1875 / 34 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 09 Feb 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Vis héute wurden in der diesjährigen Session in der | derselbe mit 36 gegen 10 Stimmen verworfen. Dagegen wurde | keit. Jn Anw ?ndung, La Gesebes sind auch die Barcmherzigen Ersten Kammer 45 und in der Zweiten Kammer 164 | mit 32 gegen 6 Stimmen der Hauptvorshlag der Majorität des | Schwestern (horma."as de 1a carida) genöthigt worden, sich zu tren-

9 9 ?y F 9 , 6 L Anträge gestellt, und dürften diese Ziffern nunmehr eine nur Ausschusses, worin die Bestimmung enthalten ist, daß die Er- | nen und ihre besondez'e Tracht abzulegen. zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Slaals-Anzeiger.

unbedeutende Vermehrung erfahren, da die sogenannte „Motions- theilung von Patenten Gegenstand einer Voruntersuchung sein, R Q Tei i; ; / : I L zeit“ vorüber ist. daß eine aus drei Mitgliedern bestehende Patentkommission er- s 4 Tie Ler ia fes e vie Sag iegraldtti g 3. Berlin, Dienstag, den 9. Februar E 1945. In der heutigen kurzen Plenarsizung beschäftigte sich richtet, daß eine Beschreibung der Erfindung veröffentliht und E rd, steh bei nun g n Vergiftungsattentat atten E Ä taa Emmi ia n cia wr der Reichstag mit Besprechung einiger Regierungsvorlagen, | daß zur Deckung der Ausgaben der Patentkommission dem Mi- | dm der Betheiligung an C Prozeß nalen soll E E l welde ohne größere Debatte den Kommissionen überwiesen vister des Innern ein jährliher Betrag von 7000 Kronen zur | Guicowar von Baroda d. M o E va Sis g wurden. Berfügung geftellt werden soll, angenommen, Nei ne “e aibas s Len wi Die Pro bus Deutsches Neich v. Horn, Kanzler v. Goßler, Schulrath Dr. Schrader, Pro- | ; A S Der Finanz-Minister hat um Bewilligung von Im Folkethin g behandelte man gestern ein vom Landg- | Newill n u ine as Des E i E s : a bs fessor von der Golß, Gutsbesißer Neumann Landschaftsdirektor | die Heranzichung zu den L E Or L Grund- 10,000 Kronen für die Kontrollanten der Privatbanken ange- | thing eingegangenes Regierungsgese, betreffend die Beauf- | wird am 23. d. ihren Anfang nehmen. E Preußen. K rigsberg, 5. Februar. Provinzial- von Körber, Landrath von Oven, Landrath von Ketelhodt, Ge- fiñde und Gebäude mie Bd Ct E S durch den Pro- halten; die Revifion ist eine seßr strenge und sollen von jezt sihtigun g Fremder und Reisender. §. 13, betreffend Australien. Aus Sydney wird vom 5. d. telegraphirt : H Synode. Die Es es tis En rihtsdirektor Keßler. Der konfessionellen Partei ist beizurehnen vinzialaus\chuß, soweit dieselbe 5E nit für Zwecke der Kommunal- ab nicht nur am Monats\{luß, sondern auch außer der Zeit | die Ermächtigung zur Ausweisung fremder Unterthanen, füllt er Gouverneur hat den Rüdtritt des Ministeriums von Neu- : Krah, welcher bereits mitgetheilt if , lautet genauer präzifir der Graf Dohna-Sgzlodien, und der Linken der Versammlung | besteuerung gesehen ift. : Revisionen statthaben, ob die Höhe der berechtigten Zettelausgabe | formaliter eine Lüe in der bisherigen Geseßgebung aus, wird Süd-Wales acceptirt : F wie folgt: Der Antrag des Superintendenten Krah auf eine gehören an (obwohl zum Theil auf durchaus positivem Grunde S. 99, (Reklamationen gegen die Veranlagung zu den Provin- nicht überschritten ist. jedo, wie der Minister des Innern bemerfte, nur sehr selten ud-ZWales acceptirt. E feste Dotation der Kirche wirD dur einc motivirte Tagesord- Fehend): Regierungs-Rath v. Kehler Landrath Schmalz, Pro- | zialabgaben.) Reklamationen der Provinzialangehörigen gegen ibre Behufs Restauration der Domkirche in Upsala hat | zur Anwendung kommen. t nung erledigt, in welcher die Nothwendigkeit einer genügenden vinzial-Steuerdirektor Hellwig Stadtshul-Rath Dr. Cosack, | Veranlagung zu den Provinzialabgaben unterliegen der Beschlußfas- der Erzbischof beim König um 1,000,000 Kronen angehalten, Ein Ausschußbericht des Landsthings über einen - Ausstattung der Kirche anerkannt, aber von genauer Bes\chluß- Gutsbesißer Seydel, Pfarrer Acgidik; die Mittelpartei hat also | sung des Provinzialaus schusses. : Li vi A und wird angenommen, daß diese Summe hinreichen würde, Gesezentwurf, betreffend die Gagirung der Beamten oder Ange- Die Nr. 12 des „Amts-Blatts der Deutschen Reich s- Ÿ fassimg wegen “id ut E festgestellten nee iy 17, die Linke 6, die konfessionelle Partei 1 Abgeordneten erhalten. &z Lie p A As M Bur va B E Heberolle um die Kirche wieder in den alten Stand zu seten. ost- Verwaltung“ hat folgenden Juhalt: General-Verfügungen: À Vertrauen auf die Fürsorge der Staatsregierung abgesehen wird. Die Sizung wurde uw 21/, Uhr geschlossen. Morgen wird eriebinetucit mit dem Tage der Bekanntmachunz der zu entrichten-

Nichtkamlliches Erdmann, Kahle und Hevelke, Militär-Oberpfarrer Kretshmar, | auch dan nur innerhalb der Grenzen des im §. 3 a. a. O. beftimm- @ .

