1875 / 39 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 15 Feb 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Greisenberg i. P. Betfanntmachung. In „inser Firmenregistcr ist bei Nr. 130 folgender

Die Firma I, Baeumer zu Greifeuberg ist erloschen, i ufolge Verfügung vom 27. Januar 1875 am 2. ebruar 1875 eingetragen. Greifenberg i. Pomm., den 2. Februar 1875, Königliches Kreisgericht, T. Abtheilung.

Grünberg. Bekanutmachung.

Auf Verfügung von heute ist in unserem Genossen- schaftsregister bei Nr. 3 Einkauf und Spar-Berein Selbsthülfe, eingetragene Genossenschaft, Co- lonue 4 eingetragen worden:

„Die Genossenschaft ist aufgelöst. Zu Liquidatoren find: der Kaufmann Louis Todt und der Werkführer Theodor Weiche zu Grünberg bestellt,“

Grünberg, den 9. Februar 1875,

Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung. Grünberg. Befanutmahung.

Auf Verfügung von heute ist eingetragen worden im Gesellschaftsregister bei Nr. 47 Niezerschle- fische Maschineubaugesellschaft vorm. Conradt Schiedt, Colonne 4: I

„Das Grundkapital is durch Beschluß der Generalversammlung vom 25. November 1874 um 250,000 Thlr. herabgeseßt worden.“

Grünberg, am 9, Februar 1875. |

Königliches Kreisgericht. I, Abtheilung.

Grünberg. Befanntmachung.

Bei Nr. 72 des Gesellschaftsregisters Petersen &

Krumnow ift Colonne 4 eingetragen worden : Nur der Gesellshafter Krumnow is} zur Ver- tretung der Gesellschaft berechtigt. Grünberg, den 10. Februar 1875. Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

Walberstadt. In unfer Genosfsenschaftêregister ist bei Nr. 4, betreffend den „Konsum-Verein zu Oschersleben, eingetragene Genossenschaft zu Groß-Oschersleben“ Nachstehendes zufolge Ver- fügung vom beutigen Tage eingetragen worden :

„Der Restaurateur Wilhelm Junge ist als |

Beisitzer des Vorstandes ausgetreten, und der Chausseeaufseher Wi!helm Briest in Oschers- leben als solcher eingetreten.

Halberstadt, den 30. Januar 1875.

Königliches Kreisgericht. L. Abtheilung. Walbherstadt. Ju unjer Firmenregister ift ein- getragen :

a. zufolge Verfügung vom 30. Januar 1875: sub Nr. 558, der Rittergutspächter und

Brauereibefitzer Wilhelm Hahn auf Röderhof

als Inhaber der Firma: „Wilhelm Hahn

zu Nöderhof“; / b. zufolge Verfügung vom 4. Februar 1875:

sub Nr. 559, der Kaufmaun Hermann Dessauer in Oschersleben als Inhaber der Firma: „Hermann Dessauer jr. zu Oschersleben“;

sub Nr, 560, der Kaufmann Theodor Wil- helm Bahrs in Oschersleben, als Inhaber der Firma: „Th. Wilh. Bahrs zu Oschers- leben“;

sub Nr. 561, der Kaufmann Max Michaelis zu Oschersleben als Inhaber der Firma:

„S. Michaelis zu Oschersleben“.

Halberstadt, den 4. Februar 1875.

Königliches Kreisgericht, T. Abtheilung.

Walberstadé. Zufolge Verfügung vom heuti- en Tage ist in unser Genossenschaftsregister unter Nr. 7 Nachstehendes eingetragen: Spalte 2. Firma der Genossenschaft : „Konsumverein zu Ströbeck. Eingetragene Genossenschaft.“ Spalte 3. Sih der Genossenschaft: „Ströbeck.“

Spalte 4. Rechtsverhältnisse der Genossenschaft :

„Gegenstand des Unternehmeus ist, unver- fälschte Lebensbedürfnisse von guter Qualität gegen sofortige Bezahlung Jedermann, insbe- sondere aber den Mitgliedern des Vereins zu beschaffen und Leßteren aus dem dabei erzielten Gewinne Kapital zu sammeln.

Der Gesellschaftsvertrag datirt vom 14. Ja- nuar 1875.

