1875 / 41 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Feb 1875 18:00:01 GMT) scan diff

¿zungen haben \ich hinfihtlich der Vermögensverwaltung so- fern die Stiftungsurkunde nicht ausdrücklich eine entgegen- gesezte Bestimmung enthalten sollte nach den bezüg- lichen Vorschriften, welhe den Vormündern ertheilt find, zu ahten (§8. 43, 83. Tit. 19. Th. 11. Allg. L.-R.) Nach den E als maßgebend bezeihneten Vorschriften aber, vergl. §8. 41 . ‘271. 1I. Allg. Depos.-Ordn. Anh. §. 158 zu §. 454 Tit. 18

Th. 11. Alg. L.-R. (altlandschaftlihe Pfandbriefe), Kab.-Ordre vom 3. Mai 1821, G.-S. S. 46 (Staats\chuldscheine), §. 13 der Verordnung vom s. Iuni 1835, G.-S. S. 101 (Pfand- briefe Litt. B. des Königl. Kreditinftituts für Schlesien). 3 10

des Reglement vom 8. August 1836. G.-S. S. 238 und §8. 11 des Reglements vom 9, April 1845, G.-S, S. 414 (Schuld- verschreibungen der Tilgungskasse zur Erleichterung der Ablösung der Reallasten in den Kreisen Paderborn, Büren, Warburg, Höxter, Mühlhausen, Heiligenstadt und Worbis). Kab.-Ordre vom 27. Mai 1838, G.-S. S. 280 (konvertirte Pfandbriefe der landschaftlichen Kreditinstitute, Obligationen der preußisch-englischen Anleihe von 1830 u. Kur- und Neumärkische ständische Obligationen). Kab.-Ordre vom 16. September 1842, G.-S. S, 249, Erlaß vom 14. Juni 1848, G.-S. S. 156, Erlaß vom 23. September 1858, G.-S. S. 412, Erlaß vom 29. Dezember 1851, G.-S. 1852 S. 34, Erlaß vom 9. September 1854, G.-S. S. 539, Erlaß vom 15. Januar 1855, G.-S. S. 67, Erlaß vom 17. No- vember 1856, G.-S. S. 993, Erlaß vom 21. Januar 1857, G.-S. S. 63, Erlaß vom 28. Mai und 2. Iuli 1859, G.-S. S. 279 und 393, §. 7 des Eesecßes vom 19. Dezember 1869, G.-S. S. 1200, Gesez vom 10. März 1870, G.-S. S. 250 (Obligationen über provinziele vom Staate übernommene Schulden und Schuldverschreibungen verschiedener Staatsanleihen, insbesondere der ktonsolidirten), Kab.-Ordre vom 22. Dezember 1843, G.-S. 1844, S. 45, Kab.-Ordre vom 22. Oktober 1855, G.-S. S. 683 (staatlich garantirte Eisenbahn- Aktien), §. 37 des Gesezes vom 2. März 1850, G.-S. S. 119 (Rentenbriefe) find die Eingangs bezeihneten Inhaber-Papiere eben so wenig depo- fitalmäßig, wie die von den Grundkredit- oder Hypotheken-Ban- fen ausgegebenen Pfand- resp. Hypotheken-Briefe. Daß §. 31 Litt, c. des Teltower Sparkafsen-Statuts, indem er neben den staats\eitig emittirten oder garantirten Jnhaberpapieren auch \olche erwähnt, welche unter staatlicher Autorität von Korporationen oder Kommunen ausgestellt und mit einem bestimmten Satze verzinslich sind, bezüglih der Belegung von Sparkassengeldern einen weiter gehenden Kreis eröffnet hat, als \olher für Mündel- gelder - geseßlih statuirt if, erscheint in der Sache einflußlos. Denn für die Belegung von Mündelgeldern und analog für diejenige von Kapitalien der pia corpora hat die Gesetz- gebung von jeher strengere Normen aufgestellt, weil die Vormünder und Stiftungsvorsteher Geschäfte Dritter, und zwar solcher Persönlichkeiten führen, welhe wegen Minderjährigkeit eines besonderen staatlihen Schußes be- dürftig find oder aus Gründen des öffentlihen Interesses den Minderjährigen gleich geahtet werden, während die Sparkasse wenigstens in gewissem Sinne durch selbstgewählte Organe ihre eigenen Geschäfte besorgt und überdies in der Garantie des betreffenden kommunalen Verbandes eine besondere Sicherheit findet, an der es in dem vormundschaftlihen Verhältnisse fehlt. Die Sparkassen pflegen auch einen Theil ihrer Bestände gegen Wechsel nnd Schuldscheine zu verborgen: eine Beleihungsart, welche für Mündelgelder unbedingt verboten und für Stiftungs- kfapitalien noch niemals beansprucht i. Uebrigens wird die für die Belegung der Mündelgeldèr gezogene Grenze voraussichtlich im Wege der Geseßgebung erweitert werden. Der mittelst Aller- höchster Ermächtigung vom 12. Dezember v. I. dem Landtage vorgelegte Gesetzentwurf über das Vormundschaftswesen statuirt im §. 41 die Belegung von Mündelgeldern niht allein: in Schuldverschreibungen, welhe vom Reiche oder von einem Bun- desstaate emittirt oder garantirt sind, sondern auch: in Renten- briefen und in Schuldverschreibungen deutsher kommu- naler Korporationen z. B. Provinzen, Kreise, Gemeinden U. \. w. welche einer regelmäßigen Amortisation unterliegen. Sollte der Entwurf Geseheskraft erlangen, so würden die In- haber-Papiere der mit Korporationsrechten versehenen Deich- und Meliorations - Verbände, da folhe Schuldverschreibungen „deutsher kfommunaler Korporationen“ ohne Zweifel beizuzählen find, gleich diesen künftighin für die Belegung von Stiftungs- geldern verwendbar werden.

