1875 / 42 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Feb 1875 18:00:01 GMT) scan diff

31,000 Thlrn., wenn ih richtig rene, gekommen war. Der Herr Kommissarius, ein geübter Beamter, wußte sih niht zu helfen. Er ließ fih deshalb einen Buchhalter der Regierungshauptkasse kommen, und zwar einen Mann, der in einem gewissen BEN S mor Eh der nicht fern von den Mitgliedern des Domkapitels Gnesen gespielt hatte, sein Gutachten abgeben mußte und zu diesem Zwecke einige Einsicht in die Vermögensverwaltung genommen hatte. Diesen ließ er ih kommen und dieser Mann hat 3 Monate angestrengt arbeiten müssen, üm einigermaßen eine Uebersiht über die Lage der Vermögens- verwaltung bei der bischöflihen oder Konsistorialkasse beim Dom- fapitel Gnesen zu gewinnen. Der Landrath fährt nun wörtlich fort:

Aus diesem Bericht ich theile Jhnen nachher noch etwas daraus mit geht nun hervor, daß fast 10 Jahre lang in der hiesigen (der Gnuesenschen) Konsistorialkasse Unterschlagungen der aller-

röbsten Art von demn Rendanten verübt, daß das hiesige Konsistorium,

E au der Herr Erzbischof Jahre lang darum gewußt, ohne daß irgend welche Maßregeln ergriffen wurden, der heillosen Unordnung in der Kassenverwaltung zu steuern.

Es is gerichtlih festgestellt, daß nicht nur Kollekten- gelder ' (Peterspfennige) in Höhe von vielen tausend Tha- lern, niht nur die Zinsen verschiedener hier verwalteter Stiftungen unterschlagen sind, sondern auch mehrere Stiftungskapita- lien sind spurlos vershwunden, die darüber Auskunft gebenden Akten- ftücke vernichtet und so jeder Versuch von vornherein vereitelt die Sachen weiter zu verfolgen. Aber nicht nur in der Kassenverwaltung hat es sich herauëgestellt, daß die geistlihen Behörden, seitdem sie jeder Aufsicht des Staates über die von ihnen ausgeübte Vermögens- verwaltung überhoben sind, entweder nicht Willens oder nicht im Stande sind, die Vermögensverwaltung der Diözese zu führen und zu beaufsichtigen. :

Dieselbe Vernachlässigung und Unordnung findet sich in allen Verwaltungszweigen. j | |

Als Beispiel führe ih an, daß dem hiesigen Priesterseminar ein \ch{ônes Rittergut (Braciszewo) gehört, auf welchem man sämmtliche Gebäude derartig hat verfallen lassen, daß sie gar nicht mehr repara- turfähig sind. Während der ganzen leßten Pachtperiode von 21 Jahren sind nur 3 Baurevisionen, die leßte vor 7 Jahren gehalten, obglei eine solche alljährlih angeordnet is, Das Gut kommt jeßt zur Neuverpachtuung und müßten alle Gebäude in kürzester Frist neu aufgebaut werden, da fonst dieselben wegen Baufälligkeit polizeilich abgetragen werden müßten. Bei dieser Baulast wird natürlich die nächste Pachtperiode für die Revenüen des hiesigen Priesterseminars äußerst ungünstig und dabei sind 18,000 Thlr. Ersparnisse aus dem Seminarfonds vorhanden, deren Disposition fih der Herr Erzbischof allein vorbehalten hat und troß vielfaher Bitten des bedrängten Pächters des Seminarguts Braciszewo nicht zu bewegen war, für die Bauten auf dem Seminargute etwas herauszugeben, Wie es mit der Vermögensverwalturg der einzelnen Pfarreien stehen mag, läßt fich bis bt noch gar nicht übersehen. Die Kontrole, welche die geistlichen Oberen hierüber. ausübten, war gleich Null und beschränkte sih auf Best ticung der Etats, die näher zu prüfen sich Niemand die Mühe nit.

Nur lei den Pfarren fiskalischen Patronats wurde Seitens der Patronatsbehörde eine gehörige Rechnungslegung und Erledigung -der herbeigezogenen Monita gehalten. Bei allen übrigen Pfarren hing es lediglich von dem Belieben des Pfarrers ab, ob und wie er Rehuung legen wollte.“ Das Konsistorium hat nirgends eingegrisfen, obgleich ausführliche und ausreichende Bestimmungen über die Verwaltung des Pfarr- und Kirchenvermögens vorhanden sind. : :

Es unterliegt keinem Zweifel, daß, {e länger die Vermögens- verwaltung der Diözese - unter staatlicher Leitung bleibt, desto mehr Mißbräuche der bisherigen geistlihen Verwaltung ohne staatliche Kon- trole zu Tage treten werden. A

Diese Mißbräuche, Unterschlagungen, Nachlässigkeiten waren auch seit Jahren im Publikum bekannt, und hieraus erklärt es sib, daß auch die Katholiken hiefiger Gegend, soweit sie darüber nachzudenken vermögen, die Einmischung des Staa!es in die Vermögensverwaltung der Diözesen gern gesehen haben, da nur auf diefe Weise dem lang- jährigen Schlendrian in derselben abgeholfen werden kounte. h

