1899 / 133 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 08 Jun 1899 18:00:01 GMT) scan diff

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Qualität

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Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

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Am vorigén | Außerdem wurden Markttage “am-/ Markttage i reilläclicher Durch- fnch ü äg! \schnitts- bér Sdbägung verkauft preis Doppelzentner _ A | (Preis unbekannt)

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Vetkaufs- werth

11,70 12,60 14,00 13,25

14,40 14.00

9,90

Schönau a. K. Marne . Goslar . Lüneburg. - Dinkelsbühl Biberach . Altenburg » V Landsberg a. W. Mold» ata

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Elbing! 28 Luckenrwoalde . Potsdam . Neuruppin . 13,60 Fürstenwalde 4 -— Frankfurt a. O. . ; é S 13,50 Siettin o git fte Lis —- Greifenhagen . . « E N -— D e Oie Sdo S S Stargard S E S -—— Schivelbein. . » « 12,40 Kbelin0 Q s 12,20 Rummelsburg i. P. . «

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Limburg a. L. . Dinkelébühl .

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Reberlingen

Waren i. M. . Braunschweig . Altenburg y Lantsberg a. W. . Biteoldni: Us z Aeu: is G0. Bemerkungen.

14,50 14 60

12,00 12,20 12,590 12,00

11,75 11,60 14,90 13,50 13,25

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14,60 12,00 15,10

14,00 12,00

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12,70 12,60 14,50 13,90

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10,60

14,50 14,60 S 2 13/60

Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der

Noch: 12,90 12,80 16,20 14,50 17,30

15,20 13,00 12,40

Gerste. 13,00 13,00 16,50 1450

15,00 15,60 14,09 13,00

Hafer.

E 13,69 14:79; 15,20 15,40

14,00 14,00 14,40 13,60

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13,40 13,00 12,80 12,60 12,50 13,09 13,00 12,80 12,75 12,40 14 40 15,10 14,00 15,20 14,40 15,00 14,60 15,50 13,50 14,80 15,30 13,50 J 13,00 h 13,60

13,20 13,00 18,09 15,50

15,00 15,69 14 00 14,00

12,80 12,80 14,60 13,50 17,20

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13,10 13,50 13,40 13,20 12,80

13,40 13,09 13,00 13,00 12,50 13,09 13 20 12,80 13,00 12,80 14.49 16,00 14,60 15,20 14,60 15,20 .15,00 15,50 13,50 14 80 15,30 13,50 13 20 14,60 30

14,75

13,6 13,60 14/00 13,60

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13,00 12,80

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12,60 12,30 12,40 12,80 12,50 12.40 12,29 12 00 14,20 14,10 13,50

13,20 | 12,80 |

12,40 13.00

12,70 12 60 12,40 12,80 12,80 12.40 12 50 12 20 14,20 | 15,00 | 14,00 i

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13 60

13,50 13,20 12,80 12,50 11,36 13,15 13,00 12 86 12,90 12,45

13,40 14,90 15,05 13,90 13,75

13,66

13,20 12,80 12,90 11,84 13,10 13,10 12,89 12,50 12,20

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14,20

14,30 14 93 14,71 14,95 14,80

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14,30 15,20 14,96 14 90 14,10

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14,17 |

Verkaufêwerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt. Der Dur(schnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.

Ein liegender Stri (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den leßten sechs Spalten, daß entsprehender Bericht fehlt.

Deutscher ReihStag. 87. Sigung vom 7. Juni 1899, 1 Uhr.

Auf der Tagesordnung steht zunächst die erste Berathung des Gesezentmurfs wegen Verwendung von Mitteln des Reichs-Jnvalidenfonds.

Abg. Graf von Oriola (nl.) erkennt an, daß die Vorlage bei den Krieazëtbeilnebmern von 1870/7s große Freude erregt habe. Es ift erfreulic, fährt der Redner fort, daß die Begründung der Vorlage es anerkenni, daß die Nichtberüctfihtigung einer großen Zahl von Kriegêätheilnehmcin, rund 14 000, als eine Unbilligkeit anerfanxkt wird. E38 maa der Reichsregierung nit leit geworden sein, die Vorlage durchzu- setzen. Man hat die Bestrebungen des Reichstages im preußischen Abgeord- netenbause unterfiüßen müssen, und {ließlich ift selbst der Finanz-Minister von Miguel weich gacworden, was mit großer Genugthuung zu be- grüßen ift. Es- hat sih aber berausgestellt, daf die Berechnung, die man früber aufaemacht bat, übertrieben war. Die Fürforge für die Mittwen und Waisen ist berücksichtigt, aber Lezüglih der Cntscädigung für den Zivilverso:gungss&ein und bezüglich der Gleicbstellung der Staats- und Kcmmunalbeamten binsi!lich ihrer Pension ist nihts cesckdeben, und das hot bei kden íSnvaliden Erregung verursccht. Eine allgemeine Erhöhung der Wittwen- und, Waisen- pensionen will man nit eintreten lassen wegen der Ungewißheit der Firanzlage des Reichs. Gerade für den Fal eines Krieges wäre aber eine gesctlide Fistlegurg nothwerdig. Die Krieger müssen die Be- rubigurg haben, deß für ihre Wittwen und Waifen auéreihend ge- sorgt wird. Aber es soll nur im Falle des Bedürfnifses eine Erhöhung der Pension gewährt werden. Die Wittwen und Waisen werden ab- bängig gem2cht von ter Gunft der Unterbehörden. Diese Löfung der Fraçe is durhaus verfeblt, zumal die finanziellen Kon- fequenzen einer allgemeinen Grböburg der Wittrwoenpen}sionen nur 300 bis 400000 4 betragen würden. Aus dem Geseh erhalten alle die Wittwen nidts, deren Männer erft nach Friedens]chluß an den Folgen der Kriegéwunden verstorben sind. Sie sind auf ‘den Gnatenfonts des Kaisers angewiesen, wenn fie bilfsbedürstig And. Redner verzichtet cuf die Ueberweisung der Vorlage an eine Kom- mission, weil die Vorlage niht mehr vor der Vertagung zu stande kommen würde, wenn man alie Fragen erörtern welite, die noch der Erledigung barcten, erklärt aber, seine Partei werde nicht aufhôren, die berechtigten Interessen weiter zu vertreten. i z

