1936 / 304 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 31 Dec 1936 18:00:01 GMT) scan diff

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Naméèên. uztd, die Anschrift des Abnehmers, den Verwendungszweck, den Zettpünkt=der: Lieferung, die Menge und den Preis des zu liefernden ‘Kaseins enthalten.

Für «Anträge auf Erteilung der Lieferungsgenehmigung sollen die Vordrucke Ka benußt werden, die bei der UeberwachungsS- stelle „Chemié“, Berlin W 35, Sigismundstr. 5, erhältlich sind.

Strafvorschriften.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafvorschristen der §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934.

8 4. Schlußbestimmung.

Die Anordnung tritt am Tage nah der Veröffentlihung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Berltn, den 31. Dezember 1936.

Der Reichsbeauftragte für „Chemie“ Dr. Claus UngewitteL.

trt

Bekanntmachung KP 257 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 30. Dezember 1936, betr. Kurspreise für unedle Metalle,

1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Ueber- wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Zuli 1935), werden für die nachstehend aufgeführten Metallklassen an Stelle der in der Bekannt-

machung KP 256 vom 29. Dezember 1936 (Deutscher Reichs--

anzeiger Nr. 303 vom 30. Dezember 1936) festgeseßten Kurs- preise die folgenden Kurspreise festgeseßt: Blei (Klassengruppe I11IT1) :

Blei, nicht legiert (Klasse TITA) . . « « + +- RM 34,— bis 35,— Hartblei (Antimonblei) (Klasse TII B). « «+ % 36,50 „37,50

Aus: Zinn (Klassengruppe XX) : Zinn, nicht legiert (Klasse XX A) . RM 277,— bis 297,— Banka-Zinn in Blöcken. « « «e ooooo 9 299, y 309,—

L . Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver- öffentlihung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Berlin, den 30. Dezember 1936. Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle. StinnerL.

| Druckfehlerberichtigung.

Jn dex 1. Anordnung zur Aenderun der Anordnung 1 (Lagerhaltung) der Reichsstelle für Milcherzeugnisse, Oele und Fette als Ueberwachungsstelle, abgedruckt in Nr. 303 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers, muß das Datum. der Unterschrift statt 29. September 29. Dezember 1936 lauten.

Bekanntmachung. |

Die,.am 30. Dezember. 1936 ausgegebene Nummer 124

pre Su Sh

des Reichsgeseßblatts, Veil 1, enthält: Verordnung zur Ausführung der Ersten Verordnung über vorläufigen Aufbau des deutschen Handwerks. Vom . Dezeütber 1936.

Verordnung über ‘das Reichsfeuerwehrehrenzeichen. Dezember 1936.

Verordnung über Zolländerungen. Vom "23. Dezember 1936. Erste. Veroxdnung zur Durchführung des Geseyes über die Verfassung und Verwaltung der Reichshauptstadt Berlin. Vom 24. Dezember 1936. (

Dritte Verordnung über kassenärztliche Vergütung. 24, Dezember 1936. :

“Siebente " Verordnung zur Aenderung der Reichsgrundsäße über Vorausseßung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge. Vom 29, Dezember 1936.

Uinfang: 24 Bogen. Verkaufspreis: 0,10 RM. Postversen- dungsgebühren: 0,03 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 31. Dezember 1936.

d Reichsverlagsamt. Dr. Hub ric.

den 29 Vom 22

Vom

Preußen.

“Der bisher [stellvertretende Regierungsvizepräsident, Ministerialrat Dr. Oehler in Magdeburg, ist endgültig zum Regierungsvizepräsidenten ernannt worden,

Bekanntmachung.

Die Gewerkschaft Marcella mit dem Siß in Düsseldorf hat in der Gewerkenversammlung vom 20. Oktober 1936 ihre Umwandlung durch L Vermögens unter Ausschluß der Liquidation auf den Bankier Siegfried Falk zu Düsseldorf be schlossen.

Dieser Beschluß ist auf Grund des Artikels 4, § 4 Ab- saß 2 Sag 3 der Zweiten Duxchführungsverordnung vom 17. Mai 1935 zum Gesey über die Umwandlung von Kapital- gesellshaften vont 5. Juli 1934 nah Anhörung der Jndustrie- “und Handelskammer und im Einvernehmen mit dem zu- ständigen Registergericht von uns am 15, Dezember 1936 bestätigt worden.

Nach § 6 des Gesehes vom 5. Juli 1934 haben die Gläubiger das Recht, binnen sechs Monaten vom Tage dieser Bekanntmachung Sicherheit zu verlangen.

Bonn, den 15. Dezember 1936.

Oberbergamt. Heyer.

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Irichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Polnische Botschafter Fozef Li ps\ki hat. Berlin am 22. d. M. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Botschaftssekretär Mal homme die Geschäfte der Botschaft.

Der Botschafter der Union der Sozialistischen Sowjet- Republiken Jakob Suriy hat Berlin am 26. d. M. ver- lassen. Während seiner Abwesenheit führt Botschaftsrat Bessonejs|s die Geschäfte der Botschaft. -

Verkehrswesen.

Wertdienst nach Ztalien und Durchgangs- ländern.

__ Auf Veranlassung der italienischen Postverwaltung ist der Höchstbetrag der Wertangabe bei Wertbriefen und Wertkästchen nach Jtalien auf 1280 RM herabgeseßt worden.

__ Dasselbe gilt für Wertbriefe und Wertkästchen nah dritten Ländern, die über Jtalien geleitet werden.

Weitere Auskunft erteilen die Postanstalten.

Aus der Verwaltung.

Wiederberufung von Verwaltungsrats- mitgliedern der Reichsautobahnen.

