1921 / 83 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 11 Apr 1921 18:00:01 GMT) scan diff

Nr. 12116 eine Bekanntmachunq, betreffend den g, betreffend die Zuteilun nisteriums der“ öffentlichen Ax ie des Baiubesens, d hni leitung der Zeitschri

gehört, sofern. es sich ficht uit die im §:34 Abs. 1 Ziffer 5 der

iènstanweisung vorgesehènen Fällé handelt, ärztlichèn Verrichtungen der Diénstänmweisung). rihtungèn

Preus:en.

Erlaß

der Minister der öffentlihen Arbeiten, für Volks- wohlfahrt-und des Jnnern, betrè des vereinfahten Enteigüüngsver Ausübung: des der Stadt Köln zur Anlegung einés

Stadtparkes verliehenen Enteignungsrechts.

Vom 16. März 1921.

Auf Grund des § 1 der Verordnung, bétreffend ein ver- einfahtes Enteignungsverfähtetn, (Geseßsamml. S. 159) in der Fässung der Verordnungèn vom 27. März. 1915 (Geseßsamml. S. 57), vom 25. Sépieimber 1915 (Geseßsamml. S. 141) und 15. August 1918 (Gesehsamml. . 144). fowie des Geseßes vom 2. September 1920 (Geseßsamml. S. 437) wird bestimmt, Enteignungsverfahren bei der Ausübung des der Stadt Köln durch die Urkunde vom heutigen Tage zur Anlegung eines Stadtparkes verliehenen Enteignungsrechts Anwendung gi finden hat. /

Berlin, den 16. März 1921.

Zugleich für die

ischen Staats teilung des ch der Akadern i ngsamts und der Schrift Bauwesen, des Zentralblatks der Bauverwaltung un Denktnalspflége an das Finanzministerium, bruar. 1921, unter Nr. 12117 einen Erlaß der ‘beiten, für Volkswohlfahrt und des Jnnern, b es vereinfahtèn Ente der Siadt K verliehenén Enteignungsrecht Nr. 12118 einen Erla Arbeiten und dés tinfachtett Enteigniüngsve Gemeinde Recklinghausen verliehenen Enteignungsrehts, vom 17. März 1921 Nr. 12119 einen Erlaß der Minister wérbe, für Landwirtschaft, Domänen ünd lichen Arbeiten und veréeinfähten Entéeigttutigsverfährens bei dén Kreis Osterburg, vom 18. März 1921. Berlin W., den 9. April 1921.

Geseßsammlung3amt. Krüer. Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

ie vereinigten Ausshüsse des Reichsrats ege sowie der

déñ vertrauens- 15 Abs. 2b der er Kreisärzt kann daher für diese V S nspruchen. 34

as derén Beinessuttg atlangt, ss bezieht sich der dem Geses, betreffend dié Gebühren der Medizinalbeamten vom Juli 1909, beigegebene Tarif im Abschnitt B, über den Rahmen der Ueberschrift hinausgehend, auch auf einzelne Ver- rihtungen, die zur vertrauensärztlichen Tätigkeit der. Kreisärzte

Dies gilt unter andéèrem für die- im Abschnitt 7 fer 19 angegebenen Verrichtungen, unter eugnissen und die Erstrelung von Gutächten eitszustand von Beámten fallen.

Da die Höhe der Gebührén für diese Verrichtungen -der Kreisärzte mithin durch eine Spezialvorschrift geregelt ist, so ist sie nah dieser Vorschrift und nicht nah der Gebühren- ordnung für approbierte A&tzte und Zähnärzte vom 1. Sep- teimmber 1920 zu bemessen.

Ih éxsuthe daher, bi ân dié Gebühren des Gésundheitszustandes von Stäatsbeämtèen nah dem zember 1920 in Rechnung zit stellen. :

Dieser Erlaß wird in der „Volkswohlfahri“ veröff:ntlicht.

Berlin, den 14. März 1921.

Der. Minister für Volkswohlfahrt. R Scheidt. gifaÿ

An die Herren Regierungspräsidenten und den Herrn Polizei- prästdenten hier.

der Ou reisätzte (8 a

ffénd Anwendüng ahrens bei der vom 16, Fu

Minister der öffentlichen y,

ignungsverfährèts bei der 9,

Anlegung eitiés Stad Auw s, vom 16. ß der Minis JInhñern, betreffènd Anwendu ahrens bei der Aus and zur Anlegung eines

wéndung d vom 11. Septémbér 1914 dié auch die | übun des Ausstellun übér den Gesund . üffentlihgy

ng des Vet:

daß das vereinfachte ür Handel un die Kréisärzte anzuweisen, allgemein von für die Untersuhung und Begutachtung Jnnern, betreffend Anwe unmittelbärén

Enteignüngen Tarif vom 14. Juli 1909/20. De- gen durh

Ministèr der öfföêutlichen Arbeiten und für Volkswohlfährt.

“- “Dèr Minister des Junern. Severing.

Erlaß der Minister der öoffentlihen Arbeiten und des Jnnern, betreffend Anwendung des vereinfahten Enteighnungs8verfahrens béi déx Ausübung des der Gemeinde Recklinghausen Land zur Anlegung eines Friedhofs verliehenen Enteignungsrechts.

Vom 17. März 1921.

