1875 / 43 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 19 Feb 1875 18:00:01 GMT) scan diff

10. Dezember 1874. Cirkular-Verfügung, betreffend die dienst- lie Ausbildung von Postpraftikanten, vom 4. Dezember 1874. Q Auszug aus der General-Verfügung, die neue Postordnung betreffend, vom 19, Dezember 1874. Erkenntniß des Königlichen Gerihts- bofes zur Entscheidung der Kompetenz-Konflikte vom 14. Novem- ber 1874, betréffend die Frage, ob wegen einer objeftiv unrichtigen indessen niht wider besseres Wissen abgegebenen, amtlichen Erklärung eines Mitgliedes der Ae Hg Dm Nou sich eine Verleumdungsklage erheben lasse (§8. 1, 3 des Geseßes vom 13. Fe- bruar 1854, Ges. Samml. S. 86).

Die Nr. 8 des Justiz - Ministerial - Blatts für die C EaG R Geseßgebung und Rechtspflege, ens gegeben im Bureau des Justiz-Ministeriums, zum Besten der Zuf iz- DOfsfizianten-Wittwen-Kasse, enthält folgenden Beschluß des MOOS Ober-Tribunals vom 5. Januar 1875: Beschwerden gegen Era verfügungen, welche wider einen ausbleibenden Geshworenen aa werden, sind zunächst an das vorgeseßte Appellationsgericht zu richten. Erkenntniß des Königlichen Ober-Tribunals vom 14. Januar 1875: Ein in der Voruntersuchung abgelegtes falsches eidliches Zeug- niß ist auch im Geltungsbereiche des Rheinischen Apel, rens strafbar. Suarez über das Verhältniß von Kirche un Staat. L :

„Alphabethishe Verzeichniß der im deutschen

Ml hit taettas der Reichslande Elsaß-Lothringen vor-

Ca Haupt-Zoll- und Haupt-Steuerämter, Neben- S Ca ter I und Steuerämter mit Angabe ihrer gewöhnlichen und erweiterten Befugnisse hinsichtliß der Waaren - Abfertigung mit Begleitscheinen, sowie mit Ladungs - Verzeichniß und Begleits zettel (Ansage - Verfahren) unter gleichzeitiger Bezeichnung der an den Eijenbahnen getiegenen Zollstellen“ ift soeben in siebenter, vollständig verbesserter und erweiterter Auflage im Verlage ven Gustav Elkan in Harburg erschienen. Das namentlich für Don und Eisenbahnbeamte, Spediteure und Kaufleute empfehlenswerthe Handbuch ist nach den neuesten amtlihen Quellen ergänzt von Tro je, Ober-Zoll Inspektor und Dirigent des Haupt-Zollamts zu Sebaldsbrück. Der Preis beträgt 2 4. 29 -.

Landtags- Angelegenheiten.

i: i: : bés Berlin, 19. Februar. In der gestrigen Sißung de Hauses der Abgeordneten nahm in der Diskussion über den Entwurf einer Wegeordnung der Handels - Minister Dr. Achenbach nah dem Abg. Miquel das Wort: / Meine Herren! Auch ih bin der Ausicht, daß über ein so wich- tiges Geseß, wie die Wegeordnung, sich Tage lang reden ließe, n andererseits beweist der Inhalt des Entwurfes, daß es Pre geeignet erscheint, zu einer speziellen Besprechung innerhalb cines klei- neren Kreises, daß zunächst hier die prüfende Hand angelegt werden muß, che in einem so großen Körper ein sicherer Abschluß genommen werden kann. Für mi selbst wird die Aufgabe, der Wegeordnung hier zu vertreten, wesentlih dadur erleichtert, daß wohl Niemand in diesem Hohen Hause ist, der das Bedürfniß des Erlasses eines solchen Geseßes nicht anerkennen sollte, daß fernerhin alle diejenigen, welche heute über diesen Gegenstand als Redner aufgetreten sind, sich anerkennend über den Versuch der Königlichen Staats- regierung ausgesprochcn haben, daß weite die Einwen- dungen, welcher von einem der Herren Vorredner gegen die Vorlage in einzelnen Punkten erhoben worden ist, sofort von den nachfolgenden Rednern widerlegt worden sind; gerade die A Bedenken des einen Vorredners haben die Anerkennung der nachfol- genden Redner nicht gefunden. Auch möchte ih bei der Besprehung der Wegeordnung von allen denjenigen Materien absehen, welche auf ein allgemeineres Gébiet fallen. Wiederholt haben einzelne der Her- ren auf die allgemeine Verwaltungsorganisation, auf die Verfassung der Verwaltungsgerichte, auf die Bestimmung der Fristen u. N w. hingewiesen. Wenn das vorliegende Geseß sich der allgemeinen Or- anisation anschließt, wenn es jene Bestimmungen, die Zheils erlassen find, theils erlassen werden sollen, seinerseits fich zum Muster dienen läßt, so, meine ih, ist bei diesem Entwurfe nicht der evaige Ano griffspunkt gegen die erwähnten Bestimmungen gegeben, sondern da, wo jene allgemeinen Geseße erörtert werden mögen ; hier werden nur die Konsequenzen jener allgemein gegebenen Bestimmungen gezogen. Al- lerdings wird gerade dieser Umstand bezüglih der weiteren Behand- lung des vorliegenden Geseßes erheblihe Schwierigkeiten darbieten. Es ist richtig, dieses Geseß ist fast in einem jeden Paragraphen dur{zogen von jenen Institutionen der Selbstverwaltung, welche Sie theils neu errichtet haben, theils zu gründen beabsichtigen. Es liegt nun auf der Hand, daß, wenn der vorliegende Entwurf in eine Kom- mission gelangt, welche verschieden ist von derjenigen, welche jene al gemeinen Organisationsgeseße zu berathen haben wird, leicht die Süh- lung zwischen beiden verloren gehen fann, so daß entweder beide Kommissionen nah verschiedenen Gesichtspunkten arbeiten 1 oder diejenige Kommission, welhe die Wege - Ordnung beräth, genöthigt ist, ihre Arbeiten überhaupt einzustellen. Jch würde. es meinestheils gern gesehen haben, wenn sich irgend ein Weg gefun- den hätte, um jene beiden Kommisfionen, wenn einmal zwei Aué|chüsse gewählt werden müssen, in einen engeren Kontakl mit einander zu Wbt ine der wichtigsten Fragen, welche in der Generaldebatte hervor- gehoben worden ist, betraf den Geltungsbereih des vorliegenden Ge- seßes. Der Herr Vorredner, welcher diese Frage berührte, hat zu- nächst wohl übersehen, daß im Eingange des Entwurfes angegeben ist, daß dies Geseß für die alten Provinzen der Monarchie erlassen werden soll. Es ist also von vornherein das Geseß in seinen mate- riellen Bestimmungen derart ausgearbeitet, daß es auf alle alten Theile der Monarchie Anwendung finden kann. Wenn Dagegen der Zeitpunkt füx einzelne Provinzen gekommen sei, um die Wegeordnung einzuführen und ihr Geltung dort zu verschaffen, hängt davon ab, wie weit die allgemeine Organisation vorschreitet. Es wird also genau das geschehen, was Seitens des Herrn Vorredners seinerseits als Wunsch ausgesprochen wurde. Beabsichtigt ist beispielsweise uicht, materielle Aenderungen für die Rheinprovinz und Westfalen zu erlassen, und ich bin andererseits auch mit dem Herrn Vorredner darin vollkommen einverstanden, daß sich Bestimmungen finden lassen werden, wodurch es, selbs wenn die Kreisordnung in der Provinz Posen nicht eingeführt werden sollte, doch ermöglicht wird, die vor- Megende Wegeordnung mit besonderen Organen vorläufig in der Pro- vinz Posen in Wirksamkeit treten zu lassen. Auch die Königliche «Staatsregieruug legt ein erhebliches Gewicht darauf, daß, wenn über- Haupt dieje Geseßgebung in der laufenden Session zum Abschluß ge- langt, sie in der Weise zum Abschluß gelange, daß auch die Provinz Poten fich der Wohithaten dieses Geseßes zu erfreuen habe. : Was die übrigen Provinzen anlangt, fo ist es richtig, daß auch vom Standpunkt der Regierung aus die Wegegesezgebung in dem ehemaligen Kurhessen und in dem ehemaligen Herzogthum Nassau als eiae reformbedürftige angesehen werden muß. Die Bestimmungen, welche dort gelten, sind in sehr verschiedenen Gesewen wideriegt, und entsprechen zum Theil micht den Bedürfnissen der Gegenwart, wertn «sich auch andererseits nicht yerkennen läßt, daß thatsächlich das Wege- wesen sich in jenen Landestheilen im Allgemeinen in cinem guten Zu- fürmnde, troß jener geseßliheu Bestimmungen befindet. Die Königliche Sä/aatsregierung wird es als ihre Aufgabe ansehen, die Reform auch in jenen Landestheilen, die ich soeben bezeihnete, eiutreten zu lassen. Da sie nicht jetzt bereits diesen Schritt gethan hat, hängt, abgeschen von den Organisationsfragen, auch damit zusammen, daß, ‘wie ich glaube, shon die Einführung dieses Geseßes in die alten Lan- desthetle eine Aufgabe ift, welche, wie ja alle Herren Vorredner an- erfannt haben, mit bedeutenden Schwierigkeiten verbunden ist. Es lag also aiht in der Absicht der Regierung, diese Schwierigkeiten und die Kozmplikation der Bestimmungen noch dadurch zu ver mehren, daß man dex Geltungsbereich dieses Gesetzes von vorn herein erwei- erte, Was weiterhin Schleswig-Holstein anbetrifft, so sind noth-

