1921 / 102 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 03 May 1921 18:00:01 GMT) scan diff

Ausfuhrnumtter des Statistischen

Warenverzeichnisses

Tafeln aus Garnen von Ziegen: und groben Tier- haaren, zum Pressen von Oel oder Fetten, ferner von Steifstoffen und rohen Filztüchern, endlos gewebt, u Os Zellstosf-, Strohstoff- oder Papier- ereitung :

00:0 Rd Q D: D S .

Aus Unterabschuitit C. (Baumwolle,)

Gespinste aus Baumwolle, .auG mit anderen pflanzlichen oder mit tierischen Spinnstoffen oder Gespinsten, auss-

\chließlich Seide, gemtischt. Vorgespinst (Dochtgarn-, wolle, Lunte), ungedreht oder gedreht, roh, gebleicht, gefärbt, bedruckt; au Dochte, niht gewebt, nicht geflohten, nicht gewirkt . ... : (440/3) Garn:

(440a/f) eindrähtig, roh, auh zugerihtet (appretiert)

und gedämbfteæ bis Nr. 11 clt L über Nr. 11 bis Nr. 17 english . Uber Nr. 17 bis Nr. 22 enalisch . . über Nr. 22 bis Nr. 32 englisch . über Nr. 32 bis Nr. 47 engli & « » über Nr. 47 gb s pi d Vigognegarn bis Nr. 11 english . . . (44la/i) eiudrähtig, gebleiht, gefärbt, E E : Aber V. L Dis Sr. 16 enl e 2s Uber Ver, 17 bis Nr. 22 englis + « + «

über Nr. 22 bis Nr.-32 englis über Nr. 32 bis Nr. 47 english . bec Ne S Ul Ls (442a/f) zwei- oder mehrdrähtig, einmal gezwirnt:

(442a/i) roh, auch zugerihtet (appretiert) und

gedämpft : Be Le Ce über Ny. 11 bis Nr. 17 ents E S Der Ir 1 Dio Vir, 22 Ol » e o ees e Ber r, 22 D T S2 ena a aa o ev R I 02 D I A L E (4427/1) gebleicht, gefärbt, bedrudt: bis Nr. 11 englisch A

boo Nu. 11 618 Mee. 17 englis.» « ber Nr! 17 bis Nr. 22 englis. ¿ » über Nr. 22 bis Nr. 32 englis . - « über Nr. 32 bis Nr. 67 enalish. über Nr. 4 bis Nr, 08 englishe «4 über Nr. 63 bis Nr. 83 english. . « über Nr. 83 bis Nr. 102 englis". . über Nr. 102 englisch S zwei oder mehrdrähtig, wiederholt gezwirnt (4593/7) Gewebe, niht unter Iîtr. 445 fallend: (453/5) rob, im Gewichte von: (453a/c) 80 Gramm E darüber auf 1 Quadtat- meter: Bettdecken, auch abgepaßt, gerauht, auch gesäumt oder vertragsmäßig mit angewebten Fransen andere Gewebe als Bettdeden der Nr. 453a und Plantstigewebe der Nr B E 40 Gramm oder darüber, jedoch weniger als 80 Gramm auf 1 Quadratmeter: andere Gewebe als Plattstichgewebe der Nr. 453b weniger als 40 Gramm auf 1 Quadratmeter: andere Gewebe als Plattstichgewebe der Nr. 453b , zugerichtet (ajMretiertt gebleiht: andere als Plattstich- gewebe der Nu. 453b. . .,. G (457a/d) gefärbt, bedruckt oder bunt gewebt : andere als Plattstichgewebe: gefärbt andere als Plat!stichgewebe: bedruckt . . . andere als VBlattitichgewebe: bunt gewebt Fischernetze, auh leinene

Ans Unterabschnitt D, (Andere vflanzlihe Spinnstoffe.) Andere pflanzlihe Spinnstoffe, bearbeitet. (4700/c) Gehechelt, gekrempelt, gekämmt, gebleiht, gefärbt, niht unter Nr. 471 fallend:

W

S. ck D e ck P P: ck

E 2 E E E E S

e. 2 F Q. Le

0. S D S ch4

bis 452

D W150: 0:70

M C O A D

U Ramie, Jute, Manilahanf, neuseeländischer Hanf, Agave-,

Ananas-, Espartogras-, (Spartogras-, Alfa-, Halfa-), Kokosfajern, Pflanzendaunen, Torf-, Waldwolle und alle übrigen pflanzlihen Spinnstoffe .

