ial-Hypothek für vernichtet erklärt, in Unserem Re- O Hypothekenbuche gelös{t und die In- Eber mit ihren Ansprüchen wegen dieser Pfandbriefe Adiglich an die in ae Gewahnjam befindliche apitals-Valuta verwiesen werden. Rie bringen wir die Präsentation folgender in früheren Verloosungen gezogenen Pfandbriefe B. wiederholt in Erinnerung: : 1) à 4 pro Cent aus der 7. Barloosung: : . 61045 auf Bonoschau über 100 Thlr. 2) à 31 pro Cent aus der 20. Berloosung : . 18581 auf Hausdorf über 100 Thlr., aus der 23. Verloosung: . 18504 auf S E E Thlr., aus der 24. Verlooqung: . 2410 auf Zuzella übex 500 Thkr. 16652 4, Meieblowiß „ 200 y 16598 „ Casimir 200 16791 „ Rachen 200 9435 „ Dubensko 100 9442 , do. 100 18487 „ Cafimir „100 aus der 25. Verloosung: r. 25417 auf Wüsteröhrödorf über 500 Thkr. 155663 „ Wilkau 200 16640 Berudau 200 16644 „do 200 9475 „ Ornontowiß 100 9726 „ Wilkau 100 9864 „ Krieblowiß 100 O do. 100 S 418019, Berudau 100 « «6162 „Machen : 100 Breslan, den 16. Februar 1875.
Königliches Kredit - Institut für Schlesien. Oelrichs,
A Ut EffEN V U URURUUCG
[1060]
etwa mit dem 1. Mai beginnend, für die hiesige
Bekanntmachung.
Da wir im Laufe des bevorstehenden Sommers,
Stadt eine Central-Wasserleitung, eventuell auch eine Es einem General-Unternchmer zur Aus- führung zu übertragen beabsichtigen, haben wir be- \chlossen, für die auf etwa 6 Monate berechnete Dauer der Ausführung dieser Arbeiten einen Iu- genieur in städtische Dienste zu nehmen, welcher die fontraftmäßige Ausführung der sämmtlichen Bauten, Aen T: zu überwachen hat. rar nach Uebereinkunft. N
E in der Ausführung von Wasser- und Gas-Änlagen erfahrene Ingenieure, fordern wir auf, unter Vorlegung ihrer Zeugnisse und Angabe der Be- dingungen, fich bis zum 15. März d. J. bei uns zu melden.
H r, den 10. Februar 1875.
E Der Magistrat.
[N Bergis - Mär- =—_lisheEiseubahn.
e Berg ärkischen Stammaktien Nr. 290,440, 488,065 bis 488,068, sowie die Bergish-Märkische Prioritäts-Obligation II1. Serie Nr. 58,769 find den Eigenthümern angeblich abhanden gekommen. In Gemäßheit der Bestimmungen im §. 30 des Gesellschafts-Statuts fordern wir die Inhaber der bezeichneten Dokumente auf, solche bei uns einzu- liefern, oder die etwaigen Rechte an dieselben geltend zu machen, widrigenfalls wir nach Ablauf der in den genannten Statutbestimmungen vorgeschriebenen Frist die Mortifikation der Dokumente veranlassen werden. Elberfeld, deu 7. Oktober 1874.
Königliche Eisenbahn-Direktion.
[1053]
Ytagbeburg, den 15. Februar 1875.
Magdeburger Rückversicheruugs-Aktien-Gesellschaft.
Für den Berwaltungsrath :
Friedr. knmohbhlauclk.
Industrielle Etablifsentents, Fabriïen und Großhandel.
Sauerstoffgas-Inhalatorium.
s Einathmen von Sauerstoff hat die Wirkungen der Berg- und Seeluft, bessert das Blut ' und stärkt F aven und wird mit Erfolg angewendet bei: Schlaf- und Appetitlosigkeit, Asthma,
[674]
Französ. Str. 58, parterre, von 9—6 Uhr.
Migräne, Catarrh, Lungenleiden 2c. Preis pro Ballon 3 Sgr.
Ozonsauerstoffwasser nah Dr. Lender, à Flasche 3, 5 und 10 Sgr. hat dieselben heil-
äfti irk und eignet sich zum Versand. i O ealacorian dad Gta lente der Chemischen Fabrik von Kroll & Gaertner.
Magdeburger -Rückversiherungs-Aktien-Gesellschaft. Die Dividende für das- Rechnungsjahr 1874 is heute von unsrem Verwaltungsrathe auf
L M. 34 pro Aktie festgeseßt worden. | D V Aaabhtua dieser Dividende findet nach §. 42 unseres Statutes unmittelbar nach der auf
den 6. März cr. anberaumten Generalversammlung statt.
12 Ballons = 1 Thlr.
Der Direktor. Rol. Tsehmarke,
Zimmer für Herren u. Damen Jeparat.
Prämiirt auf allen Ausstellungen. Koch & Bein's Metall- und Glas- Buch staben-Fabrik, ink, Wappen- U. tedailleugießerei, empfiehlt si zur An- fertigung vou Metall- u. Glasbuchstaben zu Geschäftsfirmen, “ Bezeichnung von n C isenbahnstatio- Eo an en, offentlichen G e- A S 1 ¡UDeN 2. j P Hausnummérschilder, Wappen
Provinzial-Ausfstellungen. Koch & Bein,
und Lager in
e ey a A [s A 77 A V) P {s és i; e. 1 H e 64 r N E d ] Y
Flügel und Harmonium eigener Gd N E Preisen
Konrad Krause, Pianoforte-Fabr., in Berlin, W., 39, Leipziger Straße 39. IL. Magazin: Köuigs-Str
[5925] Prämiirt in Wien.