Die zeitigen Vorstandsmitglieder sind:

1) der Sat lermeister Heinrih Römmer als Direktor,

2) der Maurer Heinrich Ehmann, als erster Beisißer,

3) der Tischlermeister Valentin Holzheuer u zweiter Beisißer und zugleich Kas- irer,

säammtlih in Ströbeck.

Der Vorstand zeichnet für die Gesellschaft mit deren Firma. Zur Gültigkeit der Zei&h- nung is die Unterschrift von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern erforderlich. In derselben Form erfolgen die von der Genossenschaft aus- gehenden Bekanntmachungen dur das Halber- städter Intelligenzblatt.

Generalversammlungen können auch vom Vorsißenden des Verwaltung3caths ausgeschrie- ben werden.

Dies wird hierdurd mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß das Verzeichniß der Genossenschafter jeder Zeit bei uns eingesehen werden kann.

Halberstadt, den 1. Februar 1875.

Walbherestadt. Zufolge Verfügung vom heuti- gen Tage ift in úunserm Firmenregister bei Nr. 330 etreffend die Firma „C. F. Müller zu Eilen- stedt“ folgender Vermerk eingetragen :

„Die Firma ift erloschen.“

Halberstadt, den 1. Februar 1875.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Ttzehoe. Zufolge Verfügung vom 11. d. M. ift am 12. d. M. in unser Firmenregister unter Nr. 682 eingetragen worden :

Firma: Peter Andre. Ort der Niederlassung : Pahlen. Inhaber: Kaufmann Peter Andreä in Pahlen. Itzehoe, den 12, Februar 1875. Königliches Kreisgericht. Erfte Abtheilung.

Liebenwerda. Befanntmachung.

Unter Nr. 233 unseres Firmenregisters ist heute die Firma C, Klöpel in Liebenwerda und als deren Inhaber der Kaufmann Carl Christian Klöpel da- selbft cingetragen worden.

Liebenwerda, den 6. Februar 1875.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Luekau. Zufolge Verfügung vom 30. Januar d. J. haben wir heute

1) in unserm Firmenregister unter Nr. 143 in

Colonne 6 Folgendes vermerkt:

Die Firma Carl Reinh. Haberland ist durch Erbgang auf die vier minorennen Ge- schwister Haberland, Namens

a. Gottlob August Erich,

b, Reinhold Walter,

c. Minna Elise,

d, Carl Reinhold, vertreten durch ihren Vormund Bürgermeister Emil Schrecker zu Eilenburg übergegangen.

Vergleiche Nr. 171 des Firmenregisters.

2) in unser Firmenregister unter Nr. 171 die Firma

Carl Reinhold Haberland zu Finsterwalde und als deren Inhaber die vier minorennen Ge- schwister Haberland

a, Gottlob August Erich,

b. Reinhold Walter,

c. Minna Elise,

d, Carl Reinhold,

zu Finsterwalde, vertreten durch ihren Vormund Bürgermeister Emil Schreker zu Eilenburg eingetragen. 3) in unser Prokurenregister unter Nr. 22 Folgen- des eingetragen :

Colonne 2. Die vier minorennen Geschwister Haberland zu Finsterwalde, als:

a, Gottlob August Ericy, b. Reinhold Walter,

c. Minna Elise,

d. Carl Reinhold,

vcrtreten dur ihren Vormund, den Bür-

germeister Emil Schrecker in Eilenburg.

Colonne 8. Carl Reinhold Haberland.

Colonne 4. Finsterwalde.

Colonne 5. Die Firma Carl Reiuhßold Haberland is sub Nr. 171 des Firmen- registers eingetragen.

Colonne 6. Die verwittwete Frau Kommis sions-Räthin Haberland, Minna, geb. Wa- genführ, zu Finsterwalde.

Luckau, den 8. Februar 1875.

Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Iuckawu. Sn unser Firmenregister haben wir unter Nr. 172 die Firma Caspar Reinecke zu Kirchhain und als deren Inhaber den Kaufmann Caspar Reinecke daselbst zufolge Verfügung vom 6. d. Mts. heute eingetragen. Luckau, den 8. Februar 1875. Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

Posen, Handelsregister. In unser Firmenregister ist eingetragen: bei Nr. 609: der Kaufmann Hirsch Lipschiß hat sein in Schwersenz unter der Firma H. Lip- \chiß betriebenes Handelsgeschäft nach Posen verlegt ; unter Nr. 1562 die Firma D. Neufeld, Ort der Niederlassung Posen und als deren Inhaberin die Kauffrau Dorothea Neufeld, geborene Nor- don, zu Posen, zufolge Verfügung vom heutigen Tage. Posen, den 10. Februar 1875, Königliches Kreisgericht.

Konkurse. [841] Konkurs-Eröffnung.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Iohann Heller zu Rirxdorf ist am 4. Februar 1875, Nach- mittags 3 Uhr, der kaufmännische Koukurs er- öffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 19, Januar 1875 festgesebt.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Goedel, hier Besselstraße 20 wohnhaft, bestellt. :

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf- gefordert, in dem auf

deu 15. Februar 1875, Bormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Zimmerstraße 25, Termins- zimmer 12, vor dem Kommissar Herrn Gerichts- Assefsor Dr. Bruck anberaumten Termin ihre Er- flärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen. Verwalters, sowie über etwaige Be- stellung eines einstweiligen Verwaltungsraths ab- zugeben.

Allen, welhe von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, Nichts an den- selben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegenstände

bis zum 3. März 1875 einschließli

dem Gericht oder dem Verwalter der Masse An- zeige zu machen, und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzu- liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleic- berechtigte Gläubiger des Gemeinshuldners haben von den in ihrem Besiße befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig fein oder nicht, mit dem dafár verlangten Vorrecht ___ bis zum 10, März 1875 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen inner- halb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nah Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals

am 24. März 1875, Bormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 12 vor dem genannten Kommissar zu erscheinen.

| eine Abschrift derselben und

4

in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 12, vor dem genannten Kommissar anberaumt. Zum Erscheinen in diesem Termin werden die sämmt- lihen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderun- gen innerhalb einer der Fristen anmelden werden.

Wer feine Anmeldung \ch{riftlich einreicht, hat ihrer Anlagen hei- zufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Ge- richtsbezirk wohnt, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevoll- mächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den- jenigen, welchen es hier an Bekanntschäft fehlt, wer- den die Rechtsanwalte Seger, Justiz-Räthe Gerlach und Stubenrauch hier zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Berlin, den 4. Februar 1875.

Königliches Kreisgericht, T. (Civil-) Abtheilung.

Aufforderung der Konkursgläubiger nah Festseßung ciner zweiten Anmelduugsfrist.

In dem Konkurse über das Vermögen des S ERLITalhen und Kaufurauns Wilhelm Korn (in Firma W. Korn) hierselbst,

: Nr. 10 von 1874 ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkurs- gläubiger noch eine zweite FFrist

bis zum 28, Februar 1875 einschließlich festgeseßt worden. Die Gläubiger, welche ihre An- sprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufge- fordert, dicselben, sie mögeu bereits rechtshängig sein, oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns shriftlich oder zu Protokoll anzumelden. [977] __Der Termin zur Prüfung allec in der Zeit vom 28. Januar 1875 bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist auf

den 16. März 1875, Bormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtslokale, Terminszimmer Nr. 17, ver dem Kommissar, Herrn Gerichts-Asessor Hoening, anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termine die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einex der Fristen angemeldet haben.

Wer seine Anmeldung \chriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubigex, welcher nicht in unserem Amts- bezirke wohnt, muß bei der Anmeldung seiner Forde- rung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevoklmäch- tigten bestellen und zu den Akten anzeigen.

Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte, Justiz-Rath Brauer, Poppe und Dr. Lazarus zu Sachwaltern Vorge lagen. i

Charlottenburg, den 29, Januar 1875,

Königliche Kreisgerichts-Deputation.

[1015] Vekanntmachung.

Der durch Beschluß des unterzeihneten Gerichts vom 9. November 1874 über das Vermögen des Tuchmachermeisters Christian Friedrih Wil- helm Reuter eröffnete Konkurs ist durch Akkord beendet.

Brandenburg, den 11. Februar 1875.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.

