1921 / 93 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 22 Apr 1921 18:00:01 GMT) scan diff

zum 1. Mai nicht dem Diktat der Entente unterwirft. Die sogenannten Saukiionen 2nd die ange?ündigten neuen Gewaltmaßnahmen bringen die Bewohner der besezten Rheinlande in s{chwere jeelishe und materielle Bedrängnis. Aber gerade in den Stunden der höchsten Not hat si die deutsche Treue zum angestammten Vater- land ftets am ftandhaftesten gezeigt. Darum haben auhch im Rheinland die Maßnahmen der ‘Entènte bisher nicht das durch sie erstrebie Ziel erreicht und werden es auß nicht er: reihen. Vielmehr wiederholen \sich bei den Bewohnern der Rheinlande immer zahlreiher die Kundgebungen und Beweise der Liebe und Anhänglichkeit zum deutsWen Vaterlande. Diese Kund- gebungen bieten der Staat8regierung die Gewähr dafür, daß die Rheinlande alle Prüfungen, die ihnen auferlegt werden, bestehen werden. Hand in Hand mit der Reichsregierung und dén gesamten deutshen Volke wird die Staatsregierung mit allen ihr zur Ver- fügung stehenden Kräften und Mitteln dafür Sorge tragen, daß dem heimgesuchten Gebiet soviel als möglich geholfen, und daß die er- littenen Verluste möglihßst ausgeglihen werden.

Im übrigen liegt die Führung der Außenpyolitik dem Reiche ob. Als größtes deutsches Land hat aber Preußen die doppelte Pflicht, die Reichsregierung in ihrer s{chwierigen Lage nah Kräften zu unterstüßen, um fo mehr, als Preußen dur den Verfailler Vertrag am schwersten von allen deutshen Ländern betroffen ist. Wenn wir auch dringend wünfchen, daß eine Verständigung mit unseren Gegnern erzielt wird, so müssen wir doch auch an diefer Stelle nochmals aus- drücklih und feierli aussprechen, daß sich die Vereinbarungen, für die die deutsche Unterschrift gefordert wird, im Nahmen der Leistungs- möglichkeit der deutshen Wirtschaft halten müssen.

Die derzeitige außenpolitishe Lage vergegenwärtigt uns den ganzen \chweren Ernst des Augeublicks Seit dem 30 jährigen Kriege ist das Schicksal des deutschen Volkes nit fo bedroht geroefen wie jeßt. Es aus diefer furchtbaren Lage zu be- freien, wird nur möglich fein, wenn der Wille des gesamten Volkes sich fraftvoll darauf rihtet, \sch nicht durch inneren Partei- hader zermürben zu lassen, fondern einmütig zusammen- ¿ustehen mit dem festen Entschluß, den Friedensvertrag zwar nach Möglichkeit zu erfüllen, sich aber als Nation nicht vernichten, nicht versklaven zu.lassen. In diesem Sinne wird das Ministerium, getragen von der heiligen Pflicht, die Volksgemeinschaft nicht im Stiche zu lassen, die Ges{äfte nach bestem Wissen und Gewissen führen und das entwidelte Programm zur Tat machen. (Lebhaftes Bravo, Zischen auf der äußersten Linken, wiederholter Beifall.)

Hierauf wird um 108, Uhr die Sißzung vertagt.

Um 2 Uhr Nachmittags wird die Besprechung der Negierungserklärung beginnen.

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstag ist der Entwurf eines Geseßes zu möglichst baldiger Beschlußfassung zugegangen, durh das dem am. 3. Februar - 1921 unterzeichneten deutsch-t\chech o- \lowaki\schen Abkommen, betreffend die Ueberleitung der Rechts vflege im Hulischiner Lande, sowie dem dazu gehörigen Schlußprotofkoll vom gleichen Tage zugestimmt und die Reichsregierung ermächtigt wird, die zur Ausführung des Abkommens erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

Statistik und Volkswirtschaft.

Referendare, Gerichtsassessoren, NiGter und Staats3sanwälte sowie Nechtsanwälte bei den preußischen Gerichten.

