1875 / 42 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Feb 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Preußische Bank. Wochen-Uebersicht der Preußischen Bank vom 15. Februar 1875,

Aktiva. 1) Geprägtes Geld und Barren . . Á. 617,596,000 10,673,000

2) Kassen- Anweisungen, Privat- Banknoten und Darlehnskafsenshene . . . ., E a aa d a4 308,961,000 de «5 97,751,000 5) Staatspapiere, vershiedene Forderungen E 14,986,000 Passiva.

6) Banknoten im Umlauf . . D. D, 8) Guthaben der Staatskassen, Institute und Privatpersonen, mit Einshluß des Giro- E Berlin, den 18. Februar 1875. Königlih Preußisches Haupt-Bank-Direktorium. von Dechend. Boese. Rotth. Gallenkamp. Herrmann. Koch. von Koenen.

766,140,000 100,762,000

, 46,639,000

Das 5, Stück der Gesez-Sammlung, welches heute aus- gegeben wird, enthält unter

Nr. 8263: die Verordnung, betreffend die Einführung des dritten Abschnitts und des 8. 77 des Reichsgeseßes vom 6. Fe- bruar 1875 über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung. Vom 14. Februar 1875; unter

Nr. 8264: den Allerhöhsten Erlaß vom 9. Januar 1875 wegen Abänderung des zweiten Absayzes des §. 13 des Aller- höchsten Erlasses vom 25. Mai 1868; betreffend die Verwaltung der Gymnasfial- und Stiftungsfonds zu Cöln (Geseß-Samml. 1868, S. 539) und unter

Nr. 8265: die Bekanntmachung, die Abänderung des Ter- mins der Martinimesse zu Frankfurt a. d. O. betreffend. Vom 3. Februar 1875. :

Berlin, den 18. Februar 1875.

Königliches Gesez-Sammlungs-Debits-Comtoir.

BoltanntmaG ia.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Geset- Samml. S. 357) sind bekannt gemacht 13 8

1) der Allerhöbste Erlaß vom 2, Oktober 1874 und der dur denselben genehmigte vierte Nachtrag zum Statut der Bank des Ber- liner Kassenvereins vom 15. April 1850 durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam Jahrgang 1875 Nr. 4 S. 22/23, ausgegeben den 22. Januar 1875;

2) das Allerhöchste Privilegium vom 2. November 1874 wegen eventueller Ausfertigung auf den Inhaber lautender Provinzial-Obli- gationen der Provinz Posen im Betrage von 7,200,000 Mark Reichs- währung 1IT. Emission durch die Amtsblätter

der Königlichen Regierung zu Posen Nr. 53 S. 425 bis 429, aus- gegeben den 31. Dezember 1874,

der Königlichen Regierung zu Bromberg Jahrgang 1875 Nr. 1 S. 5 bis 9, au?gegeben den 1. Januar 1875;

3) der Allerhöchste Erlaß vom 9. November 1874, betreffend die Verleihung des Enteignungsrehts und der fiskalischen Vorrechte an den Kreis Ost-Sternberg für den Bau einer Kreis-Chaussee von Zielenzig nach Sternberg zum Anschluß an das Pflaster der Reppen- Schwiebuser Chaussee, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Frankfurt a d. O. Jahrgang 1875 Nr. 2 S. 7, ausgegeben den 13. Januar 1875, | j

4) der Allerhöchste Erlaß vom 20. November 1874 und der durch denselben genehmigte, am 1. Februar 1875 in Kraft getretene VII. Nachtrag zu dem Revidirten Reglement für die Provinzial-Feuersozietät der Rheinprovinz vom 1, September 1852 durch die Amtsblätter

der Königlichen Regierung zu Coblenz Jahrgang 1875 Nr. 4 S. 21/22, ausgegeben den 28. Januar 1875, i Frei

der Königlichen Regierung zu Trier Jahrgang 1875 Nr. 3 S. 15/16, ausgegeben den 22. Januar 1875,

der Königlichen Regierung zu Aachen Nr. 59 S, 301/302, ausge- geben den 31, Dezember 1874,

der Königlichen Regierung zu Cöln Jahrgang 1875 Nr. 3 S. 13/14, ausgegeben den 29, Januar 1875,

der Königtichen Regierung zu Düsseldorf Jahrgang 1875 Nr. 4 S. 42/43, ausgegeben den 23. Januar 1875.

Dea tmaoutn 0a

Bei dem Eichungs-Amte zu Crossen a. O. hat der bisherige Eichmeister, Tischlermeister Polle, seine Funktionen niedergelegt und ist an dessen Statt der Goldarbeiter Eduard Gebhardt nach er- theilter Qualifikation als Cichmeister daselbst bestellt worden.

Berlin, den 16. Februar 1875, :

Der Königliche Eichungs-Junspektor für die Provinz Brandenburg. Dr, Kosmann.

Nichtamtliches.

Deutsches Nei.

Preußen. Berlin, 18. Februar. Se. Ma'estät der Kaiser und König nahmen um 12 Uhr militärische Meldungen entgegen und ließen Sih vom General von Albedyll Vortrag halten.

FJhre Majestät die Kaiserin-Königin besuchte gefiern die Kaiserin-Augusta-Stiftung in Charlottenburg und heute die Arbeits-Versammlung der hiesigen Mitglieder des Vaterländischen Frauenvereins.

Se. Kaiserlihe und Königliche Hoheit der Kronprinz begab Sih gesiern um 2 Uhr zu Sr. Majestät dem Kaiser und nahm um 9x Uhr Abends den Thee bei Ihrer Majestät der Kaiserin.

Ihre gKaiserlihe und Königliche Hoheit die Kronprinzessin stattete, wie aus Darmstadt gemeldet wird, am 15. d. M. in Begleitung Ihrer Großherzoglihen König- lihen Hoheiten des Prinzen und der Prinzessin Ludwig von Hessen Sr. Königlihen Hoheit dem Großherzog von Hessen einen halbstündigen Besuch ab.

