1899 / 141 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Jun 1899 18:00:01 GMT) scan diff

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

76. Sigung vom 16. Juni 1899.

Auf der Tagesordnung steht zunächst die Verlesung der “Interpellation der Abgg. Roeren und Dr. Hitze:

Aus welchen Gründen -hat die Königliche Staatsregierung den in der Thronrede am 16. Januar d. I. angekündigten Gesetzentwurf, betreffend die Besteuerung der MWaarenbäuser, dem Land- tage 4 nit vorgelegt, und für wann ift die Vorlegung zu erwarten ?

Der Vize - Präsident des Staats - Ministeriums, Finanz Minister Dr. von Migu el erklärt fich bereit, die Jnterpella- tion soglei zu beantworten.

Zur Begründung der Jnterpellation erhält das Wort

Abg. R oeren (Zentr.): Ih will bei der Geschäfislage des Hauses die ganze Frage nit aufrollen. Die Snterpellanten beabsihtigen nur, Klarheit darüber zu afen, we8halb dieser Entwurf troß der außer- gewöhnlihen Ausdehnung der [Session noch immer nit vorgelegt ift. Bei Beginn der Session war bereits ein Entwurf ausgearbeitet, der sh an die unwirksame französishe Steuer anschloßi. Die Handel- und Gewerbetreibenden des Mittelstandes versprehen fih nur von der Einführung einer Umsaßsteuer etwas Erspricßlihes, wie fie auch in dem bayerishen Geseß vorgesehen ist. Die Niefengeshäfte und Bazare haben in den legten Jahren einen immer größeren Umfang angenommen , sie umspannen das ganze Land mit einem Neß von Filialen und verkaufen jeßt {on Kolonialwaaren, Romane, Semmel u. \. w. Sie errihten Restaurants mit regelmäßigen Kon- zerten. Bei dem riesigen Umsatz dieser Geschäfte werden Tausende von kaufmännischen, soliden und altrenommierten Geschäften ruiniert. Diese Geschäftskreise sind in einer sehr gedrückten Stimmung, und sie befürhten, daß die Vorlage auf . die lange Bank geschoben werden kann. Will die Staatsregierung diese Kreise berubigen, so mag sie eine bestimmte Erklärung abgeben, daß die Sache tei ihr, wie ih überzeugt bin, nit ruht, sondern daß sie den Geseßentwurf in der nächsten Session vorlegen wird.

Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Dr. von Miquel:

Meine Herren! Der Herr Interpellant will wiffen, wie es mit der beabsichtigten Gesezgebung auf dem fraglihen Gebiet augenblicklich steht. Er sagt, es wäre in der Thronrede versprochen, den Gesehz- entwurf über die Besteuerung der Waarenhäuser noch in dieser Session vorzulegen. So bestimmt drückt die Thronrede sich aber nicht aus, sondern sie sagt, es werde heffentlich gelingen, noh in dieser Session einen Geseßentwurf, betreffend die Besteuerung der Waarenhäuser, dem hoben Hause vorzulegen. (Sehr richtig! rechts.) Meine Herren, diese Hoffnung is leider, wie ich wohl sagen kann, auch für die Zukunft dieser Session nit erfüllbar gewesen, und diese Thatsache berubtlediglih aufder außerordentlichen Schwierigkeit dieser Gesetzgebung. Wir haken im Finanz-Ministerium, \hon ehe das hohe Haus durch den auf Grund des Antrags von Brockhausen, glaube ich gefaßten Be- \{lufses und der vershiedenen Anschauungen, die bier im Parlamente hervortraten, vor allem aber auf Grund unserer eigenen Veberzeugung, daß die bestehende Gewerbeordnung auf diese neue Entwickelung im Kaufmannéstande nit vollständig genügend zugeschnitten sei, einen Entwurf ausgearbeitet, welcher aber dieses Stück der Gewerbesteuer nicht verstaatlichen sollte, sondern eventuell in denjenigen Gemeinden, welche wozu die Gemeinden vollkommen befugt find nah dem Kommunalabgabengesey in einer bestimmten Zeit nicht eine nah ihren besonderen Verbältnifsen zugeshnittene Besteuerung der Waarenhbäujer mit dem Zweck, den die Regierungêvorlage verfolgte, eingeführt haben würden, in Kraft treten follte.

Meine Herren, das hohe Haus erinnert sich ja, aus welchen Gründen bei der Steuerreform die staatliche Gewerbesteuer - gänzlich aufgegeben und den Gemeinden überlassen wurde; das bobe Haus erinnert sih au, daß nah dem Kommunalabgabengeseß die Gemeinden nicht bloß die Freibeit haten, die ftaatlide Gewerbefieuer zu einer wirk- liden Kommunalsteuer umzugestalten, was sie gegenwärtig nach unserer Meinung, wie ih das hier oft ausgesprohen habe, nicht ist, sondern daß auG die natürliche Aufgabe der Kommunalbesteuerung und der Bildung der Formen dafür den Gemeinden noch dem Gesez geradezu obliegt. Das hohe Haus weiß aber, daß von diesen Befugnissen und kommunalen Aufgaben in den Gemeinden Preußens wenigstens nur ein sehr geringer Gebrauch gemacht if und in den großen Städten auf dem Gebiete des Kauf- mannêwesens überbaupt nit. Auch alle Versuche der Staats- regierung, durch Aufstellung von *Musterbesteuerungen die Ge- meinden anzuregen, auf diesem Gebiete legislatorisch thätig zu sein, haben schr wenig gefruhtet. Es sind nur ein paar Gemeinden, namentli eine in Oberschlesien, die in dieser Beziehung, selbstverfiändlih mit Genehmigung des Staats - Minifteriums, vor“ gegangen ift. Daraus haben wir allerdings mit dem hohen Hause, wenigstens im Finanz - Ministerium , die Ueberzeugung \hôpfen müssen, daß auf diesem Wege nicht weiter zu kommen sein würde, daß es eines ftaatlichen Einschreitens bedürfe. Aber mit Rücksicht auf die kommunale Natur der Gewerbesteuer und die eigenartigen Verhältnisse in den einzelnen Kommunen wollten wir doch dur eine Staatéfteuer niht mechanisch egalifieren, fondern den Ges meinden, namentli ten Städten noch die Zeit laffen, innerhalb einer bestimmten Frist ibrerseits sh den Bestimmungen des Staats- gesetzes zu entziehen, wenn sie selbft annähernd auf kommunalem Gebiet ibren besonderen Verhältnissen entsprechend das Erforderlicke [eiften. »

