G emeinde-, Kreis- und Pipyitmlerdnnng für Rheinland und West- falen dem Landtage vorzulegen. “ An Stelle des Antragstellers empfahl der Abg. Berger
den Antrag. Der Abg. Tiedemann erklärte fih gegen denselben, weil er zu weit gehe, indem er die gleichzeitige Vorlegung einer Gemeinde-, Kreis- und Provinzial- ordnung fordere. Der Abg. Graf Bethusy-Huc \sprah sich da- rauf für den Antrag aus; der Kampf mit den Ultramontanen Xönne fein Hinderungsgrund sein; wollte man darauf Gewicht legen, so würde man die Reform zu weit hinaus\chieben und damit die Kontinuität der Gesezgebung durchbrechen. Nahdem fich dann noch der Abg. Thiel __ gegen, die Abgg. Miquel und Reichensperger (Olpe) für den Antrag erklärt, der Minister des Innern Graf zu Eulenburg aber die Ablehnung desselben befürwortet hatte, wurde die Dis- kussion geshlossen. Nach einigen Schlußbemerkungen des An- tragstellers Abg. Dr. Virchow ergriff der Minister des Innern Graf zu Eulenburg nochmals das Wort. Da hierdurch na den Bestimmungen der Geschäftsordnung die Diskussion wieder eröffnet war und \sich noch Redner zum Worte meldeten, o trat an das Haus die Frage heran, ob gleich, nahdem ein Vertreter der Regierung gesprochen, ein Schlußantrag zuläsfig, oder erst noch ein Redner sprehen müßte; das Haus entschied sich in einer namentlichen Abstimmung mit 179 gegen 161 Stim=, men dafür, daß sofort ein Schlußantrag zulässig sei. Die Dis- kussion wurde darauf wiederum geshlossen, und nach einigen Worten des Antragstellers Abg. Dr. Virhow der Antrag dessel- ben in namentlicher Abstimmung mit 292 gegen 28 Stimmen angenommen. Schluß 5 Uhr.
— In der heutigen (12.) Sitzung des Hauses der Abge- ordneten, welcher der Vize-Präsident des Staats-Ministeriums Staats-Minister Camphausen, der Minister des Innern Graf zu Eulenburg, der Handels-Minister Dr. Achenbah und mehrere Kommissarien, unter diesen der Geheime Ober-Regierungs-Rath Persius beiwohnten, machte der Präsident v. Bennigsen Mit- theilung von dem gestern zu Frankfurt a. M. erfolgten Ableben des Abg. v. Savigny, dessen Andenken das Haus durch Auf- ftehen von den Sigen ehrte. Der Abg. Rickert brachte einen Antrag, betreffend die Eipführung des im Reichs- tage üblihen Abstimmungsmodus durch Aus- und Wieder- eintritt in den Saal ein. Die Berathung dieses Antrages wird der Präsident auf die Tagesordnung für die morgige Sigzung seßen. — Hierauf trat das Haus in die erste Berathung des Gesezentwurfes, betreffend die Verfassung und Verwaltung der Provinz Berlin ein, gegen welhen zunächst Abg. Kie- pert (Rittergutsbesißer auf Marienfelde bei Berlin) das Wort nahm. Derselbe beantragte, den Geseßentwurf derselben Kom- mission zu überweisen, welche zur Vorberathung der Provinzial- ordnung gewählt werden würde, dieselbe jedoh ad hoc um 7 Mitglieder zu verstärken, Für die Vorlage trat der Abg. Ric- ter (Hagen) ein, obgleih auch er verschiedene Ausstellungen machte. Die bisherige Verfassung des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung von Berlin sei ganz unhaltbar. Die Centralverwaltung der Stadt müsse nothwendig reorganisirt werden. Für kleine Städte, wie Köpenick, Treuenbriegen passe die jeßige Städte- ordnung wohl, keineswegs aber für Berlin. Der Landkreis Berlin fei nur ein negatives Bindemittel. Für einen Wahl- verband des großen Grundbesißes sei im Landkreis Berlin ab- solut kein Material vorhanden; es gebe in demselben wenig große Grundbesißer. In der Verwaltung der Stadt werde man nothwendig mehr decentralisiren müssen, zumal die Decentralisation hier ihre naturgemäßen bestimmten Grenzen habe. Einer beson- deren Reorganisation werde die Polizeiverwaltung bedürfen, wenn aus dem Polizei-Präsidenten nit ein Präfekt werden solle. Hierauf \prach der Abg. v. Benda (Rittergutsbesißer in Rudow bei Berlin) gegen die Vorlage. Dieselbe schaffe eine Provinz, die doch thatsächlih keine Provinz, einen Kreis, der kein Kreis sei. Die Land- gemeinden hätten mit der Stadt Berlin gar nihts gemein, als gewisse untergeordnete wirthschaftlihe Interessen, indem fie ihre Wirth- \haftserzeugnisse in der Stadt absehten. Eine strenge Prüfung der Vorlage in der Kommission sei unumgänglih. Der Regie- rungs-Kommissarius, Geheimer Ober-Regierungs-Rath Persius, betonte, daß die Frage der Reorganisation der Verwaltung der Stadt Berlin eine überaus \{chwierige sei; er glaube aber, daß die Vorlage die Frage richtig gelös habe. Der Abg. Richter (Sangerhausen) bekämpfte die vom Abg. Benda geäußerte Än- sicht, daß zwischen den Landgemeinden und der Stadt Berlin keine innigere Verbindung bestehe, sowie die Meinung des Abg. Richter (Hagen), daß zur Beschickung des Kreistages, was den großen Grundbesiß anbetrifft, kein Material vorhanden sei. Wenn es auch um Berlin keine großen Rittergüter von mehreren Tausend Morgen Areal gebe, \so doch recht viele reiche Grundbesißer. Allerdings werden verschiedene Punkte der Vor- lage einer ernsten Prüfung in der Kommission bedürfen. Das Haus beschloß die Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission und trat bei Schluß des Blattes in die erste Berathung des Entwurfs eines Gesezes, betreffend die Ausführung der §8. 5 und 6 des Gesezes vom 30. April 1873 wegen der Dotation der Provinzial- und Kreisverbände ein.
