1936 / 265 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 Nov 1936 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 265 vom 12, November 1936. S. 2

Vesoldungsplan A.

Aluffteigende Gehälter.

Besoldungsgruppe 1 a 8400 9500 10 600 11 600 12 600 RM Wohnungsgeldzushuß: TIT in der ersten und zweiten Dienstaltersstufe, IT von der dritten Dienstaltersstufe an. a) Zentraldienststellen: 1, Reichslandwirtschaftsräte, 2. Reichslandwirtshaftsräte als Stabsleiter Hauptabteilungen des Verwaltungsamts)h 3, Direktor des Oberschiedsgerichts für Lieferstreitigkeiten, 4. Oberforstmeister im Reichsnährstand als Vorstand der Abteilung „Forst im Privatbesiß bäuerliher und land- wirtschaftliher Betriebe“. b) Landesbauernschaften: Landwirtschaftsdirektoren.

bei den

Besoldungsgruppe 1b 6200 7000 7800 8500 9200 9900 10 600 RM Wohnungsgeldzushuß: TIT. D Bene LalDi entstellt: Oberlandwirtschaftsräte. b) Landes8bauexrnschaften:

1. Oberlandwirtschaftsräte als Stabsleiter,

2. Oberlandwirtschaftsräte als Abteilungsleiter in heraus- gehobenen Stellen mit besonders verantwortungs- vollen Amtsaufgaben 2), :

3, Oberforstmeister im Reichsnährstand in besonders wichtigen Stellen ?), E

4. Direktoren großer wissenschaftliher Anstalten von be- sonderer Bedeutung, soweit niht in dex Besoldungs- gruppe B 10.

Besoldungsgruppe 2a 4800 5400 6000 6600 7100 7600 8100 8600 9100 9700 RM Wohnungsgeldzushuß: IV in der ersten und zweiten Dienstaltersstufe, ITI von derx dritten Dienstaltersstufe an.

Landesbauernschaften:

1. Direktoren wissenschaftlihex Anstalten von mittlerer Größe und Bedeutung,

2. Stellvertretende Direktoren großer wissenschaftliher An- stalten von besonderer Bedeutung,

3. Abteilungsdirektoren bei großen wissenschaftlihen Anstalten von besonderer Bedeutung mit mehreren wissenschaftlichen Arbeitskräften.

Besoldungsgruppe 2h 7000 7500 8000 8500 8900 9300 9700 RM Wohnungsgeldzuschuß: ITT A Sen Ea Uen: 1. Oberlandwirtschaftsräte, soweit niht in der Besol- dungsgruppe A 1b, 2. Oberforstmeister im Reichsnährstand.

b) Landesbauernschaften: . Oberlandwirtschaftsräte, . Oberlandwirtschastsräte als Hauptstabsleiter 4), . Oberlandwirtschafstsräte als Stabsleiter, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 1Þ*®), . Oberforstmeister im Reichsnährstand, soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 2c 1.

Besoldungsgruppe 2e 1. Abteilung - (abgekürzt 2c 1) 4800 5300 5800 6200 6600 7000 7400 7800 8200 8500 8800 RM Wohnungsgeldzushuß: IV in der ersten bis dritten Dienstalters\tufe, ITI von der vierten Dienstaltersstufe an.

a) Zentral dtentstellen t Landivirtschaftsräte. ®)

D Landesba t ernschaften:

1. Landivirtschaftsräte 7),

2, Landwirtschastsräte als Stabsleitex ®),

3. Landwirtschaftsräte als Direktoren von anerkannten Aderbauschulen,

4. Landwirtschaftsräte als Direktoren der für die prak- tish-pädagogishe Ausbildung von Landtwwoirtschasts- lehrern anerkannten Landwirtschaftsschulen,

5. Landwirtschaftsräte als Direktoren von Landtwirt- schafts\chulen mit 4 und mehr, hauptamtlihen Lehr- kräften (einshließliÞh des Direktors) mit dex An- stellungsfähigfkeit als Landwirtschaftslehrer,

. Oberforstmeister im Reichsnährstand,

7. Forstmeister als Direktoren von Forstschulen,

. Direktoren oder stellvertretende Direktoren wissen- schaftlicher Anstalten,

. Direktoren und Abteilungsdirektoren bei fachlihen Lehr- und Versuchsanstalten größeren Umfangs,

1) Können eine durch den Haushaltsplan festzuseßende nicht- ruhegehaltfähige Zulage erhalten.

