1875 / 46 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 23 Feb 1875 18:00:01 GMT) scan diff

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(A Clan und Jrland. London, 20. Februar E Königin wird den neuesten Dispositionen es März erlases E Tati Miete E Ene im 2 9D. na indsor zurückzukeß inz Leopolds Genesung ift so weit v i P Ia Í : l rgeschritten, daß er i leßter Woche im Stande war, fei 1 im [f M LauNs E26 , n 3 4 unnd es mit einem andern zu E Ber ôu verlassen E Die Bereitwilligkeit der englischen “e. gn urin at Le E auszurücken, soll nun, wie es E Ie le Probe gestellt we ) ine eien zu haltenden bestimmten Tâge E 1 Ge AES figen E S in jeder Stadt in England ge- g erden, und das Resultat wird die von der Regieruna gewünschte Information liefern nämlich ee erung p A : t , welche An Frei- willigen plôößlih binnen der Türzesten Frist Dea A E

Leistungen der Anstalt durch die Kreis\{hul-Kommission an- geordnet. y i; In der Sitzung der Stadtverordneten-Versamm- lung am 18. Februar handelte es sich um den Austrag der alten Streitfrage, ob das Octroi beizubehalten sei oder nit. Die Abstimmung ergab Verwerfung des Antrags auf Wegfall des Octrois mit 23 gegen 11 Stimmen.

Vie man der „Köln. Ztg. \{hreibt, sind, troy der höht ungünstigen Witterung, an den Festungsbauten in Mainz die Erdarbeiten nit ganz unterbrohen worden. Nachdem kürz- lih auch das legte Privatgrundstück um einen bedeutenden Preis in den Besiß der Fortifikation übergegangen und dasselbe ge- räumt ist, ist das leßte Hinderniß beseitigt, welches den voll- ständigen Schluß der neuen Umwallung verzögerte und nament- lih den rasheren Betrieb der Arbeiten an; den bedeutenderen Werken der Uebershwemmungswerke der Nordseite sehr be- e STOE einträchtigte. Die herannahende Bauzeit wird mit er- Die für das Albert-Denkmal im

3 L S « “ae Statue des Prinz i ; s L sgefüllt werden. An der nig=- E rinzen À höhter Bauthätigkeit ausgefü werde l König afen worden: Prinz Let Ut

fanzler-Amts) durch die Bundesregierungen ermächtigt worden sei, von jeßt ab Realshülern, welche das Zeugniß der Reife besißen, die Berehtigung zum Studium der Medizin, zur Meldung für alle medizinishen Prüfungen und zur Nieder- lassung in all-n Stagten des Deutschen Reichs zu ertheilen. Diese Angabe entbehrt jeder thatsählihen Begründung.

Die Gesammtstrafe für die wiederholte un- befugte Vornahme geistliher Amtshandlungen Sei- tens eines geseßwidrig angestellten Geistlihen kann, nah einem Erkenntniß des L LAnos E S a S das nd ie enalishe oder | Maß von 100 Thlrn. übersteigen. Der ikar H. wurde vom n Kreisgericht zu P. le Metethilié unbefugter Vornahme geistlicher Amtshandlungen in 13 resp. 6 Fällen zu 130 Thlr. Geldstrafe, im Unvermögensfalle zu fünf Wochen Gefängniß und zu 60 Thlr. Geldstrafe, im Unvermögensfalle zu 12 Tagen Gefängniß verurtheilt. Dieses Urtheil wurde in zweiter Instanz bestätigt und die dagegen eingelegte Nichtigkeitsbes{chwerde des Angeklagten, in welcher er sch auf §. 23 des Geseßes vom 11. Mai 1873

da auch dem Fürsten Karl von Rumäni i l i mänien ein S e E Se A L Königs Alfons A spe: ( zugestellt ist. Die Pforte i in eine Anerkennung der Souveränetät Rumänien A E Der uen O HEUNA nicht eher in diplomatishe Be él, DIS 1E 1 j Schri ffl i I moetee nd, ihr über diesen Schritt Aufklärungen er-

Nußland und Pole | n. St. Petersh1 je- n Ma O de St. P.“ mitt den i 16" dres, D en erfolgten Tod des Geheimraths, Kammerh Hofmeisters Karl von Pet “Berfietbe t LUD H ersen. Der Verstorb irt nach und nach als Vize-Konsul in Danzi ‘Lactin ais l l l ze-Kor anzta, als Legations\ekretä in Dresden, Lissabon, Brüs ri ate IEas den, Lis , el und Berlin. Im Iahr 5 b E L I Weimar erzannt, ivurde e ie Sah aer as Qireltor der Kanzlei des Ministeriums d Ä ] j : l er aus - tigen Angelegenheiten nah St. Petersburg berufen “Wee Posten er bis zu seinem ‘Tode bekleidete. / i

| find angewiesen worden, fi auszurüften Seemessungs-Expedition aa zu

Ameri?a. Aus

eine Kommission von 14 Mitgliedern zu verweisen, welhem An- trage das Haus beitrat. j

Dann wurde die gestern abgebrochene zweite Berathung des Etats des Ministeriums für die landwirthshaft- lihen Angelegenheiten (S. Nr. 45 d. Bl.) und zwar des Kapitels 107 : Landwirthschaftlihe Lehranstalten fortgeseßt. Zu diesem Kapitel lag folgender Antrag des Abg. Dr. von Sybel vor: Die Königliche Staatsregieruxg aufzufordern, B Rin Clans der neuen i drvirtschafilichen Mittel- chulen die Aenderung zu treffen, daß neben der deutschen nicht zwei Pie Sprachen gelehrt werden,

französische; S : : : 9) bei dem Reichskanzler-Amte die Berechtigung zur Ertheilung

der Qualifikation für den einjährigen Dienst den landwirthschafi- lichen Mittelshulen auch_ nah der obigen Aenderung des Lehrplanes

zu sichern. : A és Der Abg. Dr. Virhow \prach si in längerer Rede dajür aus,

um am 1, Mai eine können.