— Die soeben erschienene, vom Reichskanzler-Amte heraus- gegebene „Amtlihe Liste der Schiffe der Deutschen Kriegs- und Handels-Marine mit ihren Unterscheidungs- Signalen für 1875“ (Berlin, Druck und Verlag von Georg Reimer, 1875, Preis kart. 1 Mark) bildet den Anhang zum internationalen Signalbuche, welches unter dem Titel „Signal- buch für die Kauffahrteischiffe aller Nationen“ im Juni 1870 vom Reichskanzler-Amte herausgegeben ist.
Das Signalbuh gewährt den Schiffen die Möglichkeit, durch Signale fih zu erkennen zu geben und fonstige Mittheilungen unter einander sowie mit Signalstationen, auch dann auszu- tauschen, wenn die signalifirenden Theile verschiedener Sprachen fih bedienen.
ZU diesem Zwecke enthält das Signalbuch eine große An- zahl sowohl vollständiger Säge, als auch zur Verbindung mit einander geeigneter Saßtheile, einzelner Wörter, Namen, Silben, Buchstaben und Zahlen, welche durh Gruppen von je 2, 3 oder 4 der 18 Signalbuhstaben B, C, D, F, 6, H, J, K, L. M, N, P, Q, R, 8, 1 V und W bezeichnet sind. Solcher Gruppen, deren jede anders geord- nete oder andere Buchstaben enthält, als alle übrigen, giebtes 306 von je 2 Signalbuchstaben (BC, BD, BF, BG u. \. w. bis WV), 4896 von je 3 Signalbuchftaben (BCD, BCF, BCG, BCH u. \w. bis WVT) und 73440 von je 4 Signalbuchstaben (BCDF, BCDG, BCDH, BCDJ u. \. w. bis WVTS).
Alle 306 Gruppen von 2 Signalbuchstaben, alle 4896 Gruppen von 3 Signalbuchstaben und von den Gruppen von 4 Signalbuchstaben die ersten 18,960 (BCDF bis GPWV) dienen zur Bezeihnung der in das Signalbuch aufgenommenen Säge,
- Saßtheile, Wörter u. \. w.
Von den übrigen Gruppen von 4 Signalbuchstaben find die 1440 Gruppen von GQBC bis GWNT- zur Bezeichnung der Schiffe der Kriegs-Marinen und die lehten 53040 Gruppen von HBCD bis WVTS zur Bezeihnung der Schiffe der Han- dels-Marinen in der Art bestimmt, daß jedem Kriegs- und be- ziehungsweise Kauffahrteischiffe eins dieser (1440 —+ 93040 =) 94480 Signale als Unterscheidungs - Signal zuzu- theilen ift.
Jedem Staate stehen alle Unterscheidungs-Signale Behufs Vertheilung auf die Schiffe seiner Flagge zur freien Verfügung. Schiffe von verschiedenen Flaggen fühcen daher vielfah dasselbe Unterscheidungs-Signal, Schiffe unter derselben Flagge niemals.
Die Vertheilung der Unterscheidungssignale auf die einzelnen Schiffe . wird durch die zuständigen Behörden der verschiedenen Staaten bewirkt. Jedem deutschen Kauffahrteischiffe wird gleich bei der Eintragung in das Schiffsregister ein solches Unterschei- dungsfignal zugetheilt und in seinem Schiffs-Certifikate vermerkt. So lange das Schiff unter deutscher Flagge fährt, behält es dieses Unterscheidungssignal auch beim Wechsel seines Heimaths- hafens oder seiner Registerbehörde unverändert bei.
Die nah der systematischen Reihenfolge der Unterscheidungs- signale geordnete Liste ergiebt nun, welche Unterscheidungssignale den einzelnen Schiffen der deutschen Kriegs- und Handelsmarine beigelegt worden find.
Für die Schiffe anderer Staaten, welche das Signalbuch ebenfalls angenommen haben, find ähnliche Listen vorhanden.
Die Art und Weise, wie die Unterscheidungssignale zu \ig- nalisiren sind, ergiebt fich aus dem in dem Signalbuche enthalte- nen Abschnitte über „Einrihtung und Gebrauch des Signalbuchs“. Will ein Schiff sich einem anderen Schiffe, einer Signalstation 2c. zu er- kennen geben, so muß es außer seinem Unterscheidungssignal stets auch seine Nationalflagge zeigen, da, wie oben erwähnt, Schiffe ver- schiedener Flaggen vielfa dasselbe Unterscheidungssignal führen.
Ein Schiff, welches das Unterscheidungssignal eines andern Schiffes wahrnimmt, kann sodann dessen Namen, Heimathshafen, Ladungsfähigkeit und Dampfkraft aus der betreffenden Liste \o- fort erschen. Besizt es die Liste nicht, so wird es sih behufs späterer Feststellung oder Weitermeldung die Nationalität und das Unterscheidungssignal zu merken haben.
Alljährlih erscheinen neue Ausgaben der Schiffsliste und im Laufe jedes Jahres drei bis vier Nachträge zu derselben.
— Zur Ausführung des Gesetzes über Markens\chußt vom 30. November 1874 hat der Bundesrath Bestimmungen getroffen, welche der Reichskanzler durch eine Bekanntmachung vom s. Februar d. I. veröffentliht hat. Wir haben die leßtere in der zweiten Beilage des „D. R. A.“ (Central-Hand.-Reg.), der Vollständigkeit wegen mit dem Gesey über Markenschuß ab- gedruckt, auch in Betreff der Kosten und der tehnishen Aus- führung noch einige Mittheilungen hinzugefügt, auf welche wir an dieser Stelle verweisen.
— Damit die durch Tod oder Mandatsniederlegung eines Mitgliedes des Hauses der Abgeordneten erforderlih wer- denden Ersaßwahlen in jedem Falle rehtzeitig angeordnet werden können, sind die Bezirksregierungen Seitens des Mini- sters des Innern angewiesen worden, fortan von jedem eintreten- den Todesfalle eines in dem betreffenden Regierungsbezirke ge- wählten oder wohnhaften Landtagsabgeordneten, sowie von jeder zu ihrer Kenntniß gelangten Niederlegung eines Mandates zum Hause der ‘Abgèéordneten unter Angabe des Todestages, bezie- hungsweise des Tages der Mandatsniederlegung unverzüglich Arzeige zu machen.
