1936 / 270 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 19 Nov 1936 18:00:01 GMT) scan diff

Neihs- und Staat8anzeiger Nr. 270 vom 19. Novéember 1936. S. 4

Dm

Der Stabs3amtsführer des Reichsnährstandes Dr. Reischle in Kopenhagen.

Kopenhagen, 19, November. Der Stabsamtsführer des Reichsnährstandes, Dr. Reischle, ist in Begleitung von Stabs- hauptabteilungsleiter Beer und Adjutant SS-Obersturmführer Krause anr Montag nah Kopenhagen gefahren. Am Bahnhof wurden die deutshen Gäste von dem Vertreter der Deutschen Ge- sandtschaft, Dr. Krüger, dem Vertreter des Deutsch-Dänischen Kulturvereins, Kapitän Jbsen und von Ministerialdirektor Walter vom Reichsernährungsministerium empfangen, der sth wegen Re- gierungsverhandlungen zwishen Dänemark und Deutschland in Kopenhagen aufhält. Dr. Reischle und seine Begleitung waren am Montag abend Gäste der Deutschen Gesandtschaft. An diesem Empfang nahmen u. a. Vertreter des dänischen Außenministe- riums, des Landwirtschaftsrats, des Landwirtschaftsministertums, der Nationalbank und der dänishen Wirtschaftsvereinigungen teil.

Am Dienstag abend hielt Dr. Reischle einen Vortrag vor dém Deutsh-Dänischen Kulturverein, Hierbei führte er u. a. aus, daß sich im Jahre 1932 die Schuldenlast der deutschen Landiwvirt- haft auf 12 Milliarden RM belaufen habe. Allein die Zinsen aus dieser Verschuldung beanspruchten nahezu !s des Jahreswertes der gesamten landwirtschaftlihen Erzeugung. Die - Preise für land- wirtschaftliche Erzeugnisse stellten sich im Vergleich zur Vorkriegs- zeit indexmäßig auf 75 Punkte, die der landwirtschaftlichen Be- darfsgüter aber auf 125 Punkte. Ohne ein gesundes Bauerntum vermag Deutschland aber auf die Dauer sich nicht lebenskräftig und höpferish zu erhalten. Deshalb wurden im September 1933 die beiden grundlegenden Geseßeswerke geschaffen, die an die Bauern- befreiung des Freiherrn vom Stein anknüpfen und für alle Zu- funft die Grundpfeiler für das deutshe Bauern- und Volkstum abgeben: Das Reichserbhofgeses und das Keichsnährstandgeseß. Hierdurch wurden die Bedingungen für eine gesicherte und gerechte Ernährung des deutschen Volkes zu volkswirtshaftlih tragbaren Preisen gesichert. Da sih aber der nationalsozialistishe Staat nicht auf den Primivitätsstandpunkt stellt, sondern durch viele und mög- list wertvolle Arbeit die Lebenshaltung aller Volksschichten zu verbessern sucht, hat er an einem umfassenden Leistungsaustausch, insbesondere mit befreundeten Staaten, allergrößtes Fnteresse. Troß der Erzeugungsschlacht, die unserem Volke wenigstens das Allernotwendigste an Nahrungsgütern liefern soll und muß, bleiben zu der von uns angestrebten Lebenshaltung immer noch Lücken genug, die nur durch Einfuhren geschlossen werden können. Wenn wix als Gegenleistung auch niht Gold und Devisen zu bieten hätten, so seien es aus der Fülle der deutshen Volkswirt- chaft heraus verläßlichere, von Börse und Konjunktur unab- hängige Werte, nämli unseres Voikes vielgestaltiges Arbeitspro- dukt. Wenn Dänemark von diesem Angebot reihlich Gebrauch mache, seien Absabsorgen für seine Landwirtschaft überflüssig.

Am Mittwoch abend war der Stabsamtsführer Dr. Reischle beim dänishen Außenminister Munch eingeladen. Der Besuch von Dr. Reischle ist als ein günstiges Zeichen für den Verlauf der deutsh-dänischen Regierungsverhandlungen zu bewerten.

Wirtschaft

Leiter unveränderter Goldbestand bei der Niederländischen Bank.

Amsterdam, 17. November. Der letzte“ Ausweis der Nieder- ländishen Bank zeigt wiederum einen unveränderten Goldbestand von- 69,9 Mill hfl. Die Julandswechsel weisen mit 22,4 (22,5) Mill. hfl. nur eine geringe Veränderung aus, während. die übrigen Ausleihungen der Bank mit 292,4. (289,8) Mill. hfl. eine Er- höhung um 3,1 Mill. hfl. erfahren haben. Der Banknotenumlauf ging um 9/2 Mill, auf 774,4 (783,6) Mill. hfl. zurück. Jm weiteren Anwachsen der Giroguthaben um 12,4 Mill, hfl. auf 151,4 (139,0) Mill. hfl, kommt die Flüssigkeit des holländischen Geldmarktes zum Ausdruck. Hierbei werden die Guthaben des Staates mit 49,0 (40,1) und die Guthaben Privater mit 102,4 (98,9) Mill. hfl. ausgewiesen.

Der neue griechisch-italienische Handelsvertrag.