Stettiner Dam
Aktien-Gesellschaft.
Auf Grund des Artikels 33 „unseres Statuts beehren wir uns, die Herren Aktionäre zur ordentlichen Generalversammlung
Mittwoch, den 3. Márz
im Schiedsgerichtslokale des Börsengebäudes einzuladen." Die Direktion.
Stettin, ten 4. Februar 1875,
Stra- A für Ho f- ieferanten, Medaillen sämmtlicher Welt- u. [505] Berlin C., Brüderstraße 29.
T: P 1 S e 1 ICHNICUM FRANKENBERG '. E Höhere teohnisohe Lebranstalt und Vorbereitungssohule. Ausführliche Prospecte durch alle Buchhandlungen und durch Dîe Direction des Teehnikum.
ch2
7
[541] Julius Schultz ‘ches
= Mal
esundheits-Bier
hoidven, mittel für Reconvalescenten.
Berlin. Preis per
° frei ins Haus. S Wiederverkäufern höchsten Rabatt, A
-Extract =
empfohlen von den ersten mediciniséhen Autori- täten des In- und Auslandes, speciell hülfreich für allgemeine Sckchzwäche, Blutarmuth, Hämorr- Krankheiten der Respirations- und Berdauungs-Organe, vorzügliches Fräftigungs-
Einzig und allein uah den ueuesten Ver- besserungen des verstorbenen Lœlius Schultz bereitet, acht zu beziehen aus der Brauerei von 2 ; ; j
A O G O e O t P 2 A 759,350|—|—
Flasche 24 Sgr. excl. Fl. « « 13 Flasheu 1 Thlr. , ,
1Xgemeine Berliner Omnuibus- s Aktien-Gesellschaft. "
Die Herren Aktionäre der Allgemeinen Berliner Omnibus- Aktien-Gesellschaft werden zur siebeu-
teu ordentlichen General-Versammlung auf E Sounabend, deu 6. März 1875, Nachmittags 5 Uhr,
häfts-Lokal, Leipzigerstr. 125, ergebenst eingeladen. in unser Geschäfts-Lo pzig Do, Ea L
1) Bericht des Verwaltungsrathes über die Lage des Geschäftes und Vorlegung der Bilanz
pro 1874. i E i Revisoren über diese Bilanz. E i D B bere tis Séiters des Veiwaltungsrathes beantragte Statutänderung durch Ein-
\chiebung eines besondern Artikels 14a. zwischen die Artikel 14 und 15 des Gesellschafts» statuts und Hinzufügung eincs Pa M ei fc 4. rtife a. so : e f 7 t Mitgliedern. ersten Januar 1875 ab besteht der Verwaltungsrath nur aus ach i ern, ad N bis ct fechs Mitglieder dadurch reduzirt werden, daß die E Ste ae! ordentlichen General-Versammlungen in Fortfall kommenden Verwaltungsrathsftellen nich i eseßt werden. i / A A E N dás Loos bereits festgestellte Reihenfolge des Ausscheidens der Mitglieder bleibt in Kraft, mit der Maßgabe, daß in den betreffenden General-Bersammlungen für noch zwei inzwischen ausgeschiedene Mitglieder keine anderweite Wahl stattfindet. Zusaß zu Artikel 18 als Absaß 4: L E Von dem Zeitpunkt ab, an wel;.hem der Verwaltungêrath aus fieben oder weniger Fe sonen besteht, ist derselbe beschlußfähig, wenn mit Einschluß des Vorfißenden oder seine Stellvertreters mindestens vier Mitglieder anwesend sind. 4) Wahl von D g er, nl hs 5) Wahl dreier Revisoren für das Geschäftsjahr D, : H S Dirieiten Atttontre metche si an der General-Versammlung betheiligen wollen, Ja ee Aktien nebst cinem doppelten Verzeichniß und für den Fall sie, E Ta E O E L Urkunde ihrer Stellvertreter spätestens zwei Tage vor dem Ver ammlung aus. Fe E i int \ iße 125, zu deponiren, und dient das zurückgegebene, mit dem Stempel der | ese (schaft u n L ba h S aimenaukt des betceffenden Aktionärs versehene Duplikat des Verzeichnisses als Le itimati m Eintritt in die Versammlung. f S a A E Geschäftsbericht pro 1874 nebst Bilanz kann vom 1, März cr.- ab in unserm Bureau ent egen genommen werden. j s Berlin, den 16. Februar 1875.
Der Verwaltungsrath A der Allgemeinen Berliner Omuibus-Aktien-Sefellschaft.
Ahlemaun. Frauz Reschke.
Bekanntmachung. A Ÿ S ines Beschlusses des Ausschusses d. d. 11. Februar d. I. finde P S A ‘V vit oubevilidie Geo Lon tung des
L : AUEN 4
Magdeburger Vereins für Dampffkesselbetrieb am Dienstag, den 16. März d. I., Bormittags 11 Uhr, in London Hotel in Magdeburg, A 2,
statt, wozu das Directorium alle Mitglieder des Vereins mit dem Bemerken einladet, daß die Tages- ordnung dur besondere Circulaire mitgetheilt werden wird. (E, 5632,
S / 150) Februar 1STD: S O T Baaavaraee Verein für Dampffesselbetrieb,
Das Direktorium. R. WWeinlig. E. Haenel. Dr. Sehaefer.