wendig in diesen Provinzen in der ncueren Zeit Gesege über das |

Megewesen erlassen worden; es läßt sch_auch nicht verkennen, daß in prach pre b es worben: vorhanden sind; was indessen der hagen Geseßgebung wesentlich fehlt, ist der Mangel jeder Ee , tung, die vollständige Abhängigkeit der Verbände, we he mit dem Wegewesen betraut sind, von den Regierungs8organen. Es wird also auch hier eine Aenderung der Geseßgebung demnächst ein- treten müssen, und die Regierung ist bereits damit beschäftigt, Grmit- telungen darüber eintreten zu lassen, in welcher Art die Reform am zweckmäßigsten demnächst zu bewirken sei. Endlich Hannover a gehend, so ist bekannt, daß die Geseßgebung in diesem Landestheile sih in einem guten Zustande befindet und daß ein Bedürfniß zur Abänderung der bestehenden Vorschriften in materieller Beziehung, sofern nämlich grundsäßlihe Bestimmungen in Betracht kommen, nicht vorliegt. Es wird sich also hier wesentlich nur um solche Re- formen handeln, wie fie sich_ im Laufe der Zeit bei jedem Zweige der Gesetzgebung herausstellen. Jch möchte übrigens bei dieser Gelegenheit e darauf aufmerksam machen, daß das Wegewesen, wie es sich in Schleswig-Holstein entwickelt hat und wie es in Hannover besteht, in einer Beziehung einen gewissen Zusammenhang zeigt, der abweichend ist von den Beorschriften, wie sie hier in der Wegeordnung niedergelegt sind. Während nämlih in der Wegeordnung es wesentlih der Kreis ist, welcher Wege, die über das lokale Interesse hinausgehen, zu schaffen und zu unterhalten hat, sind in jenen beiden Provinzen Wegedistrikte, Wegeverbände vorhanden, die meist mit den politischen Amtsverbänden zusammenfallen. Es ist also ein ‘kleiner Verband, dem na der be- stehenden Geseßgebung und nach den Gewohnheiten dieser Länder bis dahin in der Hauptsache die Verwaltung des Wegewesens obgelegen hat. Es wird sih deshalb auch bei der etwaigen Reform der Ge- jeßgebung in Schleswig-Holstein namentliÞch um die Frage handeln, ob und inwieweit niht an diese Wegediftrikte, wie sie gegenwärtig bereits bestehen, also an untere Verbände des Kreises, anzuknüpfen sei, statt direkt auf den Kreis selbst überzugehen. A Ich würde nun, meine Herren, bei der Lage der Debatte über das vorliegende Ge)eß mich jedes weiteren Eingehens auf die einzel- nen Bestimmungen enthalten, wenn nicht wenigstens zu einer Bemer- kung mir durch den Lauf der heutigen Erörterung Veranlassung ge» geben wäre, die ich zugleich unmittelbar an das anzuschließen in dev Lage bin, was ih soeben gesagt habe, Einer der Herren Vorredner,

welcher aus der Rheinprovinz stammt, hat nämlich das Grundprinzip

dieses ganzen Geseße3 als ein solches bezeichnet, welches nicht auf- n erbalten A könne. Umgekehrt ist indefsen die Regierung gerade der Meinung, daß diesem Grundprinzip ein entschiedener Werth beizulegen sei. Die Basis des ganzen Geseßes beruht in dem E saß des §. 7, worin ausgesprochen is, daß die Baulast der öffen \ lichen Fahrwege, soweit nicht für bestimmte Kategorien dersclben b es sondere Bestimmungen getroffen sind, den Gemeinden obliegt. Mun hat derselbe Herr Vorredner, welchen ich eben erwähnte, diese Be- stimmung als eine Bannverpflichtung bezeichnet. Jch weiß nit, wie er dazu kommt, das Gemeindeprinzip zu identifizicen mit dem territorialen Bezirk, um gewissermaßen zu dem Resultate zu gelangen, daß die Wegeordnung eigentlich die Tendenz haben müßte, ähnlich wie jene alten Wegegeseße, welche wir aufheben wollen, die Adjazenten heranzuziehen. Er hat es gelobt, wenn man an Stelle des Gemeinde- prinzipes die Interefssentenwirthschaft hier als die Basis des Gesetzes aufstelle und danah das Géseß weiter ausbauen wollte. Auch die Beispiele aber, welhe er für seine Anfichten ins Feuer geführt hat, treffen insoweit gegen den Entwurf nicht zu, als ja der leßtere aus- drücklih die Bestimmung enthält, daß da, wo Wege über das lokale Interesse hinausgehen, der Kreis also als ein größerer Ber» band an die Stelle der Gemeinde triit, weil ferner die Wegeordnung ausdrücklich vorschreibt, daß Wegegenossenschaften nicht blos im Wege der freien Vereinigung zu gründen find, sondern, daß diese Wegegenossenshaften unter Umständen auch zwanugs- weise gebildet werden können. Es werden also Fälle, wie der Herr Vorredner sie vorführte, wenn sie überhaupt zutreffen, nach anderen Gesichtspunkten als denjenigen zu behandeln sein, welche ex selbst an-