: ck Ï tors ‘äside: ten höchsten Satzes. ; die Pfarrer Klapp und Roquette; von Laien: Oberpräsident Cen oes der §. 10 des Gesehes vom 11. Juli 1822 auf

T hristiani is Fotovtit 5 ff In dem Berichte über die Verhandlungen in der Synode 2 a Mpanin, 3. Februar, Die O MeLttmang am Donnerstag, deu 4. d., ist bereits der Kommissionsantrag

wegen Aufhebung der Stolgebühren seinem Wortlaute nah mitgetheilt worden. An die einzelnen Positionen desselben fnüpften fi längere Debatten. Im AUgemeinen trat die Ansicht als geltend auf, daß nur für Aufhebung solcher Stolgebühren, welche durch das Geseß vom 9. März 1874 Ausfälle zu Wege bringen, vom Staate eine volle Entschädigung für die Geist- lichen zu beanspruchen fei; bei Aufhebung von Gebühren, welche aber mit diesem Gesetze niht kollidiren, von Seiten der Gemein- den und Kirchenkassen die Entschädigung gezahlt werden müsse ad I). : Der Anirag ad 1, Zusaß des Pfarrer Gesel zu 1s „und aus den gastweise eingepfarrten Gemeinden“ wurde bei der Ab- stimmung angenommen. '

An Stelle von Al. 4 ward die von Professor v. d. Golz beantragte Fassung angenommen, nachdem darin auf Vorschlag des Antragstellers die Worte: „und der Konfirmationsgebühren“ gestrihen worden. Der Antrag des Superintendenten Krah in Laggarben: den Superintendenten statt der bisherigen unzu- reihenden Accidenzien ein fixirtes Gehalt zu geben, wurde zum Beschluß der Synode erhoben. Der Antrag der Kommission wurde shließlich mit unwesentlihen Veränderungen und Zusäten angenommen. :

Auf der heutigen Tagesordnung ftand die Wahl der 24 Delegirten zur Beschickung der General-Synode. Zuerst wurden die aht geistlihen Mitglieder gewählt und vor Bekanntmahung der Gewählten dem Militär» Oberpfarrer Kretshmar in Königsberg das Wort ertheilt zur Begründung seines Antrages, welcher eine jährlich wieder- kehrende Kirchenkollekte in Preußen „zum Besten der inneren Mission“ beanspruht. Eine andere Fassung dieses Antrages, eingebraht von Professor v. d. Golz, wurde abgelehnt. Der erstere erhielt vielseitige Unterstüßung. Auch General-Super- intendent D. Moll empfahl in längerer Rede und Auseinandersezung dringend feine Annahme. Pfarrer Ebel in Graudenz ertlärte, daß auch in Westpreußen sich ein Verein für Zwecke der inneren Mission fonftituire und nur Zufälligkeiten bis jeßt seinen Zu- sammentritt verhindert hätten, der in nächster Zeit erfolgen werde, er bitte daher, daß diese Kollekte auch auf denselben ausgedehnt werde und daß das, was in Westpreußen gesammelt werde, au Westpreußen zu Gute käme, womit fich Militär - Oberpfarrer Kretschmar einverstanden erklärte. Der Ober-Präsident Dr. von Horn unterstüßte den Antrag _ebenfalls. Die Erfahrung habe zivar gelehrt, daß dergleichen Kirchenkollekien nur wenige Hundert Thaler einzubringen pflegen, aber die moralische Wirkung solcher Kollekten fei auch niht zu unterschäßen, indessen finde er es billig, daß auch Westpreußen an diesem Benefizium Theil nehme.

Bei der Abstimmung ward der Antrag von Kretschmar mit dem Amendement Ebels einstimmig zum Beschluß erhoben.

Ein Antrag der Geschäftsordnungs-Kommission, der in ge- druckten Exemplaren an die Gesellschaft vertheilt worden ist, lau-

folgendermaßen :

- "Die B laliunobe wolle von einer Revision der dur den Evangelischen Ober-Kirchenrath ertheilten proviforishen Geschäfts- ordnung vom 23. Dezember 1874 in dieser Session absehen, eine solche aber einer späteren Session ausdrücklich vorhehalten, :

2) eventuell wolle die Synode folgende Abänderungen der ge-

dachten Geschäftsordnung beschließen :

des 24. ordentlichen Storthings ging gestern Mittag um 1 Uhr vor sich. Der Staats-Minister Stang las im Auftrage a Königs die Thronrede, welhe in Uebersezung wie folgt autet:

„Gute Herren und Norwegische Männer !

Seitdem der Storthing zum leßten Male versammelt war, ift der ökonomische Zustand des Landes ein glückliher gewesen, wenn auch die Ernte des leßten Jahres, im Ganzen genommen, unter einer Mittel- Ernte blieb und einige der Haupt-Nahrungszweige des Landes in der leßten Zeit weniger vortheilhaft gewesen sind.

Die Einnahmen des Stagts find reihlich eingegangen, und na- mentlich haben die Zolleinnahmen in dem leßten Jahre eine Höhe er- reiht, welche nie vorher stattgefunden hat, ein Beweis, daß der Verbrauch des Landes ungewöhnlich groß gewesen ist.

„Aber neben dem ökonomischen Sortschritt hat die allgemeine Preissteigerung, worauf ih im vorigen Jahre die Aufmerksamkeit des Storthings richtete, fortgedauert und macht noch immer die festen Gehalte, welche unter anderen Zeitverhältnissen geregelt find, unzu- länglih. Jch werde daher vor dem Storthinge im Wesentlichen die- selben zeitwei!igen Gehaltserhöhungen für öffentliche Beamte wieder- holen, welche dem vorigen Storthinge vorgelegt und von ihm zum Theil acceptirt wurden.

__ Gleichfalls wird ein Borschlag eingebracht werden, den unteren Armeeklassen eine durch die Verhäitnisse erforderte Gehalts- aufbefferung zu gewähren.

__ Das Verlangen nach neuen Eisenbahnanlagen und die Bereit- willigkeit, Opfer dafür zu bringen, bestehen noch immer. Eine Kom- misfion von erfahrenen Männern ist niedergeseßt, um über die ver- schiedenen Fragen, welche mit dieser wichtigen Sache in Verbindung stehen, Bericht zu erstatten. Die Mittheilungen an den Storthing, welche hierbei erfordert werden, werden jedoch erst später gegeben werden können.

