1875 / 19 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 22 Jan 1875 18:00:01 GMT) scan diff

T E E T

ristishen Fakultät Þ* Kgr Unlverfität anzeigt, in übliher Weife der Geshäftsord“ uses Kommission überwiesen und - hierauf in die zweite V „rathung der Uebersicht der ordentlihen Aus- gaben " nd Einnahmen des Deutshen Reichs für das Jab“ 1873, resp. die innerhalb dieses Jores vorge- F minenen Etatsüberschreitungen eingeireten. Der Antrag der Kommission, Etatsüberschreitungen in Höhe von 4,317,521 Thlr. 93 Sgr. 13/; Pf. und die außeretatsmäßigen Ausgaben im Betrage von 1,130,426 Thlr. 18 Sgr. 3 Pf. vorbehaltlih der bei der Prüfung der Rechnungen eiwa sich noh ergebenden Erinnerungen vorläufig zu genehmigen, wurde ohne Einsprache angenommen ; ebenso bei Schluß des Blattes der von der Kom-

misfion vorgeschlagene Geseßentwurf, betreffend die Ver- |

wendungen aus der französishen Kriegskosten-

Entshädigung.

In der heutigen (3.) Sihzung des Herrenhauses, welcher die Staats-Minister Graf zu Eulendurg und Dr. Frie- denthal, sowie der Regierungs-Kommissar Geh. Ober-Regierungs- Rath Persius beiwohnten und welche der Präsident Graf Dtto zu Stolberg-Wernigerode um 11 Uhr 20 Minuten eröffnete, ge- langte zunächst ein Schreiben des Ministers des Innern bezüglich der Personalveränderungen unter den Mitgliedern des Hauses zur Verlesung und wurde an die Matrikel-Kommission verwiesen.

Der in das Haus ua eingetretene Landrath v. Winterfeld wurde vom Präsidenten im Namen des Hauses willkommen ge- heißen. Seitens des Fürsten zu Putbus war ein Schreiben eingegangen, in welchem er dem Hause von seiner Freisprehung Seitens des militärishen Ehrengerihts Kenntniß giebt. Der Präsident knüpfte hieran die Mittheilung, daß er selbst an den «Chef des Militär - Kabinets in dieser Angelegenheit geschrieben und hierauf folgende Antwort erhalten habe :

Berlin, den 19. Januar 1875.

Euer Erlaucht -geehrtes SchreiLen vom 16. d. Mts. habe ich Sr. Majestät dem Kaiser und Könige vorgetragen.

Allerhöchstdieselben sind mit Euer Erlaucht Ansicht, daß in der æehrengerichtlichen Angelegenheit des Fürsten zu Putbus eine Mitthei- lung an das Herrenhaus erforderlich erscheine, cinverstanden, und ge- mehmigen eine sol{he hierdurch ausdrücklich.

Se. Majestät geruhten auch auf die Frage einzugehen, in welcher Form und in welcher Ausdehnung diese Mittheilung zu erfolgen haben werde, und ‘äußerten Sich dahin, daß cine kurze Darstellung des Ver- laufs dieser Angelegenheit das Herrenhaus wohl besser über dieselbe unterrichten würde, als es etwa durch bloße Bekanntmachung der Bestätigungsordre geschehen würde.

Demzufolge bin ich Allerhöchst beauftragt worden, Euer Erlaucht diese Darstellung in kurzen Zügen zu geben.

„Der Fürst zu Putbus ist, nachdem der Abgeordnete Herr Lasker ihn in seiner Rede vom 12. Mai 1874 angegriffen, sogleich, gestüßt auf seine Eigenschaft als Offizier à la suite der Armee mit dem Gesuche hervorgetreten, daß die Angelegenheit einer militär- ehrengerihili@en Beurtheilung unterworfen werden möge.

Die Genehmigung dieses Gesuchs ist zunächst beanstandet wor- den, weil es einestheils bei der Natur der hier vielfach in Frage kommenden Verhältnisse sehr zweifelhaft erschien, ob die Beurtheilung derfelben einem, solhen Sachen ganz fremden Militär-Ehrengericht auferlegt werden könnte und andererseits, weil ein gewissec Wider- spruch darin lag, daß der Fürst zu Putbus für Handlungen, die mit Feiner Stellung als Offizier in keinem Zusammenhange standen, \o- fort und vor jeder anderweitigen Erörterung der Sache, vor ein Militär-Ehrengeriht gestellt werden sollte.

Wenn die Entscheidung der Sache sich bis jeßt verzögert hat,

-Jo trifst den Fürsten zu Putbus nicht die mindeste Schuld, sondern es Tiegt dies lediglich in der Erörterung der vorstehenden erheblichen Bedenken,

Die wiederholten dringenden Gesuche des Fürsten zu Putbus haben zur Folge gehabt, daß von diesen Bedenken zum Theil abgesehen worden ist; festgehalten ist aber worden, daß cin Militär-Ehreagericht nicht in der Lage fein könne, die Thätigkeit des Fürsten zu Putbus als Präses eines Gründungs -Comités nah allen Richtungen hin kompetent zu beurtheilen, und hat sih das Chrengericht daher auf die Erörterung der den Standpunkt des Offiziers wesentlich und haupt- fächlih berührenden Frage:

ob eine persönliche Bereicherung stattgefunden, oder ob eine solche in einer ehrengerichtlich zu rügenden Weise an- gestrebt worden, beschränkt.

Beide Fragen hat das Ehrengericht auf Grund des beigebrachten Beweismaterials verneinend beantwortet, die erste mit dem Zusaß, daß im Gegentheil dem Fürsten zu Putbus noch erhebliche Kosten agen seien, und hat demzufolge einstimmig „Freisprehung“ be- antragt. :

„Se. “Majestät der Kaiser und König haben diese Freisprechung durch Mlerhöchste Kabinetsordre vom 29. Dezember 1874 zu bestä- tigen geruht. —“

“Euer Erlaucht darf ih hiernach die Mittheilung an das Herren- Haus ganz ergebenst anheimstellen. An von Albedyll[. A1

den regierenden Grafen Otto zu Stolterg-Wernigerode, Präsidenten des Herrenhauses, Erlaucht, hier.

