1875 / 35 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 Feb 1875 18:00:01 GMT) scan diff

den Ausspruch des Standesbeamten, daß ér sie nünmehr Kraft des Gefeßes für rechtmäßig verbundene Eheleute erkläre,

L . Als Zeugen follen nur Großjährige zugezogen werden.

Verwandtschafl, und Schwägerschaft zwishen den Betheiiigten und den Zeugen, vder zwischen den Zeugen unter einander steht deren Zu- iehung “at entgegen. B g n us Vienne in das Heirathsregister soll enthalten: 1) Vor- und Familiennamen, Religion, Alter, Stand oder Gewerbe, Beburts- und Wohnort der Eheschließenden; 2) Vor- und Familien- namen, Stand oder Gewerbe und Wohnort ihrer Eltern; 3) Vor- und Familiennamen, Alter, Stand oder Gewerbe und Wohnort der zuge- zogenen Zeugen; 4) die Erklärung der Eheschließendenz 5) den Aus- spruch des Standesbeamten. / L E

Veber die erfolgte Eheschließung is den Eheleuten sofort eine Bescheinigung auszustellen. E E S

S. 99. Ist eine Ehe für aufgelöst, ungültig oder nichtig erklärt worden, so ist dies am Rande der über die Eheschließung h.wirkten Eintragung zu vermerken.

Die landesgeseßlichen Vorschriften, nah welchen es zur Trennung einer Ehe einer besonderen Erklärung und Beurkundung vor dem Standesbeamten bedarf, werden hierdurch nicht berührt. n

Sünfter Abs{nitt. Beurkundung der Sterbefälle.

8. 56. Jeder Sterbefall ift spätestens am nächstfolgenden Wochen- tage dem Standesbeamten des Bezirks, in welchem der Tod erfolgt ist, anzuzeigen. | Es Vei I Zu der Anzeige verpflichtet ist das gamilienhaupt, und wenn ein solches nicht vorhanden oder an der Anzeige behindert ist, derjenige, in dessen Wohnung oder Behausung der Sterbefall sich ereignet hat. ; e m L 58. Die §88. 19 bis 21 kommen au in Baziehung auf die Vnzeige der Sterbefälle zur Anwendung. /

Findet eine amtlihe Ermittelung über den Todesfall statt, so er- folgt die Eintragung auf Grund der \hriftlichen Mittheilung der zu-

ändigen Behörde. ; i

N L 59. Die Eintragung des Sterbefalles foll enthalten: 1) Vor- und Familiennamen, Stand oder Gewerbe und Wohnort „des An- zeigenden; 2) Ort, Tag und Stunde des erfolgten Todes; 3) Vor- und Familiennamen, Religion, Alter, Stand oder Gewerbe, Wohn- ort und Geburtsort des Verstorbenen; 4) Vor- und Familiennamen seines Ehegatten, oder Vermerk, daß der Verstorbene ledig gewesen sei; 5) Vor- und Familiennamen, Stand oder Gewerbe und Wohn- ort der Eltern des Verstorbenen. : : i :

Soweit diese Verhältnisse unbekannt sind, is dies bei der Ein- tragung zu vermerken. : L: j

8. 60. Ohne Genehmigung der Ortspolizeibehörde darf keine Beerdigung vor der Eintragung des Sterbefalles in das Sterbe- register stattfinden. Ist die Beerdigung dieser Vorschrift entgegen ge” schehen, so darf die Eintragung des Sterbefalles nur mit Genehmi- ung der Aufsichtsbehörde nach Ermittelung des Sachverhaltes er- folgen.

Sechster Abschnitt. Beurkundung des Personen standes der auf See befindlichen Personen. S

S. 61. Geburten und Sterbefälle, welche fih auf Seeschiffen während der Reise ereignen, sind nach den Vorschriften dieses Gesetzes spätestens am nächstfolgenden Tage nah der Geburt oder dem Todes- fall von dem Schiffer, unter Zuziehung von zwei Schiffs-Offizieren oder anderen glaubhaften Personen, in dem Tagebuch zu beurkunden. Bei Sterbefällen ift zugleich die muthmaßlihe Ursache des Todes zu vermerken. j S i S

8. 62. Der Schiffer hat zwei von ihm beglaubigte Abschriften der Urkunden demjenigen Seemannsamte, bei dem es zuerst geschehen Tann, zu übergeben. Eine dieser Abschriften ist bei dem Seemannus- amte aufzubewahren, die audcre ist demjenigen Standesbeam*en, in dessen Bezirk die Eltern des Kindes, beziehungsweise der Versto-bene ihren Wohnsiß haben oder zuleßt gehabt haben, behufs der Eintra- gung in das Register zuzufertigen. j

8. 63. Ist der Schiffer verstorben oder verhindert, fo hat der Steuermann die in den §8. 61 und 62 dem Schiffer auferlegten Ver- pflichtungen zu erfüllen. e L E

S. 64. Sobald das Sciff in den inländischen Hafen eingelqgu- fen ist, in welchem es seine Fahrt beendet, ist das Tagebuch der für den Standesbeamten des Hafenortes zuständigen Aufsichtsbehörde vor- ulegen.

/ ‘Diese hat beglaubigte Abschrift der in das Tagebuch eingetrage- nen Standesurkunde dem Standesbeamten, in dessen Register der Fall gehört (§.- 62), behufs Kontrolirung der Eintragungen zuzustellen. Siebenter Abschnitt. Berichtigung der Standesregister. §. 65, Die Berichtigung einer Eintragung in dem Standes- register kann nur auf Grund gerichtlicher Anordnung erfolgen. Sie geschieht durch Bcischreibung eines Vermerks am Rande der zu be- richtigenden Eintragung. E E

S. 66. Für das Berichtigungéverfahren gelten, insoweit die Landesgeseße nicht ein Anderes bestimmen, die nachstehenden Vor- riften.

G Die Aufsichtsbehörde hat, wenn ein Antrag auf Berichtigung ge- stellt wird, oder wenn sie cine solche von Amtswegen für erforderli erachtet, die Betheilig‘en zu hören und geeignetenfalls eine Auffor- derung durch ein ôffentlihes Blatt zu erlassen. Die abgeschlossenen Vérhandlungen hat sie demnächst dem Gerichte erster Instanz vorzu- legen. Dieses kann noch weitere thatsächliche Aufklärungen veranlassen und geeignetenfalls den Antragsteller auf den Prozeßweg verweisen.

Im Uebrigen finden die für Sachen der nichtstreitigen Gerichts- barkeit geltenden Vorschriften Anwendung.

Achler Abschnitt. Scchlußbestimmungen.

