1875 / 42 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Feb 1875 18:00:01 GMT) scan diff

meindemitgliedern einer altkatholishen Gemeinschaft beigetreten ift, werden die vermögensrechtlihen Verhältnisse im Verwaltungêswege bis auf Weiteres nah Maßgabe der folgenden Bestimmungen geordnet. §8. 2, Der altkatholishen Gemeinschaft wird der .Mit- gebrauch der Kirche, der kirhlihen Geräthshaften und des Kirchhofes eingeräumt. Sind mehrere Kirchen (Kapellen u. f. w.) vorhanden, so kann eine Gebrauchstheilung nah bestimmten Objekten verfügt werden. Js der altkatholischen Gemeinschaft di: Mehrheit der Gemeindemitglieder beigetreten, so steht der Gemeinschaft der Mitgebrauch der Kirche in den zur Ab- haltung des Hauptgottesdienstes herkömmlich bestimmten Stunden, beîï mehreren Kircen der Gebrauch der Hauptkirhe zu. §. 3. Tritt ein Pfcünden-Inhaber der altkatholishen Gemeinschaft bei, so bleibt er im Besiß und Genuß der Pfründe. Bei Erledigung der Pfründe wird dieselbe im Fall des §. 2 der altkatholischen Gemeinschaft über- wiesen. . Sind mehrere Pfründen vorhanden, so kann bei deren Er- ledigung eine dem Zahlenverhältuiß beider Theile entsprechende Genuß- theilung vorher bestimmter Pfründen verfügt werden. §. 4. An dem übrigen zu fkirchlichen Zwecken bestimmten Vermögen wird der altkatholischen Gemeinschaft entsprehend dem _Zahlen- verhältniß beider Theile der Mitgenuß eingeräumt. VBildet die altkathelishe Gemeinschaft eine Parochie und ist derselben die Mehr- heit der Gemeindemitglieder beigetreten, so kann die Einräumung des vollen Genusses an die Gemeinschaft verfügt werden. Jn diesem Fall steht ihr auch die Verwaltung des Vermögens zu. §. 5. Was in den §8. 1—4 von den altkatholisch-en Gemeinschaften bestimmt ift, findet sowohl auf die altkatholischen Parochien, als auch auf die zu gottesdienstlichen Zwecken gebildeten altkatholishen Vereine Anwendung, sofern dieselben von der ' Staatsbehörde als kirch- lih organifirt anerkannt worden find. §8. 6. Ueber die Anerken- nung der altkatholishen Vereine, sowie über die Art, den Umfang und die Ausübung der den altkatholischen Gemein- schaften nah den §8. 2 5 zustehenden Rechte entscheidet der Ober - Präfident, Gegen die Entscheidung des Ober - Präsidenten steht die Berufung an den Minifter der geistlichen Angelegenheiten offen. Die Entscheidungen find im Verwaltungswege vollstreckbar. 8. 7. In den Eigenthumsvechältnissen des kirchlihen Vermögens tritt durch diejes Ge)eß keine Aenderung ein. §. 8. Gemeindemitglieder im Sinne dieses Geseßes find alle männlichen, volljährigen, felbst- ständigen Katholiken, welche in der katholischen Kirchengemeinde wohnen. Selbständig sind diejenigen, welche einen eigenen Hauéstand haben oder ein öffentlihes Amt bekleiden oder ein eigenes Geschäft oder als Mitglied einer Familie deren Geschäft führen und weder unter Vormundschaft noch unter Kuratel stehen. §. 9. Der Mi- nister der geistlihen Angelegenheiten ift mit der Ausführung di: ses

Geseßes beauftragt.

Burgsteinfurt, 17, Februar. (W. T. B.) Bei der heutigen Ersaßwahl eines Abgeordneten zum preußischen Abgeordnetenhause an Stelle des verstorbenen Abg. v. Mallinckrodt wurde, der Kreisrichter Grüttering in Dinslacken (fklerikal) zit 236 von 259 Stimmen

gewählt.

Statistische Nachrichten.

Nach einer Zusammenstellung der zur klassifizirten Ein- kfommensteuer in Berlin für dies Jahr eingeshäßten Personen, deren Zahl 22,871 ist, besißen von diesen Personen je eine mehr als 600,000 Thaler, 480,000 Thaler, 300,000 bis 320,000 Thaler, 240,000 Thaler Einkommen, 2 über 200,000 Thaler, 2 über 180,000 Thaler, 1 über 160,000 Thaler, 3 über 140,000 Thaler, 7 über 120,000 Thaler, 3 über 100,000 Thaler, 10 zwishen 80,000 und 100,000 Thaler, 9 von 68,000 bis 80,000 Thaler, -17 von 56,000 bis 68,000 Thaler und 13 von 48,000 bis 56,000 Thaler; es sind also 71 Personen vorharden, welche ein Einkommen von - mehr als 48,000 Thaler jährlich besißen. Dieselben zahlen an Staatseinkom- mensteuer 212,640 Thaler, das heißt, mehr als 10 Prozent dex ganzen Steuersumme (2,088,354 Thlr.), eine Gemeinde-Einkommensteuer von 170,112 Thlr. Ein Einkommen von 20,000 bis 48,000 Thaler befißen 244 Personen, ein Einkommen von 9600 bis 20,000 Thlr. 471 “Personen.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Der erste Jahrgang 1874 von Carl Heymann's Lite- raturblattfürRechts-und Staatswissenschaft (Redacteur: Dr. Otto Loewenstein. Berlin, Carl Heymanns Verlag) liegt nunmehr vollständig vor. Das Literaturblatt enthält ein vollständiges Ver- zeichniß der bezüglichen neuesten Literatur und empfiehlt sich daher für Juristen nnd Verwaltungsheamte zur Orientirung über die ein- \chlagenten Fachschriften. Der Jahrgang enthält: Zur Einführung. Ein literarishes Jubiläum, Schlußwort zum ersten Jahrgang. Bibliographie. Gesehgebung. Gerichtspflege. Kritik. Neu erschienene rechts- und staatswissenschaftliche Werke. Künftig erscheinende rehts- und staatswissenschaftliche Werke. Aus anderen Gebieten und allgemeine Literatur. Notizen und Vermischtes. Carl Heymann's Literaturblati erscheint jährlih 10 mal, 3—1 Bogen stark. Der Pceis des Jahrgangs beträgt 15 Groschen.

