1936 / 286 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 08 Dec 1936 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 286 vom 8. Dezember 1936. S. 2

Verkehrswesen.

Neue Postanschrift für ITteustadt (Haardt).

Jufolge Aenderung des Namens der Stadt Neustadt a. d. Haardt in Neustadt an der Weinstraße führt das Postamt Neu- stadt (Haardt) künftig die Bezeihnung Neustadt (Wein st 2.).

Päckchen nach dem Kleinen Walsertal und nach Fungholz (Tirol).

Päckchen nah Oesterreich, also auch nach den im Kleinen

Walsertal gelegenen Orten (Baad, Bödmen, Hirschegg, Mittel- -

berg [Vorarlberg], Riezlern und Walserschanz) und nah Fungholz (Tirol) sind nur bis zum Höchstgewicht von 1 kg zulässig; sie müssen stets offen sein, dürfen keine brieflihen Mitteilungen ent- halten und sind mit 60 Rpf. freizumachen. Die Vorschriften für Päckchen und Briefpäkchen, wie sie für den innerdeutschen Verkehr gelten, sind auf Pakchen nah Oesterreich niht anwendbar.

Aus der Verwaltung.

Kulturtechnik und - Landeskultur, neue Diplom-Prüfungsfächer.

Der Reichserziehungsminister bringt den nachgeordneten Stellen zur Kenntnis, daß bei dem von ihm für das ganze Reich neugeordneten Studium der Landwirtschaft auch Kulturtechnik oder Landeskultur als zusäßlihes Fach in der Diplomprüfung ge- wählt werden kann. Darüber hinaus habe es sih als notwendig erwiesen, dem Diplomlandwirt die Möglichkeit zu geben, ver- tieftes Wissen und Können dur eine R A der Diplom- prüfung abzulegende Zusaßprüfung in Landeskultux nachzu- weisen. Diese Zusaßprüfung muß freiwillig sein. Der Minister er- läßt zu diesem Zweck eine Ordnung für die Zusaßprüfung in Landeskultur für Diplomlandwirte. Sie sieht u. a. vor, daß an jeder Hochschule, die Diplomlandwirte ausbildet und an der die Kulturtechnik oder Landeskultur ordnungsmäßig vertreten M ein Prüfungsausshuß für Landeskultur gebildet wird. Fm übrigen wird die Zulassung zur Prüfung und 1hre Durhführung mit An- gabe der Prüfungsgebiete geregelt. Bei den leyteren ist die Ein- beziehung des Hochwasserschußes und der Abwasserverwertung von besonderem Jnteresse.

Kunst und Wissenschaft. Spielplan der Verliner Staatstheater

Mittwoch, den 9, Dezember.

Staatsoper: Fn der Neuinszenierung: Madame Butter fly.

Musikal. Leitung: Bleh. Beginn: 20 Uhr. Schauspielhaus: Hans Sonnenstößers Höllenfahrt.

Heiteres Traumspiel von Paul Apel. Begin: 20 Uhr. Staatstheater Kleines Haus: Mirandolina. Lustspiel von

Goldoni. Beginn: 20 Uhr. -

Die „Sonnenstößer“-, „Don-Fuan“- und „Faust“-Vorstel-

lungen dieser Woche sind bereits ausverkauft.

Aus den Staatlichen Museen. Führungen und Vorträge.

Jn der kommenden Woche finden in den Staatlihen Museen die folgenden Führungen und Vorträge statt:

Sonntag, den 13. Dezember.

10——11 Uhr im Vorderasiatishen Museum, Die Kultur des Zwei- stromlandes im 2. Fahrtausend. Dr. Zippert. :

11——11,45 t Deutschen Museum, Altniederländishe Malerei. Dr. Hell.

11—12 Uhr im Museum für Völkerkunde, Südsee-Abt., Waffen und Kriegsführung der Südseevölker. r. Nevermann.

11—12 Uhr im Alten Museum, Antiker Goldschmuck. Dr. Züchner.

11——12 Uhr im Neuen Museum, Papyrus-Sammlung, Familien- briefe aus dem Altertum. Dr. Kortenbeutel.

11—12 Uhr im Museum für Völkerkunde, Ostasiat. Abt., Mongo- lishes Alltagsleben. Lessing.

11—12,20 Uhr im Neuen Mujsenm, Aegypt. Abt., Landleben im alten Aegypten. Lüddecktens.

11—12,80 Uhr im Museum für Völkerkunde, Afrikan. Abt., Rund- gang durch die Afrikanishe Abteilung. Wucherer.

Montag, den 14. Dezember.

11——12 Uhr im Museum für Deutsche Volkskunde, Das Sinnbild in dex deutshen Bauernkunst. Dr. Schuchhardt.

Mittwoch, den 16. Dezember.

11—12 Uhr im Alten Museum, Die formale Eigenart griechischer und römischer Bildwerke. Dr. Kähler.

11—12 Uhr im Vorderasiatishen Museum, Die neuen Säle der Vorderasiatishen Abteilung.

12—13 Uhr in derx Nationalgalerte, F. v. Rayski und Waldmüller, ¿wei deutsche Maler des 19. Fahrhunderts. Dr. Napp.

Donnerstag, den 17. Dezember. 11—12 Uhr im Vorderasiatishen Museum, Jslamische Abt., Die Jslamische Kunst der Neuzeit. Dr. Erdmann. 11—12 Uhr im Kaiser-Friedrih-Museum, Die flämishen Klein- a des 17, rFahrhunderts. Dr. Stauch. 12—13 Uhr im Kaiser-Friedrih-Museum, Münzkabinett, Rund- ang durch die Schausammlung des Münzkabinetts. Dur. ellige.

