tungen zum Besten der Angestellten und Arbeiter sämmtlicher Werke der Union nah den vom Merraaltunahraibe zu treffenden Anordnun- gen zu verwenden, und 2) nur die andere Hälfte unter die Mitglieder des Verwaltungsraths zu vertheilen ift.
Antwerpen, 16. Februar: In der heute begonnènen Woll- aufktion waren 2090 B. angeboten, von denen 1711 B. verkauft wurden. Käufer zahlrei, Preise indeß weniger fest und Tendenz eher flauer.
Paris, 17. Februar. (W. T. B.) Nach einer Bekanntmachung der Präfektur der Seine im „Journal officiel* hat die R eparti- tion der Zeihnungen auf die neue Prämienanleihe der Stadt Paris stattgefunden. Nach derselben wird denjenigen Zeich- nungen, die den Betrag von 1 bis 102 Obligationen umfassen, eine Obligation zugetheilt; für alle weiteren über den Betrag von 102 Obligationen hinausgehenden Zeichnungen erfolgt pro 68 gezeichnete Stücke die Zutheilung einer weiteren Obligation. Der Tag, an wel- cem die Aushändigung der Interimsscheine erfolgt, ist noch nicht festgeseßt. :
— Nach der Uebersicht über den auswärtigen Handel Rußlands im Jahre 1873, welcher kürzlich durch das Zoll- departement veröffentlicht worden, betrug der Export russisher Waaren über die europäischen und asiatischen Grenzen und nach Finuland 364,439,921 Rbl. mehr als im Vorjahr. Der Import aus Europa (Finnland eingerechnet) und aus Asien betrug 442,969,773 Rbl. mehr als im Vorjahr. Der Erport ist dabei um 115 %, der Jmport nur um 1} % gestiezen. Der Import überwiegt aber immer noch den Export um 78,529,000 Rbl. Gold und Silber in Münze und' Barren wurde 1873 sür 14,664,267 Rbl. und um 6} Millionen mehr als im Vorjahre exportirt. An Metallen kam in derselben Zeit ins Land für 20,551,741 Rbl. oder um 7è Millionen mehr als 1872. In dieser Beziehung übersteigt der Impört den Export um 5X Millionen. Wenn man die leßte Ziffer aus der Berechnung des Unterschiedes zwischen Export und Import ausscheidet, fo ergiebt sfich für unseren auswärtigen Handel im vorvergangenen Jahre immer noch eine un- günstige Bilance, welche durch die Zahl 72,624,000 Rbl. ausge- drückt wird.
Verkehrs-Anstalten.
Die Nr. 13 der Zeitung des Vereins Deutscher Eisen- bahn-Verwaltungen hat folgenden Inhalt: Verein Deutscher Eiseubah;nverwaltungen: Königlich Bayerische Verkehrsanstalten, Station Oberndorf-Schweinfurt betreffend. — Oesterreichisch-Uugarische Korrespondenz (Bahnpolitik; Fusionsbewegung; Bahnaus\huß; Man- nigfaltigkeit des Oesterreichischen Subventions - Systems; Ungar. Budget-Debatte; Projekt Pest-Semlin; Kompetenz zur Ertheilung des Baukonsenses zu Bergwerksbahnen; Stationirung von Hülfszügen; Aufforderung, betr. Errichtung neuer Stationen; Bahnrekurse; Zu- fahrtflraße; Allgemeiner Nachtrag zu den Lokal- und internen Ver- bandstarifen; Ungarishe Staatsbahn; Comité, betreffend Bahn- unfälle). — Bayerische Staatsbahnen (Saal-Kelheim). — Das Ge-
Vom 25. August bis 26. September d. J. wird in den durch Hinzuziehung angrenzender Grundftücke bedeutend e1weiterten Anlagen der Flora“ in Cöln eine große Internationale Gartenbau-Ausstellung stattfinden, über welhe Ihre Maje- stät die Kaiserin-Königin, als hohe Protektorin der Flora, sowie Se. Kaiserlihe und Königliche Hoheit der Kronprinz das Protektorat übernommen habe. Verhandlungen wegen Er- nennung von Kommissaren Seitens der auswärtigen Regierungen sind bereits von dem Königlichen Ministerium für landwirth\chaft- liche Angelegenheiten eingeleitet worden. Die Ausstellung wird alle Pflanzen und Produkte des Gartenbaues (mit Ausnahme von Wein- reben und Trauben, welche mit Rücksicht auf eine mögliche Ein- \hleppung der Reblaus ausgeschlossen sind), ferner Geräthe, Ma- schinen, Baulichkeiten, so wie alle sonstigen Gegenstände umfassen, welche für das Wesen und die Entwickelung des Gartenbaues von Einfluß sind, und zwar in folgenden Abtheilungen: 1) Gärtnerei. 2) Produkte des Gartenbaues. 3) Garten-Architektur. 4) Garten- Ornamentik. 5) Gartengeräthe und Maschinen. 6s) Gärtncrische Sammlungen. 7) Künstliche Früchte, Blumen und Pflanzen. §8) Gar- tenliteratur.
Die Bedingungen für die Aussteller sind folgende: 1) Die Aus- stellung beginnt mit dem 25. August und endigt mit dem 26. Sep- tember 1875, 2) Verpflichten sh die Aussteller bei Einsendung ihrer Produkte, folche der Ausstellung während der Dauer derselben zu be- lassen, so wie innerhalb 8 Tagen nah Schluß hinwegzunechmen. 3) Alle Gegenstände, deren Konservirung dies nöthig machen sollte, wer- den an möglichst ges{hüßten Orten untergebracht. 4) Die Anmeldung der auêzuftellenden Gegenstände muß spätestens bis zum 20. Juli a. c. erfolgt sein. 5) Blumen und Früchte werden in 2 Serien zur Aus- stellung gelangen, die erste Serie vom 25. August bis 10. September, die zweite Serie vom 11. bis 26. September. 6) Die von der Preis- Jury zu bestimmenden Prämien bestehen in Geldpreisen, Medaillen aus Gold, Silber und Bronze, sowie in ehrender Erwähnuvg. 7) Nach Schluß der Ausstellung wird ein freiwilliger, öffentlicher Ver- kauf dérjenigen Objekte stattfinden, welche von den Ausstellern hierzu bestimmt werden. 8) Ein Standgeld wird nicht erhoben, und im Uebrigen auf die Spezialbedingungen verwiesen, welche auf Verlangen durch die Aktien-Gesellschaft Flora in Cöln ertheilt werden, an welche auch alle Anmeldungen, sowie sonstige Anfragen franko zu richten sind.
An der Spitze des General-Comités für die Internationale Garten- bau-Ausstellung stehen als Ehren-Vorsißender, General der Infanterie, von Kummer, als Vorsißender, K. K. Oesterreichish-Ungarischer Ge- neral-Konsul, Freiherr Ed. von Oppenhein.