2) Die Bestimmung der Stellen hat sich dex Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft vorbehalten.

3) Die Bestimmung der Stellen hat sih der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Reichsforstmeister vorbehalten. :

4) Können eine nihtruhegehaltfähige Zulage bis zur Höhe des Unterschiedsbetrages in den Dienstbezügen zwischen den Besol- dungsgruppen A und A 1 a erhalten. L

5) Können eine nihtruhegehaltfähige Zulage bis, zur Höhe von 900 RM erhalten.

s) Landwirtschaftsräte, die als Abteilungsvorstände oder Unterabteilungsleiter in planmäßige Oberlandwirtschaftêrats- stellen dex Besoldungsgruppe A 1b eingewiesen werden, können zu ihren planmäßigen Dienstbezügen eine nichtruhegehaltfähige Zulage bis zur Höhe des Unterschicdsbetrages zwischen ihren planmäßigen Bezügen und denjenigen der Besoldungsgruppe A1b erhalten.

j 7) Landwirtschaftsräte, die als Abteilungsleiter, Abteilung3- vorstande oder Unterabteilungsleiter in planmäßige Oberland- wirtschaftsratsstellen eingewiesen werden, können zu ihren plan- mäßigen Dienstbezügen eine nihtruhegehaltfähige Zulage bis zur Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen ihren planmäßigen Be- zügen und denjenigen der Besoldungsgruppe A 2b erhalten.

s) Landwirtschaftsräte, die als Stabsleiter in planmäßige Oberlandwirtschaftsratstellen der Besoldungsgruppe A 1%Þ einge- wiesen werden, können zu ihren planmäßigen A Ub eine nichtruhegehaltfähige Zulage bis zur Höhe des Unter chiedsbetrages zwischen ihren planmäßigen Bezügen und denjenigen dex Besol-

10. Studiendirektoren als Leiter höherer Landwirtschafts- schulen und Kulturbauschulen.

Besoldungsgruppe 2e 2. Abteilung (abgekürzt 2e 2) 4600 5100 5500 5900 6300 6700 7100 7500 7800 8100 8400 RM Wohnungsgeldzuschuß: IV in der exsten bis dritten Dienstaltersstufe, ITT von der vierten Dienstaltersstufe “an. a) Zentraldienststellen : 1. Landwirtschaftsräte, soweit niht in der Besoldungs- gruppe À 2e 1, \ 2. Forstmeister im Reichsnährstand, 3. Direktor der Hauptkasse des Reichsnährstandes. Þb) Landesbauernschaften:

1. Landwirtschaftsräte, soweit niht in dex Besoldungs- gane A 2c 1,

. Landeskulturräte im Reichsnährstand,

. Forstmeister im Reichsnährstand, i:

. Direktoren und stellvertretende Direktoren wissen- schaftlicher Anstalten, soweit niht in dex Besoldungs- gruppe A 2e 1,

5. Studienräte an höheren Landwirtschafts\hulen Kulturbauschulen. e) Kreisbauernschaften: Landivirtschaftsräte. Besoldungsgruppe 2d 4800 5200 5600 6000 6400 6800 7200 7500 7800 RM Wohnungsgeldzuschuß: IV îin der exsten bis dritten Dienstalterss\tufe, IIT von der vierten Dienstaltersstufe an.

Zentraldienststellen : E Verwaltungsamtmänner im Reichsnährstand®).

und

Besoldungsgruppe 2e

3600 4000 4400 4800 5200 5600 6000 6400 6800 7100 7400 RM

Wohnungsgeldzuschuß: IV in der ersten bis sechsten Dienstaltersstufe, ITIT von dex siebenten Dienstaltersstufe an.