Freitag, den 18. Dezember. 11—12 Uhr im Museum für Deutsche Volkskunde, Bäuerlicher Hausrat aus deutschen Landschaften. Dr. Otto. 11—12,30 Uhr im Museum für Völkerkunde, Afrikan. Abt., Rund- gang durch die Afrikanishe Abteilung. Wucherer. Sonnabend, den 19. Dezember. : 11,80—12,50 Uhr im Neuen midi Aegypt. Abt., Die ägyptische Kultur in griehish-römisher Zeit und in Nubien. Dr. Hermann. i Im Pergamon-Museum finden täglih, außer Montag, von 11—12 und 12—13 Uhr, in der Ausstellung „Deutsche Bauern- kunst“ im Museum für Deutsche Volkskunde jeden Mittwoch und Donnerstag von 11—12 Uhr Rundgänge statt.

Handelsteil.

Devisenbewirtschaftung. Zur Änderung des Gesetzes über die Devisenbewirtschaftung

Ein Runderlaß der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung

Zu der Aenderung des Geseßes über die Devisenbewirtschaf- tung hat die E für Devisenbewirtshaftung einen erläuternden Runderlaß unter der Nr. 171/36 D. St. 81/36 Ve. St. vom 5. 12. 1936 herausgegeben, in dem es heißt:

Das Aenderungsgeseß gibt einmal durh die Einfügung der SS 37a und b 1 Ziffer 1 des A in das Devisengeseß die Möglichkeit einer wirksamen Bekämpfung von evisen- uwiderhandlungen und Umgehungen des Devisenrehts. Fm Zu- sammenhang damit steht die Neufassung des § 38 Say 1 und die infügung des § 41 a in das Devisengeseß 1 Nr. 2 und 3 des Aenderungsgesebes). Die übrigen Vorschriften 1 Nr. 4 bis 8, 2 des Aenderungsgesetes) beziehen sih auf das Devisenstraf- recht und werden in dem gleichzeitig ergehenden Runderlaß 172/36 D. St. 82/36 Ue. St. erläutert. Zu den 88 37 a, 37 b, 38 und 41 a des Devisengeseßes wird folgendes bestimmt:

I

Durch das Devisengesey und die dazu erlassenen O, rungsvorschriften ist der gesamte Zahlungsverkehr mit dem Ausland einer lückenkosen Kontrolle durch die Organe der De- visenbewirtshaftung unterworfen worden, so daß die Verbringung von Kapitalbeträgen in das Ausland auf gesezmäßige Weise nur mit devisenrehtliher Genehmigung mögli ist. Visher fehlten jedoch ausreichende Vorschriften, um Versuchen zu einer Um- gehung dieser Verbote insbesondere im Zusammenhang mit der Auswanderung wirksam begegnen zu können. Das wird nun- e dur § 37 a des Devisengeseßes ermöglicht, der die Devisen- stellen zum Erlaß voxrbeugender Verwaltungsmaßnahmen bei Verdacht der Kapitalflucht ermächtigt.

1. Materielle Vorausseßungen einer Anordnung nah § 37 a. Vorausseßung für eine Anordnung nach § 37 a ist, daß aus be- s Tatsachen zu s{chließen 1, daß ein Fnländer untex

erlezung oder Umgehung der bestehenden Vorschriften Ver- mögenswerte der Devisenbewirischaftung zu entziehen beabsichtigt. Derartige Tatsachen können insbesondere im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Auswanderung vorliegen. Doch greifen die Vorschriften des § 37a auch in anderen Fällen einer drohenden Vermögensverschiebung ein. Andererseits rechtfertigen Er- waägungen allgemeiner Art, etwa die, daß bei jedem Auswanderer die Gefahr einer Vermögensverschiebung nicht von der Hand zu weisen sei, Maßnahmen nah § 37a niht. Der Betroffene muß sich vielmehr durh bestimmte Tatsachen der beabsichtigten Ver- mögensverschiebung verdächtig gemacht haben.

a) Anordnungen nah § 37a werden oft besonders dann gerechtfertigt sein, wenn ein Fnländer unter Verheimlichung seiner Auswanderungsabsicht offensichtlich Vorbereitungen für die Aus- wanderung trifft. Jn Frage kommt z. B. die“ Liquidierung fest- liegender Vermögenswerte, ohne den Erlös wieder im Juland anzulegen, die Abhebung größerer Beträge von Bankguthaben ohne wirtschaftliche Notwendigkeit, der ungewöhnliche An I von Wertgegenständen, das Stehenlassen von Exportforderungen im Ausland über die handelsüblichen Fristen hinaus oder shließlich die Ausfuhr von Kommissionswaren, während dasselbe Untec- nehmen bisher auf Grund fester Abschlüsse geliefert hat. Anderer- seits genügt die Tatsache, daß ein Fnländer die Absicht, aus- wandern zu wollen, erklärt hat, allein in keinem Fall, um Maß- nahmen nah § 37a zu rechtfertigen. Vielmehr wird gerade die

Tatsache, daß Transferanträge bei der Devisenstelle eingereicht werden, häufig darauf schließen lassen, daß sih der Antragsteller im Einklang mit den geseßlihen Bestimmungen halten will, - b) Nicht erforderlich ist, daß: der Betroffene eine nah dem Wortlaut des Devisengeseßes mit Strafe bedrohte Handlung beab- ihtigt. Auch Umgehungen der Dre, die unter usnußung etwa noch Be gender Lücken den Kapitaltransfer nah dem Ausland ermöglichen sollen, rechtfertigen das Ein- shreiten der Devisenstellen. i

c) Die Worte „Vermögenswerte der Devisenbewirtschaftung zu entziehen“ bedeuten niht, daß der Jnländer beabsichtigen muß, solhe Werte nah dem Ausland zu verbringen, die ihrer Art nah devisenrehtlichen Beschränkungen unterliegen, Es genügt vielmehr, wenn er irgendwelhe Vermögénswerte unter Ver- lebung oder Umgehung der bestehenden Vorschriften nah dem Ausland verbringen oder hon im Ausland befindliches Ver- mögen den devisenrehtlihen Beschränkungen entziehen will.

d) Bei Ten von größerer wirtschaftliher; insbesondere ra tliher Bedeutung, wird es sich empfehlen, die Ent- sheidung des Leiters der Reichs\telle vor Erlaß dex Maßnahmen einzuholen, wenn nicht Gefahr im Verzug ist.