Washington wird unterm 18 per Fe gemeldet : Die Aussichten der Tarifbill haben - g Bee Das Finanzcomité ist übereingekommen, Whisky mit 2 ur pat g Gallon, und im Inlande fabrizirte Cigarren mit G ol ars per Tausend Stück zu besteuern. Der Senat hat et efolution angenommen, welche die Wiederaufnahme der A in Éingender Münze in 1879 begünstigt. Auf der es “De S oe Eisfloß von einer Länge von 90 Meilen. er Chefapeake ist zugefr Î er P if für di Schiffahrt verslofsee | augefroren und der Potomac Präsident Grant hat eine Exrtrasessi S

E pruside É on des S fe dei 5, März zur Erledigung von Exekutivgeschäften “nbe E a TAE hat sid au 39 gegen 32 Stimmen ge- veigert, Mr. Zuzulassen, da die Geseblichkeit \ei Wahl zum Senator für Louisiana angefochten A ist E

Freiwilligen,

Hydepark bestimmte nunmehr erfolgreih

vorwärts Die „St.

die landwirth\chaftlihen Lehranstalten höherer Ordnung mit den Universitäten zu vereinigen, In demselben Sinne äußerte \ich der Abg. Parisius, der besonders die gestrigen Ausfüh- rungen des Ministers für landwirthschaftliche Angelegenheiten angriff. Der Staats - Minister Pr. Friedenthal nahm darauf das Wort, um die Angriffe der Abgg. Dr. Virhow und

(„Wer geistlihe Amtshandlungen in einem Amte übernimmt, welches ihm den Vorschriften der §8. 1 bis 3 zuwider übertragen worden ist, berief, zurückgewiesen. des Ober-Tribunals ausführt, „niht begründet, da auf den fest-

wird mit Geldstrafe bis zu 100 Thlr. bestraft"), „Die Beschwerde ist“, wie das Erkenntniß

lihen Konservenfabrik s{chreiten die und nun is auch der Bebauungsplan der Neustadt höheren Orts genehmigt und in diesen Tagen der städtischen Behörde wieder zugestellt worden. derselben werden sofort beginnen und zunächst das größten Theils in_ dem ehemaligen zweiten Rayon liegende ehemalige, nun der

Arbeiten stets

Die Vorarbeiten zur Ausführung

storbenen Bildhaues Foley. Quai in London find dem Vernehmen nah auf 80,000 Pfd f w 7 Gi I Canada. - L das dem Parlament des Dominion

Sterl.

Das Modell wgr das Werk des kürzlih ver-

Dié Kosten des auf dem Themf\ ley. ( ) zemse-

zu errihtenden nationalen O lérniküsta

E N ] „O0 , Sterl. veranschlagt. Das Budget des Ginanz-Ministers Cartwright, soeben vorgelegt wurde,

- Pet. Ztg.“ enthält über die L i . - t +7 A De 7 le lf C1 : Z in A folgende Nachrichten : y O Vom Ainu-Darja läßt sih die „Ti ta. schrei Dom Amu- J Lat nh die „Türk. Ztg. {reib 8 reten Slußufer Alles still und riet A ade Si 2 (E e E: herrs%t. Das Chanat Chiwa verlebt+ wie es Meint, seine leßten Tage. Plünde : t V Ide! 16 ees erung und Raub haben dor Plaß gegriffen und feiner der Unterthanen des Chans kann is e

il daß auf waädÿrend auf dem

Die New-Yorker Journale verò i f 2 &)orter J verossentlichen foleende Depe

ais Gai E ffentlichen folgende Depesche

is É È a „Die cubanischen Insurgenten dringen tz E vor, die Plautagen in Brand steckend. General Conch N „die spanischen Streitkräfte. Es haben einige Verrweilie Kämpfe stattgefunden, und in einem Gefecht mit den Cuba rern tiber

dem Distrikt

Aner

gestellten Thatbestand das Gesey rihtig angewendet worden ift, insbesondere bei der hier vorliegenden Feststellung einer Mehr- heit selbständiger Delikte, die gesezlihen Bestimmungen über die Realkonkurrenz Anwendung finden.“

Die in der preußischen Kriminalordnung gegebenen Vor- \criften über den Zeugenzwang bei Verbrechen erstreckt fih, nah einer Entscheidung des Ober-Tribunals vom 27. Januar cr., auf alle strafbaren Handlungen (Verbrechen, Vergehen, Ueber- tretungen). Denn nah der Terminologie der Kriminalordnung und des Allgemeinen Landrehts umfaßt der Begriff : Verbrechen

zeigt, daß die Einkünfte des ‘lauf L Dollars n die A A iet 2 AOG E i R Donars Und die Aus _ 49,400,000 Dollars betrugen, i DAge dessen ein Veberschuß von 200,000 Dollars ‘Vbidibe. E Me O 1875 76 sind die Einkünfte auf 25,250,000 Dol- E eda rpdi] auf 24,800,000 Dollars veranshlaat, der E Ee e e beträgt sonach ca. & Million Die Zinsen- last der öffentlihen Shuld hat \ich in Folge 508. veilhaften last elten SQUuid hat fih in Folge des vortheilhaften Resultats der leßten Anleihe um nur 180,000 Dollars bézärdfiect Grat rei: Versailles, 22. Februar. an R Uns, n der heutigen Sizung wurde der Bericht der kon- E zeuen ommission, welcher sich gegen den Wallonschen E a H Oppo verlesen. Die Versammlung beschloß auf, 1ro8 der Opposition der Rechter f in die Di dara jz der D 1 1, sofort in die Dis- e HN ZWallonschen Entwurfes ‘einzutreten Der erste s ie N Gesetzentwurfs * wurde \{ließlich mit 444 gegen 261 Stimmen angenomme Die Sikun arauf vertagt. genommen. Die Sißung wurde Dia M af +5 o + o A A E a E iy verschiedenen Gruppen der Li1 ÿ eltgliedern des rechten Centrums Unter leßteren befanden fic “n G M Giridae von B ter en sih namentlih die HerzÖ i i teren befan! i entl Herzöge von Broglie und von Audiffret-Pasquier, der Prinz von Joinville und Boer

Gonzales bei M , » : Bonzaie5 bei Manacas den a E getödtet." acas wurden auf spanischer

Afrika.

N, He

Ver Häuptling Langalibalele

Parisius zurückzuweisen. Der Regierungskommissarius Landes- ökonomie-Rath Thiel wandte sich demnächst gegen die Ausstellungen des Abg. Parisius, der die gestern angeführten Zahlen als nit zu- treffend bezeichnet hatte, und gab einige nähere Details der Zahlen. Hierauf wurde der Antrag des Abg. Dr. v. Sybel angenommen, Tit. 1 sowie auch die folgenden Titel des Kap. 107 genehmigt. Bei Kap. 108 (Thierarzneishulen und Veterinärwese1) sprach zunächst der Abg. Frenzel, welcher sich darüber beshwerte, daß man den Thierarzneishulen und dem Veterinärwesen nicht die gebührende Ote A Der E Dr. Friedenthal anerkannte, daß man eines tüchtig durch- 5 gebildeten e Atnftaiides an den Thicrarzneishulen bedürfe; | —, „alle strafbaren Handlungen.“ In derselben Sache ent- eine Gehaltserhöhung der Beamten sei auh bereits in Aussicht | schied das Ober-Tribunal, daß §8. 313 Nr. 3 der Kriminalord- genommen, bis jegt aber niht möglih gewesen. - Auch darüber | nung, nach welchem ein Künstler und Gewerbetreibender das feien hon Erhebungen angestellt, in wiefern die Ansprüche an | Zeugniß zur Entdedung eines Geheimnisses verweigern kann, die Qualifikation der Thierärzte zu steigern seien. Die Einrich- | wenn“ er dadurch in seiner Kunst oder Gewerbe einen tung einer Centralstelle für das Veterinärwesen werde baldigst | Schaden erleidet, auf den Geistlichen keine Anwendung findet, da erfolgen. Die sämmtlichen Titel des Kap. 108 wurden hierauf das geistlihe Amt nicht mit einer Kunst oder einem Gewerbe in genchmigt. (Schluß des Blattes.) Parallele gestellt werden kann und von der Entdeckung tehnischer