Nachweis des Standes
dexr Nassauischen Landesbank
am Schlusse des Iahres 1874.
[1102]
[1128]
Gesammtbetrag der Passìva. | Activa. \%. pf
Nassauische Landesbank, Land eskreditkassce-Anlehen von 1840/2 .. e Z 11 Anlehen gegen Schuldscheine auf Namen mit N 2 Schuld- und Pfandbriefe (4) . . O 4 Schuld der Landesbank an den Staat E F Anlehen auf Es L E E Obligationen der Landesbank Lit, A n L A S C. (44% : 2,168,700|—— 2,00 :,000|— |—
Ihr:
Amortisation .
2,131,450/15 10 8,394,545 —| 1 1,302,969 6 4 502,559/17 11 134,713/24 5
7 | r orRC | E Einzulösende Banknoten S 39,200 |— Darlehen zur Ablösung von Reallasten . gegen Hypotheken R s an Gemeinden und Verbände Kontokorrente mit Bankhäusern
-
Verschiedene Bekanntmachungen. [609] Vorbereitungs-Anstalt
Primauer-Examen
von
Pensionat mit der Anstalt verbunden.
Lehrkräfte. Näheres die Prospekte.
t E I
-”
Beginn
C
E
Schleppscbifffahrts-
L. C.
für : sämmtliche Militär-Eramina und das
Loewe, Major a. D., zu Halle a. S.
Schnelle und sichere Vorbereitung durch tüchtige | Fehirte Kauf- und Steigschillinge .
Am 15. April
des neuen Curses.
Vormittags 10 Uhr,
=
21,789 6 6 143/604 28 6
15 9
dergl. P
Fevel, der Nassauischen Sparkasse . fommunalständishen Anstalten:
dec kommunalständischen Verwaltung der Brandkasse . e L dent Strähenbaufons der kommunalständishen Hülfskasse dem Landarmenfonds Es dem Walen der Irrenheilanstalt zu Eichberg . : der Taubstummenanstalt zu Camberg . dem Baufonds dieser Anstalt ._
der Irrenheilanstalt
948) D 1 S
150,517
en S |
116,649| 71 8 O 1 909/17| 9
7,449| 711
S L-lFil
9,638/20 11 779 23 6
amma | ans
TUUMUUUAMUIUUBWUUEURR
[S
7,927 24 10 588/27 6 146,502 12/10 1,487 10 6 105,284 3 6
— —
12,798,395 13 3
Hierzu, | | | : 78,406|—|—
|— |—
Lombard-Vorschüsse : Effekten
Asservate und Vorschußzahlungen : Zinsen-Nückstände A
1,583,566| 2 2 147,132| 7 5 355,292 3/10
os —|—
13,658,913) 1| 9
Bank-Immobilien . . Weitere Ueberschüsse de Konto der Landesbank. . Reservefonds der Landesbank Effekten des Reservefonds E A
E
18734
; 2E 355 210/25 9 426,900/22| 9
eet as
13,658,913| 1' 9
Summa S Bemerkung: Die Uebers{üfse der Nassauisben Landesbank aus dem Geschäftsbetrieb im Jahre ié eer u 147,132 Thlr: 7 2A 5 Pf., welche zur Verfügung der Kommunalstände reservirt
bleiben. Wiesbaden, den 15. Februar 1875.
Direktion der Nassauischen Landesbank.
modificirt, daß vom 10. Februar cr. ab, diese Ge büßren nach Mathe der, in der Güter-Expedition Hamburg aushängenden und von den Fuhrleuten mitgeführten anderweiten Taxe durch die Transport Unternehmer erhoben werden. Bromberg, den 14. F
Die Bestimmung über die zur Erhebung komnien- den Gebühren für die An- und Abfuhr der Eil- und Normalgüter auf Station Hamburg B. E. E. für den direkten Hamburg-Preußischen, Hamburg-Polni- hen, Hamburg-Russischen und Hamburg-Moskauer
bruar 1875, Königliche Direktion der Ostbahw Zweite Beilage
Güterverkehr via Wittenberge-Berlin wird dahin
zum Deutschen Reichs-
A2 H,
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch (vom 1. Mai d.
Zweite Beilage
den 20, Februar
werden, ersheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Titel
Sentral-Handels-Re
Das Central - Handels - Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post-Anstalten des Jn-
und Auslandes , sowie durch Carl H Buchhandiungen, für Berlin au dur
Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich Sachsen werden Dienstags unter |
der Rubrik Leipzig veröffentlicht.
eymanns Verlag, Berlin, die Expedition : SW. Wilhelmstraße 32,
SW., AERLgT Reiralie 109, nd alle )ezogen werden.
I. an) die im §. 6 des Gesetzes über den Markenschuzz,
gister fü
Anzeiger und Königlich Preußischeu Slaals-Anzeiger.
