1875 / 38 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Feb 1875 18:00:01 GMT) scan diff

* oíge hâtte das Ministeriuin festen Äbènd dem Präsidenten Mac Mahon ausgesprochen, daß ès auf der gegebenen Entlaffung beharren wolle und sei darauf Broglie zua leßterem berufen worden und von ihm mit der Neubildung des Kabinets beauftragt. Die konstitutionelle Kommission wird noch heute zusam- mentreten, um die veuen Vorschläge von Vautrain und Waddington für die Organisirung des Senats einer Prüfung zu unterziehen und wahrscheinlich noch heute seinen Bericht er- Ftatten.

Spanien. Madrid, 12. Februar. (W. T. B.) König Alfons if in Valladolid eingetroffen und fehr enthu- siastisch empfangen worden. Elduayen wurde zum Prä- fekten von Madrid ernannt.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 12 Fe-

Heir: (W. T. B) Dié unterm 20. y. Mis. an den hiesigen englishen Botschafter gerichtete Depesche, in welcher die englishe Regierung es ablehnt, an einer Fort- seßung der Brüsseler Konferenzen über Festseßzung von Kriegsregeln fih zu betheiligen, ist von der hiesigen Regierung beantwortet und ist diese Antwort sowohl, wie die englishe De- peshe vom 20. v. Mts. den Regierungen, : welche an den Brüsseler Konferenzen theilgenommen haben, mitgetheilt worden.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 6. Februar. Die neue Heeresordnung mit den damit zusammenhängenden Vorschlägen dex Regierung stand heute in der Ersten Kammer auf der Tagesordnung und wurde der erste dieser Vorschläge, betreffend Zusay zu §. 80 der Regicrungsform, ohne Diskussion dem Konftitutionsaus\huß überwiesen. Dagegen machten fi bei der Frage, welcher Kommission die neue Heeresordnung selbst zu übergeben sei, verschiedene Ansichten geltend, und fand \{chließ- lih der Untrag des Freiherrn Stjernblad, zu diesem Zweck einen feparaten Aus\{chuß, bestehend aus je 7 Mitgliedern von beiden Kammeern, zu wählen, aUgemeinen Beifall.

Der vorgeschlagene Zusaß zu dem §. 80 des Staats- grundgeseßes lautet wörtlich:

„Findet der König und der Reichstag es exforderlih, in Ver- bindung mit einer Abänderung oder Aufhebung des Eintheilungs- wesens (der bigen Landwehrorganisation) neue Bestimmungen in Betreff der Organisation der Wehrkraft zu treffen, so sollen diese Bestimmungen so wie die zu ihrer Durchführung nothwendigen Be- willigungen durch Gesetze festgestellt werden, welche nicht ohne über- einstimmeuden Beschluß des Königs und des Reichstags abgeändert oder aufgehoben werden können.“

Dieser Antrag is bereits von dem vorigen Reichstage ab- gelehnt worden, da leßterer in demselben eine Beschränkung seines Geldbewilligungsrechtes erblickt.

Amerika. New-York, 12. Februar. (W. T. B.) In Folge der großen Kälte ist in sämmtlichen Unionsstaaten der Verkehr vielfah unterbrohen und erinnert man sich in den let- ten 40 Jahren kaum eines Kältegrades, wie er in diesem Winter vorherrschend ift.

Der Lette-Verein.

Der unter dem Prolektorat Jhrer Kaiserlichen und König- lichen Hoheit der Kronprinzessin stehende Lette- Verein zur Förderung höherer Bildung und Erwerbsfähigkeit des weiblichen Es hielt am Donnerstag seine diesjährige Generalversamm- ung ab.

Das vergangene Jahr darf als eins der segens- und ereignißreichsten bezeicnet werden. Den vorhandenen Instituten und Einrichtungen konnten neue Anstalten hinzugefügt werden, die Mittel und das An- sehen des Vereins haben in erfreulicher Weise zugenommen, fodann ist durch den Besiß eines eigenen Vereinshauses ein lang empfundenes Bedürfuiß befriedigt- und dem Verein eine wichtige Grundlage für sein Bestehen und seine Weiterentwilung gegeben, \chließ;lich hat der Verein von Sr. Majestät dem Kaiser und König laut Kabinetsordre vom 4. September 1874 die Rechte einer juristischen Person verliehen erhalten. Das Bedürfniß na cinem eigenen Hause machte sich bereits im Jahre 1872 geltend; durch die Gönner des Vereins wurde bald ein Baufonds von 8000 4 aufgebracht und ein ein- ziger Mann stellte unter den günstigsten Bedingungen cin Kapital von 29,000 Æ zur Verfügung, von dem 20,000 zur Anzahlung auf das Königgräßerstraße 90 belegene, zum Preise von 95,000 gekaufte Grundstück verwandt wurden, während der Rest von 5000 ( und die als Ertrag der verschiedenen Sammlungen zugeflossenen 8C00 M den Ausbau und die innere Einrichtung zu decken hatten. Diese 13,000 M reichten jedoch nicht aus, weitere Sammlungen ergalen ein Nefultat von 3200 ( Die bedeutendste Einnahme von 15,000 erzielte jcdoch der Verein durch die Veranstaltung eincs Bazar, der unter dem Protektoraie und huldvoller persönlicher Betheiligung Jhrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kron- Vene isin vom 21. bis 28. März v. J. “im großen Saale des Prinzessinnen - Palais abgehalten ward. Die auf dem Vereinéhause lastende Hypothekenschuld beträgt 95,600 M, deren Verzinsung durch den Betrag der Miethe der au Privatleute vermietheten Wohnungen des Vorderhauses, sowie durch den den eigenen Instituten angerechneten Miethzins gedeckt wird. Das Vereinszaus wurde im Sommer 1873 in entsprechender Weise um- gebaut und erhielt als Shmuck über der Hausthür einen Abguß der vom Vildhauer Tondeur modellirten Büste des Präsidenten Lette. Dag Erègeschoß, die erste und zweite Etage sind noch an Private ver- miethet, das dritte und vierte Stock enthält das Victoriastift, dessen Kouverfationszimmer ebenfalls im dritten Stock liegt. Außerdem be- findet fih daselbst die Amtswohnung der Hausmutter, die zugleich Vorsteherin des Arbeiternahweisungsbureaus ist. Leßteres, sowie die Registratur liegen ebenfalls im dritten Stodcke. Der erste und zweite Stock des Quergebäudes enthält Lehrerinnenwohnungen, einen Sißungssaal, so-