S. 67. Ein Geistlicher oder anderer Religionsdiener, welcher zu den religiösen Feierlichkeiten einer Eheschließung schreitet, bevor ihm nahgewiesen worden ist, daß die Ehe vor dem Standesbeamten ge- \hlossen sei, wird mit Geldstrafe bis zu dreihundert Mark oder mit Gefängniß bis zu drei Monaten bestraft. :

S 05. Wer: den in. den S. 17 bis 20; 22 bis 24, .56 bis 58 vorgeschriebenen Anzeigepflihten nicht nachkomut, wird mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark oder mit Haft bestraft. Die Straf- vexfolgung tritt uicht ein, wenu die Anzeige, obwohl niht von den zunächst Verpflichteten, doch rechtzeitig gemacht worden ist.

Die bezeichnete Strafe trifft auch den Schiffer oder Steuermann, welcher den Vorschriften der §8, 61 bis 64 zuwiderhandelt.

Die Standesbeamten find außerdem befugt die zu Anzeigen oder zu sonstigen Handlungen auf Grund dieses Gesetzes Verpflichteten hiérzu durch Geldstrafen anzuhalten, welche für jeden einzelnen Fall den Betrag von fünfzehn Mark nicht übersteigen dürfen. :

8. 69, Ein Standesbeamter, welcher unter Außerachtlassung der in diesem Geseße gegebenen Vorschriften eine Eheschließung vollzieht, wird mit Geldstrafe bis zu 600 Mark bestraft. S

8. 70. Gebühren und Geldstrafen, welche in Gemäßheit dieses Geseßes zur Erhebung gelangen, fließen, insoweit die Landesgeseßze nicht ein Anderes bestimmen, den Gemeinden zu, welche die sächlichen Kosten der Standesämter (88. 8, 9) zu tragen haben. t

§. 71. In welcher Weise die Verrichtungen der Standes- beamt-n in Bezug auf sfsolche Militärpersonen wahrzunehmen sind, welche ihr Standquartier nicht innerhalb des Deutschen Reichs, oder dasselbe nach eingetretener Mobilmachung verlassen haben, oder welche sih auf den in Dienst gestellten Schiffen oder anderen Fahrzeugen der Marine befinden, wird durch Kaiserliße Verortnung bestimmt.

§ 72. Für die Lant esherren und die Mitglieder der landcsherr- lichen Familien, sowie der Fürstlichen Familie Hohenzollern erfolgt die Ernennung des Standesbeamten und die Bestimmung über die Art der Führung und Aufbewahrung der Standesregister durch An- ordnung des Landesherrn. /

Jn Betreff der Stellvertretung der Verlobten und in Betreff des Aufgebots entscheidet die Observanz. i : 7

Im Uebrigen werden in Ansehung der Mitglieder dieser Häuser die auf Hausgeseßen oder Observanz beruhenden Bestimmungen über die Erfordernisse der Eheschließung und über die Gerichtsbarkeit in Ehesachen nicht berührt.

S. 73. Dea mit der Führung der Standesregister oder Kirchen- bücher bishe; betraut gewesenen Behörden und Beamten verbleibt die Berechtizung und Verpflichtung, über die bis zur Wirksamkeit die'es Gefeßes eingetrogenen Geburten, Heirathen und Sterbefälle Zeugüisse zu ertheilen. i S

. 74, Unberührt bleïben die landesgeseßzlichen Vorschriften, welche 1) Geistlihen und Kirchendienern aus Anlaß der Einführung der bürgerlichen Siandesregister und der bürgerlichen Form der Ehe- {ließ ing einen Anspruch auf Entsctädiguug gewähren ; 2) bestimm- ten Perfonen die Pflich: zu Anzeigen von Gebucts- und Todesfällen auferlegen. L

Wo die Zulässigkeit der Ehe nach den bestehenden Landesgeseßen von einem Aufgebote abhängig ist, welches durch andere bürgerliche Beamte als die Standesbeamten vollzogen wird, vertritt dieses die Stelle des von den Standesbeamten anzuordnenden Aufgebots. :

8. 75. Innerhalb solcher Grenzpfarreien, deren Bezirk si in das Ausland erstreckt, bleibt das bestehende Recht für die Beurkun- dung derjenigen Geburten und Siecbefälle, sowie für die Form und Beurkundung derjenigen Eheschließungen maßgebend, für welche ein Standesbeamter nach den Vorschriften dieses Geseßes nicht zuständig, dagegen nah dem bestehenden Recht die Zuständigkeit des Geistlichen begründet ift. Í O

Im Geltungsgebiet des preußischen Gesetzes vom 9. März 1874 ist unter dem bestehenden Recht dasjenige Recht zu verstehen, welches vor dem Inkrafttreten jenes Gesetzes maßgebend war. L

§. 76. In streitigen Ehe- und Verlöbnißsachen sind die bürger- lichen Gerichte ausshließlich zuständig. Eine geistliche oder eine dur die Zugehörigkeit zu einem Glaubensbekenntniß bedingte Gerichtsbarkeit findet nicht statt. : e

8. 77. Wenn nach dem bisherigen Rechte auf beständige Tren- nung der Ehegatten von Tisch und Bett zu erkennen sein würde, ist fortan die Auflösung des Bandes der Ehe auszusprechen. ;

Ist vor dem Tage, an welchem dies Geseß in Kraft tritt, auf beständige Trennung von Tisch und Bett erkannt worden, so kann, wenn eine Wiedervereinigung der getrennten Ehegatten nicht stattge- funden hat, jeder derselben auf Grund des ergangenen Urtheils die Auflösung des Bandes der Ehe im ordentlichen Prozeßverfahren be- antragen.

8. 78. Ehestreitigkeiten, welche in Bayern vor dem Tage, an welchem dieses Geseß daselbst in Kraft tritt, dur Zustellung des Beschlusses über Zulässigkeit der Klage anhängig geworden sind, wer- den von dem mit der Sache befaßten Gericht bis zur rechtskräftigen Entscheidung nach Maßgabe der bisher geltenden Gefeße durhgeführt.