Berlin, Sonnabend,
1875.
k) Vf Ret T ius dA
C 6A F T Sai a Di
La ili E I L At 'AI Sa A B L MAT L S Lde A I E ‘M A Lo A: L S MICE A vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht
r das Deutsche Reich. x: 4;
i Das Central - Handels - Register für das Deutsche Abonnement beträgt 14 50 S für das Vierteljahr. Insertionspreis für den Raum einer Druckfzeile 80 s,
_ Die Dienstagsnummer enthält außerdem eine Uebersicht Woche in diesem Blatt veröffentlihten Konkursbekanntmachungen.
Reich erscheint in der Regel täglih, — Das — Einzelne Nummern kosten 20 S —
über die in der leßtvergang en
“Pa REE A Pr
Nach §. 6 des Geseyes über Markenshuß vom 30. November 1874 wird die erste Eintragung und die Löschung eines Waarenzeihens im „Deutschen Reichs-Anzeiger“ bekannt gemacht.
Die Kosten dieser Bekanntmachungen betragen :
1) für die Bekanntmachung einer Eintragung,
aus\{ließlich der Kosten für das Schneiden des Zeichenstockes, 6 Mark,
2) für die Bekanntmachung
2 Mark.
Für Rückporto, Belagblätter, Verpackung und Rücksendung der Clichés und dergleichen werden Kosten nicht berechnet.
Berlin, den 8. Februar 1875.
Das Reichskanzler-Amt. Delbrü.
Recztsgrundsäte des Neichs-Ober-Haridels-
gerits,*)
Die Bestimmang im Art. 274 Abs. 1 des Han- delsgeseßbuches, wonach die von einem Kaufmann geschlossenen Verträge im Zweifel als zum Be- triebe des Handelsgew'erbes gelten, findet auch auf den Fall Anwendung, wenn ein Kaufmann eine hon bestehende Handlung erwirbt. Der bezügliche Vertrag ist demgemäß präsumtives Handelsge\chäft (Art. 273 Abs. 1), seine Gültigkeit als folches daher durch keinerlei Förmlichkeiten bedingt (Art. 317) und zwar auch dann, wenn zu der erworbenen Handlung und sonach zu den Gegenständen des Vertrages s Grundfstück oder eine andere unbeweglihe Sache gehört.
Ist ein Shaden am Eisenbahnfrachtgut durch Verschulden der Babnverwaltung oder ihrer Leute entstanden — Art. 424 (Schlußsab) des Han- delôgeseßbuhes — so {ütt ein Verzicht auf Schadenersaß im Frachtbriefe nicht gegen die Ver- pflichtung zum Schadenersaße, wenn der Verzicht
einer Löschung
nicht ausdrücklich auf solches Verschulden gerichtet | ist, Jn jedem Falle aber muß der, welcher auf |
Grund solchen Verschuldens Schadenersaßz verlangt, nachweisen, daß der zu vergütende Schaden aus diesem Verschulden entstanden ift; auf Art. 395 Abs. 1 kann er fich nit berufen.
— Die Frage: ob darin, daß der Wer Emeister in einer Fabri? einen Fabrikarbeiter, welcher durch Ausführung einer ihm f Körperverleßung erlitten hat, über die bei dieser Arbeit anzuwenden gewesenen Vorsichtsmaßregeln niht belehrt hatte, ein Verschulden im Sinne des §. 2 des Reichs-Hafipflichtgeseßes vom 7. Juni 1871 zu erblicken ? is zu verneinen, wenn der Werk- meister nach den Umständen annehmen durfte, daß dem Arbeiter ohnehin jene Vorsichtêmaßregeln und deren Nothwendigkeit bekannt seien. 4
— Da nah Art. 130 des Handelszeseßzbuches die
Beendigung der bei dem Austritte eines Gesell- schafters aus der offenen Handelsgefellschaft noch laufenden Geschäfte den verbliebenen Gesellschaftern anheimfällt und der Ausgeschiedene die Abwidelung der Geschäfte in der Weise sih gefallen lassen muß, wie sie nach dem Ermessen der Verbleibenden am Vortheilhaftesten . ift, so wird bei deren späteren Verhandlungen über das während der Mitgliedschaft geschlossene Geschäft der Ausgeschiedene von den ver- bleibenden Gesellschaftern vertreten, und gleicherweise, wie dics Geschäft den Ausgesthiedenen verbindet, ist dieser auch ohne weiteres berechtigt, sich auf dasselbe zu berufen, und zwar nicht blos gegenüber den ver- bliebenen Gesellschaftern, sondern auch gegenüber den Gesellschaftêgläubigern. Darin wird auch nichts dur die Konkurseröffaung über das Vermögen der Gesellshaft geändert. Bei einem Vergleichs8abschlusse wischen der Konkursgläubigershaft und einzelnen ‘iquidanten vertritt daher die erstere, als Rechts- nachfolgerin der in Konkurs verfallenen Firma, auch den ausgeschiedenen Gesellschafter, und zwar in Be- zug sowohl auf die Rechte, als auch auf die Pflich- ten eines Gesellschafters. E Zur Begründung der Klage des Wechselaus- ltellers gegen den Acceptanten aus einen Wechsel, welcher bei dem Aussteller felbst domizilirt ist, be- darf es der Protesterhebung bei ihm, dem Aus- steller — des sogenannten Deklarationsprotestes — auch dann, wenn der Wechsel noch nit begeben worden ist und wenn der Ort der Erhebung dieses Protestes im Geltungebereiche der Allgemeinen Deut- schen Wechselordnung aber in einem fremden Staate liegt, gemäß dessen Rechtsprehung — wie z. B. in den ôsterreichishen Staaten — solcher Protest nit erhoben zu werden braucht.
