1936 / 297 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 21 Dec 1936 18:00:01 GMT) scan diff

zkommissars für das Kreditwesen vom- 26. Februar 1935 Art. 2 Abs. 2 eingereichte

tute vom 30. ITovember 1936

ossenshasten)

ezung)

Passiva

am

ceinlagen Anleihen

und Hypotheken

b) mit esonders ver- inbarter Kün- »igungs- frist

insgesamt

(Sp. 60 u. 61)

insgesamt

darunter Schuld» ver- {reibungen im Umlauf

Dur(- laufende Kredite

Grund- Geschäfts- kapital

bezw.

Neserven im Sinne von § 11 KWG

ordentliche

stellungen,

Tredere- ._reserven

Außer- Reserve- fonds, Nükle

Del-

Sonstige

Passiva

Eigene Ziehungen

l

Beträge in Tausend -RM

P 5

Außerdem

Summe der

Passiva

‘davon für

Rechnung

Dritter

‘haupt :

Garantie-

Aval-,

Eigene Jnidossamentsverbindlichkeiten

——

Bürg- schafts-

und

verpflich- tungen

(8 261 b HGB)

a)

aus weiter-

begebenen

Bank-

akzepten

6)

aus sonstigen Nedis- kon- tierungen

, b)

aus Sola- wechseln der Kunden an die Order der Bank

insgesamt

(Sp. 74 bis 76)

Laufende Nummer

73

74

75 76

68 365 202 666 14 039 86 117 79 624 24177 53 457 86 160 129 891 173 115 182 567 167 259] 4091 59 732 269 228 16711 49 795

4242 1431 158 456 2 967 2 848 3465 10478} 1259

932 70

48 679 978

1 295 1 324 2972 196

41437 126 997

49 789 108 031 68 846 121 534 80 989 7 599 208 530

443

7 689 1076 6 861 1571 10 422 21 179

1 6741 :

10 000 15 926 5 000 10 000 10 675 10 664 5 629

8 000

2 000

6 000 15 000 5 000 16 000 1 500

6 000

- 40000 4 463

7 498

9 850 1750 860 3071 462

8 000 367

292 3635 3374 11415 4100

4 360 137 1225

b 000) 585 1885

1499] 367 934

1990 78 2488

: 1171 : 96

2 686

2146

2 282

11 609}

122 171

1764

11 858 976 1312

4 413

12 988 6 292 3335 2 006 6 338

-788 4 886 5 179 1 965

16 592 8 462 8773

381 2628 8189 2516 .7 292

227 177 024 261 320 279 263 751 158 557 384 739 108 844 _202 718 164138 183 224 537 311 430 488

567 132

_21 923 170904 628 983 169 226

240 156

29

977 327 155 664 239| 4471 “+00 3

19

846 195 839

931]

510 54

822

1285 3 136

23 2 143 3 126 468 1098| ° 138

23

22 143

3 126 458 128 138

Seen t L Bani: Dient Guait 2:2 me Bim

189 317

1659 994 770 694

98 133

814 151 731 086

81 771 1131

179 355 30 000

« 53 088 11 616

, 45 142 5.288

103 023 23 742

6303811 1 895 441

b43

15 685 181

11 934 2 543

11934 13 343

S =ck

58133] 189317] ‘2430688

itinstitute

363 112) 1347 108| 5310458| 8553 078] 1 138063] 1/736 604] 923656] 21 al Ul l 28 820420 | 282 848] 119 057] 688 931] 677 865

1 545 237

82 902

209 3551

64 704

50 430]

126 765

7199262]

B43,

15 866]

Veränderungen. in der Zahl der Banken gegenüber der-leßteu Veröffentlichung: tis Keine, E

Vüro des Auffich

144771] 26277

2222 19823816] 2681 0]

- Berlin, den: 21, Dezember 1936

tSamts für das Kreditwesen Reinhardt

¡Deutschen (le 297

RNReichs3anzei

Fünfte Beilage

Verlin, Montag, den 21. Dezember

ger und Preußischen Staatsanzeiger

Devisenbewirtschaftunag.