Auf Grund des §8 1 der Verordnung, betreffend eir ver- einfachtes Enteignungsverfahren, vom 11, Septemnber 1914 (Gefeßsamml. S. 159) in der Fassung dér Verordnungen vom 27, Mäxz 1915- {Geseßsamml. S. 57), 2. Septernber 1915 (Geseßsamml. S. 141) und 15. August 1918 (Geseßsamml. S. 144) fowie des Geseßes vom 21. September 1920 (Geseß- samml. S. 437) wird bestimmt, daß das vereinsahte Enteinnungs- verfahren nah den Vorschriften dieser Verordnung bei der Aus- übung des der Gemeinde Recklinghausen Land im Kreise Recklinghausen Land durch Urkunde vom heutigen Tage zur Anlegung eines Friedhofs verliehenen Enteignungsrehts An- wendung zu finden hat.

Berlin, den 17. März 1921.

Zugleich im Namen des Ministers der öffentlichen Arbeiten,

Der Minister des Innern. Severing.

Evangelisher Oberkirchenrat.

Dem in die erste Pfarr- und Ephoralstelle in Ueckermünde berufenen Superintendenten Sczesny, bisher in das Ephoralámt der Diözese Ueckermünde

usshuß für Vol

haft und für

aft hielten heute

Die Fnteralliierte Rheinlandkommiss hat laut Meldung des „Wolf\{ Verordnung (Nr. 81), des Zollwesens im bese

Jn Ausführung der Beschlüsse, wel alliierten Negierungén in London am 7. wede von den alliierten Regierungen ermä hafter am 2. April 1921 gefaßt worden Interalliierte Rheinlandkommission:

Artikel L Westgrenze. aus anderen Ländern als aus dem unbesehin estgrenze und auf dem Rhéin în das be ß he aus dem bese

nach anderen Un eführt werden, unterliegen dn

wärtig in Kraft befindlichen deutschen Tarifen und Ver vorgejehen sind

5 Löbau, ist értragen worden.

en Telegraphenbüros“ folgende end.dié Ordnun bten Gebiét, erlassen:

von der Konferenz te und von der j tigten Konféret sind, verordnet di

Bekanutmachnng. Demi Mil@hhändler Carl Gustav Stolp sen. , Gustavstraße 18, haben wir die Wiederaufnahmé gung vom 26. Jannar 1920 untersagten andels, insbesondere den Handel mit Mil, auf Grund des Abs. 2 der Bundesratsverordriung vom 23. September 1915 GBl. S. 603) durch Verfügung vom heutigen Tage gestatte t.

Altona, den 1. April 1921. ä Das Polizeiamt. Dr. Goerli gy.

Altona, [ des durch Verfü

Die Waren, welche Deutschland über die l Gebiet eingeführt werden sowie die Waren, wel Gebiet über die Westgrenze oder auf dem Rhein als dem nichtbeseßten Deutsch! Einfuhr- und

Bekanntmachung.

Peter Anton Schneider

Dén Eheleuten Cie. in Bochum, Kaiserstra

der Firma Schneider und h ist auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23

t September 1915, ung unzuverlässiger Personen

vom Handel Handel mit Gegenständen des besondere mit Lebens- und Futter-

Wein und Spirituosen fowie hierfür wegen Unzuverlässigkeit

r. 292 erteilte Erlaubnis zum uttèrxrmitteln und-die unterm rlaubnis zum Handel mit Wein i

GBl. S. usfuhrzöllen täglichen Bedarfs, ins mitteln aller A die Vetmittlertätigkeit untersagt worden.

Die unterm 21. Mai 1919 N andel mit Lebense und- « Mai 1919 Nr. 95 erteilte und Spirituosen sind zurückgezogen worden.

Bochum, den 7. April 1921. ; Die Stadtpolizeiverwaltung. J. A.: Wo Uf.

Erlaß

der Minister für Handel und Gewerbe, für Land- wirtschaft, Domänen und Forsten, der öffentlihen Arbeiten und des Jnnern, betreffend Anwendung Enteiagnvrngsverfahrens hei Enteignungen durch ‘den Kreis Osterburg.

Vom 18. März 1921,

Auf Grund des § 1 der Verordnung, betreffend ein ver- einfachtes Enteignunasverfahren, vom 11. September 1914 (Gefessamml. S. 159) in der Fassung der Verordnung vom 15. August 1918 (Geseßsamml. S. 144) und des Geseßes vom 21. September 1920 (Geseßsamml. S. 437) wird bestimmt, daß das vereinfachte Enteignungsverfahren na dieser Verordnung bei der - Herste\ung d Leitung und Verteilung des elektrishen Stromes innerhalb des Kreises Osterburg Anwendung findet, nachdem dem Kreise sreht dur den Erlaß vom heutigen

Artikel 2. Ostgrenze. (Verlauf. ten Gebiets wird eine Zollinié ein ch späterer Aenderungen dutd-® ion von Norden ‘nah Süden nit

bön der holländischen -Grenze bis von Düsseldorf) eins{ließlich der

uhrort und Duisburg

f um Düsseldorf, begr

tgrenze- von Hubbelrat

- Im Osten des deren allcemeiner- Vérlau der Rheinla \tge}eßt: wird: - 1, Der R ---Lohaufen (nörd Schwelgern (?),