Gespinste. (472/4) Leinengarn (Garn ausFlachs oder Flahswerg), auh gemischt mit Jute, jedoch ohne Beimischung von anderen Spinnstoffen: j Flachsgarn, eindrähtig, roh . Flah8werggarn, CINDYODTO 200 Ee (473/4) Yeinengarn (Garn aus Flachs und Flachswerg): eindrähtig, gebleiht, gefärbt, bedruckt : ; e A mehrdrähtig (gezwirnt), roh, gebleicht, gefärbt, e (475/7) Hanf- und Hanfwerggarn sowie Garn aus Manila-, neuseeländishem Hanf, Agave, Ananas-, Espartogras- (Spartogras-, Alfa-, Halfa-), Kokos- fasern oder anderweit niht genannten pflanzlihen Spinnstoffen, diese Garne sämtlich auch gemischt mit sonstigen zum Unterabschnitt D gehörigen Spinn- stoffen, jedoch ohne Beimishung von Baumwolle“ oder tierishen Spinnstoffen: Hanf- und Hanswerggarn, eindrähtig, roh « Garn aus Manila-, neuseeländischem Hanf, Agave-, Ananas- Espartogras- (Spartogras-, Alfa-, Halfa-) Fasern oder anderweit niht genannten pflanzlichen Spinnstoffen, eindrähtig, roh , Hanf- und Hanfwerggarn, Garn aus Manila-, neu- seeländishem Hanf, Agave-, Ananas-, Espartogras- (Spartogras-, Alfa-, La oder anderweit nicht genannten pflanzlihen Spinnstoffen, eindrähtig, gébleicht, gefärbt," beoruckt (1.2 51; 61 E Hanf- und Hanfwerggarn, Garn aus Manila-, neu- sceländishem Hanf, Agave-, Ananas-, Espartogras- (Spartogras-, Alfa-, Halfa-) Fafern oder anderweit nit genannten yflanzlihen Spinnstoffen, zwei- oder mehrdrähtig (gezwirnt), roh, gebleicht, gefärbt, bedruckt Kokosagarn aller Art q Ramiegarn, auch gemischt mit Flachs over Jute, jedo ohne Beimischung von anderen - Spinnstoffen, ein- oder mehrdrähtig (gezwirnt), roh, gebleicht, gefärbt, bedruckt H (481/2) Jutegarn ohne Beimischung von anderen Spinnstoffen :

E S E Wi E10

d d 0 00 0 00: 0.0

eindrähtig; roh: bis Nr. 8 english. ., , —: über Nr. 8 englisch; mehrdrähtig, roh. . . » - gebleicht, gefärbt, bedruckt . L E

Waren ausGespinstenvonSpinnstoffen des UnterabschnittsD.

(488/9) Taschentücher aus Leinengarn, im Stücke als

Meterware oder abgepaßt, ungemustert oder gemustert,

auch mit ungefärbten oder gefärbten baumwollenen

. aus 432a/c

439

440a 440b 440c 440d 440e 440f

440k

441a 441b 441c 441d 44le 441f

4424 442b 442c 442d 442e 442f

442k 4421 442m 442n 4420 442p

4429

442rx 442\ 443

453a 453c

454b 455b 456b gn

457d 461

470a 470b

470c

472a/e 472f/E

473 474

47a

475c 476

477a 477b

478/480

481a 481b 482

Ausfuhrnummer des Statistischen Warenverzeichnisses

Fäden in den Kanten oder Borden ohne Nückfsicht

auf die Anordnung oder Anzahl dieser Fäden:

roh, gebleicht

488

S 00S 0e 0 D §0.0

(492/7) Dichte Gewebe aus Gespinsten von Spinn- stoffen des Unterabschnitts D, auch gemischt mit Pferdehaaren, jedoch ohne Beimischung von anderen tierishen Spinnstoffen oder Baumwolle, nicht unter Nr. 486 bis 491 fallend, ungemustert: (492/3) aus Flachs, Flachswerg oder Namie, auch ge-

mischt mit anderen Spinnstoffen des Unterabschnitts D:

roh

gebleiht, gefärbt, bedruckt, bunt gewebt... .…. aus Spinnstoffen des Unterabschnitts D:

(496/7) Säde ..

roh, andere als Säte : : ge ZOOs bedruckt, bunt gewebt (Säcke siche 496a

r. (498a/b) Dichte Gewebe aus Gespinsten von Spinn-

492 493

io D Md. C. D: 0 0 @: 0.6. 0

ute ohne Beimischung von anderen

E 496a « 496b

497

0: 02 0 0 C0 D: S0 S059 70

stoffen des Unterabscnitts D, auch gemischt mit Pferde-

haaren, jedoch ohne Beimischung von anderen tierischen

Spinnstoffen oder Baumwolle, niht unter Nr. 487

bis 491 fallend, gene (roh, gebleiht, gefärbt, be- 1

1 Damast

andere

Gaze, Tüll und ähnliche undihte Gewebe. . . ..,

Wirk- (Trikot-) und Nebstoffe sowie Wirk- (Trikot-) und anderweit nit genannte Neßwaren

Glühstrümpfe, nit ausgeglüht, aus spinstwaren aller Art...

druckt, bunt gewebt): M ia i 498a

ae A E

499 G 00a Wirk- oder Ge- L aa 500b

d E

Aus Unterabschnitt X.

(Buchbinderzeugstoffe, Pausleinwand,

wasserdi

chte Gewebe, Gewebe mit auf-

eStoffe.)

R T L

Linoleum und ähnli

(508/9) Fußbodenbelag avs Linoleum oder ähnlichen Stoffen, im Stücke als Meterware oder abgepaßt, auch mit Unterlagen von groben Gespinstwaren oder

in der Masse einfarbig : unbedruck. .... ë

; bedruckt

in der Masse mehrfarbig (z. B. eingelegtes [Mosaik-, Granit-] Linoleum), au bedruckt

(Abfälle von Gespinstwaren und dergleichen.) Seiden- und Wollumpen; Tuchleisten.

anderen Stoffen: 508a

o08b o 909

Aus Unterabschnitt L. 543a

Leinen-, Baumwollen- usw. Lumpen (Papierlumpen) und alle übrigen zur Papierbereitung dienenden Ab- fälle von Vespinfiwacen und dergleichen (alte Nege, altes Tauwerk, alte Stricke, alte Weberlißen aus

Garn, zur ursprünglichen Bestimmung niht ufehr verwendbar) i Abfälle von Gespinstwaren und dergleichen, zu anderen Zwedken (Wollstaubdünger, Dungabfallseide usw.)