jepotzwang für ausländische Wertpapiere. Wertpapiernummerkontrolle.

urch den RE Nr. 177/36 D. St. vom 19. 12. 1936 gibt die jtelle für Devisenbewirtschaftung erganzende Bestimmungen den Depotzwang für ausländische Wertpapiere und die Wert- nummernkontrolle bekannt. er Runderlaß hat folgenden Wortlaut: Jepotzwang für ausländische Wertpapiere. h, Für die Behandlung jogenannter Buchstücke gilt folgendes: je Jnhaber von Shares englischer oder amerikanisher Ge- jjten oder von Anleiheanteilen, über die keine Schuldver- hungen ausgegeben sind, haben ihrer Einlieferungspflicht h nahzukommen, daß sie das Zertifikat ins Depot bei einer néank geben bzw. in das ausländische Depot einer Devisen- umlegen lassen. Dies gilt auch dann, wenn die Stücke auf amen einer inländishen Vank eingetragen - sind und diese die Eintragung Zertifikate ausgestellt hat. Jst über die ó oder die Anleiheanteile kein Zertifikat ausgegeben, so muß jitteilung des Schuldners, der Gesellschaft, des ausländishen händers oder dergleihen über die Registereintragung ins { gegeben werden. i je Einlegung derartiger Shares oder Beweisurkunden muß, {sie nicht innerhalb der durch die Zweite Bekanntmachung die Verwahrung ausländisher Wertpapiere vom 30. No- ir 1936 geseßten Frist (11. Dezember 1936) erfolgt ist, bis 31, Dezember 1926 nachgeholt werden. ) Auswanderer, die vor dem FJnkrafttreten der Siebenten jührungsverordnung zum Devisengeseß vom 19. November dem 20, November 1936, ausgewandert sind, unterliegen Fepotzwang wit. Sie ‘sind also weder hinsichtlich ihrer in Deuschland zurückgelassenen Wertpapiere noch hinsicht- hier im ausländischen Divektdepot liegenden Wertpapiere ver- ct, diese Wertpapiere einex Devisenbank zur Verwahrung olgen. Die in § 6 der Dritten Durchführungsverordnung evisengeseb vom 1. Dezember 1936 vorgesehene Nachwirkung Vevisenvorschriften über den Zeitpunkt der Auswanderung ¡fann für den Bereich des Depotzwangs nur Geltung haben, | Auswanderer noch als Fnländer von dem Depotzwang be- 1 worden sind. Für Auswanderer, die hon vor dem 20. No- i 1936 Deutschland verlassen haben, gilt aber auf Grund ngegebenen Bestimmung der Dritten Durchführungsverord- die Vorschrift fort, daß ein Fnländer Wertpapiere aus einem jndódepot nur mit Genehmigung der Devisenstelle entnehmen uóliefern lassen darf 26 Abs. 2 des Dev.-G.). Für die Behandlung von Anlieferungen, die nach dem Ab- her Einlegunosfrist erfolgen, gilt folgendes: ie Einlegungsfrist, die in der Ersten Bekanntmachung über erwahrung ausländisher Wertpapiere vom 20. November his zum 4, Dezember 1936 geseßt war und in der Zweiten [ntmahung über die Verwahrung ausländischer Wertpapiere 0, November 1936 verlängert wurde, ist am 11. Dezember abgelaufen. Wer die [r gEmaße Einlegung verwahrungs- iger Wertpapiere unterlassen hat, kann be traft werden, ihm Vorsaß oder Fahrlässigkeit zur Last fällt. Jn jedem lann die Einlegung der Wertpapiere in Devisenbankdepots igen werden. Jm Hinblick auf das Geseb “über die Ge- ng von Straffreiheit vom 15. Dezember 1936 (RGUl. I l) bin ih damit einverstanden, daß Devisenbanken an Per- die bei ihnen bis zum 31. Januar 1937 Wertpapiere, die Pepotzwang aufgerufen sind, anliefern oder in das aus- je Depot einlegen, keine Fragen nah der Herkunft der piere und den Gründen der verspäteten Anlieferung , die Verpflichtung zur Erstattung einer Nummernanzeige zur Einholung einer Unbedenklichkeitserklärung oder einer migung zur Einlegung aus dem Ausland kommenderx Wert- * min ein Jnlandsdepot entfällt für die verwahrungs- igen Wertpapiergattungen nah Maßgabe des Abschn. B l dieses Runderlasses. Unter Umständen kann es sih aller- sir die belieferte Devisenbank empfehlen, dem Anlieferer len, die Wertpapiere im Ausland zu verkaufen und die inden Devisen an die Reichsban! abzuliefern; ein ent- ider Auftrag kann ohne Genehmigung ausgeführt werden Ri, IT, 28 d, und II, 67 b). Jch betone aber, daß auch ein liger Verkauf im Ausland eine strafrehtlihe Verfolgung iers der Wertpapiere nur auszuschließen vermag, soweit wähnte Geses vom 15. Dezember 1936 Straffreiheit ge=- vedenfalls besteht aber feine Verpflihtung für die bank, welcher die Wertpapiere zur Verivahrvyng oder zum !) Übergeben werden, gegen den Anlieferer eine Anzeige zu in oder sonst behördlihe Stellen zu benachrichtigen, abge- bon der etwa erforderlichen Nummernanzeige bei der ijtelle oder Reichsbank (Kontor für Wertpapiere).