Abg. Graf von Noon (d. kons.): Angesichts der Geschäftslage des Hauses werde ich mich kürzer fassen als der Borredner. Bas er fordert, fann riht so leihter Hand gemacht werden; das erfordert umfangreihe Vorarbeiten. Für die Offiziere und ihre Wittwen muß in dem Zukunfts - Pensionsgesey befser geforgt werden; ebenso muß den JIavaliden ihre Pension gelassen werden, auch wenn sie in den Staats- oder Reichsdienst eintreten. Die Wittwen follen nur unterstügt werden, wenn sie bedürftig find, und es wird nah der Bedürftigkeit sehc eingehend gefor|cht werden. Œ3 wäre k} ;r, wenn diese Nachforshung etwas diskreter flattfände,

selbft auf die Gefahr hin, baß eine einigermaßen vermögende Wittwe einmal eine Zuwendung erhält. Es ift erfreulich, daß ein Theil der Wünsche des Heihstages in so schneller Weise erfüllt ist, und es ist zu boffen, daß bei der Vorlage wegen des Pensionsgefeßes auch die übrigen Wünsche dcs Reichstages erfüllt werden. Redner empfiehlt, die Vorlage ohne kommissarishe Berathung zu erledigen.

Abg. Gröber (Zentr.) spricht feine Befriedigung darüber aus, daß die Vorlage so {nell gekommen sei. Wenn die anderen Wünsche noch richt erfüllt seien, so liege das wohl weniger an der Kriegs- Bana deren Stellung der Reichstag nicht unnöthig erschweren óllte.

y Abg. Singer (So0z.): Wir werden für das Gese stimmen, weil wir es als eine Abichlaztzahlung betrahten auf die Forderungen, die der Reichstag aufaecftelit hat. Wir würden uns freuen, wenn das zukünftige P-nfionsgescy von dem Gcsihtépunkt ausginge, daß die zu gewährenden Perstonen autreihend bemessen sind, Die Ausgaben dafür fônnen cuf dem W-ge der Reichs-Einkommenftcuer auf- gebradt werden, weil den wohlhabenden Klassen der Bepölkerurg der militärisde Shus am meisten zum Vortheil gereicht. Wenn die großen Massen der Bevölkerung die Blutsteuer tragen müssen

zum Schuße des Besitzes, dann müssen die wohlhabenden Klassen wenigstens die Kosten der Pensionen und der Wittwen- und Waifen- versorgung tragen, Die Gewährung von 120 Æ an dié Veteranen ist nur eine Eatlastung der Armenpflege auf dem Lände.

Abg. Lenzmann (fr. Volksp): Es ift überflüssig, an diese Vorlage lange Reden zu vershwenden, ‘da alle Abgeordneten mit der Vorlage einverstanden sind. Ich kann dieses Einverständniß namens meiner politishen Freunde erklären. Wir werden die Vorlage ohne kommissarishe Berathung annehmen, obgleich noch nicht alle unsere Wünsche erfüllt find.

Abg. von Staudy (d. kons.) wendet sih gegen einzelne Aus-

führungen des Abg. Singer und bestreitet, daß die Zuwendung von 120 A an die Veteranen eine Grleicterung der Armenpflege fein solle. Die Städte köanten die Unterstüßungen den Acmen garni@t geben, die auf dem Lande dur die Naturalleistungen gewährt würden. Wenn die Sozialdemokraten die Uaterstüßung erhöhen wollien, dann müßten sie auch ihr Verhalten ändern und türften niht mehr gegen den ganzen Etat stimmen. __ Abg. von Kardorff (Rp.): Bei dieser Gelegenheit bätte Herr Singer si seine agitatorishe Rede wohl sparen können. Die Armee {ütt nit nur die Besißenden; die Arbeiter baben noch ein höheres Interesse, daß die wirthschaftlicen Verbältnisse des Landes blühend bleiben. Eine Reichs, Cinkommersteuer würde im Neichttage keine Mehrheit finden. Dicse Reihs- Einkommensteuer gebört ganz in das Kapitel der sozialdemokratischen Schlagworte.

