1875 / 44 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 20 Feb 1875 18:00:01 GMT) scan diff

während eines vollen Semesters nicht geslatten, als Hospitanten zu- gelassen werden. : 5

" Es beträgt das Eintrittsgeld 18 (4, das Studienhonorar für das erste Semester 120 (, für das zweite 90 4, für das dritte 60 M, für das vierte und jedes folgende Semester 30 M :

Beim Schluß eines jeden Semesters finden Abgangsprüfungen statt. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muß-der Studirende vier Semester auf der Akademie absolvirt haben. Die Zeit feines Studiums an einer anderen Hochschule kommt dabei in Anrechaung.

Nähere Nachrichten über die Akademie, deren Einrichtungen und Lehr-Hülfsmittel enthält die bei Wiegandt & Hempel in Berlin er- schienene und dur alle Buchhandlungen zu beziehende Schrift: „Die Königliche landwirthschaftliche Akademie Proskau“, ferner die Schrift : „Der landwirthschaftlihe Unterricht“ von H. Settegast, Breslau 1873; auch ist der unterzeichnete Direktor gern bereit, auf Anfragen weitere Auskunft zu ertheilen.

Fr den 1. Februar 1875, Î :

er Direktor der Königlichen landwirthschaftlihen Akademie. Geheimer Regierungs-Rath Dr. Settegast.

Die heute ausgegcbene Nr. 8 der Allgemeinen V«L- loosungs - Tabelle des Deutschen Reihs- ünd König- lih Preußischen Staats - Anzeigers enthält die Ziehungslisten folgender Papiere: Antwerpener 3proz. 100 Fr.-Loose de 1867. Augsburger 7 Fl.-Loose. Belgische Kommunal- Kredit-Loose de 1868. Bordeaux- Loose de 1863 (Rüstände). Coseler, Lebuser, Neisser Kreis-Obligationen. Freiber- ger Gasbeleuhtungs - Aktien - Verein, Prioritäts - Obligationen. Hamburg-Südamerikanishe Dampfschiffahrt - Gesellschaft, Prioritäts - Obligationen. Holländische (Amsterdamer) Kom- munal-Kredit-Loose de 1871 (Rückstände). Kaiserin-Elisa- bethbahn-Silber-Prioritäts-Obligationen. Kettwiger, Wei- ßenfelser Stadt-Obligationen.' Lütticher 100 Fr.-Loose de 1868. Madrider Prämien-Anleihe de 1868. Mährish-Schle- \i\che Centralbahn - Prioritäts - Obligationen. Nassauisches Lotterie-Anlehen de 1837. Desterreihische Hypothekenbank- Pfandbriefe. Rus\ische 5 proz. konsolidirte Eisenbahn-Obliga- tionen 1. Emission (Russish-Englische 5 proz. Anleihe de 1870). Russish-Englische 1. und 2. 4!/zproz. Anleihen de 1849 und 1860 (Rückstände). Salzburger Prämien - Anleihe. Schwedis\che proz. Staats-Anleihe de 1860. Ungaris ches Prämien-Anlehen de 1879.

Die Allgemeine Verloosungs - Tabelle erscheint wöchentlih einmal und is zum Abonnementspreis von 1 Mark 50 Pf. (15 Sgr.) vierteljährlih durch all. Postanstalten, so wie durch Carl Heymauns Verlag, Berlin, S. W., Königgräger- straße 109, und alle Buchhandlungen zu beziehen, für Berlin auch bei der Expedition, Wilhelmstraße 32. Preis pro einzelne Nummer 25 Pf. (21/2 Sgr.)

Nichtamlliches.

Deutsches Nei.

Preußen. Berlin, 20. Fcbruar. Se. Kaiserliche und Königlihe Hoheit der Kronprinz begab Sich gestern Nachmittag um 2 Uhr ¿ur Ausstellung des Vereins Berliner Künstler und empfing um 8 Uhr den Besuch des Prinzen Eugen von Leuchtenberg. Um 9} Uhr begab

Sich Höchstderselbe zur Soirée bei Ihren Majestäten.

Ihre gKaiserlihe und Königliche Hoheit die Kronprinzessin und Ihre Großherzoglih Königlihen Ho-

heiten der Prinz und die Prinzessin Ludwig von Hessen haben am 17. d. M. der Vorstellung der Polytehniker im Saalbau zu Darmstadt beigewohnt. Am vergangenen Montag hatten Höchstdieselben das Konzert des Musikvereins mit Ihrem

Besuch beehrt,

Se. Kaiserli che Hoheit der Herzog Eugen von Leuchtenberg hat heute Nachmittag 2 Uhr, nahdem Höchst- derselbe gestern um 24 Uhr von Sr. Majestät dem Kaiser und König empfangen worden war, den anwesenden Mitgliedern des Königlichen Hauses und anderen Höchsten und Hohen Herrschaf- ten Besuche abgestattet und Abends der Soirée im Kaiserlichen Palais beigewohnt hatte, Berlin wieder verlassen und is über München nah Florenz abgereist.

Der Bundesrath trat heute zu einer Sißzung zu- sammen.

Der Bundesrath hielt am 19. d. M. die 11. Plenar- fizung. Den Vorsig führte der Staats-Minister Dr. Delbrü. Nachdem über die geschäftlihe Behandlung der Vorlagen, betref- fend: a, den Abschluß einer Vereinbarung mit Desterreih-Ungarn wegen gegenseitiger Uebernahme der Auszuweisenden ; b. die Ergän- zung des §. 48 des Eisenbahn-Betriebs-Reglements; c. den Bericht der Kommission zur Vorbereitung einer Reichs-Medizinalstatiftik, Beschluß gefaßt war, wurden Mittheilungen gemacht, betreffend : a. die Verlegung der Martini-Messe zu Frankfurt a. d. D.; þ. die Ernennung zweier weiterer Mitglieder der Reichskommission für die Weltausstellung in Philadelphia.