Daselbst kann die Auflösung der Ehe auf Grund eines die be- ständige Trennung von Tisch und Bett verfügenden Urtheils geltend gemacht werden, nachdem das Gericht auf Anrufen eines Ehegatten in dem nah Artikel 675 Absaß 1 und 2 der Prozeßordnung in bür- gerlichen Rechtsstreitigkeiten vom 29. April 1869 vorgesehenen Ver- fahren die Auflösung des Bandes der Ehe ausgesprochen hat. i

Das Verfahren in streitigen Ehesachen richtet sih in Bayern in den rechtsrheinischen Gebietstheilen nah den Bestimmungen des Hauptstückes XXVI, der genannten Prozeßordnung, in der Pfalz nach den Bestimmungen des Artikels 69 des Gesetzes über die Einführung dieser Prozeßordnung.

| e gs Dieses ‘Geset tritt mit dem 1. Januar 1876 in Kraft. Es bleibt den Landesregierungen überlassen, das ganze Gesetz oder auch den dritten Abschnitt und §. 77 im Verordnungswege früher einzuführen. S i

§. 80. Die vor dem Tage, an welchem dieses Gese in Kraft tritt, nach den Vorschriften des bisherigen Rechts ergangenen Aufge- bote behalten ihre Wirksamkeit. (5

F. 81. Auf Geburts- und Sterbefälle, welche sich vor dem Tage, an welchem dieses Gesetz in Kraft tritt, ereignet haben, an diesem Tage aber noch nicht eingetragen sind, findet das gegenwärtige Geseß mit der Maßgabe Anwendnng, daß der Lauf der vorge» schriebenen Anzeigefristen mit dem Tage beginnt, an welchem dieses Geseß in Kraft tritt. / : s

Ein Gleiches gilt für den Fall, daß auch nur die Vornamen eines Kindes an diesem Tage noch nicht eingetragen sind. l

S. 82. Die kirhlihen Verpflichtungen in Beziehung auf Taufe und Trauung werden durch dieses Geseß n'cht berührt. j i

S. 83. Die zur Ausführung dieses G-seßes erforderlichen Be- stimmungen werden, soweit dieselben nicht durch eine vom Bundes- rathe erlassene Ausführungsverordnung getroffen werden, von den ein- zelnen Landesregierungen erlassen. - j

8. 84. Welche Behörden in jedem Bundesstaate unter der Be- zeihnung: höhere Verwaltungsbehörde, untere Berwaltungsbehörde, Gemeindebehörde, Gemeindevorstand, Gericht erster Instanz zu vers stehen sind, wird von der Centralbehörde des Bundesstaates bekannt emacht, A -

5 8. 85. Dur dieses Geseß werden die Bestimmungen des Ge- seßes vom 4 Mai 1870, betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des Persouenstandes von Reichsangehörigen im Auslande, nicht berührt. E

Der Reichskanzler kann einem diplomatishen Vertreter oder einem Konsul des Deutschen Reichs die allgemeine Ermächtigung zur Vornahme von Eheschließungen und zur Beurkundung der Geburten, Heirathen und Sterbefälle, wie für Reichs8angehörige, so auch für Schußgenossen ertheilen. Diese Vorschrift tritt mit dem 1. März 1875 in Kraft. a :

Uikundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen JInsiegel. :

Gegeben Berlin, den 6. Februar 1875.

e S) W ilhelm. Fürst v. Bismarck.

Geber ena Lf i I. Gebührenfrei find die nah §8. 49 und 54 oder zum Zwecke der Taufe oder der Beerdigung ertheilten Bescheinigungen. 11, An Gebühren kommen zum Ansaß: 1) für Vorlegung der Register zur Einficht, : und zwar für jeden Jahrgang . « . eine halbe Mark, für mehrere Jahrgänge zusammen jedoch : j ein und cine halbe Mak 2) für die schriftlihe Ermächtigung nach S. 43 und für jeden beglaubigten Auszug aus den Registern mit Einshluß dr ; Sihreibgebhre L eine halbe Mark; Bezieht sich der Auszug auf mehrere Eintragungen und erfordert terselbe das Nachschlagen von mehr als einem Jahr- gange der Register für jeden weiter nah- i zushlagenden Jahrgang noch Ele Halbe Märk; jedoch zusammen höchstens . . . . . zwei Mark.

Persoual-Berönderungen. Königlich Preußische Armee. Offiziere, Portepee- Fähnriche 2c. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Im slehendeu Heere.

Berlin, 2, Februar. Stahl, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 68, zum Major, M eyer, Pr. Lt. von demselben Regt., zum Hauptm. und Comp. Chef befördert. Habrecht, Pr. Lt. von demselben Regt.,, ein vom 17. / seiner Charge verliehen. v. Bierbrauer-Brennstein, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 88, in das Juf. Regt Nr. 68 verseßt. Sasse, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 88, zum Pr.-L'eutenant befördert. v. Arnim, Hauptmann und Compagnie-Chef im Garde-Schüßzen- Bat., unter Beförd. zum Major, in das 2 Juf. Regt. Nr. 76 ver- seßt. y, Ende, Pr. Lt. vom Garde-Schüßen-Bat., zum Hptm. u. Comp. Chef, vorläufig ohne Patent, y. Ranßzau, See. Lt. von demselben Bat., zum Prem. Lt. befördert. v. Kusserow, Major aggregirt dem Juf. Regt, Nr. 65," in das Inf. Regt. Nr. 67 ein-

Oktobex 1871 datirtes Patent !