Besoldungsgruppe 3a

3600 4000 4400 4800 5200 5600 6000 -=-« 6300 6600 6900 7200 RM :

Wohnungsgeldzuschuß: IV in der ersten bis sechsten Dienstaltersstufe, IIT von der siebenten Dienstaltersstufe an,

Landesbauernschaften:

1. Gartenbauoberinspektoren im Reihsnährstand als Lelter von Lehr- und Versuchsanstalten für Obst-, Garten- und Ge- müsebau mit Musterbetrieben, soweit sie zugleich Leiter des Musterbetriebes sind,

2. Weinbauoberinspektoren im Reichsnährstand.

Besoldungsgruppe 3 h 4800 5200 5600 6000 6400 6700 7000 RM Wohnungsgeldzuschuß: IV in der ersten bis dritten Dienstalters\tufe, ITI von dex vierten Dienstaltersstufe an.

a) Zentraldienststellen : 1. Verwaltungsamtmänner im Reichsnährstand, [soweit niht in der Besoldungsgruppe A. 2d, 2. Bauamtmännex im Reichsnährstand.

b) Landesbauernschaften: 1. Verwaltungsamtmänner im Reichsnährstand, 2. Kulturbauamtmännex im Reichsnährstand, 3. Bauamtmännerx im Reichsnährstand, 4. Forstamtmänner im Reichsnährstand,

6) Kreisbauernschaften: Verwaltungsamtmännex im Reichsnährstand.

Besoldungsgruppe 3 c

3600 3900 4200 4500 4800 5100 5400 =- 5700 6000 6300 6600 RM Wohnungsgeldzus{huß: IV in dex exsten bis achten Dienstaltersstufe, IIT von dex neunten Dienstaltersstufe an, Landesbauernschaften: 1. Gartenbauoberinspektoren im Reichsnährstand 1), 2. Kulturbauoberlehrer im Reichsnährstand, 83. Lehrerinnen der landwirtschaftlihen Haushaltungskunde als Abteilungsvorstände oder Unterabteilungsleiterinnen,

Besoldungsgruppe 4 a 3300 3550 3800 4050 4300 4500 4700 4900 : 5100 5300 5500 RM Wohnungsgeldzuschuß: : IIT bei Gewährung einex ruhegehaltfähigen und unwider- ruflichen Stellenzulage von 900 RM von dex sechsten Dienstaltersstufe an, im übrigen: IV. Landesbauernschaften:

1. Oberschullehrer im Reichsnährstand,

2. Gartenbauinspektoren im Reichsnährstand (als Fachlehrer an Lehranstalten füx Obst-, Garten-, Gemüse-= und Weinbau),

. Direktorinnen von zweiklassigen Landfrauenschulen ""), . Lehrerinnen an dex Oberklasse einer Landfrauenschule.

Besoldungsgruppe 4 þ 1. Abteilung (abgekürzt 4b 1) 4100 4400 4700 4950 5200 5500 5800 RM Wohnungsgeldzushuß: TIV

O Bald Len Cen a 1. Verwaltungsoberinspektoren im Reichsnährstand,

9) Die Bestimmung der Stellen hat sich der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft vorbehalten.

19) Gartenbauoberinspektoren als Unterabteilungsleiter können eine ruhegehaltfähige und unwiderruflihe Stellenzulage bis zu 400 RM erhalten. ; \

11) Direktorinnen von Schulen mit mindestens 4 haupt- amtlichen Lehrkräften mit der C R P für Ober- klassen an Landfrauenshulen erhalten eine ruhegehaltfähige und unwiderruflihe Stellenzulage von 900 RM von dex fünften Dienstaltersstufe an; die Direktorinnen der übrigen zweiklassigen Schulen können eine ruhegehaltsähige und untwiderrufliche Stellenzulage von 400 RM von der dritten Dienstaltersstufe

—,

b) Landesbauernschaften:

. Verwaltungsoberinspektoren im Reichsnährstand

. Rechnungsoberrevisoren im Reichsnährstand,

. Kulturbauoberinspektoren im Reichs- nährstand -

. Bauoberinspektoren im Reichsnähr- stand

,

als Dienst, ftellenleite:

Besoldungsgruppe 4b 2. Abteilung (abgekürzt 4b 2)

3000 3250 3500 3750 4000 4250 4500 4750 5000 5250 5500 RM

Wohnungsgeldzuschuß:

V in der ersten und zweiten Dienstalters\tufe,

IV von der dritten Dienstaltersstufe an.

