1875 / 24 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Jan 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Statistische Nachrichten.

Nach Ausweis des statistischen Bureaus der Stadt Berlin find in der Woche vom 17. bis 23. Jauuar cr. 432 Personen chelih ver- bunden worden, so daß die Zahl der Ebeschließungen 216 beträgt, die Zahl der Lebendgeburten beläuft sich auf 772, die der Sterbefälle auf 422, die der Todtgeburten auf 37.

Gewerbe und Handel.

Die Zahl der Subhastationen beim hiesigen Stadt- gericht hat fich im Jahre 1874 gegen die im Jahre 1873 nahezu verdoppelt. 1873 wurden 49 Grundstücke subhastirt, 1874 dagegen 96, wovon 33 Baustellen und 29 bebaute Grundstücke auf den weiteren Polizeibezirk, je 9 auf die Louisenstadt und Königstadt, 4 auf die

Der Verein für die Geschihte Berlins

feierte am Mittwoc;, bend in den Räumen des Hotel Imperial sein zehntes Stiftungsfest. Nah Verlesung des Protokolls der vorigen Sißung und der Anmeldung und Proklamation neuer Mit- glieder erstattete der General-Sefkretär, Prof. Holze, Bericht über die Thätigkeit des Vereins während des 10. Vereinsjahres (1874).

Der Verein zählte im Januar 1874 396 Mitglieder. Im Laufe des Jahres sind 29 ausgeschieden, 11 derselben durh den Tod. Von leßteren sind zu nennen, der Sanitäts-Rath Dr. Beer, der Gründer des Vereins, der Oberst z. D. v. Held, der Hof-Rath Hesekiel, der Lehrer Petsch, der Direktor des statistischen Bureaus Dr. Schwabe. Dagegen sind 47 Herren neu eingetreten, die Mitgliederzahl is daher auf die bis jeßt noch nit erreihte Höhe von 414 gebracht, an deren Spiße seit dem August v. J. Se. Königlihe Hoheit der Prinz Karl steht. Im verflossenen Vereinsfahre haben außer 2 Generalversammlungen 18 Sitzungen stattgefunden: 7 öffent- liche, 11 Arbeitsfißungen und 4 außerordentliche sogenannte Wander- versammlungen, uud zwar diese leßten im Mai im Königlichen Schlosse und Schloßtheater zu Charlottenburg, im Juni am Krieger- denkmale auf dem Kreuzberge und in Tivoli, im August zu Frank- furt a. d. D., im September auf den Ravensbergen bei Potödam; nur während des Juli ift keine Sißung abgehalten worden. Jn den Arbeitssißungen sind, abgesehen von der beim Stiftungsfeste aufge- führten Darstellung der Berliner Currende 28 Vorträge gehalten worden. Die Berlinishe Chronik, vorläufig bis zum Ende des 15, Jahrhunderts gediehen, ist nit fortgeseßt worden, weil mit der- selben erst dann weiter vorgegangen werden soll, wenn das Urkunden- buch zu demselben Zeitabschnitte geführt sein wird. Das leßtere ist um 4 Bogen (65—68) gefördert worden und reiht jeßt mit 389 Ur- kunden bis zum Jahre 1411, Von den Berliner Bauwerken ist 1 Bogen, von den Medaillen 23, von den Geschlehtern 64, von den Denkmälern 3, überdies 3 Bogen „namhafte Berliner“ geliefert worden. Von kleinen Schriften des Vereins ist während des Jahres das 10. Heft, Geschichte der Befestigung von Berlin von F. Holte, zur Ausgabe gelangt. Reicher Stoff für die Arbeiten der Zukunft liegt in der Registersammlung vorbereitet. Der Verein steht mit 39 historishen Gesellshaften Deutshlands in Schriftentausch. Ducch Geschenke ist die Bibliothek um 160, zum Theil bänderreihe Num- mern, die Sammlung der Bilder, Pläne, Autographen und Kuriositäten um 134, das Medaillenkabinet um 19 gewachsen. Unter den Nichtmitgliedern, welhe den Verein durch Zu- wendung von Geschenken geehrt haben, steht obea an Se. Maje- stät der Kaiser und König, es folgen außer dem Magistrate Berlins eine lange Reihe von Namen. Auch Mitgliedern schuldet der Verein für dargebrachte Geschenke seinen Dank. i

Hieran \chloß \sich die kurze Verlesung des finanziellen Berichtes. Die Einnahmen betrugen mit dem übernommenen Bestande von 845 Thalern 2806 Thlr., die mit den Ausgaben balanziren, von denen 114 Thaler auf neue Rechnung vorgetragen werden. Die be- deutenden Ausgaben erklären fih du: die großen Kosten, w-lche die Holzschnitte verursachen, die den nächsten Bogen der Publikationen beigefügt werden. Der eiserne Fonds beträgt zur Zeit 1529 Thaler.

Bei der hierauf vorgenommenen Neuwahl des Vorstandes wurde der alte Vorstand durch Akklamation wiedergewählt.

Nach einer Pause von zehn Minuten ergriff der Geheime Hof- rath Schneider das Wort, um über die zehnjährige Wirksamkeit des Vereins einen längeren Bericht zu erstatten, dem wir nachstehende Daten entnehmen:

