1875 / 26 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Jan 1875 18:00:01 GMT) scan diff

S. 86. Ift in einer gemäß §. 84 verküudeten Polizeivercrdnung der Zeitpunkt bestimmt, mit welchem dizselbe in Kraft treten soll, so ist der Anfang ihrer Wirksamkeit nah dieser Bestimmung zu beurtheilen; enthält aber die verkündete Polizeiverordnung eine solche Zeitbestimmung nicht, so beginnt die Wirksamkeit derselben mit dem achten Tage ngch dem Ablauf desjenigen Tages, an welchem das betreffende Stück dë8 Amtsblattes, welches die Polizeiverordnung ver- kündet, ausgegeben worden ist. :

S. 87. In Fällen, welche keinen Aufschub zulassen, ist der Re- gierungs - Präfideut in gleiher Weise wie der Ober - Präsident

. 84) À wie unter Zustimmung des Bezirksaus\{usses für mehrere S ise oder für den Umfang des fingen Ee irks gültige Polizeivorschriften zu erlassen. Solche Vorschriften bedür en der nah- träglichen Zustimmung des Provinzialaus\husses. Wird die Zustim- mung versagt, so hat der Ober-Präsident die betreffende Polizeiver- ordnung außer Kraft zu seßen. ;

§. 88. Die Bestimmungen der §8. 85 und 86 finden auf die von dem Regierungs-Präfidenten zu erlassenden Polizeivorschriften glei{mäßig Anwendung. /

S. 89, Die Befugniß der Bezirksregierungen zum Erlasse von Polizeivorschriften wird von dem Zeitpunkte ab aufgehoben, wo die Bildung der Provinzial- und f aaa inb nrr d erfolgt sein wird.

S. 90. Die Ertheilung der Genehmigung zum Erlasse orts- und amftspolizeilicer Vorschriften mit einer Strafandrohung bis zum Betrage von 30 Mark gemäß §. 5 des Geseßes vom 11. März 1850 steht an Stelle der Bezirksregierung fortan dem Ober-Präfidenten zu.

Ingleichen hat der Ober-Präfident an Stelle der Bezirkêregierung über die Art der Verkündigung orts-, amts- und kreispolizeilicher

Verordnungen, snwie über die Formen, von deren Beobachtung die

Gültigkeit derselben abhängt, zu bestimmen.

8. 91. Die Befugniß, orts-, amtê-_ oder kreispolizeiliche Vor” {riften außer Kraft zu seßen, steht an Stelle des Regierungs-Präfi- denten fortan dem Ober-Präsidenten unter Zustimmung des Provinzial-

ausschusses zu.

§. 92. Bei der Befugniß des Ministers des Innern, jede (orts-, amts-, kreis-, bezirks- oder provinzial-) polizeiliche Vorschrift außer Kraft zu seßen, soweit Geseße nicht entgegenstehen, (8. 16 des

Gefeßes vom 11. März 1850) behält es sein Bewenden. E se 93, (Polizeilihe Anordnungen und Verordnungen der Mini-

sterien.) Soweit die Geseße ausdrücklih auf den Erlaß besonderer olizeilicher Anordnungen oder Verordnungen verweisen, sind auch die Minister befugt, innerhalb ihres Ressorts dergleichen Anordnungen

oder Verordnungen für den ganzen Geltungsbezirk dieses Geseßes oder für einzelne Theile desselben zu erlassen. j

Die gleiche Befugniß steht den Ministern au in Betreff der- jenigen Landestheile zu, auf welche das gegenwärtige Geseß im Uebri- gen keine Anwendung findet.

Ist die Zuwiderhandlung gegen solche Anordnungen oder Ver- ordnungen nicht im Geseße selbst mit einer höheren Strafe bedroht, so darf die anzudrohende Strafe das im §. 84 für Provinzial-Polizei- verordnungen vorgeschriebene Strafmaß nicht übersteigen.

S. 94. Bezüglich der Bekanntmachung der im §. 93 gedachten Anordnungen und Verordnungen und des Zeitpunktes ihres Inkraft- tretens gelten die Bestimmungen der §8. 85 und 86.

Fünfter Abschnitt. Von den Provinzialbeamten.

S. 95. (Landesdirektor [Landeshauptmann]). „Zur Wahrnehmung der laufenden Geschäfte der kommunalen Provinzialverwaltung wird ein Landesdirektor (Landeshauptmann) bestellt , welher von dem Provinziallandtage nah näherer Bestimmung des Provinzialstatuts auf sechs oder zwölf Jahre zu wählen ist. E

Der Landes-Direktor (Landes-Hauptmann) bedarf der Bestätigung des Königs. Wird die Bestätigung versagt. so schreitet der Provinzial- Landtag zu einer neuen Wahl. Wird auch diese Wahl nicht bestätigt, so kann der Minister des Innern die kommissarische Verwaltung der Stelle auf Kosten des Provinzialverbandes anordnen. Dasselbe findet ftatt, wenn der Provinzallandtag die Wahl verweigert oder den nach der ersten Wahl nicht Bestätiglen wieder wählt. Die kommissarische Verwaltung dauert so lange, bis die Wahl des Provinziallandtages, deren Ee Vornahme ihm jederzeit zusteht, die Bestätigung erlangt hat. :

J. 96. Der Landes-Direktor (Landes - Hauptmann) wird von dem Ober-Präsidenten in sein Amt eingeführt und vereidigt.

&. 97. Der Landes-Direktor (Landes-Hauptmann) führt unter der Aufsicht des Provinzialausschusses die laufenden Geschäfte der Tommunalen Provinzialverwaltung. Er bereitet die Beschlüsse des * anna aid las vor und trägt für die Ausführung derselben

orge. E Der Lantes-Direktor (Landes-Hauptmann) vertritt den Proviuzial- verband nach Außen, insbesondere in Prozessen und in den zur zu- ständigkeit der Verwaltungsgerichte gehörenden streitigen Verwaltungs- fachen. Er verhandelt Namens des Provinzialverbandes mit Be- O und Privatpersonen, führt den Schriftwechsel und zeicnet alle

chriftstüdcke. E

. 28. Urkunden, mittelst denen der Proviuzialverband Ver-

Zusammenstellung der Betriebs-Ergebnisse der deutschen, außerpreußishen Eisenbahnen im Menat De zember 1874.

gen übernimmt, müssen unter Anführung des betreffenden

GEuE des Provinziallandtages beziehungsweise des Provinzial- aus\ck@usses von dem Landesdirektor (Landeshauptmann) und von zwei Mitgliedern des Provinzialaus\chusses untershricben und mit dem Amtssfiegel des Landesdircktors verschen sein. Jn denjenigen Fällen, in denen es der Genehmigung der Staatsaufsichtsbehörde bedarf, ist dieselbe der Ausfertigung in beglaubigter Form beizufügen.