Hierauf wurde Beschluß gefaßt über: a. die Bildung der Reichs-Schulkommission; þ. die Feststellung der pensionsfähigen Dienstzeit der Sekretäre des Instituts für arhäologishe Kor- respondenz; c. die Anrehnung der Gemeindedienstzeit bei der Pensionirung eines Post-Unterbeamten. :

Aus\chußberichte wurden erstattet über: a. die Vollstrekung von Freiheitsstrafen gegen zur Entlassung kommende Militär- personen durch die bürgerlihen Behörden; þ. die Herstellung eines internationalen Seegeseßbuches ; c. cine Beshwerde wegen Doppel- besteuerung; d. eine Meinungsverschiedenheit über das Eigen- thumsverhältniß mehrerer Grundstücke dec Militärverwaltung in Baden ; e. die Aenderung der Prüfungsvorschrifien für Apotheker ; f. die Veranstaltung einer Enquete über die Verhältnisse der Gewerbe- und Fabrikarbeiter; g. die Gesetzentwürfe wegen Ab- änderung des Titels VII[. der Gewerbe-Drdnung und wegen der gewerblihen Hülfskassen.

Sodann wurden einige Eingaben vorgelegt.

In der hierauf folgenden Sizung für elsaß-lothringische Angelegenheiten wurde über die Anrechnung der Gemeinde- Mr dg bei der Pensionirung eines Forstbeamten Beschluß ges\aßt.

In der Woche vom 31. Januar bis 6. Februar 1875 sind eprägt worden an Goldmünzen: 1,145,520 Mark Doppel- ronen, 500,000 Mark Kronen; an Silbermünzen: 1,969,295 Mark 5-Markstücke, 456,456 Mark 1-Markstücke, 95,082 Mark 60 Pf. 20-Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 97,536 Mark 30 Pf. 10-Pfennigstüccke, 136,708 Mark 75 Pf. 5-Pfennigftücke; an Kupfermünzen: 64,620 Mark 29 Pf. 2-Pfennigstücke, 19,290 Mark 10 Pf. 1-Pfennigstücke. Vorher waren geprägt: an Goldmünzen: 882,540,800 Mark 20-Markstüte, 230,293,160

Mark 10-Mackfstücke; an Silbermünzen : 10,829,200 Mark 5-Mark- ftüde, 36,892,272 Mark 1-Markstücke, 11,022,862 Mark 40 Pf. 20-Pfennigstücke; ‘an Nickelmünzen: 5,194,046 Mark 30 Pf. 10-Pfennigstücke, 2,088,626 Mark 30 Pf. 5 - Pfennigstücke; an Kupfermünzen : 2,044,341 Mark 62 Pf. 2-Pfennigftücke, 824,482 Mark 69 Pf. 1-Pfennig{ücke. Mithin find im Ganzen geprägt: an Goldmünzen: 883,686,320 Mark 20-Markstücke, 230,793,160 Mark 10-Markstücke; an Silbermünzen : 12,798,495 Mark 5-Mark- stüdcke, 37,348,728 Mark 1-Markftüe, 11,117,945 Mark Pf. 20- Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 5,291,582 Mark 60 Pf. 10-Pfen- nigstüde, 2,225,335 Mark 5 Pf. 5-Pfennigstüke; an Kupfer- münzen: 2,108,961 Mark 91 Pf. 2-Pfennigstücke, 843,772 Mark 79 Pf. 1-Pfennigstücke. Gesammtausprägung: an Goldmünzen : 1,114,479,480 Mark; an Silbermünzen: 61,265,168 Mark Pf. ; an Nickelmünzen: 7,516,917 Mark 65 Pf. ; an Kupfermünzen: 2,952,734 Mark 70 Pf.

Der Minister des Innern hat aus den Berichten der Ober-Präsidenten der betreffenden Provinzen ersehen, daß die, gegen die Nichtbestätigung oder die formelle Gültigkeit der Gemeindevorstandswahlen angebrahten Beschwerden, sowohl bei den Kreisbehörden, wie bei den Verwaltungsgerichten wesent!lih verschieden behandelt werden. Der Minister hat hier- aus Veranlassung genommen, in einem Cirkularreskript vom 11. v. M. diese Frage eingehend zu erörtern :

I, Die erstere der beiden gestellten Fragen, ob gegen die von dem Landrathe unter Zusiimmung des Kreisaus\hu}ses aus- gesprohene Versagung der Bestätigung der Wahl eines Gemeindevorstehers oder Schöffen die Berufung an das Verwal- tungsgeriht zulässig ist, wird von der überwiegenden Mehrzahl der Ober-Präsidenten und Verwaltungsgerichte verneinend be- antwortet.

Diese Ansicht, welhe auch der Minister als die zutreffende bezeihnet, süßt sih, abgesehen von den legislativen Vorgängen (\. stenographishe Berichte des Abgeordnetenhauses pro 1872, Seite 1345) und dem §. 2 Nr. Ul, 2, des Regulativs vom 20. November 1873, vornehmlih auf folgende Erwägungen :

Das Recht, die” gewählten Gemeindevorsteher und Schöffen zu bestätigen, ist ein Attribut des landräthlihen Amts. Jn der Bestätigung is der Landrath unbeschränkt, die Nichtbestätigung wird von ihm gleihfalls ausgesprochen, is aber von der Zu- stimmung des Kreisausschusses abhängig. Das Votum des Kreis- aus\huf}ses seßt zwar einen Beschluß voraus, ist indeß nicht als eine Entscheidung im Sinne des §. 155 der Kreisordnung zu betrachten. Abweichend von den für Entscheidungen in streitigen Verwaltungs- sachen geltenden Grundsäßen (§8. 152) erfolgt die Ertheilung oder Versorgung der Zustimmung ohne Angabe von Gründen, Beschlüsse oder Urtheile, welche einer Begründung nicht bedürfen, ließen die Möglichkeit der förmlihen Anfehtung aus und sind ihrer Natur nah endgültig.

Die Zustimmung zur Nichtbestätigung von gewählten Ge- meindevorstehern beruht auf Motiven, welhe aus der Kenntniß der gesammten, in Betracht kommenden persönlihen und ört- lihen Verhältnisse hervorgehen, sie ersheint als der Ausfluß der diskretionären Gewalt einer kommunalen Aufsichtsbehörde.