2. Jnhalt der Anordnung nach § 37 a.

Die A E kann entweder in einer Verfügungsbeschrän- kung oder in einer sonstigen sihernden Maßnahme bestehen. Zu- lässig ist die Anordnung von Verfügungsbes sonstigen sihernden Maßnahmen.

a) Die Verfügungsbeschränkung entspricht . den Verfügungs- beshränkungen des 2, Abschnitts des Devisengesetes. Der Unter- schied besteht nur darin, daß die O Meltbväiitungen des N I allgemein unmittelbar kraft Geseßes wirken, wäh- rend sie auf Grund von § 37a im Eingzelfall dur die Entschei- dung einer Devisenstelle besonders angeordnet werden missen. Die Verfügungsbeschränkung kann das ans Vermögen oder ein- eue Tina g N Plane erfassen. Dem Regelfall soll die Be- hränkung in der Vex Ugung über einzelne, besonders ins Gewicht fallende ermögenswérte, wie z. B. Grundstücke, Hypotheken, Dar- lehnsforderungen, Bankguthaben, Wertpapiere und Beteiligungen, bilden, V der Betroffene in der Abwick[ung seiner un den normalen mie rh nicht gehindert werden soll. Für Forde- rungen des Betroffenen gegen Ausländer, die der Betroffene noh nicht auf die Reichsbank übertragen oder die ihm die Reichsbank vorläufig belassen hat, sollen Verfügungsbeschränkungen grund- säglih nur vorübergehend ausgesprochen werden, um bei inzug dieser Forderungen nicht zu behindern. Die Reichsbank ist aber unverzüglich zu benachrichtigen, damit sie auch Forderungen, die sie dem Betroffenen bis dahin Berkin hat, sih zum Einzug ab- treten lassen kann. Die von der Ver iicanddbesbeintung erfaßten

ränkungen neben

Werte sollen in der Entscheidung der Devisenstelle genau bezeich--

net werden, z. B. bei Grundstücken und Hypotheken nah Möglich-

keit dur genaue Angabe der Fundstelle im Grundbuch, bei Wert-

oer durh Angaibe dex Art und dex Nummer der einzelnen üde. ;

,_Die Beschränkung in der Verfügung über das gesamte Ver-

mögen des Betroffenen soll nux dann ausgesprochen werden, wenn

Gefahr in Verzug ist und die Devisenstelle niht in dex Lage ist,

——

einzelne Vermögenswerte genau zu bezeihnen. Auch in diesen ällen sollen jedoh Geldbeträge oder Einnahmen in angemessen öhe von der Verfügungsbeshränkung ausgenommen werden un dem Betroffenen die Abwicklung seiner normalen Geschäfte ' uy die Bestreitung des täglichen Lebensunterhalts für ihn und seinen

Hausstand ohne die jedesmalige Einholung einer Genehmigun

ju ermöglichen. Die Devisenstellen haben dann mit tunlihste eshléunigung die einzelnen Vermögensgegenstände des By, troffenen zu ermitteln und ihre Anordnung auf diese Gegenstände zu beschränken.

__ b) Ft eine Verfügungsbeschränkung angeordnet worden, s ist mit besonderer Sovgfalt zu prüfen, inwieweit auf Einzel, antrag die Genehmigung zur Verfügung über den betroffeney Gegenstand erteilt werden kann. Dabei ist stets der Zwet dy Anordnung, Vermögensverschiebungen zu verhindern, im Auge ü behalten. Die Genehmigung ist deshalb regelmäßig für Ju landszahlungen, besonders an inländishe Gläubiger, zu erteile wenn nicht etwa auch die Fnlandszahlung zur Vorbereitung ody Durchführung einer Vermögensverschiebung dienen soll.

_e) Die sonstigen sihernden Maßnahmen können sowohl wy mögensrehtliher als auch persönliher Natur sein. Als wy mögensrehtlihe Maßnahme kann etwa die Anordnung, liqui Mittel auf ein gesperrtes Konto bei einer Devisenbank einy n oder eine Auflage über die Art der Führung eines hy em Betrossenenen betriebenen Handelsunternehmens in Frag kommen. Maßnahmen persönliher Natur können z. B. in dy Entziehung des Passes oder in der s von Aufenthalt beshränkungen bestehen. Soweit die Devisenstelle de Maßnahmqy nicht selbst durchführen kann, hat sie sih der Behörden und P sonen des Polizei- und Sicherheitsdienstes zu bedienen.

Hat der Betroffene auf ein rehtlich selbständiges Erwerbs unternehmen maßgebenden Einfluß, so können auch gegen diesi Unternehmen sihernde Maßnahmen ergriffen werden, wenn g besorgen ist, daß der Betroffene mit Hilfe des Unternehmen seine Vermögensverschiebungen durhführt.

3. Begründung. : Die Aa nas 8 37a ist kurz durch Hervorhebung dy Tatsachen, die die Anordnung veranlaßt haben, zu begründe Der Betroffene ist über die Beshwerdemöglichkeiten zu unt richten. Dabei ist darauf hinzuweisen, daß die Beschwerde bei da Devisenstelle, die die Aa erlassen hat, einzulegen ist u! daß sie keine aufschiebende Wirkung hat.