— Die Bestimmung im Art. 349 Abs\. 3 des Handelsgescßbuches beruht auf der Absicht des Ge- seßgebers, durch eine positive Vorschrift den Ver-
aufer „Unbedingt vor der Gefahr zu sichern, nah
blauf einer bestimmten Frist noch über die geseßz- und kontraktmäßige Beschaffenheit der von ihm ge- lieferten Waare mit dem Käufer rechten zu müssen, sofern ihm nit innerhalb dieser Frist die angeb- lihen Mängel und Fehler der Waare angezeigt find. Die Anwendung dieser Bestimmung im ein- Eines Falle ist auch dann nicht ausges{lo en, wenn le zu großer Härte und Unbilligkeit führt.
— Die Frage, unter welchen Bedingungen eine Eisenba hn-Gesellschaft zur Bezahlung von Bauzinsen für die Zeit verpflichtet ist, für welche AEE lmt ebrn ea
*) Nach Vereinbarung mit der Verlagshandlung aus der „Deutschen Allgemeinen Zeitung." Nach- druck verboteu. Geseß vom 11. Juni 1870.
mt + L Ct ‘E E A A A A R I
i vokfat R. zu
aufgetragenen Arbeit eine !
M Os L A
bei Konstituirung _der Gesellschaft angenommen wurde, daß die Eisenbahn bereits im Betriebe sein werde und nachträglich sich erst herausstellte, daß die angenommene Frist zu kurz bemessen war, vor Kurzem (Sibßung vom 16. Dezember 1874) vom Reichs-Ober-Handelsgericht entschieden. — Der Ad- . zu Frankfurt a: M. klagte Zinsen von 20 Stü ck Rhein-Nahe-Eisenbahn-Aktien für die Jahre 1859 und 1860, während welcher Zeit die Eisenbahn noch im Bau begriffen war, auf Grund des §8. 13 der Statuten der Rhein- Nahe - Eisenbahn - Gesellschaft gegen die Direk- tion ein, indem er zu seiner Aktivlegitimation die zu den Aktien gehörigen Dividendenscheine vorlegte und Beweis erbot, daß jene Aktien vollständig ein- gezahlt worden. Das Handelsgericht wies die Klage j als unbegründet zucück und diesem Urtheil {loß fich auf die Berufung des K!ägers auch das Appel- lationsgeriht zu Cöln an, indem es unter Anderem in jeinem Erkenntniß ausführte: Appellant legte zur Begründung seiner Klage nur die zu den | Aktien ausgegebenen Dividendenscheine vor und | deshalb bestreitet die Eisenbahn - Gesellschaft die Forderung aus dem Grunde, daß diese Scheine keine Anweisungen auf die geforderten Zinsen seien, sondern als Dividendenscheine nur einen An- spruch auf einen Theil des aus dem Betriebe der Bahn in den fraglichen Jahren erwarteten Nein- | gewinnes gewährten. Wenn in Gemäßheit des 15 der Gesellshafts-Statuten mit den Aktien-Doku- menten nur solche Dividendenscheine und keine Zins- j coupons ausgegeben worden find, so kann hieraus nicht der Schluß gezogen werden, daß während der Jahre, für welche noch keine Dividenden, sondern
{
|
l
|
15 l i l
| Zinsen zu zahlen waren, die Dividendenscheine als j
|
Anweisungen auf solche Zinsen gelten jollten. Allein aus dem Besiße der Dividendenscheine kann Appellant niht jeine Berechtigung zur Empfangnahme von Jahre 1859 und 1860 herleiten. der Klage auch als Be-
| Bauzinsen für die | Zwar hat sich derselbe in sißer der betreffenden Aktien bezeichnet, aber er hat | folhe zur Begründung seines Auspruchs nicht vor- gelegt und deshalb erscheint auch dex von ihm er- | botene Beweis, daß jene Aktien voll eingezahlt wor- ¡ den und die Dokumente über dieselben und deren | Coupons erst nach vollstäntiger Einzahlung ausge- | händigt worden seien, niht erheblih. Der vom Kläger gegen dieses Erkenntniß ergriffene Kassations- Rekurs wurde vom Neichs-Oberhandelsgericht ver- | worfen, indem dasselbe der Auffassung des Appella- \ tionsrichters fich anschloß.