Meine Herren, diese Steuec beruhte allerdings nicht auf dem Prinzip, tas, wie der Herr Vorredner eben ausgefübrt hat, in Bayern versucht ift : auf dem Prinzip der Umsaßsteuer. Meine Herren, der Herr Vorredner ist der Meinung, daß wirksam nur dur die Ein- führung ciner Umsabßstzuer geholfen werden könnte. Wir baben aber auch aus den Kreisen des Kleingewerbes die dringendsten Bitten erbalten, mit einer Umsaßsteuer nicht vorzugehen, weil fie au dem Kleingewerbe in vielen Beziehungen hö@chft aefährlih set. (Sehr rihtig! Hört, hört!) Aker, meine Herren, ganz abgesehen davon denn die Ansichten laufen derartig auf diesem Gebiete auécinanter, daß man auf foldje einzelne Meinungéäußerung über- haupt nicht viel geben kann if die Einführung einer Umsaß- fleuer bei uns viel s{chwieriger als in Bayern. Das ganz bayzrishe Steuersyftem , namentli*ch die Gewerbe» steuer ist eine grundsäglih vershiedene von der jeßigen preußischen Gewerbesteuer, und ih glaube nicht, wenn ich Ihnen einen Geseß- entwurf vorlegte, genau wie der bayerische Gesetzentwurf, wo es heißt: Mit einez Umsaßsteuer sind zu belegen Betriebe von außergewöhnlih groëem Umfange, und solche, die eine ungewöhnliche Art des“ Ee-

\chäftsbetriebes haben —, daß dieses bohe Haus dem preußishen Minister eine folhe unbeshriebene Latitude und diskretionäre Gewalt in die Hand geben würde. Aber, meine Herren, wenn es ge\{ähe, welche Kriterien hätte das Ober-Verwaltungs8geriht, die Streitfragen ju entscheiden, die sich daraus entwideln würden? In Bayern ent- scheidet meines Wissens der Minifter, aber bei uns würde das Ober- Verwaltung8gericht entsheiden. Meine Herren, ‘der ungewöhnliche Umfang if für jede Gemeinde, richtig behandelt, eigentli ver- schieden. (Sehr wahr!) Was in Berlin ein gewöhnlicher Umfang des Geschäftsbetriebes ift, ist es éntfernt noch niht in Liegniß. Wie würde da wohl ein Gericht die Frage entscheiden können, ob ein der Steuer unterworfenes Geschäft überhaupt vorliege, geschweige denn, mit welcher Steuer es zu belegen i ? Also dieses bayerishe Vorgehen will ih nit kritisieren, aber es hat si in der Praxis noch nit bewährt, vorläufig steht es noch auf dem Papier die Einstimmigkeit des Landtages wurde wahrsheinlich auch dadur bedingt, daß hiervon das Zustandekommen der ganzen bayerishen Steuerreform abhing. :

Meine Herren, diese Umsaßsteuer ist an und für ich man kann den Ausdruck wohl gebrauhen eine etwas rohe Steuerform, es giebt fehr viele Geschäfte, die mit vollem Recht, ohne daß man fie irgend als unsolide und verwerflide Geschäfte behandeln kann, es vorziehen, einen - großen Umsaß mit geringem Verdienst im einzelnen zu haben als einea fleinen Umsay mit hohen Preisen für das Einzelne. Das is durhaus nicht immer tadelntwerth, kommt auch durchaus nicht allein vor auf dem Gebiet der als unsolide bezeihneten großen Ramschbazare oder wie die Bezeihnungea fonst [auten.

So haben wir den Versuch gemacht, denselben Zweck auf andere Weise zu erreihen, indem wir uns flar maten: worin Liegen die großen Vortheile dieser Verwendung des Grofßkapitals auf dem Gebiet des Kleinkandels ? sie liegen nah unserer Ueberzeugung u. ‘a. in der Höhe des Lokalpreises. Der große Bazar, der bis in den vierten Stock hineingeht, wird, wenn man die Kosten seines Lokals ver- gleiht mit der Summe der Ausgaben derjenigen kleinen Geschäfte, welche an der Straße theure Läden mietben müssen, ganz koloffale Vortheile haben.

Aehnlich liegt es aber mit der Verschiedenheit der Branchen. Gerade die Ausdehnung des Großgeschäfts auf alle nöglihen Arten von Waaren, alle möglihen Arten von Waarenbranchen macht fehr viele Mißbräuche möglich, die ih hier nit näher zu schildern brauche.

Endlich, meine Herren, kommt die Zahl der Perfonen in Betracht, die als abhängige Diener an die Stelle selbständiger Geschäfte treten, Das ist auch in Beziehung auf die Besteuerung, wenn das Eingehen einer Summe selbständiger kleiner Geschäfte infolge der Unmöglichkeit der Konkurrenz mit den großen Bazaren eintritt, von fehr erheblicher Bedeutung für die kommunale Besteuerung und für die Einnahmen aus dem Gewerbebetrieb.

An diese Merkmale hat unser Entwurf vorzugsweise an- geknüpft, er ist aber allerdings recht ungünstig beurtheilt worden, Wir kaben eine Reihe Sachverständiger gehört: sie waren nur theilweise einverstanden! Der Herr Handels- Minister hat entsprehend dem Handelskammergeseß die Handelskam- mern gehört. Der Herr Vorredner hat {on ziemli richtig dar- gelegt, wie diese Handelskammern sich geäußert baben: nur ein mäßiger Theil hat allerdings die Berechtigung des Staates und der Kommunen anerkannt, eine besondere Besteuerung der großen Waaren- häuser eintreten zu lassen sie haben dann theilweise eine Umsaßz- steuer gefordert, theilweise si allerdings auf den Boden des Entwurfs gestellt, Der bei weitem überwiegende Theil der Handelskammern hat jede besondere Besteuerung auf diesem Gebiet verworfen, welche Stellungnahme nah Maßgabe der Anschauungen der Handelskammern auch nicht all;u sehr zu verwundern war. (ODho! links; sehr rihtig! rechts.) Anderntheils haben die kleinen Gewerbes betriebe im großen Ganzen sich auch nicht befriedigt dur den Ent- wurf erklärt, sie haben meistens die Umsaßsteuer gefordert, und auf diesem Boden stehen sie auch wobl noh beute.