Das Reichsgeseß vom 6. Februar d. I. über die Be- Geheimnisse, wie fie der Gesehgeber im Z. 313 Nr. 3 s da urkundung des Personenstandes und die Eheschließung enthält Le im Auge hat, beim geistlichen Amt niczt die

1chaßen. Der Chan felbst bat fie hei j B er unmöglich allein wit [nen Van c MGNEY, Davar Nerzendt, daß a: Inb entictet Aa A ien unruhigen ertianen fertig werden kann z eld ermuthlich unter dem Einfluß dies für feine ote VErU tit dem Einfluß diefer Ueberzeugun für fein zige radilale Maßregel zur Unterdrü eigen Obalcich ex kirtia s —-Careget zur Unterdrücckung der Unordnung eft urzlih Anordnungen getroffen, seine Nuex mit Fi t bh finn so Lis n Audfütenng E Beit R, zu be- wassnen, | ige AUsfUhrung diejes Beschlusses, wie Alles 1 der Chan unternimmt, de : |Wlusses, wie Alles, was an unt mt, den Charakter der Halbheit u1 if S Unter : den Ch er Halbheit und bleibt dalze M A E Turkmenenbanden, besonders Soiabe, id Goklienen, nach allen Richtungen im Chanat beru 1 icßli fene () allen 2 1e 1at herum, aus\chlicßz u rauben. Einige Banden derfelben sind stark genug i E AO lau überfallen, Nach offiziellen Nachrichten waren die Fomu- / S bis zum Spâtherbst die Bewohner des linken Ufers ande im „Winter, wenn der Amu-Daria zugefroren ift t O 28 E “A kommen, um über unsere nterthan »erzufallen..« Au im trausfka3pisck Nilitär ies, 1 Auch it ranétaspischen Militär- S n reiber ih turkmenishe e Räuberbanden umher u E ee I Krassnowodsk und Peter-Alerandrowsk ¡t relneswegs gesahrlos. Das beweist die im Okto! L vorden jt kein 38 gefa as bew le mm WVftober vorgefallene O Ta E ra durch den Ochal-Tebita rene ar 90 Zett von Krassnowodskt entfernt. 2 Compagni d 20 Ko- E O CUIE P AVO! ) ntrernk. 2 Compagnien und 20 Ko- jafen, die den Räubern nachgesandt wurden, konnten fe nicht einh Féit und fie brachten ihren Naub [ (Fs befindet 5s befinde

U i C i ungestraft in Sicherhei E: ) | i ( 7 Sicherheit. fich die Oase Chiwa mit den angrenzenden Steppen faktisch in der

Stadt gehörige Festungsgebiet parzellirt und zum Verkauf aus- geseht werden. Gleichzeitig is die Umführung der Eisenbahn durch die Festung sowohl in der Linie als auh der Entschädi- gung festgestellt und sind die betreffenden Verhandlungen vorerst soweit abgeschlossen, daß noch die Zustimmung der Generalversamm- lung der Ludwigsbahn und die Genehmigung der oberen Miilitär= behörde einzuholen bleibt.

Mecklenburg. Dem Landtage ist am 18. ein \{we- rinsches Reskript zugegangen, welches über den diesseitigen An- theil an der französischen Kriegskontiribution Mittheilung macht. Derselbe wird sich unter Hinzurechnung der inzwischen eingenommenen Zinsen Johannis d. I. auf 7,074,000 M be- laufen. Nach dem Vorschlage der Regierung sollen davon ver- wendet werden: 1,200,000 6 zur Unterstüßung des Schul- wesens in den Landstädten und den ritterschaftlichen lecken. 450,000 4 zum Bau eines Museums, 400,000 ( zum Vau eines Gehäudes für die medizinishen Institute der Universität zu Rostock und 1,040,000 4 für die Erweiterung der Irrenheil= anstalt zu Sahsenberg. Dies würde einen Gesammtbeirag von 3,090,000 M ergeben, so daß noch 3,984,000 /( zu ander-

gr S s A Aus der Capstadt meldet die „A. A. C“: Fans Eee le joll nicht nach Natal zurückgesci es in Freiheit geießt und mit seinen Weibern und Gras No n hax Cap?olonie untergebraht werden. Die (5apkolonisten o s Nachdruck, daß dies nit ges{hchen kêune, da das A L E in Gemäßheit der freien Verfassung des aps geseßwidrig war, angalibalele fônne daselbst nicht zehöri „gese ar j elbt nicht gehör S Oa 6 ili: nah Natal zurückgesandt werden. In =Cala! wird an der andern Hand darauf bestand daf dahßi unter keinen Umständen / ine! Gie Ci Es Tetnen Umständen und zu keinem Pre zurüdf i Langalibalele's Oberanführer h En P ngaubateles Dberanfülßrer stebt angeb er Spitz O ne an pu Le Ge E an der Spiße von 700 vassneten Kaffer1 c enze d'ejer Kolonien uud wenn de 5 7179341} 7 0 D, toe 2itridÆŒ \ N E Peupiling nas der Kolonie zurückehrt, werden seine eebeiliien e L E 9 R r Biene M e inen großen Kaffern- Fe arfaen. Cs 1 im Plane, die Rückfkel m Dr Go! O S Piane, die Rücffehr von Dr. GColenfo urch St Fiaggen auf Halbmast, Schließen der Läde A n der Slagg uf Ha Schließen der Läden und Hit a E Eee Fahnen und Änlegung von Trauer- u feiern. “r wird der Feind Natals genann ei teidern zu feiern Sr : Feind Na gena1 : - gemeines Vermeiden seiner Predigten wird Beit a

Nationalver-

vollen Gewalt turkmenischer Räuber,

das materielle Eheshließungsrecht niht vollständig erschöpfend, es verweist vielmehr den Standesbeamten auf cine Reihe lan- desrechtlicher Vorschriften. Es sind, dies 1) die bestehen- den Vorschriften der Einzelsiaaten a. Über die Wirksamkeit einer Vormundschaftsbehörde oder eines Familienraths bei Ertheilung des Chekonsenses; b, über die vor der Eheschließung erforderliche Nachweisung, Auseinandersezung oder Sicherstellung des Ver- mögens; c. über die zur Ehe der Landesbeamten und der Aus- länder erforderlihe Erlaubniß, sowie 2) die in Ausführung des Reichsgesches von den Landesregierungen zu erlassenden Vorschriften über die Zuständigkeit in Dispensationsangelegen- heiten. Mit diesen Bestimmungen hat sich der Standesbeamte bekannt zu machen, und es wird nothwendig, den Standes- beamten als Ergänzung des Reichsgeseßes eine auf amtlichen Grundlagen beruhende Zusammenstellung des in den ge- dahten Richtungen von ihnen anzuwendenden vielfach Zerstr