Abg. Singer: Die Gereiztheit der Herren von der teten beweist, daß i eine verwundbare Stelle getroffen habe, Herr von Staudy hat wohl die ländlichen Arbeiter* mit dem Vieh verwewselt. Für das Vieh ift ja geforgt, aber wie es mit der Unterkunft für die ländlichen Arbeiter bestellr_ist, das baben wir ja erst vor einigen Tagen gehört von einer Stelle, deren Bedeutsamkeit Sie bci Ihrer Loyalität anerkennen müfßsen.

Präsident Graf von Ballestrem: J erinnere an das, was ich früber gesagt babe, daß unbeglaubigte Aeußerungen des Véonarchen hier nit in den Bereich der Erörterungen gezogen werden dürfen.

Abg. Singer: Ich werde mih fügen. Ich will also sagen, daß Kreise, die die Sache aus eigener Anschauung kennen gelernt haben, von den Verkbältnissen der Arbeiterwohnnngen in Ostelbien nicht sehr ertaut find; die Viebställe werden als Paläste gegenüber den Arbeiterwohnungen bezeihnet. Die Armen, die vom Lande nah Berlin gekommen sind, sträuben sih tageoen, daß sie wieder auf das Land unter die Segnungen der ländlihen Armentflèege gebracht werden. An der Aufrechterhaltung des Friedens baben die Aermeren auh ein Interesse, aber das Interesse der bisigenden Klassen ist ein größeres, deéhalb sollten sie die Lasten des Mititarismus vorzugêweije tragen, da die Arbeiter die Last des persönlichen Dienstes vorzugéweise tragen. Die Herren machen sich zu Schützern der oft- elbishen Verbältnisse, sie sckeuen sich, eine öffentliche Diékussion darüber zu führen. i

Abg. von Staud y bestreitet, daß die Arbeiterwohnungen im Osten auf dem Lande so schlecht seien, Von den shaurigen Ver- hôltnissen der stättishen Arbeiterwohnungen habe man auf dem Lande gar keine Ahnung. l

Damit schließt die erste Berathung. Die Vorlage wird ohne Kommissionsberathung demnächst im Plenum erledigt werden.

Darauf wird die zweite Berathung des Entwurfs eines Jnvalidenversicherungs-Geseßes fortgeseßt, und zwar bei der am 18. Mai infolge der Feststellung der Beschlußunfähigkeit abgebrohenen Abstimmung über Y 61, betreffend die Rentenstellen. Es war abzustimmen über den Antrag von Loebell, wonach NRentenstellen für Bezirke mit besonders dihter oder vorwiegend industrieller Bevölkerung errichtet werden sollen. :

Der Antrag wird abgelehnt und §51 in der am 18. Mai angenommcnen Fassung der übrigen Absäße angenommen.

Nach § 51a der Kommissionsbeschlüsse sollen den Renten- stellen noch weitere Befugnisse übertragen werden können, ing- besondere die Kontrole der Beiträge.

Die Abgg. Gerstenberger (Zentc.) und Schmidt-Elhérfeld (fr. Volksp.) beantragen, die Vorschrift dahin zu fassen, d die Kontrole der Beitragserhebung den Rentenfstellen übertragen werden vat weitere Obliegenheiten aber nur mit Zustimmung der Landes-

ehörde. !

Abg. Richter (fr. Volksp) beantragt den § 5la ganz zu streien oder die Uebertragung weiterer Obliegenheiten ‘an die Renten- stellen auf die Kontrole der Beitragserhebung zu b«schränken. Er beruft sh dafür auf die Ausführungen der Landes-Versicherungs- anstalten, der Beruf3genossenschaften und des Zentralverbandes deutscher Industrieller.

Abg. Molkenbuhr (Soz.) hält den Antrag deshalb nit für besönders emp'ehlenswertb, weil der Abg. Richter sih auf den Zentral- verband berufe. Die Renteustellen könnten außer mit der Beitrags- fontrole au mit ter Ueberwahung von Krankheitsverhütungs- vorsch(riften 2c. betraut werden. :

Abg. Richter: In dieser Frage der Zweckmäßigkeit der Orçanifation scheue ich mich nit, das Gutachten des Zentralverbandes anzuerkennen. Ob die Nentenstellen sich bewähren werden, kann man noch garnicht wissen; denn es wird bezüglih ihrer Befugnisse nur eine Blankovollmacht ertheilt.

Abg. Molkenbuhr: Der Zentralverband betrachte die Frage nit rom sachlichen Standpunkt aùs, sondern lediglich als politische Frage, daß durh die Rentenstellen die Machtstelung der Sozial- demofratie vermehrt werde. Besonders für die Auskunftsertheilung seien die Rentenstellen nothwendig. y

Aba. Richter: Für die Auskunftsertheilung wäre es besser, in den Gemeinden besondere Stellen einzurichten.

8 51a wird nach dem Antrag Gerstenberger angenommen.

Nach 8 51þ der Kommissionsbeschlüsse soll die Ernennung des Vorsitzenden der Rentenstellen erfolgen durch die, Behörde des betreffenden weiteren Kommunalverbandes.

Abg. Gerstenberger beantragt, daß die Festseßung der Amtsdauer und der Bezüge des Vorsipenden von dem Vorstand der Versicherungsonfstalt erfolgen solle.

Die Sozialdémokraten wollen die Ernennung des Vorsißenden und die Festseßung seiner Bezüge durh den Aus- {uß der Versicherungsanstalt oder eventuell durch den Vor- stand derselben vorgenommen wissen. Wird die Ernennung von anderer Stelle vorgenommen, so soll die betreffende Stelle auch die Kosten selbst tragen.

