1899 / 135 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 Jun 1899 18:00:01 GMT) scan diff

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nit mehr geschwiegen werden. Da ift es politisch für alle Theile richtiger, so schnell als möglich mit einem verhältnißmäßig so ein- fachen Gesege zu Ende zu kommen.

Meine Herren, gewiß kann ja die Staatsregierung nit das Geringste dagegen haben, wenn die hierbei nothwendig auftauhenden und nit möhte ih sagen künstlih hereingezogenen Fragen in der Kom- mission gründlich erörtert werden; im Gegentheil, das kann ja nur ibren Wünschen entsprehen. Aber ich hoffe doch, daß diese im Ganzen einfahe Sachlage folhe Schwierigkeiten nicht verursacht, daß eine allzulange kfommifsarisGe Berathung als noth- wendig erahtet wird. Diejenigen , welWe weiter gehen wollen in ihren Anforderungen in Beziehung auf die Ver- allgemeinerung des Kommunalwahlrechts, die diese Vorlage noch nit als ganz- genügend ihren Wünschen erachten, haben sich zu meiner Freude doch im Ganzen beshieden und fh gesagt: es ist richtiger, bier den Sperling auf dem Dae zu nehmen, der sicher ift, (Heiterkeit. Zuruf: in der Hand 1!) den Sperling in der Hand festzuhalten, als durch weitergehende Forderungen das Ganze zu ge- fährden. Also auch nach dieser Seite \{heint mir die Vorlage bei allseitigem guten Willen in einer ziemlih kurzen Zeit, jedenfalls

in dieser Session, sehr wohl verabschiedet werden zu können.

Es ift die Frage aufgeworfen, ob hier eine Grenze zwischen Stadt- und Landgemeinde gemacht werden solle, ob eine verschiedene Behandlung dieser beiden Gemeindearten mögli sei. Die Kommission wird bald finden, daß dies weder rathsam noch ausführbar ist. Jh hoffe daher, daß der Herr Abg. von Heydebrand diesen Gedanken in der Kommission namentlich auf Grund der vorliegenden Statistik bald wieder fallen laffen wird. Erwogen kann ja die Sache werden.

Dann is} aber von vershiedenen Seiten die Frage aufgeworfen worden, ob es richtig sei, und ob es nit zu sehr eine mechanische Gleihmacherei bedeute, durch Gese überall gleihmäßig das Wahl- recht in den Kommunen gleih zu stellen, und man hat da wohl gedacht an Ortéstatuten. Wenn wir uns hier die Aufgabe gestellt hätten, das Wahlrecht, wie es in den verschiedenen Provinzen, in Stadt und Land geordnet iff, in Preußen gleich zu gestalten, dann könnten wir uns uicht auf eine Korrektur beschränken, welche durch die Neränderungen in der Steuerzahlung nothwendig geworden ist, dann müßten wir die gesammten Kommunalgeseßze in der preußischen Monarchie zur Umarbeitung bringen. Wir haben das einmal hier im Landtage bezüglih der Städte verfut und stießen damals \{chon auf solhe Schwierigkeiten, daß aus unseren Ausarbeitungen \{chließlich überhaupt nichts wurde. Wenn man das Ziel fich soweit stecken wollte, daß man das Wahlrecht gleicartig in der ganzen Monarchie gestalten wollte, entgegen allen bergebrachten Gewohnheiten und bestehenden Einrichtungen, dann bin i) überzeugt, wäre die hier vorliegende dringlihe Frage ad Kalendas Graecas vertagt. Aber man fönnte ßch ja nun allerdings beshränken auf ein Ortsftatut, welches das Wahlrecht, soweit es abhängt von der Eintheilung der Wähler in Steuerklafsen, insofern in den einzelnen Gemeinden modifizieren könnte. Ih bin nit berehtigt, auf einen solchen Ge- danken den die Regierung übrigens in der Vorberathung auch wohl erwogen, aber geglaubt hat, fallen lassen zu müssen meinerseits, wenn ein solcher Versuh gemaht würde, eine entseidende Erklärung des Staats-Ministeriums abzugeben. Aber ih möchte doŸ schon jetzt sagen: wenn diese Wünsche hauptsäthlih hervorgetreten find in solchen Bezirken, wo konfessionelle und politishe Gegensäte nach meiner Meinung in beklagenëwerther Weise in die kommunale Verwaltung {hon eingedrungen sind, so sollte man sih fragen, in welchem Grade diese Gegensäße vershärft würden, wenn durch eine zufällige Mehrheit, vielleiht mit Zustimmung der Staats- regierung, zum Nachtheil des anderen Theils durch Ortsftatut das Gesetz geändert würde. (Sehr richtig!) Ob das, meine Herren, zum Frieden in der Gemeinde beitragen könnte, ob dadurch niht umgekehrt die größte Verbitterung entstehen würde, das möchte ich jedenfalls {hon jeßt den verehrtén Herren, die die kommifsarische Berathung führen werden, anheimgeben.