Berlin, 17. Februar. Bei der gestern von der zweiten Abthei- lung des 13. Kommunalwahlbezirks vollzogenen Ersaßwahl zur Stadtverordnetenversammlung, an Stclle des ausgeschiedenen Professor Dr. Gneist, erschienen von 341 eingetragenen Wählern 124 am Wahltische, und von diesen stimmten 3 für den Rechtsanwalt Makower, 121 für den Bankier Jacobs (Jerufalemerstraße 59). Leßterer ist somit bis ult. 1876 zum Mitglied der Stadtverordneten- versammluna gewählt.
Im Klub der Landwirthe hielt am Dierstag der Landes-Oeko- nomie-Rath Dr. Thiel über die landwirthschaftlichen Vereine und ihre Aufgabe einen Vortcag, dem wir Nach- stehendes entnehmen : / i: i
Es kann scheinen, als ob in unserer vorwärts\{chreitenden Zeit die landwirthschaftlichen Vereine veraltet wären, doch ist diese An- ficht nicht ftichhaltig; sie können eine bedeutende Wirksamkeit ent- falten, wenn fie E organisirt und geleitet werden. Von den größeren landwirthschaftlihen Centralvereinen ist es auf das drin- gendfte nöthig, daß fie sih der vom Staate gegebenen Form der Pro- vinzen eng anschließen und eine tüchtige Organisation erstreben ; ste würden jedoch auch in dirsem Falle Urvollkommenes leisten, wenn sie nicht sahlich und lokal gegliedert werden. Was die sachliche Gliederung des Centralvereins betrifft, so ist es ein Vorzug, wenn er alle Zweige umfaßt und so reich gegliedert ist, daß keine kleineren Vereine für Spezialitäten zu existiren brauchen, wie für Pferde-, Wein- und Seidenzucht. Freilih ist bis heute das Ideal eines sclhen Vereines noch nicht erreicht, da sich noch immer einzelne Zweige mehr Geltung zu schaffen versuhen, während die Landwirth- haft nur gedeihen kann, wenn alle Zweige gleihmäßig gefördert werden und das gemeinsame Interesse allen Sonderbestrebungen voranu- geht. Eine lokale Gliederung is meistens vorhanden, aber nicht immer in der glücklichsten Weise,- weil die großen Vereine aus den kleinen entstanden sind, die fich wiederum nur nach Bedürfniß ge- bildet haben. Wo dieselben systematish gebildet werden, empfiehlt es sich, sie den Kreisen dêèr Provinz anzupassen. Selbftverständlich können die kleineren Vereine auch eine sachliche Gliederung erhalten, die aber dem Bedürfniß und nicht einem Schema \ih
biet des Vereins Deutscher Eisenbahnverwaltungen am 1. Januar 1875. — Uebersidt der Einnahmen der Russishen Eisenbahnen vom 1. Januar bis 1, November 1874 2c.
Elberfeld, 17. Februar. (W. T. B.) Die Betriebs-Ein- nahmen der BVergis®#-Märkishen Eisenbahn und der Ruhr- und Siegbahn im Monat Januar ergaben ein Plus von 448,721 A. gegen den Monat Januar des vorigen Jahres.
— Am 13. d. Mts. verschied zu Frankfurt a. M. der ehe- malige Königlich hannoversche Staats-Minister und Minister-Präfident Freiherr Eduard v. Schele. Der Verstorbene wurde vom Könige Georg im November 1851 an die Spitze des neuen Kabinets berufen, welches an die Stelle des Ministeriums Münchhausen trat, aber {hon im November des Jahres 1853 dem Ministerium Lütcken Plaß machte, als die Zweite Kammer im Sommer desselben Jahres seine Vorschläge zur Verfassungsörevision abgelehnt hatte. Schele übernahm hierauf die Generaldireftion der Thurn und Taxisschen ran zu Frankfurt a. M., in welcher Stellung er bis zur Auf- ebung dieser Posten im Jahre 1866 verblieb.
— Nachdem vor einigen Tagen éine Probefahrt stattgefunden, fand am 15. Februar die Eröffnung der 4,57 Kilom. langen Zweigbahn Saal - Kelheim statt. Die Fahrzeit von Saal nah Kelheim beträgt bei den 4 eingelegten Zügen je 10 Minuten. Die Bahn mündet am rechten Donauufer aus, während Kelheim selbst am linken Ufer erbaut ist. Eine eiserne, seit mehreren Jahren aufgestellte Brücke hat den Verkehr mit der Stadt zu vermitteln.
— Aus der soeben erstatteten XXIT, Nachweisung über den Be- trieb der Königlich bayerischen Verkehrsanstalten für das Jahr 1873 meldet der „Corr. v. u. f. D.“ Folgendes: Nachdem der Gesammtbauaufwand für die Ende 1873 im Betrieb gestandenen Staatsbahnen inkl. des für Beschaffung des Fahrmaterials für die neuen Linien gemachten Aufwandes 236,395,066 Fl. (im Vorjahre 222,631,393 Fl.) beträgt, so ergiebt der berechnete Reinertrag von 11,953,344 Fl. 463 Kr. (im Vorjahr 9,653,935 Fl. 13 Kr.) eine Ver- zinsung von5,5% (im Vorjahre 4,33% ). Die Verzinsung des Telegraphen- Anlagekapitals resultirt: 4,3%. Die finanziellen Ergebnisse der sämmt- lichen Verkehrsanstalten pro 1873 gegenüber den Budgetanschlägen ge- stalten sich folgendermaßen: Eisenbahn-Einnahmen 30,442,220 Fl., Ausgabe: 18,773,213 Fl., Anschlag der (Rein-) Einnahme nah dem Budget: 9,515,786 Fl.; demnach gegen das Budget mehr: 2,153,251 Fl. Post: Einnahme: 4,193,878 Fl. Ausgabe: 3,195,925 Fl., (Rein-) Einnahme nach dem Budget: 288,250 Fl., demnah gegen das Budget mehr: 109,703 Fl. Telegraphen- Einnahme: 561,023 Fl., Ausgabe: 446,345 Fl., Reineinnahme nach dem Budget: 90,885 Fl.,, fobin dagegen mehr 13,793 Fl. Kanal- Einnahmen: 104,734 Fl., Ausgaben: 167,105 Fl., nah dem Budget- passiv: 90,848 Fl., fohin mehr 28,477 Fl. Bodenjeedampfschiffahrt : Einnahme: 210,529 Fl., Ausgabe: 196,653 Fl., Einnahme nach dem Budget: 14,450 Fl., fohin weniger 604 Fl. Daher insgesammt gegen den Budgelvoranschlag von 9,818,953 Fl. Einnahmen mehr um 2014 G17 SL anpassen müssen. Es kann nun die Frage entstehen, soll ein land- wirthschastliher Centralverein sich auf gewisse landwirth\{aftlihe Stufen beschränken; giebt es doch