Dem Procvinziallandtage bleibt vorbehalten, in den von ihm für einzelne Verwaltungszweige und Anstalten zu erlassenden Reglementa in Betreff der Vollziehung von Urkunden und Vollmachten zur Ver- einfachung der Geschäfte anderweite Bestimmung zu treffen.

§, 99. Der Landesdirektor (Landeshauptmann) ift befuat, für die Geschäfte der kommunalen Provinzialverwaltung die vermittelnde und gutachtende Thätigkeit der Kreis-, Amts- und Gemeindehörden in Anspruch zu nehmen.

100, (Andere obere Beamte.) Dem Landesdirektor (Landes- hauptmann) können nach näherer Bestimmung des Provinzialstatuts zur Mitwirkung bei Erledigung der Geschäfte der gesammten oder einzelner Zweige der kommunalen Provinzialverwaltung noch andere vom Provinziallandtage zu wählende obere Beamte (Provinzialräthe) mit berathender oder beshliezender Stimme zugeordnet werden. Sie As von dem Landesdircktor in ihre Aemter eingeführt und ver- eidigt.

§. 101, (Bureau-, Kassen-, te{nishe 2c. Beamte der kommu- nalen Provinzialverwaltung.) Die Stellen der zur Wahrnehmung der Bureau-, Kassen-, technishen und fonstigen Geschäfte der kommu- nalen Provinzialverwaltung erforderlihen Beamten werden von dem Provinziallandtage nah Zahl, Diensteinnahme und Art der Besetzung (auf Lebenszeit, auf Zeit, auf Kündigung) auf Vorschlag des Pro- vinzialauss{chu}cs durch den Haushaltsetat bestimmt.

Die Beseßung dieser Stellen erfolgt durch den Provinzialaus\{uß. Die Beamten werden von dem Landesdircktor (Landes-Hauptmäünn) in ihre Aemter eingeführt und vereidigt. Sie e:haltea ihre Geschäfts instrukiionen von dem Provinzialaus\{husse.

8. 102. (Beamte der Provinzialinstitute 2c.) Ueber die an den einzelnen Provinzialinstituten und in der Provinzialchaussee- und Wegeverwaltung anzustellenden Beamten, sowie über die Art der An- stellung derselben wird dur die für jene Justitute und je-en Ver- waltungszweig zu erlassenden Reglements beziehungsweise die für die- selben festzustellenden Etats bestimmt. Bis zum Erlasse neuer Regle- ments bleiben die bestehenden Reglements in Geltung.

103. (Dienstlihe Verhältnisse der Provinzialbeamten.) Sämmtliche Provinzialbeamte haben die Rechte und Pflichten mittel- barer Staatsbeamten. Die besonderen dienstlichen Verhältnisse der- selben werden durch ein von dem Provinziallandtage zu erlassendes Reglement geordnet.

§. 104. Hinsichtlih der Beseßung der Stellen von Provinzial- beamten mit Militärinvaliden gelten die in Ansehung der Städte er- lafscnen geseßlichen Vorschriften.

§. 105, In Betreff der Dienstvergehen der Provinzialbeamten finden die Vorschriften des Geseßes vom 2!. Juli 1852 (Gesetz- Sammnl. S. 465) mit folgenden Maßgaben Anwendung : :

1) Dem Landesdirektor (Landeshauptmann) steht die Befugniß zu, gegen die ihm nachgeordnueten Provinuzialbeamten mit Ausnahme der oberen Beamten (§8. 100) Geldbußen bis 30 Mark festzusezen.

2) Den Vorstehern von Provinzialanstalten steht die Befugniß zu, gegen die ihnen nahgeordneten Anstaltsbeamten Geldbußen bis zu 10 Mark festzuseßen. i

3) Gegen die Disziplinarverfügungen des Landesdirektors und der Vorsteher von Provinzialanstalten findet innerhalb zehn Tagen die Klage bei dem Bezirksverwaltungsgerichtez gegen die isziplinarver- fügungen des Ober-Präsidenten, innerhalb gleicher Frist die Klage bei dem Ober-Verwaltungsgerichte statt.

4) In dem, auf Entfernung aus dem Amte gerichteten Verfahren tritt an die Stelle des Regierungs-Präfidenten der Ober-Präsident, an die Stelle der Bezirksregierung das Bezirksverwaltungsgericht und an die Stelle des Staats-Ministeriums das Ober-Verwaltungs- gericht. Die Beamten der Staatsanwaltschaft bei dem Bezirksverwal- tungsgerihte und dem Ober-Verwaltungsgerichte sind auch in dem auf Entfernung/aus dem Amte gerichteten Verfahren zuständig. Die Berhandlung vor dem Bezirksverwaltungsgerichte und dem Ober-Ver- waltungsgerihte findet im mündlichen Verfahren statt. Das Gut- achten des Disziplinarhofes is nicht einzuholen.

Das Verfahren kann mit Rücksicht auf den Ausfall der Vor- untersuhung durch Beschluß des Bezirksverwaltungsgerichts eingestellt werden. (Schluß folgt.)

n m-t ren omon ar mene e

Laud- und Forstwirthschaft.