Diese Stellungnahme der Nätstinteressierten zum Entæœurf hat denjenigen Anschauungen Boden gegeben, welche nunmehr sagen: der Entwurf hat keinen Theil für si; er wird von allen Seiten ver- worfen, und infolge dessen ift es wohl das Klügste, man steht von dieser Besteuerung überhaupt ab. In Frankrei hat i obendrein gezeigt, daß sie unwirksam ist. In Deutschland ist noch keinerlei Er- fahrung gemacht, daß sie wirksam wäre. Bedenken in der technischen Ausführung sind in großem Maße vorhanden; die einen verweisen sogar auf die Reichsbefteuerung, indem sie ausführen, die Besteuerung in einem einzelnen Staate würde niht viel helfen, sogar für den bes treffenden Staat gefährlich sein, indem diese Geschäfte sich dann in solhen Bundesstaaten niederließen, wo eine Besteuerung nicht exifticrte. Mit einem Worte: die Schwierigkeit der Ausführung der ganzen Sache sei immer größer geworden.

Diese Shwierigkeiten, die allerdings, wie man unbedingt an- erkennen muß, in der Sache selbst liegen, führen nun auch innerhalb der Regierung zu Meinungsverschiedenheiten und zu einer Neigung, wie ih garnit bestreiten will, entweder andere Wege zu suchen, oder ganz voa der Sache abzugehen. (Bravo! links. Heiterkeit.)

Aber so liegt die Sache im Staats-Minifterium do nihi. Das Staaté-Ministerium bleibt bei der Anshauung, daß an und für \sih ein Gebot der ausgleihenden Geretigkeit in dieser Besteuerung liegt, und daß eine besondere Heranziehung in ftärkerem Maße, wie das die allgemeine, staatliche Gewerb: steuer zuläßt, dieser großen Betriebe ein- treten zu laffen sei.

Was mich persönli betrifft, so sage ih allen diesen Meinungs- vershiedenheiten gegenüber: man soll doch einmal die Sache ver- suchen. Viele find der Meinung, daß eine Umsaßsteuer erft ret ein Drängen, eine ncch stärkere Ausdehnung des Umsayes in diesen groß- fapitaliftishen Betrieben herbeiführen würde, um dadurch die Steuer auf den einzelnea Umsay za erleihtern, Ih bedauere im Interesse der kleinen Kaufleute, was sie heute zum theil auch einsehen, daß sie den ausgearbeiteten Entwurf so {arf kritisieren, Sie hätten das größte Interesse gehabt, einen Geseßentwurf überhaupt mal in dieses Haus eingebracht zu sehen; dann fonntên die Meinungen si klären, dann hatte das Haus die Mögli(hkeit , bestimmte Stellung zur Sache ¡u nehmen; das wäre nah meiner Meinung politisch fklliger ge- wesen. Wie gesagt, fallen gelafsen ift die Sache keineswegs. Die Staatsregierung wird die Erörterungen und Verhandlungen, um zu einem gedeihlihen Resultat zu kommen, fortführen, und dann wird \{ließlich ja auf diesem Gebiet die durchaus natürliche Meinungsverschiedenheit

„auf die

unter den einzelnen Ressorts im Staats-Ministerium zur Erledigung kommen. Daß das in der gegenwärtigen Session nicht mehr möglih ift, werden die Herren mir zugeben; das Haus ift ja doch noch so sehr mit hochwichtigen anderen Vorlagen belastet, daß ‘das: schon aus diesem Grunde nicht rathsam sein würde. Wir wollen hoffen, daß es gelingt, in der nächsten Session 6leih in der erften Zeit des- Zusammentritts des Hauses einen Geseßeniwurf hier zur Beratbung vorzulegen. Jch halte wenigstens diese Hoffnung fest.

Meine Herren, ih möchte aber noh * einen Gesichtspunkt zum Séluß hervorheben. Das hohe Haus, wenn es an die Berathung cines Gesegentwurfs geht, muß fi die Konsequenzen klar machen eines Gesetzes, welhes den Zweck verfolgen würde, “durch Gestaltung der Besteuerung soziale und wirthschaftliße Entwickelungen zu ändern (Zuruf des Abg. Gothein: Sehr bedenklih!), und welche \{ließlihen Konsequenzen das auf allen denkbaren Ge- bieten haken fönnte. (Abg. Gothein: Sehr richtig!) Es ift daher rathsam, soweit es irgend mögli ist, als Grundlage einer solhen Besteuerung die in unserer Gesetzgebung generell angestrebte ausgleihende Gereh- tigkeit festzustellen, und da bleibe ih allerdings immer bei der Mei» nung stehen, daß unsere heutige, allerdings ja mehr oder weniger progrefsive Gewerbesteuer, die die Kommunen gar nicht verändert haben, die fie einfa meist wobl aus Bequemlichkeit man fann es kaum anders ausdrücken (sehr rihiig! rechts) pure acceptiert haben, diefem Gebote einer gleihmäßigen, gerechten Besteuerung des Großen und des Kleinen gegenwärtig noch niht gerecht geworden ift, und daß man durchaus berechtigt ift, in dieser Beziehung, wenn die Kommunen nicht fiei- willig vorgehen, durch eine solhe Vorlage einen staatlichen Druck auszuüben. Man kommt nach meiner Meinung fehr wobl zum Ziel, wenn man die bezeichnete Grundlage wesentlih festhält. Wenn man dur eine rihtige, gleichmäßige Besteuerung gegenüber einer ungleihmäßigen Besteuerung, die die großen Unternehmungen gegen die kleinen privi- legiert, die Konkurrenzmöglichkeit der kleinen mehr wiederherftellt oder wenigstens erleichtert, so if das eine ganz berehtigte Folge. Aber die Vorlage darf niht unmittelbar und allein den sozialen Zweck haben.