wie Hörsäle für die Handels- und Gewerbeschule. Im Quergebäude des Erdgeschosses liegt die Restauration, durch welche die im Victoriastift wohnenden Damen ihre Beköstigung erhalten und in der auch andere Damen für 75 Pf. (im Abonnement 60Pf.}, ein guter kräftiger Mittagstis{ verabreicht wird; der zahlreiche Besuch ist das beste Zeugniß für die Solidität der Bewirthung. Anfang Oktober 1873 siedelte der Verein in das neue Haus über, die feierlihe Einweihung fand aber erst am 3. Dezembter, dem Todestage des verewigten Präsidenten Lette in Gegenwart Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten des Kronprinzen und der Kronprinzessin statt. Ueber die Bemühungen des Vereines, jungen Mädchen Anstellung im Eisenbahn-, Post- und Telegraphendienst zu verschaffen, ist zu berichten, daß die Kaiserliche Generat-Postdirektiou für die Kassenkontrolle Zöglinge des Iaiftituts exgagirt hat und daß dieselben zu voller Zufriedenheit ar- beiten, In eine direktere Verbindung ist die Kaiserliche Telegraphen- Direktion mit dem Lette-Verein getreten, indem die sih zu Telegra- Pphistinnen ausbildenden jangen Mädchen unter dem Schuße und in dem Lokale des Vereins von einem d Telegraphen- beamten Uuleröiht ernpfangen. Vom 1. Oktober 1873 bis Ende Februar 1874 wurden 48 Gehülfinnex ausgebildet, denen sämmtlich leiß und Eifer nahgerühmt wurde, obshon das Reguliren der “«lpparate ihnen fast aus8nahmslos schwer fällt. Die Zeit der Aus- bildung am Morse-Aparat, sowie der theoretischen Ausbildung dauert in der Regel je 3 Monate. Ein ferneres Arbeitéfeld für {unge De hat der Verein in der Erlernung der Buchdruckerkunst ge- unden Unter der Firma „Typographisches Institut des Lette-Ver- eins“ ist seit Anfang 1874 eine Drudckerei begründet, welhe nur weib- lie Setzerinuen ausbildet und beschäftigt; nach manchen fehlgeschla- taa Versuchen, die in der Neubeit der Verhältnisse ihren Grund aben, patrtizipirt der Werein seit Kurzem an der Aktiengesell)\chaft,

Asien. Das „Reutersché Bureau? meldet àus Shanghai vom 12. d., daß über den Nachfolger des verstorbenen Kai- sers noch immer nihts endgültig entschieden sei. Obgleich Tsaeteen, der Sohn des Prinzen Chun, unter dem Namen Kwang-lew bereits zum Kaiser ausgerufen is, so hält man es doch für möglih, daß dieses Arrangement umgeworfen wird, falls die Kaiserin noch einem Sohne das Leben schenken sollte. Alsdann würden die beiden verwittweten Kaiserinnen während der Minderjährigkeit des Prinzen zu Regentinnen ernannt wer- den. Das Gerücht von dem Selbstmorde der Kaiserin bestätigt

fich nicht.

Nr. 7 des „Central-Blatts für das Deutsche Reih“, herausgegeben im Reichskanzler-Amt (Berlin, Carl Heymanns Verlag), hat folgenden Jnhalt : 1) Allgemeine Verwaltungssachen: Mitthei- lungen über den Stand der Rinderpest; Verweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 2) Münzwesen: Uebersicht über die Aus-

prägung von Neihsmünzen. 3) Handels- und Gewerbewesen: Bekanntmachung der Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über Markenshuß vom 30. November 1874. 4) Zoll- und Steuer- wesen: Kompetenz einer Steuerstelle. 5) Marine und Schiffahrt: Bekanntmachung, betreffend die Noth- und Lootsen-Signalordnung für Schiffe auf See und auf den Küstengewässern; Einrichtung eines Schleppdampferdienftes auf der Barre von Maracaibo; Erscheinen der amtlichen 2c. Schiffsliste. 6) Konsulatwesen: Ernennungen ; Ertheilung der Kompetenz zu Eheschließungen 2.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Aus dem lchten Sißungsbericht der „Asiatischen Gesell- schaft“ in London, weichen die „Academy“ vom 30. Januar ent- bält, ist zu ersehen, daß unter Anderem die beiden deutschen Orienta- listen, der Aegyptolog Richard Lepsius und der Sanskritforscher Theodor Benfey, zu Ehrenmitgliedern jener Gesellschaft ernannt wurden. Nach dem Vorbilde der 1823 von Colebrooke eröffneten „Asiatic Society“ in London wurde bekanntli vor 30 Jahren zuerst die deutsche morgenländishe G-sellshaft auf der ersten Orientalisten- versammlung in Darmstadt unter dem Vorsiß Ernst Schleiermachers ins Leben gerufen, Seitdem sind die beiden Gesellschaften mit dem regsten Wetteifer thätig , die geistigen Schätze des Orients der euro- päischen Kultur zu vermitteln.

Aus München, 10, Februar, schreibt man: Seit einigen Tagen währt im Gebirg wie auch auf der bayerischen Hochebene ein Schneefall, wie sich die Leute in einem Jahrzehnt eines folchen nit erinnern können. Am tiefsten verwcht ist die bekannte Som- merfrischstation Reut im Winkel, wo täglich ein paar Hundert Men- schen beschäftigt sind, um uur die nothwendigste Kommunikation nocl) zu ermöglichen. Von einem Hause zum andern müssen in Gevirgs- orten Gassen ausgeschaufelt werden. Die Erschöpfung des Wildes aus Hunger ift allgemein. Jm bayerischen Walde sind ganze Dörfer eingeschneit und von jeder Kom1nunikation abgeschnitten.

Land- und Forfiwirthschaft.

