1875 / 25 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 29 Jan 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Dbgleih er doch unzweifelhat in diesen fünf Wocßëèu den Koffer wenigstens einmal geöffnet habey : i seines vorherigen zweiwöchentlihen Aufenthaltes Hier in Berlin gar

nicht geöffnet haben follte. Am allerprägnantesten wird aber der Ein-

wand der Vergeßlichkeit widerlegt durch den eigenhändigen Brief des |

Angeklagten vom 19. Juli 1874, worin er sich auf erhaltene Mabh- nung Seitens des auswärtigen Amtes zum Besiß der Dokumente be-

kennt und mit feiner Silbe S ENEM Tei als den Grund des bis- |

Diese unwabhr-

daber

e bezeichnet.

herigen Unterbleibens der Rückga ) ihm

scheiulichste Entschuldigung kaun auch

uach dem Vorentwickelten die Ueberzeugung von seiner Schuld gewonnen

werden und es erübrigt nur no, die Strafthat des Angeklagten zu quali- |

riziren, Die Anklage ist, abgesehen von dem erledigten Gesichtspuakte, auf S 390 Reichsstrafgeseßbuches wo mit Gefängnißstrafe nicht unter einem Monate jeder Bea! droht ist, welcher cine ihm amtlich anvertraute kunde veruichtet, bei Seite nun zwar alle fonftigen Requisiten dieses Paragrapheu vor:

a. die Beamtenqualität des Handelnden,

b. die amtliche

kumente,

¡ite be-

c. dié vorsäßliche Beiseiteschaffung der Dokumente: Nur die

Urkundenqualität der beseitigten Dokumente fehlt.

Es soll zugestanden werden, daß §, 348, Absaß 2 Reichs- Strafgeseßbuches unter Urkunden nit blos öffentliche Urkun- den in dem beschränkten Sinne des ersten Absatzes jenes Para- graphen versteht, jedenfalls und Sinne des §. 267 a. a. O., weil es sonst an jcder Begrenzung für diesen neuen Urkundenbegiff fehlen würde. im Sinne des §. 267 öffentlihe und private solche leblose Gegenfände, welhe zum Beweise von Thatsachen oder Rechten bestimmt sind. Und eine j olhe Beftimmung

Daß das Reichs-Strafgeseßbuch für den Thatbestand der Beseitigung von Dukumenten eine Ecweiterung des Urkundenbegriffs über die Grenzen des §. 267 hinaus nit gewollt hat, ergiebt recht deutlich sein §. 133, welcher neben die eigentlihen Urkunden noch „Register“, „Akten“ und „sonstige Gegenstände, welche sich ¿ur amtlihen Auf- bewahrung an einem dazu bestimmten Orte befinden“, stellt. Wäre edes amtliche Schriftstück eines berufenen Beamten um seines Inhalts“ und Verfertigers willen {on deshalb allein eine amtlihe Urfunde, dann würde die besondere Erwähnung von Aktensiücken ais Objekt der Beiseiteschaffung 2c. keine Berechti- gung haben. Aften find ja Konvolute amtlicher Schriftstücke ven Beamten und an Beamte. Der §. 348 al. 2 Reichs-Strafgeseßbuch fchei- det also wiederum aus. Es greift aber ebenso unt:cdeaklich der eben zitirte §. 133 Reichs-Strafgeseßbuch Plaß, welsber in seinem hier allein in Betracht kommenden Absatz 1 wörtlih lautet:

»Wer eine Uckunde, ein Negister, Aften oder einen sonstigen Gegenständ, welche sih zur amtlichen Aufbewahrung an einem dazu bestimmten Octe befinden, oder welche einem Beamten oder einem Driiten amt!lih übergeben worden sind, vorsäß!ich verzichtet, bei Seite {ct oder beschädigt, wird mit Gefängniß bestraft. *

Das Bedenken, daß §. 133 der Fassung uud Stellung zach als Thäter einen einer Am:sstellung gegenübersteheuden niht beamteten Dritten vorauszusehen scheint, erledigt sih durch die Erwägung, daß unmöglich ein Beamter für Dasjenige straflos bleiben kann, wofür der Nichtbeamte bestraft wird, so daß F. 133 in dem Verhältnisse zu §. 348 steht, daß der Beamte, wenn er Urkunden bei S-ite bringt, nah dem s{wereren §. 348 (in welchem Register, Aften und sonftige Gegenstände vielleiht auch ihre Stelle finden sollten) bestraft wird, wenn er dagegen andere Amtsobjekte bei Seite bringt, aus dem mil- deren §, 133 bestraft wind. Dasselbe Verhältniß hat auch {on zii- schen den entsprehenden Paragraphen unseres früheren preußischen Strafgefeßbuches vom 14, April 1851 bestanden. Dem heutigen S. 348 forrespondirte der damalige 8. 323, dem heutigen §. 133 der damalige §. 106. Das Königliche Ober Tribunal hat in einem Jus- dikat zu dem damaligen §8. 323 in Sachen gegen Dornblät am 2. Januar 1856 den gleihen Grundsaß ausgesprochen, daß nämli, wenn nit cigentliche Urkunden im technischen ch inne des Wortes, sondern Aktenstücke u. #. w. das Objekt der Strafthat bilden, der da- malige §. 106, heutige §. 133, Plaß greife. Solche Aktenstücke liegen hier vor. Als solche Aktenstückde, nicht als U. kunden, harakierisiren sich die 13 kfirhenpolitishen Depeschenz sie befanden fih zur amtlihen Aufbewahrung am dazu bestimmten Orte und zwar zuvörderst im Botschaftéhotel zu Paris, demnächst hier in Berlin in der vom Angeklagten mitgeführlen Dienstmappe des Aus- wärtigen Amtes. Diese amtlichen Aktenstücke, welche übrigens dem Angeklagten auch amtlich übershickt, resp. übergeben waren, hat nun Der Angeklagte, als er hier am 15, Mai 1874 den Wagen bestieg, um von Berlin fortzufahrcn, mit sich genommen und durch diefe Mitnahme vorsäßlih bei Seite ge\chaft, d. h. wissentliß sie dem ordentlichen Geschäftsbetriebe der berchtigten Amtsstelle entzogen. Mehr war nicht nöthig. Die Folgen dieser Entzichung, deren Angeklagter sih bewußt sein mußte, traten auch bald zu Tage; denn der Amtsunachfolger des Angeklagten, Fürst Hohenlohe, traf Anfangs Juni in Paris ein, über- reichte seine Kreditive und wollte sich über die Kircheupolitik der deut- schen Regierung orientixen, suchte also selbstverständlich seine Jufor- mation in den Akten der Botschaft und sah fi, als er wider Er- warten die g-suchten Depeschen vermißte, zu dem verlesenen Berichte voms8, Juni 1874 ve anlaßt. Einzig und allein dieser Bericht ist aber der Grand zur Untersuchung geworden und wäre selbstverständlich unter- blieben, wenn der Angeklagte während seines mehr als zweiwßöhent- lichen Aufenthaltes in Berlin von Ende April bis Mitte Mai Ver- anlassung zu der ihm obliegenden und wie er fagt, von ihm beabsich- tigten, aber angeblich nur vergessenen Zurücklieferung der Depeschen an das Auêëwärtige Amt genommen hätte, Angklagter ist nach Vor- stehendem zwar nit überführt:

im Hotel der Kaiserlich deutschen Botschaft in Paris während der Zeit von 1872 bis 1874 duc eine und diesclbe Handlung als Beamter: a. ihm amtlich anvertraute Urkunden vorsäßlich bei Seite ge- schafft zu haben, __b, fremde Sachen (die Urkunden sub a,), die er in amtlicher Eigenschaft empfangen und in Gewahrsam hatte, sich rechtswidrig zugeeignet zu haben; §8. 343 u. 350 d. Str.-Ges.-B.