Meine Herren, nah meinen zwanzigiährigen Erfahrungen in der Kommunalverwaltung is die Art und Weise, wie das Wakhlrecht ge- ordnet ist, niht so entscheidend, wie man glauben follte. Jch bin zwanzig Jahre in zwei Kommunen Ober - Bürgermeister gewesen, wo überhaupt kein Dreiklassenwahlsystem bestand, sondern das gleiche bürgerlihe Stimmrecht, aber mit einem starken Zensus nah unten. Wenn ih nun verglichen habe, welhes Resultat giebt dieses ganz ab- weihende Wahlsystem gegenüber den Nachbarstädten etwa gleicher Größe und Bedeutung, in welhen das Dreiklafsenwahlsystem galt, so habe ih keine große Verschiedenheit, selbs nicht in der Zusammen- setzung der Gemeindekörpershaft, aber garniht in der Art der Ver- waltung gefunden.

Der Abg. Richter hat ja mit einem gewissen Ret, wie ih das garniht beftreiten will, auf Bedenken hingewiesen, welche aus einer zu geringen Zahl von Wählern erster Abtheilung entstehen fönnen, aber Gott sei Dank is unsere Bürgerschaft in den Städten doch so beshaffen, daß. Erscheinungen, als wenn Vertreter in den Kommunen die Kommunalverwaltung führten in ihrem eigenen einfeitigen Privat- interesse, nah meiner Erfahrung in Deutschland fs gut wie garnicht hervorgetreten find. Au nach dieser Richtung ist meiner Ansicht nah die Gefahr eine außerordentlich geringe. Aber das halte ih im bôhsten Grade für wünschens- werth, daß die breiten, gut fituiecten und gebildeten Mittel- flafsen, die es au nit nôthig haben, wenn ih den Ausdruck mal gebrauchen darf, sich an der Gemeinde zu bereichern, einen großer, starken, entsheidenden Einfluß auf die Kommunalverwaltung haben. Meine Herren, die wenigen, ganz reihen Leute sind oft naturgemäß niht fo sehr und au nicht innerlih auf Gedeih und Verderb mit ihrem Heimathsorte verbunden, wie das die eigentlihen Mittelflafsen find. (Sehr richtig!) Das große Interesse für die Kommunen, für ihre Fortentwicklung, für ihr Gedeihen, vas Herzensinteresse, möchte ih sagen, den eigentlichen deutschen, so segenêreihen Lokalpatriotitmus, das Heimathégefüßl das finden Sie am stärksten, am weit ver- breiteisten vertret-n in den Mittelkflafsen. (Sehr richtig!) Aber weiter, der Abg. Ritter hat ganz rihtig darauf hingewiesen, daß die ganz reihen Leute gar oft mit großen Geschäften und geschäftliher Jnanspruhnahme in der Regel viel zu wenig Zeit haben, si intensiv um die Gemeindeverwaltung zu bekünmern ; daß die Neigung, auch das Gefühl der Ehre der Theilnahme an der Verwaltung ihrer Hcimaths- gemeinde in den Mittelklafsen im allgemeinen am allerstärksten vertreten ift. Gerate deswegen halte ih dieses Geseg für fo segentrei, weil nah dieser Richiung hin eine bedeutende Stäckung eintritt. Das bezieht

fh nicht nur auf Handwerker, auf Hausbesitzer, auf Kaufleute, sondern namentli und vor allen Dingen bezieht sih das au auf die Männer der Wissenschaft, auf Rechtsverständige, auf Aerzte u. \. w.; leßtere gerade können fh nach meinen Erfahrungen in den Fragen der öffent- lichen Gesundheitépflege an der Gemeindeverwaltung sehr nüßlid be- theiligen.

Fh glaube, daß diese Säße hier kaum bestritten werden, und wenn man gefagt hat, jeder Einzelne würde ja dadurch, daß die zweite Abtbeilung nunmehr in Zukunft zahlreiher beseßt würde, gewisser- maßen an dem individuellen Waklreht verlieren, weil er es in Zukunft mit Mehreren theilen müfse, so kommt darauf garnichts an. Es fkoumt darauf an, ob die Klasse, die die natürlihe Hauptträgerin der Gemeindeverwaltung ist, gewinnt, und das geschieht durch die zur Berathung stehende Vorlage.

