1875 / 38 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Feb 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Abschiedsbewilligungen. Im stehendeu Heere. : Januar. Schröter, har. Port. Fähnr. im Fuß-Artill. Negt. Nr. 12, wegen überkommener Dienstuntüchtigkeit entlassen. In der Reserve und Landweßr. : Januar. v. Süßmilch gen. Hörnig, Oberst-Lt, zur Disp. und Bezirks-Commdr. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 106, unter Fortgewährung der geseßlihen Pens. und der Erlaubniß zum Fort- iragen der bisher. Unif. von der genanuten Stellung entbunden. Rheinschüssel, Pr. Lt. der Res. des Fuß-Art. Regts. Nr. 12, mit der gesell. Pens. und der Exlaubniß zum Tragen der Armee-Unif. der Abschied bewilligt. Selleng, Sec. Lt. der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 108 wegen überkommener Dienstuntauglichkeii, der Abschied bewilligt.

Im Hanitäts-Corps.

Januar. Dr. Schirmer, Stabsarzt im Schüßen-Regt. Nr 108, zum Jäger-Bat. Nr. 12 verseßt. Dr. Sauer, Assist. Arzt 1. Kl. im Gren. Regt. Nr. 101 unter Beförd, zum Stabsarzt , zum Schüben-Regt. Nr. 108 verseßt. Dr. Sußdorf, Assist. Arzt 2. Kl. des Kadetten-Corp8, zum Assist. Arzt 1. Kl. ecnannt. Dre. Meyer, Assist. Arzt 2 Kl. des Garde-Reiter Regts. in die Res. verseßt. Dr. Zollenfkovf, Unterarzt im (Füf.) Regt. Nr. 108, zum Assist. Arzt 2. Kl. befördert.

In der Kaiserlichen Marine. ODERISIEYE C

Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen

Berl in, 9. Februar. Graf v. Waldersee, Korv. Kapitän, in Rücksicht auf seinen zur Zeit leidenden Gesundheitszustand, unter Verleihung des Char. als Kapitän zur See, mit Pens. zur Disp. gestellt, und soll derselbe bis auf Weiteres à la suite der Marine geführt werden.

Die heute ausgegcbene Nr. 7 der Allgemeinen Ver- [loosungs - Tabelle des Deutshen Reihs- und König- lich Preußischen Staats - Anzeigers enthält die Ziehungslisten folgende Papiere: Bayerische Vereinsbank, 41/5 und 5proz. Obligationen. Bordeaux- Loose de 1863. Budapester, Carlsbader, Elberfelder, Emdener, Mülheim a. Rhein Stadt-Obligationen Finnländisches 4'!/zprozentige Staats-Anlehen de 1862. Finnländishe 10 Thlr. Obli- gationen de 1868. Florenzer 4prozentige Prämien-Anleihe de 1868. ITtalienishe (Sardinische) Prämien - Anleihe de 1849. Kaiser Ferdinands - Nordbahn-Prioritäts-Obligatio- nen. Mainzer (Breysche) Aktien- Bierbrauerei, Prioritäts- Partial-Obligationen. Norwegische Hypothekenbank, 4proz. Obligationen. Desterreihische Allgemeine Boden - Kredit- Anftalt, Kommunal-Obligationen. Desterreichifche Allgemeine Boden-Kredit-Anstalt, Pfandbriefe. Desterreichishe Staats- Eisenbahn-Prioritäts-:Dbligationen. Dstgothland Güter-Hypo- theken - Vereins - Pfandbriefe. Poti-Tiflis Eisenbahn- Aktien und Obligationen. Preußische Provinzial-Hülfskasse, Obli- gationen. Rjäsan-Kozlow- Eisenbahn- Obligationen. Rus- fische 4proz. Anleihe de 1840, 1842, 1843, 1844 und 1847 (Rückstände). Shwarzburg-Sondershausensche Kammer- Anleihe de 1860. Schwedisch-Englishe 4!/zproz. Staats- Anleihe de 1864. St. Genois 40 Fl.-Loose. Tessiner 4 ¿proz. Kantonal-Anleihe de 1862. Tür kis\che 3proz. Eisenbahn- Prämien-Anleihe. Waldeckische Staats - Anleihe. Wexiöò Güter-Hypotheken-Anleihße. Wiener Hypotheken-Kasse, Pfand- briefe. Wiener Real-Kredit-Bank-Pfandbriefe.

Die Allgemeine Verloosungs - Tabelle erscheint wöchentlich einmal und if zum Abonnementspreis von 1 Mark 50 Pf. (15 Sar.) vierteljährlih durch alle Postanstalten, so wis durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, S. W., Königgrägzer- ftraße 109, und alle Buchhandlungen zu beziehen, für Berlin auh bei der Expedition, Wilhelmstraße 82. Preis pro einzelne Nummer 25 Pf. (21/2 Sgr.)

Nichtamtliches. Deutsches Nei.

: Preußen. Berlin, 13. Februar. Se, Ma'estät der Kaiser und König nahmen heute Vormittag die Meldung . des zum Kommandanten von Cöln ernannten General-Majors von Cranach entgegen, hörten die Vorträge des Militär-, sowie des Civil-Kabinets und empfingen den Reichskanzler Fürsten von Bismarck.

Jhre Majestät die Kaiserin-Königin besichtigte gestern die Krankenbaracke der Königlichen Charité und geruhte Sich die beiden Direktoren dieser Anstalt vorstellen zu lassen. Ihre Majestät beehrte das Konzert des Herrn Rubinstein mit Allerhöchstihrer Gegenwart.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz ertheilte gestern Mittag 12 Uhr dem Feldpropst der Armee, Ober-Konsistorial-Rath Dr. Thielen Audienz. Nah- mittags 2 Uhr statteten Ihre Kaiserlihen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Georg einen Gratulationsbesuh zu dessen Geburtstage ab. Nachmittags 35 Uhr wurde der Major und Flügel-Adjutant v. Bülow, Militärbevollmächtigter bei dec Bot- \chaft in Paris, empfangen.

Der Buudesrath und die vereinigten Ausschüs}e des- selben für Justizwesen, für Rehnungswesen und für die Ver- fassung hielten heute Sißungen.