Am 16. sollte zu Ehren Ihrer Kaiserlichen Hoheit eine Familien- und Marschalltafel im Großherzoglichen Residenz\shlo}se stattfinden.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Cb f und Verkehr und für die Verfassung, sowie der Aus- chuß für Handel und Verkehr hielten heute Sizungen.

Im ferneren Verlaufe der gestrigen Sizung des

Minister Graf zu Eulenburg und Dr. Friedenthal beiwohnten, sezte dasselbe die erste Bantbinia des Geseßzentwurfes, betreffend die Vermögensverwaltung in den katholischen Kir- chengemeinden fort. Nachdem der Abg. Windthorft (Meppen) seine Rede gegen das Geseß beendet und seinen Widerspru an einzelnen Paragraphen desselben zu begründen versucht hatte, ergriff der Ministerial-Direktor Geh. Rath Dr. Foerster das Wort, um die Staatsregierung und die Vorlage gegen Vorwürfe und Angriffe verschiedener Redner zu vertheidigen. Der Abg. Dr. von Sybel empfahl darauf das Geset, indem ex es als un- möglich darstellte, mit der Kurie oder dem Episkopat zu paktiren, da bei der Kurie die Ansicht bestehe, daß ein Konkordat, sobald es anfange, der Kirche {chädlich zu werden, einseitig vom Papfte aufgehoben werden könne. Nach einer Reihe persönlicher Be- merkungen {loß die Debatte und wurde die Vorlage an eine Kommission von 21 Mitgliedern verwiesen. Schluß 31/4 Uhr.

In der heutigen (16.) Sizung des Abgeordnetenhauses, welcher am Ministertishe die Staats-Minister Graf zu Eulen- burg, Dr. Achenbah und Pr. Friedenthal und mehrere Kom- missarien beiwohnten, ging von dem landwirth\haftlihen Minister ein Organisationsplan der landwirthschaftlihen Mittelshulen ein. Der Antrag des Abg. v. Potworowski wurde ange- nommen :

„1) daß das Strafverfahren, welches gegen den Abgeordneten Dr. v. Jazdzewski bei dem Königlichen Appellationsgerichte zu Ma- rienwerder anhängig ift, laut Artikek 84, Alinea 4 der Verfassungs- urkunde auf dic Dauer der gegenwärtigen Sißungsperiode aufgehoben werde.

2) Das Präsidinm des Hauses wird ersucht, diefen Beschluß Behufs Ausführung der Königlichen Staatsregierung zur geneigten Kenntniß zu bringen.“

Ebenso wurde der Antrag des Abg. Staß genehmigt:

„1) daß das Strafverfahren, welches gegen den Ákg. Franssen wegen Bel-idigung der Staatsregierung bei dem Aypellationsgericht in Hamm s{chwebt und worin Termin auf den 4. März cr. an- beraumt ift,

2) daß das Strafverfahren, welches gegea den Abg. Ibach wegen Verleßung der Vereinsgeseße eingeleitet i und worin auf den 4. März cr. ebenfalls Termin anberaumt ist,

für die Dauer der gegenwärtigen Session aufgehoben werde und das Präsidium zu ersuchen, diefen Beschluß der Königlichen Staats- regierung mitzutheilen,

Der Entwurf eines Gesezes, betreffend die Theilung des Kreises Koniß, und der Gesetzentwurf, betreffend cinige Abänderungen der direkten Steuern in den hohen- zollernshen Landen, wurden in dritter Berathung an- genommen. Hierauf trat das Haus in die erste Berathung des Entwurfs einer Wegeordnung ein. Gegen die Vorlage sprachen zunächst der Abg. v. Löper (Löpersdorf); für dieselbe sodann die Abgg. Knebel, Wisselinck und Miquel. Alle diese Redner \pra- hen sih für die Ueberweisung des Entwurfs an eine Kommis- sion von 28 oder 21 Mitgliedern aus. Der Abg. Miquel be- tonte außerdem, daß die Wegeordnung in Posen und den westlihen Provinzen niht vor Einführung einer neuen Ver- waltungs-Organisation, insbesondere einer neuen Kreisordnung verde eingeführt werden können. Dem Vorschlage, die Wege- Ordnung zunächst in der Kommission durchberathen zu lasen, trat auch der Handels-Minister Dr. Achenbah in Anbetracht der Schwierigkeit der Materie bei. Außerdem \ei beinahe jeder Para- graph des Entwurfs von denjenigen Institutionen durhzogen, welche dur die Verwaltungsreform zum größten Theil erst geshaffen werden sollen. Von dem Umstande, wie weit die allgemeine Reorgani- sation der Verwaltung vérshtite, © werde , es abhängen, ob die Wegeordnung duch sofort in den westlihen Provinzen und in Posen einzuführen is. Für Posen werde \ich die Einführung vielleicht auch früher ermöglihen lafsen, als die Kreis- ordnung daselbst eingeführt sein wird. Nachdem noch die Abgg. v. d. Golÿ und Mühlenbeck einzelne Bestimmungen des Entwurfs einer Kritik unterzogen hatten, wurde die Diskussion geschlossen und die Vorlage einer Kommission von 28 Mit- gliedern überwiesen. Bei Schluß des Blatt:s begann das Haus die zweite Lesung des Etats des Ministeriums * des Inner".

___— o uavyjen Jahre; wird, wie i bereits mitgetheilt in Philadelphia eine internationale Ausstellung von Erzeugnissen der Künste und der Industrie sowie des Land- und Bergbaues veranstaltet werden. Der Bundes- rath hat die an das Deutsche Reih gerichtete Einladung zur Theilnahme an der Ausstellung angenommen und is eine Reichs- Kommission mit der Vorbereitung und Leitung der Theilnahme Deutschlands beauftragt, die sih jeßt an die deutshen Gewerbe- treibenden mit einer Aufforderung wendet, die Ausstellung würdig zu beshicken. - Wir veröffentlichen die betreffende Be- kanntmachung und das Reglement in der 2. Beilage des „Deut- schen Reichs-Anzeigers“, auf die wir an dieser Stelle verweisen.

