehält, dieser auf

das peinlichste darauf bedacht sein wird, den Standesbeamten nicht

Auflagen zu machen, die geeignet sein könnten, das Ehrenamt ihnen zu verleiden, sondern daß, was an ihm ist, ev dazu beitragen wird jedem Ehrenamt auch diesen Charakter eines Ehrenamtes zu erhalten, und darum alle subalternen Thätigkeiten, die auch von anderen als

Ehrenbeamten erfüllt werden können, von ihnen fern zu halten.

In Betreff des Oppenheimschen Antrags (§8. 82) äu Op gs (8. 82 zerte

derselbe Bundesbevollmächtigte : 3 / ,__Ich darf mich wohl auf die Erklärung beschränken, daß die ver- bündeten Regierungen in der Annahme des vom Hrn. Abg. Dr, Op- en E venonis eine schr wünschenswerthe und nüß-

ckche Srgäanzung des vorliegenden Geseßentwurfs erblicken, und i

bitte darum um dessen Annahme. : : i A Ein weiterer Zusaß, von den Abgg. Moufang und Hauck beantragt, lautet: „Die verfassungsmäßig gewährleisteten Vor- behalte für das Königreih Bayern in Nr. 3 S. 1 des Versailler

Es mag also der Gedanke, welhen der Herr Abge ù 1 , ordnete Ha 19 evn näher entwickelt hat, im Tenor des Gesetzes A Ausdru gt rat werden oder nit; nah meinem Dafürhalten kann darüber ein Zweifel bestehen, daß das bayerische Reservatrecht in dem Um- fange, wie es wirkli besteht, unberührt bleibt.

In der Diskussion über den Gesegentwurf: die Aus der militärishen Kontrole über die G E “pte ra standes, die Uebungen derselben, sowie die gegen fie zulässigen Disziplinarstrafmittel, befürwortete der Referent, Abg. Malßzahn- Gülß, zu §. 5 folgenden von der Kommission beschlossenen Zusatz: Offizieren der Reserve, welche bei außergewöhnlicher Veran- lasung (Mobilmachung U. \. w.) zum Dienst einberufen werden ist dies als ; cine Uebung anzurechnen. Hierzu lag ein Amendement des Abg. Schulze (Guhrau) vor, welcher dem Paragraphen fol- gende Fassung geben will: Offizieren der Landwehr kann eine solche Einberufnng als eine Uebung angerehnet werden welche sie nah §8. 12 des Kriegsdienstgeseßzes vom 9. November 1867 behufs Darlegung ihrer Qualifikation zur Weiterbeförderung zu Veri haben. Der Bundes-Kommissar Major Blume bemerkt

Es unterliegt ja keinem Zweifel, meine Herren, daß der - i welcher durch Einberufung der Landwehr-Offiziere Lr Dae in den hier in Betracht kommenden Fällen erreicht werden foll, in der Regel bereits erfüllt sein wird, wenn der Landwehr- Offizier furze Zeit, ehe seine Befêrderung in Frage kommt, aus anderer Veranlassung zu ciner Dienstleistung von längerer Dauer bei der Linie eingezogen gewesen ist. Jh nehme keinen Anstand, zu erklären, daß die Militär- verwaltung he jolchem Falle kein Interesse daran hätte dem Landwehr-Offizier „eine nohmalige Dienstleistung aufzuerlegen, und ih fann hinzufügen, daß von den Militärbebörden in zahlreichen Gâllen, die mir bekannt sind, die von dem Herrn Antragsteller gewünschte Rücksiht bereits geübt worden ist. Meine Herren ! Vie Berechtigung hierzu besißt die Militärverwaltung wohl unbestritten, und wenn nun auch das vorliegende Ameundemert nur die Bestimmung in das Gesetz einführen will, daß unter den erwähnten Umständen von einer nochmaligen Einberufung abgesehen werden kann, so möchte ich do anheimstellen, ob es sich empfiehlt, einer folchen, ganz unzweifelhaft bereits vorhandenen Be- rehtigung in diesem Geseß noch besonderen Ausdruck zu geben. Viel- leicht genügt es dem Herrn Antragsteller, wenn ih aus\prehe, daß Seitens der Militärverwaltung kein Bedenken entgegenstehen würde in der Ausführungsinstruktion zu dem Gefeß in einer zweckentsprechen- den Weise die Militärbe,, örden darauf hinzuweisen, vorkommenden Falls im Sinne des Herrn Antragstellers zu verfahren.