e. i e - r die gesagt, die Basis des Geseßes ist das Gemeindeprinzip, ein Prinzip, welches namentlih Seitens dieses Hohen Hauses bei srüheren Berathungen des vorliegenden Gegenstandes eines ungetheilken Bei- falles sich erfreut hat, und ich muß hervorheben, daß bei den früheren Erörterungen über die Wegegeseßgebung, gerade im Gegen}aße gut dem Herrn Vorredner, vou denjenigen Herren, die aus der Rhein- provinz damals in dem Hause anwesend waren, es als note wendig bezeichnet wurde, an dem Gemeindeprinzip R weil Kreisstraßen in der Rheinprovinz shwerlich einc erhebliche De» deutung gewinnen würden. Dort sei es wesentlich die Gemeinde, welche berufen scheine, das Wegewesen auszubilden und zu erweitern. Es steht also gerade in Betreff dieses prinzipiellen Punktes dasjenige, was früher in diesem Hause gewünscht worden ist, nicht in Einklang mit dem, was der Herr R 10: seinem speziellen Standpunkt als Rheinländex als Ziel bezeihuet hat.

Jm Nebrigen e die Bestimmungen des Geseßes von allen Rednern als solche anerkannt worden, die die Absicht und Intention haben, fih auf den Boden der neuen Geseßgebung zu stellen. Jn der That wüßte ih auch feine wesentlihe Bestimmungen dieses Entwurfs aufzufinden, die nicht von dem Prinzipe getragen wären, die Entscheidung übec die Wegeangelegenheiten in die Hände der Betheiligten zu legen. E :

2 "Einer der Herren Vorredner l'hat bereits gesagt, die Regierung und das Haus, wenn es den Entwurf annimmt, werden das Jhrige gethan haben, um den Organen der Selbstverwaltung wichtige Funk- tionen zuzuführen. Er hat daran den Wunsch geknüpft, daß nun auch diese Organe auf den vorliegenden Gebieten wirklich funktioniren, uud ihre Schuldigkeit thun möchten. Es ist dies allerdings eine Wes sentliche Vorausseßung für die Wirksamkeit des Entwurfs. Die Be- denken, welche gegen eine eifrige und energische Thätigkeit bestehen können, liegen auf dem Gebiete der materiellen Interessen. Indessen da der Wegebau so sehr zum Wohle der Gemeinden und den größeren Verbänden gereicht, so wird sich auch annehmen lassen, daß die Or- gane der Selbstverwaltung diejenigen Funktionen pünktlich und mit Eifer wahrnehmen werden, welche ihnen dieses Geseß zu übertragen beabsichtigt. i i 8

Das Geseß geht auch darin von den Gesichtspunkten der Selbst- verwaltung aus, daß die Normen über die Beschaffenheit der Ge- meinde- und Kreisstrafen aus der Mitte der Betheiligten hervorgehen sollen, heraus, daß nur mit Genehmigung der Organe der Selbver- waltung solche allgemeinen Normen aufgestellt werden können. :

So ist denn der ganze Entwurf getragen von denjenigen Prin- zipien, welche Sie selbst als solche bezeihunet haben, die für die künf- tige Geteßgebung maßgebend sein sollen. Mag er hier und da man- nigfacher Verbesserung bedürftig und fähig sein, so betrachte ih es als die Aufgabe der Kommission, im Einzelnen bessernde Haud an- zulegen und ich hoffe, daß es der Thätigkeit des Hauses, verbunden mit den Bestrebungen der Regierung gelingen wird, ein Geseh herzu- stellen, welches zum Wohle des Landes gereicht.

Die X1. Kommission zur Vorberathung des Gefeßentwurfs, betreffend die Ausführung der §§. 5 und 6 des Geseßes vom 30. April 1873 wegen der Dotation derx Provinzial- und Kreis- verbände besteht aus den Abgg. Jüttner, Ziegeleibesißer. Knebel, Landrath, Schriftführer. Dr. Thilenius, Sanitätsrath, Stellyertreter des Schriftführers. Nitsche (Münsterberg), Sr ebener, Strecker, Kreisgerichts-Rath. Richter (Hagen), Schriftsteller. f Schrader, Stadtgerichts-Rath, Stellvertreter des Schriftführers. Mühlenbeck, Assessor a. D. und Nittergutsbesißer, Stellvertreter des Vorsißenden. v. Saucken-Julienfelde, Rittergutsbesißer. Dr. Roee- rath, Rentner. Evers, Kreisgerichts-Rath. v. Chtapowski, Ritter- gutshesißer. v. Benda, Rittergutsbesißer, Vorsißender. Lauenstein, Standtsyndikus. Rickert, Stadtrath. Dr. jur. Hammacher. Witt, Rittergutsbesißer. Ottens, Landesbevollmächtigter. Dr. Nasse, Pro- fessor. Stengel, Fabrikbesißer und Konsul. v. Wedell-Malchow, Ritterschaftsrath.

mmern, Schlesien und Sachsen, b. des Gesetzentwurfs, betreffend fie germ, Sh EE Verwaltungsgerichte und das Verwaltungs- streitverfahren, c. des Geseßentwurfs, betreffend die Verfassung und Verwaltung der Provinz Berlin wird aus folgenden Abgeordneten gebildet: 1) Freiherr v. Heereman,- Regierungs-Rath. Graf v. Prashma, Rittergutsbesißer. Gajewski, Bürgermeister. Gornig, Kreisgerichts- Rath. Freiherr v. Grote, Regierungsassessor a. D., Rittergutsbesißer, Schriftführer. Graf Bethusy-Huc. Berger, Privatmann. v. Köller, Landrath a. D. und Rittergutsbesißer. v. Kardorff, Rittergutsbesißer und Regierungsassessor a. D. Dr. Hänel, Professor, Stellvertreter des Vorsißenden. Dr. Bender, Gutsbesißer. v. Sauden-Tarputschen, Nile bade Dr. Lasfer, Rechtsanwalt, Vorfißender. Miguel, Ober-Bürgermeister a. D. Hoene, Geheimer Ober-Regiecungs-Rath a. D. Wulfshein, Geheimer Ober-Regierungs-Rath a. D. Dr. Wachs, Gutsbesißer, Schriftführer Sachse, Bürgermeister a. D. Dr. Wever (rfurt) Stadtrath. Röstel, Apotheker. Haken, Bürgermeister, Schriftführer. : : 8 Di Foumiiifion ist zur Vorberathung des Gesetzentwurfs ad b. verstärkt durch die Abgg. Staß, Justiz-Rath. Frenßtel, Gutsbesitzer. v. Loeper - Loepersdorf, Landrath a. D. Lipke, Rechtsanwalt. Dr. Schweineberg, Stadtrath. Wendorff, Kreisgerichts - Nath. Graf von Wintzingerode, und zur Vorberathung des Geseßentwurfs ad e. durch die Abgg. Runge (Berlin), Stadtrath. Richter (Hagen), Shriftsteller. Richter (Sangerhausen), Prediger. Kiepert, Rittergutsbesitzer. Dr. Techhow, Gymnasialdirektor a. D. und Stadtrath. Prinz Handjery, Landrath. Tiedemaun, Landrath.