Nah einer im „Iustizministerialblatt“ veröffentlihten Uebersicht „ber die Zabl der Studierenden der Rechte und über den Personal- y „tand der Neferendare, Gericbtéassessoren, Richter, Staatsannälte bub Rechtsanwälte in Preußen in den Jahren 1900 bis 1920 wurden im Stndéenjakbre vom 1. April 1919 bis 31. März 1920 im Deutschen MNeibe 12275 Studierende der Rechte, darunter 3199 Studenten im erflen Semester gezählt (aeaen 14 143 bezw. 2917 im Vorjahre 1918/19, 9668 bezw. 2165 im lebten Frieden8jabre 1913/14, 10285 bezw. 2519 im Jahre 1910/11 und 11419 insgesamt im ahre 1905/06). Unter den S inidierenden der Nechte befanden #ch im- Studienjabre 1919/20 7299 Preußen (gegen 8926 im Voriabre, 6004 i. J. 1913/14, 6287 i. I. 1910/11 und 6900 i. J. 1905/06). Neferendare tvaren am 1. Angust 1920 bei den preußischen Gerichten 4333 vor- handen (gegen 5040 zu derselben Zeit des Vorjahres, 6635 am 1. August 1914, 7657 i. J. 1910 und 6511 i. J. 1905), Gerichts- asfe]soren am 1. Januar 1920 3104 (geaen 3611 zur gleichen Zeit des Vorjabres, 3479 am 1. Jannar 1914, 2934 im Jahre 1910 und 2225 im Aahre 1905). Im Laufe des Jahres 1920 traten na Be- stehen der grofen juristisden Staatéprüfung 1029 Geriht8as\se\ssoren binu (aecen 681 im Vorjabre, 1197 im Jahre 1913 und 1258 im Jahre 1910), während in Abaang 2144 Gerihtsassessoren kamen (gegen 1188 bezw. 1197 und 951 in den drei Vergleidhsjahren), von denen 460 (geaen 214 bezw. 357 und 303) Anstellung im höheren Justizdien fanden, 343 (gegen 607 bezw. 619 und 496) dur Ernennung zu Notaren oder Zulassung als Rechtsanwälte und 1341 (gegen 367 bezo. 221 und 152) aus sonstigen Gründen, insbesondere durch Uebergana zu anderen Verwaltungen oder durch Tod ausscieden. Für die im Jahre 1919 zu Richtern oder Staat8anwälten ernannten Gerichtäassessoren hat die dur - \chGnittliche Wartezeit von dem Tage des riterlihen Dienfst- alters bis zur Anstellung als Richter9 Jahre 8 Monate 24 Tage, bis zur Anstellung als Staats3anwalt 8 Jahre 5 Monate 25 Tage gedantert (aegen 8 Jahre 6 Monate 15 Tage bezw. 7 Zahre 6 Monate 3 Tage für den Jahrgang 1918, 6 Jahre und 1 Tag bezw. 5 Jahre 11 Monate 10 Tage für den Jahrgang 1913, 5 Iabre und 18 Tage bezw. 5 Jahre und 19 Tage für ten Jahr- gang 1910 und 5 Jahre 2 Monate 7 Tage bezw. 4 Jahre 7 Monate 27 Lade für den Jahrgang 1905). An planmäßigen Stellen

ür Nichter und Staats8anwälte waren im Jahre 1920 9917 Stellen für erste Anstellung und 1172 Beför- derungsfstellen eins{ließlich der Stellen im Justizministerium vorbäanden (gegen 5768 und 1219 im Vorjahre 1919, 5745 und 1218 im Jahre 1914, 9319 und 1134 im Jahre 1910, 4775 nnd 952 im Jahre 1905). Bei preußisden Gerichten zugelassene Nechts-« anwälte wurden um die Mitte des Jahres 1920 7136 gezählt (aeaen 7871 um Mitte 1919, 7945 um Mitte 1914, 6176 um Mitte a R um e T us

Im Kriege gefallen sind inagesamt 1337 Referendare: die ahl dec fefallenen agent beträgt 542. a | /

nter den am 1. Augu 20 vorhanden gewesenen N e fe befanden si \olche s Ó A se ron bAten mit einem Dienstalter bis zu 1 Jahre 825, v v ú e s 2 Jahren 259, w » v o s 3 o 182

L ; L 230, é » böberen Dienstalter 2837. Bon den 1892 Gerichtsassessoren; die am 1. Oktober

1920 vorhanden waren, hatten zu dieser Zeit cin Dienstalter

l

S ÉT bis zu 7 Jahren . . 305 Fahren . . 68 A S e mIO - És O7 96 A 9 o e is 137 Ü TOB o R 611% 90 L e O0 2 M 4 Le D ¿ L E ein höheres Dienstalter 71. Bei 17 Affsessoren war das Dienstalter noch. nit festgesevt: Am 25. März 1921 betrug die Zabl der Gerichtsassessoren bei Berück- sihtigung der bis dahin aus FEO des Gesetzes über die Alters- grenze vom 15. Dezember 1920 erfolgten Anstellungen 1800, von denen 1483 im Justizdienste beschäftigt, 317 beurlaubt waren.

Nach einer im Justizministerium aufgestellten Berechnung haben von allen in einem Jahre bei den juristischen Fakultäten eingetragenen Nechts\tudierenden preußisher Staatsangehörigkeit im Durchschnitt der Jahre 1901 bis 1910 nach Abzug aller Abgänge insbesondere dur Uebergang zu anderen Berufen 76 vH die erste Prüfung bestanden und find fast ausnahmskos in den Vorbereitungsdienst eingetreten. Geht man biervon aus, . so ist zu erwarten, daß von den 7299 preußischen Rechtsstudierenden des Jahres 1919/20 im Laufe der nähsten 3 Jabre 5540 als Referendare in den Vorbereitungdienst eintreten. Weiter ist nach den bisherigen Erfahrungen anzunehmen, daß nach Abzug aller Abgänge von den NReferendaren eines Jahrgangs etwa wieder 76 vH Gerichtsassessoren werden. E83 muß also damit gerechnet werden, daß von den am 1. August 1920 vorhanden gewesenen 4333 Referendaren im Laufe der näâlhsten 3 Jahre etwa 3300 Gerichtsassessoren werden. . Hierzu treten dann in weiteren 4 Jahren etwa 4200 Gerichtsassessoren aus der Zahl der Studierenden des Jahres 1919/20. Im ganzen wird danah die Justizverwaltung innerhalb der nächsten 7 Jahre mit einem Zugange von 7500 Gerichtsassessoren, also nahezu 1100 im Jahre, zu rechnen haben.

bis z

Nr. 31 des „Zentralblatis der Bauverwaltung, mit Nachrichten der Reichs- und Staatsbehörden, herausgegeben im preußishen Finanzministerium am 16. April 1921, hat folgenden Inhalt: Amtliches: Dienstnachrichten. Nichtamtliches: Aus den ersten Baujahren der Würzburger Nesidenz. Ausbesserung der Auflagerknotenpunkte der Stadtbahnbrüde über die Spree bei Bahn- hof Bellevue in Berlin. Vermischtes: Höchstyreise für Zement. Bezug von Karten der Landesausnahme. Zusammenkunft Alter Herren des 90. Semesters der Berliner Bauakademie auf der Wart- burg. Bau vielgeshossiger Häufer in Syanien. Maßnahmen der Stadt Augsburg zur Bekämpfung der Wohnungsnot. Hölzerner Träger. August Lindemann f.