4. Mitteilung der Anordnung an den Betroffenen.

Anordnungen nah § 37a sind regelmäßig dem Betroffeng pege Empfangsbestätigung, erforderlichenfalls

an den Betroffenen niht möglich ist, etwa weil sein Aufenthal unbekannt ist, ist die Anordnung im Deutschen Reich8sanzeiga und Preußischen Staatsanzeiger bekanntzugeben.

Bei allen Maßnahmen, die sich auf bestimmte Vermögens werte beziehen, ist der Schuldner des Guthabens, der Eigentüma des mit der Hypothek A Grundstücks, die die Wertpapien verwahrende Bank, die Gesellschaft, an der die Beteiligung besteh usw. von der Maßnahme zu benachrichtigen mit der Aufforderun, an den Betroffenen nux mit devisenrehtlicher Genehmigung z leisten. Auf diese Weise wird verhindert, daß Benachrichtigi (Schuldner, Grundstückseigentümer, Depothalter, Gesellschaf O ol den Betroffenen oder für seine Rehnung an einel

ritten leistet. Leistet der Benachrichtigte ohne Genehmigung obwohl erx die Verfügungsbeshränkung kennt, so ist“ das E {üllungsgeshäft nichtig, wie sich aus Vas Neufassung des § F be 1 des Devisengeseßes ergibt. Soweit die Verfügung beshränkung das Eigentum oder ein sonstiges Recht an eine! Grundstück betrifft, ist auch die zuständige Grundbuchbehörde zl benachrihtigen. Dabei ist ausdrücklih hinzuweisen, daß die Ver fügungsbeschränkung auf Grund von § 37 a Devisengeseß ang ordnet worden ist und daß die Mitteilung, da die Eintragung d Verfügungsbeshränkung im Grundbuch nach § 37a Absay 2 dd Devisengesebes ausgeschlossen ist, ledigli zur Benachrichtigutl der Grundbuchbehörde erfolgt.

Erstreckt sih die Verfügungsbeshränkung auf das gesamt Vermögen, so ist, soweit die Vermögensgegenstände bekannt sind entsprehend dem Lang O Absaß zu verfahren. Soi tunlih, sind die im einzelnen niht bekannten Vermögenswerl|

zu ermitteln. 5. Beschwerde.

Gegen die Anordnungen der Devisenstellen ist die unbefrist{

Verwaltungsbeshwerde gegeben. Durch die Beschwerde werd die Auswixkungen der Anordnung und ihre Vollziehung nicht 6 hemmt. Die Beschwerden sind dem Leiter der Reiehsstelle unve ¿Uglih mit eingebender Stellungnahme vorzulegen.

T.

Liegen die Vorausseßungen des § 37 a, insbesondere der Vet daht der beabsichtigten Vermögensverschiebung, niht vor, i jedoh eine Verwaltungsanordnung zur Verhinderung v Schädigungen des Devisenauffommens oder der vorhanden Devisenbestände erforderlich, so ersuht der Leiter der Reichsstell um beschleunigten eingehenden Beriht. Es wird dann geprüsl ob Maßnahmen auf Grund von § 37 b exrforderlih und gere fertigt sind.

TIT.

Für Maßnahmen, welche die Devisenstellen auf Grund b F 37 a oder die Reichs\telle für Devisenbewirtshaftung auf Gru don § 37b treffen, können öffentlih-rechtlihe Entschädigun ansprüche gëgen das Reich nicht geltend gemaht werden. Diel Grundsay gilt auch für alle anderen Entscheidungen und Mos nahmen, die auf Grund des Devisengeseßes und seiner Durs führung8vorschriften erlassen werden. Zur . Klarstellung wil dieser Grundsay deshalb durh § 41a des Devisengesetzes al drücklih ausgesprochen.

IV.

Zuwiderhandlungen gegen Anordnungen, die eine Devise stelle oder die Reichsstelle A Ing auf Gru der §S 37 a, 37b erlassen hat, werden nah der neu eingeführt! Strafvorschrift des § 42 Absay 1 Nr. 8 des Devisengesezes bestra| Der Leiter der Reichsstelle verweist zu dieser Vorschrift im übrig! a den gleichzeitig ergehenden Runderlaß 172/36 D. 82/36 Ue. St.

Srhöhung des Reichsanleihebetrages um 100 Mill. RM infolge Ueberzeichnung Auf die in der Zeit vom 20. November bis 5. Dezember 19

zur öffentlihen Zeihnung aufgelegten 400 Mill. RM 414 %iß auslosbaren Schavanweisungen des Deutshen Reiches, Dril Folge, sind nah den bisher vorliegenden Meldungen über Mill. RM gezeihnet worden. Um die zahlreichen, insbesond! auch die kleinen Zeichner, befriedigen zu können und der weite! Konsolidierung der Reichsfinanzen zu dienen, hat das Reich dem Konsortium vereinbart, noch einen weiteren Shaßanweisun) betrag der gléihen Art in Höhe von 100 Mill. RM über ursprünglih in Aussiht genommenen Betrag zur Verfügung | stellen, um so die Zeihnungen möglichst voll berücksichtigen

können. Da bereits von vornherein 100 Mill. RM dieser f leihefolge fest übernommen waren, erhöht sih deren Gesamtbet!!

“auf 600 Mill. RM.

/ A ( / durch Eins chreibebrief gegen Rückshein, mitzuteilen. Wenn die Mitteilunss

. Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 286 vom 8. Dezember 1936. S. 3

tergebnisse der ersten Lehrlingsstatistik des Hauplergena Ee

Gegen 1933 rund 158-000 Stellen mehr.