[988] Bekanntmachung,

Zu dem Konkurse über das Vermögen des Geldschrankfabrikanten Robert Kuecis jw. hierfelbst haben die Kaufleute Heimann Münzer und Abrg- ham Vial hiersebst cine bei der Subhastation von Nr. 13 Schießwerder ausgefallene rückständige Kauf- gelderforderung von 2000 Thlrn. ohne Vorrecht math- träglich angemeldet. i

Der Termin zur Prüfung dieser &Sorderung ist aur den 26, Februar 1875, Bormittags 12 Uhr, vor denx unterzeichneten Kommissar im Zimmer Nr. 47 im 2. Stock des Gerichtsgebäudes anberaumt, wovon die Gläubiger, welche ihre Forderungen angemeldet haben, in Kenntniß geseßt werden.

Breslau, den 5. Februar 1875,

Königliches Stadtgericht. Erste Abtbeilung. Kommissar des Konkurses. Für st.

C a ) (a oe E N Konkurs-Eröffnung.

I, Neber das Vermögen des Friseurs und Kauf- manus Arthur Schott, in Firma: Arthur Schott jw. hierselbst, Schweidnißerstraße Nr 27, ist heute Nachmittags 124 Uhr der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung

S auf den 11. Februar 1875 festgeseßt worden. N

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Georg Beer hier, Blumenstraße Nr. 1, bestellt.

II. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem

auf den 26. Februar 1875, Mittags 12 Uhr, vor dem Kommissarius, Stadtrichter Dr. George im Zimmer Nr. 21 im L. Stock des Stadtgerichtsgebäudes anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung diescs Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters, sowie darüber abzugeben, ob ein einstweiliger Verwaltungsrath zu bestellen, und welche Perfonen in denselben zu berufen seien.

ITI, Allen, welche vom Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas ver- schulden, wird aufgegeben , nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielinehr von dem Besitz der Gegenstände

bis zum 24. März 1875 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige u machen, und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen ete, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere, mit denselben gleihberech- tigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in threm Besiß befindlihen Pfandstücken nux Anzeige zu machen.

1V. Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die

Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wol-

| derungen ein Termin auf

Nach Abhaltung dieses Termins wird geeigneten- | len, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben falls mit der Verhandlung über den Akkord ver- | mögen bereits recht8hängig sein oder niht, mit dem fahren werden. ( dafür verlangten Vorrechte

Zugleich ist noch eine zweite Frist zur Anmeldung | bis zum 24. März 1875 einschließlich

bis zum 10, Mai 1875 einschließli | bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und festgeseßt, und zur Prüfung aller innerhalb derselben | demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forde- | der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie i : nah Befinden zur Bestellung des definitiven Verwal-

den 26, Mai 1875, Vormittags 11 Uhr, tungspersonals

} l

auf den 14. Mia 1875, Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissarius , Stadtrichter Dr, George im Zimmer Nr. 47 im 71. Stock des Stadtgerichtsgebäudes zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung \{chriftlich einreiht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nit in unserem Amtga bezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldun seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwälte Zenker und Geisler. Justiz-Rath Winkler und Rechtsanwalt Wiener zu Sachwaltern vorgeschlagen. :

Breslau, den 13. Februar 1875.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.

[1005] Bekauutmachung

der Konkurs-Eröffnung uud des offenen Arrestes.

Ueher das Vermögen des Kredit- uud Spar- Vereins zu Liebenthal, eingetragene Genossen- schaft, ist durch Beschluß des unterzeihneten Ge- rihts vom heutigen Tage, Mittags 127 Ubr, der kaufmänuische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 12, d. M. festgeseßt _ Zum einstweiligen Verwalter der Masse ift der Rechtsanwalt Goeppert zu Löwenberg ecnannt.