in einzelnen Provinzen noch so- genannte Bauernvereine. Wo, wie in den westlichen Provinzen, eine große Trennung zwischen Rittergutsbesißer und Bauer nicht eristirt, da sind verschiedene Vereine niht zu empfehlen; aber auch in den ôftlihen Provinzen dürfte eine große Betonung dcs Unterschiedes nicht förderlich sein, weil ein landwirthschaftlicher Verein kein Inter- essentenverein se.n, sondern einen höhern Standpunkt, den der gemein- nüßigen Aufgave, haben foll. Auch die Beitragspflicht darf keinen erschwerenden Umstand für die beabsichtigte Theilnahme abgeben ; da aber ein fleiner Verein mit hohem Eintrittsgelde mehr leisten kann, als ein großer mit kleiner Beitragspflicht, so empfiehlt es fich, für denselben Verein die Höhe dei: Beitragspfltcht verschieden zu bemessen und mit den verschiedenen Stufen böhere oder geringere Rechte zu verbinden, Ein BVlick auf die landwirths{chaftlihen Centiralvereine des preußischen Staates zeigt, daß wir uns zu der angedeuteten Organisation derselben auf dem besten Wege befinden. Die Provinz Preußen hat allerdings drei Centralvereine, die jedoch in der bedeutenden Größe der Provinz ihre gerechte Begrüudung finden. Für Brandenburg existirt nur ein Centralverein. Pommern bietet mit seinen zwei Centralvereinen das ungünstigste Bild, da hier der Großgrundbesißz überwiegt, eine Vereinigung ist zu erhoffen. In Posen, Schlesien, Sachsen u d Schleswig-Holstein bestehen ebenfalls Centralvereine. In Haunovcr existiren allerdings zwei Hauptvereine, die ein reges Leben führen, fie suchen jedoch eine höhere Einheit in der Königlichen —-landwirthschaftlihen Gesellschaft. In Westfalen besteht neben vielen Hauptvereinen, die früher selbständig waren, auch ein Provinzialverein. Jn Hessen Nassau finden wir zwei Vereine, gegen deren Befiehen bei der Verschiedenartigkeit der Interessen der früher selbständigen Theile sich nicht viel einwenden läßt. Die Rheinprovinz besißt ebenfalls ¿inen Centralverein. — Unter den Auf- gaben des Vereines steht in erster Linie die Interessenvertretung ; muß es doch anerkannt werden, E auch die landwirthschaftlichen Vereine die Interessen ihres Gewerbes zu vertreten haben. . Es ist dies jedoch lediglich Aufgabe der Centralvereine; die einzelnen kleinen Vereine haben sih mehr mit der technischen Seite der Landwirthschaft zu beschäftigen, da ihnen einestheils oft der richtige Blick fehlt, und sie anderntheils ihren Beschlüssen niht den Nachdruck zu geben ver- mögen, wie dies der deutsche Landwirthschaftsrath und der Kongreß deutscher Landwirthe kann. Vor Allem ist jedoch bei der Interessen- vertretung die Klippe zu vermeiden, daß die Vertretung nicht einseitig wird und fich eiuen richtigen, weiten Blick wahrt, um nicht engherzig zu werden. Können doch sehr leicht Kollisionen mit anderen Interessen vorkommen, die nur dur eine billige Erwägung aller Ansprüche zu lösen ist. Als weitere Auf- gaben der Vereine sind zu verzeichnen die Förderung der technischen Seite des landwirthschaftlichen Betriebes, wobei es jedo weniger auf theoretische Belehruyg, als auf das Erreichen und Vorführen praktischer Resultate ankommt; ferner die Errichtung von Versuchs- stationen, die ein unentbehrlihes Justitut geworden sind, fie müssen fich jedoch weniger mit wissenshaftliher Forschung befassen, als Aus- kunfts- und Konlrolstation sein; sodann die ‘Veranstaltung von Aus- stellungen, bei denen vorzugêweise die Viehausstellungen zu berüdck- sichtigen sind, da gerade auf diesem Gebiete sich die Erfolge von einer Provinz in die audere verpflanzen lassen. Eine vielfach bestrittene Aufgabe is die Errichtung von Musterwirthschaften; sie können nur dann ersprießlih wirken, wenn ein Comité von Gut zu Gut zieht, die besten herauësuht, beschreibt und zur öffentlichen Kenntuiß bringt ; aber nie darf eine Prämie in Aussicht gestellt wer- den, um eine Musterwirihschaft zu begründen. Die Vereine sollen ferner anregend auf Meliorationen und Zusammenlegungen wirken ; ste follen hierbei keine produktive Genossenschaft sein, sondern wesent- lih Verbesserungen anregen und die Einrichtung derartiger Maßregeln erleichtern, nie aber nah finanziellen Resultaten streben. Wenig empfehlenswerth ist die Sucht kleinerer Vereine, fih ein eigenes Or- gan zu hafen; besser ist es, wenn sie sih mit einem politischen Blalte in Verbindung seßen; die immer noch bestehende Differenz zwischen landwirthschaftlichen und politischen Inte: essen würde dadurch wesentlih gemildert werden. Was die Wanderlehrer der Ver- eine betrifft, so haben sie bis jeßt sich nicht recht bewährt; richtig betrieben liegt aber dieser Einrichtung ein guter Ge- danke zu Grunde, der sich segensreich äußert, so bald die Lehrer kein zu großes Gebiet haben und in demselben scßhaft find, Der Einwirkung auf das Schulwesen haben sh die Vereine zu begeben, da dasselbe ausschließlich eine Staatsangelegenheit und die Zeit verflossen ist, wo zur Prüfung eines bestimmten Systems be- fondere Schulen errichtet wurden. Die den Vereinen gewährte Staats- unterstüßungen dürfen von denselden nür für allgemeine, der Gesammt- heit zu gute kommenden Zwecke verwandt werden, für private Zwecke darf nur das Privatkapital eintreten. Auch die Stellung der Vereins- sekretäre muß materiell gehoben werden; durch die neue Provinzial- ordnung könnte sehr gut der Generalsekretär ein Provinzialbeamter
Telegraphische Witterwunzaherichkte.