Mittheilungen über den Stand der Rinderpest. 1) Deutschland. Nachdem seit dem Auftreten der Rinderpest bezw.

welche die Buchdruckerei des Kommerzien-Rathes O. Fanke erworben. Auch in dieses Fach haben sih die jungen Mädchen überraschend {nell eingearbeitet. Sodann hatte der Lette-Verein eine auch von aus- wärtigen Frauenbildungs- und Erwerbsvereinen unterzeichnete Petition an den Bundesrath gerihtet, auch Frauen und Mädchen den Eintriit in das Apotheker- Gewerbe zu ermöglichen. Die Petition wurde, weil ein neues Apothekergeseß bearbeitet mird, zur Zeit für nicht geeignet zur Erörterung erachtet, do soll sie unter Umständen nah Einbringung der Vorlage wiederholt werden. Die Handels- und Gewerbeschule des Vereins ist an Zahl der Theilnehmerinnen gewachsen und in Bezug auf die Anzahl der Kurse erweitert ; von leßteren sei erwähnt der Unterricht im Handschuhmachen und Blumenmalen auf Porzellan; für das laufende Fahr ist die Errichtung einer selbständigen Zeichens{hule, sowie der Unterricht in der Kunftftickerei in Ausficht genommen. Für Die Leistungen der Gewerbeschule hat der Verein von der Jury der Wiener Weltausstellung die Medaille für Mitarbeiter erhalten. Das Victoriastift des Vereines enthält 19 Zimmer für 38 Pen- fionärinnen und ein mit einem Péanino und mit einem woblgefüllten Bücherschrank versehenes Konversationszimmer. Der Pensionspreis beträgt für die Woche 15 Mark. Die Vorschußkasse des Victorta- stiftes dient dazu, Damen, denen bei einem längeren Aufenthalte dag- selbst die Mittel ausgehen, den Persionspreis auf einige Wochen zu stunden. Das Arbeitsnahweisungsbureau des Vereins besorgt un- entgeltlich die Vermittelung von Stellen ; Arbeitsuhende, wie Arbeit- bietende haben sich an die Vorsteherin, Frau Betty Lehmann, zu wenden. Jn die Listen des Bureaus find im vergangenen Jahre ein- getragen: 2403 Gesuche, darunter 1650 Stellensuchende und 950 Stellenbietende. Entsprehende Arheit erhielten 416 Per- sonen und zwar 190 Lehrerinnen für Sprachen, Schul- wissenshaften, Musik und Zeichnen, 89 Bonnen und Kinder- gärtnerinnen, 8 Gesellschafterinnen, 98 Handarbeiterinnen, 3 Direk- tricen für Wäschegeschäfte, 9 Comtoiristinnen, 6 Verkäuferinnen, 11 Wirthschafterinnen und 2 Stenographinnen. Die Darlehnskasse des Vereins gewährt Frauen und Mädchen, welche selbständige Ge- \cbâfte einrihten wollen, Darlehen, die die Summe von 900 Mark nicht überschreiten dürfen; sie werden nur gegen Bürgschaft bewilligt und find mit 5% zu verzinsen. In derselben Weise und unter denselben Bedingungen ' werden an unbemittelte Frauen Nähmaschinen abgegeben,

Der Vorstand, der fich wegen der Statutenveränderung einer völligen Neuwahl unterziehen mußte, besteht zur Zeit aus Fr. Rosa Arons, Fr. Minifter Dr. Falk, Frl. Jenny Hirsch, Fr. Ober-Tribu- nals-Rath v. Holleben, Fr. Stadtgerichts-Rath Preß, Gräfin Re- ventlou, Fr. Schepeler-Lette, Fr. M. Stettiner, Fr. A. Tondeur und Frl. P. Varast, sowie aus den HH. Kreisrichter Bergmann, Direktor Dr. Haarbrücker, Direktor E. Heer, Justiz-Rath Heer, Kommerzien-Rath Janke, Stadtrichter Lehfeldt, Jaques Meyer, Kam- merherr v. Normann, M. Stettiner und Prediger Dr. Thomas.

Ueber den nah dem Entdecker bez, Erwerber benannten e P a- pyros Gbers* hielt am 10. Abends in der Sißung des „Vereins vou Freunden der Erdkunde" in Leipzig der dortige Professor der Acgyptologie, Dr. Georg Ebers, einen Vortrag, dessen Jnhalt wir nah der „Leipz. Ztg.“ wiedergeben. Die Papyrosstaude wurde früher besonders rei gepflegt in Aegypten und hier vorzugêweise im Nildelta, jeßt bat fie sich mit einem großen Theile der Flora und Fauna nah dem Süden an den weißen Nil zurüdgezogen. Auch in Sicilien, in der Umgegend. von Syrakus, sind heute noch ganze Wälder davon vorhanden. Aus dem inneren Stoffe der Pflanze wurden die gewonnenen Stücke in Lamellen zerschnitten übereinander- geklebt, mit Elephantenzähnen geglättet und so nach Pa Güte in verschiedenen Sorten in den Handel gebraht; die feinsten und besten sheinen aus den in der Nähe von Sais gewonnenen verfertigt zu fein. Von den ungeheuren Papyrusmengen, welche in den att- ägyptischen Bibliotheken aufbewahrt wurden, ist nur ein verhältniß- mäßig geringer Theil noch vorhanden, Man findet sie wohl erhalten in der Erde vergraben in hermetisch geschlossenen Töôpfen, am häu- figsten bei Mumien. Die größte Papyrusrolle ist der im britischen Museum aufbewahrte Papyrus Harris, der ¿weitgrößte der vom Redner in Theben entdeckte und erworbene; während jener 144 Buß mißt, ist dieser 23 Meter lang. Ohne die außergewöhnliche Unkenntniß der Araber, die die Rollen oft in einzelne Stüdcke

zershneiden und so fragmentweise in den Handel bringen, würden wir viel mehr Papyrusrollen besißen, Die darauf befindlichen |

seit dem leßten Seuchenfalle in Sawadden, Kreis Lyck, mehr als 3 Wochen verstrihen find und die vollständige Desinfizirung der v#y- dächtigen Lokalitäten 2c. stattgefunden hat, it die Rinderpest durch Bekanntmachung der Königlich preußischen Bezirksregierung zu Gum- binnen vom 6. Februar auf Grund des §. 37 der Instruktion vom 9, Juni 1873 (Reiths -G-segblatt Seite 147) für erloschen er- kiärt worden. Deutshlaud ist somit wiederum frei -von der Rinderpest. :

2) Desterreich-Ungarn. Beim Beginne des Monats Fe- bruar herrschte die Rinderpest in Galizien (Bezirke: Skalat, Borszczow, Czortkow), Dalmatien, Küstenland und Krain (Bezirk: Dornegg). In Ungarn (Zalaer Komitat) war seit dem 3. Januar ein neuer Seuchenfall niht vorgekommen. Dagegen waren Kroatien und Slg- vonien und die Militärgrenze fortgeseßt voa der Seuche heimgesucht.