| Der Rentier L. hierselbst \{uldete dem Kauf- ¡ mann G. 6000 Thlr. zu 5% Zinsen, deren Zah- lung nach vertraglicher Verabredung in Kalender- :Quartalsraten erfolgen sollte. Nachdem Rentier | L, Um die Zinszahlung nah Kalender-Quartalsraten | zu reguliren, die Zinsen für die Monate Mai und | Zuni 1872 mit 50 Thlr. berichtet hatte, mußte er für das Quartal vom 1. Juli bis ult. September 1872, spätestens am 8. Oktober desselben Jahres 75 Thlr. Zinsen zahlen. Er zahlte aber bis dahin nur 50 Thlr., also nicht vollständig und prompt, und es trat deshalb die Bedingung ein, unter welcher der Gläubiger zur Kündigung vor Ablauf der bestimmten Zeit berechtigt war. Kaufmann G. kün- digte die Summe und klagte gegen den Schuldner auf Zahlung derselben. Der Verklagte wendete in- dessen ein, der Verzug in der Zinsenzahlung sei kein vershuldeter, weil er sich in dem Irrthume befunden habe, daß die Quartalszinsen nur 50 Thlr. betrügen, daß er zu diesem Jrrthum durch die Meinung verleitet sei, er habe bereits vorher für ein Quartal nur 50 Thlr. berichtigt und warf dem Kläger
dabei vor, daß derselbe doloser Weise in jenem Irrthume ihn erhalten und bestärkt habe, um sein Kapital früher kündigen zu können. Das Kammer- gericht erachtete jedoch diesen Einwand für „minde- stens höchst naiv und jedenfalls rechtlich für uner- heblih“, indem es in dem Erkenntniß ausführte: „Der Umstand allein werfe die ganze Ausführung des Verklagten über den Haufen, daß auf demselben Blatte die beiden Quittungen L 50 Thlr. ein- mal für zwei und dann für drei Monate geständig von der Hand des Verklagten geschrieben stehen.“ Auf die Nichtigkeitsbeschwerde des Verklagten be- fiätigte das Ober-Tribunal in der Sißung vom 15. Januar cr. das Erkenntniß des Kammer- gerihts, indem es ausführte: Ba Appellations- richter bedient sich des Worts „naiv“, um in schonen- der Weise auszudrücken, daß es eine starke Zumu- thung für den Richter sei, einen Irrthum auf Seiten des Verklagten anzunehmen, daß das Vorbringen des Verklagten völlig unglaubhaft sei. Weiterhin erklärt er unter dem Hinweis auf die beiden Quit- tungen die ganze Ausführung des Verklagten für hinfällig. Es erhellt daraus unzweideutig, daß der Appellationsrichter das Vorhandensein eines Irrthums auf Seiten des Verklagten verneint. Hat aber der Verklagte erweislih fih nicht in einem Irrthum befunden, so kann auch nicht davon dic Rede fein, daß er durch das Verhalten des Klägers darin be- stärkt fei. Aber selbst unter der Vorausseßung eines Irrthums würde der Verklagte bei dem Verzuge den Vorwurf einer Verschuldung, und zwar einer sehr groben, niht von fi ablehnen können, da bei aewöbalider Fähigkeit und ohne alle Anstrengung der Aufmerksamkeit zuersehen war, daß die fünfprozentigen Zinsen eines Kapitals von 6000 Thlrn. auf ein Quartal nit 50 Thlr., sondern 75 Thlr. betragen. Bei der
eringsten Aufmerksamkeit konnte sich der Verklagte bierta nicht irren, wie er denn auch die Zinsen für
wurde j
die voraufgegangenen zwei Monate richtig berechnet ; hat. Der V-.rzug des Verklagten bleibtideshalb immer ein kulposer. Dem Kläger ist ein dolus schon darum ! niht zur Last zu legen, weil es an dem Beweise | mangelt, daß ihm der vorgebliche Jrrthum des Ver- | klagten bekannt gewesen sei. Zudem is vom Ver- klagten nicht eiamal behauptet, daß ihm das Quittungs- | buch vor dem 8. Oktober 1872 nicht zurüdckge- i geben sei.“
Bei Handels3ge\schäften ist nah |
zwar
Artikel 317 des Handelsgeseßbuhs die Gültigkeit |
der Verträge durch \chriftliche Abfassung niht bedingt, jedo unterliegt es nach einer Ent- eidung des Reichs-Ober-Handelsgerichts vom 16. Dezember 1874 dem Ermessen des Richters, in wie weit die Ermangelung eines \chriftlihen Vertrages gegen die Ernsftlichkeit des fraglichen Geschäfts spricht, und somit eine andere Beweisform zuzulassen ist. — Der Kaufmann X. klagte wider den Bankier Z. eine aus dem beiderseitigen Geschäftsverkehr herrührende Forderung ein und Leßterer machte eine Gegenforde- rung auf eine noch höhere Summe geltend, darauf
gegründet, daß X. ihm eine Provision von 10,000 Thlr. für einen durch seine Vermittelung zu Stande gekommenen Verkauf von Gruxdstücken in Berlin ver- sprochen [habe. Das Handelsgericht zu Barmen erkannte
hierauf auf Beweis über das Provisionsversprechen, welchen Verklagter durch Zeugen auch erbot. Das Apellations-Gericht zu Cöln lehnte aber auf die Berufung des Klägers diesen Beweis ab und verur- theilte den Verklagten zur Zahlung, indem es diese Entscheidung dahin motivirte, daß die Korrespondenz zwischen dem Verklagten und Kläger nichts enthalte, wodur das behauptete Provisionsversprechen wahr- \cheinlich gemaht werde. „Wenn aber ein solcher Vertrag mit bindender Wirkung hätte abgeschlossen werden sollen, so würde darüber unzweifelhaft in der Korrespondenz oder durch einen besonderen Aft etwas shriftlich dokumentirt worden sein, und \ci nicht an- zunehmen, daß ein solcher Vertrag über eine so bobe Summe (10,000 Thlr.) und fo unbestimmte und vage Verpflichtungen nur mündlich ab- geshlofsen worden, wenn ex ernstlih gewesen sei. Banquier Z. ergriff gegen dieses Ur- theil den Kassationsrekurs , in welchem er unter Anderem Verleßung des Artikels 317 des Hand. Ges. Buches rügte. Das Reichs-Ober-Han- delsgericht verwarf jedoch den Kassationsrekurs, in- dem es ausführte: „Der Entscheidung des Appel- lationsrichters liegt niht die Annahme, daß es fich
um ein Nechtsgeschäft handle, zu dessen Gültigkeit es der friftlihen Abfassung bedurft hätte oder in Bezug auf welches der Zeugenbeweis grundsäßlich ausgeschlossen sei. Vielmehr beruht die Ablehnung des Beweisantrages Seitens des Verklagten auf der Anwendung des Grundsaßes, nah welchem auch da, wo der Zeugenbeweis an fich nicht ausgeschlossen ift, dessen Zulassung im konkreten Fall dem Ermessen des Richters unterliegt. Dieser Grundsatz ist in der französischen Doktrin und Rechtsprechung anerkannt, und findet in der Fassung des Artikels 253 der delte be D sowie für das Gebiet des Han- delôsrechts speziell in den Artikeln 49, 109 und 9 des Code de commerce seine Bestätigung.