A bw |Tezap, Abs | v.M.| R. v. M
16. Februar. 8[Constantin, |336,6| — | —2,2| — |N., schw. 17. Fébruar. 8|Haparandsa [339,8 | —2,4| — S0, schw. |[Sechnee. 8/Christiansd |340,5 O |WNW., mäss, bedeckt?) 8/Bernösand ,|339,9 N, schwach. |bedeckt. 8 'Helsingfors. 340,2 |Windstills. |bedeckt. 8|Petersburg 341,0 |SSW., stille. etw. bewölkt o|Btockhobn-.|339,2 SSW,, stille, neblig. 8/Skuäecsnäs „340,1 ¡N., mäss. |wen. bewölkt. 8/0xde....../339,7| — |NNW, schw. |etwas bewölkt. 8 Fredericksh| — - ¡NO0., mäss. | 8/Helsingöz. .| — | |Windstille. | -— 4) 8/Moskanu ,../336,1| — | ——- |8., lebh. bedeckt. 6/Memel, ., ./339,7|43,2/—10,4|—7,8 O.. schw, \heiter, 7 Flaust .1338,0| — | 0,5| — |NW,, schw, trübe. 7Königsberg./338,6|42,2|—12,2/+9,2 S0., schw beiter. 6 Danzig. ,. ./338,7/+1,8 —11,4|—9,9' - |wolkig. 6 Putbus …. ./336,3/+1,2/ 0,0 /--1,9 NW., schw. |Nebel. 7Kieler Asf./340,3/ — | - 1,0| — N., schwach |[trübe. 7\Cöglin., …./339,9/44,0| —5,7|—4,0 80,, s. schw. |trübe. 6 Wogerleuah. 336,1 — | 1,0| — [Windstille. [Nebel u. Reg. 7|Wilhelmsh, |338,1| — “| — ¡Windstille. [Nebel 6'Stettin ..../336,9|+0,1| — 0,3 880,, schw. | bedeckt.) 8|Gröninger ./338,3| — F | — 'N,, schw. trübe. 6 Bremen .,./338,1| — — 'NO0, s8chw. trübe. ®) 8 Helder... .| N, schwach. -
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werden, welcher der Vertretung als landwirthschaftliher Konsulent angehören könnte.
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Theater.
Im Königlichen Opernhause wird, hiesigen Vlättern zu- folge, demnächst cine Sc{ülerin des Professors Hellmesberger in Wien, Frl. Kunz, im Fady der Soubretten und kleinen Gesangs- partien cin Gastspiel auf Engagement kcginuen; im Königlichen Schauspielhause der jugendliche Liebhaber Hr. Saar vom Kö- niglichen Hoftheater ia Stuttgart ebenfalls auf Engagement, und zwar im März. :
— Am Friedrich - Wilhelmstädtishen Theater wird Marie Geistinger u. a. außer ihren bekannten älteren Offenbachschen Rollen auch die Titelrolle in der neuesten Operette des Genaunten, “Madame l’Archiduc® hier darstellen. Der Gastrollen-Cyklus wird 45 Abende umfafsen.
— Das Benefiz des Frl. Wally Herrmann im National- Theater am Freitag wird ein Volksstück der Birch - Pfeiffer: „Pfefferrösel, oder: Die Frankfurter Messe“ in das Repertoire dieser fleißigeu und in thren künstlerischen Bestrebungen von der Gunst des Publikums allseitig gewürdigten Bühne einführen.
— Ludwig Barnay, von seiner Mitwirkung bei den Meininger Gastvorstellungen hier noch im besten Andenken, beginnt Ende dieses Monats am National-Theater cinen längeren Gastrollen- Cyklus. Hr. Barnay wird in Hamlet, Julius Cäfar, Coriolan, König Johann, Wilhelm Tell, Uriel Acosta, Efsex und Graf Waldemar auftreten.
tenz ist eine Gesellschaft hervorragender Artisten eingetroffen, welche der sih ihrem Ende zuneigenden Saison abermals einen neuen Reiz geben. Wir erwähnen vor Allen die junge Reitkünstlerin Miß Jane O'Brien, welche sowohl durch ihre Erscheinung wte durch ihre Leistungen zu den ersten Größen der Renz- hen Geselischaft zu zählen ist; sodann Mr. John O'Brien, der als Jokéy auf ungefatteltem Pferde der bedeatendste Künstler seines Genres sein dürfte, die beiden Voltigeure Archibald und Congon u, m. A. Die Vorstellungen des Circus Renz werden bereits am 2. März ließen, da die schon getroffenen Dispositionen den Beginn der Saison in Wien am 5. März erforderlih machen.
— Der Circus Salamonsky wird von heute an mit einem neuen Zugstück debütiren. Am Montag Abend trafen die act dres- firten Elephanten des Circus Myers mit der Anhaltischen Bahn hier ein, Mit ihnen zugleich langten 5 Löwen an, welche ihr Bändiger Mr. Cooper demnächst ebenfalls vorführen wird. Die 8 Elephanlten werden si heute zum ersten Male produziren. Jhre Leistungen sollen außerordentlicher Natur sein.
Prozeß Ofenheim.
Wien, 16. Februar. (W. T. B.) Zwischen dem Staatsanwalt und dem Vertheidiger ift hinsichtlich 9 Schuldfragen, welche an die Geschworenen zu richten find, eine Einigung erfolgt. Der Staats- anwalt entwickelte heute die Anklage in cinem sechsstündigen Plaidoyer.
— Im Circus ŸY
Ueber gewaltige Schneefälle liegen aus vielen Gegenden Europas Berichte vor: In der Gegend von Hohenshwangau im hayerischen Hochgebirge hat man bereits“ über 40 Gemsen todt aufgefunden als Opfer des Mangels an Futter, das sie bei den ur geheuren S{neemassen, welche klafterhoch den Boden bedecken, nichts mehr zu finden vermögen. Und noch immer fällt neuer Schnee. Der Winter dieses Jahres wird für den Wildstand sehr verderblich, Auth aus dem bayerishen Walde ertönen fortwährend Klager. Die Häl- fer mancher Orte sind vom Schnee ganz eingeschlossen. Für den Markt Freiung (Siß eines Landgerichts) hinein shaufeln die Leute nur Gänge zum „Hinausschliefen“ und die Tageshelle bringen ihnen an Stelle der Fenster kleine „Guckerl“ (Lichtlöcher).
Aus Konstantinopel und der ganzen Balkanhalbinsel so wohl wie aus England, Frankreich und Süddeutschland wur den ergiebige und andauernde Schneefälle gemeldet; fast täglich búüßte die Lufttemperatur einige Grade ein und ist die verflossene Woche mit Berechtigung als die kälteste des diesjährigen Winters anzuseßen. — Seit dem 11. Februar ist der Bodensee mit einer Eisdecke überzogen, sowie überhaupt alle Gewässer in den Alpen erstarrt sind und riesige Schneemassen in den Gebirgen lagern.
Aus ganz Jtalien wurden Schneefälle gemeldet und am 10. und 11, d. M. herrschte zu Florenz und Moncalieri und in ganz Savoyen ein heftiger Schneesturm, während die Temperatur in den Nat eldon selbst zu Brindisi, Taranto und Neapel unter
tull sank. E
Nedacteur: F. Prehm. Verlag der Expedition (Kessel), Druk: W, El s¿ne! Drei „Beilagen (einschlicßlich Börsen-Beilage).