Der Bundesrath hat in seiner Sizung am 31. v. M. beshlofsen, daß die Reihs-Schulkommission auch ferner aus 6 Mitgliedern bestehen und die Zusammenseßung der Kom- mission in der Weise erfolgen soll, daß immer für einen drei- jährigen Zeitraum, und zwar zunächst für den Zeitraum vom 1. Januar 1875 bis 31. Dezember 1877, vom Bundesrathe \ehs Bundesstaaten durch Wahl bezeichnet werden sfollen, welche zu ersuchen find, je ein Mitglied für die Reihs-Schulkommission zu ernennen,

In Betreff des Verfahrens bei Ausreichung der Reichs-Kassenscheine, welhe an Stelle von eingezogenem Staatspapiergeld auszugeben sind, hat der Bundesrath in seiner Sißung vom 31, v. M. folgende Bestimmungen beshlo}sen:

1) die Anträge wegen Ueberweisung von Reichspapiergeld, nach Maßgabe der zur Vernichtung gelangten Beträge von . Staatspapiergeld, sind an das Reichskanzler-Amt zu richten ; 2) das Reichskanzler-Amt stellt durch Vermittelung der Reichs- \chulden- Verwaltung die entsprehenden Be:räge an Reichs- Kafsenscheinen, je nah den vorhandenen Beständen, bei der Kö- niglih preußishen Kontrole der Staatspapiere zur Verfügung; 3) die Kontrole der Staatspapiere verabfolgt die überwiesenen

Beträge von Reichs - Kassenscheinen gegen den von den Landes- regierungen beizubringenden Nachweis der erfolgten Vernichtung oder Annullirung eines entsprehenden Betrages von Staats- papiergeld; 4) dieser Nachweis wird geführt durch Uebersen- dung von beglaubigter Abschrift der von der zuftändigen Be- hörde über die Vernihtung des Staatspapiergeldes aufgenom- menen Verhandlung oder, soweit eine Annullirung eingetreten ist, durch Vorlegung dér auf die Annullirung bezüglichen landes- gesetzlichen Vorschriften und erlassenen Anordnungen; 5) die dur diesen Verkehr zwischen den Landesregierungen und der Kontrole der Staatspapiere oder Reichs\hulden-Verwaltung ver- anlaßten Postsendungen find als portofreie Reichs - Dienstsachen zu behandeln; 6) der gemäß §8. 3 des Reichsgeseßes vom 30. April 1874 zu gewährende Vorshuß wird in der Art geleistet, daß den betreffenden Landesregierungen, sobald fie den Nachweis der erfolgten Einziehung und Vernichtung weiteren Staats- papiergeldes über den dur Reichs-Kassenscheine dauernd zu er- sezenden Betrag hinaus F: 1 loc, cit.) erbringen, zwei Dritt- theile des entsprehenden Betrages in baarem Gelde eventuell in Reichs-Kafsenscheinen überwiesen werden.

Im ferneren Verlaufe der gestrigen Sizung des Hauses der Abgeordneten erledigte dasselbe nach dem Schluß der ersten Berathung des Geseßentwurfs, betreffend die Verfassung und Verwaltung der Provinz Berlin die erste Be- rathung des Geseßentwurfs, betreffend die Dotation der Pro- vinzial- und Kreisverbände. Der Abg. Rickert führte an einzelnen Beispielen aus, daß die Dotation der einzelnen den Provinzen zu überweisenden Verwaltungszweige zu karg bemessen sei, und hoffte Seitens der Kommission eine Verbesserung in dieser Beziehung. Der Abg. Stengel erklärte fich mit der Vorlage ein- verstanden, während Abg. von Saucken-Tarputschen ebenfalls die Kargheit der Dotationen bemängelte. Der Handels-Minister Dr. Achenbach vertheidigte die Regierung gegen die Vorlage hinsicht- lih der für Chausseen ausgeworfenen Dotation. (S. unter Landtags-Angelegenheiten.) Der Abg. v. Benda bedauerte eben- falls die Kargheit der Dotation und meinte, es käme ihm nit darauf an, wenn zum Zwecke der Dotation eine Anleihe von 20,000,000 Thlr. aufgenommen würde. Der Minifter für die landwirthschaftlihen Angelegenheiten, Dr. Friedenthal, wies den Vorwurf zurück, als ob der für landwirthschaftlihe Melio- rationen u. #}. w. bestimmte Theil der Dotation zu gering bemessen sei. Der Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister -Camphausen wies noch einmal zahlenmäßig nah, daß die für Chaufseebauten den Provinzen überwiesene Summe nicht zu klein sei. Der Abg. Witt sprach sich für das Gese aus und empfahl die Ausdehnung der Selbstverwaltung auf die Provinz Posen. Damit {loß die Debatte; die vier vorgelegten Verwaltungsreformgeseze wurden an eine Kom- mission zur weiteren Berathung überwiesen, und zwar das Gesetz, betreffend die Dotation der Provinzial- und Kreis- verbände an eine besonder- Kommission von 21 Mitgliedern, die Gesehßentwürfe, betreffend die Provinzialordnung, betreffend die Verfassung der Verwaltungsgerihte und betreffend die Verfas- sung und Verwaltung der Provinz Berlin, an eine andere Kom- mission von 21 Mitgliedern, die sich zur Berathung der beiden E Vorlagen um je 7 Mitglieder verstärken wird. Schluß 31/4 Uhr.