Die Existenz des „Vereins für die Geschichte der Mark Bran- denburg“ in Berlin und dessen langjähriges, erfolgreiches Wirken- legte einem Vereine für die spezielle Geschichte der Stadt von vorrherein die allerbestimmte Beschränkung auf einen anscheinend zwar eng be- grenzten, aber in sich reich ausgestatteten Kreis auf. Es war vor 17 Jahren schon in jen:im Vercine der Vorschlag gemacht worden, dur öffentliche Vorträge einen größeren Kreis von Zuhörern und Mit- gliedern zu gewinnen, doch ließ die streng wissenschaftliche Form der Arbeiten dieses Vereins die Absicht unausgeführt. Als aber im nahen Polsdam 1862 ein Verein zu gleichem Zwecke entstand, da gewann das von vielen Seiten längst Gewünschte Gestalt: der praktische Arzt Dr, Julius Beer und der Magistrats- Sekretär Ferd. Meyer riefen den Verein für Berlin ins Leben. Nach- dem sie sih mit dem Redacteur der Spenerschen Zeitung, Alexis Schmidt, und dem Archivar Fidicin in Verbindung geseßt, wandten sie sih an den Ober-Bürgermeister Seydel, welcher dem Plane mit freudigster Anerkennung entgegenkam und ihm seine vollste Unter- stüßung zusagte. Ein {hon vorher an Autoritäten mitgetheilter öfent- licher Aufruf, hatte eine so günstige Folge, daß zu einer konstituiren- den Versammlung am Sonnabend, den 28. Januar 1865 geschritten werden konnte, in welcher unter dem Vorsiße des Ober-Bürgermeister Seydel das vorher berathene Statut, das bis zum 1. Fe- bruar 1870 bestand, angenommen wurde. Als im Janngar 1868 der Vorsißende, Ober-Bürgermeister Seydel, wegen überhäufter Berufsgeschäfte sich gezwungen sah, eine Wiederwahl ab- zulehnen, wurde er zum Ehren-Vorsfißzenden, zum Vorsitzenden dagegen der Geheime Hofrath L. Schneider gewählt, welcher leßtere dieses Amt noch heute bekleidet. Die Zahl der Mitglieder war am Ende des Jahres 1868 {on auf 293 gestiegen, unter ihnen eine große Zahl literarish oder durch ihre sonstige Wirksamkeit für die Geschichts- forshung bekannter Namen. Das wesentlichste aus den Statuten, soweit sie das wissenschaftlihe Programm betreffen, nennt eben der Name des Vereins: Belebung des vaterländisch-historischen Sinnes ; Erforschung und Bearbeitung aller früheren Verhältnisse der Stadt Berlin in allen ihren Beziehungen bis zur Gegenwart; Erhaltung, Würdigung und Sammlung der Denkmäler der altberlinishen Vor- zeit; Anlage einer Sammlung altberlinischer Reliquien als Anfang eines in dem neuen Rathhause anzulegenden Museums, und Veranstaltung öffentliher Vorträge über Berlinische Geschichte. Die Arbeit und die ange- strebte Wirksamkeit ist daher eine doppelte; zunächst in den eigentlichen Vereinésißungen: Vorträge selbständiger, \chriftlichec Ausarbeitnngen Über aufgegebene oder selbstgewählte Stoffe, welche ihren Ausgangs- punkt und ihr Ziel stets in der speziell \städtishen Geschichte haben müssen, von dieser ausgehend fih zwar au weiter ausdehnen können, aber immer wieder zur Aufklärung eines Datums, Vorganges, Ge- brauches, einer Persönlichkeit u. #. w. Berlins zu dienen und dahin zurückzuführen haben. Eine weitere Wirksamkeit des Vereins besteht in den während des Wintcrs gehaltenen öffentlichen Vorträgen, deren Auswahl mit Rücksicht auf ein größeres Publikum, dem au Frauen in überraschend erfreulicher Zahl sich anschließen, geschieht. Die lite- rarischen Leistungen des Vereins bestehen 1) in den Vorträgen, welche abschriftlich im Archive des Vereins bis zu ihrer künftigen Veröffent- lihung niedergelegt werden. 2) In der Publikation von „Vereins- schriften“, für welche vorzugsweise die Abdrücke solcher Chroniken, Tagebücher, Aufzeichnungen und Urkunden bestimmt sind, welche bis- her ungedruckt geblieben und als Material für weitere Arbeiten dienen können. 3) Jn der Redaktion und Herausgabe der Berlinischen Chronik, in welche nichts aufgenommen wird, was nicht in den Arbeits-Sißungen des Vereins vorgetrag-n, genehmigt, oder durch die Diskusfion geklärt worden ist. Die Redaktion hat der städtische Archivar Fidicin mit größter Uneigennüßigkeit und Treue geführt. Die Sammlungen des Vereines bestanden zu Ende 1869 in einer

Friedrichstadt 2c. kommen. Der Baugesellschaft „Berolina® wurden 32 Grundstücke, dem Rittergutsbefiger Herrmann 26, der Baubank „Jmperiale“ 10, dem „Deutschen Central-Bauverein“ (Quistorp) 7 Grundstücke subhastirt. i

Dem Verwaltungsberiht der Städtischen Bank zu Breslau entnehmen wir folgende Daten. Das Gesammtergebniß des leßten Geschäftsjahres ift troß der s{wierigen Geschäftslage nur unerheblich hinter dem Vorjahre zurückgeblieben, da die Bank der Stadtkommune ihr Anlagekapital mit 9 % (gegenüber 94 in 1873) verzinsen konnte. Der Kassenumsaß des leßten Jahres in Höhe von 32,445,094 Thlr. ergiebt gegen den, abgesehen vom Giroverkehr ver- bleibenden Kassenumsaß des Jahres 1873, eine Zunahme von ca 3,000,000 Thlr. Das Diskontogeschäft erfuhr eine Erweiterung von.

Bibliothek, in einem Archiv, das die Protokolle und Vorträge um- ließt und in einer Zettel-Encyklopädie. Für Konservirung der Kunstdenkmäler sorgte der Verein nach Kräften. Er hat die Büste Lesfings, in Bronze gegossen, on einem der Häuser (Königsgraben), 2 wo der Dichter gewohnt, aufstellen lassen.

Mit dem Jahre 1868 begann eine wesentliße Erweiterung des Vercins. Mit einem Statut erhielt derselbe Korporationsrechte. sowie einen eijernen Fonds, der mit der Zeit den Zwecken des Vereins will- kommenen Nugen zu gewähren verspriht. Für die Publikation der Berlinischen Chronik trat insofern eine Aenderung ein, als man si überzeugte, daß dieselben ohne ein Urk::ndenbuch doch nur unvollkom- men bleiben würde; man beschloß deshalb die Veröffentlichung aller Urkunden, die jeßt bis zum 68. Bogen gediehen sind. Neben der Chronik und dem Urkundenbuche werden noch besondere „Beilagen“ herausgegeben und zwar 1) Berliner Medaillen, 2) Berliner Ge- \hlehter (die Familien von Blankenfelde, Ryke, Stroband, Matthias, Tempelhof, Boytin, Grieben, v. Wins), 3) Berlinische Bau- werke, 4) Berliner Denkmäler, 5) Namhafte Berliner (Hos- sauer). Die Schriften des Vereins sind bis jeßt auf 12 angewachsen, Die Wanderversammlungen sind zu einer viel und freundlih besprochenen Eigenthümlichkeit des Vereins geworden. Gast alle fanden mit Betheiligung von Damen statt, gaben besonders günstige Gelegenheit; interessante, geshichtlich merkwürdige und land- \chaftlih gefällige Punkte kennen zu lernen und brachten durch die be- züglichen Vorträge reichen Gewinn für das Archiv. Die Stiftungs- feste haben in den leßten Jahren größere Veranttaltungen gebracht : 1872 eine Oeffnung der Lade des Zimmergewerkes, mit der Morgen- sprache und Lossprechung eines Gesellen; 1873 ein Weihnachtéswiel von der Geburt des Herrn (1539); 1874 die Geschichte der Berliner Kurrende; und 1875 eine Gerichtsverhandlung im 14. Jahrhundert. Der Zettelkatalog eine Sammlung von Regesten und Aktenanprei- fungen aus allen Staats- und ftädtischen Archiven und Registraturen hat ein erfreuliches Ergebniß geliefert und verspricht ein Resultat, wie es kein anderer für Geschicht8wissenschaft thätiger Verein aufzuweisen haben dürfte, wenn erst die Sammlung geschlossen sein wird und die Ueberarbeitung des jeßt \{chon auf fast 20,000 Nummern angewachsenen Materials beginnen kann. Die für jede Vereinigung schwierigen ersten zehn Jahre haben dem Verein für die Geschichte Berlins nicht allein äußerlich Halt durch die Zahl feiner Mitglieder gegeben, son- dern auch innerlich die Erkenntniß des Festhaltens an seiner Beschrän- kung herbeigeführt; bei Bewahrnuug seiner vollen Unabhängigkeit be- trachtet er sich als im Dienste Vaterstadt stehend; er ift nichts als ein Lokal-Geschichtsverein, will es aber in der ganzen Be- deutung des Wortes sein, und wird im Streben nach ernster Wissen- schaftlichkeit sich seiner hohen Aufgabe stets bewußt bleiben.