Berlin:
zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich
o l.
Erste Beilage
Preußischen Staats-Anzeiger.
Berlin, Mittwoh deu 17. Februar.
Deutsches Neis.
Geseß über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Grieden. Vom 13. Februar 1875.
Wir Wilhelm, von Gottes Guaden Deutscher Kaiser, König
von Preußen 2c. verordnen. im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustim- mung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:
_S§. 1. Naturalleistungen für die bewaffnete Macht köunen, soweit das Gefeß über die Kriegsleistungen vom 13. Juni 1873 (Reichs- Gejepvl. S. 129) und das Geseß vom 25. Juni 1868 über die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedens- S (Bundes-Geseßbl. S. 523) nicht Anwendung finden, inner- alb des Reichsgebietes nur nah Maßgabe der Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzes gefordert werden.
(7. Leistungen durch Vermittelung der Gemeinden.) 8. 2. Durch Vecmittelung der Gemeinden können in Anspruch genommen werden:
1) die Stellung von Vorspann (§. 3),
2) die Verabreichung von Naturalverpflegung (8. 4),
3) die Verabreichung von Fourage (§8 5).
8. 3. (1. Verpflichtete Subjekle, Vorausseßung und Umfang der Verpflichtung. a. Borspann.) Zur Stellung von Vorspann — Fuhr- werle. Gespanne, Gespannführer — sind alle Besißer von Zugthieren und Wagen verpflichtet.
Zur Vorspannleistung find in erster Linie diejenigen heranzuziehen, welche aus dem Vermiethen ihrer Thiere und Wagen oder dem Be- triebe des Fuhrwesens ein Gewerbe machen.
__Vefreit find: 1) Mitglieder der deutschen regierenden Familien, bezüglich der für thren Hofhalt bestimmten Wagen und Pferde, 2) die Gesandten und das Gefandtschaftspersonal fremder Mächte, 3) Staats- und Privaigestüte, sowie die Militärverwaltungen hinsichtlich ihrer Zuchtthiere und Remonten, 4) Offiziere, Beamte im Reichs-, Staats- oder Kommunaldienfte, sowie Seelsorger, Aerzte und Thierärzte hin- sitlih der zur Ausübung ihres Dienstes oder Berufes nothwendigen Pferde, 9) die Posthalter hinfichtlich derjenigen Pferde, welche von ihnen zur Beförderung der Posten vertragsmäßig gehalten werden mujsjen.
_Die Stellung von Vorspann kann nur gefordert werden für die auf Märfchen, in Lagern oder in Kautonnirungen befindlichen Theile der bewaffneten Macht, und nur insoweit, als der Bedarf im Wege des. Vertrages gegen ortsübliche Preise durch die Mitilitär-Intendantur nicht rechtzeitig hat sichergestellt werden können.
In der Regel foll der Vorspann nicht länger als einen Tag benußt werden; nur in den dringendsten Fällen ist eine längere Be- nußunç zuia\lg.
Im Ucbrigen wird der Umfang, in welchem Borspannleistungen von den Truppen beansprucht werden können, cur die Ausführungs- verordnungen (§. 18) festgestellt.
5. 4. (b. Naturalverpflegung.) Zur Verabreichung der Natural- verpslegung ift der Quartiergeber verpflichtet. Dieselbe kann nur gesordert werden für die auf Märschen befindlichen Theile der bewaff- neten Macht, uud zwar sowohl für die Marsch- und Ruhetage, als au sür die auf dem Marsche eintretenden Aufenthaltstage (Liege- tage). Der mit Verpflegung Einquartierte — sowohl der Offizier, Arzt und Beamte, als auch der Soldat — hat sich in der Regel mit der Kost des Ouartiergebers zu begnügen. Bei vorkommenden Streitigkeiten muß dem Einquartiertea dasjenige in gehöriger Zu- bereitung gewährt werden, was er' nah dem Reglement bei einer Ver- Ppllegung aus dem Magazin zu fordern berechtigt sein würde.
S. 9. (e. Fourage.) Zur Verabreichung der Fourage sind alle Be-
fißer von Fouragebeständen verpflichtet. Dieselbe kann nur gefordert werden für die Pferde und sonstigen Zugthiere der auf Maärschen be- findlichen Theile der bewaffneten Macht, und zwar fowohl für die Marsch- und Ruhetage, als auch für die Liegetage, für Heeresabthei- lungen mit mehr als fünfundzwanzig Pferden jedoch nur dann, wenn der Bedarf im Wege des Vertrages gegen ortsütliche Preise durch die Militär-Jntendantur nicht rechtzeitig bat fichergestellt werden können. Wenn am Orte des Marschquartiers Magazinverwaltungen oder Lieferungsunternehmer der Militärverwaltung vorhanden sind, darf die Verabfolgung der Fourage nit gefordert werden. _ Jusoweit der Fouragebedarf im Gemeindebezirk ni{cht vorhanden Ut, ist derselbe gegen Gewährung der tarifmäßigen Borspannvergütung von der nächsten militärischen Verabreichungsstelle abzuholen (8. 3). : Die im §3 festgestellten Befreiungen finden auch hinsichtlich der Verpflichtung zur Verabreichung der Sourage insoweit Anwendung, als der vorhandene Fouragebestand für den Unterhalt derjenigen Pferde erforderlich ist, auf welche sih die Befreiung bezieht. ___§. 6. (2. Eintritt der Verpflichtung.) Die Verpflichtung zu den in den §8. 3 bis 5 bezeichneten Leistungen tritt auf Grund der von den zuständigen Civilbehörden ausgestellten Marschrouten oder auf Grund besonderer Anordnungen dieser Behörden ein.
_ In dringenden Fällen kaun die zuständige Militärbehörde die Leistungen direkt von der Gemeindebehörde, und wo diese nicht recht- zeitig zu erreichen ist, von den Leistungspflichtigen in der Gemeinde unmittelbar recuiriren,
._Auordnungen, sowie Requisitionen sind sriftlich zu erlassen und müssen die genaue Bezeichnung der geforderten Leistung enthalten. Ueber die erfolgte Leistung ist von der betreffenden Militärbehörde oder dem Kommandoführer der Truppe, für welche die Leistung er- folgt ist, schriftliche Bescheinigung zu ertheilen.
S. 7. (3. Erfüllung der Verpflichtung.) Die örtliche Verthei- lung der Leistungen erfolgt auf die Gemeinden im Ganzen durch die zuständige Civilbehörde. Es ist hierbei auf die Leistungsfähigkeit der Gemeinden Rücksicht zu nehmen.
Die weitere Untervertheilung geshieht nach ortsstatutarischer Festseßung oder Gemeindebeshluß durch die Gemeindevorstände, welche für die gehörige und rechtzeitige Erfüllung der Leistungen Sorge zu tragen haben.