Theater und Musik.

m Opernhause wird morgen, Sonnabend, „Rigoletto“ init Maria Ivogün als Gilda gegeben. In den übrigen Hauptrollen sind die Damen Mandcke, von Scheele-Müller, JIörn und die Herren Kirchner, Schlusnus, Habich, Schütendors, Krasa und Lüdke be- R U anl Leiter ist Otto Urack, Anfang 64 Uhr, ni r.

Im Schauspielhause wird morgen bekannter Beseßung wiederholt. Anfang 7 Uhr,

Auf Grund zahlreiher Wünsche hat fich die Direktion des Deutschen Theaters entschlossen, allen Dauerbeziehern desGroßen Schauspielhauses für die Spielzeit 1921/22 eine Sonder- vergünstigung zu gewähren, die darin bestcht, daß jeder Dauer- bezieher das Necht auf eine siebenke Dauerbezugs- vorstellung im Deutschen Theater hat. Die Preise für diese E Dauerbezugsvorstellung find diefelben. wie die einer Einzelvorstellung des Gesamtdauerbezugs für das Große Schauspiel» haus und bedeuten fomit ‘eine außergewöhnlihe Ermäßigung gegen- über den Kassenpreisen des Deutschen Theaters. Die Inhaber der bereits gelösten. Dauerbezugshefte 1921/22 haben das Necht, innerhalb von vier Wochen, von Mittwoch, dem 20. April d. F. ‘an gerenet, diese siebente Vorstellung an der Dauerbezugsfasse des Großen Schau- E gegen Vorzeigung des : Dauerbezugshefltes 1921/22 nach- zulö]en. :

„Der Sturm“ in

Mannigfaltiges.

In der gestrigen Siß ung der Groß Berliner Stkadt- verordneten wurde der neue Stadtkämmerer Dr. Karding in der üblichen Weise in sein Amt eingeführt. Erster Gegenstand der Tagesordnung war die Fortsezung der in voriger Sißung abgebrochenen Aussprache über den Antrag der Stadtv. Dr. Schmidt (Zentr.) und Genossen, betreffend die A us- wahl der Mitarbeiter des Oberstadtschulrats. Von den Stadtv. Dove, Marten und Gen. (Dem.) wurde beantragt, den ersten Teil des Antrags Schmidt (vgl. Nr. 87 d. Bl.) dabin zu fassen, daß bei der Mid der Mitarbeiter des Oberstadtshulrats, fsolhe Persönlih- keiten berüdcksihtigt werden sollen, die \sich nur von sach- lichen und - beruflihen Gesichtspunkten leiten lassen. Nach weiterer längerer Erörterung wurde bei der Abstimmung der Aritrag Dove abgelehnt, ebenso der zweite Teil des Antrags Schmidt, welcher ver- langte, daß der Stadtshulrat Schuitte zur Umgestaltung des Schul- wesens nur mit Genehmigung der Schuldeputation vornehmen dürfe. Auf eine An frage der Stadtverordneten von Eynern und Ge- nossen (D. Vp.), ob der Magistrat nur die Arbeiter und Angestellten zur Beerdigung der ehemaligen Kaiserin beurlaubt habe, die eine Einlatung erhalten hätten, antwortete der Stadtsyndikus Lange, daß ein Unterschied zwischen einer Besichtigung des Leichenbegängnisses und einer Teil- nahme an der Beisevungsfeierlihkeit habe gemacht werden müssen. Eine weitere Besprehung der Angelegenheit wurde einem späteren Zeitpunkt vorbehalten. Die Versammlung wandte sich sodann einem dringlichen Antrag der" Stadtvv. Lüdicke und Ge- nossen (Dnat. Vp.) zu, welcher lautet: „Zu der Beerdigung des Obermaschinisten Sült sind dem Vernehmen nach an 20000 städtische Arbeiter mit Lohn. und Gehalt beurlaubt worden. Hierdurch soll der Stadt eine Aus- gabe von mehr als einer Million erwachsen fein. Der Magistrat wird ersucht, Auékunft zu erteilen, ob dies der Wahr- heit entspriht und wie er diese die Steuerzahler belastende Anforde- rung zu E gedenkt." Der Oberbürgermeister Boe ß er- flárte, die ausgefallenen Leistungeu seien im wesentlihen dur Mehrarbeit nahgeholt worden. Nach längerer Aussprache, in ‘deren Verlauf der Stadty. Wermuth (S. P. D.) den Antrag stellte, daß für die Hinterbliebenen Sülts von der Stadt gesorgt werde, mußte die Sißung, als über diesen Antrag ab- gestimmt werden follte, wegen Beschlußunfähigkeit abgebrochen werden,

Fm Wissenschaftlihen Theater der Urania wird am Sonntag der Vortrag „In den Bergen Tirols" und am Dienstag der Vortrag „Von San Remo nach Florenz“ gehalten werden. An Montag spricht der Geheime Rat Große über das Thema „Hinter den Kulissen des Fernsprehers“, am Mittwoch der Geheime Rat rofessor Dr. Spies über „Flüssige Luft“ (mit Lichtbildern und xperimenten), am - Donnerstag der Professor Goerke über „Die schöne deutsche Stadt“ und- am Sonnabend der Professor Goerke über „Aegypten und den Nil“. Am Freitag wird Dr. Köhler noch einmal jeinen Vortrag über „Forsbungen an Menschenaffen“ unter Vor- Ls é a N 1 Ane Wiedebelu e Außerdem findet am Sonnabend tm rlaal eine Wiederholung des Vortrags , und Vergehen im. Weltenraum“ statt. Res