Auch der Zusammenhang zwischen den Absäßen 3 und 4 des 8. 26, welche für den Fall, daß die Bestätigung versagt wird, die Anordnung einer Neuwahl vorschreiben, läßt fich für die Ausschließung eines Berufungssverfahrens geltend machen.

Aus dem Bestätigungsrechte des Landraths und aus dem Rechte des Kreisaus\chusses seine Zustimmung zur Nichtbestä- tigung zu exfhejlen oder za yersagen, ergiebt \sich einerseits, daß gegen a ? vóin ‘Landrathe ausgesp"«chene Bestätigung eine Beschwerde nicht stattfindet, daß er aber andrerseits, wenn der Kreisaus\{chuß die Zustimmung zur Nichtbestätigung ver- sagt hat, die Gewählten bestätigen muß, ohne von seinem Be- rufungsrechte als Vorsißzender des Kreisaus\{husses (§8. 155 a. a. D.) Gebrauch machen zu dürfen,

Nach gleichen Grundsäßen wird bei der Nichtbestätigung der Gutsvorsteher in den Fällen der 88. 33 und 34 a. a. D. zu verfahren sein.

11. Sinsihtlih der Einwendungen, welche gegen die formelle Gültigkeit des Wahlverfahrens angebracht werden, stimmen die erstatteten Berichte darin überein, daß die- selben nur Material zur Prüfung der Formalien darbieten fônnen und daß weder zur Anbringung nah zur Erörterung derselben ein besonderes Verfahren vorgeschrie ben ist.

In der Frage nah der Kompetenz zur Entscheidung über diese Einwendungen zeigt jedoch die Praxis wesentlihe Ver- \chiedenheiten. Während einige Landräthe allein, ohne Mitwir- kung des Kreisausschusses über dieselben befinden, unterstellen andere sämmtliche Einwendungen der Beurtheilung des Kreis- aus\{chusses, noch andere, und zwar die Mehrzahl, nur diejenigen Einwendungen, welche, nah ihrer Ansicht, die Ungültigkeits- erklärung der angefohtenen Wahlen zur Folge haben können.

Wenngleich der Minister die Bedeutung der für die erstere Behandlungsweise \prehenden Momente nicht verkennt, \o ent- scheidet sih derselbe doh mit der Mehrheit der abgegebenen Vo- ten, für die gleihmäßige Durhführung des an leßter Stelle be- zeihneten Verfahrens. Schon die Instruktion vom 20. Septem- ber 1873 zum §. 26 der Kreisordnung betrachtet die Ungültig- feitserklärung der Wahlen und die Nichtbestätigung der Gewählten unter wesentlich gleihen Gesichtspunkten, schreibt für den Fall der wiederholten Ungültigkeit die Ernennung eines stellvertreten- den Gemeindevorstehers oder Schöffen vor und unterscheidet nur zwischen Nichtbestätigung von Wahlen aus materiellen und Nichtbestätigung aus formellen Gründen.

Die Erwägungen, welche dazu geführt haben, den Kreis- aus\{chuß bei der Nichtbestätigung von gewählten Gemeindevor- stehern und Schöffen aus Gründen, welche in der Person der Gewählten liegen, mitwirken zu lassen, haben ihre Berehtigung auh für das Verfahren bei Ungültigkeitserklärung der Wahlen wegen Verlegung wesentlicher Förmlichkeiten. Der Stellung des Kreisauss{hu}ses, als Träger der kom- munalen Aufficht und als Disziplinarbehörde der Ge- meindevorsteher und Schöffen, entspriht es, wenn seine Zu- stimmung zur Vernihtung von Wahlhandlungen erfordert wird. Wie die Erfahrung überdies lehrt, stüßén sich die Ginwendungen hauptsählich auf Unrichtigkeiten der Wählerliste und der Stim- menvertheilung und greifen hiermit in ein Gebiet, welhes, wenn die Beschwerde in Form einer Klage angebracht wird, zur Kom- pa L Kreisaus\husses gehört (§. 135 IX. Nr. 10, §. 140 a D)

Gegen die unter Zustimmung des Kreisaus\hus}ses ausge- \prochene Ungültigkeitserklärung oder gegen die vom Landrathe ausgesprochene Gültigkeitserklärung von Wahlen erscheint aus den unter Nr. 1, entwickelten Gründen eine Berufung an das Verwaltungsgericht oder an die Regierung als ausgeschlossen.

Es ift zur Kenntniß des Ministers des Innern gelangt,

es immer noch unterlassen, ihre Pässe mit dem erforderlichen Visa eines rufsishen Vertreters im Auslande versehen zu laf- sen und daß, da die russishen Behörden nah den Vorschriften des dort bestehenden Paß-Reglements nicht in der Lage sind, in diesen Fällen das Ueberschreiten der russish-polnishen Grenze zu. gestatten, für die betreffenden Reisenden aus der Nichtbeah- tung der bezüglihen Bestimmung selbst verschuldete Nachtheile erwachsen.

Im Anschlusse an den gestern erwähnten Cirkularerlaß vom 7. d. M., welcher hierdurch nicht alterirt wird, hat der Minister die Bezirksregierungen dur einen Circularerlaß vom 18. v M. demzufolge veranlaßt, die darin besonders hervorgehobene Be- stimmung, nah welcher die Pässe der nah Rußland reisenden Deutschen mit dem Visa eines russischen diplomatischen oder konsularishen Vertreters- im Auslande versehen sein müssen, in geeigneter Weise den mit der Ertheilung von Auslandspässen beauftragten diesseitigen Behörden, sowie dem betheiligten Publi- kum in Erinnerung zu bringen.