In der heutigen (13.) Sißung des Abgeordneten- hauses, welher der Vize-Präsident des Staats - Ministeriums Finanz-Minister Camphausen, der Justiz-Minister Dr. Leonhardt und zahlreihe Kommissarien beiwohnten, ging von dem Finanz- Minister ein Geseßentwurf, betreffend die Deckung der bei Be- gebung der Eisenbahn-Anleihe von 1868 erlittenen Coursverluste, von dem Abg. Staß ein Antrag, betreffend die Cinstellung des ftrafgerichtlichen Verfahrens wider den Abg. Dr. Roecerath, ein. Gin - Sgveiben des Abg. v, Owen wurdè Der Geshäftsordnungs - Kommission zur Prüfung darüber über- wiesen, ob derselde in Folge seiner Ernennung zum Kreis-Haupt- mann seines Mandates verlustig gegangen sei Hierauf wurde der Antrag des Abg. Rickert, betr. die Abänderung bezw. Er- gänzung der Geschäftsordnung des Hauses in Bezug auf das Abstimmungsverfahren nach kurzer Motivirung desselben durch den Antragsteller angenommen. Bei der hierauf folgenden dritten Berathung des Gesetzentwurfes, be- treffend den standesherrlihen Rechtszustand des Her- zogs von Arenberg wegen des Herzogthums Arenberg-Meppen, sprachen in der Generaldiskussion nur die Abgg. Dr. v. Gerlach und Bening, ersterer gegen, leßterer für die Vorlage. An der Spezialdebatte betheiligten sfih, nachdem Abg. Thilo Namens der Petitionskommission über sechs zu dem Gesezentrourfe ein- gegangene Petitionen, unter diesen eine von dem Herzog von Arenberg selbst, berichtet hatie, der Abg. Windthorst (Meppen) und der Justiz-Minister Dr. Leonhardt. Der Gesetzentwurf wurde mit großer Majorität angenommen; ebenso folgende von den Abgg. Dr. Bening und Lauenstein beantragte Resolution:

„Segen die Königliche Staatsregierung die Erwartung auszusprechen, daß dieselbe die Bestimmungen in den §8 3 und 3a. des Geseß- eutwurfs mit thunlihster Schonung der Interessen namentlich der älteren staudesherrlichen Beamten zur Anwendung bringen werde.“

Die obengedahten Petitionen wurden durhch diese Be- \{chlü}sse des Hauses für erledigt erahtet. Bei Schluß des Blattes trat das Haus in. die Berathung des Spezialetats der direkten Steuern (}\. Nr. 34 d. Bl.) ein,

In der Woche vom 24, bis 30. Ianuarx 1875 find geprägt worden an Goldmünzen: Mark 20 - Mark- stückde, 1,000,000 Mark 10 - Markftücke; an Silbermünzen: 1,716,110 Mark 5-Markstücke, 688,395 Mark 1-Markstücke, 243,977 Mark Pf. 20-Pfennigstücke; anNicktelmünzen: 94,187 Mark 70 Pf. 10-Pfennigstücke, 125,034 Mark 30 Pf. 5-Pfennigstückez an Kupfermünzen: 59,772 Mark 72 Pf. 2-Pfennigstüke, 28,779 Mark 30 Pf. 1-Pfennigstücke. Vorher waren geprägt: an Goldmünzen: 882,540,800 Mark 20-Markstücke, 229,293,160 Mark 10-Markfstücke; an Silbermünzen : 9,113,090 Mark 5-Mark- ste, 36,203,877 Mark 1-Markstücke, 10,778,885 Mark 40 Pf. 20-Pfennigstücke; an Nidtelmünzen: 5,099,858 Mark 60 Pf. 10-Pfennigstüde, 1,963,592 Mark Pf.- 5 - Pfennigstücke; gn Kupfermünzen : 1,984,568 Mark 90 Pf. 2-Pfennigstücke, 795,703 Mark 39 Pf. 1-PfennigLücke. Mithin sind im Ganzen geprägt: an Goldmünzen: 882,540,800 Mark 20-Markftücke, 230,293,160 Mark 10-Markstücke; an Silbermünzen : 10,829,200 Mark 5-Mark- stüde, 36,892,272 Mark 1-Markftücke, 11,022,862 Mark 40 Pf. 20- Pfennigstücke; an Nickelmünzen : 5,194,046 Mark 30 Pf. 10-Pfen- nigstücke, 2,088,626 Mark 30 Pf. 5-Pfekhnigstücke; an Kupfer- münzen: 2,044,341 Mark 62 Pf. 2-Pfennigstücke, 824,482 Mark 69 Pf. 1-Pfennigstücke. Gesammtausprägung: an Goldmünzen : 1,112,833,960 Mark ; an Silbermünzèn: 58,744,334 Mark 40 Pf. ; an Nickelmünzen: 7,282,672 Mark 60 Pf. ; an Kupfermünzen : 2,868,824 Mark 31 Pf.

Wie dur wissenshaftlihe Untersuchungen festgestellt if steht der auf dem Berberigenstrauche vorkommende Becher. rost (Aecidium Berberidis Pers.) in genetishem Zusammen- hange mit dem Grasroft des Halmengetreides (Puccinia graminis Pers.) Der Minister für die landwirth\haftlißhen Anz gelegenheiten hat die Bezirksregierungen dieserhaib auf ein Gut: achten aufmersam gemacht, welches der Professor Dr. Kühn zu Halle erstattet hat dessen Abdruck im nähst:n Hefte der Landwirthschaftlihen Jahrbücher erfolgen wird, und welches sih in wesentlicher Uebereinstimmung mit einem denselben Ge- genstand behandelnden, zur Kenntniß des Ministeriums gebrach- ten Gutachten des Professors Dr. Cohn zu Breslau befindet, Die Erfahrung hat diese Ergebnisse wissenschaftliher Forschung bestätigt und if einzelnen Bezirksregierungen dadurh bereits Anlaß gegeben worden, zur Abwendung des der Landwirthschaft dur Berberißensträucher drohenden Schadens das Anlegen be- ziehungsweise Halten derselben innerhalb einer bestimmten Ent- fernung von Garten- und Aergrundstüken zu verbieten.