Der Widerstand eines Gefangenen gegen die transportirenden Beamten durch Körperbewegungen, die den Transport erschweren, i nach einem Erkenntniß des Ober- Tribunals vom 28. Januar cr. als ein gewaltthätiger Wider- stand zu bestrafen. Der inhaftirte Geiftlihe W. wutde vom Orte N. nach der Stadt E., die eine Viertelstunde auseinander liegen, transportirt. Auf dem Wege stemmte wiederholt der Gefangene die Füße fest gegen den Erdboden, bog den Oberkörper weit zurück und seßte alle seine Kräfte dergestalt der Thätigkeit der Beamten entgegen, daß der Transport eine volle Stunde dauerte. Wegen gewaltthätigen Widerstandes auf Grund des §. 113 des Reichs-Strafgeseßbuches angeklagt, wurde W. in den beiden ersten Instanzen verurtheilt und seine dagegen eingelegte Nichtig- keitsbeshwerde vom Ober-Tribunal zurückgewiesen. „Wie der erste Richter“, führt das Ober-Tribunals-Erkenutntß aus, „näher entwickelt und es auch der mit der seinigen übereinftimmenden thatsählihen Auffassung des zweiten Richters entspricht, hat der Angeklagte der Alktivität der Körperkräfte der Be- amten die Aftivität seiner eigenen Körperkräfte entgegengesett. Es kann also weder von einem blos passiven Verhalten, noch von einer nur direkt gegen die Beamten wirkenden Gewalt des Angeklagten die Rede sein. Seine Gewaltanwendung richtete fih vielmehr unmittelbar gegen die körperlichen Kraftanstrengungen der Beamten, er seßte ihnen nicht blos die Last des eigenen Körpers, sondern die angespannten und direkt gegen die Person der Beamten in Thätigkeit geseßten Kräfte seines Körpers ent- gegen, und nöthigte dadur dieselben, eine größere Gewalt zu brauchen, um den ihnen vom Angeklagten in dieser Weise ge- leisteten Widerstand zu überwinden.“

Eine Person, die in einem \{hwurgerichtlihen Verfahren auf Verlangen des Richters eine \{riftlihe Auskunft ertheilt, ohne jedoch als Zeuge vernommen zu werden, wird, nah einem Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 27. Januar cr., da- durch niht unfähig, in derselben Sahe als Geshworner Theil zu nehmen. |

Die im Preßgesetz (§. 21) bestimmte Geldstrafe für den Zeitungs-Redacteur, wegen Fahrläsfigkeit bei Veröffent- lihung eines ftrafbaren Artikels fällt, nah einem Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 29. Ianuar cr. nur dann fort, wenn derselbe den Verfasser des Artikels nahweist, niht aber, wenn der Verfasser auf andere Weise ermittelt wird.

Se. Durchlaucht der Fürs von Shönburg-Wal- denburg ist nah Waldenburg abgereist.

Der franzöfishe Botschafter in St. Petersburg, General Leflô, traf heute früh auf der Durchreise nah Paris hier ein, stieg im Hotel Royal ab um daselbst das Dejeuner einzunehmen, stattete demnächst dem französishen Botschafter, Vicomte de Gontaut-Biron, einen Besuh ab und reiste Mittags weiter.

Der General-Major von Suckow, Commandeur der 31. Kavallerie-Brigade, if aus Anlaß seiner Beförderung zur gedahten Charge von Straßburg i./E. hier eingetroffen.

Der Kaiserlih deutsche Militärbevollmächtigte in Paris, Major und Flügel-Adjutant von Bülow, welcher fih seit etlihen Tagen hier aufhielt, hat \sich heute früh auf seinen Posten nah Paris zurückbegeben.

Der Magistrat hat gestern in einer außerordentlihen Sißung die neue Geschäftsordnung der Stadtverordneten- Versammlung berathen. Obwohl sih nicht genau übersehen läßt, wie dieselbe wirken wird und obwohl Bedenken gegen mehrere Bestimmungen derselben erhoben wurden, hat der Ma- gistrat beschlossen, seine Zustimmung unter der Vorausseßung zu ertheilen, daß zwei Paragraphen, welche nicht ganz klar sind, von ihm richtig aufgefaßt werden. Bayern. München, 16. Februar. (W. T. B.) Dem Vernehmen nah hat der Abgeordnete Ioerg bei der klerikalen Fraktion den Antrag gestellt, eine Adresse an den König zu rihten, um in derselben gegen das Ministerium wegen Ein- führung der Civilehe Beschwerde zu führen.

Sachsen. Dresden, 16, Februar. Der König und die Königin gedenken sih am nähsten Sonnabend zu einem mehr- tägigen Besuche am Großherzoglihen Hofe nah Weimar zu begeben. Heute Nachmittag findet bei Ihren Königlihen Ma- jestäten ein größeres Diner statt, zu welchem außer einigen hier

auch der Ober-Bürgermeister der Residenz Comthur 2c. Pfoten- hauer und der Vorsteher des hiesigen Stadtverordneténkollegiums Hofrath Ackermann Einladungen erhalten haben.

Waden. Karlsruhe, 14. Februar. Das Geseßes- und Verordnungsblatt enthält, wie {hon mitgetheilt, eine Bekannt- machung des Finanz-Ministeriums vom 4. d. in Betreff der Aufnahme des neuen Anlehens von 30 Millionen Mark für den Staatseisenbahnbau. Für dasselbe werden je 7500 vom 1. Februar 1875 an mit 4 Prozent verzinslihe Schuld- verschreibungen über 2000, 1000, 500, 300 und 200 Mark mit Februar- und August-Zinsabschnitten ausgegeben, welche auf den Inhaber ausgestellt, jedoch auf dessen Verlangen auch auf den Namen eingeschrieben werden. Der Finanzverwaltung steht jeder- zeit Gmonatlihe Kündigung zu. Die Tilgung \soll längstens in 50 Jahren vollendet sein.

Der altkatholische Kirhengemeinderath in Con- stanz hat sih am 11. ds. konstituirt und von der Spitalpfarr- kirhe und dem Pfarrhause förmlih Besiß ergriffen.

