1875 / 20 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 Jan 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Abends 83 Uhr begaben Sich Jhre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kron- prinzessin zum Subskriptionsball nah dem Opernhause.

In dem zu einem großen Saale vereinigten Zuschauer- und Bühnenraum des Königlichen Opernhauses fand gestern Abend der erste diesjährige Subskriptions-Ball statt.

Die äußere Einrihtung und Dekoration der Festräume, mit welchen der zu einem Speisesaal umgewandelte Konzertsaal ver- bunden worden, war im Wesentlichen dieselbe wie im vorigen Jahre.

Der Tanzsaal und die Logen, welhe nach dem Bühnenraum zu durch einen Anbau erweitert waren, füllten sich bald nach der Eröffnung des Hauses um 74 Uhr mit einer zahlreichen glän- zenden Gescllschaft. Die Logen zur Rechten nahmen die Herren vom diplomatischen Corps mit ihren Damen ein.

Um 9 Uhr erschienen die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften in den Prosceniumslogen zur Linken, von denen aus Allerhôöchst- und Höchstdieselben nah Beendigung des Konzerts den ersten Umgang dur den Saal antraten, mit welchem der Ball eröffnet zu werden pflegt.

Dem Zuge voran \chritt der General-Intendant der König- lihen Schauspiele, Kammerherr von Hülsen, die Palastdame Ihrer Majestät der Kaiserin-Königin, Gräfin von Hake, führend. Se. Majestät der Kaiser und König führten Ihre Kaiser- lihe und Königliche Hoheit die Kronprinzessin; Ihre Majestät die Kaiserin-Königin wurde geführt von Sr. Kaiser- lihen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen, Ihre König- lihe Hoheit die Prinzessin Carl von Sr. Durhlaucht dem Fürsten zu Walde und Pyrmont; Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl führte Ihre Königlihe Hoheit die Prinzessin Friedrih Carl, Se. Königliche Hoheit der Prinz Albreht Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Marie, Se. Königliche Hoheit der Prinz Alexander Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Albrecht, Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog von Mecklen- burg Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Elisabeth 2c. Nach der Eröffnung des Tanzes begaben Sich die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften wiederum in die Logen.

Bei dem zweiten Umgange führten Se. Majestät der Kaiser und König Ihre Königliche Ho! eit die Prinzessin Carl, während Ihre Majestät die Kaiserin-Königin von Sr. Durchlaucht dem Fürsten zu Waldeck und Pyrmont geführt wurde; es folgte Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin, geführt von Sr. Kö- niglihen Hoheit dem Prinzen Carl; Se. Kaiferlihe? und Kö- niglihe ‘Hoheit der Kronprinz führte Jhre Königliche Hoheit die Prinzessin Friedrih Carl, Se. Königlihe Hoheit der Prinz Albrecht Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Elisabeth, Se. Königliche Hoheit der Prinz Alexander Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Albreht und Se. Königliche Hoheit der Erb- großherzog von Mecklenburg Ihre Königliche Hoheit die Prin- zessin Marie.

Das diplomatische Corps war außerordentlich zahlrei ver- treten; ebenso bemerkte man sehr viele Mitglieder des Reichstages.

Se. Majestät der Kaiser und König, sowie Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz und die übrigen Prinzen verweilten bis um 1 Uhr, während Ihre Majestät die Kaiserin- Königin bereits vor 12 Uhr die Loge verlassen hatte. Der Ball erreihte um 3 Uhr sein Ende.

Der Bundesrath und der Aus\chuß desselben für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.

Das Staats-Ministerium trat heute Mittags 1 Uhr gu einer Sizung zusammen.

In Betreff der Reform der Eisenbahn - Frachttarife haben die Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Eisen- bahnen, Post und Telegraphen, dem Bundesrath folgenden Antrag zur Beschlußfassung vorgelegt:

__ Der Bundesrath wolle in Erwägung, daß das vom Reichs- Eisenbahyamt vorgelegte Ergebniß der mit Delegirten des Handels- standes und der Cisenbahnverwaltungen im Juli und August v. J.

epflogenen Verhandlungen über die Einführung eines einheitlichen racht-Tarifsystems für die Eisenbahnen Deutschlands als ein dem Beschlusse des Bundesrathes vom 11. Juni 1874 entsprechendes nicht zu erachten ist; daß demzufolge éine Entscheidung über die Tarif- reform zur Zeit nicht thunlich, unter den obwaltenden Verhältnissen vielmehr eine weitere Erörterung dex Angelegenheit und eine Ver- längerung des unter Ziffer 2 jenes Beschlusses gewährten Fnteri- mistikums mit den nachfolgenden Modifikationen erforderlich erscheint, beschließen :

L. Vom Standpunkte des Reichs ift gegen die weitere Erhebung des durch Besch: vom 11. Juni 1874 Ziffer 2 zugelassenen interi- mistishen Frachtzuschlages von höchstens 20 Prozent unter der Be- dingung nichts zu erinnern,

1) daß von diesem Zuschlage, wie bisber, ausgenommen bleiben: Getreide, Hülsenfrüchte, Kartoffeln, Mehl, Mühlenfabrikate und Salz;

2) daß beim Transport in Wagenladungen und auf größere Ent- fernung als welche eine Entfernung von mindestens 75 Kilometern zwischen der Versandt- und der Empfangsstation angesehen werden joll der gedachte Zuschlag mit dem 1. April 1875 in Wegfall komme für Brennholz und für folgende Düngüngsmittel: Poudrette, Düngerkalk, Gaskalk, Gaswasser, Chilisalpeter, Chlorkalium, Fleisch- mehl, Guano, Knochenmehbl, phosphorsauren Kalk, Superphosphat, Superphosphorit ;

3) daß unter der gleihen Vorausseßung der Zuschlag in Wegfall fomme für Kohler, Koks, Erze, Steine, Roheisen, Bau- und Grubenholz, Vieh und für folgende Futtermittel : Kleiarten, Rüben- preßlinge, Hackfrüchte, Oelkuchen, Rapsmehl und Leinenmehl, insoweit nicht auf den bis zum 1. März 1875 einzubringenden Antrag der Bahnverwaltnng die Fortdauer des Zuschlages mit Rücksiht auf die Betriebs- und Finanzverhältnisse der betreffenden Eisenbahn von der Landesregièrung mit Zustimmung des Reichs-ECisenbahnamtes für gerechtfertigt erkannt wird. Ist bis zu dem gedachten Zeitpunkte die Fortdauer des Zuschlages nicht beantragt, so fällt derselbe mit dem 1. April 1875 hinweg. Die Entscheidung auf den Antrag der Bahn- verwaltung ist mit thunlichster Beschleunigung herbeizuführen.