Was die privatrechtlihe Seite dieser Frage anbelangt, so wird in einem Erkenntniß des Königlichen Ober-Tribunals vom 23. Juni 1874 Demjenigen, dessen Grundstüke dur benahbarte Berverizensträuher bedroht werden, gegen den Besißer der legzteren die Negatorienklage und un- ter Umständen auch ein Anspruh auf Schadensersaß zuerkannt und in ersterer Hinsicht auf die objektive Schädlichkeit der Berberißensträucher, in legterer Beziehung auf das Erfor: derniß einer subjuktiven Rêéchtswidrigkeit hingewiesen,

Die Bezirksregierungen find demgemäß veranlaßt worden, einer Prüfung der Frage sich zu unterziehen, ob auch für ihre resp. Bezirke ein Bedürfniß vorliegt, das Halten bezw. Anpflan- zen von Berberißensträuhern im Wege der Polizeiverordnung zu verbieten. Ift diese Frage zu bejahen, so würde das Verbot auf eine bestimmte Entfernung von A ckergrundstücken zu be- schränken, als Maß der Entfernung per nah dem mir erstatteten Gutachten eine Ausdehnung von 100 Metern anzunchmen fein,

Die öffentlihe Beshimpfung des „heiligen Geistes“ ist als Gotteslästerung zu bestrafen. Diese Ent: scheidung wurde vom Ober-Tribunal in der Sißung vom 20. Januar cr. in dem Prozesse wider den S{hriftsteller L. ge- fällt, In einem von Sch, verfaßten und in“ einer Zeitschrift veröffentlihten Artikel bediente si der Verfasser, nah der Fest- stellung des Königlichen Kammergerichts eines beschimpfenden, gegen den „heiligen Geist“ gerihteten Ausdrucks und L. wurde, als Redakteur, vom Kammergericht in der Sizung vom 9. Ok: tober 1874 wegen Mitthätershaft bei einer mittel| der Presse verübten Gotteslästerung auf Grund der 88. 166 und 47 des Strafgcseßbuches verurtheilt. Gegen dieses Uriheil legte Ange- flagter beim Ober - Tribunal die Nichtigkeitsbeschwerde ein, in

welcher er unter Anderem hervorhob, daß die im ersten Saße ‘|ff

des §8. 166 des Strafgesezbuches (,„Wer®dadurch, daß er öffent- lih in beshimpfenden Aeußerungen Gott lästert, ein Aergerniß giebt“ u. \. w.) bedrohte Gotteslästerung im engeren Sinne be- \himpfende Aeußerungen wider die Gottheit in ahstracto gegen

einen keiner \pezifishen Religion angehörigen Gott erfordere,

und deshalb den heiligen Geist nicht treffe. Das Ober-Tribunal erachtete jedoch diese Auffassung für irrig, indem es in dem die Nichtigkeitsbeshwerde zurückweisenden Erkenntniß ausführt: „Das Deutsche Straf-Gesezbuch, in dieser Richtung mit dem Preußischen Straf-Gescßbuh §. 135 übereinstimmend, begreift nach Wortlaut und Entstehungsgeshichte unter der Bezeichnung „Gott“ das höchste Wesen nicht als Produkt einer metaphysischen Spekulation, nicht als ein unbestimmbares Gebilde einer \ogen. Vernunftreligion, vielmehr “als den Urquell der Religiösität, welche in den Bekennern der im Staate anerkannten Konfessionen auf der Grundlage ihres positiven Glaubens lebendig is. Die Geseßgebung übt den Beruf, dieses zugleich für die Interessen des staatlihen Gemeinwesens wesentliche, religiöse Gefühl gegen öffentliche frevelhafte Angriffe zu \{hüßen. Bei der \o formirten Strafnorm kann und will der Staat nicht von der fundamen- talen Anschauung absehen, welche in dem Organismus einer be- stimmten anerkannten Religionsgenossenschaft, speziell der christlichen Kirche, durh Gemeinschaft des Glaubens und des Bekenntnisses ihrer Mitglieder \sih bildet und ausprägt. Die christlihe Kirche

aber faßt unleugbar das Wesen Gottes in dem Dogma der Y Dreieinigkeit und verleiht durch diese, über den Begriff einer

\. g. Lehre hinausreihende, Grundanshauung dem Erlöser Christus und dem heiligen Geiste die Gottesnatur. Mithin kann eine, den sonstigen Boraussezungen des Reichs-Strafgeseßbuches S. 166 entsprechende Lästerung des heiligen Geistes im Sinne der christlihen Religion den Thatbestand der;im ersten Saße des erwähn- ten Paragraphen vorgeschene Gotteslästerung erfüllen. Im vor- liegenden Falle hat das Königlihe Kammergericht seine, auf

eigene Beweisaufnahme gestüzte, dem Wortlaute des Geseßes- f dur

tex‘es \sich anschließende, thatsählihe Feststellung die Erwägung gerechtfertigt, daß in der hervorgehobenen Stelle des inkriminirten Artikels ein wort in unmittelbarer Beziehung zu gebraucht sei, daß der heilige Geist nach Glauben, zu welchem Angeklagter sich selbst bekenne, insbe- sondere nah der Lehre von der Dreieinigkeit Gottes,

Rechtsirrthum nicht gefunden werden.

grundsatzes unersichilich und die Strafe innerhalb der geseßlichen

Grenzen bestimmt is, mußte die Nichtigkeitsbeshwerde zurült-

gewiesen werden“?

Der General der Infanterie à la suite der Armce, vo[n

Schwarßzkoppen, kommandirender Gerieral des XU[, (König- lich Württembergischen) Armee-Corps, welcher mit Urlaub von Stuttgart hier eingetroffen war, hat sich dorthin zurückbegeben.

Der General-Major von Krofigk T., bisher Komman- dant von Frankfurt a. M., ist in Genehmigung feines Abschieds- gesuhs als General-Lieutenant mit Pension zur Disposition ge- stellt, der Oberst, Flügel-Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Commandeur des 4. Garde-Grenadier-Regiments Königin, von Lucadou, unter Belassung in seinem Verhältniß als Flügel-Adjutant und unter Stellung à la suite des genann- ten Regiments zum Kommandanten von Frankfurt a, M. er- nannt worden.

Der Kaiserlich deutsche General-Konsul zu Bairut Weber ist hier eingetroffen.