Meine Herren! Sie haben hieraus vielleicht entnommen, daß es Bestimmungen giebt, die, wenn gehörig angewendet, für die Verwal- tung des Pfarr- und Kirhenbermögens ausreichen möchten. Der be- treffende Rechnungsbeamte konstatirt das auch in seinem Bericht; er spricht aber am Schluß wörtlihch Folgendes aus: i

„Wenn man aber annimmt, das hiesige (Gnesener) General- Konsistorium sei außer Stande gewesen, seine eigene Kasse in Ord- nung zu halten, fo ist wohl der Zweifel begründet, ob cs als Auf- fihtsbehörde an den Kirchenkassen ein größeres Interesse nehmen wird, ob nicht vielmehr diese Bestimmung ebensowenig werde be-

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Fnserate für den Deutschen Reichs- n. Kgl. Preuß. Staats-Anzeiger, das Central-Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Inseraten - Expedition des Dentschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, 8. W. Wilhelm-Straße, Nr. 32.

E: E G E pERE

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen,

2, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl,

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

4, Verloosung, Amortisation,

K 4 u, s, w. von öffentlichen Papieren,

folgt Werden, als dies in Bezug auf die für die Kassenkuratoren die Konsistorialkasse gegebenen, der Fall war.“

Ich glaube, das ift ein reines argumentum ad hominem, welchem sih zu entziehen recht {wer fallen würde; aber ich möchte auch hier einige kleine Beispiele dafür noch mittheilen, daß der betreffende Beamte doch wirklich mit Recht ad hominem argumentirt hat. Er erzählt Sie werden mir erlauben, daß ih die Namen der be- theiligten Personen und der Orte nur mit dem Anfangsbucstaben nenne. (Ruf: Nein, ganz! Wir bilten um die Namen!) Ih werde fie (zum Centrum gewendet) Jhnen nennen, wenn ich fertig bin und Sie sie dann noch hören wollen. / : L

Der Pfarrer K. in B., welcher die der Kirche gehörigen Kapitalien aufbewahrte, ist im Jahre 1869. gestorben, Die Erben desselben machten auf Werthpapiere Anspruch, welche von der Kirche als ihr Eigenthum gleichfalls beansprucht wurden. ä

Da eine Einigung nicht stattfand, kam es zum Prozeß, der nah Lage der Akten jeßt noch in zweiter Instanz zu schweben scheint, we- nigstens ist über den Ausgang desselben in den Akten nichts enthalten.

Der Nachfolger des J. K, Pfarrer S., aufgefordert, aus den Kirchenakten den Nachweis zu führen, daß die beanspruchten Effekten wirklich der Kirche gehören, berichtet unterm 30. November 1869 an das Konsistorium, er habe die Akten genau durchgesehen, aber nichts darin finden können, was als Beweismittel dienen könnte. L

In den Akten seien amtliche und Privatsaccen gemischt, außerdem seien fie so unverständlich, daß es unmöglich sei, daraus Etwas klar zu ersehen; übrigens s{chlicßen sie alle mit dem Jahre 1865. Das Konsistorium erklärt in seinem Schreiben vom 11. Januar 1870 an den Rechtsanwalt R. in O. (Anwalt der Erben) wörtlich: 1) „Der verstor- bene Propst K. war in der Kirchenkafsenbuchführung in der leßten Zeit fehr nahlässig und ließ sih aus den von ihm geführten Akten über den Verbleib mehrerer Kircheukapitalien nichts Näheres ausmitteln,“

2) Als der Propst K. in G. im Jahre 1871 gestorben war, stellte sich heraus, daß zwei von demselben für die Kirche in Em- pfang genommenen Schenkungen sie sind auch genannt nah den Schenkungsgebern von 100 Thlrn. und von 50 Thlrn. nicht vor- handen waren, daß auch von .der Schenkung ad 100 Thlr. dem Konsistorium keine Anzeige gemacht war. /

Endlich \chloß die Kirchenkassenrechnung pro 1869 mit einem Vorshuß von 481 Thlr. 19 Sgr. 7 Pf. ab, welche der 2c. K. vor- geschossen haben foll. Obwohl ein Kirchenkassenrendant vorhanden war, hatte der Propst dennoch die Kirchenkassenrechnung pro 1869 felbst gelegt. Als der Kirchenvorstand angegangen wurde, den Vorschuß zu erstatten, resp. auf die Gemeinde zu repartiren, er- klärte derselbe, daß ihm von den Vorschüssen des Propstes gar nichts bekannt fei, dexr Probst habe die Vorstandsmitglieder in diese Dinge nie einen Einblick thun lassen, auch haben sie die Rech- nung pro 1869 gar nicht mit unterzeichnet. Im Uebrigen hätte die Gemeinde noch Ansprüche an den verstorbenen Propst aus Kollekten, die fie sedoch nur dann zur Geltung bringen würden, falls man von ihnen den Ersaß des gedachten Vorschusses ver- langen sollte. Es ist auch von der Erstattung der 481 Thlr. 19 Sgr. 7 Pf. durch die Gemeinde Abstand geuommen und vom Herrn Erzbischof angeordnet worden, daß dieser Vorschuß aus den Üeberschüssen der nun eingeleiteten Administration der Pfarre erstattet, resp. als Nachlaßmasse des Pfarrers K. dem Gericht offerirt, die oben genannten Geschenkgeber aber davon benachrihtigt werden, damit sie diesen Betrag in Höhe von 150 Thlrn. mit Arrest belegen.