Wohl aber mußte der Gerichtshof nach Obigem für thatsächlich

festgestellt erachten : daß der Angeklagte zu Berlin im Mai 1874 13 amtliche (kirhen- politische) Aktenstücke, welche sich zur amtlichen Aufbewahrung am dazu bestimmten Orte befanden, vorsäßlih bei Seite geschafft hat.

Hiernach ist die That, wegen welcher einzig und allein Be- strafung eintritt, nirgends anders als hier in Beklin geschehen ; durch eine selb nur eine Minute vor seiner Abreise am 15, Mai noch bewirkte Ablieferung an das Auswärtige Amt würde der Angeklagte die Strafthat vermieden haben. Sonach ist auch Berlin einzig und allein forum delicti commissi und dadurch materiell die Kompetenz des I en Stadtgerichts begründet, nachdem si die formelle Kom- petenz Én aus den Cingangserwägungen herausgestellt hat. Nach der eben gewonnenen thatsächlichen Seststellung kommt §8. 133 R.-Strx.- G.-B. gegen den Angeklagten zur Anwendung. Bei der Straf- abmessung hat der Gerichtshof sowohl Gründe für die Strafschärfung, wie Gründe für die Strafmilderung gefunden und in Betracht gezogen. Als Gründe der ersteren Art erschienen die hohe amt- liche Stellung, welche der Angeklagte als Botschafter des Deutschen Kaisers bei der französischen Regierung bekleidete und die dur diese hohe Amtsstellung au bedingten hohen Amtspflichten, ferner die Wichtigkeit der kirhenpolitischen Depeschen und die aus ungeeig- netem BVekanntwerden ihres Inhaltes drohcnde Gefahr ; trug der An- geklagte hon nicht ganz un erechtfertigte Bedenken, ihren Inhalt dem Due ten Hohenlohe zugänglich zu machen, bei welchem Þdoch höchstens Mißmuth über ihren Inhalt entstehen konnte, um wie viel mehr mußte er nicht gerechte Bedenken tragen, diese wichtigen Depeschen

wird, selbst wenn er ihn während |!

: y jeßt | Seitens des Gerichtshofes nicht zugestanden werden, vielmehr mußte |

gestüßt, auf §. 348 a. a. O. Absatz 2, |

! s oder zugängliche Ur- | schafft, beschädigt oder verfälscht. Es liegen |

Anvertrauung und Zugäuglichmahung der Do- |

unzweifelhaft aber nur Urkunden im | Bestimmung und | llikunden | find aber nur |

hat | die innere Korrespondenz zwischen dem Auswärtigen Amte resp. dem | Fürsten Reichskanzler und den auêwärtigen Missioaen offenbar nicht, |

! durch Mitnahme auf Hin- und Herreisen im Jn- und Auslande dem | möglichen Verlorengehen und Bekanntwerden in Kreisen auszu- | seten, welche unendlih viel mehr als Mißmuth darüber empfin- | den, und diesen Empfindungen Ausdruck geben Tonuten, ja dur

ihren Fanatismus die Ruhe des Vaterlandes gefährden konnten! | Als S'rafmilderungsgrund. hat der Gerichtshof berüdcksichtigt, | einmal die am 28 Juni 1874 nah Inhalt des Korrespondenzfascifels wirklich stattgefundene Rückgabe der kircenpolitischen Depeschen an | das Auswärtige Amt, sodann fernec die durch den verlesenen ŒEclaß vom 21. Dezember 1843 {on von Alters her bezeugte Eigen- mähtigkeit einer Anzahl diplomatischer Agenten in der Disposition | Über Arch:vakien. Selbstverständlih find diese Milderungs- gründe nur even Milderungögründe, uit etwa Straf- | ausshließungsgründe. Denn die Rücgabe der Depeschen charakte- rifirt sih blos als die Reparatur des dem auêwärtigen Dienste Sr. | Majestät des Kaisers zugefügten Schadens resp. Verzuges, und ein VBeatater, welcher erst nach staitgehabter Mahnung feine Pflicht thut, redrefsirt durh diese nachträgliche Pflichtecfüllung - nur seine | Pflichtwidrigkeit, macht sie aber nicht ungeschehen. Noch weniger | können etwa üble Gewohnheiten von Berufsgenossen Unerlaubtes zum | Erlaubten umstempeln. Die That des Angektagtex bleibt hiernach j st-afbar, mögen au Gründe zu einer milderen Beurtheilung ob- | walten. Keinenfalls sind dieselben im vorliegenden Falle so gewichtig, daß sie die anderseits hervorgehobenen Strafschärfungsgründe völlig paralyfiren. Der Wegfall der b“iden Kategorien ad II. und IIL führte den Gerichtshof aber dazu, die Stcafwürdigkeit des Angeklagten ledig- lich nah den dur das Resultat der mündlichen Verhandlung gewon- nenen Gefichtspunkten zu beurtheilen und demgemäß in Anwendung des 5. 60 des Neichsstrafgeseßbuchs den erlittenen Untersuchungsarrefst auf die zu erkennende Freiheitsstrafe anzurechnen.

. Dicselben Gesichtspunkte ließen und Gegenbeweismitteln als überflüssig erscheinen, welche früher bei Eröffnung der Voruntcrsuchung resp. bei Erhebung der Anklage wesentlich erscheinen mochten, bei dem Resultate der mündlichen Ver- handlung aber, gegenüber den herangezegenen Strafgeseßbuhs-Para- graphen, fich als einflußlos auf die Beurtheilung der Sache dar- stellten, mochte man das Ergebniß solcher Beweisaufnahme prä- jumiren, wie man wollte. Aus diesen Gründen bat namentlich eine eingehende Verlesung der Privatforrespondenz des Angeklzgten vom Gerichtshofe abgelehnt werden fönnen, ja sogar abgelehnt werden müssen, zumal diese dem erkennenden Gericht durch die Beschlagnahme beim Angektagten zugänglich gewordene Privatfkorrespondenz aussließlich nur aus Briefen dritter Personen an den Angeklagten besteht, sona einen Rück\{chluß auf seine Ten? enzen, Motive und Absichten nur in sehr üdirekter Weise zulassen würde. Ueberdem sind diese Tendenzen, Motive und Absichten des Angeklagten gegenüber der gegen ihn festgestellten eiufach und flar vorliegenden Strafthat nur von geringem Interesse.