543b 543c

2, Das Verbot des § 1 erstreckt sich nicht auf

1, Bänder und bandartige Gewebe bis 20 cm (aus Nr. 432, 453 c, 454b, 455

gu einer Breite von , 4566, 457b, 47e,

457 d, 492, 493),

2, Gespinste

und Gespinstwaren in Verbindung mit Metall-

fäden (Draht oder Lahn) (aus Nr. 418—425, 440a—444b, 472a

bis 482), : B, FWGAet und aus Papiergarn ganz oder teilweise hergestellte

rzeugnisse.

8 3, : i

Die Wiederausfuhr der im § 1 genannten Waren, soweit sie in

einem zollamtlich zugelassenen Veredelungsverkehr aus dem Aus- land eingeführt worden sind, ist une Bewilligung gestattet.

Diese Bekanntmachung tritt an die Stelle aller bisher über Ausfuhr und Durchfuhr von Waren des fünften Abschnitts des Zolltarifs er-

lassenen

ekanntmachungen.

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in

Kraft.

Berlin, den 30. April 1921.

Der Reichswirtschaftsminister. J; V: Dk. O10).

Ermächtigung der Zollstellen, die Ausfuhr gewisser Waren ohne Ausfuhr-

bewilligung zuzulassen. A. I. 9289.

Auf Anordnung des Herrn Reichswirtschaftsministers er- mächtige ih die Zollstellen, die Ausfuhr der nachstehenden Waren ohne Ausfuhrbewilligung zuzulassen.

Ausfuhrnummer des Statistischen Warenverzeichnisses

aus 27c

90

92c

93a 93b 94

98a 98b 98c 98d

98e

159a

aus 174 aus 190

220a

Aus dem ersten Abschuitt.

A) Erzeugnisse des Acker-, Garten- und Wiesenbaues.

Trinkröhrhen aus Stroh. B) Erzeugnisse der Forstwirtschaft. Korkholz (Ninde der Korkeiche), unbearbeitet, auch in ledigli auseinandergeschnittenen Platten oder Stücken;

auch Zierkorkholz. Mimosa-, Mangrowe-, Maletto- und andere Gerb-

rinden. (93a/b) Quebracheholz und anderes Gerbholz: - in Blôcken. i i j i gemahlen, geraspelt oder in anderer Weise zerkleinert. Algarobilla, Bablah, Dividivi sowie sonstige anderweit niht genannte Gerbstoffe, auch gemahlen; Kino; Eckerdoppern, Knopyern, Valonea, Galläpfel, Myro- balanen, Sumach (S tag auch gemahlen; Katechu, braunes und gelbes (Gambir), roh oder gereinigt. Kautschuk, roh oder gereinigt. Guttapercha, roh oder gereinigt. Balata, roh oder gereinigt. Kautschuk-, Guttaperha- und Balataabfälle; abgenußte Stúce von Waren aus Kautschuk, Guttaperha und

Balata. Oelkautshuk *(Faktis) und andere Kautschukersaßstoffe. C) Tiere und tierische Erzeugnisse.

Schwämme (Meerschwämme): roh oder bloß geklopft, auch Abfälle von bearbeiteten Schwämmen.

D) Erzeugnisse landwirtschaftli cher Nebengewerb e. eingedickte Sulfitlauge als Klebstoff. . Mineralwasser, natürliches und künstliches, aus\chließlich der Flaschen und Krüge.

E) Erzeugnisse der Nahrungs- und Genuß- mittelgewerbe, in den Unterabshnitten A bis D nicht inbegriffen.

(220a/h) Tabakerzeugnisse: j Tabakblätter, bearbeitet (ganz oder teilweise entrippt, auch mit Tabakbrühe behandelt [gebeizt] usro.); Ab-

Ausfuhrnummer des Statistischen

Warenverzeichnisse3

220b 220d 220e 220f 220

220h

241

249

294

256

257a 257b aus 298

259 260

aus 296 aus 298a aus 317

* aus 336b aus 337 aus 339

aus 343 aus 345 346

aus 37a 384a

384b 384c

D06d

557 559 560c 560d

60e

fälle von bearbeiteten Tabakblättern und Abfälle von Tabakerzeugnissen, au gemischt mit Abfällen von Nohtabak (Scraps). : L: Tabakrippen und -stengel, auch mit Tabakbrühe be- handelt N

Karotten (Mangotes), Stangen und Rollen zur Her- stellung von Schnupftabak. i

Nauchtabak, geschnittener, Pfeifentabak in Nollen, Platten.

Schnupf-, Kautabak in Rollen, Plattea, Tabakmehl, -staub; Papier ausfStengeln oder Rippen von Tabak- blättern. igarren.

R

Aus dem zweiten Abschnitt, D) Mineralöle und fonstige fossile Nohstoffe.

Erdwachs (Ozokerit), roh, auh umges{chmolzen, Montan-

wachsbitumen.

Aus dem Dritten Abschnitt.

ubereitetes Wachs, feste Fettsäuren,

araffin und ähnliche Kerzenstoffe, Lichte,

ach8waren, Seifen und andere unter Ver=-

wendung von Fetten, Delen oder Wachs hergestellte Waren.