Der Königlih bayerishen Aufschlageinnehmerei int

Windsheim, Hauptamtsbezirks Würzburg, ist die Funktion |

einer Uebergangsstelle mit der Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen übertragen worden,

direktes Schimpf- : dem heiligen Geiste dem christlihen

welche der ganzen Erzählung gerade zu Grunde liege, Gott selbst fi und daß daher Gott in beshimpfendea Aeußerungen gelästert werde. [F Der obigen Ausführung gemäß kann in dieser Begründung cin f Da auch sons Ver- legung oder unrichtige Anwendung eines Gesehes oder Rechts-

Am 12. d. Mis. erlitt dex um 9 Uhr 25 Minuten Vor- mittags Berlin verlassende Berlin-Ey dtkuhner Eilzug zwischen den Stationen Filehne und Schönlanke dadurch eine Verspätung von 11/2 Stunden, daß an der ersten der den Zug befördernden Maschine ein Radreifen \prang.

Der Zug mußte in Folge dessen nah Filehne zurüXkgebracht und auf dem zweiten Geleise demnächst weiter befördert werden. Nach etwa 6 Stunden war die defekte Maschine aus dem dur sie gesperrten Geleise entfernt. Eine weitere Betriebsstörung ist nicht eingetreten.

Bayern. München, 10. Februar. Gemäß Entschließung des Königlichen Staats-Ministeriums des Innern für Kirchen- und Schul- angelegenheiten vom 2. Februar l. J. lag bei Aufhebung der Mini- sterial-Gntshließung vom 8. April 1852, den Vollzug des Konkor- dats betreffend, die Allerhöchst gebilligte Anshauung zu Grunde, daß nach Beseitigung der Bestimmungen in Ziffer 14 dieser Ent- \chließung die Abordnung von weltlichen Kommissarien bei Wahl von Klosterobern wie bei Ablegung von Gelübden in den Fällen zu erfolgen habe, in welhen vom Standpunkt der fstaailihen Oberguffiht genügender Anlaß hierzu gegeben erscheint. Den Distriktspolizeibehörden ist dies mit dem Auftrage eröffnet worden, hiernach fortan ihr Verfahren zu bemessen.

Dem Balle, welchen der preußishe Gesandte am hie- sigen Königlichen Hofe, Frhr. v. Werthern, gestern veranstal- tete, haben, dem „Korr. v. u. f. D.“ zufolge, beigewohnt: Die Prinzen Adalbert, Ludwig, Leopold und Arnulph (die beiden leßteren in Uniform), die Prinzessinnen Gisela und Therese, die Minister v. Pfreßschner, v. Pfeufer, Dr. v. Fäustle, die Gesand- ten von England, Desterreih, Italien, Sahsen und Württem- berg und der französische Geschäftsträger am hiesigen König- lichen Hofe, der Kron-Dbersthofmeister Fürst v. Dettingen-Spiel- berg, Fürst v. d. Leyen, der Oberst-Hofmarschall Frhr. v. Mal- sen, General v. d. Tann, Stabsoffiziere und Beamte in großer Anzahl, im Ganzen übcr 200 Personen. Die Honneurs mah- ten der Gesandtschafts - Aitahé Graf v. Bismarck, der Militär- Attaché Major v. Stülpnagel und der Legations-Sekretär Stumm.

11. Februar. (Corr. v. u. f. D.) Der päpstlihe Nuntius, Msg. Bianchi, Erzbishof von Mira hat heute Mittag das am hiesigen Hofe accreditirte diplomatishe Corps, sowie die Groß- beamten der Krone, die höheren Hofchargen, die Minister, über- haupt die Mitglieder der 1. und 1]. Hofrangsóklafse in seinem Palast empfangen (der itglienishe Gesandte Dr. Graf v. Greppi war abwesend). Morgen folgt die Auffahrt der 111. Hofrangs-

klasse, sowie des Offizier-Corps.

Am 12. Februar Mittags findet bereits eine Konferenz des Präsidiums der Kammer der Abgeordneten statt; der erste Präsident der Abgeordnetenkammer Freiherr v. Stauffen- berg trifft am genannten Tage Vormittags in München ein. Dem Vernehmen nah beabsichtigt dexr Landtags-Abgeordnete Dr. Sill von Shongau aus der Kammer au®szutreten. Für den- selben hat der erste Ersaßmann des Wahlbezirkes Weilheim, Rothgerber Jakob Werkmeister von Tölz, in die Kammer einzu- treten. Da die leßte Versammlung des Landtages nur vertagt worden ist, so haben die Kammern in der bevorstehenden Session alle während der vorigen Periode gestellten Anträge und Petitionen wieder aufzunehmen. Von der Abgeordnetenkammer sind noch ungefähr 30 Petitionen zu erledigen, welhe größten- theils Bahnhauten betreffen.

Hessen. Darmstadt, 10, Februar. (Fr. I) Durch die Organisation des Verwaltungs-Gerihtshofes fallen die niht unerheblihen Kosten des Administrativ-Justizhofes und Staalsrathes für die Zukunft weg, da es niht in der Absicht der Regierung liegt, jenen Gerichtshof mit eignen nur für diese Stelle bestimmten Richtern zu besegen. Die richterlihen Funk- tionen werden vielmehr als Nebenstellen versehen, auch wohl Pensionäre berufen werden. Die Hülfsdienste der Sekretäre U. \. w. werden durch Ministeriol-Beamte gegen Remunerationen besorgt.

Die nah Maßgabe der neuen Verwaltungsgeseße von den hundert Höchstbesteuerten des Kreises vorzunehmende Wahl von fieben Kreistags-A bgeordneten wird am 20. d. statt- finden. Die Höchstbesteuerten bestehen aus dem Fiskus, 7 Aktien- Gesellschaften, einer Fideikommiß-Verwaltung, 76 Darmstädter, 9 Besfsunger, 5 Pfungstädter und einem Eberstädter Privaten.