Meine Herren, man hat die Frage aufgeworfen, die aber nach meiner Meinung nah der natürlichen Beschränkung, die diese Vorlage si auferlegen muß, und na dem konstant geäußerten Willen des Landtages in Uebereinstimmung mit der Regierung sich au auf- erlegen soll, nit hierher gehört man hat aber die Frage aufgeworfen, ob es vielleicht rihtiger wäre, die MiteinreGnuñg der Staatssteuern bei der Vertheilung der Bürger in Steuerklassen gänzlih fallen zu lassen. Nun aber wird mein verebrter Na&bar Ihnen das noch näher darlegen, daß merkwürdigerweise das Resultat zablenmäßig fast ganz tdentisch bleibt, ob man die Staatsfteuern mitrechnet oder nicht. Aber ih glaube, es find doch auh sehr widtige Gründe dafür da, daß die Staatssteuern mit in Anrechnung kommen, wenn man mal das Prinzip des Wahlrechis von der Steuerleistung abhängig macht; denn ih muß doch sagen, die Kommune hat auch bedeutende öffentli redtlihe, staatlihe Aufgaben beutzutage, daß es durchaus beretigt ist, die Leistungen für den Staat in Ans@lag zu bringen für die Stellung der Einzelnen in der Kommune, und das ist auch der Grund, weshalb diese Frage hier früher gar keine Schwierig- keiten und Zweifel herbeigeführt hat.

Mir haben ja im großen Ganzen au in der Presse eine gewisse dur{gängige Zustimmung für die Bestrebungen, die dieser Gesc§- entwurf verfolgt, gefunden, hier und da aber au heftigen Wider- stand. Aber dieser Widerstand beruht doch nur auf dem Gesfichts- punkt, daß die Beherrshung der einzelnen Gemeinden dur politishe oder fkonfessionelle Parteien ih durch dicsen Gesetz- entrourf verschieben würde. Wollte bie Regierung bierauf entscheidendes Gewicht legen, so würde fie sehr bald auf thatfählihe Unmöglich- keiten stoßen; davon will i aber absehen. Aber fie würde dann einen falsGen Weg beschreiten, wenn fie anerkennte, daß die Gemeindever- waltung und die Träger derselben wesentli noch konfessionellen und politischen Gesihtspunkten bestimmt werden follten, das wäre das gerade Gegentheil dessen, was jede verständige und mit dem Wohl und Wehe der Gemeinde es gut meinende MRegierung thun könnte. Wir können uns bei diesem Gese es ift geradezu unmögli in der Dur{fükrung, aber es wäre au im böhsten Grade verkehrt in der Sache felbst um die politishen Meinungen, welche die Theilnehmer an der Kommunal- verwaltung haben, nicht kümmern; das ift ausgeschlossen, und wenn wir das, wie gesagt, thun wollten, so würden wir ja viel weiter gedrängt werden als zu einerReform desKommunalwesens, dann würden wir geradezu künftlih politishe und konfessionelle Gegensäße in die Gemeinden geseßlich hineinwerfen.

Fh glaube aber au garnit, daß alle in dieser Beziehung auf- gestellten Berehnungen ritig sind, ih glaube es auch deswegen nicht, weil tas nachbarlihe Vertrauen in der Gemeinde bei den Gemeintercahlen nah meiner Erfahrung viel bedeutender ist, als sol@de allgemein politishen oder konfessionellen Meinungsverschiedenbeiten. (Sehr rihtig!) Das, möchte ih sagen, lehrt jeden, der sich um die Gemeindeverwaltung bekümmert bat, die täglihe Grfahrung. Die Berehnung bloß auf Steuerleistung ju stützen, das ist von vornherein etwas vollftändig Irriges. Es sollten alle Interessezten sich bemühen, durch Beweise lebendigen Interesses für das Wohlergehen der Gemeinde, durch lebendige Theilnahme an der Verwaltung selbst, durch eine objektive Behandlung aller Ge- meindefragen Vertrauen bei allen politishen Parteien zu gewinnen, es wäre die größte Wohlthat, wenn dieses Geseß dazu beitrüge, folche \{hroffen, vielfah bistorisch hergekommenen Gegensäß? auf dem Ge- biet der allgemeinen Politik aus der Kommunalverwaliung mehr und mehr zu entfernen.

Meine Herren, ih hake shon angedeutet, daß die Bedeutang von Aenderungen in den Bestimmungen über das Wahlreht in den Kom- munen gerade vielfah übershägt wird. Und das ift auch natur- gemäß. Ich bin von jeher der "Meinung gewesen, wie man au denkt über allgemeines Stimmreht und ih Habe ja jeßt sogar in dieser Beziehung die Zustimmung des Herrn Abg. Richter für das Reih, für andere Körperschaften, das allgemeine Stimmreht würde in den Kommunen das größte Unheil anrichten. Wenn wir einen Zustand herbeiführen, daß die- jznigen, welche zahlen, nit regieren, aber die regieren, welche nit zahlen, sondern votieren auf Kosten der andern, so muß das nah der menschlicchen Natur die großen Unzuträglichkeiten und Nachtheile, die ein sol&es System in anderen Ländern ja vor unseren Augen gezeigt hat, man braucht doc nur nah den amerikanishen Städten, nah vershiedenen fran- zösishen Städten und nach Kommunen in der Schweiz zu sehen, bei uns darüber können wir uns doch keine Illusionen mahen genau dieselven Nachtheile herbeiführen. (Sehr richtig !)

