1875 / 35 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 Feb 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Kronprinz mit Ihrer Könlglichèn Hoheit der Prittzefsin Friedrich Carl, Ihre Kaiser\ihe und Königliche Hoheit - vie Kronprinzessin mit dem Grafen Harrah. Gegen 12 Ub-: erhoben Sih Ihre Majestätên an der Spitze Ihrer Gäste zum Souper und maS*en nah Beendigung desselben in den v“ rschiedenen Buffetsälen einen Ruudgang. Se. Majestät der Eaiser und König zogen Sich darauf zurück, Ihre Majestô!, die Kaiserin - Königin gegen 11/2 Uhr. : :

In der gestrigen F-.stbeshreibung is zu berichtigen, daß Se. Königliche Hoheit der Pxinz Waldemar durch Unpäßlich- keit verhindert war, am Zuge Theil zu nehmen.

Die von mehreren Zeitungen gebrahte Notiz, daß Jhre Majestät die Kaiserin-Königin das goldene Kreuz an Dienstboten für langjährige ununterbrochen | treu geleisteten WLienste nah 35 Jahren zu verleihen geruhen, beruht auf einem Mißverständniß, da der Natur der Sache nah nit in allen Provinzen der Monarchie dieselben Verhältnisse maß- gebend find.

Der Bundesrath und der Aus\chuß desselben für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.

Im ferneren Verlaufe der gestrigen Sizung des Hauses der Abgeordneten nurde dié erste Lesung des Entwurfs einer Provinzial-Ordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen, sowie des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Verfassung der Verwaltungsgerihte und das Verwaltungsstreitver- fahren fortgeseßt. Nach dem Abg. Schlüter erhielt der Abg. Dr. Virchow das Wort, der sih entschieden gegen die Beibe- haltung der Regierungs-Präsidenten aus\prach und das Fehlen von Bestimmungen über die Stellung der öffentlichen Gesund- Yeitspflege, sowie die Nichtausdehnung des Gesetzes auf die Westlichen Provinzen bemängelte. Der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, legte dann in längerer Rede die Gründe dar, weshalb die Regierung vorläufig von dieser Ausdehnung abgeschen habe. (S. unter Landtagsangelegenheiten). Der “Abg. von Kardorff sprach für die Vorlagen; er tadelte diese Nichtausdehnung ebenfalls und sprach fich sehr entschieden gegen ‘die Beibehaltung der Regierungs-Präfidenten aus. Um 32 Uhr vertagte das Haus die weitere Debatte.

In der heutigen (10.) Sißung des Hauses der Ab- geordneten, welher am Ministertishe die Staats - Minister Graf zu Eulenburg, Dr. Achenbach und Dr. Friedenthal und als Regierungs - Kommissare die Geheimen Ober- Regierungs - Räthe Persuus und Wohlers beiwohnten, wurde von der erfolgten Wahl und Konstituirung der Komnmis- sion zur Vorberathung des Gesegzentwurfes, betreffend die An- legung und Bebauung von Straßen und Pläßen in Städten

und ländlihen Ortschaften Mittheilung gemacht (Vorfißender Abg.

Dr. Virhow, Stellvertr. Abg. Graf v. Winßzingerode) und hierauf die erste Berathung des Entwurfs einer Provinzialordnun g für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen, sowie des Entwurfs eines Gesetzes, betr. die V erfassung der Verwaltungsgerichte und das Verwaltungsftreitverfah- ren, welche geftern unterbrohen worden war, fortgeseßt. Für die Vorlagen nahm zuerst der Abg. Graf von Winßtingerode das Wort; derselbe hielt die Entwürfe in manchen Punkten für ver- besserungsbedürftig, insbesondere in Bezug auf die Steuer- frage, ein Punkt, welcher vön den Rednern, die gestern sprachen, noch uicht hervorgehoben worden sei. Hierauf \sprah Abg. Dr. Lasker ebenfalls für die Vorlagen. Derselbe hielt es für besonders wichtig, Klarheit zu gewinnen über den Unterschied zwischen den kommunalen Aufgaben und denen der Landesverwaltung. Nach unten hin seien diese beiderseitigen Aufgaben nicht genau auseinanderzu- Halten; je weiter man aber nah oben hinaufginge, desto größer würde die Differenz derselben. Die Theilnahme der Selbst- verwaltung in Landesangelegenheiten mü}se \ich an die tommunale Selbstverwaltung anlehnen; aber identisch seien beide Zweige der Selbstverwaltung niht. Deshalb be- grüße Redner den Theil der Vorlage, welcher der fommunalen Ordnung gewidmet \ei, mit Freuden. Daß durch die Wahlen eine einseitige Tendenz zum Durchbruch, und insbesondere das städtishe Element zu kurz kommen werde, be- fürchte er niht; Körperschaften aber, die [ediglih zum Wählen zu- fammenkommen, seien in kommunalenSachen ein sehr s{chlechtes Aus- Tunftsmittel und deshalb müßten die Kreise für sih die Pro- vinzialvertretung wählen. Aufgabe der Kommission werde es sein, dafür zu sorgen, daß dabei die Städte niht'zu kurz kommen. Die kommunale Selbständigkeit sei in den Vorlagen vollkommen gewahrt und sei Redner erstaunt gewesen, daß gestern mehrere Redner erklärten, der Selbstverwaltung seien zu viele Schranken gezogen. Man müsse nur nicht Selbstverwaltung mit Selbst- „geseßgebung verwechseln. Die Ünterscheidung derjenigen Sachen, welche vor die Verwaltungsgerihte und welche vor die Organe der Selbstverwaltung gehören, sei in der Vorlage ebenfalls ganz rihtig gemaht. Der Vorwurf, daß die Entwürfe zu einer Präfekturwirthshaft führten, fei ganz ungerechtfertigt. Die Tendenz der Entwürfe laufe keineswegs auf einen Präfekten hinaus, sondern auf die richtige Begrenzung der Aufgaben der Landesverwaltung und der Selbstverwaltung. Kein Geseh der Welt gebe der Selbstverwaltung o viel Raum, als die vorliegen- den Entwürfe. Nicht räthlih sei es aber, für jeden Bezirk ein Verwaltungsgericht zu bestellen, an welhem zwei Berufsbeamte mit angestellt sind. Zwei Berufsbeamte würden für die ganze Pro- vinz genügen; dieselben könnten in der Provinz herumreisen und fämmtlihe Sachen abmahen. Ein Analogon zuÿ sfolchen „Neisebeamten“ habe man \chon in den Schwurgerichtspräsi- denten. Bei Schluß des Blattes hatte der Abg. Dr. Lasker seine Rede noch nicht beendet.

