1875 / 18 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 21 Jan 1875 18:00:01 GMT) scan diff

M M E E S aa T

ens nicht sagen wollen, daß die im Art. 45 der Reichsverfassung er- erei Lan e, welche bis dahin nach dem Beschlusse des Bundesraths vom 11. Juni v. J. noch nit befreit waren von dem

rahtzushlag bis höchstens 20 Prozent, daß diese unter allen Um- inte von der eingeführten Erhöhung und in vollem Maße befreit werden sollen. Der Antrag des Reihs-Eisenbahnamtes _in seiner Denkschrift geht vielmehr dahin, daß dieser Zuschlag in Wegfall zu kommen hat für die betreffenden Artikel, soweit nicht zwingende Gründe mit Zustimmung der Reichsbehörde, bei Privatbahnen auch der Staats- aufsichts-Behörde, Ausnahmen zulässig erscheinen lafsen. Die Verhältnisse werden bei vielen Bahnen, wie ich glaube, dazu nöthigen, den Zuschlag in gewissen Grenzen, vielleiht auch fogar ganz fortbestehen zu laffen. Na einer mir vorliegenden Approximativberechnung stellt sich 3. B. der Ausfall, der sich bei der Bergish-Märkischen Eisenbahn ergeben würde, wenn man den Zuschlag ganz in Wegfall kommen ließe, allein für Steinkohlen und Koks auf ca. 876,000 gegenüber einer Einnahme von insgejammt noch nicht 19 Millionen Thalern; bei der Cöln-Min- dener Babn auf elwa 582,010 gegenüber einec Gesammteinnahme von

etwa 13 Millionen Thalern; bei ter Saarbrücker Bahn, wo die.

Statistik ausführlichere Berechnung ermögliht, auf 253,000 Thaler, einshließlich für Erz und Roheisen, gegenüber einer Gesammtein- nahme von 2,393,009 Thalern. Es {ließt das aber nach der Auf- fassung der Reichsb- hörde niht aus, daß in gewissen Fällen, unter gewissen Vorausseßungen eine Ermäßigung vielleicht in vollständigem Wegfall des Zuschlags durchführbar, durch die Interessen des Verkehrs geboten und den Interessen der Eisenbahnen nicht zuwider ist. Jch will beispielsweise erwähnen, daß, so- weit ih es übersehe, es keine sehr großen Bedenken haben dürfte, be- hufs Beibehaltung weit entle„ener Äbsaßzgebiete, für den Export dur unsere Häfen für einzelne Artikel den Zuschlag ganz oder theil- weise fallen zu lassen. Weun also der Herr Abgeordnete von der Vor- ausseßung ausgegangen ift, daß dieser Zuschlag unbedingt wegfallen soll, so ist das nicht zutreffend. Es ist eben zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Eisenbahnen, auf die die Reichsregierung im öffentlichen Interesse den höchsten Werih zu legen hat, nothwendig, daß die Bahnen Kredit behalten, daß sie in leidlichen Verhältnissen bleiben, daß sie in der Lage sind, die Aufgaben ausführen zu können, die ihnen schon jeßt obliegen, und die Erweiterung des Eisenbahnneßtzes in sichere Ausficht nehmen können, derer wir noch bedürfen, :

Wenn weiter bemerkt ist zur Begründung des Antrages, eine Kommission einzuseßen aus Mitgliedern des Reichstages und des Bundesraths, so möch‘e ih, so dankbar auch die Reichsregierung jede gebotene Hülfe acceptiren wird, besonders jede Hülfe, die ihr aus diesem Hohen Hause kommen wird, doch auf die Bedenken hinzu- weisen mir erlauben, die einem solchen Antrage entgegenzustehen \chei- nen. Der Vorgang aus dem preußischen #bgeorduetenhause wird in diesem Hohen Hause vielleicht nicht anzuziehen scin, insofern er fich nicht auf eine ausdrückliche verfassungsmäßige Bestimmung hier ütt. Die Verfassung für den preußischen Staat hat im Art. 85 die Vor- Ichrift, daß jede Kammer befugt sein soll, Kommissionen zu ihrer In- formation zur Untersuchung von Thatsachen zu ernennen. E ner jol- chen Befugniß geschieht in der Reichsverfassung nicht Erwähnung ; auch scheint es mir {wer zu sein, ohne einen besonderen legislativen Akt dasjenige Desiderat, welches der Hr. Abgeordnete selbst in seinem Antrage als nothwendig bezeichnet hat, daß nämlich die Kommission B sein soll, Sachverständige zn vernehmen, zur Durchführung zu

ringen.

Was die Enquete angeht, so kann ich mich zur Zeit noch nit darüber aussprechen, in welcher Weise und in welher Form sie zur Ausführung gebracht werden soll. Das glaube ich aber doch jetzt \chon versichern zu dürfen, daß es niht in der Absicht liegt, den- jenigen Weg zu betreten, den man bei der Enquete über die Differential- fracht betreten hat. Wir würden, wie ih besorge, zu einem positiven Resultate in dieser Beziehung niht kommen. Jch denke mir vielmehr die Sache etwas anders, Jch denke mir nämlich, daß man unter Zuziehung von Sachverständigen, die aber niht zu zahlreich sein dürfen, einen Fragebogen entwirft, welcher die einzelnen Punkte genau spezialifirt, über welhe man eine thatsächliße Aus- kunft oder ein Sentiment von den betreffenden Sachverständigen wünscht. Ob nah Beantwortung dieser Fragen es als zweckmäßig oder nothwendig sich ergeben wird, noch eine mündlihe Ergänzung der abgegebenen Gutachten herbeizuführen oder gar eine Diskussion, das wird dem V.rlanf der Sache vorzubehalten sein. Also ein solches Parlament, ein Jnteressenten-Paxrlament, wie es d-r Herr Ab- geordnete besorgt, wird, glaube ich, unter diesen Umständen wohl nicht in Aussicht zu nehmen sein.

Der Herr Abgeordnete hat ferner erwähnt, daß er es für nothwendig halte, eine solche Kommission einzuseßen, weil in den administrativen Ansichten ih meine, der Ausdruck wurde gebraucht ein Wechsel eingetreten sei, und dieser Wechsel niht die Garantie biete, daß für die Zukunft ein annehmbares Resultat erzielt werde. Jch erlaube mix darauf zu bemerken, daß im Wesentlichen das jeßige Verfahren, welhes das Reihs-Eisenbahn-Amt vorgeschlagen hat, eine Fortseßung des bereits eingeleiteten ist. Die bisherige Enquete ist nicht vollständig. Die Delegirten des Handelsstandes, welche gehört worden sind, haben erklärt, daß sie selbst nicht als Vertreter ‘es Han- delsstandes sich betrachten können; sie haben dringend gebeten, die Vertagung der. ganzen Einführung cines Tarifsystems eintreten zu laffen, und die Frage einer näheren Erörterung zu unterwerfen. Es haben die Eisenbahnyerwaltungen in einer Konferenz, welche sie u Harzburg am 7. und 8. Juli abgehalten haben, {eine Generalkonfe- renz der deutschen Eisenbahnverwaltungen ist sie genanut, Folgendes be- {lossen und ich erlaube mir zur thatsächlichen Aufklärung für das Hohe Haus dies anzuführen:

die Visfkussion führte zunächst zu der Annahme einer

wie ich bemerke, einstimmig angenommenen Refolution: Die Verwaltungen erkennen einstimmig an, daß dur die

Zulassung zweier verschiedener Tarifsysteme die Interessen des Publikums wie der Eisenbahnen geschädigt werden und die durch e ing angestrebte Gleihmäßigkeit der Tarife in Frage geftellt wird.