Athen, 17, November. Das griechishe Wirtshaftsministerium gibt die hauptsächlihsten Bestimmungen des am 7. November 1936 in Rom unterzeichneten italienish-griehischen Handelsver- trages bekannt. Der Vertrag tritt am 16. November 1936 in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 1937 gültig. Er sieht ein allgemeines Banken-Clearing vor, das sih einerseits auf die Rege- lung der alten Guthaben, d. h. des Ueberschusses des früheren Clearings und der nah dex Durchführung der Sanktionen in Jtalien festgelegten griechischen Guthaben bezieht, andererseits die Zahlungen für neue Warenliefèrungen betrifft. Besondere Bestimmungen gestatten die Eröffnung von Krediten oder Vor- auszahlungen, aber nur dann, wenn eine Einfuhrgenehmigung für die Bestellungen und die Auslagen für die Handelsvertreter beigebracht wivd. Die bedeutendste Abmachung des neuen Ab- kommens ist die, die die Ausfuhr gegen alle Shwankungen der Kurse sichert, da die Schuldner der beiden vertragshließenden Teile von ihren Verpflichtungen nur dann entbunden werden, wenn die Gläubiger mit dem vollen Betrage befriedigt sind. Durch das neue Abkommen wird die bereits von Jtalien ge- nehmigte Fortseßung des privaten Austausches vorgesehen.

Der lettländische Finanzminister über Zukunfts- fragen der Wirtschaftspolitik Lettlands.

Riga, 18. November. Der lettländishe Finanzminister Ekis hielt auf der Voliversammlung der Jndustrie- und Handelskammer Lettlands eine längere Rede über die Zukunftsfragen der Wirt- schaftspolitik Lettlands. Er behandelte hievbei ausführlich die lett- ländishe Währunasreform, die Abwertung des Lat durch An- gleihung der lettländishen Währung an die alte Parität zum eng- lischen Pfund. Obgleich die Reform nah Auffassung des Finanz- ministers im geeignetsten Augenblick erfolgt und unbedingt not- wendig gewesen jei in Anbetracht der neuen internationalen Valutaverhältnisse und der zu erwartenden Stabilisierung der Währungen auf einer neuen abgewerteten Grundlage, sei niemand über diese Reform als solche sehr glücklih. „Sie müssen wissen“, erklärte der Finanzminister den Vertretern der Wirtschaft gegen- über wörtlih, „daß weder Sie noch das Finanzministerium, noch die Staatskasse durch diese Maßnahme übermäßig reih ge- worden sind.“

Der Finanzminister wies danach auf die Wichtigkeit der Er- haltung des bisherigen Preisniveaus hin. Fm großen und ganzen gesehen sei es gelungen, das bisherige Preiêniveau aufrechtzu- erhalten. Nur dort, wo eine begründete Preiserhöhung notwendig sei, würde man sie schrittweise zulassen. Jm übrigen werde die Regierung mit allen Maßnahmen jede ungerechtfertigte Preissteige- rung zu unterbinden wissen. Durh die Währungsreform sei die Möglichkeit einer Ausfuhrförderung gegeben. Die Lage des Außenhandels sei in Lettland günstig. Fn den ersten neun Monaten dieses Jahres sei die Handelëbilanz mit 5,5 Mill. Lat aktiv. Fn seinen Ausführungen über die bevorstehende Jndustriepolitik Lett- lands unterstrih der Finanzminister, daß keinesfalls einé Ein- schränkung der industriellen Tätigkeit seitens der Regierung beab- sichtigt jet, doch sei ein weiteres Anwachsen der industriellen Tätig-

Freiheit der Ströme sichert Landeskultur.

Die Aufkündigung der im Versailler Diktat enthaltenen Be- stimmungen über die Fniernationalisterung der deutschen Flüsse ist bisher in der inländishen und ausländischen Presse, abgesehen von ihrer grundsäßlichen Bedeutung, vornehmlich unter dem (GBe- sihtspunkt der Verkehrswirtschaft behandelt worden. Es daxf aber niht übersehen werden, daß die Befreiung der deutschen Ströme von fremden Fesseln an Bedeutung weit über die Ver- kehrswirtshaft hinausgeht. Bei der Behandlung der deutschen Wasserstraßenpolitik ist immer wieder darauf hingewiejen worden, daß die Verkehrsfunktionen nur eine von viclen Aufgaben ist, die den großen Wasserläufen oder Wasserstraßen obliegen. Der Reichs- verkehrsminister selbst hat kürzlich betont, daß die wichtigste Auf- gabe eines jeden Wasserlaufes darin besteht, für sein Ein- zugsgebiet genügend Vorflut und damit für die Anlieger günstige Nubungsmöglichkeiten des Wassershaßes unter weitgehender Schadensverhütung zu schaffen. Dieser Zielseßung entspricht auch die Verteilung der vom Reich für die Unterhaltung und den Ausbau der Wasserläufe bereitgestellten Mittel. Von diejen wird nur ein kleinerer Teil ausschließlich für Verkehrszwedcke, der überwiegende Teil aber für die Landeskultur in wel- testem Sinne ausgegeben. Viel zu wenig bekannt Bes, da die Versailler Zwangsbestimmungen sich keineswegs M Verkehrsfragen beschränkten, sondern ganz erheblich in die allgemeine Wasserwirtshaft Üübergrissen und das deutshe Landeskulturwerk hemmten. Bei der Bedeutung der Wasserwirtschaft und des Landeskulturwerkes für die Erzeugungs- {lacht wird die Befreiung der Ströme von den Versailler Fesseln zu einem wichtigen Faktor auch für Erzeugungsschlacht Und Vier- jahresplan. Als Beispiel, wie sich diese Fesseln auf die Wasser- wirtschaft auswirkten, sei hier nur auf die besonders drückenden Sonderrechte hingewiesen, die Frankreich am Rhein genoß. Hier fonnte Frankreich am ganzen Laufe des Rheins die bereits gebauten oder noch zu bauenden Schiffahrtskanäle, Wasserunternehmungen usw. aus dem Rheine speisen. Es konnte für jeden beliebigen 2weck Wasser aus dem Rhein entnehmen und sogar auf dem deutshen Ufer die zur Durchseßung dieser Rechte notwendigen Arbeiten durchführen. Dazu erhielt Frankreich das ausschließliche Recht auf die durch die Nuybarmachung des Stromes erzeugte Kraft. Ja, Deutschland hatte sih sogar verpflichten müssen, aus dem rechten Stromufer gegenüber der französischen Grenze keinen Bau eines Seitenkanals oder einer Ableitung vorzunehmen oder zuzulassen. Es durfte danah im Rheinabschnitt, soweit er die Grenze mit Frankreich bildet, im Strombett oder auf beiden Ufern feine Arbeiten ohne vorhergehende Zustimmung der Zentral- fommission durhführen. Diese Kommission, in der Deutschland hoffnunaslos in der Minderheit war, bot aber keinerlei Gewähr dafür, daß die etwa erforderlih werdenden landesfulturellen Arbeiten auch wirklich durchgeführt werden könnten. Dies Beispiel zeigt nux Genüge, wie die Befreiung der deutschen Sröôme nicht nur die Verkehrswirtschaft berührt, sondern ebenso andere wichtige Lebensgebiete unseres Volkes erfaßt.