Hieran {loß fich ein kurzer Vortrag des Magistrats-Sekretärs Ferd. Meyer über Tyle Wardenberg, jenen Berliner Bürger, der für Kurfürst Otto und gegen Kaiser #Karl IV. auftrat, und von den Schöffen Berlins zum Tode verurtheilt wurde. Der Vortrag war eine Erläuterung zu dem alsdann von Mitgliedern des Vereins dar- gestellten Bilde eines mittelalterlichen Gerichtsverfahrens- (1382) durch eine vollständig beseßte Gerichtsbank. Der Text zu dieser von der Versammlung mit lautem Beifall begrüßten Aufführung hatte Archivar Fidicin geliefert; die Hauptrollen waren folgendermaßen vertheilt : der regierende Bürgermeister Peter Blankenfelde: Hr. Sekretär V. Meyer; Tyle Brugge, Richter in Berlin+t Hr. Geh. Hofrath Schnei- derz erster Gerichts\{ch0öfffe: Hr. Baumeister Schäfer; Hans von Aken, Fiscal und öffentliher Ankläger: Hr. Archivrath B. Hassel; Tyle Wardenberg: Hr. Buchholz, Direktor des Nationaltheaters; der Büt- tel: Hr. Geheime Registrator Brose; der Anführer des der Verhand- lung beiwohnenden Volkes (der Umständer): Hr. Baumeister Müller. Die Verhandlung war als in der Gerichtslaube vor sich gehend, zu denken; die Absicht, das Stück im Kostüme jener Zeit aufzuführen, kam leider nicht zur Ausführung.

Ein fröhliches Festmahl, anu dem ungefähr 300 Personen, unter ihnen eine große Anzahl Gäste und Damen, theilnahmen, bildete den Schluß des F-\tes. Der Geheime Hofrath Schneider brachte hierbei den Toast auf Se. Majestät den Kaiser und König und der Magistrats-Sekretär F. Meyer einen solhen auf die Damen aus. Gesungen wurde ein „Die Vierkronenstadt“ betiteltes Lied, das Berlin feierte als Residenz des Markgrafen, des Kurfürsten, des Königs und zuletzt des Kaisers.

Friedrih Wilhelm Joseph von Schellings hundert- jähriger Geburtstag wurde gestern in seiner Vaterstadt Leon- berg von dortigen Bürgern und Gästen aus Stuttgart festlich begangen. Diaconus Lanz hielt im Rathhause die Festrede. Abends bewegte sich von Schellings Geburtshause aus ein Fackelzug durch die Stadt. Die Universität Tübingen feierte den Säkulartag durch einen Festaktus, in welchem Prof. Reiff auf die Bedeutung desselben hinwies.

Die Aufhebung der Sc{lachtsteuer und die Einführung einer verschärften thierärztlihen Kontrole haben die Frage der Ein - führung des Shlachtzwanges in öffentlihen ausschließ- ih zu benußenden Schlachthäusern in Berlin wieder an- geregt.' Es ist uns hierüber folgende Mittheilung zugegangen :

Die Einführung des Schlachtzwanges hängt lediglich von den Gemeindebehörden ab, auf Grund der Bestimmungen des Gesetzes vom 18, März 1868, betreffend die Errichtung öffentlicher, aussließ- lih zu benußender Schlachthäuser. Obwohl nun die hiesigen städ- tishen Behörden die Aufhebung der Schlachtsteuer zum 1. Januar 1875 beschlossen, haben sie sih doch noch zu keiner Maßregel be- stimmt, die in sanitarisher Beziehung mit dem Bestehen und Fallen der Schiachtsteuer in einem thatsächlichen Zusammenhange steht. Die Nachtheile der Privatschlächtereien haben in fast allen größe- ren preußischen Städten, besonders «ber in Berlin mit seinen offenen Rinnsteinen nach dem Urtheile medizinischer Autoritäten {hon seit Jahren einen großen, nicht zu untershäßenden Einfluß auf den Gesundheitszustand der Bevölkerung ausgeübt. Nach den hier im Jahre 1872 angestellten ziemlich genauen Nachforschungen bestanden im Sommer vorigen Jah1es in Berlin etwa 780 Schlacht- gelegenheiten, die in der ganzen Stadt vertheilt liegen und die sich bis heut eher vermehrt, als vermindert haben. Von denen befanden sich etwa 200 in vorschriftsmäßigen Schlachthäusern, über 300 in nicht vorschriftsmäßigen, über 200 sogar auf Höfen und in Kekllerräumen. Schlachtstätten auf Höfen und in Kellerräumen sind aber in hohem Grade als gesundheitsgefährlih zu bezeichnen. Die Polizei kann gegen diese Uebelstände nur wenig ausrichten und alle angewendeten Palliativmittel {haden mehr, als sie nübßen, indem sie den Contra- venienten nur größere Vorsicht auferlegen und die heimliche Schlachtung organisiren, was meistens um fo leiter ist, weil in den ärmeren Stadttheilen sowohl Hauswirthe wie Einwohner solche Schlächtereien begünstigen, die ihnen billigeres, wenn auch oft ungenießbares, ja s{chädliches Fleis liefern. Zu diesen Uebelftänden trat seit Beginn dieses Jahres auch die Aufhebung der Schlachtsteuer und somit die freie Einfuhr von geschlachtetem Vieh hinzu, so daß selbft bei der vershärften thierärztlichen Kontrole, welche das Polizei-Präsidium eingeführt, ‘gar nicht vermieden werden kann, daß kranke Thiere eingeführt und verzehrt werden. Schon seit 7 Jahren steht den städtischen Berliner Behörden die Befugniß zur

rot. 974,778 Thlr. Nichts desto weniger stellten sich die Diskonto- Zinsen mit 89,158 Thlr. um 15,329 Thlr. geringer als in 1873. Im Lombardgeschäft betrugen die Zinsen pro 1874 58,194 Thlr. oder 7765 Thlr, weniger als 1873. Das Depositengeschäft des leßten Jahres begann mit einem Bestande von 976,480 Thlr., {loß mit einem Vortrag pro 1875 von 948,540 Thlr. Der Reservefonds von 180,155 Thlr. wurde aus den Erträgen von 1874 auf 198,021 Thaler erhöht. Die Gewinn*erechnung pro 1874 ergiebt einen Netto- Uebershuß von rot. 89,327 Thlr. Im Tresor befinden sich unverän- dert {4 Million Thaler in Silber. (S. Ins. in Nr. 23).

London, 28. Januar. (W. T. B.) Die Bank von Eng- land hat heute das Diskent von 4 auf 3 pCt. herabgeseßt.