Aus dem Staatshaushalts-Etat für 1875. V

Der Etat des Ministeriums des Innern weist 2,836,946 M (+ 72,142 4) Einnahmen auf. Das Plus entsteht hauptsächlich durch Hinzutritt der Strafanstalten zu Mendsburg (53,200 4) nd Luckau (66,900 A). N : Die s Ausgaben betragen 34,705,231 M (+ 4,386,186 M). Bei den Besoldungen (Kap. 89) ist eine Ver- minderung um 9000 Æ eingetreten, da der vortragende Ratl) für Gefängniß: und Armenwesen in den Ruhestand getreten ist. Bei dem Statistishen Bureau (Kap. 90) 267,420 4 (+ 121,980 () sind 90,000 Æ zur Remunerirung der Standesbeamten für die statistischen Arbeiten 2c. in Ansaß gebracht. Zur Remunerirung der Standes- beamten selbst sind Kap. 92 mit 229,500 # neu ausgeworfen, eben: daselbst 226,500 M. für Standesregister und Formulare. Der Etat des Polizei-Präsidiums zu Berlin (Kap. 96 4,712,536 M.) ist gegen 1874 um 1,079,377 4 erhöht worden. Jn dem Plus find 714,540 Wohnungsgeldzuschüsse für die Beamten enthalten, davon M für Errichtung von 10 neuen Polizeirevieren, worüber zu dem Etat emerfkt ist: : / N Zunahme der Bevölkerung und die Erweiterung der Stadt Berlin durch Neubauten hat das dringende Bedürfniß zur Errichtung von 10 neuen Polizeirevieren hervorgerufen. Gegenwärtig hat s Stadt Berlin bei einer Bevölkerung von mehr als 900,000 Ein- wohnern 50 Polizeireviere. Da aber auf-1 Polizeirevier hôchstens 15,000 Einwohner gerechnet werden können, so find 60 Polizeireviere zur orduungsmäßigen Handhabung des Dienstes erforderlich. Bon den gegenwärtigen Polizeirevieren haben 17 (nämlich das 7., S R I 10, 289, 24,20, 91, 92, 43, 4449, 46, 48. und 9, Revier) eine Einwohnerzahl von zusammen ungefähr 444,700. Ziele Bevölkerung überschreitet also die normalmäßige Zahl von 17 ckch 15,000 = 255,000 um 189,700. Für diese 189,700 Einwohner sind mindestens 10 neue Polizeireviere nothwendig. O erscheint es nothwendig, diese 10 neuen Reviere in die äußerste Peripherie der Stadt zu legen und ihrer entfernten Lage wegen der Art selbstständig zu et a E dis der Posten- und Patrouillendienst nicht von den Bezirks-Hauptwa en, sondern aus den Revieren erfolgl. Aus diesem Grunde, und da überdies die VBerhältaisse in diesen Stadtgegenden eine verschärfte Kontrole und Ueberwachung erfordern, wird jedes der 10 neuen Polizeireviere mit 1 Polizei - Lieutenant, 3 Wachtmeistern und 24 Schußmännern zu besetzen sein, so daß also im Ganzen cine Berstärkung der Schußmannschaft um 10 Polizei - Lieutenants, 30 Wachtmeister und 240 Schußmänner nothwendig wird. : Durch die Vermehrung der Schußmänner 2c. find die Kosten der Schußmannschaft von 2,413,800 auf 2,(23,(00 A CLNNYE WOVDER, Die übrigen L Ae E meist durch das Etatifiren der W eldzuschüsse erhöht worden. : - A n s außerordentlichen Au 8gaben (Kap. 13) betragen 1,311,506 4 (— 1,714,070 M), davon für das Ministerium (Dienstgebäude) 270,000 #4, für das statistische „Bureau (desgl. 145,000 M, Volkszählung 1875 290,000 6) 441,320 M, Ie ie Polizei-Verwaltung (Dienstgebäude in Posen und Wiesbaden) 78,1 0 b ür die Landgensd'armerie (Einkleidung und Ausrüstung T Herittener Gensd’armen) 4196 M, für die Strafanstalts-Verwaltung (Neu- und Erweiterungsbauten) 517,200 4. : Der Etat der Münzverwaltung zeigt Einnahmen im Betrage von 1,064,200 (1874: 1,090,800 M); die Ausgaben sind mit 772,830 A. (1874: 848,700 Æ) um 79,50 A. geringer M gesetzt, als im vorigen Etat; der Minderbetrag der Aus3gaben wir erklärt namentlih durch den Fortfall des „zum Umbau der E anstalt in Frankfurt a. M. und zur Beschaffung von Betrie Inventarienstücken“ bestimmten Postens von 67,500 M: i Der Etat für das Herrenhaus weist Ausgaben nach im Betrage von 161,160 M (1874: 155,010 A und 45,000 M einmalige “und außerordentliche Ausgaben), Der Etat für das e Abgeordneten erfordert Ausgaben in Höhe von 1199, 2 F (1874: 1,116,000 4). Das Plus von 77,820 Æ entsteht der Haup summe nach bei den sächlihen Ausgaben, die mit Rücksiht auf 4 erhöhten Miethspreis für die Amtswohnung des Präsidenten, ages auf die Steigerung Mex Bolten für Drudcksachen 2c. eine Erhöhung ur 69,000 Æ erfahren mußten. : / y Der Etat des Seehandlungs-Instituts sind in Ein- nahme auf 4,000,000 6 (1874: 5,850,000 46) veranschlagt, denen Ausgaben im Betrage von 257,233 M. (1874: 236,160 A überstehen. Von den Einnahmen gelten 2,250,000 M 8 n e \hlag8mäßige Gewinn des Jahres 1875, während 1,750, : lit Gewinnüberschuß gegen den nah Maßgabe des Staats hau h Etat3 zu den allgemeinen Staatöfonds abgeführten Gewinnbetrag dem Jahre 1873 in Ansatz gebracht werden. : ; "Dex Etät dex Lokterie - Verwaltung wird M 4,046,000 A (1874: 4,025,400 ) in Einnahme und QUUNO (1874: 75,900 46) in Ausgabe angeseßt, so daß ein Ueberschuß vo! 3,961,000 M (1874: 3,949,500 6) verbleibt.