Außerdem wurden noch einige kleinere Ansprüche Seitens der Kirche geltend gemacht.

Später haben die Erben des 2c. K. der Erbschaft entsagt, und ist auf diese Weise die Sache erledigt worden, i

3) Als der Pfarrer und Dekan M. in S. im Jahre 1867 ge- storben war, stellte die Kirche bedeutende Anforderungen an den Nachlaß desselben. Nach der Liquidation des Nachfolgers, Pfarrers Z., in baarem Gelde 1054 Thlr. 32 Sgr. 4 Pf. Es stellte sich unter Anderm heraus, daß der 2c. M. von mehreren Kapitalien, deren Zinsen ihm jedoch mit Einschränkung zustanden, daß er bestimmte Beträge davon an die Kirchenkasse abzuführen habe, diese Beträg- seit einer langen Reihe von Jahren was im Vericht näher detaillirt wird theils 12, theils 21 Jahre nicht a! geführt hatte.

Auch hier hat es eines mehrjährigen Prozesses mit den Erben des M. bedurft, um die Ausprüche der Kirche den Erben gegenüber durchzusetzen,

Es ergiebt sfich aus den Akten, daß die Kirchenkassenrehnungen pro 1862 bis 1867 nicht gelegt waren und daß die Erben s{ließ- lih gezwungen waren - einen Vergleich anzubieten, weil sie nicht im Stande waren, die ihnen durch Erkenntniß auferlegte Rechnungs- legung zu bewerkstelligen. Ju welcher Weise der Vergleich zu Stande gekommen, geht aus den Akten nicht hervor.

fentlicher

Zinszahlung

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ob es überhaupt einer Vorlage bedürfe.

nzeiger.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshban del, Verschiedene Bekanntmachungen. Literarische Anzeigen, Theater-Anzeigen. Familien-Nachrichten, |

In der Börsen- beilage. ck F

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Nun noch einen Fall : ;

4) Ein sehr trauriges Vild kirchlicher Vermögensverwaltung ewährea dié Akten der Propstei in Exin, Der ¿eßt noch amtirende Pfarrer P. is fehr ftark vers{chuldet, derartig, daß ihm {ließli vom Herrn Erzbischof ein Administrator bestellt und das gericht- liche Gehaltsabzahlungsverfahren -eingeleitet werden mußte.

Die Untersuchungs-Akten immer der erzbis{chöflichen wider P. ergeben, daß er sich der Unterschlagung von ca. 518 Ttir, Kirchen- geldern \{Guldig gemacht hat und daß das Kirchenkollegium nur um deshalb auf den Rath eines Rechtsanwalts von der Klage gegen P. Abstand genommen hat, damit der Staatsanwalt davon keine Kennt- niß erhalte.

In Felge eines privaten Uebereinkommens zahlt jeßt P. zur Tilgung dieses Defekts vierteljährlich 25 Thlr. zur Kirchenkasse.

Demnächst verklagte der P. zwei Administratoren, den jeßigen Propst D. und dessen Nachfolger, den noch jeßt fungirenden Admi- nistrator Pfarrer N. wegen s{hlechter Führung der Administration und wegen unrichtiger Rechnungslegung. Darauf wird auch gegen diese Geistlichen die Untersuchung eingeleitet. Das von dem Kalku- lator des Herrn Erzbischofs, cinem Geistlichen, abgegebene Gutachten läßt anerkennen, daß die Rechnungslegung wie die Administration überhaupt eine sehr mangelhafte gewesen, was auch die spätere Unter- suchung, namentlich was die Rechnungslegung anlangt, bewiesen hat.

Ein Urtheil in der Untersulung wider den O. nämli in der erzbischösflihen Untersuchung ist, obwohl die Schlußver- handlungen am 21. Januar 1873 aufgenommen worden, bis jeßt nicht gefällt; dagegen ist die Untersuhung gegen die beiden Ad- ministratoren vom Erzbischof unter der Bedingung niedergeschlagen , daß sie die Kosten des Verfahrens bezahlen.

Meine Herren! Jch weiß nicht,“ ob ich auf die Provokationen auéreihend geantwortet habez. jedenfalls zeigen derartige Erfahrungen, daß es absolut geboten ist, auch die katholischen Kirchengemeinden auf ihre eigenen Füße zu stellen und fie, sei es auch durch den Buch- staben des Geseßes, ernstlich und energisch zu mahnen, sich um ihre Angelegenheiten selber zu kümmern und diese Angelegenheiten nicht in den Händen Anderer zu lassen, die bei günstiger Gelegenheit sie um das Jhrige bringen.

Ich glaube, meine Herren, es ist der Saß der Motive wahr, der da sagt: Es liegt auch im Interesse der katholischen Kirchengemeinden, daß dieser Entwurf Gesetz werde.

(Abg. Windthorst-Meppen rief: Die Namen!)

Es fällt die Verantwortung auf den Hrn. Abg. Windthorst.

In dem ersten Falle war es der Pfarrer Krzywiakowski in Bis- kupice; sein Nachfolger ist der Pfarrer Sobeski; der Rechtéanwalt war der Rechtsanwalt Roll in Oftrowo.

Im zweiten Falle ift es der Propst Kieramuszewski in Gora bei Zninz; die Geschenkgeber waren die Katharina Makowiecka primo voto Kaczmarek und der Simon Malak.

Im dritten Falle ist es der Pfarrer und Dekan Marachowski in Slefin.