— Der Bevollmächtigte zum Bundesrathe, Großherzoglich badischer Ministerial-Rath Lepique, ist nah Karlsruhe ah- gereist.
— Das nächste gemeinschaftlihe Diner der Generale und Stabsoffiziere findet Donnerstag, den 18. Februar L, Nachmittags 4 Uhr, im Restaurant de l'Europe (Poppenberg) statt.
— Der General - Major und Commandeur der 6. Feld- Artillerie-Brigade Kö hler is aus Anlaß feiner kürzlih erfolgten Beförderung zur vorgenannten Charge von Breslau hier ein- getroffen.
— Der neuernannte Kommandant von Cöln, General- Major von Cranach, zuleßt Commantdeux der 62. Infanterie- Brigade in Straßburg, ist behufs persönlicher Meldung hier ein- getroffen und im Hotel Royal abgestiegen.
— Der Oberst-Lieutenant v on Werder, bisher im Großen Generalstabe, welher kürzlih zum Chef des Generalstabes des XV. Armee-Corps ernannt worden, hat sich zur Uebernahme seiner neuen Stellung nah Straßburg i. E. begeben.
— Der Kommunal-Landtag der Kurmark hielt seine 4. Plenarfizung am 8. Februar. In derselben gelangten die noch ausstehenden Aus\hußgutachten, welche eine Gesammt- zahl von 42 erreiht haben, sämmtlih zur Erledigung, unter ihnen auch das Gutachten des dritten Ausschusses, nah welchem der Landtag die Erneuerung der Petition des 46. Kommuna:- Landtages an die beiden Häuser der Monarchie wegen Ueber- nahme des Rechtes der kurmärkischen Kriegs\{chuld auf die von Srankreih gezahlte Kriegskostenentshädigung beschloß.
Derselbe Aus\huß referirte über den Geschäftsbericht der ftändishen Kommission und des Vorstandes des brandenburgi- hen Ausschusses für das Marienberg - Denkmal bei Branden- burg. Danach steht das Denkmal seit dem 11. November v. J. bis auf den äußeren ornamentalen Shmuck an Statuen, Reliefs und Tafeln fast vollendet da. Der Bau mit Aus\chluß dieser Ornamente is für 64,500 Mark verdungen. Hierauf find 37,500 Mark bereits gezahlt und für den nah Vollendung zu zahlenden Rest von 27,000 Mark sind gegenwärtig bereits 21,846 Mark 93 Pf. vorhanden, während die Beiträge einzelner kurmärkischer Kreise noch ausstehen. Für die Statuen und Reliefs hat der Minister der geistlihen u. \. w. Angelegenheiten eine Beihülfe aus Staatsfonds bis zu 30,000 Mark bewilligt und ge- nehmigt , daß die Professoren Siemering und Calandrelli zu Berlin mit der Anfertigung von Entwürfen beauftragt wurden.
Der Landtag fügte seinen früheren Bewilligungen von 24,000 Mark eine neue von 12,000 Mark aus dem Dispositionsz- fonds der kurmärkischen Hülfskasse zur Herstellung der Gedenk- tafeln in Erz bei.
Als legte, aber niht unwichtigste Sache gelangte das Gut- achten des I1V. Aus\hu}ses über die Schritte des Landtages gegenüber dem Entwurfe der Provinzial-Ordnung, welche dem Landtage der Monarchie vorliegt, zur Verhandlung.
Mit dankbarer Genugthuung nahm der Landtag die Zusage der Königlichen Staatsregierung entgegen, wonach die bisherigen Vertretungen der Kommunalverbände 'der Provinz vor Erlaß des in Ausficht genommenen Gesehes über die anderweit zu
ordnende Vertretung der kommunalständishen Institute mit ihrem Gutachten als die berufensten Instanzen gehört werden sollen, und ernannte durch den Vorsizenden eine Kommisfion von neun Mitgliedern, welche bei etwaigem Nichtversammeltsein des Landtages unter Zuziehung der ersten Direktoren dex ständischen Institute diese gutachtliche Aeußerung auf Er- fordern der Königlichen Staatsregierung vorbereiten soll.
Seine Schluß sizung hielt der 47. Kommunal - Landtag am 10. d. M. In derselben wurden die Namen der Mitglieder der legtgedahten Kommission bekannt gegeben und die unter den Rechnungen der ständischen Institute pro 1873 den Be- \{chlüssen gemäß gefertigten Dechargevermerke von sämmtlichen Mitgliedern des Landtages vollzogen.
Der stellvertretende Vorsißende gab eine Uebersicht der Thätigkeit des 47. Kommunal-Landtags und \chloß denselben mit einem Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König, in welches die Versammlung mit dreifachem begeistertem Ruf einstimmte.
Bayern. München, 10. Februar. Der ¿ore V f. D.“ 1chreibt: Der Schluß des vierzigstündigen Gebetes in der St. Michaelskirche hat gestern Nachmittags ohne jede Betheili- gung Seitens des Königlichen Hauses und Hofes stattgefunden, daSe. Majestät der König durch Unwohlsein am Erscheinen verhin- dert war. — Die Mittheilung, daß der Kaufsvertrag bezüglich der Ostbahnen zwishen dem Verwaltungsrath und der Staats- regierung bereits abges{hlossen sei, is verfrüht. Man hatte wohl erwartet, daß dieser Ab\{chluß in der Sitzung des Verwal- tungsrathes am leßten Sonnabend erfolge, allein es konnte noch keine vollständige Uebereinstimmung erzielt werden, nament- lih auch niht über die Frage: ob der Staat die Ostbahn- Aktien gegen Obligationen zu 4 oder zu 44 Prozent zu über- nehmen habe. Zur Ausgleihung der noch bestehenden Diffe- renzen hat heute Mittags wieder eine Sizung der gmeinschaft- lihen Kommission im Staats-Ministerium des Aeußern ftattge- funden und wird in den nächsten Tagen eine abermalige Sißung des Verwaltungsrathes abgehalten werten.
— (Allg, Ztg.) Der neu ernannte päpstlihe Nuntius, Msgr. Bianchi, wird morgen und übermorgen die üblichen Aufwar- tungen des diplomatischen Corps, der Herren der drei Hofrangs- klassen und des Offiziercorps entgegennehmen.