Obwohl die Verwaltungen in der Mehrzahl das Werthklasse-Uni- kations-System für \achgemäßer halten, erklären sie im Anschluß an vorstehende Resolution weiter einstimmig ihre Bereitwilligkeit, zur Erzielung der erstrebten Gleichmäßigkeit der Tarife das in der Braunschweigischen Konferenz vom 12. März d, F. in den Grund- zügen festgestellte System anzunehmen, in der Vorausfetzung, daß auch die Verwaltung der Reichseisenbahnen und die übrigen, heute nicht vertretenen Verwaltungen, fich bereit finden lassen, diesem System beizutreten.

Der Bundesrathsbes{chluß geht ausdrücklich davon aus, daß dem

Fortbestehen des elsaß lothringishen Systems Nichts im Wege stehen

solle. Diese Vorausseßung stimmt also mit dex Erklärung der Verwaltungen niht überein; zweitens haben sie mit 35 gegen 6 Stimmen den Antrag des Vertreters der sächsischen Staatsbahnen zum O erhoben, welcher dahin lautet: ie Verwaltungen erklären übereinstimmend nit tem Beschluß der Generalfonferenz in Braunschweig am 12. März cc., daß die Einreihung der Artikel in die vier Spezialtarife des braunschwei- gischen Tarifsystems eiue obligatorische nur mit der Modifika- tion sein dürfe, daß es jeder Verwaltung freigestellt sei, für jeden Artikel auf Zeit Ausnahmetarife zu billigeren Säßen, als zu den Säßen alw pr Spezialtarifs, in welchem der betreffende Artikel eingereiht ist, bezichungsweise zu billigeren Säßen, als den Sätzen der allgemeinen Wagealadungsklassen zu bilden.

Abgesehen von einigen weniger wichtigen Differenzen, wird man anerkennen müssen, daß, nahdem die Eisenbahnverwaltungen das be- {lossen haben, nahdem fie am Schluß des Protokolls ausdrücklich erklärt D ie eg

„Wle Redaktion der KLarifvorschriften nah den heutigen Be-

schlüssen wird den vom Verein der Privatbahnen respektive den Staatsbahnen für die Berathungen im Reichs-Eisenbahnamt de- fignirten Herren Delegirten überlassen

nachdem dann die Herren Delegirten in der Konferenz ausweislich

des der Denkschrift des Reichs-Eisenbahnanmtes beigefügten Proto- folls oder der Registratur, wie das Schriftstückx auch ge- nannt ift, es is ihnen aber vorgelesen und von den De- legirten mit Ausnahme eines genehmigt worden nachdem, sage ich, die Delegirten sich in diesem Sinne ausgespro- chen haben, wird man das Anerkenntniß nicht versagen können, daß es richtig ist, wenn ih sage: Es sind die Vorausseßungen nicht erfüllt worden, an welche der Bundesrath seinen Beschluß geknüpft habe, das Ergebniß der Berathung der Delegirten steht niht im Ein- flang mit dem Beschlusse des Bundesraths. Es is vou dem be- treffenden Delegirten für nöthig erkannt, daß, wenn man ihnen nicht die Bildung von Ausnahmetarifen zugestehen wolle, man ihnen wenig- stens 11 Spezialtarife zugestehe. Nun, meine Herrn, 11 Spezialtarife und dann noch zwei Wagenklafsen, eine Stückgut- und allenfalls noch eine Sperrgutklasse, das find etwa 14 Klassen; das wäre zwar eine gewisse Gleihmäßizkeit, aber das ist doch noch keine Ein- fachheit, und auch diese wird gewünscht ron Seiten der Reichsbehörden und dem Publikum.

Wenn nun weiter das Reichseisenbahn-Amt der Ansicht gewesen ist, daß eine Korrektur, fo will ih es nennen, bezüglich der Zuschläge für einzelne Frachtsäße und einzelne Frachtartikel angängig und uoth- wendig sei, so tüßt er sih dabei auf die Ergebnisse bezüglich der Höhe der Betriebskosten des vorigen Jahres. Es liegen ihm Nach- weisungen vor, wonach bei eiuzelnen Betriebsmaterialien, doch eine recht erheblihe Ermäßigung gegen das Vorjahr eingetreten ist. Daß diese Ermäßigung noch nicht bei mehreren Artikeln eingetreten ift, hat wohl zum Theil darin seinen Grund, daß noch alte Verträge mit ihren hohen Preisen laufen. Jh erlaube mir, zu erwähnen, day nah dies-n von den Eisenbahnverwaltungen felb}# vorgelegten Nachweisungen beispielsweise auf der Rheinischen Bahn der Minderpreis für Kohlen gegen 1873 sich auf circa 47 Prozent beläuft, bei der Oberschlesischen Baÿn auf circa 38 Prozent, bei der Berlin-Hamburger Bahn ver- schicden, je nachdem englische oder schlefische Steinkohlen gebraucht werden, bei den englischen auf etwa 23 Prozent, bei den \chlesishen auf 13 Prozent, bei der Magdeburg-Halberstädter Bahn auf ca. 31,4 bis 47,8 Prozent ; ähnlich verhält es fich hier und da bei Stahl- und Cisenschienen, ähnlich bei Schwellen. Bei den Löhnen ift jedo nux eine theilweise Ermäßigung eingetreten, bei einigen Bahnen \os gar eine Erhöhung. Es ist deshalb wohl gerechtfertigt, wenn man die weiteren Betriebsresultate ciner näheren Erwägung und Prüfung unterwerfen will und deshalb fragt, ob der Zuschlag in solcher Höhe jeßt noch gerechtfertigt ist. Diese Erwägung läuft für sich und steht nicht im direkten Zusammenhange mit der Tarifreform, über welche die Enquete stattfinden foll. Für welches System man fich entscheiden wird, wird sih später zeigen, ob für das elsaß- lothringische System, welches ja viele Gegner hat, ob für das ein- fache Kla/sifikationssystem, wie es bisher zumeist bestand, oder für das braunschweigishe System im Sinne des Bundesraths oder im Sinne der Eisenbalnverwaltungen, das wird aus dem Gutachten der Herren, die darüber gehört werden follen, zu abstrahiren sein. Jch würde es in diesem Sinne nux dankbar begrüßen können, wenn aus diesem Hohen Hause der Reichsregierung Unterstüßung zu Theil würde. Wegen der formellen Behandlung nehme ich auf diejenigen Momente Bezug, welche ich mir schon erlaubt habe, Jhnen vorzutragen.

Landtags- Angelegenheiten.