Erdwachs (Ozokerit), gereinigt, und Ceresin (aus Erd- was hergestellt, auch mit Paraffin verseßt), in Blöcken, Täfelen oder Kugeln; Wachsstümpfe von

ereinigtem Erdwahs und von Ceresin. f

Schmterseife, gemeine weiche (Kali-, Haßseife): flüssige Wasserglasseife; Dele und flüssige Fette, mit Alkalien zu Waschmitteln zubereitet; Türkischrotöl; flüssiges Kreolin und ähnliche Desinfektions-, Neinigungs- usw. Mittel in flüssigem Zustande; Gemische von Wasser und Seife zu Zurichte- (Appretur-) oder dergleichen Zwecken; Seifenersaßstoffe; alle diese in Fässern oder anderen größeren Behältnissen. :

Feste Seise (mit Ausnahme der Zahnseife), festes Kreolin und ähnliche Desinfektions-, Neinigungs- usw. Mittel in festem Zustande, Fettlaugenmehl, sogenannte Phönixlauge; Seifenersaßstoffe; alle diese, soweit sie nit unter Nr. 296 fallen.

Waren derx in Nx. 254 und 255 genannten Art, zum unmittelbaren Gebrauche geformt (gepreßt oder in Formen gegossen) oder in Büchsen, Flaschen, Krügen,

tegeln, Töpfen oder dergleichen; flüssige Seife mit Ausnahme der in Nr. 254 Oa! Seifenpulver ; feine weiche Seife; Seifenblätter (-Papier); mit zer- Eleinerter Seife vermengte Mandelkleie; Formerarbeit aus Seife; Seifenersatzstosfe, anderweit nicht genannt.

Glycerin (Deli): roh.

Glycerin: gereinigt. : i

Paraffinsalbe, Vaselin und Vaselinsalbe (nicht wohl riehend).

Wagenschmiere.

Andere Schmiermittel, unter Verwendung von A oder Oelen hergestellt, flüssig oder, fest, auch gesormt.

Aus dem vierten Abschnitt,» ,

& Chemische Grundstoffe, Säuren, alze und sonstige Verbindungen chem.i- scher Grundstoffe, anderweit nicht

genannt, Kupfervitriol. : Künstlicher Eisstein (Kryolith). i Kunstharze, Cumaronharze (in festem Zustande):

B) Farben und Farbwaren,

Kinderfarbkästen. i Tinte, flüssig (dagegen nicht Tintenpulver). Wunderkerzen.

C) Firnisse, Lade, Kitte.

Kunstharz, Cumaronharz, in flüssigem Zustande.

Kautschuk- und Guttaperchakitte.

Asbestanstrihmasse (flüssiger Asbest), auch mit einem Zusaß von Farbe (Asbestfarben); Asbestkitt.

G. Chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, anderweit nicht genannt.

Lederleim und Knochenleim, fest oder PelA

E E A Fichtenholz-, Kastanienholzauszug, flüssig oder fest.

Galläpfelauszug, Sumachauszug, rein, nit mit anderen Stoffen gemischt, flüssig oder fest; andere Gerbstoff- ae (-extrakte), anderweit nicht genannt, flüssig oder fest. '

Quebrachoholzauszug, flüssig oder fest.

Aus dem secchsten Abschnitt. B, Lederwaren.

Pantoffel und Hauss{huhe aus Leder aller Art, auch aus behaarten Häuten oder aus Häuten von Fischen oder Kriechtieren.

Treibriemen und Treibriemenbahnen aus Leder aller Art sowie aus rohen enthaarten Häuten, auch mit Unter- oder Zwischenlagen aus groben Gespinstwaren oder

_ Fils,

Kleider aus Leder. :

(560a/e) Sattler- und LTäschnerwaren fowie andere

nicht besonders genannte Waren, foweit sie niht durch

die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere

Nummern fallen oder zu den mit Leder ganz oder

teilweise überzogenen Papier- und Pappwaren der Nr. 667 bis 669 gehören :

Sattlerwaren: Neisetashen und Handkoffer aus Leder.

Täschnerwaren: Geldtäschchen ege) Zigarren-, Bigaretten-, Brieftaschen, Näh- und engee Na ires, Damen-Umhängetaschen aus Leder oder Kunitleder (Nachahmungen).

Kratzenrücken, -bänder; Blätter für Quowalien (Volant- blätter); Streifen und Blätter für Schüßentreiber; Nitschelhosen (Laufleder, Manchons); Schlag-, Näh-, Mortenienen Lederschnüre für Spinnerei und

eberei; Bindriemen, Webervögel; alle diese aus Leder, 1ohen Häuten usw.; Pferdegeschirre; Zelte, Aufnahmetücher und andere Waren aus Leder aller

Art, rohen enthaarten oder behaarten Häuten, Per-

gament, tierishen Blasen Goldschlägerhaut oder Häuten von Fischen oder Kriehtieren oder damit ganz oder teilweise überzogen; aus groben Gespinstwaren von pflanzlihen Spinnstoffen oder aus Seilerarbeit der Nummern 484 oder 485, oder damit ganz oder zum-größeren Teile überzogen; Stickereien auf Leder; Ledertapeten.

562a Handschuhe ganz oder teilweise aus Leder (mit Aus-

nahme der mit Pelzwerk überzogenen oder mit solchem

gs Hand\chuhe und der als Sattlerware zu

PMEeI Den ausgepolsterten Fechthandshuhe): Glacé- andshuhe.

562b —: Wildleder- und andere Æderhandschuhe.

