1875 / 48 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 Feb 1875 18:00:01 GMT) scan diff

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babe, sondern daß meine Hochs{chäßung "vor dem Institut in Halle daraus hervorgegangen ist, daß ih mir an Ort und Stelle ein mög- lich}t zutreffendes Bild von den doxtigen Verhältnissen zu gewinnen gesucht habe, und daß ih endlich nah einer eingehenden Unterhaltung mit dem von mir hochverehrten, die gegentheilige Meinung vertreten- den Professor Kühn mich bemüht habe, über die betreffenden Fragen mich \{lüssig zu machen. Ich habe mich davon überzeugt, vet das Institut in Halle für einen Theil seiner Hörec vortrefflich wirken mag und deshalb allein {hon die volle Existenzberehtigung besißt, abgeschen von seiner besonderen wissenschaftlichen Bedeutung, die ih bereits dem Hrn. Abg. Dr. Virchow gegenüber für die Univer- sitäten allzemein anerkannt habe, doch diese _Mustergültigkeit nicht anerkannt werden kann für einen anderen Theil derjenigen, die es besuchen. Auf eine Polemik in dieser Beziehung aber gedenke ih nicht weiter einzugehcu. Was die Frage der vom Hrn. Abg. Parifius berührten Frequenz betrifft, 10 ist das Justitut in Halle in den leßten Jahren von der erreichten höchsten Höhe um 100 Zuhörer herabgegangen und das Verhältniß der Zuhörer an den Universitäten und akademischen SFnstituten seit früheren Anführungen des Hrn. Abg. Parisius hat sid; dahin geändert, daß gegenwärtig an den preußishen Akademien mehr Zuhörer sind als an deu preußischen Universitätsinstituten, bezüglich der Bemerkung desselben Hrn. Abgeordneten wegen der an auderen Universitäten absolvirten Semester führe ih an, daß die ganze Zahl der landwirthschaftlichen Hörer an den preußishen Universitäten außer Halle einige 30 beträgt. Davon beansprucht Göttingen 30 mit Einschluß einiger Kameralisten, die Anstalt zu Kiel 4. Die Anftalt zu Königs- berg hat augenblicklich keine Zuhörer. Jch bemerke dabei, daß ih auch den leßteren Universitätsanstalten keinen Vorwurf hieraus mache; namentli bei Königsberg fehlen im Augenblick noch alle diejenigen Vorausseßungen, alle Hülfsinstitute u. #. w., welche nothwendig sind, um das landwirthsch@aftlihe Studium anu den Fakultäten mit Erfolg zu fultivicen. Das aber folgt mir aus Alledem, daß die konkreten Verhältnisse zu demjenigen Gedanken motiviren, den ich in der Haupts sache nur angedeutet, niht in allen Einzelheiten ausgeführt habe, daß es richtig ist nebeneinander Fakultätsstudien und selbständige akadewische Studien zu haben. Daß es ferner wünschenswerth ist, daß das selbitändige akademische Studium den gegenwärtigen Verhältnissen und wissenschaftlichen Ansprüchen in immer mehr entsprechender Weise zu entwickeln, daß zu cinem Fortschritt in der von mir angedeuteten Richtung auch eine größere Konzentration beitragen, und daß es vielleiht richtig sein kann, die Zahl der selbständigen Institute einzuschränken, habe ih bereits gestern in meinem Vortrage anerkannt und in allen diesen Beziehungen werde ich hoffeutlicch în der Lage fein, bei der nähstjährigen Etatsberathung Vorschläge dem Hohen Hause vorzulegen. L

Das wird genügen, um meine Stellung zu den Ausführungen der beiden gechrten Herren Redner darzuthun.

Zu Kap. 108 Thierarzneischulen und Veterinär- wesen bemerkte der Staats-Minister Dr. Friedenthal: Jch stimme mit dem Herrn Vorredner darin überein, daß ein schr hoher Werth dem wirthschaftlihen Interesse des Landes auf eine ute, sittliche und wissenschaftliche Qualifikation der Veterinäre zu legen ist, und daß die Seuchegeseßgebung, wie sie in reformatorisher Weise be- absichtigt wird, nur durchgeführt werden kann, wenn man auf die Hülfe eines so - beschaffenen Standes von Veterinären rechnen darf. Die Schwierigkeiten, die aber in dieser Beziehung entgegenstehen, sind nicht unerheblich. Gewiß ist es zunächst, daß die finanzielle Hebung des Standes ein Hauptmittel, um gute Kräfte zu erlangen, sein würde. Jhnen Allen ist aber bekannt, welche großen Anforderungen an Staatsmittel herantreten und daß nur allmählih, Schritt vor Schritt, größere Zuwendungen in den verschiedenen Zweigen erfolgen können. Eine solche Aufbesserung hat übrigens vor 2 Jahren statt- gefunden, und ih meinerseits werde gewiß sehr zufrieden sein, wenn es die Mittel erlauben, an “eine weitere Aufbesserung des Gehaltes der Veterinär - Beamten denken zu können, wozu in diesem Jahre die Möglichkeit nicht vorlag, da ja, wie Shnen bekannt is, der Grundsaß durchweg festgehalten wurde, eine Erhöhung der Gehälter der Beamten nicht vorzunehmen. Jn der- selben Richtung aber allerdings wird eine Maßregel wirken, welche Ihnen der Etat vorschlägt, die Bewilligung einer nicht unerheblichen Summe für die Dotirung von Grenzthierarztstellen hiermit wird eine Anzahl gut rentirender Stellen geschaffen, welche auch den anderen Beamten ein bisher nicht vorhanodenes Avancement gewährt. : Was die wissenschaftlihe Hebung des Standes der Veteri- nôre betrifft, so haben in den leßten Momenten Berathungen darüber stattgefunden, inwiefern die Ansprüche an die Qualifikation unserer Thierärzte, inwiefern die anderweitige - Gestaltung des Unterrichts an den Thierarzneishulen diesen Zweck zu fördern ge- eignet sein möchte. Vorschläge, die in dieser Beziehung von einer von mir berufenen Kommission gemacht worden sind, find im Reichs- fanzler-Amt, das ja für die Materie der Qualifikation kompetent ist übermittelt worden und ih gebe mich der Hoffnung hin, daß, wenn auch nicht im ganzen Umfange dieser Vorschläge, doch mindestens zu einem erheblichen Theile in dem angeregten Sinne eine Berüdsich- tigung erfolgen wird. ; e e Von großer Bedeutung, glaube ich, wird diejenige Einrichtung sein, welhe Ihnen ebenfalls der gegenwärtige Etat vorschlägt, die Einrichtung einex technishen Centralstelle für das" Veterinärwesen, an welcher es bisher gänzlich gefehlt hat. Diese Ceutralstelle, welche mei- nem Ministerium unmittelbar eingefügt werden soll, wird die Aufgabe haben, nach dem Vorbilde der wissenschaftlichen Deputation für das Medizinalwesen als technischer Beirath zu ‘wirken, 1) bei den Fragen, betreffend die organische Einrichtung der Thierarzueischulen, sowie deren Beaufsichtigung, 2) bei den Prüfungen der Beamtenthierärzte, 3) bei der technishen Aufsichtsprüfung über das staatliche Veterinärwesen, 4) bei der Begutachtung veterinär-polizeilicher Fragen, 5) bezüglich der Anwendung von Mitteln zur Hebung der Stellung der Veterinäre in wirthschaftlicher und wissenschaftlicer Beziehung, 6) betreffend die Viehseuchenstatistik, und 7) die Abgabe der geforderten gerichtlichen, Gutachten. Diese Deputation wird bestehen zunächst aus einer Zahl \tändiger!und technisch-sachverftändigen Kreisen entnommener Mitglieder, wie ich annehme aus den Kreisen der Veterinäre und Aerzte; sie wird ferner ergänzt werden, durch außerordentliche Mitglieder, hergenommen aus den Kreisen der Landwirthe, und neben der wissen- \chaftlihen Seite dieses wihtigen Zweiges auch die praktischen Be- dürfnisse, welche das Land gegenüber den Veterinäreinrichtungen geltend zu machen hat, zur Geltung zu bringen. Jn dieser Stelle wird zunächst gegeben sein, was der Herr Vorredner bei den Landes- behörden vermisse. Lassen Sie uns an der Spiße mit einer folchen íSnstitution, die den Beterinären selbstthätige Einwirkung auf die Behandlung der Veterinärangelegenheiten verschafft, welche fie bean- \pruchen, den Anfang machen, und O Sie uns von da aus weitere Schritte erwägen, nachdem ein Vrgan geschaffen ist, welches vorzugsweise den Beruf haben wird, geeiguete Vorschläge zu madthen.