rangirt. v. St. Ange, Hauptm. und Comp. Chef im Gren. Regk. Nr. 110, dem Regt., unter Beförderung zum überzähligen Major, aggregirt. Wallmüll er, Pr. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 2, unter Entbindurg von seinem Kommdo. als Adj. der 9. Inf. Brig., zum Hauptm. und Comp. Chef befördert. Bauer v. Bauern, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 84, unter Belass. in seinem Kommdo. als Adj. der 9. Inf. Brig., als ältester Pr. Lt. in das Gren. Regt. Nr. 2 verseßt. v. Elpons, Pr. Lt., bisher im See-Bat., als Pr. Lt. mit DOEG vom 8. Oktober 1870 im Inf. Regt. Nr. 84 angestellt. Mejer, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 83, unter Belassung in seinem Kommando als Adjutant der 49. Inf. Brig., in das Inf. Regt. Nr. 61 verseßt. v. Brauchit\ch, Pc. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 93, als Adjutant zur 9 Inf. Brig. kommandirt. v. Cranach, Gen. Major und Commandeur der 62. Inf. Brig., zum Kommandanten von Cöln, v. d. Esch, Gen. Major und Chef des Generalstabes XV. Armee- Corps, zum ‘Commandeur dec 62. Juf. Brig , v. Werder, Oberst4 Lt. vom Großen Generalstabe, zum Chef des Gencralstabes XY. Armee-Corps ernannt. Bichler, Sec. Lt. von Inf. Regt. Nr. 74, in das Inf. Negt. Nr. 78 verseßt. Longcchamp de Berier, big- her Kaiserl. Oesterreich. Ober-Lt. im K. K. Drag. Regt. Nr. 5, in der Preuß. Armee, und zwar als Pr. Lt. aggreg. dem Hus. Regt. Nr 13, angestellt. Knatk, Sec. Lt. vom Inf. Regt Nr. 61, unter Belassung in seinem Verhältniß als Lehrer bei dem Kadettenhause zu Plôn, und unter Beförderung zum Pr. Lt. à la suite des gedach- ten Negts. gestellt. Schwarz, Pr. Lt. vom Inf. Regt, Nr. 42, unter Belassung in seinem Verhältniß als Lehrer bei dem Kadetten- hause zu Plôn, à la suite des Füs. Regts, Nr. 34 gestellt. y. Pode= wils, Sec. Lt. vom Inf. Regts. Nr. 42, zum Pr. Lt. befördert. Klein, Premier-Lieutenant vom Füsilier-Regiment Nr. 36, unter Be- lassung in seinem Verhältniß als Lehrer bei dem Kadettenhause zu Dranienstein, à la suite des Füsilier - Regiments Nr. 40 gestellt. v. Egidy, Sec. Lt, vom Füs. Regt. Nr. 36, zum Pr. Lt. befördert. Gillmetster, Pr. Lt. vom Juf: Regt. Nr. 17, unter Belassung in seinem Verhältniß als Lehrer bei dem Kadettenhause zu Oranienstein, à la suite des gedachten Regts. gestellt. Ka nnengießer, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nx. 87, unter Belassung in seinem Verhältniß als Lehrer bei dem Kadettenhause in Culm, à la suite des gedachten Rgts. gestellt. v. Byern, Pr. Lt. v. Inf. Regt. Nr. 67, unter Belassung in seinem Kommdo. als Adj. der 43. Juf. Brig., in das Inf. Regt. Nr. 87 verseßt. Burckhardt, Sec; Lt. vom Inf. Regt. Nr. 67, zum Pr. Lt. befördert. Krause, Sec. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 33, unter Belassung in seinem Verhältniß als Lehrer bei dem Kadettenhause zu Culm und unter Beförderung zum Pr. Lt. à la suite des gedachten Regt. gestellt. Liebmann, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 95, unter Belafsung in seinem Verhältniß als Lehrer bei dem Kadettenhause zu Potsdam, à la suite des gedachten Regts. gestellt. Stein v. Kaminski, Pr. Lt. vom Juf. Regt. Nr. 45, in das Inf. Regt. Nr. 95 verseßt. v. Kathen, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 45 zum Pr. Lt. befördert. i

Berlin, 4. Februar. Herwarth v. Bittenfeld, Mas. vom Gren. Regt. Nr. 109, zum Commdr. des Kadettenhauses zu Pots- dam ernannt. v. Henninges, Maj. vom Inf. Regt. Nr. 55, unter Entbindung von feinem Kommdo. als Adjut. beim Gen. Kommdo. des XI. Armee-Corps, in das Gren. Regt. Nr. 109 verseßt. v. Win- ning, Hauptmann und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 47, als Adjutant zum General-Kommando XI, Armee-Corps kommandirt. v. Heinrich, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 47, zum Hauptm. u. Comp. Chef, Tischler, Pr. Lt. von dem}. Regt., unter vorläufiger Belassung in seinem Kommdo. .als Adjut. der 6. Di Dl, aut überzähligen Hauptm. befördert. v. Alvensleb en, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 26, unter Beförderung zum Pr. Lt, in das Inf. Regt. Nr. 47 verseßt. Burchardt, Hauptm. à la suite des Inf. Regts. Nr. 54 und vom Neben-Etat des Großen Gen. Stabes, v. Wänker, Hauptm. vom Feld-Art. Regt. Nr. 21, und v. Twardowski, Hauptm. vom Gren. Regt.. Nr. 110 unter Ueberweisung zum Großen Gen. Stabe, in den Gen. Stab verseßt. Helmuth, Maj. vom Großen Gen.Stab, zum Gen. Stsb der 22. Div. verseßt. v Meitel, Hauptm. vom Großen Gen. Stabe, zur Dienstleist. beim Kriegs-Minist. fommdrt. Kraker v. Schwarzenfeld, Pr. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 23, auf dreiMonate zur Dienstleist. beim Kriegs-Minist. fommdrt. Haast, Sec. Lt. vou der Res. des Inf. Regts. Nr. 82, im stehenden Heere und zwar als Sec. Lt. im Inf. Regt. Nr. 81 angestellt. Eckhar d, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 115, im ste- henden Heere, und zwar als Sec. Lt. im Zuf, Neal Nr. 115 gli» gestellt,

Abschiedsbewilligungen. Im steßenden Heere.

29, Januar. Prinz Heinrich XX, Neuß, Sec. Lt. à la suite des Hus. Negts, Nr. 14, der Abschied bewilligt.

Berlin, 30. Januar. Neumann, Major zur Disp., im Juf. Regt. Nr. 71, der Char. als Oberst-Lt. verliehen.