963

C. Kürschnerwaren. Felle zur Pelzwerkbereitung, halb- oder ganzgar, auch gefärbt.

Ware 564

aus 565

§67

570 971

b72

573

574a 574b 57#c

579

976

577

78a 578b

2 i 578c _579a

5796

980

581

983

084

585 * 986

089

593

612

aus 629

des Giaztsischen

undas, Boas ‘(foweit sie uicht unter Nr. §65 fallen),

lzdecken, Pelzfutter -besäge, zufammengenähte Pelze zu Pelzfutter; geschnittene Pelzstreifen zu Besätzen und dergleichen.

Pelzwaren, überzogen oder gefüttert; auch ungefütterte oas, wenn sie mit Band, Knöpfen, Borten usw. versehen find; Kiffen, gepolsterte oder sonst aus- efüllte (ohne Gestell), mit Pelzwerk überzogen; ube (auch mit Sohlen aus Leder und dergleichen),

S Hüte, Müßen, Muffe und HandsGube aus Pelzwerk oder mit Pelzwerk überzogen oder gefüttert.

D, Waren àus Därmen.

Buda niht überzogen, nit gefüittert: Pelze, auch

Darwmschnlré und -feile; andere Waren aus Därmen.

mit Ausnahme der Darmsaiten; Stöcke, mit Darm- saiten ganz oder teilweise umflochten. :

Anus dem fiebenten Abschnitt. A. Waren aus weihem Kauts{uk.

Kautschuk, aufgelöst, auß mit Beimischung von Harz.

Weichkautschukteig, auch gefärbt oder mit Asbestfasern, Gravhit oder anderen Stoffen vermischt; gewalzte Platten daraus; Kautshukabs{hnitte und -\treifen, unbearbeitet; Kautschukplatten mit eingewalztem Draht oder Eee: alle diefe nit vulkanisiert ; regenerierter Kautschuk; Guttaperchapapier.

Geschnittene Platten (Patentplatten) aus rohem, ge- reinigtem, gefärbtem, au mit Schwefel oder anderen Stoffen gemishtem Kautschuk, niht vulkanisiert, auch in Abschnitten und Streifen, unbearbeitet.

Kautschukfäden, gezogen oder geschnitten: ohne Verbin- dung mit Gespinsten, mit Gespinsten umsponnen, umflohten oder übersponnen.

Schläuche: aus Kautschuk für die Bereifung von Kraft- fahrzeugrädern fütr Personen- und Lastfahrzeuge.

—: aus Kautshuk für die Bereifung von anderen Fabrzeugrädern (Fahrrädern usw.).

—: aus Kautschuk zu Stielen für künstliße Blumen ; andede aus Kautschuk; aus Kautschuk mit Unterlagen aus pflanzlihen Spinnstoffen; aus pflanzlihen Spinn- stoffen, mit Kautschuk getränkt oder überzogen oder durch Zwischenlagen aus Kautschuk verbunden ; aus Kautschuk, mit Gespinsten umflo(hten oder um- svonnen; „alle diefe (mit Ausnahme derjenigen zu Stielen für künstlilhe Blumen) auch in Verbindung mit unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle,

Treibriemen aus Gespinstwaren, mit Kautshuk getränkt oder überzogen oder mit Unter- oder Zwischenlagen aus Kautschuk; aus Kautschuk mit Unter- oder Zwischenlagen aus Gespinstwaren.

Wagendecken, bearbeitete, aus groben Gespinstwaren, mit Kautschuk getränkt oder überzogen oder dur Zwischenlagen aus Kautschuk verbunden.

Schuhe aus KautsGuk, auch in Verbindung mit Sohlen aus anderen Stoffen (Gummischuhe).

Reifen aus Kautschuk für Fahrzeugräder.

Schub-(Lauf-)decken für die zu Fahrzeugrädern be- stimmten Schläuche, aus Gespinstwaren, mit Kaut- \{chuk getränkt oder überzogen oder durch Zwishen-

fagen von Kautschuk verbunden, sau aus Leder oder .

in Verbindung mit unedlen Metallen]: für Räder- {läucde zu Kraftfahrzeugen (Automobillaufdecken). —: für Rädershläuche zu anderen Fahrzeugen. Anderweit nicht genannte Waren aus weihem (auch vulkanisiertem) Kautshuk oder damit ganz oder teil- weise überzogen, soweit sie nicht dur die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen, auch lackiert, Ms bedruckt oder mit eingepreßten Mustern versehen; Fußbodendecken aus derartigem Kautschuk, auch mit Unterlagen von Gespinstwaren oder Filz; Kautschukplatten mit ein- oder aufge- walzten Gespinstwaren oder mit ein- oder aufge- walztem Filz; eiserne Walzen mit Kautschuk über-

zogen. Kolben-, Stoffbüsenpaäungen und Dichtungsschnüre aus groben Gespinstwaren, Gespinsten oder Filz in Verbindung mit Kautshuk oder mit Stearinsäure, Talk, Talg oder Asbest sowie andere Kolbenvackungen und Dichtungss{hnüre von ähnlicher Beschaffenheit, soweit sie nicht dur die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen. Gespinstwaren, au Filz, mit Kautschuk getränkt oder überzogen durch Zwischenlagen aus Kautshuk ver- bunden; Gesyinstwaren in Verbindung mit Kautschuk- “fäden ; Gewebe aus Kautschukfäden in Verbindung mit Gespinsten ; Kauts{Gukwaren, mit -Gespinstwaren oder Filz e oder mit Gespinsten umsponnen : ganz oder teilweise aus Seide oder aus anderen Spinns\toffen. Kautschukdrucktücher für Fabriken und Kratentücher für Kragzenfabriken.

B, Hartkautschuk und Hartkautschuk- waren.