Der Reichsstand des deutshen Handwerks legt soeben die erste ehrlingsstatistik vor. Danach betrug die Zahl der Lehrlinge in mtlichen deutshen Handwerfks- und iti a are Dea am h 12, 1935: 530378. Nach der zweiten Lehrlingsbestandsauf- hme mit dem Stichtag des 30. 6. 1936 stellte sih die Ziffer auf 77 204. Jm ersten Halbjahr erhöhte sich danah die Zahl der ehrlinge um 46 826 oder 8,8 %. Gegenüber den aus verschiedenen unterlagen geshäßten Lehrlingszahlen von 1983 liegt sogar eine ‘teigerung um 158 000 oder 27,4 % vor, ein eindringliher Be- eis der ersten Erfolge der Wiedererweckung wirtschaftlichen hens auch bei dem vor der Machtübernahme totgesagten Hand- orf. Bei Betrachtung der einzelnen Handwerkszweige ergibt sich, nur bei den Schlossern, Maschinenbauern und Werkzeug- achern mit 131 und ‘bei den Kraftfahrzeughandwerkern mit 1 Lehrlingen je 109 Betriebe bisher durhschnittlich jeder Hand- rksbetrieb über einen Lehrling beschäftigt. Der Anteil des ndwerks an der gesamten Lehrlingsausbildung überhaupt wird (nh die Statistik mit 743% ermittelt, so daß nur 25,7 % [er Lehrlinge in der Fndustrie ausgebildet werden.

Gleichzeitig wird der von der Reichsjugendführung, dem ugendamt der DAF. und den zuständigen Handwerkskreisen auf- stellte neuzeitliche Lehrvertrag bekannt. Er wird allerdings erst ch Zustimmung durch den Reichswirtschafts-, Reichsarbeits- und eichserzichungSminister voraussihtlih zum 1. März 1937 wirksam erden fönnen. Von seinen vielen ive lentliden Neuerungen sei ervorgehoben, daß die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probe- it gelten sollen. Eine geseßlißhe Regelung dex Zwishenprüfung ird erforderlich, weil nah dem neuen Muster ein gutes Ergebnis x leßten Zwischenprüfung eine Verkürzung, ein Nichtbestehen ne Verlängerung dex Lehrzeit bedeuten soll. Jm Abschnitt Mflihten und Rechte“ kommen gleichfalls nationalsozialistische esihtspunkte zur Geltung. Der Lehrling untersteht der väter- hen Führung und Erziohung des Lehrmeisters, der thn zu einem jhigen und verantwortlihen Glied der Gemeinschaft zu erziehen t. Berufsschulzeit gilt als Arbeitszeit, Beschäftigung mit fleis chen Arbeiten ist unzulässig, Erhebung von Lehr- und Kostgeld der anderer Entschädigung verboten. Geht ein Nichtbestehen der Besellenvrüfung auf vernachlässigte oder unzulänglihe Ausbildung irüd,. so hat der verantwortlihe Lehrmeister dem Lehrling den ohn für Ausgelernte im ersten Gesellenjahr zu zahlen.

Wirtschaft

Gehaltene österreichische Nusfuhr.

Wien, 7. Dezember. * Mit einer gewissen Spannung war der nunmehr vorliegende Oktober-Ausweis des osterreihischen Nlußenhandels erwartet worden, da sih in ihm zum erstenmal die Riüéwirkungen der Währungsabwertungen auf Oesterreich wider- piegeln mußten. Die Ausfuhr ist von 84,559 Mill. S im Septem- ex 1936 auf 84,723 Mill. S im Oktober gestiegen. Dabei darf pllerdings niht übersehen werden, daß im Vorjahr die saison- näßige Exportsteigerung von September auf Oktober 514 Mill. S nusmachte, während dieses Fahr eine Erhöhung um nur 164 000 S intrat. Man kann also sagen, daß Oesterreih seinen Export u halten vermochte, daß aber die sonst beobachtete saisonmaäßige teigerung unter dem Einfluß der Abwertung ausblieb. Ein fast 0 %iger Rückgang trat in der Ausfuhr nah Ftalien ein, doh hofft man in Wirtschaftskreisen, daß dieser Ausfall durch die in- wischen abgeschlossenen Vereinbarungen wieder aufgeholt wer- den kann. Die Ausfuhr nah Deutschland hat sich um 1,25 Mill. S rhöht, die Einfuhr von Deutschland um 2,50 Mill. 8.

Vundespräsident Meyer über die Auswirkungen - der Abwertung.

Zürih, 7. Dezember. Bundespräsident Meyer sprach um Sonntag über die Schweizer Währung und die Aus- irkfungen der Abwertung. Es müsse natürlich abgewartet verden, ob sich alle an die Abwertüng geknüpften Hoffnungen ‘füllen. Eine günstige Wirkung sei dagegen in unerwartet tarkem Maße eingetreten: Der Zustrom des Geldes, vor allem n Form von Gold aus dem Jn- und Auslande. Während aus den meisten übrigen europäishen Ländern in derx jüngsten Zeit veiter Gold nah Amerike verschifft wurde, seien in der Schweiz eine Abzüge erfolgt, und der Schweizer Franken komme in bezug auf die Geringfügigkeit der Shwankungen dem Dollar am nächsten, Der Geldzustrom habe den Banken die erwünschte Liquidation zurückgebracht, so daß von der finanziellen Seite her die Wirtschaft eine spürbare Erleihterung erfahre. Die Zu-

_ Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im HRuhrrevier: Am 7. Dezember 1936: Gestellt 27234 Wagen.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sih laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ für ide Loinben auf 61,00 « (am 7. Dezember auf 61,00 4)