Der Präsident gab, hieran anknüpfend, seiner Genugthuung Ausdruck, daß diese Angelegenheit in solher Weise ihr Ende erreicht habe.

Das Haus beschloß hierauf, das Geseg über die Gebühren der Anwälte und Advokaten, sowie das Gesey über die Gebüh- zen der Advokaten, Notarien 2. im Bezirk des Appellations- gerichts zu Frankfurt a. M. an die Justizkommission zu verwei- Fen, und erklärte fih damit einverstanden, daß das Seuchengesey, dessen bereits die Thronrede erwähnte, und das in den nächsten

Tagen dem Hause überreicht werden solle, an die Agrarkommission zur Vorberathung überwiesen werde.

Der zweite Gegenstand der Tagesordnung war die Verle- sung der Jnterpellation des Fürsten zu Putbus, welche folgen- dermaßen lautet:

Na der Ministerial-Instruktion vom 7. Februar 1874 sind die Landräthe für berechtigt erklärt, die Amtsvoosteher mit den Ver- handlungen über die Vertheilung der Abgaben in Folge von Dis- membrationeu zu beauftragen und geschieht dies in sehr vielen Kreisen. Die betreffenden Werhandlungen gehören zu den belästigendsten Arbeiten der Amtsvausteher. In Verbindung mit anderen nach der Kreisordnitng von ihnen}nicht verlaugten Axbeiten, nœomentlich wo ihnen die Führung des Standesamtes gegen ihren sreizn Willen unter Uriger Auffafsung der Bestimmungen des §. 3 Absatz , weil sie gleich- zeitig Gutsvorsteher find, zwangsweise auferlegt ift, dienen fie dazu, das ganze Institut in seinem innersten Wesen zu gefährden, indem größere Grundbesißer dadurch mehr und mehr veranlaßt werden, si ihm zu entziehen. Ein solcher Auftrag entspricht niht dem Verhält- misse, wie der §, 66 der Kreisordnung das Verhältniß des Land- raths zum Amtsvorsteher festgestellt hat, so dn durch denselben der S. S des Geseßes vom 3, Januar 1845 als aufgehoben zu erachten fein znöchte. Aber selbst wenn man das niht annimmt, widerspricht es dex Intention, melche mit dieser Institution von allen Seiten bei Erlaß der Kroisorduung verbunden war, und 1oie sie wörtlich in den Motiven des Cutwurfs von 1869 zu §. 56 ff, für die analoge Stel- Tung der Amtshauyvtleute dahin entlaiten ist; „Es wird hierbei no ae hervorgehoben werden dürfen, daß es den Landräthen nich tehen soll, die Am13hauptleute beliebig und willkürlich mit der

u Besorgung anderer Anger egenheiten, welche nf{chù zu ihrem Amtsherufe

} gehören, wie z. B. mit der Ecledi2ung von Milität-, Skeutr-, Kirchen= j

und Schulsachen, der Auf{.llung von Abgabenvertb eilungëplänen u. f. w. zu beauftragen. /

Wäre daher au, 8. 8 des Gesetzes von 1845 nicht aufgehoben, so hat die Königli®e Staatsregierung doch die Pflicht, jenen Jaten- tionen entspreche"¡d, die Landräthe dahin mit Anweisung zu versehen, daß dieselben von jener Vorausseßung des Geseßes von 1845 weiter- hia feinen Gebrauch machen, vielmehr die Zuziehung der Amtêvor- \tcher zu den Verhandlungen über Abgabenvertheilung bei Gelegen- heit vor, Dismembrationen den Bestipamungen der Kreisordnung ent- sprechend, auf eine vermittelude und bezutactende Thätigkeit be- \{chr&nken. Hiernach erlaube ih mir, an die Königliche Staätsregie- rung die Anfrage zu richten:

„Ob dieselbe geneigt ist, unter Modifikation der Instruktion vom 7. Februar 1874 über Béihandlung der Abgabenvertheilung in Folge von Dismembrationen, die Laudräthe mit Anweisung zu versehen, daß fie fernerweit die Amtsvorsteher mit den Verhandlungen über die Abgabenvertheilung in Folge von Diémembrationen nicht beauftragen, vielmehr dabei nur eine begutachtende und vermittelnde Thätigkeit von ihnen in Anspruch nehmen ?“ L

Nachdem der Interpellant seinen Antrag begründet hatte, erklärte der Regierungskommissar, Geheimer Ober-Regierungs- Nath Persius, daß die Staatsregierung das Bedürf niß für den Erlaß einer Deklaration zu der Ministerial-Instruktion vom 7. Februar 1874 anerkenne. Bei der auf Antrag des Grafen v. Krassow an diese Interpellation geknüpften Besprechung nahm nur Hr. v. Kleist-Rezow das Wort.

Dann wurde die Sißzung um 12 Uhr 109 Minuten ge- \chlo}en. Nächste Sitzung unbestimmt.

Das Handbuch für, das Deutsche Reich, welches während der Monate Oktober und November v. I. im Reichs- fanzler-Amte zusammengestellt worden, is nunmehr erschienen. Dasselbe umfaßt die drei Abtheilungen: Bundesrath, Reichstag und Reichsbehörden. Den Leßteren, unter dem Reichskanzler stehend, sind ihrer Bestimmung nah folgende 10 Abschnitte gewidmet: Reichskanzler-Amt, Auswärtiges Amt, Marineverwaltung, Reichs- Eisenbahn-Amt, Verwaltung des Reichs-Invalidenfonds, Post- verwaltung, Telegraphenverwaltung, Rehnungshof des Deutschen Reichs, Reihs-Ober-Handelsgeriht, Verwaltung der Reichseisen- bahnen. Als Anhang ist eine Uebersicht der Landesverwaltung und der Iustizbehörden von Elsaß-Lothringen beigegeben. Eine eingchendere Besprehuug behalten wir uns vor.