Leistungspflichtige, welche ihren Obliegenheiten nicht nachkommen, sind durch den Gemeindevorstand unter Anwendung der ihm zustehen- den administrativen Zwangsmittel hierzu anzuhalten. Ist die Leistung niht rechzeitig zu erlangen, so kann sie anderweitig auf Kosten des Verpflichteten beschafft werden.
_Die Gemeinden find berechtigt, die Leistungen ohne Unterver- theilung für eigene Rechnung zu übernehmen und die erwachsenden Kosten auf die hierdurch von unmittelbarer Leistung befreiten Pflich- N nach Verhältniß ihrer Verpflichtung zur Naturalleistung um-
legen.
, Die Kosten sind in beiden Fällen (Absatz 3 und 4) von den Ver- pflichteten auf dem für die Einziehung der Gemeindeabgaben vor- geschriebenen Wege beizutreiben.
Unterläßt ein Géemeindevorftand die Erfüllung der ihm obliegen- den Verpflichtung zur Fürsorge für die rechtzeitige Beschaffung einer Leistung, so ift bei Gefahr im Verzuge die Militärbehörde berechtigt, die Leistung ohne Zuziehung des Gemeindevorstandes anderweit zu beschaffen. Leßterer ist, wenn ihm eine Versäumniß zur Last fällt, verpflichtet, die in Folge seines Verschuldens durch die andertwveite Beschaffung der Leistung für die Militärverwaltung entstandenen Mehr- kosten zu erstatten.
5. 8. Die in diesem Gesetze für Gemeinden getroffenen Bestim- mungen gelten auch für die einem Gemeindeverbande nit einverleib- ten selbftändigen Gutsbezirke.
8. (4. Vergütung.) Für die in den 88. 3 bis 5 bezeichneten
Leistungen wird nah folgenden Grundsätzen Vergütung aus Militär- fonds gewährt:
1) die Vergütung für Vorspann erfolgt tageweise na den vom Bundesrathe von Zeit zu Zeit für jeden Bezirk eines Lieferungs- verbandes endgültig fesizustellenden Vergütungssäßen. Die Säße sind na den im betreffenden Bezirke üblichen Fuhrprei)en zu normiren. Auch für die Fahrt vom Wohnorte nah dem Stellungsorte und zurück wird Ver- gütung nach gleihen Grundsäßen gewährt, wenn die Entfernung mehr als 7} Kilometer (eine Meile) beträgt; in diesem Falle ift eine Wege- strecke bis zu 15 Kilometern einem halben Tage gleibzuseßen. Werden die Fuhren einen halben Tag oder darunter in Anspruch genommen, \ck wird ein halber Tag berechnet.
Dem Eigenthümer is voller Ersaß für Verlust, Beschädigung und außergewöhnliche Abnußung an Zugthieren, Wagen und Geschirr zu gewähren, welche in Folge oder gelegentlich der Vorspann- oder Spaundienstleistungen ohne Verschulden des Eigenthümers oder des von ihm gestellten Gespannführers entstanden sind. Die Festseßung des Betrages geschieht nah Maßgabe des 8. 14.
2) Die Vergütung für Naturalverpflegung beträgt für Mann
nnd Tag: mit Brot ohne Brot a. für die volle Tageékost 80 Pfennige, 65 fennige. b, für die Mittagskost 40 ü 39 f y c. für die Abendkost 25 z 20 ü d, für die Morgenkost 15 é 10 z
__ Wenn der Preis des Winterroggens nah dem Durchschnitte der November-Marktpreise in Berlin, Piünchen, Königsberg und Mann- heim für 1000 Kilogramm mehr als 160 Mark beträgt, so wird im folgenden Jahre für je zehn Mark dieses Mehrbetrages die Vergütung der vollen Tageskost mit Brot um fünf Pfennige, bis zum Saße von einer Mark, erhöht und tritt entsprechende Erhöhung der übrigen S
__ Vor Schluß des Jahres werden die hiernach für das folgende Jahr zur Anwendung kommenden Vergütungssäße durch den Reichs- Anzeiger öffentlich befannt gemacht. ;
Bci außergewöhnlicher Höhe der Preise der Lebensmittel kann der Bundesrath die Vergütungssäße zeitweise für das ganze Bundes- gebiet oder für einzelne Theile desselben sowohl innerhalb der Grenzen von 80 Pfennigen bis zu einer Mark für die volle Tageskost mit Brot 2c, als auch über eine Mark hinaus erhöhen.
Für Offiziere und im Offiziersrange stehende Acrzte und Militär- beamte ist der doppelte Betrag des auf die Mannschaft entfallenden Bergütungsfaßes zu entrihien. Wenn jedoch ein Offizier 2c. erklärt hat, nur dasjenige in gehöriger Zubereitung zu beanspruchen, was er nach dem Reglement bei einer Verpflegung aus dem Magazin zu fordern berechtigt sein würde (8. 4), so ist für ihn nur der einfache Betrag der Vergütung zu entrichten.
3) Die Vergütung für verabreichte Fourage erfolgt nach dem Durchschnittspreise des Kalendermonats, in welchem. die Lieferung stattgefunden hat. |
Bei Feststellung dieses Durschnittäpreises werden die Preise des Hauptmarktortes (8. 19, Absaß 2 und 3 des Kriegsleistungsgeseßes vom 13. Juni 1873) desjenigen Lieferungsverbandes zu Grunde ge- legt, zu welchem die betheiligte Gemeinde ‘gehört.
„Die Vergütung wird in allen Fällen im Ganzen an die Gemeinde- behörde entrichtet, welche die weitere Vertheilung an die einzelnen
Leistenden sofort zu besorgen hat.
8. 10. (11. Besondere Verpflichtungen der Besißer von Schiffen und Fahrzeugen.) Zur Stellung von Schiffsfahrzeugen für die Kaiser- liche Marine sind alle Befißer solcher Fahrzeuge verpflichtet. Dieselbe fann nur gefordert werden für Truppentransporte an und von Bord außerhalb der Kriegshäfen, sowie' für Ausrüstungen von Scbiffen mit Proviant, Inventar, Kohlen und“ sonstigem Material aller Art an den Orten, wo die Marine keine etablirten Proviant-, Jnventarien- und Kohlendepots befißt, und nur insoweit die eigenen Fahrzeuge der Kaiserlichen Marine für dic gedachten Zwecke nicht ausreichen und die nöthigen Fahrzeuge nicht gegen angemessene Vergütung im Wege des Vertrags siche: gestellt werden können.
Befreit von der Verpflichtung sind die Inhaber öffentlicher Fähren und anderer öffentlicher Transportanstalten hinsichtlich derjenigen Fahr- zeuge, welche noch Anordnung der zuständigen Behörden oder auf Grund abgeshlossener Verträge von ihnen für die öffentliche Benußung gehalten werden müssen.