Was nun -das Strafmaß anbetrifft, so erschien dem Gezichts- hof unter iorgfältiger Abwägung der oben angegebenen Strafschärfungs- und Strafmilderungêgiünde in Strafmaß von drei Monaten Gefäng- niß der Strafthat des Angeklagtcu entsprechend. Davon ist, wie oben erörtert, der vom Angeklagten erlittene Untersuchungsarrest abzurech- nen. Leßteren hat der Angeklagte vom 4. bis 28. Oktober, theils in der Königlichen Stadtvoigtei, theils in der Charité und demnächst seit dem 12, November von Neuem, nunmehr aber in Form des Hausarrestes in seiner hiesigen Wohnung gebüßt; dieser Hausarreft hat bis zum Ende der für die Audienzverhandlung inkl. Urtels- Publikation festgeseßten Tage gedaüert, ist jedoch durch die vom unterzeihneten Gericht auf den beicheinigten Krankleits- zustand des Angeklagten angeordneten Erleichtecungsmaßregeln schr erheblih gemildert worden feit dem 20. November. Demnach hat der Angeklagte zuerst 24 Tage in der Stadtvoigtei und Charité und demnächst vom 12. bis 20. November, also 8 Tage, in vorgeschriebener Form des Hausarrestes Untersuchungshaft erlitten und es erschien daher angemessen, dem Angeklagten diese 32 Tage Untersuchungshaft in Höhe voa einem Monat auf die crtannte Frei- heitsstrafe von drei Monaten Gefängniß anzurechnen.

__ Demgemäß ist der Tenor des Exkenntnisses so gefaßi worden, daß daraus ersihtlih ist, daß die von dem Angeklagten annoch zu verbüßende Gefängnißstrafe noch zwei Monate beträgt. Seine Pflicht

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zur Tragung- resp. Erstattung der Kosten des Untersuhungsverfahrens ergiebt sih aus seiner Verurtheilung und aus der Vorschrift des S. 178 der Verordnung vom 3. Januar 1849.

Reich. y. Ossowski. Giersch.

T Pt E I D E T L A UE L L C A I R E E UE E I E A E L P E E D A ORA L

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Der Deutsche Herold, Zeitschrift für Heraldik, Sphra- gistik und Genealogie, widmet dem am 23. Oktober v. J. in Straßz- burg verstorbenen Carl Heinrich Friedri Chlodwig Freiherrn von Neißenstein, aus dem Hause Unter-Schwarzenstein in Ober- franken, einen Nachruf, dem wir Folgendes entnehmen : Frhr. v. R. wurde am 13. Januar 1823 in Magdeburg geboren. Sein Vater war der Königlich preußische General-Major Carl Frhr. v. R. Ex besnchte von 1836 bis 1842 das griedrich-Wilhelms-Gymnasium zu Berlin und ftudirte darauf Jura und Cameralia in Berlin und Breslau. Am 25. März 1845 trat erx als Auskultator in den Justiz- dienst ein und arbeitete in Neisse und Ratibor bei den dortigen Stadtgerichten, ging jedoch 1847 zur Verwaltung über. Bald darguf shied er aus dem Justizdienste aus und übernahm das Bayreuther Rittermannslehen Schwarzenstein u. /Th. Schon 1851 hatte er Bayern wieder verlassen und sich nur historischen Studien gewidmet. Nach dem Besuch fast aller bedeutenderen Archive Deutschlands, vielfachen Arbeiten im archivalischen Fache und mehreren Publikationen, siedelte er fih wieder in Schlesien an und zwar zuerst auf Altmannsdorf und Kunzendorf, dann auf Kochsdorf in der Lausiß. Im Jahre 1866 sal) er sih genöthigt, wieder in den Staatsdienst zu treten. Zuvörderst übernahm er die Ordnung der Fürstlichen Archive in Gera Und Greiz und unterzog sich darauf dem Kommissarium, aus den in Schleswig und Holstein zerstre iten Lokal-Archiven das Staatsarhiv zu Scles- wig zusammenzustellen, welcher Aufträge er sich zu beiderseitiger Zu- friedenheit entledigte. Demnächst trat ex als Hülfsarbeiter beim Kura- torium des „Preußischen Staats-Anzeigers“ in Berlin ein und über- nahm als folcher die Referate über Elsaß-Lothringen während des Krieges 1870/71, arbeitete auch an der Chronik des deutsch: franzs- sischen Kriegs 1870—1871 mit. Seit dem 5, Mat 1871 fungirte er als Polizeikommissar in Mülhausen i. /E, dann vom 20. Juli bis zum 5, Januar 1872 in derselben Eigenschaft in St. Amarin, von wo er als Kustos der Kaiserlichen Univerfitäts- und Landesbibliothek nach Straßburg verseßt wurde. Zum zweiten Male hatte sich Sreiherr von Reißenstein vermählt mit Caroline von Rathgeb-Lautsch, die ihn überlebt. Um den Verein Herold hat sich der Frhr. v. R. nicht allein durch seine allgemeine Wirksamkeit als genealogischer und heral- discher Schriftsteller, sondern speziell als Vorfißender von 1870 an bis zu seiner Verseßung von Berlin, zumal in wissenschaftlich stren- gerer Richtung, sich um den Herold bedeutende Verdienste erworben.

Aus den Siztungen der historischen Vereine im Dezemo ber 1874, Im Verein für die Geschihte Berlins sprach Hauptmann Alt über „Trabanten“, Um die Mitte des 15. Jahrh. waren die Trabanten Soldsoldaten, die zu Fuß kämpften und mit Vüchsen, Armbrüsten, Hellebarden u. \. w. bewaffnet waren. So erscheinen sie im Kriege der Stadt Nürnberg gegen den Kurfürsten Albrecht Achilles von Brandenburg, 1449. Zu den landesherrlichen Kciegen mußten jl jener Zeit die Städte eine bestimmte Anzahl von Tra- banten |tellen, ausrüsten und erhalten. Dieselben hatten damals hon eine Art Uniform (rothe Hosen) und standen unter einem eigenen Hauptmann. Gegen Ende des 15. Jahrh. bestand ein Hau- fen zu einem Viertel aus Büchsens hüten, während das zweite Vier- tel Armbrüste mit Seßtartschen hatte ukd die andere Hälfte nur mit Hellebarden und Streitäx:en E War U 1G ahrh. bildeten die Trabanten einen Theil des Hofgesindes und ¿war die Leibwache

des Fürsten, Am brandenburgischen Hofe bestand im 16. Jahrhun-

eine Reihe von Beweismiitelu-

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dert die Kleidung der Trabanten in cinem Paar mit Leinwand ge- füttexrten Pumphosen, einem Wams von Parchent mit gleicher Fütterung, einer Puffjacke, einem Mantel und Strümpfen. Die Bewaffnung bestand zu einem Drittheil in Spießen und zu einem Drittheil în Feuerröhren. Die Trabanten hatten auf „Jhro Kur- fürstlihen Gnaden Leib mit getreuem Fleiße zu warten“; sie wurden ferner bei Lebensstrafe dazu angehalten, ihre „Ober- und Unterwehren in allen zutragenden Nothfällen, es sei zu Wasser oder zu Lande, oder wo es wolle, zur Befchüßung und Vertheidigung Ihro Kurfürstlichen Gnaden oder dessen Gemahl und jungen Herrschaft Leibes und Lebens mänulich zu gebrauchen, fo lange sie dieselben in ihren Fäusten führen und sich damit wehren könnten.“ Sie standen unter einem Hauptmann und Licuténant 1nd mußten bei feierlichen Gelegenheiten oder bei der Anwesenheit fremder Herrschaften aufwarten. Ihre größte Anzabl be- lief sih auf 24 Maun. Im 17. Jahrhundert endlih wurden die Trabanten beritten gemacht uxzd bildeten als Trabanten-Garde denjent- gen Truppentheil, der die Person des Fürsten zu beschüßen und in den Schlachten den hervorragendstcn Antheil zu nehmen bestimmt war. Kurfürst Friedrich IIT. gab ihuen eine prächtige Uniform und s{chmüdckte als König dieselbe vierfah mit dem Königlichen Wappen auf Rock und Scha- brackde. Die Trabauten-Gacde wurde auch häufig zu Verschickungen gebraucht und verschwindet später in dem Regiment Gardes du Corps,