Abg. Stadthagen (Soz.) vertheidigt diesen Antrag, dem der

Abg. Noesicke- Dessau (b. k. F.) widerspricht.

Abg. Richter ist der Meinung, daß in die Stellen der Renten- bhauvtleute lediglih pensionierte Offiziere einrücken würden, die sich die Beauffichtigung der Sozialdemokraten zum Nebenberuf machen würden, wenn die Landes-Zentralbehörden die Ernennung - vornähmen.

8 51h wird nah dem Antrage Gerstenberger, die S8 51 c bis 51f werden nach den Beschlüssen der Kommission an- genommen.

Nach § 51g kann den Rentenstellen von der Landes- zentralbehörde die Beschlußfassung über Rentenanträge 2c. statt der Begutachtung übertragen werden.

Abg. Richter beantragt, ditse Vorschrift zu streichen, weil dadur die Rentenstellen unabbängig von den Landes-Versicherungs- anstalten und unter die Landes-Zentralbehörden geftellt würden, deren Einfluß man sonst ü*erall zurückzudrängen bemüht gewesen set.

Aba. Möller (nl.) erklärt, daß ein Abänderungsantrag in Vorbereitnng sei, bis zu dessen Fertigstellung er gegen den & 51g. stimmen müsse.

Abg. Trimborn (Zentr.): Die Vorschrist sollte nur die Mög- lichkeit eines Experiments- geben zur schnelleren Erledigung der ige tvte in folhen Versicherungsanstalten, deren Geschäfte sich ehr häufen.

Abg. Noesicke-Dessaw hält die Vorschrift für zweckmäßig, weil damit eine Urt erster Instanz für alle Versiherungéfragen eiden wü: de, die Grundlage eines Versicherungsamts sür alle Arbeiter- versicherungen. °

Abg. Nihter: Auf diefen Standpunkt werden si die anderen Freunde der Rentenstellen wohl nicht stellen. Ein Experiment kann man in achen ; denn wenn das Experiment nicht

solchen Dingen niht md D gelingt, kann man das Gesrß nachher nicht ändern.

Staatssekretär des Jnnern, Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner: -

Meine Herren! Jh richte an das hohe Haus die Bitte, den Paragraphen, wie er jeßt gefaßt ist, anzunehmen. Jch möchte zu- nächst daran erinnern, daß die ganze Konstruktion der örtlichen Rentenstellen nah den Beschlüssen des hohen Hauses eine wesentliche Veränderung erfahren hat. Soweit ich die Auffassung der ver- bündeten Regierungen kenne, liegt es ihnen weit ab, durch generelle Anordnungen etwa für ‘das ganze Gebiet einer Versicherung®anstalt örtlihe Rentenstellen überhaupt zu \{haffen, sondern man wird erft abwarten, ob die ordentlihen Verwaltungsbehörden, die jedenfalls am geeignetsten dazu sind, in der Lage sein werden, die Geschäfte, die ihnen durch das Geseß übertragen werden, auch ordnungsmäßig aus- zuführen. Ih glaube, das if die einstimmige Absicht fämmtli§er verbündeten Regierungen. Nur in den Ausnahmefällen, wo die ordentlichen Verwaltungsbehörden für Bewältigung der Geschäfte nicht mehr in der Lage sind, und zwar besonders in den Fällen, die in dem Antrag Locbell treffend bezeichnet find, in großen in- dustriellen oder in fehr bevölkerten Gebieten, werden die ver- bündeten Regierungen voraussihtlich zu der Einrichtung von Rentenstellen schreiten müssen, falls die ordentliwen Behörden erklären, diese Geschäfte nicht mehr ordnungsmäßig wahrnehmen zu können. Es können aber auch Fälle eintreten, wo es von hohem Werthe für die Belebung und Durchführung der fozialpolitishen Ge- seßgebung ist, daß man die Nentenstellen auch zur Instanz mat und ihnen die Festseßung der Renten überträgt. Es wird das namentli da der Fall sein, wo besonders große Versicherungsanstalten in be- völkerten Gegenden bestehen. Es ist aber auß in den Motiven auf Seite 175 und ih glaube, damit könnten sich auch der Herr Abg- Moeller und seine Partei befriedigt erklären autdrücklih vor- gesehen, daß die Zentralbehörden, die den Rentenstellen die Befugniß zur Festseßung der Entschädigungsansprüche ertheilen, auch befugt sind, ihnen diese Befugniß wieder zu nehmen; darin liegt, daß man sih nicht dauernd festlegen, sondern einen Versu mit dieser Gestaltung der Nentenstellen machen will. Das, was Jhnen die ver- bündeten Negierungen auf dem Gebiete der Nentenstellen vorgeschlagen baben, ist zum theil, zu meinem Bedauern, wie ih sagen kann, bereits so abgeschwächt, daß ih Sie dringend bitten möchte, diese fozial- politishe Einrichtung wenigstens. nicht noch weiter abzuschwächen. Ich fann persönlich sagen, ih halte die Nentenstellen für eine Einrichtung, die in hohem Maße arbeiterfreundlih is und den Interessen der Arbeiter sehr zu statten kommen wird, und ih glaube ferner, daß die Rentcnstellen, wenn sie vernünftig eingerihtet werden, vielleiht dea Arkteitern größere positive Wohlthaten erweisen werden, wie manche sozialpolitishe Anträge, die hier in diesem hohen Hause gestellt wurden. Aus diesen Gründen möchte ih Sie dringend bitten, diese Einrichtung niht noch weiter zu beschränken, sondern den fozialpoli- tischen Schritt auh in der Gestaltung des zur Berathung stehenden Parazräpben zu versuchen, von der ausdrücklich gesagt ift, daß, wenn sie ih niht bewährt, sie auch wieder beseitigt werden kann. (Bravo!)