Natingen und bie O beiden cingefs lossen); . D rüdenkopf Köln; 4. der Rhein zwischen d 9. die Brückenköpfe Kobl und Walsdorf durch eine Linie, die der Nor und Langenshwalbach folgt, verbunden werde ß, der Rhein vom Brüdenko ver genaue Verlauf dieser kommissión bestimmt werden,

Artikel 3. “Ost.grenze. (Einfuhr.) welche über die in vorstehendem Artikel 2 bo bte Gebiet eingeführt werden, unl ehend vorgesehenen Ausnahmen eler olle, welhe in dem gegen en Zolltarif vorgesehen sind, und

vereinfachten “‘porbehbalili

; / enzt durch Lohauset, Bekanntmachung. und Erkreih df il Köster, wohnhaft hierselb, 1 und 4b der Bekannt-. rJonen vom Handel vom O e: e aa aßnahmen zur ng der ng&zeit näch Aufhebung der Dw:

1 der gewerbsmäßige

bis zur Erfüllung der în en Bedingung untersag t.

Dem Schlklahter Em as d, T Tis auf Deilficce machung zur Fernbaltung unzuverlä

23. September 1915 in der Fassun des § 14 der Verordnung über Fleisbversorgung in der Ueberga wirtschaft vom 19. Septemb Kleinhandel mit § 14 der angezogenen Verordnung gegeben

Neumünster, den 30. März 1921. Der Magistrat. S{humacher.

ch den Vorschriften

er Anlagen für die en Vrückenköpfen Köln und Koblenz;

, welhe zwischen Dig tgrenze: der Kreise Die

Mainz bis zur elsäfsi

Osterburg das Enteignung ollinie wixd von der

Tage verliehen worden ist, Berlin, den 18. März 1921. _Der Minister für Handel und Gewerbe. : v. Meyeren. Der Minister der öfjentlihen Arbeiten. ¡. A. : Krohne,

rifchflei#ch

Der Minister für Landwirischaft,

Domänen v kaa

Die Waren, ollinie in das bese ehaltlich dèr nat he von 25 Prozent. der indlichen deut old nach dem

Artikel 4.

Ostgrenze. (Ausfuhr.) : Die Waren, welche aus dem beseßten Gebiet über die in Artikel? nete Zollinie ausgeführt werden, unterliegen vorbehaltlih de usnahmen einem Ausf dèm gegenwärtig in Kraft befindli ts{land eingeführten“ Waren vorge ma Waren, welche nah rei sind, wird bei der Ausfuhr aus dem be [ Papiermark für jedes Kubikmeter oder Stück Vieh erhoben werden. ffe und pharmazeutisch-chemischen 2 Artikel 2 bezeichnete l usfuhrzölle und Abgaben entrichtet werdet, n erhoben werden, wenn sie über die West ] seßten Gebiets ausgeführt werden. teser Erzeugnisse wird später veröffentliht werden,

Der Minister des Innern.

J. A.: Mulerkt. Bekanntma@Gung.

seßes vom 10. April 1872 (Geseÿsamml. eußisden Staatsregierung vom 23. Dezember enchmigung der vom 23, Ge age

Beschlüsse, durch g in Breslau Nr. 6 S. 55, ausgegeben am :6 S. 46, ausgegeben am

2, Sonderbeilage, ausgegeben

Zollabgabe in Nah Vorschrift des Gc in Kraft b S. 357) sind bekanntgema@t | 1, der Erlaß der 1920, betreffend die Schlefischen Landschaft am 3, November gefaßten die Amtsblätter

der Negierun

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Gewerbeschulrat Bauers feld in ewerbeschulrat ernannt worden, bm ist die planmäßige Stelle eines Regierunas- und Cewerbesculrais bei den Regierungen in Lüneburg: und Stade mit dem Amts- fiß in Lüneburg verliehen worden.

Lüneburg ist zum Negierunas- und G g 1 zu

nachstehend vorgesehenen Zölle, welche in tarif für die nah

olltarif zoll seßten Gebiet eine statisti Stück Gut, To thetischen. Farb he über die i

werden, müssen dieselben

die zurzeit für diese Waren renze des bese

der Regierung in Liegnitz Nr. 5. Februar 1921, i

der Regierung in Oppeln Nr. 6, am 5. März 1921, und

der Negierun

2, ver Erlaß des Preußis, nuar 1921, betreffend die Stadt Halberstadt für die Erw werkes, durch das Amtsblatt S. 76, ausgegeben am 19. Februar 1921 ; ß des Preußischen Staatsministeriums vom 5. Februar die Verlängerung ‘des dem Elekt falen, Afktiengesellshaft in Bohum, durch Königl 5. Juli 1913 verliehenen Enteignungsrechts, dur Negierung in Arnsberg Nr. 9 S, 1 26. Februar 1921, der Negierung in Mün 12. März 1921, und der Negierung in Minden Nr. 1 12. März 1921; 4. der Erlaß des bruar 1921,

Ministerium des Innern.