— Während der am nächsten Montag beginnenden Schwur- gerihtsfaison werden die Anklagen gegen sieben hiesige Redacteure wegen Beleidigungen 2c. durh die Presse zur Verhandlung ge- langea: gegen Dr. Sigl (Vaterland), “Julius Lang (Gehar- nishte Briefe), Geiser (Zeitgeist), Forster und Mayerhofer (Volkszeitung), Klessinger (Neue Volkszeitung) und Strobl (Süddeutshe Post).
‘— In Waldberg, Bezirksamt Neustadt, find dieser Tage bei einem Brande 29 Wohnhäuser und einige 20 Nebengebäud: ein Raub der Flammen geworden. Drei Wohnhäuser wurden beschädigt. Bei der Schnelligkeit, mit der das Feuer um ih griff, und bei dem Umstande, daß viele Bewohner und zum Theil gerade die durch den Brand betroffenen vom Hause ab- wesend waren, konnte an Mobiliar \o viel als nichts gerettet werden und die Abgebrannten befinden ih deshalb bei der jeti- gen harten Winterzeit im bedauerlihsten Zustande.
Baden. Am 1. d. M. trat in Dehningen am Untersee ein Kommission von Vertretern der Bodensee-Uferstaaten zur Berathung über die seit längerer Zeit in Angriff genommene Frage einer Tieferlegung der Hochwasser des Untersees zusammen. Den Beschädigungen und Uebershwemmungen durch Hochwasser soll mittelst Durchstihes einer Landzunge auf \hweizerischer Seite Abhülfe geschaft werden, ohne daß der Wasserstand des Bodensees davon berührt wird.
Sachsen-Meiningen-Hildburghausen. Meinin gen, 9, Februar. Heute gelangten die ersten 160,000 Fl. von den Liebes- gaben an die Abgebrannten zur Vertheilung, Bei der Ver- rehnung hat das Hülfscomité zunächst Mobiliar- und Geschäfts: \häden von den Gebäudeschäden getrennt und die Summe, welche nah Abzug der augenblicklich gewährten Unterstützungen, sowie der Ausgaben für Baracken- und Häuserbaue u. dergl. übrig blieb, so vertheilt, daß zwei Fünftel davon, 160,000 Gl, auf Mobiliar- und Geschäfts\häden, und drei Fünftel, 240,000 Fl, auf Gebäudeshäden kommen. Zur Regulirung der Schäden wurden, um den Beschädigten so gereht als möglih zu werden, fünf von denselben erwählte Vertrauensmänner zugezogen und mit deren Hülfe die Prüfung der angemeldeten Schäden, sowie die Vertheilung und Verrehnung der Summen vollendet. Dabei ist man von dem Grundsatze ausgegangen, daß der kleinere Geschäftsmann und weniger Bemittelte durch den Ver- lust seiner Habe verhältnißmäßig weit härter betroffen wor- den ist als der Wohlhabende und in Folge dessen au einer vollständigeren Unterstüßung bedarf. So ift man dazu gekom- men, verschiedene Abstufungen zu machen; ein Theil ist für seinen angemeldeten Schaden unter Abrehnung der durch Ver- sicherungsgesellshaften gedeckten Summe vollständig, ein anderer mit 50 Prozent, 20 Prozent u. \. w. entshädigt worden; doch hat man als allgemeinen Grundsaß festgehalten, daß die Ent- \hädigung des Einzelnen für Mobiliar- und Geschäftsverlust unter keinen Umständen die Summe von 550 Thlrn. übersteigen durfte. Demnächst wird nun die Vertheilung der Summen für Gebäudeschäden folgen.
Waldeck. Arolsen, 8. Februar. Am Mittwoch, den 3. Februar, traten die Landstände wieder zusammen. Es wurde das inzwischen in Mark umgerehnete und gedruckte Budget vor- gelegt und für die einzelnen Gruppen des Etats wurden die Referenten bestimmt.
Desterreich-Ungarn. Wien, 11. Februar. Das „Neue Fremdenblatt“ bemerkt in Bezug auf die von einigen Zeitungen erwähnte angeblihe Aeußerung des Minister-Präsidenten, daß die Regierung sih demnächst veranlaßt sehen würde, im Ab- geordnetenhause die Vertrauensfrage zu stellen, es sei jene Aeußerung nur bei Gelegenheit eines Privatgespräches geschehen. Das Blatt fügt ergänzend hinzu, der Minister-Präsident sei von mehreren Abgeordneten aufgefordert worden, ohne jedes Zögern die Vertrauensfrage zu stellen, er werde sih dann überzeugen, daß die gesammte Verfassungspartei dem Ministerium nach wie vor volles Vertrauen entgëgenbringe.
Pest, 11. Februar. (W. T. B.) Nachdem die General- debatte über das Budget heute im Abgeordnetenhause mit
einer längeren Rede Tisza's zum Abschluß gelangte, in welcher -
er erklärte, daß er an seinen früheren Ausführungen Nichts zu ändern und denselben Nichts hinzuzufügen habe, \timmte die ganze kfompakte Majorität des Hauses für Annahme der Budgetvorlage. Der Minister-Präsident Bitto ersuchte darauf das Haus, die Verhandlungen zu vertagen, da die Regierung
über die veränderte Situation Bericht an die Kron Präfident wird zu diesem Zwecke
Nußland und (St. Pet. Ztg.) Am 8. d. Petersburg angelang schen Kaisers, estät dem Kaise eglaubigungs\chr chinesischen Schicho nah Kulds\ Bedrückungen der welche ihn aus Schicho h welche er mitgenommen, um ben, habe er wieder zurückbrin direkten Verbots nichts gekauf ichos sei wieder der Schauplatz Dunganen, welche die Einfälle banden im Laufe des ganzen Jahres nuch den leßten und Manas, in Verbindun Beks, 600 Mann stark,
denen die eine das chinesische Einwohner getödtet und bis und Schicho) vorgedrungen geplündert,
e erstatten
St. Petersbur , 10. Fe- noh- heute be G E
M. hatte der in besonderer te außerordentliche Gesandte Herr von Radowißt, die r in Audienz empfangen zu eiben zu überreichen. Grenze meldet die ha zurückgekehrte ruffische chinesishen Behörden be- atten verdrängen wollen. Handel zu trei- inesen in Folge zeitweilig ruhige Um- blutiger Zusammen- hinesisher Räuber- So haben
wolle. Dex Minister- nach Wien abreisen. — Gutem Vernehmen nah Ministeriums, wurde, bisher kein Schritt geschehen. Minister-Präfident Bitto unverzügli dem Kaiser Bericht zu erstatten und auf die durch den Eintritt der Tis staatsrehtlihen Ausgleichs Kabinets anzubieten.