Hartkautschukteig (nit vulkanisiert); HartkautsGukteig für zahntechni)he Zwecke, mit Farben, Metallpulver oder anderen Stoffen gemengt.

Hartkautshuk (Kautschukhornmasse) in Platten, Stangen, auch zerschnitten, ohne weitere Bearbeitung; Noh- pressungen aus Hartkautschuk, die zwar {on die Gestalt der Ware erkennen lassen, aber noch die Pref:- nähte an 1h tragen und. deshalb der weiteren Be- arbeitung bedürfen ; unbearbeitete Platten aus Hatkt- fautschul mit Unterlagen von Gespinstwaren oder

apier. Röhren aus Hartkautschuk, ohne weitere Bearbeitung. Andere Hartkautshukwaren aufer chirurgishen In- strumenten (891h), au in Verbindung mit anderen Stoffen, foweit sie nicht dadur Nummern fallen. Aus dem achten Abschnitt.

B. E (mit Ausnahme der fte und der Spartertiewaren).

Decken: Fußdecken und Matten, grobe, roh oder gefärbt, gebeizt, gefirnißt; andere als grobe "lte und Matten sowie andere Decken aller Art, au) mit Unterlagen aus Gespinstwaren oder Filz.

C. Sparterie und Sparteriewaren.

Sphparterie und Sparteriewaren (ausgenommen u auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie niht dadurch unter andere Nummern fallen.

Aus dem neunten Abschnitt. Besen, Bürsten, Pinsel, Siebwaren.

Siebwaren, soweit fie nicht durch ihre Verbindungen

unter andere Nummern fallen. Aus dem zehnten Abschnitt, A. Waren aus tierischen Schnißstoffen.

Federkiele (Federspulen, Sc{hreibfedern), geschnitten.

i B. Holzwaren. Spielfbeine aus Holz zu Gesfellschaftsspielen für Kinder.

unter andere

|

Ausfußenuimiitéxr

des Statistischen Warenverzeichni}es aus 630b Bearbeitete Holzkoffer. Holzkoffer in Verbindung nit anderen Stoffen. ; aus 631b Selbstfahrer für Kinder.

aus

aus

aus

aus aus

aus

aus

aus

aus

aus

aus

aus aus aus

63le 633a

635 636

637

638a 638b 638c

64002

646b

657bh 659

662

666

668b

Ra. andere; Holzmosaik. illards, überzogen, und Teile von olen. C. Korkwaren.

Kork, zu Stückchen oder Mehl zerkleinert. Zugeschnittene Platten, Streifen und Würfel mit Ninde;

Nindenspunde; Steine, Ziegel, Nöhren und Nöhren-

3 Ga a A, 2A E.

Zugeschnittene atten, Streifen und Würfel ohne

Rinde: Korkscheiben. | y

(638a/c) Korkwaren, auch aus Kunstkork (mit Aus- nahme der Hüte), auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie niht durch ihre Verbindungen

unter andere Nummern fallen:

Korkpapier.

Korkstopfen.

Andere Korkwaren (mit Ausnahme der Hüte).

D. Waren aus anderen pflanzlihen Schnißstoffen als Holz und Kork oder aus anderweitig niht genannten Formerstoffen.

Films aus Zellhorn oder ähnlichen Formerstoffen: be- lichtet (bedruckt [Lichtspiel- oder “Kinematographen- Nollfilms]).

Einlegesohlen.

Aus dem elften Abschnitt. Papier, Pappe und Waren daraus.

Abziehbilder und Bilderpapier für Kinder (nicht für tehnische Zwede verwendbar).

Papier und Pappe, mit Gespinstwaren aller Art ganz oder teilweise überzogen, oder mit Unterlagen oder vent en von Gespinstwaren aller Art oder von

rahtgeflecht.

Schieferpapier, auch Tafeln daraus, ohne Verbindung mit anderen Stoffen; Bimsstein-, Glas-, Nost-, Sand-, Schmirgel- sowie anderes Schleif- und Polierpapter.

Papierwäsche, auch ganz oder teilweise mit Baumwollen- geweben ü erzogenFpder mit Unter- oder Zwischenlagen von Gespinstroaren" aller Art.

Attrappen (Scherzartikel), Etuis.

670/2) Waren aus Papier, Pappe, Steinpapype,

Holzmasse, Zellstoff, Vulkanfiber, Steinpappmasse,

oweit sie nicht unter vorstehend aufgeführte

Nummern fallen, auch Hartpapierwaren:

(670a/e) ohne Verbindung mit anderen Stoffen

oder nur in Verbindung mit Holz oder Eisen:

670a/e Einlegefohlen. 670a Karnevalsartikel, Masken, Kinderfahnen.

6706 670c 670d 671

672

705

706

707

708

775

783g 783h 791b

792a 793a 793

794a 794b 795a

790b

Feinbemalte aren; gepreßte oder sonst geformte Gegenstände aus Steinpappmasse, auch gefärbt, lackiert oder gefirnißt.

Fn auch gefärbt, lacckiert oder Me

ampenschirme, Laternen sowie andere feine Waren und gee Blumen.

in Verbindung (auch ganz oder teilweise überzogen) mit Gespinsten oder Gespinstwaren aller Art Q \soblen), mit fein geformter Wachsarbeit, mit Halb- edelsteinen, Perlmutter, Elfenbein, Zellhorn (Zelluloid) oder ähnlichen Formerstoffen, vergoldeten oder ver- filberten unedlen Metallen (Figuren, Büsten, Jacquard- Tarten usw.), ausgenommen Kartonnagen, Ankündi- gungstafeln; Stickereien M a oder Pappe.