Eine Bezirksregierung hatte bei der Verfügung über die Erhöhung des Einkommens der evangelischen Geist- lihen mittelst Erlasses vom 17. November v. I. bewilligten Beträge Anstand genommen, die Zulagen, beziehungsweise einen Theil derselben denjenigen Geistlichen zu überweisen, welhe zwar eine der aufzubessernden Stellen am 1. Januar 1874 inne hatten, zur Zeit der Ueberweisung der Zushüsse aber an an- dern Orten des Bezirks im Amte standen. Im Hinblick auf den Zweck der Aufbesserung hat es jedoch der VWinister der geistlihen 2c. Angelegenheiten in einem Circularerlaß vom 23. v. M. niht für gerechtfertigt erahtet, die am 1. Ja- nuar v. J. auf einer der aufzubessernden Stellen an- gestellten G istlihen von der Empfangnahme der Zulagen lediglich aus dem Grunde auszuschließen, weil dieselben inzwischen in ein* anderes Pfarramt eingetreten sind. In den Fällen, in denen im Laufe des Iahres 1874 ein Wechsel in der Person des Stelleninhabers stck&ttgefunden hai, wird vielmehr, ab- geschen von den für die Zeit cer Vakanz gegebenen Bestim- mungen, der Zushuß nah Verhältniß der Dauer der Amts- tzätigkeit der verschiedenen Stelleninhaber zu vertheilen sein.

Die Bezirksregierungen sind demgemäß angewiesen worden, den Geistlihen, welche auf einer der aufzubessernden Stellen am 1. Januar v. I. angestellt waren und noch gegenwärtig ein geistlihes Amt, wenn auch an einem andern Orte, inne haben, die ausgeschßten Besoldungszushüfse nah Verhältniß der Zeit- dauer ihrer Amtsthätigkeit guf den betreffenden Stellen anzu- weisen.

Dem Evangelischen Dber-Kirchen-Rath find mehr- fah Vorstellungen mit der Firma „Gemeinde-Kirchenrath“ zugegangen, welhe nicht von dem Vorsißenden, sondern von einzelnen Aeltesten oder auch Gemeindevertretern unterzeichnet waren. Der Evangelische Ober-Kirchenrath hat deshalb in einer Cirkularverfügung vom 5. d. M. darauf aufmerksam gemacht, daß nach §. 11 der Kirhengemeinde- und Synodal-Ordnung die Unterschrift des Vorsizenden also in der Regel des Pfarrers, bei dessen Ermangelung oder Verhinderung, des dur 8. 8 bestimmten Stellvertreters unumgänglihes Er- forderniß if, um [solle -Borstellunáen als. auf + Be- \{chlü}ssen der Gemeinde-Kirchenräthe beruhend zu konstatiren, Von dem Vorfißenden nicht unterzeihnete Vorstellungen der Ge- meindekirhenräthe können, als von den leßteren ausgegangen niht betrahtet und behandelt werden. Ist der Vorsitzende mit dem Inhalt des Beschlusses niht einverstanden, \o berechtigt ihn dies nicht, der Ausfertigung seine Unterschrift zu versagen, son- dern nur zur einfahen Erwähnung oder motivirten Darlegung seines Dissenses in der an die vorgeordneten kirhlihen Organe gerichteten Vorstellung.

Auf Requisition der Gerichte eines deutshen Bundes- staates haben, nah einem Beschluß des Ober-Tribunals vom 2. Februar cr., in Strafsachen die Gerichte eines anderen deutshen Bundesstaates stets Rechtshülfe zu leisten, wenn die Handlung an sih, in welcher die Rechtshülfe bestehen soll, im eigenen Lande nicht verboten ist. Ein württembergi- scher Staatsangehöriger, Kaufmann M., hatte \sich der gericht- lichen Verfolgung wegen \ch{chweren Diebstahls durch die Flucht entzogen und das württembergische Gericht zu H. hatte in Folge

Straf-Prozeß-Ordnung beschlossen, das Vermögen desselben so lange it Beshläi zu nehmen, bis ex: elngesangen set. In Ausführung dieser Verfügung beantragte das württember- gische Gericht bei dem preußischen Stadtgericht zu Frankfurt a. M. die Beschlagnahme von 6 Fässern Därme, welche M. in seiner früheren Wohnung zu Frankfurt a. M. zurückgelassen hatte. Gegen die Vollziehung dieser beantragten Beschlagnahme erhob jedoch Kaufmann S. zu Berlin Berufung, mit der An- * gabe, daß er der Eigenthümer der im Besiße des M. befind- lihen Därme sei, und machte hierbei geltend, daß hier keiner der Fälle vorliege, in welche die preußische Gescygebung eine Vermögensbeshlagnahme zulasse. In zweiter Instanz zurückge- wiesen, legte Kaufmann S. gegen diesen Beschluß die Nichtig- keitsbeshwerde beim Ober-Tribunal ein, welhe jedoch ebenfalls zurückgewiesen wurde. Nach §. 20 des gegenwärtig für das ganze Deutsche Reih geltenden Rechtshülfsgeseßes vom 21. Juni 1869 haben, nah der Erwägung des Ober-Tribunals, die Ge- rihte eines Bundesftaates in Strafsachen den Gerichten der anderen Bundesstaaten auf Requisition dieselbe Rehtshülfe zu leisten, wie den Gerichten des eigenen Staates. „Zwar tritt nah §. 37 a. a. O. eine Ausnahme alsdann ein, wenn eine Handlung des Gerichts beantragt wird, deren Vornahme nach dem für dieses Gericht geltenden Rechte verboten is. Aber die von den württembergi- schen .Gerihten beantragte Beshlagnahme des Vermögens des Beschuldigten gehört, nah dem zu Frankfurt a. M. geltenden Recht, nicht zu den dem Strafrichter verbotenen Handlungen, da diese Beschlagnahme für einzelne Fälle (vergl. R. Str. G. B. 88. 93 und 140) daselbst sogar ausdrüŒcklich zugelassen und an- geordnet worden ist, und der Umstand allein, daß die Beschlag- nahme unter denjenigen Vorausseßungen, unter welchen sie im vorliegenden Falle beantragt worden, von den einheimischen Ge- rihten selbständig niht hätte verfügt werden können, diese Hand- lung nit als eine verbotene im Sinne des §. 37 a. a. D. er- \cheinen läßt.

Der General-Major August Graf zu Solms-Wil- denfels, Commandeur der 29. Kavallerie-Brigade, is mit Urlaub von Freiburg in Baden hier eingetroffen.

