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S |Senatsbibliothek /
“Deutscher Reichsanzeiger
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Preußischer Staatsanzeiger.
R O M M Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis dur die Post Anzeigenpreis für den Naum einer fünfgespaltenen 3 mm Hohen und monatli 2,30 K einschließli 0,48 M Zeitungsgebühr, aber ohne a lein Nil 136 MÆ Aeieer nici aa 3 zum boben und Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 8K monatlich, | Berlin 8W 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf ein- Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer ; N seitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32, Einzelne Nummern dieser j _QMMAIS st darin auch anzugeben, welche Worte etwa durh Fettdruck einmal Ausgabe kosten 80 #/, einzelne Beilagen 10 #/. Sie werden nur unterstrichen) oder dur Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande)
gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einshließlich p hervorgehoben werden sollen. — Befristete Mageigon müssen 3 Tage des Portos abgegeben. Fernsprech-Sammel-Nr.: A 9 (Blücher) 3333. Is ; vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein. L
T 280 Reichsbankgirokonto ; 1936
Berlin, Dienstag, den 1. Dezember, abends Inhalt des anitliden Zeiles.
: Deutsches Reich. Amtliches. Bekanntmachung über den Londoner Goldpréis. Deutsches Reich.
Postscheckkonto: Berlin 41821
Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungs8tofsten im Iîovember.
i ae den Durchschnitt des Monats November 1936 beträgt die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten 124,3
Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im November.
Siebente Bekanntmachung über die Aenderung der Zuständig- feit von Ueberwachungsstellen.
Bekanntmachung über die Umsaßsteuerumrehnungs\äße auf Reichsmark für die Umsäße im Monat November 1936. Begründung zum Geseg zur Aenderung des § 60a des Reich3-
beamtengeseßes.
Bekanntmachung des Reichsführers-SS und Chefs der Deutschen Polizei über das Verbot der Verbreitung einer ausländischen Druckschrift im Jnland. :
Bekanntmachung über den Durchschnittspreis des Kohlensyndikats für das rechtsrheinische Bayern für Brocken und Würfel.
Preußen.
Bekanntmachung über die Ziehung der 3. Klasse der 48. Preußisch- Süddeutschen (274. Preußischen) Klassenlotterie. Y
: Siebente BVektanntmachung : liber die enderung der
Auf Grund ‘des § 1 Abs: D 4 Verorduumg f“. vl: "
Cer f UD / Nr. 209 vom 7. September 1934) und des 8 1 Ab. 2 der Verordnung übe. ... Ü der lleberwachungsstelle für Side, Kunstseide und Zell wolle vom 29, Oftober 1935 (Deuischex î -- Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 2". non: 7. i
stellen vom 4. September 1934 (Deulscher Reich
ständigkeit
der Ueberwachungsstelle in Abänderung 14. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger
vom 17. Dezember 1935) und vom 26.
geändert:
Vekanntmachung über den Londoner Goldpreis
gemäß § 1 dér Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (Neichsgesezzbl. 1 S. 569). Dé Londoner Goldpreis beträgt am 1, Dezember 1936 ür eine Unze Feingold „ « -+ « » « . = 141 sh 7 d, n deutshe Währung nah dem Berliner Mittel- kurs für ein englisches nb vom 1. De- zember 1936 mit NRM 12,23 umgerehnet = NM 86,5782, für ein Gramm Feingold demnah . « « = pence 94,6241, in deutsche Währung umgerechnet « « . « = RNM 2,78359,
Berlin, den 1. Dezember 1936.
(1913/14 — 100); sie ist gegenüber dem Vormonat fast unver- ändert geblieben (— 0,1 vH.).
Die Fndexziffer für Ernährung hat sich um 0,3 vH. auf 121,3 ermäßigt. Dies ist hauptsächlih darauf zurückzuführen, daß im Reichsdurchschnitt die Preise für Fleisch und Fleisch- waren in Auswirxkung dex am 9, November in Kraft getretes- nen Neuregelung der Fleish- und Wurstpreise zurücgingen; daneben wirkte auch mit, daß die Kartoffelpreise im Verglei zum Oktober niedriger lagen.
Unter den übrigen Bedaxrfsgruppen hat sih die JFndex- ziffer für Heizung und Beleuchtung um 0,2 vH. auf 126,8 und die für Bekleidung um 0,9 vH, auf 123,3 erhöht. Die Fndex- ziffern für Wohnung (121,3 und für „Verschiedenes“ (141,6) blieben unverändert,
Berlin, den 30. November 1936.
Zuständigkeit von Ueberwachungs- stellen. Ma
Vom 27, November 16
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November 1935 l vi woctäintiaimgei nt “12 und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 218 vom 18. September 1934) sowie der Bekanntmachungen vom 14. Januar 1935 (Deutscher Reich8- anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 14 vom 17. Januar 1935), vom 16. März 1935 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 65 vom 18. März 1935), vom 16. Dezember 1935 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 294 ( ( Juni 1936 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 149 vom 30. Juni 1936) mit Wirkung vom 1. Dezember 1936 wie folgt
Statistishe Abteilung der Reichsbank.