__ 4. Eine Ausnahme von dem Ausêlieferungsverbot 2 der Siebenten Durhführungsverordnung) enthielt die 2weite Be- kanntmahung über die Verwahrung ausländischer ertpapiere vom 30. November 1936 als Liste 3 für bestimmte Wertpapier- gattungen, die wegen ihres geringen Wertes devisenwirtschaftlich nur eine untergeordnete Rolle spielen. Es ist beabsichtigt, alle in Deutschland ¿ehandelten ausländischen Wertpapiere daraufhin zu prüfen, ob sie vom Auslieferungsverbot ausgenommen werden können. Schon S wird bekanntgegeben, daß auch die Oester- (OUOe und Ungarischen Kriegsanleihen ausgeliefert werden önnen.

B. Wertpapiernummernkontrolle.

1. Eine Genehmigung oder Unbedenklihkeitsexklärung gemäß S 27 Abs. 1 Dev.-G. braucht künftig für ausländische Wertpapiere, die in Deutschland zum amtlihen Börsenhandel zugelassen oder in den geregelten Freiverkehr einbezogen sind (ausländische Arbi- tragewertpapiere, § 21 Abs. 2, 3 Don.-G.), nicht mehr eingeholt zu werden, wenn derartige Wertpapiere von einer Person, die nicht Wertpapierhändler ist, angeliefert werden; die ausländischen Arbi- tragewerte sind also insoweit künftig den reinen ausländischen Wertpapieren und den deutshen Auslandsbonds Ga IeRE (vgl. Ri TI, 72 Abs. 2a). Das gilt auh, wenn ausländische Arbitrage- wertpapiere einex Devisenbank im Ausland angeliefert werden.

Soweit eine Unbedenklichkeitserklärung entbehrlich ist, ents- fällt auch die Einholung und Verwendung des in RE Nr. 40/36 D. St.-Ue. St. Abschn. A Ta vorgesehenen «Fnländeraffidavits nebst Erklärung darüber, auf Grund welcher E der Wertpapierhändler sih Gewißheit über die Person des An ieferers verschafft hat. „_ Auch die Nummercnanzeige gemäß § 27 Abs. 2 Dev.-G. braucht für ausländische Arbitragewertpapiere in Zukunft nicht mehr er- stattet zu werden, ausgenommen die in dem Runderlaß Nr. 146/36 D. St.-Ue. St. genannten, nachstehend nohmals aufgeführten aus- ländishen Wertpapiere: es

Schuldverschreibungen - Schweizerischer Eisenbahnen,

Continentale Linoleum-Aktien,

J. G. Chemie-Aktien,

Aku-Aktien,

Chade-Aktien,

Spanische und- Argentinishe Chade-Bonds.