Landesbauernschaften:

1. Rehnungsrevisoren im Reichsnährstand,

2. Kulturbauoberinspektoren im Reichsnährstand, 3. Bauoberinspektoren im Reichsnährstand.

Besoldungsgruppe 4 e 1. Abteilung (abgekürzt 4c 1)

2800 3100 3400 3600 3900 4150 4400 4630

4900 5100 5300 RM

Wohnungsgeldzuschuß: V in der ersten und zweiten Dienstaltersstufe, IV von der dritten Dienstaltersstufe an.

a) Zentraldienststellen : Verwaltungsinspektoren im Reichsnährstand als Buchhaly bei der Hauptkasse des Reichsnährstandes.

b) Landesbauernschaften: 1. Verwaltungsinspektoren im Reichsnährstand in wiß tigeren Stellen, i x 2. Ackerbauschullehrer im O 3. Kulturbauschullehrer im Reichsnährstand.

Besoldungsgruppe 4e 2. Abteilung (abgekürzt 4 c 2)

92800 3050 3300 3550 3800 4000 4200 4400

4600 4800 5000 RM

Wohnungsgeldzuschuß: V in der ersten bis dritten Dienstalters\tufe, IV von dex vierten Dienstaltersstufe an. a) Zentraldienststellen : j Ï 1. Verwaltungsinspektoren im Reichsnährstand, 2. E in besonders herausgehobe1 tellen, U 3. Zentralkanzleivorsteher im Reichsnährstand. b) Landesbauernschaften: l ) . Verwaltungsinspektoren im Reichsnährstand, . Kultuvbauinspektoren im Reichsnährstand, . Bauinspektoren im Reichsnährstand, | , Garteninspektoren im Reichsnährstand in besond wichtigen Stellen, . Direktorinnen von LandfrauenshulenY) . Lehrerinnen dex landwirtschaftlihen Haushaltuy kunde, : . Wirtschaftslehrerinnen, Gartenbaulehrerinnen ü Siedlerberaterinnen mit abgeschlossener Ausbildung 6 Lehrerinnen dex landwirtschaftlichen Haushaltun kunde oder einer gleihwertigen Ausbildung, . Geflügelzuchtberater, . Meiereiberater.

Besoldungsgruppe 4 d 2800 3050 3300 3550 3800 4000 4200 RM (fünftig wegfallend)

Wohnungsgeldzuschuß: V in dex exsten bis dritten Dienstaltersstufe, IV von der vierten Dienstaltersstufe an. N Beamte, die von den Vorgängerorganisationen des Reihin Aas übernommen wurden und die noch vor dem Eintritt | ehtsnachfolge eine der Ergänzungsprüfung des Reiches (1 Vermerk zur Besoldungsgruppe A 4d der Reichsbesoldungsodnl entsprechende Prüfung abgelegt haben oder die nach den C dexr Vorgängerorganisationen den hiernah gepruüsten Beall gleichgestellt sind.

Besoldungsgruppe 4 e 2800 3000 3200 3400 3600 3800 4000 41 4300 4450 4600 RM Wohnungsgeldzuschuß: V in der ersten bis dritten e O IV von der vierten Dienstaltersstufe an. a) Zentraldienststellen: Hauptschriftgutverwalter. b) Landesbauernschaften: E M : L, Verwaltungsobersekretäre im Reichsnährstand bei 10 shaftlihen Anstalten sowie Versuchs- und Lehran]l0 9. Garteninspektoren im Reichsnährstand, „f 3. Weinbau- und Kellereiinspektoren im Reichsnährn 4. Forstobersekretäre im Reichsnährstand.

Besoldungsgruppe 4k N 2400 2600 2800 3000 3200 3400 3600 -- 4000 4200 RM

|

Wohnungsgeldzuschuß: i i V in der ersten bis fünften Dienstalters\tufe IV von dex sechsten Dienstaltersstufe an.

a) Zentraldienststellen: ) 8 Forstsekretäre im Reichsnährstand.

b) Landesbauernschhaften : 1. Oberförster im Reichnährstand "), 9. Bezirksförster im Reichsnährstand, 3. Forstsekretäre im Reichsnährstand.