Zu S. 6 entgegnete der Königlich preußishe Bundes- bevollmächtigte Staats- und Kriegs-Minister von Kameke dem Abg. Frhrn. von Schorlemer-Alft :

__ Meine Herren! Der Herr Abgeordnete von Schorlemer-Alst führt aus seiner Erfahrung &âlle an, in denen Offiziere des Beur- laubtenstandes in Bezug auf ihre bürgerlichen Verhältnisse und die Ausübung threr bürgerlichen Rechte milirärischerseits behindert sein jollen. Ueber alle Fälle, die der Herr von Schorlemer-Alst anführt ist dem Kri egs-Ministerium niht ein Wort bekannt; ih bin also niht im Stande, auf irgend einen der Fälle einzugehen, am wenigsten aber bin ich im Stande, hier blindlings die verlangte Mißbilligun

eines Verfahrens, welches möglicherweise von Seiten einer iterbebörde stattgefunden hat, auszusprehen. Ich kaun nux wünschen, daß solche Fâlle, die als- Verst öße gegen das Geseß betrachtet werden müssen konstatirt und zur Kenntniß der obercn Behörden gebracht werden. n ten e eine Verfügung zu treffen, daß die Gefebze ge- )andhabt werden sollen, fi ih feine Ve s un d 4

ftebt Nd Lon Fb , finde ih keine Veranlassung, denn das ver- __ Auf die Erklärung des genannten Abgeordneten, er habe niht nöthig auf einzelne Fälle einzugehen, sondern verlange von Seiten der Reichsregierung die Erklärung, daß fie das von ihm geschilderte Verfahren unter keinen Umständen dulden werde, entgegnete der Königlih Preußische Bundesbevollmächtigte Ge- e a 1 v. Voigts-Rhezt:

leine Herren! Es ift gewiß ein Unikum, wenn He Schor-

lemer-Alst die Frage an die höhere Militärbehörde ribtet. 4 E Unterbehörden Befehl oder Erlaubniß gegeben habe, die Verfassung und die bestehenden Geseß* zu verleßen. Das kann ute geschehen und wird auch nie geschehen! Wenn die betreffenden Herren glaubten daß sie in ihren Rechten verleßt sind, dann sind sie auf die Bestim- mungen, die jedem Offizier, die jedem Soldaten bekannt sind (das ist das Reglement Uber die Beschwerdeführung), zu verweisen. Kein Dffizier, denke ih, wird so wenig Achtung vor sich jelbst haben, daß er ein Unrecht, was ihm zu Theil wird und was ex. nich] hinnehmen will, Finnimmt, und dann auf anderen Wegen zur Sprache bringt, als auf dem, dec geseßlich vorgeschrieben il. So haben wir wenigstens die Offiziere immer kennea gelernt, und ih hoffe, es wird fo bleiben. Wenn ein Offizier glaubt daß ihm ein Unrecht geschehen ist, so möge er auf dem Dienstwege seine Beschwerde anbringen. Dies dur Hru. von Schorlemer- Alst aber zu_ thun, dazu, glaube ih, ist um so weniger Veranlassung, als nicht gesagt ist, wer der Verleßtzte ist, und in welcher Weise und welche Bestimmungen des Gesetzes verleßt sind. Die Bemerkungen, die Hr von Schorlemer-Alst zur Sache gemacht hat, sind so vage, daß es in der That nicht möglich ist, darquf eine Erklärung zu geben, Die angeführten Besprechungen zwischen den Vorgeseßten und jenen Offi- zieren waren viel zweckmäßiger in Form einer Beschwerde an die mili- trische Centralstelle gekommen; dann würde diese gewiß erledigt sein wie Ceseß und Recht es fordert. E __— Vor der dritten Berathung des Gesezentwurfs, be- treffend die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden nahm der Königlih preußische Bundesbevollmächtigte, Staats- Minister Dr. Delbrü das Wort: Meine Herren! Es wird, wie ich glaube, für die dritte Bera-

Bündnißvertrages vom 23. November 1870" und Nr. 1 des Schluß - Protokolls vom selben Tage werden durch das gegen- wärtige Geseß niht berührt.“ Der Königlih bayerishe Bundes- bevollmächtigte Staats - Minister Dr. von Fäusftle erklärte hierüber :