des Nuslandes.

keit niht wünschenswert, da sie zu einer Landflucht führe. Bereits jeßt müßten für die Landwirtschaft infolge der steigenden FFndu- strialisierung 48 000 bis 50 000 Arbeiter aus dem Auslande heran- gezogen werden, eine Tatsache, die auf die Dauer unhaltbar sei. Diese Avbeiterfrage müsse irgendwie gelöst werden. Jm übrigen werde sich der lettländishe Staat auch weiterhin auf dem Gebiete der Wirtschaft: betätigen, “set es durch Betrirb und Ankauf staats- und volkswirtshaftlih wihtiger Unternehmungen, sei_es durch den Er- werb von Aktien. Auch im Handel wolle der Staat als Aktionar vertreten sein, um als regelnder Faktor bei der Durchführung der Wirtschaftspolitik auftreten zu können. Die Rede des ¿Finanz- ministers schloß mit einem Hinweis auf die bisher erzielten Erfolge, bei denen man nicht stehenbleiben dürfe. Vielmehr müßten Staat und Privatwirtshaft in fortgeseßter planmäßiger Arbeit das Wirt- shaftsleben Lettlands auf eine sichere Grundlage stellen.

Deviíisenbewirtschaftung.

Versendung von Glanzstoff-Aktien in das Ausland.

Die Reichsstelle für Devisenbewirtshaftung veröffentlicht einen Runderlaß Nr. 166/36 D. St. UVe. St. vom 16. November 1936 betreffend die Versendung von Aktien der Vereinigten Glanz- stoffabriken in das Ausland. Jn diesem wird in Ergänzung des Runderlasses Nr. 156/36 D. St. UVe, St. Abschn. A verfügt, daß die dort getroffenen Anordnungen auch auf Aktien der Vereinigten Glanzstoffabriken, Wuppertal-Elberfeld, Anwendung finden mit der Maßgabe, daß die Versandgenehmigung auf Grund eines Affffidavits gemäß Ri T1 30 Saß 1 erteilt werden kann, wenn nach- gewiesen wird, daß der Ausländer die Aktien vor dem 11, No- vember 1936 erworben hat. Ergänzend wird dazu noch bemerkt, daß am 11. November 1936 auf Grund einer Anordnung des Reichskommissars bei der Berliner Börse die amtliche Notiz von Glanzstoff-Aktien bis auf weiteres gestrichen worden ist.

GVESCA A E E E S S E E E N I AE E N S S E S E F! R E

Berlin, 17. November. Preisnotierungen für Nah rungs= mittel. (Einkaufs8preisje des LebenSsmitteleinzel- handels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Bohnen, weiße, mittel 37,50 bis 38,50 4, Langbohnen, weiße, hand- verlesen 47,00 bis 50,00 4, Linsen, kleine, käferfrei 48,00 bis 53,00 A, Linsen, mittel, käferfrei 53,00 bis 58,00 M, Linsen, große, käferfrei 58,00 bis 72,00 4, Speiseerbsen, Vict. Konsum, gelbe 50,00 bis 52,00 (t, Speiseerbsen, Vict. Riesen, gelbe 52,00 bis 55,00 , Geshl. gla}. gelbe Erbsen IT 63,50 bis 64,50 M4, do. III 59,00 bis 60,00 4, Reis, nur für Speise- zwecke notiert, und zwar: Ftaliener- Reis, unglasiert 30,20 bis 31,00 M, Ftaliener - Reis, glasiert 30,70 bis 31,50 M, Perser- Reis 32,50 bis 33,50 M, Gerstengraupen, mittel und fein 41,50 bis 483,00 4, Gerstengraupen, grob. 38,50 bis 39,50 M, Gerstengraupen, Kälberzähne 34,50 bis 35,50 f, Gerstengrüße 34,50 bis 35,50 M, Haferflocken 41,50 bis 42,50 4, Hafer- grübe, gesottene 45,50 bis 46,50 4, Roggenmehl, Type 997 94,55 bis 25,50 Æ, Weizenmehl Type 790 31,90 bis 32,90 Æ, Weizenmehl, Type 405 836,90 bis 837,90 Æ, Weizengrieß, Type 405 38,90 bis 42,30 (4, Kartoffelmehl 34,00 bis 35,00 M, Zucker, Melis 68,35 bis 69,35 #& (Aufschläge nach Sorten- tafel), Röstroggen, glasiert, in Säcken 83,50 bis 34,50 M, Röstgerste, glasiert, in Säcken 36,50 bis 28,50 4, Malzkaffee, glasiert, in Säcken 45,00 bis 47,00 4, Rohkaffee, Brasil Supertor bis Extra Prime 8304,00 bis 8350,00 (4, Rohkaffee, Zentral- amerikaner aller Art 340,00 bis 472,00 4, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 8396,00 bis 420,00 4, Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 434,00 bis 560,00 4, Kakao, stark entölt —— bis —,— «M Kakao, leiht entölt bis —,— M, Tee, cines. 810,00 bis 880,00 4, Tee, indisch 960,00 bis 1400,00 , Ringäpfel amerikan. extra choice 320,00 bis 330,00 A, Pflaumen 40/50 in Kisten 136,00 bis 146,00 M, Sultaninen Kiup Caraburnu Auslese } Kisten 59,00 bis 62,00 4,