Aber, meine Herren, ih ziehe da doch eine Dur(hschnittslinie, Die Frage, was leistet der einzelne für die Gemeinde, muß bezügli seiner Rechte in Betracht gezogen werden, kann aber nihcht allein entscheiden. Das ODreiklassenwahlsystem im allgemeinen zieht bier aber eine ridtige Mitte. Die Interessen der Persönli(hkeit, seine versönlicen Leistungen für die Gemeinde, seine Arbeit und Thätigkeit für die Gemeinde müssen auch eine erheblihe Bedeutung haben neben der einfahen Steuerleistung, und im Großen und Ganzen wird das Drei- flassenwahlsystem hier allerdings die mittlere Linie ziehen. Ich glaube sogar nah meinen Erfahrungen, daß in manhen Beziehungen das Drei- flafsenwahlsystem für Kommunen dem Syftem des gleichen bürgerlichen Wakblrehts, wie es z. B. in Hannover besteht, auch in Frankfurt, mit starkem Zensus nach unten, vorzuziehen ist, namentli deswegen, wei: es eine große Garantie giebt, daß alle verschiedenen Klasseu auch die nur sehr gering bemittelten doch auch mal theilnehmen können an der Verwaltung und Vertretung ihrer Heimath, mehr als das gleiche bürgerlide Stimmrecht mit Zensus dies thut.

Ich kann schließlih nur die Bitte wiederholen: wollen die Herren

- dahin streben, nit dieses Gese auf die lange Bank zu sieben, sondern,

wenn irgend mö,lih, noch in dieser Session zum Abschied zu bringen, Die wenigen Ausstellungen, die bier im Ganzen gemacht sind, werden ih größtenth-ils in der Kommission, wie ih glaube, beseitigen lassen. Herr Dr. Sattler hat eine Reihe von vermeintli%en Unklarheiten in der Vorlage gefunden. Diese Unklarhbeiten erkennen wir nicht an. Wenn Sie aber für einen oder anderen Abgeordneten vorhanden sind, fo werden sie si in der Kommission leiht beseitigen lassen. Gr hat um ein Beispiel herau8zugreifen gefragt, ob das Geseh auch auf gewisse Verhältnisse in Hannover Anwendung findet. Fch kenne keine Verbält- nisse in der Provinz Hannover, auf die daëfelbe irgend welhe Anwendung finden könnte; denn in Hannover besteht keine Einrichtung, nah welcher nach den direkten Steuern das MWablrecht- sich rihtet. In den Städten besteht gleihes bürgerliches Stimmrecht, wie ih {hon sagte, und auf dem Lande sind allerdings in den Ge- meinden oft 4 Wahlklassen der Wakhlberechtigten vorhanden, Sie werden aber nit gebildet nach den direkten Staatssteuern, sondern nah anderen Gesichtspunkten z. B. nach der Spannfäßigkeit oder Nichtspannfähigkeit von Höfen u. |. w. Also auf Hannover kann das Geseß überhaupt keine Anwendung finden.

Dann hat der Herr Abgeordnete gefragt, ob der Zensus, der ja auch im Kemmunal-Dreillafsenwahlsystem besteht, weg- gewisht oder geändert würde ? Das ist ebenfowenig der Fall, In der Beziehung werden die Zweifel vollständig aufgekiärt bezw. beseitigt werden können.

Meine Herren, sehen Sie diefes Gescß ledigli als foles an, und ih bin auch überzeugt, daß ein System, ein Geseh mit einem andern, einen ganz verschiedenen Gegenstand betreffenden Gesetze in Ber- foppelung zu bringen, hier in diefem boben Hause niemals aufkommen wird; Eine solche Behandlung ist der Tod einer objektiven Gesetzgebung, sie führt zu den allergefährlisten Konsequenzen , f{ließlich zu einer eigenen Herabsezung der Bedeutung der Landesvertretung, Gescieht es so, so halte ih die Hoffnung fest, daß wir nicht auseinandergehen, ohne die nun endlich hier durchg-füßrte Korrektur im Wahlsystem der Kommumen, soweit sie dur die Steuerreform nothwendig geworden ist, in der Geseßsamm!lung gedruckt zu lefen.