_ Berlin, 7. Dezember. M NLEIungen für Nahrungs=a mittel, (Einkaufspreise des Lebensmitteleinzel- handels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Bohnen, weiße, mittel 36,00 bis 37,00 4, Langbohnen, weiße, hand- verlesen 42,00 ‘bis 45,00 4, Linsen, kleine, käferfrei —,— bis —— M, Linsen, mittel, käfecfrei 51,00 bis 54/00 4, Linsen, große, fkäferfrei 55,00 bis 70,00 4, Speiseerbsen, Vict. Konsum, gelbe 48,00 bis 50,00 (4, Speisecerbsen, Vict. Riesen, gelbe 90,00 bis 53,00 X, Geschl. glaj. gelbe Erbsen II 63,50 bis 64,50 4, do. IIT 58,00 bis 59,00 &, Reis, nur für Speise- Mae notiert, und zwar: Ftaliener- Reis, unglasiert 30,20 bis “Y M, Staliener - Reis, glasiert 30,70 bis 32,50 4, Perser- e 32,50 bis 83,50 #, Gerstengraupen, mittel und fein R bis 42,00 Æ, Gerstengraupen, grob 37,00 bis 38,00 4, ga cstengraupen, Kälberzähne 33,00 bis 34,00 , Gerstengrüße 4,00 bis 35,00 M, Haferflocken 40,00 bis 41,00 4, Hafer- R gesottene 44,00 bis 45,00 4, Roggenmehl, Type 997 S bis 25,50 A, Weizenmehl Type 790 31,70 bis 32,70 4, Tygenmehl, Type 405 836,70 bis 37,70 Æ, Weizengxieß, ype 405 38,70 bis 42,10 M, Kartoffelmehl 34,00 bis 35,00 M, PCeY Melis 68,35 bis 69,35 4 (Aufshläge nah Sorten- Rer) Röstroggen, glasiert, in Säcken 833,00 bis 834,00 4, [-ftgerste, glasiert, in Säcken 36,00 bis 38,00 %, Malzkaffee, bis iert, in Säcken 45,00 bis 47,00 6, Rohkaffee, Brasil Supertor

Extra Prime 304,00 bis 350,00 #4, Rohkaffee, Zentral-

Reichsstatthalter Kaufmann über die Durchführung des Vierjahresplanes in Hamburg.

__ Reichsstatthalter Gauleiter Kau fmann gab am Sonntag in einer von sämtlichen führenden Männern der Hansestadt be- suhten Kundgebung Ziel und Ausrichtung für die Durchführung des Vierjahresplanes in Hamburg bekannt. Der Hamburger Wirt- [Gast und dem gesamten deutschen Außenhandel erwachsen im Zuge es Vierjahresplanes große und weitreichhende Aufgaben. Deutsch- land fönne auf seinen Außenhandel weniger verzichten als je. Es gelte, alles daran zu seßen, um den erfreulichen Hochstand der deut- schen JIndustriewirtshaft auch weiter aufrehtzuerhalten. Zwei Voraussetzungen stellte der Gauleiter hierfür heraus: Die Not- wendigkeit der Stabilisierung des Lohnniveaus und das unbedingte Erfordernis, auf der anderen Seite die Preissicherheit voll und ganz zu gewährleisten. Der Reichsstatthalter ging auf eine Reihe von Einzelfragen ein, die sih für den hamburgishen Außenhandel aus den Aufgabenstellungen des Vierjahresplanes ergeben. Gegen- über der in weiten Kreisen des Binnenlandes herrschenden Un- kenntnis der Bedeutung Hamburgs Ls die ganze deutsche Wirt- haft betonte er insbesondere die besondere Stellung der Hanse- stadt auf dem Gebiete der Rohstoffbeshaffun . e schwieriger die Weltmarktlage sei, um so weniger könne Sautbland verzichten auf die Kenzánisse, Erfahrungen, Verbindungen und die Fnitiative des hanseatishen Außenhandels, der nie für die Aufrehterhaltung der deutshen Wirtschaft so notwendig gewesen sei wie gerade heute. Exportmüdigkeit dürfe unter keinen Umständen auffommen. Gau- leiter Kaufmann teilte ferner mit, daß die Bemühungen zum Aus- bau der hamburgischen Fndustrie, die nun schon seit längerem plan- mäßig gefördert würden, weitere nicht eie E Erfolge auf- uweisen hätten. Er rief vor allem auch die Kreise des hamburgi- vai Handels auf, sih mit etwa brachliegendem Kapital am Auf- bau und der Weiterentwicklung der Hamburger industriellen Be- tätigung zu beteiligen. Jn diesem Zusammenhang teilte er mit, daß die Bestrebungen zur Erneuerung und Verstärkung der Fin-

kenwärder Fischkutterflotte ebenfalls erfolgreich gewesen seien. *

Unter lebhafter Zustimmung stellte der Reichsstatthalter fest, daß in Hamburg alle S TRI A A vorliegen, um die Aufgaben des Verjahresplanes mit Erfolg anzufassen. Es gebe keine bessere Möglichkeit, den alten oft Hamburgs als Hansestadt erneut zu be- kräftigen, als die entshlossene Mitarbeit an der Durchführung des Vierjahresplanes. -

des Nuslandes.

sammenarbeit der bisherigen Goldblockländex mit England und den Vereinigten Staaten sei keine dekorative Angelegenheit. Die Bereitschaft der Vereinigten Staaten von Amerika, Gold für die ‘sofortige Ausfuhr, und- zwar zugunsten der Ausgleichsfonds der- jenigen Länder freizugeben, die ihrerseits bereit sind, Gold zu einem bestimmten Preise nah Amerika zu verkaufen, habe die Bedeutung, die Goldwährung zur Festigung der Wechselkurse heranzuziehen und das Gold wie bisher als Mittel zum Spiben- ausgleih der Zahlungsbilanzen zu verwenden. Diese Herstellung einer Verbindung zwishen den Währungsverfassungen der ein- zelnen Staaten die Schweiz sei bekanntlich mit Holland und Belgien der währungspolitishen Abmachung der wichtigsten Welthandelsstaaten beigetreten sei dex erste und nicht bedeutungslose Schritt zu einer Stabilisierung und Sicherung des internationalen Geldverkehrs. Dies bedeute jedoch nicht eine Abhängigkeit gegenüber Frankreih oder England. Vielmehr sei für die Bewertung des neuen Schweizer Franken der Goldgehalt maßgebend. Das mangelnde internationale Vertrauen, namentlich bei England, hindere eine internationale Stabilisierung im wahren Sinne des Wortes.