Ma gdebut g 21. April. (W. T. B.) Durt Auf- fahren einer Lokomotive auf einen im Bahnhof W ol - mirstedt haltenden Perfsoneawzug wurden ¿wanzig Reisende

‘und’ Erste, Zweite, Dritte und Vierte Zentral-Handelsregiste-

„D leicht verleßt; zwei Wagen des Personerzuges und beide Lkome wurden beschädigt. h

Erfurt, 21. April. (W. T. B.) Das Erfurter &

geriht verurteilte delte den Maurer Alfred Sgnde Erfurt, in desscn Schrebergarten eine Kiste mit Si: bedarf und gefährlihen Sprengstoffen gefunden p, war, zu 14 Jahren Gefängnis. Ferner verurteilts eg Schahtarbeiter Paul El st e aus Stockhausen zu 6 Jahrey den Konditor Bruno Böttcher aus Nordhausen zuy 7 Jal h Zuchthaus. Beiden wurde der Dynamitans§Glag N die Bahnstrede Wolframshausen—Nordhause,!

Last gelegt. eng

Frankfurt a. M., 21. April. (W. T. B,) Wie die r; Blätter zur Zollkontrolle melden, herrscht auf es go stationen ein wüstes Durcheinander. Dis Beamt seien ohne genaue Dienstanweisung. Infolge der Unkenntnig Beamten und ihrer unzureichenden Zahl s\tauten s; y J Güterzüge. Es bestehe die Gefahr einer vollständigen N, stopfung der Streden. In der Pfalz sei bereits gesamte Güterverkehr - ins Stocken geraten. Auf den 3 abfertigungsstellen Ludwigs hafen, Speyer und Germer beim seien keine deutschen Beamten mehr tätig. Auch an id Zollstationen stellten die deutschen Beamten fl Mitarbeit ein. Für die Strecke Mannheim—Ludwi j hafen—Worms sei die Zurüstellung der Güter angeord. Der Personenverkehr wideltie sich bisher ohne Störung ab, q Griesheim wurde gestern das Passagiergut auf Waffen und verbot; Bücher durchsucht; in Höch st wurde dann die Zollbehandluïg d genommen.

Düsseldorf, 21. April. (W. T. B.) Die Ansammlky von Güterzügen infolge der Zollmaßnabmen f auf den Zollbabnhöfen des Düsseldorfer Bezirks bereits heute ein bedeutenden Umfang angenommen. Auf den Bahnhöfen De rendor Nath und Gerresheim stehen annähernd 600 bis 700 Wage die die Gleise verstopfen. Infolgedessen ist beute an die Elberf] Cisenbahndirektion von der- Düsseldorfer Eisenbahnstelle ein F, gramm abgegangen, in dem die Annahme weiterer 35| güter verweigert wird. Der Personenverkehr wird weiterß mit geringen Verspätungen aufrechterhalten. Die Berliner She züge gehen nah cinem Aufenthalt von fünf Minuten weiter, Züge find außerordentlih s{hwach besegt.

Genf, 21. Avril. (W. T. B.) In der heutigen Sihung d Internationalen Kongresses der Transyo; arbeiter führte Bevin-England den Vorsitz. Der Sonde aus\chuß der Eisenbahner erstattete einen Bericht, dem beantragt wird, alle angeshlossenen Unionen über die Möglih der Teilnahme der Eisenbahner bei der Festsegyu der Arbeitsbedingungen und an den Verwaltung der Eisenbahnen zu befragen. Der Berit wurde genommen. Ein Sonderausschuß der Transypo arbeiterbrahte vierEntschließun gen ein, von denen die sih auf die Forderungen der noch nicht organisicy Dodckarbeiter bezieht; sie wurde mit dem Zusaß argeno daß eine internationale Tagung der Handlanger und Dota einzuberufen ist. Die zweite Entschließung, die die Verteidigun Achtstundentags und die Beibehaltung der gegenwärtig |

zahlten Löhne betrifft, wurde angenommen. Die dritte Entschließu über die Beschäftigung der Hafen- und Dockarbeits wurde nach kurzer Aussprache an den Generalrat zurückverwies

Die vierte Entschließung, die die Schaffung eines beso

deren Amtes für C A O verlangt, - d

ihnen Löhne auszahlen foll, auch wenn sie feine Arbeit baben od frank sind, wurde angenommen. Die nächste Sißzung findet 4 Freitag statt. / E

Aeronautisches Observatorium, Lindenberg, Kr. Beeskow. 21. April 1921. Pilotballonaufstieg von 8 a 30 bis 8 a 63,

Nelative Wind Feuchtig- Geséiwin

keit |Nitung| Setund- unten 0% Qlung Meter

Temperatur C °

Seehöhe | Luftdrud

Sia oben

Bewölkt. Sicht: 8 km.

(Fortseßung des Nichtamilichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

——

Zheater.

Dpernhaus. (Unier den Linden.) Sonnabend: 99, uet bezugsvorstellung. MRigoletto. Anfang 64 Uhr.

Sonntag: Der Ring des Nibelungen. 3. Tag: Götte dämmerung. Anfang 4 Ühr.

Schau pieshaus. (Am Gendarmenmarkt.) Sonnab.: 98. Dautt S UgEDoriie ung. (Shakespeares Geburtstag.) Der Sturm, Ausul r. !

. Sonntag: Nachmittags: Kartenreservesaß 175. Vorstellung : den „Volksbund“: Friedrich der Große. I. Teil: Der M prinz. Anfang 24 Uhr. Abends: König Richard der 2 Anfang 7 Uhr.