Besoldungsgruppe 5 a W 2800 3000 3200 3400 3600 3750 3900

4200 RM Wohnungsgeldzuschuß: V in der exsten bis dritten Dienstalterss\tufe, IV von dex vierten Dienstaltersstufe an.

4, : Go Cl 12) Können eine ruhegehaltfähige und unwiderruflich 2 ulage von 200 RM erhalten. Î ul s 19) Die planmäßig angestellten Oberförster erhalten “n

dungsgruppe A 1b erhalten.

an exhalten,

gehaltfähige und unwiderrufliche Stellenzulage von 5

Sb N

Reichs- und Staat83anzeiger Nr. 265 vom 12, November 1936. {&. 3

Besoldungsgruppe 5 h

300 2550 2800 3000 3200 3400 3600 3800 L 5 4000 4200 RM [gzohnungsgeldzuschuß: S A | V in der ersten bis fünften Dienstaltersstufe, IV von der jechsten Dienstaltersstufe an. candesbauernschaften:

1. Kulturbaujsekretäre im Reichsnährstand 14),

9 Bausekretäre im Reichsnährstand "*).

Besoldungsgruppe 6 9400 2600 2750 2900 3050 3200 3350 3500 3600 RM gtohnungsgeldzushuß: V M andesbauernshaften: Hufbeschlaglehrmeister im Reichsnährstand.

Besoldungsgruppe 7 a 2800 2950 3100 3200 3300 3400 3500 RM ohnungsgeldzushuß: V a) Zentraldienststellen: Verwaltungssekretäre im Reichsnährstand. b) Landesbauernschaften:

1. Verwaltungssekretäre im Reichsnährstand, 9. Erste Fischmeister im Reichsnährstand.

L350 2500 2650

Besoldungsgruppe 7b 9400 2550 2700 2890 2900 3000 83100 : 3200 RM ohnungsgeldzuschuß: V

Besoldungsgruppe 8 a

2000 2090 2180 2270 2360 2450 2540 2620 2700 RM

ohnungsgeldzuschuß: V

andesbauernschaften:

1. Verwaltungsassistenten im Reichsnährstand,

9 Laboratoriumswerkmeister im Reichsnährstand, 3. Gartenmeister im Reichsnährstand,

4, Fishmeister im Reichsnährstand.

| Besoldungsgruppe 8 h 1700 1820 1930 2040 2140 2240 2330 2430 2520 2610 2700 RM

Mohnungsgeldzushuß:

VT in der ersten bis vierten Dienstalters\tufe, V von der fünften Dienstaltersstufe an.

Besoldungsgruppe 9

1700 1800 —- 1900 2000 2100 2200 2300 =— 2400 2500 2600 RM

Vohnunasgeldguschuß: VT in der ersten bis vierten Dienstalters\tufe, V von der fünften Dienstaltersstufe an. Landesbauernschaften: Unterförster im Reichsnährstand.

Besoldungsgruppe 10 a

11600 1690 1780 1870 1960 2050 2140 2230

2320 2400 RM Wohnungsgeldzus{uß: V bei Gewährung einer ruhegehaltsähigen und unwider- ruflihhen Stellenzulage, im übrigen: VT in der exsten bis sechsten Dienstaltersstufe, V von derx siebenten Dienstaltersstufe an. V Ben Laden [El ett . Oberbotienmeister im Reichsnährstand "), . Hausverwalter im Reichsnährstand 15), 3. Amtsgehilfen im Reichsnährstand. b) Landesbauernschaften: Maschinisten im Reichsnährstand 19).

Besoldungsgruppe 10 b

1600 1690 1780 1870 1960 2050 2140 =— j 2220 2300 RM Wohnungsgeldzushuß: V bei Gewährung einex ruhegehaltfähigen und unwider- ruslichen Stellenzulage von der fünften Dienstalters- ' stufe an, in übrigen: VI in der ersten bis sechsten Dienstaltersstufe, V von der jiebenten Dienstalters\stufe an.

: Besoldungsgruppe 11 1500 1590 1680 1770 1860 1950 2040 k 2120 2200 RM ohnungsgeldzushuß: V bei Gewährung einer ruhegehaltfähigen und unwider- ruflihen Stellenzulage,

An übrigen:

VI in derx ersten bis sechsten Dienstaltersstufe, V von der siebenten Dienstalters\stufe an.

a) Zentraldienststellen:

Amtsgehilfen im Reichsnährstand, soweit niht in dex Besoldungsgruppe A 10a.

b) Landesbauernschaften:

1. Botenmeister im Reichsnährstand 17), 2. Amtsgehilfen im Reichsnährstand, 9. Hausmeistex im Reichsnährstand.

S S S

lden Nur wenn sie eine abgeschlossene Fachausbildung einer staat-

in d er staatlich anerkannten Fachschule besißen, sonst Einreihung le Vesoldungsgruppe A 7a.

telle Erhalten eine ruhegehaltfähige und unwiderrufliche enzulage von 300 RM.

beten Llejer Besoldungsgruppe wérden nur solhe Maschinisten

clt, die handwerksmäßig vorgebildet sind und von denen zur

fordert wie Amhktsgeschäste eine handwerksmäßige Vorbildung

Atl I1Vd,

") Erhalten

tello eine ruhegehaltfähige und unwiderrufliche

nzulage von 200 RM.

Besoldungêgruppe 12 1500 1580 1650 1730 1800 1880 1950 2030 2100 RM Wohnungsgeldzushuß: VI Landesbauernschaften: 1. Heizer im Reichsnährstand, 9 Hauswarte im Reichsnährstand, 3. Wächter im Reichsnährstand.

Vesoldungsplan B.

Feste Gehälter.

Besolduugsgruppe 5 18 000 RM Wohnungsgeldzushuß: I Reichslandwirtschaftsdirektoren.

Besoldungsgruppe 8 14 000 RM Wohnungsgeldzuschuß: 11

Direktor des Oberschieds8gerihts für die landwirtschaftliche Marktregelung.

Besoldungsgruppe 10 10 090 RM Wohnungsgeldzushuß: II1

Direktoren großer wissenschaftliher Anstalten (Forshungs- anstalten) von besonderer Bedeutung. y

Bekanntmachung KP 230 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 11. November 1936, betr. Kurspreise für unedle Metalle,

1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Ueber- wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle (Deutsher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935), werden für- die nachstehend aufgeführten Metallklassen an Stelle ‘derx in den Bekannt- machungen KP 228 ‘vom 9. November 1936 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 263 vom 10. November 1936) und

KP 229 vom 10. November 1936 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 264 vom 11. November 1936) festgeseßten Kurspreise die folgenden Kurspreise festgeseßt: :

: Kupfer (Klassengruppe VIIT) : Kupfer, nicht legiert (Klasse VIIT A) RM 60,25 bis 62,25

Kupferlegierungen (Klassengruppe 1X): Messinglegierungen (Klasse IX A) , . RM 44,25 bis 46,25 Rotgußlegierungen (Klasse IX B). 6125 63:25 Bronzelegierungen (Klasse IX C). . 87,75. 9075 Neusilberlegierungen (Klasse IX D) R s

Zinn (Klassengruppe XX) : Bi Mat ledient (Ala X)... M275 bis 205 Od D D o O, 07S Min (Ae D e Die 200 je 100 kg Sn-Jnhalt RM 26,— bis 27,— je 100 kg Rest-Jnhalt RM 275,— bis 295,— je 100 kg Sn-Jnhalt RM 26,— bis 27,— je 100 kg Rest-Fnhalt. 2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver- öffentlihung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Berlin, den 11. November 1936.

Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle. Stier

9

E E S

Bekanntmachung über das Verbot einer ausländishen Druschrift.

Jm Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks- auffklärung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schuß von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Julande die Verbreitung der in Wien erscheinenden Druckschrift „Wiener Wirtschafts Woche“ verboten.

Berlin, den 6. November 1936.

Der Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei

im Reichsministerium des Fnnern, J A De Bésl

Nichtamtliches. VerkehrSwesen.

Einstellung von Diplomingenieuren für den höheren Dienst der Deutschen Reichspost. Die Deutsche Reichspost stellt junge Diplomingenieure der