Sessen. Darmstadt, 15. Februar. Der Ministerial- Rath im Ministerium des Innern, Geheimer Rath Heinrich Fischer, ift unter dem 10. d. M. auf sein Nachsuchen bis zur Wiederherstellung seiner Gesundheit in den Ruhestand verseßt und demselben das Ritterkreuz erster Klasse des Ludwigs-Ordens verliehen worden. Der Hofgerihts-Math bei dem Hofgericht der Provinz Starkenkurg, August Weßer, und der vortragende Rath ' in dém Ministerium des Innern, Geheime Regierungs- Rath Dr. Bernhard Jaup sind zu Ministerial - Räthen im Ministerium des Innern ernannt worden. Y

Mecklenburg. Malchin, 17. Februar. (W. T. B.) Auf Veranlafsung des Verfassungscomités fand heute eine Ab- stimmung des Landtages darüber statt, ob die Erhaltung der Ritterschaft und Landschaft als politisher Korporationen als Vorbedingung des Eingehens auf die Verhandlungen über die landesherrliche Proposition in der Verfassungsangelegen - heit aufreht zu erhalten sei oder niht. Die Landschaft erklärte sich als Stand für die Beseitigung der Rittershaft und Land- haft; die Ritterschaft stimmte mit 88 gegen 19 Stimmen für die Erhaltung derselben. Beide Beschlüsse wurden den Kom- missionen mitgetheilt.

Anhalt. Dessau, 14. Februar. Der Erbgroßherzog und die Grbgroßherzogin von Sachsen-Weimar haben, nachdem fie ihre Abreise zweimal verschoben, heute Morgen unsere Stadt wieder verlassen. Die hohen Gäste erschienen, außer bei mehreren Hoffesten, au zweimal im Herzoglihen Hoftheater, wo auf ihren Wunsh am ersten Abende die Kretschmersche Oper „Die Folkunger“, am andern Shakespeare's „König Iohann“ zur Aufführung gelangte.

Die Höhe des dem Landtage vorgelegten Haupt- Finanz-Etats für das laufende Iahr beträgt 7,420,000 M, Unter den Posten der Einnahme sind die bedeutendsten die aus der Domanialverwaltung mit über 24 Millionen und aus den Bergwerken mit fast 3 Millionen; unter denen der Ausgabe die für die Finanzverwaltung mit zwei Millionen und gegen 400,000 und für das Bauwesen mit über 14 Millionen { Zu Theuerungszulagen für Beamte sind 100,000 /, außerdem im Unterrichtsetat für Lehrer über 60,000 # ausgeworfen. Die im Etat nachgewie- senen Einnahmen für das Reih betragen 5,816,400 /(, über 650,000 Æ weniger als im Vorjahre, hauptsählih wegen der Minderproduktion der Zuckerfabriken infolge der ungünstigen Rübenernte. Die Staatskassenscheine Anhalts haben \fich um 250,000 Thlr. vermindert, die vorgestern in der vorgeschriebenen Form vernichtet wurden.

Desterreich-Ungarn. Wien, 15. Februar. Der Herzog Ludwig in Bayern ist gestern Abend abgereist.

Im Abgeordnetenhause legte heute der Finanz- Minister den Gefezentwurf über die Verzehrungssteuer von Fleisch außer den für die Einhebung der Verzehrungssteuer als geshlossen erklärten Orten vor. Der Minister des Innern be- antwortete mehrere Interpellationen, der Unterrihts-Minister die Interpellation Prombers, Betreffs der Ernennung der Olmügzer Domherren, wobei er erklärte, daß mit der Wiederbeseßzung der erledigten Stellen bis zur Reorganisirung des Statuts des Domkapitels gewartet werden müsse. Ein päpstlihes Breve, welches das Erforderniß des Adels zur Erlangung einer Dom- herrnstelle zu Olmüß aufstellt, sei dem Minister unbekannt; die Regierung werde bei der Besezung nur nach den konfessionellen Geseßen vorgehen. Das Geseg betreffs der Spezialkredite für 1875 zu Bahnhauzwecken wurde mit den Zifferansäßen des Budgetaus\{hus}ses in dritter Lesung angenommen. Der Antrag Razlags, betressend einige Aenderungen des Wehrgeseßes, wurde ad einer Rede des Ministers Horst abgelehnt, desgleichen eine Petition des mährischen Lehrervereins um Begünstigungen im

Wehrgesegte.

lebenden distinguirten Fremden und mehreren Staatsbeamten !

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16. Februar. (W. T. B.) In Folge des - Berichts, welchen dex ungarische Minister - Präsident Bitto über seine gestrige Besprehung mit Koloman Tisza an den Kaiser er- stattet hat, ist leßterer zum Kaiser beschieden worden.

Pest, 16. Februar. (W. T. B.) Die von Tisza in der | heutigen Audienz beim Kaiser abgegebenen Erklärungen haben| leßteren, sicherem Vernehmen nah, bestimmt, die Fusionsver-| handlungen zwischen den beiden großen Parteien fort\ezen zu| lassen. Zum Vertrauensmann bei den Verhandlungen hat der | Kaiser den gegenwärtigen Chef des Kabinets, Bitto, bezeichnet. |

Schweiz. Bern, 16. Februar. (W. T. B.) Das hie- | sige altkatholishe Centralcomité hat an die altkatho-| lischen Gemeinden und Vereine die Aufforderung gerichtet, ihre | Delegirten für die demnächst abzuhaltende erfte \chweize-| rische christkatholische Nationalsynode bis zum 1. April | zu ernennen.

Niederlande. Haag, 13. Februar. Dem Staats-| Rathe liegt jezt ein Gesezentwurf zur Prüfung vor, nag | welchem den kooperativen Genossenschaften die Rechtspersönlich- | keit verlichen werden soll. Betreffs der Wiedererrihtung von | Stabsmusik-C orps bei den aht Infanterie-Regimentern ver- | nimmt man, daß der König einem jeden dieser Musik-Corps eine | jährlihe Subsidie von 4000 Gulden zuerkannt hat.

Belgien. Brüssel, 16. Februar. (W. T. B.) In der Sißung des Senats rihtete Anethan eine Anfrage an den | Minister des Auswärtigen, ob Belgien einen Vertreter zu der | in St. Petersburg bevorstehenden internationalen Kons-| ferenz über das Kriegsvölkerrecht senden werde. Der | Minister erwiderte, es sei ihm niht bekannt, wo und wann die | Konferenz zusammentreten werde. Die Regierung betrachte es | als eine Frage von erhebliher Wichtigkeit, welhe Haltung | Belgien der Konferenz gegenüber einnehmen solle, und be- \{chäftige sh ernstlih mit Erörterung derselben. Sie habe aber noch niht hinlänglih Stellung zu dieser Angelegenheit ge- nommen, um jetzt {hon bestimmte Erklärungen abgeben zu können, die außerdem auch auf die noch \{chwebenden Verhand- lungen einen ungünstigen Einfluß haben dürften.