Die frei-konservative Fraktion des Abgeordneten: hauses ätte, as die „Post berichtet, vorgestern Nachmittag L Restaurant de l’Europe zu Ehren ihres ausgetretenen Mitgliedes, E Ministers für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten r r LeLe i thal, ein Diner veranstaltet, an welhem fie fast vollzählig D nahm und zu welchem auch die Staats-Minister Dr. Falk und iy Achenbach, fowie Ministerial Direktor Greiff Einladungen A nommen hatten. Von den hier anwesenden Mitgliedern der Deut zit Reichspartei des Reichêtages nahmen der Herzog v. Ratibor, (hei Lichnowsky, Graf Matßzan, v. Saint-Paul-Jllaire, außerdem der Hen h v. Ujest an dem Feste Theil. Den ersten Toast auf Se. Majet den Kaiser und König brachte der erste Vorstand s

raktion, Vize-Präsident des Abgeordnetenhauses, Graf Q

uc aus; den Toast auf das ausgeschiedene Mitglied, a Staats - Minister Dr. Friedenthal, der zweite Vorftaud bie Fraktion, Graf v. Winßingerode, welcher in kurzem Sr Af große Periode seit 1866 schilderte, welhe die Anwesenden in ver Si f ihres Lebens und mitthätig mit zu erleben das beneidenswerthe Sas hatten und dann ein Bild von Demjenigen zeichnete, was Dr. Os thal ín seiner parlamentarishen Wirksamkeit und speziell in M L den befreundeten Fraktionen geleistet hat. Der leßtere dankte

Die XII. Kommission zur Vorberathung a. des Entwurfs einer Provinztalordnuung für die Provinzen Preußen, Brandenburg,

wärmen Worten. Den Toast des Abg. Stengel auf die Gäfte b

L [1114] Oeffeutliche Vorladung.

Preußische Ober-Lausih zu Görliß hat gegen den früheren Gutsbesißer J

dessen Aufeuthaltsort unbekannt ift, trage geklagt zuständige Zinsen an die Klägerin zu zahlen,

antwortete Minister Dr. Falk in v. Ujeft.

: Prozeß Ofenheim. _ Die Fragen, Ritter Ofenheim v. Ponteuxin wegen Verbrechens, die Geschwornen gerichtet werden, lauten : 1. Frage (Hauptfrage). Ist der Angeklagte Victor Ritter Ofenheim von durch die listige Handlung, daß er in den Artikel 1 vLemberg-Czernowißz-Railway:Company limited* und dem Bauunternehmer Thomas Brassey and Bau der Eisenbahnli1 vom 12. März 1864 die Zahlung von 190,000 £. wahren Sachverhaltes den Verwaltungsrath und Lemberg - Czernowiß - Eisenbahngefellshaft in Jrxrt do deren Jrrthum oder Unwissenheit benußt zu Johann Herz v. Rodenau einen über die demselben recht zum Baue der Eisenbahn von Lemberg na

Bestimmung einer \ck aufnahm, unter V

ftehende Entschädigungsforderung in der Marximalhöhe von 120,000

Fl. hinausgehenden Betrag von 170,000 Fl. zuzuwe

Lemberg - Czernowihßer Eiseubahngesellschaft einen Schaden von min- destens 170,000 Fl. und der dur seine Garantieleistung mitinteressicte etnen jolhen von als 300 Fl. erleidenksollten

mehrösterreihische Staat und auch erlitten Men ? 7 2. Frage (Hauptfrage).

Ist der Angeklagte Victor Ritter schuldig, durch die listige Handlung, zwischen der „Lemberg-Czernowiß-Railway-Company don einerseits und dem Bauunternehmer Thomas B

über den Bau der Eisenbahnlinie Lemberg- Czernowiß geschlossenen Bestimmung

Vertrages vom 12, März 1864 die baren à conto - Zahlung von 190,000 £. Verheimlihung des wahren Sachverhaltes rath und die Aktionäre der gesellschaft in Jrrthum geführt oder Unwissenheit benüßt zu haben, um Galacz-Suczawa sammt Zweiglinien im Jahre 1861 entstandene Auslage den Ingenieuren Mac Clean und Lemberg-Czernowihtzer Eisenbahngesellschaft an ihrem Schaden von mindestens 8000 L£,, der dur feine mitin!erefsirte ôsterreihische Staat einen solchen von erleiden follten und 4A erlitten haben ?

- Frage (Hauptfrage). Ist der Angeklagte ? i

etne

nach

yeLemberg-Czernowit-Railway-Company limited“

wissenheit benüßt zu haben, um die Aktionäre um das R

stimmung des Preises für die Konzessionsabtretung mitzuwirken, zu brin- gen, dieselben zur Bezahlung willkürlih festgeseßter Beträge von je an die Konzessionäre und von über 50,000

über 100,000 Fl. ihn selbt zu verhalten und sich und dritten Persone mäßigen Gewinn

leistung mitinterressirte österreichische Staat je

steigenden Schaden erleiden sollten und auch erlitten

4. Frage (Eventualfrage). neinung der 1. Frage.)

(Ist dur Beschluß des Gerichts ausgeschi

BEGGR I N Ri S8 MI E LCELEEEN C O E: J D M N Ec: IEE_ A S C E

\ geistvoller Weise und den Toast des Abg. Helf auf die anwesenden Mitglieder des Reichstages der Herzog

welhe in der Hauptverhandlung gegen Bictor

in London einerseits

ie Lemberg-Czernowiß geschlossenen

_Ofenheim von Ponteuxin daß er in den Artikel 17 des

aufnahm, den Lemberg-Czernowißzer doch deren Irrthum odec bezüglich Jassy ] von mindestens 8000 £. Stileman zuzuwenden, wodurch die

t Bictor Nitter Ofenheim von Ponteuxin \{uldig, dur die listige Handlung, daß er in den Artikel 17 des zwischen derx in London einerseits und dem Bauunternehmer Thomas Brassey andererseits über den Bau der Eisenbahnlinie Lemberg-Czernowihß gesc;lossenen Vertrage vom 12. März 1864 die Bestimmung einer scheinbaren à conto-Zahlung von 190,000 £. aufnahm, unter Verheimlichung des wahren den Verwaltungsrath und die Aktionäre der Lemberg-Czernowitz-Eisen- bahngefellschaft in Jrrthum geführt oder do deren Irrthum oder Un-

„von mehr als 300 Fl. zuzuwenden, wodur die Lemberg-Czernowiß-Eisenbahngesellschaft und der durch seine Garantie- einen 300 Fl. über-

(Für den Fall der Ver-

einlösung für die Linien Lemberg-

des Betruges an

Ponteurin schuldig, mäßigen Gewinn von 100,000 7 des zwischen der

ererseits über den | 106,000 Fl. erleiden sollte v Vertrages 6, einbaren à conto- erheimlichung des die Aktionäre der hum geführt oder haben, um dem für das Vorzugs- ckch Czernowiß zu-

Ist der Angeklagte \chuldig, durch fommens mit

nden, wodur die 29 Kr. eine Sunue von betrage von 97,020

in Ersparung zu bringen,

erlitten hat ?

limited*“ in Lon- rassey andererseits } sen daß er bezüglich einer shein- | Protokolles vom 18. Mai 1867 unter Verwaltungs- | yon 66,582 Fl. Eisenbahn- Kubikklaftern Sand, Vervollständigungs-, Pflichten mit Ausnahme Lemberg und der einlôfung von Ersäßen aus

Linie Okna

der und

Vermögen einen Garantieleistung mehe als 300 Fl,

"

dem die Gesellschaft

folgenden Garantiefonds 16. Juli 1867 den Rest

Sachverhaltes | sichtlich die obige Ablösung bei

echt, bei der Be-

j &l. an n einen unréecht- j

haben ?

eden.) einjährige Haftung auf

\önlih übernahm und dur die O den Irrthum oder die Unwissenheit des Verwaltungsrathes und der Aktio- nâre der Lemberg-Czernowiß-Eisenbahngesellschaft benußt und si hinter

einem falsden Scheine verborgen zu

Autgaben das in der 59, Verwa

z 9. Frage (Hauptfrage). | 5 rer Ea E Ce Su T von Ponteurin s{ul- Dg, Dur tre Ustige Handlung, daß er die nach dem Bauvertrage vom 12. März 1864 dem Bauunternehn

näßige Fl und einem der Verwaltungsräthe einen solchen von mindestens 6000 Sl. zuzuwenden, berg - Czernowiß - Eisenbahngesellschaft einen Schaden von mindestens nd erlitten hat ?