Get2erbe und Handel.

Die Bewegung zur Herbeiführung billigerer Flei sh- preise tm Wege der Selbsthülfe der Konsumenten nimmt in Berlin immer weitere Dimensionen an. Eine neue, von Privaten eingerichtete Fleishverkaufsstelle ist Mauerstraße 45 eröffnet worden. Das zu diesem Zweck zusammengetretene Comité bat sich zur Aufgabe gemacht, dem Publikum gesundes und kräftiges Fleish von besten Mastochsen zu liefern und zwar zu verschiedenen Preisen, von 44 Sgr. bis zu s Sgr. (Schabefleisch), um den Fleischern den Beweis zu liefern, daß das Publikum nicht auf sie allein angewiesen is. Im Bezirksverein Alt-Cölln ist am Mittwoch ebenfalls die Fleischfrage besprochen wor- den. Es ist innerhalb des Stadttheils Alt-Cölln ein Fleishkonsum- verein projeftirt, dessen Statut zur Mittheilung gelangte; die Be- gründung des Vereins soll erfolgen, sobald sich 300 Mitglieder bereit erklärt haben, einen einmaligen Beitrag von 2 Thlr. zu zahlen; aud) ein Verkaufslokal ist im Hause Fischerstraße 14 bereits in Aussicht genommen.

Die Generalversammlung der S peicher-Aktien-Gesell[- schaft zu Berlin seßte die Dividende pro 1874 auf 91% fest und genehmigte einige von der Direktion vorgeshlagenen Statutenände- rungen. i

Frankfurt a. M, 12. Februar. (W. T. B.) In der gestri- gen Bersammlung der Aktionäre der Fran ffurter Wechslerbank wurde der Antrag auf Liquidation der Gesellschaft genchmizt und zur weiteren Betreibung der Angelegenheit ein Comité ernannt.

In der gestrigen Generalversammlung der Aktionäre des Schönheimershen Bankvereins wurde nach langen Verhand- lungen die Liquidation einstimmig beschlossen.

In der bevorstehenden Generalversammlung des Hambur - ger Bankvereins wird u. A. ouh ein Antrag auf Liquidation des Gefsellshaftsvermögens zur Verhandlung kommen.

Verkebrs-Anstalten.

Wie die „Ztg. f. Lothr.“ hört, ist nunmebr der Bauplan für die gauze, auf reisländischem Gebiet gelegene Strecke dec Mosfel- balhu von Trier nah Meß genehmigt. Diese Bahn tritt bei Sierck in den Bezirk Lothringen ein und vereinigte fich über Königsinachern in Diedenhofen mit der Reichs-Eisenbahn Luxemburg-Meß. Die shwierige Frage über die Einmündung der Bahn in Diedenhofen ist zu Gunsten des seiner Zeit von der Enquetekommission befürwortelen Projekts der Errichtung eines großen Centralbahnhofes in Dieden- hofen auf der durch den Festungskanal und die Mosel gebildeten Injel entshieden. In diesen Centralbahnhof werden sodann die vier Linien von Luxemburg, Met, Sedan und Trier einmündén.

Schriften sind fast allen Zweigen des Wissens gewidmet, mit Aus- nahme des dramatischen Gebiets; am \{önsten und reisten ist die Dichtung vertreten. Der „Papyrus Ebers* ist medizinischen Inhalts. Au er ist bei einer Munie, {hon vor 13 Jahren in Theben gefun- den, lange verborgen gehalten worden, weil die ägyptische Regierung derartige Denkmale selbst gegen geringe Preise von den Findern zu erwerben sucht. Die Verhandlungen mit dem Araber, in dessen Be- sibe Redner den Papyrus entdeckte, waren sebr \chwierig und hätten sich fast noch in leßter Stunde, weil auch gleichzeitig der Di- rektor des britischen Muscums darum handelte, zer){lagen, wenn nicht der Zufall dem Redner einen Leipziger, Max Güuther (jeßt Geh. Kommerzien-Rath in Brüssel), zugeführt hätte, durch dessen Vermittelung er dem bestimmten Verlangen des Arabers, die Hälfte der Kaufsumme sofort in blankem Golde zu erlegen, entsprechen konnte. König Johann erwarb ihn und schenkte ihn "der hiesigen Un versität. Der Papyrus ist in 110 Seiten eingetheilt und pagi» nirt; nur fehlen die Zahlen 28 und 29, weil „für den Kranken üble Zahlen“, obschon der Text ununterbrochen fortläuft; er ift außer- ordentlich korrekt und grammatisch genau. Gleich den übrigen Rollen sind seine Anfangsbuchstaben mit rother Tinte, die übrige Schrift mit \{warzer Tinte ausgeführt. Seinem Inhalte nah ift er ein Handbub der Arzneimittellehre. Als folches birgt er cuch verschiedene Beschwörungsformeln (nicht zu verwechseln mit den streng verbotenen Zauberkünsten), weil das Anrufen der Götter zur Heilung der Kranken gestattet war. Die gegebenen Rezcpte haben auf alle Theile des Körpers Bezug; au enthält er kosmetische Mittel, Anweisungen zur Fertigung von Räucher- und Mundpillen (für Männer und Frauen), zahlreihe Haarwuchsrezepte, felbst Mittel zur Vertilgung von Ratten und Ungeziefer nicht ausgenommen 2c. tedner theilte wörtlich den Anfang der Einleitung des Papyrus mit und {loß mit der Bemerkung, daf die von ibm besorgte Veröffent- lichung des Buches iu einer dem Original täushend ähnlichen Weise (dur Giesecke und Devrient in Leipzig) ihrer demnächstigen Vollendung

entgegensebe, legte auch Drulproben zur Ansicht aus. Theater.

Am Sonntag debütirt im Friedrich-Wilhelmstädtischen Theater. Hr. Lips vom Königlichen Hoftheater. Der jugendliche, stimmbegabte und geshulte Tenor hat sih bereits an der Königlichen Hofbühne au®sgezeihnet, vor Kurzem aber in Lecoqs Giroflé-Girofla die s{wierige Aufgabe, den plößlich erkrankten Hrn. C. Swoboda als „Marasquin“ zu vertreten, mit um so größeren Ehren bestanden, als der junge Künstler diese Rolle plößlich zu übernehmen hatte. Das offizielle Debüt findet nunmehr am Sountag statt.