Mit Bezug auf das von dem Kuratorium des Deutschen Reichs- 1c. Anzeigers angeregte Unternehmen, über die gesammte historische Literatux des Deutschen Reichs und \ei- ner Fürstenhäuser alsährlih einen Gesamimtvericht zn er- statten, welcher sämmtlhe im Laufe des entsprechenden Jahres auf dem Gebiete der vaterländischen Geschichte erschienenen Werke und Abhandlungen in sahgemäßer Uebersicht zusammen- stellt (S. auch im Feuilleton), hat der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten die Provinzial - Schulkollegien veranlaßt, im nächsten Jahre dafür Sorge za tragen, daß, wenn in einem veröffentlihten Schulprogramnx ein Gegenstand der vaterländi-

Jen Geschichte behandelt if, davon ein Exemplar br. man.

„dem Kuratorium des Reichs- und Staats-Anzeigers hierselbst zugesa.ndt werde,

ZU den in der gestrigen Nr. d. Bl. in ihren Grund- zügert mitgerpeilten Verwaltungs - Reorganisatjonsgeseßen gehört auch der dem Hause der Abgeordneteit vorliegende Entwurf

eines Geseges, betreffend die Befähigung für den |

höbéren Verwaltungsdien f. Derselbe ist zunähst dadur veranlaßt worden, daß das durch die AllerzöcstezKabinetsordre vom 27. Februar 1846 bestätigte Regulativ über die Befähigung zu den höheren Aemtern der Verwaltung vom 14. dess. M. u. I. den Eintritt als Referendarius bei einer Regierung von der Ablegung der zweiten juriftischen Prüfung zum Referendariat bei einem Obergericht, oder von der Erlangung des Zeugnisses der Reife zu dieser Prüfung und der Anfertigung einer vom Obergericht für probemäßig erklärten Proberelation abhängig machte, das Geseh über die juristishen Prüfungen und die Vor- bereitung zum hößeren Iustizdienste vom 6. Mai 1869 aber die frühere zweite juristishe Prüfung zum Refcrendariate in Weg- fall gebracht hat. Bei Berathung des vorliegenden Geseßz- entivurfs haben sich auch mweitergehende Erwägungen geltend ge- macht, ob überhaupt an den Vorschriften des erwähnten Re- gulativs im Wesentlichen noch festzuhalten fein wird. Man habe geglaubt, die Leistungen der Regierungskollegien bemängeln, und den Grund hierfür darin finden zu müssen, daß die Aus- bildung der Verwaltungsbeamten eine ungeeignete sei. Es sei vorgeschlagen, die Mitglieder der höheren Verwaltungsbehörden nur aus den Juristen zu ergänzen.

Seit einem Zeitraum von mehr als hundert Jahren seien aber die höheren Verwaltungskollegien vorwiegend mit Männern beseßt gewesen, welche nur die Verwaltungskarriere gemacht hat- ten; denselben werde daher auch ein großer Theil der Anerken- nung zugeschrieben werden müssen, welche \ich die Verwaltung unseres Vaterlandes im Laufe der Zeiten erworben hat.

Der vorliegende Geseßentwurf hat daher die besondere Vor- bildung für den höheren Verwaltungsdienft beibehalten und beab- sichtigt, die Bedingungen für dieselbe in ähnliher- Form zu regeln, wie solches durh das Geseß vom 6. Mai 1869 hinsicht- lih der Vorbereitung zum höheren Justizdienste geschehen ist. Im Inhalt \{hließt sich derselbe an die Bestimmungen im Regus- lativ vom 14. Februar 1846 nur insoweit an, als dieselben sh bewährt haben. Im Uebrigen sucht er die Mängel jenes Regu- tivs zu beseitigen und, in Festhaltung an den guten Traditionen der preußischen Verwaltung den gegenwärtigen Bedürfnissen des Staatslebens Rechnung zu tragen.

Zur Bekleidung der Stelle eines Mitgliedes bei ciner Re- gierung (Landdrostei, Finanzdirektion in Hannover) soll hiernach ein dreijähriges Studium der Rechte und der Staatswissenschaf- ten auf einer Universität und die Ablegung zweier Prüfungen erforderlich sein.

Die erste Prüfung ist die erste juristishe. Die zweite Prü-

fung große Staatsprüfung i| bei der „Prüfungskom- mission für höhere Verwaltungsbeamte“ abzulegen. Zur großen Staatsprüfung für Verwaltungsheamte if ein Vorbereitungs- dienst von wenigstens zwei Jahren bei den Gerichtsbehörden und von wenigstens zwei Jahren bei den Verwaltungsbehörden er- forderlich.

Während des Vorbereitungsdienstes bei den Gerichtsbehörden muß der Referendarius zur zeitweisen Vertretung eines Rechts- anwaltes verwendet, oder mit einzelnen rihterlihen Geschäften beauftragt worden sein. :

Zum Vorbereitungsdienst| bei einer Regierung kann von den Miniftern der Finanzen und des Innern nur zugelaffen werden, wer nah Zurücklegung der Vorbereitungszeit bei den Gerichtsbehörden durch ein mit ihm abzuhaltendes Ten- tamen dargethan hat, daß er fich mit den Staatswissenschaften vertraut gemacht, die Hauptgrundsäße der Nationalökfonomie, der Polizei- und Finanzwissenschaft fich angeeignet und wenigstens allgemeine Bekanntschaft mit den kameralistischen Hülfswi}sen- schaften erlangt habe. Wer diese Anforderungen erfüllt hat, wird von den Ministern der Finanzen und des Innern zum Regierungsreferendarius ernannt.