Die Domänenverpachtung im Regierungsbezirk Frank- furt hat ungeachtet der für die Landwirthschaft nicht günstigen Zeit- verhältnisse sehr gute Resultate geliesert. So wurden dur die

Konkurrenz bei der Verpachtung folgender im Kreise Königsberg belegenecr Domänen erzielt: Woltersdorf (404 Hekt., 4250 Thir. bisherige Pacht) 6165 Thlr., Neuenhagen (360 Hekt., 2142 Thlr.) 6995 Thlr., Butterfelde (397 Hekt., 2497 Thlr.) 7600 Thlr. jähr- liche Pacht.

In den Hohenzollernschen Landen hat das Versiegen der Quelien und Bäche im verflossenen Fahre der Landwirthschaft große Noth bereitet, die indessen in Folge eingetretener Niederschläge jeßt wieder beseitigt ist" Die Beftellung der Wintersaaten ist dur die Dürre zwar verzögert worden, dieselben haben aber doch einen guten Stand erreicht.

Getserbe und Handel.

In dem am 22. Januar zur Veräußerung des Etablissements der Färberei- und Appretur-Aktiengesellschaft Berlin- Schönwecide einschließlich Maschinen und Inventarium angeseßten Termin wurde nur ein Gebot in Höhe von 105,000 Thlrn. abgegeben.

Das von uns kürzlich erwähnte Cirkular der Direktion der Rheinischen Eisenbahn hat folgenden Wortlaut:

„Die Direktion der Rheinischen Eisenbahngesellschaft hat zu den verschiedenen, in leßter Zeit durch die öffentlihen Blätter gelaufenen, fih oft widersprehenden Angaben in Bezug auf eine neue Emission von Stammaktien geshwiegen, weil fie fich nicht in der Lage befindet, tagtäglih die verschiedensten der Spekulation der Börse entspringenden Gerüchte zu dementiren. Die Aktionäre der Gesellschaft find dur die Verhandlungen der Generalversammlung vom 10. Juni v. Js. sehr frühzeitig offiziell davon unterrihtet worden, daß die Fort- führung der umfangreichen, der Gcfellschaft konzessionirten Erweite- rungsbauten, sowie die Fertigstellung der älteren Strecken im Herbst v. Is. oder längstens im Frühjahre 1875 die Besehaffung neuer Mittel erfordern werde. Auch wurde in jener Generalversamm- lung Seitens der Direktion erklärt, daß diesclbe eventuell die neu zu emittirenden Aktien vorzugsweise den derzeitigen Aktionären zur Verfügung zu stellen gedenke. Emissionscours und sonstige Modalitäten der Emisfion hat ftatut- und konzes*ionsmäßig die Direktion mit dem Handels-Minister zu vereinbaren und ist babe erst im Momente der Ausführung in der Lage, in dieser Richtung ihre Beschlüsse definitiv zu fixiren. Diese definitive Fixirung ist bis heute noch nit erfolgt, vielmehr werden erst jeßt die erforderlichen Verhandlungen mit dem Handels-Ministerium gepflogen. Fn der Generalveisammlung vom 10. Juni wurde allerdings die Emission der neuen Aftien mit cinem mäßigen Agio in Ausficht genommen, Da jedo selbstredend die Fixirung der Emissionsbedingungen von der zur Deit der Emission gegebenen Lage des Geldmarktes abhängig ist, so hat die Direktion der gegenwärtigen Stimmung der Börse Rechnung tragend, beschlossen, bei dem Herrn Handels-Minister die Genehmigung zur Ansgabe von 12,100,000 Thaler neuer Aktien al pari zu bean- tragen unter nachfolgenden Bedingungen der Emission: Die neuen Aktien sollen den derzeitigen Aktionären binnen einer Präklusivfrist und zwar auf je vier alte eine neue zur Uebernahme angeboten werden. Um die Aktionäre in die Lage zu setzen, mit größter Leichtigkeit \sich an der neuen Emission zu betheiligen, sind nah dem vorausfichtlichen Bedürfnisse der Gesellschaft die Einzahlungen auf die neuen Aktien mit 20% bei der Zeichnung, 20% am 30. September 1875, 304 am 30, Juni 1876, 30% am 31. Dezember 1876 in Ausficht genommen. Auch soll es jedem Aktionär freigestellt. werden, bei der Zeichnung zu- gleih die zweite Einzahlung . von 20% gegen 4% Diskont zu ante- zipiren, um demnächst Junterimsquittung Über 40% zu empfangen. Die Theilzahlungen sollen bis zur Vollzahlung mit 5% verzinst wer- den und die zu emittirenden Aktien erst für das Geschäftsjahr 1877 und folgende an der Dividende mit den übrigen Aktien gleichmäßig theilnehmen.“

Die Direktion des Steinkohlenbergwerks Ritter- burg hat folgendes Cirkular versandt: „Die Steinkohlenzeche Ritter- burg wird nunmehr, wie schon vor längerer Zeit bekannt gemacht, am 15. Februar c. zur gerichtlichen Versteigerung kommen. Es war dies Ende vorauszusehen, nachdem die leßte Generalversammlung am 8. Oktober pr., Dank der Indolenz der Aktionäre, ganz ohne posfitives Resultat verlaufen war. Ob bei der jeßigen \{chlechten Kohlenkon- junktur sich viele Konkurrenten zur Subhastation einfinden werden, ist mindestens zweifelhaft; jedenfalls bietet sih jeßt zum lezten Male für die Aktionäre die Gelegenheit, zu zeigen, daß fie ernstlich beab- sichtigen, fich ihr Besißthum zu erhalten, oder wenigstens zu retten, was noch zu retten ist. Weun sie sich vereinigen, um im Termin mit- zubieten, so haben sie im Falle des Wiedererwerbes die Chance, in Abwartung günstiger Zeiten später zum Theil oder ganz ihr Kapital wiederzubekommen, andernfalls können sie wenigstens den Kaufpreis zu folher Höhe treiben, daß nach Abwickelung aller Schulden einige Prozente für die Aktionäre übrig bleiben. Geschieht von dieser Seite aber auch jeßt nichts, so ist es leiht mögli, daß die Zeche, die auch unter den jeßigen Verhältnissen noch immer ihre 3—400,000 Thlr. werth ist, zu einem Preise weggeht, der nicht einmal die Schulden deckt. Wenn dann die Aktionäre da3 leere Nachsehen haben, dann tragen sie selbst die Schuld.“

Namen der Bahnen.