ats enes

Korinthen choice Amalias 50,00 bis 52,00 46, Mandeln, süße,

handgewählte, F

handgewählte, 4 Kisten —,— bis —,— M, | i Packungen 70,00 bis 71,00 4, Bratenschmalz in Tierces

bis

—_—— M,

Kisten —,— bis —— M, Mandeln, hit Kunsthonig in U

Bratenschmalz in Kübeln —,— bis —. 7 Berliner Rohshmalz —,— bis —,— #, Speck, inl., ger, 1700

ter

HO

l

bis 190,00 4, Markenbutter in Tonnen 290,00 bis 292/00 Markenbutter gepackt 294,00 bis 296,00 4, setne Molkereibutty

in Tonnen 284,00 bis 286,00 A, 290,00 M,

288,00 bis 278,00 M,

bis 268,00 M, Tilsiter Käse,

bayer. Emmentaler

Romatour 20 9%/9 112,00 bis 124,00 M.

(vollfett)

Moslkereibutter j Molkereibutter gepackt 280,00 bis 282,00 M, Ly, butter in Tonnen 262,00 bis 264,09 M, Allgäuer Stangen 20 9/0 92,00 bis 10000 y vollfett —,— bis y 172,00 bis 184,00 4, eter Edamer 40 9/% 172,00 bis 18409 k 196,00 bis 200,00 #4, Allg,

(Preise in Reichsmat!)

feine Molkereibutterx in Tonnen

ge 276,00 t

Landbutter gepackt 26609

—,— M, echter Gouda 491!

\ *

A

In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten,

Telegraphische Auszahlung.

Aegypten(Alexändrien Une Argentinien (Buenos Aires) e Belgien (Brüssel u. Aner Brasilien (Nio de Janeiro) Bulgarien (Sofia) . Canada (Montreal) . Dänemark (Kopenhg.) Danzig (Danzià) « + England (London). . Estland (Neval/Talinn) . Finnland (Helsingf.) Franfkreich (Paris). . Giiechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Notterdam). . Fran (Teheran) . - - íSJsland (Neykjavik) . Stalien (Nom und Manor VSapan (Tokio u. Kobe) Iugoslawien (Bel- grad und Zagreb). Lettland (Niga) . Litauen (Kowno/Kau- its Norwegen (Oslo) .. Oesterreih (Wien) Polen (Warschau, Kattowitz, Posen) . Portugal (Lissabon) . Rumänien (Bukarest) Schweden, Stockholm und Göteborg) « « Schweiz (Zürich, Basel und Bern). Spanien (Madrid u. Bacon) e Ts{echoskow. (Prag) Türkei (Istanbul) . Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New York)

1 ägypt. Pfd. 1 Pap.-Pes. 100 Belga

1 Milreis 100 Leva

1 fanad. Doll 100 Kronen 100 Gulden

1 engl. Pfund

100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Fres. 100 Drachm.

100 Gulden 100 Nials 100 isl. Kr.

100 Lire 1 Yen

100 Dinar 100 Lats

100 Litas 100 Kronen 100 Schilling

100 Zloty 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen 100 Franken

100 Peseten 100 Kronen

1 türk. Pfund 100 Pengó

1 Goldpe)o

Geld

12,465 0,690 42,06

0,146 3,047 2,492 54,32 47,04 12,165 67,93 5,37 11,57 9,353 134,47 15,11 54,56

13,09 0,710

5,654 48,24

41,94 61/13 48,95 47,04 11,045 1,813 62,71 57,19 21,98 1,978

1,354

1 Dollar

2,488

para m r A

Ausländische Geldsorten und Banknoten

19. November

S, T)

Brief

12,495 0,694

42,14

0,148

3,053

2,496 54,42 47,14 12,195

68,07 5,38

11/59 2,357

134,73 15,15 54,66

13,11 0,712

5 666 48,34

42,02 61,25 49,05 47,14 11,065 1,817 62,83 57,31 92,02 8,789 1,982 1,356

17. Novenby Geld

1245 18 0,690 (6 42,08 416

0,145 01 3,047 3h 2,488 24 94,26 47,04 12,15

67,93 5,365

11,56 2/353

134,27 15,11 94,90

13,09 0,709 5,694

48/19

41,94 61,07 48,95

47,04 11,035 itl 62,65 57,16 21,98 8,771 1,978

1,354

Bri

1

2,492

2,487

Sovereigns . « - « « 20 Francs-Stülke Gold-Dollars « « « Amerikanische: 1000—5 Dollar. . 2 und 1 Dollar. . Argentinische . « « Beldie e eore Brasilianische « « Bulgari\che « « 6 Canadische ee. Dânil|che e ees Dane e a oss Engli\che: große « « « 1 £ u. darunter Cine A Finnische o... Französische L « « o. DoURNdIMe eas Italienische: große . 100 Lire u. darunt. SFugoslawische « « « - Lettländische « « « « - Litauische 000.5. Norwegische « « « « - Oesterreich. : große. . 100 Schill. u. dar. Polt Numänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei . ..