Das märkische Provinzialmuseum ist, wie das „Tage- blatt" erfährt, wieder um einige sehenswerthe alterthümliche Beiträge bereichert worden und zwar um Theile des wirklichen Modells vom deutschen Ritterschlosse zu Marienbu1g. Dieser berühmte Siß der Hochmeister des deutschen Ordens, welcher 1276—1341 erbaut und

Der Berliner Kindershuß-Verein, der am 16 Februar seine Generalversammlung abhielt, ‘hat uunmehr fünf Jahre seiner Wirksamkeit abgeschlossen Bei seiner Gründung diente er dem ausgesprochenen Zwecke, der großen Sterblichkeit unter den Säuglingen entgegenzuwirken. Anfänglih unterhielt er eine Central- Pflegestätte, feit 1870 wurden die Schüßlinge des Vereins, die si auf durchschnittlih 60 beziffern, sowohl hier, als auch in Pankow, Friedrichsfelde 2c. gegen ein monatliches Kostgeld von 6 Thlrn. in Pflege gegeben. Im Nothfalle gewährt der Verein auch an unbe- mittelte Eltern zur Pflege Neugeborener kleinere Beihülfen, weist aber strenge jedes Kind von einer Mutter zurück, die einen unsitt- lichen Lebenswandel führt. Zu dem Pflegegelde müssen die Mutter resp. der Vater nah Kräften beisteuern, um das Bewußtsein der Zusammengehörigkeit zwishen Eltern und Kind keinen Augenblick zu stören. Das vorige Geschäftsjahr begann der Verein mit 92 Kindern, denen im Laufe des Jahres 58 neue Pfleglinge sich zuge- sellten. Von diesen 110 Kindern starben 21 oder 19%, ein günstiges Resultat gegenüber der Thatsache, daß in Berlin die Sterblichkeit der Kinder unter 5 Jahren sich auf 56% beziffert. 29 Kinder wur- den nach Vollendung des dritten Lebensjahres aus der Aufsicht des Vereins entlassen, und 9 derselben verblieben ihren biéherigen Pflege- eltern ohne oder gegen ein bedeutend reduzirtes Pflegegeld. Diese er- freulihe Erscheinung wiederholt sich jedes Jahr und zeugt am besten für die sorgsame Auswahl durch die Ehrendamen. Gegenwärtig zählt der Verein 960 Mitglieder, darunter 61 Ehrendamen und 65 Aerzte. Der Kassenberiht weist folgende Ziffern auf: Ein- nahmen: Kassenbestand des Vorjahres 1171 Thlr. 24 Sgr., Be- stand des eisernen Fonds 3625 Thlr., Zinsen 535 Thlr. 11 Sgr. Jahresbeiträge der Mitglieder 1893 Thlr. 17 Sgr. 6 Pf,, ein- malige Beiträge 688 Thlr. -16 Sgr., größere Zuwendungen und Geschenke 1195 Thlr. 14 Sgr. 9 Pf., Ertrag des Bazars 1226 Thlr. 9 Sgr., Diverse 4 Thlr, 9 Sgr., vereinnahmte Pflegegelder 2039 Thlr. 18 Sgr. 6 Pf., Summa 12,179 Thlr. 25 Sgr. 9 Pf. Aus- gaben: Pflegegelder 3524 Thlr. 9 Sgr. 6 Pf., Arzt und Arznei 2c, 211 Thlr. 10 Sgr. 10 Pf., Bekleidungsgegenstände 145 Thlr. Miethe, Bureauunkosten, Gehälter 2c. 1188 Thlr. 29 Sgr. 4 Pf,, Bazar- unkosten 113 Thlr, 12 Sgr. 6 Pf., Kursverlust bei Ankauf von Effek- ten 67 Thlr. 21 Sgr.. Kassenbestand ult, 1874 1336 Thlr. 19 Sgr. 1 Pf., Bestand des eisernen Fonds 5525 Thlr, Summa 12,179 Thlr. 25 Sgr. 9 Pf. Dem Kassirer wurde Decharge ertheilt und die ausscheidenden Vorstandsmitglieder einstimmig wiedergewählt. Ferner

1817—1820 ri staurirt wurde, ift bekanntlich eines der s{önsten Denk- mäler altdeutscher Baukunst.

Das zweite Februar-Heft von „Unsere Zeit. Deutsche Revue der Gegenwart“ (Leipzig, F. A. Brockhaus) enthält: Philippe de Ségur. Von Wilhelm Henkel. Aus John Stuart Mills Nachlaß. I. Belgien von 1857 bis 1872. Von H,“ Bartling. Belgien seit der Thronbesteizung König Leopolds 11. Zweiter Ar- tikel. Der Stand der Aerzte. Von Hermann Baas. 1. Jun “den Urzeiten der Stämme und im griecish-römishen Alterthum. AEas der Gegenwart: Todtenshau. Revue der Erd- und Vöslker- unde.

Im „Cercle artistique et littéraire“ in Bes el: U gegen- wärtig eine Sammlung von ungefähr 800 landschaftlihen Gemälden zum Theil von hervorragendem Kunstwerth ausgestellt, welche sämmt- lich den im vorigen Jahre in Brügge verstorbenen 19jährigen Knaben Fréderic Vande Kerkhove zum Urheber haben sollen.

Man {reibt den „Basl. Nachr.“, daß der Postverkehr über den Gotthardpaß in Folge der s{chlechten und gefährlichen Witterung in der leßten Z-îit fehr gestört sei. Jn Andermatt liegt der Schnee 8‘, in der Schöllenen sogar 16 bis 18' hoch. Besonders auf der Nordseite des Berges und vorzüglich von Göschenen bis an die Urnergrenze befinden sich ungeheuere Schneemassen. Die Andermatter und Hospeuthaler find in ihre Häuser förmlich einge- schlossen und müssen sich durh die Fenster einen Ausweg ins Freie bahnen. „Wenn diesem Winter“, so sagt ein offizieller Bericht des Scchneebruch-Direktors an das eidg. Zolldepartement, „nicht ein über- aus guter Fröhling folgt, dann stecken wir zweifellos bis Jali im Schnee.

Land- und Forstwirthschaft.

Im Regierungsbezirk Marienwerder hat der Wassermangel, namentlich in den Kreisen D. Krone und Flatow, im Winter große Verlegenheiten bereitet, die erst durch den im Dezember eingetretenen Schneefall gehoben worden sind. Auch der Futtermangel hat sich sehr fühlbar gemaht und viele kleine Besißer gezwungen, alles für die Wirthschaft entbehrliche Vieh zu verkaufen. Das landwirths{aftliche Gewerbe im Regierungsbezirk hebl sich übrigens sichtlih; fo hat sich in den Kreisen Strasburg und Löbau ein Pferdezuchtverein und im Kreise Stuhm eine Milcherei-Genossenschaft gebildet.

Zur Abhaltung des Wollmarkts in Güstrow sind in diesem Jahre der 23., 24. und 25, Juni bestimmt worden.

Gewerbe und Handel.

Zum Aufweichen des Schnees auf denBürgersteigen wird nah einer neulichen Notiz der „Voss. Ztg.“ von den Revier- vorständen der Polizeibezirke die Anwendung von Scesalz oder Vieh- salz, von welchem für den Qu.-Meter 1 Pfund zum Preise von 1 Sgr. 8 Pf. erforderlih sein soll, empfohlen. Den gleichen Zweck würde bei weit - geringeren Kosten das bekannte Staßfurter Kali- Abfallsalz erfüllen. Dasselbe kostet auf dem fiskalischen Staßfürter Salzwerk gemahlen 35 Pf. im Ctr. und wird in Quantitäten bis zu 2 Ctr. Herab abgegeben, 2 Ctr. einshließlich Sack stellen sich auf 1,35 ( Die Zusendung erfolgt umgehend gegen Einzahlung des Betra. es.