Das Preußische Staatsministerium hat ouf Grund des g3geseßes - vom 30. Juli 1883 ) denNegierungsafessor Dr. von Pelser- achen zum Stellvertreter des zweiten Mit- Bezirksaus\chu#}ses in Aachen auf die Dauer seines Hauptamis am Sitze des Bezirksaus\chusses ernannt,

Frankfurt a. d. Oder Nr. 5 S, 45, ausgegeben Gebühr von einer steriums vom 29. Ig- un teignungsrechis an die eiterung des städtischen Elektrizitäts- Magdeburg Nr. 8

in S 28 des Landesverwaltun bruar 1921 ;

(Geseßsamml. S. 195 Berensbergq in A alieds des

den Staatsmini

rleibung des En ollinie auégeführt

der Negierung in Ein Verzeichnis 3. der Erla

1921, betreffend werke West-

Erlaß vom die Amtsblätter

05, ausgegeben am ster Nr. 11 S, 105, ausgegeben am 1 S, 51, ausgegeben am Preußif{en Staatsministeriums vom 17.

Nordfricvtol

Der Landrat Win kel mann in Büren ist

4 1 7 zum Negierungsrat ernannt und’ der Regierung în Münst

er überwiesen worden,

Ministerium für Wissenschaft, Kun T t event ñ

e ordentliche Professor an der Universität Dr. Vogels is zum ordentliden Professor theologischen Fakultät der Universität zu Bonn

Der ordentliche Professor Geheimer Mebizinalrat Dr. Römer gleicher Eigenschaft in die medizinische t in Bonn unH

iche Professor Dr. nzer in Königsberg i. Pr. Eigenschaft în die philosophische und natur- Fakultät der Universität in Münster verseßt

Internationaler Durchgangsverkehr.

aus einem anderen Lande als Deut einem anderen Lande als Deu elben Erleichterungen, wie sie jangöverkehr gewährt werden, . h P bei der Ausfuhr aus dem

n allen Abgaben befreit unter der B Durchgangsverkehr beachiet werden.

Die Waren, welche durch die beseßten Gebie beförvert werden, genießen di 5 lih dem internationalen Dur _ Der bisherig sind sowohl bei der Einfuhr a Straßburg. i. E. in der katholis) ernannt worden.

die Vorschriften für den betreffend die Verleihu | Stadt Köln für die Erweiterung de Negierung in Köln Nt. 10 S. 5, März 1921; ° 9. der Erlaß des Preußischen bruar 1921, betreffend die Verlcihuy Kreis Jerichow 11 für die Anlagen elektrischen Stroms innerhalb des K Negterung in Magdeburg Nr, 11 S. 10

nungërechts an 1 durch das Amts- 59, autgegeben am

Staaisministeriums vom 22. Fe-

des Enteignungsrechts. an den ¿ur Leitung und Verteilung tes reises, durch das Amtsblatt dex 0, ausgegeben am 12. März 1921,

Se À

Innerer Durchgangsverkehr, A) Dur{gangsverkehr dur das beseßte Gebiet na wi t oder aus dem unbesegten Gebiet. _ Die Waren, welche. aus einém ander; durch das besezie Gebiet nach dem un werden, entrihten an der Westgr seyte Gebiet bestimm bei ihrer Ausfuhr aus dem Waren, welche aus dem nicht Gebiet nah einem anderen Lande als De er Ausfuhr aus dem beseßten velhe in den deutschen Gef Sie {ind von alley Abgaben it, wenn während des immungen sür den Durchgangsverkehr

in Greifswald ist in Fakultät der Universitä

der ordentl ist in gleicher wissenschaftliche

ch dem unbesehiet

enze dieselben

e e i s D T

ie für .das he

Ministerium für Volkswohlfahrt. sebten Gebiet Bett

ebühren für die Unter- ndheitszustandes aren Staatsbeamten.

Betrifft: Kreigsärzilihe G suchuna Und Begutachtun

3- oder unmittelb

werden, entrichten bei d Uusfuhrabgaben, welche

besezte G bejezte Gebiet die

zur Ausgabe gelangende Nummer 30 eßsammlung enthält unter

esch, beireffend die Aenderung ber nberg und Ortelsburg, vom 11. März

Die von heute ab der Preußischen Gese Nr. 12115 dos G

Amlsgerichtsbezirke Wille

E E E

g des Gesu eßen und BVerordnuunge?

Die UVniersuhung und Yegutach zustandes von Reichs-

tung des Gesundheits- oder unmittelbaren Staatsbeamten

nasverkehr dur das unbéseßzte Gebiet na bem: U S Me aus dem prdr aen Gebiet. a i wei wélche aus einém anderen Lande als erigen

ichtbesezte Gebiet nah dem beseßten Gebiet befördert h ME n S Abgabe für vie Cinfuhr L das beseßie Gebiet det, entrichten, vorau esebt, daß sie mit einem Ursp 8zéugnis

L eiter von den deutschen Behörden ausgestellten Beschetnicn y File versehen sind. Die Warten, welche aus dem beseßte Gebiet urhgangsverkehr nah einem anderen Lande als Deltshland 1t werden oder welche in e t e bem Auslande vér Geist werden follen, müssen bei der Lje aus dem beseßten Gebiet dieselben Ausfuhrzölle und Ab- ‘entrichten, welche sie nach den gegenwärtig in Kraft befindlichen (hen Tarifen und Bestimmungen an der äußeren Grenze des nict- e E LEland entrihten müßten.

duaétn Arüikel 7.

i Verkehr auf dem Rhein.