11. Der Reichskanzler wird ersucht, näch vorgängiger Vernehmung von Sachverständigen aus den Kreisen des Handelsstandes, der In- dustrie, der Landwirthschaft und der Eisenbahnyerwaltungen dem Bundesrath, sobald die Vorarbeiten es gestatten, geeignete Vorschläge für die Einführung cines, der Absicht der Reichsverfassung ent- sprechenden einheitlihen Fracht-Tarifsystems für die Eisenbahnen L eutshlands zur Beschlußnahme vorzulegen.

Bei diesen Vorschlägen if davon auszugeben,

___ 1) daß der Beibehaltung und weiteren Ausdehnung des natür- lichen Tarifsystems neben einem anderen System nichts entgegensteht ;

2) daß bei Aufstellung der Tarifklassen und Regulirung der Frachtsäße für den Transport von Kohlen, Koks, Brennholz, Bau- und Grubenholz, Erzen, Steinen, Salz, Roheisen und Düngungs- mitteln in Wagenladungen und auf größere Entfernungen thunlichst der von der Reichsverfassung Artikel 45 Ziffer 2 ins Auge gefaßte Einpfennig-Tarif zur Anwendung komme;

3) daß mindestens aber die vorgenannten Gegenstände, sowie Getreide, Hülsenfrüchte, Kartoffeln, Mehl, Mühlenfabrikate, Vich und Futtermittel in diejenige ermäßigte Tarifklasse eingestellt werden, deréèn Säße den am 31. Juli y. F geltend gewesenen gleih oder

Roheisen, Baue und Grubenholz und Futtezmittel aus den unter I. Ziffer 3 gedahten Gründen von der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Reichs - Eisenbahnamt ein höherer Frahtsaß für gerecht- fertigt erahtet wird, in welchem Falle jedoch dieser Frachtsatz keinen- falls den am 31. Juli v. J. geltend gewesenen um mehr als 20 Pro- zent übersteigen darf;

4) daß die aus der Anwendung vorstehender Grundsäße sich er- gebenden Frachtsäße unbeschadet der durch Konzessionen etwa be- gründeten Rehte als Maximalsäße zu gelten haben, innerhalb deren den Eisenbahnen unter näher festzustellenden Bedingungen die freie Bewegung gestattet werden kann. i:

ITI. Die Bundesregierungen werden ersucht, Ueberschreitungen, welche bei der Anwendung des durch Beschluß des Bundesraths vom 11, Juni v. J. interimistisch zugelassenen Frachtzuschlages von höch- stens 20 Prozent vorgekommen finr, im Sinne der auf Seite 15 der vorgelegten Denkschrift des Reichs Eisenbahnamts vom 3. Dezember 1874 enthaltenen Bemerkungen zu beseitigen und der etwaigen Nei- gung der Eisenba, uv .rwaltungen zu Tarifermäßigungen thunlichst Vorschub zu leisten.

Im ferneren Verlaufe der gestrigen Sizung des Deutschen Reichstages erledigte derselbe mehrere auf die Rechnungen und Finanzen des Norddeutshen Bundes und des Deutschen Reiches bezügliche Vorlagen, und zwar in zweiter Berathung die Zusammenstellungen der von den betheiligten deutshen Staaten auf Grund des Gesehes vom 8. Juli 1872 einge- gangenen Liquidationen, aufGrund mündlichen Berichtes der 5. Kom- mission und den Gesehentwurf wegen Abänderung des Gesehes vom 8. Juli 1872, betreffend die französishe Kriegskostenentschädi- gung, auf Grund mündlichen Berichtes der Budgetkommission. Ferner den 6, Bericht der Reichs\{hulden-Kommission über die Verwaltung des Schuldenwesens des Norddeutschen Bundes, beziehungsweise des Deutschen Reichs im Iahre 1873 und den 7. Bericht der Reichs\hulden-Koammission über die Verwaltung des Schuldenwesens des Norddeutshen Bundes, beziehungsweise des Deutschen Reichs im Jahre 1874 und Ersten Bericht der- selben über den Reichskriegs\{hahß für das Iahr 1874,

Ohne Debatte wurden dann in zweiter Lesung folgende allgemeinen Rehnungen erledigt, resp. die nachgewiesenen Etats- überschreitungen genehmigt: die Allgemeine Rehnung über den Haushalt des Norddeutschen Bundes für das 2. Semester 1867, auf Grund des Berichtes der 5. Kommission, die Allgemeine Rechnung über den Haushalt des Norddeutshen Bundes für das Jahr 1868, auf Grund des Berichtes der 5. Kommission, die Allgemeine Rechnung über den Haushalt des Norddeut- hen Bundes für das Jahr 1869, auf Grund mündlichen Be- richtes der 5. Kommission und die Allgemeine Rehnung über den Haushalt des Norddeutschen Bundes für das Iahr 1870, auf Grund des mündlihen Berichtes der 5. Kommission.

Es folgten die dritten Berathungen des Gesehentwurfs über den Landsturm, und des Gesezentwurfs, betreffend die Ausübung der militärischen Kontrole über die Per- sonen des Beurlaubtenstandes, die Uebungen derselben, sowie die gegen fie zulässigen Disziplinarstrafmittel, die beide nah den Beschlüssen der zweiten Lesung ohne erhebliche Debatte angenommen wurden, ersterer in namentlicher Abstimmung mit 198 gegen 84 Stimmen.