Frage (Hauvtfrage). ngefl Bictor Ritter Ofenhcim von Ponteurin die listige Handlung, daß Thomas Brassey im Oktober 1864 die dem Bauvertrage vom 12. März 1864 obliegende Beischaffung von Schwellen persönlich übernahm und auc é : bezüslih 168,000 Stü und à 94 Kr. bezüglih 147,000 Stü dur- führte, den Irrthum und die Unwissenheit des Verwaltungsrathes und der Aktionäre der Lemberg-Czernowißz-Eisenbahngesellschaft benüßt zu haben, um bei Annahme eines Normalpreises von 1 Fl bis 1 Fl. i mindestens 34,020 Fl. bis zu dem Höchst- »e &l. zum Nacktheile der Schwellen und zu Gunsten des

Czecnowiß und Czernowiß-Suczawa per- cgane der Gesell]\chaft

erwähut wur l daß er ter Thomas Brassey obliegende Grund-

durchführen licß,

die Ünw

haben, um si einen unredhts | des

durch Schaden von

Ist der

| wodurch die Lem- |

demselben nach Lieferanten

wie dies übli | \chaffungsprei

zu dem Preise à 85 Kr.

lichkeit die N hinter einem

Qualität der beschafften

Haftung in der Erledi

Mängel und Unvollkommenheitea des

ausfichtli die Abls

lagen den Verwaltangsrath in der Sißung vom 28, Juni 1870 | Genehmigung dieses Uebereinkommens beftimmte

Verwaltungsrathes benüßt

Thomas Brafsey zu begünstigen Eisenbahngesellschaft éinez Sch

tondern zu Zweckten der Gesellshaft verwenden wolle,

| Irrthum geführt und zu dem Beschlusse | aus dicfem Nachlasse sih ergebende Summe von 42,495 Fl. 60 Kr.

á gung vom 6. Juni 1870. Z. 4507, nicht mehr de; Se: j

unter Verschweigung der ihm bekannten vi:lfeitigen Bauzuftandes und der vor-

sung bei weitem übersteigenden bedeutenden Aus- zur issenheit oder den Irrthum des Comité, beziehungsweise zu haben, um den Bauunternebmer , wodur die Lemberg-Czernowißz- aden von 2,305,328 Fl. 39 Kr., der

seine Garantieleistung mitinteressizte österreichische Staat aber cinen

mehr als 300 Fl. erleiden sollten und auch exlitten haben ? 8. Frage (Hauptfrage) Angeklagte Victor Ritier Ofenheim

v. Ponteuxin \{u!ldig,

er mittelst eines Ueberein- | dur die mehreren Mitgliedern des Verwaltungsrathes der Lembetrg- Czernowiß-Eisenbahngesellschaft gemachten listigen

j hz i | l Vorstellungen , die der Fahrbetriebsmittel hätten obne sein Zuthun, ch, ihm persönlich eine Provision von 3 % des An- ses gewährt, welche er aber für seine Person nicht annebzue, t ( iden während in Wirk- aclässe zu Gunsten der Gesellschaft bewilligt waren, ih falschen Scheine verborgen, die Verwaltungsräthe in bestimmt zu haben, ihm die

Y ps Phar Brafey | geaen Betiroituna Aan r E T ; ; “M Bauunternehmers Thomas Brassey | gegen Bestreitung der bei Beschaffung der Fahrbetriehsmittel, für An-

r } Dr wodurch die Lemberg-Czernowißz-Eisenbahn- gesellschaft einen Schaden von mehr als 300 Fl. exrleiden sollte und

/ 7. Frage (Hauptfrage). ___ Ist der Angeklagte Victor Ritter Ofenheim von Ponteurxin durch die listigen Vorstellungen oder der Eisenbahnlinie Lemberg-Czernowißz mittelst

1

Brafsey ein Uebereinkommen treffea ließ, wonach dieser für die Summe 99 Kr., daun ein Nelutum von 10,000 Sandmateriale, Lieferung von 1700 Kubikklaftern Schotter und 1000 als Ablôöfung der von ihm noch Nachtrags- und Rekonstruktionsarbeiten, von Herstellungsarbeiten 'in der Station Militärkurve, dann von Auslagen für die Grund- i n Ersäße1 Prozessen der Subunternehmer, Partie- führer und des Straßenärars, endlich von Kosten für Entgleijungs- hôlzer an den großen Flußbrücken enthoben wurde ;

daß er weiters von dem gemäß Artikel 20 des Bauvertrages vom 12. März 1864 aufgesammelten und gemäß Artikel 22 desselben Ver- trages erst nah zwölf Kalendermonaten, von dem haft die Bahn im guten Zustande in Betricbsordnung und guter Beschaffenheit eingehändigt erhalten haben würde, auszu- Ist der Angekiagte Victer Ritter Ofenheim v. Pon bis zuin 1. April 1867 die : l l ausfolgen ließ ;

daß er unter Vershweigung der ihm bekannten vielseitigen Män- gel und Unvollkommenheiten des Baues dieser Linie und der voraus- Weitem übersteigenden beträchtlichen g : ltungsrathêfißung vom 5. Juni 1867 gewählte und mit Spezialvollmacht ausgerüstete Comité unterm 6. Juni 1867 zur Genehmigung der Final-Abrechnung vom 21. bis 27. Mai 1867 und des einen integrirenden Bestandtheil derselben bilden- 1e | den Uebereinkommens vom 18, Mai 1867

daß er weiters bezüglich der Linie Czernowißz-Suczawa mittelst der Protofolle vom 25. April und 18. unternehmer Thomas Brassey ein Uebereinkommen treffen ließ, wonach dieser für die Summe von 59,349 ( 60,000 Biegeln, 240 Kubikflaftern Kalk und 324 Kubikklaftern Bruch- stein aller weiteren Pflichten mit Ausnahme der Uferschußbauten bei Hadik- falwa enthoben, die laut Protokoll über die fibung vom 31. Mai 1869 für den Mihuczeni-Damm vereinbarte |

zwei Monate herabgeseßt und selbst dieser

fertigung und

um sich, da schuldig, Handlungen:

] Ist der nit dem Bauunternehmer Thomas

Gl. für besseres

herzustellenden aller | stand und zug

fapitale der L

Prüfung und

22 Eisenbahngesce Zeitpunkte, nach-

Hälfte und am | durch die in d

gession für-die schaft nach M mittelbare Err

zession und zu

bestimmte; vertrag sammt

Mai 1870 mit dem Bau-

Sl. 80 Kr. nebst Lieferung von Czernowißzer E t zuzuwenden 87. Verwaltungsraths-

stens 440,000

Modelle u. dgl.

schuldig, durch die Lemberg-Czern sehung des L Ubrehnung vom 27, Mai 1867 Brassey mit 890,752

gewährt werde, von 590,000 Fl. vermindere, das in der 59. Verwaltungsraths-Sißung vom 5. Irrthum geführt zu haben,

und auch erlitten hat?