Bei der Berathung des Justiz-Etats brachten die Abgg. Schlieper und Dr. Eberty die zwecklmäßigere Beschäfti- gung der Gefangenen zur Sprache. Der Justiz-Minister Dr. Leonhardt erwiderte:

Bei der bevorstehenden neuen Regelung des Strafvollzugs wer- den die Gedanken, welche von den beiden Herren Vorrednern ent- entwickelt worden find, in sorgsame Betrachtung gezogen werden.

Daß ich z. Z. näher auf dieselben eingehe, werden Sie nicht von mir erwarten,

Der Abg. Hansen \prach über die Heranziehung der Untersuhungsgefangenen zu den Gefängnißarbeiten. Der Justiz- Minister Dr. Leonhardt entgegnete: :

__JIh vermag die Sache 3. Z. nicht so genau zu übersehen, um mich näher zu äußern, insonderheit in Bezug auf den Fall, der Ver- anlassung gegeben hat zu der Bemerkung. Es wird aber genügen, daß die Sache hier angeregt ist, fie wird in weitere Erwägung ge- zogen werden,

Der Abg. Dr. Lieber grif} den Erlaß des Justiz-

daß, wenn

Ministers vom 15. Juli v. I. an, durch welches den Ober- Staatsanwalten die \{härfere Ueberwahung der Presse zux Pfliht gemacht wird. Der Justiz-Minister Dr, Leonhardt nahm hierauf das Wort:

Meine Herren! Es if ganz richtig, daß unter dem 15. Juli v. J. aus dem Justiz-Ministerium das Reskript ergangen ift, welches der Herr Vorredner fast wörtlich mitgetheilt hat. *Derxr Herr Vorredner hat die Befugniß des Justiz - Ministers, folche Reskripte zu erlassen, nicht angegriffen, das kann er auch nicht, denn der Justiz - Minisier führt die Oberauf- sicht über die Rechtspflege, und wenn er allgemein diese Aufsicht ge- nerell ausübt, so wird Niemand dagegen ctwas einwenden können. Um einen einzelnen Straffall hat es sich niht gehandelt. Je sehe mich auch nicht veranlaßt, übcr die Gründe, welche zu dieser Verfü- gung geführt haben, mich weiter auszulassen, weil auch der geehrte Herr Vorredner in dieser Beziehung kein Bedenken geltend gemacht hat. Der geehrte Herr Vorredner hat das Reskript, wie es scheint, getadelt, weil im einzelnen Falle davon ein Mißbranch gemacht ist. Ja, der Justiz-Minister kaun unmöglich gegen-jeden Mißbrauch ciner ein- zelnen Polizeibehörde einschreiten. Das Reskript des Justiz-Ministers gab der Polizeibehörde zu einer solchen Verfügung nicht die mindeste Beranlassung. In dem Reskript des Ministers ist gesagt! „zu die- fem Ende wird von den geseßlichen Mitteln der Beschlagnahme überall da unnachsihtlich Gebrauch zu machen sein, wo in einer Druk- {rift der Thatbestand einer strafbaren Handlung wahrgenommen wird.“ Es versteht si{ch ja von selbst: daß Gebrauch gemacht werde nach Maßgabe der Gesetze. S L E

Also der Staatsanwalt und die Polizeibehörde können selbständig einschreiten, wenn die Vorausseßung des §. 23 des Preßge]eles vor- liegt. Ist das nicht der Fall, so ist die Beschlagnahme auf gericht- lichem Wege zu. beantragen. Wie wenig auch_ diese Behörde zu Id- stein Grund und Veranlassung hatte, aus diesem Ministerial-Reffripte das Gegentheil zu entnehmen, geht daraus hervor, daß der Minister des Innern am folgenden Tage ein Schreiben an die Regierungen und Landdrosteien erlassen hat. Jn diesem Reskripte ist nun genauer Folgendes bervorgehoben : A E

„Zugleich sind die genannten Behörden (nämlich die Polizeibe- hörden) mit der Weisung zu versehen, der in dem Erlasse charakteri- sirten Tagespresse nicht allein ihre volle Aufmerksamkeit zuzuwenden, sondern auch, sofern einer der vom §. 23 des Reichsgeseßes über die Presse vom 7. Mai 1874 vorgesehenen Fälle vorliegt, ihrerseits fofort mit der Beschlagnahme der Druschrift vorzugehen.“ : E

In den übrigen Fällen —, wird ihnen gesagt —, hätten fie sich an den Staatsanwalt oder die Gerichte zu wenden, damit diese das Weitere veranlassen. Ih weiß nicht, ob die fragliche Verfügung er- lassen ist, dem Justiz-Ministerium is von einer solchen Verfügung keine Kenntniß geworden. Der Justiz-Minister war mithin auch nicht in der Lage, dieserhalb irgend einen Schritt zu thun. Jch glaube, daß aus einem möglichen Mißbrauche, welchen eine beliebige Polizet- behörde in Nassau gemacht hat, gegen die Verfügung des Justiz- Ministers vom 15. Jali v. J. irgend ein Bedenken nicht geltend ge- macht werden kann. Richtig ist allerdings, daß eine Reihe von Untersuchungen eingeleitet worden ist gegen die ultramontane Presse. Wenn aber der geehrte Herr Abgeordnete meint, daß die Unbegründet- heit dieser Untersuhungen daraus hervorgeht, daß außerordentlich piel Freisprehungen ecfolgt seien, \o ist das wie statistisc nachzu- weisen unrichtig. Meine statistishe Nachweisung geht bis zum 90. Januar d. I. Es wurden in der Zeit vom 20. Juli v. J. bis zum 20: Januar . d. J. 86" Untersuchungen ‘eingeleitet. Erkannt if bis zum 20. Januar d. I. in 46 Fällen, und es find in diesen Fällen ergangen Verurtheilungen 39 und Freisprehungen 7. Daraus würde also zu entnehmen sein, daß die Staat3anvaltschaften, wenn fie Anklage erhoben haben, guten Grund dazu gehabt haben. Denn das Verhältniß der Freisprehungen zu den Verurtheilungen ist doch ein sehr ungünstiges. .