Hr. Geh. Hofrath Schneider spra über: „Zwei Standbilder König Friedrichs I. *; das Lafleuxsche im Treppenhause des Akademie- gebäudes zu Berlin und das Schlüter-Jacob1' {e in Königsberg i. Pr. Die Statue in der Akademie wurde unter König Friedrich II. von Lafleur unter Leitung Adams in Marmor ausgeführt und vom König für 1000 Thlr. gekauft, jedoch nicht aufgestellt, sondern weshalb ist nicht bckannt in eine aíte Kiste verpackt, in dem damaligea Börfen- hause aufbewahrt, Jm Jahre 1791 wandten sih nun die Aeltesten der. Kaufmannschaft an den Minister, und \{lugen vor, das Stand«- bild in der Akademie aufzustellen. Fett wurde Schadow zum Bericht aufgefordert. Auf seine Vorschläge befahl der König, daß die Statue im unteren großen Saale der Akademie aufgestellt werde, und ließ dieselbe nach der Akademie bringen. Wann und warum die Statue in das Treppenhaus geseßt worden, ist unbekannt.

Das 2. Standbild König Friedrichs I. befindet sih seit 1800 in Königsberg. Dasselbe, 6! 7“ hoh, stellt den König Friedrih L mit den Karfürstlihen Attributen, auf einem Schilde stehend, dar. Zu jeinen Füßen liegt ein Helm, sein Haupt ist mit einer lockigen Per- rüde ges{chmüdckt. Der König hat dieselbe hon bei seinen Lebzeiten (1697) von Schlüter in MetcU gießen lassen, aber keinen Aufstellungs- ort bestimmt. Fünf Monate nah seinem Tode trat man zwar in Verhandlungen über die Aufrihtung der Statue, doc) kam es \chlicß- lih nicht dazu. Als nun der Polenkönig Friedrich August im Fahre 1728 nach Berlin kommen wollte, wurde auf Befehl des Königs Griedrich Wilhe.m I. die Statue am 15. Mai auf dem Molkenmarfkte aufgestellt, mit einem hölzernen Piedestal und mit 4 Sklaven aus Gips, die mit Bronzcfarben angestrichen waren, umgeten. Nach dem Tode des Köaigs wurde jedoh das Standbild, nachdem es längere Zeit mit Brettern umhüllt gewesen, wieder nah dem Zeughause ge- [hat und blieb daselbst bis zum Fahre 1800. In dem gedachten Jahre schenkte König Friedrih Wilhelm 11. die Siatue Friedrichs L. den ostpreußischen Ständen und übernahm auch die Kosten für das Piedestal und den Tranéport auf scine Kasse, Das Monument steht. seitdem der Wache gegenüber vor dem Schlosse in Königsberg.

Im Verein fürdie Geschichte Potsdams hielt Dr. Selle einen Vortrag : „Was sich in Sage und in Volksgebräuchen gus u rgermanischer Zeit bis jeßt in und um Potsdam erhalten hat“. Hierauf kam cin Neskript König Friedris I1. vom 7. Auzust 1751, den Fleisch- verkauf in Potédam betreffend, zur Verlesung. Nach demselben warn die Schlächter gehalten, das Pfund Nindfleisch und Schweinefleisch für 1 Gr. 6 Pf, 1 Pfd. Kuhflcish und Hammelfleish für 1 Gr. 4 Pf, 1 Pfd. Kalbfleisch für 1 Gr. 9 Pf, Kopf, Maul, Füße, Rücken, Knochen und Rippespeer für 1 Gr., Kalbsgekröfe für 3 Gr., Kopf und Füße vom Kalbe für 4 Gr. und Kalbsgeschlinge für 4 Gr.,, dagegen 1 Pfd. Rinderkaldaune,- Nierenherz für 7 Pf. zu verkaufen. Die „gute®* Ochsenzungé kostete 5 Gr., eine gerizgere 4 Gr., eine Hammelzuxge 6 Pf. Zugleich war eine Strafe von 6 Groschen az» gedroht für jedes Loth, so am Fleische fehlt. „Die Schlächter sollen kein ander Blut, als vom Schwein in die Würste, noch unter das Schweineshmalz Mehl mengen: Ingleichen jollen sie bei dem Fleis keine Würste mit beilegen.“ Zuwiderhandelnde verfielen in eine schwere willkürliche Geldstrafe, von welcher der Dénunziant ein Drit- theil, der Magistrat cin Drittheil und die Armen ein Drittheil erhielten. e

Philologishe Sektion der Schlesischen C esellschaft vaterländischer Kultur in Breslau: Professor Dr. Palm sprach über di- in Tirol neu entdeckte Heimath Walthers von der Vogeiweide. Verein für Geschichte und Alterthum Schlesiens in Breslau : Professor Dr. Dziatki hielt cinen Vortrag: „Aus dem Leben des \{chlefischen Dichters An- dreas Scultatus“ (1642). Historisher Verein für Niedersachsen in Hannover: Senator Culcmann hielt einen Vortrag über verschiedene Alterthümer. Verein für Geschichte und Alterthumskunde in Frankfurt a. M.: Dr. Steiß über das homerisce Troja.