Der Antrag, wie ihn die Herren Abgeordneten Hauck und Ge- nossen gestellt haben, giebt einem vollständig toe G baatea Ausdru ; „nur halte ih ihn für fo selbstverständlich, daß er einer BVerUlcksichtigung im Tenor des Gesetzes nicht bedarf. Ich hatte schon bei der ersten Berathung des Gesetzentwurfs die Ghre, vor dem Hohen Hause zu fonftatiren, daß bezüglich derjenigen Punkte und Materien, in welchen dur, die Reichsverfassung und die derselben zu Grunde lie- genden Verträge beftimthre Rechte einzelner Bundesstaaten in deren Berhältniß zur Gesammtheit festgestellt sind, eine Reichszuständigkeit überhaupt nit gegeben ist, und daß daher Reichsgesetße, welche mit einem bayerishen Reservatreht in Widerstreit stehen, insoweit der Umfang dieses Reservatrehts reiht hier also in Bezug auf die Heimaths- und Niederlassungéverhältnisse und die mit demselben im Zusammenhange stehenden administrativ polizei- lihen Gegenstände des Verehelichungswesens auf Mt S nge Gt a Ang finden können, als nicht das

Sonderrecht mit Zustimmung Bayerns i Zege der Reichs- gefeßgebung außer Wirksamkeit gticht i É E L A „Die bayerische Staatsregierung hat aus diesem Grunde dem vorliegenden Geseßentwurfe im Bundesrathe nur unter dem ausdrück- li erklärten Und zu dem Protokolle der Plenarsißzung des Bundes- rathes konstatirten Vorbehalte zugestimmt, daß die verfassungsmäßig gewährleisteten Vorbehalte für das Königreich Bayern in Nr. IIL §8. 1 des Versailler BVündnißvertrags vom 23. November 1870 und in Nr. 1 des Schlußprotokolls von demselben Tage durch das gegen-

thung des vorliegenden Geseßentwurfs nüßlich sein, wenn ich gleich von vornherein die Stellung bestimmt bezeichne, welche der Bundes- rath zu den Beschlüssen genommen hat, welche Sie in zweiter Lesung des vorliegenden Entwurfs gefaßt haben.

; E Bundeërath, wenn er auch in mehreren von Ihren Be- \{lüssen cine Verbesserung seiner Vorlage, in anderen zwar keine Ver- besserung aber doch nur solche Abänderungen erkannt hat, die für ihn das Gefeß nicht unannehmbar machen, hat in Beziehung auf einen Punkt auf Ihre Vorschläge nicht eingehen können. Es betrifft dieser Punkt die im S. 9 Nr. 2 enthaltenen Säße über die Vergütung für die Naturalverpflegung. Die verbündeten Regierungen haben, als fie Jhnen als Normalsatz für die vollständige Tageskost mit Brot den Saß von 75 Pfennigen vors{lugen, geglaubt, mit diesem Vorschlage bis an dîe Grenze dessen gegangen zu fein, was von Seiten der zur Leistung der Naturalverpflegung Verpflichteten mit Billigkeit verlangt werden fann und was andererseits dem Reiche, als dem zur Zahlung Verpflichteten, billigerweise zugemuthet werden kann. Sie haben du: die Beschlüsse der zweiten Lesung diesen Saß auf 1 Mark er- höht. Die verbündeten Regierungen haben hierdurch die Verpflichtung erhalten, die vorliegende Frage nochmals in ernste Erwägung zu ziehen. Sie haben sich aber bei dieser Erwägung nicht davon Üüber- zeugen können, daß ihr ursprünglicher Vorschlag ein unbilliger ein unrichtiger war. Sie haben indessen nit verkannt, daß in allen solhen Zahlfragen es unmöglih ist, einen be- stimmten Saß als den absolut richtigen hinstellen zu wollen, und fie haben, indem dieses Haus sih dur seinen Beschluß dahin aussprach daß es den Saß von 75 Pfennigen für zu niedrig hielt, diesem Aué: \spruche entgegenkommen wollen, indem sie den Saß auf 80 Pfennige glaubten erhöhen zu können, Es ist dies der Saß, welcher in dem Amendement des Herrn Abgeordneten v. Schöning und Genossen Nr. 186 der Drucksachen, Jhnen vorgeschlagen wird. Diesen Sat