Der geehrte Herr Abgeordnete hat dann sich darüber beklagt, daß die Justiz niht gerecht gehandhabt werde. Einer solchen allge- meinen Behauptung seße ih ganz allgemeinen Widerspruch entgegen. Wenn der geehrte Herr Abgeordnete zum Beweise sich bezogen hat auf die Schrift des Professor Grneist, so begreife ich das nicht. Der Professor Gneist spricht sih in dem betreffenden Passus ganz abstrakt aus über die Stellung der Staatsanwaltschaft “und über die Frage, ob die Staatäanwaltschaft allein das Necht der Anklage haben solle, oder ob das Recht der Anklage auch zu gewähren sei als Popular- flage. Wie hängen denn diese Erörterungen zusammen mit den Er- gebnissen der Strafrechtêpflege in Preußen? E

Ich kann nur ein bestimmtes Faftum hervorheben, weil dieses bestimmt berührt is, nämlich die Beschlagnahme der Germania. Ich behaupte in dieser Beziehung, daß die Staatsanwaltschaft in forref- tester Weise verfahren hat, als sie die Germania mit Beschlag belegte, und die übrigen Zeitungen nicht mit Beschlag belegte. (Oh! Oh! im Centrum.) Ja! meine Herren, warten Sie erst ab, was ih Jhnen sage. Es ist allerdings wahr, die Bulle, welche neuerdings erlassen ist, ist an sich ein historishes Aktenstück, wenn ein solches Aktenstück publizirt wird, wird immer darauf gesehen werden, in welcher Absicht, zu wel- chem Zwecke das geschieht, ob die Publikation erfolgt dolo malo oder nicht. Wenn die Staatsanwaltschaft nun dieses Stück der Germania mit Beschlag belegte, so hatte sie guten Grund, davon auszugehen, daß eine bestimmte Tendenz verfolgt würde, denn das eben liegt in der allgemeinen Tendenz der Germania; wie wenig sie fich in dieser Auffassung getäuscht hat, geht daraus hervor, daß in der folgenden Nummer der Germania die Nußanwendung gemacht wird. Was aber viel wesentlichec in Betracht kommt, ist, daß der Abdruck der Germania garnicht als hiftorisches Aftenstück angesehen werden kann, fondern mehr als ein Aktenstück, welches die Germania sich angeeignet hat, denn die Germania hat sich erlaubt, jeden bedenklichen Passus in dieser Bulle mit gesperrter Schrift seßen zu lassen. Es ist kein historisches Aktenstück mehr, wenn ich durch gesperrten Druck oder in anderer Weise zu erkennen gebe, was die Bulle im Wesentlichen enthält. Es wird sich ja zeigen, meine Herren, wie die Gerichte ur- theilen; so sche ih die Sache an. Warum haben die anderen Zei- tungen das nicht gethan? (Zuruf im Centrum: „Andere auch.) Ich weiß es nicht, ih habe keine Zeitungen gesehen, welche ebenfalls mit gesperrten Lettern hätten drucken lafsen. Uebri- gens muß ih bemerklich machen, daß die Bescklagnahme der Nr. 40 der Germania erfolgt ist, nicht etwa vom Staatsanwalt, fondern durch Rathskammerbeschluß auf Grund des §. 110. Eine an- dere Nummer, die Nr. 41, ist allerdings in Beschlag genommen durch das Polizei-Präsidium auf Grund des §. 111 (Zuruf: 110!), Nein, 8. 111! Der Staatsanwalt hat die Sache der Rathskammer vorge- legt, hat aber zugleich die Beschlagnahme beantragt auf Grund des 8. 110 und die Rathskammer hat auf Grund des §. 110, welcher in dem §. 23 des Preßprozeßgeseßes nicht enthalten ist, die Beschlag- nahme bestätigt.

Der Abg. Windthorst (Bielefeld) fragte, aus welhem Grunde der Justiz-Minister ein Reskript erlassen habe, nach welhem Berichte über die Vermögensverhältnisse der Justizbeamten eingefordert werden solle. Der Justiz-Minister

Dr. Leonhardt antwortete: i

Di? Auskunft will ih gern - geben, und es freut mich in der That, daß ih in der Lage bin, mich hier aussprechen zu können, R die Sache irgendwie Mißverständnisse mit sich geführt haben jollte. / h

In einem so großen Staate wie Preußen, muß der Justiz- Minister si nothwendig Kenntniß verschaffen von den Verhältnissen seiner Beamten. Auch ift es für den Justiz-Minister von Wichtigkeit, in der einen und andern Richtung zu wissen, wie die Vermögensver- hältnisse gestaltet sind. Im Allgemeinen ist diefes nicht der Fall : denn wel- ches Interesse kannder Justiz-Minister haben, zu wissen, ob seine Justizper- sonen und Beamten reich oder wohlhabend, oder niht wohlhabend find aber nah einzelnen Richtungen hin ist dieses Wissen von Interesse. Zum . Beispiel wird doch Jedermann es rügen, wenn der Juftiz- Minister zu Stellungen, welhe der Autorität bedürfen, so zu Prä-

sidenten- und Direktorenstellen Personen befördert, die in nit ordent. lihen Vermögensverhältnissen sind. Jch erlaube mir auch nah einer anderen Richtung Folgendes hinzuzufügen. Es kommt häufig vor,

daß cine große Konkurrenz statifindet unter richterlichen Beamten bei |

Beseßung von Stellen in größeren Städten, wo sich eine Universität oder ein Gymnafium befindet. Jst es nun nicht eine ganz richtige Erwägung für den Minister, unter denjenigen an ih glei qualifi- irten und in der Anziennetät nicht sehr auseinandergehenden - Per, Een denjenigen zu wählen, dem seine Vermögensverhältnisse diesez wünschenswerther machen. Der reiche Richter kann seine Kinder nah Gymnasialstädten schicken, aber für den Richter, der nicht wohlhabend ist, ist es von großem Werthe, daß er an einen Gymnafsialort ver: seßt wird. Uebrigens hat man fich auch schon [eker in den Berichten jedoch nicht durchgängig über die Ver- mögensverhältnisse geäußert; in der neueren Zeit, daß die Auf. stellung der Verzeichnisse gleihmäßiger geordnet werden und so ift eg gekommen, daß auch gleihmäßig bestimmt worden ift, daß die Präfi- denten oder wer fonst fich generell zu äußern haben über die Familien- und Vermögensverhältnisse. Gemeint ist gar nicht, daß der Präsident sih dahin äußere: „der Richter hat so und so viel Vermögen“, fon- dern er soll sih nux generell äußern: er lebt in „geordneten oder nicht geordneten Verhältnissen“ oder: „er ift ein sehr vermögender Man oder er ist es nicht.“

