1921 / 92 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 21 Apr 1921 18:00:01 GMT) scan diff

Veulcher Reichsanzeiger F

i

0

L [i f s s

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 386 Mt

Anzeigenpreis für den Raum etner 5 gespaltenen Einheits- 7

Alle Postanstalten nehmen Bestellung qn; für Berlin außer A s “, A ALUS u 2 Mt. einer 3 gespaltenen Einheitszeile 3,50 ML

den Postanstalten und Zettungsvertrteben für Gelbstabholer F auch die Geschäftsstele SW 48, Wilhelmftraße Nr. 32. E Einzelne Nummern kosten 1 ML

die

ußerdem wird auf ag von 80 v. Ÿ. erhoben. Anzetgen nimmt an: el ttele des

n Anzeigenpreis ein Teuerungs-

eichs- und Staat8anzeigers. erlin SW 48, Wilhelmstraße Nr. 32. 4

e L: 4

Poftscheckkonto: Berlin 41821. Í 92 1

Nr. 92.

Neichsbankgirokonto. Berlin, Donnerstag, den 21. April, Abends.

——

e

Î i Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbe

F

einschließlich des Portos abgegeben.

zahlung oder vorherige Einfendung des Betrages

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Ernennungen

| Perordnung über die Auflösung der Schiffahrtsabteilung beim n Neichsverkehrsministerium. j j

" Perordnung über die Versorgungsregelung.

Mitteilung über die Erhöhung des Preises für die deutsche | Ausgabe des Jnternationalen Signalbuches.

Berichtigung zur Liste der gesperrten Kohlenhändler.

‘Preufzen.

Etnennungen und sonstige Personalveränderungen.

"Urkunde, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die i Stadtgemeinde Köln.

| ekanntmachung, betreffend eine öffentliche Sißung des Landes- | - wahlausshusses.

Handel3verbote.

F |

E Amtliches.

L _ Deutsches Reich Mf Vorschlag dès Reichsrais hat der Herr Reithspräfidänt um 14. April 1921 den Landgerichlsdirektor, Geheimen Justiz- " rat Hoppe in Hannover zum Präsidenten der Reichsdisziplinar-

, .

““lammer in Hannover für

fleideten Staatsamts ernannt.

f [ Et

| Der Legationsrat von Hahn ist ‘zum Konsul des Reichs M -Rotterdam ernannt worden.

Der Kriegsgerihtsrat Schott ist zum Regierungsrat im | Bereiche: des Reichsarbeitsministeriums ernannt worden.

P Der ee Geirs Nene Be n Böhme is zum Ober- steuerinspeltor beim Reichsfinanzhof ernannt worden.

Schiffahrtsabteilung beim Reichs- verkehrsministerium.

Die Schiffahrisabteilung beim Chef des Feldeisenbahn- sens spâtec hei Reihsverfehrsministeriuum ist mit F . ‘März 1921 aufgelöst worden. 1 Wre Besugnisse im Bereih des Verkehrswesens gehen mit Wirkung vom 1. April 1921 auf die Wasserstraßen- "bteilung des Reichsverkehrsministeriums über. ; Dem Reich3wirtschaftsminister verbleibt die Durhführung ber Vekanntmachungen des Bundesrats vom 17. Januar 1918, } betreffend Veräußerung von Binnenschiffen ins Ausland, und | Wm 20. Januar 1918, - betreffend Veräußerung von Aktien | der sonstigen E et deutscher See- und Binnen- shiffahrtsgesellscha ten ins Ausland (RGBl. 1918 S. 40/42). 0 s, BlleiGen erfolgt die Ueberwachung des Grenzverkehrs uf Grund der Ausführungsbestimmung der Schiffahrtsabteilung | Vm 15, Januar 1920 zur Verordnung des Reichsverkehrs- | Minislers vom 7. November 1919 (NGBI. 1919 S. 1877) auch “Veilerhin im Auftrag und nah Weisung des Reichswirtschasts- | Mitisteriuums, [+ Kerlin, den 1. April 1921. Der Reichsverkehr3minister. roener. Der Reichswir1schaftsminister. Dr. Scholz.

Verordnung über die Versorgungsregelung. Vom 16. April 1921. Auf Grund des § 23 Abs. 2 der Verordnung über die Preisprüfungsstellen und die Versorgungs- 25. September 1915 (RGVl. S. 607)/4. No- (RGBl. S. 728) und der Verordnung über V6 “Pnaßnahmen zur Sicherung der Volksernährung vom | F Mai 1916 (RÉBl. S

G Auflösung der

5 n B!