Czernowiß-Eisenbahngesellschaft vom 27. Zemachten listigen Vorstellungen, als wäre die (Frwerbung der Kon-

Vervielfältigung der Normalpläne, Bedingnißhefte für j entstehenden BVorausêlagen zur Verfügung zu stellen, diese Vorauslagen höchstens 10,000 Fl. betrugen, einen

unrechtmäßigen Gewinx von mindestens 32,000 Fl. zum Schaden der Lemberg-Czernowißz-Eisenbahngesellschaft zuzueignen ?

9. Frage (Hauptfrage). Angeklagte Victor Ritter Ofenhbeim v. Pontevxin die listige Handlung, daß er bei der zwischen der iowißeCljenbahngesellshaft und Thomas Brassey in An- aues der Linie Lemberg-Czernowißz gepflogenen Final- | ein unberechtigtes Guthaben des ( Fl. 66 Kr. für angebliche tehrleistungen zuge- leih mit Brossey verabredete, daß ihm aus dem Bau- inie Czernowiß-Suczawa ein Vor|chuß von 850,000 Fl. wogegen er sein obiges Guthaben um den Betrag den Verwaltungsrath, beziehungsweise ) l Juni 1867 zur Genehmigung der Finalabrehnung bestellte Comité in l ] _ durch welchen die Lemberg-Czernowißz- llschaft einen Schaden von 990,000 Fl. erlciden sollte

10. Frage (Hauptfrage).

teuxin shukdig, der Aktionäre der Lemberg- April und 15. Oktober 1863

en Generalversamm!ungen

Fortseßung der Linie nah Rumänien für die Gefell- aßgabe der Statuten unthunlich gewesen, dagegen die verbung von den Konzessionären für die Gesellschaft von

großem Vortheil, sich hinter cinem falshen Scheine verborgen, die Uktionâre in Jrrthum geführt und bestimmt zu haben, diese Kons-

gleih den mit Thomas Brasscy abgeschlossenen BVau- allen Rechten und Verbindlichkeiten von den Kon-

zessionären zu übernehmen, um auf Grund eines besonderen Ueberein- kommens mit Brassey si einen unrechtmäßigen Gewinn von minde- stens 100,000 F. ,

100,000 Fl. und vier nichtbetheiligtea Verwaltungsräthen der Lemberg-

drei Konzessionären einen Mindestbetrag ven je

isenbahneesellschaft einen Mindestbetrag von je 10,000 Fl. welche Beträge in deim Bauvertrage unter dem Titel

„Borauslagen“ eingestellt waren, wodurch die Lemberg-Czernowitz- Eisenbahngesellshaft einen Schaden im Gefammtbetrage von minde-

erleiden follte und auch exlitten hat?

Sl.

1 Kiri

des Deutshen Reichs-Anzeigers nund Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berkin, 8, W. Wilhelut-Straße: Nr. 32.

T T Es As Zaserate für den Deutschen Reich3- u. Kgl. Preuß. Staats-Anzeiger, das Ceutral-Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Inseraten - Expedition

effent

1. Steckkriefe und Untersuchungs-Sachen,

2. Subhbastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc

4. Verloosung, Ámortisation, Zinszahlung

Stedbriefs-Erledigzung. Dec hinter den Hand- i lungsgehülfen Ernst Friedrich Richter wegen wiederholter Unterschlagung unter dem 13. Januar cr. in den Akten R. 20 de 1875 Kom. Il. erlassene Steckbrief wird hierdurch zurückgenommen. Berlin, den 15, Februar 1875. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuhungs-Sachen. Kommiffion IT, für Voruntersuchungen.

Wiederholter Steckbrief. An dem Drahtbin- dermeister Ioseph Blesek aus Netlusa soll eine sech8wöchentliche Gefängnißstrafe wegen Hausir-Kon- travention vollstreck werden. Sein gegenwärtiger Aufenthalt ift unbekannt. der Strafvollstreckung an uns oder au die nächste | Gerichtsbehörde, welche uns hiervon Kenntniß geben | wolle, abzuliefern. Königliches Kreisgericht zu Serau, den 12. Februar 1875.

Edifktal-Borladung. Gegen den ausgetretenen Militärpflichtigen Johannes Robert Conrady aus Bodenrode, geb. am 21. April 1853, ift auf Grund der Anklage der hiesigen Königlichen Staatsanwalt- schaft vom 5. Januar d. Is. die Untersuchung in Gemäßheit des §. 140 des Strafgeseßbuchs heute beschlossen worden, weil er sich dem E!ntritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte dadur zu entziehen gesuht hat, daß er ohne Erlaubniß nach erreihtem militärpflichtigen Alter sih außerhalb des Deutschen N'ichs aufhält. Da der jeßige Auf- enthaltsort des Angeklagten unbekannt ist, so wird derselbe vorgeladen, in dem zur mündlichen Ver- handlung vor dem unterzeichneten Gericht auf den | h 28. Mai cr., Bormittags 11 Uhr, anberaumten | v Termine in dem Sitzungszimmer Nr. 13 persönlich | n au erscheinen und die zu seiner Vertheidigung die- nenden Beweismittel mit zuc Stelle zu bringen oder doch so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden widrigenfalls mit der Untersuchung und Eutscheidung | u 4n contumaciam yerfahren werden wird.

Königliches Kreisgeriht. I. Abtheiluna.

ÆSÆubhaftativnaen, ÆWUufgevore, Wor» adungeu u. dergl.

Die Kommunalständische Bauk für die ulius Frauz Grodzky, : mt dem An- denselben zu verurtheilen, 665 Thlr. j

teckbriefe und Untersuchungs - Sachen. | :

Wir ersuchen, ihn Behufs unterzeichnete Beantwortung bei uns einzureichen. Beautwortungssch: ift wird ' Und des Arrestgesuchcs für zugestanden erachtet, das |

Contumacial-Erkenniniß für begründet erklärt werden

[1109]

früher in Ilsenburg gewohnt und sodann in Lochthum und Nordhausen fih aufgehalten lat und für wel- hen hier eine Depositalmasse im Betrage von circa 75 M. verwaltet wird, Jahren nah Amerika begeben und ist seitdem ver- sollen,

stedt, geboren den

Rechtsnachfolger werden zum können, | an Gerichtsftelle vor den Kreisgerichts-Nath Vorberg lenen selbst für todt erklärt und Heiligenstadt, den 8. Januar 1875. nächsten bekannten Erben mit den seq. Theil II. Titel 18 des A. L, Rechts angegebenen Folgen zuerkannt werden wird.