Schwedische ...…«

Schweizer: große .. 100 Frs. u. darunt. Spanische Tschecho)lowakische : 5000, 1000 u.500 Kr. 100 Kr. u. darunter Se as UNdaride

| Notiz für | 1 Stüdck

1 Dollar

1 Dollar

1 Pay.-Peso 100 Belga

1 Milreis 100 Leva

1 kanad. D oll 100 Kronen 100 Gulden 1 engl. Pfund 1 engl. Pfund 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs.

100 Gulden 100 Lire

100 Lire

100 Dinar 100 Lats

100 Litas 100 Kronen 100 Schilling 100 Schilling 100 Zloty

100 Lei

100 Lei

100 Kronen 100 Frs. 100 Frs. 100 Pejeten

100 Kronen 100 Kronen 1 türk. Pfund 100 Pengö

Geld

20,38

16,16 4/185

9,45 2,45 0,662 41,92 0,127

9,454 54,16 47,05 12,14 12,14

5,31 11,52

134,13

12,97 5/64 41,70 60/97 49,00 47,05

62,54 57,04 57,04

19. November

Brief

20,46

16,22 4/205

9,47 2,47 0,682 42,08 0,147

9,474 54,38 47,23 12,18 12,18

5,35 11,56

134,67

13,03 5/68

41,86 61/21

49,20 47/23

62,80

17, Novetmbe Geld Bri! 90,38 16,16 4,186

9,449 9,449 0,662 41,96 0,126

9,45 54,10 47,05 12,1% 12,1%

5,30 11,51 133,93

12,97 564

41,70 60,91 49,00 47,05

Fortseßung des Handelsteils in der Ersten Veilágé

für Schriftleitung (Amtlicher u. Nichtamtlicher

j Präsident Dr. Schlange in Potsdam; für den Handels8teil und den übrigen redaktionellen

Verantwortlich:

und füx den Verlag:

Teil), Anzeigen!

Teil:

Rudolf Lanbsch in Berlin-Schöneberg. Druck der Preußiscen Druckerei- und Verlags-Aktienae/ell!?

(einschl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilag

Berlin, Wilhelmstraße 32.

(Fünf Beilagen

Erste Veílage

zum Deutschen ReichS8anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Fr. 270

1936

go

] Fortsegung des Handelsteils. P]

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im Ruhrrevier: Am 17. November 1936“ Gestellt 26 296 Wagen. Am 18. November 1936: Gestellt 6761 Wagen.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B,“ am 19. November auf 60,25 #4 (am 17. November auf 60,25 4) für 100 kg.

Berichte von auswärtigen Devisen- und Wertpapiermärkten.

Devisen.

Danzig, 17. November. (D. N. B.) Auszahlung London 95,90 G., 26,00 B., Auszahlung Berlin (verkehrsf1ei) 211,94 G., 912,78 B., Auszahlung Warschau (verkehrsfrei) 99,80 G., 100,20 B. Auszahlungen: Amsterdam 286,30G., 287,42 B., Zürich 121,80 G., 122,28 B, New York 5,2995 G., 5,3205 B., Paris 24,60 G., 94,70 B., Brüssel 89,60 G, 89,86 B, Stockholm 133,50 G., 134,04 B, Kopenhagen 115,60 G., 116,06 B.,, Oslo 130,10 G, 130,62 B.

Wien, 18. November. (D. N. B.) [sErmittelte Durchschnitts- furse 1m Privatclearing. Briefl. Auszahl.] Amsterdam 291,27, Berlin 916,59, Brüssel 91,06, Budapest —,—, Bukarest —,—, Kopen- hagen 117,43, London 26,32, Madrid Mailand 28,123, New York 538,27, Oslo 132,21, Paris 25,00, Prag 18,81}, Sofia —,—, Stockholm 135,66, Warschau 100,81, Zürich 123,86, Briesl. Zahlung oder Scheck New York 533,45.

Prag, 18. November. (D. N. B.) Amsterdam 15,31, Berlin 11,394, Zürich 651,75, Oslo 696,00, Kopenhagen 619,00, London 138,60, Madrid —,—, Mailand 150,00, New York 28,35, Paris 131,80, Stockholm 714,50, Wien 530,00, Polnische Noten 505,00, Belgrad 66 077, Danzig 536,00, Warschau 533,75.

Budapest, 18. November. (D. N. B.) [Alles in Pengö.] Vien 80,454, Berlin 136,20, Zürich 77,175, Belgrad 7,85.

London, 18. November. (D. N.B.) New York 488,50, Paris 105,13, Amsterdam 904,50, Brüssel 28,89}, talien 92,81, Berlin 12,14, Schweiz 21,25}, Spanien 55,00 nom., Lissabon 1102/15, Kopen- hagen 22,40, Wien 26,06, Fstanbul 612,00, Warschau 25,93, Buenos Aires in § 15,00, Rio de Janeiro 412,00.

London 19. November. (D. N. B.) New York 4888/15, Paris 105,13, Amsterdam 904,50, Brüssel 28,903, talien 92,81, Berlin 12,14, Schweiz 21,264, Spanien 55,00 nom., Lissabon 1108/14, Kopenhagen 22,40, Wien 26,06, {Fstanbul 612,25, Warschau 25,93, Buenos Aires in L 15,00, Rio de Faneiro 412,00.

Paris, 18. November. (D. N. B.) [Schlußkurse, amtli.] Deutschland —,—, London 105,15, New York 21,513, Belgien 363,75, Spanien —,—, Ftalien 113,25, Schweiz 494,75, Kopenhagen —,—, Holland 1162,75, Oslo 527,50, Stockholm 3543,00, Prag —,—, Rumänien —,—, Wien —,—, Belgrad —,—, Warschau —,—.