Betriebslänge Befördert wurden in Kilometer Personen | Centner Güter

1874 | 1873 1874 | 1873 1874 1873

Einnahmen O Einnahme | Differenz aus dem | aus dem |inSumma | denselben E SaL

Personen- Güter- |infl.Extra- | Monat im Dezember | Vorjahr

verkehr verkehr | ordinaria. | Vorjahre

Reichs-Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen Wilhelm: Luxerburg-Eisenbahn Leipzig-Dresdener Eisenbahn Braunschweigische Eisenbahnen Lübeck-Büchener Un 2) Lübeck-Hamburger Eisenbahn 2) | : Mecklenburg-Friedrich-Franz-Eisenb. (früh. Mecklenb. Eisenb.-Ges.) 2) . Oldenburgische Eisenbahn 3)

Wernshausen-Schmalkalden (Zweigbahn der Werrabahn) *)

Baverilde Staats-Eisenbahn Bayerische Ostbahnen Hessische a) Alte Strecke (nicht garantirte Linie) ?) ®) Ludwigsbahn b) Neue Strecke (garantirte Linie) 2) ?) Ludwigsbahn (Nürnberg-Fürth) De ean 8) Oberhessische a latte qn Mail e Eisenbahnen ®)

erra-Eisenbahn

Königlih Säehsishe Staats-Eisenbahnen (in Thalern) °) do. do. Privat-Eifenbahnen ( do. )

Zittau-Reichenberg Greiz-Brunn Gößniß-Gera E E Hainichen-Roßwein 12) Gaschwitz-Meuselwihz 13

Badische Staats-Eisenbahnen (in Fl.)

Königlih Württembergische Staats-Eisenbahnen (in F)... „.…..

,____") Die Betriebslänge der Bahn betrug bis 31. März 1873 825 Kilo- meter; bis 14, Juni 1873 840 Kilometer; bis 31. Oktober 1873 862 Kilometer, und vom 1. November 1873 ab 867 Kilometer, also durh- Pala pro Januar bis ult, Dezember 1873 849 Kilom. _?) Vor-

ehaltlih definitiver Feststellung. ?) Davon kommen auf die Strecke Wilhelmshaven -Oldenburg 52,7 Kilometer mit einer Einnahme pro Dezember 1874 für den Personenverkehr von 7035 Thlr. 22 Sgr. 2 Pf, für den Güterverkehr von 6234 Thlr. 7 Sgr. 10 Pf, und im Extraordinarium von 2074 Thlr. 16 Sgr. 10 Pf, zusammen 15,344 Thlr. 16 Sgr. 10 Pf. Gegen Dezember 1873 beträgt die

867 849 1)

169 169 _— ——

261,1 261,1 280,916 251,970 334,9 334,9 ——- —— 4T 4 47,4 63,6 63,6

321,0 321,0

190,0 ne 80,781 78,185 8 G 2

E

çn s T L [en D TS

4,116,515

S F

J pad D e S

837,033

|

2,358 2,098 918,118 520,661 | 6,202,179 7,599,216

764 764 206,338 | 226,689 | 2,237,3735)| 2/597/394 295 295 308,181 | 410,437 | 3,517,869 | 3/971711 171 168 133,672 | 128,725 | ‘985/832 599,459

6,04 6,04 93,196 96,226 35,400 19,480

18 42,346 | 38,904 | 289,668 | 236,613 441 411 l e L ka 172 172

“Betriebs-Ergebnisse pro November 1874

1,040 10) E 949,844 | 871,622 |11,647,036 |12,591,986 11)

927,0 | 27, 21,059 22,124 | 452,401 555,573 12/0 12;0 8,253 8,897 99/116 105,945 34s 34/5 25,239 22,659 | 447878 325,574 26,2% | 2a 16,128 16,860 | 668,472 499,005 Wee 5,506 “* 10,039 z

28/0 15,401 240,268

1,107/97 | 1,089,16 589,702 | 591,403 | 4,8076565 | 4,769,617 1,210; | 1/130,21 560,231 | 700,886 | 3,575,959 | 3,869,467

Mehreinnahme 439 Thlr. 7 Sgr. Pf. Bis ult, Dezember 1874 betrug die Gesammteinnahme dieser Strecke 209,904 Thlr. 16 Sgr. 19 Pf. und gegen ult, Dezember 1873 mehr 26,415 Thlr. 11 Sgr. 5 Pf. 4) Die Bahn ist seit dem 1. April 1874 in Betrieb gestellt. 5) Außer- dem wurden 137,000 Ctr. Regiesendungen befördert. *) Die defini- tiven Abrechnungen gegen die proviforischen Publikationen ergeben im Personenverkehr bis ult, August 1874 129,041 Fl. und im Güter- verkehr bis ult, Juni 1874 49,218 Fl., zusammen 178,259 Fl. Mehr- einnahme. ") Die definitiven Abrechnungen gegen die provisorischen Publikationen ergeben im Personenverkehr bis ult. August 1874

Thlk. [Sly Thlr. Thlr. Thlr. Thlr.