; Maren, welche aus dem beseßten oder dem uribeseßzten 4) T Rhein nah einem anderen Lande als Deutschland Lrt werden, dürfen aus dem beseßten Gebiet nur ausgeführt /n, wenn für sie dort Ausfuhrzölle und Ausfuhrabgaben entr: my sind, welche in den s in Kraft befindlichen deutschen ¿immungen vorgesehen sind. B) Die Waren, welche aus dein unbeseßten Deutsdland auf dem in nah einém anderen Ort des unbeseßten: Deutsland Fttert n, müssen bei der Ausfuhr aus dem bejeblen Gebiet die in #1 4 für zollfreie Güter vorgesehene statistische Gebühr entriGien, , eine Mark für jedes

Beh, Artikel 8. | Zollkomitee. (Comits directeur des Douanes.

The Customs managing Board.) ird ein Organ geschaffen mit der Bezeichnung „Zollkomitee“, U Fheinlandkommi sion mit der führung dieser Ver- ng beauftragt wird. Dieses Komitee kann im Rahmen dieser ordnung Ausführungs- und Auslegungsbestimmungen erlassen. Zollkomitee wird von der Rheinlandkonmmission mit der Leitung ldienstes im beseßten Gebiet beauftragt. n Gruno dessen ls jo fomitee Besehlsgewalt über das gesamte alliierie und

he :

¿da Artikel Anwendung der deutshen Geseße und Verordnungen.

pu geit in 3 befindlichen deutschen Geseße und Ver-

ungen über die Zölle bleiben im bescßten Gebiet anwendbar, it sie niht im Widerspru stehen mit den A ErOLURGEN der inlardkommission oder den Ausführungs- oder Auslegungs-

immungen, welhe von dem Zollkomitee zu dieser Verordnun

sen De Sie finden in der gleichen Weise Anwendung a ie, ; ae uen Actikel 10. Strafen.

ine Zuroiterhandlung gegen diese Verordnung oder gegen e dn Die Verordnung vom Zollkomitee erlassene Ats, ng6- oder Auslegungsbestimmung oder gegen eine deutsche Zoll- immung begeht, wird mit einer Geldstrafe bis zu 500000 Æ nit Gef nis bis zu fünf Jahren oder mit einer dieser beiden afen béstrafl. Das Gericht kann außerdem die jotéwidrig- ein- oder ausgeführten -Warert ausspreche Artikel 11. Vorbehalt späterer Aenderungen. E Die Rheinlandkommission behält sich das Recht vor, die Be- - mungen über die an den Grenzen des iegen Gebiets für Ein- r, Ausfuhr oder Durchgangsverkehr zu er dur einfache Entscheidung zu ändern, e _. Artikel 12, f Ausnahmen. Die Bestimmungen der Feoendng 72 werden durch diese Ver- ung mcht berührt Die in jenér Veror êse wen gelten auc für die im Artikel 2 bezeichnete Zollinie, und zwar cr denselben Bedingungen, wie sie. in Verordnitng 72 vor-

eben sind. A Artikèl 13. : Diese Verordnung iritt am 20. April 1921 in Kraft,

Die Fnteralliierte Rheinlandkommission hat ferner üachz jende Verordnung (Nr. 82), betreffend Einrichtung ierSonderregelungderEin-und Ausfuhr rdas beseyte Gebiet, exlassei:

Jn Ausführung der Beschlüsse der Londoner Konferenz vom at 1921 und der zu diesem Zwecke von den alliierten Regie- (en ermächtigten De (N terzonferena vom 2. April 1921 verordnet nieralliierte Rheinlandkommission: C ; , Artikel 1. - i i:

Der Verkehr von Waren, die für däs beseßte Gebiet bestimmt d oder die aus ihm kommen, unterliegt sowohl än der Außengrenze beségten Gebiete als au an dex auf Grund. des Artikels 2 der todaung 81 ericteten Zollinie den Beschränkungen, die gegen- tig auf Grund der deutschen Geseße und Verordnungen in : d, Die Interalliierte Rheinlandkommission behält si das MNecht

, duch einfahe Anordnungen die bestehende Negelung in der ihr-

rat erscheinenden Weise ¿u ändern. E i Artikel 2. G ne

Das ¡Frlsaftökomitee der Interalliierten eiarandromamon ninmt die rleitung dex Vienststelle- für Ein--und Ausfuhr- illigung, Jhm ues sowohl das deútshe wie das alliierte tsonal dieser Dienststelle, i

Artikel 3.

Die Dienststelle für Ueberwachung der Ein- und Ausfuhr wird

n Zollkomitee unterstellt, dem die Unterdrückung von Zuwider-

dungen gegen die Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen obliegt. tee Artill 4 a mene?

Ver dieser Verordnung oder den Bestimmungen über die Rege- 10 der Ein« und Ausfuhr zuwiderhandelt, wird mit einer Geldstrafe ult mehr als 500000 Mark und mit ren oder mit einer dieser beiden Strafen bestraft. Daneben kann „Leshlagnahme der verbotswidrig eingeführten oder ausgeführten ren ausgesprohen werden.

i 1 A tif l 5, h , J Diese Verordnung tritt am 20, April in Kraft, Für die Einfuhr

d Auêfuhr über die oben erwähnte neue “ed sind Bewilligungen -

. Mai dieses Jahres ab erforderli

Vie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, ist fgeworfen worden, ob Me Rel eßte Gebiet na her a ndollgrenze als Ausland in umsaßsteuer- e, Peziehung anzusehen ist. Es wird darauf hinge- N daß hiervon nicht vie Rede set kann. Die

eie bleiben auh nach Einführun

» vom Standpunkte der Umsatstener aus Znland.