Nachdem das Bundesamt für das Heimathwesen dur Erkenntniß vom 30. Mai 1874 den Grundfaß anerkannt hat, daß die Kosten der Beerdigung von unvermögenden Personen, welche im Gefängnisse sterben, den beireffen- den Armenverbänden zur Last fallen, dürfen nah einem Cirkular- erlaß des Ministers des Innern vom 25. November v. I. dergleichen Kosten niht mehr auf fiskalishe Fonds übernommen werden. Demgemäß haben die Strafanstalts- und Gefängniß- Direktionen künftig bei Todesfällen der in Rede stehenden Art die Polizeibehörden des Ortes, in welhem das Gefängniß liegt, behufs Beerdigung der verstorbenen Inhaftaten zu requiriren, sofern niht etwa den Angehörigen derselben der Leichnam zur Beerdigung ausgeantwortet oder die Beerdigung aus den in der Verwahrung der Gefängnißverwaltung befindlihen Vermögens- bestandtheilen des Verstorbenen bestritien werden kann.

Die Erstaitung der den Ortsbehörden aus der Beerdigung erwachsenden Kosten erfolgt nah Maßgabe der Gesehe vom 6. Juni 1870 résp. vom 8. März 1871 und ist die Herbei- führung derselben niht Sache der Direktionen; die leßteren haben aber nah Möglichkeit für die Verminderung der Kosten, nament- lih durch Beschaffung billiger Särge und Hergabe der Anstalts- firhhöfe, wo f\olhe vorhanden find, zu forgen und der Orts- behörde die von dem Verstorbenen hinterlassenen Vermögens- bestandtheile, als Beihülfe zur Deckung der Kosten, auszu- antworten.

Die bisher üblichen Feierlichkeiten bei der Beerdigung von Sträflingen find, soweit möglich, beizubehalten.

Auf die in Arbeitshäusern vorkommenden Sterbefälle findet die vorstehende Anordnung keine Anwendung, da die Beerdigungs- kosten der in jenen Anstalten ablebenden Inhaftaten nah §. 38 / des oben allegirten Geseßes vom 8, März 1871 den betreffenden Landarmenverbänden zur Last fallen.

Der Minister des Innern hat die Bezirksregierungen dur einen Cirkularerlaß vora 23. v. M. u. I. davon in Kennt- niß geseßt, daß in Folge der mit dem 15. Oktober v. I. im Königreih Sachsen zur ?Ausführung gelangten Trennung der Verwaltungsbehörden von der Justiz in der unteren Instanz, in Bezug auf die Kompetenz zur Ausstellung von Leichen- Pässen an die Stelle der Gerichtsämter, welche neben den Stadträthen zur Ausstellung von Leichen-Päfsen kompetent waren, die Amtshauptmannschaften und für den Bereich der Fürstlih und Gräflich \{chönburgischen Rezeßherrshaften die Kö- nigliche .Verwaltungs-Kommission zu Glauchau getreten sind.

Das JIustiz-Ministerialblatt veröffentlicht die Fortsezung des Aufsazes „Einzelfragen aus demRechtder väterlichen Gewalt,“ vom Geheimen Iustiz - Rath Dr. Stölzel: Il. Sind nach preußischem Landrecht die Eltern befugt, zum Zwecke der Besserung ihre Kinder gefänglih einsperren zu lassen ?

___— Die Ergänzung eines Shwurgerihtshofes in Folge des Nichterscheinens einzelner Geschworener, nach Eröffnung der Sigzungsperiode, hat nach einem Erkenntniß des Ober- Tribunals vom 11. Dezember 1874 stets aus der Ergänzungs- liste durch das Loos zu erfolgen. Eine Ergänzung hingegen der fehlenden Zahl durch eine Auswahl aus den in der Haupt- [iste genannten Personen hat die Ungültigkeit des Hauptver- fahrens zur Folge, gleichviel ob die in dieser Weise einberufenen Ergänzungsgeshworenen thatsählih nachher als Geschworene mitgewirkt haben oder nicht.

_ Der Begriff des Eindringens in das Besizthum eines Anderen (Hausfriedensbruh) seßt nach einem Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 9. Dezember 1874 niht nothwen- dig ein äußerlihes mechanisches Hinderniß voraus, welches den Aufwand physisher Kräfte zu dessen Beseitigung erfordert, sondern kann {on allein in dem, gegen den bekannten Willen des Berechtigten erfolgten Eintritt in einen Raum ge- funden werden.

Die neuerbaute deut\chePanzerfregatte „Kaiser“ hat, wie „W. T. B.“ aus London meldet, gestern, mit den deutschen Regierungskommissarien an Bord, eine Probefahrt gemacht, welche, der Angabe des „Reutershen Bureaus“ zufolge, außerordentlih günstige Resultate ergeben hat. Sowohl der daulihe Zustand des Schiffes, wie die Kraft der Maschinen und bie erzielte Schnelligkeit waren durhaus befriedigend.

Der General-Feldmarschall Herwarth von Bitten- feld hat sich nag; Bonn zurückbegeben.

Zur Abstattung persönliher Meldungen sind eingetroffen : Der General-Lieutenant pon Rothmaler, Führer der 7. Di-

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vifión, aus Anlaß Feluer Beförderung zur gedachten Charge, von Magdeburg und der General-Major von und zu Gilsa, Commandeur der 6. Infanterie-Brigade, welchem der Rothe Adler-Orden 2. Klasse mit Eichenlaub verliehen worden, von Stettin.

Der bisher dem Kollegium der Königlichen General-= Kommission zu Cassel angehörende Regierungs-Rath Schulze ist an die Königliche General-Kommission zu Stargard ver- seßt worden.

Bayern. München, 20. Ianuar. Als Tag des Wie- derzusammentritts der am 16. Juli v. I. vertagten Kammern ift dem „Corr. v. u. f. D.“ zufolge, der 15. Februar in Aus= fiht genommen.