Die am 31. Dezember 1936 planmäßig aus dem Verwal- tungsrat der Gesellschaft „Reichsautobahnen“ ausscheidenden Herren A. Goet, Direktor der Otavi Minen- und Eiseubahn-Ge- sellschaft, Berlin, Generalmajor A. Hühnlein, Korpsführer des NSKK,, Mitglied des Preußishen Staatsrats, Berlin, Paul Körner, Staatssekretär des Preußishen Staatsministeriums, Mitglied des Preußischen Staatsrats, Berlin, Hermann R. Münch- meyer, Kaufmann, Hamburg, Kaxl Renninger, Oberbürgermeister, Mannheim, Dr. Frhr. v. Wilmowsky, Landrat a. D,, thal b. Naumburg (Saale) Land, sind vom Präsidenten des Vertwal- tungsrats der Deutschen Reichsbahn, Staatssekretär im Reichsver- kehrsministerium Koenigs, im Einvernehmen mit dem General- inspektor für das deutsche Straßenwesen Dr. Todt von neuem zu Mitgliedern ‘dieses Verwaltungsrats berufen worden. Den

orsiy im Verwaltungsrat und Vorstand der Gesellschaft „Reichs- autobahnen“ führt Dr. Doxpmüller kraft Geseßes in jeiner Eigen- schaft als Generaldirektor der Deutschen Reichsbahn.

Deutsch-Argentinisches Abkommen über den Handels8- und Zahlungsverkehr.

Durch Notenwechsel zwischen der Deutschen Botschaft in Buenos Aires und der Argentinischen Regierung ist am 29. De- zember 1936 das am 31, Dezember 1936 ablaufende deutsch- argentinishe Abkommen über den Handels- und Zahlungsverkehr vom 20. Oktober 1934 um ein weiteres Jahr verlängert worden. Die Verlängerung ist unter den im allgemeinen- gleichen Be- dingungen exfolgt, welche für das bisher gültige Abkommen maß- gebend waren. Gewisse tehnische Erleichterungen in der Abwi- [lung des Zahlungsverkehrs sind erzielt worden. Deutschland hat bei dieser Gelegenheit eine vermehrte Einfuhr argentinischen Fleisches zugesagt.

Die deutsch-niederländischen Wirtschafts- abkommen.

Jm Reichsgeseßblatt Teil T1 Nr. 43 vom 99. Dezember 1936 werden nunmehr die bereits angekündigte Verordnung über die vorläufige Anwendung eines Deutsch-Niederländischen Vertrags über die Regelung des Warenverkehxs im Jahre 1937 nebst dem deutschen Wortlant des Vertrags und dem dazugehörigett“Schluß- ¿protoftoll sowie die ebeirfallsangekündigté Verordnung über die vorläufige Anwendung eines Vertrags“Über “den Deutsh-Nieder- ländishen Verrechnungsverkehr mit dem deutschen Wortlaut des Vertrags veröffentlicht. Das Waxenabkommen wird mit Wirkung vom 1. Januar 1937, das Verrechnungsabkommen ab 1. Januar bzw. 15. Fanuar 1937 vorläufig angewendet. Die neuen Ver- träge gelten für ein Fahr und lehnen sich inhaltlich im wesent- lichen an die bisherigen Verträge an.

Kündigung des deutsch-siamesischen Freund- \chafts-, Handel3- und Schiffahrtsvertrags8.

Die Siamesische Regierung hat laut einex Bekanntmachung des Reichsministers des Auswärtigen im Reichsgeseßblatt Il vom 96. 19. 1936 am 5. November 1936 den in Bangkok am 7, April 1928 unterzeihneten Freundschafts-, Handels- ‘und Schiffahrts- vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und dem Königreih Siam gekündigt. Der Vertrag tritt mit Ablauf des 4. November 1937 außer Kraft.

Verrechnungsverkehr mit den Niederlanden.

Bei den kürzlih beendeten deutsh-niederländischen Wirt- schaftsverhandlungen wurde vereinbart, daß vom 15, Fanuar ab neben dem bisher shon bestehenden Gulden-Konto der Deutschen Verrehnungskasse im Haa( ein Reichsmark- Konto für das Nederlandsche Clearing-Jnstitut bei der Deutschen Verrechnungskasse in Berlin geführt wird. '

Das neue Reichsmark-Konto dient künftig für Einzahlungen deutscher E soweit sie Reichsmark oder andere Währungen (außer holländischen Gulden) schulden. Nieder- ländische Zahlungsverpflichtete werden, wenn in Reichsmark fak- turiert worden ist, die geshuldeten Beträge aus dem Reichsmark- Konto an die deutschen Seotnlnten zahlen lassen.

Aus dem bei dem Nederlandsche Clearing-Jnstitut im Haag geführten Gulden-Konto werden künftig Zahlungen an nieder- ländische Gläubiger nur geleistet, soweit Guldenverpflichtungen deutscher Schuldner zugrunde liegen. Niederländische Zahlungs- verpflichtete leisten Einzahlungen auf dieses Gulden-Konto künstig nux, soweit in Gulden oder in einer anderen Währung (außer Reichsmark) fakturiert worden ist. '

Der wesentlihe Vorteil der Neuerung besteht darin, daß niederländishe Zahlungsverpflichtete, die Reichsmark schulden, und deutsche Zahlungsverpflichtete, die Gulden schulden, diese Va- luten unmittelbar bei ihrem Verrechnungsinstitut kaufen und an die Gläubiger in Deutschland bzw. in den Niederlanden auszahlen lassen können. Auf diese Weise werden die bisher erforderlichen Umrechnungen vermieden, die Kursdifferenzen zur Folge hatten.