Im vierten Falle Meine Herren, es wird hier ausdrücklich ein Vergehea vorgeworfen, ih bin nicht in der Lage, den Namen zu nennen. Die érsten Anführungen aber werden gezeigt haben, daß, wenn ich nur Anfangsbuchstaben nannte, es nicht ctwa war, um mich der Kontrole der betreffenden Angaben zu entziehen, sondern ledigli Schonung.

In der gestrigen Sizung des Hauses der Abgeord- neten bemerkte der Handels-Minister Dr. Ahenbach in Betreff des Gesetzentwurfs, betreffend die Deckung der bei der Begebung der Eisenbahnanleihe aus dem Jahre 1868 entstandenen Coursverluste:

Ich habe selbstverständlih nichts dagegen zu erinnern, wenn diese Vorlage an die Budgetkommission geht; auf der anderen Seite will ih mir jedoch gestatten, darauf aufmerksam zu machen, daß es sich nur um einen überaus einfachen, fofort übersehbaren Gegenstand han- delt. Wenn man einen Zweifel bei dieser ganzen Sache haben könnte, so würde es allenfalls der sein, ob das Geseß überhaupt nothwendig sei. In dem früheren Geseß ist ausdrücklih ausgesprochen: es ist eine Anleihe aufzunehmen, welche die Mittel gewährt zu den und den Eisenbahuen mit der und der Summe. (Es hat das Hohe Haus da- mals gewiß vorausgeseßt, daß dicse Summe, welche für den Eisen- bahnbau nothwendig und auf diesen Betrag als Bausumme normirt war, auch aufgebracht werde. Nun ift dieselbe durch die Anleihe nicht aufgebraht worden. Es {eint also vollkommen selbstverständs lich, daß derjenige Zuschuß gewährt werde, der erforderlich erscheint, um das Baukapital herzustellen. Ich glaube, die Vorlage ift, wie gesagt, an fih unbedenklich, und man könnte höchstens darüber streiten,

Inserate nehmen au: die autorisirte Annoncen-Expedition von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S,, Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß- burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten, sowie alle übrigen größeren Anuonceu - Bureaus.

f A 2: S.

nibles Vermögen von 51,000 Mark (17,000 Thlr.)

Stebriefe und Untersuchungs -Sachen-. Stebriefs-Erledigung. Der unterm 16. No- vember 1874 hinter den Hutmachergesellen Io- hannes Bernhard Carl Howe erlassene Steckbrief ist erledigt, Potsdam, den 15. Februar 1875. Königliches Kreisgericht. I, Abtheilung.

Stectbrief. Gegen den Knecht Wilhelm Heise, 22 Jahre alt, geboren und ortsangehöcig zu Tres- fow bei Neu-Ruppin, ist wegen Diebstahls die An- klage erhoben worden, sein jetziger Aufenthalt bisher aber niht zu ermitteln gewesen. Es wird daher ersuht, den 2c. Heise im Betretungsfalle festzunel- men und mittelst Transports an unsere Gefängniß- Inspektion abzuliefern. Derselbe hat zuleßt in Alt- Ruppin als Knecht in Dienst gestanden. Neu- Ruppin, den 11. Februar 1875, Königliches Kreis- geriht. Abtheilung I.

Hierdurch werden demjenigen Fünfzehnhundert Reichsmark als Belohnung zugesichert, der den Ur- heber des in der Zeit vom 12, bis 15. Dezember 1874 an dem Kaufmann Nißsche, wohnhaft aut Berge in Lüneburg, in dessen Wohnung verübten Mordes in solcher Weise bezeichnet, daß derselbe zur Strafe gezogen werd-n kann. Lüneburg, den 14. Februar 1875. Kronanwaltschaft des Königlichen Obergerichts. ;

Oeffentliche Vorladung. Auf die Anklage der Königlichen Staatsanwal1schaft vom 23. dieses Mo- nats und auf Grund des Geseßes vom 10, März 1856 sowie des §. 140 des Strafgeseßbuches ist wider den Militäpflichtigen Traugott Nollau aus Loßwig, 23 Jahre alt, wegen unerlaubter Auswan- derung, um sih dadurch den Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres zu entziehen, die Untersuchung eingeleitet worden und zum öffentlichen und münd- lichen Verfahren Termin auf den 6. April dieses Iahres, Mittags 12 Uhr, im hiesigen Gerichts- lokale, Zimmer für öffentlihe Sißungen, vor uns anberaumt, Zu diesem Termine wird der Angeklagte Traugott Nollau aus Loßwig mit der Aufforderung

vorgeladen, am gedachten Tage zur festgeseßten Stunde zu exscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche uns so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden kön- nen. Im Falle des Ausbleibens des Angeklagten

wird gegen denselben in contumaciam verfahren werden, '

Torgau, den 26. Januar 1875. Königliches Kreisgecicht. Abtheilung I.

SubHbastationen, Aufgebote, Wor- ladungen u. dergl.