Berlin, 21. Januar. Die Rede, mit welher der Vize- Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Camp- hausen, in der Sizgung des Hauses der Abgeordneten am 19. d. M. die Vorlegung des Staatshaushalts-Etats für das Iahr 1875 einleitete, hatte folgenden Wortlaut:

Meine Herren! Eine Uebersicht über die Einnahmen und Aus- gaben des Jahres 1873 ist Ihnen gleih am ersten Tage zugegan- gen. “Sie ist in diesem Jahre etwas' voluminös ausgefallen, indem die Regierung vollständige Erläuterungen zu allen einzelnen Positio- nen, wie es das Haus in der vorigen Sißungsperiode gewünscht hat, hat hinzufügen fassen. Die Resultate selbst habe ih in der Sißung vom 28. April vorigen Jahres bereits eingehend dargelegt, ich glaube daher heute auf diejen Gegenstand nicht zurückommen zu sollen, und will blos daran erinneru, daß àus den Uebershüssen des Jahres 1873 eine Summe von 13,056,482 Thlx. oder von 39,169,446 Mark reservirt worden ist für die Ausgaben des Jahres 1875.

Was nun die Finanzen des Jahres 1874, des eben beendigten, angeht, so ist es deu geehrten Herren bekannt, daß nah unserer Kafseneinrichtung der Finalabschluß ers in der Mitte des Monats März erfolgt und daß namentlich bei verschiedenen Betriebsverwa!- tungen die Resultate sih erst nach Aufstellung dieser Abschlüsse mit irgendwie zutreffender Genauigkeit übersehen lassen. Es gilt dies ganz besonders von der Eisenbahnverwaltung, wo erst mit knapper Noth bis zu Mitte März die Abschlüsse überhaupt hergestellt werden könncn. Jedoch läßt sich {hon jeßt in manchen Einnahmezweigen ziemlih genan übersehen, wie fich das Resultat gestaltet. Das gilt natürlich am meisten von den Steuern,

Diese gewähren, was die direkten Steuern betrifft, das erfreu- liche Resultat, daß sich gegen den Voranschlag eine Mehreinnahme von mehr als einer Million Thaler bereits jeßt herausgestellt hat, und daß fich diese Mehreinnahme bis zum Finalabschluß noch erhöhen wird. Dazu, meine Herren, hat die Klassensteuer niht beitragen können, da sie kontingentirt ist; dazu hat aber sehr wesentli bei- getragen die Einkommensteuer.

Der Herr Präfident hat Jhnen mitgetheilt, daß Jhnen bereits eine Aufstellung über die Veranlagung der Klassensteuer und der Einkommensteuer, wie sie nach dem neuen Gesetz, nah der vorgenom- menen Steuerreform sich herausgestellt hat, zugegangen ift. Dieser Aufstellung ist eine vergleichende Uebersiht mit dem Fahre 1873 bei- gefügt; ih empfehle dieselbe Jhrer ganz besonderen Aufmerksamkeit, sie wird Ihnen den Nachweis liefern, daß die Aenderung in der Steuergesetzgebung schr vicl tiefer und sehr viel einshneidender ge- wikt hat, äls häufig angenommen wird. Jch will, da Sie das Ganze in wenigen Tagen vor sich haben werden, auf die Einzelheiten heute nicht eingehen, ih will aber einen Umstand hervorheben, daß nah dem alten Klassensteuergeseß die Zahl der von der Klassensteuer befreiten Personen fich im Jahre 1873 belief auf 148,045 Militär- perfonen, auf 670,881 Personen, die wegen Alters über 60 Jahre nicht mehr zur Steuer herangezogen werden durften, und auf- 571,028 Personen, die wegen Armuth von der Steuer befreit blieben, zusam- men 1,389,954 Personen. Nach der Veranlagung des Jahres 1874 find nun allein, weil sie na der Ansicht der Einshäßungskommissionen ein Jahreseinkommen von 140 Thlr. nicht erreicht haben, freigelassen worden 6,034,263 Personen.

Diesen treten hinzu Personen unter 16 Jahren 52,791, Militär- personen 138334 und außerdem die wegen beschränkter Leistungs- fähigkeit, während sie ein Einkommen von 140 bis 220 Thlr. be- zogen, von der Steuer freigelassenen 222,243 Personen. Es sind alfo befreit geblieben von der Klassensteuer 6,447,631 Personen.

Die Vergleichung, die ih dem Hohen Hause überreicht habe, geht nun die Berhältnisse aller einzelnen Stufen durch. Jch brauche wohl die Einzelheiten davon nicht vorzutragen, wie gesagt, sie werden Ihnen gedruckt zugehen. i

Es möchte aber wohl noch ein Interesse haben, daß ich {on jeßt darauf hinweise, wie sich das Verhältniß bei der Einkommensteuer gestaltet hat. Jusbesondere hatte das Hohe Haus einen besonderen Werth darauf gelegt, die Zahl derjenigen D kennen zu lernen, die aus der Klassensteuer zur Einkommensteuer übergegangen waren. Das Verhältniß hat sich nun gestaltet wie folgt: Es sind über- haupt für das Jahr 1874 zur Einkommensteuer veranlagt wor- den 139,596 Personen; von diesen * haben im Jahre vorher Klassensteuer zu zahlen gehabt 12,316 Personen. Nun ist hierbei interaaut, daß nicht etwa diese 12,316 Personen lediglih zur ersten Stufe der Einkommensteuer Übergegangen find ; natürlich is das Hauptquantum zu dieser Stufe übergegangen, aher

es find dech uüter diesen 12316 Personen 3163, die zu höheren Stufen der Einkommensteuer veranlagt sind; ja eine Person darunter ist zur 21. Stufe der Einkommensteuer veranlagt. j :

Das Verhäliniß läßt fich muthmaßlih schr natürlih dahin auf- klären, daß der Sohn eines außerordentlih reihen Mannes vielleicht son cine kleine Klassensteuer bezahlt hat, daß er seinen Vater beerbt hat, und nun zu einem solchen Einkommen gelangt sein muß.

Darnach, meine Herren, hat nun die Veranlagung zur Einkom- mensteuer im Jahre 1874 ergeben: 28,678,752 Mark. Von diefen haben abgeseßt werden mü{sen wegen der Vergütungen, die in den mahl- und s{hlachtsteuerpflichtigen Städten wie bebaunt mit 20 Thaler zu bezahlen waren: 3,542,220 Mark. Es sind also geblieben 29,136,932 Mark. Angenommen, - daß davon die Abgänge wie ge- wöhnlich 2 pCt. ausmachen, so bleibt also cin Residuum von unge- fähr 24,562,957 Mark. Dies is nahezu 1 “Million Thaler oder 3 Es Mark mehr, als der Voranschlag in Ausficht genom- men hatte.

Nun wird es vielleiht noch ein besonderes Interesse bieten, \ich zu vergegenwärtigen, welchen Einfluß bei dieser höheren Einkommen- steuer der Umstand geübt hat, daß die Schranke nach oben, die bis dahin bestand, weggezogen ist, und daß die Einkommen, die über den Steuerbetrag von 7200 Thlr. hinausgingen, also ein Einkommen betrafen, das über 240,000 Thlr. hinausging, daß die mit einer höheren Steuer haben belegt werden dürfen. Diese Anordnung, meine Herren, hat in der ganzen Monarchie 11 Personen betroffen. Diese 11 Personen sind veranlagt worden im Ganzen zu einer Steuer von 190,800 Thlrn. Sie wücden, wenn sie sämmtlich ia der bis dahin höchsten Stufe besteuert gewesen wären, 11 ch 7200, alfo 79,200 Thlr. aufgebraht haben, die Aenderung hat in dieser Hinsicht einen Mehrbetrag von 111,600 Thlr. ergeben.