Bereits erteilte Devisenbescheinigungen und Devisengenehmi- gungen, die über den 15. Fanuar hinaus gelten, berechtigen auch zu Zahlungen nach dem neuen Verfahren. Näheres hierüber wird in einem Runderlaß der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung, der in einigen Tagen herauskomnit, bekanntgegeben werden. -

Die Bezahlung der Wareneinfuhr aus der UdSSR. im Fahre 1937.

Die Deutsche und die Sowjetishe Regierung haben am 24. De- zember 1936 eine Vereinbarung getroffen, durch die der am 29. 4.

den Zahlungsverkehr mit der UdSSR. haben

l: halten, dur den gleichzeitig die Runderlasse Nr.

1936 abgeschlossene deutsch-sowjetische Wirtschaftsvertrag füx 1936 mit gewissen Aenderungen auch für das Jahr 1937 gelten soll. Für die Ueber- wachungsstellen besondere Anweisungen durch einen neuen Runderlaß Nr. 187/36 D. St. 88/36 Ue. St. vom 29, Dezember 1936 des Leiters der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung er- 68/36 D, St.

Marien-

l

, Nebénkosten, die

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 304 vom 31. Dezember 1936. S. 2

Kunst und Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater

Freitag, den 1. Januar 1937.

Staatsoper: Die Meistersinger von Nürnberg. Be- ginn: 19 Uhr. Dirigent: Schüler.

Schauspielhaus: Hans Sonnenstößers Höllenfahrt, Beginn: 20 Uhr.

Staatstheater Kleines Haus:

20 Uhr. Sennabend, den 2. Januar 1937. 5 Staatsoper: Nachmittags 14,30 Uhr zu kleinen Preisen: Der gestiefelte Kater. Jn der Neuinszenierung: Martha. Beginn: 20 Uhr, Dirigent: Heger. Schauspielhaus: Maria Stuart. Beginn: 20 Uhr. Staatstheater Kleines Haus: Versprich mir nichts, Beginn: 20 Uhr. Sonntag, den 3. Staatsoper: Nachmittags 14,30 gestiefelte Kater. Fn der Neuinszenierung: 20 Uhr. Dirigent: E i Schauspielhaus: Maria Stuart. Beginn: 20 Uhr. Staatstheater Kleines Haus: Das kleine Hosfkonzert, Beginn: 20 Uhr. : Montag, Staatsoper: NS.-Kulturgemeinde. lungen. 3.Tag: Götterdämmerung. Beginn: 1814 Uhc. Dirigent: Schüler. Schauspielhaus: NS.-Kulturgemeinde. Maria Stuart, Be- ginn: 20 Uhr. Staatstheater Kleines Haus: NS .-Kulturgemeinde. Ver- sprich mix nihts. Beginn: 20 Uhr.

Mircandolina. Beginn;

Januar 1937. Uhr zu kleinen Preisen: Der

Don Carlos, Beginn:

den 4. Januar 1937. Der Ring des Nibe-

17/36 Ue, St. vom 4. Mai 1986 ‘und 66/36 D. St. 21/36 Ue. St. vom 14. 5. 1936 mit Ablauf des 31. Dezember 1936 außer Kraft treten. Das mit dem RE. Nr. 58/36 D. St. 17/36 Ue. St, übersandte Merkblatt wird duxch ein neues Merkblatt ersetzt, das als Anlage 24 zu RE. Nr. 26/35 D. St. 6/835 Ue. St. vom 14 2. 1935 zu nehmen ist.

Nach den Bestimmungen des Merkblattes können sowjetische Waren lediglich auf Grund von. Devisenbescheinigungen bezahlt werden, die zur Einzahlung von Reichsmark auf Sonderkonten- be- rehtigen, und zwax nur solche Waren, die amn und nah dem 29, 4. 1936 bis zum 31. 12, 1937 von der Handelsvertretung der UdSSR. in Deutschland oder den Ausfuhvrorganisationen der UdSSR. unmittelbar nah Deutschland eingeführl worden sind bzw. eingeführt werden, ferner Waren, die aus den Ursprungsgebieten Mongolei, Nord- und Westchina und aus Afghanistan stammen und von den genannten Stellen herkömnmlicherweise über die UdSSR. unmittelbar nah Deutschland geliesert werden. Als sowjetische Waren gelten nur solche, die in der UdSSR. erzeugt oder nah der deutshen Geseßgebung als dort natiónalisiert anzusehen sind. Devisenbescheinigungen sind nur solchen Firmen zu- erteilen, die

Regelmäßigkeit Wareu..aus der U9SSR- unmittelbar nach Deutsch- land eingeführt häbén? (Vergleichsjähre ‘1983-—19895). “Devisen- bescheinigungen sind: fekner nux, zu @xteilen, wenn: die antragstellende Firma eine Bescheinigung der Handelsvertretung der UdSSR. in Deutschland nah besonderem Muster vorlegt. Die Bezahlung der eb nicht im Kaufpreis enthalten sind, exfolgt grund- säßlih auf dem gleichen Wege. Abzweigungen können nach den allgemeinen Vorschriften genehmigt werden.