Der Regierungsreferendarius ift bei einem Landrathe (Amts- hauptmann), beziehungsweise cinem Magistrate, bei einem Ver- waltungsgerihte und bei einer Regierung (Landdrostei und Finanzdirektion in Hannover) zu beschäftigen. Nach Ablauf der Vorbereitungszeit ist der Referendarius, wenn aus den über die gesammte Beschäftigung vorzulegenden Zeugnissen sich ergiebt, daß er zur Ablegung der großen Staatsprüfung für vorbereitet zu erahten sei, und der Regierungs-Präsident (Landdrost, Prä- fident der Finanzdirektion in Hannover) ihm in dieser Beziehung ein Zeugniß ertheilt, zu der bezeichneten Prüfung zuzulassen.

Die große Staatsprüfung is eine mündliche und \chriftliche. Die Prüfung erstreckt \sich auf das in Preußen geltende öffent- lihe und Privatrecht, insbesondere das Verfafsungs- und Ver- waltungsrecht, sowie auf die Volkswirthschafts- und Finanz- politik.

Der Referendarius, welcher die große Staatsprüfung be- standen hat, wird von den Ministern der Finanzen und des Innern zum Regierungsaf\sefsor ernannt.

Die Minister der Finanzen und des Innern sind befugt, au solche Personcn zur Ablegung der großen Staatsprüfung für Verwaltungsbeamte zuzulassen, welche die bezeihnete Lauf- bahn nicht gemacht, oder doch nicht vollendet haben, dagegen aber {on in anderen Dienstverhältnissen als höhere JIustiz- oder Militärintendanturbeamte, Universitätslehrer, Landräthe, Kreis- oder Amtshauptmänner, Oberamtmänner in der Proviuz Hessen- Naffau, beziehungsweise Hardes- und Kirchspielvoigte in der Provinz Schleswig-Holstein, Oekonomie-Kommissarienr u. \. w. mindestens einen fünfjährigen Zeitraum hindurch fungirt haben.

Das Bestehen des Examens hat die Befähigung zur Be- S der Stelle cines Mitgliedes bei einer Regierung zur

olge.

Die Bestellung zum IJustitiarius bei einer Regierung, oie zue den, (m dex Bearbeitung der Auseinander= sezungsangelegenheiten betrauten juristishen Mitgliedern bei der- selben segt die erlangte Befähigung zum höheren Justizdienste voraus.

Die Minister der Finanzen und des Innern sind ermähhtigt, die Justitiarien, nachdem fie als \solhe mindestens drei Jahre hindurch fungirt haben, auch aus\ließlich mit der Bearbeitung von Verwaltungsfachen zu betrauen.

Die Minister der Finanzen und des Innern sind ferner er- mächtigt, die Stelle eines Mitgliedes bei einer Regierung solchen Personen zu übertragen, welche die Befähigung zum höheren JuUstizdienste erlangt haben, und mindestens 5 Jahre, entweder bei einer Auseinandersezungsbehörde als Spezialkommissarius oder im Kollegium beschäftigt worden find, oder die Stelle eines Landraths, Kreis- oder Amtshauptmanns, Ober-Amtmanns in den hohenzollernschen Landen, Amtmanns in der Provinz Hessen- Nafsau, bezw. Hardes- oder Kirhspielsvoigts in der Provinz Schleswig-Holstein verwaltet haben.

Nah einem Spcezialerlaß des Ministers der geistlichen 2c. Angelegenheiten vom 21. Dezember v. I. if das Amt eines Religionslehrers an einer Öffentlihen Schule weder ein geiftlihes Amt, noch ein Amt in einer der christlihen Kirchen,

sondern ein Siaats3amt, fei es ein unmittelbares, sei es ein mittelbares. Ebensowenig is die Ertheilung des Religionsg- unterrihts in den öffentlihen Schulen als ein Ausfluß des geistlihen Amts aufzufassen, denn die Berechtigung zur Erthei= lung des Religionsunterrihts entspringt lediglih aus der Ueber- iragung des Amts Seitens des Staates. In leßterer Bezichung verweist der Minister avf das Erkenntniß des Königlichen Ober- Tribunals vom 12. Oktober d. I., in welchem dargethan ist, daß die Ertheilung des Religionsunterrihts in den öffentlichen Schulen sich als Ausfluß eines staatlichen Auftrags und damit eines öffentlißen Amtes im Sinne des §. 132 des R. St. G. B. darstellt. Hierdurch ist die Anwendbarkeit \owohl des Gesetzes vom 11. Mai v. I. als auch des Ergänzungsgeseßes vom 21. Mai d. J. auf die Religionslehrer an den öffentlichen Schulen ausge\chlo}sen.

Nach Zeitungsmittheilungen \oll bei der Regierung die Absicht vorliegen, die Bahn Berlin-Weßtlar vorläufig nit zu bauen, weil angeblih die zu überwindenden Schwierigkeiten zu große seien und die veranschlagte Kostensumme weit über= schritten werden müsse. Die Nachricht if, wie wir nah einge- zogenen Informationen zu erklären in der Lage sind, in jeder Beziehung unbegründet,

Wenn Jemand eine anderwärts erfahrene unerweislihe Thatsache, welhe einen Anderen verächtlich zu machen, oder in der öôffentlihen Meinung Herabzuwürdigen geeignet if, ohne positio eigene Versicherung deren Wahrheit weitergetragen hat, so {ließt nach einem Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 20. Januar cr. diese Form der Verbreitung an \ich die Straf- barfeit des Verbreiters wegen Beleidigung auf Grund der S8. 185 und 186 des Strafgeseßbuches niht aus.

Die Kosten eines mit Erfolg eingelegten Rechts-= mittels (Appellation, Nichtigkeitsbeshwerdc) Seitens der Staatsanwaltschaft zu dem Zwele, um eine einzelue in dem Vorerkenntnisse enthaltene, dem Angeklagten nachtheilige, geseßlih unstatthafte Verfügung zu beseitigen, sind nah einex Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 21. Ianuar cr. niederzuschlagen.