Abga. Stengel (fc. kons.): Das Geseß kann au bei einer ein- acbenten Fommissionsberathung noch in dieser Session verabschiedet werden. Dieser Zweck wäre allerdings leichter zu erreidjen gewesen, wenn uns die Vorlage, wie andere wichtige NBorlagen, früher zu- gegangen wäre. Die Sekundärbahnvorlage if beute noH nit vor- gelegt. Wie lange follen wir denn überhaupt noch hier bleiben? Wir baben au zu Hause zu thun. Wenn das fo weiter geht, dann können nur ncch dret Kategorien nach dem Wort des Herrn von Bethusy- H:c an den Verhandlungen theilnehmen, die mit einem B anfangen: Beamte, Berliner und Bummiler. Die Vorlage trifft im allgemeinen das Richtige. Nur die Einkommensteuer zu Grunde zu legen, wie Herr Richter will, würde do® nit angehen. Der Einfluß der Groß- grundbesizer und Industriellen in den Kommunen beruht nit bloß auf dem Wahlre{(t, und man kann den Wählern ter ersten Klasse nit vorwerfen, daß sie bisher von ihrem Rechte etnen be- sonders bôfea Gebrau gemacht haben. Viel diskutabler wäre es, die Staatsfteuer bei der Berehnung ganz herauszulassen, noch besser, einen Modus zu finden, die gebildeten Wähler in die zweite Klafse zu bringen. Das ift freilih sehr shwierig. Ueber diese Fragen können wir aber [eidt in der Kommission uns einigen, und ih beantrage deshalb, die Vorlage einer Kommission von 21 Mit- gliedern“ zu überweisen.

* Fiñ Regierungs-Kommiffar ergänzt die Ausführungen der Minister dur ftatistishe Mittheilungen. Er sucht nahzuroeijen, daß das Resultat zablenmäßig ganz dasselbe sein würde, wenn man das Gemeindewahlrecht nur auf die Kommunalfteuern basieren würde.

Abg. Ehlers (fr. Vgg.): Streitig ist nur der Maßstab, der dem Wahlrecht zu Grunde gelegt werden soll. Das Durchschnitts- prinzip {eint mir zu mechanisch zu fein. Was der Herr Minister von Miquel darüber gesagt bat, daß die Verständigsten in der Ge- meinde vertreten sein sollen, klingt alles sehr {ön, aber die Vorlage trägt diesem Gedanken wenig Rechnung. Die Zahl der in die Liste Eingetragenen bew-ist weniger als der Umstand, ob die Wähler über- haupt wählen oder nicht. Bei dem mangelhaf:en Dreiflassenwahl- system ist es mögli, daß in den einzelnen Gemeinden Kon}equenzen eintreten, an die man garnickt gedacht bat, und daß der Machtzurwachs des Mittelstandes geradezu geschwächt wird. Unsere endgültige Stellungnahme zu der Vorlage wird sih richten nah der Gestalt, die sie in der Kommission finden wird.

Abg. Vorster (fr. kons.) befürchtet, daß namentlich in industriellen Bezirken der zweiten Klasse nicht Gebildete, sondern Arbeiter und fleine Handwerker zuwahsen werden. Es sei überhaupt schr schwierig, für alle Komuuxen ein gleihes Syfiem einzuführen. Den Gemeinden müsse deshalb auf der Grundlage der Selbstverwaltung eine Pèite wirkung bei der Gestaltung des Wahlrehts eingeräumt werden, Hoffentlih werde die Kommission nicht als ftatistishes Bureau arbeiten, jondern den sahlihen Verhältnissen Rechnung tragen.

Die Diskussion wird geschlossen und die Vorlage einer Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen.

Schluß 21/2 Uhr. Nächste Sißung Sonnabend 11 Uhr. (Dritte Berathung der Vorlage über die ärztlihen Ehren- gerihte; Rehnungs- und Wahiprüfungen; Petitionen.)

Verkehrs-Anstalten.

Bremen, 9. Juni. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Dampfer „Brèmen“ 8. Zuni v. New York n. Bremen abgeg, „Mark“ 7. Zuni v. Buenos Aires n. Bremen abgeg.,, „Trare" 8. Junt v. New York in Bremerhaven angek, "Wittekind*, n. d. La Plata best , 8. Juni Las Palmas pater

19. Juni. W.T. B) Dampfer „Babelsberg“, v. Ost-Asien kom- mend, 8. Juni Ouessant passiert. „Oldenburg“ 9, Juni Reise v. Colombo n. Fremantle fortges. „Weimar“, mit dem Marine-Ablösungst: ans- port n. Ost-Asien beft., 9. Juni in Singapore angek. „Nürnberg“ 9, Juni Reise v. Ymuiden n. Hamburg fortges. „Aller“, v. New York kommend, 9. Zunt in Genua angek. „Saale“, n. New HYork best, 9. Juni in Neapel angek. „Darmstadt“, n. Australien veft., 9, Juni Gibraltar passiert. „Bayern“, n. Oft-Asien best., 9. Junk in Aden angeck. „Bonn“, n. Baltimore best., 9. Juni Dover pasfiert.

_ Hamburg, 9. Juñi. (W. T. B.) Hamburg-Amerika- Linie. Dampfer „Helvetia® v. St. Thomas n. Hamburg abg, „Christiania* gestern Dunnet Head passiert. „Fürst Bismark“ geftern Dover passiert und heute in Cuxhaven angek. „Palatia“ heute in New York angek. „Phönicia* heute Lizard passiert.