Auf eine Erwiderung des Abg. Windthorst (Meppen) ent: gegnete der Justiz-Minister Dr. Leonhardt:

Ih freue mich wenigstens darüber, daß der Hr. Abgeordnete für Meppen dazu kommt, daß die Geseßmäßigfeit des Ministerialreskripts niht zu bezweifeln ist. : :

Er sagt, alle Parteien müßten mit gleichem Maßstab gemessen werden. Den Saß erkenne ih auch an, aber er findet im vorlicgen- den Falle gar-keine Anweudgzing. Deyn es handelt sih_ja eben_ny um Angriffe der kirchenpolitishen Blätter. Es lag nämlich die Ver- anlassung in dem Treiben derselben. Jch habe vorhin geglaubt, auf die Veranlassung des Reskripts nicht näher eingehen zu sollen, will eg jeßt aber in der Kürze than. Das Attentat war begangen am 13, Juni, im Laufe des 14. Juni waren bereits Mittheilungen aus Gicßen hierher gelangt, nameutlih daoüber, daß hei, Kullmann ein Exemplar der Eichsfelder Volksblätter (einer ultramontanen Zeitung) vorgefun- den sei, ferner daß Kullmann als Beweggrund seines Attentats die Kirchengeseße und die Stellung des Fürsten zur katholischen Kirche selbst angegeben hatte. Außerdem war im. Justiz-Ministerium be- fannt, daß cinige Monate früher ein i Duchesne, sich erboten habe, nach Deutschland zu reisen, um den Fürsten zu ermorden. Auch dort führten die Ermittelungen dar auf zurü, daß der Mann aus religiösem Fanatismus, der ihm nur dur die Tagespresse beigebracht sein konnte, zu sei: nem Entshluß gekommen war. Es war auch im Justi Ministerium nicht vergessen, daß schon seit wie die Germania, die Essener Blätter, ein Bonner Blatt, der Habelshwerter Gebirgsbote, das Breslauer Sonntagsblatt und andere Blätter ihren Lesern klar zu machen sich bemüht hatten, daß es für die fkatholische Kirche sehr erwünscht sei, wenn Fürst Bismarck stürbe, es war angesichts aller dieser Thatsachen vorauszusehen, daß nunmehr diese Blätter, die so lange geheßt hatten, niht stumm bleiben würden. Daher das Re- \fript. Es war hohe Zeit dasselbe zu erlassen. Denn {hon an dem- selben oder an dem folgenden Tage war in der Germania Folgendes zu lejen: „A la guerre comme à la guerro.“ Wer es wagt, die Üeberzeugungen und heiligsten Gefühle von Millionen Menschen mit rüdcksichtsloser Hand anzutasten, der muß sich niht verwundern, wenn der Unwille sich] in dem einen. oder andern Kopfe zu dem Plane einer verbrecherischen Gewaltthat verdichtet.“ Ferner: „Blind war in seinen Ueberzeugungen und Gefühlen {werlich so tief, so systematisch, so grausam gekränkt als Kullmann.“

Wie massenhaft demnächst die ultramontane Presse gesündigt hat, ÿ

davon giebt Zeugniß die große Zahl der Verurtheilungen. L Dann hat der Herr Abgeordnete für Meppen bemerkt, der Justip Minifter hätte ein solches Reskript nicht erlassen dürfen, weil er fih über die Wirkung chines solchen nicht klar gewesen is. Zur Begrün- dung dieser Behauptung wird angeführt die angebliche Verfügung einer nassauischen Polizeibehörde. Jch follte also voraus gewußt haben oder voraus denken follen, daß die nassanische Polizeibehörde eine solche Verfügung erlassen werde.

Fch weiß von dem Reskript gar nichts; so lange mir das Reskript nicht authentish vorgelegt wird, nehme ich auch nicht an, daß es gelautet hat, wie der Hr. Abg. Lieber vorher gesagt hat, Jedenfalls ift soviel gewiß, daß die Polizeibel) örde, wenn fie ein folhes Reskript erlassen hat, durchaus nicht in der Absicht gehandelt hat, die klaren ge|eßlihen Vorschriften zu überschreiten, denn das Ministerium des Innern hatte auëdrücklih auf die Sachlage hinge wiesen, auch ift in der Polizeiverfügung, wie sie vorgelesen ist, selbst 8. 23 des Reich3geseßes ins Auge gefaßt. Wenn die Berfügung zu Srrthümern veranlaßt hat, so is offenbar nihts anderes gesehen, als cine s{chlechte Redaktion, jedenfalls glaube ih nicht, daß bei solcher Sachlage der Justiz-Minister irgendwie angefochten werden kann. A Dann sagt der Herr Abgeordnete für Meppen, darüber fei 14 gerade die Beschwerde zu führen, daß der Justiz-Minister nicht die

Polizeiverfügung zu seiner Kenntniß bekommen und korrigirt habe. |

Er macht auch der Staatsanwaltschaft und der Ober-Staatsanwall- schaft den Vorwuzf, sie würden wohl ges{lafen haben. Wie kann man überhaupt erwarten, daß in einem großen Staate der Justiz: Minister jede beliebige Verfügung einer Polizeibehörde kennt. Alles ist nur unter der Vorausseßung gesagt, daß die Sache so liegt, wie sie vorgetragen ist. Davon wissen wir aber gar nicht, es ist immer fsupponirt. Auf solche Art Suppositionen hin werden Vor würfe der \chneidendsten Art gegen den Justiz-Minister formirt ganz mit Unrecht. So ganz bei Wege lang kommt nun auch der Larno wißzer Fall. Ich erinnere mich allerdings, daß in der vorigen Session dees Hauses davon die Rede gewesen ist. Jh habe auf die Sade nicht das allermindeste Gewicht gelegt, weil es gar keinen Sinn g& habt hätte, auf die Komposition des Tarnowißtzer Gerichts einzuwirken, Es handelt sih um eine die Maigesecßze betreffende Rechtsfrage. VA Tarnowißer Gericht hatte anfänglich die Absicht befolgt, welche später dul authentishe Auslegung für unrichtig erklärt worden ist ; in einen zweiten Fall hat das Gericht anders geurtheilt; es war anders be setzt. Sn der Zwischenzeit hat aber das Appellationsgericht in Rall bor hon in dem Siune der richtigen Absicht erkannt, ich wei S ob au bereits das Ober-Tribunal, Wie) sollte nur wohl ein Prü dent oder ein Justiz-Minister so dumm sein, wenn er überhaupt tw wirken will, auf die Justiz, daher bezüglich eines Untergerichts dessen Erkenntniß gar nicht weiter in Frage kommt, zu thun. Wenn M einmal schlimme Gedanken hegen will, so kann man darauf komme daß ein Justiz-Minister den höchsten Gerichtshof dekomponire, p aber ein Untergericht, dessen Erkenntniß von beiden Theilen angefochten ist. Jch habe von der Sache gar nichts erfahren ; die Besen erfolgte vom Präsidenten ab zum Appellationsgerichte Ra die Aenderung dort in den Verhältnissen wird wohl einfach mit seßung oder Krankheit zusammenhängen. 4 iAtisde