4 Nah statistishen Ermittelungen verkehren bei den Schaltern der 58 Stadtpostämter Berlins täglih im Durchschnitt 52,000 Personen. Der \{chwächste Verkehr findet von 1 bis 2 Uhr statt: 2652 Personen. Zwischen 5 und 6 Uhr steigt die Zahl {on auf 5400, zwischen 6 bis 7 Uhr auf 7000, und zwischen 7 bis 8 Uhr, wo si leider Alles zusammen- drängt, auf 9000 Perfonen. Die Anzahl der täglich von den 824 Briefträgern Berlins bestellten Sendungen beträgt jeßt 163,849 Briefe, Postkarten 2c., 8126 Werthsendungen und ca. 6000 Patckete,

Der Magistrat hat eine Plenarkommission aus seiner Mitte niedergeseßt, welhe sich mit der Frage der Markt- hallen, des Shlahtzwanges, der Shlahthäuser und der Fleishhallen eingehend beschäftigen und darüber berichten soll.

Königsberg, 6. Februar. In der heutigen Sizßung der Provinzialsynode ftand ein Antrag von Hevelke, Super- intendent in Danzig, und Genoffen zur Berathung, welcher da- hin lautete, daß bei der Wiedertrauung geschiedener Eheleute, wenn dieselbe dem Gewissen des Geistlichen widerspräche, da-

gegen der Gemeindekirhenrath fie gut heiße, noch ein Instanzen- ôug ans Konsistorium, die Synode und den Ober-Kirchenrath, als leßte Instanz, zu gestatten sei, ehe der Geistlihe zur Voll- ziehung und Einsegnung der Ehe zu \chreiten verbunden wäre.

Zu diesem Antrage hatte Dr. Gebauer, Superintendent in Medenau, noch folgendes Amendement gestellt:

Hochwürdige Provinzialsynode wolle beschließen, den evan- gelischen Ober-Kirchenrath zu bitten, daß er gestatte, wenn die Gnischeidungen der Synodal-Instanzen die Bedenken des Geistlichen nicht heben, die kirhliche Trauung Geschi-dener anderen Geistlichen zu überlassen, welche jene Bedenken nicht theilen.

Ober-Präsident Dr. v. Horn nahm das Wort zu einer historishen Erläuterung des Antrages. Das Gescß vom 9. März 1874 bestimme, daß Wiedergeschiedene aus ihrer ungeseßlihen Lage kommen. Das Landreht kenne kein Hinderniß, das der Wiederverbindung von Geschiedenen entgegen wäre; und \o sei von Anfang dieses Jahrhunderts verfahren worden. Erst im Anfange der vierziger Iahre hätten sich Bedenken und Stimmen erhoben, daß das Landrecht hier im Irrthum \ei und viele An- hänger gefunden. Beide Stellen in der Bibel, im Evangelium Matthäi und im Briefe an die Korinther, hätten die wider- sprechendsten Beurtheilungen und Ausklegungen gefunden. Carl Sriedrih Eichhorn spriht in seiner Kirchengeschihhte Ansichten aus, welche mit den jegt bei vielen Geistlichen herrshenden nicht übereinfümmen, Bei erhobenen Bedenken und Beschwerden über die Verschuldung von Geschiedenen habe der Ober-Kirchenrath ihm in dieser Sache vorgelegte Fälle nah dem moralishen Stand- punkte beurtheilt und dadur gleichsam ein Gewissensgericht geübt, obgleih Reue umd Buße die Schuld sühne. Ueberhaupt seien Ehe- \cheidungsf\achen \chwierig zu entscheiden. Die Kabinetsordre vom Jahre 1846 bestimme, daß Geistlihe niht gezwungen seien, Trauungen zu vollziehen. Das Geseß von 1857 gebe die Ent- scheidungen darüber den Konsistorien, und die Kabinetsordre von 1859 dem Dber-Kirhenrath. Endlih erscheine das Gesey vom 16. September 1874. Er flümme Hevelke und Genossen nicht bei und noch weniger Gebauer, welher bei der kirhlihen Ein- segnung von Geschiedenen, welhe durch Civilakt verbunden sind, das Gewissen nit bedrücken will; denn dies lasse sich auch auf manche andere Fälle anwenden.

Bei der \{ließlichen Abstimmung wurde der Antrag Hevelke angenommen, aber der von Gebauer verworfen,

Der Präsident des Konsistoriums und Königlicher Kom- missarius bei der Synode Ballhorn, \prah dem Präses \chließlich seinen Dank qus für die Treue und den Eifer, womit er sein \{chwieriges Amt verwaltet, wie auch der ganzen Versammlung für die Würde und Pflichttreue, welche sie bei ihren Obliegen- heiten beseelt habe. Wenn die einzelnen Mitglieder jeßt auch zu ihrem Daheim zurückehrten, fo bleibe dex Provinzial-Synodal- Vorftand zurück, um mit dem Konsistorium vereint zu schaffen und den Bau der Kirche zu fördern.

Provinzial-Schulrath Dr. Schrader rekapitulirte als Präses der Provinzialsynode die von ihr vollzogenen Beschlüsse und Verhandlungen.

Der Ober-Präsident Dr. v. Horn forderte darauf die Ver- sammlung auf, sich von ihren Sigzen zu erheben und dem Präfes dadurch ihren Dank zu bezeugen für die Leitung der Verhandö- lungen, welhem Ersuchen allgemeine Folge gegeben wurde, worauf Dr. Schrader dankend erwiderte.

Superintendent Erdmann hielt das Schlußgebet, an das sich der Gesang eines Verses des Liedes „Nun danket Alle Gott“ hloß. Dann wurde mit einem dreimaligen Hoch auf Se. Ma-

E E R S L E S S

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jestät den Kaifer und König, in das die Versaitimlung begeistert einstimmte, die Provinzialsynode geschlofsen,

Bayern. München, 7. Februar. Der ober ite Schul- rath hat beantragi und das KuUltus-Ministerium bes{chlo\}sen, daß an den Gymnasien neuer Formation, wenn solche ins Leben treten, in den beiden oberen Kursen wöchentlich nur cine Stunde auf Religionsunterriht verwendet werden DUrse. Das protestantische Ober-Konsistorium hat aber in einer Eingabe an den König dagegen lh ausgesprohen und sich auf die Ver- fassung berufen.