Jh werde dem Storthinge einen Vorschlag, betreffend vollstän- dige Durchführung der durch Gefeß vom 4. Juni 1873 vorbereiteten Münzreform vorlegen. In Verbindung hiermit wird vorgeschlagen werden, daß Norwegen der gemeinsamen Münzkonvention, welche \{chon zwischen Schweden und Dänemark besteht, ebenfalls bei- tritt. Der Storthing wird ohne Zweifel mit mir die Unzuträglich- kciten erkennen, welche mit der Fortseßung des Uebergangsstadiums verbunden sind, in welchem Norwegen s\ich zur Zeit in Rüsicht auf das Münzwesen befindet.

__ Gleihfalls werde ich dem Storthing einen Vorschlag, betreffend die Einführung metrischen Maßes und Gewichtes, vorlegen.

Unsere Beziehungen zu den fremden Mächten find fortwährend die freundschaftlichsten.

Indem ich beklage, daß ich verhindert bin, persönlich die Ver- handlungen des Storthings zu eröffnen, bitte ih den Himmel, seine Arbeiten zu segnen, und verbleibe Euch, gute Herren vnd Norwegische Männer, mit aller Königlicen Huld und Gnade wohlgewogen.

Gegeben im Schloß zu Stockholm, 30. Januar 1875.

Oscar.

Dem Vernehmen nah, reibt das norwegische „Morgenbladet“, wird der König gegen Ostern in Christiania erwartet.

Dänemark, Kopenhagen, 5. Gebruar. (H. N.) Das Landsthin g hat in seiner vorgestrigen Sißung die zweite Be- rathung des Patentgesetzes vorgenommen. Bei Eröffnung der Verhandlungen motivirte der Abg. Jessen seinen prinzipiellen Vorschlag über gänzlihe Abschaffung des Patentwesens. Nach- dem der Minister des Innern und der Vorsitzende des betreffenden Ausschusses (Krieger) gegen den Vorschlag geredet hatten, wurde

stellten des Telegraphenwesens, schlägt theils eine Erhöhung der Gagen, theils ein erweitertes Pen B graphenbeamte 2c. vor.

Washington. orlage, betreffe

fionsreht zunächst für Tele-

Amerika. tantenhaus hat die V 9. d. nah zehntägigem heftigen 153 gegen. 98 Stimmen nah dem Senat. und Wege is betrefs d Wiederaufläge der Thee-

(A. A. C.) Das Rey nd die Bürgerrehte, am Konflikt mit der Minorität mit Die Vorlage geht nun tepräsentantenhaus-Comité der Mittel er von Mr. Bristow vorge und Kaffeezölle

angt und scheint der Meinun

angenommen.

\chlagenen noh zu keinem Ent-

\{chlufse gel g zu sein, daß diese

regelmäßigkeiten im Pätereibetriebe. _Vom 6. Februar 1875. Um- wandlung der Beträge auf Postanweisungen nach Großbritannien und Irland. Vom 6. Februar 1875. Umwandlung der Beträge auf Ane ugen nah Belgien, Italien und der Schweiz. Von 2. ebruac 1875, Eröffnung der Eisenbahn Limburg a. d. Lahn-Nie- derselters. Bescheidung: Vom 5. Februar 1875. Gebühren für Sendungen, welche nach dem Orts- oder Landbestellbezirke der Auf- gabe-Postanstalt gerichtet sind.

Maßregel, wenn sie ergri Artikel, die nun auf der Freili hält es für wahrscheinlich,

len wird, daß Thee und Ka

ird, sich auch auf gewisse andere ste stehen, beziehen sollte. daß das Comité \chließlich empfeh- see zollfrei gelassen werden mögen.

Am 14. Dezember v. J. ganzen Staatenbund geltendes Gef zwischen Staat und

Artikel 1 lautet, nah unabhängig von einander. ches irgend eine Religion verbietet ode Autorität über alle Religionen aus éffentlihen Ordnung und Beobacht1 Artikel 2: Der Staat garantirt vo dung. Er wird nur verfolgen und bestrafen und Uebungen, welche, obwohl von ein Vergehen oder Verbrechen im 3 bestimmt, amtlich feinem daß der Staat von religiösen Fest Sonntage bleiben Ruhetage für d : Religionsunterricht und offizielle Ausüb ist in den Unterrichtsanstal und der Gemeinden untersagt. Geldbuße von 25—200 Dollars entseßung des Sch Kultusdienern

ist in Mexiko ein für den ey über das Ve Kirche publizirt worden.

Der M. M. Zt Es darf kein Gese

rhältniß

Staat und Kirche find ß erlassen werden, wel- r einführt; aber der Staat übt , insoweit es guf Erhaltung der ing der bestehenden Institutionen llständige religiöse Dul- en Handlungen gion autorifirt, der Strafgeseßze Korporatienen

irgend einer Ne

Behördea , und Truppen en keine Notiz nehmen foll. ie Werkstätten und die Amtslokale. ung irgend eines ten des Bundes der Einzelstaaten Gntgegenhandlungen sollen mit einer , im Wiederholungsfalle mit Amts- uldigen geahndet werden. Nach Artikel 5 ist es den ännlihen und weiblichen Ge- {lius bekennen, bei einer Strafe , außerhalb der kirchlichen Gebäude arakteriftishe Abzeichen zu tragen. Artikel 8: egate zu Gunsten von zum 4, Grade ator in feiner der zu ihm im Artikel 11: Kanzel- seße auffordern oder en Pprovoziren, machen die Ver- zu eixer ungeseßlichen. gen über Aufforderung zu Aufforderung Folge gehab egangenen Verbrechens betrachtet.

Kultus kann si kraft dieses seines Ch rden wenden. Er kann das nur in Beobachtung derselben Erfordern! des Petitionsrechts. Artikel 14 : | der Hypotkb eken erwerben,

und direkt zum öffentlichen Gottesdienf für den Gottesdienst absolut e seß verbietet ferner alle Mönchs gerlichèn Vertrag, führt C gatten, ob sie die kirchl wirft alle Kirbhöfe

und allen Individuen m 1chlechts, welche einen bestimmten Kult von 10—200 Dollars untersagt besondere Kleidungen oder ch Null und nichtig sind Er Religionsdienern , und von deren Hausgenossen, leßten Krankheit irgend cine Verhältniß des Be reden, welche zum irgend ein Verbreche sammlung, in welcher sie

Der Redner verfällt den St Verbrechen und wird, weun die Haupturheber des b licher irgend eines lich an die Behs

bes8einseßungen und L Verwandten

wenn die leßteren dem Test geistlihe Hülfe geleistet o

von deren

ichtvaters gestanden haben.