Nach einer ziemlich lebhaften Debatte, an welcher ih die Abgg. Albrecht (Osterode), Frhr. v. Hoverbeck, Dunker. Dr. Lasker, Miquel, Graf Bethusy-Huc, Windthorst, Fürst Ferdinand Radziwill, von Kehler und auch der Präsident des Reichskanzler - Amtes Staats - Minister Dr. Delbrück (S. unter“ Reichstagsangeiesenheiten) betheiligten, wurde der Gesetzentwurf, betreffend die Erwerbung von zwei in Ber- lin gelégenen GrundstüLen für das Reich, auf Grund der in ztveiter Berathung unverändert angenommenen Vorlage auch in dritter Berathung unverändert definitiv angenommen und eine zu demselben eingegangene Petition des Kaufmann Bloch aus Breslau für erledigt erklärt.

Endlich wurde noch die dritte Berathung des Ausliefe- rungsvertrages zwishem dem Deutschen Reiche und Belgien, auf Grund der in zweiter Berathung unverändert angenommenen Vorlage erledigt, und der Vertrag unverändert definitiv genehmigt. Schluß 5 Uhr.

In der heutigen (51.) Sizung des Deutschen Reichs- tags, welcher die Bundesbevollmächtigten Präsident des Reichs- kanzler-Amts Staats - Minister Dr. Delbrück, Unter - Staats- sekretär Dr. Friedberg, Königlih bayerisher Justiz-Minister Dr. von Fäustle, Ministecial-Rath v. Riedel und mehrere Bundeskommis- sare beiwohnten, erledigte das Haus folgende dritte Berathungen : 1) der Uebersicht der ordentlihen Ausgaben und Einnahmen des Deutschen Reichs für das Jahr 1873, resp. die innerhalb dieses Jahres vorgekommenen Etatsüberschreitungen ; 2) der Uebersicht der außeretatsmäßigen außerordentlihen Ausgaben, welche dur den Krieg gegen Frankreih veranlaßt sind oder mit demselben in * Zusammenhang stehen, für das Jahr 1873, und des Geseß- entwurfs, betreffend die Verwendungen aus der französischen Kriegskostenentshädigung; 3) der Zusammenstellungen der von den betheiligten deutshen Staaten auf Grund des Geseßes vom 8. Iuli 1872 eingegangenen Liquidationen; 4) des Geseßentwurfs wegen Ab- änderung des Gesezes vom 8. Juli 1872, betreffend die französische Kriegskostenentshädigung; 5) der AUgemeinen Rechnung über den Haushalt des Norddeutshen Bundes für das 2. Semester 1867, auf Grund der in zweiter Berathung unverändert angenommenen Vorschläge der 5. Kommission; 6) der Allgemeinen Rehnung über den Haushalt des Norddeutschen Bundes für das Iahr 1868, 7) der Allgemeinen Rechnung über den Haushalt des Norddeutshen Bundes für das Jahr 1869, und 8) der Allgemeinen Rechnung über den Haushalt des Norddeutschen Bundes für das Jahr 1870, auf Grund der in zweiter Berathung unverändert angenommenen Vorschläge der 5. Kommission.

Die definitive Abstimmung über den Geseßentwurf sub 4 wird in der nächsten Sißung ftattfinden, weil noch eine Zusam- menstellung angefertigt werden muß, in welcher die Summen auch in Mark ausgeworfen sind.

Es folgte hierauf die erste Berathung des Gesezentwur- fes, betreffend die Erweiterung der Umwallungvon Straßburg. Die zwei Paragraphen desselben lauten:

„S. 1, Der Reichskanzler wird ermächtigt, e dem durch Artikel T. des Geseßes vom 8. Juli 1872 für den fortifikatorischen Ausbau der Festung Straßburg zur Verfügung gestellten Betrage einen Betrag bis zur Höhe von 17 Millionen Mark zur Erweiterung der Umwallung yon Straßburg it verwenden und zur Deckung der Baukosten, einschließlich der Kosten des Grunderwerbs, diejenigen Grundstücke, welche durch Hinausschiebung der Umwallung für die Militärverwaltung entbehrlich werden, soweit sie nicht für die Reichsverwaltung anderweit erforderlih sind, der Stadt Straßburg für den Prei? von 17 Millionen Mark zu verkaufen. §. 2. Von der im §8. 1 auf 17 Millionen Mark festgeseßten Bedarfssfumme für die Erweiterung der Umwallung von Straßburg wird dem Reichskanzler für das Jahr 1875 der Betrag von 6 Mil-

am nächsten stehen, es sei denn, daß für Kohlen, Koks, Erze, Steine,

lionen Mark zur Verfügung gestellt.

Die später zu verwendenden Beträge sind in die Reichshaushalts- Etats der betreffenden Jahre aufzunehmen.“

Der Bundeskommissar Wirklicher Geheimer Ober-Regierungs- Rath, Direktor im Reichskanzler-Amt Herzog erläuterte die Vor- lage und bemerkte, daß \sich eine weitere Hinausschiebung der Ummwallung Straßburgs mit Rücfsiht auf die zu erwartende Entwicklung der Stadt und die Nothwendigkeit der Herstellung von Verkehrsanlagen empfehle, damit die Stadt von dem sie umshließenden Steinpanzer befreit werde. Auch sei die Vorlage in politischer Beziehung wichtig, da sie beruhigend auf die Gemüther der Straßburger Bevölkerung wirken werde. Der Abg. v. Benda erklärte sich mit dem materiellen Inhalte des Gesezentwurfs einverstanden, äußerte aber Bedenken gegen die formelle Seite desselben. Insbesondere vermißte Redner eine nähere Angabe darüber, woher die 6 Millionen Mark, welche nach §. 2 des Gesezes dem Reichskanzler für das Jahr 1875 zur Verfügung gestellt würden, entnommen werden sollen. Das Reich habe doch keine disponiblen Fonds, aus denen die Summe genommen werden könnte; vielleiht würde es ih empfehlen, einc Anleihe zu machen. Alle diese Fragen müßten erörtert wer- den, und er beantrage deshalb, den Geseßentwurf-an die Budget- Kommission zur \{leunigen Berichterstattung zu überweisen. Der Präsident des Reichskanzler - Amts, Staats - Minister Dr. Delbrück, bemerkte, daß die 6 Millionen Mark dem Fonds aus der franzöfishen Kriegskostenentshädigung entnommen werden sollen, der in diesem Jahre nicht zu anderweitiger Ver- wendung komme. Nachdem die Abgg. Frhr. v. Hoverbeck und Miquel sich dem Antrage des Abg. v. Benda angeschlossen hatten, wurde derselbe bei Shluß des Blattes angenommen.