Ermittelungen für denjenigen halten, über welche i i hinauegehen fönnen. jenigen h hen sie unbedingt nit , ‘Vie verbündeten Regierungen sind sich wohl bewußt, da i dieser Materie zweierlei zu vermeiden haben: ée Mal bk vere zahlen, und ein anderes Mal zu wenig zu bezahlen. Daß, wenn man einen einzigen Saß für das ganze Reichsgebiet annimmt, dieser Ge- sihtspunkt absolut nicht durchzuführen ist, leuchtet ein. Es fann da- her nur darauf ankommen, einen Saß zu wählen, welcher in seinem Durchschnitt dem richtigen Verhältnisse entsprihr. Geht man über einen dem richtigen Verhältnisse entsprehenden Durchschnittssaß hinaus, so macht man und das würde nah der Ueberzeugung der verbündeten Regierungen bei einem Saß von 1 Mark der Fall fein U vielen Theilen des Bundesgebiets Geschenke auf Kosten der Reichs- gle, Hierzu haben sich die verbündeten Regierungen nicht entschließen

Ich habe Sie zu bitten, das Amendement des Herrn A - neten v. Schöning anzunehmen und durch die inie Ves MREIA ette L A, e Ei Gefeß herbeizuführen, dessen Zu-

andekn en verbündeten venso am Herz lest, wie SiS egterungen ganz ebenso am Herzen

In der Diskussion bemerkte der Königlich bayerishe Bun- desbevollmätigte, General-Major Fries, beri e T

Meine Herren! Zur Bemerkung des Herrn Vorredners, daß die Vergütung in Bayern eine bedeutend höhere sei, möchte ich berichtigend erwähnen, daß in Bayern die Vergütungssäßze iährlih fich ändern, je nah den wechselnden Getreidepreisen, welche maßgebend sind für die Seststellung dessen, was als Entschädigung gewährt wird. So be- rehnete fich die Entschädigung für 1872 meines Wissens auf 307 Kreuzer, und für 1873 auf 297 Kreuzer oder etwa 82 Markpfennige. Vies ist nit bedeutend höher, als der jeßt beantragte Saß und die Lees “bec Enden DITDEA vielmehr schon bei nur wenig

nte o herabgehenden Getreideprei i verde di 80 Pfennige des Antrags: a S a

Meine Herren! ‘Speziell von dem Jahre 1874 rah ich aller- dings nicht; ih habe hauptsächlih hervorheben A daß für die Bestimmung der Vergütungen in Bayern die Getreidepreise das Mahßgebende find, daß also, wenn die Getreidepreise hoh stehen, die Uartierträger dort zwar wohl bei dem Saße von 80 Pfennigen verkürzt werden, wenn aber jene Preise fallen, die 80 Pfennige auch ebensowohl mehr betragen könnten, als die jeweiligen bayerischen Entschädigungen. Diese find eben hwankend.

i Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Die außerordentlihen Professoren Rektor emer. Dr phil Karl Sriedrih August Nobbe, Dr. phil. Wilhelm D indorf, of rath Dr, phil, Gotthard Oswald Marbach und Dr. phil. Kar! Biedermann zu Lei pzig sind zu ordentlichen Honorar - Professo- O der philosophischen Fakultät der Universität Leipzig ernaunt

orden. :

Die Nr. 8 dex Illustrirten Jagdzeitun O 7 2 ) 2s ; 1 L O für Jagd, Fischerei und Naturkunde, ena ne W. D, Nibßsche, Königlicher Oberförster, (Leipzig, Verlag von H Schmidt), enthält felgende Aufsäße: Zur Vogelschußzfrage von greiherrn v. Droste-Hülshoff. Aus Thüringen Ein Fürstensißz e E Mitueo, ete Ein starker Hirsch. Zusammen-

eung des Wildes, welches in den Könialich preußis Hofjagde erlegt wurde u f. w. M PERIO E E

| __ Kand- und Forstwirthschaft. i e 20. Januar. (W. T. B) Amtlicher Mitthei- ung zufolge ist in Janow, Kreis Lodz, Gouvernement Petrok di Rinderpest ausgebrochen. : a e

: __ Gewerbe und Handel.

In den nächsten Tagen werden die ersten Interimsscheine der neuen Berliner städtischen Anleihe à 434 în Stüdcken à 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 A durch das Bankhaus Facob Landau auégegeben werden. Der Umtausch der Interimsscheine gegen die neuen Anleihescheine findet im Laufe des Monats März ftatt Vie vorgenannte Firma hat, wie hieraus ersichtlich, ihr Bezugsrecht