Die Generalversammlung der Gummiwaarenfabrik von Voigt & Winde, Aktiengesellschaft, genehmigte die Verthei- lung einer Dividende von 5 %. Nach der Bilanz werden überdies 10,263 Thlr, zu Abschreibungen verwandt, 26,939 Thlr. auf das neue Jahr vorgetragen. Der Bruitogewinn beträgt 89,401 Thlr., der Netto- gewinn bei einem Aktienkapital von 400,000 Thlrn. 62,794 Thlr. Außer obigen Posten wurden von demselben noch 5906 Thlr. dem Re- servefonds zuge)chrieben und 9948 Thlr. als Tantième vertheilt.

Ueber den nuamehr fertig gestellten Abshluß der Magde- burger Rückversiherungs-Gecsellschaft wird mitgetheilt, daß sih pr. 1874 cin Reingewinn von 87,000 ergeben hat und die Verwaltung unter Zuhülfenahme des Sparfonds in Gemäßheit des Nachtrages zum Statut § 39 an die Akticnäre eine Dividende von 34 Æ. = 117% zur Vertheilung bringen wird, sobald nach den be- züglichen Bestimmungen des Gefsellschaftsftatuts die diesjährige ordent- liche Generalversammlung abgehalten sein wird. Der Reservefonds stellt sich auf 900,000 Æ, dec Sparfonds hält nah Abrechnung des Zuschusses zur Dividende einen Bestand von 192,466,08 4.

Wien, 18. Februar. (W. T. B) Nach Mittheilung der „Presse“ ist, um den begründeten Klagen des Geschäftspublikums über die Hohe der inländischen Tarife, namentlich in der Manufaktur- waarenbranche zu begegnen, eine aus Tarifbeamten der österreichischen Bahnverwaltungen bestehende Kommission zur Revision der in- ländischen Tarife niedergeseßt worden. Hauptsächlich sollen für die Textilindustrie Tarifsäße in Vo.schlag gebracht werden , die den gegenwärtigen mißlihen Geschäftsverhältnissen entsprehen; die neuen Tarife sollen binnen drei. Monaten in Kraft treten. Dasselbe Blatt hört, es sei gegen mehrere Verwaltungsräthe der A nglobank eine auf die Gründung der Aktien-Berghau- Gesellschaft bezügliche Anzeige bei dem Landesgerichte eingelaufen und seien deshalb von der Staatsanwaltschaft Vorerhebungen angeordnet worden. Die „Neue freie Presse“ meldet, die Nachricht von der Fusionirung mehrerer kleiner böhmisher Bahnen mit der öster-

welche nothwendig sind, um das von dem Verein angestrebte Ziel der Erlangung der Rechte einer juristischen Person zu erreichen. Das Bureau des Vereiné ist Kleine Präsidentenstraße Nr. 4.

Die neueste Publikation von Meyers Reisebüchern: „Jtalien in 50 Tagen“ von Dr. Th. Gsell-Fels (in 1 Bd., El. 89, geb. 9 Æ Verlag des Bibliographischen Instituts in Leipzig) ist für denjenigen Reisenden bestimmt, dem. es niht beschieden ist, längere Zeit in Jtalien weilen zu können, dem oft nur Wochen, manchmal nur Tage zur Reise vergönnt sind; für den \{chnell Rei- senden also, der nux einige Tage in Venedig bleibt, um die Pracht des Canale grande und des Markusplaßzes zu bewundern, dann weiter, das thürmereihe Bologna berührend, über den Apennin zu den Kunst- \häßen von Florenz eilt, um bald darauf, die Kuppel von St. Peter in Rom erblickend, das Auge an der Pracht der Renaissance zu sättigen und die Spuren der antiken Welt aufzusuchen; der endlich jene entzückend shöne Küste erreiht, welhe den Golf von Neapel um- rahmt, hier die nimmer ruheude Feueresse des Vesuv erklimmt, in das wieder ershlofsene Pompeji hinabsteigt, das „felsenumgürtete Eiland“ Capri erschaut und shließlich über Genua und Mailand, von dessen Domeszinne oder den paradiesischen Ufern der Alpenseen dem italienischen Himmel Abschied bietend, in die nordishe Heimath zu- rüdeilt das Ganze eine Tour, welche mittels 50tägigem Rundreise- billet innerhalb Jtaliens in IL. Klasse uur ca. 97 (A Fahrgeld kostet. Ein solcher praktischer Wegweiser is das vorliegende „Jtalien in 50 Tagen“, ein gewiß willkommenes Handbuch, für dessen gediegenen Jn- (alt der Name des Verfassers die sicherste Garantie bietet.

Theater.

Die Direktion des Friedrich - Wilhelmstädtischen Theaters will, dem Beispiele größerer Pariser Bühnen folgend, den Versuh machen, Mittags-Vorstellungen zu veranstalten, welche ein von dem gewöhnlihen Repertoir dieses Theaters ab- weichendes Genre vertreten sollen. In Folge dessen ist mit dem Direktor des Residenz-Theaters, Hrn. Rosenthal, ein Ueber- einkommen getroffen worden, wona derselbe mit seinem Personale zunächst das nah Friß Reuter bearbeitete Zeitgemälde: „Ut de Fran- zosentied“ auf der Bühne der Friedrih-Wilhelmsstadt zur Aufführung bringen wird. Die erste dieser Vorstellungen findet am nächsten Sonntag, den 21. Februar, zwischen 12 und 2 Uhr und zwar mit einer Ermäßigung der sonst im Friedrih-Wilhelmstädtishen Theater

wurde der Vorftand beauftragt, alle diejenigen Schritte zu thun,

üblichen Kassenpreise statt.

reihishen Staatsbahn entspreche nicht den thatsächlichen Verhältnissen. Es seien der leßteren zwar mehrfache Fusionsauerbietungen gema worden, dieselbe habe aber keine Veranlassung gefunden, in konkrete Verhandlungen darüber einzutreten, weil eine Ausdehnung ihres Netßzes momentan nicht von ihr angestrebt, eine solhe auch nicht als den În- teressen ihrer Aftionäre entsprehend erachtet werde.

Amsterdam, ‘17. Februar. Die heute ländischen Handelsgesellschaft hier abgehaltene wie folgt, abgelaufcn. Es wurden angeboten:

Taxe

von der nieder- Kaffee- Auktion ist,

1

Ablauf.

Ballen. Zusammenstellung.

3,101

Java Preanger braun . U e] |

11234716 e B A e : | 682 à 69 7,088 I Art gelbl. . 24 | 607 à 634 6,745 Tijilatjap blank gelb . | à 63 | 61 à 634 5,881 gelb bis tlank gelblicch | à 6 60 à 633 8,946 blank O S | O74 à 992 21,892 Paffaroean grünlich S217 à 514 à 55 948 z E: 58} à 581 1,026 | Demera1y-Art [68 à 594 à 651 12,992 | grün und grünlich .. | 524 à 913 à 543 5311: | blaß bis blaß grünlich | 53 à 54 à 571 4,001 | Solo bunt blaß grün | 53 99+ à 932 2,230 | Ordinär und Triage. | 34 à 5! 347 à 50 4,075 | B. S. und Diverse -— 84,812 Ballen Java-Kaffee.