Württemberg. Stuttgart, 19. Januar. Der „St. A. f. Württbg." schreibt: „Durch das Geseß vom 4. Juli 1874 find die Württembergischen Handels- und Gewerhe- fammern neu organisirt worden. Es is ihnen mehr Selbst- ständigkeit als bisher verliehen, wogegen die Koften auf die Wahlberechtigten des Kammerbezirks nah dem Fuße der Staats- Gewerbesteuer umgelegt werden. Die erstmalige Bildung der Kammern nach dem neuen Gcseß soll durh die auf den 28. Ia- nuar ausgeschriebenen Wahlen geschehen. Sie haben als Or- gane des Handels- und Gewerbestandes die Bestimmung, die Gesammtinteressen der Handels- und Gewerbebetreibenden ihres Bezirkes wahrzunehmen. Bei dem wichtigen Beruf und dem umfassenden Wirkungskreis der neuen Kammern wird ihre Thäs tigkeit um so ersprießlicher sein, je allgemeineres und lebhaf- teres Interesse von Handel und Jndustrie denselben entgegen= gebracht wird. Es is} deshalb auch eine recht lebhafte Be- theiligung an den bevorstehenden Wahlen dringend zu wün- schen.“

Vaden+ Karlsruhe, 20. Januar. Unter den Städten, welche die neue Städteordnung einführen, ist Constanz die crste, welhe mit der Wahl der neuen Stadtverordneten schen am leßten Sonnabend hat vorgehen können. Aus der Urne gingen die bei derx neulichen Wählerversammlung „nach dem Beschlusse: möglichst wenig an der dermaligen, um die Stadt allerdings hochverdienten Stadverwaltung zu ändern, Vorge=- \{chlagenen hervor. Die Ultramoutanen enthielten sich der Wahl, vorgeblih „in Anbetracht der im Gese selbst liegenden Un- gleihheiten“, d. h. des Klassenwahlsystems.

Von Seiten der Regierung werden gegenwärtig die Vor- arbeiten der direkten Eisenbahnlinie Weinheim-Heidelberg begonnen.

Heidelberg, 18. Januar. Der „Bad. Beob.“ berichtet: „Auf heute Vormittag 11 Uhr wax Herr Jacob Lindau vor den Großherzoglichen Untersuhungsrihter Reih in Mannheim gela- den, um von demselben die Eröffnung entgegenzunehmen, daß die gegen ihn wegen Wegnahme der werthvollen, der marianisch- akademishen Kongregation gehörigen Gegenstände uus dem Chore der Heiliggeistkirche, sowie wegen Anstiftung hierzu eingeleitete Untersuhung niedergeshlagen sei und daß diese Gegenstände (Werth über 5000 Fl.) in den nächsten Tagen in die Icsuitenkirhe zurükgebraht werden sollen. Die Untersuchung wegen der Orgel sei geschlossen, und gehen die Akten nun- mehr an Großherzogliche Staatsanwaltshaft zur Einsicht und eventuellen weiteren Antragstellung.“

Dessen, Darmstadt, 20. Januar. Das Großherzog- liche Gesammt-Ministerium hat den Ständen einen Staats - vertrag mit Baden vorgelegt, nach dessen 1. Artikel sih die Großherzoglich hessishe und die Großherzoglich badische Regie- rung zur Aulage folgender Eisenbahnen verpflihten: 1) einer Bahn von Neckar-Gemünd über Neckar-Steinach, Hirschhorn, Eberbach und Neckar-Elz nach Jartfeld (Neckarbahn) im An- chluß an die badische Odenwaldbahn bei Neckar-Gemünd und Neckar-Elz; 2) einer Bahn von Eberbach nach Erbach im An- schlusse an die Bahnen bei Eberbach (Neckarbahn) und Erbach (hessische Odenwaldbahn); 3) einer Bahn von Mannheim über Lampertheim direkt nach Worms, sowie mit direktem Anschlusse an die Riedbahn bei Biblis. Die Berathung der Vorlage im Aus\chuß soll \o- beschleunigt werden, daß diefelbe chon bei dem Wiederzusammentritt der Stände zur Beschlußfassung kommen

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nicht lange nah dem Schlusse des Reichstages stattfinden.

Meeklenburg. Schwerin, 20. Januar. Gestern Abend fand bei dem Minister - Präsidenten Grafen von Bassewißt

ihrer Gegenwart beehrten. In der vor einigen Tagen abgehaltenen Rathssißzung ist

den Landtag gewählt worden.

Am 14. d. feierte der Ober-Hofmeister, General v. Sell, zu Schwerin das 60jährige Jubiläum seines Eintritts in den Militärdienst.

Prinzessin Marie durch ein glänzendes Ballfest gefeiert.

firmanden-Unterrichts auf die Dauer eines Jahres, wie solhe die Synode beschlossen, sind jeßt im Gange. zelnen Diöcesan-Vorstände find zu Berichterstattungen veranlaßt, die Geistlihen verhandeln die Frage in ihren Konferenzen, und

haben.

Sachsen- Coburg-Gotha. Coburg, 20. Ianuar. Um die in dem mit dem 1. d. M. in Kraft getretenen V olks-

hiesigen städtishen Volksschulen zu erfüllen, hat der Magistrat allhier einen jährlichen Mehraufwand von 6012 Mark 57 Pf. gegen die zeitherigen Säße zu bestreiten,

Major zur Disposition gestellt und der Kommandant von Die- denhofen, Oberst von Bauer, unter Belassung à la suite des 3.. Rheinischen Infanterie - Regiments Nr. 29, dessen Com- mandeur derfelbe in Coblenz war, zum Kommandanten von Straßburg ernannt worden.

_Defterreich - Ungarm, Wien, 21. Januar. Der Kaiser wird sih am 22. d. Mts, Abends von Pest nah Wien begeben. Die Kaiserin und die Erzherzogin Valerie werden jedoch mit dem Hofstaate erst am 23, d. Mts. früh die Rüd-

. reise nach Wien antreten.

kann. Dieser Zusammentritt dürfte, dem „Fr. J.“ zufolge, M

ein Ballfest statt, das die Großherzoglihen Herrschaften mit E

Bürgermeister Westphal zum Deputirten für den bevorstehen- L

Sachsen-Weimar-Eisenach. Weimar, 21. Ianuar, Am Großherzoglichen Hofe ward gestern der Geburtstag der F

Die Erörterungen über die Verlängerung des Kon- :

Die ein-

die Presbyterien werden ebenfalls ihre Gutachten abzugeben |

\chulgeseße bestimmten Normalgehalte für die Lehrer der F

Elsaß-Lothringen. Straßburg, 19. Januar. (Straßb. h Ztg.) Der bisherige Kommandant, Oberst von Redern, if | unter gleichzeitiger Verleihung des Charakters als General- F

Die Erklärung 29 tzehischer Abgeordneter, welche in der gesirigen Sißup5 des Abgeordnetenhauses verlesen wurde, lautet im Auszuger