Ungehorsam gegen die Ge u oder Vergeh gehalten werden, rafbestimmun

t Dat, als Kein Geist- arakters amt- derselben Form und unter sse thun, wie jeder Bürger bei Ausübung Kein religiöses Institut k ausgenommen dire unmittelbar bestimmten Kirchen und ihre rforderlichen Decpendenzien. Das Ge- orden, ecklârt die Ehe für einen bür- ivilstandsregister ein, überlä iche Einsegnung nach

ann Grund- eigenthum o

ßt es den Ehe- L ! quhen wellen, und unter- Der direkten Kontrole der bürgerlichen Obrig-

Kunst, Wissenschaft und Literatur. Bei der Ausschachtung einer kleinen Baustelle zu Marimin

bei Trier fand man in den leßten Wochen 5 steinerne Nömer- ]ärge; einer derselben war klein und diente zum Begräbniß eines Kindes. Zwei Särge sind hon geöffnet, zwei noch geschlofjen und einer konnte nicht gehoben werden, weil er \sich uuter der Straße hin- zieht. Alle diese Särge liegen von Abend nah Morgen und die ein- gebetteten Todten {auen nach derselben Nichtung. Nach vielfachen Funden zog sich der große römische Leichenadcker fast von der Mosel bis nah St. Maximin hin. Die jeßt gefundenen Särge gehören der heidnisch-römischen Epoche an, indem die christlich-römischen Särge eine etwas geänderte Form haben. Die Begräbnisse in römischer Zeit wurden, wenn man die seitherige erhebliche Bodenerhöhung in Be- tracht zieht, in der damaligen oberste Bodenschicht ausgeführt. Der römische Leichenacker vor der Porta Nigra dürfte der bis jeßt be-

kannte größte in Deutschland lein, denn er umfaßt mehr als hundert Morgen Fläche,

De NE 9 dex FllUsteixten Jagdzeitung, Organ

für Jagd, Fischerei und Naturkunde, herausgegeben von V H: Nibßsche, Königlicher Oberförster, (Leipzig, Verlag von H. Schmidt & C. Günther), enthält folgende Aufsäße: Zur Vogel- \chußfrage von Friedr. Frhrn. v. Droste-Hülshoff. Zur Natur- geschichte des Bartgeiers von Dr. A. Girtanner. Der Ühu in Ver- legenheit von O. v. Rieseuthal mit Illustration. Beim Gebrauche des Frett. Mittel gegen die Bandwürmer beim Hunde. Ein prak- tishes Wildgatter u. f. w.

Die zur Kostendeckung des Schillerdenkmals (ausge-

führt von Johannes Schilling) in Wien noch fehlende Summe von 10,000 Fl. foll durch eine Schillerlotterie mit der Verloosung von Statuetten des Dichters theilweise aufgebracht werden und das Comité hat außerdem beschlossen, ein „Schilleralbum“, redigirt von Frankl, Schröer und Egger-Möllwald, herauszugeben.

Getverbe und Handel.

Leipzig 9. Februar. (W. T. B.) Der Ausfichtsrath der Leiy=-

ziger Bank hat in seiner gestrigen Sitzung die D ividende pro 1874 auf 7} «x festgesetzt.

Der Aufsichtsrath der Sächsischen Kreditbank zu

Dresden hat in einer dieser Tage abgehaltenen Situng beschlossen,

der Generalversammlung die Vertheilung einer Dividende von 5 % für das vorige Geschäftsjahr vorzuschlagen.

Verkehrs: Anstalten.

Die Eisenbahn zwischen Frankfurt a. Main und Limburg

a. d. Lahn ist am 1. Februar auf der Strecke zwischen Limb uUrg a. d. Lahn und Niederselters eröffnet worden.

Berlin. Am Montag Abend hielt im Rathhause die Elisa- beth-Stiftung für Wittwen und Waisen unbesoldeter Komm unalbeamter ihre dieéjährige Generalversammlung ab. Es galt zunächst der Durberathung eines neuen Statutenentwurfes, da der Minister des Innern die im Jahre 1871 revidirten Statuten wegen eines Formfehlers nachträglich für null und nichtig erklärt hat. Als neue Bestimmungen wurden aufgenommen, daß auch die Wittwen von Stadtverordneten und Schicdsmännern unterstüßt werden können, daß ferner der jährliche Beitrag von 3 Mark das Recht der Stimwm- fähigkeit verleiht, daß derjenige, welcher 150 Mark auf einmal zahlt, für immer in den Listen der Stiftung geführt wird, daß der Magistrat stets das Ret der Kalssenrevision hat uad daß zeränderungen des gegenwärtigen Statuts, welche den Zweck und die äußere Vertretung der Stifung betreffen, fowie die Beschlüsse, welche deren Auflösung zum Gegenstande haben, der landesherrlichen Genehmigung bedürfen. Der Stiftung ift im verflossenen Jahre ein Legat Jhrer Majestät der Hochseligen Königin Elisga- beth überwiesen worden; der Magistrat hat bis auf Weiteres seinen jährlichen Beitrag von 1000 auf 2000 Thaler erhöht. Seit ihrer im Jahre 1842 erfolgten Gründung hat die Stiftung an Unterstüßungen 47,977 Thaler auêégezahlt. Die Einnahme betrug im vergangenen Jahre 5426 Thaler, worunter 2247 Thaler Beiträge von 1877 Mit- gliedern. Die Ausgaben beliefen fich auf 4289 Thaler; es wurden 1ährlih unterstüßt 54 Personen mit 3 bis 9 Thaler den Monat, so- wie 8 Personen für kürzere Zeit mit 4 bis 6 Thaler den Monat.