Der Herr Abgeordnete für Meppen sagte uns: die stati Nachweisung wolle nicht viel sagen. Jch habe statistisches N 4 nicht angeführt, um anzugreifen, sondern um auch zu yertheidlg gegen entgegengeseßte Vermuthungen des Hrn. Abg. Pr. Lieber, uis

Der Herr Abgeordnete für Meppen kommt auf die Ge A und will mir einen Vorwurf machen: ih hätte vorsichtig sein wi sen, damit niht etwa die Richter aus meiner Rede entnäymER die wohl zu erkennen sein möchte. Die Gerichte bekümmern sich air Meinung, die ih hier aus\spreche, unendlih wenig, und haben x va li vollkommen Recht darin. Die Gerichte des Landes t i mir in einer viel zu hohen Ehre; ich achte sie viel zu M a ne ih annehmen möchte, sie könnten sih irgendwie dur euer int die hier fallen, in ihren Entscheidungen beeinflussen lassen.

j; A det Herren, ich habe den Fall nicht herangezogen, sond! j e Hr. Abg. Dr. Lieber hat diejes gethan; m

belgisher Kesselschmied, |

Wochen Blätter V

Pfliht war es nun, da er die E OTGE a Va t durchaus forrektes , wie fie sind. Wel l auen Mae n E Ne best alle anders, habe ich entwickelt. i She an Gericht fie theilt, dag 50, Meile Fommt es hier nicht an. ih mir freie Hand wahren. in diefer Beziehung meine Aeußerung zu hören,

aller

unterlaffen sollen, den Fall der Germania heranzuziehen Eine dem Hause der Abgeordneten vorgelegte

E p be rb sowie den tozejaninstituten auf Grund der n ü ki seße zur Zeit einbehaltenen Zuschüsfe anl h

als einbehalten nach. Ermland 9647 Thir. 24 Sgr. 4 Pf. berg 5205 Thlr. 20 Sgr. ; Bischof von Culm zu Pelplin 7125 Thlr. ; Erzbischof von Gnesen und (der Erzbischof it aus seinem Aute entlassen: d Bisthumsvermögens ist einem besonderen Kommi Theoretisch-theologishes Seminar in Posen tisch-ascetishes Seminar in Gnesen 3941 bischof von Breêlau 12,000 Thlr, lau 2465 Thlr. 21 Sgr. 11 Pf. ; Bischof von Pa

Thlr

(der Bischof ist aus scinem Amte entlassen. D

bischöflichen Vermögens ist cinem beson deren Kom Seminarium Theodorianum in Paderborn 4950

Seminar zu Paderborn 2131 Thlr. ; Bischof von Münster 8000 Thlr S p A s §9

Priester-Seminar in 12,000 Thlr. (wegen Nichtbeseßung der

Staatssubvention für das Seminar Summe werden indeß 4000 Thlr. eKonvikt in Bonn nah wie vor, nur Bischof von Trier —.

an das fa

Bischöflihes Seminar zu

12 Sgr. 10 Pf. (dieser Betrag stellt nur die Gel dleistungen des Außerdem sind die Dotalgüter des Seminars mit

d Ollmüß (bezicht keine :

ch) ) ; Blrst-Erzbishof von Ollm cht feine Zu-

[üsse aus der Staatskasse) ; gurst:-Grzbishof von Prag E

Srzbischof von Freiburg (erhält überhaupt nur einen Staatszuschuß

von 40 Thlr., welcher jedoch keine persönliche Einnahme des Erzbischofs

Staates dar. Beschlag belegt.) ; Fürst-Erzbischof ven

bildet); Bischof von Hildesheim 4727 Thlr. 23 S des Bischofs j Thlr. 23 Sgr. 8 von sfestge]eßten Geldstrafen mit Beschlag belegt),

und die nebst dem philosophish-theologis Lehr-Insti i nd Di i n@-tbeologishen LYehr-Fnstitut damit verbundene Emeriten- und Demeriten-Axstalt zu Hildesheim 3675 Thlr.;

; Bischof von Fulda (wegen Erledi-

Bischof von Osnabrück gung des bischöflihen Stuhls wird das Gehalt Ie Sgr. 2 Pf. an den allgemeinen Kirchenfonds Bermögensverwaltung des Bisthums ist einem

missarius Übertragen), Priester-Seminar zu Fulda 1220 Thlr. ;

M ———— —— _— E T

Staatsanwalischaft halte, die Sachen dar-

4 ; Staatsanw0c N in dem einen Falle fo zu Handeln, Dees bewogen

das lasse ih dahin gestellt sein; da

t rau Gegen den Hrn. Abg. Dr, Lieber eis b Wenn man es hätte vermeiden wollen,

ihrer Leitung unterstehenden

1 tenen ? e aus emeinen S - und besonderen Fonds weist im Ganzen 110 958 Er r

. - , e Im Einzelnen find gesperrt dem Bischof von Priester-Seminar in Brauns-

ffarius übertragen) ra Thlr., . 19 Sgr.4 Fürst- Bee Z a: L . 9 U e geistlißes Seminar in Bres-

Münster 2587 Thlr. ; Erzbischof von Cöln

_ 12A hir, (wegen Sgiccursalpforreiewz, ist das ck -—Gehtt-=des- ŒzÆfchofs vM 2,0 Thlr. Fährlich zur De, der

festgeseßten Geldstrafen mit Beschlag bele Mr trt Í CLSCIEN Serie I DesMla( gt), Priester-Semin-

(Cöln 3470 Thlr. (in de1a EÆtaatshaushalts-Etat Tab 1170 Se S aufgeführt.

zur Zeit direkt,

mit 4727 Thlr. 23 Sgr. 8 Pf. jährlich ist zur Deckung

angriff,

dem anderen

Bischof von Limburg —, Priester-Semi in Qt s 12 Sgr: 10 Pf. (= 1000 Gulden. eminar in LimbBurz 571 Thlr. [

in unveränder Ländern. In

dings diese Ansicht. Gewerbe

Durch Allerhöchste

so hâtte man es

Nachweisung Gas orden,

rchenpol{chen Ge-

Oefterreich-Ungarns. _Klerifal-Seminar Posen 12,000 Thlr. ie Verwaltung des

1865 17 Mill. Zollctr., Zollctr., 1871 54 Mill. Zollctr ,

Prabs | vat die

derborn 8000 Thlr.

t b tibreo des uusjar übertragen). | & Q s

Thlr. , Priester Jahre 1874 wurden oflein von

Kohlen verfrachtet.

1874; 32,993,789 Zollctr.

Nord-Deutschland (via Bodenk und Franzenshad) erfuhr 1, September 1874 eingetretene deutschen Bahnen und Jahre 1874, andererseits cine

Von dieser tholisch-theologische abgeführt) ;

Trier 2851 Thlr.

Dresden

nach Berlin

Eisenstein für das böhmische Pf. (die Besoldung

Klerikal-Seminar

: sich die vorjährige Einfuhr vo mit 3428 Thlr. gte Ki D Y abgeführt. Die besonderen Koms-

Á

Staats-Anzeiger, das Central-Handelsregister und

Postblatt nimmt an: die Iuscrateu - Expedition des Dentschen Reihs-Anzeigers und Königlich

Preußischen Staats-Anzeigers: Berliu, 3. W. Wilhelm-Straße: Nr, 32.