Die Erklärung der enzinenten Majorität der Bevökterung Böbh- mens, der Majorität nah Volkszahl und Steuerleistung, daß sie die Rechtsgültigkeit der Heute faktisch zur Geltung gebrachten Verfassung und die Kompetenz des Reichsrathes nah seinec Nechtsquelle und dermaligen Zujammenseßzung in Bezug auf das Königreich und die Krone von Böhmen nicht anerkennen köune, süßt sich vorerst auf das historishe Ret der politischen Nation von Böhmen, fie stüßt sich auf das durch Ferdinands T. Wahlfkapitulation für sih und seine Nachkommen begründete, durch zahlreiche Krönungöeide, solenne Staatsakte wie namentlich die pragmatishe Sanktion und Leopolds Il. Majestätsbrief vom 12. August 1791 korroborirte zweiseitige Rechts- verhältniß zwishen der behmischen Nation uud der Allerhöchsten Dynastie.

Dieses zweiseitige Recht kann selbslverftändlih dur keine ein- seitige Ofkftroyirung rechtsgültig eine Abänderung erfahren und ist demnach die korrefkte Zustimmung einer vollberehiigten Vertretung der böhmischen Nation zu jeder Umwandlung ihres Staatsrechtes unentbehrlich.

Diese Rectêverwahrung der Majorität Böhmens basirt ferner auf dem von Sr. Majestät Höcstselbst als unabänderliches Reichs- grundgeseß erlassenen Allerhöchsten Ofktoberdiplom, welches dic Ach- tung des hiftorischen Rechtes und der Selbstregierung der einzelnen österreichischen Staaten verbürgt und sie blos mit den thatsächlichen Bedürfnissen der Monarchie ausgleichend verbinden will.

Die Anfordezungen, welche die Böhmische Natiou in Bezug auf die Achtung ihres historishen Rechtes und ihrer Selbstregierung stellt, stimmen im Wesentlichen überein mit dem Grundsaße des Aller- höchsten Oktoberdiplomes, in welchem Se. Majestät die -Gerechtsame und Freiheiten der Königreiche und Länder im Einklange mit dec I Ce als unerschütterliche Rechtsgrundlage der Monarchie erklärte.

Die Böhmische Nation kann nimmer von der Hoffnung lassen, daß Se. Majestät ihr legitimer König eben fo wohl diese seine feier- liche Zusage einlösen, als auch das Staatêrect Böhmens, welches fein erlauhter Vorfahre, der noch lebende König Ferdinand V. bei seiner Krönung beschworen hat, achten und wahren und dereinst un- ges; mälert auf seine Nachfolger, für deren legitimes Erbfolgerecht es ja die fesieste Basis bildet, übertragen wird.

In dem i'offnungsvollen Vertrauen, daß Se. Majestät weit ent- fernt ci, der treu bewährten böhmischen Nation das ehrwürdige Boll- werk ibres Staatsrechis entziehen zu lassen, wird sie bestärkt durch das Allerhöchste Reskript vom 12, September 1871.

Ueber dessen huldvolle Aufforderung hat damals der Landtag des Königreichs Böhmen seine Vorschläge erstattet, wonach er auf dem Wege der Vereinbarung mit der Krone und mit den anderen öster- reihishen Völkern eine dauerhafte, harmonische Organisation der Monarchie empfähl, welche die historisch wie natürlich berechtigte und dem Gedeihen der einzelnen Länder föcderliche Autonomie nicht min- der wahrt wie die nothwendige Einheit und Wehrkcaft der gesamm- ten Monarchie.

Die böhmische Nation sieht heute noch der Allerhöchsten Erledi- gung ihrer Vorschläge, so wie der weiteren kompetenten Behandlung derselben entgegen.

Durch Anerkennung einer legislativen Gewalt des dermaligen Reichsrathes über die Staats- und Verfafsungsrechte des Königrcichs Böhmen würden wir uns dem gerechten Vorwurfe ausseßen, daß wir unser Laudesrecht aufgeben und jene zwischen der Nation und ihrem legitimen Fürsten angebahnte Verhandlung selbst abschueiden.

Die böhmische Nation verwahrt sich ferner durchaus dagegen, daß man ihr die Entscheidung über ihr eigenes Ret auf jenem Wege aufdränge, den man den „verfassungsmäßigen“ nennt :

Außer diesen rechtlichen, politishen und national-ötonomischen Gründen als treue Böhmen, aufrichtige Freunde Oesterreichs und loyale Anhänger der Allerhöchsten Dynastie und im wahren Sinne des uns verliehenen Mandats, festhaltend an den Grundsäßen, welche der Landtag von Böhmen mit einer Zweidrittel-Majorität in den Fundamentalartikelin ausgesprochen hat, schen wir uns verpflichtet,

unsere Theilnahme am Reichsrathe nach seiner Rechtsquelle, der- maligen Zusammenseßung und Kompetêènz abzulehnen und zu er- klären, daß wir nah wie vor seine Beschlüsse, zumal jene, welche das Staats- und Verfassungsrecht des Königreiches Böhmen betreffen, nicht für kompetent und verbindlich anerkennen. i

Pest, 20. Januar. Im Oberhause interpellirte Nyary den Verkehrs-Minister, ob er zur Vermeidung -von Entschä- digungsforderungen der subventionirten Eisenbahnen eine Geseß- vorlage einzubringen gedenke, und ob er geneigt sei, die jähr-

lihen Voranshläge derselben im vorhinein dur die Regierung oder dur eine Fachkcmmission überprüfen zu lassen. Es wur- den hierauf Kommissionsberichte entgegengenommen und die Verhandlung über die Vorlage, betreffend die Grundsteuerkataster, auf Sonnabend anberaumt.