Einführung des Schlachtzwanges zu, ohne daß fie von dieser Befugniß Gebrauch gemacht haben, obgleih die gedahte Maßregel für Berlin leichter eingeführt werden kann, als ander2wo, da Berlin das Wesent- liche dazu, hinreichend große Schlachthäuser, auf dem Viehhofe bereits besißt, welhe durh Einführung des Schlachtzwanges erst nußbar gemacht werden würde. Daß dies wirklich der Fall ist, geht daraus hervor, daß (bei Zugrundelegung der Annahme von 5 Schlachttagen in der Woche und der Schlachtung von 10 Stück Großhornvieh pro Tag) die Schlachthausanlagen für die Schlachtung von 291,000 Stück Rindvieh, 250,000 Kälber, 400,000 Schafe und über 400,000 Schweine pro Jahr (niedrig gerechnet) bei einer Bevölkerung oon 2 Millionen genügen. Auf die im Beginn und im Sommer vorigen Jahres seitens des hiesigen Polizei-Präsidiums und der Ressort- Ministerien an den Magistrat gerihteten Anfrage, welhe Verhand- lungen seit Emanation des Gesetzes über die Errichtung öffentlicher Sclachthäuser vom 18. März 1868 über diese Angelegenheit im Schooße der hiesigen städtischen Behörden stattgefunden haben, erwi- derte der Magistrat, daß seit Erlaß des gedachten Gesetzes keine Ver- handlungen stattgefunden haben, da bei Einführung des Schlacht- zwanges in öffentlichen Scblachthäusern die Entshädigungspficht der Gemeinden gegen die Eigenthümer und Nußungsberechtigten der bestehenden Privatschlachtanstalten vach FJuhalt jenes Ge- seßes (8. 7) sich niht übersehen und auch nicht einmal an- nähernd \chäßen lasse. Diese Besorgniß fedoch findet in- dessen in dem §. 7 des Geseßes vom 18, Mai 1868 keine volle Be- rechtigung. Denn die zu zahlende Entschädigung wird nur für den wirklichen Schaden, die die genannten Besißer dadurch erleiden, daß die zum Sclachtbetriebe dienenden Gebäude und Einrichtungen in Folge der Einführung des Schlachtzwanges ihrer Bestimmung ent- zogen werden, geleistet und fomit hat ein Schlachthausbesißer, welcher sein Schlachthaus vermiethet hat und dasselbe nun als Stall für dieselbe Miethe vermiethen kann, gar keinen Anspruch auf Entschädigung. Die Gntschädigungssumme, welche die Gemeinde aufzubringen hat, kann hier- nach im Vergleich zu den Vortheilen, welche die Einführung des Schlacht- zwanges nach sih zichen würde, keine greße sein, fie kann nur auf bundert Tausende fich belaufen. Aber auch diese Kosten würden der Stadtgemeinde niht nothwendig zur Last fallen müssen, da die Ent- schädigungssumme durch eine Anleihe aufgebraht werden und die Berzinsung und Amortisation derselben sodann dur die Einnahmen aus den Schlachtgebühren, die nach Einführung des Schlachtzwanges aus\chließlich der Stadt, und nicht, wie bis jeßt, den Privat-Schlacht- hausbesißern zufließen, erfolgen kann.

Athen, 16. Januar. (Köln, Ztg.) Den Bestimmungen gemäß hat heute die erste ordentlihe Sißung des hiesigen deut- schen archäologischen Instituts unter der Aegide seines Direk- tors Dr. O. Lüders stattgefunden. An der zahlreich besuchten Ver- sammlung nahmen der deutsche Geschäftsträger, Herr v. Derenthall, die Professoren der Archäologie Rhussopulos und Mylonas, das Mit- glied der griechischen archäologischen Gesellschaft Pappadakis, der Direktor der Universitätsbibliothek Comnos, der Direktor des bota- nischen Gartens Herr v. Heldreich, der Architekt Ziller, Dr. Shhlie- maun, Dr. Lolling, Dr. Oberg u. A. Theil. Nach einigen cinleiten- den Bemerkungen, in denen der Werth auch dieser „archäologischen Unterhaltungen und Besprechungen“ hervorgehoben wurde, legte Dr. Lüders zunächst die Abbildung einer massiven, im Hause des Herrn Papudoff beim Hotel de la Grande Bretagne aufzefundenen Marmor- vase vor. Auf derselben befindet si ein Relief, das aus 2 Gruppen be- steht, vou denen die cine größere Hermes darstellt, wie er eilends eine Frau, die in wehmüthiger Stimmung mit nah vorn geneigtem Kopfe mit der Rechten von einem nackten Manne gehalten wird, zu entführen im Begriffe steht, während drei andere Männer der zweiten kleineren Gruppe ihn daran zu hindern bestrebt sind. Offenbar haben wir es hier mit einem Grabrelief zu thun, auf dem Hermes als Psycho- pomypos abg ebildet ist und welches auf ein Original aus dem 2. oder 3, Jahrhundert v. Chr. zurückweist, Aehnliche Grabreliefs mit mythologischer Figur existiren nur noch eins in der Villa Albani zu Neapel, von Winkelmann veröffentlicht, eins im Louvre und ein drittes mit einem Hermes und bloßem Kopf-Fragment, 1872 gefunden, in Rom. Nach Auffindung des hiesigen wird die Er- klärung der andern, die nach Winckelmanns Vorgang auf Orpheus und Eurydice gedeutet worden ist, hinfällig. In allen . können wir nur die ergreifende Darstellung einer vdön ihrem Manne \cheidenden Frau erkennen, ohne irgend eine andere mythologishe Beziehung, als daß Hermes eben als der Abgesandte der Unterwelt erscheint. Professor Rhussopulos zeigte eine schr alte, wzhrscheinlich aus dem 8. Jahr- hundert v. Chr. ssttammende Vase aus Tanagra vor, ein Gefäß mit 4 Henkeln, in welchem er mit Bezug auf Homer Il. XI, 632 ff. das bekannte äuwxóreidov des greisen Nestors wiedererkenuen wollte, eine Behauptung, der besonders Dr, Schliemann energisch entgegentrat. Sodann machte er von andern in seinem Besiße befindlihen Vasen aus Tanagra Mittheilung, von denen zwei dieselbe Künstlerinschrift harten: TEIZAS ABENAIOS EIO0IEZE Seiner Ansicht gegenüber wurde die andere wahrscheinlichere Ansicht geltend gemacht, daß der Künstler, in Tanagra arbeitend, sich durch Nennung seines Geburts- ortes Athen den Leuten besonders bemerkbar machen wollte. Endlich wurden von Hrn. Rhussopulos die Künstlerinschrif- ten der anderen Vasen vorgelegt, die erste auf einer aus dem Jahre 480 v. Chr. stammenden Vase mit 2 Schlangen- henkeln lautet: POKALEY EHOIENE, die zweite, auf der ein Jäger mit zwei Widdern abgebildet if, aus dem 6. Jahrhundert v. Chr. : TAMEALZ ETIOIEZE, die dritte, aus Attika, mit vorzüglichem Widder- fopf: LAEPANTIAOY LIMI IEPOY. Herr Architekt Ziller referirte über die von Prof. Adler in Berlin veröffentlihte Festschrift zur Winckelmannsfeier: „die Attalos-Stoa in Athen“, woran \ich ein Vortrag von Prof. Mylonas anschloß über einen archäologischen Spiegel aus Korinth, von einer Venus getragen, die eine Taube in der Hand hält und auf deren Schultern Sphinxe fißen. Damit endete die erste Sißung, der wegen der Fülle des noch vorhandenen Materials in vierzehn Tagen eine außerordentliche Sißung nach- folgen wird.

Prozeß Ofenheim.