Agram, 10. Februar. munikations-Minister Zichy beabsichtigte wurde vom Banus Mazuranic verbote blieb der gestrige Corso, Einspruch erhoben wurde.
Mission in St. Sr. Majestät de Ehre, von Sr. Maj werden und feine B — Von der 3tg.“, daß der aus Agent fich über die flagt habe, Die Waaren,
ist Behufs Bildung eines neuen ch nach Auswärts gemeldet Thatsache is nur, daß \ich ch nach Wien begiebt, um gugleih unter Hinweisung zapartei auf den Boden des geänderte Lage die Demission des
gen müssen, da die Ch
Eine gegen de 2 e geg t hätten. — Die
n ungarischen Kom- Maskendemonstration n. In Folge dessen unter-
obwohl gegen dessen Abhaltung kein
gebung Sch stöße mit . jeßt rähten.
Nachrichten die Dunganen der Städte g mit Kashgarshen Soldaten Jakub- lbtheilungen getheilt, von Dorf Shigoschur geplündert, einen zum Piket Gurtu (zwis sei, wo fie eine russi mehrere Perfonen derselben v
Großbritannien und Frland.
Einer Mittheilung in der folge wird der Prinz von Wales am 1, März ein Levée Herzog von
London, 10. Februar. „London Gazette“ zu- Februar und am in Vertretung der Königin abhalten. — Sachsen-Coburg-Gotha fam
in Begleitung des Grafen Schwerin und des Ge nants Sir Francis Seymour
begab sich Nachmittags nah
Königin. — Die Königin hc Ordens dem Marquis von
— 11. Sebrnar. Lord Stratheden heute an, darüber interpelliren werde, Korrespondenz über die von Oeft land geführten Unterhandlun Handelsvertrage vorzulegen.
Im Unterhause wurde vom Unter-S Aeußern, Hon. R. Bourke, eine Vorlag rung des Gesetzes über Schuß de thums der auswärtigen Autoren ei antragte einen Geseßentwurf, wonach eine eigene Grafschaft gebildet der City zustehenden Kor ausgedehnt werden sollen.
Canada.
(A. A. C.)
hen Dshincho he Karawane
gestern früh erwundet, eine getöd-
neral-Lieute- in Marlborough-House an und Osborne zu einem Besuche der at das vakante Band des Distel- Bute verliehen.
(W. D: B)
Schweden und Norwegen. Der Artikel Il. stimmungen über \sprehenden Abthe
S8. 11—25 entl
7, Februa. nung enthält die Be- andwehr, sowie über die ent-
Stockholm, der neuen Heeresord Linie und L ilungen bei der Flotte:
yalten Bestimmungen über die Aush des Reiches, in Regiments- und Landwehr-Bat in 4 Landwehr-Compagnuiekreise er Stammrolle soll bei der {ährl Kommando zugegen sein;
Im Oberhause daß er die Regierung am Montag dem Hause die erreih, Rußland und Deuts\ch- gen, betreffend den Abschluß eines s mit Serbien, Rumänien und der Türkei
i : ebung, Ein- le gettéeidt éi, aillonsbezirfke, leßtere wieder
Behufs Aufstellung ein zählung ein Landwehr- diejer Aufgaben verfer revidirt und kompletirt werden. dem 15. März vor einer au fißenden, einem Linien Kreise zu wähl Kommission
ichen Volks- die unter Benußung ammrollen müssen von den Priestern Aushebung fiadet in aus dem Landwehr- - Kapitän, Magistratsmit enden Verirauensmänner und einem i. Ebenso Superrevision, deren aus dem Regimentschef, Regierungsrath, einem Civil- un is zur nähstjährigen A pflichtige, welche zur Zeit zeitig unbrauchbar sind, gelähmten Vaters oder einer 9 24 Lebensjahres gleihe Grün pflichtigen vor, so ist derselbe Dienst frei.
SS. 26—28. Zu dem Dienst befundenen Wehrpflichtigen am 1. berufen und die V berüdsihtigt. We
1n Jedem Jahr vor Bataillons-Chef, als Vor- glied und zwei aus dem Arzt bestehenden Kommission zwei Vertrauensmännern, giments-Arzt zusammenseßt. — ushebung fann ertheilt werden
krank oder durch verspätete 6 dem einzigen crwerbs
taats\ekretär des ge, betreffend die Abände- s literarischen Eigen-
ngebraht. Lord Elcho be-
aus der Stadt London werden und die gegenwärtig porationsrechte auf die ganze Stadt
d einem Re an Wehr- rperentwickelung fähigen Sohn eines Liegen nah Vollendung des de für die Zurückstellung cines Wehr- während der Friedenszeit gänzlih vom
Aus Ottawa wird vom Mr. Matenzie hat im Hause angemeldet, der General-Gouverneur für die Personen, die ih 1869 betheiligten, mit 1 hue, bezweckt.