Auf den für das fünfte deutsche Bundess\chießen auser- sehenen Festpläten in Stuttgart beginnt es, dem „Schw. M.“ zufolge, fih bereits zu regen. Die Abholzung des für die Schieß- bahnen bestimmten Terrains ist schon weit vorgeschritten. Die breite Straße, die von der Schießhalle nah dem Festplaße führt, ift deutlich erkennbar an den ausgesteckten Sähnchen. Auch auf dem Festplatze selbst sind die Anfänge der Vermessungen bemerklih. Die wichtigsten Momente der deutschen Geschichte von den hohenstaufishen Kaijern bis zum ersten deutschen Kaiser aus dem Haufe der Hohenzollern werden in einer Reihe lebender Bilder mit zahlreichen Personen zur Darstellung gelangen. An der erforderlichen Ausstattung mit ge- malten Hintergründen mit hiftorish fkorrekten Kostümen wird {hon langere Zeit gearbeitet.

Der untersecische Tunnel zwishen England und Frankrei.

Der G. danke eines unterfeeishen Tunnels ¿wishen England und Frankreich ist uit neu. Thomé de Gamond war seit Ende der vür-

ziger Jahre unaus Nachdem er f kostspieligen Durch \höpft hatte, l

geseßt und unermüdlih mit den Vorstudien be)chäf- s Messungen der Meerestiefe, an eeresbodens durch Bohrungen er- se der langjähcigen Arbeiten in langgehegte Traum, von aggon reisen zu können, war Gegenwärtig hat der fran- Arbeiten Cailloux der National- g vorgelegt, welcher die Eisenbahn- ais nach Dover für geme n derselben verfügt. Nicht obne freilih in fleinem Maßs Ingenieur Brunnel hat ein er Fluß, auch mit dem Kanal Schwierigkeiten doch durstechen war und stand entgegenseßte, Der ette auf Felsengrund an- asser auch mehrmals störend in die nel doch gelungen, seiner Herr zu werden. ariser Akademie der Wissenschaften haben sich zwei eng- Hawkshaw, die in allen ausgesührt haben, mit mehreren Wissenschaft verbunden. Th. de Gamond, anals die Sporen verdient hat, in Paris und London eps entwidckelte ter Ak Die Breite des Kan ca. 30 Kilometer;

sein Vermögen an forschungen des M _ legte er die Ergebnis umfassenden Werke nieder.

Frankceih nach England im Eisenbahnw fo seiner Verwirkli zösische Minister d versammlung einen Geseßesvorschla linie von Boulogne über Cal und über die Konzessio daß ein prafktis{cher V lungen ist. Der französi unter der Themse angelegt. nur ein Bächlein ift, nicht geringer wegen des dem Eindringe Tunnel mußte sehr tief gelegt werden

hung nähergerüdt. er öîvffentlichen

innüßíg erklärt Wichtigkeit ist, bereits ge- en Tunnel

so waren dic Alluvialbodens, der zu n des Wassers keinen Wider unter dem Flußb , und wenn das W Arbeiten eingriff, ist es Brun Wie Ferd. v. Lesseps in der Sißung am 18, lische Ingenieure, Weslttheilen bereits Wunde Größen der Finanzen und der seits hat sich Mich. Ch fih beim Bau des Suezk Die Herren Rothschild Comités beigetreten. Grundzüge des Riesenunte Dover und Calais in dieser Richtung 54 Meter me von Notre seeishen Tunnel selbst ge fischen Nordbahn in f Senkung verlassen müssen Tunnels von 10 Kilometer L auf dem englischen Ufer. eines Brunnens, englischer-

Januar mitgetheilt hat, Th. Brassey und Sir

Französischer- avalley, der verbunden.

evalier mit

ademie darauf die als beträgt die größte Meeres- (12 Meter weniger als Ehe man zum unter- wird man das Niveau der franzó- für Lokomotive und Zug geeigneter Dazu bedarf es eines gewöhnlichen Verhältnisse bestehen ginnen mit der Grabung eits von 8 Meter Durch-

Dame in Paris)

Arbeiten be wie französischers

in Sturm für die“ im Tunnel Befindlihen wie ein Gewitter toben werden. Der Fels ift jedoch nah den zahlreichen Jorgfältigen Anbohrungen so fest, daß nicht einmal Wasserdurchsicke-

rungen zu befürchten sind. Falls dieselben eintreten, dürften sie fo geringfügig sein, daß die Poren leicht wie bei den Schiffen kalfatert werden können, Bei Gelegenheit der Bohrung dürfte auch viel Steinkol,[e kostbarster Art ans Licht gefördert werden. Eng- lische Coinpagnien beuten [hon Jet Jabren die Koble lager unterhalb der Jrishen See mit bestem Erfolge aus. Belgrand bestätigte Lesjeps Angaben über die Solidität des grauen Kalksteins, den der Tunnel zu durchlaufen hat. Er ift nicht plastisc, wenig oder gar nit rissig, so daß die Bohrröhren nah mehrmonat- lichem Aufenthalt aus den Löchern gezogen werden konnten, ohne daß der Boden im geringsten nachgab.

Hr. A. Böttcher führt in seinen Soiréen für instruk-

tive Unterhaltung im Saaltheater des Königlichen Schauspiel= hauses in dieser Woche Bilder aus der großartigen Landschaftsnatur Nord-Amerikas vor: den Lorenzo und Ottawa, die Cascaden les chats, den Ottawa-See, den Trentonfall, die Cascaden von Katterskill, den Niagarafall, die Mammuthgrotte, auch Ansichten von Quebeck, Wa- shington, Scenen aus dem Indianerleben, im Walde wie in der Prärie. Der vorgeführte Bildercyklus fesselt nicht nur durch die meister- hafte Wiedergabe der imposanten und romantischen Scenerie, sondern A durch die Abwechselung im Charakter und der Beleuchtung der Bilder.

Im zweiten, belehrenden Theile werden in dieser Woche wieder

mikroskopische Riesenbilder nach den Präparaten der Professoren Dr. Benecke und A. Müller in Königsberg gezeigt. Es sind diesmal Ge- \höpfe der sechsten Klasse des Thierreihs (1., 2. und 4. Ordnung) an der Reihe; die Spinnenthiere (Arachniden) mit ihren wunderbaren Bewegungs-, Ernährungs-, Seh- und Arbeitsorganen in höchst inter- essanten Darstellungen.