London, 9. Juni. (W. T. B.) Castle-Linie. Dampfer „Arundel Castle“ gestern auf Ausreise die Canarischen Insela passiert.

„g 135.

der in den Haupt-Bergbaubezirken Preußens im I. Vierteljahre 18993 verdienten Bergarbeiter -

fl n d Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 10. Juni

Statiftik und Volkswirthschaft. Nachweisung

Mit Aus\{luß der fest besoldeten Beamten und Aufseher. I. Durthshnitts-Löhne sämmtlicher Arbeiter.

Löhne.

Gesammt-Belegschaft

im

Verfahrene Arbeit3- \{ihten auf 1 Arbeiter

im

Verdiente reine Löhne (nah Abzug der Knappschafts-, der Invaliditäts-

Beiträge)

aller Arbeitskosten, sowie und Altersversiherungs-

Art und Bezirk des Bergbaues

Jahres- mittel 1898

Ee 1899

V.-J. | V.-J. 1898

(abgerundet auf ganze Zahlen) M

IVŸ.

insgesammt im

auf 1 Arbeiter und 1 Schicht im

auf 1 Arbeiter

im

L Were 1899

IV. V.-J. 1898

I. V.-J. mittel 1899 1893

Jahre3-| I. B.- 1899

Vi I. |V.-J. 1898

M i M M h

il

A

6. U

8. 9. ; 11. 12, +1,13

a. Steinkohlen- berghbau. in Oberschlesien . in Niedershlesien . . . im Ober - Bergamtsbezirk Dortmund : a. Nördliche Reviere 1) b. Südliche Reviere 2) .

61416 20 388

143 661 50 997 |

11 836 609 4164 732

43 970 327 15 237 865

Ix 943 153 4 231 003

43 201 927 15 163 469

Summe O.-B.-A. Dort- mund (a, b und Revier D G U E

bei Saarbrücken (Staats- werke) . A R

bei Aagen .

b. Braunkohlen- bergbau. im Ober - Bergamtsbezirk Halle: tj irte si lc le

c. Salzbergbau. * im Ober - Bergamtsbezirk es

in Mantfeld (Kupferschiefer) n Mansfe upferschiefer im Oberharz . E zie in Siegen-Nassau . «5 fonstiger rechtsrheinischer . linksrheinischer V

195 414

37108 9910

4 503

13 270 3 246 18 966 7 864 3 535

1) und 2) \. Anmerkung *) und 6 3) Hinzu tritt der Werth der

mittel 1898 = 0,09 Á für 1 Schicht.

27 631 2

4482

/

13 035 I 3 293 18 509 2 7 659 3 405

3 3097 3338 0 069 6 072 F301 00

|

j

7 151 | 4385 | |

59 353 196 9 362 387

5 891 422

S 1 247 970

77 3 150 895 75 509 258 3) 75 4314 468 72 1 562 630 75 600 766

der untecen Nachweisung.

rotkornzulage: im I. V. -J. 1899 = 0,12 &, im 19. V.-J. 1898 = 0,07 A, im Jahre8-

2 524 975 |

58 517 383

9 502 668 2 531 563

5: 937 577

1.248 755

3 180 442 533 506 ?) 4 047 298 I 495 493

615 355

3,64 3,59

3,17 3,95

4x5 N} 2,135) ¿ 2,99 2,89 272 2,72 2,42 2,38

157 5)

T SFO

9237| 244

1623) 219 195 181

227 199 170

IT. SZabl

B Art und Bezirk

Bergarbeiter 1)

von der Gesammt-

des Bergbaues

der unterirdish beschäftigten eigentlichen

Dauer einer Schicht

o R 2

Belegschaft _

S. Lo

Unterirdish be- \cäftigte eigentliche

ergarbeiter

|

Z

mittel 1898

—_ u

von der Gesammt- 2 B Sea S

Belegschaft

R

|

1.

o 2

ck K L K

I

Sonstige unter- irdisch beschäftigte Arbeiter

_reines Lohn

im Jahres-

[K mittel

von der Gesammt- E

1898 Belegschaft |

pi O *- d-i

& LA

- L

im Jahres-

und Durcschnitts-Löhne der einzelnen Arbeiter-Klassen auf 1 Schicht.

Ueber Tage be- shäftiate erwachsene männliche Arbeiter

| reines Lohn

mittel

_ È

Jugendlihe männ- liche Arbeiter (unter 16 Jahren)

Weibliche

| |

s 1 _ = S

| G e o Tr =

im Jahres-| _ |=

2 La

1898 von der Gefammt- Beleg\chaft mittel 1898 von der Gesammt- Belegschaft

a G3

S K

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|

ines Lohn

E

L pa! 2 im Jahres-

Arbeiter

l

mittel 1898

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u pp s | I

a. Steinkohlen- bergbau. in Oberschlesien . „. in Nieder\lesien im Ober-Bergamts- bezirk Dortmund: a. Nördliche Reviere *). b. Südliche Reviere) .