Großbritannien und Jrland. London, 15. Februar. In Downing-Street fand gestern ein Kabinetsrath statt, bei dem sämmtlihe Minister zugegen waren. Nach dem Konseil begab sih der Marine-Minister Ward Hunt nah Osborne zur Königin.

Die Admiralität ist auf dem Punkte, eine Anzahl höl- zerner Schiffe, die gegenwärtig in dem Bassin der Staats- werfte zu Chatham sih befinden und dem Reservegeshwader an- gehören, meistbietend zu verkaufen. Diese Schiffe sind: Der „Kossack“, 16 Kanonen, Korvette, 1951 Tonnen, 870 Pferde- kraft; der „Chanticleer“, 7 Kanonen, Schaluppe, 1365 Tonnen, 694 Pferdekraft; der „JIcarus“, 3 Kanonen, Schaluppe, 861 Tonnen, 274 Pferdekraft; der „Newport“, 1 Kanone, Ver- messungs\chi}, 570 Tonnen, 325 Pferdekraft; und der „Pylades“, 17 Kanonen, Korvette, 2021 Tonnen, 1011 Pferdekraft. Das Kriegs-Ministerium hat bei einer Privatfirma in Blackwall ein neues Torpedoschiff bestellt.

16. Februar. (W. T. B) Unterhaus. Der Se- kretär des Schaßamtes im Parlamente, Sir W. Hart Dyke,; stellte aus Anlaß der heute in Tipperary anstandslos erfolgten Wahl John Mitchells zum Parlamente Namens der Regierun * den Antrag, daß die gegen Mitchell als Theilnehmer an der irländishen Konspiration, sowie über feine Verurtheilnng und Flucht im Mai 1848 ergangenen Prozeßakten vorgelegt werden. Der Deputirte für Galway, Nolan, protestirte gegen dieses Vor- gehen der Regierung. Disraeli kündigte darauf an, er werde nächsten Donnerstag den Antrag tellen, daß Mitchell, der der Felonie {huldig befunden und zu fünfzehnjähriger Deportation verurtheilt worden fei, aber weder diese Strafe verbüßt habe, noch au etwa begnadigt worden sei, nicht zum Parlaments- Mitgliede gewählt werden könne und daß der Sprecher des Hauses eine neue Wahl anzuordnen habe. Die Deputirten für Louth und Wesford, Sullivan und Bowyer, protestirten lebhaft gegen das übereilte Vorgehen der Regierung und suchten die Rehtsgültig- keit der Wahl Mitchells aufrecht zu erhalten. Der Oyfke'sche Antrag ward indeß mit 174 gegen 13 Stimmen angenommen. Sir W. Hart Dyke stellte darauf den weiteren Antrag, daß die auf die Verurtheilung Mitchells bezüglichen Schriftstücke gedruckt werden und daß eine Besprehung derselben am Donnerstage stattfinde. Bowyer protestirte nochmals gegen den, Anirag auf Vornahme einer Neuwahl; der Deputirte für Meath, Martin, kündigte an, er werde morgen die Vorlegung der Dokumente beantragen, aus denen sih ergebe, wie der Gerichtshof zusam- mengeseßt worden sei, der Mithell abgeurtheilt habe und wie die Namen der die Jury bildenden Geshworenen gelautet hätten. Auch der zweite Dyke'she Antrag wurde angenommen.

Die* „Times“ macht zu der Angelegenheit der von dem Baron Reuter unternommenen Eisenbahnan- lagen in Persien die, Mittheilung, daß dcr Vertreter Reuters in Teheran den' persishen Behörden gegen- über auf die Bestimmung des Supplementarvertrages vom 24. August hingewiesen hat, wonach die Papiere über die Anlage aller dem Baron Reuter von der persishen Regierung über- tragenen Unternehmungen vor Beginn der Arbeiten von der Re- gierung genehmigt werden sollen. Wenn bis jeßt lediglih mit der Ausführung der Eisenbahnanlagen begonnen worden fel, sei dies allein durch den Umstand veranlaßt, daß die Papiere über die übrigen Bauten von den persishen Behörden nicht wiederzuerlangen gewesen seien. Der Supplementarvertrag sei ebenso wie der Hauptvertrag vom Schah unterzeichnet worden.

Canada. Das Haus der Gemeinen des Dominion hat in seiner Sißzung vom 13. d. Mts. den neulih von dem Premier Alexander Matckenzie gestellten Antrag, der die Ueberreichung einer Adresse an den General-Gouverneur zu Gunsten einer vol- ständigen Amnestie für die Theilnehmer an der Rebellion von 1869 im Nordwesten, mit Ausnahme von Riel, Lepine u. \. w. zum Zwecke hatte, mit 120 gegen 50 Stimmen angenommen.

Der Sultan von Zanzibar bekundet in jeder Be- ziehung seinen Wunsch, an dem Werke zur Unterdrückung des Sklavenhandels in seinem Gebiet mitzuhelfen. So hat er dem „Globe“ zufolge dem in Zanzibar angekommenen britischen Kriegs\chiffe „London“ die Insel Bawy als ein Marinedepot gegen den Sklavenhandel zur Verfügung gestellt.

Frankreich. Paris, 16. Februar. (W. T. B.) Der Marschall Mac Mahon hat unter dem 192. d. M. ein Schreiben an den Finanz-Minister gerihtet, in welchem er den- selben auffordert, den Gesegentwurf, betreffend die Aufhebung resp. Herabsezung der Pensionen der gedienten M ilitärs zurückzuziehen. . -