[105517 Subhastations-Patent

Das der Potsdamer Kartoffelmehlfabrik Bröcling & Co. gehörige, in der Neuen Königsftr. Nr. 20 hierselbst belegene, im Grundbuch von hiesiger Berliner Vorstadt Band I. Blatt Nr. 22 verzeich- nete GrundstückX nebst Zubehör foll

den 31. Mai 1875, Bormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichts)telle im Audienzsaal im Wege dec nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert, und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zusdlags

den 5. Iuni 1875, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 1, verkün- det werden. i

Das zu versteigernde Grundstück is bei einem derselben unterliegenden Gesammt-Flächenmaß von 37 Ar 30 Qu:-Mtr. zur Gebäudesteuer nach einem jährlihen Nußungswerthe von 675 Thlx. veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle ist in unserm Bureau B. einzusehen.

Alle Diefenigen, welche Eiaenthums- oder ander- weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht einge- tragene Realrechte geltend zu machen haben, werden e dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerungstermine anzumelden,

Potsdam, den 6. Februar 1875,

Königliches Kreisgericht. Der Subhastationsrichter,

Der Kaufmann L, Neuse zu Caffel hat gegen den Ziegelmeister Carl Schueider für demselben im Juli 1874 käuflich gelieferte Steinkohlen von dem vereinbarten eventuell angemessenen Kaufpreis den Restbetrag von 463 Thaler 10 Silbergr. nebst

| Beweisantritt durch Eideszuschiebung, und sind auf Antrag des Klägers zur Sicherung | der eingeklagten Forderung folgende Guthaben des | Verklagten mit Arrest belegt worden:

a. 100 Thaler von Metzger Friedrih Schmeltz zu

Wehlheiden, ck

b, 50 Yhaler an Wirth Louis Fromme daselbst,

c. 73 Thaler und

d. 50 Thaler an die Regierungs-Hauptkasse dahier.

Der Verklagte, dessen Aufenthaltsort unbekannt ist, wird zum Termin,

ven 16. April cr., Vormittags 11 Uhr,

zar Klagbeantwortung beim Rechtsnachtheile . des Eingeständnisses und Aus\{lusses und zur Verhand- lung über den verfügten Arrest beim Rechtönacht heile der Bestätigung geladen, Weitere Verfügungen er- gehen durch Anschlag am Gerichtsbrett.

Cassel, den 8. Februar 1875.

KLnigliches Kreisgericht. Erste Abtheilung. Schultheis:

[1073]

Nachdem der Fabrikarbeiter Reinhard Streck- hardt zu Eschwege, jeßt zu Retterode wohnhaft, klagend vorgestellt hat, daß seine Ehefrau Anna Elisabeth, geb. Wieddekind, ihn vor 10 Jahren böslich verlassen, auch im Jahre 1867 ein unehe- lihes Kind geboren habe und gebeten hat, seine am 7. August 1864 mit der Genannten eingegangene Ehe wegen Ehebruchs und böslichen Verlassens auf- zuheben, so wird Termin zur Verhandlung Über diese Klage , auf den 12, April 1875, Vormittags 9 Uhr, anberaumt, zu dem besagte Anna Elisabeth Strehardt, geb. Wieddekind, welche bescheinig-

[1074]

î

5% Zinsen seit Klagbehändigung, eingeklazt unter f

terweise einen bekannten Aufenthalt zur Zeit nit hat, bei Meidung des Ausschlusses und einseitigen Verfahrens hierdurch geladen wird. Weitere Ver- fügungen und Erkenntnisse in dieser Sache werden nur durch Anschlag am Gerichtsbrett bekannt ge- macht werden.

Caffel, den 8. Februar 1875. Königliches Kreisgericht.

Erste Abtheilung.

Schultheis.

[2486] Aufgebot. A

Der Nentenbrief der Provinz Posen Littr. A. Nr. 1095 über 1000 Thlr. ist dem Amtsrath G. Gösßling zu Löpiß bei Merseburg angeblich ver- loren gegangen, weshalb Leßterer das Aufgebot des- selben beantragt hat. N :

Es wird deshalb ein Jeder, der an vorbezeichneten Rentenbrief ein Anreht zu haben vermeint, aufge- fordert, sich- bei dem unterzeichneten Gerichte \päte- stens in dem

‘am 1. Iuli 1875, Vormittags 11 Uhr, an Gerichtsftelle, Domplaß Nr. 9, vor dem Gerichts- Assessor Fränkei anstehenden Termine zu melden, widrigenfalls der vorbezeichnete Rentenbrief, für er- loschen erklärt und dem Verlierer ein neuer an dessen Stelle ausgefertigt werden soll.

Magdeburg, den 6. Juni 1874. E Königliches Stadt- und Kreisgericht. T. Abtheilung.

{(448] Oeffentliche Vorladung. L

Die verehelichte Tischlermeister Mühlaß, Wilhelmine, geborene Drebert, ‘aus Beatenwalde, zur Zeit in Streitwalde, hat gegen ihren Ehemann, den Tischlermeister Ebuard Mühlatz aus Beaten- walde, dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, wegen böslicher Verlassung die Ehescheidung® flage erhoben. Zur Beantwortung derselben und

weiteren Verhandlung ist ein Termin vor dem unter- f

geidneten Gericht an hiesiger Gerichtsftelle, Zimmer

r. 1, auf « den 10. Mai cr., Vormittags 11 Uhr,

anberaumt worden, wozu der Verklagte hierdurch

Berlin.

unter der Verwarnung vorgeladen wird, daß bei seinem Ausbleiben der obige Klagegrund für erwiesen |

erahtet und, was Rechtens, erkannt werden wird. Zielenzig, den 12. Januar 1875. Kön'gliches Kreisgericht, I. Abtheilung.