Meine Herren, wir haben unsere ganze Besteuerung in Preußen auf dem Prinzip der Leistungsfähigkeit eingerihtet: wir haben die wohlhabenden Klassen infolgedessen fogar progressiv oder degressiv wie man das nennen will \{chärfer herangezogen als die kleinen. Wir find dann weitergegangen , dieses Prinzip der Leistungs3- fähigkeit auh anzuwenden auf die indirekte Besteuerung, fo- weit das thatsählih möglich ift, namentli aber auf unfere Verbrauchsabgaben im Reich. Sie brauchen fch nur die Besteuerung der Branntweinbrennereien zu denken. Ein folhes Prinzip ift durchaus berechtigt, vor allem auf dem Gebiete der Besteuerung der Gewerbes betriebe, und ih glaube daber, daß man die grundsäßlihen Bedenken, die nuamentlih die Handelskammern und namentlich die großen Handelskammern gegen dieses Prinzip der Besteuerung erhoben haben, in keiner Weise theilen kann.

So balten wir die Hoffnung feft, daß es doch gelingen wird, auf diesem Gebiete den Wünschen und Hoffnungen der Kleingewerb- treibenden und der kleineren Kaufleute, die zu erhalten ja offenbar ein großes Staatsinteresse ist, einigermaßen wenigstens entsprehen zu fönnen. (Bravo! rets.)

Auf Antrag des Abg. Hausmann (nl.), dem sich der Abg. Dr. von Heydeb2and und der Lasa (fkons.) anschließt, tritt das Haus in eine Besprehung der Interpellation ein.

Abg. Hausmann (sehr shwer verständlih): Die Form und Höhe der Steuer muß sich nah der Lage jedes einzelnen Geschäfts rihten. Auf diesem Standpunkt stehen au die Handelskammern in ibrer überwiegenden Mehrheit. Wir werden abwarten, was die nächste Session uns bringt.

Abg. von Brodckhbausen (fons.): Daß der Entwurf der Regierung auf Widerstand stoßen würde, war vorauszusehen. Eine eingehende Prüfung der Frage ift ELOT: Wir hatten erwartet, daß die Zusage der Thronrede, wenn nit în dieser, so doch in der nächsten Session erfüllt werden würde, und wir freuen uns über die heutige Grkflärung des Finanz-Ministers, daß wir uns in dieser Erwartung nicht getäusht haben. Daß irgend etwas gesehen muß, um die großen Waarenbäuser unschädlich zu machen, darüber berrscht kaum ein Zweifel. Sie schaden der Industrie, dem Grundbesig, dem Staat, dem fie Steuern entzieben, den Angestellten und dent ganzen Volke. Die Sozialdemokratie hat ein Interesse daran, daß der Mittelstand ver- nihtet wird durch die großen Bazare, und die freisinnige Partei leistet ihr in der Stärkung des Großkapitals Heeresfolge. In der bayerischen Kammer haben nur die Sozialdemokraten gegen das dortige Waaren- häuser-Besteuerungêgeseß gestimmt. Wir müssen zugeben, daß es sehr \chwer ist, die Merkmale für die Besteuerung herauszufinden. Mit dem Maßstab des Entwurfs der Regierung könnte ih mi bis auf die Zahl der Angestellten einverstanden erklären. Die Räume der großen Bazare sind äußerst feuergefährlih. Sie sollten wie die Theater behandelt werden. Bei groëen Ansammlungen, namentlich während der Weih- nacht2zeit, stehen Tausende von Menschenleben in Gefahr. Auch mit der Branesteuer in Verbindung mit der Umsaßsteuer könnte ih mi einverstanden erklären. Fch würde dabei den Gemeinden eine gewisse Latitude einräumen. Die Besteuerung nah der Zahl der Angestellten dagegen könnte leiht zu einer Verminderung des Personals führen, wie das Beispiel Frankreihs zeigt. Die Lage dieser Angestellten ist niht günstig. Sie müssen \sich verpflihten, in kein anderes Waarenhaus einzutreten und finden fehr schwer in anderen Geschäften Stellung. Wünschenswerth wäre es, wenn die Einzelstaaten in der Besteuerung der Waarenhäuser möglichst übereinstimmend ver- führen. Konfum- und Offiziervereine, die verschiedene Waaren führen, würden ebenfalls unter das Geseß fallen müfsjen, Ich habe zu dem Vize-Präsidenten des Staats-Ministeriums das Vertrauen, daß er seinen ganzen Einfluß aufbieten wird, um etwas Ersprießlihes zu stande zu bringen, und daß er uns schon beim Beginn der nächsten Session einen Geseßentwurf vorlegen wird.

Abg. Gothein (fr. Vgg.): Das Haus scheint an der Sache fein großes Interesse zu haben, denn es hat sich während der leßten und der anderen Reden laut unterhalten, Man hat gemeint, daß es fein Wunder lei, wenn die Handelskammern gegen den Entwurf seien, denn sie beständen aus Vertretern der Industrie und des Grof- kapitals. Die Handelskammern werden aber doch von den Kauf- leuten gewählt. Auch diese sind großentheils gegen die Umsaß- steuer und die anderen Formen ter Besteuerung, z. B. die vielen Detaillisten des faufmännishen Vereins in Breslau. Es ist nicht wahr, daß die Handelskammern keine Gegenvorshläge gemaŸt haben. Sie dürfen leider ihre Berichte nicht veröffentlichen. Die östlichen Handelskammern, au die Breslauer, sind darin einig, daß die jeyige Gewerbesteuer eine ausgleihende S in der Heranziehung der großen Waarenhäujser niht enthält. Die Anrechnung der Miethe

Steuer z. B. wirkt höchst ungleich, Die Gewerbefteucr muß niht bloß nah dem Ertrag, sondern nach dem Umfang von den Veranlagungskommissionen berechnet werden, nich! shematisch, sondern individuell. ir wollen alle dasselbe Ziel, aber feine Tendenzsteuer. Der Vorredner hat bereits die Sozialdemokratie herangezogen. Soll eine Steuer sozialpolitishe Zwedcke verfolgen, 10 fann auc die Grundsteuer dazu benußt werden, um den t Grund- besitz S zu machen. Will man die Waarenhäuser in gerechter Weise beranziehen fo darf dies niht auf dem Boden einer Umsaß-- teuer, sondern muß im Rahmen der Gewerbesteuer gesehen. s