9. ds. per Kabel ge- der Gemeinen einen An-
die Ueberreichung einer Adre zu Gunsten einer vol
Neal Den [ständigen Amnestie an den nordwestlichen Unruhen in Ausnahme von Riel, Lepine und Odongo-
affen wird 1 der tauglich i . November ein- ttszeit möglichst . November zu € 107 Monate, bei der Garde oder Flotte 12 Monate und bei Um den gerügenden Bedarf an Unter- bei jedem Truvpentheil eine bestimmte erscheinenden Wehrpfl it sich dies als nicht genügend,
rpflichtigen genommen, we und welche beim
ünsche derselben bezüglich der Eintri hrpflichtige bei der Flotte haben Dienstzeit bei der Infanterie ist Artillerie, Ingenieur-Corps, 18 Monate. offizieren 2c. zu decken, soll aus dazu tauglich
Frankreich. der Nationalversamml
Paris, 11. Februar. (W. T. B.) Das von ung angenommene Amendement D (f. unter Versailles), welhem zufolge die Mit gerade so, wie die Mitgli
glieder des Senates nach dem all- de von der Lin- ährend das rechte Centrum den Umstand partisten für dasselbe stimmten und lbstimmung enthielten. daß nunmehr das rehte Cen- g gegen das ganze Senatsgeseßz
eder der Deputirtenkammer, gemeinen Stimmrechte gewählt werden sollen, wur ken unterstüßt und aufrecht erhalten, w dasselbe bekämpfte. möglih, daß gegen 30 Bona daß gegen 50 Legitimisten si Deputirtenkreisen nimmt man an, trum bci der Schlußabstimmun stimmen wird.
ersailles, 11, Februar. (W. T. versammlung nahm heute ihre Beratl genehmigte Deputirten Pascal Duprat Amendement, gliedern besteht und von den nämlichen Wal wählt wird, die auch zur Wahl der Der Vorsitzende der Kommission für lagen, Batbie, erklärte, daß nah Annah von der durch die Kommission und beantragte die Kommission
hrpflihtigen gewählt so wird die nöthige lche zehn Monate im vebungs8geschäft eine niedrige tzeit dieser zu Unteroffizieren be-
Anzahl von den Wel ienst waren Nummer gezogen haben. stimmten Mannschaften ist 2 J Christiania, 7. Storthing ein Vorschl die Münzkonven tion zivischen gelegt worden. Münzveränderung wird neuen Rechnungseinheit der 1. I Speziesmünze soll dem neuen Systen der Einlösungszeitpunkt am Schlu}} Man hat berechnet, daß Münzsorten ein Gesammtbetrag von 1,205,000 Sp. in Silbermü Goldmünze erforderlih fein wird. 1 Mill. Sp. in Zwanzig-Kronen, und 50,000 Sp. in Zehn-Oeren Münze ist mit der Prä
Seine Annahme wurde Durch : ; Die Dienfs
Februar. Wie bereits mitgetheilt, ist dem {chluß Norwegens an Schweden und Dänemark vor- betreffenden Geseßvorschlage über die punkt für die Einführung der anuar 1877 bestimmt, und die pätestens vor Ausgang 1881 mit Au l passenden Zwölf
über den An
B.) Die National- zungen wieder auf und snahmeder in - und Vierschillinge, wofür res 1884 sein soll, von den verschiedenen 99,000 Species in Bronze- nze und 4,250,000 Sp. in Es sind bereits im Ganzen 60,000 Sp. in Zehn- Kronen ausgemünzt worden, und die gung von 100,000 Sp. in 50 Oeren ) Sp. in 1 Kronen beschäftigt.
des Restes sind ungefähr 5 Jahre erforderlich.
Aus der Capstadt wird der „A. A. C.“ unterm 15. Januar gemeldet:
Nach den Berichten der jamin Pine abberufen und Gouverneur von Natal ernannt worden. Juß geseßt werden, onie unter Ueberwachung wohnen. Dem taatssekretär den Gouverneur instruirt, dem Bi fd. Sterl. zur Deckung der Spesen England auszuzahlen ; sollte aber d men, wird es wahrs verworfen werden. Der Bischof dürf bei seiner Rückehr finden, da die Ei freiung von Langalibalele noch immer al Das Feuer in Stellenbosch ent eines Kessels mit Scchuhmacherwachs. dem Umstande zuzuschreiben, daß Nur eine ein Der Nothstand brannten und all ihr Hab
Australien. In Neu-Süd-Wales? wurde am 9. Februar ein neues Ministerium mit Mr. Rober Die anderen Mitglieder d Forster, Schaßsekretär; Mr. Dalley, Generalpostmeister ; Mr. Lackey, öffentliche Arbeiten; Mr. Lucas, Bergwerke.
eingebrachtes gewählten Mit- )lberehtigten ge- Deputirten berechtigt find. die Tonstitutionellen Vor- me dieses Amendements ausgearbeiteten Vorlage wenig Vertagung die nothwendigen neuen In Folge dessen wurde die heutige
r (S der Senat e des Jah
eingelöst werden.
übrig bleibe, berathung, Anträge vorlegen fönne, Sitzung geschlossen.
— 12. Februar. nehmen nah, noch gestern de angeboten, um das dur aufgehobene Einvernehmen zwischen beiden herzustellen.
Zur Ausmünzung (W. T. B.) Die Linke hat, dem Ver- m rehten Centrum Konzessionen Amendement Duprat Fraktionen wieder-
die Annahme A A „South African Mail* ist Six Ben- telle Sir E. Butler zum e soll auf freien
an seiner S Langalibalel aber nicht nach Natal zurückeh
Rom, 11. Februar. l Lom, Februc „Natal Mercury“
Minister Vigliani hat an den Ge Apellhofes ein Schreiben erlafsen, gierung über die Handhabung der Betreff derjenigen Geistlihen außer sich auf der Kanzel ode vornehmlich dem Schreiben Erklärungen
(W. D. B) Der IUstiz- neralprokurator des römischen um die Intentionen der Re- geseßlihen Vorschriften in Zweifel zu stellen, welche x anderweitig Verstöße gegen
zufolge hat der S Colenso 120 P seiner Neise nach as Votum vor die Legislatur kom- leidigung für die Kolonisten te einen sehr ungünstigen Empfang chaft von Natal die Be- s einen großen Irrthum er- stand dur das Ueberkochen Seine große Ausdehnung ist die Häuser des Dorfes mit Stroh zige Person, eine eingeborene Srau, ver- ist groß, da so viele Familien gänzlih ab- und Gut verloren.
cheinlich als eine Be die Gesetze,
Uebereinstimmung mit den frü- Regierung Versicherung Regierung respektiren werde, aber ebenso ents{hlo}sen eine Verlegung der Geseße zu auch der Papst wegen seiner Reden Unverle
anerkannter Maßen befugt sei,
inerlei Mißbrauch gedeckt sind. i verlezlichkeit genieße und seine geistlihen Amtsakte an den tson als Premier es Kabinets sind: Mr. Generalanwalt; Mr. Burns, Minister der Ländereien ; Dodcker, Justiz, und Mr.