Berlin, 2. Februar. v RNedei, Oberst-Lt. zur Disp., von der Stellung als Bezirks-Commdr. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 77 entbunden. Neuhaußz, Oberst-Lt. vom Infant, Regt. Nr. 68, unter Stellung zur Disp. mit dem Char. als Oberft und Pens., zum Be- zirks-Commdr. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 77 ernannt. Mecklen- burg, Oberst zur Disp. und Bez.-Commdr. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 90, von dieser Stellung entbunden. Frhr. v. Nettel- bladt, Oberst-Lt, a. D., zuleßt im Gren. Regt. Nr. 8, unter Stellung zur Disp. mit seiner Pens, zum Bez.-Commdr. des 2 Dat Landw. Regts. Nr. 90 ernannt. Petersen, Oberst-Lt. zur Diép. und zweiter Stabs-Offiz. bei dem Bezirks-Kommdo. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 76, von dieser Stellung entbunden. v. Bee, Major vom Inf. Regt. Nr. 76, unter Stellung zur Disp. mit Pension, zum zweiten Stabsoffiz. bei dem Bezirks-Kommando des 1 Das: Landw. Negts. Nr. 76 ernannt. y, Dômming, Oberst-Lt. zur Disp., von der Stellung als Bezirks-Commdr. des Res. Landw. Bats, Nr. 86 entbunden. v. Kutschenbach, Oberst-Lt. vom Infant. Regt. Nr. 67, unter Stellung zur Disp. mit dem Char. als Oberst und Pens, zum Bez. Commdr. des Res. Landw. Bats. Nr. 86 er- nannt, v. d. Marwiß, Major zur Disp. und Bezirks-Commdr. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 59, von dieser Stellung entbunden. v. Shweinichen, Oberst-Lt. a. D., zuleßt Major und Abtheil. Commdr. im Feld-Art. Regt. Nr. 16, unter Stellung zur Disp. mit seiner Pension, zum Bezirks-Commdr. des 2. Bats. Landw. Negts. Nr. 59 ernannt. v. d. Burchard, Major zur Disp. und Bez. Commdr des 2. Bats. Landw. Negts. Nr. 55 von diejer Stellung entbunden. Bergmann, Major a, D., zuleßt Hauptmann und CGompagnie-Chef im Infanterie-Regiment Nr. 71, unter Stellung zur Disposition mit feiner Pension, zum Bezirks-Cominandeur des 2. Bats. Landw. Negts, Nr. 55 ernannt. v. Pufen dorf, Oberft zur Disp. und Bezirks-Commdr. des 1, Bats. Landwehr-Regts. Nr. 74, von dieser Stellnng entbunden. Breßler 1, Oberst-L& zur Disp., zuleßt im Juf. Regt. Nr. 77, zum Bezirks-Commdr. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 74 ernannt. v. Kirhbach, Sec. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 5, ausgeschieden und zu den Res. Offiz. des Inf. Regts. Nr. 87 ü“ ergetreten, Hildewig, Hauptm und Comp. Chef im Gren. Regt. Nr. 2, mit Pens. zur Disp. gestellt ; glcichs zeitig wird derselbe als Plaß-Major zu Königsberg i. Pr. im aktiven Dienst wieder angestell, Mosler, Fe A A Regt. Nr. 61, Behufs Uebertritts zur arine ausgeschieden. Neuhauß, Major zur Disposition und Bezirks - Commdr. des 2. Bat. Landw. Regts, Nr. 28, von dieser Stellung entbunden. v. Koppelow, Oberst-Lt. à la suite des Inf. Negts. Nr. 28, unter Entbindung von seinem Kommdo. zur Dienstleist. als 2, Kommandant von Côln und unter Stellung zur Disp. mit dem Char. als Oberst und Pension, zum Bezirks-Commdr. des 2, Bats. Landw. Regts. Nr. 28 ernannt.

Berlin, 4. Februar. v. Hochstetter, Oberst und Commdr. des Kadettenhauses zu Potsdam, mit Penfion zur Dispos. gestellt.

Berlin, 6. Februar. Wolff, Sec, Lt. vom Inf. Regt. Nr. 16, als Pr. Lt. mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Armee-Üniform der Abschied bewilligt.

Berlin,

zuleßt

E E R I

T R R E E

Res

m _ m Inserate für den Deutschen Reichs-

Staats-Anzeiger, das Central-Handelsregister und

Postblatt nimmt an: die Iuseraten - Expedition des Dentshen Reichs-Anzeigers und Königlich

Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, 8. W. Wilhelm-Straße Nr, 832. Mas

E 2 u. Kgl. Preuß.

das

1. Steckbriefe und Unterenchungs-Sachen.,

2, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. derg].

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

e u, s, Ww, von öffentlichen Papieren,

SteŒÆbriefe und Untersuchungs - Sachen. zeichneten Untersuhungsrichter zu thun. Königlicte Steckbrief. Gegen den Haupikassen-Rendauten | LMddrostei Lüneburg hat eine Prämie von 150 Ma: k

bei der Berlin-Görlißer und Halle-Sorau-Gu- | für Denjenigen auêgeseßt, welcher bener Eiseubahn-Gesellschaft Gustav Pilh ift | die gerichtliche Haft wegen qualifizirter Urfunden- | fälihung und Unterschlagung in den Akten P. 60 do ! Die Verhafs- Es wird | den 2c. Pilß ‘im Betretungsfalle festzuneh- men und mit allen bei ihm sih vorfindenden Gegens- ständen und Geldern an die Königliche Stadtvoigtei- _ abzu e den Königliches Stadtgericht, Ab- Kommission I[. |

Alter: 9 Fuß 6 | re: \chwarz, kurz geshuitten; Gestalt: sehr | stark unterseßt; Sprache deutsch; Besondere Kenn- große Hände |

1875 Komm. 11, beschlossen worden tung hat niht ausgeführt werden können. ersucht,

Direktion hierselbft 8. Februar 1875. theilung für Untersuchungssachen. für Voruntersuchungen. Beschreibung. 40 Jahr; Geburtsort: Bunzlau; Größe:

Zoll ; Haare: f

abzuliefern. Berlin,

zoichen: Der 2c. Pilß hat auffallend

mit fleischigen FSingern und ganz kurzen Nägeln

sein breiter Kopf ist bis zum Wirbel fahl.

Seit dem 17. Dezember 1874 wird der Valentin Wojciechowsfki aus Neustadt Schloß, der

Birnbaum, geschickt worden, vermißt. Wer

9. Februar 1875, Der Königliche Staatsanwalt.

Signalement: Vor- und Zuname: Valentin Woijcie- | Schlofz, | Größe: |! Augen- |

chowski, Aufenthaltsort Neustadt b./P., Religion: katholis, Alter: 32 Jahre, 9 Fuß 3 Zoll, Haare: blond, Stirn : niedrig, brauen : blond, Augen: blau, Nase: spit, gewöhnli, sonst casirt, Zähne: sihtsbildung: oval, Gesichtsfarbe: gesund, Gestalt : \chlank, Sprache: polnish und deutsch, besondere Kennzeichen: auf einem Beine 2 Wundnarben.

Mund :

Die Militärpflichtigen 1) der Knecht Karl Ludwig Herrmann Thiele, geb. am 4. Iuli 1848 aus Spie- gel, 2) der Friedrih Wilhelm von Bock-Pollack, geb. am 25. Mai 1853 aus Scharnhorst, 3) derx Schnei= der Karl Rudolph Julius Schoenwald, geb. am 4. Dezember 1853 aus Viet, 4) der Arbeiter Fried- rih Wilhelm Keller, geb. den 17. Dezember 1854 aus Vlamberg, 5) der Gustav Adolph Wagner, geb. den 2. August 1854 in Scarnhorst, 6) der Friedrich Wilhelm Piepenhagen, geb. den 4. Dezember 1851 zu Etablissement Friedrihêaue, 7) der Matrose Christian Julius Wilhelm Edler, geb. den 15: Sul

1891 aus Letschin, 8) der Sattler Louis Ferdinand Jedecke, geb. den 17. Ayril 1851 aus Letschin, 9) der Friedrih Wilhelm Kindel, geb. den 9. Novem- ber 1851 zu Sophienthal, werden angeklagt: dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte fih dadurch zu entziehen gesucht zu haben, daß fie ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlaffen haben, resp. nach erreichtem militärpflihtigen Alter sih außerhalb des Bundesgebiets aufhalten, Ver- gehen gegen §. 140 des Strafgeseßbuchs P S 10 des Geseßes vom 10. März 1856, und ist deshalb gegen dieselben durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom 31. Dezember 1874 die Untersnchung eröffnet worden. Zur mündlichen Verhandlung hbier- über ist ein Termin auf den 14, April 1875, Vormittags 11 Uhr, im Sibßungssaale Nr. 1 des unterzeichneten Gerichts anberaumt worden, in wel- chem die obengenannten Angeklagten zur festgesetzten Stunde persönlich zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder folhe dem wericht so zeitig vor dem Termine anzuzeigen haben, daß sie noch dazu her-

beigeschafft werden können. Im Fall des Ausbleibens der Angeklagten wird mit der Untersuchung und Ent- |cheidung in contumaciam gegen dieselben verfahren

werden. Cüstrin, den 31. Dezember. 1874.