.“

Vize- räsident des Staais-Ministeriums, Finanz-Minister Dr. von iquel: 38

Meine Herren! Ih möthte auf die Einzelheiten au nit ein- gehen. Fch möchtenur nah ten Ausführungen des Herrn Vorredners auf einen ‘inneren Widerspru aufmerksam machen, der namentli quch in dem Gutachten der Handelskammer von Breslau und in deren ganzen Vorschlägen ‘liegt und von Herrn Gothein hier wiederholt ift (hört, hört !), fon würde ih mir natürlich nicht erlauben, hierauf zurückzukommen. Auf der einen Seite sagt der Abg. Gothein: Diese Frage is ganz verschieden zu beantworten: nah der Verschiedenheit der _einzelnen Gemeinden (Widerspruch des Abg. Gothein), und“zweitens sagt er: fi? muß im Rahmen der allgemeinen Gewerbesteuer generell geregelt werden. Beides is nach meiner Meinung nicht richtig. Fch beklage allerdings, daß die Thätigkeit unserer Kommunen so unfruhtbar gewesen ist in der Umwandlung der ftaat- lichen, ibnen überwiesenen Gewerbesteuer in eine wirkliche Kommunalfteuer. Das ist gerade deswegen zu beklagen, weil'eine allgemeine Gewerbesteuer, auch wenn sie ‘reformiert wird, diese Aufgabe gar nicht lösen kann, weil eben die Verhältnisse in Beziehvng auf die gewerbliche Ent- wickelung ‘und - auf die Grundlagen einer verständigen Gewerbe- besteuerung in den einzelnen Kommunen so verschieden find, daß eine allgemeine, überall gleihe Gewerbesteuer diese Aufgabe niemals er- füllen kann. Das ist ja der Grund gewesen, warum wir auf die staatlihe Gewerbefleuer verzichtet haben, weil wir sie naturgemäß ls Kommunalsteuer betrahten und diese Kommunalsteuer si noch den besonderen Verhältnissen der einzelnen Kommunen rihten muß. Daher kann ich von diesem Vorschlage feinen Gebrauch machen. Jh bin der Meinung: in einer allgemeinen generellen Aenderung der Gewerbesteuer würde die bier fraglihe steuerlihe Aufgate niemals gelöst werven können. Wir haben deshalb zt einem generellen Geseß gegriffen, welhes sich aber auf das hier vorliegende besondere Verhältniß im Kaufmannsstande bes{ränkt, welhes sh aber sehr vorsichtig niht als ein allgemeines zwangsweise einführen will, sondern den Kommunen es überläßt, nach ihren be- sonderen Verhältnissen auf diefem Gebiete vorzugehen und Lokalgeseßze ¡u machen und nur einen Druck insofern ausübt, daß in allen Kommunen wenigstens etwas auf diesem Gebiet geschehen muß. Die Kommunen sollen in einer bestimmten Frist befugt sein, cine kommunale Besteuerung nah ihren besonderen Verhältnissen ein- zuführen. Thun sie aber gar nihts, dann foll erst subsidiär das Staatsgeset in Kraft treten, und wir hoffen, dadurch die Aktion der Kommunen, die bis jegt glei Null gewesen ift, auf diesem Gebiet zu beleben.

Meine Herren, în den Kommunen sind Manche auch wohl in der Verwaltung thätig, welhe ein eigenes persönliches Interesse gegen diefe Art von Besteuerung haben. (Sehr richtig!) Das ist auch {on ein Grund, warum man diese Frage nit allein der jeweiligen Majorität in einer Kommune überlassen fann. Wenn da nun ein Geseß tahinterstebt, welhes in Kraft tritt, wenn jede Thätigkeit der Kommunen auf diefem Gebiet abgelehnt wird, dann wird das doeh sehr erheblich dahin wirken, daß in den Kommunen überbaupt in dieser Beziehung etwas geschieht.

Meine Herren, mit solchen allgemeinen Begriffen, die in con- creto nicht viel bedeuten, wie z. B. die Handelskammer in Breëlau es vorgeshlagen hat, es sollen alle möglihen Gesichtspunkte bei der Besteuerung in Betracht kommen, mit \folhen allgemeinen Be- griffen, worunter der eine dies, der andere jenes verstehen kann, kann man keine Steuergefecße machen (sehr rihtig!), aber wenn und soweit es möglih wäre, ist es eben nur auf lefalem und kommunalem Boden mögli, kann aber in einem allgemeinen Undesgesez nit gebraucht werden. Das wird, wenn hier mal die Sathe zur Verbandlung kommt, nach meiner Meinung ganz klar werden.

Mit der Branhenbesteuerung, die wir in unserem Entwurf haben, und ¡war nah dèr Zahl der Branchen progressiv, bat sfih auch Herr Breckbausen ganz einveistanden erklärt, wenn ih ihn recht verstanden habe, Ebenso {eint es ihm richtig zu scin, nah dem Raum, der für das Handelsgeschäft dient, die Besteuerung eintreten zu lassen, und das ift au ganz klar; denn der Umfang eines Detailgeschäfts, welches unmittelbar gegen Baarzahlung an den Liebhaber verkauft, wird am besten durch den Rauminhalt charakterisiert, auf dem sich das Ges(äft vollzieht. (Zu- ruf bei den Freisinnigen: Absolut nicht!) Ja, man kann sagen, der Raum in einem Laden bestimmt zuglei die Personenzabl, welche im Laden bedient. Deswegen kann man vielleicht verzihten auf das Merkmal der Zahl der beschäftigten Personen, weil sie indirekt \{chon in einer Berückfichtigung des Raumes liegt ; aber ich halte den Ein- wand, den man so viel çemaht hat, namentlich au seitens der kleineren Gewerbtréibenden, daß die Besteuerung nah der Personen- zabl dabin führen würde, die Zabl der beshäftigten Personen zu ver- ringera und aufierdem vielleiht sogar einen Theil der Steuer auf die unglücklihen Kommis zu werfen, für irrig; denn das Bedürfniß an Personenhilfe richtet sich naturgemäß und ¡wingend nach der Ausdehnung des Geschäfts. Auch beute haben diese großen Geschäfte nicht mehr Personal, als sie brauchen, und das würde in: Zukunfi au nicht der Fall sein.