“Das Bahnpolizei-Reglement für die Eisen- bahnen Deutschlands schreibt vor, daß während der Fahrt in der Dunkelheit und in Tunnels, zu deren Durchfahrung mehr als 3 (vom 1. April ab 2) Minuten gebrauht werden, das Innere der Personenwagen angemessen erleuhtet \ein muß. Mehrfache Beschwerden von Reisenden, daß dieser Vorschrift häufig nur in mangelhafter Weise entsprohen und von dem Zugpersonal mitunter abgelehnt werde, während der Fahrt er- loshene Lampen beim Eintreffen auf der nächsten Station und vor der Abfahrt von derselben wieder anzünden zu lassen, haben dem Reihs-Eisenbahnamt Anlaß gegeben, über die zur Zeit bestehenden Einrichtungen und erlassenen Instruktionen Erhebun- gen eintreten zu lassen.

Nach dem Ergebniß derselben werden die Personenwagen auf 36 Eisenbahnen durch Oel, auf 11 Eisenbahnen durh Stearinkerzen, auf 3 Eisenbahnen theils durch Oel, theils dur Stearinkerzen, auf 1 Eisenbahn durch Petroleum, auf 1 Eisen- bahn dur Gas, auf 1 Eisenbahn theils dur Oel, theils durh Petroleum erleuchtet und bestehen überall Kontroleinrichtungen, welche eine ordnungs mäßige Erleuchtung der einzelnen Coupés sichern. Insbesondere haben die Zugbeamten die Weisung er- halten, nah der Einfahrt in eine Station sich von der Er- leuchtung sämmtliher Wagen Ueberzeugung zu verschaffen und falls die eine oder andere Lampe erloschen \ein sollte, auch ohne Aufforderung der in dem Coupé resp. Wagen befindlichen Per- sonen die Erleuchtung vor der Abfahrt des Zuges wieder her- zustellen.

Um dies ohne Verzug ausführen zu können, stehen auf den Stationen einzelner Bahnen béi Ankunft der Züge Be- dienstete mit Allem, was zur Instandsezung der Erleuchtung erforderlich, bereit, andere Verwaltungen lassen, um eine Ueber- \{hreitung des fahrplanmäßigen Aufenthalts zu vermeiden, auf Stationen mit sehr kurzem Aufenthalt eine telegraphische Be- nachrihtigung der nächsten Station eintreten und die Coupés

Erleuchtungsmaterial wird nur von einer Verwaltung den mit der Versorgung der Lampen beauftragten Bediensteten eine Prämie gewährt, während eine andere Verwaltung die Cöln- Mindener folgende, anscheinend sehr zweckmäßige Anordnung getroffen hat:

die Laternenpugzer erhalten für die s{hnellfahrenden Personen- züge neben dem Tagelohn eine Extravergütung von 3 Pf. für jede benußte Laterne, wenn keine derselben während der Fahrt Veranlassung zu Ausstellungen gegeben hat; die Beaufsich- tigung und Behandlung der Laternen liegt einem vom Zug- führer zu bestimmenden Bremser ob, welcher dafür neben seinem Gehalte eine Extravergütung für jede Tour von 0,5 M, wenn die Erleuchtung auf der ganzen zu durhfahrenden Strecke, und von 0,25 M., wenn fie nur auf einem Theile derselben stattzufinden hat, erhält. Die Vergütung fällt fort, sobald auch nur Eine Laterne erloschen is, oder \{chlecht ge- brannt hat.

Dur die im amtlichen Theil veröffentlihte Aller - höchste Verordnung vom 14, d. M. ift der dritte Abschnitt des Reichsgesezes über die Beurkundung des Personen- fiandes 2. vom 6. Februar 1875 die Erfordernisse der Ghe- \chließung betreffend und der §. 77 jenes Gesèéßes (Auf- lösung des Bandes der Ehe statt Trennung von Tisch und Bett) mit dem 1. März d. I. in Preußen eingeführt worden.

Der Minister des Innern hat in einem Spezialfalle die Entscheidung einer Bezirksregierung, durch welche die Einfüh- rung einer Hundesteuer mittelst Kreis-Statuts für unzu- lässig erklärt und die Ausführung des hierauf gerichteten Kreis- tagsbeschlusses vom 9. September v. I. untersagt war, für gerechtfertigt erachtet.

Die im §. 20 Nr. 1 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 vorgesehene Bedingung für die Zulässigkeit kreis\tatuta- rischer Anordnungen, daß leßtere sih nur auf solche Angelegen- heiten erstrecken, deren Gegenstand nicht bereits dur Gesetz

| geregelt ist, trifft im vorliegenden Falle insofern nicht zu, als

durch die Allerhöchsten Kabinets-Ordres vom 29. April 1829 und 18. Oktober 1834 die Einführuung der Hundesteuer als Kommunalab- gabe ledigli den einzelnen Stadt- und Landgemeinden überlassen ift. Eine Aenderung in diesem Rechtszustande, insbesondere eine Er- weiterung der fraglichen Besteuerungsmaßregel zu einer generellen, die freie Befugniß der Einzelgemeinden aufhebenden Einrichtung für weitere kommunale Verbände, resp. für ganze Kreise überdies, wie sih hierbei von selbst ergiebt, mit anderen Straf- verwendungs-Modalitäten und anderen entsheidenden Instanzen, als den in den Allerhöchsten Erlassen von 1829 und 1834 be- stimmten würde nur auf dem Wege der Landesgeseßgebung herbeigeführt werden können. Auch tritt der Minister der Ansicht der Bezirksregierung darin bei, daß die Aufbringung der Hundesteuer, wie \olhe projektirt ist, als Kreislast gegen den Grundsag des §. 10 der Kreisordnung verstoßen würde, nah welchem die Vertheilung der Kreisabgaben nur durch Zuschläge zu den direkten Staatssteuern erfolgen soll. Da die Kreis- Versammlung die Einführung der Hundesteuer als Kreisabgabe bereits im Prinzipe beschlossen und hierdurch ihre Befugnisse überschritten hatte, so befand sich die Bezirks-Regierung nah der Entscheidung des Ministers kraft ihres Aufsihtsrehts in der Lage, die weitere Ausführung des Kreistagsbeschlusses zu unter- sagen.