A M Inserate für den Deutschen Reichs- u. Kgl. Preuß.

das 1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen,

u. dergl,

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc,

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

SteckXbriefe und Untersuchungs - Sachen-+ [

Stedbrief. Der unten näher bezeichnete Ar- beiter und Knecht Friedrich Schulz aus Berlin steht im Verdacht des {weren Diebstahls. Seine Verhaftung hat niht ausgeführt werden können. Cin Jeder, welcher von dem Aufenthalte des 2c. Schulz Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon der nächsten Gerichts- oder Polizeibehörde Anzeige zu machen, Gleichzeitig werden alle Civil- und Militärbehörden des Zn- und Auslandes dienftergebenst ersucht, auf den 2c. Sulz zu achten, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm si vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an unsere Gefängniß-Inspektion abzuliefern. Signuale- ment: Der Arbeiter und Knecht Friedrih Schulz ist 24—26 Jahre alt, 5 Fuß groß, hat schwarze lange Haare, freie Stirn, dunkelblonde Augenbrauen, dunkle Augen, lange und gebogene Nase, gewöhnlichen Mund, kurzen \{chwarzen Vollbart, vollständige Zähne, ovales Kinn, runde und dicke Gesichtsbildung und gesunde Gesichtéfarbe und ift mit einer. shwarzen Pelzmübe, deren Deckel von Tuch ist, grauem de- fekten Rock und Hosen und ledernen Gamascheu- Stiefeln bekleidet gewesen.

&ehrbellin, den 22. Februar 1875.

Königliche Kreisgerichts-Kommifssion.

Der uüterm 12. Januar cr. hinter den Arbeiter Hermann Schroeder zu Luban erlassene Steckbrief ist durch Wiedereinlieferung des Schroeder erledigt.

Tuchel, den 10. Februar 1875.

Königliche Kreisgerichts-Deputation.

Gestern wurden in Diez gestohlen: 1) eine silberne Ankeruhr mit Goldrand und Arabesken auf dem Deckel. Am Glas ein kleines Splitterhen ausge- brochen. Die Nummer in der Uhr enthält außer anderen die Ziffern 603. 2) ein 6 läufiger Revolver 7 Millimeter Kaliber mit dem Stempel : K. Scheibe. 3) ein s{chwarzer Tuchrock mit der Firma Julius Lischler in Coblenz versehen. Jh ersuche um Re- cerchen. Limburg a. d. Lahn, den 20. Februar 1875. Der Königliche Staatsanwalt.

Subhaftationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

09%] Oeffentliche Vorladung

des Verklagten zur Klagebeantivortung.

Die verwittwete Hausbesizer Otte, Franciska, geb. Buchale hier, hat wider die Erben des am 13. September 1866 zu Neisse verstorbenen Bauer- gutsbesißers Franz Klammt Klage mit dem An- trage erhoben,

die Verklagten zu verurtheilen, an die Klägerin 300 Thlr. nebst 5% Zinsen hiervon seit dem 1. April 1873 zu zahlen und die Prozeßkosten zu tragen.

Der Aufenthaltsort des mitverklagten Miterben Heinrich Klammt ift unbekannt. Wir fordern daher denselben auf, die Klägerin klaglos zu stellen oder in dem zur Beantwortung der Klage auf

den 19, Iuli er., Vormittags um 11 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter Kolberg an hiesiger Ge- rihtsftelle anberaumten Termine zu erscheinen, die Klage vollständig zu beantworten, die Beweismittel bestimmt anzugeben, die Urkunden im Original oder

u, s, w. von öffentlichen Papieren,

a R

men werden,

in dem Termine eine schriftliche Klagebeantwertung einzureichen, diese muß aber von cinem Rechtsanwalt unterzeichnet sein, - widrigenfalls sie für nicht ange- bracht erachtet und fofort zurückgegebea wird. Wenn er nicht zur bestimmten Stunde erscheinen oder sih nicht vollständig auf die Klage erklären oder endli eine schriftliche Kiagebeantwortung nicht zeitig eingehen sollte, so wird in contumaciam gegen ihn verfahren, die Thatsachen und Urkunden, worüber er sich noh nicht erklärt hat, werden für zugeftanden und anerkannt erachtet und was den Rechten nah daraus folgt, im Erkenntnisse gegen ihn ausgesprochen werden, Patschkau, den 14. Januar 1875. Königliche Kreisgerichts-Kommission.

[514] Oeffeutlizze Borladung.

Die Ehefrau des Papierfabrikanten Iulius Wilhelm Heinrich Krikhahn, Anna, geb. Huch, zu Alfenftedt bei Magdeburg, hat wider ihren ge- nannten Ehemann mit der Ängabe,

daß derselbé sie im Sommer 1868 verlassen und sich von seinem Wohnorte Aschersleben ent- fernt habe, ohne seit länger als drei Jahren

__ wieder Nachricht von sich zu geben, bei uns die Klage anf Ehescheidung wegen b68- licher Veranlassung angebracht.

Zur Beantwortung dieser Klage und weiteren münd- lihen Verhandlung is ein Termin anf __ den 25, Mai 1875, Bormittags 19 Uhr, in unserem Gerichtslokale, Zimmer Nr. 9, vor der Gerichts-Abtheilung anberaumt.

Der Verklagte, Papierfabrikant Julius Wilhelm Heinrih Krikhahn aus Aschersleben, dessen gegen- wärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, wird hierdurch 8ffentlich aufgefordert, sich spätestens in diesem Ter- mine zu melden und die Klage zu beantworten, widrigenfalls der thatsächlihe Vortrag der Klage für zugestanden erachtet und nach vorgängiger Ab- leistung des Diligenz-Eides Seitens seiner Ehefrau seine Che wegen bösliher Verlassung getrennt, er für den allein {huldigen Theil erachtet und in die Kosten des Prozesses verurtheilt werden wird. Quedlinburg, den 8. Januar 1875.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

" Ein schönes Gut

in nächster Nähe einer süddeutschen Residenz soll ver- kauft werden, Die Gründe belaufen sich auf circa 280 Tagw.; Oekonomie u. Wohngebäude sind voll- ständig getrennt und sehr geräumig. Die Wohnung insbesondere ist schr comfortabel. Anzahlung min- destens 50 Mille Gulden. Das reiche todte und lebende Oekonomie-JInventar bleibt. Offerte mit Ausschluß von Unterhändlern sub Þ. 644 an die Annoncen-Expedition von Rudolf Mosse in

in getreuer Abschrift einzureihen und die erforderli-

ift der Arlt A Kabinets-Ordre der An]chu} der Justizbeamten-Sterbekasse für die Appellations Gerichtsbezirke Breslau und Glogau an Ser E versicherungs-Aktien-Gesellschaft in

Bekanntlich übertrifft das Braunkol i

e t Das L lenbecken im nord- westlihen Böhmen an Stärke der Produktion und in Bezug E Ausdehnung seines Absaßtzgebictes j i (8 wurden dasell:# an Kohle gewonnen: 185 4 Mill. Zollctr, 1860 10 Mll. Zollcir. 1868 12 ie 1308 1867 25 Mill.