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufs gefordert, in dem | auf Donnerstag, den 25. Februar 1875,

: / Vormittags 114 Uhr,

in unserm Gerichtslokale, Geschäftszimmer Nr. 3 vor dem Kommissar, Kreisgerichts-Rath Heintze an- beraumten Termin ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung des bestellten einstweiligen Verwalters oder die Bestellung eines Underen, \o- wie darüber abzugeben, ob ein einstweiliger Ver waltungsrath zu beftellen und welche Personen in denselben zu berufen. i

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas ver- schulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen; vielmehr von dem Be- fiße der Gegenstände

bis zum 28. Februar 1875 einschließlich, dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen, und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkurêmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere, mit denselben gleih- berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den. in ihrem Besitze befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wol- len, hierdurch aufgefordert, khre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtéhängig sein oder nicht, mit dem dafür v-rlangten Vorrecht E

bis zum 13. März 1875 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nah Befinden zur Bestellung des definitiven Vér- waltungêpersonals

auf M den 1. April 1875, : Í _BVormittags 9 Uhr, in unjerem Gerichtslokal, Geschäftszimmer Nr. 3, vor dem Kommissar, Kreisgerichts-Rath Heintze zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung s\chriftlich einreicht, hat eine Abschrift der'elben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amts- bezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden Justiz-Rath Kunik und Rechtsauwalt Bod- stein von hier, sowie Rechtsanwalt Marx zu Greif- fenberg zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Löweuberg, den 13. Februar 1875.

Königliches Kreisgericht. L. Abtheilung.

(100) Konkurs-Eröffnungs-Anzeige und Ediktalladung.

Nachdem über das Vermögen des Pferdeschlach- ters Hermann Friedrich Wilhelm Wolter zu Lüneburg auf feinen Antrag der Konkurs eröffnet ist, werden Alle, welche behuf ihrer Befriedizung Ansprüche an die Konkurtmasse machen, bei An- drohung des Ausschlusses von derselben aufgefordert, ihre Ansprüche, unter Vorlegung der betreffendén Ur- kunden und Angabe etwaiger Borzugsrechte, am

Dounerstag, den 18. März d. I,, L Vormittags 11 Uyr, hierselbst anzumeldeö. Es sollen in diesem Termine zugleich die Erklärungen der Gläubiger über die Per- Jon des definitiven Kurators und die Verwaltung der Masse entgegengenommen werden.

Der Schuldner hat das Verfügungsrecht über sein Vermögen verloren; die Zwangsvollstreckungen sind sistirt; als einstweiliger Konkurs-Kurator ift der D. G. Anw. Haacke bestellt.

Lüneburg, den 8. Februar 1875.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung T. Jochmus,

EOTOI Koukursproclam.

Nachdem auf Antrag des hiesigen Stuhlmachers und Magazin-Inhabers Asmus Ohlsen der Konkurs über seine Habe und Güter, vorbehältlih der Einreden der Gläubiger, erkannt worden ist, werden hiermittel|t Alle und Jede, mit Ausnahme der protokollirten Gläubiger, welche Forderungen und Ansprüche an den Kridar erheben zu können ver- meinen, von Gerichtswegen befehligt, sich innerhalb 12 Wochen à dato der l-ßten Bekanntmachung dieses Proklams, und zwar Auswärtige unter Akten- prokuraturbestellung, im unterzeichneten Amtsgericht ordnungsmäßig anzumelden, bei Vermeidung des Ausschlusses von dieser Konkursmasse.

Etwaige Inhaber von Faustpfändern des Kridars haben dieselben, bei Strafe der Zahlung des doppelten Werthes, rechtzeitig zur Masse einzuliefern.

Tondern, den 11. Februar 1875,

Königliches Amtsgericht. T.

___ Redacteur: F. Prehm. _ Verlag der Expedition (Kessel) Druck: W. E1s ner.

B erliu:

A2 2

zum Deutschen Reichs- Auzeiger und Königlich Preußischen?Staats- Anzeiger.

Berlin, Montag, den 15. Februar 1875,

Das Postblatt erscheint

Nachrichten von

T AFARET-

Erlass einer neuen Postordnung, Zu dem Gesetze über das Postwesen des Deutschen 1871 ist auf Grund des 8. 50 unterm 18. December 1874 eine neue Postordnung erlassen worden, welche am 1. Januar 1875 in Kraft tritt. Die bisherigen Bestimmungen haben im Wesentlichen folgende Abänderungen erfahren :

1) das Meistgewicht einer Drucksache ist auf ein Kilogramm ausgedehnt;

2) zu einer Begleitadresse dürfen nicht mehr als

Reichs vom 28. October

dieses Gesetzes

fünf Packete gehören ;