Königliche und Gräfliche Kreisgerichts-Deputation. [5541] ahn, Eli zah , scheiduug geklagt.

u, 8, Ww. von öffentlichen Papieren,

A ———————…-:

|

l

Auf den Antrag der Klägerin ist wegen dieser , 2c. Malzahn unbekannt ist, so wird derselbe hicr- ;

9. Industrielle Etablissements, Fabriken und C

Grosshandel. Í Verschiedene Bekanntmachungen. Literarische Anzeigen, Theater-Anzeigen. In 9. Familien-Nachrichten, |

H [d

6. (f 8.

der Börsen- fo beilage. f

Forderung und eines Kosten-Pauschquantums von ! durch vorgeladen, in dem

30 Thlr. die bei der nothwendigen

Subhastation |

des Freigutes Nr. 16 Dakme am 26, Mai 1874 |

gebildete Spezialmasse von 1020 Thlr. 4 Sgr. 2 Pf.

mit Arrest belegt worden. Zur Beantwortung der Klage und des Arreft- antrages haben wix einen Termin auf den 25. Mai 1875, an der Gerichtsstelle hier angeseßt. Der 2c. Grodzky wird hiecdurch mit der Auffor- derung vorgeladen, die Klage und den Arrestantrag entweder im Termine zu Protokoll zu beantworten oder eine schriftliche von einem Rechts-Anwalt Bet

dem Ausbleiben des Verklagten oder einer

der Inhalt der Klage

abgefaßt und der Arrest

Parchwit, den 13. Februar 1875. Königliche Kreiëgerihts-Kommission. Proelama. Der Kaufmaun Ferdinand Leonhardt, welcher

hat sich vor länger als 30

Der Arbeiter Ernst Friedrich Kelch aus Vecken- ( l 23. Oftober 1821, für welchen ler eine Depositalmasse im Betrage von 510 4 erwaltet wird, hat sich im Jahre 1847 gleichfalls ach Amerika begeben und ist seitdem verschollen. Diese beiden genannten Personen oder dcren Termine

den 4. Dezember 1875, Bormittags 11x Uhr

nter der Verwarnung vorgeladen, daß die Verschol- ihr Nachlaß den in den 88. 834

Wernigerode, den 3. Februar 1875.

i Oeffentliche UEnE | Die e OE des Kaufmanns Robert Mal- e, geb. Collot, von hier, hat gegen ihren

hemann wegen böswilliger Verlassung auf Ehe-

|

l

auf den 1. Wai 1875, Bormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Terminszimmer Nr. 1 an- beraumten Termine die Klage voll‘ ändig zu beaut-

j Worten, widrigenfalls der Nobert Malzabn der bs | lichen Verlassung für | achtet Vormittags 10 Uhr, | schriebenen Diligenzeides seitens der Klägerin nah

dem Antrage der Leßtern erkannt werden wird.

scin:r Ehefrau für geständig er- und na vorgängiger Ableistung des vorge-

Stargard i./Pomm., den 309. Oftober 1874. Königliches Kreisgericht. L. Abtheilung.

K

[1

Da der Aufenthalt des angeblih ausgewanderten

[1064]

Aus den diesjährigen Schlägen des Forstreviers | Schwenow sollen am Mittwoch, den 3. März 1875, von Bormittags 11 Uhr ab,

schen Lokale zu Cossenblatt nachstehend verzeichnete Bau- und werden:

eingeladen, pas bei Geboten über 150 Mark

werden muß, und die sonstigen Verkaufs-Bedingungen im Termin bekannt gemacht werden.

urrd: my von 25,10 M.

Verkäufe, Verpachtungen, Submeéissionen 2c.

Holz- Auktion.

Nußzhölzer öffentlih meistbietend verkauft |

Sä#ußbezir® Nen-Lübbenan. Jagen 12 = 9 Stück Kiefern-Bauholz. Schuztbezirk Sabrodt. Jagen 36 = 221 Stück Kiefern-Bauholz, 2 Rm. « Nußholz 2A Kl, Echußbezirk Schwenow. Jagen 47 = 504 Stück Kiefern-Bauholz, 1 Rm. « Nußzholz 2. Kl; Schuhbezirk Tscjinka. Jagen 58 = 10900 Stück Kiefern- Bauholz, O «„ Stangen 3. Kl. 3 Rm. » __ NUbholz 2 Kl Schußvezirk Neuemühle.

f C) A f g E , N T Æ 2 «E v G-V P B 4 Inserate nehmen an: die autorisirte Annoncen-Expeditien (d Q M |

von Nudvolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnigu,

öln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S., amburg, Leipzig, Mönchen, Nürnberg, Prag, Straf-

burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten:

wie ale übrigen größeren Annoucen -Vureatzs. 2

Onualifizirte Lieferanten werdez ersucht, ¡ ten bis spätestens Sonuabeud, deu 6. März cr., j Vormittags 11 Uhr, | verfiegelt mit der Aufschrift: „Offerte auf Lieferung ciner Gasbeßülter- glocke“ an die unterzeichnete Direktion einzureichen, von welcher au die Bedingungen zu haten find. Bromberg, den 15. Februar 1875. : i O Die Gas-Dircktion. Friedländer. Ct, 643/2.) [1088] Vekanntmachung.

Die Lieferung von zwei Lufthaspelu für die | Königlihe Steiakohlengrube Dudweiler - Jägers- , freude, soll im Submission8wege vergeben werden. | Die Bedingungen können im Bureau der unter-

ihre Ofer-

| zeichneten Inspektion eingesehen oder von derselten

im Mehrheld- | gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich bezogen

werden und find Offerten bi3 zum 15, Mörz d. I-, Vormittags 11 Uhr, einzureichen. Grube Dudtwveiler, den 15. Februar 1875. Königliche Verg-Inuspektion [V.

[1035]

4 Pad rsche Sia Die Lieferung und Aufftellung einer Lokomotiy- Drehscheibe zu Geestemünd? von 12,5 Miter Durb- messer soll im Wege der Submission verdungen wer-

Jagen 112 = 70 Stück Kiefern-Bauholz, 11909, „» Stangen1 bis 3Kl. Es werden hierzu Kauflustige mit dem naa des

aufgeldes so Angeld bezahlt

ort im Termin als

Schwenow, den 14. Februar 1875. Der Oberförster. Messow.

A Bekanntmachung.

Die Lieferung und Aufstellung einer Gasbe- Durchmesscr und 6,27 M.

den und ist dazu Termin im tehnischen Bureau der unterzeihneten Behörde auf Sonnabeud, den. 27. Februar d. I Vormittags 12 Uhr, anberaumt.

Offerten find an unser tehnisches Bureau vor

Ac e poctofrei, versiegelt und mit der ufschrift :

Submission auf Lieferung uud Aufstellung

einer Lokomotiv-Drehscheibe“

versehen, einzureichen.

Später eingehende Offerten bleilen unberücksichtigt.

Zeichnungen und Bedingungen können bei ge-

nannter Dienststelle eingesehen resp. gegen Erstatt:.ng

der Kosten bezogen werden.

E:

eitenhöhe soll vergeben werden.

Bremen, den 13. Februar 1875, Königliche Eiscnbahn-Kommissian