Im übrigen hat sich eine kommunale Besteuerung nah der Zahl der von den besteuerten Unternehmungen beschäftigten Personen bei- spiel8weise in den großen Industriebezirken nach unserer Erfahrung recht gut bewährt. Die rheinischen und westfälischen Kommunen haben einfa deduziert : was ein großes Werk, ein Hüttenwerk oder tine große Zehe an Ausgaben verursackt, charakterisiert sich nah der Zahl der Personen. Daher kommen die Schullasten, die Armenlasten, und wir besteuern daher diese Werke nach der Befugniß, die uns das Kommunalabgabengeseß gewährt, wesentlich nah der Zahl der beschäftigten Personen. Diese Werke haben ih größtentheils selbst damit einverstanden erklärt, weil das ein ganz klares, greifbares Merkmal i}, und die Sache hat auh des- wegen eine große Bedeutung, weil dann die Besteuerung nit abhängt von der Höhe der Dividenden, die jeweilig be- ¡ahlt werden, sondern eine dauernde Thatsache repräsentiert, auch in ungünstigen Zeiten der Industrie, wo dann diese Lasten der Kommune aus diesen großen Gewerbebetrieben gerade die aller- größten sind, l

Aber ih will darauf nicht tiefer eingehen. Man kann, wie gesagt, verschiedener Meinung darüber sein. Ih werde, wenn dieser

seentwurf zur Verhandlung kommen, und ih ihn vertreten sollte, auf diesem Gebiete, welches so viele verschiedene Meinungen zuläßt, durhaus nicht eigensinnig sein, sondern das Votum des hohen Hauses wird nah dieser Richtung die allergrößte Bedeutung haben.

Nun hat Herr von Brockhausen noh gefragt, wie die Staats- regierung sich zu der Frage der Feuersiherheit dieser oroßen Etablifse- ments ftelll. Ih kann ihm sagen, daß nah den Erfahrungen, namentli in Braunschweig, wo ein \{weres Brandunglück eingetreten war, der Minister der öffentlihen Arbeiten sofort die Frage in die Hand genommen hat, um au in der Beziehung besondere sichernde Bestimmungen ähnliher Art zu treffen, wie bei den Theatern und sonstigen großen Versammlungslokalen, und daß der Entwurf, den der Minister der öffentlichen Arbeiten aufgestellt hat, jeßt zur Be- ratbung in den Ministerien liegt, also wohl in dieser Beziehung das Erforderliche bald geshehen wird. Allerdings bei einem so großen Lagerhause mit 4 Stockwerken, wo eine ungezählte Masse Menschen ih befindet wir haben hier Fälle gehabt, wo gewissermaßen die Polizei im Laden einschreiten mußte und bei der do leiht brenn- baren Stoffmafse, die si da befindet, ist es wohl klar, daß diese Art von Häusern eine besondere Feuersgefahr enthalten, und daß eingehende Bestimmungen nah dieser Richtung nothwendig sind. (Sehr richtig! rechts.)

Abg. Fuchs (Z-ntr.): Die Gegner des Mittelstandes und etner Besteuerung der Waarenhäuser gehen von dem Grundsay aus: „Wasch mir den Pelz, aber mah ihn niht naß“. Die Gewerbe-

freiheit i für sle etwas Unantastbares, und darum bleiben sie auf halbem Wege stehen. Nicht die kleinen

Kaufleute sind gegen die Besteuerung, sondern die grofen Fabriken, .

die für die großen Waarenbäuser arbeiten. Die Waaren- bâufer drücken auf den Preis der Waaren und damit auf den Arbeitslohn. Gehen aber bei der Konkurrenz Waarenbäuser ein, \o werden Taufende von Existenzen brotlos. Selbst die allergrößten, die keine grofien Mittel haben, werden fich auf die Dauer nicht halten können. Von den Kommunen ift eine Besserung nicht zu erwarten, denn in ihnen besteht feine Vertretung des Miitelstandes. Darum sollte die Regierung {on in der nähsten Session eine Vorlage einbringen, die si als ein Mittelstandsgeseß charafkterisiert. An dem guten Willen der Regierung zweifle ih nit.

Abg. Roeren weist darauf hin, daß die Vorlage feine finanziellen Zwede verfolgen dürfe, sondern nur die Nachtheile beseitigen solle, die der Großbetrieb dem Kleinbetriebe zufüge. Die Zahl der kleinen selbständigen Gewerbetreibenden nehme beständig ab und werde noch mehr abnehmen, wenn die großen Waarenbäuser ihre volle Wirkung ausüben würden.

Abg. Gotbein: Ih habe nur verlangt, daß die Verschiedenheit der einzelnen Geschäfte von der sahverständigen Einschätzungskommission berücsihtigt werden soll. Die Größe des Raumes kann man nicht als Maßstab der Steuer annehmen. Ein Möbelhändler mit kleinem Umsatze braucht ein viel größeres Lokal als ein Juwelier mit großem Umsaße. Dur eine so shematishe Behandlung würden die größten Ungleichheiten geshafen. Durch die Umsaßsteuer werden gerade die Kolonialwaarenkändler getroffen, und darum haben ich die meisten Detaillisten gegen dieselbe erklärt. Der soziale Nachtheil der großen Geschäfte ist auch nicht sehr groß. Die Ingenieure der industriellen Unternehmung und die Angestellten der Waarenhäuser stehen si besser, als die kleinen Kaufleute und Gewerbetreibenden.

Vize-Präsident der Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Dr. von Miquel.