Jm einzelnen wird auf den RE. Nr. 188/36 D. St. 89/36 UVe.St. verwiesen (s. weiter unten), Durh Vermittlung der Post können unmittelbare Neberweisungen auf erfolgen. Die Versendung von Schecks ist unzulässig. Die Ver- I, von Reihsmarkwechseln und von Valutawechseln ohne Effektivklausel zur Bezahlung sowjetischer Waren kann genehmigt werden. Die Verwendung von Valutawechseln mit Effektivklausel ist unzulässig. Der Gegenwert des Wechsels darf aus\{ließlich auf dem angegebenen Wege überwiesen werden. Die Genehmigung zur Versendung bgiwo, Lng des Wechsels darf: infolgedessen nur unter der Voraussetzung erteilt werden, daß u dem Wechsel der Vermerk: „Zahlbar auf eines der Sonderkonten der Handels- vertretung der ÜdSSR. in Deutschland bzw. der Staatsbank der UdSSR. in Moskau nah Maßgabe des deutsch-sowjetischen Wirt- schaftsvertrages für 1937“ sowie die Nummer der Devisenbescheini- gung, durch die die Versendung bzw. Aushändigung des Wechsels genehmigt ist, angebracht ist. Zum Inkasso kann der Wechsel von einer inländishen Bank ohne Diskontieren darf eine inländishe Bank den Wechsel nur mit Ge- nehmigung einer Devisenstelle. Jst die Diskontierung genehmigt, so darf die Bank den Gegenwert des Wechsels dem ausländischen Gläubiger ohne besondere Genehmigung überweisen. Die Fnan- spruchnahme von Rembourskrediten im Warenverkehr mit der UdSSR. ist ungulsa, Die Bezahlung von Waren, die im Transitwege aus der ÜdSSR. durch Deutschland nah einém anderen Lande e werden, richtet sich nach_ den Bestim- A des RÉ. Nr. 188/36 D.St. 89/36 Ue.St. (s. weiter unten),

Durch den im vorstehenden bereits erwähnten Runderlaß Nr. 188/36 D.St. 89/36 Ue.St. vom 29, Dezember 1936 wird für die Devisenstellen mit Wirkung vom 1. Januar 1937 u. a. bestimmt, daß unter das Abkommen mit der UdSSR. grund- säßlich alle Zahlungen für Dienstleistungen und für Finanzierungs- und Nebenkosten des deutsh-sowjetishen Waren- und Dienst- leistungsverkehrs fallen mit Ausnahme der Neben- zierungskosten des P at und des Verkehrs mit dritten Ländern —, die von deutschen Personen oder Firmen in Deutsch- land oder in der UdSSR. zu entrichten sind. .

Hierzu gehören auth rücständige Ver- b letldien C en, die im Zusammenhange mit . dem deutsch- owjetishen Waren- und Dienstleistungsverkehx in der Zeit vom 29, April 1936 bis zum 31. Dezember 1936 stehen. Außerdem können auf ein „Neues Sonderkonto für Jnlandszahlungen“ der Bauk für den Auswärtigen Handel, Moskau, bei der: Garantie- und Kreditbank für den Osten A.-G., Berlin, folgende Zahlungen er- sich in der UdSSR. aufhaltender

deutsher Firmen, Abnahmebeamten und dergleichen, Zahlungen der Futourist GmbH., Berlin, auf Grund des RE. 74/34 D. St. vom 4. Juli 1934. Für den Sra e, mit sowjetischen Waren gelten die allgemeinen und besonderen Transithandelsvor- schriften, namentlih Ri. 1V 16, 17. Außerdem können sowjetische. Waren, die aus der UdSSR. im Transitwege dur Deutschland gehandelt werden, wie sonstige Waren werden, sofern die Handelsvertretung sich im Einzelfalle mit dieser P Rio standen erklärt hat. Diesbezügli

Bs, Zahlungen zugunsten Vertreter

dex UdSSR. in Deutschland schriftlich einver- e Genehmigungen sind mit der

Auflage zu erteilen, daß in jedem Falle der Devisenstelle binnen einer f.

C von ihr festzusezenden Frist der Eingang des Ver- faufserlöses in Devisen bei der Reichsbank bzw. ‘der Anfall freier Reichsmark nachzuweisen “ist. Ferner haben die Firmen bei jeder Einzahlung anzugeben, daß es sich um die Bezahlung von Transit- waren dex angegébenen Art handelt, /

1900: Mill. Lire 44 ige Obligationen zum Kurs von 495 Lire

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 304 vom 31. Dezember 1936. S. 3

Wirtschaft des Auslandes.

Die Polen-Anleihen vor dem Auswärtigen Ausschuß des Senats.

: Paris, 30. Dezember. Zur Begründung der Polen-Anleihen, die nunmehr vor dém Senat zur Beratung kommen, sprach Außen- minister Delbos ‘am Dienstag vor dem Auswärtigen Aus\{huß des Senats, und zwar nicht nux über die Umstände und Bedin- gungen der Polen-Anleihen, sondern auch über die Nicht-

einmishungspolitik in Spanien.

Jnlandspaß nah Estland reisen, ist mit Wirkung vom 23. De- zember gestattet, bei der Bank von Lettland oder den von ihr be- vollmächtigten Kreditanstalten den Gegenwert von 50 Lat in Valuta zu erwerben und das Geld ohne besondere Genehmigung der Valuta-Kommission ins Ausland auszuführen. Von diesem Recht darf allerdings niht mehr als einmal im Monat Gebrauch gemacht werden. Da die bisherigè Bestimmung über die freie Ausfuhr von 15 Lat in Kraft bleibt, können fomit die aus oder durch Lettland Reisenden insgesamt 65 Lat oder den Gegenwert i in ausländischer Währung ohne besondere Genehmigungspflicht | Frankreichs LWeinernte 1936. ins Ausland ausführen.

Paris, 29, Dezember. Das „JFournal Officiel“ vom 23. d. M. veröffentlicht die Ergebnisse der französishen Weinernte. Jm Mutterlande selbst ist danach die Weinernté guf 39,50 Mill. hl gegenüber 73,04 Mill. h1 in 1935 gesunken. Unter Berücksichti- gung der Vorrate stehen für die Kampagne 1996/37 51,14 Mill. hl gegenüber 81,57 Mill. h1 im Vorjahr zur Verfügung. Jn Alge- rien stellte sih die Weinernte auf 11,53 (i V/ 18,91) Mill bl! A verfügbaren Weinbestände betragen 15,67 (20,63)

ill, hl.