3) die Angabe des Werths einer Sendung muss in der Reichsmarkwährung erfolgen :

4) unfrankirte oder unzureichend karten werden nicht abgesendet;

5) Drucksachen dürfen auch in offene Briefum- schläge (Couverts) zur Betörderung gegen die ermässigte Taxe eingeliefert werden :

6) unter einer Umhüllung dürfen fortan Drucksachen von hiedenen Absendern sendet werden: die einzelnen Gegenstände dürfen aber nicht mit verschiedenen Âdressen oder mit besonderen Adressumschlägen versehen sein :

7) die als aussergewöhnliche Zeitungsbei- en zu versendenden Drucksachen dürfen fortan ein-

frankirte Post-

BIEAOT S legt

auch Ver-

Ver SC

lag zeln bis zu zwei Bogen stark sein;

8) die Versendung offener Karten als Druck- sachen gegen die ermässigte Taxe ist nur in der Form von Postkarten und Bücherzetteln zulässgig;

9) der für die Uebermittelung von Geldern Postanweisung zulässige Meistbetrag ist auf 300 Mark erhöht worden. Die Erhebung des Geldbetrages bei der Postanstalt am Bestimmungsorte muss, sofern der Be- trag nicht durch den bestellenden Boten überbracht wird. spätestens innerhalb sieben Tage erfolgen : 10) Postvorschüsse dürfen auf dungen (recommandirte Sendungen) jeder Art entnommen

durch

Einschreibsen-

werden :

11) der für die Einziehung von Geldern durch P 0s t- auftrag (Postmandat) zulässige Meistbetrag ist auf 600 Mark festgesetzt. Aufträge über höhere Beträge werden als unbestellbar behandelt ;

12) bei Eilsendungen der Absender den die Bilbestellung betreffenden Ver- merk durch Unterstreichen hervorzuheben. Den FEil- boten werden Packete ohne Werthangabe bis zum Ge- wichte von 5 Kilogramm, sowie Sendungen mit Werth- angabe bis zum Betrage von 300 Mark und bis zum Gewichte von 5 Kilogramm zur Bestellung mitgegeben ;

13) die Bezeichnung „poste restante“ lautet künftig: „Postlagernd“; „recommandirt“: „einschreiben!“: Per eXDress“: „Lurch Bilboten!“; „Postmandaté: „Postauftrag.“ A 2E

(Expresss8endungen) halt

Aushändigung von Briefen auf dem Bahnhofe unmittelbar nach Ankunft der Eisenbahnzüge. Im Interesse cines beschleunigten Briefverkehrs ist die Binrichtung getroffen worden, dass gewöhnliche, frankirte Briefe alsbald nach Ankunft der in den Eisenbahnzügen befindlichen Bahnposten an den Bahn- höfen in Empfang genommen werden können. Die besonderen Bedingungen, unter welchen die Annahme und Beförderung solcher Briefe (Bahnhofs- briefe), sowie deren Aushändigung an den Bahnhöfen erfolgt, werden auf Verlangen von den Postanstalten mitgetheilt.

C rt-mE

Erleichterungen bei der Bücherpost.

Gegen das ermässigte Porto für Drucksachen kön- nen auch Bücher, Landkarten und Musikalien, gleichviel ob gebunden, gefalzt oder geheftet, unter Band bz. Verschnürung, in offenen Briefumschlägen oder ein- faéh gefaltet mit der Post versandt werden. Die Sen- dungen müssen jedoch nach ihrer äusseren Be- schaffenheit zur Beförderung mit der Briefpost geeignet sein; insbesondere sind unförmliche Bunde oder Rollen von der Versendung ausgeschlossen.

Es ist gestattet, bei Büchern und Musikalien eine Widmung handschriftlich einzutragen; anch kann den Sendungen eine Rechnung beigefügt werden.

| | j | | |

| je nachdem

Entfernungen im

des Kaiserlichen General- Postamts.

I L TIENOE d s T S D

Das vorauszubezahlende Porto beträgt auf alle Reichspostgebiete : bis 50 Gramm einschliesslich J E uber O0 20 S f S 250 00 z 20 und über 500 Gramm bis zum Meist- gewichte von 1 Kilogr. einschliessl. 30 ,„ Durch die Bücherpost wird der direkte Bezug von Büchern u. s. w. auf schnellstem Wege ermöglicht.