Der „Moniteur“ erklärt die Mittheilung der Augsburger

„Allgemeinen Zeitung“ für unrihtig, daß der Herzog von

Decazes den französishen Generalkonful in Belgrad aufge- fordert habe, fih des Titels „Diplomatischer Agent“ nicht ee zu bedienen. Der „Moniteur“ bemerkt ferner, daß die Regie- rung auh von keiner Seite veranlaßt fei, einen solhen Schritt zu thun. Der General Martimprey is heute gestorben. Versailles, 16. Februar. (W. T. B.) Die National- versammlung erledigte heute mehrere kleinere Gescßentwürfe, welche ohne erheblihes Interesse waren und vertagte sfih darauf bis zum Freitag. Vor Beginn der Berathung erhoben die De- putirten Saissel und de Lorgeril (von der Rechten) wider den Präsidenten Buffet den Vorwurf, daß er durch Ueberweisung des Waddingtonschen und des Vautrainschen Senatsgeseßentwurfs an die konstitutionelle Kommission die Geschäftsordnung verleßt habe, welche, nachdem das Senatsgescß ordnungsmäßig abge- lehnt worden sei, die Erörterung desselben Gegenstandes erst [nach Ablauf von 3 Monaten gestatte. Der Präsident Buffet führte indessen den Nachweis, daß die Bestimmungen der Geschäfts- ordnung durch ihn nicht verleßt worden seien: und blieb der Zwischenfall ohne weitere Folgen. Der Bericht der Unter- fuhungskommisfion über die Vorgänge bei der Wahl des bonapartistischen Abgeordneten Bourgoing im Departement dela Nièvre, in welhen auch die Aussagen des Pariser Polizei-Präfekten über das bonapartistische Centralcomité aufge- nommen sind, wird wahrsheinlih am Freitag erstattet werden.

Spanien. Madrid, 14. Februar. Durch Königliches Dekret ist der Minister-Präsident Canovas del Castillo mit der zeitweiligen Führung des Marine-Ministeriums betraut worden, dessen bisheriges Haupt, D. Mariano Roca de Togores, Marquis v. Molins, zum Botschafter in Paris ernannt is. Andere De- frete verkündigen Begnadigung für gewisse politishe Vergehen, und verleihen denjenigen Militärs, welhe in dem Gefecht bei a am 3. l E DlibE au Belohnungen, ordnen aber für

lejenigen, welche ihre iht versäumten, strenge Untersucb und Strafe an. | : | s S

__— 17. Februar. (W. T. B.) Die amtliche „Gaceta“ pu- blizirt die Dekrete, betreffend die Rei ano der fpanisän Finanzkommissionen in London und Paris; zum Präsidenten derselben is Barrajo, zum Vize-Präsidenten Peral ernannt. Die neue Emifsion von Obligationen der auswärtigen Schuld wird auf den Betrag von 62,600,000 Piaster erhöht, um daraus und aus den Rio-Tinto-Wechseln die Einlösung der Coupons der auswärtigen Schuld zu ermöglichen. Ferner werden auch die Ausführungsverordnungen betreffs sofortiger Einlösung der fällig gewordenen Coupons der auswärtigen Schuld veröffentliht und enthält die „Gaceta“ bereits die Auf- forderung an diejenigen Inhaber von Obligationen der auswär- tigen Schuld, welche ihre Stücke hier präsentirt haben, den Be- trag der verfallenen Coupons bei den Finanzkommissionen in London und Paris sih aushändigen zu lassen. Das amtliche Blatt meldet eine Niederlage der Karlisten bei Mora.

Numäánien, Bukarest, 17. Februar. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer hat für die Bewaffnung der Ar- mee 5 Millionen bewilligt, welche durch Ausgabe von Rententiteln gedeckt werden sollen. i

Nußland und Polen. St. Petersburg, 15. Fe- bruar. Die Einführung der Städteordnung in den westlihen Provinzen wird, wie der „Golos“ erfährt, heute im Reichsrath berathen. Es handelt fich um Einführung der Städteordnung in den Gouvernements Wilna, Witebsk, Wolhy- nien, Grodno, Kiew, Kowno, Minsk, Mohilew und Podolien. Das Projekt is von einer besonderen Kommission unter dem Vorsiß des Ministers des Innern und mit Betheiligung der General - Gouverneure des westlihen Gebiets ausgearbeitet wor- den. Die Kommission hatte nicht die Aufgabe, die Möglichkeit der Anwendung der Städteordnung von 1870 auf die westlichen Städte zu erörtern dieses Thema war dur Punkt 3 des Aller- höchsten Befehls über die Anwendung der Städteordnung vom 16. Juni 1870 an und für sh ausgeschlof}en —, sondern sie hatte nur die Frage nah einer den lokalen Verhältnissen am besten entsprehenden Methode der Anwendung zu erwägen. Frgend welhe wesentlihe Abweichungen von der erwähnten Städte- ordnung hielt die Kommission niht für zulässig, untersuchte aber mit Sorgfalt alle Umstände, die die Einführung in den west- lihen Gouvernements komplizirten, nämlih die Existenz der gutsherrlichen Städte zu den vielen Flecken, welche vielfach eine fast aus\chließlich hebräische Bevölkerung haben. Die Re- solutionen, welche die Kommission gefaßt hat, follen haupt\säch- lih in folgenden Punkten bestehen:

1) Die Städteordnung ist allmählih, nah näheren lokalen Erwägungen in den Städten des Weftens einzuführen. 2) In den gutsherrlihen Städten wird eine vereinfahte Gemeindever- waltung aus dem Stadtältesten und zwei Gehülfen aus dem Bürger- und Kaufmannsstande eingeführt. 3) Die Flecken- verivaltung wird von der Stadtverwaltung gesondert; in Flecken, wo nicht weniger als 10 Bürgerhäuser oder gesonderte Hausbesizer vorhanden sind, werden befondere Bürgergemeinden konstituirt, welche durh einen Aeltesten und dessen Gehülfen ver- waltet werden; sind mindeftens 50 Häuser vorhanden, fo nnen die Einwohner um Errichtung eines Bürgeramts auf Grundlage des §. 14 der Beilage zur Städteordnung petitioniren; sind aber nit ‘einmal 10 Häuser im Flecken, \o bleiben die Einwoh- ner den ftädtishen Bürgergemeinden, oder anderen Flecken, oder den Wolostgemeinden zugeschrieben. 4) Die Regel, nah welcher in einer kollegialishen Behörde höchstens ein Drittel Israeliten sein dürfen (§. 35 der Städteordnung) findet auf die Bürger- amter Anwendung; wo das dur lokale Verhältnisse unmöglich scheinen sollte, kann der Minister: des Innern Dispens ertheilen.