Nach dèn Verbrauchsshäzungen stellt sich der Bedarf auf 73 Mill. hi1 bei 69 Mill, h1 Gesamtbeständen. Die Differenz hofft man aus den Händlerlagern, die auf 15 Mill. h1 geshäßt werden, deen f können. Die interministerielle Weinkommission hält es daher sür überflüssig, in diesem Jahr irgendwelhé Weinmengen zu blockieren oder zwangsweise zu destillieren, wodurch etiva 564 000 hl Wein frei werden dürften.

Baldige Einflihrung der Couponfsteuer in Ungarn.

Budapest, 30. Dezember. Wie verlautet, Hen die ungarische Regierung, das Gesetz über die Einführung der Kupon- steuer nóh im Laufe des nächsten Monats vor Aufnahme der Dividendenzahlungen für das Dach und Fach zu bringen.

Verbot der Gründung von BersicherungS- gesellschaften in Ungarn bis Ende 1939 verlängert.

Budapest, 30. Dezember. Die ungarische Regierung hat das bereits seit Jahren bestehende Verbot der Gründung neuer Ver- siherungsgesellshaften bis Ende 1939 verlängert. Dieses Verbot richtet sich in der Hauptsache gegen die Niederlassung neuer aus- ländischer Gesellschaften.

——

Kunstbenzinerzeugung in Ungarn.

Budapest, 30. Dezember. Wie verlautet, sind nah mehreren Richtungen Verhandlungen im Gange, um für die Gründung einer Kunstbenzinfabrik ein Kapital von 10 Mill, Pengöò aufzu- bringen. Die Sena soll nah dem Verfahren der Leer- hydrogenisierung eingerihtet werden. Die Kapazität der Fabrik ist einstweilen mit jährlich 1500 Waggon vorgesehen. Die Wett- bewerbsfähigkeit mit dem Einfuhrbenzin soll dur entsprechende Steuernachlässe gewährleistet werden.

900 Mill, Lire ZRZ-Anleihe flir den Ausbau der italienischen Schiffahrt.

/ Rom, 30. Dezember. Jm italienischen Amtsblatt wird jeßt

ein Verwaltungsratsbeschluß des Instituts für industriellen.

Wiederaufbau veröffentliht, wonach vom 7. bis 16. Januar 1937

Der Erlös dieser staat- Durchführung des plan- Schiffahrt Verwendung

für 500-Lire-Stücke ausgegeben werden. lih garantierten Obligationen soll zur mäßigen Ausbaus derx italienischen finden. j

Unterzeichnung italienisch-tlirkischer WirtschaftZ- verträge. /

Rom, 30. Dezember. Außenminister Graf Ciano und der tür- fishe Botschafter Hussein Ragin Baydur haben am Dienstag abend cinen Handels- und Schiffahrtsvertrag sowie Verein- barungen wirtschaftlichen Charäkters zwischen den beiden Län- dern unterzeichnet.

Verminderter Gewinn der Ungarischen §rationalbank. j

Budapest, 30. Dezember. Die Ungarische Nationalbank wird für das abgelaufene Geschäftsjahr einen geringeren Gewinn däus- weisen als im Vorjahre (das waren einschl. Vortrag 2,88 Mill. Penasö). Es gilt nit als ausgeschlossen, daß die Dividende von 7 auf 6,50 Goldkronen ermäßigt wird. Ge scheint in dem geringeren Wechselportefeuille und im niedrigeren Zinssaßy begründet.

———

Mexikanische Silberverschiffungen. Tampico, 30. Dezember. Die Bank von- Mexiko verschiffte auf einem in Richtung England fahrenden Dampfer 995 Silber- barren im Werte von 1,86 Mill. Peso. Der Empfänger der Sendung ist unbekannt. i

Srleichterung der lettischen Devisenbestimmungen E für den Reiseverkehr.

Riga, 30. Dezember. Jm Einvernehmen mit der Bank von Lettland hat die lettländishe Devisenstelle, die Valuta-Kommission, neue Devisenbestimmungen für den Reiseverkehr bekanntgegeben, die eine nicht unwesentlihe Erleichterung darstellen. Allen Reisenden, die im Besiß eines Auslandspasses sind bzw. mit dem

im Rahmen ihres bisherigen Geschäftsbetriebes. mit einer Poutd: Deuts

“"Véröffentlihung des amerikanischen Schazamts

die Sonderkonten nicht‘

Genehmigung übernommen werden. f:

und Finan-'

und Dienstleistungen bezahlt Þ-

“Ankaufspreise der _Veichsbank_für.-ausländische ; . Gilber- und Scheidemünzen:

über den deutsch-amerikanischen Warenverkehr.

Wie bereits kurz mitgeteilt, sind nach einer Veröffent- lihung des amerikanishen Schaßamts vom 93, 12, 1936 folgende Verfahren bei der Einfuhr vön Waren aus Deutschland nicht als Zahlung oder ü

für Posten im Gegen- wert über RM 300,—

100 Belgas « « 41,40

T Dollar .. 0 2,40 100 Kronen « 53,— 100 Gulden « 46,50

1 Pfund 11,90 100 Eestti - Krone 67,— 100 Marfkfa . 5,— 100 Francs 100 Gulden « 100 Lire « +

für Posten im Gegen- wert bis RNM 300,—

Belgien « Canada . Dänemark , Danzig « - England « Estland Finnland Frankreich Holland. Italien . Litauen . Luxemburg « Norwegen . Oesterreich « Polen . . Schweden S(b1wweiz - Spanien « Tschechoslowakei

Ver. Staaten von Amerxika .

x Gewährung einer Vergütung oder Prämie im Sinne des Abshnittes 303 des Tarifgeseßes von 1930 ‘anzusehen:

1. Zahlung des Kaufpreises ganz oder teilweise unter Ver- wendung von Sperrguthaben, vorausgesezt, daß die 10 verwendeten Guthaben von der Zeit an, zu der ste der Kontrolle der Deutschen Regierung unterworfen wurden, ununterbrochen Eigentum der Person gewesen sind, für deren tatsähliche Rechnung die Ware zuv unmittelbaren oder mittelbaren Verschiffung nach den Vereinigten Staaten gekauft wird. . i

2. Zahlung des Kaufpreises ganz it î lösen ‘aus den in Deutschland vorgenommenen Verkäufen von Waren, die aus den Vereinigten Staaten ausgeführt worden sind, vorauêëgeseßt, daß diese Exrlôose bis zu einer solchen Verwendung ununterbrochen Eigentum der Person gewejen sind, für deren tatsächlihhe Rechnung die amerikanishen Waren in Deutschland verkauft und die deutschen Waren in Deutschland gekaust werden. 3 Verbindung der beiden vorstehenden Verfahren. i 4. Warenaustaush zwischen einzelnen deutschen und amerl- kanischen Partnern, ohne daß eine tatsächlihe Geldtransaktion stattfindet. 6 : .

“Das Schazamt geht hierbei davon aus, daß der Kauf deutscher Waren für die tatsähliche Rechnung des ursprünglichen und ununterbrochenen Eigeutümers der verwendeten Spexrrmarkguthaben oder des amerikanischen Verkäufers der amerikanischen, in Deutsch- land verkauften Ausfuhrwaren getätigt werden wird und daß in feinem Falle die deutschen Guthaben eines solchen Eigentümers oder Verkäufers dazu verwendet werden, deutsche Erzeugnisse für die Rechnung einer anderen Person oder Organisation zu kaufen, und daß ferner die deutschen in einem genehmigten Austausch- geschäft gegen amerikanische Waren ausgetauschten Erzeugnisse für die tatsähliche Rehnung der Person oder Organisation empfangen werden, für deren tatsächlihe Rechnung die amerikanishen Aus- fuhrwaren nah Deutschland verschifft wurden. Deutschen Ex- porteuren, die von diesen Verfahren Gebrauch zu machen beab- sihtigen, wird empfohlen, - sich - zwecks Auskunsftserteilung an die für die Ausfuhr der betreffenden Ware zuständigen Prüfungsstellen zuwenden. i

Kurs der Veichsbank für. die Abrechnung von Wechseln, Schecks3 und Auszahlungen auf / British-Jundien: 100 Rupien = 7,954 Pfund Sterling- Niederländish-Jndien (niederl.-indishe Gulden): Ber-

liner Mittelkurs für telegraphische Auszahlung Amster-

dam - Notterdam zuzüglich ?/s °/9 Agio, 5 Palästina (Palästina -Pfunde): Berline! Mittelkurs für

telegraphische Auszahlung London zuzüglich 1/4 %o Agio, Südafrikanische Union und Südwest-Afrika (\üd-

afrikanische Pfunde): Berliner Mittelkurs für telegra- phische Auszahlung London: Ankaufskurs: abzüglich

“1/3 9/4 Disagio; Abgabekurs: abzüglich "/s %/ Disagio, Australien (australische Pfunde): Berliner Mittelkurs für

telegraphische Auszahlung London abzüglih 20s °/o ____ Disagio, i : Neuseeland (neuseeländische Pfunde): Berliner Mittelkurs

für telegraphische Auszahlung London abzüglich 19%, °%

Disagio. i Kurse verstehen sich für telegraphishe Auszahlung

und sind für Umsätze bis RMWM 5000,— verbindlich.

1 Gulden . « « 0,4: 1 Schilling . + 0,98 1 Eesti - Krone . 0,69 1 Markka . « + 0,05 1 Franc - « o

1 Gulden . » La d 1 Utas «o» E NYANC 4 es

11,50

oder teilweise mit den Er- B

100 Litas . 100 Francs 100 Kronen . 100 Schillinge 100 Zloty . « 100 Kronen . 100 Franken 100 Peseten . 100 Tschechen- Kronen

1 Dollar .

1 Krone .

1 Schilling 1 Zloty . « 1 Krone . « 1 Franken « 1 Peseta 1 Tschechen-

Krone . «

1 Dollar . «

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Berlin, 30. Dezember. Preisnotierungen für Nahrung83= mittel. (Einkausspreise des Lebensmitteleinzel- handels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Bohnen, weiße, mittel 36,00 bis 37,00 4, Langbohnen, weiße, hand» verlesen 42,00 bis 45,00 , Linsen, kleine, käferfrei —,— bis —,— M, Linsen, mittel, fäferfrei 51,00 bis 54,00 H, Linsen, große, käferfrei 55,00 bis 70,00 6, Speiseerbsen, Vict. Konsum, gelbe 48,00 bis 50,00 M, Speiseerbsen, Vict. Riesen, gelbe 50,00 bis 53,60 e, Geschl. gla). gelbe Erbsen 11 63,50 bis 64,50 M, do. IIT 58,00 bis 59,00 MÆ, Reis, nur für Speise» wecke notiert, und zwar: Perser-Reis 32,50 bi8 33,50 6, Brasil.