Meine Herren! Jch werde auf die kurze Rede des Herrn Abg, Gothein mi bemühen, noch kürzer zu antworten, indem ih ihn ein- lade, den Verïuh zu machen, er ist ja in der Kommunal- verwaltung ein bedeutendes Mitglied die Gesichtepunkte, die er uns hier entwidckelt hat, in Breslau zur Durchführung zu bringen. Wenn - die Stadtgemeinde Breslau uns einen formulierten Entwurf vorlegte nach den von ihm bezeichneten Gesichtspunkten, würden wir ihn gern prüfen. Aber, meine Herren, das sage ih im voraus: wenn Sie nichts weiter haben als die allge- meinen Begriffe ohne feste Merkmale, die Herr Gothein mechanische nennt, wird ein solher Entwurf \{werlich in Breslau durhgehen und nie vom Staat genehmigt werden können, und wenn man es ver- \such8weise thäte, würde das wahrscheinlich die größten Beschwerden hervorrufen. Wenn die Gewerbesteuer veranlagt werden foll in einer Kommune ohne alle festen Anhaltspunkte, ohne geseßlihe Kriterien, bloß nah allgemeinen Gefühlen der Veranlagungskommission, so kann ich mir niht denken, daß man in Preußen, wo wir gewohnt sind, daß nah klaren Geseßen regiert wird, fih das gefallen lassen wird. Aber man kann es ja in einer einzelnen Gemeinde mal versuchen. Ich würde garnicht abgeneigt sein, soweit es irgend möglich ist, einen folhen Entrourf für eine bestimmte Zeit wohlwollend zu prüfen. Wenn nun der Herr Abg. Gothein den Begriff des Ladenraums als unbrauchbares Kriterium bezeichnet, (Zuruf des Abg. Gothein) oder als eine shematishe Handhabung, und das beweisen will durch ein Beispiel in Bezug auf einen Möbelbändler, der einen großen Raum braucht, so fage ih bier: ein Msbelbändler, der sich nur mit dem Möbelhandel beschäftigt, hat eben feinen Großbazar; er kommt gar niht in Betracht, er wird überhaupt nicht besteuert. Dasselbe gilt von einem Uhrenhändler oder Diamantenhändler, Das alfo will nicht viel beweisen. Das aber ist doch klar: stellen Sie si tausend kleine Kaufleute vor, die ibren Laden unmittelbar parterre an der Straße haben müssen, und tellen Sie si dem gegenüber ein Geschäft vor, welches bis in den vierten Stock hinauf jeden kleinen Raum ausrußt, so werden Sie finden, welche großen Vortkbeile durch die geringere Belaftung mit Raum- kosten der Großbazar hat gegenüber diesen tausend kleinen Kauf- leuten zusammen. Daß die Großbazare also in diefer Art des Geschäftsbetrietes einen ganz eminenten Vorzug nihcht bloß in der Konkurrenz im Allgemeinen, fondern obendrein in der Besteuernng haben, und daß dieser Vorzug zu einer ungleichen und ungerehten Befteuerung führt, kann mir kein Mensch bestreiten.

Meine Herren, der Herr Abg. Roeren hat soeben einen Grundfaß aufgestellt, der doch in seinen Konsequenzen sehr weit führen würde, wenn wir ihn in die Gesetzgebung einführen, roenn wir die eigentlichen steuerlihen Gesichtspunkte, die Leistungé fähigkeit, gänzlich bei Seite ließen, sondern nur fragten: schadet dér Größere dem Kleineren ? um dadur soztalpolitische Gestaltungen entweder zu verhindern oder zu fördern, wohin würde dies führen? Wenn bas im Kaufmanns- stande rihtig ist, dann könnte man auch gleich behaupten: es ift überhaupt, in der Industrie, unter verschiedenen Konkurrenten richtig. Das fann man in mafßvoller Weise thun, so- weit man es namentli rechtfertigen kann durch ein rihtiges fsteuer- lihes Prinzip der größeren Leistungsfähigkeit. Man ift vollkommen berechtigt, eine Gewerbesteuer progressiv zu gestalten, weil bei der Gewerbesteuer das Geschäft felbst zur Besteuerung kommt, und zwar nah seinem Umfang. Früher war unsere Gewerbesteuer, die Herr Gothein jeßt wieder zum theil einführen will, so mangelhaft, daß sie progressiv nach unten wirkte; während das Maximum der Gewerbesteuer in den heutigen Großbetrieben geradezu ein Minimum war, mußte der kleine Handwerker von seinem Umsay,

von seinem Ertrage oft bis zu 4% bezahlen. Heute ift unsere Gewerbesteuer umgekehrt progressiv nach oben, und wenn man genau zusiebt, so ift es gar nit einmal eine Progresfion, weil der größere Betrieb so bedeutende Vorzüge vor dem kleineren hat, daß es ungerecht wäre, sie niht progressiv zu gestalten.

Nun iff der ganze Gedanke, der unferem Geseßz- entwurf zu Grunde liegt, der, dieses allgemeine Prinzip der Gewerbeordnung auszudehnen nah Maßgabe der befonderen Natur dieser neuerdings möchte ih fagen erfundenen Große- betriebe im Kaufmannsstand. Dazu genügen die allgemeinen Regeln * unserer Gewerbeordnung nicht. Die Kommunen hätten besondere Regeln maten sollen; sie mußten diese allgemein ftaatlichen Grund- säße nah der Lage der einzelnen Kommunen umändern, Das haben sie unterlassen, und wir wollen daher ihnen dazu dur ein allgemeines Gesetz, welches subsidiär in Kraft tritt, die nöthige Anregung geben. Das ift der Grundgedanke dieses ganzen Gesetzes.

Ich glaube, wir werden, wenn ein folhes Gefeß einmal hier ver» handelt wird, uns doch wohl untereinander verständigen, welche Form Sie auch wählen, ob Umsay oder feste Merkmale aber der Umsaß würde ja auch nur durch eine Deklaration festgestellt werden können, und welche Nahtheile es für viele Gewerbe hätte, den Umfaß zu deklarieren (sehr rihtig! links), will ih zur Zeit niht weiter erörtern. Ih meine, wir werden uns über den Weg wohl verständigen, weil wir im Ziele ja vollständig einig find.

Damit schließt die Besprechung.

Es folgt die zweite Berathung des Geseßentwurfs, betreffend die Anstellung und Versorgung der Kom- munalbeamten.

Abg. von Dallwiß (kons) berichtet über die Kommissionsverhand- lungen und beantragt die Annahme der von der Kommission nur in un- wesentlihen Punkten abgeänderten Vorlage.

Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa {lägt mit Rück- icht auf die Uebereinstimmung der Meinungen des Hauses und im Interesse eines {nellen Zustandekommens der Vorlage vor, dieselbe en bloc anzunehmen.