Ein Geistlicher, welcher öffentlich vor einer Menschen- menge, oder in einer Kirche oder an einem anderen zu religiösen Versammlungen bestimmten Orte vor Mehreren Angelegenheiten des Staates in ciner den öffentlihen Frieden gefährdeten Weise erörtert oder verkündet, ist nach einem Erkenntniß des Ober - Tribunals vom 28. Januar cr. strafbar, auch wenn keine Störung des öffentlichen Friedens wirklich eingetreten ist und der Geistlihe niht in Ausüvung seines Berufes dies gethan. Der Pfarrer K. zu E. hatte in der Kirhe vor Mehreren, an- geblich niht in der Ausübung seines geisilihen Berufes cinen bishöflihen Erlaß verkündet, welcher den „furhtbaren“ Kampf gegen Rom, welcher den Kampf gegen die Geistlichkeit besprah und erörterte, den die Regierung unternommen habe, weil \ich ein großer Theil der Geistlichkeit den staatlihen Geseßen nicht fügen, die Oberhoheit des Staates niht anerkennen wolle. Auf Grund des §. 130 a. des Str. G. B. angeklagt, wurde Pfarrer K. in den beiden ersten Instanzen verurtheilt, weil der Ange- flagte nah rihterlihen Feftstelungen durch Verlesung des frag- lichen Erlasses die darin zum Gegenstande der Erörterung ge- machten Angelegenheiten des Staats in der Kirche vor Mehreren zum Gegenstande der Verkündigung gemacht habe, und zwar in einer den öffentlihen Frieden gefährdenden Weise. Die dagegen eingelegte Nichtigkeitsbeshwerde wurde vom Ober-Tribunal zurück- gewiesen, indem es in seinem Erkenntniß ausführt: „H. 130a. des Str. G. B, set nur eine Gefährdung des Ö®sffentlichen Friedens voraus und macht dadurh zugleih ersicht- lih, daß es niht erforderlih sei, daß als Erfolg eine Störung wirklih eingetreten sei. Es fordert also nur: daß die Weise, in welcher die Verkündigung oder Erörterung statt- findet, eine solche sei, welhe eine Gefahr für den öffentlichen Frieden mit \sich bringt. . . Der Einwand ferner, die vom ersten Richter getroffene Thatfeststellung lasse das Moment wver- missen, daß der Angeklagte die Verkündigung des Erlasses in seiner amtlichen Eigenschaft als Geistlicher, gemacht habe, ift hin- fällig. Die Faffung des §. 130a.: „Ein Geistlicher oder anderer Religionsdiener, welher in Ausübung oder Veranlassung der Ausübung seines Berufs öffentlich vor einer Menschenmenge, oder welcher in einer Kirche oder an einem anderen zu religiösen Versammlungen bestimmten Orte vor Mehreren Angelegenheiten des Staats in einer den öffentlihen Frieden gefährdenden Weise zum Gegenstande der Verkündigung oder Erörterung macht“, u. f. w. zeigt deutlih, daß der Paragraph verschiedene Fälle in gleicher, Weise unter Strafe siellen wollte, und daß es, wenn der Geist- liche 2c. Angelegenheiten des Staats in der näher bezeichneten Weise in einer Kirche oder an einem anderen zu religiösen Ver- sammlungen bestimmten Orte vor Mehreren zum Gegenstande der Verkündigung und Erörterung gemacht hat, weder der Fest- stellung bedarf, daß er solhes „in Ausübung seines Berufs oder aus Veranlassung der Ausübung desselben“ gethan habe, noch es als zum Thatbestande gehörig zu betrachten ist, daß solhes „öffentlih vor einer Menschenmenge“ geschehen fei.“

Der französishe Botschafter, Vicomte de Gontaut- Biron, hat sih in Folge des Ablebens seines Schwiegersohnes Grafen d'Huelst, gestern auf etwa vierzehn Tage nah Paris begeben. Die Geschäfte der Botschaft sind inzwischen deren erstem Sekretär, Marquis de Sayve, übertragen.

Der Bevollmäthtigte zum Bundesrathe, Herzogli sachsen - altenburgishe Regierungs - Rath Schlippe, ift nah

Hauses der Abgeordneten, der auch noch die Staats-

inzwishen mit Handlaternen versehen. Für die Ersparniß an

Altenburg abgereist.

| Koalitions-Ministeriums nahe bevor.

Der General-Major von Cranach, Kommandant von Cöln, hat fih dorthin zurückbegeben.

-— Die gestern mit dem Courierzuge aus Dirschau um 6,20 Uhr Vormittags fällige Post aus Moskau hat in Eydt- fuhnen den Anschluß verfehlt.

Die fällige engli\sche Post, aus London, den 16. Abends, planmäßig in Cöln am 17. um 2,90 Uhr Nachmittags, ift ausgeblieben.

Cöln, 17. Februar. (W. T. B.) Wie die „Kölnische Zei- tung“ meldet, sind Kapitän Zeplien und der Steuermann der Brigg „Gustav“ heute auf der Durchreise in ihre Heimath in Côln eingetroffen.

Vayera. München, 16. Februar. Durh Königliche Entschließung vom 11. d. wurden die Bestimmungen über die Rekrutirung der Armee für 1875/76 genehmigt. Die Ent- lassung der zur Reserve überzuführenden Mannschaften hat bei jenen Truppentheilen, welche an den Herbstwaffenübungen theil- nehmen, am ersten, spätestens am zweiten Tage nach Beendigung derselben, außerdem am 18.,, beziehungsweise 30. September [. J. zu erfolgen. Die Einstellung der Rekruten hei jedem In- fanterie-Bataillon 190, jedem Kavallerie-Regiment 180 Rekruten u. \. tw. hat in der Zeit vom 1.—6. November, beziehungs- weise 1. Oktober und 1. Dezember zu geschehen.