Der deutsche Verein für sffentliche Gesundheits- pflege wird sih, wie die „Nat. Ztg.“ mittheilt, in diesem Jahre vom 12. bis 15, September in München versammeln. Die deutsche Naturforscherversammluug tagt vom 18. bis 24. desselben Monats in Graz, so daß die Mitglieder jenes Vereines eventuell noch Zeit genug übrig haben, den Verhandlungen der leßteren, besonders, was Hier von Wichtigkeit ist, denen der hygienischen Sektion ebenfalls beis zuwohnen, Der geschäftsführende Auss{huß des Vereines, der sich ¿am vergangenen Sonntag in Eisenach zu einer Be- rathung zusammen fand, - hat gleichzeitig, dem Vernehmen nah, auch die Tagesórdnung für die Münchener Ver- sammlung festgestellt. Dem zufolge wird zuvörderst Geh. Rath Dr. Varrertrapp aus Fraukfurt a. M. über fanitäre Anforde- rungen an den Bebauungsplan referiren. Der Gegenstand kam {on in Danzig vor, wurde dort aber nicht erledigt. Auch ein zweiter Gegenstand wird diesmal wiederholt zur Berathung gestellt, die Frage des Schlachtzwanges und der obligatorischen Fleishshau, für sie ift anscheinend Ober: Bürgermeister Bredt (Barmen) als Referent bestellt. Die Beköstigung für Gesunde in öffentliden Anstalten, Waisen- häusern, Pcnfionaten 2c. wird als dritter Punkt zur Diskusfion g2- stellt, als vierter aber die überaus wichtige Frape von den Ursachen des Typhus. Das Referat über sie is durch Prof. v. Peitenkofer übernommen. Unzweifelhaft wird die Versammlung sehr zahlreich be- sucht werden, da München aut in hygienischer Beziehung des Jnteressan- ten sehr viel bietet. Nicht nur die öffentlichen Anstalten und Laboras toricn find bemerkenswerth, sondern auch die sanitären Zustände der Stadt lehrreih. Bei der Ausschußsißzung fehlte Ober-Bürgermeister Hobrecht, am Erscheinen verhindert, zuzegen waren Bürgermeister Dr. Erhard-München, Geheimer Ober Baurath Wiebe-Berlin, Ober- Bürgermeister v. Winter-Danzig, Dr. Lent-Cöln, Geheimer Sani- täts-Rath Dr. Varrentrapp-Franfkfurt a. M, und als ständiger Se- kretär Dr. Al. Spieß eben daher.

Das „M. T. \chreibt aus Mainz, 26. Januar. Der Wasserstand des Rheines und Maines ist bereits so g E stiegen, daß bei fortwährendem Regen großes Wasser zu befürchten ist, Das Wasser dringt schon in die Keller der unteren Stadttheile. Die Mainspiße sowie andere niedrig gelegenen Landstrecken in der Nähe der beiden Flüsse stehen unter Wasser.

Aus Aarhuus erhielt das „Rißau'she Bureau® in Kopen- hagen am 24, d. M. folgendes Telegramm: „Nördlich von Horsens raft ein ungewöhnlih starker Schneesturm. Zwischen Frederikshavn und Randers ist der Betrieb eingestellt. Won Aarhuus geht vorläufig kein Zug ab. Der Abendzug aus Kopenhagen ist bis Randers und Viborg gelangt. In Fühnen und im südlichen Jütland werden die plans- mäßigen Züge noch dur{chgeführt." Auf mehreren fseeländishen Eisen-- bahnen ist der Betrieb in den leßten Tagen ebenfalls wegen Schnee--- sturm eingestellt gewesen,

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

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Königreich Preußen. Bekanntmachung i Nach Vorschrift des Geseßes vom 10. April 1872 (Geseßz-

Samml. S. 357) find bekannt gemacht : 2 E 1) das am 15. Mai 1874 Allerhöchst vollzogene Statut für die

Powidzer Meliorationsgenofsenschaft durch das Amtsblatt der König-

lichen Regierung zu Bromberg Nr. 51 (Extrablatt) S. 1 bis 7, aus-

gegeben den 18. Dezember 1874; N _ \

2) die am 19. Juni 1874 Allerhöchs vollzogene Beftätigungs- | urkunde, betreffend die Ausdehnung des Unternehmens der Magde- | burg-Cöôthen-Halle-Leipziger Eisenbahngesellschaft auf den Erwerb der Bahnstrecke von der preußish-sächsischen Landesgrenze bei Schkeudiß bis zum Bahnhofe Leipzig und den siebenten Nachtrag zu dem Statut der Gesellschaft, durch die Amtsblätter : i: |

der Königlichen Regierung zu Magdeburg Nr. 48, außerordentliche Beilage S. 375/376, ausgegeben den 5. Dezember 1874, :

der Königlichen Regierung zu Merseburg Nr. 49. S. 267/268, aus- gegeben den 5. Dezember 1874; S i

3) das Allerhôchste Privilegium vom 19. Juni 1874 wegen Aus- gabe von 1,500,000 Thalern Prioritäts-Obligationen der Magdeburg- Côthen-Halle-Leipziger Eisenbahngesellschaft durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg Nr. 47 S. 363 bis 365, aus- gegeben den 21. November 1874; L : L :

4) der Allerhöchste Erlaß vom 17. Juli 1874, betreffend die Auflösung der Unstrut-Eisenbahngesellschaft, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Merseburg Nr. 49 S. 268, ausgegeben den 9. Dezember 1874; :

5) das Allerhöchste Privilegium vom 20. Juli 1874 wegen Aus- gabe auf den Inhaber lautender Obligationen der Stadt Barmen im Betrage von 500,000 Thalern (1,500,000 Mark Reichswährung) dur das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf Nr. 37 S. 377 ff., ausgegeben den 29, August 1874; E s

6) die Allerhöchste Verordnung vom 16. September 1874 wegen Errichtung einer Elementarlehrer-Wittwen- und Waisenkasse für die Provinz Hannover durch das Amtsblatt für Hannover Nr. 48 S. 391 bis 400, ausgegeben den 13. November 1874; E .

7) der Allerhöchste Erlaß vom 16. September 1874, betreffend die Bestätigung des Statuts der Wittwenkasse für die Lehrer der evangelischen Volks-, Bürger- und höheren Mädchenschule der Stadt Osnabrück, durch das Amtsb!att für Hannover Nr. 48 S, 403, aus- gegeben den 13. November 1874; e E

8) das am 18. September 1874 Allerhöchst vollzogene Statut des Oderberg-Hoheuwußener Meliorationsverbandes durch die Amts- blätter S i :

der Königlichen Regierung zu Potsdam Nr. 51 S. 401 bis 403, auêgegeben den 18. Dezember 1874,

der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. d. bis 293, ausgegeben den 16. Dezember 1874; :

9) das Allerhochste Privilegiüum vom 16, Oftober 1874 wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obligationen der Stadt Trar- bach zum Betrage von 120,000 Mark Reichswährung durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Coblenz Nr, 47 S. 345 bis 347, ausgegeben den 26. November 1874; u E

10) der Allerhöchste Erlaß vom 16. Oktober 1874, betreffend die Verleihung des Enteignungsrehts und der fiéfalischen Vorrechte an den Kreis Nieder-Barnim für den Ban einer Chaussee von Nie- der-Schönhaufen über Liebenwalde bis zur Grenze des Templiner Kreises in der Richtung auf Zehdenick, durch_ das Amtsblatt der Kös niglihen Regierung zu Potsdam Nr. 52 S. 411, ausgegeben den 29. Dezember 1874;

11) das Allerhöchste Privilegium vom 16. Oktober 1874 wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Kreis- Anleibescheine des Kreises

1 Dezember 1874.

Nieder-Barnim in Betrage von 330,000 Reichsmark durch_ das Amts- blatt der Königlichen Regierung zu Potsdatn Nr. 52 S. 411/412, ausgegeben den 25, Dezember 1874; / i D das Allerhöchste Privilegium vom 21. Oftober 1874 wegen Ausgabe auf den Jnhaber lautender Obligationen über eine Anleihe der Stadt Ronsdorf von 45,000 Thalern = 135,000 Mark Reichs- währung durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düssel- dorf Nr. 51 S. 479 bis 481, ausgegeben den 5. Dezember 1874; 13) das Allerhöchste Privilegium vom 26. Oktober 1874 wegen

eventueller Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligatidnen | des Kreises Usedom-Wollin bis zum Betrage von 150,000 Mark |

M

Fnserate für den Deutschen Reichs- u. Kgl. Preuß. Staats-Anzeiger, das Central-Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Inseraten - Expedition des Dentschen Reihs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, S. W. Wilhelm-Straße Nr. 32. M

Steekbriefe und Untersuchungs - Sachen- |

Steckbriefs-Erledigung. Der hinter den Hand- lungslehrling Berthold Pereß wegen wiederholten einfachen Diebstahls unter dem 5. Januar dieses Jahres erlassene Steckbrief wird hierdurch zurückge- nommen, Berlin, den 25. Januar 1875, König- lihes Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungs- sachen. Deputation IV. für Verbrechen und Vergehen.