Der Nummernanzeige für die oben bezeichneten Wertpapier- gattungen brauht ein Fnländeraffidavit gemäß RE Nr. 40/36 D. St.-Ue. St. Abschn. A La nicht beigefügt zu werden; Aa sind Angaben über die Person des Anlieferers und eine Er- klärung darüber, an Hand welcher Untexlagen der Wertpapier- ra von der Richtigkeit der Angaben überzeugt hat, er- orderlih.

Die Einholung einer Uebedenklichkeitserklärung und die Er- stattung einer Nummernanzeige ist somit grundsäßlich nux nohch sür inländishe Wertpapiere, die niht deutshe Äuslandsbonds sind, erfovderlih, insbesondere also für die auf Reichsmark, Gold- mark oder einen Sachwert lautenden inländischen E außerdem ist noch die Nummernanzeige, aber keine Unbedenklich- keitserklärung, bei den oben altfgeführten Gattungen ausländi- scher Arbitragewertpapiere erforderlih. Zinsscheine ausländischer Arbitragewerte, die einem Wertpapierhändler aus dem Ausland zugehen, sind gemäß RE Nr. 157/36 D. St.-Ue. St. Abshn. D Biff. 1 dem Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere (Effek- tenkasse, Kontrollabteilung) unter Angabe des Betrages, der Gattung, der Nummern sowie des Namens und der Anschrift des Anlieferers anzuzeigen, wenn sie zu den anzeigepflihtigen Wert- papiergattungen gehören.

Werden einem Wertpapierhändler, der niht Devisenbank ift, solche ausländishen Arbitragewertpapiere oder inländischen Wert- papiere angeliefert, die gemäß der Siebenten Durchführungsver- ordnung zum Devisengeseß und den Bekanntmachungen über die Verwahrung ausländischer Wertpapiere vom 20. und 30. Novem- ber 1936 dem Depotzwang unterliegen, so hat erx entweder den Anlieferer an eine Devisenbank zu verweisen oder selbst die Wert- papiere unverzüglih unter seinem Namen bei einer Devisenbank in Verwahrung zu geben (vergl. RE Nr. 170/36 D. St.-Ue. St. Ziff. 2); auf die Ausführungen unter Abschnitt A Ziff. 3 dieses Runderlasses wird Bezug genommen.

2. Gehen einer Devisenbank Wertpapiere aus dem Ausland zu mit dem Auftrag, sie in das Depot eines Jnländers einzu- legen, so braucht künftig die in § 26 Abs. 3 Dev.-G. vorgesehene Genehmfigung nicht eingeholt zu werden, wenn es sich um aus- ländishe Wertpapiere handelt; dies gilt sowohl für ausländische Arbitragewerte als auch für reine ausländische Wertpapiere. Bei anderen Wertpapieren verbleibt es bei der Einholung der Ge- nehmigung.

Wirtschaft des Auslandes.

dem Abbruch der österreichisch-rumänischen Handelsvertrags8verhandlungen.

n, 19, Dezember. Durch den bereits gemeldeten plöblichen ) der österreihish-rumänischen Handelsvertragsverhandlun- ? dur eine Erflärung der rumänishen Regierung, das se vahlungsübereinkommen niht mehr anzuwenden, ist ein hélojer Zustand eingetreten. Der Bundesminister der Finan- | daher das Auslandszahlungsgeseß vom Jahre 1935 für den 1 Fall Rumänien wieder in Kraft geseßt und durch einige Æslimmungen abgeändert und ergänzt. Danach sind in | alle direften Zahlungen nah Rumänien verboten. Jeder ir hat in eine unter der Bezeihnung „Oesterreihisher S Auslandszahlungen“ errichtete Kasse einzuzahlen, aus der taringwege die Exporteure befriedigt werden.

x Neuregelung des tschechoslowatkischen tb.sen- und Bewilligungsverfahrens.