Sachienm. Dresden, 9. Februar. Der Erbgroßher- zog und die Erbgroßherzogin von Sachsen-Weimar find gestern Abend 52 Uhr hier angekommen und im König- lihen Palais am Taschenberge abgetreten.

i Das in der Ausgabe begriffene 1. Stü des Ge blatts für 1875 veröffentliht u. A. ein Gesez von nuar d. J., die Uebertragung der Verpflihtung zu Unter- stüßung bedürftiger Familien von zum Dienste einberufenen Mannschaften der Reserve, Ersaßreserve und Landwehr auf die Bezirksverbände betreffend.

Baden. Die Mittheilung der „Karlsr. Zl daß voi dem auf leßtem Landtage zur Fortführung der Eisenba )n- bauten geseßlih bewilligten Anlehensbetrage jeßt „ein größerer Theil“ begeben worden ist, findet ihre nähere Erläuterung darin, daß die Ermächtigung des Landtages auf eine Summe von 30,188,158 Gulden oder rund 30 Millionen Gulden geht, von welcher jeßt 30 Millionen Mark zu 4 Proz. begeben sind (Die Wiederaufnahme des Zinsfußes von 4 Proz. zeugt von dem ge- stiegenen Vertrauen auf gute Staatsanlehen). Ein weiterer Artikel des Anleihegeseßes ermächtigt di- Eisenbahnschulden- tilgungs-Kafse zur Erhöhung des Anlehens, um die Konvertirung des von der Stadt Mannheim für den Bau der Mannheim- Karlsruher Bahn aufgenommenen 4z3prozentigen Anlehens von 3,200,000 Gulden, das jene Kasse von 1876—1895 mit jährlih mindestens 5 Prozent zu tilgen hat, zu ermöglichen.

Die diesjährige Frühjahrsprüfun g über die allgemein wissenschaftlihe Vorbildung der Geistlichen findet gemeins\chaft- lih für die fkatholishen und für die evangelish-protestantischen Theologen am 5. April ftatt. Die Anmeldung der Kandidaten hat unter Vorlage der nah Art. 1 des Gesczes vom 19. Februar 1874 und der landesherrlihen Vollzugsverordnung hierzu vom 3. Mai 1874 erforderlihen Nachweise bei dem Minifterium des Innern zu erfolgen.

Sessen. Der König von Belgien hat dem Prin zen Ludwig von Hessen für den Muth und die Aufopferung, welche derselbe gezeigt, als er mit Gefahr seines eigenen Lebens am 15. August v. J. in Blankenberghe einen Menschen vor dem Ertrinken rettete, den Orden für Civildienste 1. Klasse ver- lichen.

Mecklenburg. Schwerin, 9, Februar. Morgen, am 10 Februar, steht die Eröffnung des diesjährigen ordentlichen Landtags bevor. „Bekanntlih \o \chreiben die „Meckl. Anz.“ wird die Fortseßung der die Modifikation der Landes- verfassung betreffenden Verhandlungen die Hauptaufgabe deses Landtages sein, und es ist daher zu wünschen, daß derselbe reht zahlreih und namentlih von allen Denjenigen besucht wicd, welchen cine friedlihe Löfung der hon zu lange \{chwe- bmden Frage ain Herzen liegt, Möge \fich Niemand einer fal!- {hen Sicherheit hingeben und etwa glauben, daß, wenn jeßt wieder keine Einigung zu Stande fomme, Alles beim Alten

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bleibe. Noh hat sich der Bundesrath über jenen neuesten Reichstagsbeshluß, nah welchem jeder Bundesstaat eine aus Wahlen der Bevölkerung hervorgehende Vertretung haben soll, niht ausgesprochen, und es könnte für Mecklenburg die verderb- lidsten Folgen haben, wenn auch dieser leßte Versuch, unsere heimischen Verhältnisse aus eigener Initiative zu reorganisiren, im Sande verlaufen würde.

Malchin, 10. Februar. (W. T. B.) Heute Mittag ift der Landtag eröffnet. Die \chwerin\che Proposition äußert ih über die Verfassungsvorlage also: Der Großherzog bringe die Vorlage für den außerordentlichen Landtag vom Februax v. I. gur nocmaligen Berathung der Stände, indem derselbe an der in dem Landtagsabschiede vom 7. März v. I, ausgesprochenen Hoffnung festhalte, daß die Ueberzeugung von der Nothwendig- keit des von ihm verfolgten Zieles zu einer Verständigung über die vorgeshlagenen Grundzüge führen werde.

Bremen, 7. Februar. Die Steuerdeputation triff gegen- wärtig die ihr zufallenden Borbereitungen für die neue Erÿ e- bung des Einko mmenschos\\ses nach Hamburger Vorgang, namlich kontrolirte Selbsteinshäßung. Si hat einen Wahlauffaßz angefertigt, aus dem die Schätzungskommissionen genommen werden können, nah den verschiedenen Bezirken der Stadt und des Gebiets abgetheilt; und außerdem {chlägt fie vor, für die vermehrte Arbeit dem Steuecrdirektox und dem Steuercontroleur acht neue Schreiber erster Klasse beizugeben.

Desterreich-Ungarn. Wien, 8. Februar. Geflern fand Ball bei Hof ftatt, an welchem der Kaiser und die Kaiserin theilnahmen. Die Kaiserin empfing vor dem Balle den Kaiser- lih türkischen außerordentlihen und bevollmächtigten Botschaster Raschid-Pascha.