_Sapan-Reis —,— bis —,— M, Roggenkaffee 38,00 bis 38,50 ,

grob 37,00 bis 88,00 M,

40,00 bis 42,00 44, Gerstengraupen, c bis 34,00 4, Gerstengrüge

Gerstengraupen, Kälberzähne 33,00 34,00 bis 35,00 o, Haferflocken 40,00 bis 41,00 A4, Hafer- qrüße, gesottene 44,00 bis 45,00 0, Roggenmehl, Type 997 24,55 bis 25,50 #, Weizenmehl Type 790 32,00 bis 33,00 , Weizenmehl, Type 405 87,00 bis 38,00 # Weizengrieß, Type 405 39,00 bis 42,40 k, Kartoffelmehl —,— bis —,— &, Zuckexr, Melis 68,35 bis 69,35 44 (Aufschläge nach Sorten- tafel), Röstroggen, glasiert, in Säcken —— bis —,— , Röstgerste, glasiert, .in Säcken —,— bis —,— „#, Malzkaffee, glasiert, in Säcken 45,00 bis 47,00 (, Rohkaffee, Brasil Supertor bis Extra Prime 304,00 bis 850,00 , Rohkaffee, Zentral- amerikaner aller Art 330,00 bis 462,00 M, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 396,00 bis 420,00 46, Röstkaffec, Zentralamerikaner aller Art 432,00 bis 558,00 4, Kakao, stark entôlt —,— bis —— , Kakao, leiht entölt —,— bis —,— M6, Tee, cines. 810,00 bis 880,00 N, Tee, indisch 960,00 bis 1400,00 4, Ringäpfel amerikan. extra choice 290,00 bis 300,00 4, Pflaumen 40/50 in Kisten 120,00 bis 122,00 #, Sultaninen Kiup Caraburnu Auslese { Kisten 55,00 bis 57,00 M, Korinthen choice Amalias 50,00 bis 52,00 H, Mandeln, süße, handgewählte, + Kisten —,— bis —,— t, Mandeln, bittere, handgewählte, + Kisten —— bis —,— H, Kunsthonig in F kg- - Packungen 70,00 bis 71,00 4, Bratenschmalz in Tierces —,— bis —— 4, Bratenshmalz in Kübeln —,— bis —,— H,

abgelaufene Geschäfts]ahr unter *

Der niedrigere Gewinn

_«§ gabeni:fih: aber au gertingfügige

10

Gerstenkaffee 38,00 bis 39,00 M, Gerstengraupen, mittel und fein

Berliner Börse am 31. Dezember.

Aktien und Renten freundlich.

Die leßte Börse des Jahres eröffnete bei ziemlich lebhaftem Geschäft in allgemein freundlicher Grundstimmung. Nachdem durch die Bekanntgabe der ersten Durchführungsveroxdnung zum Ab- wertungsgewinngesey die bisher vorhandene Unklarheit über dessen Auslegung beseitigt worden ist und allgemein die Auffa}jung be- steht, daß die Belastungen der Judustrie aus diesem Gejeß dur- aus tragbar sind, griff eine Beruhigung Play, die sich in Rüd- fäufen jowohl der Bankenkundschaft als auch der Kulisse äußerte. Daneben waren noch die leßten Anschaffur.gen für Rechnung von Sperrmarkguthaben zu beobachten, die sich namentlich aus die [0- genannten s{chweren Werte erstreckten. Nach Erledigung der zu Börsenbeginn vorliegenden Kundschaft8ordexs ließ das Geschast wieder nach, so daß bei vielfah vorgenommenen Gewinnsiherungen leichte Kursermäßigungen eintraten. Von Montanwerlen konnten Verein. Stahlwerte einen Anfangêverlust von # % fast unmittel- bar nach der ersten Notierung wieder aufholen. Stolberger Zink, Buderus und Klöckner gewannen je %, die übrigen Werte des Marktes bis 4%. Braunkohlenwerte waren mit Ausnahme von Flse Genußscheine (— 1% %) ebenfalls durhweg fester, wobet Rheinbraun mit + 24 % die Führung hatten. L

Am chemishen Markt konnten Farben einen Anfangskurs von 1734 (+ s %) später nicht voll behaupten. Kokswerke so- wie Rütgers seßten shon ca. 14 % niedriger ein. Am Markt der Gummiwerte wurden Conti wieder gesucht und 24 % höher bezahlt. Wenig verändert blieben Elektrowerte; nur mm Siemens führten stärkere Sperrmarkkäuse zu einer Befestigung um M %. Von Tarifwerten sind HEW mit + 3, dagegen Dessauer Gas mit 1% und RWE mit 4 % zU erwähnen. Jm übrigen fielen nux noch Schubert & Salzer mit _— 1%, Berger und Stöhr mit 1%, andererseits Bemberg mit +1% auf. :

Jm Verlauf ließ das Geschäft an den Aktienmärkten erheblich na." Bei weiteren Gewinnsicherungen ermäßigten sich die Kurse verschiedentlich um Prozentbruchteile, im allgemeinen war das Kursniveau aber als gehalten zu bezeichnen. Farben notierten 173 nah 17374, Siemens büßten 2, Dtsch. Erdöl 24 % ein.

Die Börse schloß bei sehr stillem Geschäft zu im allgemeinen gut behaupteten Kursen. Eine ziemlich große Zahl der variabel gehandelten Werte konnte mangels Umjaytes keine Notiz erhalten, Farben gingen mit 173% nah 173 aus dem Verkehr. l

Von per Kasse gehandelten Papieren waren Auslandsaktien zumeist unverändert. Lediglih Conti Linoleum wiesen mit 8 % eine größere Einbuße auf. Otavi kamen 24 ? M höher an, Dtsch. Ostasrika gewannen 2%. Kamerun waren !s % rüdckläusig. Am deutschen Einheitsmarkte fielen Süddtsh. Eisenbahn dur einen Kursrückgang um 14% gegenüber der legten Notiz aus. Kemp büßten 5 %, Hedwigshütte 414 % ein. Sonst gingen die Verluste kaum Uber 2% % hinaus. Andererseits waren W. A. Sholten ‘um 15, Roddergrube um 10 % gebessert. Deutsche Steinzeug gewannen 4%. Auch sonst waren verschiedentlich Ge- winne bis 314 % zu verzeihnen. Für Banken war die S freundlih. Lediglich Vereinsbk. Hamburg gingen um 7s % zuru, Hyp.-Banken waren dagegen bis 1% abgeschwächt,

Am Rentenmarkt zogen Reichsaltbesiß erneut um 4 % 1174 an. Mittlere Reichsschuldbuchforderungen waren um ca. 4 % gebessert. Die Gemeindeumshuldungsanleihe wurde bei lebhafterem es mit unverändert 90,10 notiert. Von Steuer- gutscheinen wurden 37er Fälligkeiten 10 Pfg. höher notiert.