Aus St. Petersburg wird der „Times“ vom 12. ds. telegraphirt :

Die von dem Khan von Khiwa ergriffenen Vorsicht8maßz- regeln haben die Wiederherstellung völliger Ruhe und Sicherheit am linken Orusufer zur Folge gehabt. Das äuberwesen auf den Straßen des khiwanischen Gebiets ift fast gänzlich unterdrückt worden, aber die Yomuden sind, da ihre Subsistenzmittel lediglich in Plünderungen be- stehen, gezwungen worden, ihre Operationen auszudehnen, und es heißt, daß sie im Begriff sind, eine 300 Mann starke Bande auszusenden, welche die bokharishe Niederlassung oberhalb von Kabatala am Orxus plün- decn soll. Der Khan ließ fie verfolgen, aber vergebens. Die Räuber ents{chlüpften den Khiwanern, die aus Rache dafür eine Bande Turko- manen, der sie in der Wüste begegneten, angriffen. Von beiden Seiten wurden mehrere Schüsse abgefeuert und die siegreichen Khiwaner shleppten zwei Köpfe als Trophäen hinweg.“

Schweden und Norwegen. Stockholm, 12. Februar. Der Königliche Hof hat für den verstorbenen Kurfürsten von Hessen eine 14tägige Trauer angelegt. i

Auf Antrag des statistischen Bureaus hat der König genehmigt, daß die Volkszählung, welche in jedem fünften

werden sollte, aufgeshoben wird und nur in jedem

JIaghre stattfinden S ; inn _ Der Ober-Statthalter, Freiherr von Ugglas, ift

mit der Leiche seines in Berlin verstorbenen Sohnes zurückgekehrt,

um dieselbe in der Familiengruft beizuseten.

Wie man den „H. N.“ \reibt, kam im Konstitution s- Aus\husse am 12. die vorgeschlagene Aendernng zu §. 80 der Verfassung zur Verhandlung. Die Mitglieder der Zweiten Kammer erklärten, ihren vorjährigen Standpunkt beibehalten zu wollen, welchem zwei Mitglieder der Ersten Kammer beistimmten. Ein Abgeordneter desselben Hauses war gegen jede Aenderung, während die übrigen sieben für die Regierungsvorlage \timmten.

__ Beide Kammern des Reichstages haben beshlossen, für die Prüfung der Militärvorlage einen besonderen Aus\{huß einzusetzen.

Dänemark. Kopenhagen, 12, Aus\chuß des Folkethings hat beschlossen, die von der Regie- rung für - den Bau eines großen Panzer\chiffes verlangte Summe zu verweigern, weil ein Schiff von der vorgeschlagenen Größe wegen seines Tiefganges für die Ostsee fast vollständig unbrauhbar sein würde, da es den Sund nicht nah Süden hin, oder von dort fommend, passiren könne, fondern seinen A uin Seeland herum und durch den großen Belt nehmen müßte.

Die zweite Berathung des Finanzgesegzes hat ihren Anfang genommen. Eine vor der Regierung vorgeschlagene Erhöhung der Apanage der hochbetagten Erbprinzessin Carolina mit 16,000 Kronen hatte der Finanzaus\huß nicht beanstandet, wofür der Finanz-Minister seine Anerkennung aussprach.

_ Amerika, Der Senat der Vereinigten Staaten hat der „Times“ zufolge die zwischen diesen Staaten und déx Pforte abgeschlossenen _Naturalisfations- und Auslieferungs- verträge ratifizirt. Dies sind die ersten Verträge, durch welche der Türkei vollkommene Gegenseitigkeit gewährleistet worden ist.

Die „A. A. C.“ vom 15. Februar meldet:

__In den centralamerikan ischen Republiken ‘ist die Situation den leßten Nachrichten zufolge anhaltend günstig und alle derselben befanden sich im Vollgenusse des Friedens. Jn Guate- mala find verschiedene landwirthschaftliche Anstalten in den frucht- baren Gegènden von Costa Cuca und Palma, die sich in jeder Weise für den Kaffee- und Zuckerrohr- Anbau eignen, in der Gründung be- griffen. Die Regierung des Generals Barrios erfreut sich des Vertrauens der Bevölkerung und der Unterftüßung der öffentlichen Meinung. Die Beziehungen der Republik mit Salvador, Honduras und Nicaragua sind fordial und einmüthig betreffs der Erhaltrng des Friedens. Am 2. ultimo pflogen die Präsidenten von Salvador und Honduras eine Unterredung in Sauce, deren Zwecke dem „Official Bulletin“ zufolge waren, eine festere Freundschaft zwischen den beiden Staaten herzustellen, die Interessen beider Länder zu fördern und den Frieden zwischen sich selber und den andern centralamerifkanischen Staaten zu befestigen.

__ Asien. China und Japan, Aus Hongkong bringt die neueste Post folgende Nachrichten, die bis zum 7. Ianuar, 9 Tage vor dem Tode des Kaisers von China, reichen.

Ueber die Krankheit des Kaisers schreibt der „North China Herald“ vom 31. Dezember: „Seit einigen Tagen cirkulirte das Gerücht, daß der Kaijer durch die Pocken on sein Zimmer gefesselt sei. Die Pekinger Zeitung vom 14. d. enthält ein Dekrei, welches Prinz Tun zum Vertreter Sr. Majestät im Tempel des Himmels am 22. d., dem Winterwendepunkte, ernennt, und in der Zeitung vom 18. d. lesen wir ein Dekret, wêlhes anzëigt, daß Se. Majestät an den Pocken erkrankt fei, somit das cirkulirende Gerücht bestätigte. * D Ca M uebi Sen Lai iu Chekiang ernstlihe Unruhen ausgebrochen, Die Bevölke- rung erhob sich in Masse, ermordete den Bürgermeister und seine Familie und nahm von der Stadt Besitz. Truppen sind dahin abgeschickt worden. Nach Berichten aus Japan grafssirten die Pocken sehr in der Hauptstadt. Da diplomatische Corps sollte em Neujahrstage vom Kaiser empfangen werden. Auch sollte die Kaiserin einen Emfang halten. Die Regierung hat bei einem Bir- minghamer Waffenfabrikanten 5000 Martinigewehre bestellt Eine Lokalfirma baut ein Torpedoboot für die Regierung. Die Berluste der Formosa-Expedition umfassen 600 Getödtete und eine noch grö- ßere Anzahl, die Krankheiten erlagen. :

Aus Singapore wird vom 15. d. M. telegraphirt:

„Unter den chinesischen Sträflingen in dem hiesigen Ver- brechergefängniß brach am Nachmittag des 13. d. eine Meuterei aus, in welcher der Direktor Digby Dent tödtlich verwundet wurde. Er starb geftern. 16 Gefangenwärter wurden ebenfalls verwundet. In der Unterdrückung der Meuterei wurden 15 Sträflinge getödtet und 39 verwundet. Die Ordnung ist nun wieder hergestellt.