. 401) /18. August 1917 (REBl.

823) wird verordnet: : Die V Artikel 1. i L Z ,„Lle Vorschriften in den 88 12 bis 16 der Verordn ung über die

| Énihtung a Perier Stellan und die Versforgungsregelung 2. September 1915 (RGBl. S. 607) / 4. November 1915

Nl. 728) in der Fassung der Verordnungen vom 5. Juni und

Wli 1916 (RGBl. S. 439, 673) treten für Lebens- und Futter-

mit dem 1. Mai 1921 außer Kraft.

die Dauer des. von- ihm zurzeit be-.|

Mit dem 1. Juni 1921 treten, vorbehaltliß des. Abs. 3, alle Anordnungen außer Kraft, die auf Grund der 8 12 bis 16 der in Abs. 1 genannten Verordnung für den Verkehr mit Lebens- und Futtermitteln erlassen worden sind.

Die Landeszentralbehörden können mit Zustimmung des Neichs- ministers für Ernährung und Landwirtschaft bestimmen, daß An- ordnungen, die vor dem 1. Mai 1921 auf Grund der 88 12 bis 16 der im Abs. 1 genannten Verordnung erlassen worden find, bis zu Beitpunft in Kraft bleiben; aus der Bestimmung muß

einem späteren ersihtlih sein, daß der Neichsminister für Ernährung und ' Landwirt: Artikel 2,

schast ihr zugestimmt hat.

Bur Verhinderung eines Notstandes in der Versorgung der Be- völkerung mit Lebenêmitteln können die Landeszentralbehörden mit Ans des Neichzministers für Ernährung und Landwirtschaft sür ihr Gebiet oder Teile ihres Gebiets Anordnungen über den Absatz und Verbrauch von Lebensmitteln treffen ; aus den Anordnungen“ muß ersihtlich) sein, daß der Neichsminister für Ernährung und Landwirt- schaft zugestimmt hat.

__ Die Anordnungen sind wieder aufzuheben, wenn der Notstauz niht mehr besieht. Der Neichsminister . fr Ernährung und Land- wirtschaft kann die Aufhebung verlangen. Wer den nah Abs. 1 getroffenen Anordnungen zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu fechs8 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestraft.

Artikel 3. “Diese Verordnung tritt mit dem 1. Mai 1921 in Kraft. Berliti, den 16. April 1921.

Der Reich3minister für Ernährung und Landwirtschaft. Dr. Hermes.

_- Infolge Erhöhung der Materialpreise und Arbeiislöhne stellt ich der Preis für die im Verlag der Vereinigung wissen- shaftliher Verleger, Walter de Gruyter u. Co., Berlin, ersheinende deutsche Ausgabe des Jnternationalen Signalbuches auf 165,— Æ, bei direktem Bezuge dur Ae uo Staatsbehörden sowie durch Wiederverkäufer auf

, V

Berichtigung.

Im amilichen Teil der Nr. 83 des „Reichsanzeigers“ vom 11. April 1921 befindet sih in der von mir belanntgegebenen Liste der gesperrten Koblenhändler die Firma A. D Gatersleben. Diese Firma ist irrtümlih in der Liste auf- geführt; die Sperre ist über sie n iht verhängt worden. Berlin, den 20. April 1921. Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung. J. A.: Kauffmann.

Preußen.

Der Stadtgemeinde Köln wird hierdurch das Recht verliehen, die zur Anlage von L und Neben- aulagen erforderlichen Grundflächen,- die innerhalb des auf dem beilieaenden Plane rot umränderten Geländes liegen, soweit sie ihr noch nicht eigentümlih gehören, im Wege der Enkt- eignung nah Maßgabe des Geseßzes vom 11. Juni 1874 (G.-S. S. 221) zu erwerben.

Berlin, den 31. März 1921.

Im Namen des Preußischen Staatsministeriums: Sue Stegerwald.

| Ministerium für Landwirtschaft, Domänen

und Forsten.