Schweiz. Genf, 21. Januar. (W. T. B.) Der Staatsrath des Kantons hatte angeordnet, daß die Kirche in Compescières dem Kultusdepartement zum Zweck der Taufe eines Kindes, welches altkatholishen Eltern angehört, zur Verfügung gestellt werde. Anläßlich dieser Taufe und einer zweiten in Bardonnex ist es indeß in diesen beiden Gemeinden zu Ruhestörungen gekommen. Der Staatsrath hat deshalb die militärishe Be- seßung beider Orte verfügt, mehrere Verhaftungen vornehmen lassen und die Maires der beiden Orte ihrer Stellen enthoben,

Großbritannien und Jrland. London, 20. Januar. (A. A. C.) Ueber das Befinden des Prinzen Leopold wurde gestern folgendes Bulletin ausgegeben: „Prinz Leopold hat gestern Naht mehrere Stunden geschlafen. Der Blutfluß kehrte gestern Nachmittag und heute früh zurü. Obwohl etwas \{chwäer, ist in dem Befinden Sr. Königlichen Hoheit keine wesentlihe Veränderung eingetreten.“ William Jenner. Wm. Hoffmeister. Wm. Marshall. : :

Herr Disraeli hat an seine Parteifreunde im Parla- -ment das nahstehende Rundschreiben erlassen: „Downing- ftrect, 15. Ianuar 1875. Der - Zusammentritt des Parlaments ist für Freitag, den 5. Februar, festgeseßt worden, an welchem Tage das Haus der Gemeinen unverzüglih zu der Erwägung wichtiger Geschäfte \chreiten wird. Ih nehme mir daher die Freiheit, Sie zu ersuhen, bei dieser Gelegenheit anwesend zu sein." An die Mitglieder der Opposition ifi bis jeßt, wahr- \heinlih Mangels eines Führers, noh kein derartiges Schreiben ergangen,

Die Königin hat Don Ioaquim Marcos de Sa- trustegui zum General-Konsul und Don Manuel Colarte zum Vize-Konsul für Spanien in London bestätigt. l

Die britishe Regierung hat, dem Vernehmen, nach eine Summe von 10,000 Pfd. Sterl. bewilligt, die zwischen den Universitäten von Edinburgh und St. Andrews zur Errichtung neuer Lehrstühle getheilt werden soll. Wie die „Times“ erfährt, hat der Präsident der Royal-Sociecty die An- geige erhalten, daß die Regierung bereit ist, die Summe von 1000 Pfd. Sterl. zu den Kosten der Expedition zur Beobahtung

der im April stattfindenden totalen Sonnenfinsterniß bei= °

gutragen.

In Irland scheint allmählih die Ruhe zurückzukehren. So enthält die neueste Nummer der „Dublin Gazette“ eine Proklamation des Vize-Königs von Irland, welche frühere Proklamationen, die die Grafschaften Mayo, Tipperary

und gewisse Kirchspiele in den Grafschaften Limerick und Ros- common uniter - die Bestimmungen des Art. 2 des Friedens- erhaltungs-Akts stellten, widerruft,

Canada. Aus Toronto wird vom 19. d. M. per Ka- bel gemeldet, daß die Wahlen für die Legislatur von Ontario in die Erwählung von 50 Ministerialisten, 33 Kandidaten der Opposition und 4 unabhängigen Mitgliedern refultirt haben.

Fraukreich. Versgilles, 21. Januar. (W. T. B.) Nationalversammlurg. Ecste Berathung des von dem De- putirten Ventavon beantragten Seseßentwurfs, betreffend die Uebertragung der Gewalten. Ventavon erstaitete selbst Bericht über den von iÿm vorgeschlagenen Gesetzentwurf, be- gründete denselben im Einzelnen und hielt ihn nah jeder Rich- tung hin aufreht. Lenoel von der Linken \prah s\ich gegen Ventavons Gesehvorlage aus, weil dur dieselbe der Zeitpunkt zur definitiven Errichtung der Republik vershoben werde. La- combe erflärte sh für Einführung der Monarchie und forderte alle Konservativen zum einmüthigen Zusammengehen auf. Ca- rayon-Latour von der äußersten Rechten verlangte die Monarchie unter dem Scepter des Grafen von Chambord. Derselbe griff dabei die Anhänger der Republik und des Kaiser- reichs glei heftig an, sprach aber vom MarshaU-Präfidenten mit großer Ergebenheit. Als Carayon-Latour im Laufe seiner Rede den im Prozesse des Grafen Arnim zur Verkesung gekom- menen Brief des Fürsten von Bismark von der Rednerbühne verlesen wollte, in welchem es heißt, daß die Einführung der Monarchie dem Ansehen und den Allianzen Frankreihs förder- lih sein könnte, entstand Seitens der Mitglieder aller Fraktionen, mit allciciger Ausnahme der äußersten Rechten, ein so heftiger Lärm, daß die Stimme des Redners nicht mehr verstanden wer- den fonnte, Carayon-Latour verließ die Rednertribüne darauf mit der Ecklärung, daß die Legitimisten die Annahme der kon- ftitutionellen Geseßzentwürfe ablehnen, dem Marshall Mac Mahon aber alle Mittel zur Aufrehterhaltung der Ordnung und Ruhe zugestehen würden. Die Weiterberathung wurde auf morgen vertagt.

Ftalien. Rom, 21. Ianuar. (W. T. B.) In der heutigen Sizung der Deputirtenkammer brachte der Präsident des Ministerrathes und Finanz-Minister Minghetti die Geseß- vorlagen ein, welche die vorzunehmenden öffentlichen Arbeiten, die Befestigungen, die Straßenbauten in den südlichen Provinzen und die Verbesserung der Beamtengehalte betreffen. Der Minister gab dabei ein Exposé über die finanzielle Lage und {lug zur Deckung der außerordentlichen Ausgaben eine Reorganisirung der Tahbaktarife vor; auch stellte er eine Reform der Konsumtionssteuer in Ausficht und sprach dabei die Hoffnung aus, daß hierdurch und durch die Einnahme, die sih in Folge der Revision der Handelsver- träge ergeben würden, eine Mehreinnahme von mindestens 20 Millionen erzielt werden könne. Eine Verbesserung der beste- henden Steuern sei dabei noch gar niht in Anschlag gebracht. Ferner wurde vom Finanz-Minister sowohl für die Ausfuhr- wie für die Einfuhrzölle die Goldzahlung vorgeshlagen und darauf hingewiesen, daß die Herstellung des Gleichgewichts im Staats- haushalte im Laufe der jeßigen Session um fo nothwendiger fei, als zu Ende dieses Iahres nur noch 60 Millionen Papier- geld als letzte Hilfsquelle verblieben. Sämmtliche Gesehvorlagen wurden nah dem Antrage des Ministers an eine Kommission verwiesen.