Bu der heutigen öffentlihen Sigzung der Kammer der Abgeordneten waren die Mitglieder sehr zahlreich erschienen, alle Bänke waren beseßt, nur 5 Abgeordnete waren nicht er- shienen, von denen 3 wegen Krankheit entshuldigt waren. Am Ministertishe befand \sch nur der Kriegs-Minister General-Lieu- tenant Frhr. v. Pranck. Der Präsident Fe: Di Stauffenberg eröffnete die Sizung, indem er die Mitglieder der Kammer will- fommen hieß und dann nah Mittheilung des Ablebens der beiden Abgeordneten Herren Scheik und Pfarrer Schmidbauer die Kammer aufforderte, zum Zeichen des ehrenden Andenkens, das sie diesen beiden Mitgliedern bewahre, \fich von ihren Sizen zu erheben. Der Kriegs-Minister legte auf Allerhöhsten Befehl Sr. Majestät des Königs der Kam- mer den den Beschlüssen des Reichstags vom 23. Dezember vor, Is. entsprechenden Hauptmilitär-Etat für 1875 vor, ferner einen Geseßentwurf, die Rechtsverhältnisse der Militärbeamten und ihre Gleichstellung mit denen der übrigen Kontingente des deutschen Reichsheeres betr. Der Militär - Hauptetat für 1875 wurde mit Zustimmung der Kammer dem Finanzaus\chuß über- wiesen, der andere Geseßentwurf gelangte zur geshäftsordnungs- mäßigen Behandlung. Noch unerledigt von der leßten Session liegen der Kammer vor einige Reste von Nachweisungen, das Wahlgesez sowie der Gesezentwurf, welcher die Kompetenzen zwischen dem Stadtmagistrate München und der Königlichen Polizei-Direktion daselbs abgrenzen und feststellen soll.

Der heut der Abgeordnetenkammer vorgelegte Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Beamten der Militär-Verwaltung der bayerischen Armee ent- hält im Wesentlichen dieselben Bestimmungen, wie das unterm 91. März 1873 erlassene Reichsgeseß, betreffend die Rechtsver- hältnisse der Reichsbeamten.

Wie man in Abgeordnetenkteisen vernimmt, wird der hon in früheren Jahren von der Staatsregierung in Aussicht gestellte Gesezentwurf bezüglih einer Umgestaltung des obersten Rehnungshofes während des dermaligen Landtages den Kammern vorgelegt werden.

Da die Feld-Artillerie-Regimenter bei den diesjähigen Haupt-Schießübungen auf dem Lechfelde hon mit dem neuen Artilleriemateriale ausgerüstet sein sollen, wird die Fertig- stellung desselben so gefördert, daß für 6 reitende Batterien 36 leichie Feldgeshüßze mit 8 Centimeter und für 28 Feldbatterien 168 Feldgeshüße mit 9 Centimeter Kaliber in Dienst gestellt werden können.

Meelenburg. Malchin, 13. Februar. (H. N.) Ein {werin\hes Reskript forderte die Stän de zur Erhöhung der Pensionen von invaliden Chausseewärtern bis zu 180 s auf und intendirte gleichzeitig die Einrichtung einer Knappschaftskasse für die Wittwen, welche keine Unterstüßung erhalten. Das Reskript ging na kurzer Berathung in das Polizei-Comité.

Die Landmarschälle werden darauf ersucht, die Kommissarien um Frist zur Abgabe der ständishen Antwort auf die landes- herrliche Proposition zu bitten. Die geseßliche Frist ist aht Tage, deshalb müssen die Stände stets um weitere Besfristung bitten.

Man schreitet nun zur Berathung derjenigen Propositionen des Engeren Auss\chus}ses, welche niht an ein Comité gegeben sind, sondern sofort im Pleno berathen werden sollen.

In Folge des Sinkens der Reichs-Matrikularbeiträge unter das Minimalmaß von 300,000 Thlr. (die Mecklenburg-Schwerin noch außer den Aufkünften aus dem Zollverein 2c. zahlt) für das Etatjahr pro Johannis 1873— 74, bewilligt ein {hwerin\ches Reskript vom 26. Februar vorigen Jabres die Einbehaltung von 90,000 Thlr. in ständishen Kassen, ein zweites Reskript vom 26. Oktober vorigen Jahres ordnet die Rüzahlung von 137,746 M. 90 4 aus Landeskafsen an ständische Kassen an. Eine definitive Abrechnung bleibt vorbehalten. Das ständishe Einvernehmen wird noch darüber gefordert, daß der Betrag der beim Abrehnungsverfahren mit der Reichskasse über Steuern und Zölle vorkommenden sog. Greischreibnngen auf Rechnung der Staaten des früheren Norddeutschen Bundes den zu zahlen- den Matrikularbeiträgen gugerehnet werden. Diese Freischrei- bungen find Erlasse von der Steuer für Salz, das zu Viehfutter und tehnishen Zwecken verwendet wird. Da dieser Erlaß nur in den Staaten des früheren Norddeutschen Bundes stattfindet, so vernothwendigt sih den süddeutschen Staaten gegenüber, daß dieser Ausfall erst gedeckt werde. Stände geben ihre Zustimmung.

Sodann ward eine Anzahl Propositionen, die nur eine untergeordnete Bedeutung haben, ohne Debatte erledigt.

Rücksichtlih der interimistishen zinsbaren Belegung des auf

ecklenburg-Schwerin entfallenden Antheils an der französischen

tiegs-Kontribution hat der Landtag seine Zustimmung ertheilt, hat aber noch keine Mittheilung über den Status derselben von der Regierung ¿rhalten und will deshalb darauf antragen. Er- folgt die Antwort nicht, dann wollen Stände sih die Proposition auf dem nächsten Landtage wieder vorlegen lassen.

Desterreich-Ungarn. Wien, 17. Februar. (W. T. B.) Baron Pratobevera, Mitglied des Herrenhauses und früherer Justiz-Minister, ist diese Nacht gestorben.