Familiennachrichten. Verlobt: Frl. Gabrielle von Mehow mit Hrn. Felix Guf t

irs{berg (Hannover). Ges btb: r. Marie Litten, geb. Lichtheim (Frankfurt a. N

Veran!lmcrtliher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Gu s Dea doe a ne den Anzeigenteil : Der Vorsteher der Geschäft ehnungsrat Mengering in Berlin Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin

Dru der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagtanstß Berlin, Wilhelmstr. 32. ;

Acht Beilagen

b D) (eins{ließlih Börsenbeilage und Warenzeid-enbeilage Nr. Aw

lw

Erste Beilage

uDeutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Nt. 93.

Verlin, Freitag, den 22. April

1921

Nichtamtliches.

(Fortseßung aus dem Hauptblait.)

Deutscher Reichstag. 91. Sißung vom 2. April 1921. Nadchtraa.

Kei Fortsebung der Aussprache über den Antrag der h, Aderhold und Genossen (Komm.), betreffend Auf- jung der auf Grund des Artikels 48 der NReichs- (fassung erlassenen Verordnungen vom it; 1921, und über die Anträge der Abgg. Müller bnen) und Genossen (Soz.), betreffend Aenderung der D roronung über die Bildung außerordentlicher Veri te vom 29. März 1921 und Außerkraftseßung der 1 Reichspräsidenten für den Bezirk des Wehrkreises I lassenen Verordnung vom 23. Juli 1920, hat der Vize- isident des Reichsministeriums und Reichsjustizminister Heinze folgendes ausgeführt: /

Meine Herren! Der Herr Abgeordnete Nosenfeld hat in seiner by die Einrichtung der Sondergerichte fo dargestellt, als entspringe

inem Nachebegehren des Bürgertums oder der Reichsjustiz- ultung oder der Negierung gegen die Arbeiterschaft, speziell die nnunislishe Arbeiterschaft. (Lebhafte Zustimmung bei den Ver.

(m) Davon kann gar keine Rede fein! (Lebhafte Zustimmung 18 Lachen und Zurufe bei den Ver. Kom.)

Die Verordnung ist deêwegen vom Reichspräsidenten auf meinen ysdlag hin erlassen worden, weil die Reichsjustizverwaltung der ¡eugung tvar, daß ohne eine derartige Verordnung der Gerectig- jt Genüge geschehen würde. (Lachen und lebhafte Zurufe bei den om. Glode des Präsidenten.) i

Der Herr Vorredner hat crzählt: das, was in den sogenannten

mdégebieten vorge"ommen sei, feien zum großen Teil nur querinären der bürgerlihen Presse, die nicht auf Wahrheit be-

(n,

4 will Ihnen, um Sie nur einigermaßen în das Milieu zu ver- 1, aus dem die Verordnung herausgemachsen ist, ni&t etwa mit der erlihen Presse kommen denn auf diese bürgerliche Presse hören j ja nit —, sondern mit Ihrer eigenen Presse, mit der „Frei- j, (Hôrt! hört! rechts.) Die „Freiheit" \chreibt am Dienstag, h 4, April, folgendes:

Fie Arbeiter in Mitteldeuts{chland folgten deshalb nur zu einem mz geringen Bruchteil der Aufforderung zum Generalstreik, und die wenigen Werke, die in Streik gefreten waren, wollten die Arbeit hon wieder aufnehmen, als von der Berliner Zentrale die Peisung lam, den Kampf mit allen Mitteln fortzuführen

it! bört! rets)

mnd ihn zum bewaffneten Aufstande zu steigern.

Nit! bôrt! rets.)

uf Grund von Erkundungen, die wir

d h, nämlih die „Freiheit"

(n Drt und Stelle eingezogen haben, feht fest, daß in Eis”eben die Sipo zuerst von den kommunistischen Arbeitern angegriffen hurde,

shaftes Hört! Hört! rechis und Zuruf: Rosenfeld weiß das aber bt!) j ditte sh der Kampf in Eisleben mit der Sipo vielleiGßt noch damit rechtfertigen lassen, daß die kommunistis®den Arbeiter die An- wesenheit von polizeili®er Macht ni®t dulden wollten, so war das, 1s nah Eisleben ges{@ah, ohne Sinn und Verstand.

Vtoße Unruhe und Zurufe bei den Ver. Kom. und den U. S.).

lter der Führung des angeblichen Hö1z und der ihm beigeordneten dolitiiden" und „militärisWen" Kommissare begannen die Be- offneten eine Reihe von Einzelhandlungen, die mit irgendeiner bolitishen Aktion nit mehr in Einklang gebraht werden können. Eile beseßten, auf Lastautos und anderen Fahrzeugen \ich vorwärts lewegend, Ortschaften und Städte, in denen \sich eine bewaffnete Nat überhaupt nit befand, riefen dort die Diktatur des Prole- hriats aus, sprengten Banken und Postgebäude

irt! bört! rechts)

und hoben, wo \ich die Möglichkeit bot, die verfügbaren Gelder ab. Eo wurde z. B. in Helbra, _Hettstedt, Sangerhausen, Ammendorf ind anderen Orten verfabren. Teilweise wurden au Privathäuser, (isenbahnanlagen und Bahbnhofsgebäude mit Dynamit gesprengt. it! hôrt! und Zuruf rechts: Geistige Waffen! Heiterkeit ü, Zuruf von den Ver. Kom. [nach rechts]: Sie Kappfigur ! fükeit bei den Ver. Kom.)