,_ Für die Stellung der Fahrzeuge ist die Vermittelung der zu- ständigen Hafenpolizeibehörde in Anspruch zu nehmen.
Dem Eigenthümer is voller Ersaß für Verluft, Beschädigung und außergewöhnliche Abnußung am Fahrzeug nebst Zubehör zu ge- währen, welche in Folge oder gelegentlich der geforderten Leistung ohne Verschulden des Besißers oder des von ihm gestellten Schiffers entstanden sind.
Die Festseßung der Vergütung geschieht nah Mafzgabe des 8.14.
._§. 11. (Il, Besondere Verpflichtungen der Besißer von Grund- stücken 2c.) Wenn kultivirte Grundstücke zu Truppenübungen benutzt werden jollen, so sind davon zuvor die betreffenden Ortsvorstände zu benachrichtigen, damit die vorzugsweise zu \{onenden Ländereien durch Warnungszeichen kenntlih gemacht werden können,
Ausge\clossen von jeder Benußung bei Truppenübungen bleiben Gebäude, Wirthschafts- und Hofräume, Gärten, Parkanlagen, Holz- shonungen, Dünenanpflanzungen, Hopfengärten und Weinberge, sowie die Versuchsfelder land- und forstwirth/chaftlicher Lehranstalten und Versuchs|tationen.
S. 12. Die Besitzer von B-unnen und Tränkeu sind verpflichtet, marshirende, bivouakirende, kantonnirende und übende Truppen, falls die vorhandenen öffentlihen Brunnen und Tränken für die Bedürf- nisse der Truppen nicht ausreichen, zur Mitbenußung der Brunnen und Tränken zuzulassen, auch wenn zu diesem Zwecke Wirth}\chafts- und Hofräume betreten werden müssen.
Auf die Uebungen. der Truppen auf ihren ständigen Ererzier- und Schießpläten findet diese Vorschrift keine Anwendung.
§. 13. Die Besißer von Sthmieden sind verpflichtet, marshi-
rende, bivouakirende und kantonnirende Truppen zur Mitbenußzung der Schmieden gegen angemessene Vergütung zuzulassen. …__ S. 14, Alle dur die Benußung von Grundftücken ¿u Truppen- übungen, sowie die in den Fällen des §. 12 entstehenden Schäden werden aus Militärfonds vergütet. Die Feststellung derselben , sowie der nah §. 13 eintretenden Vergütungen erfolgt, sofern über den Betrag eine Einigung nicht stattfindet, auf Grund fsachvecständiger Schätzung.
Bei der Auêwahl der Sachverständigen haben die Vertretungen der Kreise oder gleichartiger Verbänre mitzuwirken. Die Betheiligten find zum Schätungstermine vorzuladen.
S 10) (IV. Besondere Verpflichtungen der Eisenbahnverwal- tungen.) Jede Eisenbahnverwaltung ist verpflichtet, die Beförderung der bewaffneten Macht und des Materials des Landheeres und der Marine gegen Vergütung nach Maßgabe eines vom Bundesrathe zu erlafsenden und von Zeit zu Zeit zu revidirenden allgemeinen Tarifs zu bewirken.
. 16. (Schlußbestimmungen.) Entschädigungsansprüche, welche auf Grund dieses Gesetzes erhoben werden, sind bei dem Gemeinde- vorstande beziehungsweise der zuständigen Zivilbehörde anzumelden. Sie erlöschen in den Fällen der §8. 9, Nr. 1, Abs. 2., 10, Abs. 4, 11 bis 14, wenn sie mcht innerhalb vier Wochen nach dem Eintritte der behaupteten Beschädigung, in allen anderen Fällen, wenn ste nicht spätestens im Laufe desjenigen Kalenderjahres angemeldet werden,
18S 19.
aue erma amn C M T S O T E EIOCEI welches auf das Jahr folgt, in dem die Entschädiguugsverpflichtung begründet worden ift.
Diese Frist läuft auch gegeü Minderjährige und Bevormundete, sowie moralische Perfonen, denen geseßlich die Rechte der Minder- Jährigen zustehen, ohne Zulassung der Wiedereinseßung in den vorigen Stand, jedoch mit Vorbchalt des Regresses gegen die Vormünder und Verwalter.
Juni 1875
____§. 17. Das gegenwärtige Geseß tritt mit dem 1. in Ka Mit demselben Zeitpunkte treten alle demselben zuwiderlaufenden Besf:immungen außer Wirksamkeit. i §. 18. Die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen all- gemeinen Anordnungen werden für das gesammte Bugat eêégebiet, mit Aus\{chluß Bayerns, durch Verordnung des Kaisers, füc Bayecn dur Königliche Verordnung, erlaffen. . Urkondlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 13, Februar 1875. (T S) Wilheim. ( Fürst v. Bismarck.
—————————— D
Personal-Verändernugen. Königlich Preußische Armee. Offiziere, Portepee-Fähnriche 2c. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. j Im stehenden Heere.