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Dem Reichstag is jeßt auch der Entwurf der Kon- kursordnung und eines Gesegzes, betreffend die Einführung der Konkursordnung, vorgelegt worden. Die Konkursordnung hat folgenden Jnhalt: Erstes Buch. Konkursrecht. 1) Allge- meine Bestimmungen. 2) Erfüllung der Rechtsgeschäfte. 3) An- fehtung. 4) Ausfonderung. 5) Absonderung. 6) Aufrehnung. 7) Massegläubiger. 8) Konkursgläubiger. Zweites Buch. Konkursverfahren. 1) Allgemeine Bestimmungen. 2) Eröffnungs- verfahren. 3) Theilunasmasse. 4) Schuldenmasse. 5) Verthei- lung. 6) Zwangsvergleih. 7) Einstellung des Verfahrens. 8) Besondere Bestimmungen. Drittes Buch. Strafbestim- mungen. it E De E

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In Folge der von verschiedenen Blätiern gebrachten Notiz, daß das Reichskanzler-Amt den Professor v. Raumer in Erlangen beauftragt habe, „Grundsähe einer deutschen Rechtshreibun g“ aufzustellen, haben wir auf Grund ein- gezogcner Erkundigungen in Nr. 8 diescs Blattes vom 11. Iag- nuar mitgetheilt, daß ein solher Auftrag vom Reichskanzler- Amte nicht ertheilt worden \ei, Weitere Ermittelungen in dieser Angelegenheit anzustellen, lag keine Veranlassung vor.

Inzwischen hat der Professor Dr. Rudolf v. Raumer dem „Korrespondenten v. u. f. Deutshland“ unterm 13. d. M. eine Zuschrift zugehen lassen, nah welcher die in Rede stehende Auf- forderung niht vom Reichskanzler-Amt, sondern von dem Kö- niglih preußischen Minister der Unterrihts- und Medizinal-An- gelegenheiten ertheilt fei.

In Anknüpfung hieran bemerken wir nach der von uns eingezogenen Auskunft, daß die Frage der Herbeiführung einer gleihmäßigen Rehtshreibung zunächst im Gebiet der Schule in der Konferenz zur Sprache gebraht worden is, welche im Ok- tober 1872 zu Dresden über gemeinsame Interessen des deutschen höheren Schulwesens stattgefunden hat und von sämmtlichen deutshen Regierungen béshickt worden war. Bei diesen Be- rathungen ist es für zweckmäßig erachtet worden, als Grundlage der demnächst zu thuenden Schritte die Vorschläge eines auf diesem Gebiete bewährten Sachverständigen einzuholen.

Demgemäß hat der Königlich preußische Minister dex Unter- rihtsangelegenheiten unter Zustimmung der übrigen deutschen Staatsregierungen mittels Zuschrift vom 14. Oktober 1874 den Professer R. v. Raumer ersucht, eine Denkschrift auszuarbeiten, welhe zur Anbahnung einer größeren Gleihmäßigkeit in der deutschen Rechischreibung zunächst im Bereiche der höheren Schulen die erforderlihen Unterlagen gewähre.

Der Professor R. v. Raumer, wie bekannt, einer der Haupt- vertreter des „phonetischen“ Prinzips, welhes in den legten Jahren gegenüber dem „historishen“ immer mehr Anhänger ge- funden, hat sih diesem Auftrage unterzogen.

Ueber die Frage, wem die von den Landräthen im Geltungsbereihe der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 festgeseßten Geldstrafen gebühren, hat der Minister des Innern unterm 13. v. M. u. I. folgenden Bescheid an einen Kreisaus\chuß erlassen:

__ Was zunächst die auf Grund des Geseßes vom 14. Mai 1852 endgültig festgesezten Polizeistrafen betrifst, \o fließen die- selben den Amtskassen nur in soweit zu, als sie von den Amts- vorstehern endgültig festgeseßt worden find. (§. 73 der Kreis- ordnung:) Dagegen müssen die Geldstrafen für Chaufsee-Polizei- Kontraventionen, welche von den Landräthen als Verwaltern der Chaussee-Polizei, vermöge der ihnen im Regulative vom 7. Juni 1844 eingeräumten und nach Inhalt meines Cirkular-Erlasses vom 17. Juni d. I. durch die Kreisordnung nicht aufgehobene tompetenz, endgültig festgeseßt worden sind, zur Staatskasse abgeführt werden. Die über die Abführung und Verrechnung dieser Strafen durch die Ministerial-Reskripte vom 12. August 1857, 15. Dezember 1859 und 25. August 1860 erlassenen Vorschriften sind nohch jeßt in Gültigkeit.

Ebensowenig kann es zweifelhaft sein, daß die Geldstrafen, welche von den Landräthen im Wege des polizeilichen Zwangs- verfahrens auf Grund des §. 79 der Kreisordnung festgeseßt worden sind, zur Staatskasse fließen, Die Befugniß zu dieser Straffestseßung is in dem gedachten Paragraphen ausdrüklih den Landräthen übertragen, mithin als eine Attuibution der Stellung dieser Beamten als Kreispolizeibehörde (§. 76, 77) und nit ihrer Stellung als Vorsißender des Kreisaus\husses anzusehen.

Die von den Landräthen im Disziplinarwege verfügten Ord- nungsstrafen endlich können ebenfalls niht als Einnahmen des Kreises beansprucht werden. Zu den Kreiskommunalkafsen fließen nur diejenigen disziplinarischen Geldbußen, welche niht von den Landräthen, sondern von den Kieisaus\hüssen auf Grund der ihnen in den §8. 35, 68 und 134 der Kreisordnung gegen die dort bezeihneten Beamten eingeräumten Disziplinarbefugnisse, wie solche den Bezirksregierungen nah dem Gesehe vom 21. Juli 1852 zuftehen, festgeseßt worden sind.