Packungen unter 100 Ballen find bei der Taxation und Ablauf nicht in Anmerkung genommen.

Antwerpen, 17. Februar. Bei der heute fortgeseßten W o l[- auktion waren 2509 B. angeboten, von denen 2210 B. verkauft wurden. Das Geschäft war sehr animirt; für Bueons-A yreê-Wollen wurden volle Preise gezahlt, während Montevideo-Wollen weniger gesucht waren.

London, 18. Februar. (W. T. B.) Die Bank von Eng- land hat heute den Diskont von 3 auf 37 % erhöht.

Verkehrs-:Ænstalten.

Durch Reskript des Handels-Ministers is, wie die „Nat. Z,* mittheilt, in vergangener Woche die Konzession für Ausführung der Ketten- oder Seil-Schleppschiffahrt auf der Spree und Havel, und zwar a. auf der Havel von der Mündung des Berlin- Spandauer Kanals oberhalb Spandau bis zur Mündung der Havel in die Elbe und 200 Ruthen abwärts in der Elbe selbst; b. auf der Spree von der Mündung derselben in die Havel bis in die Nähe des Unterbaumes in Berlin; ec. auf dem Berlin-Spandauer Kanal bis zum HPumboldtshafen; d. auf der Spree von der Schillingsbrücke bis Köpenick und auf der Dahme von Köpe- nick bis zur Neuenmühlen-Schleuse; e. auf der Spree von Köpe- nick bis zur Mündung des Friedrich-Wilhelmskanals ertheilt worten. Die Vorarbeiten für dieses Unternehmen wurden von dem Kaufmann ör. Ed. Grosse und dem Direktor der Ketten-Schleppschiffahrt auf der Ober: Elbe E. Bellingrath auêëgeführt. Bei der augenblicklichen ungünstigen Lage des deutshen Geldmarktes sah man fich genöthigt, englische Kapitalisten für das Unternehmen zu interessiren, die die Gesellschaft mit einem Kapital von 9,000,000 Mark in das Leben gerufen haben. Das Unternehmen felbst wird im Spätsommer d. J, vollendet sein und die Tauerei ihre Thätigkeit beginnen können. Da bereits die Tauerei auf der Elbe (Dresden-Hamburger Linie) fertig gestellt ist, so wird durch die Legung der Kette von hier bis zur Elbe der direkte Verkehr zwishen Berlin, Dresden, Hamburg mittelst der Kette ermögliht. Die Fahrt zwischen Hamburg und Berlin wird im ungünstigsten Falle in dieser Weise binnen drei Mal 24 Stunden zurückgelegt werden. ;

Aus Glogau wird der „Schles. Ztg.“ geschrieben, daß in der am 15. Februar abgehaltenen Sißzung des Comités für eine Eisen- bahn von Glogau über Bunzlau, Lauban bis zur Landesgrenze in der Richtung auf Zittau auf Antrag des. Vorsißenden, Landrath von Jagwiß-Glogau, beshlossen wurde, die Vorarbeiten sofort aus- führen zu lassen.

In der am 15, d, M. zu Sömmerda abgehaltenen außer- ordentlichen Generalversammlung der Saal-Unstrutbahn-G e- fellshaft wurden die auf der Tagesordnung stehenden Anträge ge- nehmigt, Es betraf dieselbe folgende Gegenstände: 1) Wegen ciner Differenz mit dem Handelsrichter nochmalige formale Bef: ätigung der in der Generalversammlung zu Buttstedt am 3. November 1873 ge- faßzten Beschlüsse über eine Prioritätsanleihe; 2) die U bernahme des Betriebes der Saal - Unstrutbahn Seitens der Nordhausen - Erfurter Bahn; 3) die Niederschlagung von Konventionalstrafen.

Die Vorarbeiten für eine Linie, welhe von der Nähe der Stadt Stollberg bis zur preußisch - belgischen Land es- grenze in der Richtung auf Obex- oder Niederbellingen cine Ver- bindung mit der Wilhelm-Luxemburger Bahn und der Bergisch-Mär- fischen oder. Rheinischen Bahn herstellen soll, haben begonnen. Auf der, der Bergisch-Märkischen Bahn konzessionirten Linie von Born bis Opladen find für die Strecke Hilgen-Opladen die Vor- arbeiten in Angriff genommen. i

Southampton, 17. Februar. (W. T. B) Der Dampfer „Tyne * von der Royal Mail Steam Paket Company ift von West- indien hier eingetroffen.

Die erste Aufführung von Octave Feuillets „Sphinx* mit Gräfin Arco-Janisch im Residenztheater in der Titelrolle ift nunmehr definitiv auf Sonnabend, den 20. d, M. feftgeseßt.

ImKrollschen Theater geht die interessante Posse „B u u-

beim

melfritze“ von Jacobson und Wilken, die durch die Weihnachts- |

ausftellung unterbrochen werden mußte, am Freitag neu einstudirt und mit neuen Couplets ausgestattet, in Scene, Der Beifall, den Stück und Darstellung damals fanden, sichern der Posse auch jeßt eine längere Repertoirdauer.

Die angekündigte Vorführung der 8 dresfirten Elephanten im Cirkus Salamonsky hat am Schluß der gestrigen Vorstellung 1ait glänzendem Erfolge stattgefunden. Zuerst traten 6 kleinere Ele- phanten (von ca. 2 Meter Rückenhöhe) in die Arena, wo die klugen, vortrefflich geshulten Thiere sofort ihre Künste auf umgekehrten Beottichen, ihre plumpen Füße nah dem Takte der Musik bewegend, auf den Vorderfüßen oder dem Kopf stehend oder einzeln im Kreise tanzend und auf Kommando niederfallend, mit großer Präzision ausführten. Geradezu erstaunlich aber ist die Dressur der beiden größeren kolos- falen Thiere, welhe Hr. John Cooper auf den leisesten Wink nach seinem Willen zwingt. Der Bändiger wirft sih vor ihnen nieder und läßt die Kolosse über sich hinweggehen, steckt seinen Kopf in ihren Rachen, reitet auf dem Rüssel und läßt sich vom Erdboden auf ihren Rüdcken heben. Das zahlreiche Publikum lohnte Hru, Cooper für seine Leistungen durch Beifall und wiederholten Hervorruf.

Prozeß Ofenheim. 4 Wien, 17. Februar. (W. T. B.) Der Vertreter der gech digten Privaten, Hofrath Barychar, und der Vertreter des Staats-

ärars, Ober-Finanz-Rath Pohl, erklärten fih bezüglich des Schaden- ersaßes mit den Ausführungen des Staatsanwaltes einverstanden.

morgen -fortgesett wird.

a

Redacteur: F. Prehm. Verlag der Expedition (Kessel). Druckt W, Elsner-

Drei Beilagen

Berlin :

(einschließlich Börsen-Beilage).