auf die erste Rate der neuen ftädtishen Anleibe ausgeübt, für eine weite Rate v J,.000 Thir. feht f obe Kia 2 zu a a ebenfalls 500,000 Thlr. steht ihr dasselbe bis zum - Wie der „Berl. Aktionär" hört, haben die Liquidatoren d Preußischen Credit - Anftalt si entsGlossen “demnä eine Abschlagsquote von 35% auf die Aktien zur Auszahlung zu brin- gen. Bei dieser Gelegenheit sei erwähnt, daß die Villen der Gefell- schaft in der Nähe von Charlottenburg an Hrn. Hecmann Gebex verkauft worden sind, und zwar 8 kleine Häuser à 27,000 Æ und 2 große à 48,000 A Die Preußische Boden- Credit-Anftalt hatte sich vorher verpflichtet, die Häuser mit je 6600 resp. 11,000 M in un- kündbaren Pfandbriefen zu beleiben. i Der „Magdb. Ztg.“ ist folgende Zuschrift, wie es sei von dem Bank-Comtoir in Magdeburg dad die wir A Wichtigkeit der Sache hiermit wiedergeben: Jn Betreff der A us- stellung von Wechseln, die später bei den Königlichen Bank- anstalten diskontirt werden sollen, ift es nit überflüssig, darauf auf- merf\am zu machen, daß solche seit Beginn der neuen Markwährung auf Mark ohne nähere Bezeichnung, oder Reichsmark Deutsche Wäh- rnng lauten müssen, während Abschnitte, die auf Mark Preußisch Courant lauten, ohne Weiteres von den betreffenden Bankcomptoiren zurUckgewiesen werden. Gleichzeitig sei erwähnt, daß in neuerer Zeit wiederholt Wechsel vorgekommen sind, deren Ausfteller den Plural des Wortes Mark mit Marken gebildet und so im Texte ausge- schrieben haben. Auch solche Wechsel sind nicht bankfähig. _ Der kürzli abgehaltenen Generalversammlung der chemi- schen Fabrik zu Mügeln wurde Seitens der Verwaltung mit- getheilt, daß auf die zur Subskription aufgelegten Stammprioritäten fast gar keine Zeichnungen eingegangen seten, fowie daß sich zwei zahlungsfähige Häuser erboten haven, die Fabrik in Pacht zu über- nehmen bez. zu kaufen, doch dürfe man die Bedingungen noch nit veröffentlichen. Die Versammlung beschloß, cine fünfgliedrige Kom- mission zu ernennen, welche die Verhandlungen mit den betreffenden Häusern leit. n cll. Die Versammlung delegirte zu dieser Ko1inmis- sion, welche in einer nach Verlauf von 6 Wochen abzuhaltenden auperordentlihen Generalversammlung Berit über die quest. Ver- handlungen zu erstatten hat, die Herren Schomburg und Advokat Dr. Schmidt aus Dresden. Die übrigen Mitglieder der Kommission find vom Aufsichtsrath und der Direktion zu ernennen. Der An- trag wegen Erhebung von Regreßausprüchen gegen dea Aufsichtsrath wurde zurückgezogen, indeß behielt sich der betr. Aktionär vor, die thm erforderlich scheinenden Maßnahmen auf eigene Hand zu treffen Am 18. Januar hat in Dresden die zweite ordentliche Ge- neralversammlnng der Ersten Culmbacher Aktien- Erport bier-Brauerei stattgefunden, welche die Bilanz und die vorgeschla- gene Dividende zu 6 pCt. genehmigte, dem Borttante Decharge er- M und den Aufsichtsrath in seiner alten Zusammenseßung wieder- vählte. Der Dresdener Schußverein für Effek efi hat in seiner lezten Alter a En Far vate cten S eine Abänderung der Statuten 1) der Aktien-Gesellschaft Lauchhammer 2) der Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn, 3) der Nordhausen: Grfurtrr Eisenbahn, 4) der Saal-Unstrut Eisenbahn bewirkt, und zu diesem Zwecke die Einberufungen von außerordentlichen General- versammlungen beantragt werden. Die Aktionäre oben genannter Aktiengesellschaften, welche sih bei den hierzu nöthigen Schritten be- theiligen wollen, werden ersucht, unter Angabe ihres Aktienbesißes dies dem Bankhaus Quellmalz und Adler in Dresden mitzutheilen. Liverpool, 19, Januar. (W. T. B.) Die heute hier statt- gehavte Wollauktion wurde mit 12,000 Ballen ostindischer Wolle eröffnet. Die Auktion war gut besucht, die erzielten Preije erreichten

wärtige Gesetz selbstverständlich nicht berührt sein können.

müssen die verbündeten Regierungen nah den von ihnen angestellten

die Durchschnittspreise der leßten Auktion.