Hr.Siegwart Friedmann vom Stadttheater in Wien be- ginnt heute sein Gaslspiel am hiesigen Stadttheater. Der Künstler wird in Albert Lindners „Bluthcchzeit*, Gußkows „Königélieutenant“ und Shafkespeare's „Richard II1,* auftreten.

—Wosltersdorff-Theater. Nachdem verschiedene sehr geschickt angebrachte Aenderungen und Striche vou Seiten der Regie in der Posse „Nachtfalter“ vorgenommen, erfreut sich dieselbe einer immer günstigeren Aufnahme von Seiten des Publikums und wird fich in- dieser Gestalt wohl auf dem Repertoire erhalten, bis sie der Posse Emil Pohls „Wir Barbaren“ Plaß machen müssen, welche demnächst neu einstudirt wieder in Scene gehen joll.

Die Herzoglih Sachsen-Meiningensche Hofthea- ter-Gesellshaft wird am 15. April im Friedrih-Wilhelm s- städtischen Theater ihre Vorstellungen mit Kleists „Herrmanns- \chlacht* eröffnen. Auch Schillezs „Fiesko“ gehört zu dem diesmali- gen Repertoire der Gesellschaft.

i Prozeß Ofenheim.

Wien, 12. Februar, Nachmittags. Der Staatsanwalt Graf Lamezan zog in der heutigen Sibzung die Anklagepunkte, betreffend die Ablösungssumme und das Betriebsmaterial sowie das Richtersche Anlehen zurück, Die übrigen Anklagepunkte wurden vom Staatsan- was D deu Ergebnissen der Schlußverhandlung nur unwesentli modifizirt.

Redacteur: F. Prehm. Verlag der Expedition (Kessel). Druckt W., Elsner. Fünf Beilagen (einschließli Börsen-Beilage).

Berlin:

zum Deutsch

2 8.

Königreich Preußen.

Privilegium, wegen eventueller Ausgabe auf jeden Jnhaber lau- tender Obligationen der Stadt Schrimm, Regierungsbezirks Posen, zum Betrage von 90,000 Reichsmark.

Vom 14, Dezember 1874

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. Nachdem der Magistrat der Stadt Schrimm im Einverständnisse mit den Stadtverordneten darauf angetragen hat, der Stadt zu ge- statten, über ein zu Kasernenbauten und zur Bestreitung anderer noth- wendiger Kommunalbedürfnisse im Betrage von Neunzig Tausend Reichs- mark von dem Reichs-Invalidenfonds aufgenommenes Darlehn, auf Verlangen des Darleihers, auf jeden Jnhaber lautende Stadt-Obli- gationen nach Maßgabe der anliegenden Bedingungen ausgeben zu dürfen: ertheilen Wir in Gemäßheit des §. 2 des Gesel 8 vom 17. Juni 1833 (Gefeßz-Sammlung S. 75) dur gegenwärtiges Privi- legium der Stadt Schrimm zur Ausgabe von auf jeden Inhaber lau- tenden Stadt-Obligationen bis zum Betrage von Neunzig Tausend Mark Reichêmünze, welche nah dem anliegenden Schema in Ab- s{nitten von 3000, 1500, 600 und 300 Mark auszufertigen, mit Vier und einem halben Prozent jährlich zu verzinsen und von Seiten der Gläubiger unkündbar, nach dem festgestellten Tilgungsplane durch Ausloosung bis späteftens im Jahre 1912 zu amortisiren sind, mit Vorbehalt der Rechte Dritter, Unsere landeéherrlihe Genehmigung, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung Seitens des Staates zu bewilligen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei- gedrucktem Königlichen JInsiegel. Gegeben Berlin, den 14. Dezember 1874, Wilhelm. Camphausen. Graf Eulenburg. Achenbach, Regierungsbezirk Posen. Ob!igation der Stadt Schrimm. Littr l über Reichsmark. (Ausgefertigt in Gemäßheit des Landesherrlichen Privilegiums vom 14, Dezember 1874, Amtsblatt der O Regierung in Posen vom 199

Provinz Posen.

Wir, dec Magistrat der Stadt Schrimm, urkunden und bekennen hierdurch, daß der Jnhaber dieser Obligation die Summe von . Mark Reihswährung, deren Empfang wir bescheinigen, als einen Theil der auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 14. Dezem- ber 1874 aufgenommenen Anleihe von 90,000 Mark von der Stadt Schrimm zu fordern hat.

Die auf Vier einhalb Prozent jährlich festgeseßten Zirsen sind am 1. Juli und am 2. Januar jeden Jahres fällia, und werden vom Tage der Fälligkeit ab, so lange sie nicht verjährt sind, bei der Kämmereikasse zu Schrimm, sowie in Berlin und Posen bei den vom Magistrate der Stadt Schrimm zu bestimmenden und öffentlich be- fannt zu wachenden Stellen, gegen Rückgabe der ausgefertigten halb- jährlichen Zinscoupons gezahlt.

Der umsftehend abgedruckte Plan enthält die näheren Be- dingungen der Anleihe. Das Anleihekapital wird binnen längstens 38 Jahren amortisirt.

Schrimm, den . . ten ry

(L. S.)

Der Magistrat. (Unterschrift des Dirigenten und eines Magistratsmitglicdes.)

Eingetragen

9 der Kontrole, Bedingungen zu einer von der Stadtgemeinde Schrimm aufzuneh- wenden Anleihe von 90,000 Mark Reichswährung.

Von dem Magistrate und der Stadtverordneten-Versammlung der Stadt Schrimm is bes{chlossen worden, zur Bestreitung der Kosten für Kasernenbauten und anderer nothwendiger Kommuualbedürfnisse 90,000 Reichsmark durch eine aus dem Reichs-Jnvalidenfonds zu entnehmende Anleihe der Stadt Schrimm zu beschaffen, welche mit 43 Prozent jährlich verzinslih, von Seiten des Gläubigers wie der Schuldnerin unkündbar ist und vom Jahre 1874 ab einer regel- mäßigen Amortisation mit sährlich Eins vom Hundert des ur- sprünglichen nominellen Schu!dkapitals unter Hinzurechnung der erspar- ten Zinsen unterliegt, so daß die Tilgung spätestens im Jahre 1912 beendigt ist.