Hierauf begann der Vertheidiger, Dr. Neuda, fein Plaidoyer, welches

dem wir wie das Civilehegesetz auch deu vorliegenden Geseßentwurf

2 M2.

Landtags- Angelegenheiten.

_ Berlin, 18. Februar, Die Rede, welche der Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten Dr. Falk in der Sizung des Hauses der Abgeordneten am 16. d. M. in der Diskusfion über den Gesezentwurf, betreffend die Vermögensverwaltung in den katholishen Kirchengemeinden, nach dem Abg. Dauzenberg hielt hatte folgenden Wortlaut: N _ G i

S halte es, meine Herren, für unzweifelhaft, daß diese Vor- [lage einer Kommission zur näheren Berathung überwiesen wird Wäre der Antrag nit son von zwei Seiten angekündigt worden, die Vorlage an die Kommisfion zu verweisen, so würde ich besonderen Werth darauf gelegt haben, dies meinerseits noh auszusprecheu. Fch glaube allerdings, es ist die Materie derart, daß sie nah allen Seiten hin einer eingehenden Erörterung bedarf. Fch will gleich hinzuseßen daz die Staatsregierung sich bewußt ist, was sie thua founte, in dieser Beziehung gethan zu haben, denn nahezu drei Jahre haben die Borerörterungen über diejen Entwurf gedauert, und nicht blos in zwei, fondern in einer Reihe von verschiedenen Formulirungen ist er „zur weiteren Erörterung gekommen. Diese cine Erfahrung drängt ja mit Nothwendigkeit dahin, auch Seitens der Regierung das Hohe Haus zu bitten, die Angelegenheit eirer Kommisfion zu überweisen Ein Mehreres darüber zu kemerken, is nach der ausgesprochenen Neigung, die in dieser Richtung gebt, wie gesagt, nicht nöthig. Aber weil ih ficher bin, daß, sei e in der einen, sei es in der andern Gestalt, , die Ueberweisung an die Kemmission beschlossen werden wird, fo glaube ich, mich auch eines Eingehens auf die Vetails, die hier bereits erwähnt worden find, enthalten zu follen, fie werden ja Gegenstand eingehender und ausgiebiger Erörterung in jener Kommission sein. Jh habe deshalb auch, soweit ih später nicht noch beiläufig darauf zurückkomme, eine besondere Veranlassung nicht mich mit den Ausführungen des Hrn. Abg. Windthorst, welcher den Standpunkt der Vorlage einnimmt, zu befassen, ih möchte nur gegenüber einem der Desiderate, die er hervorgehoben hat, etwas sagen: nämlich er gievdt dem Bedauern Ausdruck, einen § atronats- geset-ntwurf noch nidt zur Verhandlung dieses Hohen Hauses gestellt zu ehen. Ich darf hier verfichern, daß diese mindestens gesagt etwas sprôde Materie auch in der Deit, die ih nicht die Ehre gehabt habe gu diesem Hohen Hause zu jprehen, nicht etwa unbeachtet geblieben ist, sondern si sogar einer fehr energischen Förderung zu erfreuen gehabt hat, zum Abschluß 1 sie aber nicht gekommen. Es hat au 1chließlich doch jedes Ministerium nur ein gegebencs Maß von Kräften und wenn die Anforderungen auf allen Gebieten, die in meinem Ministerium zu]ammengefaßt find, so mächtig hervortreten, wie das der Fall ist, so muß man sich eben an der Fertigstellung desjenigen genügen laffen, was man für das Nothwendigste erachtet, und zu diesen A E A geyert Je e Geschentwurf, in ‘welchem Pun auc mit den Herren Abgeordne Ei en Ein- verständnisso mi N éd geordneten glaube im vollen Ein : Ver Hr. Abg. Reichensperger liebt es, bei allen seinen F über Geseße, die das Gebiet der Kirche beclihren, Ritblide tee zu lassen, und dur Citate Anderer fich zu stärken. Was in der ersten Beziehung vorgetragen ist, war im wesentlichen eine Anerkennung von Thatsachen in Bezug auf welche ex auch nicht dazu übergegangen ift Konsequenzen d-raus zu ziehen, außer in einer Beziehung auf welche ih demnächst kommen werde; er hat die Anführungen nicht weiter beleuchtet; Sie erlassen es mir deshalb wohl auch, auf eine Beleuchtung einzugehen. Was das Citat betrifft, so ist es vielleicht diesmal nur eingeschaltet worden , um sih in der ersrischenden, die Hörer erfrischenden Lage zu befinden einen Kultus-Minister dem anderen Kultusminister entgegenhalten zu fönaen. Was man sachlich feiner Citirung entgegenseßen könnte, hat glaube ich, der Hr. Abg. Windthorst {hon gesagt. Da id nun aber dabei gerade persönlich nit angegriffen, fondern persönlich berührt worden bin, so möchte ih doch au denselben Gedanken, den der Hr Abg. Windthorst ausgesprochen hat, von meinem persönlichen Stand- punkte fassen. Das ganze Beispiel lehrt mir eben nur, daß ein romaniscer Kultuê-Minister anders denkt wie ein deuts ch er Kul- tuêminister, ja, meine Herren, daß er vielleicht anders denken muß Eine große Verschiedenheit zwischen uns beiden ist ja {hon in dem angedeutet, was Hr. Reichensperger uns vorgetragen hat. Jch weiß niht, ob das Citat aus dem Zusammenhange genomuien ist oder niht; ich halte mich nur daran, daß nah Hrn. Reichensperger Hr. Bondi meint, solche Geseße so habe ih es verstanden hätten den Untergang der KirŸe zur Tendenz, und Sie wissen, meine Herren i Whue es wieder, ih bestreite, daß das die Tendenz der preu- ischen Geseße it. Wenn die Kirche {wer geshädi„t wird in Folge dieser Geseße, so hat fie es nach meiner Ueber- zeugung verschuldet durh ihr eigenes Verhalten diesen Gesetzen „gegenüber. Eine Gleichheit könnte sich aber doch zwischen ber italienijhen Gerichtépraxis und der unscigen finden Hr. Reichensperger war vorher dabei, uns mitzutheilen, Hr. Bondi habe sich beklagt oder es als etwas sonst nirgends Verkommendes be- zeichnet, daß bei uns drei Bischöfe im Gefängniß säßen. Zu meiner C1holung, nicht um Politik zu treiben, war ih im vergangenen Herbst in Oberitalien. Eine ganze Woche hindurch spielte dort die Nachricht eine große Rolle, daß soeben der Bischof von Mantua auf irre i nit 8 Tage eingesperrt worden sei, weil er ein Staatêgeseß ver- leßt habe, Dies zur Kritik der Citate. Ich glaube, daß es wohl zum Schmuck, aber nicht gerade zum Beweise in der Rede gegeben En ist.