Vildeste Räuberromantik, gepaart mit Großmannésucht und \tarken wilitaristisGen Einflüssen, die aus der Kriegszeit her noch in ittissen Köpfen seslsizen, haben sich in Mitteldeutsland aus- (tobt. Es war eine Aktion über die Köpfe des Proletariats hin- ey, die s{ließlich in ein räuberishes Privatunternehmen aus- ten mußte,

t hört! recht8s. Zuruf von den U. Soz. : Lesen Sie vor, was t Freiheit" zu den Sondergerichten sagt!) Das können Sie llen! (Aha! und Lachen auf der äußersten Linken.) Meine n, ih habe Sie ins Bild seßen und Ihnen das Milieu vor- Ihren wollen, aus dem heraus die Verordnung ergangen ist. Wenn

t Freiheit* selbst derartige verbreckerische Zusiände \ildert, so ist |

, idt der Negierung, nicht untätig zur Seite zu steben, sondern |

E vie gerihtlide Verfolgung dieser Verbrechen zu sorgen, (Sehr M! tehts.) Alles andere wäre. Shw äche.

[n übrigen läßt si feststellen, daß bei diesen Kämpfen in der jj N Satsen verwundeten Sipoleuten die Ohren und Nasen ab- n ien und die Augen ausgestohen worden sind. (Hört, hört! i gil wts,) Es ist absolut feststehend, (Abg. Hölleiu: Das O Glote des Präsidenten.) ; L

L ist das Milieu, aus dem heraus die Regierung handeln ü Sie werden mix selbst zugeben, daß die Zustände, wie ih fie vert habe, so wie sie die „Freiheit“ schildert, keine normalen

N R E E

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find. (Zustimmung und Heiterkeit rets.) Unfer gewöhnlihes Ge- rihtsverfahren ist mit all seinen Garantien, mit all feinen Umständ- lihkeitcn, mit all feiner Schwerfälligkeit auf normale Zustände ein» gestellt. Meine Herren, die Justiz bat die Pflicht, den Dingen gerecht zu werden. (Zuruf von den Ver. Komm.: Reden Sie nicht von Gerechtigkeit!) Sie hat die Pflicht, bei normalen Zuständen mit der normalen Geseßgebung vorzugehen. Es folgt aber ohne weiteres aus der Pflicht, den Dingen gerecht zu werden, daß man in unnormalen Zuständen mit normalen Mitteln nit arbeiten kann. Unnortiale Zustände verlangen Ausnahmemaßregeln, wenn die Justiz nicht Schiffbruchß leiden soll. Meine Herren, dafür, daß die Justiz nicht Schiffbruß leidet, is die RNeichsverwaltung verantwortlich. (Zuruf von den Ver. Kowmm.: Die Neichsverfassung!) Ich komme auf die Neichsverfassung! Das wird Ihnen nicht ge- schenkt! (Heiterkeit.)

Meine Herren, wir haben erlebt, was im vorigen Jahre im NRubrgebiet vorging. Da hat die Justiz nicht schnell genug eingreifen können. Infolgedessen die Verschlevpung von Hunderten von Pro- zessen, unmäßige Anfüllung von Gefängnissen und {ließlich all die Zustände, unter denen Nheinland-Westfalen aufs äußerste gelitten hat. Wir konnten uns auf terartige Dinge nicht mehr einlassen. (Aha! und Lachen bei den Ver. Komm.) Auf Verschleppung der Justiz können wir uns nicht mehr einlassen! (Zuruf von den Ver: Komm.: Weil es Fleisch von Ihrem Fleis ist, weil es Bceurgeois find!) Hören Sie nur meine Nede an! Ich werde auf alle diese Einwände im Laufe meiner Rede eingeben.

Meine Herren, es war die Pflicht der Justizverwaltung, diesen Ausnahmezuständen mit besonderen Maßregeln zu begegnen. (Sehr wahr! recht3.) Denn ih wiederhole: normale Maßregeln sind für normale Zustände geschaffen, und sie wären \{le{cht, wenn sie auch für unnormale passen. (Sehr gut! rechts.) Wie lagen deun die Dinge? Sie wollen jeßt die ordentliche Gerichtsbarkeit haben. Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist do für ganz andere Fälle eingerichtet. Die ordentliche Gerichtsbarkeit muß damit rechuen, daß die Fälle, die sie abzuurteilen hat, lange ¿urüdckliegen. Die ordent-

lihe Gerichtsbarkeit ist gleihmäßig eingeri{tet für alle Delikte,

für die fkompliziertesten Konkursdelifte, Betrugstclikte, Patent- verleßungen. Die Dinge, die hier zur Aburteilung kommen, liegen ganz anders. Hier handelt es sich ganz wesentlich um fkonkrete Handlungen, Handlungen, die zum großen Teil in die Augen fallen, Handlungen, die durch Zeugen unmittelbar festgestellt werden können

und bei denen es darauf ankommt, Verbrecher auf frisher Tat festzu- ! nehmen und dann den Gerichten vorzuführen, damit ein Urteil |

erfolgt. Aus diesen Verhältnissen heraus rechtfertigen si allein {hon die Sondergerichte, die wir hier eingeseßt haben.

Ich sagte s\{on, es haben sich Hunderte von Prozessen zusammen- gefunden. Die Gerichte sind mit deu ordentlichGen Maßnahmen nicht imstande, alle diese Hunderte und aber Hunderte von Prozessen in der Zeit abzuurteilen, in der die Justiz funktionieren müßte. wahr! rechts.) Denn die Justiz soll gerecht sein (lautes Lacken bei den V. K. P.), sie foll aber auch {nell sein; und nur eine Strafe, die der Handlung auf dem Fuße folgt, hat die Wirkung, die vor weiteren Verbrechen abschreckt. (Lebhafte Zurufe von den V. K. P. Glode des Präsidenten.)