Ueber diese Anleihe ist eine auf den Reichs-Invalidenfonds lau- tende Schuldverschreibung ausgefertigt worden, in welcher dem Gläu- biger, beziehungsweise dessen Rehtsnachfolgern das Recht eingeräumt wird, diese Schuldverschreibung jederzeit ganz oder theilweise gegen auf den Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene Anleihescheine der Stadt Schrimm von einem Gesammtnominalbetrage, welcher dem noch nicht getilgten Betrage der Schuld gleihkoumt, umzu- tauschen.

Für diese eventuell auszufertigenden, auf den Inhaber lautenden Stadtanleihescheine gelt-n die nahfolgendn Bestimmungen:

1) Die Stadtanleihescheine werden in Abschnitten von 3000, 1500, 600 und 300 Æ Reichswährung ausgefertigt. Der Darleiher resp. dessen Rechtsnachfolger bestimmt, wie groß die Zahl der Anleihescheine jeder dieser Gattungen sein soll. /

2) Die Zinsen werden mit jährlich vier einhalb vom Hundert am 1. Juli und 2. Januar gegen Rückgabe der ausgefertigten halb- jährlichen Zinsscheine durch die Kämmereikasse in Schrimm, sowie in Berlin und Posen bei dem vom Magistrate der Stadt Schrimm zu bestimmenden und sffentlich bekannt zu machenden Stellen gezahlt.

Den Anleihescheinen werden Zinsscheine für einen fünfjährigen Zeitraum und eine Anweisung zur Erneuerung der Zinsscheine bei- gegeben.

Die Ausgabe neuer Zinsscheine ersolgt bei den mit der Zinsen-

zahlung betrauten Stellen gegen Ablieferung der den älteren Zins- scheinen beigefügten Anweisung. Beim Verluste der Auweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheine auf rechtzeitige Vorzeigung an den Inhaber des Anleihescheines. : :

3) Durch den Umtausch der auf den Reichs-Juvalidenfonds lau- tenden Schuldverschreibung gegen auf den Jnhaber lautende Stadt- anleihesheine wird die gegenseitige Unkündbarkeit der Anleihe und der Tilgungsplan nicht berührt. Die Tilgung geschieht durch Ausloosung des zur Erfêllung der fährlihen Tilgungs- quote erforderlichen Betrages von Anleihesheinen und. Ein- lösung derselben zum Nominalwerthe. Der Schuldnerin bleibt das Recht vorbehalten, den Tilgungsfonds um höchstens 5 Prozent des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals für jedes Jahr zu verstärken. Die durch folche verstärkte Amortisation ersparten Zinsen wachsen dem Tilgungsfonds zu. Die Ausloosung erfolgt im Monate August jeden Jahres in öffentlicher Magistratssißung. : i

Die Bekanntmachung der durch das Loos gezogenen Anleihescheine geschieht mindestens drei Monate vor dem Auszahlungstermine. j

Die Auszahlung des Nominalwerths der ausgeloosten Anleihe- scheine erfolgt an dem auf die Ausloosung folgenden 2. Januar bei der Kämmereikasse in Schrimm und bei den durch den Magistrat zu Schrimm in Berlin und Posen zu bestimmenden Stellen gegen Aus- lieferung des Anleihescheines und der nit verfallenen Zinsscheine. Ju Ermangelung der lehteren wird der Werth derselben vom Kapitals

Erste Beilage

betrage einbehalten. Mit dem Einlösungstermine hört die Verzinsung der ausgelooseten Anleihescheine auf.

4) Kapitalbeträge, welche innerhalb 30 Fahren nah dem Rück- zahlungêtermine nicht erhoben werden, fowie die innerhalb 4 Fahren nach Ablauf des Kalenderjahres, -in welchem sie fällig geworden, nicht crhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt.

9) Beim Verluste von Anleihesheinen kommen die Borschriften der Verordnung vom 16. Juni 1819, betreffend das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernihteter Staatspapiere §8. 1 bis 12 mit nachstehenden- näheren Bestimmungen in Anwendung:

a. Die im §. 1 jener Verordnung vorgesciebene Anzeige muß dem Magistrat zu Schrimm gemacht werden und werden diesem alle diejenigen Geschäfte und Befugnisse beigelect, welche nach der ange- führten Verordnung dem Schaßz-Ministerium zukommen, während gegen seine Verfügungen der Neturs an die Königliche Regierung zu Posen stattfindet,

b, das im §. 5 der Verordnung gedachte Aufgebot erfolgt beim Königlichen Kreiëgerichte zu Schrimm,

c, die in den §8. 6, 9 und 12 vorgeschriebenen Bekanntmachungen sollen dur die unter 6 angeführten Blätter gescheyen.

Zinsscheine fönnen weder aufgeboten noch amortisirt werden ; doch soll für den Fall, daß der Verlust der Zinsscheine vor Ablauf der viersährigen Verjährungsfrist beim Magistrate angemeldet uad der stattgehabte Besiß der Zinsscheine durch Vorzeigung der Anleihe- seine oder sonst in glaubhafter Weise dargethan wird, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeideten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.

6. Sämmtliche diese Anleihe betreffenden Bekanntmachungen er- folgen dur den in Berlin erscheinenden Reichs-Anzeiger oder das an deflen Stelle tretende Organ, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Posen oder das an dessen Stelle tretende Organ und 2E mindestens je ein in Berlin und Posen erscheinendes öffentliches

att.

Die leßteren Blätter wählt der Magistrat der Stadt Schrimm und macht die Namen der gewählten Blätter sowie etwaige Aenderun- gen derselben im Reichs-Anzeiger bekannt.

7) Für die Sicherheit der Anleihescheine sowie für die pünktliche und unverkürzte Zahlung der Zinsen haftet die Stadtgemeinde Schrimm mit ihrem ganzen gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und ihrer Steuerkraft.

Schrimm, den

Der Magistrat. Provinz Posen. Regierungsbezirk Posen. Erster (bis ) Zinscoupon zu der Obligation der Stadt Schrimm Nr Reichsmark 6 einhalb Prozent Zinsen

über

. Reichsmark Pfennige.

Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Nück- gabe am .. . ten und späterhin die Zinsen der vor- bezeichneten Obligation für das Halbjahr vom S mit (in Buchstaben) Pfennige bei der Kämmereikasse zu Schrimm und den, in dem Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger oder dem an dessen Stelle tretenden Organe, in dem Amtsblatte der Königlichen Regie- rung zu Posen, oder dem an dessen Stelle tretenden Organe, in der Norddeutschen Allgemeinen Zeitung in Berlin und der Ostdeutschen "n zu Posen bekannt gemachten Einlösungéstellen in Berlin und

osen.

Schrimm, den

(Couponstempel.) Eingetragen sub Nr... der Kontrole.

Anmerkung. Die Namensunterschriften des Magistrats-Diri- genten und des zweiten Magistrats-Mitgliedes können mit Lettern oder Sacsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinscoupon mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.

Dieser Zinscoupon if ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit vom Schlusse des betreffen- den Kalendersahres an gerechnet, erhoben wird.

Regierungsbezirk Posen. Ta lo zur Obligation der Stadt Schrimm.

Der Magistrat.

Provinz Posen.

Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen RückXgabe zu

der Obligation der Stadt Schrimm 'Litk, N iber

Reichsmark à 47 Prozent Zinsen, die . .. te Serie

Zinscoupons für die fünf Jahre 18 . . bis 18 . . bei der Kämmerei-

kasse zu Schrimm, sowie in Berlin und Posen bei den mit der Zins-

zahlung betrauten Stellen, sofern dagegen Seitens des als solcher legitimirten Inhabers der Do E Widerspruch erhoben ift.

Schrimm, den . . ten

(L 8; Der Magistrat.

Anmerkung. 1) Die Namensunterschriften des Magistrats- Dirigenten und des zweiten Magistrats-Mitgliedes können mit Lettern oder mit Facfimilestempeln gedruck werden, doch muß jeder Talon mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten ver- sehen werden. i :

2) Der Talon is zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden leßten Zinscoupons mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken.

9, Zinscoupon. | 10. Zinscoupon. | Talon. |

Landtags- Angelegenheiten.

Berlin, 13. Februar. In der Sizung des Hauses der Abgeordneten am 11. d. M. nahm in der Diskussion über den Antrag des Abg. Dr. Virhow, die Königliche Staatsregie- rung aufzufordern, noch in der gegenwärtigen Sefsion den Ent- wurf eines Gesehes über die Reform der Gemeinde=-, Kreis- und Provinzialordnung für Rheinland und Westfalen dem Landtage vorzulegen, der Minister des Innern Graf zu Gulenburg nach dem Abg. Reichensperger (Olpe) das Wort: :

Wenn ich den Wunsch ausspreche, daß der Antrag des Hrn. Vir- chow nit angenommen werden möge, so geschieht das nicht, weil ih etwa erklären will, die Regierung fei gar niht Willens, mit dieser Gesetzgebung, wie sie beantragt wird, sich in der nächsten Zeit zu beschäftigen, sondern es geschieht nur deshalb, weil ih die Form einer Aufforderung an die Regierung in diesem Augenblicke nicht für opportun hatte, und zwar aus Gründen, die mit der Frage, die hier im Hause so heftig ventilirt wird, gar nicht zu-

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zu sagen und ih glaube, Sie haben mir daxin geglaubt da Niemand mehr den Trieb in fich hat, die kommunale Ge- feßgebung, wie sie angefangen is , weiter fortzuführen, als die Re- gierung elbt, daß sie nie aufgehört hat, sich bewußt zu sein, daß der erste Schritt die übrigen Schritte nah si ziehe. Aber, meine Herren, zur Ausführung dieses Gedankens gehört ein erustes Studium der Zustände derjenigen Landestheile, auf welche die Geseßgebung ausgedehnt werden soll. Wir sind sehr fern davon, schablonen- mäßig vorgehen zu wollen und es liegt der Regierung fern, die einzelnen Landestheile mit Gesezen beglücken zu wollen, die ihuen nicht pafsen. Was in Nassau und Hessen gesagt ist und was in Schleswig: Holstein und Hannover dereinst gesagt werden wird, geht ebensowenig als dasjenige, was aus Rheinland und Westfalen ver- lautet, ungehört an der Regierung vorüber. Wir wolken die Organisation im Ganzen und Großen so durchführen, daß fie praktifabel wird, ohne daß wir uns sehr darum fümmern, ob im Kleinen, namentlich nach unten hin gewisse Gemeindever- fassungsbestimmungen zur Anwendung kommen, die mit den Gewohn- heiten und kommunalen Liebhabereien, wenn ih so sagen soll, in ekflatanten Widerspruch stehen. Es wird sicherlich damit nichts ge- wonnen, wenn man schablonenmäßig vorgeht. Ï

Nun is} aber die Prüfung der provinziellen Zustände und die Ausarbeitung der Geseßesparagraphen, welche dieselben darstellen und zur Geltung bringen sollen, eine außerordentlih langwierige, tief ein- gehende und feine Arbeit, und ein Entwurf, der von irgend einem Minister gemaht wird, kann deshalb noch niemals als Entwurf der Regierung angesehen werden, weil es kaum einen Ressort giebt, was nicht gerade bei der Organisation der Gemeinde-, Kreis- und Provinzialverwaltung das allerlebhafteste Interesse hätte.