Zigarrenspizen und Patronenhülsen,

Aus dem dreizehnten Abschnitt.

Waren aus Steinen oder anderen mine- ralishen Stoffen (mit Ausnahme der Tonwaren) sowie aus fossilen Stoffen. Papier und Pappe aus Asbest, in Bogen, Nollen oder Platten, auch mit Einlagen von Draht oder Draht- geflecht aus unedlen Metallen oder Legierungen un- edler Metalle, ungeformt (unbeschnitten oder nur rechtwinflig ntg S E geformt, auch durhlocht; 175 oto s (Fiberzementplatten, Asbestzement- tiefer).

Garne, Schnüre, Clrängé, Strike und Seile aus Asbest, au in Verbindung mit anderen Spinnstoffen oder mit einer Seele aus unedlem Metalle (mit Aus- nahme der Dichtungsschnüre).

Gerwoebe aus Asbest (mit Ausnahme der Asbestkautschuk- ewebe [708]), au in Verbindung mit anderen Spinn- offen oder mit Kette oder Einschlag von Draht aus unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle sowie Platten daraus (Asbesttuchplatten).

Klingerit, Kesselbelleidungen, Dichtungsplatten, -ringe und anderweit niht genannte Waren aus Asbest, Asbestpapier oder Asbestgeweben (Asbestkautschuk- gewebe, Handschuhe, Kleider, Masken, Mügzen, Schläuche, Schuhe aus Asbestgeweben); alle diese Waren auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie dadurch nit unter andere Nummern fallen.

Aus dem fünfzehnten Abschnitt. Glas und Glaswaren.

Zähne aus Schmelz, auch aus anderweit nicht genannten I (Kitten oder dergleichen), auch in Ver- indung mit Stiften oder Nöhrchen aus Platin; auch Gebisse aus folchen Zähnen, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen.

Aus dem sechzehnten Abschnitt. Edle Metalle und Waren daraus. B. Silber.

Silbergespinst aus Silberdraht, der auf mechanischem Wege mit Gold belegt ist. S

Aus dem siebzehnten Abschnitt. A. Eisen und Eisenlegierungen.

Heiz- und Kochapparate für flüssige und gasförmige rennsosfe mit Ausnahme von Gaskochern und Gas- erden.

Lampen und Brenner für flüssige und gasförmige Brenn- stoffe, elektrisbe Steh- und Hängelampen aus Cisen (Kronleuchter, Wandarme).

Draht, gezogen; Eisendraht, blank; Stangendraht, Mana Upondrags Krazendraht, Zug- und Druckfedern- ra

Eisendraht, verzinkt (verzinkter ovaler Stahlzaundraht). Schlangenröhren, gewalzt oder gezogen : roh. —: bearbeitet,

(794/5) Andere Röhren, auch Muffen- und Flanschen- röhren, gewalzt oder gezogen, jedoch mit Ausnahme von Lokomotivrohren, Siederohren, Gasrohren. roh, mit einer Wandftärke von 2 Millimeter oder darüber.

—: bon weniger als 2 Millimeter.

bearbeitet, mit einer Wandstärké von 2 Millimeter oder darüber.

—: von weniger als 2 Millimeter.

Aus3fuhrnummex

des Statistischen Warenverzeichni}se3 aus 799f Defen und andere Eisenwaren, bearbeitet, ausgenommen Milchkannen, Haar- und Bartschneidemaschinen, Metallschläuche,

aus 810 aus 811a aus 813a

813b aus 813c 813d

aus 81a

aus 816b

aus 816d

aus 820b aus 82a aus 825h aus 82d5c aus 825d

aus 825f aus 828a

aus 828d

830 839

aus 836d

837

aus 844 aus 849

aus 851 aus 84a 854b

aus 854c

aus 856 aus 857

aus 860 863a

863c

aus 868

aus 869c aus 869d aus 869f

873

876

aus 878a

aus 878b

aus 879

Bürobedarfsgegenstände aus Cisen, ¿. B. Aktenbefter, Aktenstecher, Bleistifthülsen, -fayseln, -\pigen, -\choner, -verlängerer, Büchsen für Schreih= federn und Bleiminen, Büroklammern, Dosen für Schreibfedern und Bleiminen, Federhalter, Klammern zum Festhalten von Taschen- und Füllfederhaltern,

Papierlocher und -löscher, Pinselblehe und -ringe, geyrehte Tintenfässer, leere Tuschkästen,- Lineale, Büroheftmaschinen für Handbetrieb, Faß hßlüsse,

Rasierapparate mit Klingen, Beleuchtungskörper tür Gas- und eleftrishes Licht, Sturmlaternen, Gruben- lampen,

Sicheln.

Laubsägeblätter.

Bohrer, anderweit „nicht genannt; Ahlen (mit Aus- nahme der NReibahlen); Bobrknarren, (-rat\chen), Nohrschneider, Körner, Reißhaken, Schlageisen.

Zangen (auch Schränkzangen).

Zug-, Wiege- und Hackmesser.

Beitel, Stemmeisen, Drehstähle, (-eisen, -haken, Spiß- stähle), Einspiße. (Schlagspißen, Spißeisen, -meißel), Meißel, Spalteisen, Stichel sowie alles andere Stemm- und Stechzeug; Gratstichel, Hohleisen (Gehr- eisen, Geißfüße) und dergleichen; Hobeleisen.