Reinhardt.
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_Die Zuständigkeit für:
Statistisches Reichsamt.
geht über:
| Einfuhr-Nr, area
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wirb die 4 4053 B 1 403 B 2 403 B 3
403 B 4 404 405
Die Zuständigkeit für: Einfuhr-Nr. des Stat.
Warenver- zeichnisses
Warenbezeichnung
von der Ueber- wachungsstelle für
geht über
auf die Ueber- wachungsstelle für
81 a*) | (81 a/b) Holzpflasterklöße: getränkt (imprägniert) oder sonst auf chemischem Wege behandelt andere
Oelkautschuk (Faktis)
81 b*) aus 980 231 e Glimmer (Mika), roh, auch in rohen
Platten oder Scheiben
Jndustriediamanten (Carbanado, ü Boart und Ballas3), roh
Nicht aktive Kohle, auch Koks, in Pulver- oder Körnchenform, auch zu Stäbchen gepreßt, auch ausge- laugt oder in sonstiger Weise be- handelt, anderweitig nicht genannt
Aktive Kohlen aller Art
(401 a/402 b) Dichte Gewebe für Möbel- und Zimmerausstattung (mit Ausnahme von Sammet und Plüsch, sammet- und plüschartigen Ge- weben): ganz aus Seide: aus natürlicher Seide Zellivolle
—: aus fünstliher Seide z
aus natürlicer und künstlicher f Seide
teilweise aus Seide: teilweise aus j natürlicher Seide
—: andere »
(403 A 1/B 4) Sammet und Plüsch, sammet- und plüschartige Gewebe (aufgeschnitten oder nicht aufge- schnitten):
(403 A 1/6) ganz aus Seide:
Vänder: aus natürlicher. Seide
—: aus fünstliher Seide
aus natürlicher und künstlicher
Seide
235 a 378 C
a .
403A 1 403 A 2 403 A 3
— t .
m ———
*) Die Zuständigkeit geht rückwirkend vom 1, November 1936 auf die Ueberwachungsstelle sür Holz über.
Waren verschiedener Art
Kautschuk und Asbest Waren verschiedener Art
Seide, Kunstseide und
Holz
industrielle Fettver- sorgung
technische Erzeug- nisse
"n
„Chemie“
Kleider und ver- wandte Gebiete
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2 Vergcliies
| WŒearenbezeihnung
auf die Ueber-
von der Ueberwachung3- wachungsstelle für
stelle für
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e wW*be'als Bänder: aus natür- ch 165 W
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SLÍA 1 aa! itlihecr und tfunjtiicyer
¡7403 B 1/4) teilweise aus Seide: teilweise aus natürlicher
VBändeL: Seide —: andere andere Gewebe als Bänder: teilweise
aus natürlicher Seide
—: andere
Tüll ganz oder teilweise aus Seide
Beuteltuh ganz oder teilweise aus Seide
(406 A 1/408 b) Gewebe, nicht unter Nr. 401 a bis 405 fallènd:
(406 A 1/B 2) Bänder:
ganz aus Seide: aus natürlicher Seide
—: aus künstlicher Seide
—: andere i
teilweise aus Seide: aus natürlicher Seide
—; aus fünstliher Seide ohne Bei- mischung von natürlicher Seide
(407 A/408 b) andere Gewebe als Bänder:
(407 A/B 4) ganz aus natürlicher Seide:
Dichte, taftbindige Gewebe ganz aus Rohseide des Maulbeerspinners, un- beschwert, mit Ausnahme von Krepp, auch unabgekochtem
(407 B 1/4) andere Gewebe ganz aus natürlicher Seide:
im Gewicht auf 1 qm Gewebefläche von mehr als 35 Gramm: Krepp, auch unabgekocht
|—: andere
im Gewicht auf 1 qm Gewebefläche von mehr als 25 bis 35 Gramm
im Gewicht auf 1 qm Gewebefläche von 25 Gramm oder weniger
(407 C 1/H ganz aus künstlicher Seide:
im Gewicht auf 1 qm Gewebefläche von mehr als 80 Gramm: Krepp
—: andere
im Gewicht auf 1 qm GewebosTäche von mehr als 40 bis 80 Gramm
im Gewicht auf 1 qm Gewebefläche von 40 Gramm oder weniger
(407 D 1/4) aus natürlicher und kfünst- licher Seide:
im Gewicht auf 1 qm Gewebefläche von mehr als 80 Gramm: Krepp
—: andere
im Gewicht auf 1 qm Gewebefläche von mehr als 40 bis 80 Gramm
im Gewicht auf 1 qm Gewebefläche von 40 Gramm oder weniger
(408 a/b) teilweise aus Seide:
teilweise aus natürlicher Seide
andere
(409 A 1/B 3) Wirk- (Trikot-) und Neb- stoffe, Wirk- (Trikot-) und Neßwaren :
ganz aus Seide: Handschuhe
Seide, Kunstseide und Kleidung und ver- wandte Gebiete
Hellwolle