Der Richter ist nach einem Erkenntniß des Ober- Tribunals vom 17. Dezember 1874 befugt, den strafrechtlih Verurtheilten von der Tragung folher Kosten, welche nur in Folge Versehens oder Irrthums des betreffenden Beamten der Staatsanwaltschaft (frustratorishe Kosten) gemacht find, zu ent-

binden. Dagegen können derartige Kosten niht dem betreffenden Beamten zur Last gelegt werden, vielmehr find dieselben vom Staate zu tragen.

Die Hehlerei ist nach einem Erkenntnisse des Ober- Tribunals vom 5. Januar cr. niht nur dann ftrafbar, wenn der Ankäufer durch den Erwerb einen besonderen und außer- gewöhnlihen Vorth?il zu erzielen hoffen darf, sondern au dann, wenn er denjenigen Preis bezahlt, für welchen er auch redlih erworbene Sachen derselben Art ankaufen konnte.

Der im Artikel XVYL1. des Einführungsgeseßes zum Preußischen Strafgeseßbbuch vom 14. April 1851 enthaltene Saß: „Die einfache Beleidigung (§. 343 des Pr. Str.-G.-B.) kann nur im Wege des Civilprozesses verfolgt werden“ if na einem Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 15. Dezember 1874 durch: Einführung des Deutschen Strafgesezbuches vom 31. Mai 1870, weil dieses cine dem §8. 343 des Preußishen entsprechende Bestimmung nicht enthält, für aufgehoben zu erahten, und es kann deshalb gegenwärtig eine jede Beleidigung vom Staats- anwalt verfolgt werden.

Die Bundesraths-Bevollmächtigten, Großherzoglich ba- disher Ministerial-Präsident, Wirkliher Geheimer Rath von Freydorf, und Fürstlih s{hwarzburg-rudolst. Staats-Minister von Bertrab sind von Berlin abgereist, und der Königlich württembergische Ober-Regierungs-Rath Baetner is hier ein- getroffen.

Se. Durchlaucht der Fürst zu Waldeck und Pyr- mont, General-Lieutenant à la suite der Armee, is aus Anlaß seiner Ernennung zum Chef des 3. Hessischen Infanterie-Regi- ments Nr. 83 hier eingetroffen, desgleihen der Major von Heynig, à la suite des 3, Hessischen Infanterie-Regiments Nr. 83 und persönlicher Adjutant Sr. Durchlaucht.

Der General-Lieutenant von Sandrart, Commandeur der 10. Division, der General-Lieutenant von Hausmann,

Inspecteur der 1. Feld-Artillerie-Inspektion, der General-Major |

Girodz- von Gaudi, Commandeur der 20. Infanterie-Bri- gade, und der General-Major Dürr, Inspecteur der 3. Festungs- Inspektion, find zur Abstattung persönliher Meldungen von Posen hier eingetroffen.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm von Württemberg, Oberst-Lieutenant, beauftragt mit der Führung des Garde-Husaren-Regiments, is zum Commandeur dieses Regiments ernannt worden.}

Der Magistrat hat beshlo}en, daß der Stadttheil „Spandauer Revier innerhalb“, der Bezirk des Stand:2amts 9 künftig Sophienstadt, wie derselbe früher hieß, genannt wer- den soll. Der Stadttheil „Spandauer Revier außerhalb‘ wird künftig als Spandauer Revier bezeichnet werden.

Bayern. München, 21. Ianuar. (Allg. Ztg.) Sicherm Vernehmen nah wird Se. Majestät der König am nächsten Sonntag von Hohenschwangau zu einem mehrmonatlichen Aufent- halt hier eintreffen. Für den Hofball, welcher am 3. Fe- bruar stattfindet, werden bereits alle Vorkehrungen getroffen.

Sachsen. Wie der „Wes. Ztg.“ aus Dresden geschrie- ben wird, beging der dortige „Reichhsverein“ am 18. d. M. in einer sehr zahlreichen Versammlung den Jahrestag der Kaiser- Proklamation. Die dabei von Professor Dr. Mayhoff gehaltene Festrede fand solhen Beifall, daß deren Druck beantragt und einstimmig beschlossen wurde.

Württemberg. Stuttgart, 20. Januar. Als Ehren- gabe der Stuttgarter Schüßengilde bei dem im nächsten August hier stattfindenden V. Deutschen Bundesschießen wurde in einer gestern Abend stattgehabten Generalversammlung die Summe von Tausend Reichsmark bestimmt. Außerdem gehen fortwährend reiche Gaben als Ehrengeschenke ein. An Garantie- scheinen zum Zustandekommen des Festes wurden bis heute 360,000 Mark gezeichnet, und die Zeichnungen sind noch nicht geschlossen. Jn Folge des bevorstehenden Festes hat sich auch die Mitgliederzahl der Gilde bedeutend vermehrt.

Baden. Karlsruhe, 19. Januar, Gestern Abend hatte sih im festlich dekorirten Saale des Gasthofes zum „Geist“ eine Anzahl Männer zur Feier des Jahrestags der Gründung des Deutschen Reichs versammelt. Der erste Toast galt dem Deutschen Kaiser, und die freudig erregte Stimmung der An- wesenden wurde noch durch Telegramme gehoben, die von Gleichgesinnten in andern Städten einliefen. C E

Die „Karlsr. Ztg.“ meldet: „Die von der katholischen Geméinde in Karlsruhe erwählten Mitglieder der Stiftun gs- kommission, die Herren Präsident Hildebrandt, Alt-Bürger- meister Malsch und Verwaltungshof - Direktor Schwarzmann, haben am 18. d. M. ihr Amt angetreten. Ein von drei ultra- montanen Mitgliedern dieses Kollegiums beim großherzoglichen Ober - Stiftungs - Rath eingereichter Protest gegen diese Wahl, bez. gegen die Erwählten weil Altkatholiken wurde von demselben auf Grund des Altkatholiken-Geseles vom 15. Juni v. J. zurückgewiesen. Es ift hierdurch konstatirt, daß Alt- und Neukatholiken an der Verwaltung des kirhlichen Ortsvermögens gleichen Antheil haben.“