Elektrotehnik (insbesondere .der - Fernmeldetehnik) und des Maschinenbaus als Postreferendare in den Vorbereitungsdienst r den höheren Fernmeldedienst und .Maschinendienst ein, Die Postreferendare bilden nah dem Bestehen der Postassessor- prüfung den Nahwuchs füx die. Beamten .des höheren Dienstes in beiden Fachrihtungen. Bewexrbungsgesuche sind an das Reichspostministeri.um zu richten. Beizufügen sind ein selbstverfaßter und Dab ieb enen Lebenslauf, zwei Lichtbilder (Vorder-, - Seitenausicht) und Abschriften des Reife- zeugnisses und der Zeuguisse über die Diplomvorprüfung und Diplomhauptprüfung. Die Bewerber werden unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Postreferendare eingestellt. Während des zweijährigen Vorbereitungsdienstes, der mit dem Bestehen der großen Staatsprüfung für. den höheren Verwaltungsdienst bei der Deutschen Reichspost Postassessorprüfung endet, wird ein Unterhaltszushuß nah den allgemeinen Bestimmungen gewährt. Nach dem Bestehen dieser Prüfung und bei sonstiger Eignung wird der Postreferendar zum Postassessor angenommen und erhält als solcher Diäten nach den reichsgeseßlihen Vorschriften. Plan- mäßig angestellt wird er als Postrat in der Besoldungs- gruppe A 2 c 2. Das Aufrücken in die Beförderungsstellen, Ober- postrat, Abteilungsdirektor usw., ist von der Eignung und den verfügbaren Planstellen abhängig. Die Bewerber für den höheren Fernmelde dienst mflissen unter den für Fernmeldetehnik vor- gesehenen Vorlesungen und Uebungen mit dem Nachweis in der Diplomhauptprüfung u, a. Fernmeldetehnik, Telegraphen- und Fernsprechtehnik und Hochfrequenztechnik erfolgreich besucht haben. Die Bewerber für den höheren Kraftfahr- und Maschinendienst müssen unter den für Maschinenbau vorgesehenen Vorlesungen und Uebungen mit dem Nachweis in dexr Diplomhauptprüfung u. a. Kraftfahrtehnik, Kraftfahrzeugbau, Maschinenbau mit Er- folg besucht haben. Es ist erwünscht, daß sie den Führerschein für Personen- oder Lastkraftwagen besien.

Die Betverber sollen möglichst das 27. Lebensjahr nicht über- schritten haben, müssen Reichsangehörige arisher Abstammung sein und die Gewähr dafür bieten, daß sie jederzeit rückhaltlos für den nationalsozialistishen Staat eintreten, Es wird gefordert, daß sie den Gedanken der Volksgemeinschaft voll in sich aufge- nommen und ihn auch bereits durch Mitarbeit in der Partei, ihren Gliederungen oder in den ihr angeschlossenen Vezbänden in die Tat umgeseßt haben. Frische sportgestählte Männer werden bevorzugt.

Der Vinnenverkehr des Hafens Hamburg Fanuar—September 1936.

Steigerung um rund 15 °/, gegenüber dem Vorjahre. i

Entsprechend der günstigen gesamtwirtschaftlihen Entwicklung des Reiches im Fahre 1936 hat auch dex Binnenverkehr des Hafens Hamburg einen beachtenswerten Aufshwung in . den Monaten Fanuar—September genommen. Binnenshhiffahrt und Eisen- bahnverkehr (ohne Kraftwagenverkehr) haben einen Warenumsaß von 14,2 Mill. k erreiht gegenüber 12,4 Mill. t in der entsprechen- M RgeR und 11,6 Mill. t gegenüber der gleichen Zeit Der Binnenverkehrx ist nah Mitteilung des Handelsstatistischen Amtes somit gegenüber dem Vorjahre um 1,8 Mill. t oder 14,8 % gestiegen und gegenüber 1933 sogar um 2,7 Mill. t oder 22,8 %. Ein Vergleich mit den entsprechenden drei Vierteljahren 1933 zeigt eine stärkere Zunahme des Binnenverkehrs, die verhältnismäß1g doppelt so groß ist wie diejenige des Seeverkehrs. Hievbei zeichnet sih deutlich der durch die gesamtwirtschaftlihe Belebung ein- getretene innerdeutshe Verkehr ab, der in keiner unmittelbaren Beziehung zum Seeverk2hr steht. Hier handelt es sich hauptsäch- lih um den Vexrkehx mit Baustoffen und mit anderen heimischen Rohstoffen, der eine Folge der steigenden Fndustrialisierung des großhamburgishen Wirtschaftsgebietes ist.