Paris, 18. November. (D. N. B.) [Anfangsnotierungen, Frei- verkehr.] Deutshland —,—, Bukarest .—,—, Praa ——,, Wien Amerika 21,51}, England 105,15, Bekgien 363,75, Holland 1162,50, Ftalien —,—, Schweiz 494,75, Spanien —,—, Warschau —,—, Kopenhagen —,—, Oslo —,—, Stockholm —,—, Belgrad

,

, ,

Berlin, Donnerstag, den 19. November

Amsterdam, 18. November. (D. N. B.) [Amtlich.] Berlin 74,52, London 9,04}, New York 1851/,, Paris 8,604, Brüssel 31,30, Schweiz 42,56, Jtalien —,—, Madrid —,—, Oslo 45,474, Kopenhagen 40,40, Stockholm 46,65, Vrag 656,00.

, Züri ch, 18. November. (D. N. B.) [11,40 Uhr.] Paris 20,203," N 21,25 New York 435,00, Brüssel 73,574, Mailand L Madrid —,—, Berlin 175,00, Wien: Noten 77,75, Auszahlun

81,35, Zstanbul 345,00. ; E

HZürîtch, 19. November. (D.N. B.) [11,40 Uhr.] Paris 20,23, London 21,263., New York 4351/,, Brüsse! 53,574}, Mailand 22,923, Madrid —.—, Berlin 175,00, Wien: Noten 77,70, Auszahlung 81,273, Fstanbul 345,00.

Kopenhagen, 18 November. (D. N. B.) London 22,40, New York 459,75, Berlin 184,20, Paris 21,45, Antwerpen 78,25, Zürich 105,70, Rom 24,50 Amsterdam 248,10, Stockholm 115,65, Oslo 112,70, Helsingfors 9,97, Prag 16,40, Wien —,—, Warschau 86,90.

Stockholm, 18. November. (D. N. B.) London 19,40, Berlin 160,75, Paris 18,50, Brüssel 68,00 Schweiz. Pläße 92,00, Anmisterdam 215,00, Kopenhagen 86,85, Oslo 97,60, Washington 398,00, Helsingfors 8,60, Rom 21,25, Prag 14,30, Wien 75,00, Warschau 75,25.

Oslo, 18. November. (D. N. B.) London 19,90, Berlin 165,25, Paris 19,15, New York 409,50, Amsterdam 221,50, Zürich 94,75, Helsingfors 8,90, Antwerpen 69,75, Stockholm 102,85, Kopen- A 89,25, Rom 22,00, Prag 14,75, Wien 77,75, Warschau

Moskau, 11. November. (D. N. B.) 1 Dollar 5,075, 1 engl. Pfund 24,74, 100 Reichsmark 203,87.

London, 18. November (D. N. B.) Silber Barren prompt 21/4, Silber fein prompt 228/14, Silber auf Lieferung Barren 21/2, Silber auf Lieferung fein 2213/5, Gold 142/3.

Wertpapiere.

__ Frankfurt a. M., 17. November. (D. N. B.) 5 9/9 Mexik. äußere Gold —,—, 449/69 Jrregation &/z, 5 9 Tamaul. S. 1 abg. —,—, 59% Tehuantepec abg. 6,25, Aschaffenburger Buntpapier 69,00 Buderus 1235/3, Cement Heidelberg 165,50, Dtsch. Gold u. Silber 265,00, Dtsch. Linoleum 166,00, Eßlinger Masch. 100,00, Felten u. Guill. 138,00, Ph. Holzmann 134,00, Gebr. Funghans 112,00, Lahmeyer —,— Mainkraftwerke 95,00, Rütgerswerke 139,00, Voigt u. Häffner —,—, Westeregeln —,—, Hellstoff Wald- hof 162,50.

Hamburg, 17. November. (D. N. B.) [Schlußkurse.] Dresdner Bank 107,50, Vereinsbank 124,75, Lübeck-Büchen 73,50, Hamburg- Amerika Paketf. 15,00G., Hamburg-Südamer. 39,00 G., Nordd. Lloyd 15,00, Alsen Zement 162,00 G, Dynamit Nobel —,—, Guano —,—, Harburger Gummi —,—, Holsten-Brauerei 112,00 G. Neu Guinea —,—. Otavi 26,50.

Wien, 18. November. (D. N. B.) Amtlich. [Fn Schillingen.] 5 9/9 Konversionsanleihe 1934/59 103,25, 3 9/0 Staatseisenb. Ges. Prior. [—X —,—, Donau-Save-Adria Obl. 72,60, Türkenlose 7,25, Oesterr. Kreditanstalt-Wiener Bankverein —,—, Ungar. Creditbanf —,—, Staatseisenbahnges. 34,70, Dynamit Nobel 442,00, Scheide- mandel A.-G. —,—, A. E. G. Union nom. 1060 Schill. Lit. A —,—, Brown - Boveri - Werke 38,50, Siemens -Schuckert 152,00, Brüxer Kohien —,—, Alpine Montan 37,30, Felten u. Guilleaume 159,00, Krupp A.-G., Berndorf —,—, Prager Eisen —,—, Rima- Murany 83,95, Skodawerke —,—, Steyr - Daimler - Puch A. G. 228,00, Leykam FJosefsthal —,—, Steyrermühl —,—.