»

Finführung des Postanweisungs- und Postvorschuss- Verkehrs zwischen Deutschland und Oesterreich- Ungarn,

Im Verkehr zwischen Dentschland und Oester- reich-Ungarn sind Postanweisungen und Post- vorschüsse bis zur Höhe von 150 Mark oder 75 Gul- den Vesterr. W. zulässig. Die Gebühr beträgt für P ost- anweisungen: im Betrage bis 75 Mark einsechliesslich 20 PE über 5 be 150 Mark 40 Pf: far POstyor- schüsse: für je 8 Mark 5 Pf., mindestens jedoch 10 Pf.; ausserdem kommt für die Postvorschuss-Sendungen selbst, in Brief- oder Packetform eingeliefert werden, das für Briefe mit Werthangabe bz. für Packete im Verkehr mit Oesterreich-Ungarn bestehende Porto zur Erhebung. Die allgemeinen Versendungs-Bedingun- gen entsprechen im Uebrigen denen für den inneren Verkehr des Reichspostgebiets. Die Postanweisungs- und Postvorschussbeträge auf Sendungen nach Oesterreich- Ungarn müssen auf die Reichsmarkwährung lauten : die Umwandlung in die Oesterreichigthe Währung wird Seitens der Vesterreichischen Postverwaltung bei Ueber- nahme der Sendungen, und zwar auf Grund des jedes- maligen Wiener Tagescourses bewirkt.

S1E

Postaufträge (Postmandate). “Nachdem der mittelst Postauftrages (Postman- dats) einziehbare Höchstbetrag auf 600“ Mark R. M. festgesetzt worden ist. kommt das bisher stillschweigend geduldete Verfahren, nach welchem hier und da auch Postausträge zu höheren Beträgen eingeliefert worden sind, in Wegfall, Die Postanstalien haben Anweisung erhalten, Postaufträge, welche auf Beträge von mehr als 600 Mark R. M. lauten, nicht mebr zur Ansführung zu bringen, sondern als unbestellbar an den Auftrag- geber zurückgelangen zu lassen,

Auf diese Vorsehrift wird besonders aufmerksam gemacht, da deren Nichtbeachtung, namentlich soweit es siîich um die Finziehung von Wechseln handelt, Ver- luste für die Absender nach sich ziehen kann.

Es empfiehlt sich, den Sendungen mit Postanfträgen das zur -Uebermittelung des eingezogenen Beträges an den Ahbsender erforderliche und bereits entsprechend ausgefüllte Postanweisungs-Formular bz. bei Beträgen von mehr 300 Mark R. M. zwei dergleichen Formulare beizufügen.

als

Werthangabe bei Geldscndungen nach Belgien und darüber hinaus.

Auf Werthsendungen nach Belgien und darüber hinaus. nach England und Frankreich, s0weit deren Inhalt aus Gold und Silber (in Barren oder gemünzt), Platina, Banknoten oder Papiergeld, Schmuck- sachen, Edelsteinen etc. besteht, muss der volle Werth der zu versendenden Gegenstände angegeben werden.

Bei unrichtiger Werthangabe wird für den zu wenig angegebenen Werthbetrag das doppelte Porto für die ganze Beförderungsstrecke berechnet, abgesehen von der etwaigen Verfolgung nach den in Belgien be- stehenden Strafgesetzen.

. Packetverkehr mit Paris.

Die ermässigten Beförderungsgebühren, welche für den Packetverkehr mit Paris auf dem Wege über FElsass-Lothringen bestehen, kommen auch auf diejenigen Päckereien obne Werthangabe nach und von Paris in Anwendung, deren Weitersendung auf dem Wege über Herbesthal und Belgien erfolgt. Bezüglich

monatlich einmal, in der Regel am 15. des Monats, und kann dur Vermittelung der Deutschen Reichs-Postanstalten gegen Vorausbezahlung von 3 Mark jährli, sowie zum Preise von 25 Pf. R. M. für das Exemplar bezogen werden.

atlgemeinerem Tnteresse für den Verkehr mit der Post auf Grund von General- Verfügungen ete.

der fremden Beförderungsgebühren macht es mithin keinen Unterschied, ob Päckereien ohne Werthangabe nach Paris über Elsass-Lothringen, oder ob sie über Herbesthal und Belgien weitergesandt werden.