Wien, 27. Januar. Der Präsident des Gerichtshofes verliest eine Zuschrift des Handels-Ministers Banhans, in welcher die An- gaben Ofenheim's und mehrerer Zeugen, w lche direkte Beschul- digungen gegen den Minister enthalten oder fich auf angebliche Aeußerungen des Leßteren bezichen, entweder vollständig widerlegt oder überhaupt abgeleugnet werden. Der Vertheidiger Dr. Neuda richtet sih in längerer Rede gegen die Ausführungen in der Zuschrift des Haudels-Ministers.

2 Redacteur: F. Prehm. Verlag der Expedition (Kessel), Dru: W. Elsner. Vier Beilagen (einschließlich Börsen-Beilage)

Berlin:

zum Deulscheu Reichs-Anzeiger und Königlich

Königreich Preußen.

33% iges Staatsanlehen der vormals Freien Stadt Frankfurt a. M. von Fl. 8,500,000. d. d. 9, A pril 1839.

Bei der am 9, cr. stattgehabten 34. Verloosung des 33 % igen Staatsanlehens der vormals Freien Stadt Frankfurt a. M. d. 4d. 9. April 1839 wurden für die zur Kapitaltilgung in 1875 vorgesehene Summe nachverzeichnete Obligationen gezogen :

1) Zur Rückzahlung auf den 1. A pril 1875;

15 Stüdt Litt. B. à Fl; 1000 Nr. 52. 76.105. 271; 280-380. 474. 728. 730. 748. 750. 992, 1042. 1060 und 1088 = sl. 15,000, 15 Stütck Litt. B. à Fl. 500 Nr. 1102. 1350. 1513, 154L, 1593. 1637. 1660. 1815. 1823. 1846. 1912. 1942.- 2016. 2024 und 2053 = Fl. 7500, 14 Stück Litt. B. à Sl. 300 Nr. 2141. 2160. 2410. 2438. 2922. 2989. 2643. 2682. 2892, 2905. 2912. 2998. 3094 ütid 3097 == F1!. 4200, 15 Stü Litt, B. à Fl. 150 Nr. 3119. 3167. 3249. 3379. 33995. 3401, 3453. 3477. 3594. 3618. 3705. 3748. 3848. 3850 und 4091 = Fl. 2250, 12 Stück Lict, B. à Fl. 100 Nr. 4141. 4148. 4256. 4330. 4342. 4359. 4367. 4668. 4732, 4737. 4752 und 4833 = Sl. 1200, im Ganzen 71 Stück über Fl. 30,150 oder Mark 51,685,71.

2) Zur Rückzahlung auf den 1. Juli 1875:

14 Stück Litt. C. à Fl. 1000 Nr. 142. 161. 175. 178. 195. 639. 654. 680. 727. 803. 848. 892. 944 und 972 = Fl. 14,000, 18 Stü Litt C, à 500 Sl. Nr. 1321. 41324. 1335, 1443. 1486. 1499. 1522. 1659. 1769, 1800, 1809. 1933. 1958. 1985. 2069. 2072. 2074 und 2091 = Fl. 9000, 12 Stück Litt. C: à SL 300 Nr. 23008, 2874 2405. 2437. 2510. 2621. 2711, 2775. 2966. 2978. 3014 und 3082 = Fl. 3600, 10 Stück Litt. C. à Fl. 150 Nr. 3164. 3179. 3281. 3317. 3391, 3415. 3422, 3423. ‘3705 und 3971 = Bl. 1590, 10 Stüdck Litt. C, à Fl. 100 Nr. 4288. 4319. 4345. 4349. 4396. 4448. 4522. 4646. 4686 und 4707 = Fl. 1000, im Ganzen 64 Stück über Fl. 29,100 oder Mark 49,885,71,

3) Zur Rückzahlung auf den 1. Oktober 1875:

10 Stück Litt. D. à Fl 1000 Nr. 44. 70. 242. 456. 588. 832. 891. 893. 925 und 1098 = Fl. 10.000, 7 Stü Litt. D. à Fl, 500 Nr, 1110, 1131, A317 T0 1579. 1615 uns 1866 = FL 3500, 7 Stück Litt. D. à Fl. 300 Nr. 2184. 2198. 9564. 2797. 2803. 2843 und 2925 = Fl, 2100, 3 Stück Litt. D. à Fl, 150 Nr. 3180. 3684 und 3804 = Fl, 450, 1 Stü Litt. D. à Fl. 100 Nr. 4199 = 1. 100, im Ganzen 28 Stück üver Fl. 16,150 oder Mark 27,685,711.

4) Zur Nückzahlung auf den 1. Januar 1876:

14 Stûd ith. A A Sl 1000 N 1175. 97, 136: 152 916 258. 296. 463. 475. 614. 766. 947 und 1047 = Fl. 14,000, 21 Stück Litt. A. à Fl. 500 Nr. 1118. 1164. 1196. 1239. 1307. 1324. 1325. 1373. 1387. 1398. 1492: 1544, 1580, 1636, 1655. 1747. 1762 1791: 1816. 1960 und 1972 = Fl. 10,500, 10 Stück Litt. A. à Fl. 300 Nr. 2131. 2176. 2208. 2214. 2547. 2594. 2618. 2726. 2778 und 2824 = Fl. 3000, 7 Stück Litt, A. à Fl. 150 Nr. 3106. 3151. 3197. 3299. 3418. 3493 und 3675 = Fl. 1050, 7 Stück Litt. A. à Fl. 100 Nr. 4308. 4309, 4318. 4596. 4725. 4762 und 4849 Fl. 700, im Ganzen 59 Stück über Fl. 29,250 oder Mark 50,142,86. Hierzu: 28 Stück unter Nr. 3 über Fl. 16,150 oder Mark 27,685,71, 64 Stü unier Nr. 2 über Fl. 29,100 oder Mark 49,885,71, 71 Stück uater Nr. 1 über Fl. 30,150 oder Mark 51,685,711, im Ganzen 222 Stück über Fl. 104,650 oder Mark 179,399,99,

Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Be- merken in Kenntniß gescßt, daß fie die Kapitalbeträge, deren Verzin- sung nur bis zum betreffenden Rückzahlungstermine stattfindet, bei der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M. bei der Königlichen Staatsschulten-Tilgungskasse in Berlin, bei jeder Königlichen Regierung s-Hauptkasse, sowie bei den Königlichen Bezirks-Hauptkassen in Hannover, Lüne- burg und Osnabrück gegen Rückgabe der Obligationen und der dazu gehörigen, nicht verfallenen Zinscoupons, nämlich bei:

pos, 1 der 2 Stüdcke pro 1. April 1876/77 N . Juli 1876/77 R E . Oktober 1876/77 E A ü L Aar 1877 nebst den Talons erheben können. l

Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeltlih zurückzugebenden Zinscoupons wird von dem Kapitalbetrage der betreffenden Obligation zurückbchalten.

Soll die Einlöfung von dergleichen Obligationen nicht bei der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M. oder der Königlichen Re- gierungs-Hauptkasse in Wiesbaden, sondern bei giner der anderen Kassen bewirkt werden, so find die betreffenden Obligationen nebft Coupons und Talons vor der Auszahlung durch“ diese Kasse an den Unterzeichneten zur Prüfung einzusenden, weshalb diese Schuldver- schreibungen einige Zeit vor dem Rücfzahlungs - Termine eingereicht werden können.