Der dritte Theil, die Soirée fantastique, ist ebenfalls durch neue

Landschafts- und Architekturbilder und Scherze bereichert.

Die Theilnahme des gebildeten Publikums an Hrn. A. Böttchers

Vorstellungen erhält \sich unvermindert rege.

messer und 100 Meter Tiefe. 50 Meter tiefer als

zu untcrbrückenden Str chöôpfmaschinen und die Boh Kalkbodens find in

Sohle desselben liegt also etwa Meeresbodens auf der en beiden Schachten werden die rapparate aufgestellt. England eigens Bohrmaschinen Versuche vortrefflich üÜüber-

Tunnelgalerie daß Wind

der tiefste P S eeliui

ehung des konstruirt worden,

Meeresboden

und Wogen

Redacteur: F. Prehm. Verlag der Expedition (Ke\s el). Druckt W. Elsner, Drei Beilagen (einschließli Börsen-Beilage);

om 3, Februar 1875. Warnung der Briefträger und Landbriefträger: vor gewerbêmäßigem chervertrieb. Vom 5. Februar 1875. Une

Zu §. 9 der Saß: „wobei immer Ga je einer in getrennter Wahlhandlung zu wählen ist“ ist zu streichen. Zu §. 10 Al. 2 an Stelle des Passus: „das Protokoll der leßten

Sißung einer Synodalversammlung wird in der ersten Sißung der darauf folgenden verlesen“ ist die Beftimmung zu seßen: „das Proto-

koll der leßten Sißung einer Synodalversammlung wird statt der

Verlesung an dem auf den Schluß der Sitzung folgenden Tage im

Sißungézimmer zur Einsicht ausgelegt.“

Zu §. 13 ist der Zusaß zu maŒen: „beides unter Zustimmung

der Synode. ‘“

Zu §. 16 an Stelle der Alinea 5 ift folgende Bestimmung zu seßen: „Wer am Worte ist, darf nur vom Vorsitzenden unterbrochen werden, welcher bei Abschweifungen vom Gegenstande den Redner auf den Gegenstand der Verhandlung zurückzuweisen, auch das Ablesen von Reden thunlichst zu verhindern hat. Bei Nichtbefolgung dieser Aufforderung kann die Synode auf Anfrage des Vorsißenden ohne

Debatte beschließen, daß dem Redner das Wort entzogen werde.“

Zu §. 20 Alinea 5 der Saß: „kein auwesendes Mitglied darf

der Abstimmung sich enthalten“ ist zu streichen. : Zu 8. 23 die gesammte Alinea 2 is zu streichen.

ZU §. 25 a, der Sah aus Alinea 1: „er hemmt den weitern Seri vér Verhandlung über den Gegenstand selbst und ist als ein dem Geschäftsgang betreffender Vorantrag sofort zur Berathung und Abstimmung zu bringen“ und die gejammte Alinea 2 find zu streichen; b. hinter Alinea 5 ift der Zusaß zu machen: „der Antrag- steller ist zu den Sißungen der Kommission mit berathender Stimme zuzuziehen. Mitglieder der Provinzialsynode dürfen den Berathungen

e E fat A

önigsberg, den 3. Februar 1875. |

v. Voller, Vorsißender. y. Oven, Berichterstatter. Klebs, Schriftführer.

Auch der Antrag von Dodillet, Superintendent in Pill-

fallen:

den Wittwen von emeritirten Geistlichen, wenn die Verheira- thung nicht nach der Emeritirung erfolgt ist, den Genuß der Vene- ficia zu überweisen, welche sie zu beanspruchen hätten, wenn der

Gatte noch im Amte verftorben wäre,

wurde vielseitig unterstüßt und bei der Abstimmung gleichfalls einstimmig zum Beschluß erhoben, und zwar mit dem Amende- ment von Hofheinz, Superintendent in Werden, daß ihm zu-

gleih rüdckwi'kende Kraft beigelegt werden solle.

Von den zu Mitgliedern der Generalsynode er- wählten“ 24 Herren gehören zur Partei der positiven Union: Die Konsistorial-Räthe Reinecke und Heinrici, die Superintendenten

der Shluß der Synode erfolgen.

Landtags- Angelegenheiten. Entwurf eines Gesetzes, betreffend Verfassung und die Verwaltung der Provinz Berlin.

(S NE 35 Bl)

Schlußbestimmung.

§. 89. Die Mitglieder des Provinzialaus\cusses und der Pro- vinzialkommissionen erhalten eine ihren baaren Auslagen entsprechende Entschädigung. Ueber die Höhe - derselben beschließt der Provinzial- landtag. Steae Abschnitt. Von dem Provinzialhaushalte, 8. 86. (Aufstellung und Feststellung des Provinzialhaushalts- etats.) Ueber alle Einnahmen und Ausgaben, welche fich im Voraus bestimmen lassen, entwirft der Provinzialaus schuß alljährlih einen Haushaltsetat. Derselbe wird vom Provinziallandtage festgestellt und durch das Amtsblatt bekannt gemacht. 8. 87. Bei Vorlegung des Haußshaltetats hat der Provinzial- ausschuß über die Verwaltung und den Stand der Angelegenheiten des Provinzialverbandes Bericht zu erstatten. , 5 8. 88. Der Vorsißende des Provinzialaus\scusses hat dafür zu sorgen, daß der Haushalt nah dem Etat geführt werde. i Er erläßt die Einnahme- uud Ausgabe-Anweisungen an die Pro- inzialhauptkasse. : 0 S welche außer dem Etat geleistet werden sollen, bedür- fen der Genehmigung des Provinziallandtages. : E O

S. 89. Die Jahresrechnungen der Provinzialhauptkasse, sowie der Kassen der E t sind von dem Rendanten derselben vor dem 1. L ai des folgenden Jahres zu legen und dem Provinzialaus\chusse einzureichen. j

Leßterer hat die Revision der Rechnungen zu veranlassen und dieselben mit seinen Bemerkungen dem Provinziallandtage zur Prü- fung, Feststellung und Entlastung vorzulegen. Nach erfolgter Ent- lastung find Auszüge O den Rechnungen durch das Amtsblatt zur ¿ffentlichen Kenntniß zu bringen. | N 8. 90. (Ausschreibung von Provinzialabgaben.) Der Provin- ziallandtag kann die Ausschreibung von Provinzialabgaben beschließen.