Der Finanz-Minister Min ghetti erwähnte in seinem heu- tigen finanziellen Exposé unter den zur Deckung der außerordentlichen Ausgaben bestimmten Maßregeln auch noch eine Schagzoperation. Leßz- tere soll nun, wie fich aus den der Kommission gemachten Mitthei- lungen ergiebt, darin bestehen, daß von den für die Jahre 1875 und 1876 zur Ziehung bestimmten Tabaks-ODbligationen zwei Serien erst in den Jahren 1882 und 1883 amortisirt werden.

Amerika. Washington, 20. Januar. (W. T. B.) Der Präsident hat eine Botschaft an den Kongreß gerichtet, in welcher ex eine Verbesserung der zum Schuße der Küsten be- stimmten Vertheidigungsmaßregeln anempfiehlt.

Dem „Reuterschen Bureau“ sind über Rio vom 18. d. weitere Nachrihten aus Montevideo zugegangen, nah welchen doft die befürchtete Revolution ausgebrochen ist. D2r Präfi- dent Elauri und die Regierung sind gestürzt; Pedro Varrela ist mit dem provisorishen Präsidium betraut. Die Stadt Monte- video ist ruhig.

Nr. 7 des „Amts -Blatts der Deutschen Reichs- Dostverwaltung“ hat folgenden Inhalt: General-Verfügung vom 20. Januar 1875. Neue Auflage der Instruktion zur Vornahme statistisher Ermittelungen über den Postverkehr. General - Ver- fügung vom 19. Januar 1875. Leitung der Briefsendungen nach Konstantinopel. Gencral-Verfügung vom 19. Januar 1875. Das Gewicht der frachtpflichtigen Postsendungen auf der Eisenbahn Anger- münde-Schwedt.

Das Bahnpolizei-Reglement und die Signal-Ord- nung für die Eisenbahnen Deutschlands vom 4. Januar 1875 ist im Va:lag der Königlichen Geheimen Dber-Hofbuchdruckerci (R. v. Decker) erschienen.

Neichstags- Angelegenheiten.

Die 8. Kommission des Deutschen Reichstages hat jeßt den Bericht über den Entwurf eines Bankgeseßes vorgelegt. Wir werden die Abänderungen des Gesehentwurfs , welche die Kem- mission vorschlägt, morgen mittheilen.

Landtags- Angelegenheiten.

Dem Hause der Abgeordneten ist ein Geseßentwurf, betreffend den standesherrlickhen Rechtözustand des Her- zogs von Arenberg wegen des Herzogthums Arenberg- M eppen, vorgelegt worden. Der Geseßeniwurxf ift früber bereits dreimal zur Vorlage gelangt.

Statistische Nachrichten.

Fn der Woche vom 10, bis 16, Januar wurden in Berlin laut Nachweis des städtischen statistischen Bureaus bei den dreizehn Standesämtern der Stadt 372Eheschließungen vollzogen. Lebendig- geburten wurden 830, Todtgeburten 36, Sterbefälle 519 eingetragen.

Aus dem in den Württemb. Jahrbüchern für Statistik und Landeskunde (\. Nr. 12 d. Bl.) veröffentlichten Aufsaß des Ober-Finanz- Nath v. Riecke zur Geschichte der Preise und Löhne in Württemberg theilen wir nachstehend cinige der hauptsächlichsten Daten

mit. Aus der Uebersicht über die mittleren Fruhtpreise in Württemberg während der Jahre von 1833 bis 1873 ergiebt sich, daß das Jahr

1836 für Kernen, Dinkel und Roggen mit bezw. 9 Fl. 27 Kr., 4Fl. 4 Kr. und 6 Fl. 22 Kr. pro Scheffel (= 1,772 Hektoliter), und das Jahr 1841 für Gerste und Hafer mit bezw. 5 Fl, 43 Kr. und 3 Fl. 31 Ker. pro Scheffel das billigste gewesen is; am bochsten standen kie Preise für den Scheffel in den Jahren: 1847, 1854. 1873. Kernen . . mit 24 Fl, 55 Kr. 25 Fl. 20 Kr. 22 Fl. 13 Kr. Tit n 10 O S S S: M u Sioggen, : t E Gerte 1D L E Hafer «L BI 6 1 E ti F [7 46 11 7 1 2D Die Theuerung des Jahres 1873 erklärt sich daraus, daß das Jahr 1872 nur eine mittelzmäßige Ernte, das Jahr 1873 dagegen eine entschiedene Mißernte brachte, wobei auch der sinkende Geldwerth in den leßten Jahren mit in Anschlag zu bringen ist. Daß diz Ge- treidepreise in der leßten Zeit der Noth nicht noch erheblich hößer ge- stiegen sind, ist wobl nur der jeßigen Entwickelung des Verkehrs- wesens zu danken. Was die Durchschnitts-Markipreise der übrigen Lebensmittel anbelaugt, fo kostete: 1872 1873 1872 1673 Fl. Kr. Fl. Kr. ; Kr. KL. Erbsen . Ctr. §42 915 Mastochsen- E U L Lis In Bohn, 81 82 Eule s S. R 10 Kartoffeln. 1/56 210 Swchweities L O Gu S 29 c S i t Nächst den Getreide- und Lebensmittelpreisen interessiren zumeist die Holzpreise. Die Zusammenstellung derselben reiht bis an den Anfang des Jahrhunderts. De höchsten Holzpreise in der ganzen mit 1800 beginnenden Periode weist das Iahr 1673 auf, und zwar fo- wohl beim Stammholz, ais auch beim Brennholz, mit Ausnahme jedo des cichenen und buchenen Reisigs, welches 1871 bezw. 1872 noch etwas höher stand, und mit Ausnahme der Nadclholz-Sortimernte, welche \chon 1865 höher standen. Bei letzteren ist indessen die stei- gende Tendenz gleichfalls vorhanden; daß die Preise aber nicht gerade im leßten Jahre ihren höchsten Standpunkt erreichten, liegt daran, daß in Folge von Natureceignissen, z. B. allein dur den Windbruch am 26. Okteber 1870, mehr als der dreifahe Betrag eines Jahres- erzeugnisses von Nadelholz auf den Markt geworfen werden mußte. Die Holzpreise der Gegenwart find durchweg 34 bis 4 Mal höher, als im Anfang des Jahrhunderts, und 25 bis 3 Mal höher, als im Fahre 1850, Die Lohnsätze in den württembergischen Fabriken und Handwerken haben, wie überall, eine stätige Steigerung erfahren. Nachweise licgen uns darüber seit dem Jahre 1830 vor. Der durch- schnittliche Lohusaß betrug in nachstehenden Jahren: E A D: L andes8- Landes- LandeS- durchs{chn. durchschn. durchschn, Stuttgart. . Æl_ 47 Kr. 1 Fl. 17 Kr. 1 F]. 41 Kr. Fl. Kr. ¿4 Handwerken 799 e L, Cagearbeiten y 30 „— „2, 1,10, Der durchschnittlihe Aufschlag - der Löhne bis 1872 beträgt