Berlin, 11. Februar. v. Krosigk 1, v. Lepel, v. Roeder, Port. Fähnrs. vom 1. Garde-Regt. z. F., v. Laurenu 3, Port. Fähnr. vom 2. Garde-Regt. z. F., v. Borcke, Port. Fähnr. vom 3. Garde- Regt. z. F., v. d, Knesebeck, v. Bergma nn, Poct. Fähnrs. vom Garde-Füs. Regt., zu Sec. Lts, Graf Baudissin, car. Port. Wähnr. vom Kaiser Alexander &arde-Grenad. Regt. zum Port. Fähur., Bar. v. E ch wege, Port. Fähnr. vom Kaiser Franz Garde- Gren. Regt, Rieß v. Scheurnschloß, Port. Fähnr. vom 4 Garde- Gren. Regt., Baron v. Wolff, Port. Fähnr. vom 1. Garde-Ulanen- Regt. zu Sec. Lts., v. Bon in, Sec. Lt. vom 2. Garde-Drag. Regt, zumPr. Lt. befördert. Graf zu Stolberg-W ernige rode, Pr. Lt. von dem- selben Regt., à la suite des Regts., gestellt. - v. Kalitsch, Sec. Lt. vom Garde-Jäger-Bat., à la euite des Bats. gestellt. v. Pastau, Port. Fähnr. vom Gren. Regt. Nr. 1, Schaarschmidt, Port. Fähnr. vom Gren. Regt. Nr. 3, zu Sec. Lis, Binder, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 41, zum Hauptm. und Comp. Chef, v. Ga yl, Sec. Lt. von demselben Regt. zum Pr. Lt., Schroeder, Pr. Lt. vom Inf. Regiment Nr, 43, zum Hauptmann und Compagnie: Chef, v. Stuckrad, Sec. Lt. von demselben R-giment, zum Prem. Lieut., v. Wyschetki, Orlovius, Port. Sähnrs. vom Jnf. Regt. Nr. 44, zu Sec. Lts, May, Pr. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 33, zum Hauptm. und Comp. Chef, Dreßler, Pr. Lt. vom Huf. Regt. Nr. 1, zum Rittm. und Escadr. Chef, Schulß- v. Draßig, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt., befördert. v. Schwichow, Sec. Lt. von demselben Regt., à la suite des Regts. gestellt und 1 Jahr Urlaub bewilligt. Panger, car. Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 14, zum Port. Fähnr., Frhr. v. Blanckart, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 21, zum Hauptm. und Comp. Chef, dieser vorläufig ohne Patent, v. Kleist, Sec. Lt. von demselben Regiment, Foß, Sec. Lieut. vom Füsil. Regiment Nr. 34, zu Pr. Lts, Emsmaun, Unteroffizier vom FJufanterie - Regiment Nr. 49, zum Port. Fähnr., Baarth, Port. Fähnr. vom Huf. Regt. Nr. 5, zum Sec. Lt., befördert. Schmidt, Meurer, Keppler, Port. Fähurs. vom Gren. Regt. Nr. 12, zu Sec. Ls., Hirsch, Un- teroff. von dems. Regt., zum Port. Fähur.,, Schmidt v. Knobels- dorf, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 20, zum Pr. Lt., Bormann, v. Semmern, Nöhring, Port. Fähnrs. von dems. Regt., zu Sec. Lts., Fähndrih, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 24, zum Pr. Lt. Klaeber, Port. Fähnr. vom Füs. Regt. Nr. 35, zum See. Lt., von dem Borne, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 48, zum Pr. L., Graf v. Pückler, Port. Fähnr. vom Ulan. Regt. Nr. 3, zum Sec. S Gans Edler Herr zu Putliß, Unteroff. vom Kür. Regt. Nr. 6, zum Port. Fähnr. befördert. v. Kleist, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 52, in das Drag. Regt. Nr. 7 verseßt. Culemann, Port. Jähnr. vom Inf. Regt. Nr. 26, Stapf, v. Wichmann, Lotsch, v. Guèrard, Port. Fähnrs. vom Füs. Regt. Nr. 36, Rohne, Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 66, Vollrath, Behlau, Kolbe, Port. Fähnrs. vom Inf. Regt. Nr. 71, zu Sec. Lts., Lam- bert, Pr. Lt, vom Inf. Regt. Nr. 72, zum Hauptm. und Comp. Chef, Stange, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt, Schei- bert, Port. Fähnr. von demselben Regt , zum Sec. Lt., v. Encke- vort, Unteroffizier vom Kürassier-Regiment Nx. 7, zum Port. Fähnr., Graf v. d. Schulenburg -Heßler, Port. Fähnr. vom Hus. Regt. Nr. 12, zum Sec. Lt., v. Stumpfeldt, Unteroff. von demf, Regt., zum Port. Fähnr. befördert. v. Rumohr, Sec. Lt. von dems. Regt., ein Patent seiner Charge verliehen. v. Gaededcke, Sec. Lt. vom Juf. Regt. Nr. 19, zum Pr. Lt., Werner, Fischer, Port. Fähnrs. vom Füs. Regt. Nr. 37, zu Sec. Lts., Fritsch IL, Sec. Lt. vom Jnf. Regt. Nr. 50, zum Pr. Lt.,, Fischer, char. Port. Fähnr. von dems. Regt., zum Port. Fähnr., v. Einem, Port. Fähnr.“ vom Inf. Regt. Nr. 59, v. Ravenstein, Ziermann, Port. Fähnrs. vom Drag. Regt. Nr. 4, zu Sec. Lts. befördert. Krüger, e gra vom Grenadier-Regiment Nr. 10, zum* Seconde- teutenant, v. Webern, char. Portepee - Fähnrih vom Grena- dier-Regiment Nr. 11, v. Müller, Unteroffizier vom Inf. Regt. Nr. 51, zu Port. Fähnrs., Bettführ, Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 62, v. Kramsta, Port. Fähnr. vom Kür. Regt. Nr. 1, Seif- fert, Port. Fähnr. vom Hus. Regt. Nr. 4, zu Sec. Lts., v. Wer- der, Pr. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 6, zum Riitm. und Escadr. Chef. v. Borcke, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt., Graf Ma- tuschka v. Toppolcezan, Port. Fähnr. von demselben Regt., zum Sec. Lt. befördert. v. Ramin, Sec. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 2, à la zuite des Regts. gestellt. Nöldechen, Port. Fähnr. vom Füf. Regt. Rr. 40, zum Sec. Lt, Siemens Il., Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 65, zum Pr. Lt.. Meller, Pr. Lt. vom JInfanterie- Regimeut Nr. 68, zum Hauptm. und Comp. Chef, Bon, Sec. Lt. von demselben Regiment, zum Premier-Lieutenant befördert. Remacly, Sec. Lt. von demselben Regt.,, als außeretatêsm. Sec. Lt. in das Fuß-Art. Regt. Nr. 8 verseßt. Harbers, Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 69, Schlieper, Grunert, Port. Fähnrs. vom Inf. Regt. Nr. 70, Haniel, Port. Fähnr. vom Ulan. Regt. Nr. 7, zu Sec. Lts. befördert. v. Blumenthal, Secc. Lt. vom Huf. Regt. Nr. 18, als Jnusp. Offiz. und Lehrer zur Kriegs\{hule in Engers kommdrt. v. Kraewel, char. Port. Fähnr. vom Füs. Regt. Nr. 86, zum Port. Fähnr., v. Seydli ß, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nx. 31, zum Pr. Lt, Hunaeus, Unteroff. vom Jnf. Regt. Nr. 85, um Port. Fähnr., Frhr. v. Key)erlingk, Port. Fähnr. vom Znf. Regt. Nr. 75, Müller, Port. Fähnr. vom Füs. Regt. Nr. 90, L Sec. Lts. befördert. v. Wrochem, r. Lt. vom Füs. Regt. ir. 90, zum Hauptm. und Comp. Chef, Se ip, Pr. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 17, ray Rittm. und Eskadr. Chef, Bar. v. Rodde, Sec. Lt. von dewselben Regt., zum Pr. Lt. befördert. v. RLOt Sec, Lt, vom Inf. Regt. Nr. 17, Sas, Sec. Lt. vom Grenad. Regt. Nr. 109, zu Pr. Lts. befördert. Wurth, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 111, zur Dienstleistung bei einer Milit. Intendantur komman- dirt. Lenhe, Barre, Port. Fähnrs. vom Inf. Regt. Nr. 113, zu See. Lts, Fischer, Sec. Lt, vom Jnf. Regt. Nr. 114, zum Prem.