Sinn Preußen. - : ¿de Cirgermeisterkonferenz des mittelfchlesis{chen Pilelages, die ate im Fürsiensaal des Rathauses getde Ente, hat, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, Naltem Pg angenommen: felbafi- tit ) timmung in Oberschlesien unzweifelhaft eine ‘ergeben hat, ‘halten es die ia Breslan vexsautmelten

in einem Hafen des unbesezten Deutsch-

entridhtiet-—

tud Gut, Tonne, Kubikmeter ober

| septen, die herumgereiht werden und in denen erklärt wird,

Eirgtehung der - L dén Vo

nden Zölle und Ab-

érordnuiig vVörgesehémnèn Aus:

Gefängnis bis zu- fünf - gesandt.

k die Fr tage reich

euisden der Erritung der Nhein--

Bürgermeister ves“ mittelshlesischen -Städtetages auf. Grund der klaren Bestimmungen des Versailler Vertrages für felbsiverständlih, daß Oberschlesien bei Deutschland verbleibt. Abe noch so geringe Abzweigung obershlesishen Landes an Polen w rde a u eur Perstoß gegen den aaen Set Pen aus pri

were igung eine wirt|chaftlice und Tulturelle Einheit bildenden Bberschlesiens sein. Ô

Geftern mittag wurde auf Anregitag der Vereinigten Ver- bände heimattreuer Oberschlesier, Bezirksgruppe Breslau, auf dem dortigen Schloßplaß eine große Massénkundgebun für das ungeteilte Verbleiben Oberschlésiens bei

eutschland veranstaltet. Jn Massen hatte sich die Bevölkerung Breslaus eingefunden ; alle Stände, alle politischen Lager sowie die Spigen der Behörden waren vertreten. Folgende Ent- schließung wurde angenommen:

Die auf dem Schloßplaß versammelten Bewohner Breslaus, Oberschkefier und Nichtoberfhlesier, verleihen in voller Einmütigkeit und gegenseitiger Treue ihrer unwandelbaren innersten Pet gut durch folgendes Bekenntnis Ausdruck: Unsere Heimät, unser Ober- \chlesien war vbeutsh feit der Vorväter Tage. Es- kat dur ein- deutige Mehrheit bei der Abstimmung bezeugt, daß es bei Deutschland bleiben will. Wir fordern daher, daß es unserem Vaterlande auf ewig ungeteilt erhalten bleibt. /

SgmtDE/ 2% DO p

Die durch die Verteilung von Enientetruppen auf die besonders unruhigen Orte ünd Gebiete und durch- den Be- Brune an érgwungene Ruhe daueri an, aber Polen ist

o

dem chen Telegraphenbüro“ zufolge jegt eifrig -am fe, durch emsiae Agitation von Mund zu Mund sein Ziel zu erreichen, Oberschlesien iroy dex überwältigenden

eutschen T E Polen zuzuführen. Sendlinge gehen besonders auf den Dörfern von Haus zu Haus, uni Unter- riften für die Zuteilung des ganzen industriellen Oberschlesiens an Póölen zu sämmeln. Dex polnisch&” Agitator Dr. Golus arbeitet ‘befonders in den Kreisen Cosel und ‘Groß Sirehliß unter den Beamten, denen. er einredet, daß die: beiden Kreise bestimmt Polen zufallen werden. Wenn die Beamten ihre Stellung nichi verlieren wollten, müßten sie si für den Anschluß dieser beiden Kreise an Polen erklären und das durch ihre Unterschrift bekräftigen. Mit den Landarbeitern wird dasselbe Manöver gêmacht, ebenso mit denen, die in der Industrie beschäftigt find. Diesen Leuten wird eingeredet, daß nux diejenigen in der Industrie Beschäftiguug finden, die vom olnischen Plebiszitklommissariat eine Beschèinigung hätten, und Kohlen nur die erhalten, die ihre Unterschrift auf die Asie a

ie Unterzeichner die N - Oberschlesiens an Polen wünschten. Die meisten Leute lassen sih dadurch ejnshüchtern und unterschreiben die Listen. Jm Kreise Cosel ziehen polnische Agiiatoren umher, die Quartiere für Haller-Soldaten bestellen, die îin Kürze dort einrücken würden.

Vahern. j _… Gestern fand îtn Maltheser Fesisaal. in München unker. des Ersten Bdeler Bel Schmid eine Cen versamm lung siatt, die gegen die Bestrebungen, Ober- \chlesien zu teilen, und gegen den polnischen Terror Stellung nahm. Dr. Kleiner aus Kattowiy gab in längerer. Rede ein ‘packendes Bild“ von den Ab- stimmungskämpfen_ in: -Qberschlesien und wies darauf hin, daß der Sieg in Oberschlefien größer sei äls es scheine, da - er errungen sei trop des polnischen Terrors und trog. aller E mit der die Parteien ihren polnischen Freunden zu Hilfe : ekommen seien. Der Redner \{loß, alle Versuche, Recht und erehtigkeit zu vergewaltigen, müßten am geschlossenen Willen des deuten Volkes scheitern. Die Versammlüng nahm eine Entschließung an, in der die Reichsregierung UNgCAEe wird, ‘unbeugsam festzuhalten an der Unteilbarkeit Ober- sligiens und an dessen sofortiger Rückgabe an das eich. :