Afrika. Aus der Kapstadt wird vom berichtet:

In Stellenbosh brach cin zweiter Brand aus, der aber bald unterdrückt wurde. Man hält ihn für das Werk von Brandstiftern. In Natal herrschte beträchtliche Aufregung anläßlich der Nachricht, daß die Depeschen des Kolonialamtes über die Langalibalele-Affaire angekommen seien; aber dieselben find noch nicht veröffentlicht wor- den. Es find weitere Goldentdekungen gemeldet. Der am 14. ds. in Liverpool von der Westküste Afrikas angekommene Post- dampfer „Congo“ bringt keine Nachrichten von Wichtigkeit, Fn Old Calabar wurde am 10, Januar der öffentliche Gesundheitszustand als gut gemeldet, aber der Handel war sehr flau.

Februar. Der Finan z-

26. Januar

Nr. 4 des „Amts - Blatts der Deutschen Reichs- Telegraphen-Vezrwaltung“ hat folgenden Inhalt: Verfügung vom 1. Februar 1875. Aenderung des §. 7 der Abtheilung B. des Betriebs-Neglements.

Nr. 3 des „Marine-Verordnungs-Blatts“ hat folgen- den Inhalt: Ausgabe und Beschreibung der Reichskassenscheine. Numumerirung von Brief-Packeten für die Schiffe im Auslande. Abänderungen und Ergänzungen der Justruktion für den Komman- danten eines von S. M. Schiffen oder Fahrzeugen. Honorar der Lehrer an Bord S. M. Schul\schiff. Einführung von „Signal- lihten“ und „Signallichthaltern.“ Berichtigung. Reise- und Umzugskosten-Liquidationen, Verbot des Einsclagens von Nägeln 2c. in die hôlzernen Masten und Stengen S. M. Schiffe.

Statistische Nachrichten.

__ Nach der vorläufigen Zusammenstellung des städtischen stati- stischen Bureaus aus polizeilihen Todtenscheinen betrug in der Woche vom 24.—30. Januar in Berlin die Zahl der Gestorbenen 433, ir A 262 männliche, 171 weibliche Personen; 136 unter, 297 über ein Jahr.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Am 13. d. M. starb zu Kiel Ernst Ferd. Nolte, Professor der Botanik an dortiger Universität. V Professo

_ _— Der bekannte Astronom, Prof. Dr. Argelander in Bonn, ist heute gestorben.

Das soeben erschienene 2. Heft des XI. Bandes der Phi- losophishen Monatsheft e, Leipzig, Verlag von Erich Koschny

Jahre stattfinden und am Schlusse dieses Jahres vorgenommen

(Ludwig Heimanns Verlag) enthält eine bemerkenswerthe Abhandlung

des Prof. Dr. S. Bratusheck über den Positivismus in der Wissenschaft; außerdem mehrere Besprechungen von Schriften zur philosophishen Weltanshauung und zur Geschichte der Philosophie.

_— Von dem Lehrbuch derFinanzwissenschaft, als Grund- lage für Vorlesungen und Selbststudium mit Vergleichung der Finanzs- systeme „Und Finanzgeseße von Englaud, Frankreich, Deutschland, Oesterreich und Rußland, von Dr. Lorenz v. Stein ist eine dritte Auflage (Leipzig, F. A. Brockhaus 1875) ershienen. Fn dteser neuen Auflage des trefflihen Lehrbuhs sind nicht nur älle neue Strömungen der Geseßgebungen verarbeitet uxd einzeine Thetie durch- greifend verändert, sondern es ist auch der Gedayte 2x KFinkeumers- besteuerung dur alle einzelne Steuern durchgeführt worden, wodur die Lehre von den indirekten Steuern eine ganz neue (Gestalt ze- wonnen hat. Vorzüglich ist die Vergleichung des Finanzwesens aller großen Staaten Europas, wobei besondsrs die nach den bestea Quellen bearbeitete Finanzgeseßgebung und Finanzlage Rußlands her- vorzuheben ist. Daß der zweiten Auflage des Werkes, welche erst im Jahre 1871 erschien, in so kunzer Zeit die dritte folgen mußte spricht am’ besten für den Werth desselben. i; „— Aus Leyden wird dieser Tage den ausländischen Univer- 1itäten je ein Exemplar eines „Albums der Studenten“, die auf der Leydener Hochschule in den drei Jahrhunderten ihres bis- herigen Bestandes inscribirt waren, zugeschick werden. Es umfaßt dieses Album 70,000 Namen, und unter diesen viele Namen von Aus- ländern, worunter 600 aus Großbritannien, meist von Schülern Boerhaave’s, und außerordentlich viele aus Deutschland. Jedem. der ausländischen Professoren, die zu dem Jubiläum nah Leyden gekom- men waren, wird eine von Hrn. Chavannes angefertigte franzöfische Ueberseßung der von dem Rector magnificus der Leydenschen Hoch- [hule, Professor Heynsius, in der Pieterskerk gehaltenen Festrede zu- gestellt werden. Auf dem Titelblatte dieser Ueb-rseßung ist ausdrück- lih bemerkt, daß dieselbe im Auftrage des akademiihen Senates von Leyden angefertigt worden ist. An die Festgäste wurde von dem Gra- fen van Bylandt, dem präsidirenden Kurator der Universität Leyden, bereits bei der Jubiläumsfeier eine zur Erinnerung an dieses Fubel- fest geprägte, im Durchmesser 5 Cm. große bronzene Medaille vertheilt,

E George Smith hat dem „Athenäum“ zufolge unter den assyrischen Schrifttafeln im British-Museum die Legende von dem Bau des Thurmes von Babel entdeckt, Diese Entdeckung ist ganz ebenso wichtig, wie die der Tafel über die Sündfluth im vorigen Jahre durch denselben Forscher. Gleichzeitig erfährt das ge- dachte Blatt, daß jüngst ein wichtiges Dokument entdeckt wurde, das ein neues Licht auf den Prozeß der Königin Marie von Schott- land wirft.