Unter den Prozessen, die wir zu gewärtigen hatten, waren zahl- reidje Hochverratsprozesse. JIch weise alle diejenigen, die mit unserem ordentliden Gerichtêverfahren Bescheid wissen, nur darauf hin, daß es eine Unmöglichkeit war, diese Hochverratsvrozesse, die zu Dutenden und aber Dutenden anwachsen, alle vor das Reichsgericht zu bringen. Das is eine vollständige Unmöglichkeit. Das Reicl8gericht ift vermöge des Gerichtsverfassungsgescßes, das vom 1. Oftober 1879 ab in Kraft ist, an und für sih darauf eingerichtet, mit den beiden Senaten, die zu urteilen haben, das Jahr ein bis zwei Hochverrats, prozesse abzuurteilen. Hunderte von Hochverratsprozessen würden das ganze Neich8geriht auseinandergebradcht haben. Das kann die Justiz- verwaltung nicht dulden. Die Justizverwaltung muß auch das Neichsgericht auf der Höhe seiner Leistungsfähigkeit halten.

Wir mußten also von der Justiz aus diese Ausnahmezustände meisten. Diese Ausnahmezustände waren dadurch charakterisiert, daß im wesentlichen bestimmte, leiht faßlihe Delikte vorgenommen twourden.

Diese bestimmten Delikte mußten, um die Strafe schnell zumVollzug zu |

bringen, durch ein beschleunigtes Verfabren aloeurteilt werten, und die Notwendigkeit dieses beshleunigten Verfahrens hat die Sondergerichte ohne weiteres zur Folge.

auf meinen Vorschlag hin erlassen hat. Nun wird immer damit operiert, daß diefe Verordnung der Verfassung wider} präche. Jch wundere mich, daß Juristen noch eine derartige Auffassu ug vertreten können.

(Sehr richtig!) In der Justiz gibt es sehr viel zweifelhafte Fragen, |

es gibt aber auch, Gott sei Dank! unzweifelhafte Fragen. Wenn eine Sache unzweifelhaft ist, so ist es die, daß diese Verordnung der Ver- fassung nicht widerspric;t.

Es wird auf Art. 48 der Verfassung hingewiesen. den Art. 48 der Verfassung nur einigermaßen begreift, fieht, daß dieser Artikel dem Neichépräsidenten für Ausnahmefälle gewisse Aus- nabmebefugnisse zubilligt, und daß diese Ausnahmebefugnisse darin bestehen können, daß bestimmte Geseue abgeändert werden. Zu diesen bestimmten Geseßen, die abgeändert werden können und abgeändert worden sind, gehört das Gerichtsverfassungegeseß und die Strafsprozeß- ordnung. (Unruhe und Zuruf von den V. K. P. : Wo steht das geschrieben ?) Wenden Sie sich an einen der Iuvristen Ihrer Partei, die werden Ihnen das sagen. (Heiterkeit.) Der Neichépräsident kann auf Grund des Art. 48 das is ganz zweifellos auch Gesetze abändern und kann auh das Gerichtéverfassungégeseß und die Strafprozeß- ordnung abändern. Die Maßnahme verleßt also Art. 48 dur(- aus nit. ;

Man beruft \sich weiter auf den Art. 105, der Ausnabme- gerichte als unzulässig bezeihnet. Diejenigen, die sch auf den Art. 105 berufen, verkennen den Begriff der Ausnabmegerichte. Ausnahmegerichte sind Gerichte, die auf Grund von Verwaltungs- maßregeln gegen die Gesetze eingeseßt werden und niht auf dem

Si V

(Sehr

Aus diesen Gründen heraus ist die Ver- | ordnung vom 29. März 1921 erfolgt, die der Herr Neichspräsident !

Jeder, der !

Geseß beruhen. In diesem Fall handelt es ih aber um Sonder- gerichte, die auf dem Geseg berußen, nämlich auf Art. 48 der Reichsverfassung. Es find somit keine Ausnahmegerichte, sondern es sind Sondergerichte, und durch diese Sondergerihte werden die einzelnen nicht ihrem geseßlihen Richter entzogen, fondern durch die Errichtung dieser Sondergerihte werden für den bestimmten Fall befondere gescßzlihe Richter eingeseßt. In diesem Fall find also die Nichter des Sondergerichts die gesetz- lichen Nichter, die für den bestimmten Fall eingeseßt find. (Zuruf von den V. K.: OrgeschriGßter!) Meine Damen und Herren, alles das sind fo klare Dinge, daß ih mich wundere, wie Furisten diese Dinge bezweifeln. (Zuruf von den V. K.: Schindluder mit der Reichsverfassung! Lachen redfts.) Die Verordnung wird in Einzelheiten angegriffen. Die Verordnung will ein beschleunigtes Verfahren. Sie muß selbstverständlich gewisse Maßnahmen, ‘die die Prozeßordnung vorschreibt und die zu einer Verlängerung des Verfahrens beitragen, außer Kraft seten. Das ist geradezu die Quintessenz des bes{leunigten Verfahrens. Denn wenn man das ganze alte Verfahren in feiner Umständlihkeit beibebält, dann hat man fein bescleunigtes Verfahren. Ein besleuniates Verfahren müssen wir haben, um eben diese Hunderte von Prozessen zu bewältigen. Es handelt si also darum, gewisse Vorschriften der Prozeßordnung außer Kraft zu seßen. Das ist geschehen und mit gutem Necht.