Meeklenburg. Schwerin, 11. Februar. Die „Meckl. Anz.“ schreiben: „Obwohl die bisherigen Verhandlungen über die Modifikation der bestehenden Landesverfassung zu keiner Vereinigung der zur Entscheidung über diese wichtige Angelegenheit berufenen Faktoren der Gesehgebung geführt haben, so kann doch fein Zweifel darüber sein, daß die Ueber- zeugung von der Nothwendigkeit einer Aenderung der Verfassung sich in den lehten Jahren und insonderheit seit dem Schluß des jüngsten außerordentlihen Landtages in immer weiteren Kreisen geltend gemacht hat. Es ift aber von größter Wichtigkeit, sich darüber klar zu werden, daß hier nicht blos Gründe äußerer Nothwendigkeit vorliegen, sondern die inneren Zustände des Lan- des diese Aenderung unvermeidlih machen, indem die ganze staat- liche Entwickelung Mecklenburgs insonderheit auf die Beseitigung des bisherigen staatsrehtlichen Unterschiedes zwishen dem Do- manium, der Rittershaft und den Städten hindrängt. Schon bisher hat die Gesehgebung des Norddeutshen Bundes und des Deutschen Reiches in der fraglihen Beziehung durch eine Reihe wichtiger Gesche, z. B. die Gewerbeordnung, das Geseg über die Freizügigkeit und die Aufhebung der polizeilihen Be- \chränkungen der Eheschließung, einen tiefgreifenden Ein- fluß geübt. Noch durchgreifender wird die in Aussicht stehende neue Organisation der Justiz. durh die Aufhebung der den fländishen Obrigkeiten zustehenden Patrimonial- gerichtsbarkeit und die Beseitigung des eximirten Gerichts- standes wirken. Dazu kommt die so eben zum Abschluß ge- brahte Vererbpahtung der Domanial - Bauerg-höfste und die Einführung der Domanial-Gemeinde-Ordnung. Es sind dadur Umgestaltungen ins Leben gerufen worden, welche die Fortdauer der absoluten Regierung im Domanium und die Aus\chließung des Domanii von der Vertretung auf dem Landtage als un- mögli ersheinen lassen. Es muß eine auch das Domanium umfassende Vertretung des ganzen Landes geschaffen und zur Ermöglihung dieses Zieles eine entsprehende Veränderung der gegenwärtig bestehenden verfassungsmäßigen Bestimmungen über die Landstandschaft der Mitglieder der Ritter= und Landschaft

durchgeführt werden, wenn den thatsählich vorhandenen Zu-

ständen und den durch dieselben bedingten Bedürfnissen ent- sprochen werden soll.‘

Gestern Morgen ist der Landtag ritualmäßig in Malchin eröffnet worden. Die . landesherrlihen Propositionen betreffen : I, die ordentliche Landes-Kontribution, 1. die Bedürfnisse der all- gemeinen Laudesrezeptur-Kasse, und fahren darauf fort:

„Was sodaun IIk. die Provosition wegen Modifikaiion der be- stehenden Landesverfassung betrifft, so bringen Se. Königliche Hoheit der Großherzog die Vorlage für den außerordentlihen Landtag im Februar v. J. zur nochmaligen Berathung der geireuen Stände, indem Allerhöchstsie an der im Landtagsabscied vom 7. März v. I. aus- gesprochenen Hoffnung festhalteo, daß die Ueberzeugung von der Noth- wendigkeit des von Sr. Königlichen Hoheit verfolgten Zieles zu einer Verständigung über die vorges{lagenen Grundzüge führen werde.

Betreffend endlich IV. die ertvergleicmäßige Prinzessinsteuer für die Durchlauchtigste Herzogin Marie Alexandrine Elisat eth Eleouore von Meckleaburg, so hat es die götlihe Vorsehung gefügt, daß zwischen Sr. Kaiserlihen Hoheit dem Großfürsten Wladimir Alexaundrowitsch von Rußland und Jhrer Kaiserlichen Hoheit der jeßigen Großfürstin Marie Pawlowna von Rußland, älteïten Prin- zessin-Tochter Sr. Königlichen Hoheit des Allerdurdlauchtigsten Groß- herzogs am 28. August v. J. 1874 cin chcistliches Ehebündnißz geschlossen worden ist. Se. Köuigliche Hoheit dec Großherzog wollen daher die herkömmliche Prinzessinsteuec nach Maßgabe der Bestimmung in Artikel IT. des landesgrundgeseßlihen Erbvergleichs den gegenwärtig versammelten getreuen Landstäunden hiedurch gnädigst verkündigen und gewärtigen, daß dieselben nah gemeinsamer detfallsiger Berathung einen angemessenen modus contribuendi zur Aufbringurg der frag- lichen Steuer zur landesherrlichen Ap»robation und Ausschreibung vorlegen werden, und zwar mit Feststellung des Erhebungstermins in der Art, daß die Auszahlung in der ersten Hälfte des Monats Juni d. J. 1875 geschehen kann“.

Sachsen- Coburg - Gotha. Coburg, 10. Februar. Nach einer im heutigen Regierungsblatte erschienenen M ini- sterial-Bekanntmachung bezüglih der Coburgischen Pfarr- wittwenkasse sind die früheren Statuten dieser Wittwenkasse vom Jahre 1862 aufgehoben und an deren Stelle neue Statuten ge- treten. Nach leßteren sind alle Geistlichen, welche feste Anstellung in einem Pfarramte des Herzogthums Coburg erlangen, zur Theilnahme an der Coburgischen Pfarrwittwenkasse berechtigt und verpflichtet, zu welcher die Zinsen früher angefalleney Ka- pitalicn? Beiträge der Kirchenkassen, die Eintrittsgelder und jährlihen Beiträge der Mitglieder 2c. fließen. Die Beiträge der Mitglicder bestehen in einem Eintrittsgeld von 35 /, von jedem neu eintretenden Geistlihen und in einem jährlichen Beitrag von 12 s, von jedem Mitgliede. Die jährlihe Pension einer Wittwe oder der ehelihen Kinder eines Mitgliedes besteht vorjeßt in 172 s, kann aber bei Erstarkung der Fonds ange- messen erhöht werden. Bei Kindern dauert die Penfion bis zu deren vollendetem 21. Lebensjahre. Ueber die Dauer und den Verlust der Pension, ferner über die Verwaltung, Aufsicht und Konirole der Kasse find spezielle Bestimmungen getroffen,

Anhalt. Dessau, 11. Februar. Zu Ehren des Erb- großherzogs und der Erbgroßherzogin von Sachsen- Weimar wird heute Abend im Herzoglichen Residenzshlosse ein großes Ballfest stattfinden, zu dem auch die Mitglieder des Land- tages eine Einladung erhalten haben.