167,230 561,140 768,370] + 25,628 | 9,356,592 464,274 17,286 92,414 114,200 +— 2,386} 1,465,041 151,825 91,988 286,545 378,933] + 46,653 | 4,148,371 195,961 60,600" 231,819 | 294,746] + 6,334 | 3/590,700| 112826

4,160 11,533 68,573| 8,008 | 1,072,049 94,071

17,998| 831,282 :

46,191] 59,986 | 121,149] + 16,290 | 1,400,456] + 148,013

25,200| 36,065 71,655 1,878] 841/585 86,785 a 9/040 S

L,

9 A gl Fl Fl

580938 1,575,700 | 2,162,638 88,932 | 29,668,477| + 993,759 143,686| 464,846 608,532 96,248

149,798| 332,856 922,637 184,321 | 6,459 /720| 615,877

3,214 786,988| 16,523

39 141,216] + 9,994

33/966| 33,476 | 69/848 3,732 | 522,700| 4+ 252,642

10/451 885 | 11336 18,638| 21,269 | 40,999

1,458 | 1,649,302) 4 70,633 November

27,001| 92,302 | 119,303 339,410| 852,932 | 1,192,342| 4+ 57,791 | 13,008,020] + 1,048,885 1,650 | 207,609| + 5,769

4,490 12,394 16,884 1,1791 2,966 4,145 158 46,979| + 6,231 4,866| 17,126 21/992 5,212 | 228,823| +- 30,874 2,236| 18,989 21,225 9,538) 9227,315| 4- 112,838

729 324 1,053 a 46701 24 1,911| 5,230 7,141 28 6 E 398,433| 960,770 | 1,359,203| + 71,410 | 14,726,372 + 383,933 403,225| 944,935 | 1,348,160] 4+ 76,611 | 14/319,734| 4+ 887/615

+++ +111 ++ +++ |+1+

+++#]

40,876 Fl. und im Güterverkehr bis ult, Juni 1874 31,981 Fl, zu- sammen 72,857 Fl. Mehreinnahme. ®) Die Nachweisungen find noch niht eingegangen. ®) Jukl. Pachtftrecken! 10) Inkl. 35 Kilometec, und zwar 15 Kilometer für die am 1. November 1874 eröffnete Linie Ebersbach - Seifhenuersdorf und 20 Kilometer für die am 1, November 1874 eröffnete Linie Plauen-Oelsnitz. ") Exkl. Thier- Transporte. 1?) Die Betriebseröffnung hat am 28. August 1874 stattgefunden. ") Die Betriebseröffnung hat am 7. September 1874

stattgefunden. Zweite Beilage.

zum Deutschen Reichs- M 26.

Inserate für den Deutschen Reichs- n. Kgl. Preuß. | Staats-Anzeiger, das Ceutral-Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Inseraten - Expedition des Dentschen Reihs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers : Berlin, s. W, Wilhelm-Straße Nr. 832.

Zweite Beilage Anzeiger und Königlich Preußi

Berlin, Sonnabend, den 30. Januar. —_——_ _ _ _ _ _ 1876 f Deffentlicher Anzeiger.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel,

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7, Literarische Anzeigen,

8, Theater-Anzeigen,

1, Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u, s, w. von öffentlichen Papieren,

t etn

Stebriefe und Untersuchungs - Sachen.

Oeffentliche Vorladung. Auf Grund des An- en Königlichen Polizei-Anwaltschaft . ist wider den Wehrmann aus Neuftadt a/S. „wegen Auswande- ß aus den Königlich preußischen ter Wehrmann die Untersuchung . 360 ad 3 des Straftgeseßbuchs. 1 des Angeklagten zur kannt ift, so wird derselbe zu dem am 22, April , Vormittags 97 Uhr, zum öffentlichen münd- hiesiger Gerichts\telle, Logen- Nr. 30, anberaumten Termine fforderung vorgeladen, in demselben zur Stunde zu erscheinen und die zu seiner ng dienenden Beweismittel mit zur Stelle gen, oder aber solche dem unterzeichneten genauer Angabe der zu erweisenden zeitig vor dem Termine anzuzeigen, zu demselben herbeigeshafft werden Fall des Ausbleibens wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam ver- furt a. O, den 22. Dezember Komissarius für

trages der hiesi vom 16. Dezem Alfred Löw rung ohne Landen als beurlaub eröffnet worden. § Da der Aufenthalt

lihen Ver straße 6, Zimmer mit der Au festgeseßten Vertheidigu

fabren an

Thatsachen fo daß fle noch

Tönnen. Im

fahren werden. Frauk 1874, Königliches K UVebertretungen.

Oeffentlihe Borladung.

glichen Staatsanwaltschaft beshlusses ist auf Grund des . Bs. die Untersuchung eröffnet gegen : ) Christian Otto Eduard Wiegand von hier, geb. am 11. November 1849, 2) den Gustav Wilhelm Gottfried Laue von h 20. Januar 1845 zu Bittkau, Arnold Hartmann von hier, 1847, 4) den Kommis Karl P eb. am 5. Dez

Auf Antrag der Köni olge Gerihtsbes 8. 140 St. G 1) den Knecht

ier, geb. am 3) den Kellner Johann geb. am 4. Dezember aul Bartels von hier, ) den Schuhmacher r deb am 21: macher Gustav Heinrich geb. am 3. Januar 1850, Heinrich Fieck von hier, geb. 391, 8) den Schlosser August Hein- ädeler von hier, geb. am 8. Mai eemann Siegmund Emil Reinhold eb. am 21. März 1851, 10) ; tto Albert August Roßmann von hier, geb. am 15. Mai 1851, 11) den Kellner Griedrich Otto Wilke von 18951, 12) den Fleischer August Friedrich Albert Kar Diedrich von hier, geb. am den Barbier Oskar

ember 1849, 5 Robert Richard Fishbach von h Januar 1850, 6) den Korb Emil Müller von hier, 7) den Kommis Karl am 9. Oktober 1851, rich Friedri 1851, 9) den

den Seemann Adolf L

hier, geb. am 4. Mär

20. Januar 1852, 13) Emanuel Eduard Stolze von am 17, Mai 1852, 14) den Kommis Liþpp- mann Meyer von hier, geb. am 26. M aul Leopold Bernhard Sienangk von hier, 16) den Maurer Karl

ärz 1853, 15) den Konditor P geb. am 26. März 1853, Gerecke aus Neustadt-Magdeburg, geb. am 12. Juni 1851 zu Zörbig, mann Vesterling aus Neustadt - am 14. Mai 1852 zu Wernigerode, Christoph Klingeberg am 16: Ut