Iun, meine Herren, ist der Hr. Abg. Reichensperger da ausgegangen, die Staatsregierung wée. E rad Bedürfniß empfunden haben, die Monotonie #0 war es ja wohl Ver. Maigeseße odér “der Verhandlungen über solche Gesebe durch eine andere Art von Gesetzen zu unterbrechen und doch führte er uns spâter aus, der vorliegende Gesebentwurf sei eigentlih nur eine Konsequenz der Maigesebe, wobei, wie mir scheint, ih mich in der glücklichen Lage befinde, gerade seinen Fraktionsgenossen Herrn Dauzenberg ihm entgegenhalten zu können, der cine folche Kon- sequenz nicht anerkannt hat. Aber, meine Herren, eine Konsequenz der Maigeseße in dem Sinne, daß man diefen Entwurf vorgelegt habe, weil man durch die Entwikelung der Dinge auf diesen Weg ge- drängt worden sei, ist dieses Geseß wahrlih nidt. Jch möchte bitten, lejenigen Herren, die in diesem Hohen Hause bereits saßen an jenem

age, als ich die Entwürfe zu den Geseßen vom 11. und 12. Mai 1873 dem Hohen Hause persöulih vorlegte, diese Mitglieder, sage ich, möchte ih bitten, sih daran zu erinnern, daß i damals bercits er- Tärte, die Staatsregierung habe gleichzeitig die Regelung der Ver- mögensverhällnisse der katholischen Kirche ins Auge gefaßt und köune dieses Kapital nur Deswegen nicht sogleih angreifen, weil es nicht ausreichend vorbereitet sei. Jch wiederhole, die Vorbereitung jener Gesehe und dieses Geseßentwurfs find Hand in Hand gegangen ; ich wiederhole, was ih bei anderer Gelegenheit gesagt habe, die Wege die die Staatsregierung gehen muß, um den unberechtigten Widerstan, zu brechen, der ihr e wird, find verschiedener Art: ste find auflauernder, repressiver, organijatorisher und anderer Art. Ich habe

ehnliches, wenn ih nicht fehr irre, geäußert, als ih den Geselz- entwurf über die Civilehe vor diesem Hohen Hause zu vertreten die Ehre hatte. Die Natur der Geseze und Gesetzentwürfe ift ver- ieden, es müssen mehrere Wege gegangen werden, um zum Ziele zu gelangen: der eine Weg wird entschieden gegangen in den Gesetzen,

Erste Beilage

‘GEORL E M ck2 S T L R O:

finden. Aker eine Konsequenz der Maigeseße in de

Sinne it er nicht, am wenigsten A e ber Abt Ee en Monotonie zu unterbrechen. Die Königliche Staatsregierung geht Schritt vor Schritt auf dem Wege, den zu beschreiten sie von Anfang an für nothwendig erachtet hat, vorwärts, und sie thut den betreffen- den Schritt in dem Momente, wo die Dinge fih so weit entwidckelt haben, daß fic mit einer disputablen Vorlage vor Sie ireten kann und wo fie dabei der Ueberzeugung sein kann, daß diese disputable Borlage in diesem Hohen Hause auch Annahme finde. Denn, meine Herren, das ist gar nicht zu leugnen, für viele Gesetze ift das Feld im exsten Augenblick nicht bereit und klar, es müssen erst Erfah- rungen gemacht werden im Laufe der Zeit, und diese Erfahrungen ermöglichen dann erst die Annahme. Jch wiederhole für Ausge- ge\prochenes : hier mit diesem Geseße mochte es vielleicht nicht ander3 sein, wie es war bei dem Geseße über die Civilehe; ih bin davon vollkommen durchdrungen, das Civilchegeses wäre bis auf diese Stunde noch nit zu Stande gekommen, wenn nit die Erfahruagen auf Grund der Geseße vom 11. und 12. Mai 1873 uns vorgelegen Aen, i

__ Wie vorauszu'ehen war nach Ankündigungen in einzelnen öffent- lichen Blättern, ist die Verfassungéfrage Sbcekitans nes n den Erörterung gewesen. Der Hr. Abg. Windthorst hat si in dieser Beziehung Uber die Dürftigkeit der Motive beklagt, aber einen Er- klärungsgrund für diese Dürftigkeit soglei beigefügt, den i aller- dings vollständig adoptiren kann; die Staatsregierung ist von der Ueberzeugung durchdrungen, daß die Verfassungs8mäßigkeit eines Ge- jeßes, welches dem vorgelegten Entwurfe ensprict, ernstlich gar nicht bestritten werden kann. Sie gründet diese ihre Ueberzeugung auf den Wortlaut des jeßigen Artikel 15; aber sie j bei f

t des ( macht es freilich bei fei Lesung nicht so, wie der Hr. Abg. 4 era a e Ai namentlich den ersten Saß desselben in zwei Theile theilt, die beide selbständig ein sollten und neben einander gehen, soudern fie liest den Artike! als einen Saß und sie erinnert sich, daß nach dem Worte jeibftändig dec logisch umgeseßte weitere Saß folgt, der da beginnt mit dem Worte: Bleibt aber." Ich habe niht den geringsten Zweifel daran, daß der Saß in seiner Totalität nur dasjenige be- zeichnet, was die Staatsregierung darin findet. Der zweite Satz sagt: „Die Grenzen der Selbständigkeit werden gezogen durch das ganze Geseß und die geseßlich geordnete Aufsicht.“ Nun meine Herren, ein solches Geseß ist es, um das es fich gegenwärtig handelt. Jh muß sodann dem Hrn. Abg. YNeichen8perger bemerken, daß mir seine Deduktionen us dem Absatz welcher auf Seite 15 der Motive unmittelbar auf die CGitirung des Artikels 15 folgt, doch eine recht sehr künstliche zu sein scheint. Aus diejem Saße liest er heraus: die Staatsregierung erkenne an, daß der ärtifel 15 in feiner ursprünglichen Fassung nicht dasjenige Recht ge- geben habe, auf Grund dessen die jeßige Vorlage beruhe. Meine Herren, davon steht auch niht das Geringste drin. Der Hr. Abge- ordnete wird doch nicht verlangen, daß man bei solchen kurzen Bezug- nahmen in den Motiven immer den vollständigen Hergang früherer Verhandlungen 1hildere, die vor Jahren stattgefunden haben. Wie war es denu im Jahre 1873 mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit, als die Staatsregierung die in Rede stehenden Gesetzentwürfe vor- legte und ankündigte? Die Staatsregierung meinte, daß im Großen und Ganzen cs nicht zweifelhaft sein könne, daß ihre Tendenz in die altere Fassung der Berfassungsurkunde bereits genügenden Boden habe, um sich entwickela zu können; sie müsse aber mit Rücksicht auf Streitigkeiten über den Artikel 15, mit Nüfsicht auf einzelne Vor- \hristen der Entwürfe einen Zweifel für gerechtfertigt erachten, und fie legte es deshalb in die Hand dieses Hohen Hauses, si darüber zu entscheiden, ob man der Verfassungsur kunde zur Abschneidung aller Zweifel deswegen ist es auch bis auf diese Stunde streitig, ob man das Gefeß vom April 1873 ein Verfassungs änderung s gesetz oder ein Verfassungs deklarations geseß geben solle eine andere Fassung ändern solle. Das Hohe Haus und in Uebereinstimmung mit ihm die übrigen Faktoren der Geseßgebung haben fich für eine andere Fassung schlüssig gemacht, und ich wiederhole, d. h. ich wiederhole, was die Motive sagen der Hr. Abg. Windthorst tausht fih nach meiner Erinnerung nicht, wenn ex sagt, es sei bei den Berhandlungeu Uber diese Frage gar fein Zweifel gewesen, daß man durch diese neue Formulirung auch jedes Bedenken gegen eine Aenderuug der Vermögensverwaltungs-Angelegenheiten durch das Geseßz habe ausschließen wollen. Sehen Sie si den Bericht der Kommission dieses Hauses über dié Aenderungsvorsläge an, nehmen Sie die Vorträge derjenigen Herren ins Auge, die damals wesentlich bei den Debatten betheiligt waren und für das Zuftandekommen jenes Ge- setzes eintraten, und Sie werden mchr oder weniger deutlich Erklä- rungen finden, die für die Richtigkeit meiner Aufassung jprehen. Ich bin in der That nicht in der Lage, den Vorwurf der Verfassungs- widrigkeit irgendwie zugeben zu können.