euten Rechtes in die Hand zu geben. Der Geheime Justiz-Rath Dr. St ölzel, welcher im vorigen Jahre eine analoge Schrift für Preußen besorgte, hat. es über- nommen, nah amtlichen Quellen eine solche Zusammenstellung für

das Deutsche Reich zu liefern. Dieselbe \sgll das gesammte materielle 4

Eheschließungsreht umfassen und wird fertig gesteilt werden, sobald die nöthigen amtlichen Berichte eingegangen und die in Betreff der Dispensationen zu erwartenden Bestimmungen getroffen sind. Um jedoch den preußishen Standesbeamten die nöthige Aulei- tung über das Verhältniß dieses Rechtes zu dem bisherigen Relte möglihst bald zu bieten, soll als erstes Heft der beab- sichligten Schrift das “nun für Preußen gültige Reihs- und Landes-Eheschl ießungsrecht mit einleitenden und erläu- ternden Bemerkungen sofort bei Franz Vahlen hierselbst erscheinen.

Nach dem soeben erschienenen Jahresbericht über das Central-Handelsregister für das Deutsche-Reich 1874 it dieses Blatt neben den Lokal- bezw. Landes-Publi- fationsorganen in folgenden Staaten zum obligatorischen Publi- fationsorgan für alle Handelsregister-Ginträge bestimmt worden: Preußen, Lauenburg, Königreih Sachsen, Sachsen - Meiningen- Eisenach, Oldenburg, Braunschweig, Sachsen-Coburg, Schwarz- burg-Sondershausen und Rudolstadt, Waldeck, Reuß jüngere Linie, Schaumburg-Lippe, Lippe, Lübeck, Bremen, Hamburg.

In folgenden Staaten gilt das Central-Handelsregister für einzelne Gerichtsbezirke oder für gewisse Klassen von Eintragungen als obligatorishes Publikationsorgan, für andere als fakultatives : Hessen, Mecklenburg-Schwerin und Streliß, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Gotha und im Reichsland Elsaß- Lothringen.

Fakultativ eingeführt i das Central - Handelsregister in Vayern, Württemberg, Baden, Anhalt, Reuß ä. L.

Wir können noch hinzufügen, daß der mecklenburgische Landtag auf Antrag der Großherzoglich mecklenburg-s{chwerinschen Regierung inzwischen die obligatorishe Einführung des Central- Handelsregisters für all e Handelsregister-Einträge in Mecklenburg genehmigt hat. Auch mit der Herzoglih anhaltishen Regierung sind die Verhandlungen soweit gediehen, daß die Publikation der sämmtlihen Eintragungen aus dem Herzogthum Anhalt binnen Kurzem im Centralorgan erfolgen wird.

Wenn somit in dem Jahresbericht die Hoffnung ausge-

vorgeladenen Zeugen derjenige sein könnte, gegen welchen das Strafverfahren gerichtet ist, genügt, nah einer Entscheidung des

Die bloße Möglichkeit, daß ein naher Anverwandter des

Ober-Tribunals vom 27. Ianuar cr., niht, um die Ver-

(W. T. B) Zur Feier des Geburtstages Washingtons hatte der Gesandte der Vereinigten Staaten von Nordamerika, Mr. Bancroft Davis, gestern Abend eine größere Eesellschaft in das hiesige amerikanishe Gesandtschafts-Hôtel ge- laden. Anwesend waren preußishe Staats-Minister, Mitglieder des diplomatischen Corps, die vornehmsten Professoren der hiesi- gen Universität mit ihren Familien, sowie viele Mitglieder des preußischen Landtages und eine große Anzahl hier wohnender amerikanisher Staatsangehöriger. Bei dem in dem Haupt- empfangssaale stattgehabten Souper wurden Toaste ausgebracht auf déèn Deutschen Kaiser und den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Nordar=ikg, welhe mit großem Enthusiasmus aufgenommen wurden, . Der Ober-Präsident von Elsaß-Lothringen, von Möller, hat ih gestern Abend nah Straßburg zurückbegeben,

Posen, 22." Februar. (W. T. B.) Der Weihbischof Janiszewski ist am Sonnabend, den 20. d. M., aus der Haft in Koszmyù entlassen und auf Anordnung des Ober-Präfidenten aus den Provinzen Posen, Preußen, S@thlesien und dem Regie- rungsbezirk Frankfurt a. O. ausgewiesen und bereits über die Grenze dieser Bezirke gebracht worden.

Der Genexal-Major Graf von Roedern, Comman- deur der 4. Kavallerie-Brigade, ist mit Urlaub von Bromberg hicr eingetroffen, ebenso der General-Major Jung6, Comman- deur der 1. Feld-Artillerie-Brigade, von Königsberg i. Pr. Der General-Major von Krosigk, Commandeur der 1. Garde- Kavallerie-Brigade, hat sich mit Urlaub nach Halle a. S. be- geben.

Bayern München, 21. Februar. Se. Majestät der König hat, dem „Corr. v. u. f. D.“ zufolge, unterm 17. d. M. genehmigt, daß für die Folge das General-Sekretariat des Kriegs-Ministeriums die Bezeichnung „Centralabtheilung des Kriegs-Ministeriums“ zu führen habe und daß als Chef dieser Abtheilung ein Stabs-Dffizier mit dem Range und den Kompetenzen eines ReFiments - Commandeurs aufgestellt werde. Se. Majestät hat den Major und Referenten Fr. Schinnex, bisherigen Adjutanten des Kriegs-Ministers, mit der Wahrnehmung der Funktion eines Chefs der genannten Ab- theilung beauftragt.

Hessen. Darmstadt, 19. Februar. (Fr. I) In der am 17. d. M. abgehaltenen ordentlihen Generalversammlung der bei der Forst-Wittwenkasse Betheiligien, zu welcher sich, wie früher erwähnt, beinahe sämmtliche Forstmeister und Ober- förfter eingefunden hatten, wurde die in Ausficht genommene Erhöhung der Gehalte und bezw. der Einlagen und zwar dahin, daß die Gehalte auf 400 Fl. bezw. 545 &Vl. erhöht werden, be- \{chlo}sen. Auch soll eine entsprehende Nachzahlung für 1873

A

L / ; 2 nigin von Sachsen waren gestern Nachmittag auf dem ge- weigerung des Zeugnisses zu begründen. \chmüdckten Bahnhofe die Hofstaaten des Großherzoglichen Hofes,

weitigen Zweken verfügbar bleiben würden.