Verkäufe, Verpachtungen Submissionen “tis ¿

Holz- Auktion.

[1064]

Aus den diesjährigen Schlägen des Forstreviers Schwenow sollen am Mittwoch, den 3. März 1875, von Bormittags 11 Uhr ab, im Mehrhbeld- {hen Lokale zu Cossenblatt nachstehend verzeichnete Bau- und Nußhölzer öffentlich meistbietend verkauft

werden : S@huhbezirk Neu-Lübbenagu. Jagen 12 = 9 Stück Kiefern-Bauholz. Schußbezirï Sabrodt, Jagen 36 = En Es Kiefern-Bauholz, èîm. ë Schu§bezirk Schwenow. Jagen 47 = E Ens Kiefern-Bauholz, Rm. ú i Schubbezirk Tschinka. Jagen 58 = 1000 Stück Kiefern-Bauholz, 2 Stangen 3. Kl. 3 Rm. «„ Nußtholz2, Kl. Schußbezirï Neuemühle. Jagen 112 =— 70 Stü Kiefern-Bauholz, 190 Stangen 1 bis 3Kl. _Es werden hierzu Kauflustige mit dem Bemerken eingeladen, daß bei Geboten über 150 Mark 1 des Kaufgeldes sofort im Termin als Angeld bezahlt werden muß, und die fonstigen Verkaufs-Bedingungen im Termin bekannt gemacht werden. Schwenoiw, den 14. Februar 1875. Der Oberförster. Messow.

Königliche Oberförsterei Proskau. Zu dem am 26. Februar cr. im Merfertshen Gasthofe hierselbst von 10 Uhr ab stattfindenden Holzver- faufstermin kommen zum Ausgebot: Bez. Wilhelms- berg Jagen 22: 144 Eichen mit 51 Fm. in Ab- \{hnilten von 2 bis 5 Meter Länge für Böttcher, 13 Fleischer- und Ambosklößze und 472 Nm. Eichen- Kloben. Bez. Przyscheß Jagen 65: 167 Eichen mit 186 Fm. Bez. Hellersfleiß Jagen 94: ca. 600 Kie- fern mit 500 Fm. Bez. Jaschkowiß Jagen 125: ca, 200 Kiefern mit 300 Fm. und ca. 100 Fichten mit 120 Fm. Außerdem Brennholz aller Sorti- meute aus der Totalität des Bezirks Hellersfleiß.

Proskau, den 15. Februar 1875. Ct. 714-2)

Der Königliche Oberförster. Sprengel.

[1084] Bckanntmachung,

V

Domänen-Verpachtung.

Das in der Provinz Haunover im Landdrostei- bezirke Hannover und zwar im Amte Neustadt a /Rbge., etwa 1 Meile von der Station Wunstorf, an der Hannover - Bremer und Hannover - Mindener Eisenbahn, so wie etwa } Meile von der Station Haste an der leßteren Eisenbalu und etwa 14 Mei- len von demn Badeorte Rehburg belegene König- liche Domänen-Bortverk

Bokeloh mit den zugehörenden Wohn- und Wirthschasts- gebänden, sowie an Grundflächen, bestehend in:

1) Höfen und Baustellen von 0,7558 Hektaren,

2) Gärten C VOR 1/0816 5

3) Ackerland e Von 83/4709 j

4) Wiesen und Weiden . von 42,6681

9) Steinbruch . von 1,2567 y

_ zusammen vou 129,2331 Hektaren,

ferner mit den Weidéberechtigungen desselben in dem fiskali\chen Reddingerbruche und dem Haster Forstreviere, sowie mit verschiedenen Wiesfennachweide- und Akerstoppelweide - Berechtigungen, endlich mit den fiskalischen Kirchenständen in der Kirche zu Idensen, soll für die Zeit von zwöif Iahren, und zwar _vom 1. Mai 1875 ab bis zum 1. Mai 1887 öffentlich meistbietend verpachtet werden.

Das Pachtgelderminimum ist zu dem Betrage von 6000 Mark (2000 Thalern) bestimmt.

Zur Uebernahme der Pachtung ist ein dispo-

erforderli, über dessen eigenthümlichen Besitz, sowie Über die persönliche Qualifikation als Landwirth jeder Pachtbewerber vor der Licitation bei uns, \pä- testens vor der Eröffnung des Licitationstermins bei unserem Kommissarius sich auszuweisen hat.

Der Lieitationstermin ist auf

Mittwoch, den 10. März 1875,

Bormittags {l Uhr, in unserem Geschäftslokale an dex Archiv- straße Nr. 2 hierselbst vor dem Herrn Geheimen Regierungs-Rath Andreae anberaumt."

Die Verpachtungsbedingungen, sowie die Karten und Vermessungsregister können in unserer Regiftraturx an allen Wochentagen während der Dienststunden, Erstere auch auf dem Königlichen Domänen - Vor- werke Bokeloh bei dem Herrn Domänenpähter Meyer eingesehen werden, welcher außerdem bereit sein wird, den Pachtbewerbern auf desfallsiges An- suchen weitere Auskunft betreffs der Vorwerks- Zubehörungen zu ertheilen.

Abschrift der Verpachtungs-Bedingungen, resp. des Entwurfs zum Pachtvertrage wird den Pachtbewer- bern auf bezügigen Antrag gegen Erstattung der Kopialien, Druck- und sonstigen Kosten von uns zu- gefertigt werden.