Die Schweiz sei durch die Abwertung in einen neuen Zeit- abschnitt eingetreten. Die Lockerung der Einfuhrkontingente gehe mit den ersten Schritten zur Stabilisierung Hand in Hand. Die für den Anfang notwendige Kontrolle der Preise könnte nicht von der Regierung allein gelöst werden. Es bedürfe hierzu aller Kreise des Volkes und der kommerziellen Jnitiative der- Kauf- leute, um die ‘Erleichterungen der Einfuhx nubbringend zu ge- stalten. Die neue Lage erfordere von allen Kreisen besonnene Einsicht und für die Behörden größte Sparsamkeit, um das Budgetgleichgewiht zu beobachten. Die scharfen Kontrolleingriffe

. des Staates gegenüber der Wirtschaft sollten mehr und mehr

vershwinden, um der Fnitiative und Selbstverantwortung wieder den Spielraum zu gewähren, der ihnen zum Zwecke der För- derung der Volkswohlfahrt zukomme.

amerikaner aller Art 340,00 bis 472,00 #, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 8396,00 bis 420,00 4, Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 434,00 bis 560,00 4, Kakao, stark entölt —,— bis —— M, Kakao, leiht entölt —,— bis —,— M, Tee, chines. 810,00 bis 880,00 4, Tee, indisch 960,00 bis 1400,00 (4, Ringäpfel amerikan. extra choice 290,00 bis 300,00 A Pflaumen 40/50 in Kisten 120,00 bis 122,00 , Sultaninen Kiup Caraburnu Auslese } Kisten 56,00 bis 57,00 4, Korinthen choice Amalias 50,00 bis 52,00 4, Mandeln, süße, handgewählte, } Kisten 260,00 bis 270,00 4, Mandeln, bittere, handgewählte, } Kisten 270,00 bis 280,00 4, Kunsthonig in } kg- Packungen 70,00 bis 71,00 #, Bratenshmalz in Tierces —,— bis —— M, Bratenschmalz in Kübeln —,— bis —,— i, Berliner Rohschmalz —,— bis —,— M, Sped, inl., ger, —— bis —,— #4, Markenbutter in Tonnen 290,00 bis 292,00 #4, Markenbutter gepackt 294,00 bis 296,00 (4, feine Molkereibutter in Tonnen 284,00 bis 286,00 #, feine Molkereibutter gepackt 288,00 bis 290,00 Æ, Molkereibutter in Tonnen 276,00 bis 278,00 , Molkereibutter gepackt 280,00 bis 282,00 46, Land- butter in Tonnen 262,00 bis 264,00 4, Landbutter gepackt 266,00 bis 268,00 & Allgäuer Stangen 209/96 96,00 bis 100,00 M, Tilsiter Käse, vollfett —,— bis —,— K, ehter Gouda 40 9% 172,00 bis 184,00 4, echter Edamer 40 %/% 172,00 bis 184,00 4, bayer. Emmentaler (vollfett) 220,00 bis —— F, Allgäuer Romatoux 20 9/9 120,00 bis —,— #4. (Preise in Reichsmark.)

Berlin, 7. Dezember. Wöchentlihe Notierungen für Nahrungsmittel. Pfeffer, |chwarz, Lampong, ausgew. 175,00 bis 185,00 A, Pfeffer, weiß, Muntok, ausgew. 210,00 bis 230,00 #4, Himt (Kassia), ganz, ausgew. —,— bis —,— , Steinsalz in Säcken 20,30 bis 20,80 4, Steinsalz in Packungen 22,00 bis 24,40 Æ, Siedesalz in Säcken 22,40 bis 22,80 4, Siedesalz in Packungen 24,00 bis 25,40 4, Zuersirup, hell, in Eimern 89,00 bis 90,00 4, Speisesirup, dunkel, in Eime!: n 59,00 bis 70,00 #, Marmelade, Vierfrucht, in Eimern von 123 kg

er

Becliner Börse am 8. Dezember.

Aktien und Renten ruhig.

Die Börse eröffnete auch heute wieder nahezu ohne Geschäft, Diese nun schon seit geraumer Zeit täglih zu wiederholende Fest stellung wird rein äußerlih dadur bekräftigt, daß die Zahl der Börsenbesucher merklich zusammengeshrumpft ist. Es fehlt an Orders der Bankenkundschaft, es fehlt dementsprehend auch an jeder Fnitiative des berufsmäßigen Börsenhandels. Bemerkens- vert ist aber, daß das Kursniveau unter diesen Umständen “ret widerstandsfähig bleibt und, sofern Abweichungen eintreten, diese sowohl nach der Plus- als auch nah der Minusseite zu vers zeichnen sind. Stimmungsmäßig war ein freundlicher Unterton nicht zu verkennen, der zweifellos durch das hervorragende Zeich- nungsergebnis auf die Reichsanleihe ausgelöst wurde. Daneben wurden auch einige Meldungen aus dex Wirtschaft beachtet, so u. a. eine solhe über die weitere Steigerung des Ruhrkohlen=« absatzes.