Restanten aus der

27. Verloofung. Litt. B, 2308 3517 4236. C. 2043 2968 3942 4180. D. 75 2769 3223. A. 550 3347 4262 und 4704. 28. Vers loosung. Litt, B. 1987 3408 3492. C. 754-1055 2308 2567 3746. D. 794. A. 2818 und 4163. 29. Verloofung. Litt, B. 708 2026 2408 4622 4763 4785, C. 919 2265 3951 4274. D. 3415. A. 37 1855 2023 2837 3661 3745 3951 4168 4251 4272 4412 und 4679. 30, Verloofung. Litt., B. 2869 3583 3669 3900 4191 4203 4212. C. 1524 2390 2825 3244 4249 4521 4525. D. 2425. A. 857 1227 1665 2305 2613 3539 3576 3940 3949 4150 4173 4663 und 4696. 31. Verloosung. Litt, B. 2009 2233 3562 4672. C. 490 1409 1845 2741 2761 2919 3331 3447 3708 4545. D. 3587 4465. A. 1115 1184 1266 1756 1777 1915 2216 2832 3050 3189 3445 3501 3969 3829 3917 4292 und 4620. 32, Verloosung._ Litt, B. 228 715 1918 2865 3301 3684 3728 3772 4689. C. 815 1163 1478 2921 2842 2956 3384 3479 4038 4250 4483, D. 2552 4354 4566. A. 58 1078 2194 2758 und 4051. 33. Verloosung. Litt, B. 391 720 765 1259 1498 1533 1562 1625 1679-9234 2356 2441 2691 2886 2986 3213 3256 4259 4446 4524 4727 4836, C. 595 834 1709 1830 1877 2273 2815 2931 3051 3345 3414 4339 4580 4672 4736 4779- D. 250 1369 2367 2727 3899 4211 4410. A. 35 137 184 410 460 466 593 633 643 698 744 781 810 886 986 1136 1181 1242 1250 1278 1519 1540 1599 1644 1662 1682 1837 1862 1872 1890 1920 1931 1949 2001 2011 2064 2104 2128 2339 2454 2567 2581 2708 2744 2765 2771 3113 3227 3436 3541 3564 3717 4045 4082 4400 4446 4571 4577 4628 4695 und 4819.

_ Die Inhaber dieser Obligationen werden wiederholt zu deren Einlösung aufgefordert.

Wiesbaden, den 12. Fanuar 1875. Der Regierungs-Präfident, von Wurmb.

Neichstags- Angelegenheiten,

Berlin, 28. Januar. In der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstags erklärte in der Diskussion über den Bankges entwurf der Bundesbevollmächtigte Staats-Mi- nister Dr, Delbrück zu §. 17 nah dem Abg. Dr. Schulze (Delißsh), welher sein Amendement (Erhöhung der Metall- deckdung für Noten von einem Drittel auf die Hälfte) be- gründet hatte:

Erste Beilage

Berlin, Donnerstag, den 28, Januar

Meine Herren! Der Gedankengang, der den Herrn Vorredner zu feinem Amendement veranlaßt hat, hatte bei den ersten Vorar- beiten zu dem jeßt vorliegenden Entwurfe zu demselben Resultate ge- führ, Man hatte damals auch ins Auge gefaßt, die Hälfte als Baardeckung vorzuschreiben. Der Grund, aus welchem man bei der Weiterbearbeitung der Sache von dieser halben Baardeckung abge- gangen ist, und auf die beinahe kanonisch gewordene Drittelsbaar- deckung zurückging, ist einfa folgender. Es kann keine Bank es dar- auf ankommen lassen, daß ihr Baarvorrath \ich der Minimalgrenze auch ‘nur nähert. Wenn Sie die DrittelsdeŒung vorschreiben, so ift für jede solid geleitete Bank und wir stehen jeßt bei der Reichs- bank, von welcher jeder, der fic überhaupt will, unterstellt, daß sie solide geleitet werde es ist für jede solide geleitete Bank die Vorschrift der Drittelsdeckung identish mit der Nöthigung, nicht geseßlichen aber thatsächlichen Nöthigung, die halbe Baardeckung zu haben. Die preußishe Bank hat in ihrer ganzen Gesckäftsgebahrung diesen Gesichtspunkt festgehalten, und es wird s{chwerlich ein Grund vorliegen, daß die Reichsbank ihn verlassen wird. Nun kann der Herr Abgeordnete für Wiesbaden sagen: ja, warum \chreibt man das niht vor? Einfach deshalb nicht, weil, wenn man die halbe Baar- deckœung vorschreibt, man mindestens die Zweidrittels- oder Dreiviertels- deckung nöthig macht. Es ist gleichgültig, wie hoh die Baardeckung vorgeschrieben ist, die Bank muß immer von dieser Grenze weit ent- fernt bleiben. Schreiben Sie fie so hoh vor wie Sie wollen, die Bank kaun niemals auf diese von Ihnen vorgeschriebene Minimal- grenze zurückgehen oder sich ihr auch nur nähern, ohne il)ren Kredit zu schädigen.

Das sind die Gründe gewesen, die uns veranlaßt haben, auf die Drittelsdeckung zucückzugehen und ih möchte das Haus bitten, in An- erennung dieser Gründe bei der Vorlage der verbündeten Regie- Lte, die hier mit der Kommissionsvorlage identisch ist, stehen zu ¡leiben,

Zu S. 18 nahm der Bundeskommissar Geheimer Ober- Regierungs-Rath Dr. Michaelis nah dem Abg. Dr. Wolff- son das Wort:

Meine Herren, bei dem eigenthümlichen Gange, den -die Be- rathung dieses Geseßes genommen hat, war es unvermeidlich, daß die Bundesregierungen in Betreff der Umwandlung der Preußischen Bank in eine Reichsbank nur die Grundsätze aufstellen konnten und, indem sie dem Wunsche des Reichstages en‘gegenkamen, ihrerseits das Vertrauen hegen mußten, daß der Reichstag die Konsequenzen dieser Grundsäße, soweit erforderlich, seinerseits in loyalex Weise mit ihnen ziehen werde. Der Paragraph, der jeßt zur Berathung teht, ist ein folher, wo die Bundesregierungen in die'er Beziehung dem loyalen Entgegenkommen des Reichstages entgegensehen müssen. Von diesem Standpunkte aus bitte ih Sie, den Kommissionsantrag, wie er liegt, anzunehmen und alle Amendements, die hier gestellt sind, abzulehnen,

Die Gründung der Reichsbank hat die Bedeutung, daß wir für Deutschland in dem Geldvorrathe dieser Reichsbank eine große Re- serve schaffen wollen, aus welher sowohl die s{chwankenden Bedürf- nisse des Verkehrs befriedigt werden, als au welche die Mittel her- geben kann für internationale Ausgleichungen, insofern sie durch Gold bewirkt werden müssen. Dieses ist der Grundgedanke des Entwurfes in seiner neuen Gestalt. Von diesem Grundgedanken aus ist im §. 13 der Reichsbank die Aufgabe gestellt, für die Regelung des Verkehrs und für Erleichterung dex Zahlungsausgleich mgen zu forgen und von dem Gefihtspünkt der hier gestellten Aufgabe aus wird sie Sorge tragen, däß die Bedürfnisse des inländishen Verkehrs überall, wo sie auf Gold statt Noten gehen, thunlichst ihre Befrie- digung finden, Aber wenn wir eine solche Goldrejerve schaffen, so schaffen wir sie doch in erster Linie für das Inland, wir haben nicht die Aufgabe, dem Auslande, wenn es Gold bedarf, dasselbe auf Kosten der Baak und des Reiches bis auf das Leichtershiff zu bringen, und N der Sinn und Inhalt der Abänderungsvorschläge, die hier vorliegen.