Die Verordnung wird, wie ich {on sagte, aus gewissen Gründen angegriffen. J will auf die einzelnen Gründe eingehen. Es wird gefagt: während im übrigen die Jugendlihen besonderen Gerichten unterstellt werden, stellt man sie bier unter die Sondergerichte und nimmt ihnen sogar die Garantien der ordentlichen Gerichte. Es ift in der Verordnung au®drücklih gesagt, daß, wo der einzelne Fall das ordentliche Gericht als geeigneter erscheinen läßt, diefes ordentlide Gericht angegangen werden foll. In den Fallen, wo Jugendliche unter Anklage stehen, ist in den weitaus meisten Fällen das ordent- liche Gericht angerufen worden. Ih habe felbst eine Verfügung dahin erlassen, daß, soweit es bei JIugendlichen überhauvt mögli ift, an die ordentlichen Gerichte gegangen werden soll. Aber das ist nit durchweg möglih. Denn unter Umständen bängt der Proze eines Jugendlichen mit dem eines anderen zusammen, und daun muß er mit dem des anderen zuïammen verbandelt werden, wenn die S4 uit unnötig verschleppt werden foll. Außerdem kann i“ ‘efistellen, daß in gewissen Teilen außerordentlich wenig eigentli.ce Jugend. liche an ten Straftaten beteiligt gewesen sind und daß sämtliche Jugend- lie an die ordentlihen Gerichte verwiesen worden sind. Dann aber,

Sache

| meine Herren, einmal Hand auf Herz: die Fälle, wo Iugendliche ab- ! geurteilt werden, liegen do zum Teil außerordentlih einfa. Wenn

ein siebzehnjähriger Jugendlicher mit der Waffe in ter Hand ergriffen wird und zugibt, daß er die Waffe in -der Hand gehabt hat und zugibt, daß er mit der Waffe hat kämpfen wollen, warum soll er nicht in einem s{chleunigen Verfahren abgeurteilt werden? Damit geschieht dem Jugendlichen auch kein Unrecht. Also fo weit es mögli ift, soweit es die einzelnen Fälle erfordern, foll man gewiß den Jugendlichen entgegenkommen, und in der Nichtung find unsere Verfügungen ergangen.

Nun wird gesagt und ich komme damit auf den Antrag der Mehrheitsfozialdemokratie zu sprechen, den ih glei in meiner Nede furz mit erledigen will —, daß die Sondergerihte nur auf diejenigen Teile des Landes zu beschränken seien, wo der Ausnahne- zustand herrscht, und daß die Bestimmung der Verordnung, die dabin geht, daß Sondergerichte auch da bestellt werden können, wo be- stimmte strafbare Handlungen Hochverrat, Dynamitverbrecben und dergleichen begangen worden sind, nicht am Plaue seien. Meine Herren, ih bitte, die Verordnung in diesem Punkte nicht zu ändern. Es erscheint als das Natürliche, daß Sontdergerichte nur da eingerihtet werden, wo der Ausnahmezustand berrscht. Aber es werden auch zahlreiche Delikte, die im Zusammen- hang mit diesem allgemeinen Aufstand vom März dieses Jahres

7 begangen woorden find, in Gebieten begangen, wo der Ausnahme-

zustand noch nicht ohne weiteres zu verhängen ist, und es ist do für den einzelnen Bezirk sicher ein Vorzug, wenn man nur ein Sonder- gericht einrihtet und nicht noch den Ausnahmezustand verhängt.

Es ist unmöglich, die Hochverratsprozesse, die in diesen Bezirken zu führen find, an das Reichsgericht zu bringen. Gerade für die Hochverratsprozesse ich weise auf den Freistaat Sachsen bin, wo derartige Prozesse eingeleitet sind ist es unbedingt nötig, auc die Sondergerichte in den Bezirken aufrecht zu erhalten, die nit vom Ausnahmezustand betroffen sind.

Es ist ein beschleunigtes Ermittlungsverfahren für alle leiten Fälle gefordert worden. Jh kann Ihnen versichern, daß ih von vornherein darauf hingewiesen habe, die leichtesten Fälle sollten so {nell wie möglih untersuht und abgeurteilt werden. Aber diese leiten Fälle bedürfen des ordentlichen Verfahrens nit, gerade für diese Fälle ist das außerordentlicbe Verfahren vor den Sondergerite besonders geeignet.

Der Herr Abg. Dr. Rosenfeld hat gefordert, daß dem Angc- flagten in aslen Fällen eine Anklagef(hrift zugestellt werden folle. Es steht durchaus in dem Ermessen der Staatsanwaltshaft und des Gerichts, ob von der Anklageschrift Gebrau gemacht werden \oll, und aus gewissen Bezirken sind mir Nacrichten zugegangen, daß in jedeur einzelnen Fall eine Aklageschrift zugestellt worden ist. Ich selbst Labe Anweisung dabin erlassen, daß soweit wie möglich eine \{rift- lie Anklage erhoben werden soll. Aber zur Beschleunigung des Verfahrens trägt es eben bei, daß unter Umständen keine Anklage- {rift zugestellt wird. Und ih frage Sie: was foll der Angeklagte mit einer Anfklageschrift, wenn das Delikt vollkommen klar ist 2 (Wiederholte Zurufe von den Ver. Komm.) Wenn Sie glauben, mit derartigen Bemerkungen etwas machen zu können, dann fstel+ Ihre Sache offenbar s{lecht. Kommen Sie mit Gründen! I bin bereit, Ihre Gründe zu widerlegen. (Zurufe und Unruhe bei dez Ver. Komm.) Jch fage also: in gewissen Fällen trägt die Anklage- {rift nur zur Vershleppung des Verfahrens bei. (Wiederholte Zurufe von den Ver, Komm.) Kommen Sie mir nit mit der-

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