= Durch eingehende Ermittlungen der Münchener Polizei- direktion ist gere worden, daß eine Anzahl dortiger Kom - munisten bei verschiedenèn internen Zusammenkünien Ende März Pläne verabredeten, die die Sprengung von Eisenbahn- brücfen und Lahmlegung des Eisenbahnverkehrs 'zur Verhinde- Ziele hatten. Es wurden

rung von Truppentransporten zum Ziele ha deshalb 13 Perfarei München, fünf ‘in Gräfelfing fest-

genommen, 10 Vaden. dts Die Orisgruppe Karlsruhe der Vereinigten Verbä E Öberschlesier veranstaltete gestern eine. machtyolle Kund gebung gegen die etwa beabsichtigte Austeilung Obersch lefiens durch die alliierten chte. Der Oberbürgermeister Dr. gg wandte sih mit entschiedenen Worten gegen die Versuche, - das Abstimmungs- ergebnis durch spigfindige Audlegungsfünste M N Obéetrs-.. schlesien sei ein unabtrennbarer Bestandteil Deutschlands und eine in sih unlösbáre Einheit. Wenn es noch eine Gerechtigkeit gebe, dann müsse Oberschlesien bei Deutschland belassen werden. Es wäre eine Versündigung an der Mensch- heit, ein Raub, ‘der aller Vernunft ins Gesicht shlüge, . wollte man dem - Deutschen Reiche dieses Kleinod entreißen. Das- könne und dürfe nirht sein, Oberschlesien sei deutsh gewesen, sei: heute deutsch und müsse deuts bleiben, ganz und ungeteilt. Der Ansprache folgte lebhafter Beifall. An den Reichsfanzler wurde eine im Sinne der Ansprache gehaltene. Entschließung

| gean: M lrat ben Entwurf

Die Bundesreaierung hat im Nationalrat den Entwur cÉnis e B soldungsübergangs ese es für die Bundesangestellten agent wodurch in Anlehnung an- das im Deutschen Reich seit Jahren erprobte und in Oester- für einen großen Teil der Verkehrsangestellten seit Ostern eingeführte System die Einreihung der Beamten in

s e nah dem von ihnen ‘bekleideten Di E Den soll. Demgemäß wird die bisherige

idung der._Beamten. nah ihrer Vorbildung fallen__ge-. afen ‘und als Hauptmoment für die Bezahlung die Leistung in Betracht gezogen. Gleichzeitig hat die Regierung den Ent- wurf eines Personalvertretungageseges eingebracht. Die Per- sonalvertretungen sind zur Begutachtung aller allgemeinen und grundsäßlichen- “Maßnahmen / der Verwaltung - #n Personal- angelegenheiten berujen. / K

: Frankreich. |

Die Reparationsfommission hat vor Éntideidung in der Frage der von Deuts

estern - ihre chland ; uw

l erseßenden Zuwendungen veröffentlicht. Wie „Wolfs

Telegraphenbüro“ meldet, hai die Entscheidung folgenden Worilaut:

1. Die vor dem .31. De werden für jedes Fahr auf Gru Jahre angewandten Durhschnittstarifs berechnet. Zu-den mobilisierten und im s 7 des Anhanges 1 gehören die der alliiécten und assoziierten Mächte.

J. Der im Sinne des Abs angeroandte D g faitaire), nicht a

zember 1918 liegenden Zuwendungen nd des in Frankreich in dem genannten

ere Gedienten im Sinite Kolonialtruppen jeder

es 7 ‘des Anhangs 1 in Frankreich auschaltarif (tarif for-

and auf Gründ bes Absatzés 7 enden Summe werden zwéi vét- ellt werden, von denen einer für zuwendungen, für die weißen und ihnen glä- der andere für die Zuwendungen für dié Cin- ranzösischen Armee berechnet wird. Diese Durch- bei. den. weißen - oder ihnen Eingéborenentruppen aller ällijerten

i aximaltarif a ür die Schäßzun angs 1 zur La schiedene Zuwendungstarise. aufge Familien gestellten Truppe eborentruppen der f hnittssäze werden

gestelltèén Trupgen und bei den ierten Mächte angewandt wérden. i:

e alltierten und assoziierten Mächte können auf Grund des des Anhangs 1 keinen Ersay Eingeboreneristäutmnié gewährten Zuwendit __ 6. Franfkreih hat das Necht, in der die kraft des Absatzes 7 des Anhangs 1 vo langt wird, die franzósishen G Beamten geleistet worden wären, andererseits ihr Zivilgehalt“ wäh waren, weiter er

je. nachdem

und asfozi b. Di für die den Häuptlingen der en verlangen. ste der Zuwendungen, -für n Deutschland Ersatz ver- unehmen, die kraft. des_ H ifterten wenn diese Beamten. reud ‘der Zeit, in des-fie mobilisiert

n „mit au wette

lten hätten. Morgen wird die Kammer ihre S nehmen und u. a. in die Beratung des über die Zahlungen, die nah dem von Versailles sen, eintreten. asteyrie einén Bericht e u. d. lagt:

u wiederholtert Personal der Re

ngen wieder auf- onderbudgets Friedeusvoertrag!e urüdvergütet werden

get hat der Abgeordnete erstattet, in dem er obîgex Quelle

Malen seten begründete Kritiken gégen arationskommisfsi übertriebene Gehälter laut geworden.