Gehe ih zunächst auf den Abänderungsvorshlag des Hrn. Abg. Tellkampf ein, so scheint er mir noch weiter zu gehen, als der Vor- schlag, welchen derselbe Herr Abgeordnete gestern gestellt hat, und welcher mit großer Majorität abgelehnt ift. Gestern verlangte der Herr Abgeordnete nur, daß im Laufe der nächsten 5 Jahre oder in einer gewissen Periode ih kann mich in der Zahl der Jahre irren die Entwickelung so geleitet werde, daß pur Noten mit voller Baardeckung cirkuliren. Heute verlangt er, daß die Reichs- bank ihre Noten bei allen ihren Filialen auf Präsentation einlösen solle. Dies würde für die Reichsbank die Nothwendigkiit herbeifüh- ren, nicht nur volle Baardeckung ihrer Noten, sondern vielleicht noch etwas mehr als volle Baardeckung zu halten. Dena wenn die Reichsbank, bei Gefahr eine Zahlungsverpflihtung nicht zu er- füllen, verpflichtet ift, jeden Betrag ihrer Noten, der bei irgend einer Filiale zur Präsentation kommt, sofort einzulösen, so erwägen Sie selbst, wie groß die Baarvorräthe sein müssen, die sie bei allen ihren Filialen halten muß. Der Herr Abgeordnete hat freilih auf die französische Bank hingewiesen und angeführt, dieselbe sei verpflichtet, bei allen ihren Filialen ihre Noten. mit Sicht einzulösen. Jch ver- mag die Richtigkeit dieser Angabe nicht zu kontroliren, aber wie die Verpflichtung der französischen Bank auch gestellt sein mag, es ist dabei die Vorausseßung, daß in Frankreich die Doppelwährung besteht, so daß also die französishe Bank in der Lage ist, Demjenigen, der baar Geld verlangt, jedesmal Geld von demjenigen Material zu bieten, das er nicht verlangt. Wir dagegen haben die einfache Goldwährung, die Reichsbauk würde also nicht in dieser Lage sein. Zweitens, wenn man diese Verpflichtung aufstellt, so können Jahre hingehen, wo sie nicht ernsthaft genommen wird und die Bank ganz ungestört operirt. So- bald die Verpflihtung aber einmal ernsthaft genommen wird bei allen Filialen, so giebt es nur einen Ausweg die Suspension der Baarzahlungen deshalb glaube ih Sie dringend warnen zu müssen, auf den Antrag des Abg. Tellkampf einzugehen. 5

__ Die anderen Anträge betreffend, soweit sie sich darauf beziehen, daß die Bank auf ihre Kosten dafür sorgen soll, daß dem inneren Verkehr die crforderlihen Zahlungsmittel in Gold geboten werden, so ist diese Aufgabe ihr gestellt durch die Bestimmung in §8. 18 in Verbindung mit der Bestimmung in §. 13. §, 13 verpflichtet die Reichsbank, für die Regelung des Geldumlaufs und die Erleichterung der Zahlungsausgleichungen zu sorgen, und §, 18 wiederholt die Be- stimmung, welche für die preuß!she Bank in Geltung ist, so lange dieselbe besteht und durch welche die preußishe Bank, der eine ähn- lihe Aufgabe statutenmäßig gestellt war, fih stets in die Lage geseßt gesehen“ hat, auch bei ihren Filialen der Einlösung ihrer Noten zu genügen. Was darüber hinausgeht, es mag formulirt fein mit welcher Vorficht es au will, läuft darauf hinaus, daß die Bank auf ihre Kosten das Gold zum Export in die Erportpläße {affe und dazu, meine Herren, haben wir keine Veranlassung.

Der leßte Herr Redùer hat gemeint, es wäre dies eine Bevor- zugung Berlins vor Hamburg, um es gerade heraus zu sagen, wenn die Noten unbedingt nur in Berlin eingelöst würden. Ja, meine Herren, es ist auch eine Bevorzugung der Exporteure Berlins, wenn die Bank auf ihre Kosten das Gold nach Hamburg bringen muß, denn der Berliner kann ebenfo gut über Hamburg disponiren, als nah der Vorausseßung des Entwurfes der Hamburger über Berlin disponiren kann; das ift keine Schwierigkeit. Aber ih gehe weiter. Der Aman welcher über Gold disponirt „und Gold versendet von Berlin nah La , kann das viel billiger machen, als die Bank, welche als Fentliches

Institut bei der Versendung ganz an-

g Preußischen Staats-Anzeiger.

t S PEILEUEA D

dere Kautelen nehmen muß. Die Bank wird den vollen Werth deklariren müssen, der Privatmann versendet Gold überhaupt nicht per Post, sondern er nimmt es wahrscheinlich als Passagiergepäck mit. Also, meine Herren, Sie würd-n das Reich und diz Reichsbank verpflichten, für den Zweck des Transportes zum Erxportplabe größere Kosten aufzuwenden, als der Privatmann, der den Export über einen Seeplaß bewirken will, aufwendet, wenn er das Gold tin Berlin holt und es nah dem Seeplatze schafft.

Jedenfalls, meine Herren, bitte ich Sie, an dem Einen fest:u- halten: die Reichsbank ist ein Justitut für das Reih und die Be- dürfnisse des inneren Verkehrs des Reichs, die Reichsbank hat die Aufgabe, die Goldreserve zu erhalten für den gesammien Bedarf des Reichsgebietes, die Goldreferve, welche nothwendig ist, um auch vor- übergehend nothwendige Goldauëgleihungen des ausländischen Ver- fehrs zu ermöglichen; die Reichsbank fann aber nicht die Aufgabe haben, den Export von Gold auf Kosten des Reiches und auf ihre Kosten zu unterstüßen. Das würde ihre Aufgabe sein, wenn Sie die Reichsbank verpflichten würden, den Export bis an die Grenze auf ihre Kosten zu bewirken. X

Zu S. 21 (Besteuerung der Reichsbank) \prach der Bundesbevollmächtigte Staats-Minister Dr. Delbrü ck nach dem bg. Grumbret : s i

Meine Herren! Ich glaube in der That, daß Sie mehr Gereh- tigkeit und Billigkeit üben, wenn Sie den Antrag des Abgeordneten für Hof annehmen und damit die Regierungsvorlage wiederherstellcn, als wenn Sie für die Kommissionsvorschläge stimmen.