: Amsterdam, 18 November. (D. N. B.) 7 9%/ Deutsche Reich8anl. 1949 (Dawes) 193/54, 5F 9/, Deutsche Reichsanl. 1965

(Young) —,—, 6{ 2/96 Bayerische Staats - Obligat. 1945 —,—, 79/0 Bremen 1935 —,—, 6 9/6 Preuß. Obl. 1952 —,—, 79/9 Dresden Obl. 1945 79/0 Deutsche Rentenbank Obl. 1950 —,—, 7 9/9 Deutsche Hyp.-Bank Bln. Pfdbr. 1953 —,—, T7 9/9 Deuticher Sparkassen- und Giroverband 1947 —,—, 74 9/9 Pr. Zentr.-Bod.-Krd. Pfdbr. 1960 —,—, 7 2/0 Sächs. Bodenkr.-Pfdbr. 1953 —,—, Amster- damsche Bank 153,50. Deutsche Reichsbank —.—, 5/9 Arbed 1951

—, 5409/0 Aubed Obl. 1175/z, 79/9 A.-G. f. Bergbau, Blei u. Zink Obl. 1948 19,75, 79/0 R. Bosch Doll.-Obl. 1951 —,—, 89/9 Cont. Caoutsch. Obl. 1950 —,—, 79/6 Dtsch. Kalisynd. Obl. S. A 1950 621/24, T 9/9 Cont. Gummiw. A. G. Obl. 1956 —,—,_6 °/6 Gelsen- firhen Goldnt. 193 6 9/6 Harp. Bergb.-Obl. m. Opt. 1949 69% F. G. Farben Obl. 1045 79% Mitteld: Stahlwerke Obl. m. Op. 1951 —,— 79/6 Rhein.-Westf. Bod.-Crd.- Bank Pfdbr. 1953 —,—, T7 9/9 Rhein - Elbe Union Obl. m. Op. 1946 —,—, 7 9/0 Rhein. - Westf. E. -Obl. 5 jähr. Noten ——, 7 °/o Siemens-Halske Obl. 1935 51.00 B., 6 9/9 Siemens-Halske Zert. ge- winnber. Obl. 1930 —,—, 79/9 Verein. Stahlwerke Obl. 1951 —,—, 64 9/9 Verein. Stahlwerke Obl. Lit. C 1951 —,—, F. G. Farben Zert. v. Aktien 36,75, 79/9 Rhein-Westf. Elektr. Obl: 1950 —,—, 6 9/9 Eschweiler Bergw. Obl. 1952 —,—, Kreuger u. Toll Windst. Obl. —,—, 6% Siemens u. Halske Obl. 1930 —,—, Deutsche Banken Zert. —,—, Ford Akt. (Kölner Emission) —,—.

m

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

London, 17. November. (D. N. B) Die lebte diesjährige Londoner Kolonialwollversteigerung eröffnete in sehr fester Hal- tung. Bei zahlreichem Bejuch entwickelte sih ret lebt after Wett- bewerb; neben dem heimischen Handel traten auch die Käufer des Festlandes vielfach in Erscheinung. Die Auswahl war qut, und es erfolgten sehr selten Zurücknahmen. Das heutige Angebot um- faßte 8220 Ballen, von denen innerhalb der Versteigerung 7806 Ballen zugeshlagen wurden. Jm Vergleich zu den Schluß- preisen der Septemberversteigerung ergaben sih folgende Aende- rungen: Australmerinos in allen marktgängigen Qualitäten 10—15 2% höher, Kap 10/12-Monatswollen nicht angeboten, feine Neuseeland-Croßbreds 15 % höher, mittlere und grobe Neujsee- land-Croßbreds 15 2 höher, mittlere und grobe Neuseeland- Slipes 15—20 % höher, Puntas nicht angeboten, beste, mittlere und geringe Australwaschwollen 10—15 % höher, beste und geringe shneeweiße Kapwollen niht angeboten, feine und mittlere Merino- washwollen vom Kap sowie feine, mittlere und grobe Croßbred- washwollen vom Kap 15—20 % höher.

London, 18. November. (D. N. B.) Auch am zweiten Tag der lebten diesjährigen Kolonialwollversteigerung war der Besuch zahlreih und es entwielte sih rege Kauflust; besonders zeigte sih lebhafte Nachfrage des heimishen Handels, aber auh Rußland war als Käufer im Markte. Australmerinos in allen marktgängigen Qualitäten sowie feine Neuseeland-Croßbreds waren zu den höheren Anfangspreisen voll behauptet. Mittlere und grobe Neuseeland-Croßbreds wurden gegenüber den Schluß- preisen der Septemberversteigerung um 20—25 % höher bezahlt. Feine, mittlere und grobe Neuseeland-Slipes sowie beste, mittlere und geringe Australwashwollen und feine und mittlere Merino- washwollen vom Kap, ferner feine, mittlere und grobe Croßbred- washwollen vom Kap waren gut behauptet. Das heutige An- gebot umfaßte 8228 Ballen in mäßiger Auswahl. Abgeseßt wurden 7898 Ballen.

Manchester, 17. November: (D. N. B.) Garne lagen fest. Für Gewebe zeigte sich bessere Nachfrage und die Forderungen lauteten auch höher. Das Geschäft gestaltete sh allerdings shwierig. Schwere Sorten werden laufend aufgenommen.

Öffentlicher Anzeiger.

1. Untersuhungs- und Strafsachen, 8. 2. Zwangsversteigerungen, 9

3. Aufgebote, 4. Oeff

entliche Zustellungen,

S. Verlust- und Fundsachen,

6. Auslosung usw. von Wertpapieren, 7. Aktiengesellschaften,

10. 11. 12. 13. 14. Verschiedene

Kommanditgesellshaften auf Aktien, Deutsche A Ga Nes Gesellschaften m. b. Genossenschaften,

Unfall- und Invalidenversicherungen, Bankausweise,

D-

Bekanntmachungen.

hinterziehung oder der Steuergefährdung

hiermit das inländishe Vermögen des

Polizei- und Sicherheitsdienstes, des

Ane Druckausfträge müssen auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif eingesandt werden. Ä Art und Wortkürzungen werden vom Verlag niht vorgenommen. Berufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereihte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter „Petit“ liegt, können niht verwendet werden. Der Verlag muß jede Haftung bei Druckaufträgen ablehnen, deren Druckvorlagen niht völlig druckreif eingereiht werden.

l. Untersuchungs- und 6trassachen.