Am Montanmarkt galten meist Vortagskurse, Abweichungen gingen über 4 % nicht hinaus (Mannesmann 14, Klöckner + 14). Von Braunkohlênwerten gewannen Leopoldsgrube bei kleinem Bedarf gegen den leßten Kassakurs 2/4 %, während Rhein- braun auf einem Mindestshluß von 3000 RM 124 % verloren. Von Chemischen Papieren eröffneten Farben um 4 % niedriger mit 14774 und hatten damit die größte Kursveränderung des Marks tes aufzuweisen. Conti-Gummi verloren 14 %; bei den Elektro- werten sind Licht Kraft unter Berücksichtigung des erstmals erfol} genden Dividendenabschlags mit ca. 14, Siemens mit einem glei großen Verlust und Schles. Gas mit 1% zu erwähnen. Jm übrigen fielen nux noch Metallgesellshaft und Süddt. Zuckex mit je + 174, Berliner Maschinen mit + 1, Bremer Wolle mit 14 (gegen leßte Notiz am 2. 12.) und Berger mit 1 % auf.

Ganz vereinzelt zeigte sich im Verlaufe etwas Kaufneigung der Kulisse, die geringfügige Kursbesserungen zur Folge hatte. Farben, die bis auf 1664 nachgegeben hatten, zogen wieder auf 167 an, Dt. Eisenhandel, Reichsbank, Siemens und Braubank gewannen gegen den ersten Kurs je 4, Funghans % %.

Gegen Börsenschluß kamen kleine Umsäße nur noch in einigen Papieren zustande. Dabei war eher etwas Angebot zu beobachten, so daß sich im allgemeinen ein nux knapp gehaltenes Kursniveau ergab. Farben schlossen zu 167. Westdt. Kaufhof bröckelten, nahdem sie im Verlauf bereits 4 % hergegeben hatten, nochmals um 36 % ab. |

Am Einheitsmarkt überwogen Verluste von durchshnittlih 3% Dürener Metall büßten sogar 44 %, Zeiß Fkon 4 % ein. Anderer« seits ergaben sich vereinzelt auch Gewinne bis zu 3 %. Bankernt waren mit Ausnahme von Adca (+ !4 %) zumeist abgeschwächt. Hypotheken-Barniken hatten uneinheitlihe Kursgestaltung. Westdt. Boden konnten ihren Stand um 14 % erhöhen. Dt. Hyp: büßten 54 % ein. Auslandsaktien waren meist schwächer. Mit einem Ge=- winn von 24 % sind JG-Chemie 50 %ige zu erwähnen. Auch Kolonialaktien wurden niedriger bewertet.

Am Rentmarkt besserten sich Reichsaltbesiß um !s auf 11614, gaben aber bereits in der ersten halben Stunde den kleinen Gewinn wieder her. Die Gemeindeumschuldungsanleihe notierte unver=- ändert 894. Zinsvergütungsscheine + 10 Pfg., Wiederaufbau4 zushläge 4 %.

Der Kassarentenmarkt verkehrte wiederum in sehr ruhiger Haltung. Hypotheken- und Liquidationspfandbriefe, sowie Kommunalobligationen notierten, soweit verändert, eine Kleinig=- keit höher. Stadtanleihen hatten begrenztes Geschäft. 28er Elber- feld-Gold verloren 0,40, 26er Koblenz gewannen % %, Dekosama L büßten 4 % ein. Landschaftl. Goldpfandbriefe lagen bei über4 wiegend unveränderten Kursen freundlich, Provinz-Anleihen blieben bei behaupteten Notierungen geschäftslos. Länderanleihen wiesen nur kleinste Shwankungen auf. Neue Hamburger ver- loren 0,10. Reichsanleihe blieben unverändert. Postshäte be- festigten sich etwas. 35er Bahnschäße gingen um 0,10 zurück. Schutzgebiete effektive Stücke waren leiht abgeschwächt. Am Markt der Jndustrieobligationen waren Arbed um 1 % gebessert, Farben ermäßigten sich um % %. Mix & Genest-Obligationen bleiben am 14. und 15. wegen der am 16. erfolgenden Ziehung gestrihen. Auslandsrenten neigten zumeist zur Schwäche.

Der Privatdiskontsay wurde bei 3 % belassen. Blankotagesgeld erforderte wieder 24 bis 3%.

Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung wurden das Pfund mit 12,215 (12,19), der Gulden mit 135,50 (135,33), dex französishe Franc mit 11,615 (11,595) und der Schweizer Franken mit 57,23 (57,19) etwas höher festgeseßt.

74,00 bis 80,00 4, Pflaumenmus aus getr. Pfl. in Eimern von 124 und 15 kg 68,00 bis 70,00 4, do. aus getr. und fr. Pfl. 71,00 bis 80,00 Æ#, Pflaumenkonfiture in Eimern von 123 kg 88,00 bis 94,00 4, Erdbeerkonfiture in Eimern von 12è kg 102,00 bis 106,00 4, Corned Beef 12/6 lbs. per Kiste —,— bis —,— 4, Dt. Büchsenfleisch 10/6 45,00 bis 50,00 4, Margarine, Spibenmarken, gepackt 194,00 bis 198,00 4, do. lose 194,00 bis —,— 4, Margarine, Spezialmarken, gepackt 172,00 bis 176,00 #, do. lose 172,00 bis —,— #4, Margarine, Konsum, gep. 112,00 bis —,— M, Speiseöl, aus8gewogen 140,00 bis 157,00 . (Preise in Reichsmark.)

Berichte von auswärtigen Devisen- und Wertpapiermärkten.

Devisen.

Danzig, 7. Dezember. (D. N. B.) Auszahlung London 25,95 G., 26,05 B., Auszahlung Berlin (verkehrsfzei) 211,94 G., 212,78 B., Auszahlung Warschau (verkehrsfrei) 99,80 G., 100,20 B, Auszahlungen: Amsterdam 288,20G., 289,32 B., Zürich 121,80 G., 122,28 B, New York 5,2995 G., 5,3205 B., Paris 24,70 G,, 24,80 B, Brüssel 89,60 G, 89,96 B, Stockholm 133,80 G,., e 8 Kopenhagen 115,80 G.,, 116,26 B., Oslo 130,40 G.,ck

0,92 B.