Der Hr. Abg. Reichensperger hat den Saß der Motive über die forporative Stellung der katholischen Kirche dem Staatsleben gegen- über hervorgehoben und darauf hingewiesen, daß ja die katholische Kirche vor dem Staate gewesen sei. Meine Herren, ich kann und muß ja zugeben, daß eine katholische Kirche war, che cin preußischer Staat existirte, aber das ändert doch an der Richtigkeit des Saßzes nichts, daß in dem geschaffenen und organisirten Staatswesen die kathaliscbe Kirche, so weit es sfih um Rechtsbeziehuagen handelt, vermöge deren sie fih im Staatswesen bewegt und vermöge deren sie im Staats- wesen eine zur juristischen Persönlichkeit zusammengeschlossene Stel- lung hat, sich nur rihten könne nach den Bestimmungen dieses Staatswefens oder, daß das Staatsgeselz diese ihre Beziehungen zu regeln habe. Meine Herren, wie oft haben wir nicht diejen Punkt erörtert! Jch glaube nicht, daß es nöthig ist, des weiteren darauf zurückzukommen; einigen werden wir uns in dieser Beziehung nie- mals. Aber ist es denn wirklich erst ein Einfall dieses Gesetzent- wurfs, die Frage zu regeln: Wie wird die katholische Kirhe, wenn sie cine juristische Persönlichkeit geltend machen will, organisirt, wie tritt ihre Vertretung nah außen auf? Ich meine, es ist das ein neuer Gedanke des Entwuxfs wir habn ihn s{on und das gilt noch bis auf diese Etunde im Allgemeinen Landrecht ausgesprochen ; das Ober - Tribunal selbst hat, wenn mi nicht alles 1äuscht, den Saß anerkannt: nah dem Landrecht ist Träger des Kirchenvermögens nicht die abstrakte Kirche, niht die Kirche einer bestimmten Diözese, sondern die Gemeinde, Jch denke, das ist ein Say, dur das fehr deutlich und unzweifelhaft auéspriht, was der vorliegende Entwurf bezweckt also, meine Herren, so was gar Neues enthält er doch nit. Ein Organ, welches vom Staate als Vertreter anerkannt wurde, foll durch das jeßige Geseß nur neu geschaffen werden; hat das Geseß früher die Macht gehabt, die Vertreter der juristischen Personen zu berufen, so vermag ih nit einzu}eben, warum es niht auch jeßt diese Macht haben soll. __Der Hr. Abg. Reichensperger meinte aber, die Staatsregierung mit ihren eigenen Waffen {lagen zu können und zwar mit Dem- jenigen, was sie im vergangenen Jahre in Bezug auf die evangelische Kirchengemeinde- und Synodalordnung hier erörtert und verlangt hat. Meine Herren! Es wird mir von den verehrten Mitgliedern des Centrums so „oft entgegengeseßt, ich verstünde ‘garnichts von fkatholishen Dingen. Beinahe fühle ih mich versucht, hier die p M umzukehren, aber ih will so grob nit sein. Ich will nur jagen, der Herr Abg. Reichensperger hat sich do die Sachlage gar nicht vergegenwärtigt. Es liegt nicht in meiner Ab- sicht, Unterschiede herleiten zu wollen in Bezug auf die Mitwirkung

ie man furzweg die Maigesebe uennt; der andere Weg ist der, auf

gewisser Staatsorgane bei der ersten Einleitung der Verfassungs- gründung dex evangelischen Kirche, Jh will diesen Punkt cle einen

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Slkaals-Anzeiger.

Berlin, Donnerstag, deu 18. Februar,

1875.