[8469] Steuerstecbrief

Und Vermögensbeschlagnahme. h Ver Kaufmann und Kommissionsrat Abraham Friedmann, geb. am 11. €. 1873 zu Autenhausen in Ober Franken, zuleßt wohnhaft in Berlin NW 87, Tile- M 18, zur Zeit in Bou- logne sur. Mer, 89 Boulevard du Prince bert, schuldet dem Reich eine Reichs- fluhtsteuer von 18 877,— RM, die am 1. November 1934 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 v. H. für leden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit olgenden angefangenen halben Monat. „_ Gemäß § 9 Ziffer 2 f. des Reihs- luhtsteuergeseves (Reichs]teuerblatt 1934 Ctite 599; Reichsgeseßblatt Teil T 1931 Seite 699; 1932 Seite 571; 1934 Seite 992, 941; 1935 Seite 850) wird hiermit das inländische Vermögen des Steuer- bflichtigen zux Sicherung der Ansprüche Uf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 ‘Ziffer 1 des Reichs- suchtsteuergeseßes festzuseßende Geld- trafe und alle im Steuer- und Straf-

Anderungen redaktioneller

verfahren entstandenen und entstehenden Kosten beshlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im Fnland einen Wohnsiß, ihren gewöhnlichen Auf- enthalt, ihren Siß, ihre Geschäftsleitung oder Grundbesiß haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüg- lich, spätestens innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Ginagane Anzeige über die dem Steuerpflichtigen Zzu- stehenden Forderungen oder Tonstigen Ansprüche zu machen,

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er- füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nah § 10 Abs. 1 des Reichsfluchtsteuergeseßes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung feine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch. kein Ver- \hulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht dgs Ver- schulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigep?licht O oder fahrlässig nicht erfüllt, wird na 8 10 Abs. 5 des Reichsfluchtsteuergesebßes,

sofern nit der Tatbestand der Steuer-

(ZZ 396, 402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrig- keit (8 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.

Nach § 11 Abs. 1 des Reichsflucht- steuergesebes ist jeder Beamte des Polizei- und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahn- dungsdienstes und des Zollfahndungs- dienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfs- beamten der Staatsanwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im 7Fnland betroffen wird, vor- läufig festzunehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Fnland betroffen wird, vor- läufig festzunehmen und ihn gemäß § 11 Abs. 2 des Reichsfluchtsteuergeseßes un- verzüglih dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vor- zuführen.

Berlin NW 7, den 29. Oktober 1936.

Finanzamt Hansa. (Unterschrift.)

[48468] Steuersteckbrief

und Vermögensbeschlagnahme.

Der prakt. Arzt Dr. med. Georg Schwerin, geboren am 17, Oktober 1898 zu Teheran, N wohnhaft in Berlin-Tempelhof, Manteuffelstr. 64 b, zur. Zeit unbekannten Aufenthalts (ver- mutlih in Genf), schuldet dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 11 223,— Reichsmark, die am 10, September 1936 fällig gewejen ist, nebst einem Zuschlag von 5 vH. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat.

Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs- fluchtsteuergeseßes (Reichssteuerblatt 1934 Seite 599; Reichsgeseßblatt Teil I 1931 Seite 699; 1932 Seite 571; 1934 Seite 392, 941; 1935 Seite 850) wird

Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichsfluchtsteuergeseßes festzu- seßende Geldstrafe und alle im Steuer- und Strafverfahren entstehenden Kosten beshlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristishen Personen, die im Jn- land einen Wohnsiß, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Siß, ihre Geschäfts- leitung oder Grundbesiß haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei- stungen an den Steuerpflichtigen zu be- wirken; sie werden hiermit aufgefor- dert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, dem unterzeihneten Finanzamt Anzeige über die dem Steuerpflichtigen zustehenden Forde- rungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er- füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nah § 10 Abs, 1 des Reichsfluchtsteuergeseßes hierdurh dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be- shlagnahme gehabt hat, und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt- nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepfliht vorsäßlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach S 10 Abs. 5 des Reichsfluchtsteuer- gesebes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer- gefährdung (§8 396, 402 der Reichsab- gabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft,

Nach § 11 Abs. 1 des Retichsflucht steuergesezes jeder. Beamte des

Steuerfahndungsdienstes und des Zoll- fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsan- waltshaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im Fnland betroffen wird, vorläufig festzunehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Fnland betroffen wird, vor- läusig festzunehmen und ihn gemäß § 11 Abs. 2 des Reichsfluchtsteuergeseßes un- verzüglih dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vor- zuführen.

Berlin SW 68, 4. November 1936.

Finanzamt Tempelhof, (Unterschrift)

3. Aufgebote.

[48471] Aufgebot.

Der Bauer Otto Köhn in Mechow hat das Aufgebot zum Zwecke der Aus- \chlicßung des Etigentümers des im Grundbuche von Kyrib Band IX Blatt Nx. 801 füx den Bauern Johann Joachim Friedrih Köhn eingetragenen Grundstücksanteils gemäß § 927 B. G.-B, beantragt. Der Bauer Fohann Foachim Friedrih Köhn, der seit 1842 noch im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, oder der sonstige Eigentümer wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 7. Januar 1937 um 11 Uhr vor dem unterzeihneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumel- den, widrigenfalls seine Ausschließung erfolgen wird.

Amtsgericht Kyriß, 12. November 1936.