J o

pt Go —_— +ck

Summe O.-B.-A. Dortmund (a, b und Revier Osna- O s

bei Saarbrücken (Staats8werke)

D e s b, Braunkohlen - bergbau.

im Ober-Bergamts-

bezirk Halle

e. Salzbergbau. im Ober-Bergamts- bezirk Halle

d, Erzbergbau. in Mansfeld (Kupfer- \wiefer) im ren s j in Siegen-Nassau . sonstiger rehchts8- rheinisher . - linkêrheiniszer .

3,30 2,467) 3,44

3,11

2,74 | 2,61

1) Ginshließlich Ein- und Ausfahrt, 2) Gesammt-Belegschaft vergl. Spalte 2 von I.

3) Für 7,7 9%: 8 Stunden; für 51,4%: 4) Für 14,6 9/0: 8 Stunden; für 71,49/6: s) Nördliche Neviere: Recklinghassen,

Oft-Cssen, West-Essen, Oberhausen.

) Südliche Reviere: Süd

1) Siehe Anmerkung 3) bei I.

10 Stunden ; 10 Stunden; Ost-Dortmund, West-

„Dortmund, Witten, Hattingen, Süd-Bochum, Skd- Essen, Werden,

r 40,9 9/6: 12 Stunden. für 1400/0: 12 Stunden. Dortmund, Nord-

Bochum, Herne, Gelsenkirhen, Wattenscheid,

[G99.

: Der Verkehr im Suez-Kanal. Na dem „Archiv ‘für Post und Telegraphie“ haben den Suez- Kanal im Jahre 1898 3503 Damvfer mit zusammen 9 241 594 Reg.- Tons passiert. Diese Dampfer vertheilen si nach der Nationalität in der Reihenfolge des Tonnengehalts —, wie folgt : Englische . 229% mit 6297 743 Reg.-Tons, Deutsche î 969 597 Französische 571 516 Niederländische 381 866 Oesterreichisch-Ungarische 213 020 183 324 153191 149 306 137 293 81 216 57 723 23 319 9 877 4 289 4 241 Lal 1335 591 319 297

Ftalienische Norwegische Türkische Dânische Egyptische Chinesische Rumänische t R Griechisbe Schwedische Argentinische Portugiesische

C Ga L S n D a4 I Ò ch8. 24 ch Cn ch2 Q. n R

Zur Arbeiterbewegung.

Fn Krefeld baben der „Köln. Ztg." zufolge die Weber- Aus\chüsse beshlossen, wegen mangelnder Mittel den Kampf bis zu einer \spätern, günstigen Gelegenheit aufzuschizeben, bis dahin aber eifrig Ausstandszelder zu sammeln Damit ist ein Ausstand für jeyt abgewendet.

Aus Dülken wird demselben Blatt berichtet : Zwischen der Direktion und den ausftindigen 600 Arbeitern der Ffieders- rheinishen Flahsspvinnerei ist eine Einigung erzielt worden. Die Arbeit wicd am nächsten Montag aufgenommen werden,

Hier in Berlin fand gestern vor dem Eintgungsamt des Berliner Gewerbegeriht8s-die Verhandlung zur Beilegung des Ausstandes der Steinseger statt. Nachdem die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer ibren Standpunkt dargelegt hatten, verkündete, wie die „Voss. Ztg.“ berichtet, der Vorsigende, Assefsor von Schulz einen Vergleichóvor- \chlag, der dahin geht, bei neunstündiger Arbeitszeit scch8s Pausen von verschiedener Zeitlänge und einen Stundenlohn von 65 &S zu gewähren. Ueberstunden sollen am Taze mit 79 und des Nachts mit 90 4 _ bezahlt werden. Diese Abmachungen follen bis ¡zum 1. Januar 1901 Gültigkeit haben. Die Arbeitgeber erklärten, den Vergleich nur unter Vorbehalt der Zustimmung der Innung annehmen zu Iönnen, und wollten diese, falls die einzuberufende Versammlung zustimmt, bis heute Vormittag dem Gericht überreihen. Auch die Arbeitnebmer übernahmen diese Vers pflichtung gegenüber dem Einigungsamt, das bei einer Ablehnung des Vergleih8vorschlags einen Schiedsspruh fällen wird. Ein Aus- stand, der in der Handschuhfabrik von Doerksen ausgebrochen war, endete, der Berliner „Volks-Ztg.* zufolge, mit der Niederlage der Ausständigen. Die Arbeit wurde zu den alten Bedingungen wieder aufgenommen, nahdem sich ausreihende Grsaßkräfte für die uss ständigen gefunden hatten.