N 19. Dezember. “Jm gestrigen Ministerrat wurde der Ri „der Neuregelung des Devisen- und Bewilligungs- nit e teresse des ‘Aufbaues lebhafterer Handelsbeziehun- Y N Auslande angenommen. Darin hat die Regierung Ge è von Einfuhrwaren im Werte von 1970 Mill. Ke von pu mteinfuhr von 6750 Mill. Ke, also fast 30 % bewilligt. én; cigungsverfahren, das früher geteilt war, wobei das hey erium die Bewilligung zur Einfuhr, die National-

die Tebvisenbewilligung erteilte, wird jeßt im Handels= t vereinigt, indem ein Präsidialkollegium errichtet wurde

ttern des Finanz-, des Fürsorge- und des Außen- port e der Tschehoslowakisc,en Nationalbank. Wenn h die r die Bewilligung zur Wareneinfuhr erhält, erhält t pepwendigen Devisen zugeteilt. Diese Freigabe betrifft

oh- und Hilfsstoffe, jondern auch Halb- und Fertig-

U

fabrikate, insbesondere solche, die für den direkten Konsum wichtig sind. Die Regierung sei entschlossen, in dieser Richtung fort- zufahren, wenn diese Dokevutia von jenen Staaten, mit denen die Tschechoslowakei im Wirtschaftsverkehr steht, mit Verständnis auf- genommen werde. Die Tschechoslowakei gehe soweit, daß sie sogar bereit sei, die Einfuhr zahlreiher Warengattungen völlig frei zu geben, wenn allerdings für die Ausfuhr ihrer Waren eine ent- [prehende Kompensation gewährt wird. Der neue Gesetzentwurf Uber die Regelung des Fremdenverkehrs soll bis Ende dieses Jahres vorgelegt werden.

Konvention zwischen der österreichischen und ungarischen Papierindustrie.

Budapest, 19. Dezember. Fnfolge der Neugründungen in der ungarischen Papierindustrie hat sih eine Abänderung des bisheri- gen Kartells zwischen der österreihishen und ungarischen Papier- industrie als notwendig erwiesen. Es wurde für das erste Viertel- jahr 1937 ein Provisorium auf der bisherigen Grundlage verein- bart, für den restlihen Teil des neuen ahres ist jedoch eine Her- absezung der österreichishen Quoten für Pack- und ee beabsichtigt. Die Feinpapiersorten sollen jedoch im bisherigen Aus- maß aus Oesterreich eingeführt werden.

Der schwedische Rana im November 1936.

Stockholm, 20. Dezember. Der shwedishe Außenhandel weist im Monat November einen seit 1929 niht erreihten Rekordstand auf. Der Wert der Einfuhr betrug 153,5 Mill. Kr., die Ausfuhr hatte einen Wert von 151,4 Mill. Kr. Der Einfuhrübershuß beläuft sich demnah auf 2,1 Mill. Kr. gegen 29,7 Mill. Kr. im November des vergangenen Jahres.

_— L BEO

Tschechoslowakischer Regierungsentwurf zur Behebung der Bankenschwierigkeiten vom Ministerrat angenommen.