1846 zu

Ferdinand

20. Ult

Steckbrief. Der Tagelöhner Johaun Olmes- dahl von hier hat sih der wegen Diebstahls wider ihn eingeleiteten Untersuchung durch Entfernung ent- zogen, weshalb alle Polizeibehörden ersucht werden, denselben betreffenden Falls zu verhaften und uns vorführen zu lassen. Duisburg, 25. Januar 1875. Königliches Kreisgericht, T. Abtheilung, Signale- ment. Name: Johann Olmesdahl; Geburtsort: Duisburg; Religion: evangelisch; Alter: 33 Jahre; Größe: 5 Fuß 2 Zoll; Haare: dunkelblond; Stirn: frei; Augenbrauen: dunkelblond: Augen: grau; Nase: lang und spiß; Mund: gewöhnlich; Bart: rasirt; Zähne: defekt; Kinn: spiß; Gesichtsbildung: schmal; Gesichtsfarbe: gesund; Ge]talt: klein; Sprache: deutsch.

Offene Requisition. Gegen den Séhlosser- gesellen Louis Zeidler aus Haynau is wegen einer von ibm hierselbst unter Anwendung eines Messers verübten vorsäßlihen Mißhandlung cines Anderen (§. 223 des Strafgeseßbuchs) die Unter suchung eröffnet und zugleich die Hast beschlossen worden. Es wird ergebenst ersuckt, denselben fest- zunehmen und von dem Geschehenen hierher Mitthei- lung zu machen, Sprottau den 23. Januar 1875. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Hain, am

hann August

Durch das rechtskräftig gewordene Erkenntniß vom

4, Mai 1871 find I. nachstehende Kantonisten: * am

Deffe

. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen, 5.

Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen i, Aer S

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

. Verloosung ,

u, s, w. von öffentlichen Papieren,

1) Karl Heinrich Paul Winkler, am 21, August Schweidniß ] i b

2) Friedrih August Adolf Schröter, den 30, März 1846 zu Schweidniß geboren, zuleßt daselbst, 3) Karl Alexandec von Brause am 2. (1 1846 zu Schweidniß geboren, zuleßt daselbst, 4) Fer- | zu S dinand Wilhelm Adolf. Malcharczeck, ). Fi bruar 1846 zu Schweidniß geboren, zuleßt daselbst, 5) Markus Pakulli alias Pokalle oder Pochalle, am 1847 Schweidnitz, 6) Johann Karl am 1. Dezember 1846 zu Shweidniß geboren, zuleßt daselbst, 7) Julius Herrmann Rudolf Hake, am 30. Mai 1847 zu Ober-Arnsdorf geboren, zuleßt daselbst, 8) Johann Karl Anders, am 7. Juni 1847 zu Ober-Arnsdorf geboren, zuleßt daselbft, 9) Karl August Eckner, am 9. März 1847 zu Wilkau ge- boren, zuleßt daselbst, 10) Friedrih Wilhelm Anton Nowag, am 6. September 1848 zu Schweidniß ge- boren, zuleßt daselbst, 5 Wil Hübner, am 16. August 1848 zu Stephanshain ge- boren, zuleßt daselbst, \ gu} 10. Januar 1848 zu Creisau geboren, zuletzt daselbst, 13) Isaak Julius Jakob, am 1. Mai 1848 zu Schildberg geboren, zt eiduiß, 14) Johann Ferdinand August Müller, am 17. Juli 1848 zu Klein-Silsterwiß geboren, zuleßt daselbst, 15) Julius Herrmann Hacke, am 22 zu Ober-Arnsderf geboren, zuleßt daselbst,

Stephanshain gchoren, zuletzt daselbft, Karl Eduard Ansorge, i : FerSdorf ebatte daselbft, 18) Karl Reinhold Welz, am 23. September 1849 zu O z geboren, zuleßt daselbst, 19) Hugo Ferdinand Ewald Sireit, am 12. Juni 1850 zu r l ß boren, zuleßt daselbst, 20) Wiihelm Robert Menzel, 14. Septemker 1850 zu S@weidniß geboren,

| unterliegenden Gegenständen gehört, vom ] } : I | scheid, die Frage, in wie weit landeshercliche Genehmigung zur An- | nahme eines für fommunale Zwecke ausgeseßten Legats erforderlich

Zweite Beilage

Berlin, Freitag, den 29. Januar.

Reichswährung durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin Nr. 50 S. 324 bis 326, ausgegeben den 11. Dezember 1874;

14) das Allerhöchste Privilegium vom 4. November 1874 wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obligationen der Stadt Altona im Betrage von 800,000 Thalern oder 2,400,000 Reichsmark durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Schleswig Nr. 61 S. 453 bis 455, ausgegeben den 12. Dezember 1874.

Nr. 9 des „Amts -Blatts der Deutshen Reichs- Vostverwaltung“ hat folgenden Inhalt: General-Verfügung vom 23. Januar 1875. Ausdehnung der Empfangs-Anerkenntnisse über die von den Bahnposttransporten abgelieferten gewöhnlichen Padckete auf den Weselverkehr. General-Verfügung vom 23. Januar 1875. Verpackung der Begleitadressen zu gewöhnlichen Paetes nah Stet- tin. General-Verfügung vom 26. Januar 1875. Umrechnung der auf Postanweisungen nah den Niederlanden eingezahlten Beträge. -—— Bescheidungen vom 20. Januar 1875. Zulässigkeit der Versendung von in Briefforui gefalteten Drucksachen.