Haunover, den 15. Februar 1875,

Königliche Finauz-Direktionu. Abt cilung für Domänen. Früh.

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in nächster Nähe einer süddeutschen Refidenz soll ver- kauft werden. Die Gründe belaufen fich auf circa 280 Tagw.; Oekonomie u. Wohngebäude find voll ständig getrennt und schr geräumig. Die Wohnung insbesondere ist schr comfortabel. Anzahlung min- destens 50 Mille Gulden. Das reiche todte und [lcbende Oekonomie-Juventar bleibt. Offerte mit Auss\ch{luß von Unterhändlern sub P. 644 an die Annoncen-Expedition vou Rudolf Mosse in

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(901 Brennholz-Lieferung. 1000 Kubikmeter kiefern Klobenholz erster Klasse und 250 Kubikmeter desgl. zweiter Klasse, - zur Hälfte mit Aufgang der Schiffahrt, zur anderen Hâlfte mit Schluß der Schiffahrt 1875 hier an- zuliefern, werden zur Submission gestellt. Die näheren Bedingungen find beim Ober- Inspek- tor Taubert, in der Königlichen Porzellan-Manu- faktur im Thiergarten, einzusehen, Schriftliche versiegelte Gebote werden bis zum 20. Februar d. I,, Mittags 12 Uhr, unter der Adresse der uaterzeihneten Direktion, mit der Aufschrift „Brennholz - Lieferung“, an- genomme1. Berlitz, den 8. Februar 1875. (à. C. 67/2.) Königliche Porzellan - Mauufaktnx - Direktion,

[1088] Bekanntmachung. _Die Lieferung ‘von zwei Lusthaspeln für die Königliche Steinkohlengrube ODudweiler - Jägers- sreude, soll im Submissionswege vergeben werden. Die Bedingungen können im Bureau der unter- zeichneten Inspektion eingeschen oder von derselten gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich bezogen werden und sind Offerten bis zum 15, H: Ie; Bormittags 11 Uhr, einzureichen. Grube Dudweiler, den 15. Februar 1875. Königliche Berg-Inspeïtion X.

[908] Bekanntmachung. Die Lieferung von 10 Stü Munitions-

1 Meter breiten Gleisen der Depot - Eisenbahn soll

Ausschrift versehen bis zum i 2. März, Mittags 12 Uhr, beim unterzeihneten Depot einzureichen. Die Lieferung8bedinguegen und Zeichnung sind ebendaselbst zur Einsicht ausgelegt und auch können solche, soweit es möglich, gegen Kopialiez-Erstattung brieflih mitgetheilt werden. (a. 79/2.) Wilhelmshaven, den 8. Februar 1875.

Marinc-Artillerie-Depot.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \. _w. von öffentlichen Papieren.

[1063] Bekauntma@hung. Die diesjährige Verloosung der zu amortisirez- deu Vraodenburger Stadtobligationen der Serie I. —VIIL, nach den von der Königlichen Re- gierung zu Potsdam genehmigten Amortisations- plänen findet in öffentlicher Sitzung der Stadt- \hulden-Tilgungs-Kommission Freitag, den 12. März d. I,, Bormittags 11 Uhr, im Sejsionssaale des Rathhanses hier statt. Brandenburg, den 15. Februar 1875. Der Magistrat.

5 B L EOOS) Bekanntmachung. Bei der heute auf Grund des Allerhöchsten Privi- legiums vom 15. Januar 1866 erfolgten Auslgg- sung der im Jahre 1875 planmäßig zu amortisiren- den Gnesener Kreis-Obligationen sind nach- stehende Nummern gezogen :

Litt. A. Nr. 49.

Lit Bi Ny: 16; 34.182, 196,

Litt. C. Nr. 66. 110.

Tit D Ne 38 1022 181, 196;

Dit D Ne 12. 157. 178 193-200: Vorstehende Obligationen werden hiermit gekün- digt und wird der Nominalbetrag derselben am 1. Oktober cer. gegen Einlieferung der Obligationen mit den zugehörigen Talons und Coupons von der hiesigen Kreis-Kommunal-Kasse eusgezahlt. Gnesen, den 15. Februar 1875.

Im Auftrage der ständischen Finanz-Kommission. Der Landrath.

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vergeben werden und sind Offerten mit entsprechender

der jeweiligen Generalversammlung der Besiß der Actien mit Angabe ihrer

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Danzi i | - ai i / Danziger Pr vat-Actien-Bauk.! | E ur neunzehnten ordentlichen Generalversammlung "d zugleich zu ei C s lichen Generalversammlung werden die Herren Äctionäre umetc Instituts R 0e GNRIEEE éFreitag, den 26. Februar a. e., Nachmittags 4 Uhr, E cle a i : im Banfklokale hier, Langgasse 22, unter Hinweis auf die 88. 23, 41, 46 und 47 des Statuts hierdurch ergebenst eingeladen.