SavHfen-Weimar-:Eisenah. Weimar, 21. Februar. Zum Empfange Ihrer Majestäten des Königs und der Kö=

das Offiziercorps des 1. Bataillons des 5. Thüringischen Infan= terie-Regiments Nr. 94 (Großherzog von Sachsen) versammelt, auf dem Perron die Regimentsmusik und eine Compagnie des Bataillons als Ehrenwache unter dem Kommando des Haupt- manns v. Nostiz aufgestellt. Kurz vor Ankunft des Zuges er- schienen Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog, der Erb- großherzog und die Erbgroßherzogin Ihre Königliche Hoheit die - Großherzogin is durch katarrhalishe Affek- tionen gezwungen, die frishe Luft zu vermeiden —, sowie Ihre Hoheiten die Prinzessinnen Marie und Elisabeth. Nach den Begrüßungen besichtigte Se. Majestät der König Albert mit Sr. Köriglicen Hoheit dem Großherzog die Ehren- waché, worauf ih die Höchsten Herrschaften mit Ihren König- lihen Gästen in das Schloß begaben, welches ebenso wie einige öffentlihe Gebäude im Flaggenschmuck prangte. Nach der Tafel blieben Ihre Majestäten und die Großherzoglihen Herrschaften im engern Familienkreise vereinigt und begaben sih \päter in das Hoftheater. Heute (Sonntag) früh, nachdem Ihre Majestäten die Messe gehört, wohnten Allerhöchstdieselben und Ihre König- lihen Hoheiten der Großherzog, der Erbgroßherzog, die Erbgroß-= herzogin und die Prinzessinnen einer Matinée im Saale der „Erholung“ bei. Später naßmen die hohen Gäste die Stadt in Augenschein, und besuchte Ihre Majestät die Königin Carola namentli) auch das Shillerhaus. Abends wohnten die sächfischen Majestäten einem Konzert hiesiger Künsiler bei den Erbgroßherzoglihen Herrschaften bei. Morgen früh wird der König zunächst die Kaserne besichtigen.

Vrenmen, 18. Februar. (H. N) Die Bürgerschaft beschäftigte \sich gestern mit den vorläufigen Anträgen der Sanitätsbehörde, wegen Errichtung eines öffentlihen Schlaht- hauses, die der Senat bereits genchmigt hat. Die Bürgerschaft beschloß im Einverständniß mit dem Senat, daß die Errichtung eines aus\chließlich zu benußenden öffentlihen Schlahthauses in Verbindung mir einem Viehmarkte für die Stadt Bremen ein

« dringendes Bedürfniß sei, daß nach dessen Errichiung alles

Privatshlachten verboten werden müsse, daß die Baudeputation in Verbindung mit der Sanitätsbehörde zu näheren Vorschlägen beauftragt und ¡hr für die Ausarbeitung der Pläne ein Betrag von 2000 Mark zu Gebote gestellt werde. Es wurde beschlossen, die Schlachterinnung darüber zu hören. Der \chlicßlihe Bau erscheint deshalb \{chon gesichert und ebenso ein rasches weiteres Vorgehen, da die Leitung der Baudeputation iu der- selben Hand wie die der Sanitätsbehörde liegt. Auf H. Schaf- ferts Antrag wurde noch dem Senat anheimgegeben, zu er- wägen, ob niht das Schlachthaus als eine städtische Anstalt ab- gesondert von den Siaatsbehörden zu verwalten \ein werde.

Elsaß-Lothringen. Straßburg, 20. Februar. (Straßb. Ztg.) Das Amtsblatt des Direktoriums der Kirche Augsburg.

Die äußerste Links entli Lgni Ane d Ad E Louis Blanc, Quinet, Peyrat Darodel undo außer ihr auh Grevy und Thiers enthielter- ) die Mean ) ) und Thiers enthielten \ich S O N ; E Tes über die Exekutivgewalt ist zur sofortigen era hung nah Erledigung des Senatsgeseßes auf die Tages- ordnung der Nationalversammlung gestellt worden R

c î Ba Lavat e T E A aa ls E ne Königliche Dekret, welches N g auf das Gefecht bei Lacar die Be! PLLCIEN A) egi h / L Belohnung der psuchtgetireuen, die Bestrafung der pflic en S P ck ing der pflihtvergefsenen Soldaten be- siehlt, lautet, wie folgt: E Bar aa s N Ci Mo p Aa der Köuig wünschcht, lichen Prinzipien militärischer Heere zur Geltung gelangen, daß kei i B O Un) gelangen, daß keine verdtenftvolle Handlung ohne eee Gar in irgend welcher Beziehung ehrlose That ohne ge- C s rafe bleibe, 10 hat Se. Majestät durch das Schreiben , Sxcelenz von dem heutigen Tage (an den Kriegs-Minister ge Ee U Se beim Angriff der carlistischen

S5 "p At i ; 5 daß Gerechtigkeit und die unvergäng- Shre und Disziplin solcher Gestalt im

richtet) von den Ereignissen am 3. d. Ido F Nt A motsta y i f Esciltnia 11 L E vorgeschobenen Positionen des Monte ‘équinza und die Ortschaften AUoz, Lacar und Lorca in Kennt- niß geseßt, folgende Beschlüsse aefaßt:e S SNTeS L MenNés dén- Veldrturs bel Dor uille gefaßt? 1) Ew. Excellenz möge den à is ä „Bon Aamon #ajardo e Izquirdo fcwie an alle R ersten, Dsfüiere und Soldaten, welche bei der glor- Ri 2 fvanifdo 90 von Lorca in Jhrer Nähe kämpften wobet der spanische Waffenruhm fo hell strahlt issen laff E A E E 0 heu Ttraÿlie, wissen lassen, daß 5e Matfestät die tiefsto E i, : R S U DOB E Ce Befriedigung uber thr edles und tapfercs E E Ew. Excellenz möge sofort über die beste und passend] Detoonung des genannten Generals, der Oberi: en, Offiziere Ra] p 4 o f d » f : T : s D id ? O E von ihnen besonders belobten vierzig Soldaten eingehende Dorschläge machen und dieselben Sr. Majestät zur Begutachtung zusenden. 3) Desgleichen wolle Ew. Excellenz Borschläge machen übe besondere Auszeichnungen, die dem Reserve-Bataillon Nr. 12 A Comyagnien des Regiments Nr. 4 uud einer Ingenieur-Ah- etl 7 Ut f non nf F 5e ; L the ung zufommen jollen, weil dieselben Gelegenheit fanden , si bei der Bertheidigung der Verschanzungen des Mc Sina aegen O 1g der Verschanzungen des Monte Es2quinza gegen Von i weit Uberxlegenen Feind in verzweifeitem Kampfe mit der blan- wird ente in hervorragender Weise auszuzeichnen. 3) Seines Amtes N L unter Borbehalt des Ergebnisses, welches das ‘cinzulei- de Tricaggeridllide. Narfahron. aróohon mis e O R S e, ‘gerichtli be erfahren ergeben t1oird, der Kommandant des I me Balencia, D. Fedrico Nodriguez Mcya, welcher E p E Pflicht, welche scine Stellung und seine l î I 4 t x p Dee B (5 f, ; 157 j Aar ihm auserlegteu, vergaß, daß er beim Angriff des O in feiger Furcht seinen Postea verließ und durch Oteiza, wo das 0 une Hauptquartier und beträchtliche Streitkräfte sich befander ndurcht eon vf e. q (- i T Bn L E RLATIEDS è N Geh end, erst in Larraga Halt machte, Dieser Offizier soll B Schlusse des bezüglihen Gerichtsverfahrens einer |tr-ngen : esangnißhast überliefert werden. 4) Unabhängig von dicser Sache i i A E e: a s / Li} H ) 4 (Li ee allgemeines Verfahren eingeleitet werden, um die noch unguf- Nen &hallachen einer Untersuchung zu unterwerfen. Die Offi- ee, die dabei s{uldig befunden werden, sollen je nach dem Grade rer Berantwvortlihkeit ciner größeren oder ‘i en Strafe ve eto S oid EE UTEBETEIL on geringeren Sirafe vêr- E Soldaten, die fih als feige erwiesen haben, werden von antander aus nah Cuba einges{hifft zwei Fa iber i Ae Ins g Qube ngeschiff , um dorf zwei Jahre über ihre lin p aBige Dienstzeit hinaus bei ven Fahnen zu bleiben, ohne R T OD, ob sie regulär ausgehoben oder Freiwillige find. 5) Ew O möge die Richter und Sekretäre für das bezügliche Gerichts - abre k Bir e 2 Fa 15 U t T2 A A Et E A ernennen, 6) Es ist der Wille Sr. Majestät, daß alle dicse M immungen in einem Armeebefehl den von Ew. Excellenz kom- andirten Truppen bekannt gemacht werden.