Ganz unbedeutend hat fih die Ermäßignng herausgestellt durch die den Einschäßungskommissionen übertragene-Befugniß, in gewissen Umftänden unter den niedrigsten Einkommensteuersaßz hinunterzugehen ; zwar ist die Zahl der Personen niht ganz gering, aber da es sich nur um eine Differenz von 6 Thlr. in dem Steuerbetrage handelt, jo ist der herbeigeführte Ausfall ein schr geringer.

Es ift eine solche Ermäßigung eingetreten für 340 Personen, die zur 12. Stufe dec Klassensteuer eingeshäßt worden find, und 218 Personen zur 1. Stufe der Einkommensteuer. Es sind also 558 Per- sonen mit je 6 Thlr. ermäßigt worden, was cinen Geldbetrag aus- macht von 3348 Thlr. :

Während also in der eben angeführten Weise sich das Verhältniß der direkten Steuern herausgestellt hat, hat selbstredend bei den in- direkten Steuecn fih ein anderes Resultat ergeben müssen. Jch habe hon im Frühjahr Anlaß genommen, Mittheilungen über das Zurück- bleiben der Stempelsteuer zu machen. Seitdem ist. nun in Wirksam- keit getreten das Geseß, wodur der Zeitungsstempel vom 1. Juli ab aufgehoben wurde und wodurch ferner die Kalendercsteuer auf- gehoben worden ist. Im Jahre 1873 hatte der Zeitungsstempel gebraht 1,158,849 Thlr, die Kalendersteuer 122,927 Thlr. Da die Kalendersteuer bekanntli gewöhnliß im Herbste erhoben wird, so hat das Jahr 1374 die für das Jahr 1875 nicht mehx zur Erhebung kommende Kalendersteuer übertragen müssen. Das wären 122,927 Thlr. Es hat ferner die Hälfte des Aufkommens an Zeitungssteuer einbüßen müssen, das sind 579,384 Thlr., es war. also von vornherein in dieser Beziehung auf einen Aus- fall von 702,311 Thlr. wegen Steuererlasses zu rechnen. In der Wirklichkeit ist nun der Ausfall gegen den Etatsvoranschlag, der sehr mäßig gehalten war und um 906,000 Thlr. hinter der Stempelsteuer des Jahres 1873 zurückgeblieben war, in der Wirklichkeit, sage ich, ist der Ausfall etwas größer gewesen, er beläuft sich bis Ende Dezember auf 870,000 Thlr. Diese Summe wird sich aber noch etwas ermäßigen, indem einige wenige Einnahmen noch für den Januar in Ausficht stehen. Was die Mahl- und Schlachtsteuer be- trifft, die ja im Jahre 1874 ihr Ende erreiht hat, so hat sich da das Resultat durchaus günstig gestellt. Die Mahlsteuer hat zwar eine Mindereinnahme von 109,000 Thlr. geliefert, dagegen hat die Schlachtsteuer einen Mehrertrag von 262,000 Thalern gegen den Voranschlag ergeben. Die Domänen und Forsten, sowie die Intra- den aus Ablösungen und Verkäufe stellen uns einen Mehrüberschuß von mindestens 3,000,000 Thalern in Ausficht, wozu am meisten beigetragen hat die Forstverwaltung. Ferner, meine Herren, haben die Bergwerke im ersten Semester des Jahres oh die hohen Kosten- preise gehabt, die nachher mehr und mehr gesunken sind. Die Bergwerkêverwaltung stellt uns einen Ueberschuß von 4,000,000 Thalern in Ausficht. Diesen Ueberschuß, meine Herren, dürfte die Eisenbahnverwaltung wohl größtentheils verschlingen, Es ist zwar niht möglich, in diesem Augenblicke {hon eine bestimmte Zahl anzugeben, es ist gerade das für uns die komplizirteste Berwaltung, aber wir haben in der ersten Hälfte des Jahres noch mit den ganz hohen Preisen der Kohlen und der Materialien zu kämpfen gehabt, und ferner find die Tarifänderungen bekanntlich erf sehr spät und in sehr geringem Umfange eingetreten. JIch fürchte meinerseits, ohne eine Zahl nennen zu wollen, daß die obengenannten Nebe:schüsse der Bergwerksverwaltung werden von der Eisenbahn- verwaltung großentheils aufgezehrt werden, Was die Ausgabenverwal- tungen im Allgemeinen betrifft, meine Herren, fo lassen sich bestimm- tere Angaben erst nah Aufstellung d. s Finalabschlusses machen; i fann zwar, was die meiner Leitung anvertrauten Verwaltungen an- betrifft, schon jegt sagen, daß die Ausgabenersparnisse die Mehr- ausgaben überwiegen werden ; aber jür alle anderen Verwaltungen kann ih in diesem Augenblicke darüber den Ueberblick noch nicht geben.

Soviel sche ih heute als feststehend an, daß, wie sich auch im Einzelnen die Aufstellung noch modifiziren möge, das eben verflossene Jahr natürlich hinter seinen beiden Vorjahren sehr weit zurückbleiben wird, daß es aber do einen mäßigen Ueberschuß uns lassen wird.

Meine Herren, ih habe in der Sißung vom 28. April des vorigen Jahres Jhnen auh Auskunft gegeben, wie es bis dahin mit dec Verwendung der Ueberschüsse aus den Kontributionsgeldern sich gestellt habe. Damals habe ih mitgetheilt, daß noch über einen Be- trag von etwa 34 Millionen Thaler verfügt werden könne. Von diejer Summe sind dann dur die Gesetze vom 7, und 14, Juni für bestimmte Eisenbahnzwecke es war das hauptsählich zur Vermeh- rung des Betriebsmaterials 10 Millionen und 5,250,000 Thaler bestimmt worden, die lediglißh auf die Kontributionsübershüsse ange- wiesen waren, und für die also bis dahin, wo diese Zahlungen zu leisten sein werden, die Gelder aus den Kontributionsüberschüssen rehnungsmäßig reservirt werden müssen, während in der Wirklichkeit kein Unterschied gemacht wird, woher die bereiten Gelder rühren. Es find dann außerdem von jener eben genannten Summe 6,176,995 Thaler auf Grund des Geseßes vom 26. Mai 1874 zur Schuldentilgung verwendet worden und der Restbetrag von ungefähr 13 Millionen Thaler ist auf Eisenbahnbauten im Jahre 1874 verwendet worden, so M mit Ausnahme des auf Grund der eben genannten Gesetze vom 7. und 14. Juni zu reservirenden Betrages die Kontributions- übershüsse vollständig aufgeräumt sind. Ob wir noch eine Nach- zahlung zu erwarten haben, wie 4 es nah früheren Mittheilungen annehmen konnte, die allerdings niht hoch ausfallen dürfte, weiß ih nicht, ih habe darüber noch keine Auskuust erlangt. 2

Für die Eisenbahnen haben wir im verflossenen Jahre sehr große Summen verausgabt, viel größere Summen als in den Vorjahren ; während die Verwendungen auf das sogenannte Eisenbahnbaukonto im Jahre 1872 15} Millionen betragen haben, im Jahre 1873 nahezu 16 Millionen, find im Jahre 1874 verausgabt worden 30,331,705 Thaler, also in diesem Jahre beinahe doppelt so viel als in jedem der beiden vorangegangenen Jahre, Wir haben, um diese Bauten ausführen zu können, theilweise Vorschüsse leisten müssen auf die verschiedenen Eisenbahnbauten zur Höhe vou 6,318,173 Thaler, die aber in den rechnungsmäßig vorhandenen Kontributiensgeldern ihre reichlihe Deckung gefunden haben, so daß noch ein kleiner Bestand davon zur Verwendung im Jahre 1875 vorhanden ist.