Wie der „Kölnischen Zeitung“ aus Pest telegraphisch 17. Februar gemeldet wird, flände die Vildung eines Der Minister-Präsi- dent Bitto und der Abg. Tisza find, von Wien zurückehrend, in Pest eingetroffen. Tisza konferirte mit Sennyey und Lonyay.

er Kaiser wird in Pest erwartet.

vom

Niederlande. Haag, 14. Februar. In der Zweiten K ammer der Generalstaaten richtete gestern Herr van Kerkwijk andie Regierung eine Jnterpellation wegen der Anlegungvon Eis en- bahnen in den Niederlanden. Es wurde die Verficherung er- theilt, daß dem Gegenstande eine rege Aufmerksamkeit zugewendet bleibe, die Regierung keinen Aufshub eintreten lasse und, nahdem die Untorhandlungen mit dem Bankiers-Konsortium zu einem Ab- bruche gekommen, isolirte neue Unterhandlungen angeknüpft worden seien.

Großbritannien und Jrlaund. London, 17. Februar. (W. T. D.) Der vor Kurzem zum Parlamentsmitgliede ge- wählte John Mitchell is heute in Quenstown eingetroffen. Eine Deputation überreichte ihm eine Adresse.

__— Das Armee-Budget für das Jahr 1875/76 ist veröffentlicht worden. Die Gesammtausgaben für die Bedürf- nisse des Heeres sind darin auf £ 14,677,700 gegen £ 14,485 000 im Vorjahre veranschlagt, das ist ein Zuwachs von £ 192,400. Die Gesammtzahl der Mannschaften des britishen Kontingents beträgt 129,281 oder 287 mehr als im Vorjahre, trog einer Verminderung von 773 Mann in dem Stabe der Brigade Depots, die aus dem Stabe der Reservetruppen gebildet werden. Mit einem Zuwachs in den Ausgaben figuriren folgende Items der Etats: Generalstabs- und Regimentersold £ 108,500, Gottes- dienst £ 3000, militärische Rechtspflege £ 400, der medizinische Dienst £ 6400, Bekleidungs-Etablissements £ 15,000, Kriegs- und andere Vorräthe £ 16,000, militärishe Bauten und Ge- bäude L 6600, Armeeverwaltung £ 5000 und diverse Dienst- zweige £ 10,800. Die erheblichste Abnahme zeigt das Votum für Provisionen, Fourage, Heizungsmaterial und'den Transport- dienst, nämlih £ 10,800. i :

„Feankreich. Paris, 14. Februar. Das? Iournal officiel“ veröffentlicht folgende zwei Noten s:

1) „Der Präsident der Republik hat am 5. Februar auf den Antrag des Kriegs-Ministers beshlossen, daß unter dem Vorsitz des Divisions-Generals Lebrun, Befehlshabers des IIL. Armee-Corps, eine Kommission eingeseßt werden soll, welche das Dekret vom 13. Oftober 1863, betreffend den Dienst in den Kriegspläßen und Gar- nisonsstädtena, zu revidiren hat, um dasselbe mit der neuen Heeres- Organisirung in Einklang zu bringen. Mitglieder dieser Kommission sind: die Herren Divisions-Generale de Colomb, Baron de Berckheim Doutrelaine; die VBrigade-Generale Lefevre, Cadart, Appert, Plaß: Kommandant in Versailles, Hartung, Montarby, Tyrbas de Cham- veret, Graf v. Geslin, Plaß-Kommandant von Paris, Vasfse Saint- Duenz Contre-Admiral Roussin, General-Jutendant Bouché, Fn- )pektionsarzt Périer. Zum Sekretär der Kommission ist der Oberst- Lieutenant vom Generalstab Beoquet ernaant.

_2) Die Regierung hat sich mit der Notwendigkeit beschäftigen müssen, die Bestimmungen, nah welchen gegenwärtig die Ernennungen und Beförderungen zu den verschiedenen Graden in der Armee voll- öogen werden, mit den neuen Gesfeßen, betr fend die Reorganisirung der Streitkräfte Frankreichs, in Einklang zu bringen. Sie durfte je» doch nicht übersehen, daß das Geseß vom 14. April 1832 und der Erlaß vom 16. März 1838 über die Beförderung die Ergebnisse gründlicher Erfahrungen waren und während einer langen Reihe von Jahren die Mittel geliefert haben, die gute Zusammenseßung unserer Heerescadres zu sichern. Ihres Erachtens müssen daher die einzu- führenden Veränderungen mit der größten Vorsicht geprüft werden. Diesen Erwägungen zufolge hat d-r Präsident der Republik auf den Antrag des Kriegs-Ministers, der si hierüber mit dem Marine-Mi- nister verständigt hat, entschieden: daß die in Frage stehende Arbeit einem aus Generalen der Land- und See-Armee, zwei hohen Inten- danturbeamten und einem Inspektionsaczte zusaimmengefeßten Aus\{uß anvertraut werden soll. Diefe Kommission wird den Hrn. Marschall Can- robert zum Präsidenten und den Militärgouverneur von Paris, General Ladmirault, zum Vize-Präfidenten haben. Die anderen Mitglieder derselben sind: für den Generalstab der Divisfions-General Caftelnau und der Brigade-Gen-ral de Gresley, für die Gensd’armermie der Divifious-General Dargentolle und der Brigade-General Arnaud de Saint-Sauveur, für die Infanterie die Divisions-Generale Le Poitte- vin de la Croix de Vaubois und Garnier, der Brigade-General de Launay, für die Kavallerie die Divisions-Generale Vicomte Bonne- main und Lefort, der Brigade-Gencral Guiot de la Rochère, für die Artillerie der Divisions-General Canu und der Brigade-General Reré, [Ur das Genie der Divisions-General Srossard und der Brigade-Ge- neral Ragon, für die Marine-Jnfanterie der Divisions-General de Vassoigne, für die Marine- Artillerie der Divisions General Pélifsié, für die Militär Intendantur der General-Intendant Blondeau, der Militär-Jutendant de Segauville, für das Sanitäts-Corps der Vn- spektionsarzt Cazalas, Sekretär des Ausschusses der Oberst-Lieutenant vom Generalstab Louclas.