Nah den Aufstellungen des Kaiserlichen statistischen Amts umfaßte dieE infuhr vonSteinko hlen und Koks in das deutsche Zollgebiet im Jahre 1873: 40,101,015 Ctr. gegen 50,955,381 Ctr. im Vorjabre. Der Haupttheil hiervon bestand in eng- lischen Kohlen, von denen ostseewärts 13,472,163 Ctr., nordseewärts 3,086,506 Ctr. und über Hamburg 6,302,582 Ctr. eingeführt worden find. Von dem Reft gingen 9,872,608 Ctr. (überwiegend Koks) aus Belgien, 3,777,126 Ctr. aus Oesterreich, 1,708,917 Ctr. aus Frankreih ein, während die Einfuhr an den übrigen Grenzstrecken von untergeordneter Be- deutung war. Was unsere Kohlenausfuhr betrifft, so betrug dieselbe im Jahre 1873: 81,273,309 Ctr. gegen 76,933,108 Ctr. im Vorjahre; am bedeutend- sten war dieselbe nach den Niederlanden und Oester- reih mit 28,076,501 bez. 27,059,047 Ctr., demnächst nach: Frankreich mit 10,056,231 Ctr., Rußland mit 8,844,388 Ctr, der Schweiz mit 2,530,972 Ctr., Bremen mit 2,514,015 Ctr. und Belgien mit 1,856,913 Ctr.
Von Interesse is es, näher zu verfolgen, wie sich der Steinkohlenverkehr im Verlauf der letzten zehn Jahre gestaltet hat. Es betrug:
/ Einfuhr. Ausfuhr. Mehrausfuhr. 1873 40,101,015 Ctr. 81,273,309 Ctr. 41,172,294 Ctr. 1872 50,955,381 , “76,933,108 R A 1871 47,901,440 73,993,836 26,092,396 1870 33,631,477 80,148,017 46,516,540 1869 37,122,981 79,696,565 42,573,584 1868 32,967,209 75,412,026 42,444,817 1867 26,073,248 76,110,203 50,036,955 1866 23,055,152 66,185,466 43,130,314 1865 21,790,704 59,246,011 37,455,307 1864 14,671,856 , 48,775,529 , 34103,673 ;
Aus vorstehender Tabelle ergiebt sih, daß die Einfuhr ausländischer Steinkoblen von Jahr zu Jahr gestiegen ist, obwohl unsere eigene Produktion ebenfalls in erheblihem Umfange zugenommen hat. Es läßt sich hieraus ohne Schwierigkeit der Schluß ziehen, daß in denjenigen,Landestheilen, welche wegen ihrcr Lage vorineßveile auf die Bezüge ausländischer Kohlen angewiesen find, Industrie und Gewerbe
einen bedeutenden Aufschwung genommen haben müfsen. Während die Einfuhr im Durchschnitt für
a m ———— T 1864—1868 jährlich 23,711,634 Ctr. betrug, ist die- selbe im Durchschnitt für 18C9 —1873 auf 41,942,459 Gtr., mithin um 18,230,825 Ctr. oder 76,9 Proz. gestiegen. erer Ausfuhr war nit
Die Zunahme unf fo erheblich; fie betrug dur{chschuittlich für 1864—
| 1868: 65,145,847 Ctr., dagegen für 1869—1873 :
78,408,967 Ctr., so daß sich also für die leßte fünf- jährige Periode ein Mehr von 13,263,120 Ctr. oder 20,3 Proz. ergiebt. Jn welcher Weise sih der Ver- brauch des deutschen Zollgebiets an Steinkohlen im Verlaufe der letz‘en zehn Jahre gestaltet hat, läßt fich mit ziemlicher Sicherheit ermitteln, wenn man von der inländischen Produktion die Mehrauéfuhr, d. h. den Ueberschuß der Ausfuhr über die Einfuhr in Abzug bringt. Es ergiebt fich dann folgende
Uebersicht :
Bleiben Auf den für den in- Kopf der be ländishen Bevöslke- S Verbrauch. rung.