Ne. 11 des Ministeriäl-Blatts für die gesammte innere Verwaltung i den Nouiglih PréußitsYel Staaten, herausgegeben im Bureau des Ministeriums des Jnnern, hat folgenden Inhalt: Cirkular über die zum Halten der Geseß- Sammlung und der Amtsblätter verpflichteten Personen und der Gratis-Empfänger betreffend, vom 11. November 1874. Bescheid, die rechtêgültige Eheschließung von Ausländern im Inlande nach den Formen des Geseßes vom 9. März 1874 betreffend, vom 31. Oktober 1874, Erlaß, die Erledigung von Requisitionen auf Grund des Geseßes vom 9. März cr. Seitens der Civilstandsbeamten im Ge- biete des Rheinischen Rechtes, resp. im Gebiete der ehem. Freien Stadt Frankfurt a. M. betreff.nd, vom 9. November 1 Erlaß, das Organ für die Bewilligung der sählichen Ausgaben der Standesamts - Verwaltung betreffend, vom 12. November 1874. Erlaß, die Ausführung des Geseßes über die Beurkundung des Per- sonenstandes betreffend, vom 13. November 1874. Cirfular, die von den Standesbeamten zu liefernden statiftischen Nachrichten be- treffend, vom 20. November 1874, Cirkular, die Bestimmung des

| Gerichts, bei welchem die Nebenregister über Beurkundung des Per-

sonenstandes aufzubewahren find, wenn der Standesbemte „außer- halb seines Bezirks wohnt, betreffend, vom 2, Dezember 1874. Erlaß, die Form der Seitens der Standesbeamten zu ertheilenden Bescheinigungen zum Zwecke der Taufe oder der Beerdigung betref- fend, vom 4. Dezember 1874, Versügung, den Abschluß der Standesregister nach Ablauf des Kalenderjahres betreffend, vom 29.

Cirkular-Verfügung, die Abtretung von Staats- grundstücken an die Reichsverwaltung betreffend, von 6; September 1874. Cirfular, die Vorschriften für die Buchführung und Kassen- verwaltung in Bezug auf die Reichsmarkrechnung. bet: effend, vont 23; Dezember 1874. Cirkular, die Viâten und Reisekosten der Ober- lehrer an Gymnasien, Rektoren der Progymnasien 2c. betreffend, vom 10. September 1874, Bescheid, die Behandlung der Schulbau- sachen mit Rücksicht auf die Vorschristen der Kreisordnung betreff-nd, vom 14. September 1874. Bescheid, die Unzulässigkeit der (Ein- richtung einex einflassigen _Sffentlichen Konfessior s\chule neben den mehrflassigen städtishen Schulen; ferner die Nichtverpslichtung der bürgerlichen Gemeinde. zu Beiträgen für eine „olche und für eine konfessionelle Privatschule betreffend, vom 19. August 1874. E Cirkúlar, den Bezug von Formularen zu Jmpfscheinen von der Königl. Staatsdruckerei betreffend, vom 23. Dezember 1874. Grkenntuiß des Königlichen Ober-Tribunals, nah welchem der Antrag : auf Ver- folgung einer einem Gemeindevorsteher in Beziehung auf feinen Be- ruf zugefügten Beleidigung nicht vom Amtsvorsteher „gestellt werden fann, wenn die Berufsthätigkeit, auf welche sich die Beleidigung A 30g, niht zu den der Verwaltung oder Aufsicht des Amtsvorstehers un 15, Oktober 1874. Be-

ist, betreffend, vom 12. Dezember 1874. Cirkular, die Kosten der ärztlichen Untersuchung der nah §. 362 des Strafgeseßbuchs der

î 7 7 c Ps | Landes-Polizeibehörde überwiesenen Personen betreffend, vom 3. No-

Begleitern

Gensd’armen als e gebüh-

den Cisenbahnen

die den

Girkular, Ï auf

Transporten

vember 1874. von Gefangenen -

(Pp

Grossbandel.

. Literarische Anzeigen. 3, Theater-Anzeigen, A

Zinszahlung te : . Familien-Nachrichten. /

Amortisation ,

geboren, zuleßt daselbft,

selbst, Februar

am 19. Fe-

zu Constadt geboren, zuleßt in Paul Lichtenberger,

felbst. II. nachstehende

Knecht _ Ernst

Gefreite 1832

17 U 11) Karl Gottlob Wilhelm

12) Karl August Hein alias

2 = : f V S So zuleßt in Schweidnitz, | Wehrmann Karl Sander,

Robert Hütter, geboren den 22. Mai 1849, 16) Jo- Mai 1849 zu 17) Johann am 25, Mai 1849 zu Bur-

Sommer, am 13.

Ober-Meistritz

zu Ober-Weistriß ge-

F 40] 7 S m Fo o Fp f: renden Entschädigungen betreffend, vom 4, Dezember 1874. den 15. Februar festgeseßt :

. Verschiedene Bekanntmachungen.

der Börsen- beilage.

18, August 1849 zu Schweidniß geboren, zuleßt da- 22) Heinrih August Göllner, am 22. Sep- tember 1849 zu Tschechen geboren, zuleßt daselbst, 23) Paul Ludwig Richard Pathe, am 10. Juni 1850 Schweidnitz geboren, zuleßt daselbst, 24) Theodor Woldemar Fürst, am 18. Mai 1850 zu Schweid- niß geboren, zuleßt daselbst, 25) Johann Karl Adolf Kirschner am 10, September 1850 zu Schweidniß geboren, zuleßt daselbst, 26) Julius Herrmann, am 29. Juni 18590 zu Säbischdorf geboren, zuleßt da- Landwehrmänner: l) der Unteroffizier Restaurateur Reinhold Scholz, geboren den 29. üpril 1842, zuleßt in Marrxdorf, 2) der Oekonomie-Handwerker, Satiler Robert Otto, geboren den 26. Juli 1873, zuleßt in Grädiß, 3) der Müller , zuleßt in 4) der Grenadier Arbeiter Gustav Fellmann, ge- boren den 20. Juni 1844, zuleßt in Schweidniß, 9) der Wehrmann Kürschner Adolf Fischer, geboren den 26. Juni 1838, zuleßt in Schweidniß, 6) der Wehr- mann Schneider Jotef Rauswick, geboren den 26, Januar 1831, zuleßt in Groß-Mohnau, 7) der geboren den 9. 1835, zuleßt in Mörschelwiß, 8) der Gefreite Kellner 13. Jum 1 f leßt, in Freiburg, 9) der Wehrreiter Bäder Karl Schreiber, geboren den 28. März 1837, zuleßt in Zobten, 10) der Gefreite Fahrmann Wilhelm Roth, geboren den 29. Mai 1835, zuleßt in Nieder-Arns- dorf, sowie IIXk. durch rechtskräftig gewor- denes Erkenntniß vom 28. Dezember 1871 nachstehende Kantonisten: 1) der Barbier Doe j hann Ernst Eduard Menzel zu Schweidniß, den 15, Dezember 1847 geboren, Sohn des Fleischermeisters Johann Ernst Menzel, 2) der Tischlergesell Karl | geben. Gottlieb Ulber zu Seiffersdorf, am 26. Dezember