Die Geseßz-Sammlung für das Herzogthum Anhalt enthält einen Höchster Erlaß wegen Einführung einer evangelishen Kirchengemeinde- und Synodal-Ord- nung im Herzogthum Anhalt.

Schwarzburg - Nudolstadt. Rudolstadt, 10. Fe- bruar. Der Becgbau des Fürstenthums hat in den letzten 10 Jahren eine gedeihlihe Entwickelung gewonnen; während 1864 nur 42 Gruben bestanden, gab es 1874 ungefähr 100 Gruben, welche einen Ertrag vou 72,709 Fl. ergaben.

Neuß. Gera, 11. Februar. Heute Vormittag is der Für} über Leipzig nah Dresden gereist. Der Prinz Hein- rich XX. Reuß j. L., aus der appanagirten Linie Reuß-Köftrig, hat den erbetenen Abschied als Sekonde-Lieutenant à la suite des 2, Königlich preußishen Hufarcn-Regiments Nx. 14 erhal- ten. Derselbe is der jüngste Sohn dés 1852 verstörbenen Für- sten Heinrih IL. Reuß-Köftriß.

Desterreich-Ungarn. Wien, 11. Februar. Jn der heute stattgefandenen Sizung des Abgeordnetenhauses gelangte eine Zuschrift des Ministerpräsidenten Fürsten Adolf Auersperg zur Verlesung, mittels| welher das Abgeordnetenhaus zur BVor- nahme der Wahl der Mitglieder und Ersazmänner in die reichs- räthliche Delegation aufgefordert wird.

12, Februar. (W. T. B.) Der ungarishe Minister- Präsident Bitto is heute Mittag vom Kaiser in Audienz empfangen worden und hat demselben über die veränderte par- lamentarishe Lage eingehenden Bericht erstattet, sodann aber das Demissionsgesuch des gauzen Kabinets überreiht. Der Kaiser empfing den Minister-Präsidenten sehr huldvoll und be- hielt sfich weitere Entschließung vor. Gutem Vernehmen nah dürfte die Demission des Ministeriums keinesfalls angenommen werden, bevor niht auf Grundlage der geänderten Parteiverhält- nisse ein neues, der Majorität im Abgeordnetenhause siheres Kabinet gebildet worden ist. Der Minister-Präfident Bitto lehnt es entschieden ab, in dem Ministerium zu bleiben.

Triest, 12. Februar. (W. T. B.) Der hiesige Bischof ift heute gestorben.

Pest, 11. Februar. Die ungarischen Minister des Innern und der Iustiz haben im Biharer Komitat für die Verbrechen des Raubes, des Raubmordes und der Brandlegung und für die Mitschuld an diesen Verbrechen auf die Dauer eines halben Jahres die Einführung des Standrechtes angeordnet.

Schweiz+ Bern, 12. Februar. (W. T. B.) Nath einer dem Bundesrathe von der französischen Gesandtschaft zugegan- genen Anzeige is die Konferenz zur Feststellung eines internationalen Metermaßes definitiv auf den 1. März c. nah Paris einberufen.

Großbritannien und Jrland. London, 11. Februar. Nach Berichten aus Osborne maht das Befinden des Prin- zet Leopold fortdauernd befriedigende Fortschritte. Der Prinz ist nun im Stande, täglih eine kurze Zeit aufreht zu sißen. Der Prinz und die Prinzessin von Wakes empfingen gestern den französishen Botschafter, Graf Jarnac, und dessen Gemahlin, sowie den russishen Botschafter, Graf Schuwaloff. Am Abend speiste der Thronfolger im russishen Botschastshotel.

In Downingstreet fand gestern wieder ein Kabinets- rath statt, bei dem sämmtliche Minister zugegen waren.

Die zum Schug von London und Woolwich bestimmten neuen Forts an der Themse unterhalb Gravesènd sind nun \so weit vollendet, daß ihre Armatur begonnen werden kann, und der erste Theil der Lafeiten und Brücken für die Werke in Cliff und Shornmeade werden nun im Woolwicher Aktsenal verschifft.

12. Februar. (W. T. B.) Oberhaus. Der Lord- kanzler brahte einen Geseßentwurf ein, betreffend die Kon- \solidirung und Modifikation des Geseßes über die Erfindungspatente. Nah demselben soll eine Kommission zur Prüfung der Patente ernannt werden und die Eintragung der Patente in die Listen von dem Berichte der Prüfungskom- mission abhängen, Die ertheilten Patente können wieder auf-

gehoben werden, wenn* dieselben nicht hinlänglih ausgebcutet werden. Der Geseßentwurf wurde in erster Lesung angenommen.

(W. T. B.) Sitzung des Unterhauses. Der irische Deputirte O'Clery kündigt für nächsten Montag eine Interpellation der Regierung über die Anerkennung der spanishen Regierung an. Namentlih wünsht der Inter= pellant zu wissen, ob die englishe Regierung, nachdem die aner=- fannte Regierung Marschall Serrano's aufgehört habe zu exi- stiren und nachdem den alfonisistishen Truppen von der Armee des Don Carlos jüngst eine fo \chwere Niederlage beigebracht worden sei, es für ersprießlih halte, eine übereilte Anerkennung der Regierung des Königs Alfons der Königin anzuempfehlen.

Am 8. k, M. wird von dec Königin eine offi- pie e diplomatishe Cour im Buinghampalast abge- halten.

Canada. Die Regierung des Dominion hat, wie aus Ottawa vom 9. d. M. telegraphirt wird, im Parlament einen Gesehentwurf zur Regelung der Seekabel eingebracht. Der Ent- wurf ist dem in voriger Session angenommenen ähnlich, der das Monopol der bestehenden amerikanishen Kabelgesellshaften affizirre und dem der Earl von Carnarvon die Königliche Sanktion versagte.