17) den Sattler August Her- Magdeburg, geb. 18) Gustav aus Neustadt-

Magdeburg,

September leben, 20) den Feilenhauer Karl Emil Wunder

als genügend belastet als Militärpflichtige Dienst des stehenden dadur zu entziehen g

eeres oder esucht zu haben, d entweder das Bundesgebiet verlassen haben lihtigen Alter sich

Anklage ift

erreichtem militärp außerhalb des Bundesgebiets aufhalten. ur mündlichen Verhandlung dieser März 1875, Vormittags 12 stelle Thränsberg 44, Zimmer Nr. i wozu die Vorgenannten mit der Auflage, die zu ihrer Vertheidigung dienenden Be- weismittel zur Stelle zu bringen, oder solle dem Gerichte.\so zeitig anzuzeigen, daß sie noch zum Ter- mine herbeigeschafft werden können und unter der Verwarnung vorgeladen werden, daß bei ihrem Aus- bleiben gegen sie in coatumaciam verfahren werden 15, Oktober 1874. Königliches Stadt- und Kreisgericht, Abtheilung für Strafsachen.

Subhastationen, Anfgebote, Vor- ladungen u. dergl.

Subhastations - Patent.

Das dem Schneidermeister Johann Carl August Lindner zu Berlin, Buchholzerstraße Nr. 1 wohn- haft, gehörige, in Lichtenberg au der Berbin- bahn belegene, im Grundbuch von Lichtenberg . AV. Blatt Nr. 511 verzeichnete Grundstück Kartenblatt Nr. 2, Parzelle A. 347 nebst Zubehör,

den 14, April 1875, an hiesiger Gerichtsstelle, Subhastation öffentlich steigert, und demnä Tung des Zuschlags

deu 156. April 1875, ebenda verkündet werden.

Termin auf deu 2. Uhr, an Gerichts 17 anberaumt,

Mageburg,

Vormittags 11 Uhr,

im Wege der nothwendigen an den Meistbietenden ver- chst das Urtheil über die Erthei-

Vormittags 12 Uhr,

Das zu versteigernde Grundstück if zur Grund- feuer, bei einem derselben un FSlächenmaß von 2,10 Aren, von 0,2 Thalern veranlagt. rolle, und Hypothekenschein, ingleichen etwaige Ab- abungett, andere das Grundstück betreffende Nac- weisungen und besondere Kaufbedingungen find in unserm Bureau V. einzusehen.

Alle Diejenigen, welhe Eigenthum oder ander- ritte der Eintragung

terliegenden Gesammt- mit einem Reinertrag Auszug aus der Steuer-

irksamkeit gegen

In der Börsen-

hen Staats-Anzeiger.

1875,

Et K Inserate nehmen ant die autorisirte Annoncen-Expedition

von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnig, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S., Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß- burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten,

Ls alle übrigeu größeren Annoncen - Bureaus.

9. Familien-Nachrichten.

ar M--

in das Potherenbuds bedürferde, aber nicht einge- tragene ealrehte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Prä- flu iu spätestens im Versteigerungstermin anzu- melden. Berlin, den 9. Januar 1875, Königliches Kreisgericht. Der Subhastations-Richter.

Der Wirth Andreas Herbst zu Steinbach hat gegen Karl Rehberg (Jgnaz3 Schn) von Stein- na, jeßt mit unbekanntem Aufenthaltsort abwesend, jedoch nach vorgelegtem D euecpuG Lana in der Gemarkung von Steinbach laut Kaufbriefs vom 30. August 1850 mit Grundvermögen angesessen, dahier Klage erhoben. Er habe dem Verklagten im Jahre 1859 ein baares Darlehn von 114 Thlr. 8 Sgr. 7 Hllr., welches derselbe mit 5 Prozent zu verzinsen und bald zurückzuzahlen versprochen, gegeben. Der Schuldner befinde sich jevt in Amerika und wird ge- beten, denselben zur Zahlung von 114 Thlr. 8 Sgr. 7 Hllr. mit 5 Prozent Zinsen vom 1. Januar 1860 an und in die Kosten zu verurtheilen. Beweis ist durch einen Schuldshein vom 29, August 1859, in welchem der Verklagte den Empfang des erwähnten Darlehns bekennt, dasselbe mit 5 Prozent zu ver- zinseu und sobald er in Amerika angekommen, zurüd- zuzahlen verspriht, sowie dur Eideszuschiebung augetreten.

Der Verklagte hat sich auf diese Klage bis zum Termin

den 31. März d. I., Bormittags 11 Uhr, persönlich oder durch einen zulässigen Bevollmäch- tigten zu - erklären, widrigenfalls die Klagbehaup- tungen als richtig anzusehen find. Das Erkenntniß und die weiteren Verfügungen werden durch Anschlag am Gerichtsbrett veröffentlicht. [612]

Fulda, den 19. Januar 1875.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.

[19997] Aufgebot.

„_Ein Wechselblanquet de dato Guben, 20. Juli 1874 über 150 Thlr., zahlbar 3 Monat dato an die Ordre des Ausstellers, mit dem Accepte des Bezogenen W. Hilland* in Guben versehn, doch ohne Unter- schrift des Ausstellers ist am 9. oder 10. August 1874 in Guben verloren gegangen. Der unbekannte Inhaber dieses Weselblanquets wird demnach auf- gefordert, dasselbe spätestens am 10. Mai 1875, Vormittags 11 Uhr, dem unterzeichneten Gericht vorzulegen, indem dasselbe fonst für kraftlos erklärt werden wird. Guben,, den 22. November 1874. Königliches Kreisgeriht. T, Abtheilung.

_ Die Hebamme Kellert, Heuriette, geb, Bräuer, in Dittersbach, hat gegen ihren Ehemann Wilhelm Kellert auf Trennung der Ehe wegen böslicher Verlassung geklagt. Zur Beantwortung der Klage ist Termin auf

den 15. April 1875, Vormittags 10 Uhr, vor Herrn Kreisgerichts-Rath Kaßner angeseßt, zu welchem Wilhelm. Kellert vorgeladen wird.