Meine Herren! Das sind wohl die Hauptpunkte, die für Sie, was die Verwaltung des Jahres 1874 betrifft, von Interesse sind und ich darf mich nunmehr zu dem Voranschlage für das Jahr 1875 s enden,

Im Jahre 1875, meine Herren, sind die Einnabmen veranschlagt auf 694,422,613 Mark. Die Zahlen fallen im Vergleich zur Saat rechnung ja jeßt f Mal größer aus. :

Im vortgen Fahre, meine Herren, waren die Einnahmen veran- \chlagt auf 232,748,017 Thlr., das macht in Mark 698,274,051; sie find jeßt also weniger ho veranschlagt um 3,851,438 Mark. In- dessen, meine Herren, befanden fich im vorigen Jahre unter diejen Einnahmen 8 Millionen Thaler, die nur als ein durchlaufender Posten zu betrachten waren. Wir haben aus den Kontributionsüberschüfsen eine Summe von 8 Millicnen Thalern entnommen und baben die dazu hergegeben, um bei der Eisenbahnverwaltu#g in extraordinario verausgabt zu werden. Sett man diese 8 Milliones Thaler, oder in Desen Me 2 en ae e die nur einen dur{laufenden

12 elen, 10 sind die Einnahmen hs 3 im vori Xalire veranschlagt unt 20 148,562 a zmen höher als im vorigen Jahre

. Pas nun die Ausgaben betrifft, so sind die im Ordinari - anshlagzt auf 613,830,050 Mark. Sm E 2 Fahre aen “tis La reen, Abgaben im Ordinarium 596,244,243 Mar? Wir aben also je tim YVrdinari Mehrausgabe Baechraa 17,585 807 M dinario an Mehrausgaben ausgebracht , Was die Ausgaben im Extraordinarium betrifft, \o belaufen fc die für das Jahr 1875 auf 809,592,563 Mark; fie ge Lo vorigen Jahre auf 102,029,808 Mark. Jch will aber hier wiederum darauf aufmerksam machen, daß in dieser Summe die 24 Millionen Mark als durchlaufender Posten mit enthalten waren. Wenn man die abseßt, dann weisen die Ausgaben im Extraordinarium nicht eine Verminderung, sondern im Gegentheil eine Vermehrung um 2,562,755 Mark na. / l

__ Nun, meine Herren, gestatten ie mir, die das ganze Resultat zusammenfassenden Zahlen etwas im Einzelnen zu verfolgen, wie sie fih da ergeben. Da habe ich denn anzuführen, daß die Domänen- verwaltung einen Mehrüberschuß ergeben wird im Ordinarium von 899,000 Mark. Der Méehcübershuß ist aber keine eigentliche Mehr- einnahme für die Staatskasse im vollen Umfange insofern, als bei der Domänenverwaltung durch Einführung der Kreisordnung 705,824 Mark weniger verausgabt werden, die aber der Staat nicht erspart sondern die er den ‘Provinzen nah dem befaunten Gesetze über die Kreisordnung zur Verfügung stellen muß. N

Für die Forstverwaltung ist es thunlich gewesen, während die Ausgaben im Ordinario sich steigern um 810,000 Mark, insbesondere auch deshalb, weil Kosten für gorstkulturen, die früher im Ertra- ordinario bewilligt wurden, nunmehr dem Ordinacio zugefügt worden find, da wir doch auf lange Jahre hinaus -darauf rechnen können, immerwährend eine ähnliche Summe zu Kulturkosten verwenden zu müssen aljo bet der Forstverwaltung ist es thunklih gewesen, den Ueberschuß zu erhöhen um 3,041,000 Mark. : (

Meine Herren, wir kommen daun zu den Steuern ; die geben uns nun zum ersten Male ein ganz neues Bild, Mit dem 1. Januar 1875 ist ja der Fall eingetreten, wo alle die verschiedenen Reformen und Steuererlasse, die bewilligt worden find, in Kraft treten. Zu- nächst und als die wichtigste darunter ist fa nun aufgehoben, die Mahl: und S{lachtsteuer. Die Mahl- und Schlachtsteuer stand mit einer Bruttoeinnahme auf dem Etat von 13,719,000 Mark, davon gingen aber ab und werden für die Staatskasse auf der anderen Seite erspart die Erhebungskosten, die sich beliefen auf 1,538,808 Mark. Jch will dabei einschalten, daß die Ersparniß in diesem Um- fauge zunächst eigentlih-nur theoretisch eintritt, insofern als wir die Verpflichtung haben, die disponibel gewordenen Beamten anderweitig unterzubringen, und bis dahin, wo dies geschehen kanr, mit Warte- geldern und auf fonstige Weise zu uaterstüßen.

Der Zeitungs- und Kalendersteuer habe ich vorhin {on gedacht, ih will also darauf nicht weiter zurückommen.

Es sind dann ferner fortgefallen die Chausseegelder, die auf dem leßten Etat mit einer Summ- von 4,415,000 Mark standen und wobei nun ebenfalls an den Erhebungskosten eine Summe von 371,520 Mark in Wegfall kommt. Andererseits, meine Herren, tritt jeßt bei der Klafsensteuer hinzu der Betrag von 3 Millionen Thaler oder 9 Millionen Mark, den die mahl- und \chlacht\steuerpflichtigen Städte zur Klassensteuer beizutragen haben. Es tritt ferner hinzu die Vergütung, die biéher den Einkommensteuerpflichtigen in den mahl- und s{chlachtsteueryflichtigen Städten mit 20 Thlr. gewährt wurde, was eine Summe von 3,450,000 Mark ausmacht. Wir kom- men schließlich, wenn ih einzelne weniger wichtige Steuern uicht be- jonders hervorhebe, zu dem Resultate, daß bei den direkten Steuern ein Mehrübershuß von 14,200,500 Mark hat veranschlagt werden Éonnen, daß dagegea bei den indirekten Steuern ein Ausfall von 19,855,300 Mark hervortritt.

Meine Herren, ih komme demnächst zu der Position, betreffend die Preuß1sche Bank, bei der noch eine Mehreinnahme figurirt bei dem Gewinnantheil mit 1,655,000 Mark. Ich habe es für ange- messen erachtet bei dem Voranschlage von dem bisberigen Verfahren, wobei der dreijährige Durchschnittssaß zu Grunde gelegt ist, feine Ausnahme zu machen. Sie wissen aber Alle, meine Herren, daß die desfallsige Einnahme gegenwärtig für die Zukunft in Frage steht und ich darf niht unerwähnt lassen, daß dem Landtage über diesen Gegenstand eine besondere Vorlage zugehen wird.