…_— Der Herzog Ludwig in Bayern ist gestern Vor- mittags von München hier angekommen und in der Hofburg abgestiegen. i __ Pest, 8. Februar. Wie bereits telegraphisch gemeldet, hielt in der heutigen Sigßung des Abgeordnetenhauses der Mi- nister-Präsident Bitto, von lebhaftem Beifall begleitet, eine große Programmrede. Derselbe sagte, er verzichte nah der wichtigen Erklärung Tisza's auf Rekriminationen, weil ex die Annäherung der zwei großen Parteien warm wünsche. Einen Systemwechsel bezüglich der gemeinsamen Angelegenheiten wünsche fast die ganze Nation nicht. Betreffs der Verwaltungsreform habe die Regie- zung ihre Prinzipien bezeihnet und die Vorlage versprochen, deren gleichzeitige Borlage mit dem Budget hätte die Verwirrung vergrößert. Der Redner widerlegte den der Regierung gemachten Borwurf der Einseitigkeit. Erst nach der Erledigung des Budgets konnte die Regierung an die Verhandlungen wegen der Bankangelegenheit gleihzeitig mit der Regelung der Valuta denken. Seit sieben Jahren wurde zur Hebung der

: teuerfähigkeit viel gethau, \o daß eine verhältnißmäßig geringe | teuererhöhung jeßt gerechtfertigt ist. Die Reformen werden |

große Ersparnisse niht bringen, große Ersparnisse bei der ge-

meinsamen “Armee find cinfah unmöglich. Das Gleichgewicht in devx Staatshaushaltung müsse aber bleibend gemacht werden.

Urh die Deckung des Defizits mit den Anlehensgeldern und

dur das Abmwarten der Wirkung der Reformen stünde das Laud |

Anfang 1876 dort, wo es heute stehe. Das Parlament möge entscheiden.

Andreas Taray \prach in längerer Rede für und Horn gegen die Annahme der Budgetvorlage vor leeren Bänken. Graf

Theodox Csaky meinte, nur cia Ministerium Sennyey-Lonyay- Tisza könne das Land retten, er- acceptirte aber die Budget- vorlage. Schließlih \prah noch Gubody von d:r äußersten Linken für den Simonyi’shèn Besch‘ußantrag. 2

Die Rede des Minister-Präfidenten hat eine außerorDent- lihe Wirïung hervorg-rufen und allgemein kein Programm eine so große Majorität

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behauptet, daß

als das heute vom Minister-Präsidenten entwielte, daß Se. Majestät deshalb mögliher Weise, wenn die Regierung demissionire, wie- der Stephan Bitto mit der Neubildung des Kabinets betrauen dürfte. Für die Budgetdebatte sind noch 14 Redner vorgemerkt und wenn alle vergemerkten Redner sprechen, wird die Abstim- mung faum vor Donnerstag erfolgen und der Minister-Präsident ert dann nach Wien reisen können.

9. Februar. Der Finanz-Minister Ghyczy hielt in der heutigen Sißung des A bgeordnetenhauses eine mehr- stündige Rede, in welcher er den von der Regierung vorgeschla- genen Modus zur Regelung des Staatshaushalts als den allein zweckmäßigen bezeihnete und nachzuweisen suchte, daß bei An- nahme der Vorschläge der Regierung die Regelung des Stagats- haushalts für 1877 möglich sei. Der Schluß der Debatte wird wahrscheinlih am Freitag oder am Sonnabend erfolgen.

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__ GroßFSbritannien und Frland., London, 8. Februar. (A. A. C.) In Downing-Street fand am Sonnabend ein Kag- binetsrath ftatt, bei dem mit Ausnahme des Earls von Carnarvon sämmtlihe Minister zugegen waren, Für die Rückkehr des Ho fes von Osborne nach Windsor is noch kein „bestimmter Tag anberaumt.

Die Einkünfte des Dominion Canada im verflosse- nne JIaÿre überstiegen die Ausgaben um 3,400,000 Dollars.

Aus Südwales liegen \{chlimme Berichte über die Folgen der dortigen allgemeinen Arbeits\perre vor, Durch die Arbeitseinstellung in den Kohlengruben s\tockt der Handel fast gänzlih. Der Kohlenexport, der {hon lange verhältnißmäßig gering war, hat nun noch mehr abgenommen, während auch der Import geringfügiger Natur ift. Zwei oder drei Zechen in der Nachbarschaft sind noch im Betriebe und deren Erträge werden rash zu hohen Preisen aufgekauft. Die verschiedenen Eisen- und Zinn1werke arbeiten auch noch immer fort, aber dies fann nur fortdauern, so lange der Kohlenvorrath anhält. Dur die Ar- beits\perre sind auch eine Menge Kanalarbeiter u. A. beschäfti- gungslos geworden, in Folge dessen Armenunterstüßung in er- höhtem Maße in Anspruch genommen wird.

Oberst Henderson, der Chef der Londoner Polizei, kon- statirt in einem amtlichen Bericht an den Minister des Innern, daß das sogenannte „Garottiren“ thatsählich aufgehört habe, zu existiren. Die Züchtigung mit der neunshwänzigen Kate hätte sehr viel zur Unterdrückung dieser Kategorie von Verbrechen beigetragen.

Spaníen. Madrid, 9, Februar. (W. T. B). Die Carlisten haben in einer Stärfe von 3000 Mann eine der Zahl nach \{chwächere Abtheilung der Besaßung von Daroca (in Arragonien bci Sarago\}sa) überfallen. Es entwickelte sich ein lebhaftes Gefecht, in welchem die Carlisten niht unbeträcht- liche Verluste erlitten. Vom General Loma ist diè Meldung eingegangen, daß der Brigadier Oviedo die Ortschaft U subil in Guipuzcoa besegzt hat.

Tafalla, 8. Februar. (W. T. B.) Die militärischen Operationeù sind augenblicklih eingeftellt. Der Angriff auf Santa Barbara ist aufgeshoben worden. Die Königlichen Truppen befestigen die von ihnen eingenommenen Positionen.

Logroño, 9. Februar. (W. T. B.) König Alfons ist heute hier eingetroffen und mit großem Jubel empfangen worden, derselbe begiebt sich morgen nah Miranda und dann nah Burgos. Es heißt, General Laserna hâtte um feine Enthebung vom Oberkommando gebeten und wäre sein Gesuch bewilligt worden. Nah den Einen wäre Moriones, nah den Anderen Jovellar zu seinem Nachfolger bestimmt.

Scbweden und Norwegen, Stockholm, 4. Februar. Der König gab am Dienstag Abend eine Soirée, zu welcher der shwedische und norwegische Staatsrath, die Reichs1ags-Prä- sidenten und Vize-Präsidenten, ferner das diplomatishe Corps, zusammen circa 400 Perfonen, Einladung erhalten hatten.