Königliches Kreisgericht, T, Abtheilung. 150 R.-Mark Belohnung:

Am 19. Januar d. J, ist im Iettlah, etwa 1 Stunde von Burgdorf entfernt, die Leiche cines etwa 70 Jahre alten Mannes mit einer Schliuge Um den Hals an einem Baume gefunden. Der Ver- storbene batte einen kahlen Kopf, grauweißen Baen-, Kinn- und Schnurrbart, gebogene Nase, graue Augen, 9 Fuß 7 Zoll hannover, oder ca. 1,60 Meter Länge, ist bekleidet gesehen in Burgdorf bezw. gefunden mit einer sogen. össterreihischen Mübe, wie etwa die Musikanten aus Salzgitter sie zu tragen pflegen, an derselben vorn eine dem Kleeblatt ähnliche Verzie- rung von Silberliße, einem dunkelbraunen, wahr- scheinlich mit s{warzem Bande eingefaßten, bis gut an das Knie reichenden Ueberzieher, darunter ein dunkler Rock mit Seitentaschen, einer braunen, \hwarzgestreiften Hose, darunter eine blaue wollene Unterhose, rindsledernen bereits besohlten Schaft- stiefeln mit aufgeseßten Flicken, grauen wollenen Strümpfen. Derselbe hat einen weißen fogen. Klappfkragen und dunkele Halsschleife getragen, eine Umhängetasche von dunkelbraunem oder s{chwarzen Wachstuch mit grüner {hon s{chmußtziger Gurte ohne Sthnalle, etwa 11 Guß lang, 1 Fuß breit, Ueberfall durch einen gelben Knopf festgehalten, einen Gelds beutel von grauem Zeug wie Bettleinen oder Par- dend mit Schaürre, etwa 6 Thaler enthaltend, und ein eégenmesfer, sogen. Taschen-Brodmesser, bei ih geführt. Bei der Leiche sind nur Hose, Unter- hose, Stiefel, Slrümpfe und Messer vorgefunden, dann ein fremder kurzer Rock, Jadcket, von braun- melirtem Buskin, außen mit Taschen, inwendig mit einer Seitentasche, desseu linke Patte und die dann folgende Hälfte des Kragens, sowie das Unterfutter im NRücken und die untere Ecke rechts, versengt sind. Die Persönlichkeit des Verstorbenen hat fi bislau noch nicht feststellen lassen; der Sprache nah fo er aus dem Calenbergshen vermuthlih gewesen sein. Es wird daher Jedermann, welcher über die Person des als Leiche gefundenen Mannes oder über den oder ‘die Mörder desselben irgend welche Auskunft geben kann, aufgefordert, folhes bei seiner Orts- obrigfeit oder dem Gensd’armen oder dem unter-

Kneckcht an diejem Tage nah Lubasz, Kreis | über | dessen Verbleib Nachricht geben kann, wird ersucht, | dies hierher zur Sache G. 157/75 zu thun. Gräß, den |

Bart: einen halbblonden Schnurrbart, ! vollständig, Kinn: oval, Ge- !

solche Angaben macht, Laß man dur dieselben zur Entdeckung der BDerbrecher gelangt, Celle, den 5. Februar 1875. Der Untersuchungsrichter des Königlich Preußischen Obergerichts. von Pestel.

Subhastationen, Anfgebote, Bor- ladungen a. dergl.

I N e , [266] Oeffentliche Vorladung. Der Klempnermeister M, ; Berlin, Lindenstraße Nr. hier, Louisen-Ufer Nr. 29, A NeE Ae wegen einer Handwerker- orderung von 601 Zhlr. 14 Sgr. 5 Pf. nebst 54 Zinsen von 326 Thlr. Nd A ber 1872

wohnhaft

und von 275 Thlr.

Die Klage ist in Actis Litt, A. eingeleitet und da der

tung auf den 24. Mai 1875, Bormittags 10 Uhr, vor dem Deputirten der unterzeichneten Gerichts-

gerichtsgebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 54, anstehenden Termin pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen, und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht genommen werden O Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde

sachen und Urkunden in contumaciam für achtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntni)z gegen den Beklagten ausgesprochen werden.

Berlin, den 31. Dezember 1874.

Prozeß-Deputation 1II.

17% Nothwendiger Verkauf.

| Das im Großherzogthum Posen, im Birnbaumer

| getragene, dem YKittergutsbesißer Albert Friedrich

; Gustav Karl von Bennigsen-Förder und dessen EChe-

| frau Klara, geborenen von Treskow,

| Rittergut Striche, welhes mit einem Flächen-

Inhalte von 725 Hektaren 81 Aren 80 Quadratstah

| der Grundsteuer unterliegt und mit einem Grund-

| steuer-Reinertrage von 822,37 Thlr. und zur Gebäude-

¡ steuer mit einem Nußungswerthe von 518 Thlr.

, veranlagt ift, soll

| im Wege der nothwendigen Subhastationam Freitag, den 9, April d. I,

: Vormittags um 10 Uhr,

an hiesiger Gerichtéstelle versteigert werden.

Der Aus3zug aus der Steuerrolle, die beglaubigte Abschrift des Grundbuchblattes von dem Gute, und alle fonstigen, dasselbe betreffenden Nachrichten, sowie die von den Interessenten bereits gestellten oder noch zu stellenden besonderen Verkaufsbedingungen können im Bureau 3 des unterzeichneten Königlichen Kreis- gerichts während der gewöhnlichen Dienststunden ein- gesehen werden.

Der Beschluß über die Ertheilung des Zuschlags wird in dem auf

Montag, den 12, April d. I, Vormittags um 10 14d

anberaumten Termine öffentli verkündet werden. Birnbaum, den 13. Januar 1875. Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung. Der Subhastations-Richter. Richter.

[259] Oeffentliche Borladuug.