Bei seinem Ausbleiben werden auf Antrag der Klägerin die in der Klage angeführten Thatsachen wider ihn für zugestanden erachtet, und es wird dann was Rechtens daraus folgt, im Erkenntniß ausgesprochen werden.

Dem Kellert steht frei, die von einem Rehts- anwalt legalisirte Klagebeantwortung \chriftlich ein- zureichen, oder fich durch einen mit vorschriftsmäßiger Vollmacht versehenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. [6400]

Lüben, den 18, Dezember 1874.

Königliches Kreisgericht. I, Abtheilung.

Verkäufe, Verpachtungen, Submisfionen 2c.

Bau- und Nugholz-Berkauf. Mittwoch, den 10. Februar e., von 914 Uhr Morg. ab, sollen im Fehrle’schen Gasthofe zu Marienwalde aus den diesjährigen Schlägen 18 Stück Nußteichen (Jag. 12 u. 27), 2 Stück Nußtbuchen (Jag. 12 u. 27), 15 Stück Nußtbirken (Jag. 12 u. 27), 430 Stück

.| Kiefern (Jag. 12, 27 u. 108), in größeren Loosen

öffentlih meistbietend verkauft werden. Von den Kiefern liegen 200 Stück, darunter starke Höl- er bis über 4 Festmeter, auf dem roßen Priehenwerder (ag. 27). Die Belaufsförster ind angewiesen, die Hölzer auf Verlangen im Walde vorzuzeigen, und können die Aufmaaßregister wochen- täglich hier eingesehen werden, Bemerkt wird nach, daß bei Käufen über 150 M. nur §{ als Kaufgeld angezahlt zu werden brauht. Forsth. Marien- walde, den 26. Januar 1875. Der Oberförster. Gronau.

[617] Bekanntmachung.

Im Wege der öffentlichen Submission soll hier altes Guß- und Schmiedeeisen zum Verkauf gelangen. Ñ

Dazu wird ein Termin auf den 15. Februar 1875, Bormittags 12 Uhr, im diesseitigen Bureau, Kaserne am Zeughaufe Stube Nr. 2, Nordfront anberaumt, Die Kauflustigen haben vorher die Bedingungen hier einzusehen und zu unterschreiben, sowie vor dem Termin ihre Offerten versiegelt und mit der Aufschrift „Submission auf den Ankanf von Guß- und Schmiedeeisen“ hierher portofrei einzusenden.

erlin, den 28. Januar 1875. Artillerie-Depot.

———————————x—

fenbahnen in Elsaß-Lothringen.

ernen Ueberbaues für 14 Eisenbahnbrücken auf der Linie ichter Weite mit einem mm Gußeisen foll in sffentliher Submission verdungen n auf Ansuchen Abdrücke übergeben werden, sind mit den

Neichs teferung und Aufst trafiburg von 1,5 bis 13,7 Meter fen und 4353,57 Kilogra sionsbedingungen, wovo ichtsberechnungen in unf von 9 bis 1

Die Offerten sind versie

_ „Submission au versehen, bis spätestens zu de

Lauterburg-S ellung des e

Kilogramm werden. Die Submis Zeichnungen und Gew an den Wochentagen

Schmiedeei

i unserm Central- Uhr einzusehen.

elt und mit der Aufschrift :

für die Strecke Lauterburg-Straßburg“

den 11. Februar d. I., Vormittags 11 Uhr, aumten Termine, in wel bmittenten eröffnet werden, portofrei einzusenden. Später eingehende oder rten haben auf Berückfichtigung keinen Anspruch.

den 20. Januar 1875.

Kaiserlihe General-Direktion der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringeu.

f eiserue Brücken

im bezeichneten Bureau anber genwart etwa ershienener Su nicht bedingungsgemäße Offe

Straßburg,

—————————————- ————

Gesammtgewichte von 112616,18

Bureau für Neubauten, Steinstraße 10 hier,

chem die bis dahin eingegangenen Offerten in Ge-

(M. 40/1)

Bekanntmachung.

¿wei Kilometer von Freienwalde a./Oder ent- der Chaussee nah Zehden Sorau, den 26. Januar 1875.

Fährkrug, enzenden Garten- unt dgee- | 16°) Oberschlesische Eisenbahn. re soll licitando verkauft | Die Restaurationen auf den Bahnhöfen

Februar 1875,

n Pähter-Wohnhause von | in unserem Amtslokal Centralbahnho _— anbe- L und werden Be- | rgumten Termine frankirt und ee a C D Maden „daß das „Gebot auf Pachtung der Bahnhofsrestau- j art oder 6500 Thlr. ration Patschkau Ottmachau —“ der Uebergabe, mit } nah | an uns abzugeben. nach drei Jahren zu entrih- n eine Caution gegebenen Gebots zu erle n Kaufbedingungen liegen be r Domaine Neuenhagen, Bäthke, zur Ein

Abschrift mitget sichtigung gestattet ift industriellen Anlagen

Frankfurt a. O., den 24. Januar 1875.