Prag, 19. Dezember. Jm gestrigen Ministerrat wurde der Entwurf der Regierungsverordnung zur Liuqidierung der Zentral- bank der deutshen Sparkassen und der Karlsbader Vereinsbank so- wie im Zusammenhang damit der Entwurf über die Errichtung einer Geldzentrale der tschechoslowakishen Sparkassen genehmigt. Die vor 14 Tagen veröffentlihen Grundsäße über die Liquidierung der Zentralbank erfahren, wie das Pressebüro Pra mitteilt, inso- weit eine Aenderung, als sie eine bessere materielle efriedigung der Gläubiger der Zentralbank der deutshen Sparkassen, jo vor all-m dadurch 6 a daß die Schuldverschreibungen niht erst vom 1. Juli 1936, sondern {hon vom 1. Januar 1936 ab verzinst werden und weiter bedürftigen Einlegern sowie Gewerkshaftso1ganisationen und anderen charitativen und sozialen Einrichtungen der Anspruch zuerkanut wird, daß ihre Einlagen bis zum Betrage von 5000 Kronen zu 70 % in bar und der Rest in Schuldverschreibungen ein- gelöst wird. Jm Jnteresse der Angestellten der Zentralbank der deutshen Sparkassen bringe die Endregelung eine wesentlihe Neue- rung, indem deren Pensionsfonds bis zur exrforderlihen Höhe er- gänzt werde. Die Verordnung über die Errichtung der Geldzentrale der tshehoslowakishen Sparkassen entspricht nah der gleichen Quelle der gerehten Vertretung der Nationalitätengruppen in allen Or- ganen dieser Zentrale. Sie garantiere ihnen einen angemessenen Einfluß bei der Aufnahme der Angestellten und ermögliche ihnen auch in bedeutendem Maße eine Autonomie bei der Verwaltung der Einlagen der nationalen Gruppen. Durch die Regelung der Zen- tralbankfrage sei gleichzeitig die Konsolidierung aller am Schicfsal der Zentralbank interessierten Volksgeldinstitute garantiert.

USA-Alnleihe an Mexiko.

Meyxiko-City, 19. Dezember. Die Kammer ermächtigte ein- stimmig die mexikanishe Regierung zur Aufnahme einer Anleihe Uber 5,5 Mill. Dollar in den Vereinigten Staaten von Nord- amerika. Die Gelder sollen zur Errihtung von Stauwerken ver- ivandt werden. Zinsen- und Amortisationsdienst sind durh die Einnahmen aus der Petroleumproduktions-Steuer gesichert. Die Zinssäße betragen für das erste Jahr 2, für das zweite 2,25, für das dritte 2,75, für das vierte 3,25 und für das fünfte 4 %.

T S S

Berichte von auswärtigen Devisen- und Wertpapiermärkten.

Devisen.

Danzig, 19. Dezember. (D. N. B.) Auszahlung London 26,00 G., 26,10 B., Auszahlung Berlin (verkehrsf1ei) 211,94 G,., 212,78 B., Auszahlung Warschau (verkehrsfrei) 99,80 G., 100,20 B. E: Amsterdam 289,90G., 291,02 B., Zürich 121,70 G., 122,18 B, New York 5,2945 G., 5,3155 B.,, Paris 24,70 G, 24,80 B., Brüssel 89,50 G., 89,86 B., Stockholm 134,00 G,, 134,55 D Kopenhagen 116,00 G., 116,46 B.,, Oslo 130,60 G,, 131,12 B.

Wien, 19. Dezember. (D. N. B.) [Ermittelte Durhschnitts- furse 1m Privatclearing. Briefl. Auszahl.] Amsterdam 295, 17, Berlin 216,47, Brüssel 91,15, Budapest —,—, Bukarest —,—, Kopen- hagen 117,97, London 26,44, Madrid —,—, Mailand 28,123 (Mittel- kurs), New York 538,27, Oslo 132,84, Paris 25,13, Prag 18,81}, Sofia —,—, Stockholm 136,36, Warschau 100,81, Zürich 123,80, Briefl. Zahlung oder Sheck New York 533,45.

Prag, 19. Dezember. (D. N. B.) Amsterdam 15,64, Berlin 11,46, Zürih 656,25, Oslo 705,00, Kopenhagen 626,50, London 140,25, Madrid —,—, Mailand 150,00, New York 28,55, Paris 133,30, Stockholm 723,25, Wien 530,00, Polnische Noten 540,00, Belgrad 66,077, Danzig 540,00, Warschau 538,50.

Budapest, 19. Dezember. (D. N. B.) [Alles in Pengö]. Wien 80,454, Berlin 136,20, Zürich 78,174, Belgrad 7,85.