L Die Einlaß- und Stimmkarten werden am 24. und 25. Februar, Vormittags, im Bureau derx

Bank an die in den Stammbüchern derselben eingetragenen Actionäre ausgegeben. j w Gegenstände der Verhandlung sind: Fx. für die ordentliche Generalversammlung

die im 8. 43 des S schriebenen Geschäfte, ei ießli 3 itgli Gim te tatuts vorgeschriebenen Geschäfte, einshließlich der Wahl von 4 Mitgliedern des Verx-

: : T7. für dic dann folgende außerordenutlihe G die Anträge der Direction, welche dahin gehen: f N P R 1) den 8. 19 S Statuts, wie folgt, abzuändern: „die Noten dürfen nur in Beträgen von 100, 200, 500, 1000 oder einem Vi : Ur} 1, U, « y ) A el A

von 1000 Reichsmark ausgestellt werden. Ueber das Verhältniß, in welchem ven d Oa a be Iaateeor ali: 1A ate Beobachtung der jeßt oder Uzâter zu ria}jenden reichs- oder landesgeseßlichen Vorschriften der I l » ü 18 e C risten, der Verwaltungsrath zu bestimmen.

sub 1 das zweite Alinea __ Und sub 5 das zweite Alinea s l Wegfall zu bringen. 3) Den Verwaltungsrath zu ermächtigen, über die ihm in Fol Ü

inge ; en, über Volge der neuen Münz- und Bank-

ge/eßgebung nüßlich oder nothwendig erscheinenden Abänderungen des Statuts utt den Mi

O E I a endgültig mit ihnen zu vereinbaren, ohne daß es

azu der nocmaligen Einberufung der Generalversammlung bedarf. Danzig, den 6. Februar 1875. E 5 :

Direction der Danziger Privat-Actien-Bank.

Zehotiler. J, S. Stoddart. L. Biber.

Ge DatX 71 Dresde

: Die Aktionäre der Sächsischen Bauk zu Dresden, welche 5 oder mehr Aktien be- sißen, werden unter Bezugnahme auf die Bestimmungen in §8. 27 bis 36 der Statuten hier- durch eingeladen, zu der am

Moulag, den 22. März dieses Iahres,

| Vormittags 10 Uhr, Meinholdschen Etablissements in Dresden, abzuhaltenden diesjährigen

ordentlichen Generalversammlung

sih einzufinden und ihre Stimmberechtigung durch Produktion der Aktien bei den an den Eingängen des Sizungssaales expedirenden Herren Notaren nachweisen zu wollen.

“Nach dem I. Nachtrag zu §. 30 der Statuten können jedoch die Aktien vom 13. bis mit 19, März dieses Jahres auch bei der Bank oder ihren Filialen zu Leipzig, Chemuiß, Zittau, Meerane, Reichenbach i. B., Annaberg und Glauchau, oder bei:

Herru S. Bleichröder in Berlin, F. Mart. Maguus daselbst, Herren Sal. Oppenheim jun, & Co. in Cöln, M. A. von Rothschild & Söhne in Frankfurt a. M.

deponirt werden und genügt solchenfalls eine Bescheinigung der Bankdirektion oder einer Filiale oder eines der nur benannten Bankhäuser zur Legitimation der Aktionäre für die Generalversammlung. Die deponirten Aktien werden vom 23. März ab gegen Rückgabe dev ausgestellten Bescheinigung an den Stellen, an welchen die Deposition erfolgt ist, wieder aus- gehändigt.

Als Gegenstände der Tagesordnung sind zu bezeihnen :

1) Vortrag des Jahresberichts und Jahresabschlusses pro 1874, sowie Ertheilung der Decharge an die Verwaltung.

2) Beschlußfassung über die Bilanz des Jahres 1874 und Bestimmung über die Höhe und die Zeit der Auszahlung der an die Aktionäre zu vertheilenden Dividende.

Dividend Wahl eines Verwaltungsraths-Mitglieds an Stelle des in Folge ‘außergewöhn- licher Vacanz von dem Verwaltungsrathe nah §8. 17, Absaß 4 der Statuten zunächst provisorisch einberufenen Herrn Advokat Eduard Lengnick in Dresden. Das Versammlungslokal wird !/,9 Uhr geöffnet und punkt 10 Uhr geschlossen werden, Dresden, am 15. Februar 1875.

Sächs8ische Bank zu Dresden,

Der Verwaltungsrath. Die Direktion. Ernst Nülke. Wanuscha#}. Koehne.,

2) Im s

[1098]

im Saale des Moribstraße Nr. 16,

[108] Straßburger Papierfabrik Actien-Gesellschaft.

Außerordentliche Geueralversammlung.

Die Herren Actionäre werden unter Hinweis auf 8. 20 der Statuten (dal innerhalb 8 Tagen von ummern f\ch{riftlih beim

Otto Theil _ Berlin SO., Köpniderstr. 116, Größte Auswahl von Hobelbänken und \ämmt-

sowie großes Lager von Hobeleifsen,

Vorstande anzumelden ist) zu einer außerordentlichen Geucralversamulung auf

Donnerstag, den 4. März l. I.

Vormittags 11 Uhr in dem Gasthof zum Rothen Haus in Straßburg eingeladen.

i J Tagesordnung: 1) Bericht des Auffichtöraths über den Stand der Gesellschaft. 2) Ersaßwahl für ein ausgetretenes Mitglied des Aufsichtsraths. 3) Antrag des Aufsichtêraths auf Abänderung der §§. 12, 13, 17, 19 und 20 unterer Statuten.

(R. M, 644)

Aufträge nah außerha1b gegen Nachnahme. Preis- Courante gratis.

Straßburg, den 15. Februar 1875. Der BVorsihßeude des Aufsichtsraths, L, Wursater, (33