Bis zum Erlasse eines besonderen Geseßes über die Kommunal- besteuerung gelten hierüber folgende Bestimmungen, e

S 91 UIE über die Vertheilung und Aufbriugung der Provinzialabgaben.) ie Vertheilung der Provinzialabgaben darf nach keinem anderen Maßstabe, als nach den Verhältnissen der von den Provinzialangehörigen zu entrichtenden direkten Staatssteuern und zwar nur durch Zuschläge zu denselben erfolgen. :

Die Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer der Klasse A. I.

sind hierbei mindestens mit der Hälfte und höchstens mit dem vollen Betrage desjenigen Prozentsaßes heranzuziehen, mit welchem die Klassen- und klassifizirte Einkommensteuer belastet wird. Im Uebrigen kann die Gewerbesteuer von der Heranziehung ganz freigelassen, darf aber feinen Falls dazu mit einem höheren Prozentsatze, als die Grund- und Gebäudesteuer herangezogen werden. Ausgeschlossen von der Heranziehung bleibt die Gewerbesteuer vom Hausirgewerbe. 8. 92. Bei der Vertheilung Ie Provinzialabgaben (S: 91) »mmen folgende Bestimmungen zur Anwendung. : : N Dieim S. 4 Litt, a. des Grundsteuergeseßes vom 21. Mai 1861 (Geseßsamml. S. 253) bezeichneten, nicht zu einem öffentlichen Dienste oder Gebrauche bestimmten, so wie die ebendaselbst unter Litt, 0, gedachten Grundstückde, mit Ausschluß der Dienstgrundstücke der Geistlichen, Kirchendiener und Elementarschullehrer, werden nach Maßgabe derjenigen Grundsteuerbeträge herangezogen, welche von ihnen zu entrichten sein würden, wenn ihnen ein Anspruch auf Grund- steuerbefreiung uicht zustände. Die Berechuung dieser Grundsteuer- beträge erfolgt durch Anwendung des allgemeinen Grundsteuerprozent- \saßes auf die in A e n Gesetzes für die ge- Nl Srundstücke festgestellten Reinerträge. A s Die E T 1 des Gesetzes, betreffend die Einführung einer allgemeinen Gebäudesteuer vom 21. Mai 1861 (Geseßfamml. S. 317 ff.), von der Gebäudesteuer befreiten Gebäude, mit _Aus- nahme derjenigen, welche sich im Besiße der Mitglieder Des König- lichen Hauses, oder des Hohenzollernschen Sürstenhauses befinden, wer- den nah Maßgabe ihres, den Grundsäßen des angeführten Gesetzes entsprechend, besonders einzushäßenden Nußung8werthes und der da- nah zu berechnenden Gebäudesteuerbeträge herangezogen. : S. 93. Die Beträge, welhe nach dem gemäß §8. 91 und 92 von dem Provinziallandtage zu beschließenden Maßstabe auf die direk- ten Staatssteuern entfallen, werden nah Verhältniß der auf die ein- zelnen Steuerpflichtigen veranlagten Säße vertheilt, und mit den Hauptsteuern zugleich in der für dieselben bestimmten Art eingezogen. S. 94. (Feststellung des Vertheilungsmaßstabes.) Der Maßstab, nah welchem die Provinzialabgaben zu vertheilen sind, ist bis zum 31. Dezember 1876 festzustellen, und demnächst unverändert zur An- endung zu bringen. O : A De Perbiuntallaubtág ist jedo befugt, hierbei zu den Provin- zialabgaben für Verkehrsanlagen die Grund- und Gebäudesteuer, \o- wie die Gewerbesteuer der Klasse A. I. innerhalb der im §. 91 fest- geseßten Grenzen M einem Ae Prozentsaße als zu den übrigen Provinzialabgaben heranzuzichen. i a Provinilallatdita fann die „eltaoientan Maßstab von fünf inf Jahren einer Revision unterziehen. N 7 E Kommt ein liter Beschluß des Provinziallandtages über den Vertheilungêmaßstab innerhalb der festgeseßten Zeit nicht zu Stande, so werden bis zur Herbeiführung eines solhen Beschlusses die Provinzialabgaben auf die sämmtlichen direktea Staatssteuern, mit Auss{luß der Hausirgewerbesteuer, gleichmäßig vertheilt. §. 96. (Mehr- und Minderbelastung einzelner Theile der Pro- vinz.) Sofern es sih um Provinzialeinrichtungen handelt, welche in besonders hervorragendem oder in besonders geringem Maße einzelnen Theilen der Provinz zu Gute kommen, kann der Provinziallandtag belhließen für die Angehörigen dieser Theile der Provinz eine nas Quoten der direkten Staatssteuern zu bemessende Mehr- oder Minder- intreten zu laffen. ; ; L a E den Provinzialabgaben.) Die Besteue- rung des Diensteinkommens der unmittelbaren und mittelbaren Staats- beamten ist nur insoweit zulässig, ale die Beiträge derselben zu den Bedürfnissen der Gemeinde und des Kreises ihres Wohnortes nicht

bereits das in Gemäßheit der 88. 2 und 3 des Geseßes vom 11.

Juli 1822 (Geseßsamml. S. 184) bestimmte Maximum erreichen und

den Abgabenbeträge.

Gegen den Beschluß des Provinzialauss{usses findet innerhalb

vier Wochen die Klage bei dem Bezirkêverwaltungsgerichte statt.

S. 100, Die Zahlung der veranlagten Provinzialabgabe darf dur

die Reklamation beziehungsweise Klage nicht aufgehalten werden ; muß vielmehr mit Vorbehalt der späteren Rückerstattung des etwa zu viel Bezahlten zu den bestimmten ‘Term nen erfolgen.

Dritter Titel. Von der Aufsicht über die Verwaltung der Angelegenheiten des Provinzialverbandes Berlin.

S. 101. Die Aufsicht über die Verwaltung der Angelegenheiten

des Provinzialverbandes wird von dem Ober-Präsidenten, in höherer Instanz von dem Minister des Innern geübt.