Die indische Regierung hat den Urlaub von Mr. T. Wheeler um ein weiteres Jahr verlängert, um ihn zu befähigen, den vierten Band seiner Geschichte Indiens zu vollenden. Der nächste Band wird die muselmännishen und Mahratta-Perioden behandeln und die Geschichte bis zur Entstehung der britishen Macht bringen.

Land- und Forstwirthschaft.

Nach den offiziellen Erhebungen sind in den weinbautreiben- den Gegenden des vormaligen Herzegthums Nassau im Jahre 1874 zusammen 7024 Stück 1200 Liter) Wein geberbstet worden, davon 6775 Stück weißer und 249 Stück rother Wein. Der Quantität nach entspricht dies unaefähr ?/;4 einer vollen Ernte. Die Qualität wird verschieden angegeben: von gutem Mittelwein bis zu vorzüglich. Ju den einzelnen Aemtern, in welhen Weinbau getrieben wird, wur- den folgende Quantitäten geherbstet: Amt Rüdesheim 2471 Stü, darunter Riesling 1125, Amt Eltville 2273 Stück, darunter Riesling 1996, Amt Hochheim 712 Stück, darunter Riesëling 399, Amt St. Goarshausen 646 Stü, darunter Riesling 37, Amt Braubach 588 Stü, darunter Riesling 7, Amt Wiesbaden 208 Stück, darunter Riesling 122, Amt Höchst 58 Stúck, darunter Riesling 6, Amt Königstein 39 Stück, darunter Riesling 8, Amt Nassau 26 Stü, darunter Riesling 3, Amt Runkel 2 Stück, darunter Riesling —.

Gewerbe und Handel.

Berlin. Der Oranienburger-Thor-Bezirksverein i durch das bereitwillige Entgegenkommen der Dixektlondes Bieber ets Gesellschaft und einzelner Bürger des Bezirks in den Stand gefeßt, mit dem Anfang nächster Woche an drei verschiedenen Punkten des Be- zirks, im Borsigschen Etablissement, in der Artilleriestraße und in der Linienstraße, in miethsfrei überlafsenen Schuppen Verkaufsstellen einzurichten, in welchen die von der Viehmarkts-Direktion bezeichneten Schlächter Sleish zu billigen Preisen feilhalten werden. Das Pfund Rindfleish zur Suppe „foll 45 Sgrc., Filet 8 Sgr., Schweinefleisch 7 Sgr., Kolbskotelett 6 Sgr. kosten. Zur Entnahme sind sämmtliche Mitglieder des Bezirksvereins gegen Vorzeigung ihrer Mitgliedskarte berechtigt, ohne irgendwelchen sonstigen Beitrag entrichten zu müssen. Der Verkauf foll am nächsten Montag beginnen. In der Friedrich- Wilhelmsstadt wird eine ähnliche Organisation angestrebt.

_— Der Rechnungsabschluß der Preußischen Hypotheken- Aktienbauk (Spielhagen) pro 1874 ist soweit fertig gestellt, um erkennen zu lassen, daß der Reingewinn des leßten Jahres fast 20% des an der Dividende theilnehmenden Aktienkapitals ausmacht. Dieser Gewinn wird jedoch nit ganz zur Vertheilung kommen; viel- mehr werden bedeutende Summen in Form von Extrareserven und Amortisationsfonds zurückgestellt werden.

Die Generalversammlung der Ziegelci-Aktien-Gesell o schaft Heegermühle konnte über den auf der Tagesordnung stehenden Antrag auf Liquidation des Unternehmens nicht Beschluß fassen, da das statutenmäßig hierfür erforderliche Aktienkapital nicht vertreten war.

Aus der Generalversammlung der Dortmunder Union tragen wir folgende, der „Wesf. Ztg. entnommenen Mittheilungen nah: Die beiden vom Verwaltungsrath gemachten Vorlagen wurden durch Akklamation genehmigt. Die erste bezog sih- auf die Emission von 15 Millionen Mark Stamm-Prioritäts-Aktien Litt A, und auf die Reduktion des bisherigen Aktienkapitals nah dem Verhältniß von 3 zu 2, Die leßtere soll bereits vom 1. Juli 1874 an gelten und in der Weise geschehen, daß die bisher auf 200 Thlr. (600 4) lau- tenden Afticn Litt. B, von diesem Zeitpunkt an nur noch einen Nominalwerth von 400 A (1332 Thlr.) repäsen- tiren. Die durch die Emission neugeshaffeaen Mittel sind zur Ausgleichung der Unter-Bilanz pro 1873/74, zu Abschreibungen und zur Dotirung des Reservefonds bestimmt. Die zweite Vor- lage betraf Abänderungen des Statuts, unter denen wir die wichtigste nachfolgend herausheben. Der §. 5 bestimmt: Das Grundkapital der Gesellschaft wird auf 41,400,000 Æ deutsche Reichswährung fest- geseßt, Dasselbe zerfällt in 15,000,000 ( Aktien Litt. A. und 26,400,000 Aktien Litt. B. Eine Erhöhung des Grundkapitals kann nur durch die Generalversammlung beschlossen werden, und zwar, falls eine Erhöhung des Aktienkapitals Litt. A. in Frage steht, unter Beobachtung der Bestimmungen des §. 29a. dieses Statuts. Die Vertheilung des Reingewinns geschieht in folgender Weise: 10% wer- den zur Bildung eines Reservefonds entnommen. Darauf erhalten die Aktien Litt. A, eine prioritätishe Dividende von 6% und nah ihnen die Aktien Litt. B. gleihfalls eine Dividende von 6%. Falls etwa in einem Jahre der Gewinn nicht ausreichen sollte, um den Aktien Littr, 4. eine prioritätishe Dividende von sechs Pro- zent zu gewähren, so ist das Fehlende aus demjenigen Reingewinn * eines späteren Jahres naczuzahlen, welcher nah Gewährung der prioritätishen Dividende von sechs Prozent an die Aktien Littr. A. für diefes Geschäfisjahr übrig bleibt, dabei geht der ältere Jahrgang dem jüngeren vor. Der alsdann verbleibende Restgereinn wird ver- wendet wie folgt: neun Zehntel zur gleichmäßigen Vertheilung auf das eingezahlte Grundkapital: ein Zehntel als Tantieme für die Mit- glieder des Verwaltungsraths mit der Maßgabe, daß 1) die eine

Hälfte dieser Tantieme zur Begründung uad Erhaltung von Einrich-