Auch hinsichtlich dex Verkehrswege sind im Fahre 1936 erhehb- lihe Veränderungen gegenüber dem Vorjahre eingetreten. Wäh- rend nämlich bis 1935 dex Verkehrsaufschwung infolge der un- günstigen Wassevverhältnisse auf dem Oberlauf der Elbe fast vor-

wiegend der Eisenbahn zufiel, ist erstmalig im Fahre 1936 die Binnenschiffahrt stärker als die Eisenbahn an der Steigerung beteiligt. Erstere erhöhte sich gegenüber dem Vorjahre um 1,5 Mill, t oder 31,2 %, leßtere dagegen nux um 0,3 Mill. t oder 40%. Trobdem hat die Binnenschiffahrt ihren Anteil, den sie 1933 am gesamten Binnenverkehr hatte, noch nicht wieder erreicht. Der Anteil der Binnenschiffahrt ist bis 1935 ständig zugunsten des Anteils des Eisenbahnverkehrs gesunken, und zwar von 49,4 auf 39,6 %. Erst 1936 ist ihr Anteil wieder auf 45,3 % gestiegen, eine Entwicklung, die vorwiegend- auf die außerordentlih günstigen Witterungsverhältnisse dieses Jahres zurückzuführen ist. Außer- dem dürfte die Einführung des neuen Kraftwagentarifs am 1, April 1936 der Binnenschiffahrt zusäbßlihen Güterverkehr ge- bracht haben.

Anus der Verwaltung.

Aenderung der Vorschriften liber Steuer- befreiung von Eigenheimen.

Das Reichsfinanzministerium teilt mit:

Für neu errichtete Kleinwohnungen und Eigenheime besteht bekanntlih in gewissem Umfang Steuerbefreiung. Diese gilt nah der bestehenden Rechtslage für die bis zum 31. März 1937 bezugs- fertigen Kleinwohnungen und für solche Eigenheime, die bis zum 31. März 1939 bezugsfertig werden. Mit der Gewährung der Steuerbefreiung wurde seinerzeit u. a. bezweckt, durch Belebung der Bautätigkeit zur Verminderung der Arbeitslosigkeit bei- zutragen. Dieser Grund ist jeßt weggefallen. ‘Während damals die Bautätigkeit und die Baustoffindustrie darniederlagen, besteht jeßt ein erheblicher Mangel an Baufacharbeitern. Auch die Bereit- o von Baustoffen bereitet oft Schwierigkeiten, so daß die ristgemäße Errichtung unbedingt notwendiger Bauwerke manch- mal in Frage gestellt ist. Die zukünftige Erstellung von Eigen- heimen kann daher nicht mehr durch Steuerbefreiung besonders gefördert werden. Jn diesem Sinn wird die Frage demnächst geseßlih geregelt werden. Um Härten nah Möglichkeit zu ver- meiden, wird die Steuerbefreiung noch für Eigenheime gewährt werden, die bis zum 30. September 1937 bezugsfertig werden. Es wäre verfehlt, sich darauf zu verlassen, daß bei späterem Bezugs- fertigwerden Anträge auf Befreiung etwa deswegen genehmigt werden, weil sich die Finanzierung, die erforderlichen behörd- lihen Genehmigungen oder die Bauarbeiten (z. B. wegen Fach- arbeitermangels, Vaustoffverknappung oder Frosts) Über Er- warten verzögert hätten. Die Bauherren müssen insbesondere mit der Möglichkeit rehnen, daß Bauarbeiter oder Baustoffe nicht zur Verfügung stehen oder entzogen werden, weil sie für reihs- wichtige Bauten benötigt werden.

Verwendung von Sperrguthaben für die Zeichnung der ReichsSanleihe.

Wie die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung bekannt gibt, fönnen für die Zeihnung der vom Deutshen Reich aufgelegten 500 000 000 RM 4214 ige auslosbare Schaßanweisungen von 1936, 3. Folge, Sperrguthaben der in den Richtlinien für die Devisenbewirtschaftung 11, 53 unter a—e genannten Art ohne Genehmigung von Ausländern verwendet werden. Dagegen ist eine Verwendung von Guthaben aus Sonderkonten (Richt- linien II, 55) nicht gestattet.

Kunst und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater

Freitag, den 13. November. Staatsoper: Jn der Neuinszenierung:. Dex fliegende Hol- länder. Musikal. Leitung: Shüler. Beginn: 20 Uhr. Schauspielhaus: Die Ore stie von Aischylos. Beginn: 19% Uhr. Staatstheater Kleincs Haus: Versprih mix nichts. Komödie von Charlotte Rißmann. Beginn: 20 Uhr.