Königliche Regierung. Abtheilung für directe Steuern, Domainen und Forsten.

unmittelbar an und an der alten Oder b

j Domainen-Restvorwerk bestehend aus einem Wo gebäuden und einer angr flähe von 6,0 Hecta

Zu diesem Zweck wird

Freitag, den 12. Vormittags 11 Uhr, ü Neuenhagen Termin a werber mit dem Be Kaufgelder-Minimum beträgt, mit } vor Jahresfrift und mit L ten, und daß im Termi cent des ab

Königlich Niederschlesisdh-Märtische

Submission,

der Zi beiten incl. Liefe- ; z g Sr na ee stellung von Thüren für den Seminarbau zu

y n LBunstorf“ einzureichen. e Soria Res Die Bedingungen, unter welchen die Uebertragung ngsbahn foll im Wege öffent- der Arbeiten erfolgt, sowie Arbeits-Verzeichniß und

Die Ausfüh rung von Materi unterführung in Sta in Station 135 der der Berliner Verbindu licher Submission Die Submis liegen werktägli büreau, Mühler selbst auch die

pt R werden. d Zeich tons-Bedtingungen un eihnungen i; ; :

ch von 9 bis 1 Uhr in dem Bau- “Bata O Liean eimgeleben E i Ar 16 dee Gub: Der Köni liche Baurath , rmulare zur Aufstellung der Sub- à missions-Offerten zu entnehmen A J

find frankirt, versiegelt und mit der

Submissiou auf Zimmerarbeiten für die Königliche Westfälische Eisenbahn. U in| Es soll die Lieferung von 3200 Kubikmetern in | Bruchsteinen und 606 Kubikmetern Quader- und

Aufschrift:

ur Wegeunterführun Station 130° N i Station 135

bis spätestens Sonnabeud 113 Uhr Bo :

en Büreau abzugeben, woselbst zur | sen oder in 2 Loose getrennt vergeben werden.

die Eröffnung der eingegangenen wart der etwa erschienenen Sub-

zur Kanalbrüdcke

in dem genannt bezeichneten Zeit Offerten in Gegen mittenten erfol

Berlin, den 25. Januar 1875. Der Ave rungs Damnelster

U U V M

rschlefisch-Mürkische Eisenbahn - M r-Arbeiten, sowie die Verloosung, Amortisation, orderlichen Kalkes für | Zinszahlung u. \. w. von öffentlichen Megernterstgenobauten ber Durdbläse, Briten und Papieren. Wegeunterführungen auf der recke Gassen-Som- tot R merfeld, sollen 4 den Mindesftfordenden vetdungen Alle Diejenigen, welhe sih durch Kctlenzeid

Freîtag, den 12, F

Temnin in meinem Bure Nr. 790, angeseßt ist. Leistungsfä Uebernahme di wollen ihre Offe Aufschrift: Submissionso Maurerarbeit

Lieferung des hierzu erf die Verlängerungsbauten de

ner ecr., Nachmittags s hierselbft, Poststraße dem Betrage von Einhundert Mark au jede

Bedingungen,

Erstattung der Kopialien von demselben abgefordert werden.

Der Königliche Eisenbahu-Ban- und Betriebs- Inspektor. Großmann.

Patschkau und Ottmachau follen vom 15. März 1875 ab verpachtet werden. Offerten find bis zu dem auf den

26. Februar cr., Vormittags 11 Uhr,

Die Eröffnung derselben erfolgt im Termine in

von 10 Pro- | Gegenwart der etwa erschienenen Pachtlusti j egen l | gen: gut Däe Die erpahtungshebingimgen liegen während der erem Herrn Oberamtmann f und werden auf Verlangen bschriftlich mitgethei sicht aus und werden auf Verlangen 5 E ace ae 9 MIYEHeNE gegen Erstattung der Copialien in Brextan, den 2, Zannar 1875. Das Restvorwerk, dessen Be- Caprivi. , eignet sich vorzugsweise zu L A E KI 22M

Amtsstunden in uns, üreau zur Einsicht aus

Königliche Eisenbahn-Commission.

LoIA Bekanntmachung.

Für den Bau des Hauptgebäudes und der beiden Lehrer-Wohngebäude des Schullehrer-Seminars zu Wunstorf joll die Anfertigung von

176 einflügeligen und 9 A dds innern tannenen Thüren nebst ubehör [ in ôfentliher Submission vergeben werden, wozu Termin auf Donnerstag, den 11. Februar a. C. Vormittags 10 Uhr, im Seminar-Baubureau zu Wunstorf angeseßt ift.

Die Unternehmer haben ihre Gebote portofref und versiegelt mit der Aufschrif : „Gebot auf Her-

Zeichnungen können in der Zeit vom 29. Januar bis 10. Februar cr., Morgens von 8 bis 12 Uhr, im

E. Steffen. Cto. 1148/1.)

Gewölb-Steinen für den Bau des Nethe-Viadukts,

, den 6. Februar cr,, | Stat. 15/16 der 1. Bauabtheilung der Strecke Ott-

bergen-Northeim in öffentlicher Submission im Gan-

Die Massenverzeicnifse, Zeichnungen und Subh- misfions-Formulare sind im Bureau des Unterzeich- neten in den Dienststunden einzusehen, und*können leß- tere gegen Erstattung der Druckosten zu 50 Pfen- nigen von dort bezogen werden.

Offerten find portofrei, verfiegelt und mit ent- sprechender Aufschrift bis längstens den

15. Februar cr., Bormittags 11 Uhr, im Metgen Abtheilun §- Bureau einzureichen, woselbst diejelben im Beisein der ershienenen Sub- mittenten eröffnet werden. [472] Beverungen, den 19, Januar 1875. Der I IRI Ie, essel.

nungen bei der Gotha-Ohrdrufer Eisenbahn-Gesell- schaft betheiligt haben, werden hierdurch aufgefor- dert, die zweite zwanzigprozentige Rate mit

Actie bei Vermeidung der in 8. 8 des Gesellscha statuts vom 16. d. Mts. E enun

ige Unternehmer, welche auf die A ; er Arbeiten und Lieferung reflektiren, a N T “Mae lietebenen Rats rten portofrei und verfiegelt, mit der kostenfrei an die Privatbank hier für die Hauptkasse

erte auf Ausführung von l en für Brüeubatiten Ï bogens einzuzahlen, bis zu oben gedahten Termin an mich einreichen.

[474] i d b , tsr 1, tunen when dee Diensistumten ven Kor | O O Der Gotha - Ohrdrufer mittags 8 bis 1 Uhr und Nachmittags von 3 bis isen ahn-Gesellschaft. 6 Uhr in meinem Bureau eingesehen, auch gegen Hünersdorf. W. Hausen.

der Gesellschaft hlen. Empfangnahme des Quittungs=

Gotha, den 21. Januar 1875.