Die vom außerordentlichen 57. Generallandtage der O st - preußischen Landschaft in der Sizung vom 21. Januar 1921 vollzogenen Ersaßwahlen, durh welche

a) der bisherige Departementsland\chaftsdirektor und bis- herige stellvertretende Generallandschaftsdirektor, Landes- ökonomierat Scheu, Adl. Heydekrug und Endruhnen,

: fa Generallandschaftsdirektor, b) der bisherige 1. Stellvertreter eines Generallandscafts- Fideikommißbesißzer Graf zu Eulenburg-

l en, zum Generallandschaftsrat,

c) der bisherige 2. Stellvertreter, art Landes- ökonomierat Rose-Lichteinen zum 1. Stellvertreter eines Generallandschaftsrats,

d) der bisherige 3. Stellvertreter, Rittergutsbesiger Papen- dieck-Elisenhöhe, wohnhaft Waldhaus Chelchen zum 2. Stellvertreter eines Generallandschaftsrats,

e) der Fideikommißbesißer von Glasow-Partheinen zum 3, Stellvertreter eines Generallandschaft3rats -

rats,

——— pam für die Zeit bis zum 30. Juni 1922 gewählt wurden, sind vom Preußishen Staatsministerium unterm 5. April 1921 bestätigt worden.

Ministerium für Wissenschaft, Kunft und Volksbilduna.

Das Preußische Staatsministerium hat die am 1. April b. J. in den Nuhestand getretenen Oberschulräte Geheime Regierungs- /räte Schickhelm in Münster i. W. und Kanzow in Cassel / zu Ehrenmiigliedern der Provinzialschulkollegien in Münster und Cassel ernannt.

Die Wahl des Studienrats Dr. Roeder an der städtischen Sophienschule in Hannover zum Studiendirektor der städtischen Schillerschule (Lyzeum) in Hannover und

die Wahl des Studiendirektors Dr. Becker an der Realgymnasium in Katernberg zum Studiendirektor bei dem Nealgymnafium in Duisburg ist durch das Preußische Staats- ministerium bestätigt worden.

Der Landeshauptmann von der Wense in Hannover, der Geheime Regierungsrat Professor D. Dr. Schoen in Göttingen, der Geheime Konsistorialrat Professor D. Titius in Göttingen und der Generalsuperintendent D. Schwerdt- mann in Hannover sind zu außerordentlichen Mitgliedern des Landeskonsistoriums in Hannover ernannt worden.

Der bisherige ordentliche Areselor D. Dr. Hölscher in Gießen ist ¿um ordentliden Nrosessor in der theologischen Fakultät der Universität in Marburg, i

der bisherige Lehrer Langenberg aus Köln, zurzeit Hilfsarbeiter im Ministerium für Wissenschaft, Kunst -und Volksbildung, ist zum Kreis\chulrat in Wipperfürth, Regierungs- bezirk Köln, und

der Rektor Kirsch aus Berlin-Tempelhof zum Kreisscul- rat in VBerlin-Tempelhof Schulaufsichtshezirk Zossen ernannt worden,

Bekanntmachung.

Am Montag, den 25. April 1921, Vormitiags 10 Uhr, findet gemäß § 35 des Landeswahlgeseßes und § 79 der Landes- wahlordnung im Sißungssaale des Preußischen Statistischen Landesamts, Berlin SW. 68, Lindenstraße 28, zur Fest- ftellung des Ersaßmanns für den Äbgeordneten Adolf Hofsmann des 3. Wahlkreises (Potsdam U), der sein Mandat zum Preußischen Landtag niedergelegt hat, eine öffentliche Sißung des Landeswahlaus\schusses statt.

Berlin, den 20. April 1921.

Der Landeswahlleiter. Dr. Saenger.

Boekanntm&GUuUnd

Auf Grund der Vekanntmacung zur Fernbaltung unzuverläsfiger Personen vom Handel vcm 23. September 1915 (RGBI. S. 603) habe ih dem Musiker Abraham Mandelbaum in Charlottenburg, Passauer Straße 27/28, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Verlin, den 12. April 1921.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Froißhbeitm, E)

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur ernbaltung unzuvetlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGB!. S. 603) habe ihdemSpeisewirtGustavPohlmanninBerlin, Schwerinstraße 7, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzu- verläfsigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin, den 12. April 1921.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Froitheim.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmackung zur Fernbaltung unzuverlä\f ersonen vom Handel vom 23. September 1915 G. S. Ggr abe ih 1. dem Schankwirt Beschiell elim, 2. der

Schankwirtin Wanda Gelim in Berlin, Bülow- straße 69, dur Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Beatis wegen Un- zuver lässigkeit in bczug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin, den 13. April 1921.

Der Polizeipräsident. Abteilung W, F, V,: Froigheim.

OAAiL D