Am Kassarentenmarkte blieb es ziemlich still. Für Hyp.- Pfandbr. ‘und Komm.-Obl. ergaben sich kaum Veränderungen. Von Liqu.-Pfandbriefen waren Rhein. Hyp. 4 % fester. Stadt- anleihen- wiesen nur geringe Schwankungen auf. Landschaft. Goldpf:-Br;-waren zum Teil-bis 4 % schwächer, andererseits er- Besserungen. Ami Markt der Haltung verkehrten, war die

auf

rovinzankeihen, die in ruhiger L Stimmung fxeundlih. 14er Holstein zogen um 5 % an. Länder- anleihen Tagen bei kleinsten Schwankungen uneinheitlich. Alte Hamburger erhöhten ihren Stand um %, neue um 0,05 RM. Reichsanleihen s{chwankten um Vortagsstand. 39er Postschâßte lagen !4, 35er Bahnschäße 10 Pfg. höher.

Auslandsrenten hatten zum Teil unter verkehrten in uneinheitliher Haltung. Am Markt der JFndustrie- obl. waren Aschinger um 2%, Mittelstahl um 4 % befestigt. Farbenbonds bröcktelten um 4 % ab. Feste Veranlagung zeigten Fahlberg-List (+ 124 %).

Der Privatdiskont wurde bei unv. 3 % belassen.

Blanko-Tagesgeld verteuerte sih auf 354 314 %.

Bei der amtlihen Berliner Devisennotierung wurde das Pfund mit 12,23 (12,225) und der Schweizer Franken mit 57,20 (57,22) festgeseßt. Sonst ergaben sih kaum Veränderungen.

Angebot zu leiden und

S S E E E R

Berliner Rohschmalz —,— bis —,— -, Speck, inl., ger, —— bis —,— 4, Markenbutter in Tonnen 290,00 bis 292,00 M, Markenbutter gepackt 294,00 bis 296,00 M, feine Molkereibutter in Tonnen 284,00 bis 286,00 4/6, feine Molkereibutter gepackt 288,00 bis 290,00 M, Molkereibutter in Tonnen 276,00 bis 278,00 4, Molkereibutter gepackt 280,00 bis 282,00 A, Land- butter in Tonnen 262,00 bis 264,00 #6, Landbutter gepackt 266,00 bis 268,00 #, Allgäuer Stangen 20 9%/% 96,00 bis 100,00 M, Tilsiter Käse, vollfett —,— bis —,— F; echter Gouda 40 9% 172,00 bis 184,00 6, echter Edamer 40 9% 172,00 bis 184,00 6, bayer. Emmentaler (vollfett) 220,00 bis —,— 1, Allgäuer Romatour 20 9/9 120,00 bis —,— «46. (Preise in Reichsmark.)

Berichte von auswärtigen Devisen- und Wertpapiermärkten.

Devisen.

Danzig, 30. Dezember. (D. N. B.) Auszahlung London 25,90 G. 26,00 B., Auszahlung Berlin (verkehrsf1 ei) 211,94 G. 212,78 B., Auszahlung Warschau (verkchrsfrei) 99,80 G., 100,20 B. Agen: Amsterdam 288,80G., 289,92 B., Zürich 121,20 G., 121,68 B. New York 5,2745 G, 5,2955 B.,, Paris 24,65 G., 24,75 B., Brüssel 88,90 G., - 89,26 B., - Stockholm 1833,50 G., 133,84 B., Kopenhagen 115,60 G., 116,06 B.,, Oslo 130,10 G., 130,62 B.

Wien, 830. Dezember. (D. N. B.) [Ermittelte Durchschnitt8- kurse 1m Privatclearing. Briefl. Auszahl.] Amsterdam 295,10, Berlin 9216,59, Brüssel 90,85, Budapest —,—, Bukarest —,—, Kopens- hagen 117,98, London 26,44, Madrid —,—, Mailand 28,124 (Mittels kurs), New York 538,27, Oslo 132,89, Paris 25,11, Prag 18,814, Sofia —,—, Stockholm 136,30, Warschau 100,81, Zürich 128,70, Briefl. Zahlung oder Sheck New York 533,45.

Prag, 30. Dezember. (D. N. B.) Amsterdam 15,69, Berlin 11,51, Zürich 658,75, Oslo 708,00, Kopenhagen 629,00, London 140,80, Madrid —,—, Mailand 150,00, New York 28,65, Paris 133,90, Stockholm 726,00, Wien 530,00 nom., Polnische Noten 540,00, Belgrad 66,077 nom., Danzig 544,00, Warschau 543,50.

Budapest, 30. Dezember. (D. N. B.) [Alles tin Pengö Wien 80,454, Berlin 136,20, Siri 78,10, Gen 1E g)

London, 31. Dezember. (D. N. B.) New York 491/16, aris 105,13, Amsterdam 896,25, Brussel 29,123, Ftalien 9331, Berlin 12,20, Schweiz 21,374, Spanien 66,00 nom., Lissabon 110,21, Kopens