Frankreich. Paris, 12. Februar. (W. T. B.) Vor dem Assisenhof der Seine begannen heute die Verhandlungen in dem Prozesse des Generals v. Wimpfflen gegen Paul de Cassagnac wegen der angeblich verleumderishen Behauptungen, die der Letztere über das Verhalten des Generals v. Wimpffen in der Schlaht von Sedan aufgestellt hat. Von den Ausfagen der heute vernommenen Zeugen find folgende hervorzuheben. Ge- neral Ducrot erklärte, daß der Durchbruchsversuh, den General Wimpffen dem Kaiser angerathen habe, absolut unmöglih gewesen sei, Wohl aber würde ein Theil der französishen Armee MWMezières haben erreihen können, wenn General Wimpffen in die Rückzugsbewegung nicht hindernd eingegrisfen Hätte. General Ducrot und einige andere der heute vernommenen Generale konstatirten ferner, daß der Kaiser, um weiteres Blutvergießen zu verhüten, die Parlamentärflagge- habe aufstecken lassen. Ebenso widersprach General Ducrot mehreren Angaben, welche vom General Wimpffen in seiner Broschüre über die Schlacht von Sedan gemacht worden sind und bemerkte, daß zwei verschiedene Berihte Wimpffens über den Tag von Sedan existiren, die mit éinander durhaus nicht im Einklang ständen. Die Generale Lebrun, Galifet, Vajol und andere auf Antrag Cassagnacs ver- nommene Zeugen deponirten, daß in dem Kommando des Ober- Befehlshabers jede einheitliße Leitung gefehlt habe. Den General Galifet forderte General Wimpffen selbs| zur Auslafsung auf über die Beschuldigung der Unfähigkeit und des Mangels an Bravour, deren man ihn bezihtigt habe, General Galifet er- widerte darauf, es komme ihm, als Brigadegeneral, nicht zu, ein Urtheil über Wimpffen, als Divisionsgeneral, abzugeben. Die Verhandlungen, welche allgemein ein sehr lebhaftes Interesse erregen, werden morgen fortgeseßt. Die Aussagen der heute vernommenen Zeugen haben einen für den General Wimpffen wenig günstigen Eindruck gemacht.

BVersgillés, 12, Februar. (W. T. B) Natiönäl- versammlung. Bei Beginn der heute fortgeseßten zweiten Berathung über das Senatsgefeß erklärte Antonin Lefèvre- Pontalis Namens der Kommission für die konstitutionellen Vor- lagen, die Kommission habe kein Intereffe, sich an der Debatte zu betheiligen, behalte sich jedoch vor, im geeigneten Falle in die- selbe einzugreifen. Decr Vizepräsident des Ministerkonseils, General de Cissey, gab die Erklärung ab, der Präfident der Nepublik habe das Ministerium angewiesen, sich an der Be- rathung niht zu betheiligen, das Ministerium halte sich indeß zu der Erklärung verpflichtet, daß der gestrige Beschluß der Na- tionalversammlung die Schaffung einer Ersten Kammer herbei- führen werde, durch welche die konservativen Jnteressen geschädigt werden würden. Er glaube, diese Erklärung abgeben zu müssen, bevor ein definitiver Beshluß gefaßt werde.

Im weiteren Fortgange der Sißung wurde ein Theil des von Bardoux gestellten Amendements angenommen. Nach demselben hat jedes Departement mittelst Listenabstimmung drei Senatoren zu wählen; das passive Wahlrecht is beshränkt und an gewisse Bedingungen gebunden. Die Annahme dieses Amendements erfolgte mit 342 gegen 322 Stimmen. Hierauf wurde der ganze erste Artikel des Senatsgeseßes, der aus dem gestern angenommenen Amendement Duprat und dem heute“ genehmigten Theile des Bardouxschen Amendements besteht, mit 380 gegen 253 Stimmen angenom- men. Auch die Artikel 2 und 3 der Bardouxshen Vorlage, welche von den Erfordernissen und Bedingungen des passiven Wahlrechts handeln, wurden angenommen und im Anschluß an diese Artikel sodann die Artikel 9—14 der von der Kommisfion ausgearbeiteten Vorlage genehmigt. Als es hierauf über die gesammte, aus den Anträgen Duprats, Bardour und einem Theile des Kommissionsentwurfs bestehende Vorlage zur Ab- stimmung kam, wurde dieselbe mit 368 gegen 345 Stimmen abgelehnt. Brisson (von der äußersten Linken) beantragte die Auflösung der Nationalversammluyrg und forderte für diesen Antrag die Dringlichkeit. Lehtere wurde mit 407 gegen 266 Stimmen abgelehnt und vertagte fih die Versammlung hierauf bis zum Montag.

Ein weiteres Telegramm vom 183. Februar, Morgens, meldet: Die Sißung der Nationalversammlung war gestern sehr bewegt. Gambetta betheiligte fich an der Debatte und trat auf das Lebhafteste für den Antrag Brisson und die Auflösung der Nationalversammlung ein, während sih die Re- gierung dagegen erklärte. Nah Ablehnung des Dringlichkeits- antrages für den Antrag Brisson wurden von Waddington und Vautrain zwei neue Geseßentwürfe über die Errichtung eines Senats eingebracht, die an die Kommission zur Vorberathung der konstitutionellen Gesegentwürfe verwiesen wurden. Ein An- trag, am Montag die Gesetzentwürfe, betreffend die Organisation der öffentlihen Gewalten auf die Tagesordnung zu seßen, wurde abgelehnt und darauf die Sizung um 8 Uhr aufgehoben.

13. Februar. (W. T. B.) Aus der gestrigea Sizung der Nationalversammlung wird noch mitgetheilt, daß der Mi- nister des Innern, General von Chabaud-Latour, Gambetta gegenüber die Erklärung abgab, daß es für die Regierung und die konservative Fraktion unmögli sei, einen Senat, der auf Grundlage des allgemeinen Stimmrechts gewählt werde, zu acceptiren. Die Regierung sehe aber mit Befriedi- gung, daß das linke Centrum neue Vorschläge für die Organisirung eines Senats gemacht habe. Der Minister \{chloß seine Rede mit der Aeußerung, die gestrige Ab- stimmung bedeute \o. viel, daß Frankreih nicht die ge= fährlihen von der - Linken vorgeschlagenen Projekte aus- zuführen brauche, welche mit so großem Rechte das Land in Be- unruhigung setzten, Dem Vernehmen der „Agence Havas“ zu-