C: : VY d Statten, tom, 22. Februar. (W. T-B.) Dex Kron prinz Humbert hat Garibaldi heute einen längeren Besuch

cktro

gemacht.

t t die obne Einmisck T en M ; die ohne Einmischu rulsi- schen Macht s{werlich werden zur Ruhe gebracht Weren n ois e „Journal de St. Petersbourg“ veröffentlicht den chBortlaut des bereits erwähnten Gesezentwurfes, welcher be- stimmt ist, die Beziel / if . | i E, eziegungen zwischen dem Arbeitgeber und O g sowie zwischen Herrschaft und Dienst - N zu rege n Danach zerfallt der Entwurf in 10 Titel mit 192 Paragraphen, welche das gesammte eins{chlägige Materi A E ae ges ite einshlägige Material E N Gry Bestimmungen ziehen. Tite unter]agi die Heranziel solher Kinder j arbeit, welche das 12 Cbe O E A gab L cle VECE DaS 12. Tebenôêjahr noch nich+ vollendet haben, un Ms nur füy „jändliche Arbeiten gewisse Ausnahusfälle. 9 ute a a rauen , oder in staatliczem Abhängigkeitsverhält- nl \teyende Personen sollen niht ohne Einwilligung der komyetcnte Instanz zur Arbeit herangezogen werden. Titel 2 h r elt y iu denx Ab A 2A ORG LtES t L t 4 “Lab e Jande von tem 2Xbs O I Serirage und autorisirt unter anderem den Gebrauch t: rbei A, ohne ihn jedo obligatorisch zu machen. Aus dem Titel e her von der Ausführung der Arbeitskontrakte handelt, ift Î. 4 E O der eine fünf nah einander felgende Tagéè wäl- rende Urbeiteeiustellung Seitens des Arbeitnehmers für einen Bruch

4 Statistische Nachrichten. E g Baarbestand des vormaligen preußishen Staats- I E S An Ne des Jahres 1872 3,646,892 Thlx J Sgr. Im Jahre 1873 sind bei der Generalstaatêkae cipxefammon s gr. Jm J 9 sind bei YVeneralstaatskafse cingek S 1) an eingezogenen Aktiv-Kapitalien, inkl. 600 T ir in EAG 290,593 Tölr. 19 Sgr. 3 Pf, 2) an Zinsen 46,123 Thlr 11 Se gon L 10 Sgr 9 Vie 2) an Zinsen 46123 Sl 11S 7 Pfer 3) für verkaufte Staatêgrundstücte 9,5848692 Thlr 20 SIE 21 4A 7112 e 5 4 me. H t K S s E “f, s E S h: T O P 1) aus In von Prästationen 1,760,039 Thlr 6 Sgr Pf, an A estäanden aufgelöster und noch bestehender Kassen und S ne O Thlr. in Effekten 1,222,570 Thlr. 26 Sgr. 10 Pf jo ay R die Ginnahmen Ente 1873 auf 9,551,082 Thlr. 14 Sgr. esen, Hiervon gehen ab: an Nücfzahlungea auf feüher ein ene Gelder: a. an die Kontrole der Stäal8papiere ‘al Erf 6 fe na G N y ega T URS L V Ui e i S Staß r n A ngelole: früher präkludirte Kassenanweisungen E Ka]]}ensheine 658 Thlr.,, b. Rückgewähr des 1 Domänen-Veräuß& TATENMEINE 900 Hir, D, Rückgewähr des dem Domänen-Vers ge erlon 3 zustehenden Antheils an dér Kanfgeld-reiunabre E in Coblenz 165 Thlx. 29 Sgr. 7Pf,, e Rückgewähr des aus de ‘clôse für den Verkauf von Grundstücken an der Nieder S OTE Iu B on Drundstücken an der Niederrheini schen Straße in der Gemarkung Neustad 8 Krei bbiia Se en Sitraye in der Gema1fung Neustadt des Kreites Kirchhai Fisfus zur Lait fallenden Kostenbetrages uit 9 T blr E e A c L. p L