Die verehelihte Kaufmann Maire, Anna geb. Graul, hierselbst, hat gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Ludwig böslicher Verlassung klagt.

Derselbe hat bis 1. Januar 1873 hierselbst seinen Wohnsiß gehabt, fich daun aber von hier entfernt

auf Trennung der Ehe ge-

von seinem Verbleiben biéther keine Nachricht ge- geben. :

Zur mündlichen Verhandlung über den Scheidungs- antrag ist auf

den 29, April 1875, Mittags 12 Uhr, im Sißungszimmer Nr. 26 des unterzeichneten Ge- richts Logenstraße 6 Termin anberaumt.

Zu demselben wird der 2c, Maire hiermit öffent- lich unter der Verwarnung vorgeladen, daß Falls er fich weder vor noch in dem Termine persönlich oder durch einen zulässigen Bevollmächtigten, als welche die biesigen Rehtsanwälte Pezenburg, Hienke, Kette, Wolff, Riebe und Justiz-Rath Soenke in Vorschlag gebracht werden, melden sollte, nah Leistung des

Desfentliher Anzeiger.

A. Albrecht zu | 118, hat gegen den zuleßt | gewesenen i

10 Sgr. 11 Pf. seit 12 Olto- 3 Sgr. 6 Pf. seit ! » | 26. September 1872, Klage bon E

' No. 390 de 1874 | et ur [eßige Aufenthalt des Ver- | klagten Frank unbekannt ist, so wird dieser hierdurch ! össentlih aufgefordert, in dem zur Klagebeantwor- |

deputation, Hrn. Stadtgeritsrath[Harries, im Städt- |

nicht, so werden die in der Klage angeführten That- | auf den Antrag des Klägers | zugestanden und anerkannt er- |

¡ Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen. !

î ú . , r, , | Kreise belegene, im Grundbuche der Rittergüter ein- |

gehörfge j

im (5 H AFtRI Sf le Nr e "rine Beridts | i: E im Geschäftslokale Nr. 4 des unterzeichneten Gerichts | gelderminimum, das zur Uebernahme

Emil Karl Maire, wegen | [679]

und ift seitdem niht mehr geschen worden, hat auch |

Diligenzeides Seitens feiner Ehefrau die Ehe dur Erkenntniß getrennt werden wird. «raukfurt a./O., dea 6, Januar 1875. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. [5370] Bekanutmachung. Iacob Sawazki, eheliher Sohn des Eigen-

| thümers Johann Sawabkki zu Schroop, daselbst ge- | boren am 3. Februar 1829, begab sich im Jahre | 1854 nah Amerika und hat seit der Zeit Nichts von sich hören lafsen, Auf Antrag seiner Schwester- | kinder, der beiden Geshwister Auguste und Elisa- beth Neumann, werden daher der Jacob Sawaßki ; oder seine unbekannten Crben und Erbnehmer hier- "mit aufgefordert, sich bis zum 1, September 1875, Bormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle zu melden, widrigenfalls Jacob Sawaßki für todt erklärt werden wird, Marienburg, den 5. November 1874.

. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshande!. i | 6. Verschiedene Bekanntraachungen. | T. Literarische Anzeigen, | 8. Theater-Anzeigen, | In der Börsen- | 9. Familien-Nachrichten. \

H Inserate nehmen an: die autorisirte Annoncen-Expedition von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnig, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S, Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straf- burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten, sowie alle übrigeu größeren Annoncen - Bureaus.

beilage. 896]

500) Proclama. : Das am 10. August 1873 hier verstorbene Fräu- leiu Henriette Auguste Elisabeth Bethge hat in

; threm am 1. November 1853 niedergelegten,

9. Dezember 1873 eröffneten Testamente Nr.

| 18341 dem Fräulein Henriette v. Uechtritz

¡ Und dem weiblichen Dienstpersonal im Hause der Srau Dr Klinêmann, unter besonderer Berüksich-

j Uguny der Louise Stich, Legate vermacht, was den

| Betheiligten bekannt gemacht wird.

Berlin, den 2. Februar 1875,

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

Edictalladung behuf | Todeserïlärung.

Wilhelm Christian August Volborth, Sohn des weiland Landbaumeisters Volborth zu Uelzen, geb. i den 5. November 1831, ist nah Amerika aus8gewan- dert und seit 1861 verschollen; die leßte Nachricht datirt aus Chicago vom 2. Juni 1861.

: Nachdem seine beiden Halbgeschwister und prâs- Jumtiven Erben, Frau Amtsräthin Struckmann in | Dannover und Dr, med. Volborth in Berlin, die : Todeserklärung des Verscollenen beantragt und den { vorge\criebeuen Eid geleistet haben, wird Wilhelm

[893

| Chriftian August Volborth hierdurh geladen, si in G R ATES L A E , U

| Jahresfrist, ]vatestens aber am

| Mittwoh, 15. März 1876,

| Morgeus 10 Uhr

| vor dem unterzeichneten Amtsgericht zu melden, | widrigenfalls er für todt exklärt, sein Vermögen den | nächsten bekannten Erben

Ich oder Nachfolgern über- { wiesen und

i einer etwa’gen Ehegattin die Wieder- verheirathung gestattet werden soll.

Zugleich werden Alle, welche über das GSortleben | des Verschollenen Kunde geben können, zu deren Mit- theilung, und für den Fall der demn èchstigen Todes- erklärung etwaige Erb- und Nachfolge-Berechtigte ¡ ¿zur Anmeldung ihrer Ansprüche unter der Verwar- | nung, daß bei der Ueberweisung des Vermögens

| des Verschollenen auf sie keine Nüdcksicht genommen ¡ werden soll, hiermit aufgefordert. Uelzen, 5. Februar 1875. Königliches Amtsgericht. Abtheil. T. | v d Bed.

j

|

| Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2e.

[887] | _Zu Iohannis dieses Iahres sollen die im Kreise | Samter, Regierungsbezirk Posen belegenen drei ' Domainen-Borwerke

| Kaisershof,

| Wilhelmshof, j Augustenhof, | auf 18 Jahre öffentlich meistbietend und zwar í

alternativ, | entweder alle drei Vorwerke zusammen in , einem Pachtschlüssel und das Vorwerk Augustenhof in zwei getrenntensPachtschlüsseln von der unterzeichs- neten Regierungs-Abtheilung verpachtet werden. Nach Ausweis der Grundsteuermutterrolle enthält das Vorwerk Kaisershof mit Wilhelmshof 970 Hekt, 80 Ar. 40 Qu. M. das Vorwerk Augustenhof 207 Hekt. 13 Ar. 80 Qu.-M.