Bayern. München, 18. Februar. Die Kammer der Abgeordneten berieth gestern über den Gesetzentwurf, betref- fend die Brandversiherungsanstalt für Gebäude in den Landestheilen diesseits des Rheines. Ahg. Diepolder erklärte fih

daß die nah Rußland reisenden Deutschen in vielen Fällen

gegen den Geseßentwurf, weil die Angelegenheit ohnehin einmal

dessen auf Grund des Artikels 490 ff. der Württembergischen .

vom Reiche ans geregelt werde und der Entwurf nur neue Be- amte, neue Kosten und komplizirte Arbeit \haffe. Abg. Lerzer isstt ebenfalls dagegen, weil die Spige des Entwurfs gegen die ländlihe Bevölkerung gerichtet sei. Die Abgg. Hörmann, Weigand, Thomaß und Wagner, Minister v. Pfeuffer und der Referent Abg. Haut, vertheidigten die Vorlage, worauf Artifel 1 bis 8 nah der Fassung des Aus\{hu}ses angenommen wurden. Die heute fortgesezte Berathung des Gesetzes gedieh bis Artikel 61 und wurden unter Abweisung unwesentlicher An- träge von Lerger und Gshwender die Aus\hußanträge bezüglih der Klassifikation der Gebäude angenommen. Morgen wird die Berathung weiter fortgeseßt.

Der Abg. Hauck hat zu dem Abschnitte 1. und Il. des Geseßentwurfes „die Wahl der Landtagsabgeordneten betreffend“ eine Reihe von Anträgen gestellt. Zum Referenten über den vom Kriegs-Ministerium der Abgeordnetenkammer vor- gelegten Hauptetat der Militärverwaltung des Königreihs Bayern für das Jahr 1875 wurde der Abg. Frhr. v. Fu chs bestellt. Die AA der angemeldeten Landtagsabgeordneten beträgt nun h

Hessen. Darmstadt, 18. Februar. Regierungs - Rath V. Preuschen hierselb is zum Geheimen Ober - Konsistorial- Rath, Regierungs - Rath Stre cker zum Konsistorial - Rath er- nannt worden.

Sn der Zweiten Kammer sind, dem „Fr. J.“ zufolge, zur Zeit- vier Landtagsmandate erloshen, und die Erledigung eines fünften steht in Kurzem bevor. Durch die Mandatsnieder- legung der bisherigen Abgeordneten Scriba und Ramspeck, \#o wie die Beförderungen der Abgeordneten Buff und Heinzerling find augenblicklich unvertreten: die Kreiss\tädte Friedberg und Alsfeld, der fünfte Wahlbezirk der Provinz Oberhessen (Gießen, Land) und der elfte Wahlbezirk der Provinz Starkenburg (Zwin- genberg). ' Hierzu kommt, sobald Abgeordneter Dernburg defi- nitiv sein Mandat niederlegt, der Provinz Oberhessen (Langen-Offenbach)., Friedberg hat seinen Abyeordneten wiedergewählt, die Bestätigung des leßteren hat aber demnächst erft wieder zu erfolgen. Die Anordnungen zur Wahl ftehen in Kurzem bevor.

__ Meckelenburg. Malchin, 16. Februar. (H. N) Ueber die Verfasiungsfrage wurde aus den bisherigen Berhand- lungen des Verfassungscomités in der heutigen Landtagsfißzung berihtet: Die rittershaftlihen Mitglieder des Comités hâtten gleich bei 8. 1 erklärt, daß Ritter- und Landschaft bei Bestand bleiben müßten; darauf aber die landschaftlichen Mitglieder er- klärten, dann sei es nicht nöthig, das Wahlgeseß bis §8. 9 durhzuberathen, denn mit der ritershaftlihen Erklärung falle die ganze Regierungsvorlage zu Boden. In Folge dieses Dissenses wünsche dann das Comité vom Plenum zu erfahren, auf welcher Bafis es weiter berathen solle. /

__ Die Deputirten der Stadt Rostock, die Bürgermeister Crum- biegel und Zastrow, wiederholten hierauf ihre Difkftamen vom vorigen Jahr, „daß die Stadt Rostock ihre verfassungsmäßig erforderliche Zustimmung zu den landesherrlichen Propositionen nit ertheilen kann, sondern selbige vielmehr ablehne.“ Kammer- herr v. Derßzen glaubt, daß ih die Erhaltung der Ritter- und Landschaft schr wohl mit der Vorlage vereinigen lasse. Schlaaf- Waren : Die Beseitigung der Ritter- und Landschaft sei deutlich genug ausgesprochen, und dafür habe sich au die Landschaft entschieden. Kammerherr v. Dertzen: Diesen Beschluß habe die Landschaft nie erklärt. Schlaaf - Waren: In der Erklärung vom 24. Februar v. I, habe die Landschaft gesagt, daß die Landesvertretung, unter Beseitigung von Ritter- und Landschaft, lediglih aus Wahlen hervorgehen solle. Kammerherr v. Oergzen kann darin noch keinen Widerspruch mit seiner Behauptung finden. Brückner-Neubrandenburg, Hermes- Röbel, Grohmann-Dömig u. A. wiesen dem gegenüber deutlich nah, daß sowohl Regierung als Landschaft die alten Stände beseitigen und dafür eine einheitlihe Landes- Vertretung schaffen wollen. Indessen war ihre Bemühung Herrn v. Oerßen gegen- über vergebens. Pogge-Roggow: Unter diesen Umständen fei es nußlos, weiter zu verhandeln. Beide Stände hätten \ih deutlih genug ausgesprohen. Die Ritterschaft hätte nur immer noch das Gefühl, die Regierung werde \ich für Erhaltung der Ritter- und Landschaft aus\prehen. Wenn die Regierung nur ers Ernst mache, dann wärden viele Mit- glieder der Ritterschaft ihren Widerstand aufgeben. “Kammerherr v. Dergen-Kotelow: Man möge das Comité ersuchen, auf Grund- lage des Prinzips, daß Ritter- und Landschaft als politische Korporation bei Bestand bleiben, weiter zu verhandeln. Groh- mann-Dömiß: Er proponire, das Comité verhandele in Grund- lage des Prinzips, daß Ritter- und Landschaft aufgehoben werde. Dachse-Güstirow: Wenn Stände diese Beschlüsse faßten, dann sei jede Comité-Berathung ausgeshlo}en. Kammerherr v. d. Kettenburg-Magzendorf : Was man unter Beseitigung der Ritter- und Landschaft verstehe, sei klar, aber niht, was man unter Erhaltung von Ritter- und Landschaft verstehe.