Abg. Richter: Das waren weniger Gründe zur Widerlegung als Allgemeinheiten, bei denen man sih alles Mögliche denken und nicht denfen kann.

8 51g wird angenommen. h

Bei 8 51k wird ein sozialdemokratisher Antrag abgelehnt, wonach auch weiblihe Personen als Beisizer zu- gelassen werden können.

Angenommen werden noch ohne erhebliche Dcbatte die Vor- [On über die Wahlen zu den Ehrenämtern 2c. (S8 52

18 09).

Bu 8 66 (Veränderung in den Bezirken der Versiche- rungsanstalten) hat die Kommission zwei Zusäße gemacht, wonach 1) eine Zusammenlegung, Theilung oder Aufhebung bestehender Versicherungsanstalten der Zustimmung des Reichs- tags bedarf, wonah 2) die Veränderung des Bezirks einer Versicherungsanstalt, die nur die Folge einer Veränderung des Verwaltungsbezirks ist, niht unter die vorstehende Be- stimmung fallen soll.

Bayerischer Ministerial-Direktor Ritter von Herrmann erhebt gegen diese Zusäße Widerspruh. Er weist darauf hin, daß vielleicht die Frage auftauchen könnte, ob nicht die bayerischen Anstalten zu- sammengelegt werden sollten, weil einzelne ‘derselben (nit leiftungs- fähig seien. Wenn die bayecische Regierung dabei an die Zustimmung des Reichstags gebunden sein würde, fo würde das zu großen Un- bequemlichkeiten führen, sodaß vielleicht die bayerishe Regierung und auch die preußishe Regierung sich besianen dürften, ob eine Veränderung vorzunehmen sei.

Staatssekretär des Jnnern, Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky - Wehner:

Meine Herren! Ih möchte Sie auch dringend bitten, den Absayz 2 zu streichen. Es ist unzweifelhaft, baß bisher dem Bundes- rath die Befugntß zustand, derartige Versicherungsanstalten in ihrem Bezirk zu verändern, Wir glauben auch, daß gegen eine Ver- gewaltigung der Versichecungsanstalten darin eine ausreichende Garantie liegt, daß auf der einen Seite zunähst die Ausschüsse“ der Versicherungsanstalten zu hören sind, und auf der anderen Seite, wo ih die Bezirke der Versicherungsanstalten decken mit den Bezirken weiterer Kommunalverbände, auch die weiteren Kommunalverbände zu hören find. Jh halte es für in hohem Grade unwahrscheinlich, daß, wenn einerseits die Ausshüfffe der Versicherungsanstalten, andererseits die Kommunalverbände gegen eine derartige Veränderung si aus- sprechen, die Landes-Zentralbehöcde in der Lage sein sollte, gegen einen solhen Widerspruch eine Veränderung vorzunehmen. In Preußen würden die weiteren Kommunalverbände die Provinzial-Landtage sein- und die haben dort ein fo erheblihes Shwergewicht, daß ich es für vollkommen ausgeshlossen halte, daß gegen ten Witerspruch zweier solher Faktoren, wie die Ausschüsse der Versicherungsanstalten und die Provinzial-Landtage sind, eine zwangsweise Veränderung vor- genommen werden könnte.

Wenn man die Sache ganz offen behandelt, so ist doch ‘in diesen Paragraphen die Bestimmung nur hineingekommen, weil man be- fürchtet hat, daß, wenn ein Vermögensautgleih nicht zu stande, kommt, Preußen - von seinem Recht Gebrauch machen und, um den noth- wendigen Ausgleich zu schaffen, die vorhandenen Versichetungsanstalten zusammenlegen und eine preußishe Versicherungsanstalt schaffen würde. Nachdem von Ihnen der Ausgleich beschlossen is, und ih glaube, in einer von den verbündeten Regierungen für ausreihend zu erahtenden

Art und Weise, liegt diese Gefahr unbedingt niht mehr vor. Ich ! daß der Rest dem Entwurf shweigend zugestimmt hat. Die Zahl der

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glaube, die preußis&e Regierung is weit davon éntférnt, jeßt, nachdem eine Gemeinsamkeit gewisser Lasten herbeigeführt und ferner verge- sehen ist, daß, wenn der gemeinsame Pcozentsaß nicht reiht oder zu hoch ist, von 10 zu 10 Jahren eine neue, Berechnung zu erfolgen hat, an das Unternehmen beranzutreten, ihre Versicherungsanstalten, die sih bewährt haben, in ihrem Bestande zu verändern.