Die Anträge Waddingtons und Vautragins in Betreff des Senatsgesetzes lauten: Antrag Waddingtons:

yDer Senat besteht 1) aus Mitgliedern, welche in jedem Depar- tement- Frankreichs und Algeriens durcch einen aus Generalräthen und Arrondifsementsrätben zusammengeseßten Wahlkörper gewählt werden, 2) aus von den Kolonien, 3) aus von der Nationalversammlung und 4) aus von der Akademie gewählten Mitgliedern.

Der Antrag Vautrains lautet:

„_oArt. 1. Der Senat geht aus Wahlen hervor. Die in den Wählerlisten eingetragenen Wähler jeder Gemeinde werden alle zwei Jahre im Monat April einberufen, um unter den in den Listen ein- getragenen Wählern der Gemeinde die Bürger zu wählen, welche an der Wahl der Senatoren in ihren Departements theilnehmen follen. Die Abstimmung findet gemeindeweise statt und je 100 Eingeschrie- bene und darunter ernennen einen Wähler. Sind der Gemeindewähler mehr als hundert, so ernennt jedes neue Hundert einen besonderen Wähler. Art. 2. Niemand kann Senator sein, wenn er nicht mindestens 40 Jahre alt und im Besiß seiner politischen und Familienrechte ist. Art. 3. Die Senatoren werden gewählt u. st. w. Alles Uebrige wie in der Vorlage, Art. 10. Art. 11 wie Art. 13 der Vorlage. Art. 5, Wie er {hon votirt worden is, Zur Wahl des Senats wird ge- schritten werden cinen Monat vor dem von der Nationalversammlung für ihre Auflösung festgeseßten Zeitpunkte. Der Senat wird an dem Tage, da die Nationalversammlung auseinandergeht, zusammentreten und fich konstituiren. Wenn die Gemeinde mehr als £00 Wähler zählt, so wird sie kraft Beschlusses des Generalrathes des Departe- ments in Sektionen von mindestens 400 und höchstens 800 Wählern zerlegt werden. Die Wahl findet dur namentliche Abstimmung und mit ab}oluter Stimmenmehrheit statt. Die für die Wahl der Se- natoren bezeichneten Wähler stimmen in dem Hauptort des Kantons. Der Kandidat wird mit absoluter Stimmenmehrheit erwählt. Jedes Departement wählt drei Mitglieder des Senats nah dem Listen- \krutinium,*

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15, Februar. Der Präsident der Republik hat folgendes Schreiben an den Finanz-Minister gerichtet : E e Versailles, 12. Februar 1875.

Mein lieber Minister! Unter den Geseßentwürfen, welche Sie zu dem Zweck, das Gleichgewicht ini Budget herzustellen der National- versammlung vorgelegt, hat meine Aufmerksamkeit derjenige erregt, welcher die vollständige oder theilweise Unterdrückung der Pensionen anordnet, welche die zu den Aemtern der Finanzverwaltung zuge- lassenen ehemaligen Offiziere oder Unteroffiziere besißen. Es hat mir geschienen, daß , diese Bestimmung, aus welcher der Staat nur eine geringe Ersparniß ziehen würde, der Art ift, daß sie den Rechten ehemaliger Diener des Staats, die wir zu achten haben, Schaden zu- fügt. Jch bitte Sie deshalb, diesen Gefeßentwurf zurückzuziehen. Jch bin überzeugt, daß die so

Armee besorgte Nationalversammlung den Gefühlen zustimmen wird, welche mich zu diesem Entschluß bestimmen. Genehmigen 2c.

Der Präsident der Republik, Marschall de Mac Mahon.

17. Februar. (W. T. B) Das rechte Centrum hat den Haupttheil des Gesezentwurfes der Gruppe Wallon angenommen, welcher die Herbeiführung einer Verstän- digung wischen dem rechten Centrum und den verschiedenen Gruppen der Linken über das Senatsgeseß bezweckt. Der er- wähnte Haupttheil des Geseßentwurfes bestimmt, daß die Er- nennung der Senatoren durch die Generalräthe, die Räthe der Arrondissements und dur einen Delegirten jedes Munizipal- rathes erfolgen soll. In parlamentarischen Kreisen hält man es für wahrscheinlich, daß der Wallonschen Gruppe dieser Ausgleihs- versu gelingen wird. Das linke Centrum wird morgen seine diesbezüglihe Anficht darlegen.

__ Spanien. San Sebastian, 17. Februar. (W. T. B.) Die Carlisten suchen die Legung des unterseeishen Kabels bei Fuen- terrabia zu hindern und haben auf den dabei beschäftigten eng- lishen Dampfer „Carolina“ Schüsse abgegeben. Der Bri- gadier Oviedo is vom Kriegs - Minister nah Madrid berufen und wird sih morgen dorthin begeben. Die Bataillone Al-=- buera und Saboya werden auf den Dampfern „Herminia“ und „Magdalena“ nah Bilbao eingeschifft.

_ Italien. Rom, 14. Februar. (I. N.) Der Minister Siegel bewahrer (Iustiz-Minister) hat !an den General-Pro- fkurator des römischen Appellhofes ein Schreiben gerichtet, das foldendermaßen beginnt:

7 „Die periodishe Presse der Hauptstadt hat dieser Tage vie Aufmerksamkeit des Pablikums auf die Haltung der Regierung und ihrer Agenten dem Klerus gegenüber gelenkt und ihnen empfoh- len, die Geistlihen während der Fastenzeit scharf zu beobachten und energisch zu bestrafen, falls fie fich beikommen lassen sollten, in ihren GSastenpredigten die Staatsgeseßze zu übertreten Die Presse ist dabei vou der Vorausseßung ausgegangen, daß dic Regierung und ihre Agenten die Tokeranz gegen die Geistlichkeit und namentlich in Rom fo weit treiben könnten, daß sich diese in den Fastenpredigten erlau- ben möchten, die Regierung ungescheut zu bedrohen, anzugreifen und zuleßt gar ihren Sturz von dec Kanzel herab zu verkünden. Ebenso haben fie wahrscheinlich vorausgeseßt, daß, während die hohe Geistlichkeit aus politischen Beweggründen ihre Macht zu un- gerechter Verfolgung ihrer Untergebenen mißbraucht, die Re- gterung die ihr zu Gebote stehenden Mittel nicht anwenden wird, um solchem Mißbrauche zu steuern, ja daß sie niht einmal die nie- dere Geistlichkeit in dem Genusse ihrer Temporalien und in der Ausübung ihrer bürgerlichen Rechte und Pflichten {hüten wird, wenn sie ungerechter Weise von ihren Obern darin gestört werden sollten. Hierauf erklärt der Minister, daß diese Voraussetzungen ganz fals sind, und daß er, obwohl fest überzeugt, daß die Regierungsbehörden nach wie vor ihre Schuldigkeit schon voa ielbst thun werden, dennoch aus schuldiger Rücksicht gegen die Presse und um die öffentliche Mei- nung zu beruhigen, dem weneralprokurator von Rom noch ganz be- Jonders einpfehlen will, während der Fastenzeit ein besonders wachsa- mes Auge auf die Kanz?eln zu haben, und energisch gegen die Geist- lihen einzuschreiten, die fich über die Staatägeseße hinwegseßen sell- ten” Das sei, fährt er fort, in Rom um so nöthiger, [e grôßere Freiheiten dem dortigen Klerus bei der Verlegung der Hauptstadt nah Rom durch das Gorantiegeseß eingeräumt wor- den seien. Diese Bürgschaften, welche man dem heiligen Stuhle ge- geben habe, fönnten aber nur zum Nachthcile des Staats vermehrt werden. Die Unverantwortlichkeit des Papstes für alle seine Reden und das Recht, alle Grlasse seines geistlichen Amtes an den Kirch- thüren anschlagen zu lassen, schlicße die Verantwortlichkeit derer nit aus, die jolhe Erlasse, welche die Einrichtungen des Staats angreifen, durch die Presse oder auf andere Weise weiter verbreiten. Was die Verfolgung der niederen Geistlichkeit dur den hohen Klerus betrifft, so weist der Minister Siegelbewahrer auf den 8. 17 des Garantie- geseßes hin, welcher alle Erlasse der Kirchcn®chs:den für ungültig ere klärt, sobald sie gegen die Staatsgeseße verstoßen, die öffentliche Ruhe und Ordnung gefährden und die Rechte von Privatpersonen verlegen. Der Schluß des Briefes lautet: „Da “die gehörige und ftete Anwendung der Strafgesetze gegen Geistliche, welche ihre Amtsbefugnifse mißbrauchen, die Thätigkeit der Polizei in An- pru nimmt, weil dieje deren Haltung überwachen und ‘betreffende Geseßesüberiretungen den Gerichten zur Anzeige bringen muß, fo halte ih es für geboten, daß Sie den Polizeiagenten einschärfen, den Fast-n- pr°digten die größtmözliche ‘Aufmerksamkeit zu {enken und deu Ge- richten alles anzuzeigen, was Ungeseßliches darin vorkommen sollte. Ich gebe mi jedoch der Hoffnung hin, daß zum Besten der Religion und des Staates nihts Derartiges vorkommen wird. Und ih habe das vollste Vertrauen, daß Sie, Herr General-Prokurator, und die Gerichts» und Polizeibeamten dem Publikum durch Ihr Vorgehen begreiflich machen werden, daß die (wohlverstandene) Freiheit der Kirche in Italien kein Freipaß zu fklerifalen Exzessen ist, und daß Diejenigen, welche jene Hreiheit mißbrauchen, immer sofort und gerecht bestraft werden.“

Türkei. Konstantinopel, 17. Februar. (W. T. B) Die in auswärtigen Zeitungen v:rbreitete Nachricht, daß die Re- gierung den Dragomans der fremden Gesandtschaften den Zutritt zu den Gerihten verboten habe, wird von amtlicher Seite für unbegründet erklärt. Die Pforte hat den Dragomans nux die von ihnen beanspruchte Berechtigung versagt, den Be- rathungen der Gerichtshöfe beizuwohnen, ihnen aber gestattet, den in Gegenwart der Parteien geführten Verhandlungen während des ganzen Laufes des Prozesses zu affistiren.

18. Februar. (W. T. B.) Das neuéè Bankstatut ist mittelst eines Kaiserlichen Irade sanktionirt worden. Durch die an dem früheren Entwurfe vorgenommenen Abänderungen wer- den die Bankgarantien, welche den Zeichnern der lezten Anleihe in Ausficht gestellt worden waren, in keinerlei Weise berührt. Die Bank is mit der Einhebung der Staatseinkünfte beauftragt und verpflichtet, den zur Einlösung der Anleihekoupons erforderlichen

Betrag zurückzuhalten.

__ Belgrad, 16. Februar. (W. 3.) In der S kups\ ch- tina wurde entgegen dem Antrage Garaschanins von 64 Abgeordneten ein Antrag auf Verfassungsänderung, wodur aber die gegenwärtige Verfassung im Wesentlichen nicht alterirt werden soll, cingebraht. Der Antrag wurde dem Ausschusse zugewiesen.

Amerika. New-York, 17. Februar. (W. T. B.) Nach Telegrammen der hiesigen Blätter aus Port au Prince auf Hayti hat dort am 13. d. eine große Feuersbrun s stattge- funden, durh welche 500 Häuser zerstört worden find.

Dem „Reuterschen Bureau“ wird aus Rio de Janeiro vom 17. d. M. gemeldet, daß das gelbe Fieber im Zunehmen fafle en ist. Es kommen tägli durchschnittlich 12 Todes- âlle vor.

Landtags- Angelegenheiten. Ein Antrag des Abg. Dr. Petri über die Verhältnisse der Al t- katholiken lautet: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, dem nachstehenden Geseße die verfafsungêömäßige Zustimmung zu ge- ben: Entwurf eines Gesebes, die Rechte der altkatholishen Kirchen- gemeinschafien an dem kirhlichen Vermögen betreffend. Wir Wil- helm 2c. verordnen nit Zustimmung beider Häuser des Landtages für

gerechter Weise um das Wohl unserer !

den Umfang der Monarchie was folgt: §. 1, In denjenigen katho- lishen Kirchengemei aden, aus welchen eine erhebliche Anzahl von Ge-