Nun, meine Herren, möchte ih, indem ih die für das Geld- interesse weniger wichtigen Positionen übergebe, mih wenden zu der Veranschlagung des Einkommens aus der Eisenbahnbauverwal!tung. Diese Veranschlagung ergiebt das Resultat, daß man die Einnah men höher geshäßt hat als im vorigen Jahre um 17,725,235 Mark, daß man die im vorigen Jahre so erstaunlich erhöhten Ausgaben doh noch einmal etwas höher hat ausbringen müssen, nämlich um 10,232,986 Mark, und daß \ich hiernach ein Mehrüber- {uß gegen die vorjährige Veranschlagung die Übrigens, beiläufig bemerkt, um mehr als 1x Millionen Thaler zurück- geblieben war gegen das vorangegangene Jahx daß also der ver- anschlagte Mehrüberschuß sih beläuft auf 7,492,249 Mark, und dabei ist noch zu beachten, daß unter den Ausgaben mitberechnet sind die Gelder für die Wohnungsgeldzuschüsse, die im vorigen Jahre *im Etat der allgemeinen Finanzverwaltung aufgeführt waren und die sich für die Eisenbahnverwaltung nah Maßgabe des Beamtenpersonals für das Jahr 1875 herausgestellt auf 3,361,328 Mark, so daß also der eigentliche Uebershuß gegen das Vorjahr sich auf 10} bis 11 Millionen Mark beläuft. Jh will hoffen, daß dieser Mehrüberschuß vollständig in unsere Kassen fließt. Was die Betriebsverwaltungen in ihrer Gesammtheit betrifft, fo {tellt sih nun das Verhältniß fo, daß sich ein Mehrübershuß ergiebt von 5,974,518 Mark, daß diesem Uebershuß noch hinzugerehnet werden die jeßt bei den betreffenden Etats arsgebraehten entsprechenden Wohnungsgeldzuschüsse von 9,474,905 Thaler. (Ruf: Mark!) Ja wohl, Mark! Jh bitte anzunehmen, alle Zahlen gebe ih für das Jahr 1875 in Mark an, wenn mir zuweilen unversehends das Wort „Thaler entwischt, so ist immer „Mark“ gemeint. -

Nun, meine Herren, neben diesen Ucbershüssen der Betriebs- verwaltung kommt nun für unsere Verhältuisse ganz besonders in Betracht, daß wir bei den Staats\hulden eine weitere Ersparniß für das Jahr 1875 machen von 5,403,220 Mark. Unsere Staatsschulden, meine Herren, haben gegenwärtig wohl den niedrigsten Standpunkt, den sie überhaupt einnehmen werden, denn ih bitte nicht zu ver- gessen, daß in den Händen der Regierung noch die Befugniß liegt, Anleihen bis zur Höhe von 1647 Millionen Thaler, das mat 4934 Millionen Mark zu kontrahire». Am Schlusse des verflossenen Jahres aber belief sih die Gesammtheit unserer verzinslichen Staats- \hulden auf die Summe von 929,287,108 Mark und zwar find dabei noch mitgerechnet 30 Millionen Mark Schaßanweisungen, die 1war ausgefertigt, aber niht ausgegeben sind. Die Staatsschulden er- fordern für das Jahr 1875 an Verzinsung 37,632,363 Mark, das macht also auf den Kopf der Bevölkerung nit viel mehr als 14 Mark. Auf die Tilgung haben wir für das Jahr 1875 nur noch 15,599,016 Mark zu verwenden und darunter bilden 5,270,000 Mark einen dur{chlaufenden Posten, so daß unser eigentlicher Aufwand für die Schuldentilgung fih im Jahre 1875 auf 10,329,000 Mark beschränkt. „_ Meine Herren! Unter den Anlagen des Etats werden Sie, einem im vorigen Jahre ausgesprohenen Wunsche entsprechend, eine im

Handels-Ministerium aufgestellte BereGnung finden, zt ivel&erit Preise die im Besiß des Staats befindlichen Eisenbahnen hergestellt worden find. Nach dieser Berechnung, die mit Ende des Jahres 1873 ab- \chließt, belief sich jener Kostenaufwand auf 906 Millionen Mark; im Jahre 1874 haben wir, wie ic eben anführte, 91 Millionen Mark für unsere Eisenbahnen verausgalt; hiernach fann ‘ich {ou heute jagen, daß unsere gesammte Staa:schuld aufgewogen wicd durch un- secn Befiß an Eisentahnen, und daß die gesam:uten zur Verzinsung dieser Staatsschuld erforderlichen Summen dur die Ueberschüsse der Eisenbahnverwaltung gedeckt werden. Jch glaube niht, meine Herren, daß in Europa noch ein Staat zu finden ift welcher sich eines ähnlichen Verhältnisses rühmen könnte. / ; / Nun, meine Herren, was die Mehrausgaben betrifft, so mödte ich, da Sie den gedruckten Staate hauêhalts-Etat, wie ich annehme heute oder morgen erhalten werden, Sie nicht mit allen Details be- lästigen; t möchte nur: hervorheben, daß die Mehrausgaben im Or- dinario nur mit einem mäßigen Betrage auftreten bei dem Handels- Ministerium, wo namentli die Unterhaltung der Chausseen hät böher dotirt werden müssen, daß sie auch nur mit einem mäßigen Betrage hervortreten beim Justiz-Ministerium, daß fie beim Ministerium des Zunern schon beträchtliher au fallen, indem wir dort namentli für die Landgensd'armerie 915,384 Maf mehr ausgebraht haben, indem ferner für die Pelizeiverwaltung in Berlin wegen Ausdehnung dieser Ber- waltung haben mehr ausgebraht w-rden müssen 364838 Mark “für die Standesämter 456,000 Mark, für die Potizei-Anwalt{aften 270,000 Mark, für Strafanftalten 275,000 Mark. Dann, rneine Herren, ist das landwirth\chaftliche Ministerium im Ordinario mit einer Mehrausgabe von 812,160 Mark bedacht; die Gestütverwal- tung außerdem mit einer Mehrau3gabe von 77,860 Mark. Das Meiste hat aber davongetragen im Ordinario das Kultus-Ministerium Dell Kultus-Ministerium habeu wir in Ausficht genommen an Mehrausgaben für die Universitäten 502,000 Mark; wir haben zur Verbesserung der Gehälter für die Geistlichen, um dafür zu sorgen da! die evangelischen Geistlichen ein Einkommen bis zur Höhe von 800 Thalern, die katholischen Geistlichen ein Einkommen bis zux Höhe von 600 Thalern erhalten inôgen, einen Zuschußbeitrag auf den Etat gebraht von 2,000,000 Mark. Wir haben ferner die Ent- s{hädigung der Geistlihen und Kirchenbeamten für den Ausfall an Stolgebühren mit 500,000 Mark auf den Etat gebracht und wir haben für die Verbesserung des Einkommens der Elementarlehrer die Summe von 3,000,000 Mark auf den Etat gebrackt.

Wir werden diesmal in der Lage sein, meine Herren, Ihnen eine Uebersicht über die Resultate vorzulegen, die durch die vielen Zuwen- dungen für die Elementarlehrer vor und nach auf den Staatshaus- halts-Eiat gebraht worden sind und durchZdie Anstrengungen der Ge- meinden erreicht wurden, Es ist außerdem im Laufe des verflossenen Jahres in allen Provinzen eine Besprechung Seitens der Ober-Prä- sidenten und Regierungs-Präsideuten veranlaßt worden, um das Be- dürfniß für die einzelnen Bezirke näher darzulegen. Das hat uns nun die Ueberzeugung verschafft, daß ein weiterer Zuschuß von 3,000,000 Mark in hohem Grade wün]chenswerth fei, daß wir damit aber au die Lage der Elementarlehrer, wie wir hoffen, wesentlich verbessert habea werden. Außerdem, meine Herren, haben wir für die Schulinspektoren noch einen neuen Betrag von 150,000 Mark aus- gebracht.