Meine Herren, ih möYte Sie deshalb dringen) bitten, da meines Erachtens dieser Absay nur eine dekorative Bedeutung hat und bet einer Anzahl von Regierungen lebhaften Widerspruch fiadet, denselben zu streichen. j

Abg. Dr. Hiße (Zentr.): Ueber eine Vorschrift von nur dekorativer Bedeutung brauchen wir uns nicht zu streiten» Die bayerische Regierung scheint troß des finanziellen Ausgleihes sich noch weitere Zusammerlegungen vorbehalten zu wollen.

Abg. Gamp (Rp.) weist darauf hin, daß auch die Unfall- E Lg die Zusammenlegung nicht leistungéfähiger Berufsgenofsenschaften vorsehe. Es sei zweifelhaft, ob der finaniielle Ausgleich, den der Reichëtag unter dem Druck der äußersten Noth- wendigkeit gemaht habe, außreihen werde. Die preußische Regie- rung habe sicherlih dasselbe dringende Interesse, die Zusäge zu be- seitigen, wie die bayeris%e Regierung. Es könnte sich z. B. aus prak- tischen Gründen empfehlen, die Versicherungsanstalten Brandenburg und Berlin zu vershmelzen.

__ Abg. Stadthagen (Soz.): Besser wäre es gewesen, von vornherein die Grenzen der Versicherungsanstalten durch das Gesetz festzustellen. Da dies nicht aesh?ben sei, so müsse der Reichstag sh das Recht wahren, jeder Aenderung der Grenzen seinerseits zuzustimmen.

Abg. Hilpert (b. k. F.) {ließt fh den Ausführungen des bayerischen Bevollmächtigten an; die Bayern wollten sh lieber in die Hand der bayerischen Regierung als der Herren Stadthagen und Genossen geben.

Direktor im Neichsamt des Innern Dr. von Woedtke: Der § 66 ist in das Gesch hineingekommen, um die Aenderurg der Bezirke zu erleic6tern. Es ist, als der finonzielle Ausgleih in Frage gestellt wurde, darauf bingeroiesen worden, daß die Zusammenlegung der Nersicherungsanstalten möglich fet. Nachdem der finanzielle Ausgleich genehmigt ijt, liegt die Gefahr niht mehr vor, daß davon Gebrauch gemacht wird.

Abg. Roesi cke- Dessau: Ih war ersiaunt über die Rede des Grafen Posadorosky ; denn er hat in der Kommission dem Zusaß zu- gestimmt (Widerspruch des Staatssekretärs Grafen von Posadowsky) unter der Vorausseßung, daß der Reichstag den finanziellen Ausglei genehmigte. Besonders dur die Bemerkung des Bereo Gamp ift die Sache aufgeklärt; denn den Fall, daß die Anstalt Berlin mit der Anstalt Brandenburg verschmolzen werden könnte, hat niemand in Aussicht genommen. Wenn Preußen aus allen scinen Versicherungs- anstalten eine einzige mat, dann is es mit der Selbstrerwaltung vorbei. Wenn nach der Genehmigung des finanziellen Aus8gleichs noh ein weiterer Ausgleich statifinden joll, dann f\türzt alles zusammen, was wir bisher geschaffen haben; dann hätten wir uns die ganze Arbeit sparen können. Wie der Reichstag den verbündeten Regie- rungen Vertrauen entgegengebraht hat, so müßten auch diese dem Reichstage Vertrauen entgegenbringen.

Staatssekretär des Jnnern, Staats - Minister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

Fh glaube, daß die verbündeten Regierungen sih nach Abschluß «der zweiten Lesung überzeugen werden, daß der Ausgleich eine genügende Grundlage bitdet, um auch die leistungsunfähigen Anstalten ficher zu ftellen.

Die Bedenken, die hier meinerseits geltend gemacht sind, liegen mehr auf staatsrechtlihem Gebiet und find von mir auch in der Kommission geltend gemaht worden. Jh habe mich dann allerdings an einer andecen Redaktion betheiligt, eventualissime, weil die Vor- schläge, die für die Redaktion dieses Paragraphen gemacht wurden, meines Erachtens in keinem Falle acceptabel waren. Ich glaube aber,

i der verehrte Herr Abgeordnete Roesike sieht die Sache zu scharf an,

und ih hoffe, daß nach den Beschlüssen der zweiten Lesung sich ein Weg finden wird, um die Schwierigkeiten, die etwa noch vorhanden sein sollten, ¿zu beseitigen.

Abg. Ger stenberger erklärt sich im Gegensaß zu seinen Lands- mann, dem Abg. Hilpert für § 66 eirshlicßlih der Zusäße. Da die bayerische Regterung die Zusammenlegung nicht allein vornehmen könne, sondern der Zustimmung des Bundeéraths bedürfe, so könne auch die Zu- stimmung des Reichstages vorgeschrieben werden, zumal nah neueren Vorkommnissen der Bundesrath an Vertrauen verloren habe.

Abg. Bekh- Coburg (fr. Volkép.): In Bayern würde es großen Widerspruch erregen, roern die Regierung die Versicherungsanstalten ein- fach zusammenlegen wollte. Man denkt, vielleicht Niederbayern ausge- nommen, in Bayern an eine solhe Bershmelzung verschiedener An- stalten nit im entferntesten.

Bayerischer Bevollmächtigter Ritter von Herrmann: Ich habe niht gesagt, daß sich die dortigen Anstalten als zu shwach gezeigt hätten; ih habe nur gesagt, daß das der Fall zu sein seine, Einzelne Anstalten stehen sogar sehr gut; aber die Verhältnisse können sich ändern.