Ctr. Ctr. Ctr. Zollpfd. 727,861,000 41,172,294 686,688,706 “1688 666,128,366 25,977,727 640,150,639 1574 989,434,679 26,092,396 963,342,283 1461 927,959,390 46,516,546 481,438,850 1257 939,487,365 42,573,584 492,913,781 1287 914,095,157 42,444,817 471,690,340 1246 474,766,543 50,036,955 424,729,588 1183 432,594,926 43,130,314 389,464,612 1085 1865 435,894,109 37,455,307 398,438,802 1110 1864 388,179,637 34,103,673 394 075,964 1021
Hiernach ift die jährliche Steinkohlenproduktion von 419,106,074 Ctr. im Durchschnitt für 1864— 1868 auf 609,373,360 Ctr., für 1869—1873 mithin um 35,7 Proz gestiegen. Der inländische Verbrauch nahm von 407,671,861 Ctr. für 1864—1868 auf 572,906,852 Ctr., für 1869—1873 oder um 40,5 Proz. zu, und der Verbrauch pro Kopf von 1129 auf 1453 Zoll- pfund, also um 28,7 Proz.
Ueber die Gewerbe- und Industrie-Aus- stellung für Erzeugnisse aus dem Königs reiche Sachsen entnehmen wir der „Säch\. Gew. V. Z.“ Folgendes: Nachdem am 1. Februar der Schluß der Anmeldungen stattgefunden hat, geben wir e gad eine Uebersicht der angemeldeten Grzeugnisse wie der Orte, welche sih zu betheiligen beabfichtigen. Leider ist der Raum, welcher dem Comité zur Benußung zusteht, immerhin ein be- s{ränkter, so daß die Beitrittserklärungen, welche nah dem 1. Februar noch in großer Anzahl cin- gingen, wahrscheiulich eine Berücksichtigung nit mehr finden werden. — Hoffentlich gelingt es noch, einen Zuwachs von Plaß zu erhalten, welches außer- ordentlih erwünscht wäre. Da die Lokalitäten des Gewerbehauses und des Orangeriehauses bei Weitem niht zureichen, so läßt das Comité durch Hrn. Baumeister Victor Richter noch eine Maschinenhalle längs der Ostraallee im Garten herstellen, welche in hôchst geschmackvoller und zweckentsprechender Weise alles, was Maschinen heißt, aufnehmen wird. Da nun weiter eine Anzahl Aussteller die Absiht haben, einen sogenannten Königspavillon, welcher eine wahre Zierde der Ausstellung sein dürfte, zu bauen, außer- dem noch kleinere Baulichkeiten aufgeführt werden, fo wird binnen karzer Zeit, wenn die itterung es er- laubt, reges Leben im Ausstellungsrayon herrschen.
Betheiligen werden sich 203 Orte, wovon Leipzig 89, Chemniß 76, Dresden 356, Aue 13, Bauten 16, Crimmitschau 48, Cunewalde 10, Döbeln 17, Freiberg 25, Leisnig 17, Mittweida 11, Markneu- kirchen 46, Meißen 29, Oederan 10, Pirna 16, Großröhrsdorf 26, Zittau 12, die anderen Orte unter 10 Aussteller angemeldet haben. Man ersicht aus dieser reichhaltigen Lifte, welch rege Bethei- ligung aus allen Branchen stattgefunden hat, fo daß die Dresdner Ausftellung jedenfalls die größte werden dürfte, welche bis e Sachsen zu Stande gekom- men ist. Wenn das Resultat A neue Anregung zum Vorwärtsschreiten im Schaffen, Mittel zur Aus- bildung besseren Geschmacks und zur Aneignung* cines edleren Formenfinnes, wie zur Dee Lg aroherer Absaßwege bietet, wenn ferner auf diesem Wege die Leistungsfähigkeit unserer E Industrie und Gewerbe mehr und mehr auch bei uns Aner- kennung findet, dann ist der ZweX der Männer er- füllt, welche das Unternehmen begonnen haben und leiten.
Nr. 7 der „Deutschen Industrie-Zeitung,* Organ der Handels- und Gewerbekammern zu Chem- niß, Dresden, Plauen und Zittau, hat folgenden In- halt: Die deutshe Reichsbank. Von Jul. Früh- auf. — Produktion, Einfuhr, Ausfuhr und Kon- sumtion von Roheisen in Oesterreih-Ungarn von 1848 bis 1873. — Technik: Die Wasserstoffgasbe- leuchtung, — Patent-Petroleum-Heiz- und Koch- Ofen. (Mit 2 Abbildungen.) — Die Fortschritte in der Nähnadelfabrikation. — Die deutsche Flcchs- spinnerei und die auswärtige Konkurrenz. Von Dr. M. Weigert. — Knochenmehl. — Industrielle Briefe, — Technische Briefe. — Literarisches 2c.
— Die Nr. 7 des „Gewerbeblatt aus Wü-=- t, temberg“, herausgegeben von der Königlic en Centralftelle für Gewerbe und Handel, hat folgend en Inhalt : Bekanntmachung, betreffend das Ergebniß der Wahlen für die Handels- und Gewerbekammernu. — An die Gewerbevereine. — Preisaufgabe. — Er- gebnisse der Verwaltung der Steinbeis-Stiftung auf 31, Dezember 1874. — Stand des Eisenmarktes in Aar, — Hir pa Ut i Del A Neue
nschaffungen für da usterlager. ortfeßung p. XIIL--XVI) M E
Hiervon ab: Produktion. Mehraus-
1873 1872 1871 1870 1869 1868 1867 1866