Meinem Standtpunkt gemäß bin ih den ganz natürlichen Ver=- sprechungen, die ih zur Zeit habe geben können, mit diesen Sachen so 1chnell als möglih mi zu beschäftigen, pünktlich nachgekommen. Ich habe Entwürfe ausarbeiten lassen und fie theils in evidenter Weise, theils vertraulich mit Leuten und Korporationen befprochen, denen ih ein Urtheil über diese Dinge zutrauen konnte. Eine wirk- liche Vorlage über eine Gemeinde-, Kreis- und Provinzialordnung für Rheinland und Westfalen habe ich im Königlichen Staats-Mini- sterium aber noch gar nicht gemacht, und die Behauptung, die Hr. Berger aufstellte, daß Alles fertig und zur Vorlage reif sei, ift nicht rihtig. Die einzelnen Ministerien haben noch nicht Ge- legenheit gehabt, sfich mit diesen Vorlagen zu beschäftigen. Sie werden mir zugeben, daß es von äußerster Wichtigkeit ift, Ge seßesvorlagen, die Ihnen gemacht werden, wenigstens als solche Ihnen geben zu können, mit denen das ganze Staats-Ministerium auch in seinen einzelnen Mitgliedern einverstanden ist. Es ist {hon hin und wieder vorgekommen, daß im großen Drange der Geschäfte Vorlagen gemacht worden sind, gegen die hinterher im eigenen Schoße des Mi- nisteriums fich Bedenken erhoben haben. Dies muß vermieden wer- den, Eine Geseßesvorlage darf niht eher vor den Landtag kommen, als bis das gauze Staats-Ministerium mit Genehmigung Sr. Ma- jestät für das Ganze dieses Entwurfs einzutreten entschlossen ist. In denjenigen Vorlagen, die jeßt gewünscht werden, sind eine große Masfe von Punkten, die exst zur Kognition des Kultus - Ministers, des Handels- Ministers, des landwirthschaftlihen Ministers, u. f. w. kommen müssen, noch nicht so reiflih erwogen , daß man [agen Ffönnte, die Vorlagen wären fertig oder zur Vorlegung bereit. Dazu vedürfen wir Zeit und Sie werden uns den Vorwurf nicht machen, daß wir säumig gewesen seien Die Zeit nach jeder parlamentarischen Session, die von einem großen Theile der Herren als Ferien betrach- tet wird, ist für die Regierung und das Ministerium die eigentliche Arbeitszeit, der Schluß einer parlamentarishen Session ist für dasselbe der Anfangspunkt neuer Arbeit. Denken Sie sich dazu die Beschäftigung der Minister im Reichstag, im Landtage und in ihren Ressorts, meine Herren, und Sie müssen sich sagen, daß diejenigen Vorlagen, welche wir Jhnen gebraht haben, beweisen, daß die Zeit nicht unbenutt geblieben ift. N

Nun sage ih so: ih kann nicht garantiren, daß die Gemeinde-, Kreis- und Provinzial - Ordnung für Rheinland und West- falen in dieser Session noch vorgelegt werden wird, wodur ih aber absolut nicht sage, daß die Regierung niht Willens ist, mit diesec Geseßgebung vorzugehen, Es fragt sich aber auch, ob es zweckmäßig wäre, die Vorlagen zu machen, selbst wenn sie noch wäh- rend dieser Session fertig gestellt werden könnten. Durch die Masse von Sescßentwürfen, die man zu gleicher Zeit vorlegt, erweitert fich das Feld der Erwägungen, selbst wenn die Entwürfe in der Haupt- sache denselben Gegenstand betreffen. Man zaudert, den einen abzu- \hließen, ehe man sich über den anderen geeinigt hat. Man kommt in die Gefahr, durch Nichteinigung weniger erhebliher Punkte das Zustandekommen der Geseße und die Verwirklichung großer Gesichts- punkte und Grundsätze zu gefährden. Wir haben jeßt drei Tage im Allge- meinen über zwei Geseßentwürfe gesprochen, es find Andeutungen über diejenigen Punkte gegeben, die bei der näheren Berathung des Gesetzes zum Austrage kommen sollen. Nun haben wir drei Tage lang angedeutet und nun denken Sie, meine Herren, _ was wird daraus, wenn jeder dieser Gesichtspunkte in die Kommission kommt, aus der Kommission ins Plenum, dann an das Herrenhaus und dann wieder zurück an Sie. Es ist mehr als wahrscheinlich, daß, wenn das Maß deéjenigen, was geboten ift, noch um ein Geringes über- schritten wird, auch das ursprünglih Gebotene nicht zum Abschluß kommen kann. Was hilft Ihnen denn eine Vorlage, von der Sie zuvor wissen, Sie werden sie nicht erledigen? J glaube nicht, daß einer von den Herren wirklih die Ueberzeugung hat, daß, wenn eine Gemeinde-, Kreis- und Provinzialordnung für Rheinland und West- falen vorgelegt wird, diese in dieser Session fertig werde.

Was kann also dem in dem Antrage chenen Wunsche zum Grunde liegen? Soll er blos ein Zeichen, eine Mahnung für die Regierung sein, auf der vorgeschlagenen Bahn, nicht einzuhalten? Das ist ungefähr der Gedanke, den der Herr Graf Bethusy-Huc entwickelt hat; ich glaube, auch Herr Miquel giebt dem Anirage ungefähr diesen Sinn. Aber auch dann, meine Herren, frage ic: warum ein folcher Antrag Daß bei einem großen Theile dieser Versammlung der lebhaste Wunsch herrscht, womöglich noch in diefer Sißung die Entwürfe der Kreis- und Provinzialordnung zu erhalten das weiß jeßt Jeder. Wenn dieser Wunsch aber die Aufforderung an die Regierung enthält, die Entwürfe vorzulegen, so bekommt doch die mögliche Nichtexfüllung dieses Wunsches den Anstrih einex V,nwillfährigkeit, während diese Nichtausführung möchlicherweise dur&) zwingende äußere und innere Gründe motivirt sein können. /

Ich bitte Sie also, aus diejen Gründen den Antrag nicht anzu- nehmen, fondern sih überzeugt zu- halten, daß der Geseßgebung jeder Fortgang gegeben werden wird, der mit den Kräften der Regierung und den Kräften der Landesvert" etung vereinbart ist. Die Bilder, die Herr Lasker gestern beliebt“ hat vorzuführen von den bleichen und nervösen Miniftern, und von ‘oen Abgeordneten, die so matt werden, daß sie nicht einmal einen fe eundlihen guten Morgen sagen können, haben ihre große Wahrheit. und Bedeutung.

Nach einer Entgegnung des Abg. Dr. Virchow ergriff der Minister Graf zu Eulenburg noch einmal das Wort:

J möchte die Debatte nicht verlängern, aber ih möchte das iht

ausgespro

n o hingehen lasen, was der Herr Abgeordnete so eben gesagt hat, indem er die Sache so darstellt, als {ütte ich S@hwierigkeiten,

sammenhängen. Zu dieser Frage steht die Regierung viel kühler, als

die Herren vielleicht glauben, Schon neulich hatte ih die Ehre, Jhnen

die der Vorlage entgegenständen, vor, um dahinter andere Gesichts- punkte zu vérikeden, Seh habe die Frage, welche zu lebhaften De]