Jet will die Ritterschaft über Erhaltung oder Beseitigung der Stände abstimmen. Die Landschaft trat aber \ofort ab und crkflärte darauf als Stand: Sie wolle die Beseitigung der Ritter- und Landschaft als politishe Korporationen. Hierauf erklärte die Ritterschaft, welhe sich zahlreih zu dieser Sigzung eingefunden hatte: Sie wolle die Ritter- und Landschaft als politishe Kor- porationen erhalten.

Nach "angen Diskussionen, ob die Comité-Mitglieder auf Grund der entgegengeseßten Beschlüsse über die §8. 1—9 weiter ver- handeln könnten und sollten, kamen die Stände endli zu dem Beschluß, die eben gefaßten Beschlüsse der beiden Stände den E O durch die Landmarschälle mittheilen zu lassen.

Lübe, 17. Februar. Der schon vor vierzehn Tagen dem Bürgeraus\chusse zugegangene, damals aber von der Tagesord- nung abgeseßtee Senatsantrag, betreffend die Beschaffung der Geldmittel für die beschlossene Korrefktion der Trave, ge- langte heute zur Berhandlung. Es sind 2,700,000 # als Kostenerforderniß veranschlagt, und es sollen, um auch etwaigen Mehrbedürfnissen genügen zu können, 3,000,000 4. angeliehen werden, mit Prozent zu verzinsen und den Obligationen pupillarische Sicherheit gewährend. Das Geld wird ers nach und nach erforderlih, es brauht daher auch niht die ganze Summe auf einmal kontrahirt zu werden, und darum hat der Senat den Vorschlag des Finanzdepartements, mit einem Bank- hause das Geschäft abzuschließen, niht adoptirt, sondern bean- tragt, daß das Departement selbst die Anleihe auflege und zwar zunächst nur 900,000 / und dann alljährlih weiter nah Bedarf. Der Bürgeraus\{huß hat den Antrag mit großer Ma- jorität befürwortet und die Bürgerschaft wird ganz unzweifelhaft zustimmen,

fünfzehnte WahlbeFirk der.

Desterreih:Ungarn. Wien, 20. Februar. (W. T. B.) Auf Anordnung des Finanz-Minister Depretis sind die für die ungarische Ostbahn emittirten Staatsobligationen als ungarische Staatsobligationen (ungarische Ostbahn) bereits am Tage des Erscheinens in den offiziellen Courszettel aufgenom- men worden.

Pest, 18. Februar. (W. Z.) Bitto besuhte heute Franz Deak, Tisza und Szlavy und fkonferirte mit denselben längere Zeit. Hierauf erstat- tete Bitto im Ministerrathe Bericht über die Vorgänge in Wien. Se. Majestät wünscht die Ueberzeugung zu erlangen, ob nit bezüglih der inneren Fragen zwischen den Parteien so wesent- liche Differenzen bestehen, daß deren Vereinigung denno \hei- tern könnte. Große Konferenzen werden diesbezüglih niht ab- gehalten und wird die Entscheidung den Parteien selbst gewahrt bleiben. Auf Grund des zu vereinbarenden Aktionsprogramms wird sih sodann die Regierungspartei konstituiren.

19. Februar. (W. T. B.) Heute Nachmittag hat zwischen Mitgliedern der Deakpartei und des linken Centrums eine Berathung stattgefunden, zu welcher von ersterer Fraktion Szlavy, Csengery, Gorove, Szell und von letzterer Tisza, Si- monyi, Varady und Pechy delegirt waren. In der Konferenz wurde eine vollkommene Verständigung über die Basis der Fusion hinsihtlih der Bankfrage, des Zoll- und Handelsvertrages, der JIustizpflege und der Reform der Verwaltung erzielt. Die Erledigung der Frage wegen Bedeckung des Defizits, welche keine Schwierigkeiten verursachen dürfte, soll der Persönlichkeit über- lassen bleiben, welhe mit der Neubildung des Kabinets betraut werden wird. Das. Resultat der Besprehungen wurde sofort an Bitto übermittelt, um dem Kaiser Bericht zu erftatien. Wie es heißt, sollen die Personen, welche an der heutigen Kon- ferenz Theil genommen haben, vom Kaiser sofort nach seiner Ankunft empfangen werden.

Niederlande. Haag, 16. Februar. Seit November vorigen Jahres wurden Seitens des Gemeinderaths von Amster- dam Unterhandlungen mit der Regierung und der Direktion dr Nordscekanal-Gesellschaft über die Bedingungen gepflogen, unter welchen die Hauptstadt dem für die allgemeinen Schiffahrts- Interessen wihtigen Kanal - Unternehmen eine weitere finanzielle Beihülfe, und zwar im Belaufe von drei Millionen Gulden gewähren foll, damit eine möglichst rashe und gesicherte Ausführung des Werkes erzielt werde. Die mit diesen Unter- handlungen betraute Kommission des Gemeinderathes hat ihre Aufgabe mit solhem Erfolge erfüllt, daß sie bei der Regierung noch mehrere für die Stadt Amsterdam belangreiche Zugeständnisse erwirkte. Die bedeutendsten dieser neuen Einräumungen \ind die Herstellung einer solhen Austiefung der Zugänge zu dem Kanal unter dem normalen Wasserspiegel, daß auch sehr große Schiffe mit einem Tiefgarge von 72 D.-M. von dem Kanale werden Gebrauch machen können, und eine solche Verbreiterung des ganzen Kanals, daß auf demselben Schiffe von 72 D.-M. Tiefgang aneinander vorüberzufahren vermögen. Es is nun ferner auch die Bedingung vereinbart, daß der Kanal vor vem 31, Dezember 1878 hergestellt sein werde. Auf Grund der dies- fälligen Uebereinkunft mit der Regierung und der Direktion der Nordseckanal-Gesellshaft hat die Kanalkommission des Gemeinde- rathes von Amsterdam den Antrag bei demselben eingereiht, in dem fstipulirten Termine eine Summe von drei Millionen Gulden dem Staate zur Verfügung zu stellen. Dieser Antrag is von dem Gemeinderathe in dessen heutiger Sizung mit 33 Stimmen gegen Eine angenommen worden,