Abg. Gamp: Die preußishe und die bayerishe Regierung hätten größeres Vertrauen verdient; denn sie haben von der ihnen seit 9 Jahren zustehenden Befugniß, die Anstalten zu verschimelzen, keinen Gebrauch gemacht.

Abg.“ von Salisch (d. kons.): Es handelt sch nicht nur um staatsrehtlihe, sondern auch um eminent praktishe Fragen, und es liegt durchaus kein Grund vor, den- verbündeten Regierungen das Ver- trauen zu entziehen.

Abg. Hilpert: Die bayerischen Versicherungsanftalten \tehen zum theil ganz gut da, vielleicht besser, als tas Ansehen des Abg. Beckh in Bayern. (Pcäsident Graf von Ballestrem: Es verstößt gegen die Ordnung ces Hauses, wenn Sie das Ansehen eines Ab- geordneten als shlecht hinstellen.) Aber besser wäre es vielleiht, wenn in Bayern nur zwei Anstalten arbeiteten.

Der § 66 wird nah dem Kommissionsvorschlag an- genommen. nas

Um 61/, Uhr wird die weitere Berathung bis Donnerstag 1 Uhr vertagt.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

71. Sißung vom 7. Juni 1899. Ueber den Beginn der Sißung ist schon berihtet worden.

Zur zweiten Berathung gelangt der Gesehentwurf, be- treffend die ärztlihen Ehrengerichte, das Umlagereht und die Kassen der Aerztekammern.

Abg. Dr. Langerhans (fr. Volksp.) toendet si gegen die Er- rihtung ron Ehrengerichten für die Aerzte. Den Nechtsanwälten, auf die man sich mit Vorliebe berufe, habe die gleiche Einrichtung nichts genüßzt. Hätte die Regierung sich an alle betheiligten Aerzte gewandt, so würde sie belchrt worden sein, daß die Aerzte diefe Ghrengerichte in dieser Form nicht wünshten. Seine Partei werde gegen das Gesey stimmen. Um ihre Stellung genauer zu präzisieren, beantrage er, den § 1 zu streichen.

Geheimer Ober-Regierungs-Rath Dr. F ör ster: Von den befragten Nerzten haben 7000 geantwortet. Davon hat allerdings die Vehr- zahl si geaen die Vorlage in der ursptünglichen Form aut gesprochen.

Da aber 16 000 Aerzte in Preußen vorhanden sind, so ift anzunehmen,

Aerzte, welche gegen das Gesek sind, wird sich nach den gemachten Verbesserung-n noch erheblih vermindert haben.

Abg Dr. Ruegenberg (Zentr.) erklärt, daß seine Partei für den Entwurf in der von der Kommission vorgeshlagenen Faffung stimmen werde.

Abg. Dr. Langerhans bemerkt, daß der Kommissionsbericht die Gründe gegen die Vorlage nicht genügend wiedergebe. Wer Mitglied einer Aerztekammer sei, werde auf das Votum einer solchen Kammer für die Borlage kein allzu großes Gewicht legen. Wir hätten shon genug Strafgeseßze; mit Strafgeseßen werde man den Anstand der Aerzte nicht beben köanen.

Abg. Freiherr von Plettenberg (kons.): Die Ehrengerichte find ain Plate gegen alle Kurpfusher und unlauteren Elemente, die dem cbrenwerthen Stand der Aerzte zur Unehre gereihen. Wir werden für das Gese stimmen.

8 1 wird gegen die Stimmen der beiden freisinnigen Parteien und der Polen angenommen.

S 2 der Kommissionsvorlage will von der Zuständigkeit der Éhrengerichte diejenigen Aerzte ausnehmen, für die ein anderweitig geordnetes staatlihes Disziplinarverfahren besteht, die aktiven Militär- und Marineärzte und die Mislitär- und Marineärzte des Beurlaubtenstandes während ihrer Einziehung zur Dienstleistung. Die beiden ersten Kategorien sollen bei den Wahten für das Ehrengericht weder waylberehtigt noch wählbar sein.

Abg. Dr. Langerhans will auch die dritte Kategorie aus» nehmen.

Abg. Dr. Ruegenberg tritt für die Kommissionsfassung ein.

S 2 wird unverändert angenommen.

„§3 bestimmt: Der Arzt ist verpflichtet, seine Berufs- thätigfeit gewissenhaft auëzuüben und durch sein Verhalten in Ausübung des Berufs sowie außerhalb desselben sih der

Achtung würdig zu zeigen, die sein Beruf erfordert. Ein Arzt, welcher die ihm obliegende Pflicht verleßt, hat die ehrengericht- liche Bestrafung verwirkt. Politische, wissenschaftliche oder religiöse Handlungen oder Ansichten cines Arztes als solchen können niemals den Gegenstand eines ehrengerihtlihen Ver- fahrens bilden. Auf Antrag eines Arztes muß eine éhren- gerichtlihe Entscheidung über sein Verhalten herbeigeführt werden.

Abg. Dr. Langerhans beantragt, den ersten Sah dieses Para- graphen zu streichen, der die weiteren Bestimmungen des Paragraphen vollständig illusorisch mache.