die Verantwortlichkeit Kundgebungen reproduzirten, achtung der Institutionen ausgesprochen werde. Ausführung des Art. den den Staa Behörden die
derjenigen ausges{chlo}en, dem Wege anderweitig d E Mr. Garratt,
aaltes Die Staatsanwaltschaft müsse über die 17 des Garantiegeseßzes wachen, welches der kirhlihen Der Justiz-Minister richtet die Organe der öffentlichen Klerus gehaltenen Reden zu bar seien, davon Anzeige zu
Die Frage der choben worden.
tsgeseßen entgegenlaufenden Akten Gültigkeit abspreche. hließlih die Aufforderung an
Sicherheit, die von Mitgliedern des überwachen und falls dieselben straf
en deutschen värtigen Amt des Dasselbe enthält, al- Siß der Konsulatsbehörden, Amtscharakter und Amtsbezirk. abetishes Ortsregister zur leichteren öniglichen Geheimen Ober-Hof- und kann von derselben für
Deutschen Reichs- neral-Verfügungen vom Behandlung der en und Packete ‘ohne Werthan- tverkehr mit Ostindien, China,
Das Verzeichniß der Kaiserli sulate (Februar 1875), h Deutschen Reiches, phabetisch nach den Namen der Konsulbeamten, Schluß ein Alph rzeichniß ist in 4° in der K buchdruckerei (R. v. Decker) gedrudckt 1,50 MÆ. bezogen werden.
— Nr. 13 des „Amts - Blatts der Postverwaltung“ hat folgenden Inhalt: Ge 6. Februar 1875: Wiegen der Geldfahrpostbe Laufschreiben über Einschreibesendun be nah dem Auslande. apan 2c. über Neapel.
— Das Kursbu tung, Februar 1875
erausgegeben vom Anus; ist foeben veröffentlicht. Ländern geordnet: — Der „Economista d'Italia“ Orientirung. ist auf nächstes Jahr vers der Münzkonferenz sind dafür, im Januar Zur Beit will man fi Silberprägung festzustellen, als für das leyte Jahr ge- wird aus Paris berichtet, daß Konferenz eine Beshränkung üden für Griehenland auf dagegen soll es für beinahe alle gent von 1874 bleiben.
Münzwährung Alle Abgeordneten 1876 wieder eine darauf beschränken was in no \hehen fo
Sizung zu halten. , das Maß der ch beshränkenderem Sinn, ll. Der „Perseveranza“ in einer der leßten Sizungen die der Prägung von Fünffrankenst 4 Millionen beschlossen habe,
der Deutschen Reichs-Postverwal- anderen Staaten beim Kontin ch \ch V8-Pofi
, ist soeben in seiner Neugestaltung im Ver-
lage der Königl. Geh. Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker) in vier Theilen erschienen. Dieselben umfassen die bis zum 1. Februar re]p. mit demselben Tage eintretenden Aenderungen in dem Gange der Eisenbahn-, Post- und Dawpfschiffverbindungen. Der Gesammt- inhalt ist folgender: 1. Theil : Nordöftliches Deutschland, Dänemark, Schweden, Norwegen und Rußlandz 2. Theil: Südöstliches Deutsch- land, Defterreih-Ungarn, Türkei und der Orient: 3 Theil: Nord- westliches Deutschland, Niederlande, Belgien, Luxemburg und Eng- land; 4. Theil: SUdwestliches Deutschland, Tirol, Schweiz, Jtalien, Frankreich, Spanien und Portugal. Jedem dieser Theile ist eine Zu- sammenstellung beigefügt, in welcher die Fahrpläne der von Berlin ausgehenden Eisenbahnen, die Rundreise-Touren, sowie Tabellen über Wegemaße, Münzen und Zeitunterschiede enthalten find. Durch das neue Format in 4 wird einerseits der Vortheil erreiht, daß die Eisenbahn-Fahrpläne größerer Routen mögli überfihtlih auf einer Seite dargestellt werden können, was bei dem bisherigen Fleinen Format nit thunlich war, so gewährt andererseits das bei Darstellung der Fahrpläne beobachtete System, wonach die Namen der Stationen nur einmal aufgeführt, links derselben die Abgangszeiten für die Tourreise und rechts solche für die Retourreise (von unten nach oben - zu lesen) angegeben find, außer der Raum- er]parniß eine wünshenswerthe Uebersicht der Ankunft und der Nück- fahrt der Züge für jede Station. Für die so dargestellten Fahrpläne tit außerdem eine größere Klarheit dadurch erreicht, daß die Nacht- stunden (von 6 Uhr 0 Min. Abends bis 55? früh) überall dur einen starken Strich unter den Minutenzahlen bezeichnet sind. Jeder Theil des Coursbuches wird auf dem farbigen Titelblatte eine Skizze der Eisenbahnlinien enthalten, deren Pläne den Inhalt bilden. Außer- dem sind „auh an geeigneten Stellen der vier Theile des Werkes Skizzen eingefügt, welche die Lage der Bahnhöfe bei bedeutenderen Stadten, wie Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Wien 2c. an- \chaulich machen.