London, 21. Dezember. (D. N. B.) New York 4911/4, Paris 105,13, Amsterdam 896,75, Brüssel 29,034, Jtalien 93,31, Berlin 12,204, Schweiz 21,36, Spanien 64,00 nonm., Lissabon 110, ;, Kopen- hagen 22,40, Wien 26,12, Jstanbul 612,00, Warschau 26,06, Buenos Aires in L 15,00, Rio de Janeiro 412,00.

Paris, 19. Dezember. (D. N. B.) [10,55 Uhr; Schlußkurse.] Deutschland 864,00, London 105,15, New York 21,424, Belgien 362,35, Spanien —,—, Jtalien 112,90, Schweiz 492,45, Kopen- hagen —,—, Holland 1172,50, O8lo —,—, Stockholm —,—, Prag 75,80, Rumänien ——, Wien —,—, Belgrad —,—, Warschau —,—.

Amsterdam, 19. Dezember. (D. N. B.) [Amtlich.] Beriin 73,473, London 8,967, New York 18211/,4, Paris 8,53, Brüssel 30,90, Schweiz 42,01}, Jtalien —,—, Madrid —,—, Oslo 45,024, Kopenhagen 40,074, Stockholm 46,25, Prag 643,00.

Züri ch, 21. Dezember. (D. N. B.) [11,40 Uhr.] Paris 20,31, London 21,36, New York 435,00, Brüssel 73,57}, Mailand 22,924, Madrid —,—, Berlin 175,00, Wien: Noten 79,50, Auszahlung 81,30, Jstanbul 345,00.

Kopenhagen, 19. Dezember. (D. N. B.) London 22,40, New York 457,25, Berlin 183,35, Paris 21,45, Antwerpen 77,30, Zürich 105,15, Rom 24,35, Amsterdam 250,50, Stockholm 115,65, Oslo 112,70, Helsingfors 9,97, Prag 16,20, Wien —_——, Warschau 86,55. :

Stockholm, 19. Dezember. (D. N. B.) London 19,40, Berlin 160,00, Paris 18,50, Brüssel 67,50, Schweiz. Pläbe 91,50, Amsterdam 216,75, Kopenhagen 86,85, Oslo 97,60, Washington 396,00, Helsingfors 8,60, Rom 21,00, Prag 14,25, Wien 75,00, Warschau 75,25.

Os [l 0, 19. Dezember. (D. N. B.) London 19,90, Berlin 164,10, Paris 19,15, New York 407,00, Amsterdam 223,00, Zürich 94,00, Helsingfors 8,90, Antwerpen 69,25, Stockholm 102,85, Kopen- Jagen 89,25, Rom 22,00, Prag 14,60, Wien 77,25, Warschau

T5.

Moskau, 12./13. Dezember. (D. N. B.) 1 Dollar 5,046,

1 engl. Pfund 24,74, 100 Reichsmark 202,79.

London, 19. Dezember (D. N. B.) Silber Barren prompt 21?/g, Silber fein prompt 231/15, Silber auf Lieferung Barren 215/16, Silber auf Lieferung fein 23,00, Gold 141/7.

Tertpaviere.

„. Frankfurt a. M, 19. Dezember. (D. N. B.) 59/9 Mexik. äußere Gold 8,00, 44 %/% Jrregation —,—, 5 %/% Tamaul. S. 1 abg. ——, 5 9/0 Tehuantepec abg. —,—, Aschaffenburger Buntpapier 71,25. Buderus 119,00, Cement Heidelberg —,—, Dtsch. Gold u. Silber 263,90, Dtsch. Linoleum 162%, Eßlinger Masch. —,—, Felten u. Guill. 137,50, Ph. Holzmann 133,00, Gebr. Junghans ——, Lahmeyer 134,25, Mainkraftwerke —,—, Rütgerswerke —,—, Voigt u. Häffner —,—, Westeregeln 130,50, Zellstoff Wald-

hof 159?/,. Hamburg, 19. Dezember. (D. N. B.) [Schlußkurse.] Dresdner Bank 105 25 G., Vereinsbank 124,00 Lübeck-Büchen —, —, Hamburg-

Amerika Paketf. 15,25, Hamburg-Südamerika 39,25, Nordd. Lloyd