Versuch gemacht,

ihm geantwortet, Abschnittes 8’ des Neparationskommission

jranftreich eber dieses

ton und gegen gewisse habe vergebens ben das Budget der Reparationskommission ausrbärtigen Paragraph 7 Friedenôvertrages von ) Hinsicht .… fouverain. en. auf Kosten Deutschlands und. vom. fr kein Vorschuß geleistet erstatter nicht gelten lassen. Es scheint ihm orwand, daß die Reparationskommission. ein ¿u erklären, daß keines der alliierten usfünfte über die Bedingungen zu ver- eparationskommission arbeite. ucht de Lasteyrie zu beweisen, daß die Reparationskommission nur einem Uebereinkommen der Ne-

Angelegeiheiten Anhang 2

s gin tnáneminit ründe will der Beti unmögli, unter dern interalliierter- Oraänismus sei, artlamente das angen, unter denen die

funftionieren und bandeln könne 1 1 ierungen, die dazu bésondere Konferenzen einberufen müßten. Zahlenmäßig für den Wiederaufbau der befreiten e in dêèn Vorkriégsstand bringen wölle, ünd illiarden erfordexlich mit drei, vier ‘over- fünf die zwischen 80 und Selbst ‘bei ‘einem Minimalbetrag von hre hindurch jedes Jahr 8 Milliarde daß Deutschlarid éine u in der Lage sei, teil seinér Niederlage mit seinen intaften Bergwerken unb Fabriken sih in einer bevorzugten Stellung befinde. Seine augenblidckliche Notlage sei gemacht (camouñéa).- -

Niederlande. / Die vormalige Deutsche Kaiserin Auguste Vikk raphenbüro“ aus H : hrem 63. Lebensjahr sanft entschlafen.

Schweiz. r. Simons stattete am Sounabend anläßlich seiner Anwesenheit in Beru: dém Chef des politischen Depariements Motta, dem V Bundesrat Schulthe C j „Schweizerische Depeschenagentur“ erfährt, bildeten den Gegen- der Erörterungen ‘in ersier Linie die die - beiden Länder interesfierenden Fragen, speziell auch folhe kommer- L ena niens veri (esprächs die großen Tagesfragen. berührt. Si bei O fdTE der .Reparationsfrage seinèn entshiêèdenen Villen, innerhalb der Grenzen des Mögl ) beizutragen. Er. sprach dabei die Ansicht aus, daß die Deutsche eit haben werde, “ihren

nächst Gelegenh

Wie die Schweizerische Depéschen-A méldet, steht der ehemalige Kaiser Kar handlungen wegen seiner Aufnahme in einen andexen Staat.

Griechenland. :

Nach einer Meldung der. „Agence d'Athènes“ hat sich das néêiue C tvié olgt per A Pod tiz, Baktazzi: Auswärtiges, Prótópápadatis:

a1) Ou C Scnbruna, Kratalis: Wohlfahrt, annes Rhallis: Marine, Mayro- Stais: Inneres, T

ericht fést, da Gebiete, wenn mán F nach ihrem Wert von 1914 bérechu : Je ‘nachdem män den Koë angebe, Tonmme - nian also auf eine Sumte, 130 Milliarden- \{Gwanke. 17 pa Ser e man zehn ú Verpflichtungen erfüllen müsse, und da Schuld habe und tro

er. - Bericht

es feine äußere

Doorn. meldet,

614 Uhr in i

: Der Reich3minisiex D

eprüsidenien Haab Und dem

oflichkeitsbesuh ab.

zieller - Natur.

ichen zur Reparation wohl demn

entur aus Luzern bereits in Unter-

inanzen und: provisor

michalis; Volk3wirts t Verkehr, Theotokis: Krieg, Zaimis: Unterricht. Die Regierungsblätter geben t : riehishen Niederlage zu . verstehen, daß der türkischen rmee die Operationen erleichtert worden wären dur ‘den luß einés Waffenstillstands zwishen Frankreich er Regierung von Angora. Diese Annahme wird von unbegründet bezeihnet, Um egen Griechenland Ende rz, als nehmen zu fönnen, hätten die türfischen Truppen in Cilicien ihre ‘Marschbewegungen {hon im Anfang- onats beginnen müssen. regulären türkfishen Truppen vor der f stärkt worden. 7. März hâtte noch k ordnung an. der cilizischen am 11. März chlossene Waff

saldaris:

ur Erklärun

der „Agence Havas“ als ga an den Operationen.

Offensive begann, tei

târz, als die.

eien sf q res die ien Front: ver: hen Offensiva am türkischen Schlacht- den. _ Der in London 1 Bekir Sami . und Briand abge- and habe also ‘in feine perationen der Nationalisten erleichtert. r Auswärtigen Angelegenheiten der Kammer am 1 pier wbite L üro“ zufolge nachstehende anse Luna des vormáligen- Königs Karl, ab: Rumänien werde Karl von Habsburg nich He. du dar, ur D moralï ge. Deletttgun e ‘verursacht hätten. “Um,

u Beginn der Front stätt

Der Minister de b in der S tet eingetro

einer. yers-

5. April nach ei olffihén Tèle Wolff hen D

j t ‘auf dem ungarisGen Grundlage des Friedens nastien sei, ‘die den Weltfiiea erreichen, “werde man “nah.

dieses Ziel zu