Das Nähere über den Lizitationstermin,

j

das Pacht- der Pachtungen jonstigen Be- wird mit Nächstem bekannt gemacht

erforderliche Annahmekavital und die dingungen werden. Posen, den 6. Februar 1875. | Königliche Negierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domainen Und Forsten.

Mehrere Laudhäuser in verschiedenen Größen und Preisen mit Garten, ca. 12 Baustellen mit gut angewachseuer Aupflauzung, sind zu verkau- fen in Zehlendorf. (Eisenbahnstation zwischen Ber- lin und Potsdam.)

Näheres bei W, Schuffenhauer in Zehlendorf,

Hauptstraße Nr. 4,

[861]

Am Sonnabend, den 20. Februar, sollen im Willschen Gasthofe in Mirow von Mor- gens 10 Uhr ab:

1) aus den Begängen Babke, Priesterbäck, Pre- lank und Blankenförde der Oberförsterei Lang- hagen circa 1400 Kiefern,

2) aus den Begängen Canow, Wesenberg, Zwer- zow und Peetsh der Oberförsterei Mirow circa 1200 Kiefern versteigert werden.

Bestellungen auf die Holzverzeichnisse werden bal- digst erbeten, Cto. 292/2) Langhagen b. NKeustreliz, Mirow, Die Oberförster.

R. Hahn. F. Sharenberg.

[890] Vekanntmachun Es wird beabsichtigt, die Rückstände aus den

T Sönialige Ora

am }

oder die Vorwerke Kaisershof mit Wilhelmshof !

| [888] E S

Die Lieferung von | 390 Kubikmeter lagerhaft gesprengter Feldsteine, | 300 Mille s{arfgebrannter Mauersteine erster __ Qualität und | 250 Kubikmeter Mauersand | joll im Ganzen vergeben werden und ist hierzu auf | Freitag, den 19. Februar, Bormittags 10 Uhr, im Bureau der Eisenbahn-Baumeisterei auf Bahnhof Elbing Termin anberaumt, woselbft gehörig ver- hlossene und mit der Aufschrift: „Submissiou auf Lieferuug von Maurer- materialien für die Fönigliche Ostbahn“ verschene Offerten bis zur Terminsftunde einzu- reichen sind. _ Die Lieferungsb. vingungen liegen ebendaselbst zur Einsicht aus. Elbing, den 8. Februar 1875. Der Eisenvahn-Bauinspektor. T. van Nes.

Die für den Bau der Brücke über die Memel bei Tilfit und die Hochbauten auf den Bahnhöfen Pogegen und Stonischken noch erforderlichen

322 O.-Meter Granitplatten,

160 laufende Meter Cordonplatten, Treppen-

stufen und Thülirshwellen und

6 Kubikmeter profilirten Werksteine sollen im Wege der öffentlihen Submission in drei Loosen vergeben werden. Portofreie Offerten wer- den bis zum Termin, Montag, den 1. März cr., Vormittags 10 Uhr, im Bureau des Unterzeichneten entgegengenommen. Die Submissionsbedingungen und Zeichnungen liegen während der Dienststunden in demselben zur Einsicht aus und können auch abschriftlih gegen Erstattung der Kopialien bezogen werden.

Tilsit, den 5, Februar 1875.

Der Königliche Baurath, Suche.

[739] | Verkauf z

des Chausscehauses Bindfelde.

Das an der Cbaussee von Stendal nah Tanger- münde, in der Nähe der Stadt Stendal belegene seitherige Chausscegeld - Empfangshaus Bind- felde nebst Stallgebäude, Hofraum und Gar- teuland soll am #3. Februar dieses Iahres, Vormittags 10 Uhr,

an Ort und Stelle

unker den im Termine bekannt zu machenden Be- dingungen meistbietend verkauft werden. Verkaufsbe- dingungen und Taxe des Grundstückes üonnen in unserem Bureau eingesehen werden.

Stendal, den 1. Februar 1875.

Königliches Haupt-Steuer-Amt.

[743] Verkauf L

des Chausseehauses bei Borustedt.

Das an der Chaussee von Magdeburg nach Helm- stedt, unmittelbar am Orte Bornstedt und 27 Meilen von Magdeburg belegene, seitherige Chausseegeld- Empfangshaus Bornstedt nebst Stallgebäuden, PEIREO Hofraume, Garten und Atckerlaud joll am #6. Februar dieses Iahres, Bormittags 10 Uhr, an Ort und Stelle unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen meistbietend verkauft werden, Verkaufsbedingungen und Tare des Grund- stückes können in unserem Bureau, sowie bei den Sc:euerämtern zu Wolmirstedt und Neuhaldensleben und im Gasthofe zur Post in Eichenbarleben ein= gesehen werden.

Stendal, den 1. Februar 1875.

Königliches Haupt-Steuer-Amt.

Bekanutmachung.

Hannoversche Staatsbahn. Die zum Bau der Wagenreparatur - Werkstätte auf dem neuen Werkstättenbahnhofe bei Herren- hausen, unweit Hannover, erforderliche Anlieferung von rot, 5900 Qu.-M. Rohglas, die Verlegung und Dichtung desselben, einschließlich aller Materialien, soll im Wege öffentlicher Submission vergeben wer- den. Es ist zu diesem Zwecke Termin auf Freitag, den 26, Februar 1875, Mittags 11 Uhx, in unserm bautechnishen Bureau zu Hannover ak- geseßt worden. Die Kostenansläge und Bedingungen liegen in dem vorbezeichneten Bureau während der Geschäfts- stunden von 8 bis 3 Uhr zur Einsicht aus, können auch gegen Erstattung der Kopialien auf portofreien Antrag von dort bezogen werden. Die Offerten sind. portofrei und versiegelt mit der

[788]

galvanischen Batteriecn, welche aus Kupfer- und

Zink-Niederschlägen 2c. bestchen, zu veräußern. Kauflustige werden zur baldigen Einsendung oon

Offerten mit dem Bemerken aufgefordert, doi der

Gehalt an reinem Kupfer in diesen von einander

N Le Rückftänden zwisshen" 99 u. ca. 47 % wankt.

Breslau, den 8 Februar 1875.

Königliches Kreisgericht. I, Abtheilung.

Kaiserliche Telegraphen-Direktion, Post,

Aufschrift :

rieg “a vi le auf Lieferung und Eindeckung von Rohglas für die Wagen-Reparatur- Werkstätte bei Herrenhausen“

an das bautechnische Bureau der Königlichen Eisen- bahn-Direktion zu Hannover bis zu dem bezeich- neten Termine einzureichen, wo dieselben in Gegen- wart der etwa erschienenen Submittenten eröffnet werden.

Hannover, den 27. Januar 1875.

Königliche Eisenbahn-Direktion,