1875,

Verfügung, die den Gensd'armen bei Versezungsreisen zu gewährenden Tagegelder und Reisekosten betreffend, vom 7. Dezember 1874. Bescheid, die Tragung der Kosten für Ernährung und Bekleidung der Kinder weiblicher Strafgefangenen, fo lange fie von der Yiutter nicht getrennt werden fönnen, betreffend, vom 4. November 1574. Cir- fular an das Königliche Polizei-Präsidium hier, die Anwendung des beschränkten Submissionsverfahrens bei fiskalischen Bäauausführungen betreffend, vom 20. November 1874. Bekanntmachung, die Ein- führung neuer, auf Reichsmarkwährung lautender Telegraphen-Freîi- marken im Reihs-Telegraphengebiet betreffend, vom 12. Dezember 184. Cirkular, die Herbeiführung der Uebereinstim- mung der Grundbüher mit den Flurbuhs- und Gebäude- steuerrollen-Anhängen betreffend, vom 10. Zuli 1874 Cirkular-Verfügung, die Annahme von Hülfsarbeitern in den Bureaus und Kanzleien der Provinzial-Steuerbehörden betreffend„ vom 16. Sep- tember 1874. Verfügung, die Besteuerung der Bäcker und Fleischer, der Handlungsreijenden und des Gewerbebetriebes im Umherziehen betreffend, vom 14. August 1874. Cirkular, die Behandlung der Reklamationen Klassensteuerpflichtiger, welche nah geschehener Veran- lagung ihren Wohnsiß verlassen haben, betreffend, vom 27. Oktober 1874. Verfügung, die Gewerbesteuerpflichtigkeit der zur Darstellung von Braunkohlen-Preßsteinen dienenden Anlagen betreffend, vom 26. November 1874. Cirkular, die Feststellung der durch Truppen- Uebungen entstehenden Flurshäden betreffend, vom 10. November 1874. Cirkular, die Lagegeldec und Reisekostensäße der Kreis- Thierärzte betreffend, vom 4. November 1874, Bekanntmachung der Reichsschulden-Verwaltung, die Reichskassensheine betreffend, vom 24. Dezember 1874. Bekanntmachung, betreffend die Außerkurs- seßung verschiedener Landes-Silber- und Kupfermünzen, vom 19. De- zember 1874. Nachweisung über den Geschäftsbetrieb und die Resultate der Sparkassen für das Jahr 1873.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Nr. 6 der „Natur“, Zeitung zur Verbreitung natur- wissen\caftlicher Kenntniß und Naturanshauung für Leser aller Stände, (Organ des deutschen Humboldt-Bereins), herausgegeben von Dr. Otto Nle und Dr. Kärl Müller vot Halle, Halle G! Schwetschke*' scher Verlag. (Abonvementspreis 3 Mark pro Quar- tal) hat folgenden Inhalt: Arzneiwesen im Altertbume. Von Dr, M. Weishaupt. (Fortseßung). Läuse, Wanzen und ähnliches Un- geziefer. Von Dr. Otto Ule. (Mit 1 Abbildung.) E Wissenschaft- liche Anstalten. Die Universität von Cordoba. S Literaturbericht. Tyndall, Spicker. Kleinere Mittheilungen. Die höchsten Woh- nungen.

CDTP Ie

Das unter dem Protektorat Sr. Majestät des Königs von Württemberg stehende Konservatorium für Musik in Stuttgart hat im vergangenen Herbst 161 Zöglinge neu aufgenom- uten und Zahl, deli „Sb A f Ws zufolge, jeßt im Ganzen 576 Zöglinge, um 68 mehr als im vorigen Jahr. 182 davon widmen fich der Musik berufsmäßig, und zwar 62 Schüler und 120. Schüle- rinnen, darunter 133 N cht-Württemberger. Unter den Zöglingen im Allgemeinen sind 306 aus Stuttgart, 32 aus dem übrigen Württem- berg, 10 aus Baden, 11 aus Bayern, 1 aus Hessen, 22 aus Preuzen, 1 aus Braunschweig, 3 aus Bremen, 6 ‘aus deú sächsischen Herzog- thümern, 2 aus Hamburg, 1 aus Osterreich, 35 aus der Schweiz, 1 aus Frankreih, 53 aus Großbritannien, 1 aus den Niederlanden, 10 aus Rußland, 1 aus der Türkei, 79 aus Nordamerika und 1 aus Afrika. Der Unterricht wird während des Wintersemésters in wöchent- lich 706 Stunden durch 34 Lehrer und 5 Hülfslehrer ertheilt.

Verkehrs-Anstalten.

In der außerordentlihen Generalversammlung der Mehl- theuer-Weidaer Eisenbahn-Gesellschaft fand der Seitens des Vorstandes mit Dr. Strousberg und der Mitteldeutschen Kredit- bank Filiale Berlin abgeschlossene Vertrag wegen Fertigstellung der Bahn einstimmige Annahme.

Die Eröffnung der neuen Linie Arusdorf-Gossen der Niederschl fis{-Märkischen Eisenbahn, welhe am 1. Januar in Folge der eingetretenen Witterung niht erfolgen konnte, ist nunmehr auf

iguageanicrenitw ami wi iL E Ein t HmE T Er t Tb A

T P 6 - | L —z tlid éL F 10 cig L. Inserate nehmen au: die autorisirte Annoncen-Expedition vou Nudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnitz,

Industrielle Etablissements, Fabriken und

Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Hakle a. S., Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß- burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten,

sowie alle übrigen größereu Auna BREnE, e

| zuleßt dafelbit 21) Gustav Adolf Wiedermann, am | 1847 geboren, zuleßt in Burkersdorf, Sohn des

! Stellenbesitzers Karl Ulber, und 3) der Pferdeknet Karl Heinrich Pohl zu Zedliß, am 20. September 1851 geboren, Sohn der unverehelihten Rofina Pohl, und IV. durch das rechtskräftig ge- wordene Erkenntniß vom 13. Februar 1873 nachstehende Kantonisten: 1) der am _29. September 1847 in Reußendorf, Kreis Wal- denburg, geborene Johann Reinhold Seidel, cin Sohn des in Würben hiesigen Kreî- ses verstorbenen Müllermeisters Karl Seidel, zuleßt in Würben, 2) der am 28. Dezember 1847 in Leutmannsdorf, Kreis Schweidnitz, geborcne Moritz Adolf Eifler, ein Sohn des daselbst verstorbenen Stell-nbesitzers August Eifler, zuleßt in Leutmauns- dorf, 3) der am 24. Januar 1848 in Klein-Wiedau, Kreis Schweidniß, geborene Johann Robert Kürzel, ein Sohn des daselbst noch lebenden Bauerguts- besißers Karl Kürzel, zuleßt in Klein-Wierau, 4) der am 25. April 1852 in Rawicz, Kreis Kröben, geborene Abraham David Weber, ein Sohn des zu Zobten noch lebenden Handelsmanns Wolf Weber, zuleßt in Zobten, und zwar die Kondemnaten zu I., ITI, und IV. wegen Umgehung des Militärdienstes durch unerlaubtes Verlassen der Königlichen Lande, ein Jeder zu 50 Thalern Geldbuße, oder im Unver- mögensfalle zu einmonatlichem Gefängniß, und die Kondemnaten zu 11. wegen unerlaubten Auswanderns als beurlaubte Landwehrmänner zu 5 Thaler Geld- buße oder im Unvermögensfalle zu 5 Tagen Haft verurtheilt worden. Der gegenwärtige Aufenthalt | der Kondemnaten if uns unbekannt und ersuchen wir deshalb alle Gerichtsbehörden, von denselbén im Be- tretungsfalle die Geldstrafe einzuziehen, event. die

geboren den Stephanshain,

den 5. Atl

1845, zu-

| substituirte Gefängnißstrafe an denselben zu _voll- ftteden und uns seiner Zeit hiervon Nachricht zu Schweidnitz, den 19, Januar 1875.

Königliches Kreisgericht, Erste Abtheilung.