Die Beschwerde an die höhere Instanz ist innerhalb vier Wochen

zuläsfig.

S. 102. Die Aufsichtsbehörden haben darüker zu wachen, daß

die Verwaltung den Bestimmungen der Geseße gemäß geführt und in geerdnetem Gange erhalten werde. Sie sind zu dem Ende befugt, über alle Gegenstände der Verwaltung Auskunft zu erfordern, die Einsendung der Akten, insbesondere auch der Haukthaltsetats und Jahresrechnungen zu verlangen und Geschäfts- beziehungsweise Kassen- revifionen an Ort und Stelle zu veranlassen.

S. 103. Der Ober-Präsident is befugt, an den Berathungen des

ialaus\husse de inzialkommissione der selbft rovinzialaus\{chusses und der Provinzialkommissionen entwede e durch einen zu seiner Vertretung abzuorduenden Staatöbeamten Theil zu nehmen.

104, Der Ober-Präsident ist befuzt und verpflichtet, Be-

chlüfse des Provinziallandtages, des Provinzialaus\husses und der Pee e welche deren Befugnisse überschreiten oder die Gesetze verletzen, von Amtswegen oder auf Veranlaffung des Mi- nisters des Innern anzufechten und sofern eine das Vorhandensein dieser Vorausseßungen begründende schriftlihe Eröffnung fruchtlos geblieben ist, über ihre Ausführung die Entscheidung des Ober-Ver- waltungsgerichts einzuholen.

Die Anfechtung erfolgt mittelst Klage im Verwaltungs streit-

vafahren.

Wird der Bes{chluß einer Provinzialkommission beanstandet, \o ist

die Angelegenheit zunächst dem Provinzialausshufse zur Beschlußnahme vorzulegen.

S. 105, (Genehmigung von Beschlüssen des Provinziallandtages

über statutarishe und reglementarische Anordnungen, sowte in finan- ziellen Angelegenheiten.) Beschlüsse des Provinziallandtages, welche

gende Angelegenheiten betreffen : i: E 1) statutarishe Anordnungen nach Maßgabe der 88. 8 Nr. 1, 37:

D , E 2) reglementarische Anordnungen nach Maßgabe der 88. 8 Nx. 2, 39, 66, 80: und 81: j / | 3) Mehr- oder Minderbelastungen einzelner Theile der Provinz (S. 96); : / i Y 1 v unGin von Grundvermögen des Provinzialver- bandes; s i: 5) Aufnahme von Anleihen, durch welche der Provinzialverband mit einem Schuldenbestande belastet „oder der bereits vorhandene Schuldenbeftand vergrößert werden würde, sowie Uebernahme von Bürgschaften auf den Provinzialverband; n 6) eiue Belastung der Provinzialangehörigen dnrch Beiträge über 25 Prozent des Gesammtaufkommens an direkten Staats- rern; e E 7) eine neue Belastung der Provinzialangehsrigen ohne gesehß- liche Verpflichtung, insofern die aufzulegenden Leistungen über die nächsten fünf Jahre hinaus fortdauern sollen; : : bedürfen in den Fällen zu 1 der landesherrlichen Genehmigung, in den Fällen zu 2 der Genehmigung der zuständigen Minifter, in den Fällen zu 3 bis 5 der Bestätigung des Ministers des Innern, in den Fällen zu 6 und 7 der Bestätigung des Ministers des Innern und der Finanzen. : G A : j S. 106. Wenn ein Previnzialverband die ihm geseßlich obliegen- den, von der Behörde innerhalb der Grenzen ihrer Zuständigkeit f\-st- gestellten Leistungen zu erfüllen verweigert oder unterläßt, fo entfchei- det auf Antrag ves Behörde das Ober-Verwaltungsgericht im Ver- sftreitverfahren. / E (Auflsfung des Provinziallandtages.) Auf den Antrag des Staats-Ministeriums kaun der Provinziallandtag durch Königliche Verordnung aufgelöt werden. Es find sodann Neuwahlen anzuord- nen, welche innerhalb sechs Monaten, vom Tage der Auflösung an, f üssen. : i di auf ne der Auflöfung des Provinziallandtages bleiben die von demselben gewählten Mitglieder des Provinzialaus\husses und der Provinzialkommissionen bis zum Zusammentritte des neu gebildeten Provinziallandtages in Wirksamkeit.

Vierter Titel. Von der Organisation der allgemeinen A Landel irm lin in der Provinz A L . 108. Die ôrtliche Polizeiverwaltung in der Stadt Char otten- burg Lid von einem en Staatsbeamten nah den Vorschriften des Geseßes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 geführt, vorbehaltlich der Befugniß des Ministers des Junern, einzelne Zweige der örtlichen Polizei der Stadtgemeinde zur eignen Verwaltung zu überweisen. ¿ N Königliche thien zu Charlottenburg führt den Namen „Königliches Polizeiamt. L 5: ais 6 a A ‘Spite der Verwaltung des Landkreises Berlin steht ein Landrath, wOHE gemäß ck E der Kreisordnung vom 13. 372 vom Könige ernannt wird S ta H Der Polizeipräsident von Berlin führt die dienstliche Aufsicht über das naa B zu Charlottenburg und den ‘atl ‘andkreises Berlin. i e i 8 s ils S lizeibrüsidenten von Berlin stehen, vorbehaltlich der Bestimmungen der §8. 72, 116 und 117, für den Umfang der rovinz Berlin, alle diejenigen E Ie RE und regiminellen S zu, welche dur die Jnitruktion zur Geschäftsführung der Regierungen vom 23. Oktober 1817 und durch die zu derselben ecr- gangenen erläuternden, ergänzenden und abändernden Bestimmungen den Abtheilungen des Innern der Regierun en beigelegt find. Soweit diese Befugnisse für einzelne Theile der Provinz bisher von der Abtheilung des Jnnern der Regierung zu Potsdam geübt wurden, gehen dieselben auf das Polizei-Präfidium 2 O §. 112. Das Konsistorium, das Provin ial-Schulkollegium , das Medizinalkollegium und die General-Kommission der Provinz Bran«- denburg fungiren zugleich für die Provinz Berlin.

und