Wie liegt die Frage der Kommunalhesteuerung in Deutschlanp? Der Herr Vorredner hält das allerdings für eine ganz einfache Frage. Er nimmt an, wo eine Kommune so glücklich ist, bevorzugt zu sein, ein Institut wie das vorliegende zu besteuery, und wo sie nicht aus 10 zarten Rücksichten, wie er selbst dies gethan hat, von dieser Be- fugniß keinen Gebrauh machen jollte, sie ihr Reht ausüben mag, und es gar nicht darauf ankommt, wie das anderwärts steht. Der Meinung bin ich nun nicht. Um die Sache konkret zu fassen, sprechen Sie durch die Annahme des Kommissionsvorschlages aus, daß die Zweiganstalten der Reichsbank in Bayern einex Kommunal- steuer niht unterworfen werden können. In Bayern kann ein ÎIn- stitut dieser Art, welches nicht zur Staatssteuer herangezogen wird zur Kommunalsteuer nicht herangezogen werden. Nun appellire ih an das Prinzip der Gleichmäßigkeit und Gerechtigkeit. Ist es gleich- mäßig und gerecht, hier eine Bestimmung zu treffen, welche es ten Kommunen in Bayern verbietet, die Filialen der Reichsbank zu be» steuern, während den Kommunen in Preußen das Besteuerungsrecht in unbeshränktem Maße zusteht? Jch habe hier speziell Bayern ge- nommen, weil es der nächst Preußen größte Bundesstaat ist ; es steht in anderen Bundesftaaten ganz ebenso. j

Es ift das aber nicht das Einzige. Die ReichsLank hat die Aufgabe, da, wo es der Verkehr erfordert, Zweiganstalten zu errich- ten. Sie kann fogar nah den Vorschriften der Vorlage, die. Ihre Kommission nicht geändert hat, durch Beschluß des Bundesraths ge- zwungen werden, in bestimmten Städten sih zu etabliren. Ich bringe hier die Frage der Besteuerung der juristishen Person an sich gar nicht ins Sviel. Aber das ist an sich zweifellos, daß, wenn eine luristishe Person fich freiwillig in einer Kommune etablirt, wo eine ansehnliche Einkommensteuer erhoben wird, sie sich shließlich gar niht beklagen kann, wenn sie dieser Einkommensteuer unterliegt. Das steht vollständig anders mit dem Institut, was wir hier vor uns haben. Wie ich bemerkt habe, kann die Reichsbank durch Bundesrathsbeschluß gezwungen werden, sich an bestimmten Punkten zu etabliren. Dex

ganze Geist der vorliegenden Vorlage fordert fie auf und giebt ihr die Verpflichlung, sich auch an solchen Orten niederzulafsen, in Be- ziehung auf welche ein solcher Beschluß nicht vorliegt. Sie hat in dieser Beziehung gar nicht freie Hand, sie steht in dieser Beziehung vollständig anders, wie jede andere Gesellschaft, die sih . nah ihrc Konvenienz ihr Domizil wählt uud bei der Beantwortung der Brage, ob es ihrer Konvenienz entspricht, ein bestimmtes Domizi zu wählen, fich auch die Frage vorlegen wird, ob sie da etwa zu viel Steuern zahlt. Es ist also auch eine Sache der Gerechtigkeit der Reichsbank gegenüber, sie von der Kommunalsteuer zu befreien.

Der Herr Vorredner hat nun bemerkt, und es schien diese2 Ar- gument einen gewissen Eindruck zu machen: die Preußische Bank, die doch mit so vielen Privilegien ausgestattet wäre, hat niht einmal dieses Privilegium, und nun wollen wir es der Reichsbank geben. Ja, meine Herren, die preußishe Bankordnung datirt aus dem Jahre 1846, und erst vom Jahre 1853 an kommen die preußischen Kom- munen in die Lage, die Filialen der Preußischen Bank oder die Preu- ßishe Bank selbst zu besteuern; daß also in der Bankordnung vom Jahre 1846 zu diesem Privilegium keine Veranlassung vorliegt, das liegt auf der Hand, und aus dem Mangel dieses Privilegiums in der Bankordnung von 1846 läßt fich deshalb gar nihts beweisen.

Der Herr Vorredner hat sodann mit sittliher Entrüstung die Hinweisung darauf zurückgewiesen, daß die Reichsbank in die Lage kommen könnte, sfich zu überlegen, ob sie sich an einem Orte etablivren will, wo fie amis besteuert werden soll. Jch kann zu diefer sittlichen Entrüstung keinen Grund finden. Wix haben vorhin von dem Herrn Referenten gehört, daß der Bank die angenehme Auss:ct blüht, in Thorn, wo sie früher 1200 Thaler Steuer bezohlte, nun- mehr 3000 Thaler zu bezahlen. Jh weiß niht, was die Preußische Bguk thun wird: die Reichsbank wizd sich zu überlegen haben, ob fie in Thorn ihr Geschäft behält, und ich finde es begreiflich, wenn fic sich dazu entscließt, von einem Orte zurückzuziehen, wo sie übermäßig besteuert wird. Ich finde dabei aber gar nihts, was zu einer sitt- lihen Entrüstung Anlaß giebt. Das ist gerade der Grund, weshalb ih wünsche, day die Regierungsvorlage wiederhergestellt wird, und daß die Reichsbank in Beziehung auf die Frage, wo sie ihre Nieder- laffung gründen will, über diese Berehnung hinauskomme.

Der Herr Vorredner hat sodann auf eine Bemerkung des Herrn Abgeordneten, der das Amendement begründete, daß aus der Kommunal- besteuerung viele Schwierigkeiten für die Verwaltung daraus cnt- ständen, weiter keinen Werth gelegt, er dahte wohl vorzugsweise an die Schwierigkeiten für die Kommunalverwaltung. Die sind allex- dings nicht vorhanden, aber die Schwierigkeiten für die Bankverwal- tung find da und sie liegen doch in der That sehr auf der Hand. Denken Sie fi ein Justitut, welches über das ganze Reich mit sei» nen Zweiganstalten verbreitet ist und welches nun Rechenschaft dar- über geben soll, wie viel eigentlich sên Einkommen aus einer - einzel- nen Filiale und nachher aus dem Haupt-Bankkomtoir in Berlin be- trägt. Die Kommunen werden damit ja außerordentlich rasch fertig; die schreiben eben nihts auf die Generalfosten und nehmen den Bruttoertrag der Filialen zu Grundlage der Besteuerung; sie können das ja auc ganz gut thun, detúin das bringt die Natur der Dinge mit sih. Reklamationen gegen Kommunalsteuern durchzubringen, u rp A Ein a viel shwerer, als Reklamationen gegen Staatssteuern ur{zubringen. :

i lso ih wiederhole im Interesse der Gleihmäßigkeit und Gerech- tigkeit: nehmen Sie das Amendement an.

Zu S. 23 (Grundkapital) äußerte der Staats-Minister Dr. Delbrück nach dem Abg. v. Brauchitsch:

Meine Herren! Bei Beurtheilung der von dem Herrn Vor- redner aufgeworfenen Frage möchte ich Sie zunächst bitten, von der einen Unterstellung, die in seinem Vortrage wiederholt vorgekommen war, abzusehen, von der Ee s nämli, daß der neuen Reichsbank derselbe durchsnittliße Gewinn gesichert ei, welden in den leßten Jahren, und zwar auch nur in den leßten