Nah einem Berichte des „Leid\{he Courant“ über das dritte Säkularfest der Universität Leyden haben au die abwesenden Mitglieder des Königlichen Hauses den Kura- toren der Hochschule ihr inniges Jnteresse an dieser denkwürdigen Geier kundgeben lassen. Der Großherzog und die Großherzogin von Sachsen-Weimar ließen durh den Baron d'Yvoy van Mijdrecht, den Intendanten ihrer Domänen bei dem Haag, ihre Glückwünsche den Kuratoren darbringen, und der Prinz Heinrich der Niederlande übersendete aus Luxemburg ein Beglückwün- \hungs-Telegramm. :

Der Minister - Präsident

Großbritannien und Frland. London, 18. Februar. Wie aus Osborne gemeldet wird, ist Prinz Leopolds Ge- nesung so weit vorgeschritten, daß er am Dienstag im Stande war, auf kurze Zeit auszufahren. Der Herzog von Sachsen-Co- burg-Gotha verabschiedete sich vorgestern von dem Prinzen und der Prinzessin von Wales und verließ Marlborough-House, um si nah Eastwell Park zu einem Besuche des Herzogs und der Herzogin von Edinburgh zu begeben.

Die Königin hat, einer Mittheilung der „London Ga- gzette“ zufolge, den britischen* General-Konsul in Siam, Mr. Knox, zu ihrem Agenten und General-Konsul daselbs ernannt.

Prinz Leopold ist zum Senior Wardein der Uni- versitäts - Freimaurerloge „Apollo“ in Orford ernannt worden.

Jn Marlborough- House fand gestern ein diplo- matishes Diner statt.

Jn Downingstreet war gestern wieder eine Kabi- netsberathung, bei der nur der Earl von Malmesbury und der Marquis von Salisbury fehlten. Der Premier - Minister Disraeli hat Einladungen zu einem parlamentarischen Diner für den 24. d, erlafsen.

Die Regierung hat beschlossen, den General-Major Sir Garnet Wolseley nah Natal zu senden, um bis zur Ernennung eines Nachfolgers für den abberufenen Gouverneur Sir B. Pine die Regierung der Kolonie zu führen und der heimishen Regierung mit Rathshlägen betrefs der Ver- waltung der Eingeborenen-Angelegenheiten und der besten Form einer Vertheidigungsorganisation an die Hand zu gehen. General Wolseley war, wie man ih erinnert, der Commandeur-en-chef der Aschanti-Expedition im Jahre 1873.

Der gegenwärtig in London anwesende Premier- Minister von Neuseeland, Mr. Vogel, veröffentlicht in den Zeitungen das nachstehende Telegramm, das ihm von Mr. Donald M'Lean, dem Minister für Eingeborenen-Angelegen- heiten in Neuseeland, zugegangen:

„Ich hatte eine befriedigende Zusammenkunft mit König Tawhaio. Die Unterhaudlungen nehmen ihren Fortgang. Tawhaio besuchte mich in Hetlits mit seiner Familie und seinen Häuptlingen; wir dis- futirten Bedingungen, und freundschaftliche Beziehungen sind so ziemlich hergestellt.“

Der „Daily News“ wird mit Bezug darauf Folgendes

mitgetheilt :

Dié bessern si seit geraumer t | der Kolonie gänzlich in ihre eigenen Hände gelegt wurde, ist eine fried- lihe Politik befolgt worden. Das Resultat zeigt sich nun. Der Krieg konnte während der leßten fünfzehn Jahre niemals als

Aussichten der Kolonie (Neuseeland) Zeit. Seitdem die Verwaltung

beendigt angesehen werden. Der König begegnete Europäern bisher niemals. Das Resultat wurde haupt\ächlich herbeigeführt

dur die friedliche Politik der Kolonie, sowie durch die Betreibung der Herstellung öffentliher Werke in der ganzen nördlichen Insel, was die Eingeborenen lehrte, wie der Werth von Eigenthum fich dadurch vergrößert. Vieles ist auch der Thatsache zu verdanken, daß diese Werke den Eingeborenen eine thätige und h-ilsame Beschäftiguug ge- währten, indem fie ihnen ein anderes Feld als den Krieg für ihre Energie gab. Aber es sollte niht vergessen werden, daß die Einge- ° borenenkriege troß der gegenwärtigen Wohlfahrt der Kolonie unge- heure Summen Geldes fosteten, und es dürfte wohl erwogen werden, A E die Opfer, die sie brachten, nicht vergolten werden

D Ausgaben für militärische Zwecke in den britishen Kolonien belaufen fh nah dem neuesten Armee- Budget pro 1875/76 auf 1,752,335 Pfd. St. gegen 1,734,977 Pfd. St. im vorigen Jahre. Zur Bestreitung dieser Ausgaben steuern die Kolonien, einem parlamentarischen Blaubuche zufolge, im Ganzen nur 233,100 Pfd. St. bei, nämlih Ceylon 121,000 Pfd. St,, die Straits-Niederlassungen 91,000 Pfd. St., Mauritius 27,000 Pfd. St., Hongkong 20,000 Pfd. St., die Kap-Kolonie 10,000 Pfd. St. und Natal 3500 Pfd. St.

Frankreich. Paris, 18. Februar. Die französischen Botschafter, in Berlin Vicomte von Gontaut-Biron und in Rom Hr. von Corcelle und der Gesandte im Haag, Hr. Target, find in Paris eingetroffen, der Botschafter in St. Petersburg, Ge- reral Leflo, wird morgen hier erwartet.

_— Nah dem soeben ershienenen „Annuaire de la France eccléfiastique“ zählt Frankreih fünf Kardinäle (Mathieu - von Besançon, Donnet von Bordeaux, Bonnechose von Rouen, Négnier von Cambrai und Guibert von Paris), und vierzehn Erzbischöfe (Rennes, Toulouse, Bourges, Avignon, Albi, Algier, Sens, Lyon, Auch, Aix, Forcade, Chambéry, Rheims und Tours) und achtzig Bi\chöfe.