5% Dts Ee Pi 2 ç . E eee L jowie §. 39, welcher dem Arbeitgeber unter anderem das Recht zuspricht, gegen den vertragsbrüchig gewor- denen Arbeituehmer die Kriminalklage anzustreng: “Tltel 4 handelt von der Kündigung des Arbeilsvertrages. Als Kündigungégründe 1ps0 JUr0 Werden angeführt: 1) der Tod des Arbeiters resp Verlust der bürgerlidjen Chrenrecte; 2) sein Eintritt in den Heeresdiens! 3) die Weigerung der zuständigen Behörde, den Paß des Arbeiters zu CIREISTHN. Zneiner Reihe von Fâllen tritt gerichtlicheEntsceidung eiu §. 54 bestimmt, daß Un Falle des Kontraktbruches der Arbeitgeber dem Ärbeiter eit wohl weder seinen Paß noch sein Arbeitzbuch vorentkalte E ns L en Sap neh nt A eitêbudh vorenthalten darf, da- gegen kann er Deldes, wenn leßterer gegen ihn klagbar wird, bei dem Gericht deponiren. Laut §, 58 hat der Arbeiter das Recht bei seinem Abgange von dem Arbeitgeber ein Certififat zu verlangen; dassclbe joll ihm unter keinen Umständen vorenthalten werden, “venn mindestens 3 Monate in Arbeit gewesen ist. Titel 8 ‘in welchent voa dem Lehrlingsverhältniß die Nede ist, untersagt die n aale vos Kindern, „welche noch nicht 10 Jahre alt sind, a1s L tuas Ges selbe regelt ferner die Dauer der Arbeitszeit und bestimmt, daß jedes ae Rotra zu seiner Legalisfirung eines zicischen dem Lehr- E O den Eltern re¡p. Vormündern der Lehrlinge abgeslossenen Oen Vertrages Verba, Sl 9 bestimmt, daß ein D L „uit einer Arbeitera\sotiation (Artelle), das Prinzip der joldarishen Hasfipfliht alier Affociationstheilnehmer vorausseßt, und daß de näheren Abmachungen yon einem dur die „Artelle" ad hoc gewählten Aeltesten vereinbart werden. Die Artelle figurirt als noralise Person; das Fehlen einzelner Mitglieder gilt daher nicht als Kontrakibrub, wenn die Genossen die Arbeit der Fehlenden mit übernehmen. Unter den in Tit. 10 enthaltenen Straf vellummungen tft als prinzipiell wichtigste die kriminelle Verkfolgun des Kontraëtbruches bereits erwähnt. Die Anreizung zur Arbeits: einstellung wird mit ein- bis dreimonatlißem Gefänaguiß ‘Vestraft die Theilnahme daran mit drei bis fünfzchutägigem Gefängniß. E Ç "i o (Zaitena . } f Eogli h } 1E T Ahndung O Seitens der Dienstboten unterliegen der polizeilichen 4 Schweden nad Norwegen StocCholm, 17. Februar. Der Regieru ngsentwurf wegen Zusaß zu §. 80 der Ver- fal ung wurde in der heutigen Sigzung des Konstitutions- us} ch usses mit 14 gegen 5 Stimmen verworfen. Dagegen wurde die vorsährige diesbezügliche Aenderungs - Vorlage zu 9.- 80; i __ yWürde beïi Aufhebung des „Jndelaingwert“ die Ordnung der Kuegsmacht dur ein besonderes Geseh bestimmt, -so soll eine tolhe

C5 eneral Stag tat io 177 (t 4

res à Staatstafse dur den Staatshaushalts-Etat pro 1873

iverwiesene Einnahmeübershuß des Staatsschaßes von 5,250,000 Thlr 2 1 % 7 be

A E E CUDeTIO : Mithin blieb am Schlusse des Jahres 1873 iucl. 7250 Thlr. in gr. 5 Pf. e

Effekten 4,300,255 Thlr, 26 Sg E 171964 Blo Cola a C c E Kunst, Wissenschaft und Literatur. t das ur de F » s 0 UDE E T i Ç e B af Le Ml e O S D zum Andenken r ee Sesretngskrtege errichtele Nationaldenkmal gegen di dg in einein Bestande bedrobenden Sandabgrabungen ibübek e dem dasselbe umgebenden wüsten Terrain ein gefälligeres Aus- E zu können, ist leßteres im Flächeninhalt von ctwas” R _Lcorgen tm Zahre 1862 den Weimarschen Erben für den E u n seitens T Staatsverwaltung abgekauft worden ._Verite&ung gartenartiger Anlagen auf diesem Terrain und einer E Dea 9 A igen al | rram und einer zweiten Auffahrt zu dem Monnment ift ein Profek wirf j ¡Tari 3 in Pconment ift ein Projekt entworfen, w die Genehmigung Zy Ne t 4E E 0E LL C Dri Cn, welches C )Yenehmigung Sr. Vate Det P Ip Gin 8 5 hat und dessen Kosten auf etwas Aber 270.000 L abet N . l Oen Was UVCr 20), A, verschläglid 3 rechnet find. Dieser Ausgabe teht eine Ein e Mt A be E 9gave iteyt eine Einnahme von 41,410 Thírn Ï geSgr. gegenüber, welcher Vetrag aus dem Verkauf voa etwas über 4 M orgen des nunmehr fiéfalischen Terrains an die Berliner Draue eige seids Tivoli erzielt und nach Maßgabe des Gesetzes om 18. Dezember 1871 zu den Fonds des ehemaligen StaatsiHaß vom 18. 2 LOCL en Fonds Des echemaligen Staatsschaßzes abgeführt worden ist. Als erste Baurate it i tat für das S geführt u i U. Als erste Baurate ist im Etat für das J 1875 cin Betrag von 135,000 zum Ansaß gebra@t. E N: E V0 S A 9 N S R a Vie Reliefs an den 36 Balkonbrü s N 1, c Die Reliefs an Galtonbrüstungen des Raths» N eh „rofeffor G alandrelli für den Preis von 240 0 Tblrà W m Mitwirkung der Bildhguer Schweiniß, Geyer und Brot : run Bildbgue d ntß, Geyer und Brod w olf her ft len Am 9) N n c V D / i d o Jersiclen Um 22. Marz 1876 follen, wie das „Tageblztt* votf herstcllen, Am rz 1807 V Tageblatt meldet, die beiden Statuen Kurfürst Friedrichs T. von Enfe und Sr. Majestät des Kaisers von Keil enthüllt werden, und ist darauf zu rechnen, daß bis zu diesem Tage auch die Balkonbrüstungen in der Hront der „Königstraße feriig geftellt wecden. Die übrigen Drustungen werden noch die Arbeit eines Jahres erfordern und etw im Sommer 1877 fertig werden. / / L Jn der am Sonnabend abgehaltenen S'ßung der Anthro- pologischen Gesellschaft hielt Vrofessor Schott aus Anlaß dex Vorführung von vier neu angeïommenen Lappländern einen Vor- af über den Volksstamm der Lappen. Dieses Volk, das fich allem ï 1 É E Db e L O E / E N AAO R weit nah Süden hin, vielleicht fo- ar vis an die Pyrenäen verbreitet hatte, besaß al icht Dis 0 e , besaß damals nicht n selbständige Fürstengeschlehter, soudern bewahrte auc die Ertities

rung an Héelde 3 en, { us C eil eV en C r o n ohn t Yervorg t, [24 de G c At L S ) at L e PP

land aus nah dem von Rie en j nt r Abend lande chi VCLT, (ck)5 X i bewoh: cen / j \ /

Konfession veröffentlicht folgendes Cirkular an die Pfarrer:

Straßburg, den 9. Februar 1875. Aenderung nicht ohne Uebercinstimmung von König und Reichst g d Netchstag

vorgenommen werden, *

und 1874 erfolgen.