Sessen. Darmstadt, 21. Januar. Gestern fand in den Räumen des großherzoglichen Palais cin Kammerball ftatt, wozu nahe an 400 Personen Einladungen erhalten hatten. Der Ball verlief in glänzender Weise und dauerte bis 2 Uhr Morgens, | ____— Die erste diesjährige Nummer der in Darmstadt er- scheinenden „Allgem. Militärzeitung“ enthält ein vom Hofrath Weyland herrührende Schilderung des Barackenlagers auf dem Griesheimer Schießplalz, das zur Aufnahme von 1000 Mann incl. Offizieren und 600 Pferden berechnet ist und im laufenden Frühjahr seiner Bestimmung übergeben werden wird.

Sachsen - Meiningen - Hildburghausen. Meinin- gen, 19, Januar, Der Herzog hat von den vom Gemeinde- rathe vorgeshlagenen neuen Straßennamen u.. A folgende angenom- men: „Kaiser-Allee, Georgs-, Anton Ulrich-, Wettiner-, Sachsen-, Ernestiner-, Wörth-, Sedan-Straße,

Sachsen - Altenburg. Altenburg, 23. Ianuar. Die Geseßsammlung enthält eine Bekanntmachung des Herzog- lihen Ministeriums, Abtheilung für Kultusangelegenheiten, die Maturitätsprüfungen betr. Vom 11. Dezember 1874.

__ Anhalt. Des\fau, 21. Januar. (L. 83.) Die Wieder- eröffnung der Landtagss\ißungen ist, da einerseits der Schluß des Reichstages niht vor Ende des laufenden Monats statt- finden dürfte, andererseits zur Fertigstellung der Voriagen noh einige Zeit erforderlih is, nunmehr ers in der zweiten Hälfte des nächsten Monats zu erwarten.

Defierreich - Ungarn. Wien, 22. Januar. (W. T. B.) Die aus Agram gemeldete Nachricht, Fürst Nikita habe die Montenegriner zu den Waffen gerufen, erweist sich sicherem Vernehmen nach als absolut unbegründet. Wie von bkestunter- rihteter Seite verlautet, sind die günstigsten Ausfichten auf eine friedlihe Beilegung des Konfliktes vorhanden.

Schweiz. Bern, 18. Januar. Dem Bundesrath lag in seiner heutigen Sizung ein Gutachten der Herren Oberst Lanicca und Fraisse, der eidgenösfishen Experten für die Jura- gewässer-Korrektion, vor, auf das hin er den Beschluß faßte, die Regierung des Kantons Bern zu näheren Unter- suchungen der Beschaffenheit der Ufer des Bieler Sees und Zur Aufnahme der nöthigen Profile aufzufordern. Bekanntlich hat sih das Ufer dieses Sees in Folge der Tieferlegung seines Spiegels an verschiedenen Stellen in höchst bedenklicher Weise gesenkt. Oberst I. I. Stehlin von Basel hat seine Entlaffung als Nationalrath eingereiht. Derselbe war das älteste Mitglied dieser Behörde (geb. 1803). Der Große Rath des Kantons Neuenburg hat den Ankauf der Eisenbahn-Iura-In- dustriel durch den Staat beschlossen. Der betreffende Beschluß wurde nur mit einer Mehrheit von sieben Stimmen gefaßt, vor- behaltlich seiner Genehmigung durch das Volk. -Der Ankaufs- preis ist auf 3,450,000 Frcs. angeseßt. Die Volksabstimmung wird am 29., 30. und 31. Januar stattfinden. Der Landrath des Kantons Glarus hat bei Berathung der Verfassungs- revision den Grundsay der Trennung der Kirche vom Staat abgelehnt. Ferner verwarf er auch den Antrag auf Aufhebung des Kapuzinerklosters Näfels dur die Verfaffung, und lehnte endlich auch den Antrag ab, die Schule vollständig zur Sache des Staates zu machen. Der Staat soll nur den Gemeinden im Schulwesen kräftige Beihülfe leisten.

Niederlande. Haag, 15. Januar. Die erste Kammer der Generalstaaten hat seit dem 11. d. Mts. ihre Arbeiten wieder aufgenommen, und war steht die Ver- sammlung zur Stunde inmitten der Berathungen über die Etatsvorlage für 1875. Bis jezgt hat \ich die Regie- rung weit weniger über das Auftreten der Opposition, als diese über die von dem Kabinetshef beobachtete Hal- tung zu beklagen. Die den Departements des Auswäriigen und der Justiz gewidmeten Abschnitte des Budgets wurden einmüthig genehmigt. Bei der allgemeinen Berathung erklärte der Kabinets- hef Heemskerk, daß eine Gesezesvorlage zur Abänderung der Miliz- geseßgebung zur Zeit dem Staatsrath zur Untersuchung vorliege. Aus der Spezialdebatte über die Etatsvorlage des auswärtigen Amtes is namentlich hervorzuheben, daß der Senator Borsius dem Ministerium die Lösung der langjährigen Frage der Theilung der Nationalshuld zwischen dem Königreich der Niederlande und dem Großherzogthum Luxemburg empfahl, worauf Seitens des Ministers des Auswärtigen erwidert wurde: auch er habe, wie der Vorredner, in dem Auftreten eines neuen Kabinets im Groß- herzogthum einen geeigneten Anlaß zur Lösung der betr. Frage erblidt und dieselbe bereits in Erwägung gezogen. Dadurch habe er aber bereits jeßt die Ueberzeugung gewonnen, daß die in Rede stehende Angelegenheit mittels eines Schiedsgerichts der Lösung nicht zugeführt werden könne. Die Spéezial- debatte rücksichtlich des Iustizbudgets veranlaßte den Mi- nister van Lynden andererseits, eine wesentlihe Er- klärung bezüglih des Ausbaues der Geseßgebung hinsichtlih der Kinderarbeit in Fabriken abzugeben, Redner erörterte nämli, der heilsame Einfluß des erften“ diesbezüglihen Gesehes dürfe, obwohl dasselbe erst vor einigen Monaten publizirt wurde, nicht untershäßt werden; denn die Erweiterung des Schulbesuches Seiten der {hulfähigen Kinder sei die einzige Folge des Gesehes niht. Hr. van Lynden sehte dann au \{ließlich niht blos eine Beschränkung der Nachtarbeit, sondern auch die Erwägung der Grage in Ausficht, ob die Zulassung von älteren Kindern und jungen Leut-n in die Fabriken nicht künftig von der Beibringung eines Beweises abhängig zu machen sei, daß dieselben eine Pri- marschule besuchten.