Abg. Reichardt (nl.) hat ebenfalls Bedenken gegen diefen Para- graphen und beantragt, in ersten Satze die Worte „außerhalb des- selben" und ‘im zweiten Satze die Wo:1te „als solchen“ zu streichen.

Abg. Im Walle (Zentr.) hält eine Untersheidung innerhalb und außerhalb des Berufs nicht für durhführbar.

Geheimer Ober-Regierungs-Rath Dr. Förster weist darauf hin, daß die Regierung sich in der Kommission gegen die Fassung des § 3, welche ibm die Kommission gegeben, ausgesprochen habe.

Abg. Dr. Friedberg (nl.): Die Thätigkeit der Ehrengerichte auf das Privatleben der Aerzte auszudehnen, geht uns dch zu weit, und wir glauben nit, daß die Mehrzahl der Aerzte damit ein- verstanden ist. Dem Interesse der Allgemeinheit entspricht eine solhe Bestimmung niht. Es wird den Aerzten eine Polizeiaufsiht zu- gzmutbet, wiz sie keinem anderea Staatsbürger auferlegt if

Abg. Dr. Rewoldt (fr. kons.): Das Privatleben des Arztes läßt ih von seinem Berufsleben {wer trennen. Der Arzt, der das Tageslicht nit zu scheuen kat, braucht sih au vor diesem Gesetz nit zu fürhten, Die Rehtéanwaltschaft fühlt sch bei denselben Bestimmungen sehr wohl.

Abg. Kir [ch (Zentr.) bittet, über den dritten Satz gesondert ab- zustimmen.

Aba. Dr. Barth (fr. Vgg.) hält es für beden?li, Ebrengerichte niht nur über die Aerzte als folhe, sondern auch über sie als Menschen zu errihten. Mit demselben Recht könne man Ehren- gerichte für alle Menschen errichten.

Abg. Im Walle: In dem ersten Satze is ausdrücklih die Berufsehre bervorgehoben. Gegen diefe soll der Arzt allerdings auh außerhalb seines Berufs nicht verstoßen, die eigenen Berufsgenossen werden die Grenzen nit zu eng ziehen.

3 der Kommissionsfassung wird unter Ablehnung der freisinnigen und nationalliberalen Anträge unverändert an- genommen.

Nach § 3a hat das Ehrengericht zugleih als Ehrenrath die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Aerzten und anderen Personen zu vermitteln. Der Vorsißgende des Ehrengerichis kann die Vermittelung einem Mitgliede übertragen.

Abg Dr. Langerhans beantragt, diesen Paragraphen zu streichen, da derselbe cine unerhörte Neuerung für die Uerzte enthalte.

Abg. Dr. Rewoldt tritt dieser Auffassung entaegen. Ein Ausgleich von Differenzen zwishen Aerzten und anderen Personen könne nur nüßlich sein.

Abg. Dr. Martens (nl.) if ebenfalls für die Fafsung der Kommission.

S 3a wird unverändert angenommen, ebenso die S8 4 bis 14 unter Ablchnung mehrerer Anträge des Abg. Pr. Langerhans auf Streichung einzelner Bestimmungen.

S 15 sieht als ehrengerihtlihe Strafe auch Geldstrafe bis zu 3000 A vor.

Abg. Dr Langerhans beantragt, diese Summe auf 300 4A herabzu!eßen.

Abg. Im Walle meint, daß eine fo geringe Strafe für einen vielbeshäftigten, wohlhabenden Arzt eine Lappalie sei.

bg. Dr. Langerhans: Hzrr Im Walle thut fo, als ob es sich um Verbrecher handelt, 300 H sind für die Kleinigkeit genug.

S 15 wird unverändert angenommen. §17 sicht vor, daß Warnung, Verweis und Geldstrafen bis zu 300 S ohne förmliches Verfahren verhängt werden können; der Angeschuldigte und der Beauftragte des Ober- Präsidenten sollen aber das Recht haben, vor der Beschluß- fassung auf Eröffnung des förmlichen ehrengerichtlihen Ver- fahrens anzutragen.

Abg. Dr. Langerhans beantragt, die Worte „und dem Beauf- tragten des Ober-Präsidenten“ zu streichen. -

Der Antrag wird abgelehnt und der Abschnitt über das ehrengerichtlihe Stcafverfahren unverändert angenommen.

Der dritte Abschnitt handelt von dem Umlagereht und den Kassen der Aerztekammern.

Abg. Dr. Langerhans ecklärt si gegen den ganzen Abschnitt, der im Widerspruch mit der Verfassung stehe und verfassungsrehtlih bedenklich sei. A

Nach § 50 soll bei jeder Aerztekammer eine Kasse errichtet werden mit dem Siße am Amtssiße des Ober-Präsidenten.

Der Paragraph wird mit einem Zusaß des Abg. Jm Walle angenommen, wonach die Kasse der Aerztekammer der Provinz Brandenburg und des Stadtkreises Berlin ihren Siß in Berl.n haben soll. ali Nach § 57 soll das Gesey am 1. Januar 1900 in Kraft reten.

Abg. Im Walle beaatragt, es erst am 1. April 1900 in Kraft treten zu lafscn.

Geheimer Ober Regierungs-Rath Dr. Förster erklärt, daß tis Staatsregte'ung dagegen nichts einzuwenden habe.

Der Antrag Jm Walle wird angenomm:n.

Damit ist die zweite Lesung beendet.