1874, für fast sämmtliche Zweige der Großiadustrie engünftig wie wenige innerhalb der leßten Decennien s\chreibt der Tagesbote“ E böhmische Braunkohlenindustrie in fort) Bn, niht aufzuhalten vermocht : gevnß disselben für jene durchaus befriedigend, eine 5 zatsache, welc

die dem Braunkohlenbergbau und dem B tunnfoblenvecln Mare innewohnende Kraft und Bedeutung klar E

Nach dem Auslande gingen im Ganzen per Bahn ) ): 1873: 23,117,142, 1874 mehr 9,876,1422ollctr. : auf der Elbe 1874: 6,578,154, 1873: 5,098 990, 1874 mebr 1477 164 Zollcik. Der Rest “verblich im ide, Der dverkébe 4 enba, Ebersbah, Warnsdorf, Weipert einerseits Einschränkungen durch die am

die ungünstigen Wasserstände der Elbe im inde e Förderung durch rer neuen wichtigen Bahnlinien in Sachsen, Laufiß, zu denen im Frühjahre 1875 noch 3 19 Hhinzukieten n Eger und Franzensbad) 1874 beträchtlic) Braunkohlen aufgenommen als 1873,

N 58 7 . E § 1 » 4 ver 5 (S e Jahresfrist zu erwartenden Bollendung der Bahnlinie Pilsen-Priesen- érlangen. Sfie den AITLAN Me Toy eñbedeit größere angen. Hur den inlandischen Verkehr war die Inbetriebseßung der Elbethal-Bahn ein wichtiges Ereigniß. E

Die englis{che Wollzufuhr v 2 i

: D e Soll om Auslande im Jahre 1874 erreichte nahezu 339 Millionen Pfande. 7 Lammwolle; rechnet man hinzu Alpacca, Vicuna und Lama, o belief

das vereinigte Königreich in runder Zahl auf Oder über 29 Millionen mehr als im Jahre Sing Ne großen Totaleinfuhr von 1874 überstieg 21 Millionen £ oder 1# Million £ mehr als im Jahre vorher. Ein sehr großer

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen

a

[1084]

den Editionsgesuche anzubringen. Später wird auf neue Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, im Laufe dieser Instanz keine weitere Rücksicht genom-

T) orf 0 1+ 45 4 of ; Derfelbe ist jedoch befugt, statt in dem anberäum- ten Termine zu erscheinen, schon vor oder spätestens

Kolonialwolle d. i, 21 Mill

und Handel. den britischen

vom 4, Dezember 1874

die Shlesische Lebens- als in 1860; Breslau genehmigt | Fahre später, gestiegen.

bei weitem alle Kohblenreviere

| Die Nr. Zollctr., 1862 15 Mill. Zollctr.,, Zollctr.,, 1869 33 Midl.

1873 70,, Mill. Zollctr. Das Jahr

ihrer fortschreitenden

Im Gegentheil war das Er- Betriebönachw

ar genug erkennen läßt. Im den Eisenbahnen 69,5 Mill. Centner

L brüchiger* Inlande. Der Kohlenverkehr nah

nannten Gefell

20 proz. Tariferhöhung der meisten Menschènlèben die Eröffnung mchre- Brandenburg und de- die direkte Bahn von Süd-Deutschland hat (via (ic) größere Quantitäten von dürfte aber erst nach der binnen

nft 0

ä d “14 während.

Bedeutung | Essex“,

Liverpool nach

sl ) Uébéx Dies war Schaf- und

ausländischer und Kolonialwolle in 343 Millionen Pfunde

Die 1873. Der deklarirte

men.

Theil dieser i

mehr als im vorhergehenden Jahre blieben. Zwei Drittel und Lammwolle-Zufuhr fommen nun von Australien. m ankommende Quantität stellte sich um 60 Millionen Pfunde geringer

H ette r Rußland, Aus der Rede iferatur: Zeitschrift des Königlich preußischen statistischen B a Jahrgang 1874, IV. Heft. Coursbu der Gag s Jureaus, Verwaltung, Februar 1875. ch der Deutschen Reichspost-

An den deutschen Küsten ereign-ten fh im Jahre i ; D KÜs: nh 1m Zahre 1874, einer von der „Deutschen Gesellschaft 2

sonen 198 geretiet, 141 konnten sich selbst helfen, Seit ihrer Gründung im Jahre 1866 hat die Gesellschaft bereits 766

der Westküste Afrikas nah Liverpool.

Kostenpreis auf 1,400,000

mportirten Wolle verließ England wieder wi

tem Zustande nach Frankreich, Deuts{land tes ea 1874 überstieg diefer Export von avsländischer und „aus dem vereinigten Königreih 144 Millionen Pfunde ionen Pfunde mehr als im Jahre vorher, so daß für Konsum 198 Millionen Pfunde oder ca. 4 Millionen [ Schaf- Die von dort

in 1867 Hatte fie 133 Millionen Pfunde erreiht; sieben in 1874, war fie auf mehr als 220 Millionen Pfunde

Verkehrs-Anstalten.

15 der Zeitung des Vereins Deutscher Eisen-

bahn-Verwaltungen hat folgeuden J ; i

ahn-Ve: j geuden Inhalt: Zur Signalordnun für die Eisenbahnen Deutschlands. Oefterreichi?cch- i k respondenz 1h YVesterreichish-Ungarische Koc- tarife. Breélau-Warschauer Eisenbahn-Gefell\ : Abä

Dreklau-ZSarschauer Eisenbahn-Gesellschaft: Abänderunge

des Gesellschafts-Statuts, Mitglieder des Vorilanb@s, —- Saal-Unftrud- Bahn: Gencralversammlungs-Beschlüsse. L ayerische Staatsbahnen :

Deutsches Reich: Die Reform der Eisenbahn-Fracht-

eisung der Königlich bayerischen Berkehrsaastalten pro des Finanz-Ministers.

zur Rettung Shiff-

br 7” aufgesteliten Statistik zufolge 75 Schiffbrüche, bei 361 Menschenleben gefährdet waren. - D L ol gens

l Die Rettungsstationen der ge- [haft haben von den in Lebensgefahr befindlichen Es 22 gingen zu Grunde.

gerettet.

Nach der „A. A. C.* vermehrt sich die - der 1 if E / „A. U. C.° vermeh h die Zahl der vern und für verloren geglaubten : A Ga S

) } englis chen Schiffe fort- wird neuerdings gemeldet, daß drei Liverpooler Schiffe

mit einer Gesammtmannjchaft von 48 Perionen s

i De an / s scheine nach ihren P qn Dort, alem Gu hon seit Monaten nichts von si hören gelasse e in i

n E , gelaffen haben und in ihre Bestimmungshäfen niht angelangt sind. Fal E

totalen Untergang gefunden haben müssen, da sîe

Diese Fahrzeuge find der

von Liverpceol nah Quebeck, der „Maypo ch o“, von

N ) if C j Fi Valparaiso, und der „Spitfire", von Gaboon an

Aegyptische Bahnen wird Folgendes mitgetheilt:

Die von Cairo nilaufwärtsführende Eis if ärtig bi Di ( i wärts ide Cisenbahn ift gegenwärtig bis Siut, der Hauptstadt Ober-Aegyptens, fertig geworden. Í bau der Sudan-Eisenbahn soll noch fünf Fahre in

5 res Aus- L T nspruch neh- ge dieser Linie wird auf 1750 Kilometer und dre Pfd. St. veranschlagt. Man verspricht

J

fich dort eine große Rentabilität von dieser Bahn, we F è Guoge s jer Bahn, welche den E der central-afrikanishen Produkte erleichtern soll, i 4 M

6 Inserate nehmen an: die autorisirte Ännoncen-Erpedition |

. Industriells Etablissements, Fabriken und Grosshandel.