Bei Gelegenheit der Etat-Auffstellung für die Staats- Eisenbahnen für das Iahr 1876 wurde eine Tarif =-Er- höhung in Anregung gebracht, ohne daß es bis jegt zu einem definitiven Beschluß gekommen ist, da zu diesem Zweckte eine (Je naue auf statistische Data beruhende Untersuhung vorhergehen muß. Die Direktion der Staatseisenbahnen ift angehalten worden, sih zu äußern, eine wie hohe Tariferhöhung ihr am thunlichsten erscheine.

Vom Reichstag wurden heute durh den Säáaatsrath Weidenhjelm die Regierungsvorshläge, betreffend erstens, die allgemeine Wehrpflicht, neue Heeresordnung, so wie Löhuung, Bekleidung und Unterhalt der Armee, zweitens, Abh- änderung der Bestimmungen für die Marine in Bezug auf Ab- lôhnung und Bekleidung, vorgelegt. Von beiden Kammern wurden die Budgeteinkünfte, wie von der Regierung und der betreffenden Kommission vorgeschlagen, genehmigt.

Das dem Reichstag am 4. d. M. vorgelegte Gesetz für die neue Heeresordnung lautet nah den „H. R.“ wie folgt:

1) Jeder Schw?de ist von und niit dem Kalenderjahre, in wel- chem er jein 20. Lebensjahr vollendet, bis zu dem 40. Lebensjahre inklusive wehrpflichtig.

2) Von der Wehrpflicht ist Derjenige entbunden, der durch Ge- brechen, Krankheit odex körperliche Schwachheit zum Dienst b-i der Vertheidigung des Landes untauglich ift.

3) Der Wehrpflicht wird beim Heere oder bei der Flotte Ge- nüge geleistet.

4) a. Das Heer besteht aus Linie, Landwehr und Landsturm. Die Dienstzeit ist 6 Fahre in der Linie und 6 Jahre bei dex Land- wehr, außer bei der Kavallerie, bei welcher die Dienstzeit in der Linie 6 Jahre, in der Landwehr 4 Jahre ist. Nach Dienstvoll n- dung bei der Linie tritt der Wehrpflichtige unmittelbar in die Land- wehr über. Die Dienstzeit bei der Flotte ist 12 Jahre, wovon die ersten 6 der Dienstzeit in der Linie, die leßten 6 der Dienstzeit in der Landwehr entsprechen, Jm Kriege wird die Länge der Dicnst- zeit jedoh nur dem Bedarf entsprechend für die einberufene Mann- schaft bestimmt. b. Während der Zeit, wo der Wehrpflichtige nicht der Linie, Landwehr oder- Flotte angehört, zählt er zum Landsturu.

9) a, Der Wehrpflichtige ist sculdig, sih in dem Jahr, wo er das 21, Lebenéjahr vollendet, zum Dienst bei der Linie, Landwehr oder Flotte zu 1tellen. b, Die Dienstzeit bei der Linie und Land- wehr oder Flotte wird von Anfang des genannten Jahres gerechnet,

auch wenn der Diensteintritt in Folge rechtmäßiger Hindernisse oder

bewilligten Ausstandes erst ein Jahr später erfolgen sollte, War die !

r Üiuto D 9179 L CINtIE Oder 21

ie übrigen Y deer oder Flotte, wozu sie tauglich befunden werden. b. Wehrpflich- tige sind schuidig, fobald fie zum 1) daß die

nicht zu einem ©

würdig, dem He

der ortentalischen L

Krisis beschäftigt. ein neues Kabinet bleibt, um die Ordnung in Assouncion aufrecht zu halten, darf man eine stetige Besserung der Zustände ecivarten, da Handel und Ein- fünfte 50 4 per annum zunabmen,

Bombay, 9. Februar. (W. T. B) Die

Sklaven oder fr aus Aschanti

Auësc{reibung die Folae eincs unents&uldbaren Ausbleibens Wehrpflichtigen, f i in welchem die Ausl ige kann auh vor dem 2! en Truppentheil oder ciebéèn zu werden wlins{t,

L ch » lbr f E 19 Hn f L 14 (Fs m gewählten V rengattung tauglich{ ist. (Ex ges

ie Dienstzeit erst von Anfang attfand, gercchnet, c. Dex in den Dienst treten und ttenstation wählen, wo er

cur daun, wenn er zum Dienst

zur entsprechenden Klasse bei der Flotte jahre. Solche Freiwillige dürfen bei feinem

4 des Jahreskontingents anck-

t ag ita i V E L 2 tige werden zum Waffendienst aus- D s Pi . - seyrpfltmtigen zu anderer Verwenduna bei

: Dienst einberufen, den Dienst zut thnen von des Vorgeseßten angeiviesen, doch so:

, welche vorher Offiziers- oder Unteroffizier8rang bekleideten, 1 enst tn geringerem Befehlégrad angehalten werden onnen, als sie vorher inue hatten; 2) daß Priester, Aerzte und Thier-

C

ârzte nit zu anderem Dienst befoßlen werden, als deren Beruf ent- daß Seckapitäne und Steuermäuner von der Handels-

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flotte, jobald dieselben der in 8. 28 vorgeschriebenen Waffenübung genügt und Examen abgelegt haben, als Offiziere resp. Unteroffiziere verwendet werden. 7) Vorschriften wegen Befreiung von Dienst während cines Krieges werden vom König bestimmt

8) Wehrvflichtige dürfen von ihrem Arbeitgeber, Hausherrn nit verhindert werden, ih rechzeitig zur Ausschreibung, Waffenübuüng r anderen Dienst zu stellen. : bürgerlichen Vertrauens verlustig gegangene find un- oder der Flotte anzugehören.

Artikel 11, enthält die Bestimmungen über den Dienst bei der Linie und Landwehr, fowie bei den entsprechenden Klassen der Flotte.

Unterifa.