mich deshalb nur halten an das, was E E f waS nichi be-

B die evangelische Kirchengemeinde- Und Synodalordnung, gezwungen durch die Eatwidelung ber Dinee eiren lange für richtig gehaltenen Schriit fo weit sie ihn thun konnte, wirklich gethan hat, nämlich, daß fie die Vertretung der Interna, der cigent- lich kirchlichen Angelegenheiten, gleichzeitig in dieselbe Hand legte, welcher durch sie die äußeren firlichen Angelegenheiten übertragen wurden und, meine Herren, die Staatsregierung ist sich vollständig bewußt gewesen, daß dieser (leßtere) Akt aub nur ein Wunsch sei, so lange nicht die geseßliche Sanktion hinzukommt. Nicht, meine Herren handelt es fih darum , dur die Staatsgeseßgebung jenen Körpern juristische Persönlichkeit zu geben doh ja, es handelte sich darum auch aber hauptsächlich handelt es si darum, durch St gejeß zu erklären: wir wollen diesen bestimmten Körpern Funftionen übertragen, die bisher die auf dem Gescße beruh-nden Kirchenvorstände gehabt haben. Es ift in der That in dieser Be- ziehung auch die Kirchcn- und Gemeindeordnung vorgelegt worden, fie ist sogar als Annexum des Staatsgeseßes gegeben worden, und es heißt im leßteren, daß die in dieser Kirchengemeindeordnung den be- treffenden Organen auf dem Bebiete, um welches es \ich in der jeßigen Vorlage gerade handelt, zugedahten Rechte auf diese über- gehen, daß fie sie wirklih haben sollen, Daß sie sie aber bis dahin nicht hatten, das hat Niemand klarer ausgesprochen, als der, der vorhin als summas ep1scopus bezeichnet wurde. Denn der Erlaß, vermittelst dessen Er die Kirchen- und Gemeindeordnung veröffentlichte, erklärt gleichzeitig, alle diese Bestimmungen der Kirchengemeinde- und Synodalordnung gelten nicht und haben feine Wirksamkeit, bis das Landesgeseß hinzukommt. J denke also, meine Herren, das Ansehen des Geseßzes und die Berechtigung des Gesetzes in dieser Hinsicht zu regeln auf dem verm0dgensrechtliden Gebiete, ist klar und deutlih im vorigen Jahre ‘anerkannt worden, und das ift es ällein, auf was es hier ankommt. Der Hr. Abg. Reichensperger hält sich an eine _ Aeußerung, sei es der Motive jei es des früheren Kommissarius, sei es etwa meiner Person, daß es diesem Hohen Hause nicht zustehe, Aenderungen an der Kirchen- gemeinde- und Synodalordnung vorzunehmen. Meine Herren, ih weise Sie wiederholt darauf hin, daß diz Kirchengemeind?z- und Syno- dalordnung die betreffenden Organe gedaht und hingestellt hat als solche, die niht blos die externen diese allein hat hier Bedeu- tung, sondern auch die internen Angelegenheiten der Kirche zu ordnen hatten; gegenüber solcher Position war es allerdings eine Un- möglichkeit, daß dieses Hohe Haus vermöge seiner Machtvollkommen- heit an der Kirchengemeinde- und Synodalordnung etwas änderte; aber ih selbst habe diejem Hohen Hause seine Machtvollkommenheit dahin zuerkannt, Bedingungen stellen zu können, wenn es sie für nöthig erachtete gegenüber der Synodalordnung, Bedingungen, die, wenn die Kirche das Staatsgeseß Haben wollte, von ihr hätten er- füllt werden müssen, Jch habe aber au gleichzeitig ausgeführt, daß es nicht nothwendig sei, solche Bedingungen zu stellen, sondern daß, wie ron vornherein ein Staats-Minister an der ganzen Angelegenheit theilgenom- men habe, sich auch hinterher die Interessen des Staates iu den einschlä- gigen Punkten ausreichend gewahrt erwiesen und deshalb die Landes- vertretung in der Lage let, den betreffenden Bestimmungen ihre Zu- stimmung geben zu können, ohne auf Aenderung zu bestehen. Jn einem kleinen Punkt sogar hat dieses Hohe Haus von seiner Macht- vollfommenheit Gebrauch gemacht: Jh erinnere Sie an die rit in der Kirchengemeindeordnung befindliche Bestimmung über das Kirchen- paironat. Ich denke also, meine Herren, der prinzipielle Gesichtspunkt ist heute ganz derselbe, wie er im vergangenen Jahre war, daß es sich bei der totalen Verschiedenheit der Verhältnisse, bei der totalen Verschiedenheit der EntwiFlung der Dinze praktisch anders gestaltet hat, ift ja eine ganz naturgemäße Nothwendigkeit, Wollte man hier den von mir immer willig anerkannten Saß der Parität zur Anwen- dung bringen 1a, meine Herren, dann würde man zur äußerften Visparität kommen, indem man auch nicht auf Grund eines und desselben Prinzipes handelte, fondern indem man verschiedene Prin- zlplen anwenden müßte. Jch stehe aber auf dem Boden dcs Verfah- rens der Königlichen Staatsregierung im vergangenen Jahre, welches, wie gesagt, prinzipiell dasselbe war, das in Beziehung auf die Vorlage eingehalten ist, die Jhnen jeßt gemacht wird, und über die Sie heute zum ersten Mal diskutiren. Jh glaube, daß damit auch dieser Punkt erledigt ist; aber die Ausführungen meinersei:s zeigen auch gleich- zeitig, wie außerordentlih unreht es ist, eine Parallele zu ziehen zwi- schen den Kriterien, welche die Gemeinde- und Synodalordnung für die Qualifikation der Kirchenvorsteher und Gemeindevertreter aufstellt und denjenigen, die dieser Entwurf für sie fordert. Meine Herren È Jch will nicht bestreiten, daß im ersten, vielleicht im allerersten Sta- dium, in dem si die Abfassung des Entwurfs bewegte, cine andere Bestimmung. darin Plaß gefunden hatte, und daß in Folge einer In- diskretion, resp. einer sehr unklaren Würdigung der thatsächlichen Ver- hältnisse durch eine Regierung dieser Entwurf einem der Herren Bischöfe mitgetheilt worden ift. Darauf ist freilich nicht erfolgt, was Herr Dauzenberg sagte, daß man sich die Sache ansah, näher wür- digte und dann Einwendungen erhob gegen Dieses und Jenes, fondern ein feierlicher, energischer Protest gegen die Berechtigung der Staats- regierung, fich mit dieser Angelegenheit überhaupt zu befassen. Aber, meine Herren, liegen denn nicht die Unterschiede fo klar zu Tage: auf der antern Seite sind die Gemeindeorgane Ver- treter für innere rein kirhlihe Angelegenheiten und für äußere, auf der andern Seite nur für äußere Aageicanbeitén. Ich kann nicht glauben, daß ih berechtigt gewesen wäre, für diese leßtere die für jene erforderten kirchlichen Eigenschaften, wie sie genannt werden, Kriterien für die kirhliche aktive und passive Wahlfähigkeit in den vorliegenden Entwurf hineinzunehmen, blos um äußerlich: zwei innerlich verschiedene Dinge vollkommen gleich zu behandeln.

Meine Herren! Ein sehr wichtiger Punkt hat und das soll das Leßte sein, auf das ih glaube, in dieser allgemeinen Diskussion eingehen zu müssen die beiden Herren, die vorhin auf der Tribüne waren, zu einem sehr lebhaften Appell an mi geführt, dahin gehend, ich möchte ihnen doch, da bisher eine Mißverwaltung der Kirche eine: unordentliche Wirthschaft in der Vermögensverwaltung der Kirche nicht nachgewiesen fei, solche Beweise vorführen. Nun, meine Herren, ich werde Sie allerdings mit einigen Details behelligen müssen. Man thut wohl, in solchen Fragen zur Beweisführung nur ganz authentisch fest= gestellte Momente vorzutragen, solche, bei denen man von vornherein in der Lage war, die Sache vollständig übersehen zu können und we man nicht gerade auf Berichte sich stüßen muß, deren Material viel= leiht auch ein niht vollständiges ist. J habe deshalb gemeint, am besten zu thun, wenn ih Jhnen Einiges vortrage aus dem, Bea richte, welchen der Staatskommissarius für die Verwaltung der Dis= zese Gnesen an mich gerichtet hat, und demnächst will ih au, da= mit es ganz korrekt bleibt, wörtlih vortragen, was ein diesen Koma missarius beizeordneter Beamter übex vers{iedentliche Einzelfäüo amtlih auf Grund der von ihm eingesehenen Akten fixirt hat. j

Aus dem Bericht des Kommiszarius der Diözese Guesen vom 19. ODftober wvergangenea Jahaes - ‘erhellt das Erste wird nicht * wörtlich zu lesen sein zunächst Folgen- des. Die “bischöflichen Kassenbeamten haben am 8. Juni ihre Konsistorialkasse R und dieser Abschluß ertrug eine Ein- nahme, einen Kapitalbestand des Vermögens von etwas über 52,000 Thalern. Am 9. Juni erfolgte auf Grund dieses Abschlu ses die Bea \{lagnahme, und fiche %a, als die Staatôbeamten die Kasse über- ¿&hlten, ergab fich ein Kapitalbestand von etwas über 83,000 Thlrn, und es fehlte an allem und jedem Anhalt, woher dieses plus von

strittigen draußen lassen und wirklich nicht beftritten werden stritten werden kann, ist das,