Nah Artikel 28 des neuen Volks\{hulgesezes können (W. T. B.) Die

migte heute das Budget des

Die

Deputirtenkammer geneh- nähert fich dem Magyarischen und dem ärmer

\prochen ift, daß der obligatorishe Geltungsbereih des Central- Ministeriums des Aeußern und

Handelsregisters, welcher beim Schlusse des Jahres 29,322,709

Einwohner oder 73,4 Prozent der Bevölkerung des Deutschen Reichs umfaßte, sich bald auf noch mehr Staaten ersirecken werde, \o ist diese Hoffnung schon jetzt theilweis in Erfüllung gegangen. Es is daher auh die Erwartung berechtigt, daß sich spätestens mit dem Inkrafttreten des revidirten Handelsgesezbuchs

Privat-Unterrihts-Anstalten, deren Besuch von dem Besuche der öffentlihen Volksshulen entbinden soll, nur mit Genehmigung der obersten Schulbehörde errihtet werden, und es dürfen dabei nur Lehrer oder Lehrerinnen, welche diese Behörde nach Kenntnissen und Sittlichkeit für befähigt erkannt hat, an-

Da zur Zeit bei der Fürbitte für die Obrigkeit verschiedene For- meln im Gebrauch stehen und Einförmigkeit in dieser Hinsicht un- erläßlih ist, hat das Direktorium in seiner heutigen Sißung be- schloffen, daß fortan besagte Fürbitte in das sonn- und festtägliche Kircheugebet in folgender Fassung aufgenommen werden soll : :

Segne und s{üße das Deutsche Reih und unfern Kaiser

begann die Berathun s 5 Fi inisteri

1 : 1g des Budgets des Finanz-Ministeriums,

dirt der Finanz-Minister Minghetti die baldige Botlage des

Ga, N Budgets für 1875 verhicß. Minghetti erklärte, er

u e dann aud) seine Pläne, betreffend die Beseitigung des \angskurses des Papiergeldes der Kammer mittheilen. Der

i welche damals durch eine Majorität von nur 3 Stimmen in der Erslen Kammer zu Falle kam, zur Annahme empfohlen indem dieselbe dem Grundgeseze gemäß der nächstjährigen Session des Reichstages zur Behandlung vorgelegt werden soll.

Vei der vorgestern stattgehabten Einschreibung der Theil=-

T o Prof. Virchow Körperbeschafenheit der Lappen \ Ï K a} Lappen und glaubte zun sührten Leuten die e M itas daß der arisce habe.

ri mongolischen Ursprung. einige weitere Mittheilungen über die 1 an den vorge» S oft ausgesprochene Ansicht widerlegt zu tindade N amm blonde, der mongolishe {warze Hacfgrbe Ir wies sodann auf die Kleinheit der Lappen bin, die zwischen

nehmer bei der Adelszusammenkunft wurden Seitens Riddarhusdirektion Karten i 21 “räfliche, 50 Rb Und 101 adlige Mitglieder zu Sig und Stimme abgegeben. Bei der gestrigen ersten Sißung wurde Graf S. A. Sandels, General- Lieutenant, zum Wortführenden gewählt. Graf Hamilton welcher diesen Ehrenposten in den vorjährigen Sizungen beklei- dete, hatte ih in diesem Jahre keine Eintrittskarte gelöst.

Das Komité zur Ausarbeitung einer Pensions-Ord- nung für die Flotte tritt im Laufe dieses Monats in Carls- krona zusammen, und werden, wenn es für nöthig befunden wird die Verhandlungen hier in Stockholm später fortgeseht. a 5 Dampfschiffe und 6 Seemessungsboote von Stokholms Fiotte

1000 und 1500 Millimetern variire, betonte ibre Kur:käpFäketit # j ind 1900 Y ; j )re Kurzks bie lbe E S als charakteristisches Merkual Lie ‘Ge: ; ing, deren Breite die Höhe weit übertreffe. Im G; u fie glaubte Redner fein Urtheil dahin qutdfprechben: Jn dice n f P den Eindruck eines degradirten Volksstammes machen, erein L S, a einér höheren Kulturstufe gestanden haben kênne. „Der Professor für Zoologie am Polytechnikum i s Be As Eimer, hat einen Ruf als ordentlicher Prafefioe tue 0 ogie und vergleihende Anatomie an die Universität übingen angenommen, E ist

Der mecklenburg-\{chwerinsche Staatskalender Bande in seincn hundertsten

Minister bemerkte ferner daß Aender in Betreff Zi

| L Aenderungen in Betreff der Bier-

uer und der Gesetze über die Besteuerung des Altohols nicht tgenommen werden könnten, auch bei dem Geseh, betreffend ing der Börfen-Operationen, könne nur in den Aus- tit FoLarsQuften eine Modifikation eintreten. Der Senat E heutigen Sizung die Berathung über die Todes-

Türkei. (W. T. B.) Die „Times* meldet

z . (S B: # aus Kon-

pantinopel vom 21. d., daß die Pforte den König Alfons

de A panien noch-niht anerkannt und die Notifikation TYronbesteigung desselben noch nicht beantwortet hat,

Wilhelm! Segne und \{hütße unser theures Elsaß-Lothringen

und alle unsere Obrigkeiteu! f Wo in französischer Sprache Gottesdienst gehalten wird, ift fol- gende Formel zu gebrauchen: E Protège, Seigneur, l'Empire allemand! Protège et bén 18 l'Empereur Guillaume! Sois avec notre. chère Alsace-Lorraine et bénis toutes nos autorités! A íSFudem wir diese Beschlußuahme den Herren Pfarrern hiermit zur Kenntniß bringen, ordnen wir an, daß derselben, vom 28. Fehruar

d. J. ab, Folge geleistet werde. ; t 209 Der Prien T Direktoriums: rat,

gestellt sein. Von jedem Wechsel im Lehrerpersonal, im Lehr- plan und Shullokal is der Behörde vor dessen Eintritt Anzeige zu machen. Die Anstalten stehen zunächst unter der Aufsicht der Kreis\hul-Kommissionen und können bei Renitenz geschlossen werden. Neuerdings hat nun das Ministerium des Jnnern auf Grund jenes Artikels die genauesten Hieccidiind Erhebungen über die dermalen bestehenden Privat-Unterrichts-:Anstalten be- züglih der Unternehmer, der ertheilten Erlaubniß, der. erstrebten Bildungsziele und der Altersgrenzen der Schüler, bezw. der Scülcrinnen, unter Vorlage des Unterrichtsplans, der Zahl der Schüler nah Heimath, Religion u. \. w., der Lehrer und Hülfs- lehrer nah Name, Alter, Prüfungsnote 2c., des Lokals und der

der obligatorishe Geltungsbereih des Central-Handelsregisters auf das ganze Deutsche Reich erweitern wird. Daß eine der- artige Centralisation ein Bedürfniß i}, beweist die Thatsache, daß im Jahre 1874 bereits über 24,000 Firmen oder Proïuren in dem Centralorgan verlautbart worden sind. Der Jahres- beriht weist überdies nah, wie auch anderweitig das Be- dürfniß centraler Publikationen auf dem kommerziellen Gebiet hervorgetreten und wie dessen Befriedigung durch das Central- Handelsregister angebahnt worden ist. _ Aus dem „Central - Organ für das Realschulwesen“ ist ‘in mehrere Zeitaängen die Mittheilung übergegangen, daß der Präsident des Bundesraths (oder der Präsident des Reichs-

mit dem soeben erschienenen nenest Jahrgang eingetreten. fen