O N bo Justiz - Ministerial - Blatts für die preußische Geseßgebung und Rechtspflege, heraus- gegeben im Bureau des Justiz-Ministeriums, zum Besten der Justiz- ODffizianten-Wittwen-Kasse, enthält folgenden Beschluß des Königlichen Ober-Tribunals vom 16. Januar 1875: Die Pflicht, si als Zeuge vernehmen zu laffen, wird durch Gewissensbedenken des zu Vernel- menden und durch seine Pflichten gegen einen (geistlichen) Oberen nicht ausgeschlossen. Verordnung vom 3. Januar 1849 8. 20: im Nichtamtlichen Theil einen Aufsaß: Suarez über das Perhältniß ven Kirche und Staat. i ;
— Däs Januar - Heft des Centralblatts für die ge- sammte Unterrihts-Verwaltung in Preußen, herausgegeben in dem Ministerium der geistlichen, Unterrihts- und Medizinal-An- gelegenheiten , Berlin, 1875, Verlag von Wilhelm Hertz (Bessersche Buchhandlung), Behrenstraße 7, hat folgenden Inhalt: Borbereitung der Pensionirung von Civilbeamten, Verrechnung der Pensionen. — Abonnement auf die Gesetz Sammlung. — Einführung der Reichs- markrechnung. — Kautionsverhältniß der Rendanten der Gymnasial- und der Seminarkassen. — Verrechnung und Verwendung der Rück- einnahmen bei Spezialkassen. — Reisefsournal der Kreis-Schulinspek- toren. — Strafbarkeit der Geistlichen wegen Ertheilung des Religions- unterrihts in den öffentlichen Volksschulen ohne staatliche Erlaubniß. — Charakter des Amtes eines Religionslehrers, sowie des Religions- unterrihts an sffentlihen Schu!en. — Beranschlagung von Bauten. — Verdingung von Lieferungen und Bauausführungen für fiskalische Rechnung. — Zahl der Promotionen im Jahre 1873/74 — FKuü- ratorium der Humboldt - Stiftung. — Charlottenstiftung für Philo- logie. — Statiftische Uebersicht über die Prüfungen für das höhere Lehramt im Jahre 1873. — Verzeichniß der neuerdings anerkannten höheren Lehranstalten. — Verfahren bei Anstellung der für den Religionsunterricht bestimmten Lehrer. — Angabe der Zahl und der Frequenz der einzelnen Klassen höherer Unterrichtsanstalten in den Etats. — Berichterstattung über Handschriften und alte Druckwerke in Schulbibliotheken. — Mittheilung von Schulprogrammen, welche Gegenstände der vaterländischen Geschichte behandeln, an den Reiché- und Staats-Anzeiger. — Lehrmittel der Seminarien, Verstärkung der Etatsfäße zur Vervol.ständigung derselben. — Unzulässigkeit des Ver- langens, daß Lehrer an Volksfchulen vor ihrer Anstellung eine höhere Ausbildung erwerben sollen, als dur die allgemeinen Bestimmungen vom 15. Oftober 1872 vorgeschrieben ist. Uebergangsbestimmung in Bezug auf die Prüfung älterer Lehrer für Stellen an Mittelschulen. — Uebergangsbestimmung für die vor dem 1, Oktober 1874 geprüf- ten Lehrerinnen in Bezug auf Ertheilung des Unterichtes in fremden Sprachen an mittleren und höheren Töchterschulen. — Ressortverhält- nisse in Angelegenheiten des Präparanden-Bildungswesens — Koms- petenz zur Einführung von Fibeln in Schulen, — Name des Verfos- sers des Gedichtes „die Porta Westfalica." Berichtigung in Lese- büchern. — Aufgabe und Einrichtung der Halbtags\{ule. — Herstel- lung von Simultanschulen und größerer Schulkörper im Regierungs- bezirk Oppeln, — Mitwirkung der Schule zum Schuße nüßlicher Vögel. — Taubstummen-Anstalten in der Rheinprovinz. Reglement. Verleihung von Orden und Ehrenzeichen. — Personal-Chronik.
Vereinswesen.
Die „Darmst. Ztg.“ meldet: Auf die Zusendung des jüngst veröffentlihten Vereinsprogramms und Rechenschaftsberichts des Hessischen Hülfsvereins (u. d. T. „Wollen und Wirken des Hülfsvereins imi Krieg und Frieden“) hat Ihre Majestät die D eutsche s Ane an den Vereinsvorsißenden folgendes gnädige Handschreiben exlafsen :
„Ich habe den Bericht des Hülfsvereins im Großherzogthum Hessen für die Krankenpflege und Unterstüßung der Soldaten im Felde mit der warmen Theilnahme entgegengenommen, welche Ich dieser hohen Aufgabe der Humanität stets widme. Diese Gesinnung wird aber im vorliegenden Falle durch die volle Anerkennung erhöht, welche Ich speziell Ihrem Vereine, seinen Leistungen und der überaus gelungenen Berichterstattung widme, welche für den allgemeinen deut- schen Verband belehrend ift.
Berlin, den 18. Januar 1875. Augusta.
An den Vorsitzenden des Hessischen Hülfsvereins und Landes-Delegir- ten für die freiwillige Krankenpflege, Hofgerihts-Rath Weber in Darmstadt.“
Statistische Nachrichten.
_Der Gesammtwerth der Bergwerks-, Salinen- und Hüttenproduktion Preußens erreichte, nach einer dem Landtage vorgelegten Denkschrift, im Jahre 1873 die Höhe von 391,894,688 Thlrn. gegen 341,499,751 Thlr. im Vorjahre. Dies ergiebt cine Werthsteigerung von 13,76%.
Von jenem Gesammtwerthe kommen auf den Bergwerksbetrieb 153,055,342 Thlr. oder 39,0%, auf den Salinenbetrieb 1,862,958 Con oder 0,5%, auf den Hüttenbetrieb 236,976,388 Thlr. oder
,5%
Im Vergleich zum Vorjahre mat dies eine Werthsteigerung beim Bergwerksbetrieb um 31,4%, beim Salinenbetrieb um 11,8%, beim Hüttenbetrieb un 4,7%.
Der Geldwerth der Bergwerksprodukte am Ursprungsorte stieg in den einzelnen Ober-Bergamtsbezirken von 1872 auf 1873 wie folgt: 1) Breslau von 28,183,462 Thlr. auf 33,159,984 Thlr. oder um 17,7%, 2) Halle von 10,372,228 Thlr. auf 11,404,310 Thlr. oder um 10,0%, 3) Dortmund von 42,355,493 Thlr. auf 61,449,835 Thlr. oder um 45,1%, 4) Bonn von 31,856,881 Thlr. auf 42,395,374 Thlr. oder um 33,1%, 5) Clausthal von 3,671,720 Thlr. auf 4,645,839 Thlr. oder um 26,5%.
Die Gesammtzahl der betriebenen Werke betrug im Jahre 1873 und zwar: Bergwerke 2963 gegen 2708 im Jahre 1872, Salinen 37 gegen 29 im Jahre 1872, Hütten 1097 gegen 1077 im Jahre 1872.
Von den betriebenen Bergwerken waren im Jahre 1873: Stein- kohlengruben 506, Braunkohlengruben 577, Eisensteingruben 1539, Zink-, Blei- und Kupfererzgruben 262, Mangan-, Vitriolerz- und