Wenn ich nun von den Ausgaben im Ordinagrio übergebe zu den Ausgaben im Extraordinario, hat unter diesen Ausgaben das Han- dels-Ministerium wieder den Löwenantheil erhalten.

Wir haben dem Handels-Ministerium zu verschiedenen Zwecken zu überweisen in Vorshlsg gebraht die Summe von 52,695,492 Mark. Davon soll bestimmt werden 26,200,000 Mark für ŒEifen- bahnbauten, 25,179,492 Mark für die St1öme, die Häfen, die Wasser- bauten überhaupt, die Chausfseebauten, und außerdem fallen noch auf die Bergwerksverwaltung, die in diesem Jahre schr bescheiden aufge- treten ist, die in früheren glänzenderen Jahren vorgesorgt hatte, fallen auf die Bergwerksverwaltung noch 1,316,000 Mark.

Was die anderen Ministerien betrifft, so ist dieêmal unter den Ministerien vorzugsweise bedacht worden das Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. Es sollen demselben nah un- serem Vorschlage zu extraordinäâren Ausgaben für das Jahr 1875 9,939,130 für die landwirthschaftlihe und 1,101,720 Maik bei der Gestütverwaltnng zur Dispofition gestellt werden. Es wird Sie vielleicht interessiren, daß diese Summe unter anderen bis zum Betrage von 969,000 Thaler = 1,695,000 Mark ih habe die Zahl nicht ganz genau alfo bis zu einem gewissen Betrage bestimmt ift, ein land- wirth\caftliches Ministerium zu erwerben. (Rufe: Haus!) Es find Grundstücke am Leipziger Platz erworben, vorbehaltlich der Genehmi- gung des Landtages, aus denen für das landwütbschaftliche Ministe- rium eine Wohnung zu bilden ist. Ferner, meine Herren, haben wir au für das geistlihe Ministerium abermals eine große Summe im Ertraordinario in Vorschlag gebracht; es sollen ihm 8,392,345 Mark zugetheilt werden zu Univerfitätösbauten, zu Bauten von Gymnasien, von Seminaren u. st. w.

Meine Herren, so wie ich vorhin bei dem Etat der Hauptyerwal- tung der Staatsschulden daran erinnert habe, daß unsere Staatsschulden wohl bis auf denniedrigften Stand hinabgesunken sein möchten, so will ic hier daran erinnern, daß die Mittel des Extraordinariums für das Fahr 1875 wohl ibren höchsten Stand erreicht haben werden. Wäre das Reich bei der Absicht stehen geblieben, die im Frühjahr verkündet wurde, daß der Mehraufwand für das Heer durch Erhöhung der Ma- trikularbeiträge beschafft werden follte, so würden wir von diesem Extraordinarium, das zur Zeit 80 Mill. Mark übersteigt, einen Be- trag von etwa 10—12 Mill. Mark haben abseßen und auf das Or- dinarium übertragen müssen. Ferner, meine Herren, dürfen wir nicht darauf rechnen, daß ein Uebershuß, wie ihn das Iahr 1873 mit 39 Mill. Mark zur Verfügung gestellt hat, sih in diesem Umfange wiederholen werde. Endlich, meine Herren, und ih habe das vorhin noch nicht erwähnt, haben die Einnahmen des Staats\haßes wiederum auf eine sehr hohe Summe veranschlagt werden müssen, nämlih auf 19 Mill. Mark und es läßt fich nicht erwarten, daß in Zukunft fich dieser hohe Betrag wiederholen wird.

Meine Herren! Mit diesen Bemerkungen glaube ich in der Hauptsache dasjenige erschöpft zu haben, was ih bei der Einbrin- gung des Etats vorzubringen hatte. Jch betrachte es meinerseits als cine besondere Gunst, daß wir neben den beträchtlichen Eisenbahn- Krediten, die laufen, cine so hohe Summe zur Verwendung im Extraordinarium haben, indem gade in diesem Anugenblicke, wo manche Industriezweige unter einem beträchtlihen Drucke leiden, es wohl im hohen Grade wünschenswerth ist, daß der Staat mit seinen Unternehmungen kräftig vorgeht. :

Ich hoffe, meine Herren, daß unsere Vorschläge bei Ihnen eine geneigte Ausnahme finden werden, und in dieser Hoffnung übergebe ich die Allerhöchste Ermächtigung zur Ueberreihung des Etats und den Etat selbst.

Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Seststellung des Staatshaushalts-Etats für 1875 hat folgenden Wortlaut:

Wir Wilhèlm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtages der Mon- arie, was folgt:

3. 1, Der diefem Geseßze als Anlage beigefügte Staatshaushalts- Etat für das Jahr 1875 wird

in Ginnahme auf {4,422,613 Mark und

in Ausgabe auf 694,422,613 Mark, nämlich auf 613,830,050 Mark an fortdauernden und auf 80,592,963 Mark an einmaligen und außerordentlichen Ausgaben festgestellt.

8. 2. Im Jahre 1875 können nach Anordnung des Finanz- Ministers verzinslihe Schaßanweisungen bis auf Höhe von 30,000,009 Mark, welche vor dem 1. Oktober 1876 verfallen müfsen, wiederholt ausgegeben werden. Auf dieselben finden die Bestimmungen der S8. 4 und 6 des Geseßes vom 28, September 1866 (Gesez-Samml. S. 607) Anwendung. :

F. 3. Der Finanz-Minister ift mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt.

[

geben, und für den Fall, - daß

, Urkundlich ünter Unserer Höchsteigenhändigen lUnterscHrift und beigedruckten Königlichen Justegel. s n Gegeben den

, Dem Hause der Abgeordneten is folgender Ent wurf eines Gesegzes, betreffend die Gebühren der Anwälte und Advokaten, vorgelegt worden:

L Hue O O LOEE Gnaden Ksnig von Preußen 2c.

eror er Zustimtnung beide ä 2 s Aenariie, was: Teig: g r Häuser des Landtages Unserer „9 1, Die für die Gebühren der Anwälte und Advokaten im Geltungsbereiche des Gesetzes, beiceffend den Ansaß und die Erhe- bung der Gebühren der Rewtsanwälte, vom 12. Mai 1851 und in der Provinz Hannover gemäß den gegenwärtig bestehenden Gesetzen und Verortnungen geltenden Säße einschließlich der in einzelnen Fällen bestimmten hôchsten Säße werten um ein Viertel ihres bis- herigen Betrages erhöht. :

Pfennige, welche fich bei der Berehnung der Gebühren in Reichs- markrechnuns ergeben, werden auf den nächsten durch zehn theilbaren Betrag erhöht. E

Auf Tzgegelder und Reisekosten, Schreibgebühren und Geböhren für Erhebung und Ablieferung von Geldern finden diese Vorschriften keine Anwendung. :