Seilfkloben (Hand- und Klöbschrauben), stellbare S Se (init Ausnahme von geshmiedeten Schraubenschlü eln), Gabels{lüssel, Maurerkellen aller Art, Zieheisen, Bohrwinden sowie fonstige nicht besonders genannte Werkzeuge, z. B. Uhrmacherwerk- zeuge, Spannwerkzeuge (mit Ausnahme von Bohr- und Drehbankfutter sowie Spannschlössern), aus- genommen Präzisionswerkzeuge.

Anderweit niht genannte Geräte für den landwirt- schaftlichen Gebrauch, jedoh nur für Handbetrieb _(mit Ausnahme von geschmiedeten Rechen).

Anderweit niht genannte Geräte für den hauswirt- schaftlihen oder gewerblichen Gebrauch (mit Aus- nahme von Bügeleisen, Riemenverbindern fowie Fleischhackmaschinen).

Jsolatorstüyen.

Drahtseile.

Stacheldraht, Klammern und Sc{hlaufen aus Draht,

Drahtgeflecht.

Sprungfedern, Drahtkörbe, Stiefeleisen, Schnallen (mit Ausnahme von Schmuckschnallen), Heftel.

Hufnägel; Nosettenstifte; Nägel, anderweit nicht genannt, auch mit Köpfen aus anderen unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle, ausgenommen Polster- nâgel und Reißuägel.

Ofenrohre, “1006 Kasten (außer Geldkasten), Striegel, Nolläden, ja oufien, Glocken und Geläute aus Blech; auch Teile davon.

Haus- und Küchengeräte, auß Küchengeshirr (außer groben Küchenmessern und -Pfannen, Feuergeräten, geshmiedeten Kohlenlöffeln, Hack- und Wiegemessern) aus Eisenblech, auch Teile davon: roh, ausgenommen Fleishgabeln. :

Trensen, Kandaren, Steigbügel, Sporen, Beschläge und sonstige Reit- und Fahrgeschirrteile (au Kinnketten).

Möbel (nit gepolstert), mit Ausnahme derjenigen aus nicht \{chmiedbarem Kunstguß oder anderem feinen

Guse (781) oder aus Kunstshmiedearbeit (837)

(mit Ausnahme von eisernen Bett\tellen und Patent matraßtzen); -Turngeräte.

Alle Waren dieser Position mit Ausnahme von Finger- hüten, Haarscheren, Korkziehern, Nußknaern, Löffeln, Handpflegegeräten, Ringen für Schirm- vershlüsse, Zigarrenabschneidern, Beleuhtungskörpern für Gas- und elektrishes Licht, Sturmlaternen, Grubenlampen, Metallstatifen, Knöpfen (auch aus Ble), außer Shmuck-, Schiebladen- und Türknöpfen.

Kunstschmiedearbeiten.

B, Aluminium und Aluminium legierungen. : Aluminiumlot und Aluminiumpulver, Pyroschliff. Blattaluminium (Aluminiumfolie).

C. Blei und Bleilegierungen.

Bleisprossen und Fensterblei.

Bleiplomben.

Slascenkapseln aus Blei oder Bleilegierungen, auch mit Zinn plattiert; Blattblei, auch verzinnt oder mit Zinn belegt (plattiert).

Kunstgewerbliche Figuren.

D. Zink und Zinklegierungen.

Blattzink, roh. —: bearbeitet.

V. Zinn. und Zinnlegierungen (einschließlich des Britanniametalls),

Tinol, Schnellot, Weichlot.

Zinnwaren: grobe, auch in Verbindung mit unlackiertem, unpoliertem Holze, Eisen, Blei oder Zink. /

Blattzinn (Staniol, Zinnfolie), auch gefärbt oder mit unechtem Blattgold belegt.

M Nickel und Nidellegierüngen.

Waren aus Nickel, unter 864 bis 867 nicht genanut, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht zu den feingearbeiteten Shmuckgegenständen usw. der Nr. 887a gehören oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen; Oa ausgenommen Rasierapparate und Nickel» nöpfe.

G. Kupfer und Kupferlegierungen.

artlot und Hartlotyasten; Schlaglot (Messing).

Guld Schabin (unecht). ling)

Tizitsteine. :

Drahtlißen und -seile, weder lackiert noch poliert, mit Aluminium überzogen oder vernickelt, gefärbt oder

R ut Dai aus- un üchengeräte a pier, nicht vernickelt, auch in Verbindung mit anderen Sofern soweit sie niht dadurch unter andere Numtnern fallen, auch lackiert, poliert.

Andere als grobe Kupferwaren, vor- und nachstehend niht genannt, ausgenommen Kupferröhren (877), Moöbelbeschläge, eleuhtungskörper, Armaturen, Nasierapparate, Baubeschläge und Fingerhüte; Blatt- Éupfer sowie leonishe Waren daraus.

Andere als grobe Waren aus gegossenem Messing, vor- und nachstehend nicht genannt, ausgenonimèn Messing röhren (877d), Msöbelbeschläge, Beleuchtungskörper, Armaturen, Rasierapparate, - Baubeschläge, Finger- hüte, Metallstative; Blattmessing und -metall aus

Küpfers, T bak M upser-, Lombal- und Messingwaren, ausgenommen Kupferröhren (877c) und Dei ingröhren (877d), ver- niert, gefärbt, mit Aluminium überzogen oder ver- nidelt, foweit sie nicht zu dew feitgearbeititen Schmuckgegenständen usw. der Nr. 887a gehören oder dur die Verbindung mit anderen Stoffen unter