« Verschiedene Bekanntmachungen.

. Literarische Anzeigen,

. Theater-Ánzeigen. In der Börsen-

. Familien-Nachrichten, | beilage. B

E Bekanntmachung. * R V4

Domänen-Verpachtung.

Das in der Provinz Haunover im Landdrostei- bezirke Hannover und zwar. im Amte Neustadt { a /Nbge., etwa 1 Meile von der Station Wunstorf, | an der Hannover - Bremer und Hannover - Mindener | Eisenbahn, fo wie etwa 4 Meile von der Station Cane an Les leßteren Eisenbahu und etwa 1% Mei-

en von dein BVadeorte Rehburg belegene König- liche Domänen-Bortverk s : Ad

L s Dokeloh mit den zugehörenden Wohn- und Wirthschafts- gebäuden, sowie an Gruundflächen, bestehend in: 1) Höfen und Baustellen von 0,7558 Hektaren, 2) Gârten . von 1,0816 3) Aderland ._ von 83,4709 4) Wiesen und Weiden . von 42,6681 9) Steinbruch ._ von 1,2567 ¿

___ zusammen von 129,2331 Hektaren, ferner mit deu Weideberechtigungen desselben in dem fisfali)chen Reddingerbruhe und dem Haster &orstreviere, sowie mit verschiedenen Wiesennachweide- und Ackerstoppelweide - Berechtigungen, endlich mit den fiskalischen Kircheuständen in der Kirche zu O Z soll für die Zeit von zwölf Iahren, und zwar „vom 1. Vai 1875 a0 bis anu 1, Mai 1887 öffentlich meistbietend verpachtet werden.

Das Pachtgelderminimunr ist zu dem Betrage von 6000 Mark (2000 Thalern) bestimmt.

Zur Uebernahme der Pachtung ift ein dispo- nibles Vermögen von 51,000 Mark (17,000 Thlr.) erforderlich, über dessen eigenthümlichen Besitz, sowie über die persönlihe Qualifikation als Landwirth jeder Pachtbewerber vor der Licitation bei uns, \pä- testens vor der Eröffnung des Licitationstermins bei unserem Kommissarius sich auszuweisen hat.

Der Licitationstermin ist auf

L " jt, jr Mittwoch, den 10. März 1875, Vormittags 11 Uhr,

in unserem Geschäftslokale an der Archiv- straße Nr. 2 hierselbst vor dem Herrn Geheimen Regierungs-Rath Audreae anberaumt. Die Verpachtungsbedingungen, sowie die Karten und Sertue ang eregisler kênnen in unserer Registratur an allen Wochentagen während der Dienststunden, Erstere auch auf dem Königlichßen Domänen - Vor- werke Bokeloh bei dem Herrn Domänenpächter Meyer cingeschen werden, welcher außerdem bereit sein wird, den Pachtbewerbern auf desfallsiges An- suchen weitere Auskunft betreffs der Vorwerks- Zubehörungen zu ertheilen. Abschrift der Verpachtungs-Bedingungen, resp. des Entwurfs zum Pachtvertrage wird den Pachtbewer- bern auf bezügigen Antrag gegen Erstattung der Kopialien, Druck- und sonstigen Kosten von uns zu- gefertigt werden. Hannover, dent“15. Februar 1875.

Königliche Finanz-Direktion.

Abtheilun ur omänen. Bru h).

Bekanntmachung.

o y 4

[1209] Die

Berlin. (R. M, 644)

ur hiesigen Probstei gehörigen Bor- werke

von Nudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemuigz, Cóôln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S., Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß- burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten, sowie alle übrigen größeren Anuonceu- Bureaus.

Neinertrag, Stoki mit 628,25 Morgen und 178,81 Thaler Reinertrag, Lowiæ mit 435,415 Morgen und 112,2 Thlr. Reinertrag, und eine im Gemeinde- territorio Zielomishel belegeue Wiese von 4,93 Morgen mit 1,97 Thlr, Reinertrag sollen inm Wege des öffentlichen Meistgebots auf dez Zeitraum von 18 Iahren verpachtet werden. ZU diesem Behufe habe ih einen Termin auf Mittwoch, den 17, März d. I,, Bormittags 10 Uhr, in Ven eit Pfarrhaufse erie j anberaumt, zu welchem Pachtlustige mit dem Be- merken hierdurch eilelzden werden, daß zuerst die Vorwerke einzeln und sodann alle drei zusammen zur Verpachtung gelangen und daß die Pachtbes dingungen, welche auh über die Höhe der Bietungs- jowie Pachtkaution Aufs{luß geben werden, 10 Tage vor dem Termine in meinem in dem Hause des Kaufmann Karge hierselbst befindlicen Bureau nebft den Auszügen aus der Grundsteuermutterrolle zux Einsicht ausliegen werden. Betiche, den 22. Februar 1875. Der Königliche Kommissarius für die Bermäö- gensverwaltung der katholischen Pfarrstelle zu Betiche, Bothe,

(214 Königl Tae

Die Anfertigung und Lieferung von 6185 Qu.-M.

Granitplatten und 475 lfd. M. Treppenstufen und

Thorschwellen für die Werkstattsbauten bei Ponarth

sollen im Wege der öffentlichen Submission verdun-

E slufti z

_ Untkernehmungsluftige werdon aufgefordert, i

Offerten frankirt und versiegelt mit Auflhritt;

«Submission auf Anfertigung und Abliefe-

rung von Granitplatten und Werkstückeu

__ für dic Werkstattsbauten bei Ponarth“

bis zum“ Submissionstermine

Freitag, den 12. März cr.,

; Vormittags 12 Uhr,

im Bureau des Baumeisters Clausen, Unterhaber-

berg 27, Königsberg, einzureihen, wo dieselben in

Gegenwart der persönli erschienenen Submittenten

eröffnet werden.

Die Zeichnungen, Bedingungen und das Masfsen-

Os 4 r A genannten D einzusehen,

verden auch auf Verlangen gegen Er

Kopialien von dort verabbota , U vi

Königsberg, den 22, Februar 1875. Königliche Vetriebs-Inspektion V.

Dienstag, den 16. März er,, Vormittags 9 Uhr,

wird im Büreau der unterzei{neten Verwaltun

woselbst die auch abschriftlich gegen Erstattung de Kopialien zu beziehenden Bedingungen auc liegen, die Lieferung von 4744 Pfund Roßghagreu. submissionsweile an den Mindestforderuden v,

dungen. Cob"enz, den 20. Februar 1875. Laaoo]

etsche mit 499,33 Morgen und 279,17 Thlr,

Königliche Garnison-Verwaltung,