Postverkehr mit Norwegen.

Der Meistbetrag der Postanweisungen nach Norwegen ist von 75 Mark auf 225 Mark erhöht worden. Die Gebühr beträgt für Beträge bis 112, Mark : 40 Pf., für höhere Beträge 80 Pf.

Der Tarif des fremden Portos für Fahrpostsendungen nach Norwegen ist wesentlich vereinfacht. Ueber die zu erhebenden Beträge ertheilen die Postanstalten auf Be- fragen nähere Auskunft.

rae R e E E LRE wn A PLERLE 2 E

Umwandlung der Beträge auf Postanweisungen nach Belgien, Italien und der Schweiz bz. nach Gross- britannien und Irland.

Beträge auf Postanweisungen nach Belgien, der Schweiz werden. bis auf Weiteres nach dem Verhältniss von 100 Franken 82 Mark, die Be- träge auf Postanweisungen nach Grossbritannien und Irland nach dem Verhältniss von 1 Pfund Sterling = 20 Mark 50 Pf. in die betreffenden fremdländischen Wäh- rungen umgewandelt werden.

Die

[alien und

Briefpostverkehr mit Ostindien, China, Japan ete. Das Porto für die auf dem Wege über Neapel mit französischen Postschiffen zu befördernden Briefpost-

| gegenstände nach Ostindien, China, Japan ete. beträgt

fortan: 1) nach Anam, Ceylon, China, Japan, Siam, den englischen (ausschliesslich Birma), französischen, portu- giesischen und spanischen Besitzungen in Hinterindien, Mauritius, Mayotte, Ste. Marie de Madagascar, Réunion und den Seychellen für gewöhnliche frankirte Briefe 95 Pfennige, für unfrankirte Briefe aus jenen Ländern 1 Mark 20 Pfennige davon 70 Pfennige für je 7'/, Gramm, der Rest für je 15 Gramm —; 2) nach den nieder- ländischen Besitzungen im indischen Archipel für ge- wöhnliche frankirte Briefe 1 Mark 10 Pfennige, für un- frankirte Briefe aus jenen Besitzungen 1 Mark 35 Pfennige davon 85 Pfennige für je 7/, Gramm, der Rest für je 15 Gramm —. Drucksachen nach den genannten Län- dern etc. kosten 20 Pfennige für je 50 Gramm.

Correspondenzen, welche auf dem bezeichneten Wege Beförderung erhalten sollen, müssen frankirt und mit dem Vermerk „über Neapel“ versehen werden.

Postanweisungsverkehr mit Süd-Australien.

Nach Süd-Australien können durch die Post- anstalten Zahlungen bis zum Betrage von 210 Mark im Wege der Postanweisung vermittelt werden. Der Betrag ist vom Absender in englischer Währung auf der Postanweisung anzugeben. Die Gebühr beträgt 10 Pf. für je drei Mark; mindestens aber eine Mark.

Die Postanweisung muss den Zunamen und mindestens den Anfangsbuchstaben eines Vor- namens des Empfängers, sowie die genaue Adresee desselben enthalten. In gleicher Weise muss der Absender auf dem Abschniit der Postanweisung durch Angabe des Zunamens und wenigstens des Anfangsbuchstabens eines Vornamens, SOWÍe durch Angabe der Adresse bezeichnet sein. Zu sonstigen schriftlichen Mittheilungen darf die Post- anweisung nicht benutzt werden.

Neue Ausgabe der „Nachrichten für das Publicam.“

Aus der Portotaxe und der neuen Postordnung ist ein Auszug der wesentlichsten Bestimmungen in möglichster Kürze unter dem Titel: „Nachrichten für das Publicum bei Versendungen innerhalb des Deutschen Reichs-Postgebiets“ auf einem Quartblatt hergestellt worden, welcher Auszug bei allen Postanstalten, sowie durch die Briefträger und Land- briefträger zum Preise von 10 Pf. für das Stück be- zogen werden kann.