Abg. Wintermeyer (fr. Volksp.) will diesem Vorschlage nit widersprecen, obwobl er einen Antrag eingebraht hat; au die Abgg. Frtyos (Zentr.), Ehlers (fr. Vag.) und Dr. Böttinger (nl.) tellen ibce Wünsche zurück und schließen sich dem Antrage Heyde- brand an.

Die Vorlage wird einstimmig en bloc angenommen.

Schluß 21/2 Uhr. Nächste Sißung Montag 11 Uhr. (Kommunalbeamtengeseßz; Antrag Langerhans wegen der Kirchenbaulast; Antrag Kaniß wegen der Rentengüter; Petitionen.)

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 16. d. M. gestellt 15 018, niht recht- zeitig gestellt 104 Wagen. i In Oberschlesien sind am 16. d. M. geftellt 5460, nicht reht- zeitig gestellt 23 Wagen.

Zwangsverftetgerungen.

Beim Königlihen Amtsgericht 1 Berlin standen die nachbezeihneten Grundstücke zur Versteigerung: Petersburger- straße 20, der Akt.-Ges. Dorotheenstädt. Kreditbank ge- hörig; Fläche 9,49 a; Nußungswertb 12 950 6; für das Meistgebot von 195 000 & wurde Kaufmann Eduard Bamberg, Oberwall- ftraße 19, Ersteher. Theilungshalber Koch straße 33/34, dem Schlächtermeister Hermann Ns der und dem Tischlermeister Gustav Enders gehörig; Fläche 1,41 a; Nuzzungs8werth 18 909 4; Ersteber wurde Rentier Gustav Enders, Lintenstraße 242, für das Meistgebot von 340 000 «G Aufgehoben wurde das Berfahren der Zwangs- versteigerung des in der Bautenerstraße 2 belegenen Grundstücks der Firma R. Heckert u. Co.

Beim Königlichen Amt3gericht II Berlin ftand das Grundstück Klorastraße 61 in Pankow, dem Kaufmann Gustav Potolowsky in Berlin gehörig, zur Versteigerung; Fläche 10,65 a; Nuzungéwerth 5600 4; Ersteherin wurde Frau Sophie Radtke, geb. Kaulit, in Charlottenburg, Gutenbergstraße 4, für das Meist- gebot von 131000 M Nufgehoben wurde das Nerfahren der Zwangsversteigerung des in Stegliß, Swloßstraße 95, belegenen, dem Zimmermeister Karl Kosinsky gehörigen Grundstüdcks.

Berlin, 16. Juni. Marktpreise nah Ermittelungen des Königlichen Polizei-Präsidiums. (Höchste und niedrigste Preise.) Per Dopvel-Ztr. für: *Weizen 16,45 M; 15,20 M *IKoggen 15,10 M; 1390 A *Futtergerste 13,50 4; 12,80 #& Haler, gute Sorte 15,60 4; 15,10 A Mittel-Sorte 15,00 M; 14,50 M; geringe Sóörte 14,40 M; 14,00 M Nichtstroh 3,82 K; 332 M; Heu 6,60 M; 4,00 M - *(Frbsen, gelbe, zum Kochen 40.00 M: 25,00 A **Speisebohnen, weiße 50,00 M; 25,00 M insen 70,00 A; 30,00 A Kartoffeln 6,00 A; 4,00 #4 Rindfleisch von der Keule 1 kg 1,60 M; 1,20 M dito Bauchfleisch l kg 120 A; 1,0046 Schweinefleish 1 kg 1,60 M; 1,10 M Kalbfleisch 1 kg 1,80 M; 1,00 M Hammelfleish 1 kg 1,60 M; 1,00 A Butter 1 kg 2,40 A; 1,80 A Eier 60 Stü 360 4; 2,20 (A Karpfen 1 kg 1,80 A; 1,20 M Aale 1 kg 980 M; 1,20 A Zauder 1 kg 2,60 M; 1,20 M Hechte 1 kg 9/40 M: 1,20 A Barsche 1 kg 1,60 M; 0,80 M S(leie l ke 2,50 M; 1,20 A Vleie 1 kg 1,40 (A; 0,80 M Krebse 60 Stück 14,00 M; 2,90 M i

* (Ermittelt pro Tonne von der Zentralstelle der preußischen Land- wirthschaftskammern Notierungsstelle und umgerehnet vom Polizei-Präsidium für den Doppelzentner.

** Fleinhandelspreife.

(Bericht über Speisefette von Gebr. Butter: Bei der anhaltend starken Nachfrage B N

roß ziemlich großer Zufuhren wurden der Marktlage entsprehend höhere Preise gefordert und bewilligt, und der Markt schließt in fester Stim-

Berlin, 16. Juni.

Gause.) Butter wurde die Einlieferung wieder vollständig geräumt.

mung. Die heutigen Notierungen sind: Hof- und Genofsenschaftsbutter Ia. Qualität 86 4, dito Ila. Qualität 84 6, Landbutter nominell, Schmalz: Wenngleich hier das Geschäft der Jahreszeit entsprehend als ruhig bezeihnet werden kann, so mahte \ich doch an den Märkten in Amerika eine festere Tendenz bemer bar und die Preise verfolgten eine langsam steigende Richtung, sodaß die kleine Ab- {wächung am Beginn der Woche bald überholt wurde; die Woche chiußt zu den höhsten Notierungen sehr feft. Die heutigen Notierungen sind: Choice Western Steam 33-—33,90 M, ameri- kanishes Tafelshmalz 35 H, Berliner Stadtshmalz 36 H, Berliner Bratenschmalz 37—40 M, Faiybant-Kunnpe S 32 Sve: Zas Gean zeigte mehr Leben, zumal auch Amerika festere Preise meldete.

Berliner Wollmarkt. 16. Juni, Abends. Vorbericht 1. Der Berliner Wollmarkt wird, wie im Vorjahre, auf dem städtischen Zentral-Viehhof abgehalten werden und nimmt am 20. d. M. seinen unfang. Die Einlagerung der Wollen beginnt am 18. d. M. früh, doch ist die Besichtigung erft am 90, Juni gestattet. Bis Mittag den 16. d. M. waren etwa 1700 Ztr. zum offenen Markt angemeldet.