Literatur.

Technologie der Sglosserei von Julius Hoch, Lehrer an der Königlich sächsischen Baugewerkschule mit Tiefbaushule in Zittau. Erster Theil: Beschläge, Schloßkonstruktionen und Geld- shrankbau. 446 Seiten mit 956 Abbildungen. Preis, in Original- leinenband, 6 A Zweiter Theil. Die Bauschlosscrei. 432 Seiten mit 238 Abbildungen. Pecets, in Originalleinenband, 6 4 Verlag von I. I. Weber in Leipzig. Dieses Werk behandelt das umfang- reie Gebiet der Schlofserei in der Weife, daß ih der erfte Theil mit den Beschlägen, den S(hleßfonstruktionen und dem Geldschrankbau beschäftigt, während der zweite Theil der Bauschlofserei, ins8befondete den Gisenkonstruktionen gewidmet ist. Gin dritter Theil, welcher noch folgen sol, wird von der Kunstschlosserei sowie den Ver- \{önerung8arbeiten des Eisens handeln und für einfache fiil- rihtige Entwürfe die Grendregeln darbieten.“ Bisher fehlte es fast ganz an einem \folchen Buche, das aus\ch{ließlih der Sw@lofs-rei gewidmet ist und au die in dieses Gebiet gehörenden Neuigkeiten ausführlich und eingehend bis auf dic jüngste Zeit be- handelt. Angesichts der großen Zahl neuerer Konfiruktionen sind tets die besonders charakteristishen Beispiele der einzelnen Gruppen nicht nur aufgeführt, sondern auch beschrieben. Ferner ist der ganze Stoff möglichst systematisch gegliedert, sodaß der Benuyer des Buhhes einen verbältnißmäßig leihten Ueberblick über das ganze Gebiet ge- winnt und \chnell jene Kapitel herausfinden kann, denen er seine Auf- merksamkeit zuwenden will. Den zur Erläuterung des Textes dienenden Abbildungen (der erste Theil enthält deren 296, der zweite 288), unter denen sich zahlreiche Originalzeich- nungen befindea, ist eize ganz besondere Sorgfalt gewidmet. Im ersten Theil ift der Geldshrankbau zum erften Male ausführlih behandelt und die Konstruktion, namentli der Zusammenbau der einzelnen Schranktheile eingehend dargestellt. Unter den Abbil- dungen zu diesem Abschnitt findet man auch eine größere Anzahl von Horizontalschnitten, die bisher noh nirgends veröffentlicht worden find. Fm zweiten Theil is vor allem auf die elementaren Gisenverbin- dungen Rücksicht genommen, weil sh in der eigentlichen Bauschlosserei dem auf der Höbe der Zeit stehenden Schlossermeister ein Feld der Thätigkeit eröffnet, auf dem er wirksam den Wettkamp?; mit der Große industrie aufnehmen kann, nahdem die Anfertigung der Beschläge und Sclöfser größtentheils an den Fabrikbetrieb übergegangen ift. Die Technologie der Schlosserei" eignet ih fonah nit nur für den Lehrling und Gebilfen als Leitfaden in seinem Fach, sondern au für den jungen Meister als Handbuch, das ibn befäbigt, den stetig fortschreitenden Ansprüchen der neuesten Zeit zu genügen.

Schneiders Praktisches Gartenbuh. Gründlihe An- weisung, \ämmtlite Blumen, Gemüse, Obft- und Weinsorten, Frucht- sträucher 2c. mit Erfolg zu ziehen. Unter Berücksichtigung der für die Zimmerkultur geeigneten Pflanzen. Zweite Aujlage, neu bearbeitet bon Friedrich Huck in Erfurt. Oranienburg, Ed. Freyhoff?s Berlag. Preis 1,50 4, geb. 2 M Schon die erste Auflage dieses Gartenbuch8 erfreute si einer guten Aufnahme; in der jeßigen Neu- bearbeitung hat das Buch dur die Hand des bekannten Kunst- und Handelsgärtners Huck in Erfurt wesentliche Verbesserungen und auch Erweiterungen erfahren, sodaß es den Bejiyern von Hausgärten, die an selbstgezogenera Gemüse, Blumen, Bäumen und Sträuchern Meere haben, wegen sciner praktischen Rathschläge empfohlen werden kann.

Reisehandbuh für die christliche Familie. Verlag der Buchhandlung der Berliner Stadtmission. Preis 50 «A. Dieses Buch bietet cine Uebersicht über die Hosplze, die für sich be- stehen oder mit Vereintbäufern und Herbergen zur Heimath verbunden sind; es gewährt Auékunft über Einrichtung und Umfang dieser Häujer und ihre Besonderheiten, aus deren Prüfung der Leser ent- nebmen fann, ob das betreffende Haus für thn paßt oder nit. Ferner