Mittelst Drahtberihts wurde gestern Abends von der „Staatsztg.“ Kunde der Bemeisterung von 9 Verschanzungen und 4 Kanonen in Longbattah (Atchin), sowie der Ein- nahme des südlichen Theils der betreffenden Gegend und der Anerbietung Pedirs, Friedensverhandlungen eröffnen zu wollen, mitgetheilt. Gerade am Tage vorher hatten 350 allen Partei- färbungen angehörende Bürger in Amsterdam dem früheren Be- fehlshaber der niederländishen Truppen in Atchin, Lieutenant- General van Swieten, ein glänzendes Festmahl und einen prachtvollen goldenen Tischauffaß angeboten.

Der neuernannte General - Gouverneux von Nieder- ländish-Indien,®? van Landsberge, hat lezten Sonntag das Dampfschiff „Vorwaarts“, mit dem er sich nah Java begeben wird, in Augenschein genommen. Seine Abreije nach Batavia wird, wie nun bestimmt ist, demnächst erfolgen. Das Gerücht welches in Umlauf gekommen, es werde Herrn van Landsberge ein Vice-General-Gouverneur beigegeben und auf diesen Posten ein mit den indishen Angelegenheiten genauest bekannter Beamter berufen werden, entbehrt der Begründung.

Großbritannien und Frland. London, 21. Januar. Die heutige „A. A. C.“ meldet: „Die {were Krankheit des Prinzen Leopold hat den Hof in tiefe Betrübniß verseßt. Nach dem neuesten Bulletin hat der Prinz indeß eine sehr ruhige Nacht verbracht, und da der Blutfluß nicht wiedergekehrt ist, hat die Schwäche des Patienten niht zugenommen. Der Prinz von Wales, der gegenwärtig bei seinem Schwager, dem Prinzen Christian von Schleswig-Holstein in Cumberland-Lodge, weilt, erhielt gestern ein Telegramm aus Osborne, demzufolge das Besinden seines Bruders sich einigermaßen gebessert hat. Alle projektirten Festlichkeiten im Schooße der Königlichen Familie find vor der Hand verschoben worden. i

Aus Osborne wird von heute gemeldet, daß Prinz Leopold gestern sehr an Uebelkeit litt, während der Blutfluß sich wieder einstellte. Nah Mitternacht genoß er einige Stun- den Schlaf, aber troßdem ist er etwas {wächer als gestern.“

Für die Universität Dublin is Gibson (konservativ) zum Vertreter im Parlament gewählt worden. -

22. Januar. (W. T. B.) Der Großfürst Sergius von Rußland ist gestern zum Besuch des Herzogs von Edin- burgh hier eingetroffen. : .

Dem „Globe“ zufolge habe die englische Regierung von der peruanishen Regierung wegen der auf einem eng- lishen Handelsfahrzeug in Callao erfolgten Verhaftung eines Passagiers Aufklärung und Entschuldigung gefordert.

Fraukreih. Versailles, 22. Januar. (W. T. B.) Nationalversammlung. Die Berathung der konstitutio- nellen Vorlagen wurde heute fortgeseßt. Im Laufe der Debatte gab der Minister des Innern, General Chabaud-Latour, die Er- klärung ab, daß er in Folge des Beschlusses der Nationalver-

sammlung in der Sigung vom 6. d. M. den Marschall-Präsi- denten um seine Entlassung gebeten, daß der Marschall indeß ewünscht habe, daß das Ministerium seine Funktionen bis da- hin fortführen solle, wo es ihm gelungen sein werde, ein neues Kabinet zu Stande zu bringen. Das jetzige Ministerium sei daher für seine Handlungen durchaus und vollständig verant- wortlich \#o lange, bis daselbe seine Befugnisse an das ihm nachfolgende Ministerium abgegeben habe. Der Minister wies sodann auf die von der Nationalversammlung übernommene Verpflihtung hin, die konstitutionellen Vorlagen zu vo- tiren, und verlangte, daß die Nationalversammlung mit Rücksicht auf den Wortlaut ihrer früheren Beschlüsse zur zweiten Lesung der konstitutionellen Vorlagen übergehe. Lucien Brun (Legitimist) suhte nahzuweisen, daß die National- versammlung, als sie das Geseß vom 20. November 1873 be- \chlossen, nur eine Verlängerung der Gewalten des Marschall Mac Mahon beabsichtigt, irgend eine weitere Verpflihtung mit jenem Geseze aber niht übernommen habe. Derselbe knüpfte daran eine Verherrlichung des Grafen von Cham- bord und der Mitglieder des Hauses Orleans; er erinnerte daran, daß der Graf von Chambord ein durch seine Würde und dur die Erhabenheit seines Charaëters ausgezeihneter König sei, und daß derselbe einen Prinzen zum Nachfolger besitze, dessen seitheriger Lebensgang schon ausreihe, um ein ganzes Leben berühmt zu machen, vnd \{chloß mit den Worten: „Lassen wir daher die konstitutionellen Geseße bei Seite und berathen wir das Preßgeseß und andere Eesete ähnlicher Art, die dem Mar- \hall-Präsidenten die Mittel gewähren, die Ordnung aufrecht zu erhalten.“ Der Herzog von Broglie hob hervor, daß die Ere- kutivgewalt auf die Dauer von 7 Iahren dem Marschall Mac Mahon unwiderruflich übertragen fei, und forderte die Versamm- lung auf das Dringendfte auf, in die zweite Lesung der Vor- lage einzutreten. Nah weiteren Reden Berengers und Jules Favre's und nach einer nochmaligen Erklärung des Ministers des Innern, der die zweite Lesung der Ventavonshen Vorlage beantragte, beschloß die Nationalversammlung mit 557 gegen 146 Stimmen, die zweite Berathung der Vorlage vorzunehmen.