2

Aus New-Orleans wird vom 6. d. per Kabeldepesche gemeldet, daß in einer Versammlung der konser- vativen Mitglieder der Legislatur von Louisiana der vorge- s{chlagene Ausgleich acceptirt wurde. Darnah wird den Demg-

traten unter der Bedingung, daß sie auf jede Untersuchung der gen des Gouverneurs Kellogg Verzicht leisten, eine Ma- jorität von zehn Stimmen eingeräumt. Mr. M'Enery, der dem Kompromiß nit beitrat, hat angezeigt, daß er seinen Posten niederlegen müsse.

Aus Südamerika liegen der „A. A. C.“ vom 8. Fe- bruar folgende Nachrichten vor: Argentinischen Republik melden die neuesten Nachrichten, daß das Land nun im Vollgenusse des tiefsten Friedens ist und alle Spuren der jüngsten Unruben verschwunden sind. Die Arbeit ist allenthalben wieder aufgenommen worden und die Eins wanderung nimmt ihren Fortgang. Die Regierung hat Mr. Eduardo Olivera zum Generalpostmeifster der Republik und Dr. Lucas Gon- zalez zum Generalkonsul in London an Stelle von Mr. Sampson,

dem ehemaligen City-Redacteur der «Times“, ernannt. Dr. Gonzalez war früher Finanz-Minister der Republik und genießt allgemeine Ach- tung. Die Angelegenheiten in Montevideo beschäftigen die Aufmerk- samkeit auf Grund der wachsenden finanziellen Schwierigkeiten. Mehrere egiélatur unterbreiteten Projefte wurden verworfen. Der Mangel an kleiner Münze ist fast ein größeres Uebel als das Defizit des Regierungs-Budgets. Durch das Verbrennen des sämmit- lichen Papiergeldes giebt es nun kaum irgend ein anderes Geld als Sovereigns, und für das Wechseln eines solchen werden oft 5 % ges Dem Vernehmen nach ist Vicomte Maua nun in Montevideo mit der Vorbereitung eines Proj.kts zur Abhülfe der gegenwärtigen In Paraguay hat Mr. Gill, der Präsident,

gebildet, und wenn die brasilianische Garnison

C

„Gazette de Bombay“ meldet, daß Herat am 19. Januar von den Truppen Shir Ali Khans beseßt worden fei.

Eine Depesche von der Goldküste veröffentlicht den Text der Proklamation des Gouverneurs Strahan, bezüglich der Abschaffung der Sklaverei in der westafrikanischen

Die Proklamation erklärt, daß es fortan gesewidrig sei, eine Perfon als Sklaven zu verkaufen, zu kaufen oder zu übertragen oder zu miethen und daß es auch gesezwidrig sei, cine Verson, sei es als ei, in die unter britischem Schuße stehenden Gebiete oder anderwärts zu importiren, um dieselben als Sklaven zu verkaufen oder mit ihnen als ein Pfandobjeft zu verfahren, Ver- gegen diese Geseße sollen mit Geldbußen resp. Gesängniß-mit harter ArLeit bestraft werden. Ferner erklärt die Proklamation alle in den Protektorat nach dem 5. November 1874 geborenen Kinder für frei. Im Weiteren wird erklärt, daß diese Geseße keinen Sklaven zwingen, ¡einen Herrn zu verlassen, wenn er in dessen Dienst zu bleiben wün|\cht. e bestehenden Familien- und Stamm-Beziehungen sollen feine: lei Störung erfahren. Petitionen ao den Gouverneur, sowie an die Königin gerictet, worin ie um die Annullirung dieser Proklamation bitten. Sie behaupten, daß die Bestimmungen derselben uicht im LSinklange mit den im No- vember v. J. gewährleisteten Bedingungen sind. Gleichzeitig wird den Bittschriften des Weiteren auf die Unbequenlichfeiten und

Die Eingeborenen - Könige und Häuptlinge haben

Gefahren des nenen Arrangements hingewiesen.

besserung dienen.

kung machen,

stattfindet, müssen

Landtags- Angelegenheiten.

10. Februar. Jn der gestrigen Sißung des Hauses der Abgeordneten nahm der Minister des Innern Graf zu Eulenburg in der Generaldiskussion über die Provinzialo rdnung 2. nah dem Abg. Dr. Virchow das

Meine Herren! Die Beurtheilung, welche die Vorlage der Pro- vinzialordnung und dessen, was daran hängt, bisher gefunden hat, ift ja eine günstige gewesen. Daß au einzelnen Bestimmungen kcitifirt werden würde, war verauszusehen. Es fann dies nur zur gründlichen Beurtheilung des Gesetzentwurfs und möglicher Weise zu feiner Ver- s Auf die Einzelheiten und selbst auf die Vorschläge ¿zu Hauptabänderungetn, deren Einbringung in Aussicht gestellt ist, gehe ih einstweilen nicht ein, will aber im Allzemeinen die Bemer- daß, wexrn der Hr. Abg. Miquel so gut war, das ganze Werk als ein „kühnes* zu bezeichnen, dieser Ausdru@ck œobl weniger gerade auf die Vorlagen paßt, die Kühnheit des Uaternehmens viele

©)

mehr mehr rückwärts liegt und vom Jahre 1872 datirt. Mer den damaligen Schritt U ! Schritt thun. Wenn diese Behauptung richtig ift, dann werden Sie mir auch zugeben, daß der Eifer und der Trieb, ein dur Gefeß festgelegtes System über den ganzen Staat zu verbreiten, bei der Regiernng und namentli dem betreffenden Reffort lebhafter sein muß, als irgendwo, blos der Dran»z, einem e:nmal festgelegten Gedanken die Ausführung zu sichern, soudern auc tie außerordentlichen Schwierig-

that, muß mit Konsequenz auch den leßigen

entstehen, wenn dieje Ausführung nur stückweise

ir 1üssen die Regicrung dahin führen, mit allem Eifer dem System seinen Eingang in die ganze Monarchie zu bahuen. Des-

halb war es natürlich, daß, jobald die Kreitordnung ein Jabr lang bestanden hatte Und man ungefäbr sch id meinen Blick auf famuntliche Provinzen und derca Einrichtungea richtete,-um mir ein Bild davon öu maczen, wie die Äusdechuung der

u konnte, wie sie funktioniïte,