gegen 1830/39 gegen 1860/65

bei den Fabriken .. 114% 31%

e Qgubwerten 124%

« Tageaxbeiten 133 % 1 |

Die in vorstehenden Zahlen ausgedrükte Lohnstcigung ijt an si

zwar jehr bedeutend, muß jedoch, um nicht übershäßt zu werden, gegen die Steigung der Preise sämmtlicher Lebensbedürfnisse gehörig abgewogen werden. Das hierüber vorhandene Material beschränkt sich auf Nachstehendes: Es betrug der Aufschlag der Preise im

Jahre 1872 e S Li dea Srotfcädi gegen Ls Ged AOAOO ei den Brotfrüchten . . Ds % « Gle, 5 s 167 % S o MIEE CTBBO/ B 94 % (1860/65) 36 % Holz (1830/39) . 90 % (1860/65) 15 %

bei den Fabriken "

also:

n r

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Von der bereits angekündigten, im Verlage von Dundcker und Humblot in Leipzig erscheinenden Allgemeinen Deut- \hen Biographie, welche auf Veranlaffung und mit Unterftüßung der historischen Kommission bei der Königlichen Akademie der Wissen- schaften in München von dem Freiherrn R. v Liliencron in München und deu Professor F. X. Wegele in Würzburg heraus- gegeben wird, ligt nun die 1. Lieferung, enthaltend die Arti- fel Petrus van der Aa bis Elise Gräfin von Ahlefeldt- Laurwig vor. Die Allgemeine Deutsche Biographie hat mit den übrigen Publikationen der historishen Kommission den Charakter strenger Wissenschaftlichkeit und Zuverlässigkeit gemeir. Zu eingehen- den eigenen Studien wird der Unterweisung suchende durch die literarischen Nachweise am Ausgange jedes einzelnen biographi- hen Artikels bequem hinübergeleitet: so_ ist die Encyklopädie® für die Pflege aller Einzelwissenschaften bestimmt. Zugleich aber wendet sie sih auch an die ausgedehnten Kreise der Freunde gesGicht- licher Bildung iu der deutschen Nation überhaupt, denen sie keines wegs einzig als Fundstätte des Wissens, vielmehr auch als Quelle literarisGen Genusses dienen will. Son die größeren Artikel der ersten Lieferung thun dar, daß diese Biographie darauf ausgeht, aus den bestimmten Zügen treuer Ueberlieferung eine Reihe wirklich lebens voller Büder zu gestalten, welche Berstand und Gemülh des Lesers beschäftigen, ihn menshlich ansprechen und fittlich erheben. Denn der vornehmste Zweck der Allgemeinen Deutschen Biographie ist, den nationalen Sinn der deutschen Mit- und Nachwelt zu befriedigen durch die Freiheit eines leichten Verkehrs mit der Fülle bedeutender Gestalten unsexer Vorwelt, die nun auch insgesammt hereintreten wollen in die geistige Gemeinschaft, welche die lebendigen (Glieder unseres Volkes verbindet. Die Allgemeine Deutsche Biographie ift auf etwa 100 Lieferungen (von à ca. 10 Bogen Lex.-89) oder auf 20 Bünde ca. 50 Bogen) berechnet. Von diesen sollen jährlich 10 Lieferungen oder 2 Bände erscheinen, so daß das Werk in zehn Jahren vollendet fein würde. Das Manuskript für die ersten Bände liegt vor. Dec Preis einer Lieferung ist auf 2 Mark 40 Pf., cines Bandes auf 12 Ma:k festgeseßt.

Der Aufsaß über die „älteren Siegel der Stadt Stralsund“, aus Syndikus Brandenburgs hinterlassenen Papieren und nach den Originalen der Archive herausgegeben von Dx. F. Fa- bricius, Mitglied der Gesellschaft für pommershe Geschichte und Alterthumskunde, ist als Separatabdruck aus der Vierteljahrsfchrift des Vereins „Deutscher Herold“ bei S. Bremer in Stralsund erschienen. Der kleinen Schrift sind die Abbildungen von 12 der in- teressantesten Siegel beigegeben.

Von Grössers kleiner Geseß - Sammlung ist so eben Nr. 2: Der Richter zwischen Miether und Vermiether, die Rechts verhältnisse zwischen Miether und Vermiether, für Jedermann ver- ständlich erläutert und erklärt, so wie durch die bis auf die neueste Zeit ergangenen Bestimmungen ergänzt, von Carl Wolff, Anwalt, in dritter revidirter Auflage bei Eugen Grosser erschienen.

Das Tagebuch des Nordpolfahrers Otto Kri sch (Maschinisten und Offiziers der Ikl. öfterreichisch-ungarischen Expedition) ist die erste in weitere Kreise dcingende Publikation, welche genau ge- führte Aufschreibungen über die bestandenen Gefahren und Abenteuer, wahrhaftige Schilderungen des Bordkebcns der 11. österreihish-unga- rishen Nordpolexpedition, und auch sämmtliche Maschinendaten enthält, welche mit Rücksicht auf eigenthümliche Orts- und abnorme Tempe- raturverhältnisse für jeden Jngenieur und Maschinisten von besonderem Interesse sein dürften.

Die unter der Redaktion des Kapellmeisters J, M. Ziekrex in

Wien erscheinende „Deutshe Mufik-Zeitung“, welche si die