_— 19. Februar. (W. T. B,) Der Staatsrath hat den Prinzen Napoleon auf sein Gesuch um Wiedereinftellung seines Namens auf die Liste der Divisions-Generale abfällig

| beschieden.

_—___— G. T D) In der heutigen Paärlelber- sammlung der Linken wurde über den von Wallon vorgelegten Gesehentwurf, betreffend die Bildung und die Befugnisse des Senates verhandelt. Der vormalige Präsident der Nationalversammlung, Grévy, \prach fich gegen die Vor- lage Wallons aus, weil fie die Orleanisten begünstige, die weit mehr als die Bonapartisten zu fürchten seien; alle hervorragenden Führer der Linken, namentlich Gambetta und Jules Simon, empfahlen jedoch den Wallonschen Gesezentwurf aus Gründen der Opportunität, der Klugheit und der Politik. Die Linke will nun zwar in einzelnen Punkten Modifikationen der Wallonschen Geseßvorlage beantragen, erklärte indeß \chon heute, daß sie den Gesegentwurf Wallons auch dann annehmen werde, wenn die von ihr beantragten Modifikationen nicht genehmigt werden sollten. Die definitive Annahme der Wallonschen Geseß- vorlage ist sonach sehr wahrsc{einlih geworden, obschon die Kom- mission für die konstitutionellen Vorlagen den von ihr aus- gearbeiteten Entwurf des Senatsgeseßzes noch aufrecht erhält. Der Bericht wird wahrscheinlih am Montag der Nationalver- sammlung vorgelegt werden, die Berathung dürfte dem Ber- nehmen nach am Dienstag stattfinden.

Versailles, 19. Februar. (W. T. B): National- versammlung. Die in der heutigen Sizung stattgehabten Berathungen waren ohne besonderes Interesse; die nächste Sizung wurde auf Montag, den 22, d., anberaumt.

20. Februar. (W. T. B.) Die Budgetkommission der Nationalversammlung hat sich gestern für die Ablehnung des ihr zur Vorberathung überwiesenen An- trages Guichard ausgesprohen. Nach demselben \ollten die Listen der pensionirten Beamten des Kaiserreihs wegen der hci Verleihung der Pensionen vorgekommenen Mißbräuche einer Revision unterzogen werden.

Syanienm Madrid, 19. Februar. (W. T. B.) Die von auswärtigen Journalen verbreitete Nachricht, daß die Königlichen Truppen sih über die Ebro-Linie zurückgezogen haben, wird regierungsseitig als völlig unbegründet bezeichnet. Die Armee hält nah wie vor die den Carlisten abgenommenen Positionen besezt und befestigt die Agra-Linie (Nebenfluß des Ebro) in einer Ausdehnung von 60 Kilometern. Die Nachricht, daß Vilbao von Neuem durch die Carlisten bedroht ift, entbehrt ebenfalls der Begründung.

Die „Gaceta“ vom 11. Februar veröffentlicht ein Dekret, dessen Art. 1 bestimmt, daß 70,000 Mann zum Dienst in der aktiven Armee und in der Reserve unter die Fahne gerufen werden. In diesem Aufruf sind alle jungen Leute be- griffen, welche am 27. Dezember 1874 das 19. Jahr vollendet h¿ben. Die Loskaufsfumme is auf 2000 Pesetas festgestellt. In den Motiven heißt es:

„Das Ministerium würde seine ernstesten Pflichten verabsäumen und nicht des Vertrauens des Königs würdig sein, wenn es sich nicht beständig mit der Frage des Krieges, der unheilvollen Ursache von Unordnungen und der furchtbaren Quelle von Leiden für die ganze Nation teschäftigen würde. . . . Die Regierung ift entschlossen, die wahnsfinigen Empörungen im Norden und auf Cuba zu vernichten, und zählt deshalb auf die Selbstverleugnung und die Vaterlandsliebe aller; doch es if nothwendig, dem Lande ein neues Opfer aufzu- legen; dieselbe steht heute nicht an, dieses Opfer zu verlangen durch Aufrufung von 70,000 Mann zur Verstärkung der Armee guf der Halbinsel uad in Amerika, und zur Ausfüllung der durch die natür- lichen Verluste und den Abgang derer, welche ihre Kriegsdienstzeit vollendet haben, entstandenen Lücken. Dieser Aufruf darf nicht Grund der Entmuthigung fein; im Gegentheil steht die von dem Krieg dar- gebotene Ausficht aufs günstigste für unsere Waffen, namentlich im Norden. Die Regierung hat fi nicht gesheut, all den eitlen Ver- \sprehungen, welhe die Abschaffung der Aushebungen ankündigten, ein Ende zu machen. Sie zieht es vor, der Nation freimüthig zu sagen, wie weit die shmerzliche Pflicht geht, welche sie ihr auferlegt.

Nußland und Polen. St. Petexsburg, 20. Fe- bruar. (W. T. B.) Das Ministerium der Wege und Ver- kfehrsanstalten hat einen Plan für den Bau eines neuen Eisenbahnnuetes vorgelegt, dessen Gesammtausdehnung gegen 8000 Werst betragen \oll. Die Vollendung desselben wird mehrere Jahre in Anspruh nehmen. In erster Linie sollen die erste sibirishe oder Uralbahn und einige Stein= kohlenbahnen im Donneßzgebiete in Angriff genommen werden. Hinfichtlih der Richtung der Uralbahn jollen mehrere Vorschläge gemacht und eine endgültige Bestimmung noch nit getroffen sein, die erst im März oder April erfolgen dürfte. Die in auswärtigen Blättern verbreitete Nachriht, daß von auswärts eingeführte Eisenbahnschienen einem Zoll von 80 Kopeken per Pud unterworfen werden follen, hat noch keine Bestätigung gefunden. y ___ SqehweDen und Norwegen. Stockholm, 15. Februar. (H. N.) An Stelle des Freiherrn de Geer und des Grafen Hamilton, welche die auf fie gefallene Wahl als Vertrauens-

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