Spanien. Madrid, 22. Januar. (W. T. B.) Nah hier cingegangenen Nachrichten drohen die Carlisten für den Fall einer Beschießung von Zarauz mit Gewaltthaten gegen die dort befindlichen Deutschen, den Kapitän Zeplien und cinige von der Mannschaft der Brigg „Gustav“. Die spanische Regierung nimmt Anstand vorzugehen, mit Rücksicht auf die Gefährdung des Lebens der Deutschen in Zarauz.

Barcelona, 21. Januar. (W. T. B.) Gestern haben 3000 Carlisten unter Tristany und Moret das 6 Meilen von hier entfernte Gr anollers mit stürmender Han? genommen. Jn der Stadt wurden viel Gewaltthätigkeiten von ihnen be- gangen und sämmtliche Mitglieder des Gemeinderaths von ihnen weggeführt. Es heißt, die Carlisten bereiteten fih auf einen Handstreih gegen Barcelona vor, dessen sie sich unter Mit- wirkung von Anhängern der republikanischen Partei zu bemäch- tigen hofften.

Tudelda (Provinz Navarra), 21. Januar. (W. T. B.) Der König ist hier eingetroffen und von der Bevölkerung auf das Wärmste empfangen worden. Seine Abreise ist auf mor- gen festgeseßt, aber noch nicht bestimmt, wohin er fih zunähst begeben 1oird.

Türkei, Konstantinopel, 22. Januar. (W. T. B.) Amtlicher Mittheilung zufolge hat die Pforte in der Pod- gorizza-Angelegenheit auf die früher gestellte Bedingung verzichtet, daß die Aburtheilung der betheiligten Montenegriner durch die türkishen Gerichte zu erfolgen habe. Demnach steht der friedlichen Lösung der ganzen Angelegenheit kein Hinderniß mehr entgegen.

Nufßland und Bolen. St. Petersburg, 21. Januar. Am 18. Januar wurde in der großen Kath-drale des Winter- palais von dem Metropoliten von Nowgorod und St. Peters= burg Isidor unter Assistenz zweier Archimandriten und der Hof- geistlihkeit die Messe celebrirt im Beisein Sr. Majestät des Kaisers, des Großfürscen-Thronfolgers, der Großfürsten Wla- dimir und Alexei Alexandrowitsh, Konstantin Nikolajewitsch, Nikolai Nikolajewitsch d. A., Nikolai und Peter Nikolajewitsch, der Fürsten Eugen und Georgi Maximilianowitsh Romanowski, Herzoge von Leuchtenberg und des Prinzen Peter Georgiewitsch von Oldenburg, der Prinzen Alexander und Konstantin von Oldenburg, des Herzogs von Mecklenburg-Streliß, der Mitglieder des Reichsrathes, der Minister, Senatoren, Ehrenvormünder, Staats-Sekretäre, der Chargen und Kavaliere des Hofes.

Die nicht in der Fronte stehenden Generale, Stabs- und Ober-Offiziere der Garde, Armee und Flotte befanden \sich im Nikolaisaal, während im Wappen- und Feldmarschallsaal, im Avantsaal und im unteren Korridor auf Anordnung der Militärs obrigkeit Truppen aufgestellt waren. Die ganze Parade kom- mandirte Se. Kaiserlihe Hoheit der Großfürst Nikolai Ni- folajewitsh, die Truppen im Wappensaal der Großfürst= Thronfolger, im Feldmarschallsaal der Großfürst Wladimir Alexandrowit\ch. : .

Nach Beendigung der Messe begann in üblicher Ordnung die Prozession zur Wasserweihe an der Newa. Se. Majestät der Kaiser geleitete dieselbe nur bis zur Pompejanishen Galerie und \chaute dann mit den Großfürstinnen vom Malachitsaal aus der Ceremonie zu. Die Personen des diplomatishen Corps hatten fih im Nikolaisaal versammelt.

In einer der höchsten Regierungsinstitutionen- wird in nächster Zeit eine Vorlage des Ministers des Innern über einige Veränderungen in den Rechtsbestimmungen über die Ehescheidung römisch-katholisher Gatten zur Ver- handlung kommen. Die röômisch-katholischen Konsistorien sollen nah der Vorlage in Zukunst bei Beginn des Ehescheidungs- proz°-sses eine Anordnung darüber treffen, wer von den pro- zessirenden Gatten während des Prozesses die Kinder bei sich behalten solle; bei dem Schlußurtheil sollen die Konsistorien ferner bestimmen, welcher Gatte einen Theil oder alle Kinder aus der geschiedenen Ehe erziehen solle, bis zu welchem Alter die Erziehung dauern folle, und wer von den geschiedenen Gatten die Erziehungs- und Unterhaltungskosten zu tragen habe. Der Betrag dieser Unkosten soll, fals keine gütliche Üeberein- kunft erzielt wird, ebenso wie alle vermögensrechtlichen Ange- legenheiten zwishen Gatten, deren Ehe geschieden oder für un- gültig erklärt worden ist, von den ordentlichen Gerichten ent- schieden werden.

Dánemark. Kopenhagen, 20. Januar. (H. N.) Jn der gestrigen Sißgung des Folkethings wurden die Gesehz-= vorlagen, betreffend Befestigungsanlagen, in Berathung genommen. Die Regierungsvorlagen fanden mehrseitig Wider- stand. Thomsen, fcüherer Kriegs-Minister, spra für größere Konzentrirung der defensiven Kraft, also Hauptfestung auf See-