S. 2. Anwälte und Advokaten in “den 8. 1 bezeichneten Gebieten erbalten, wenn sie in einer Entfernung von mehr als anderthalb Kilometer von ihrem Wehnorte Geschäfte vornehmen, außer ihren sonstigen Gebühren: :

an Tagegeldern zwölf Mark, für ein Nachtquartier drei Mark,

an Reisekoften:

bei Reifen, welche auf Eisenbahnen oder Dampfschiffen zurückÆ-

gelegt werden fönnen, eine Mark für je sieben und ein halb Kilometer und drei Mark für jeden Zu- und Abgz2ng, i bei anderen Reisen vier und eine halbe Mark für je fieben und ein halb Kilometer. __ Bei Berechnung dieser Gebühren finden die Vorschriften des Ge- seßes, betreffend die den Justizbeamten bei Dienstgeschäften außer- halb des Gerichtsorts zu gewährenden Tagegelder und Reisekosten, vom 24. Dezember 1873 88. 1, 4—6 (Gejeß Samml. 1874, S. 2) entsprechende Anwendung. /

S. 3. Die für die Gebühren der Anwälte und Advokaten nach der Berordnung, betreffend den Ansaß der Gerichtskosten und der Gebühren der Rechtsanwälte in Strafsachen in denjenigen Landes- theilen, für welche die Strafprozeßordnung vom 25. Juni 1867 er- lassen ist, vom 30. August 1867 (Gesez-Samml. S. 1412) geltenden Sáâbe werden in der §8. 1 bestimmten Weise au für den Bezirk des Appellationsgerichts zu Frankfurt am Main erhöht.

__ 9 4. Die Vorschriften dieses G-\eßzes finden auf die Gebühren für die Autführung eines vor Erlaß dieses Gesetzes ertheilten Auf- trages keine Anwendung.

Ferner nachstehender Entwurf eines Gesetzes, be- treffend die Gebühren der Advokaten, Notarien, Skribenten und Wewhselnotarien im Bezirk des Appellationsgerihts zu Frankfurt am Main:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

verordnen unter Zustimmung beider Häuser des Landtags Unserer Monarchie für den Bezirk des Appellationsgerichts zu Frankfurt am Main, was folgt : ___§. 1, Die durch das Geseß vom 3 August 1852 bestimmten Gebühren der Advokaten werden in der Weise geändert, daß sowohl bei den Ge-bührensäßen als bei den Werthklassen, nah welchen die Gebührensäße bestimmt sind, zwei Mark Reichsmünze an die Stelle eincs Guldens süddeutscher Währung treten.

§. 2. In derselben Weise werden die dur. die Verordnung vom 11, April 1822 und das Geseß vom 19. Dezember 1862 bestimmten Gebühren der Notarien, der Skribenten und der Wechfel- notarien geändert.

Pfennige, welche sich bei der Umrechnung der Gebührensäße er- geben, werden auf den nächsten durch fünf theilbareu Betrag erhöht.

S. 8. Die Gebühren für Prozeßhandlungen und Geschäfte, welche, bevor dieses Geseß in Kraft getreten, vorgenommen sind, kommen nach den bisherigen Vorschriften in Ansatz.

Urkundlich 2c. i

Der Gesammt-Vorstand des Herrenhauses ist gegen- wärtig wie fo!gt zusammengeseßt! :

Präsidium. 1) Herr Otto Graf zu Stolberg-Wernigerode, Präsident. 2) Herr von Bernuth, I. Vize-Präsident. 83) Hexr Hassel» bach, 11. Vize-Präsident.

Vorsißende der Abtheilungen. 4) Herr Graf von Izen- pliß, Vorfißender der I. Abtheilung. 5) Herr von Uhden, Vorsitzender der II. Abtheilung. 6) Herr Herzog von Natibopr, Vorsitzender der IIT. Abtheilung. 7) Herr Graf zu Solms-Baruth, Vorfißender der 1V. Abtheilung. 8) Herr von Ploetz, Vorsitzender der V. Abtheilung.

Gewählte Mitglieder der Matrikel - Kommission. 9) Herr von Kröcher 10) Herr Graf zur Lippe. 11) Herx von Ploet. 12) Herr Wilckens.

Quästoren. 13) Herr Schuhmann. 14) Herr Sulzer.

Bibliothekar. 15) Herr Dr. Elwanger.

Schriftführer. 16) Herr Dr. Dernburg. 17) Herr v. Gutz- merow. 18) Herr Graf Lehndorff. 19) Herr v. d. Marwiß. 20) Herr v. Neumann. 21) Herr Graf v. Pückler. 22) Herr Udo Graf zu Stolberg-Wernigerode. - 23) Herr Theune.

Statistische Nachrichten.

Dr, Chenu giebt in seinem unlängst erschienenen Werk: »Aperçu historique statistiqne et clinique sur le service des ambu- lances et des hospitavx pendant la guerre 1870/71“ die französischen Krie„sverluste auf 139,000 Todte und 143,000 Verwundete an.

Verkehrs: Anstalten.

Die Nr. 5 der „Zeitung des “Vereins Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen“ hat folgenden Inhalt: Verein Deutscher Eisenbahu-V-rwaltungen: Badische Eisenbahnen, Denzlingen- Waldkirh eröffnet; Cöln-Minden, Wesel-Venlo eröffnit. Perfonal- Nachrichten. Ecrichtung einer Central-Kortroll- und Abrechnungs- Stelle. Die tehuishen Vereinbarungen des Vereins Deutscher Eisen- bahn-Verwaltungen, Vereinsg- biet: Verein Deutscher Eisenbahn-Ver- waltungen (Statistik über die Dauer der Schienen). Deutsches Reich (Anzeige von Tarif- Erhöhungen 2c.; Bahnpolizei-Reglement pu- blizirt), Bayern (Landshut: Dingolfing-Landau a./H. konzessionirt) 2c. Dieser Nummer liegt Ne. 1 des Anzeigers überzähliger Güter bei.

Die Baugesellshaft Johannisthal it auf ihr Gesu um Ertheilung der Korzession zur Erbauung einer Pferde-Eisenbahn ven Berlin nah Köpenick abslägig beschieden worden, indem bereits eine Konzession für Berlin-Treptow an die Große Berliner Pferde- Eisenbahn- Aktiengesellschaft vergeben sei. Die Gesellschaft hat fih nun der Berlin-Görlißer Eisenbahn gegenüber verpflichtet, bis zum 1. Mai c. ein Stationsgebäude in der Nähe von Johannisthal zu erbauen, und ift hierfür ihr die Aussicht eröffnet, daß dort die Züge der Eisenbahn anhalten.

Wie die „N. Fr. Pr.“ hört, hat der Verwaltungsrath der Prag-Duxer-Cisenbahn beschlossen, den Vertraueusmännern der Prioritätenbesißer eine detaillirte Darstellung der Situation zu i dieselben die Bahn«als lebens- und entwickelungsfähig betrachten, von den Prioritätenbesißeru die Ermäch- tigung zur Aufnahme eines den Prioritäten vorangehenden Darlehens von 800,000 Fl. zum Zwecke des Ausbaues einer zweiten Strecke bis Kloftergrab zu verlangen. Wird diese Ermächtigung nicht ertheilt, fo will nah dem genannten Blatte der Verwaltungsrath in corpore aus. treten und die Administration der Bahn den Organen der Stagisver« waltung überlaffen.